1920 / 270 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Zusammenlegung der Versorgungsämter ] und 1! Trier.

Die Versor gsämter und U Trier werden mit dem 1.3Zqzexziber1LHM11mter der, zeichnun „Versorgungsamt Trier vereinigt,

Berün, den 24. November 192).

Der NeichSarbeitsmini . I. V.: Dr. GRUR:

Druckfehlerbcrichtigung.

der Bekanntmachung vom 3. November 1920 REVL. S. 1Y; Reichsanzeiger Nr. 255), betr end Abänderémg der Bekanntniachung zur Ausführung der erordmmg über Er- hebung eines Branntwemmonopolaußglei 5 vom 12. Mai1920, muß es m_ der als, Abs. 3, neu einzus altenden Besiimmmm statt „Abweisunqen“_ m der britten Zeile von oben „Abweichungen“ und statt „dexi Getvicbien“ _m der vierten Zeile von unten „dem Gemtchte“ heißen; ferner 111.3W1sch9n den Worten„Berecbnung“ m;?!) „lktxer“ m der achien Zeile von oben das Wort „nach“ ein- zu a en.

Die von heute ab zur Ausaabe „elan ende Nummer 224 des YiÖZYLGZseZZlYtis mTälf unJer g . 7 eme '«e annima un , betreffend die Bestimmung des Endierming 'für die Bese 111121210114 cb n R ' s b" 13. YMMZF 1920, und untLer ** és “2 Elch ge WS, vom . 7 eine Verordnung über die Geltungsdauer der Verordnungen über die Au enarbeii von * 19. November 1920. ß ' Gefangenen“ Wm Berlin, den 27. November 1920.

Vostzeitimgsami. Krüer.

Preußen.

V e r o r d n u n 9, betreffend die Aenderungen von Vornamen.

Vom 29. Oktober 1920.

Die Preußisxbe_Siaatsregi-srung verordnet gemäß „3 5 des Geseßes zur "vorlaungeti Ordnung der Sfoathemalf in Preußen vym 20. Marz 1919 iGeieHiamml. S. 53) im Anichiuß an dre Verordnun , betreffend die Aenderungen von Familien- xalmten, vom . November 1919 (Geseßsamml. S. 177), was o g :

Die §§ 1 bis 4, 5 Abi. 2 und 3 Und § 8 Satz 2 der Verordnixiig der Preußischen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Famckixnnamsn, vom 3. November 1919 (Geseßsamml. S. 177) ernreckey sick) sinngemäß auch auf die Amberizng von Vornamen preußischer SiaaiHangeböriger. Ter Igstizpnmster kann die Entscheidung über Anträge auf Er- 1_nacht1gung zur Acndsrnng von Vornamen den Amtsgerichten

tragen.

Berlin, den 29. Oktober 1920.

* Die Preußische Staatsregierung.

Fischbeck. Ha-enisck). am Lehnhoff. Siegerwakd. Severing. Lüdemann.

E i“ [ a ß der Preußischen Staatsregierung, betreffend An- wejndung des vereinfachten Enieignunqsverfabrens [YSL dxn von den Kaliwerksn Ascher§seben für die Schachianlage Hattorf vorzunehmenden eignungen,

Vom 30. September 1920.

Auf Grund des) § 1 der Verordnmig, berkeffen'd ein ver- *

einfachtes,Enteignungsverfabren zur Beschaffung von Arbeits- gelegenbeii und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 ( Geießsamml. S. 159) in der Fasiung der Ver- ordnungen vom 27_. März 1915 ((Yeießiamml. S. 57 ), vom25. Sep- tember 1915 (Geiciziamml. S. 141) und vom 15. Angust 1918 (Gesxßsamml, S. 144) wird bestimmt, das; das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorscbrifien der Verordnung bin- iichiiich der für die Torffeßung des Boiriech der Sckachtanlage Hattorf der Kaiiwer e Aschersleben „erforderlichen Grundstücke Grundbuch Philippsthal Band 14 Blatt 67, Kartenblatt 9 ParzeUe 6 und Parzelle 45/5 Anwcndung findet, nachdem für biese (Hrynbstüxkx den Kaliwerken Aschersleben, Schachtanlage Hattorf m Philippstb_ai-Werra das Enteignungsrecku durch den namens der Preußiichen Staatsregierung ergangonén Erlaß v_o_m 14. September 1920 verliehen worden ist. Berlin, den 30. September 1920.

_ _T'ie Preußische SiaaiSregierung.

Braun. Ji]chbeck. .Yac'niick). Oeser.

. " Siegerwald. . Severing. Lnbemann.

Erlaß

der Preußischen Staatsregierung, betreffend An-

wendung des vereinfachten Enteignungsverfabrens

h_ei der Erweiteriing der Friedhöfe Köln-Mü heim und Köln-Deuy.

Vom 4. November 1920.

_ Auf Grimd des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- emfachies EnteignungSverfabi-en yom 11. Septembes' 1914 (Geseizigmml. S. 159) in der assung der Nachträge vom 27. Marz 1915 (Geseßsamml. 'S. 57), vom 25. September 1915 (Geseßiamml. S. 141) und vom 15. August "1918 (Ge- sxhsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Ent- etgmmgsyerfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausvbung des der Stadt Köln durck) Urkunde vom 12. De- zember 1919 “ur Ermeiterun des Friedhofes „Köln-Mülheim und dux UrkJnde vom 4. ovember 1920 zur Erweiterung dB hofes Köln-Teuß verliehenen Enteignungérechis An- wmbung zu finden hat. '

Berlin, den 4. November 192). Die Preyßiiche Staatsregierun . ck Fischbeck. Haemsä). am Zehnbo f. Oeser.

