1898 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1898 18:00:01 GMT) scan diff

. „„ _ , _ . , „M: n;;de 61913616! “betreffenden Vunvesstam es äte tre “t * . . '“ ' o e e 'run ell a en auf zu utekommen zu lassen. Auch neben “dem Erfordernisse der Zu- ka en, ““ck“ M für Ms“? Bemfskreise (" V' M redigex W . W - „ck T , 6 It“ "LLS nd 11 da weiß„ einem anderen Bundesßaat aber domiziliert ist. YuL-efrseits 211“ka ' * 1868 M*ZYYXTÉJFUT Fndufrix YFYteaéunrfiÖien "5359-2152 nsfxegister laffkmg zum Geschäftsbxtrieb und der damit verbundenen Genehmigung ulle rer), askoverßcherungsvereine u.a.m. Yietse UTZ???“ GUF; “:*-W z ** "dé YM Mm und , “ck ,_ . LMU Fm. ?WUWÜÜÖS Wk? „kn. ikke!" E““ [4 e in jedem einzelnen Bundesstaate, in welchem irgendwxlcbe Ver- * &“)ny chte juristischer ersonen erlan en woßen. Abgesehen hiervon *der Satzungen nd, wre mannigfatbe Erfahrungen gxzeigt haben, dem YM keitSvereine sollen .der Eintragun spflicbt n ck [xm er Ösen'bucbe

deutf oa Brinkö ya“ lfen müssen. * *. e .ru-rx WeitestkUMaße vom freien, Erme ens __fi-Yxrungen genommen wxrden, das esammte VerficbxrungS-eschä't ' Mi evon dem BetrieY der gegens tigen Versicherung in der Form Aktienrechte na gebildete eseßlicbe Vorschriften, mmdeftens für die ei durcb § 52 im Anschluß an d e im BüroeritcbenV e rift yd eb Zum wob zugemutbet 115 ts * örde abb naig, welche als Zentralbehörde für das ni telnet einheitlichen. sondern der ufficht der Landesbehörßen Zo ' sowZG noffenfkbaft bestimmen sich die Recht6verbältniffe der Gegen- rößeren Gegenseitigkeitsge?ellschaften, nicht zu entbebrxn. Für hie (§§ 24 bis 53) für alle Vereine gegehenen allßeemeneni o; eien . 11 un verft dises Verhalten die game andeögebiet SUS. in demselben arbeitenden VerficberunJS- vieler anderer Bundesstaaten, als bei' den Versicherungen Anstalten der, keitSanstalten nach den allgemeinen Vorschriften des bücgerlichen Ziegelun dW Rechtsverhältnisses der Mitglieder, namentltcb hinsichtlich eine besondere Regelun vorgeseberx, dre den ber vorl egen en n- “NWZ werden. tri ll - anstxlten. soweit deren Geschäftsbetexeb nk t örtlich bef-Hrärxkr , betheilithind, die in anderen Bundesstaaten ihren Sky 545211. Das , YH; über Korporationen und Geseüsebaften. Rechtsfähi keit be ßen der Be trags- und. Nachscbußpflklbt, für das Erforderniß eines facberen Verbältmffen _ echnunZztrazt. it“ keit

in: Tak "Üb er um e ? ?" Staatsaufficht charak- "“ck ÜWLÜÜÖLN Gestchtsvunkten beaufsich gt; Mtk der nöthigen Umweckmaßkqe einer solchen Regelung springt in die Augen. e elmä 1 nur dkejeni*en Vereinigungen, welchen Ze dur be- Gründungs- und Reservefonvs, für Bestimmungen über 516 Ver- Dix Vorschriften uber die erficberun svxrxtrze auf Gegense 18 i i . *d wurf e enfaus angenommene Kon_1_essrops- Sachkunde außgerustet, waltet-dkese Behörde, w:e allgemein a*1ekkqnnt Bei dxeser Sachlage darf angenommen wzrden, daß die Bundes- sonacb ! gstaatlßicZen Akt verkleben ist. Daneben bestehen zdblreirhe faffunq und Geschäftsführung, über Saßungsänderungen, Liquidation seßen _uberall die Nothwendßgkeit einer eboxdltchen ?alaffung usa! ck“*"M- W effen schon die Eröffnunq des GeschastSbexUkbs wßrd, tbatsä "ck WWS AMW so, daß den VersiEberungWedürfthen thatcn in ibrer Mehrheit zwar gxnejgt sein werden, aus die unmittel- ' - „deren un g esellscbaften- auf Gegenseitigkeit obne Korporations- und KonkurS, über die Verantwortlichkett der Vorstands- und Anf- Geschaftsbetriebe voraus. DU? ZW ""S darf nur,. "so en, wenn " kk MÖMUKSMÜM der behördlichen Prüfung und Genehmigung wtrksamerS uh, zugleich aber den Anstalten mit solidem Geschäfts- are Bxauffichtiqung durch die eigenen Landesbehörden zu Gunsten ' "M)“ g fichtsratHSmitglieder u. s. w. muß die Savung in dem Gesetz ihre Verein in der Form eines Gegenseit gkettßvereins tm S nne des Ent- F::tÜÉJQQUYthM «:"-FRENZY: Fkßßreézex secibn, Jie WirÉsamkekt betriere rßtMTUéntreghung und Fiördxxung 313 tbeil ?ird. Sch einer Reichsbehörde zu v-rzichtkn, n cbt aber zu Gunsten der aus- «rakter. wurfs errichtet werden soll, und andererseits ist an die Zusa ung dk? _ :: n (1 nt eren eanern n er a ängerx. we _es an die 'i der mei,; ge- schließlichen Aufsichtsthäti ksit der Be örden and * 5 k ' Der Entwur " elt daher in diesen Be “' ' J? „“I"... 'LÜIZÉYXYFW.ZYY"366313133533?35“Z 337123 LTZ EZM ?HfakrrxkxgYn'ZYstTÜM““ 1319 [“e F sZffJWe" ML“?» 331“ """ “3 “"Y“-"“" ?“?fick'kmnosxnftanm ...',rHr dZUZZTYYZtsYZ 3133213337? chYYF„Z"§L?ZLÉZT*ZÉUFFÉFTMZL MMD??? MEIST, verhältniß reeuézefgfensßitiglkeitsverLFe ZI „fttbunäaxstesr; 21002123th ZZZ YIM. 3383321.“ZFZKZSK'JZYKYK ZMFÜZYWÉW “Tft; ; auf unkoätrouerte Unterla en bin ihren (6336340555 schon «517.15 Tu tigkeit der Aufsic1'7tsberlijörrbetchvt "ng "" “MW“ “s W M wurde" “MWM Mrd“) “"“"" ““W““ “L*WWMWUW hat "“z" beigetragem das Inglebem "" Art“"“ese “hate" ““Und?" Rd 1" e"“bwchß e§§m178tbjesn334 (§§ 54 705 Bürgerliches Geseybueb) ist danach auSgeschloffen. haben. obne zugleics daf r ]u sor en daß schon bei der Errichtung ckSoll nicht bloß der täuschende Sch21n einer Aufsicht erweckt andesbßßsöeven von der be rünbcten Bssorgniß, daß em Theil .d“ neten scbwindelharter VerficberunJSUnternebmungen in der oxm der schnitte des zweiten Buches, des Hm 8901363," (- " s) “, U b t 73 G " “ck st " "“ck Vereine find i" den . . rden bLk bestem ((len den 1 mm stellten * ' " un ent alten md, untersteUt du: 6 Vereine und 1316 Ge1chafte aucb sont Fur ? Ls Eben en epo en! a 8

