nen also d*;;._*1.1g1«11 Personen gethlt werden, 1veich112721'e,
einem Landcaqs-Deputircen diescs_Sc«111dcs nothnzin'dU»; ]»-
fäl)ig1111g, jedoch in Beziehung ans bas Ilirer untei d1r§.b. ). ausgesprochenen Mod1ficaciot1, ÖOsl[§611.
_ * §„ 11). _ w'
Unter derselben JJTODificacion sind zuZlbgeordnetsndsii LandgeMeinen die zu Deputirten d1cses Sta'bdeselWs im Provinzial-Landtage qualifietrren Grundbestlzei wa) ar.
' §. 11. *- ' ' , o ) | de
“M* emen jeden ?[bgioidmrin “ ,' ' _ ge111eY1en wird ein Stellvertreter exwahlx, n_»elch11 xbensalls
" die §. S., 9. und 10. amgcgebenen C1gen1chascen haben 1111113. “ '. 12. '
In den Städten erwäblci] der Magistrat bnd die Ge- meine-Verrreter, welcbe 311 diejem BUMM zn emem Wahl- Collegio vereinigt werden, d1e Kretstags-Abgeordneten.
. 1,91.
Bei der Wahl der drei ?ibgeoixdneken und Stelxvexrbe- ter,der- Landgemeinen wird, 11.118 bei der Wahl der Yezirby- Wähler, verfahren. Ein jeder Lagdrarb hac Behufv diejer Wahlen seinen Kreis 111 drci Bezirke e111z111[)e1le11,e111 desen jedem ein Deputirter und am Stellvertreter zu wahlen 1|.
§“. 14. . *
Die Wahlen der Landgemeinen stehen unter Aufsicht
des Landraths, *
§. 15. .
Die Wahl derDeputirren der Stßdte- u11dLa11dgetJ1eC111eti erfolgt auf sechs Jahre dergestalt, daß von drxi zu dust “zah- ren die Hälfte, das erste Mal nach dem Looje, aus1cl1e1dec.
. 16.
Der Landrats), oder wenn derselbe behindert ist, der älteste Kreis-Depucirte, beruft die Stäube zum Kre1scage, führt daselbst den Vorsilz, leitet die Ge1chäfte und 1| ver- pflichtet, die Ordnung in den Berathungen zit_erl)alte11. Wenn seine Erinnerungen kein Gehör finden, ist LW be- fugt, „ die ordnung-störenden Mitglieder _von der Veriamm- lung auszuschließen, jedoch hat er darüber joforc an den_Ober- Präsidenten der Provinz zur weiteren Verfügung zu berichten.
§. 11. * .
Der Landrath ist verpfiichcet, alljährlich wenigstens e1- nen Kreistag anzusetzen; außerdem aber ist er hierzu be- rechtigt, so oft, als er es den Bedürfnissen der Gsichäfte für angemessen hält. _ _
Er hat der ihm vorgeseizcen Regierung von einem )e- dem anzuseßenden Kreistage Anzeige zu machen.
. 18,
So lange Conmmnal-Gcgensiände friiherer'Kr'eis-Bir- bände abzuwickeln sind, tsr die Vereinigung mehrerer Kretie, oder der Theile VLrsthiCs-EUEL' Kreise, zu diesem Zwexcke ge- stattet. Gegenstände, welche nur eine Klasse ber Stände treffen, können auf besonderen Convenccn dieier Stände verbanden werden.
19
| _ Die Stände v-erhandeln auf dem Kxeistangemei11- ; ' 1chaftlich. Die Beschlüsse werden 11aclge1111ach9r Cximmen- * ! mehrheit gefaßt. Der Landrarl) hat als 1olcher keme SUmme.