Siegorwald. Sovering. * Lübewann.

Finanzminißtriu'm.

Die Rentmeisterstelicz Leiber Kreiska e in S leu-' singen, Regimmgsbczirk Einar, iir voraußfich ich zu even.

Ent- ; .' fällt aus.

Bekanitimachung

d'xs Wortlguu, des Gesekes, betreffend die Er- richtung einer entralantalt zur Förderung des *genossensehaftli en PeZiYZtöalkrebits, vom 31. Juli

Vom16.November1M

_ Auf *Grund des Artikel 6 des AbänbérungSgesZßes vom 5. Sepiembex 1918 (Geseßsamml. S. 153) zu dem Geseße, betreffend die Errichtung einer ,?xntralansialt zur Förderung des genoffenschaftltchen Persona edits, vom 31. Juli 1895 (Ges samkil. S. 310) mird der Wortlaut dieses Geseßes mit den gen, die |ck aus den Gesesen vom 8. Juni 1896 éGeseßsamml. S. 123) und vom 5. September 1918 Geseg- amm. S. 153) „ergeben, mit Genehmigung der ve assung- Zebenden Preußischen ffentlicht. *

*

versammlung nachstehend ver-

.Berlin, den 16. November 1920.

Der Finanzminister. Lüd omann.

G e s e B- betreffend die Errichtun einer Zentralanstalt zur Förderung des genossensZaftlickken Personalkredits.

§ !.

Zur örberung des Personalkredits („L 2), insbesoxßm dos - nossenscha Lichen Persopaikredits, wird unter dem Namen“ ge . „Preußische Zentralgenoiienscbaftskaffe“ eme Iysichltsan dk???" ;Sisx USZ BSrsYfYrricbtet. sttsche

iena 121211311 einer uri" , si_ehi_unt€r Aufsicht MIP Leitungg des SWR. j n Person fie

_ § 2.

Die? Anstalt isi befugt, folgende Ecscbäch zu betreiben:

1. zinsbare rlebtxe zu gewähren an:

:) solche Vereinmuxigxn und Verbandskaffen eingestagener Eco werkss- _nnd WMcbafisanoi'sensÖaften (Reichögeseß vom 1. Mai 1889 _- RG«,1. S. 55), welche unter ihrem Ngmen vor (Hexicbt kla en und verklagt Werden können,

b) Emzelgenoffenscbafiepk en Kreditbedarf ua:!) Art und Umfang von Veremtgungen und Verbandskaffen einge- tra enex Erwerbs- und Wrrtscbafthenoffens ften nicht ge- de t wird oder von deren Eingliederung in olcbe aus wirt- sxbafilichbereäöiigten Gründen abgesehen ist,

e) di: füx dre Fßrderuna des Personalkr€dits bestimmten land- schaftlichen i_ritte'rsckyafilichcn) Darlebnskaffen,

ä) diexon ben Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute,

€) Unternebmen, an denen staaikickie Mittel beteiligt sind;

yon „den unter 1 gedachten Vereinigungen usw. Gelder ver-

zmSlich anzunehmen. Zur Eriüüung dieser Aufgaben (1 und 2) ist die Anstalt qußxxdem befugt:

. ioniiigx Gelder im Tepofiien- und Scheckverkehr anzunehmen;

'_. Spareinxagen anxunriimen;

“. Kasimibciiands im WechseT-, Lombard: und Cffekiengeschäft

nutzbar zu machen; *

. Wechsel zu vxrkaufen und zu akzeptieren;

“. Darkebne aufzunehmen;

fur Rechnung der unter .] bezeickmeien Vereinigungen usw. und

der zu denielben gehörigen Genossenschaften und derjenigen

Personen, von detxen fie Gelder im Depofiten- und Scheck-

verkebr oder Spareinlagen oder Darlebne erhalten hat, Effekten

* J kaufen und _zu verka'kfen sowie deren offene und geschlossene

evois !! verwalten,

T_Oer GL aitsk-rezs ber Ansiakt kann 5cure!) Verordnung der Preuxziseben Otaaxsi'egterung "über die in 1 genanntem Vereinigungen hinaus durch Herembßzieixung bestimmter Arten don öffentlichen Spar- kassen erweitert werden.

§ 3. ' Der Siaai gewährt der Anstalt für die Dauer ibrss Be e aks Grundkapital cine Ein1age,von 125 Miliionen Mark. | W

§4

5 5. _ CH bikibr den im § 2 gedachten Vereinigungen usw. Vorbehalten, "ck gleichfalls an de_r_Ansia1t mit Vermögenseiniagen nacb nähcrsr Bestimmung der Aumchtsbehörde zu bcteiiigen. „8 6. Von „dem beim Jabrassäpfixffe fick) ergebenden Reingewinn der Anstalt wird, _vorbeliaitlick) etwaiger [*oionierer Rücksieiiungen:

1. 3.) zynackysi ',“; ux Bilduixq eines Reservxfonds, */z zur Ver- zinsung der mlagen (I§ 3 und 5) bis zu 3 vom Hundert vxrwendet, .

b) em ;iixaiger Ueberresi zur weiteren Verzinsung der von stcinigungen mw. eingezablfen Vermögenöeinlagen („Z 5) soMe des Vom Staate nac!) ien Geseßen vom 13. Juli 1909 und vom 5. September 1918 bereitgestellten Kapitals

_ bis zu ZF vom Hundsri bestimmi, d'er dann noch verbleibezidc Ueberrest zur weiteren Ver- zirxsung _der von Vereinigungen usw. eingezahlten Ver- moaenöcmlagen ( 5) sonne des vom Staate nacb dem Geieize wozu 5. Ssptc'mbsr 1918 bexeitgesienten Erhöhungs- kqpitals bis zu 4 Vom Kundert bestimmt und der darüber hinaus noch kcrfugbarc Xetrag ebenfakis dem Reservefonds zugeführt; _ ,

2. sobald dsr Reservxfonds ein Fünftelxber Einlagen beirä t, eine,

Verzinsung der Einlagen bis zu _41 vom Hundert gewä rt und

der Rest dem Referbewnds zugciührt.