ZirßftVÖritrtßauenswürk-kgkeit und So idität der Anstalt staatlich ge- WIHUFZLYZF YYYZZTZ Fachaftjkxe, scßloüßYFeÖijxksatJeit enst- Yrch geZSÖkt jtverden köÉnen, ;vürde auc?) dieg HubedingéuLIZFJerFYx IeJMEiktyie BFF“ZYJMQFFZYMXZMMEÉ YFZ?Lise?TirgÉirthéekZse[T€Q in hmehrfaxhen l:OeziebungexncbshandelÉticekcthtliclwn iVordschriftend 1311) YFU §§ 92?)éisglßéchZellbserthlJFF!YégTRYZZFkFthZffYzWe beruhenden ein - , e r 6 an gro en' a eu,]n an an - ei mä“: ei in der ' e und un der in den ' ' k - i M e 1116 eondere “" ur nra ung " as an e reg er ' e ' " ' ' . di Éßird ibei dem System staatlicheroBeaufsicbtigung ,der'Vebörde gestattet sein und in deren Anwenxunxz in wxiten Grenzen freies Er- des Reichs gdomizilierten gxößeren Ylnstalten njchkeJYZY-Y'sthksLljZ" Master:; 3112177??? ÜF YiYYFFrÜZMäanZT KZTYesellTsYxfTetkntjr-ethxr YIM. J5 bis LL des Enthurfs; zu Leraleichen au italienistbes geschrtebenen HTLYSkassen und offentltchen Yer ckerungßansl§a111en UZ?“ ricebti chU9xchßblum EinscbrlSitsn !!?;an Mtßbräucbe und, wre dies folge“ meffen„baben. Eine Garantie [Uk acbgemaßen Gébrauckx dex dis- Jkde 0er [syteren würde zwar nur von einer einszn Behörde be; Y,?“Z'cho getrieben Werden konnte so ist dies in erster Linie der Handengeseßbuch Artikel 244, norwegischer Entwurf §§ 13 ff.). Den von den Vorschnften des Entwurfs unberuhrt 111 A s. , § )- 9 ge 7 en muß, a s äußer tes Mtttel die Macht gegeben, die krettonaren Gewalt muß vor allem in der Beschaffenheit der auffichttqt warden; die Verschiedenen in scharfem Wettbewerbe mit- ülxßsokge zuzuschreiben, welche die Éeseßgebung dieser GSseÜscbaftsform io geordneten eingetragenen Versicherungsvereinen auf Gegenseitig-

Der fich hieraus ergebende RechtSzustand ist in vielen Beziehungen Grundlage baben. iebungen das Nechtß- Rechtswirkung des Erwerbs der Rechtsfähigkeit gsknüpft 6', 15).

Focisevung einés l?emeingefäbrlirben Betriebs zu" untersagen so wäre Aufsichtsbehörde selbst gesucht werden Der Entwurf will in Ueber einander stehend n-A st lte " d b - - * ' " [j ö tj d . . . ' - ' - ' ' , klick sebr ver. [) il werden lassen. Die durch dre Konkurrenz mtt den Aktien- keit stellt er diejenrgen Vererne gegenuber, dre sach ck, 'r [ck 0 er (Hm, folgen Erläuterungen zu Emzelbesttmmungen des Entwurfs, und kaum zu rechtfertigen, wenn die gleichen einsttmmung mit dem in den oben erwahnten Rundschreiben des schredenec *Bebakwlunng Üuntkclxrlx?ur en 0 er vprrayssich zu 1 e ' ' ' [' W k 81! is ' - *JLU- TW embettli er G:? e » b ickl d Dm e drän t dahin, hinsichtlich des Personenkretses emen eng egrenzten tr ung re . L ck sßge ua.; gesell (YZF? jTJTirntheesTngeelxxitY (FLY deenunGa eg:;seitigJeitSJesLJschaften haben, wie Viehladen, örtliche Krankenverficherungskaffen, Sterbe- von deren Abdruck *abgesehen worden tft)

