jedoch dem künftigen Landtage noch weitere Beschlußnahme vorbehalten bleibt. Auch wird derselbe fich wegen Aufbrux- gung des sonstigen Bedarfs zu erklären haben. Jt1sowe1t dazu Abgaben nothwendig smd, werden auch die Pächter1md E't'nsassen Unserer Domainen nach den festzustellenden allge- meinen Grundsätzen dazy beizutragen haben.
* * Z Wir" lassen 111111Un1erm Ministerium Befehl zugehen,;xu J- ermitteln, was ur Einrichtung des Fra11ziséa11er-Klostxrs fur ck - M' Zwecke der ' nsralt erforderlich seyn möchte, wobei denn,
dem geäußerten Wunsche gemäß, der von Uns be_im_ersk»'11 Landtage ernannte Stellvertreter des La1_1dtags-Mar1cha[[s und die beiden Deputfrten der Stadt Poren zugezogen wer,- den sollen. Die desfallfigen Yorarbeuen sollen demnächst dem künftigen Landtage zur Erklärung vorgelegt werden. Die mit dem gedachten Kloster etwa verbundenen Fonds können abér der Provinz nicht überlassen werden, sondern
' öffentlichen Verhandlungen innerhalb der Provinz anlangt, so werden Wir, wie Wir den Gebrauch dieser Sprache in solchen Verhandlungen neben der Deutschen, durch Unsere wiederholt und geseßlich erklärte" Willensmeinung angeord- net haben, auch ,immer darauf halten, daß diesen Vorschrif- ten genügt werde. Daher ist die von Unsern getreuen Stän- den bezeichnete Uebertretung dieser Vorschrift in einem ein- zelnen Falle, sobalddie Sache zurKenntniß des Ministeriums
; des Innern gekommen, von leßterem gehörig gerügt worden.
Die Behörden werden um so leichter nach Unsern des,-
' fallstgen Vorschriften fich achten können, als eine hinreichende
Ankal)! von Beamten die Polnische Sprache in ihrer Ge-
wat hat. Sollte aber dessen ungeachtet hierunter den von
Behörden gefehlt werden,“ so bleibt den Betheiligten der
Weg der Beschwerde unverschlossen, und es wird zu jeder
Zeit ?_[bhülfe erfolgen. Ein ausschließlicher Gebrauch der
J Polnjychen Sprache,"? aber niezugeséchert worden, und kann
1cho11 um deshalb ntcht statt finden, weil ungefähr ein Drift-
.tbcil der Bevölkerung aus Déutschenx bestehec.
Wenn demnächst Unsere getreuen Stände um vorzüg- liche Berückschkigung- der Landes-Eingebornen bei Beseßung der Beamtenstellen bitten, so bemerken Wir ihnen, daß be-
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11 "reits jeszt viele Stellxn mit solchen besetzt find, wie' denn
*uamentlich unter sämmtlichen Landräthen des Regierungs- ; Bezirks Posen fich nur zwei befinden, welche nicht Einge- ? borne der Provinz oder von früherer Zeit her mit Landgütern ; darin angeseffen snd. Allein es versteht sich von selbst, daß .? ' zu den Stellen _nur sol_cbe Personen zugelassen werden Ebn- * nen, welche steh über dt'e dazu erlangte Qualifikation ausge,- wiesen haben. Nur mtc Bedauern können .Wir aber ver-
nehmen, daß von Seiten der Polnischen Eingebornen der
Provinz, ungeachtet der der Nation inwohnenden Fähigkei-
ten, fich noch keiner zu der höheren Staatsprüfung Behufs
. einer Anstellung in der Administration gemeldet hat, und
' ' daher ein Mangel. an Luft zum Staatsdienst dort vorzuherr- ' schen scheint. Wir werden daher es sehr beifällig anerken- nen, wenn in Zukunft sich eine größere Neigung dazu offen- baren sollte, “und werden demnächst nicht nur bei der Be- ? seßung der Stellen 511 der Provinz auf die Landes-Einge- * bornen besondere Rücksicht nehmen, sondern dieselben auch
! * außer der PWVWF nach Maaßgabe ihrer Fähigkeiten zu allen ! SteUen im Staate, gleich den Eingebornen der andern Pro,- ' vinzen, gern befördern. ' Was WWU) di"? Beseßung der Präfidenten-Stellen bei ! den Gerichts-Collegien durch Eingeborne anlangt, so erfor- , ' “ ÖM es ej"? gute Rechtspflege, daß die Präsidenten bei den Gerichten in einem vorzüglichen Grade juristisch ausgebildet seyn müssen. Da nun auch in keiner Provinz bestimmt ist, daß die Präsideyten der Gerichtshöfe bloß aus den Einge- bornen der Provmz genommen werden sollen, vielmehr überall die QUUUÜÉUÜM entscheidet, der Zugang zu diesen Stellen
aber Jedem aus der Nation, wenn er diese Qualifikation“
1 besitzt,» offen steht; so haben Wir uns nicht bewogen gefun- | de_n, ck19 in der Cabinets'-Ordre vom 3. Mai 1815 dem Zu- Y |1z-M1111ster gegebene Weisung, welche nur als Instruction 1 für die Behörde zu betrachten gewesen, in die Verordnung 1 “ vom! 94Febru'a1' 1817, wegen der Zustiz-Einrichtungen in dyrttger Provnzz, aufnehmen zu lassen, vielmehr §. 165. be- sttmmt, daß_d1e. Qualifikation zu Richterstellen von dem all- gemeknen geWßltchen Bestimmungen abhängig bleiben muß, wobec es auch für die Zakunfc sein Bewenden behält.