§ ?. . Die, Auifiäyisbeböxdc _eriäßt die Geschäftéanweisun en für das Direktorium 8) 1011318 die Diensiinsirukiionen für die eamten der Anstalt und bechügt die erforderlichen Abänderungen.

§ 8.

, Die Anstalt wird durch ein Direktorium, das die Cigenfehafi einer Behörde bat, bemaltet sowie nach außen vertreten. ' Das Direktorium hesiebt aus einem Direktor und der erforder- 11ch_en Anzahl von Mitgliedern _und faßt seine Beicblüffe nac!) Stimmenmehrheit, hat jedoch bei ieiner Verwaktung überall den Vor- schriften und Weisungen _der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten.

Der Direktor und dte_ Mitglieder des Dirkkwriums werden von der Pxeußiscben Siaaißregrcrung auf I benßzeit ernannt im Faüe komm1ssar1scher Beschafiigung durch die . uffichisbehörde berufen.

9. „Die Beamten der Anstalt Haben die Rechte und Pflichten der unmxtiplßaren Staatsbeamten. Ihre Beiokdunqen, ensionew und sonstigen Dienstbezüge sowie die Pensionen und Uni iüßungen für ibre Hinterbliebenen trägt die Ystak, der auch die Bestreitung der sächlichen VermitungöauSgabeu o

reg „- Der Ei'at de: persönl und säcbsicken Verwaltung abeu ZF volm„1. April 1886 ab : jährlich dem Landtage zur WMW orzu enen.

Der Erl du: zur Ausfübnm dx! Abs. 1, inHeloubxre der zur Uebertragun es lieben Vor ruten iiber dte Kautionen, das WWW en und ie ürsorge fiir die Hinierbüebmen der unmittel- ua Staatsbeamten sywie der Disziplinarges für die niebtricbter- lichen Beamten aux dre Bkamten der Prev säen [genossen- scbafixia : ,Yorderl ebe)! Bestimmungen ufo dureh «ordnung der Preußis iaatöregierung.

)

10. Die Recbnun en der Aniait unterüe e der Red" ton duc dic Oberrecbnungskaménn. s g n ck ck 1

[“durch die AusficbWbebörde bestimmt. Die

Zuliermitieln vom 24. Juni Fubsesiraße 23, der

Die Form, in welcher die Rechnungslegung zu erfolgen bat, wird bterüber ergeheudm Be- iiiximungeu sind der Oberrecbnuugvk

ammer mitzuteilen. 11. _ Die Anstalt wird in allen älleu, urid “war auch w die (Hefe e einx Spezialvollmacht "erfordern, durch die iJLLtitersc17rift„_)des ' 3: torumß verpflichtet, sofern diese Unketscbrift von zwai Mitgliedern des Direktoriums odeoden als Stekvertreter der leßteren bezeichneten “Beamten vollzogen ist.

, , § 12. ' , ur bsträtltcben Mitwirkung bei den GesÖäften der Anstalt wird em _ssabuß aus sachverständigen Personen gebildet. Dabei sind die Vmixugungen usw. 2), Yoelcbe mit der Anstalt in regelmäßigem Gescbaftsvexkebr stehen oder_11ch an derselben mit Einlagen beteiligen 5), tunlichst zu berücksicbti en. *

Der Außscbuß ve'rsamme t sicb unter Vorst des Direktors der Anstalt wemgsiens emmal jährlich, kann von emselben aber am!) sonst nach Bedarf berufen werden. ' § 13.

__Dem Ausschuß ist Kenntnis yon dxm gesamten Stande der Ge- schafte zu WKW; er ist berechtigt, seinerseits Vor1chläge über die etwa gebotenen aßregelu zu macbxn.

Insbesondere ist der Aysiäouß'gutacbtlith zu hören über:

1. die Gtrundsaße fin: dix Kreditgewährup , namenxlicb die Höhe dxs ZMSfu , dre kisten und die S1 rbeitsleiitung;

2. die xund äße für ie Annahme von Spareinlagen;

3. die Btlmxz imd die Gcwjnnberechnung, _welcbe nach Ablauf dos Gescbaftsxabrs vqom Dtrckorium ausgestellt und mit dessen GWH? pez Aufnchtsbehöße zur endgültigen Festseßung u 21 wir .

Allgxmeine Geschäftsanweisungen und Dienstiufiruktionek iind dei? ?tlizlsichuß alsbald nach ihrem Erlasse 7) zur Kenntniönahmc m zu et en.

, § 14. Die näheren Bestimmgngen über die Zusammenseßung und den Geschaftskrets bes Ausschuixßß erfolgen dur Verordnung der Preußi- schen Staatsi'egierung. “' 15 _

d' .