es widerspruchsvo Gründe, die zur Unterdrückung eines unsoliden Geschäfts führen nicht Raiehskanzlers vom 4 Auzust 1879 und 17 Nov7mber 1881 bereits würde do di 5 ' ' _ . , . . . e.).lu ts cats in de 3 * Fon von vornherein dem Begmn emes solchen entgegenstehen sollten. vertretenen Standpunkt .und in Anlehnung an die in der Schweiz verschiedenértig seinfsäcbIJTZnnxc naturgenxjäißv rrIZedZÜes" G?Tkyldeßtxtraatdei? ieäVerbinderung eines noch,nicht beconnenen Betrtebs geht natur- bewährte Emricbtung, etner Reichsbehörde die Aufficht übxr die andbabung dsc Aufsicht nur in großen, allgemeinen Zügen die Fm unter, Verlesung germgerer nteressen vor sich als die größeren VersickperyngsanstaltZ-x, "d. 1). über diejeni en übertragen, ichtung angeben, während tbatsächlich die Anwendung des Gaseyes _ A leßung emer „bereits 111 Wtrksamkeit getretenen Anstalt. Die welche im Inland tbren Geschartsbctrieb ni t bloß au? einen Bundes- ia wxitestem Umfange von der Praris der Behörden abhängt. rj t d en Fruchtmärkten. u (btsbebörde kame in dte_ mißlicbe Lage, xpit offenen Augen der sta„at beschranken, sondern in mxbreren oder ämmtlicben Bundesstaaten Die Reichßgeseßgebunq würde knit einer Uebertragung der Aufsixht Ve ck e von MM!) , A M FHZTtung einer Anstalt untbatig „zusebxn zu mussen, deren Geschäfts- tbatig sind. Die Ausübung einer solchxn unmittelbaren Aufsicht durch an die Landxsbebörden von vornhxrein auf die ach1ich zweckmäßizft- "' "* är? sie nachträglich so hald wre moglich zu untersagen verpftichtet das Reach ist zwar nicht, wie von mancher Seite behauptet worden G3staltu11.1 dcr Aufsichtsfübrung vzrzichten und [Hatt Rechtseinhejt zu“ “W . * _ ck ek nur müßte fie mit tbrem Eingreifen warten, bis erst grr'Zßere ist, durch_ Artikel4 Nc. 1 der Verfaffung geboten. Denn wenn dort schaffen, in wesentlichzr sziebung die R2cht§zersplitterung fördern Qualrtät "tt A Vork en Außerdem wurden beiäe der Bevölkerung durch Anlockungen zu V2rs1checungßabscblussen vorgeschrteben ist, daß die Bestimmungen über das Verficberungs- Nun scheint der Gadanke nahe zu liegen, es könne durch éine 1898 . Durchschm s“ 111111 kttage am Markttag: tbats chlich zu SFKTetktviFYdeenEFFJZ erhoben werden kann Svjetsens ndthU'ZuirWder T€!)elsießaexbusn(;,istsovndernt aucb 'ka Véausffiabtigubn? Tbeklung der Aufsichtsbefugnisse zwischen dem Reich: und den Einzkl- gering mittel gut Verkaufte Verkans preis ar 6 (Spalte 1) _ . ' , 6 en 4 e un er ege_n, o amn er zum: , 6 en 0 wie e taaten der Not wendi keit aus dem 3 2 * - ' - en e . " " A stande sei, dte'Errtcbtung unsyltder und unsicherer der an derselben Stelle erwahnten Beaufficbtigung der Bzstimmungen Tnittelbare Beaxffixhtiggung der größerYYnsßaktheeLanXÖs1261101:26 Bezahlter Preis fur 1 DOPPLLJMWU ' M 8 fur DMH“ nach Ubkkschläsnchex nftaxten ganzlich zu hindern. so tst doch schoanlel gewonnen, wenn über den Gewerbebetrieb, die dem Reiche in seinem Verbälths-z zu zu übertragen; es könnte daran ge-dacht Werden die unmxttelbare Auf- November __ _ wertb ] Doppel- schnitts- Schäßung verkauft es nelmgt, wenintens solche Anstaltep„agßzusch11eßen, denen von vorxz- den Bundesstaaten verfassungsmäßig zustehende allgemeine ebkr- ficht dxrcb Landesbehörden, ctwa diejenigen dejs Sißes der Anstalten ' ' " . Doppelzentner TTT" TZYUZFFIZUFYFIFYnSZLYRaox-eraerflxlzlin ?FÜÄÉYM FÜHÄUng'bdek dIZUZTibfsübÄunfßlchrteszgeFßxtxcher Bestimnxungen zu vxr- ausüben zu lassen und das Eingreifen ein.“:r “Reichzbebörde erst 111 niedrigster höchster niedrigster höchster medrtgster bochster 'Doppelzentner zentner 111616 (Preis unbekannt) . : c n u " ru '! . ' on 6 en, o ne a e e 11 en 11 alten gegenü er unmittelbar ö erer n'tan ur Si erun eine " ' ' ' Rs Bestehen xmer obrigkeitlichen. sachli 611 Pqun-Z? rst geeignet, durcb Rekchsbebärden außgeübt zu werden brauchte. Wie hinsichtlich &ErMüerun'g Zssz ReichYgeseßTs VoxzuxIlTi-JUWZYLFY FYYYZFÄ Tag ““ ““ ““ ““ W ““ o“ ““ erbtfertige Grundungen, die auf dtesem"Gebtete dem * olkswoble be- des Gewerbebetriebs' allgemein das Recht der KonzesstonSertbeilung Prüfung erweist sich auch dieser Weg nicht als gangbar. soxttdeiJ-lgefäbrlich werden könnten, zuruckzubalten. Um der Weiter- und" der gxwerbepoltzxilichen Ueberwzchunq lediglich bei den Landes- Wie bereits hervorgehoben wxrde, hat der Entwurf die Art der W e i z e u. en w Hark; des Versicherungswesens insbesondere nach der Rcchtung bebocden ltegt, so wurd? es gegen dre Retchverfaffung an fich nicbt Aufficbtsfübrung in wsikem Umfang in das diskretionäre Ermessen der Allenstcin . . . . . . 15,20 16,10 16,10 17,00 - * ' ' Yieukerrti erä cherungöarten nicht hemmende Fesseln anzulegen, ward dem verstoßen, wenxj quch dre unmittelbare Aufsicht über Verficherungs- Behörde gelegt. Es kann dies auch nicht anders eingerichtet werden Thorn ' ' ' ' ' . . . . . . _ _ _ 16,40 16-50 WW Asstelton rxn Exmessen der AyfstÖtsbeYörde bei der Zalassung neuer betriebe ausschltxßltch Landesbehörden übertragen würde. Ebensowenig wenn man nicht entweder die Wirksxmkeit der Aufsichtsführung be; Sorau . ' ' . ' ' . . . . 16,00 16,50 16,50 17,00 - * ' - n a _endd e wextaebendste Fretbett zu uberlassen sein verbietet gber dre Reichs,!)erfgssung eine unmittelbare Beauffichtigunß denklich becinträchti en oder aber die Versich3rungsanstalten in ihrer ' ' ' * ' * , : , . . . 14,40 15,00 15,50 16,40 “*55 16'39 ur as im Entwurfe gewählte_Syst„em der materieYlen Staats- durxh Retchsbebörden, wre dees ja_auch in der Arbeiterverficberung de; Bewe ungsfreiheit n unzulässiger Weise einengen wil]. Hieran“; er- ' ' ' ' ' ' 15,30 15,60 16.00 16,30 16-40 "525 ((L-PNF [und der Konz'esfionterung fallt ubrigens auch dtx historische thchs bereits anerkannx worden ist, und dringende Gründe der Zayeck- giebt :ck aber, daß für ein Eingreifen cinxr höheren Instanz gegen- 15,50 15,50 16,00 16,00 15-75 15“90 [ nd e ung ins Gewicht, welche das Verfickxerungswesxn tn Deuxsckp maßtgkeit sprechen dafur, _die Aufsicht über die Jößeren Anstaltsn, über der unmittelbaren Aufsichtsfübcung nur Wenig Raum bletbt und : . . . . . . . . . 15,80 16,00 16-00 “5-20 WM 15,77 g:?ietngxtFmsJonh?ZthanaxanKxirTYts aFfoßdteF ZXY: FIYYZSZ- XTxTZFZYddedTFÖFterwahntan Vorgange der eseßgebung, einer dajß eine sexe)? höhere Instanz im allgem-xinen mcbt im stande, sein Strehlen i. “Schl. . . . . . . . . . 13,50 14,85 1T??? UHF FL'Y FZZ?) _ , - : „e c u tragen. _ wrd, die ' än el ausn lei en, die aus eine ' ' - . . . . . . . . . 16,50 16,65 1, 1 , ' '