“ Er stimmt mit, wem' er zugleich Kreisstand1sr,ka11njedoch ? ' 111111) obne Stimme dcn Vorsilx führen. ? Bei gleichen Stimmen enrscheibec die Stimme des _Vor; ; Wenden, und wenn derselbe nichr scimmfähig tft, die Stimme ; des ältesten Kreis-Deputircen. Er hat alie Kreistags-Be- 1 schlüsse zur Kenntniß der ibm vorgesetzten Regierung zu * bringen, zu demjenigen Beschlüffen aber, durch welcl)e_t1e11e ' Verwaltungs-Normen festgesech nnd den Kreis- Eindasssn . neue Verbindlichkeiten aufgelegt werden sollen, die Bestä- i ». tigung der Regierung besonders e111z11holen, und bis zu de- ren Eingang mit der Ausführung Anstand zu nehmen. §. 21). _ Findet ein ganzer Stand durch einen Kreistags ; Be,- 1cl)l11ß in seinen Interessen sick) verleßc, so steht ihm mit- reist Einreichu11g eines Separat-Vocums derRecurs an dieje- nige Behörde zu, von welcher die betreffende Angelegenheit ; reffortirt. Bei Zusammenberufung der Kreis-Scänbe hat | der Landratl) 111 der Currende die zu vcrhandelnden Gegen- ! stände gnzugeben. F D1e Erschei11e11de11 smd dann befugt, einen „Beschluß ; zu fassen, und durch solchen die Außenbleibenben wie die ' Abwesenden zu verbinden.
921
Der Latidraci) führt die Beschlüsse der Kreissrände aus,
insofern dle Regwrung nicht eine andere Behörde mit der
Ausfiihrun ausdrüchiich beauftragt, oder die Sache als
ständischc “ ommunal-Angelegenheit nicht besonders gewähl- ten Beamten übertragen ist.
Gedruckt bei A- W- Hayn.
“1“ Städte; und Land; .
'so wird er die Gelegenheit, dte ihm die Zahrmärktez
«“*"-_»-
“ §. 22. _
Der Ober-Präsident der Provinz hat die zn dem
sammentritre der Kreisscände nach vorstehenden Bors
cen erforderlichen Verfügungen ungesäumc zu vera11111
Gegeben „Berlin, den 21). Dec. 1.528. . Zur Allerböchsten Vollziehung.
(gez.) v. Sch u ckman 11. (gez.) v. Loccum. (gez ) v»,
A 11 l a g e 8. Gutachten
Alldem-eine
reUßiflhc St'aais-Zcitung,
des Staats-Ministerinms
über den Vorschlag der Provinzial-Scände bes Großh thums Posen, wegen Gestatcuyg des Hausiir-HandW Trieben 111 dorttger Provtnz. _
Die Ansichten, wsicbe die Provinzial-Srände des herzogthunis Posen in ihrer von dem Herrn Obevaxz“ ten Baumann vorgelegten Pet1tion von". 12. December geäußert'habcn, daß die Gescaxmng dese Herumziehenz Tuchen für die Fabrikanten, 10 wie fur das T11ch Gewerbs in der dortigen Provinz Überhguyt, einen.. gen Erfolg haben werde, kann nichrals richxtg anerkanntw Die Jahrmärkte sind 111 dem Großherzogthum1 selbst 111 den kleinsten Städten, io hämfig, und 113111 dem Landmanne 111 einem solchen Uebe'rmaaße bes11ch1 der Tuchmacher, der bös Z111p1'11cl)s 111 sein'em Ha111'1' sicher ist, dort Gelegenheic genug findet, some Ansicht “des Publikums auszustellen, Wenn besonders der gemeine Mann, auf 1111 Absatz der dortigen Tuche ganz besonders berechnet muß, Tuch möchig, und zu dessen Ankauf die M11
_? 500
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
* Se. Majestät der König haben de_m Ober-Landesgerichts- f-Präsidenten von Falkenhauien, zu Breslau, den [)en Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu ver-
n geruhet.
Zeitungs-Nachrichten. AuBland. '
Frankreich.
Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 10ten ruar eröffnete der Präsident mit der MittheilunÉeines schuldigungs-Schreibens -'des Geueral-Lieutenanrs rasen rtouneaux (Var), welcher Krankheicshalber verhindert 11, schon jetzt an den Berathungen der Kammer Theil zu men. Hierauf wurden die Herren von Lachkzze (Loire) Aug. voin 'Sainr-Aignan (Niedere Loire) , deren Zu,- 1111g ausgesetzt worden war, aufget1bmxne11. Demnächsk eder TNinisker des Innern 26 Geieß-Entwürst über änz-Verbesserungen in verschiedenxn Cantonal- und Uncerx äfektur-Bezirken, vor. Die Veriammlung konnte sich „be: “e_r inhaltschweren Ankündigung des Gelächters 111cht )alten; selbst der Minister theiite daselbe cinen Augen- . Nachdem er die_sämmtliche11 26 C,)itwürse begründet e, “Verlas'er die einzelnen Artikel derjclben, die indessen das "Ausland von keinem Interesse sind. Dem Vicomte . JJTartignac folgte der Finanz- »))?inistcr auf der 1erbüh11e, um der Kammer einen Geseß-C'ntwurf über abacks-ONonopol vorzulegen, wonach dieses Monopol, * es mit dem 1. Januar 1831 abläuft, aufs Neue bis zum an. 1837 verlängerc werden soll. Der »))?inisker sechcfcrtigte 11 Antrag durch folgende Gründe: Die Tabacks-Sceuer lasse [ich einen reinenC'rtrag von 45 Millionen Fr. in die Staats- en fließen; die Regierung könne einerseits dieses Einkom- 11icht entbehren, andererseits sehe sie aber auch kein Mickel, anderem Wege mehr als höchstens den dritten Theil des 'nwärrigen Ertrages zn erlangen, und selbst hierzu 'de es noch einer strengen Controlle und derselben Begün- 1111ge11 1111d Ausschließungen bedürfen, die man demgegen- cigcn Systeme vorwerfc; da der Taback's-Verbrauci) dci" ftbestcnerte sey, dergestalt, daß ein Kilogramm Taback' abe eben so viel zahle, als im Detail-Handcl cin Hecto- * Wein, so sei) es unmöglich, den Eingang cinxr solchen U11 zu sick)er11, wenn der Gegenstand, den sie treffe, statt Agenten der Regicrnng anssahließlick) anvertrmic zu seyn, jblcl1e Hände Überginge, deren Znteresse cs sey, möglichst ng dafür zu entrichrcn. Eben so wenig sey es möglich, Taback's-Stener bei der Aufgabe des Monopols auf ii)- lelxigen Höhe zu erhalten, selbst dann nichk, wenn, 1111.- xbter einer ausgebreitetern Culcm', der Preis des Tabach 1elbe bleiben sollte. Der gegenwärtige jährliche Verbrauch Tabacks belaufe sich auf 11 Millionen 2 bis «300,0111) logramnwn, imd werfe einen reinen Ertrag von 315 Mil-
1111 ab; wolle man nun den „Handel frei geben, 1 sei) nicht daran zu denken, daß man das Kilogramm mit .i werde bcstcncrn können, ja nicht einmal mit “LFU,; bier; !) erscheine das Monopol als 111111111Zä1111licl) 11611101. die * mister 11.1111;th sehr wohl, das; man diesem Swücnie dcn „ 1'111111'f 11111cl)c, cs wende der Regierung die V01'tbeiic 311, ctgcnclicl) dem Handel znkämcn, 1111d beraubc det: Feld- 11'1' der Freiheit“, den Taback 111111) Gefallen «1115111111111131'11;