Aufsichtsbehörde im Sinne Fiesss Geseßßs ist ÖR" Finanzminister, welckoer auch die zur AWsühUtng des Geieyes erfordexlicben An- ordnungen zu treffen hat.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

. Der Regierungs: und Gewekbeschulrai, Geheime Ne- Xerimgsrat Professor Gürschner in Danzig, ist an die egierung in Minden i. W. verseßt worden. Sein Dienst; bereich umfaßt bis aux weiteres nur den Regierungsbezirk Minden i. W. Der Dienstbereich des Negierungg- und Gewerbeschulratö, Geheimer) Regierungswts Vrettschneib er in Münster 1. W. umfaßt bis aur weiteres nur den Regierungsbezirk Minister.

Ministerium für chndwirtschaft, Domänen unTsForsten. '

Der Nitterguisbefißer von “Schüß in am (Kreis Anklam) ist von der Preußischen Staatßrogiérxiyig au dis Dauer von sechs Jahren, vom 1. August 1920 bis ahin 1926, zum Laienmitglied des Landeswafferamts ernannt worden.

_Die_OberförsiersteLle Neuhof im Regierimgsbezirk Koslm "ui zum 1. Januar 1921 zu besaßen. müssen bis zum 10.".Dézember eingehen.

irk Aliensiein wird zurückgezogwu.

Akabemie der Wissenschaften,

Ti“: prsufzische Akademie dcr Wiffenichaften bat dM Pw“- feffor Dr. Georg Dehio in Tübingen zum korrespondierenbeu Miigliede ihrer philosophisch-histoÜschen Klaiß und den Pro- fessor “Dr. Hans Horst M 81) er in Wien zu1n_korrespondierendm Mitglieds ihrer physikalisch-mathemaiischen Ziiaiic gcwählt.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

"Auf Grund des ReichSgeseßeS vom 7.21pril 1869, bx trenend Maßregeln gegen die Rinderpeit (inctheie-Hblaii S. 105) und der dazu ergangenen revidiertcn Jmtrnftwn vom 9. Juni 1873 (Neich5geseßblatt S. 147 ) in _Vcrbindung _mii dem Erlaß deS Ministeriums für Landwirtichast, Domanen und Forsten vom 4. Dezember 1916 Nr.114..1116. 8833 (Ministerialblatt 1917 S. 24) wird zur Yerbütung 'der EM- schleppung unb Verbreitung der Ninborpeit, welche 'm VZlen ((US-gebrochen in, für den Umfang des RegierungHbezirkÖ Lans burg folgendes angeordnet: . ,

§ 1. Das in meiner Tandesvolizciiiäch Anvrdnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom ]. chkember 1920- - RegxemngSaxntsblati S. 300 - ausgespxochene Ciniubrverbot erstreckt sich auch aus die Einfubr aus dem Fkkiiiaat Danzig.

2. Zuwiderbapdlun er) gegen die Vorschriften dieser Anordnung unter iegen der Strawori ritt des § 328 des Reichsstraf efeßbucbes und der SondersitafborsYriften des Reichgeseßes Vom 21. ai_1878 (Reichsgeseßbl. S. 95), ctreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpeft erlassenen Viebcinfubrbcrbote. _

§ 3. Vorstehende landesvolizeiiicbe Anordnung tritt mri W Tage ihrer Veröffentlichung durch das Amtsblatt in Kraft. Lüneburg, den 9. November 192).

Der RegierungSpräfibent.

Bekanntmac'öung. 1'si" Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbastun un over (: iger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (ÖGER S. 603) be ich der Frau Ww. Sophie Scheuerbrandt in Be klin, Elsasserstr. 34, durch Verfügung Vom bthgch Tage den ande! mit allen Geßensiänden des. tagliche" edarfs wegen Unzuverläisig eit in bezug auf diesen WWU“ betrieb untersagt. Berlin 0.27. den 15. November 1920.

D“ Polizeipräfidént. AbteiLung s'. Heyl.

M xHTML

Bekanntmachung-

des mit Lebenko und Au! Grund der VUWMWWYYILWUS' 551) «st yen:

k " ' " '! elm omann, bre“:- "tOffel ommsxxsnjsenlaxniVleebgliche? Lebus- und

uttermitteln untersagt. Celle, ben 23. November 1920. . * Die Polizeidirektimt. Denn!

Bewerbimgeß

Tie AnsichreibunJ der, Oberförsikrstelic Harxigss' walde im Regierungs ez

' , Bekanntmacbuiig.

Auf Grund der Verordnun über den Handel mit Lebeos- und Futbermxtteln vom 24.Iuni 191 (RGBl. S.581) ist dem Ka u f- inanz! FranzKoÖ, bier, Neustadt 10, der Handel mit jeglichen Lebens- und Futtermittein untersagt.

Celle, den 23. Nobember 1920.

Die Polizeidirektion. D e n i ck €.

Die ,vqn heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48

der reußtschen Geseßiammiutxg enthält unter r. '11979. das „Geiexx, betreffend die Aenderung der

Amwgertchtsbeztrke Ruthen und Warstein, vom 7. Oktober M0, unter

Nr. 11980 eine Verordnung, betreffend die Aenderungen von Vornamen, v'om 29, Oktober 1920, imier

Yr. 11981 emen Erlaß der Preußischen Siaaichegiemng, beirenend Anwendung des WWinfcikbien Enteignungsverfahrens bet den von den Kaltmerken Aschersleben für die Schachtanlage Hattorf vorzunehmenden Enteignungen, vom 30. September 19V, unter

Nr. 11982 einen Erlaß der Preußischen StaatNegierung, beireffend An'wendung des vereinfachten Enieignungsverfabrens bexder Erweiterung der Friedhöfe Köln-Mülheim und Köln- Deuh, vom 4. November 1920, unter

Nr. 11983 einen Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend Anwendimg des vereinfachten Enieigmmgs- verfahrens bei dem Bau der dritten Schleuse zu Münster, vom 13. November 1920 und unter ,

Nr. 11984 ein? Bekanntmachimg des Worikauis bes Geseßes, beireffend die Errichtung eixier eniralansialt zur Förderun_g des genoffenscbafilichen Perional edits vom 31. Juli 1890, vom 16. November 1920.