. ?Uf cbt bund rer Konzesfionöpfleäpt. Dteser wacep .an rbrem Sts? Eine solche zkntrale Beboxde kann aus dem ganzen Gebiete des haften und unzÉxlängljchzenZEerchtung oder Wirxksßxrxxßedjsxaßxlzleé „YYY JJYFM ' ' . . . _ 15,70 15,90 _ 15“80 15“86 ktrtesi eson ere die ar? eren Anstalten unterworfen, dle tbren Geschafts- Rkicbs am ehesten u_11t den geetgneten administrativSn, juristischen und Instanzen sich ergeben. Emden * ' ' ' ' .' . ' . . . 13,35 ]4-40 ]5-20 ]5-35 15“) 15'50 [ ls aufB mehrere undesstaaten erstrecken. So kamen indirekt agch inkbesoadere auch mtt solchxn Kräften, ausgestattet wsrden, denen die Dazu kommt, daß die gesammte Axffichtsfübcung über Versiche- Maven ' . ' . ' . . . - _ "'" _ 17'0“) 17,00 17,32 oscbeltzcb 11;ndtr?,st.1aten, 'in denen fur Verficherungsanstalten völlige exforderlichs Erfabrqng auf dem Gsbrete d:“r Vzrficherungspraxis und rungsanstalten wsit weniger den Charakter „einer rechtsvrechenden als Krefeld . . . . . . . *- *" "" [6-00 '

TW jG-e _ngebunhenbett hinsichtljch der ("Eröffnung und Gestaltung dre nötbigen Kenxttntffe auF dem der VersicherÖungötecb-tik innewohnen. vielmehr 06.1 einer erwaltunqstbätjgkxit hat und fich nur äußerst Saarlouis . . . . . . . . . . . , 16,40 16,40 16,60 16,60 ZEW 16“70 virksrb .!cbafts etrtebs bestand, dre Vorzme'des ersteren Sysiems Die" Zahl der hteczy geetgnkten Vea_mt3nkräst€ ist aus crklärlichen selten in der Gsstalt von Entscheidungen abspixlt, hinstchtlich deren Landshut ' . . . . . . - . - - 16,33 16.67 18.00 18-33 *7“75 1820 M“, 1" gut?; Und dieses System bak swb im Ganzen, wer!" auch. Grunden M 321! nicht b„»-sonders groß. und es würde schr schwer überbaapt ein Rxchtsmittelverfabren in Frage kommzn kann. Der Augsburg" ' ' . . . . . . 18.40 18.60 19-00 19-20 18V 1920 wn?s „crxtts eerabnt wurde, die eipzelne Agßgestaltunq Har Auffixht'in sem, zablx'etche Landesbehordxn in 561 BundeSftaaten, Wollt? man die weitaus umfangreichste und boxdeutungstlsts Tbcel 0er Auffichts- Bopfingen ' . . . . . . 17,50 17,70 17,70 18,40 1843 18“00 verkéte e?en " andesgesehen manntafache Luck8n_ und Mangel aufweist, Aufsichtsfußrnng an solche ubertragen, mit Kräften zu beseßen, die tbätigfeit, der in der laufenden Ueberwachung dkr geschäftlichen Wick- Mainz ' ' . . . . . . . . . 17,50 '" _ * 18-70 ' ' Fras ilsch Öwahrt, unter ihm hat fiéZ'US dSUUÖS VStfiÖCrUUJSWesen dieser schwierigen Aufgabe? JSWÖser! wären. Eine Rkichbeböcde kann samk-it und finanziellen Lage der Anstalten, in Vkröffentlicbungen über AUkirch . ' * . . . . . . . . . -- 18,08 18,63 18,80 18,38 19,20 Sn s? ner lesauzmtbeit gestznd und raftm entwickkelt, und es hat das vermöge tbrer berufspräßxgan, standtgen und v1els€itizen Beschäftigung das Ergebnis; dieser Kontrole und in foctgeseßtec Emwicfung auf die Anklam . . . . . . . . . . . . - 15,90 15,90 16.20 16-00 16,10 ds? em 1;mdtxuk] ar Wesentltch zu dem hohen Ansehen bergexragen, mit Yen Angelegenbettxn 0er Verficherung§anstalten fi:b über deren Anstaltsvecwxltungen bestzbt und bxinormalem Verlanfe vorzugswéise Breslau . . . . . . . . . . 15,00 15,50 16,00 16,50 . ' ' BZF?! kütt ieu sche V6 cherungSanstalten Zvegen der Gediegenbstt und geschaftlicbe und'finanztkkle Equtwickeluyg genau unterrichtet halten und sich in Anregungen, thbscblägen aÜer Act und gütlichen Verband- Jauer ' . . . . . . . . . . , 1500 16,00 16,00 17.10 . ' ' 0 ! ged bÖer Verwatung tm gagememen erfreuen. Unter dem zugleich fich mtt den Vorgangen aus dem gesammten Gsbiete des langen vollzixbt, würde also jeder Einflußnahme der Reichsbebörde Neuß . . ' 15030 V'") 1660 16'60 16,50 16,4 cbutze er taatßaufsicbt, der es 111 der Hauvtsa e gelungen ist, das Verficherungswesens so vertraut machen, wie dies für eine dexarti e entzogen sein und damit dxr nothwendigen Embeitlichfeix ermangeln. ' .

