Bezüglich der zur Erhebung der Zölle dienenden Einrich- tungen iß auf der Basis des vom 11. Juni 1869 ab in Kraft getretenen VcreinE-Zollgeseßes weiter gebaut. Es ist dabei den auf Vereinfachung und Erleichterung der zollamtlichcn Abferti- gung gerichteten _Wünschen des Handelsstandes entgegengekom- men, soweit es ohne Gefährdung der Sicherheit des Zollintereffes thunlick) erschien. Von diesem Geficht§punkte aus ist in dem Jahre 1870 ein neues Begleitschein- und Niederlage-Regulativ, ein Regulaiiv für die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effekte11=Tran5ports auf den Eisenbahnen, femer ein Re- gulativ für Privatläger und Theilungsläger crlaffen. Dagegen ist die den Weingroßhändlern früher zugxstandene Vergünstigung eines Zollerlaffes von 20 Prozent vom 1. Ianuar1872 ab beseitigt worden, da dieselbe zu Mißbräucl]en Anlaß gab, auch ein fernercs Bedürfnis; einer solchen Bewilligung um so weniger anzuerkennen war, nachdem in Folge des Vertrages mit Oester- reich vom 9. März 1868 der Weinzol] von 4 Thlr. auf 2 Thlr. 20 Sgr. für den Csntner herabgeseßt war. Zugleich ist jedoch den Weinhändlern durch die Gewährung von Weintheilungs: [ägern die Möglichkeit gegeben, fick) in die Lage zu seßen, daß nur die wirklich in den Verbrauch übergehende Weinmenge zur Verzollung gelangt.
5. Rübenzuckersteuer.
Die Besteuerung der Rübenzucker -Fabrikation im Zoll- verein datirt vom Jahre 1841. Die Steuer wurde Anfangs auf 10 Sgr. für den Gentner Rohzuckcr oder 10 Pf. für den Ccntner verarbeiteter Rüben festgeseßt. Vom 1. September 1844 ab trat“ eine Erhöhung auf 1 Thlr. für den Centner Rohzucker oder 1 Sgr. 6 Pf. für den Gentner verarbeiteter Rüben ein. Dieser Saß wurde bis zum 1. September 1850 beibehalten. Inzwischen nahm die Rübeancker-Induftrie einen bedeutenden Aufschwung; zum er- heblichen Nachtheil für die Zoll-Intraden verdrängte der Rüben- zucker einen großen Theil des Kolonialzuckers. Dies gab zur Erhöhung der Steuer vom 1. September 1850 auf 3 Sgr. für den Centner Rüben Veranlassung. Vom 1. September 1853 wurde der Say auf 6 Sgr., vom 1. September 1858 auf 71 Sgr., vom 1. September 1869 endlich auf 8 Sgr. für den Gentner Rüben erhöht, welcher Saß noch jth besteht. Durch das Geseß vom 26. Juni 1869 wurde zngleick) der Eingangszoll für Zucker anderweit normirt. Danach unterliegt raffinirter Zucker aUer Art, sowie Rohzucker, wenn leßterer den nach Anleitung des nisderländischen StandartNr. ]9 und darüber zu bestimmenden Mustern entspricht, einem 8011 von 5 Thlr., anderer als der bezeichnete Rohzucker dem Zolls von 4 Thlr. Bei der Ausfuhr von Zucker wird eine Nack) dem Grade der Polarisation verschiedsn bemessene Llquuhr-Vergü- tung gewährt, nämlich für Rohzuckcr von mindestens 88 Prozent Polarisation 3 Thlr. 4 Sgr., für Kandis und für Brodzucker 3 Thlr. 25 Sgr., für aÜen übrigen Zucker in KrystaÜ-, Krümek- oder Mehlform von mindestens 98 Prozent Polarisation 3 Thlr. 18 Sgr.
Im Laufe der Zeit ist die mächtig entwickelte Rübenzucker- Industrie dazu gelangk, nicht allein den Kolonialzucker vom in- ländischen Markte fast ganz zu verdrängeu, sondern auch erheb- liche Mengen nach dem Auslande abznseßen. -
Nach der anliegenden Ueberficht belief fick) die Zahl der Rübenzucker-Fabriken
im Jahre 1870 im Zollverein auf 303, in Preußen auf 226, 1871 „ „ „ 324, „ „ „ 243, ,s !, 1872 ,- ff /7 324, f, !! !, 243“ Im Jahre1873 find einige neue'Fabriken imKSntftehen begriffsn.