Berlin, den 26. November 1920. Geseizsammlungsami. Krün.

Bekanntmachung.

Nach Voriébrifi des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geießiamml. S- 357) sind bekanntgemacht: ,

1. der Erlaß der PreußisÖen Staatöregierung Vom 13. September 1920 betreffend (Hknebmiquna der yon der Genxrakversamxniunq der Land1chaft der Provinz Westfalen am 5. Juli 1920 bei;!)ioffenen Aenderungen des „Neuen Statuts dsr Landicbaft der PWVMZ Wesi- falen', durch die Amtsblätter

der Rexiierung in Müniisr Nr. 43 „S. 409, ausgegeben am 23. Oktober 1920,

der Regiexung in Minden Nr. 44 S. 235, ausgegeben am 30. Oktober 1920,

der Regierung in Arnsburg Nr. 43 S. 620, auSgegeben am 23. Oktober 1920, und

derRegierung in Düsseldorf Nr. 40 S. 403, auSJegeben am 23. Oktybér 1920: _

2. der Erlaß der Preußischen SiaaiSregtenmg vom 14. Septembe'r 1920, betreffend die Vsrkeibung des Enteignungsrecbxs an die Kalt- werke Ascbersleben, Schachtan_lageoéaitorf, in Pbil'ippstbal-Wma 711! die Erwerbung der für die F _seßung des Betriebs der Cb1or- kaliumfabr-ik ber Schackytankaae Hatxorf erforderlichen Gmndsiücke, durch das Amtsblatt »: Regierung in Caffe! Nr. 42 'S. 324, an!- gegeben am 16. Oktober 1920; _

3. der Erkaß der Preußischen SiaaiSi-egierung vom 3. Oktober 19V befreffend die Genehmigung der von der Generalversammlung der Landschaft der Provinz Sachsen am 22, Juni 1920 bescösossenen Aenderungen der Neuen Saßungen dcr Landichast der Provinz Sachsen dmc!) die Amtéökäiier

der Ragisrung in Magdeßitrg Nr. 43 S. 331, ausgegeben am 30. Oxiober 1920, der Regierung in Merseburg N:. 44 S 310, angegeben am ' 30. Oktober 1920. und der" Regierung in Criuri Nr. 44 S. 279, auSgegeben am 30. Oktober 1920;

4. der Crwß der Preußisckien SiaaiSrkgierung vom 6. Okiobsr 1920, betreffend die Vsrieibuna do.“; Enteignungsrcck'ts an die Ge- weinde Langendrser im Landkreis? Bochum für die Ankegmig eines kommjmalen Friedhofs, dnrck' das Amtstaii der Reaisrung m Arns- berg Nr. 44 S. 640, auSgegeken am 30. Oktober 1920.

(Forseßung des Amtlichen in Der Ersten Mirage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Rei Srai irai heute zu einer Vokifisimg zusammen; vorher hieltenchdie vereinigten Außicbüffe für Haushalt und Rec!)- mm-xswesen, für Volkswirtschaft, für innere erwaktung, fur VerikebrSMTen, für Steuer und ZoUwcsen und fur Rech16pftege eine Sißnng.

Der bayerische Ministerpräfibent Tx. v. Kahr, dex yor- Kestern von Märchen mit dem bayerischexi KultuSmmzster Matt in Berlin angekommen ist, machte? beim Herrn Reichs- präsidenten, dem Reichskanzler, dem Reichswtmsier der aux wärtigen Angelegenheiten sowie bei anderen Herren _Besucki und hatte verschiedene Besprechungen. Abends war zu seinen Ehren eine Einladung vom bayerischen Gesandten erganaeri, dex _ber

err Reichsvräfident, der Reichskanzler und die Reuhswmmer

r. Simons und Kock) iowie verschiedenx. anyere Herren Folge leisteten. Gestern abend eriol te die Nuckreise des bayerischen Ministerpräfidenlén nach Mun en.

Nach einer Meldung der „Kölnischen Volkszeiiimg“ mis A n müffen die deutschen Staatsangehorigen, die ya dem- 1. August 1914 und vor dem 20. September 1920 M den Kreisen Eupen und Malniedy ihren Wobnfip gx Kommen haben, nach Beschuß des belgischen Qberkommtffarß, Generals Baltic:, innerbal eines Monats erklaren, ob e die

i1che Staatsangehöri keit erwerben wollen. Tun 19 das "1 l oder wird das Ge uch um Aufxiahme in den belgisxhen Uniertanenverband abgelehnt, so mussen fie innerhalb eines Mamas das Land verlaffm. -

ck

Die Posui che Gesandtschaft in Bexiin Hat, mie Wal s TelegrapLenbüro mitteilt, bexn AUSTRALIEN! Ymt . November folgende schriftliche M ttetlung uber-

en- ,

Ein vom 13. November baiierier Funkspruäx aus Königßwusker- Hays?! verbreitet die Nachricht von einer angebltxben :) o l n 1 i ck) e n Utlttäxischen Demonstrationmidvon etnerZusa'mmem

xiehnug polnischer Truppen ck den MIDWW

' “zmmerM's-ke's imd der Schlefischen Géenze smazsartm

» im Unterha

Größten.