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L_»1800 18001850 mporkommen unsoltder Anstalten und das Umfi greifen b-denklicher Behörde unerläßlich ist soll sie der Schwieri keit und Verantxvortli Die Rei 1356 6106 aber k" ' ' ' BMWA. . . . ' . . . . . . ' * * , , , ." ' , - ams dann vtel u .' Gestcbläftspraxtiken hitxtanzuba-lten, konnten unsere großen fahrenden keit xbrer eigenartigxg Au_fgabex1 gewachsen se?n. Bei Landesbehördkn nähere Frübbrung mit den einzelnen Ansxaltsxrkéénalxndxlék seixwdréß YZ? R o a g e u. ns ? tet),i dre jederzett tbre Pflicht und Ehre darein seßxen. den mit tbxer naturgemag wet_t germgxrxn Praxis würde ein solches Auf- antwortung für die ihr etw: verbleibcnden endgültmen Entscheidungen Allenstein . . . . . . . . . . . 13,50 14,00 14,00 14,50 - " ' ' geöttcitnnuß geYCharakxer des Vérsicherungsbetriebs unVerfalscht zu gebsn m die Aufgaben dieses speztellen Zweiges der Verwaltungs- z. B. über KonzksfiojtsVerweiqerung 0061.“ Konzessionsentziebnng dié Thorn - - * * * ' ' "" 1370 14“00 1420 14,02 14,07 er,? en, vor tldltch fur das esammte deutche VerficharungSWLsc-„n wissenschaft für absehbare,Zeit nicht erwartet werden können. Wird Beantragung des Konkurses oder sonstige Einqxiffe in die Gefcsäfts- Sorau - - - - * - ' 13“50 13“80 1380 1430 . ' wtröen. Unter dem Walten der taatstsicht at sich die Bevölkerung dann der zentralen Reichsvebörde noch ein Vers1cherungsbeirath, ge- führun einer Anstalt, tragen könnxe. Hterzu bedarf es einer Behörde ojen - - - - - - - ' ' ' ' ' ' _ 13'60 1390 1420 13,94 WW gew bat, den auf dxutschem Boden thattgen Anstalten das Vertrauen bildet aus angssebeney und sachkundigen, im praktischen Leben stehenden die nr 1 nur hin und wieder, svndern fortgesest mit Versicherungs: iffa . . . . . . . . . . . . . 13,40 13,60 13,80 14,00 “05 13'83 zuzuvatden, das dre, erfreultcbe Entfaltung des Vecficherungßwesens Vsrtretern der vérschcedenen Zweige des deutschen Versicherung3wesen§, axtgkle,1enbeiten befaßt und voÜkommen mit der Individualität der Rawitscko . . . . . . . . . . . 13,60 13,60 1400 14,00 1380 13'29 eränog cbte. Die Reichsfgesetzgebunß bat die Aufgabe, die Vertrauens- 31113 Seite gestellt,„so wird sie weit eher und mehr, als dies zahlreichen einzelnén Varsicberungsanstalten vertraut ist. ' Krotoschin . . . . . . . . . . . 13,50 13,80 13.80 14.00 13-77 134“ ".' rdigkeit und das An ehen des deutsYen Verficherung§wesens als kleinen Landksbebocdenyöglich sein würde, die erforderliche Autorität Wollte man aber besondere Einrichtungen vorsehen welcbe einer Filebns - - - - - * * - ' ' ' _ _ _ 13 75 13,75 13“) te'men wertbvollen nattonalen Vefiy zu buten, und em bohxs Interesse fich erw3rben, um nöthtgenfasls den Versichsrten, aber auch den großsn, R3ich1bebörde einen genügenden Einfluß am!) auf die 1085071 '“fczxierte Czarnikau - - - . - - - - - - - “" ]3-75 13-75 ]4-38 14,10 1918 aran, an den Rechthrundlaaen festzuhalten, auf denen ]sner Besiß etnflußretchep Anstalten gegenüber sicheren und nüßlichen Gabrauch von ständig.: U:berwachungs- und VérWaltungstbätigkc-it dec LandeIÖebö-xden Sch-„eidemübl - - * ' " ' ' ' ' ' 13720 1350 13'50 13,80 13,5,0 WZ) errun ten _worden ist. Ein Bruch mit dem Grundsaße der S_taaxs- ihren tief ernschnetocnden Aufsichtsbefugniffen machen und dabei doch- ewävxleisten, so käme man statt zu einer einheitlichen zu einer zwei- Kolmar i- P- - - - - - * - ' ' ' 1340 1320 1320 13'25 13,20 12,25 a;!ffi ware daher nur, zu rechtfertigen, wenn sich, was tbatsacbltch das Vertrauen aller Betbeiliqten auf einen nicht nur wohlmeinenden, 1chen Bcaurficbtigung der Versichxrungßanstalten, nämlich durch eine Strehlen i- Sch[- - - - - - * ' ' _ _ _ 1450 14,50 14,20 Föctbt dF Faru, ein zwetfellos vollkommeneres System als Ersatz dar- sondern auch sachlich zutreffenden Gebrauch von ihren MachtvolL- Landksbébökdek und durch die Reichsbebörde, uud gleichzeitig zu einer Glogau . . . . . . . . . . . . 14,30 14,40 14,40 14,50 14,40 14,8“ e. mge ehrt aber ist neuerdians da, wo 1106 System des Kon- komYenbeiZen steh erhalten zu können. Würde dagkg'n die Auzübunq ständigen Ueberwachung der landesbebörolicben Aufstchtgfübrung d1trch Hildesheim . . . . . . . . . . . “* ]4-70 ]4-70 "" 14 70 14,35 xeéfionßzwanges und "der Staatßaufj cht_ fehlte, dteser Mangel aegen- dex offentltchen Aufsicht in ungeeignete cHände gelegt - und dahin dia incbsbeböcde, was jedcnsalls aus staatsrechtlicven wie politijchen Emden - . - - * * - ' * ' * ' _ 1440 “80 1535 ' 15,00 15, ;: er upgesxmden Grundungen recht_ fublbar hervorgetreten, und es wurde mzcb den obigen Darlegungen au einSZersplitteranq der Auf- Rückfichten zu vermxioen sein wird. Maven - - - - - - - * * ' ' ' _ _ _ “28 14,28 14,66 ann mcbt ;n Fra 6 kommen, 531 emem das gesatxmte V7rfichkrungs- sichtsbeborden gerechnet „werden müssen "7- so würzen die unleugbar Wsnn hiernach das Schwergewicht dec tbatsäcblichen V-*rbältnisse Krefeld - - - - - * - * - ' _ _ _ 13'70 ' . 