Die Menge der versteuerten Rüben bétxug; S darunter in mtt einem tcuererlxage „...... W 111111111-
Ctr. Cir.
Ctr. im Jahre 1870 51,689,431 37,870,215 12,569,398 1871 58,7 69,7 1 2 43,174,198 12,522,640 „ „ 1872 52,890,900 39,236,783 13,463,414 Eingeführt wurden in den Zollverein: an raffinirtem Zucker: Rohzncker: im Jahre 1870 28,913 EU:. 48,925 Gtr. „ „ 1871 60,730 „ 150,367 „ „ „ 1872 301,943 „ 570,161 „ AUSgeführt gegen Steuervsrgütung wurden: an raffinirtem Zucker: Rohzucker: im Jahre 1870 205,760 Ctr. 61,955 Gtr. „ „ 1871 561,252 „ 183,923 „ 745,175 „ „ „ 1872 106,128 „ 131,838 „ 237,966 „
Die vermehrte Einfuhr von fremdem Zucker und die Min- derausfuhr im Iahre1872 findet theils ihren Grund in der schlechten Rübenernte, welche eine Vcrmindernng der inländischen Zuckerproduktion zur Folge hatte, theils hat zur Vermehrung der Einfuhr von Raffinade, welche fick) namentlich bei der Ein- fuhr aus Frankreich zeigt, der Umstand beigetragen, daß die französischen Raffinadeure, wekche durch künstliche Färbung des Rohzuckers in Bezug auf die in Frankreich zn Entrichtende Steuer eine niedrigere Klasfifizirung des Rohzuckers, als deffen RaffinationSwertl) entspricht, zu erreichen wußten, faktisch cine Ausfuhr-Prämie genossen.
Gegen die Beibehaltung des jeßigen Systems der Zuckerbesteue- rung in Deutschland smd in neuerer Zeit gewichtige Bedenken er- hoben. Es ist anzuerkennen, daß sowohk die Polarisation, von deren Ergebniß die Höhe der Ausfuhrvergütung abhängt, als das Typen- system, nach welchem der 3011 bei der Einfuhr von Rohzucker bemeffen wird, sehr unvollkommenc Mittel zur Beurtheilung des wahren Raffinationswerch des Rohzuckers smd. Indem man sick) mit Rücksicht hicrauf bei der optischen Prüfung (der Polari- sation) mit der Feststellung von zwei Minimalwerthen begnügte, hat fiel) das dem Interesse der Staatskasse nicht entsprechende Resultat ergeben, daß der inländische Zuckerfabrikant vorzugs- weise geringwerthige Produkte ausführt, weil die Vergütung bei 88 Prozent Polarisation eben so hoch i|, wie bei 98 Prozent.
Die Beurtheilung nach Typen aber, welche von vornherein
" ,!
sf "
zusammen: 77,838 6311. 211,097 , 872,104 „
zusammen: 267,715 Ctr.