wahl darbieten, gewiß lieber „zur Befriedigung sein dürfnisses benutzen, als von einem hausirenden Tuc!) kaufen, dessen Waaren er eben ,so wentg als dessen forderung mit andern i11 .Verglmch stellen ka11_11. . * Durch das Hcrumfahren der Tuche ver1äumcd brikanc Zeit, die er besser gebrauchen kann, und steig Selbstkosten seiner Waare, zu deren Empfehlung W» heit besonders dienen muß. . . Das Bedürfniß an Tuch und das P?ittel zu sim friedigung, Geld nämlich, wird durch das “211161111 Waare nicbt vermehrt. Es ifk vielmehr eine TM/ wenngeglaubc1vird,der Zustand dchuchnzacher wei» ii bessern, wenn sie zugleich haufirenbeKausleuce werdend Die Voraussetzung der Provinzial-Scände, d Aufkauf von Wollen-Fabrikatcn im Umherziehen1 den (Fabrtk-Orteti bei den einzelnen Waaren-Berse verboten sci), ist übrigens 11ichtgegrüt1det. Dies) rien des Innern und der Finanzen haben be1_]ed11 genheit, wo Zweifel hieriiber zu ihrer K§1111ct1113_gei sind, den Grundsalz ausrechc erhalten, ,da]; 111111) 1011111 re11,„dere11 Verkaufim Unzherzwhen *"ic 111 im Umherzicben aufgekau11_ werden duxfen, 111101 der Aufkäufer die aufgekauft»? Waaxe mehr 111111111 sich führt, und hierdurch S1cherlcke1c dafür be1ch daß der Aufkauf nichr 11111“ vorgewendec werde, unsiatchafren Verkauf zu verdecken, Jm Anerkennn ses Grundsatzes sind auch durch die Allerhöchste Or 11te11 Juni 1821; Erle1chterungen in Hinsicht der 1 scheine, welche den Kaufleuten be1vi_ll_1gc worden, Umherziehen Waarcn- Bestellimgen aus]uch_en, auch den leuten zugestanden, welche 11n Um[)erre1_1en Waqren hen, die fie nicht mit sick) herun1f1'1bren_, 1ot1dern 111ch befördern lassen. Grade 111 demispeztellen Falle,d Petition der Stände in Bezug mmmc, wo ein Ki aus Frankfurt im [Unherreiien aber ohneIewerbe] Chodziesen und Samoczin Tuche hatte aufkaufen la diesem Grundsalze gemäß die Regierung zu Bromberé die gemeinschaftlicheVerfügung der OJTiniscerien W und der Finanzen vom 24. Januar d. I. angeiviess" den. Es tritt dadurch um so deutliclxer hervor, daß den Verkehr der Wollenwaaren-Verserciger durchaus nothwendig und mülzlich ist, die wiederholt bcrachkü für angemessen anerkannte Bestimmung aufzuhebeb ein Verkauf von Wollenwaaren im Umhet'ziehen 111 laubc seyn soll. Das Staats-Minifterinm hält daher den Anti Stände nicht zur Gewährung geeignet. Berlin, den 0. April 18214. Das Staats-MinisteriunL (gez.) v. Altenstein. (gez.) v. Schu (gez.) b. Loccum. (gez.) v. Berns (gez.) v. Hake. (gez.) v. Danckelm (gez) v. 932913.
Nedacteur I o h n- Mitredactcur Co!
Berlin, Donnerstag den 19ten Febrnar
' ich iioch irgen
1829.