1 “53 Iesen rege nden eichögeseße dte pxaktiscb bewabrtenkVorzuge des vorhandenen Schattensetten des Aufsichtswstems mit aller Schärfe in bei den größeren Anstalten zu einer unmittelbaren Beaufßchtigung Saarlouis . . . . . . . . . . . 14,20 14,20 14,40 14,40 14,30 6,60 oYzesßonsprinzips zu beseinaen und ste dem ixt der Praxts als mangel- den Voroergxuno treten; die Durchführbarkeit und Nüßlicbkeit des durch eine Reichsbebörde drängt, so wird andererseits darauf Bedacht Landshut . . . . . . - . . . . 15,71 16,43 16,43 17,14 16,81 16,50 haf er amxteanystem volli er Ungebundenbett zu opfern. _ Systems wurde dam) überhaupt in Frage gesteÜt sein. Insofern zu nehmen sein, daß die [?stkre in möglichst enger Füblung mit den Augßburg . - - - - - - - - - - 16-00 "5-20 16,60 16 80 YZF? 16,53 A uch tm Auslande beste t auf Gxund neuerer Gelseßx yielsackp das bildet die zentrale Retchsaufficht über 516 größeren Anstxlten einxn Land"sbsbördcn bleibt. In dieser Richtung ist. abgesehen vom Saß1 BVMW?" - - - * ' * ' * ' ' ' 16“40 _ _ 17'00 1 , , Stxfsißbts- imsd Konzesfionssystem mtt gutem Erft) ge; tn anderen fundauzentalen Bestandtheil des Eniwurfk. des § 73 des Entwmfs, durch 5" 69 die Bestellung besonderer Kom- Mainz - - - - - - - ' - ' * * ]5-40 "" _ 16 50 1433 1417 ““Je" Fk ZF axkßkSstkébt-„ _ Hleru tritt noch wlgende Erwägung: die erste und dringlichste missare bei den einzelnen Verjicherungöanstalten vorgesehen und dabei Anklam . . . . . . . . . . . . 14,20 14,30 14,30 14,50 14,00 [4-10 di Vn en ersm gten Staaten von Nord-Amertka unterliegen Aufgabe der Reich6gesk gebung muß 63 selbstverständlicb sein, den vorzugsweise an die Heranziehung von Landesheatnten gedacht. Außer- Greifenberg 1- P- - - * ' ' ' ' ' 13'75 14700 14,00 “'A, , , ed iersi erungSanstalten seit. längerer Zeit dem Konzessionßzxvang durch die seitherige Re tSzersvlitterung bedingten Uxbklstand zu be- dem ist durch Abs. 2 des § 68 die Möglichkéit offen qebalten. 5:1 der Breslau * ' ' ' ' ' ' ' ' ' ]3'70 1390 14,10 1440 ' . . . un anejltaaxltchxr BequfsickpttgunMwelckZe durch bksonders zu dtesem seittgen,_daß die größeren Anstalten in jedem Bundesstaats, in dem auffichtsfübrcnden incbsbeböcde, deren Mitglxeder ja auch aus den Jauer. . . . . . . . . . . . . 13,00 1400 14,00 15.00 1360 1360 ATL e engertxbtete, auf großer achtfulle außgestattete Behörden das Aufsichtssystem herrschte, einer neuen Konwssionßertbeilung be- verschiedensten Theilen des Reichs entnommen werden können, außer Neuß, . . . . . . . . , . . . _" 13,20 13,70 ]3-70 er chequsamter) ausgeubt wird. , , durften und einer besonderen landesbebördlicben Beauffichtigung unter- den im Hauptberufe tbätigen Reichsbeamten auch Landesbeamte im Bruchsal . . . . . . . . . . . _ 15,80 15,80 16,20 , . 181 Aesterreicb ist d'assel-he schon durch eme Mmtsterialoerordnung lagen. An„Stelle dieser RechtSzersvlttterung muß Freizügigkeit und Nebénamt als Mitglieder zu besteUen. YUM. ' 181316121880 etngefubrte System „durch dte Verordnung vom Recht5e1nbett in dem Sinne erreicht werden, das; künftigbin die Be- Wsnn nun die unmittelbare Auffichtsfübrung durch andkae- : r " e. . äftsarzb b , etrefxend die Errichtung, dre Einrichtung und die Ge- auffichtxgung„ der größeren Anstalxen einschließlich der Konzesfions- bördsn in gewissen Grenzen besxitigt werden soll, so gcht der Entwurf ärftgtevxrdrelxtng von Versicherungöanstalten, neuerdtngs bedeutend ver- ZrbtlkTelltung fur das gesammte Retchsgebiet einer einzigen Behörde in dieser Richtung doL nur so wett, als dies im Interesse der Sache . ' e . unbedin t eboten ers Zint. Er hält eine mittlere Linie in o ern inne, v JLU5 der S'ÖLWUF ist durch das bereits oben geznannte Bundeßgeseß _ _ZJoÜt; man nun etwa daxan denken, dix ausschließliche Aufficbts- als er gzwgac die größeren An talten der Reichßausficbt sufntcrstellt, AN:"; [ . Ixmt _885 die Konzesfionierang und L_Zeauffichtkgung der tbaxtgkeit uber die größeren _Anstalten Landesbehörden und zwar etwa andererseits aber bei Anstalten, deren Geschäftsfreis fich innerhalb der nöa ten Hugefuhrt und hat sich dort so bewahrt", daß das,eid- deUeniaßn Bundesstzats zu ubertragen, in dem die betreffende Ansta1t Ganzen eines Bundesstaats hält, die Aufsichtsbefugniffe ausschließlich ßen Ystsgbx erxicherungSamt in seinem Jahresberichte fur 1894 Sette [ ibrqn _Sty hat, so wurden vielfach große Anstalten für ihren gesammten Landesbekörden überläßt und dabei auch von der Mitwirkung einer eh am er fo gendermasen aussprechen konnte: „Thu ooüe Jahre ist Geschastekceis der Aufficbt von Behörden kleinster Bundesstaaten Reichsbrbörde, etwa in höherer Instanz, absieht. Hierdurtb wird am!)