nicht unerheblichen Bedenken unterlaZ, ist völlig unhaltbar ge- ,
worden, seitdem in Frankreich zur Tauschung der Behörden die künstliche Färbung des Zuckers durch Karamel oder andere Mittel in_ Gebrauch gekommen ist. Bei der großen finanziellen Wichtigkeit der Zuckerbesteuerung ist es der Gegenstand sorgfäl- tiger Erwägung der Regierung, ob nicht zu einer für den Zoll- dienst praktisch der_wendbaren sicheren Methode für die Bestim- mung des Raffinajtonswerthes des Rohzuckers zu gelangen ist. Von dem Ertra e der Rübenzuckersteuer verbleibt nach
H. 38 der ReichsverfaZung der Kasse der einzelnen betheiligten undesstaaten nur die Vergütung, welche nach den jeweiligen Beschlüssen des Bundesraths für die Kosten der Ver- waltung zu gewähren ist. Nach den früheren Verabredun- gen unter den Zollvereinsftaaten wurden nur die Koften vergütet, welche durch die Beaufsichtigung der Rüben-
zucker-Fabxiken cntfianden, und speziell liquidirt werden mußt_cn; _fur die Erhebung der Rübenzuckersteuer durften dem V_exem keine Kosten aufgerechnet werden. ierin ist auf dies- seitigen Antrag eine für- Preußen finanziell nicht unwichtige Aenderung eingetreten. Durch einen Beschluß des BundeSraths tst_best_immt, daß vom 1. September 1871 ab die spezielle Li- qmdatton der Beauffichtigungskosten von Rübénzucker-Fabriken wngallen solle, und dagegen den Bundesstaaten eine auf die Einnahme in Anrechnung zu bringende Verwaltungskoften-Ver- gütung von 4 Prozent des erhobenen Brutto: Ertrages der Steuex gewährt werde. Es erlangt Preußen hierdurch einen ausreichenden Ersaß für den ihm erwachsenden Aufwand an Verwaltungskosten; zuglcick) ist eine sehr wünschenSweNhe Ver- einfachung der Liquidation herbeigeführt. Die Preußen gewährte Vergütung hat sich geßellt: im Jahre 1870 NUf 270,083 Thlr. 1871 „ 417,973 „ 1872 „ “418,530 „
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Reichsmgs = Angelegenheiten.
Bexlin, 14. Januar. Dic amtlichen Meldungen über die Ergebntsse der Reichstagswahlen am 10. d, M. find bis z1_1m Schlusse des Blattes io unvoüftändig eingegangen, daß erst fur wenige größere Wahlkörper die Resultate ganz zu über- seHen smd. Indxm wir dieselben nachstehend mittheilen, behal- te_n wxr uns 1112 Veröffentlichung des volkständigen Verzeich- mffes der gewahlten Abgeordneten bis zu den nächsten Ta- gen vor. (* bedeutet Wiederwahl.)
_ Berlin. _ ]. Wahlkreis: _?azen'“, Stadtältester und Bankdirektor zu Berlin. 2. Wa lerls: Kloß“, Kreisgerichts-Ratl) zu Bkrlin. 3_. Wahlkrens: Frethxrr von Hoverbeck. 4. Wahlkreis: 01“. (651111), Stadtgerichts-Rail) zu Berlin. 5. Wahlbezirk: Franz Duncker*, Buchhändler zu Berlin. 6. Wahlbezirk: Engere Wahl. .* _ Großherzogthnm Mecklenbur g-Sckchriu.
. Landwehr - Compagniebezirfe «Hagenow und Greveßmühlen: ])r. Y§0sch,* ch-Rath nnd (Hey. Legations-Rath a. D. in 1- Werin.
.Lankwel)r- Compagnicbczirke Schwerin und WiMax: Haupt, Bürgcrmeister.
. Landwchr - Compagniebczirke Parchim und Ludwigslust: ])1'. 21§1ggers.*
. Lanthr-Compagniebezirke Malchin und Waren: P ogg e,* Ritter- gutsbesißc'r in Roggow bei Lalen'dorf.
. Land1veh_r - Compagnicbezixke Rostock und Doberan: ])r. Baum- gar en.
.LandWehr-Compagnicbezirke Güstrow und Ribniß: Büsing,* Advokat in Schwyrin. * _ Großherzogthnm Mecklenburg-Strelih.
. Grole)er_zogtl)um Meck1enburg-Streliß: Pogge,* Rittergutsbesißer in BlanYenbof bei Neu-Bcandenburg.
_ Farstenthum SchWarzburg-Rudolstadt.
. FursientÉmrF Schwarzburg-Rudolstadt: Hoffmann, Stadtrichter
m er 111.
_ Fürstenthum Stk]warzburg-Sondershausen. . Furstentbum Schwur burg-Sondershauien: Valentin, Justizrats), m Kreischa bei reöden. _ Fürsteuthmu Lippe. 1. Furstcnihum Lippc: HauSmann*, Stadtrichter in Gera. _ Freie Stadt Bremen. 1. Frele Stadk Bremen: 21. G. Mosle'", Kaufmann in Bremen.