i_ndessen dürfe man nicht vergessen, daß der Handelsskand in iofern nicht ganz leer ausginge, als er den Königlichen Fabriken ihren Bedarf an Amerikanischen Blättern, s o wiealle anderen zur Fabrication erforderlichen Gegenstände liefere, auch die Trans- porte zu besorgen habe, und daß man sonact) wohl behaupten könne, Faß wenn von den Summen , weiche der Staat für die 'abacks-Fabrication ausgebe, Fre! dem Ackerbau zufielen, Fer Handelstand und die arbeitende Klasse gewiß „*Stel davon ezö cn. Becrachte man den Gegenstand aus dem Gesichts- pun te des Interesses der Feldwirchschaft, so finde sich, daß gegenwärtig 24,000 Pflanzer 10,000 Hectaren bebauten und ganz Frankreich hinreichend mit Taback versähen, obgleich von den 8 Departements, die sich dieser Calcnr widmeten, nur der 460ste Theil des Flächen-Jnhalts derseiben darauf ver- wandt würde; hieraus gehe klar hervor, daß'derTaback als Ge?e11ßa11d des Ackerbaues immer nur eine durchaus örtliche “Ü fsquelleabZeben könne , und, sofern die Cultur desselben verbreitete, jeder Nußen davon ganz verloren ehen müsse. „Es “geschieht daher nicht in Folge einer freien Zsahl“, so schloß der Minister , „daß wir Ihnen den Vor- schlag machen , das Monopol auf anderweitige 6 Jahre zu verlängern. (Murren zur linken Seite.) Wir bitten Sie, meine Herren, nicht zu vergessen, daß wir bei der vorlie- genden Frage immer dieNothwendigkcic eines Steuer-Ertra- ges von 45 Mill. im Auge gehabt haben, und daß, wenn das Monopol seine Nachcheile bac, dieselben durch eine Summe von etwa 30 Millionen , welche die Steuerpflichtigen dabei sparen, vollkommen auf ewogen werden.“ Der Minister ver- las hierauf den Geseß-Éncwurf, welcher aus einem einzigen Artikel besteht und folgendermaaßen lautet:
„Der Titel 5 des Gesetzes vom 28. April 18:6, welchcr der'Vcrwaltung dcr indireccen Steuern ausschließlich den Ankauf, die Fabrikation und den Verkauf des .Tabacks im ganzen Umfange des Königreichs Überweist, und dessen „Be.- ftimmungen durch das Geselz vom 17. Juni 1824 bis zum 1. Januar 1831 ausgedehnt worden waren, wird abermals bis zum 1. Januar 1837 verlängert.“ '
Hierauf legte der Finanz-Minister noch den'bercits im vergangenen Jahre von der Pairs-Kammer angenommenen und gegen Ende der vorjäbrigen Sitzung in die Deputirten- Kammer gebrachten Geselz-Entwursüber den Fluß-Fischfang vor. Der Königl. Commissarius Baron Favard de Langlade c11c1vickclte die Gründe zu diesem Gesetze, das für das Aus- land von keinem erheblichen Interesse ist, Nach ihm bc- fragtc der Präsident die Versamtnlung, in welcher Reihe- folge die vielen ihr mitgetheilten Gesckz-Cncwkn'fe 111 dean- rcaux geprüft werden sollten; er selbst stimmte dabei für die- je11ige, in welchcr jene Entwürfe vorgelegt worden, mit dem chcrkcn, daß die Kammer bei ihren Bcratbimgcn dic näm- liche Ordnung nicht zu beobachten brauche. „Dcr Baron Pc- lcc machte bei dieser Gelegenheit den Vor1"chlag, die beiden Geselz-Cncwürse in Bekreff dcr Comnmtml- und Depaxcc- menwl-Vci'walrung einer und derselben Commission 311 Über- weisen, da beide im engsten Zasamnwnbange zu einander ständen. Die Bersmnmlung Wien unschlüssig. .Der Baron Lepelletier bAulnay widerseßtc sick) demAnrrage,i11dern cr bemerkte, daß, wenn gleiii) eine große Verwandtschaft zwi; schen beiden Entwürfen bestehe, wie denn alle organischen Gesetze als Ausßüssc der Charte gcwiffcrnmaßcn in „Bezie- l)111g 511 einander stehen müßten, dock) zugleich auch ein gro- ßer Untcrschied zwischc11 ihnen [)c1*r1'che; so beruhe z. B. das Dcparrcmenral-Geseiz auf leicht bcgi'cifiickwn Principicn und könne 11111“ der Gegenstand einer unbedeutenden „Discussion werdcn; das„C01111111111a110511113 dagegen greife wesentliib in das ganze Verwaltungs,System ein, und bedürfe forma» bci“ x1cr1anc1ic11 U111c1's111111111g; uns diesen Gründen 11117171“ er 111!) 1111“ die 'T'11ci1111111 erklären. “2115 es [)ici'anf 5111: ?1b1i11111111111g kam, blieb ein «'frei' V21'7'11cb zwcifelbax'r; dc: d;:- zweiten