'*Maaßnel)mungen Unserer Behörden die von den
T*" “, ' * müssen geistlichen Zwecken gewidmet bleiben. 13. ' 4 * Die vom Landtage angebrachten Petitionen be- I _ . treffend. ? 1. .Was den Gebrauch der Polnischen Sprache in den *
,die Polnische Sprache neben
2. In Beziehung auf die zweite, Petition, den Geb der Polnischen Sprache anf den öffentlichen Schu»
rovinz betreffend, geben Wir, von der Berichtigun 1 ehen, welche die in der Denkschrift angeführten Thats erlxordern dürften, Unsern getreuen Ständen FUZend: er ennen:
So wenig es in Unsern Abfichten lag und l'
„ 1 Yerbrenung, der Deutschen prache auf Kosten dereg, 191)er etntretxn zu lassen, eben jo wenig ist in den von besyer unmittelbar getroffenen Anordnungen und in
!
ausgesprochene Besorgniß wegen Beschränkun der Syrac'hebegrgndet. Es war und ist Unser bZskimmquorln daß dtePoln_11che Sprache, als ein von den Polnischen wohnern U111ers_ Großherzogthums wercl) gehaltenes tl)u1n„,_von U111er11 Behörden geschülzc werde. N95, Polt111chen Sprache kann und soll aber auch die D, bestehen, und Wir haben aus der Petition der Stände entnommen, daß sie die Nothwendigkeic einer Verbr der Kenntmß der Deutschen Sprache in Unserm G1 zogthum anerkennen.
, Zwar können Wir der Petition der Stände, djs t11sch17 Sprache in allen Schulen „Unsers Großherzog und m allen Klassen als Unterrichrssprache wieder ein rey, wegen derjgerechten und nothwendigen Rüchs1chx dle Deut|chen Emwohner Unsers Großherzogthums, 11 der von den Ständen gewünschten Ausdehnung willf)
Zur Erreichung Un1erer landesväcerlichen Absteh ' der Deutschen in Unser herzogthyme bestehe und ausgebildet werde, soll abe
„,-1) 111__denVolk_sschulen, zu welchen ausschließli vorzugswetje Gememen Polnischer Abkunft gehören Poleche agel) fernerhin,_ wie bisher, als Unterrichtss verbletben , ]edoch agel) dte Deutsche Sprache zu ein genscande des öffe11tl1chen Unterrichts gemachc werden.
b) Ehenfaüß soll in den Gegenden, wo die D Sprache, dte allem hexrschende, oder die bei weitem vo' ]chende tft, das Degtjche auch fernerhin die Unterricht che,)md _das Polnijchx ein Gegenstand des öffentlichen" terr1chts ]eyt1. „Um dre Erreichung dieser Unserer la11 terl1chen Abstcht zu erleichtern, ist es nöthig, -
(:)-sowohl fur 'die Pfarr-Aemcer, als auch fürdi stellen tnoden Volksschulen Personen zu gewinnen, der_Poln1]chen und der Deukschen Sprache 'mächtig 171113, Wu: haben Utrsep=ONit1isterium “der Geistlichen „11111 rtchts-2T11gejeget1heitet1 angewiesen, jedes zweckdienliche tel zu ergreefen, daß für die Pfarr- und Volksschu'lle |elle11_ Candtdaten , welche die «erforderliche Kenntniß Polunchen und Deutscher: Sprache befilzen, in hinrei Zahl herangezogenwerden. Auch sind Wir nicht abge durch außerorde11tliche Bewilligungen die bisher zud dottrtey Pfarr; und Volksschullehrer|ellen, in so weit forderltch 1131711 wird, wenn sie-durck) einen der oben neren Candidaten besetzt werden , unter angemessener wirkung der dazu geselzlich Verpflichteten so zu ver daß sie einen Gegenstand der Bewerbung für soch ben können,
11) Von den in Unserm Großherzogthutne bes Gymnasien ist das zu Bromberg bisher von Schüle nischer Abkunft, die nicht zugleich der Deutschet16 mächtig waren, so wenig besuchc worden, und die ' rung in der Umgegend von „Bromberg gehört so ü gend einer DeutschenAbkunft an, daß Wir nicht für erachten, in der Verfassung dieses Gymnasiums, - Polnische Sprache bisher nur einen Gegenstand des ö THF] Unterrichts aUSgemachr hat, eine Aenderung tre“ 11 en.