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. . . . 11,50 11,75 11,75 12,00 . . . . Auenstein ' ' ' ' ' ' ' 13,40 13,40 13,60 13,60 13,76

Thorn . . . . . . . . . . . . _- . . . . . . . . 14,50 14,80 14,80 15,30 . .

FM." . J . Z . . . . . . . . 12,75 13,20 14,40 _ 13,3)0 12353 Liffa . . . . . . . . . . . . . 13,70 13,90 14,10 14,30 14? 12,45 Rawitscb. . . . . . . . . . . , _ 14,20 14,70 _ 14,47 13,77 Krotoschin . . . . . . . . . 13,50 13,80 13,80 14,00 13,730 13,60 Czarnikau . . . . . . . . . . . - 13,13 13,13 13,75 13,30 12,90 Schneidemübl. . , . . . . . . . 13,00 13,30 13,30 13,60 1280 1300 Kolmar 1.511. . . . . . . . . . . 12,30 12,60 12,60 12,85 15,00 ]:.“00 ...... .... -- * - - - - - 11-38 113 3-3 3-38 .... 5. JM? ' ' ' ' ' ' ' Z ,' Z : -“- 4- 12“_00 16:00 16,00 16,66 _ 11,50 , _ . . LKZÖWut' : Z Z Z J J . . . . . 15,38 15.77 17,31 17,69 17,40 NFZ Augsburg . . . . . . . . . . 16,00 16,20 17.40 17,60 17,20 17,10 Bopfingen . I . . . . . . . . . 16,70 16,90 16,90 17,60 16,95 , Maj!" ' o ' o c o ! . o - ' | 17,10 _ _" F2,ZZ , . Demmj" 1450 . 14,50 14,00