„ie Polnisxlie Gesanxjschast ist in der _ Lage, diese Mit- teilung als nicht der Wirklichkeit entspteckpend m kategoriseber Form zu d'en: en tieren. Die einzrgenTruppenbewegun en, die tatsächlich m diesen Gebieten stattgefunden und wabrscbxmliT den fraglichen Funkspxuch veranlaßt haben, ,sind ledigficl) auf Grund eines normalen Demobtlisationsbsfebls_gus e übrt _wyrden, kér die anwähiiclie Rück- ZelF FF an der polmjch- o1schewist1scheu Front stehenden Truppen o 16

Das Reichswehrministeer gibt bekannt: Alle ehe- maligxn Angehö_ri en vox! Freiwilligenverbänden und " ormatwnen der„vorlau gen Reichswehr werden aufgefordert,

erecbtigie Ruckstandsforderungen umgehend, spätestens bis 81. Dezember 1920, bei den Abwicklungsftellen ihre früheren Truppenteile geltend zu machen. /

Lübeck.

_ Die „Lübeckiscben Anzeigen““ melden amtlich, daß der prasidierenbe Bürgermeister Dr. ebling auf sein Ersuchen Ende dieses Jahrs; in den Ruhetand tritt.

d

Großbritannien und Irland.

_ Gestem'isi in London die Konfxrenz der Alliierten, aiif der_Italten duxch. den Grafen Sforza an SieÜe des Mi- nisterprafidenien Giolitii vertreten wird, eröffnet worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wird fick) die Konferenz zu- exsi mit i_ier Frage befaffen, ob die Entente augenblicklich irgend- eine Erklaning abgeben soli, die vieUeicht auf die griechische Volksabstimmung über die Rückkehr des Königs Konstantin auf _den'griechischen Thron von-Einfluß sein kann. Es, perlautet, daß die Fragen der Wiederaufnahme des britischen 2FidcindelSUerkeiss mit Rußland und der deutschen iederhersteilung eri öpfend behandelt werden sollen, und daß vielleicht hochwichtige eschlüffe gefaßt werden.

-- Der Premierminister Lloyd George erklärte vorgestern

u ', die Reqierung sei bereit, in Irland Verhand-

lungen uber eme Reqekung der bestehenden Streitfragen einzu-

leiten. Solche erbandlungen müßten jedoch von seiten

Jrlcznds durch Smnfeinmitglieder des Parlaments geführt wer en.

Nach einer Reutermeldung find Aribur Griffiths, ge- nannt sieklveriretender Präsident dex irischen Republik, und drei Hervorragende Sinnfeinführer, Professor Mac Neill, Joseph Mac Bride und Dugan, verhaftet worden.

» In einer vorgestern in Liverpool gehaltenen Rede trat der vormalige Minister dex; AeußernGrey fiir die Aufnahme der vormals feindlichen Staaten in den Völkerbund ein. Er sagte, wenn der Völkerbund nicht die Unierstüizun alier großen Mächte erhalte, so werde er nur ein Gegenbun sein und das alte System der Anianzen darstellen. Gren er- klärte weiter, seiner Ansi i na sei Deutschland viel ungefähr- licher im Bund als außer alb esselben. Wenn es den großen Grundsa annehme, Streitfragen mit anderen Mitteln beizulegen a1s dur Krie e, und die Verträge durchführe, so müsse die Tür für Deuts land geöffnet werden.

- * Xraukreitb.

Die Regierung Hat berKammer einen Gesehenkwurf unterbreitet, um das (Heseß vom 29. Dezember 1915, betreffend die Gräber aÜer Soldaten des Landheeres und der Marine der französischen und alliierten Heere, die während bei.?- Krieges gestorben find, auch auf die deutschen Gräber in Frank- rei an,uwenden. Dieses Geieß ist nach den Bestimmungen des rii eis 225 des FriedenSvertragS ausgearbeitet, der der französischen Regierung die Verpflichtung auferlegt, die deutschen Gräber zu respektieren_ und zu unterhalten. Die bereits vor- handenen deutschen Gräber soüen erhalten bleiben, die Einzel- gräber folien zuiammengelegi werden. Diese Friedhöfe werden vom Staate erworben und unter Leinen Schuß gestellt.

Der AbZ. Maxrin bat er Kammer einen Antrag unterbreitet, en NuHichuß für Heer und Marine zu ersuchen, den genauen Menschetiverlusi aller kriegfübrenden Staaten festzustellen. Dem Entwurf ist eine Begründung beigegeben, in der ungefähr die Zahl der Verluste aller am Kriege beteiligten Staaten angegeben wird. Die abl der Verluste Frankreichs bis zum Zusi 1919_ wird auf 383000 geschäxzt, was 16,44 Hundertstel der Verluste aller mobilifierten Staaten au3macht.

In der Kammer haben ferner zwei Abgeordnete einen Antrag eingebracht, die diplomatische Vertretung Frank- reichs beim Vatikan einem außerordentlicben Gesandten und keinem Botschafter zu übertragxn. Durch diesen Antrag wil] man verhindern, dax; ein Nuntius nach Paris kommt.