Dagegen soll 0) bei dem Gymnasium in Posen die bereits be Einrichtung de'r' parallelen Coetus für Polen und in den drei untern Klassenauch noch auf die Tertia- vierte Klasse von unten ausgedehnt, und. auch diese in Deutschen und Polnischen Coecus getheilc werden.
1“) Ebenfalls soll bei dem Gymnasum in Liffa, ** überwiegende Mehrzahl der Schüler aus PolnischenZ gen besteht, für die Bildung paralleler Coetus für" und, Deutsche in den drei und nöchigenfalls selbst 1" vier untern Klassen gesorgt werden, sobald die zu Einrichtung erforderlichen Lokalien beschafft, undq cirte Lehrer in hinreichender Anzahl vorhanden seyn
S) Zu den beiden oberen Klassen der Gymnasl Posen und Lisa, in welchen die bis dahin in parackleke cus getheilten Polnischen und Deutschen Schüler wted
Elben.
mentreffen, soll das Deutsche mit dem Pol1111chet111ach Versch12de11ßcit dex“ Lehrgegénßände und 111111) diem ]“:des- jgcn Ernmssen U1111'r5_ Prov111zlalz“ SOUl-Collegtums, als cl.,.;'„-[):»:51“x)1*11ct)11, auch ser11erl)_111 ww b1_s[)e1', zwar 1113113111),- , jedenfalls aber der Unrerrrchc vermttcelst "der. Dxutjch-cn Who in dem Umfange fo1'cd1111er11, (YZ ndch1g esk, 11111 Polmjsthen Sch1“1ler,_ welche_s1ch dem Stande der Sexcha- und dem „Staats_dte11|e 113111111111 wollen, 511111 Bejuchz inländischen „Denkcxckp'n _Unxverstcatcnezu _besähtgsn; [,) Damir k1'1nft1g, U111erer _landesvachltchen Zsbmht ge- bei den Gymnasten Uniers Gryßhorzogchums_1111r Z Leht'er angescojlc 1vcrper1,.1vclche n11c Her ersoröexßchen ensckfoliMn Tüchktgk'etr eme vollstanptge Kcnntmß der nischen und der DEUUchenSprach verbtnden, und 11111110111- den Unterrichc 111 den hetdcn 0621611 Klassxn der Gym,- 11 abwechselnd 111 deucxcher und 111 Pol1111cker Sprache eilen können, wollxn Wir solche ]1111ge Le_11te, 111111113111 deutscher ob PZlnmcher Abkunst, welcl)e_betdey «1311110611 )tlg sind, und 1111) pem gelehrcen Schnlsache' in_„Umjerm ßh-zrzogthum zu Widmen gedxznken, wenn 1111111) ÖW“ n1111ra11heischig machen, 1111 Fans 1hres_Bed11rf11111es 11111“ auf den Gynnmsien unterftükxqen, 11311dert1 ihnen , 11111111 si-s die Gymnasien-mic-Öem Zengniffe der 1111- 119111: und bedingren Tftcksigk'ctc verlassen, während Ut1iversikäts-Zahre ekne angemeffsne Bcihülfe ge- ren. „ _ - « 1) Um eine gründliche Erlertzyng der Doncjchen Sprache 111Polt11'schen, und Her Polt111chen Sprache [361 den Deut- 1Schüler11 in den (Gymnasien Unsers Großherzogtlwms „ mehr zu sichern, soll künftig jeder sich_ dem Dienste _des als oder der Kirche widmende Jünglmg, welchex ems Gymnasien Unsers Großherzogtbumsbesuchr Hax, 111 der el am!) die Abiturienken-Prüfung bet_e111em dtexer Gym- en bestehen, und von den in den rx11ivers§tätsstädte11 he- lich1n wissenschaftlicben Prüfungs-Com11111s10ne11, welche Folge Unsers Ediccs vom 12. October 1812 auf pro ntniß der Polnischen Sprache» bei den C'xanztnanden kxtne sichr'zu nehmen haben, nur dann zur Prufqu 111-0 1111- 1in3110110 zugelassen werden, wenn ey stck) mrcckelsr eines nisses des von ihm besucöten Gymnasmdearuber