“YIM." ) ) . Z .' .' .' .' .' J : 12710 13,60 13,90 14,50 . ,

nunmebr diese eidgenös sche StaatSaufsicht in irksamkeit. Das unterliegen oder unt-rliegen können Giebt es doch schon ' ' ' _ , ., . 17 t zahl- bin tlxcb der klemeren Unterne mun en eine T eilun der Au ts- Z.ZbliSkYttaßbaztufiYbLthx rdTYraYeiJeYZtsjjtébektuerrckpqujeseckFenMHMFF FCH?) e211,131'-tc;lt6n,ik)k)ie [YFU GhzschßftSZeZsi xorzugskwxise in den Yößßren fÜkZÜZg zwichen Landeehöryenb undgeiner Nexhsbebgörde vernLi-ijIen, , _ _ un aa en, ren a er un 6 es der leineren und ein ten we & 0113 en on e 1 EzßF-ktel-pren möchte oder auf dre StaatSaufficht ganz zu verztchten Zößnxfsstaatlentbaben. UZ? kann ja der Sitz einer Anstalt jederzeit gegeflt: sicb hätte. fck rwäb1ten Grunden die erbeblicbsten Bedenken . e le a vchr eg werden. an würde also die wichtige Frage der “war bedüren die kleineren Ver1 erun Sunternebmun en ni t bITon neueren, xm Aqftraqe der betrejfendkn_R1-gierungen aus- Yeauffikngunx; der Verficherungßqnstalfen von einem durchaus zu- mindßzr einer wifrkjamen Ueberwachungséls d?e größeren. gSie KFT: ear e teten und veroffenthIten Geseßentwurfen fur andere Stgaten falligen_ und dem W*'chsel unterworfenenGesiäptspunktabhängig machen häufig ohne genügende Sachkunde ins Leben gerufen und entbehren eben21zamentlkch ein unqarts er aus dem Jabre1894,_ein norwegtycher und wurde bei der Schwierigkeit, in kleinen Bundesstaaten eine der vielfach der nothwendigen rationellen, technischen Grundlagen. In- viom .itDezember_1895'un_d ein schwedischer vom 10. September 1897 Yufgabe gewachsene Behörde zu bilden. Gefahr laufen, daß die Aufficht desse'n sind ihre Verhältnisse meist einfacher und durchsichtiger, daher .: ne Ze gebende diskrexonare SxxatSauffi tvor. ' uber Anstalteq von größter Außdebnuné durch ungeeignete Stellen von einer ihnen nahestehenden Landesbehörde außreichend zu über- ljuch in der Fachliterqtur, m der ftü er die Befürwortung einer geßbt _wird, dre von den Organen der eaufsichtigten Anstalten Ver- wachen. An dem Ges äftsbetciebe solcher, in der Regel nur einem thun chft voüftändt en Fretbeit der Versicherungßanstalten vorbercscbte, moge tbrer größeren Sachkunde häufig übersehen werden würden. nachbarlicben BcdürfniFe dienenden Verein überwiegt das Landes- Kat sich ein erbebli er Umschwung der Meinungen vollzogen. Pisser Die [L_nzulanglickpkeit der von Landesbehörden über grö ere An- interesse derart, da ihre Beauffichtigun unbedenklich und zweckmäßig mscbwun? ist an bei den mit zahlreichen Vertretern großere: stalten zu ubenden Aufsicht würde dann übrigens noch in Weit chärferer ausschließlich bei Landesbehörden veereibt. Das Bkdürfniß einer Jauer . . . . . . . . . . . . 14,00 15.00 15M 16 50 „deutscher BerßÖerungSanstalten ?epflogenen Beratbungen des vor- Weise hervortreten, als dies seither der Fall war. Bekanntlich haben gleichmäßigen Behandlung dieser sämmtlichen Vereine tritt hier Bruchsal . . . . . . . . . . . -- 16,50 16,50 17,00 liegenden Entwurfs_1um deutlichen Uusorucke &elanxt; von keiner Seite seither die Behörden ,der mittleren und kleinen Bundesstaaten im wzsentlich zurück. Nach ist ihre Zahl so groß, daß mit ihrer Kontrole H f e k wurde eine grundsavliche Bekämpfung des uffi tsprinzips für am Großen und Ganzen tbre Stellungnahme gegenüber einer größeren der Reichöbebörde eine unerträgliche Last aufgebürdet werden würde. ' gezeigt eracdket. Hierzu haben die in 'der Schxvciz mit dem Geseke Anstalt nach den von den größeren Bundeöxtaaten, insbesondere von In einem eigenen Abschnitte regelt der Entwurf das Rechtsver- Auenstein . . . . . . . . - 12-40 12-70 12-70 * 1.3“00 ' ' 1295 vom 25. Juni 1885 und deLsen sachkundiger, nelbewußter, aber auch den preußischen Auffichtsbebörden gegenüber dieser Anstalt etroffenen bältniß der sogenannten Versicherungsvereine auf Gegen“ Thorn . . . . . . . . . . . -- 12,70 12,80 13,10 , - .; maßvoller Handhabung durch das eid enorsische VerficherungSamt ge- Maßngbmen eingerichtet. Künftigbin müßts aber die zustädege Be- s eitigkeit. Diese wichti e Form der Vergeseuscbaftun ju Ver- S . . . . . , . . 12,20 12,50 12,50 12,80 13 43 » machten günstigen Erfahrungen wesenti bei etragen. _ _ bocde jedes einzelnen Staates aus fich allein gesteüt die Prüfung und 1“: erungszwecken entbehrt isber in ast allen deutschen taaten der 12-50 13-00 13“30 13'75 12,40 Die in den Kreisen der S.:cbverftänd gen errscbende gunsttge Be- Ueberwachung einer in ihrem Esbiete domizilierten, auf andere Bundes- : ctzlichen Ordnung. Besondere Vorsfchriften finden fick nur in Elsaß- 12-10 12'20 12'30 12'40 12,30 urtbeilung der in der Schweiz bestehenden StaatSau sicht ist um_so staaten sicb erstreckenden Anstalt mit Wirkun für das ganze Reich Lothringen, wo die auf Grund des französischen Geseves vom 24. Juli 12-20 12-20 12-40 N'“) 1204 Wienswntber, als fie weniaer dem Inhalte des _ eseves als vtel- und unter Ausschluß jeder Einwirkung von Zebörden eines anderen 1867 ergangene Ausführungsverordnung, betreffend die Ereichtun von 11-90 12-00 12-00 1220 12,70 unh: der tbatsäcbli en Handbabung gilt. Die dre Befu nisse der Bundesstaats vornehmen. Verficherungögesellscbaften, vom 22. Januar 1868 in ihrem 11. itel Czarn kau . . . . . . . . . . " 12-40 1.2-40 13'00 ' 13,10 ebtkbebörde rege nden Vorschriften des Geseves sind an erordent- Den Landesbehörden auch der größten Bundesstaaten wäre jede die Versicherungs esellscbaften auf Ge enseitigkeit behandelt, und in Schneidemübl . . . . . 13,00 13,40 13,40 13,80 1085 knapp, die geschlichen Vollmachten der Behörde ungemein weit- Einwirkung auf den Geschäftsbetrieb einer Anstalt entzogen, die zwar Sachsen, wo das esetz, betreffend diejur stiscbm Personen, vom 15.Iyni Kolmar i. P. - - 10-70 WM ' WW 11,00 .

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