Der aus Konstantinopel zurückgekehrte Dele ierte der Inter- anierten Parlamentskommisfion, _der frühere Miniißter F ranklin- Bouillon berichtete gestern in der Kammer über dre Lage im Ori ent und forderte eine soforti e Vcrständi ung mit der Türkei durcb Revision des Vertrages von “ems, um ie Tüikei nicht den Bolsckpewisien in die Arme zu treiben.

Der aus Konstaniinopel zurückgekehrte_ Delegierte ber

nierakliierien Parlameniskommisfion, der stöbere Minister ; ranklin-Bouiilon berichieie gestern in der Kammer iiber die Lage im Orient und forderte eine sofortige Verständi- gung mit der Tüxkei, du_rch Revision des“ Vextrages von Sövres, um die Turkei nicht den Bolschewqten m die Arme

zu treiben. Rußland. '

Laut Meldun des „Wolffschen Teiegraphenbüros“ Haben nördlich von Mo yr die von den Sowjetirup en ver- folgten Ueberreste der Armee Balachowitsck) en Fluß pra überschritten und, fliehen in westlicher Richtung. In den Kämpfen gegen Petljura haben die Sowxeiiruppen 12000 Gefangene emacht, 20 Panzerwagen, .25 Geschuße und 60 Ma- schinengewy re erb'eutet.

- Die Sow'eiregierun ?ai durch eine eigäis hierzu es affene Organiaiwn die Mo 1 machung _aller Frauen 3211 lands zur Anfertigung von Leibwäsche fur die Soldaten angeordnet. Italien.

In der Oepuiierténkammer stand gestern die Ratifikation des Verirq s von Rapallo zur Beratung.

Laut Bericht des. „Wolff! en Telegrapbenbüros'_ iieute dxr Minister des Auswärtigen Gra Sforza mit Befriedigung pte ute Aufnahme fest, die dem ertrage von der ammer xmd tm Lande juni! geworden ei. SfoZa legte die Vorteile des Vertrags dar und fügte bnzu, has oli babe verstanden, wieviek sicherer und _nühlic'ber em nede set, der die Grenkey im Einvernekimen mit dem Na „: ests Ohne zu _erlscben oder zu droben, Italien m o dm _BMollmachUgten

Yes benachbarien Staates zu verfiqun gegeben, wechxs die Mmdesi- forderungen seien, die mit der Geicbtche uiid den_ „QMM Ztaitxns m Einklan stünden. Die Sprache der Italiener _!ei dre von S xm aber nickt hievon Gebieteru eweien und so veritanden_wordxn. 'Ho- sichtlich Dalm atiens e ärie Graf Ssza, Jxalien bitte eme Brüder, ibren Schmerz dem Glück und der Stxbexbeit _des Vaierlandes unterzuordnen. Die Liebe zu diesem dürfe aber nicht zu einer Mißacbiuns

dss vaterläudiscben EYfindens einer anderen Raffe führer» Ueber die zu

Italien gekommenen lowenen sagte er: _talien verbürxie i_buen volle Freiheit der Spracbe und Kultur. te _neuen „Pitbur er würden zufrieden sein, einex Großmacht anzugeboxen, die 1111 wußtsein ihrer unvergkicbltchen Kuitur ihrxy _ ort11che_ Cigxnart gewissenhaft achte. Ueber Fiume bemerkte “.“-forza, ietnx Buyer willen nicht auf einer Einverleibyrzg bestehen, die Italien m t annehmen könnte, cbm: gegen )em Wkri zu_ _versio e_n, das auch im Interesse 'iumes gkgeben worden je:. !- eiter er- klärte er: .Demnäcbt werden in_ Rom oder Belgrad, Be- spreckyungen zur Schaffung und Entwicklung von ?." en finanzwilen, wirtschaftlichen -und kuitureUen Beziebungen zxvx1_,eu _den b-Itden Völkern beginnen, deren Erzeugnis? 11ch gkgen)YU19 erganzen. Zu seinem und des Nachbarstaates Wohl wird'Jt-axlien daruber krachen, daß nicht wieder Dynastien entsteben, die in Rom und Belgrad so bittere Erinnerungen zurückgelassen Haben. Duxcl) den Verirag von Rapallo ist der antiitaliemschßGedanke m Oesterreich epd- gültig zerstört worden. Das m Rapallo geschaffene Werk ist ohne ein Wort, das andere Völker bloß_stelien oder auf- opfem könnte, durch die herzliche. therstußuKn der Re- ierungen yon Frankreich und Großbritannien gefor er_t wordext. Ick) bm glücklich, vor dem Parlament und dem Lande dafur Zeugnis able en zu können. Italiens Aufgabe de_siebt ]Yßi darm,“ ixir sein Mol und daÉjenige der Völker zu_ arbeiiexi, ,die sich unt ibm m Uebereinstimmung geseßt haben. Die Veritaydigung vim RapaÜo wird den Beginn eines fruchtbaren und „ruhmreichey. Daseins bedeute'n, der erste Sckiritt zu einem heilsamen Ctnfspß Italiens an der Adria, an dsr Akgäis und am Schwarzen Meer 13") zu axiseren) Wohl und zum Wohl der Völker, die ein intexnationaies' Zuxammenleben wünschen, in dem es weniger Gshäsfigkeit und wemger Gewalttaten geben wird,“ . Spanten.

Die Kammerwablen finden (m_: 19. Dezenxbex, die Wahlen zum Senat am 2. Januar )mit. Der Kotxig hat einen Eriaß_unterzeichnet, durcb en die verfassungS-maßtgen Bürgschasten für die Wahlzeii Wieder hergestellt

werden. Schtveiz.