aus?,- enkann, daß er mit vollständiger Kenncmß der Point- “ Sprache die Lehr-Anstalc verlassen hat:. ki,) Das von den Ständen in Antrag gebr_achte Ephorac &" die Gesammtheit der Sch11len Unsers Großherzogchums, 111 der Verfassung in den übrigenThetlen Umerer Wo- !)is nicht zu vereinbaren, und kann daher von Uns nicht ice w's'den. _ “ZJUÉntdltck: ist es Unsere_l-ankdesvätferliche, "schon in Obl- 1111gede11cece Absicht, da]“; bot der Anstellung der SMU- , der Direktoren und Lehrer der Gymnaswn und Schul-
! -Gymnafien Unsers Großherzogshumö, sobald eine «(hende Anzahl hierzu _t1*jcht1g_er Cajndtdaten, wown es 'kzc fehlte, vorhanden 1eynw1rd; mehr nur auf eme ge,-
1de Kenntniß der Polnischen Sprache, sondern 111111) bei er Qualifikation und vollkommetxer Kenntyiß dcr Deuc- Sprache, auf Eingeborne Unjetxs Großherzogthtzms, ögen Übrigens Deutschen oder PolmxchenUerrungs ]cyn, '1gliche Rückßcht genommen werde.
3. Die Anstellung von DJTilitair-vaaliden- im Civil- e erfolgt auf den Grund dev, 19011 “d'em »))?1l1t11jx-Oeko- le-DepartemeUtUnsersKriegs-M1t11ster1un1sausgesßrttgcen l-Versorg1111gsscl)ei11e,welche jedoch 11111? Degen erthetlc wow 111 auf die Invaliden,-Beneficeen_ Andpruxh 1111d gut 111 Haben. Dergleichen “Civil,-V9r191'g11ngéjck)e111e wer- auch den ehemals Polnischon M1l1tatr-Per1o11e11, 1vclche vagen ihrer Ansprüche legitin1ir_et_1, 'auf 1th A111n_cldung versagt, Und es sollen dann dtejemgen, dre damit. ver- 1s(nd/bei den Civilscellen, zu nzelchen se 11ach Wen 1t11isse11 und ihrer moralischen Fuhrung geetgnec smd, kksl'chcigc werden.
4. Die Bitte Unserer getreuen Stände _um Fescwlzung ' Präclusiv-Frisk zur. Anmeldung der A111prüche ehemez- Polnischer ONilitair-Personen auf Pensionen haben Wir ) Unsere Ordre vom 21. Februar 1828 bereits gewährt, da in deren Gemäßheic Unser Staats-anisterimn 1111- 9. April die erforderliche Bekanntmachung erlassen hat, hierdurch die Sache erledigt.
Y..
:*». Auf *die Anträge, welcbe _Unsere getreue ?Stände kt) Bsziehung auf die Regultrung der gutsherrltchep bäuerlichen Verhältnis"? vorgelegt haben, eröffnen WU:
3. daß Wir bereéks anf Ansaß der Anträqé anderer Provénzt'ak- Sränze eine Revision der Geschäfxs-Mdnung bei den Re,- gulirunqs;C0711n1iss1o11enangeordnet[)ab-cn, wobei (11111) die Vorschlägs des Posenschen Landtags we1det1 in C'c'wägung gezogen WWÖEU; !
)
daß Wir cine Prüfumg der wegen Modifikatiotr des Gesetzes vom .“. April [1423 gesche[)e11e11Vorschläge durch die Provin- zial-Behörden und das Staacs-Dkinistcrium angeordnet ha- ben, und demnächst weitere E11rschlicß1111g darüber fassen werden; c. -
daß Wix über die zu Vorhütung der Parceflirnng der Bauer,- [)öse e1*so1*_derlicl)er1 *))?aaßregeln, namentlich Über die Frage, welche dcwmdere Grumdsäße nach den dox'tigen provinziellen Verhälcniffcn dieses Gegenstandes wegsn anzustellen seyen?
und ob nicht glsichzsitig die Feßstelmng 1111er Taxs zur An- nahme von Bauerhöfen bei erbschaftlfchen Thcilungen erfor- derlich sey? noch weitere C'röJterUngen anbefohken haben; ( .