Der Völkerbundsrai befaßte sicb gesterxx mit der Bildung der im leßten Abschnitt Niiikel 122 des Volkerbunbs- vertraas vorgesehenen Mandatskomxnission. Laut Bericht des „Wolffchen Telegraphenbiiros“ beichloß der Rat, daß die Kommission sick) aus 9 Mitgliedern zuiammenseßen folie, von denen 5 aufSiaaien entfaUen folien, die kein Mandat erbaiten, 4 Stimmen soÜten den Mandaismächten vorbehalten bléibßn. Sobald Fragen Über die Ausübung des _Mandats dur_ch 8111?- Macht auf der Tagesordnung der Kommission stehen, 1011 em Vertreter der betreffenden Macht der Sitzung m1t beratende)? Stimme beiwohnen. Hierauf befohloß ber Rat, die OYgiii- sation der Volksabstimmung im Wilnaer Gebiet imi- kommiffaren zu übertragen.

-- In der gestrigen Sißung der Kommissioti “ur Aufnahme neuerSiaaien beiiiiworteis der Bunbexsprafi Mt M o ita als Verireier eines benachbarten Staats die An fn_a i) m e Oesterreichg in den Völkerbund, da gerade durchbie Aanabme 131er hilfsbedürftigen Landes Der dem Vdikerbimd mnemoizneude Ge anke der Sanierung zu positivem, Au-Idruck komme. “Dex Bundespräsident Mata brachte bei diesem Anirage aiici) die vorarlbergische Frage 'zur Sprachs und gab __die Er- klämng ab, daß die Schweiz. troH des durch VolkSabitimmung bekundeten Ansckilußwiliens der voralbergiichenk Bevölkqizmg nicht daran denke, den Bestand des gegenwärtigen UU??- reichis en Staates irgendwie zu beeinirc'ichiixien. Da abur '016 Dauermftigkeit des je igen öiterxeicbischcn Staates noch nicht unbedingt gesichert ers eine, miiiie die Sch10L1z im FqÜe der auch von ihr gewiinschten Aufnai)me_ Lexicri'eicbcs in den Völkerbund das Recht _des vorarlbergiichen Volkes gewahrt wissen, sein Selbstbsnimmungsrecht bei einer _eventuellen späteren tiefgreifenden inneren Umwälzung Oesterreichs geltend zu machen.

-- Die ständige Militär; urid Schiffahris- kommission des Völkerbundes befaßte sick) am Domierstag und Freitag mit der Frage der Verteidigung Danzigs.

-“' -- Die vom Präsidenten der 6. Kommission e_xJiantiten Mitglieder der Unterkommission für Abritjtizngs- fragen sind: Fisher (England), LÜUYL (Norwegen), WeUmgton Koo (China), Son Bour eois (Fran reich), Sck)aiizex (Italien)),

ock ( olland), Uesterin JS weiz), da Cunha (Bralsilren) „un

able Dänemark). Terjuristi cheBeirai im britisch€n O YSchart1gez1

mt Hurst legte der Unterkommission einenUebexblick'uber die Maßnahmen vor, die seit der Konveption in Bixiiiiel im Jahre 1899 zur Kontrolle desHandels mit Waffen angxoxdnet worden sind. Er wurde um die Einreichung emexY 1chk111l1ch6n Berichts ersucht, in dem er u. a. auch die MciiiliKMUM'aU; zuführen hätte, die der Völkerbxind zur Durchjuhrung LULU? wirksamen Kontrolie ergreifen müßte.

Litauen.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten bai nach einer Meldung der Liiauischen Telenrapbenagcntux“ dem Vor- sixenden der KontroÜkommiision des Völkerbundes ein Schreibezi ü exreicht, in dem die litauische Regierung sick) bereit erklärt, deri Waffenstillstandsvertrag zwischen der;" litauischen Armee und der des Generals 9,01xgow5k: zu unterzeichnen. Sie verlan i von der .pÜnlsUWU Rz- Fierun formelle Garantien, daß Zeligowski die Ilnordnungen

er po nischen Regierung befolge. Der Vertrag solx _v"or_1 den

Vertretern des Ministeriums des Aeußem und des militarischen Oberkommandos beider Regierun en unterzeichnßi uzerdxxt. Nach dem Inkrafttreten des Waffensti stazids m_ili bie [1101111che Nip gierung mit dem Gefangenenaustaujck) beginnen.

Tscheckw-Slowakei.

Der Präsident der Republik [mt das Entlassunge- esuck) des Leiters des Finanzministeriums, Tr. Englis, mit Jiücksicht auf die AnnaHWe des Noihilfegeseses fiir bie Staats- angesteüten durch das Parlament in der ursprünglich ver- tretenen Fassung nicht angenommen. * " - Zu Blättermelbungen über einm beabsichtigten polnischen Einfal] in bas Txscbenex _Gebiei midchuho richten polnischer Blatter uber die Verhariung poulniscber Bürgeruim tschesckiichen Teile Teschens erfahrt baz „Tschecho -slowakische Preßbüro“ von amtlicher Seite, das eini e Personen wegen des Verdachts strafbarer pokiiifthee Han [un en verhaftet, zum T_ei! jedoch wieder frei ela en worden eien. Es sei jedoch _vxrirz'ibt. von de_n Ergebniien er amilichenUntexMchung und sengextelltcn Tanacben iu ) xecheu,

solange nicht einmal die Vorunterjuchung abgeschlossen e:.

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