.das; endlich das Gesuch um Unterstükznng der Gutsbesißer Be; hufs der ?(rtöführnng des Geseßes v. 8.2(131'11[62.5111ckxcge1väl)rc werden kann, denselben vielmehr überlassen bleiben muß, sich gleich den Gncsbesilzern anderer Provinzen di: nötbigen Ca,- picallen zn beschaffcn, und sich dazu der in gedacyrem G1,- ]“"e[§e Z'. 87. ff. bezeichneken »))?Lttel zu bedienen.
6. Wegen Feftstzllung der Rechte der Grmndherren zu denONediar-Städten sind bereits vor („5311113111111 der Bittschrtfc Einleitungen getroffen, und W: betheiligccn Grundherren auf- gefordert worden, ihre Gerechcsame näher anzugeben. Nach Beendigung der diesfallsigcn Erörterungen worden Wir wei- tere Et1cschließ11ng fassen, und Unsern gctrsaen Ständen das Resultat: bekannt machen.
7. Auf die wegen Aenderungen in der-C'inrfchtMg der dortigen Feuer-Societäten geschehenen A11ccä4e können Wtr zur Zeir ksine Entschließung faffen. Denn eines Theiis würde die Bewi-lltgung der angerragen:11 Verändsrung, in der für bejde Societäccn jetzt ge11-1einschafcliche11 Verwalrungs-Be- hörde, den dabei wegen Errcich1111g einer Koscen-Ersparniß vorausxzeseszten Erwartungen nicht, allein nicht entsprechen, sondern selbst noch eine wxnigstens t[)-eil1v-;i1"e Erhöhung der zur Bestreirung des Adminsstrations-“Zlufwandes aufzubrin- genden Beicrägé zur Folge haben; anderntheils aber ist auch noch nicht über die künftig hierunter zu beobachtenden allge- meinen Vorschr1fce11 Bestimtmmg geccosfen, daher Unser: Provinzial:Scä11de zuvördersc die beabsrchtigte Vsrordnung wegen Regulirung des Feuer-Societärs-Wesens Überhaupr, und welche Einleitungen wegen Revision, Verbesserung und 111119esralc1111g der gegenwärtigen Reglements, so wie 1velche Uebergangs-Maaßregeln zu der neuen Verfassung werden an- geordnet werden, abznwarten haben.
8. Demnächst können WU“ auch auf den Antrag, wegen Bewilligung eines fernerweitigen fkeien Zucritts zu dem Po- se11schen landschaftliäwn Credit-Vereine 111 den Fällen, wo die zum Amorcisacions-Fouds gehörigen Theilzal)l1111ge11 so- gleich beim Zutritt 11achträglfch haar entrichtet werden, zwar gegenwärtig nicht eingehen, werden aber den Gegenstand zn seiner Zeit durch die betreffenden Behörden in nähere Be- rathung ziehen lassen, und behalren Uns den weiteren Be- schluß nach Bewandniß der Umstände vor.
9. Wegen Revision der ge1verbcpolizeilichet1Gcseßgebung haben Wir bereics_ Anordnungen getroffen, 111 911611 Verfolg dem Antrags Unjerer gerrcucn Stände Genuss geschehen wird.
10. Der: Einkauf der für die Bekleidung „und die ande- ren Bedürfnisse Unserer Truppen erforderlichen Gegenstände werden Unsere Behörden immer am liebsten in W Provinz machen, in welcher die Truppentheile in Garmjon stehen, wenn diese Gegenstände dort in guter Qualität und für an; gemessene Preise zu haben sind. Und da die Materialien zu den Bekleidung»Bedürfnissen der Truppen in dortiger Pro- vinz 111 dem Umfange gewonnen werden, daß sie einen (35e- gcnscand der Exporcatjon ausmachen, die dortigen Qch-xrv- treibenden daher vor den anderen Provinzen “111 dieyer Bs- zéchung in sel)_r günstiger Lage sind, so 1vird_es ,nur “vor] der anusrrke derjclben abhängen, sich des dixssgllstgett ,?[hjakzcs zu verschern. Was das Tuch anlangt, W ist 111111) „?lnzmge Unscrs Kriegs-Ministers 3111er bereits vom MMM „TMT