Soviel _bis ießf feststeht, Werden in folgenden Wahlkrciscxn engere thléu stattfinden: '
6. Berlm._(_Sel)uk e-_Delißsch, _ asenclevcr). 1. Brom- berg. (VouKl1sz1ng- ztetnbowo, ropst Kwiatowski.) 4. „Hannover. (vonMallinckrodt, Struckmann). 8. Hannover. (Dr.Cwald, Lavorte)._3. Mindcn. (Frsiherr Bruno vvn Schrotter, Kaufmann Krsker in Halle). 6. Wiesbaden. (Dr. Lasker, Sonneman_n). 2. Düsseldorf. (Dr, Stader, Hassel- mann). 3.D1"1_sscl_dors. (Klöppel, Freiherr von Schorlsmcr- Alst). 23.Kön1gre1ch Sachsen. -
Statistische Nachrichten.
München, 12. Januar. Von gestcrn bis heute Abend smd dabier an Cholera 28 Erkrankungen und 12 TodesfäÜe vorgekommen. Die Gcfammtzabl _der 11211 Bsginu der Cholera vorgekommenen Todesfäüe hat gestern die Zahl 1000115€rschritten (1005); der Gesammtstand der Erkrankungen beträgt 2186.
_ _ Jm Königreich Sachien_s1arben nach dem „Dritten Jahres- bericht des LandeS-Medizin((l-Kollegiums über das Medizinalwesen im Königreick) chhsen auf das Jahr 1869 (Dreßden, in Kommission bei C_ Hinrich)“ 1m genannten Jahre 72,718 Eimvohner, fast ebensoviel wre im Jahre vorher (73,424). Von der Bevölkerungsziffer bildkt die der (Hkstorbcnen 29,8 pro Mille; von 10,000 Lebenden starben 297. Geboren Wurde_n im «nannten Jahre auf 10,000 Lebcnde 424 (1868: 421). Die Dichttgkeit d(r Bevölkerung auf dem Lande bewirkt für das Königreich Sachsen bckanntlich cine AuSnahme von der Regel, daß die Sterblich- keit der Bevölkerung auf dem platten Lande und in dM kleinMn Städten geringer, 1le in dangrußcn Städten, und die Tabellen für das Jahr 1869 bcstcßtigsn jené AuZnaHme wieder. Unter den 20 Städtsn Sachsens mit mehr a_ls 8000 Einwohnern Haben die ungün- i11'gikcn Sterblichkeitövcrhältnis1e: Crimmitichau 341 (mm 10,000 Le- benden), Frankenberg 349, Mecranc 363 und Werdau 373. Dagegen 1_veisen unter den Stkrblichkeitsziffern die 122 Amtsbezirke, mit Aus- 1chluß jener Städie, die folgenden 21: Brand 389, Burgstädt 379, Coldtß 373, G&mgöwalde _365, Augustusburg 342, Chemnitz 343, Limbach 362, Oede'ran 344, _Zichopau 393, Schw.1131nbcrg 355, Wil- denfels 347, Zwickau 358, Annaberg 358, Scheibcnhcrg 344, Auer- bach 356, Treuen 351, Hohenstein-Crnsttbc11 346, 8151311113 400, Bern- stadt 350, Ostriß 376 und Zittau 340, diejelbkn ungünstigen und noch ungünsxig-xre Sterbliciokeitsverhältnisse auf. _
_ Die geringste Sterblichkeit unter den größeren Städten haben Reichenbach 236, Plauen 245, Leipzig 254 und Baußen 254 gehabt. Unter den 122 Amtsbezirken finden sich nur 6: Großmhain 22-9, Strehlen 228, Marknsukirchcn 207, Kamenz 231, Königsbrück 224,
*und Pulsnitz 202, 1v11ch3 rückfichtlich dcr Stsrblichkeit noch günstiger
gesteÜ1 find, als Reichenbach.
Was die beurien anbetrifft, so_hat deren von den Städten von mehr als 10,000 Einw. Meeranx die me1sten : 593 auf 10,000 Lebende auf- zuweisen. Von den Amtsbezirken [)atte nur einsr, Zwickau 597, eine 11011) höhere Ziffer erreicht. Die wenigsten Geburten in den gößeren Stadten Habxn in Bautzen stattgefunden, 297 auf 10,0008e116nde. In den Amtsbezirken ist 299 (Stoipen) die niedrigste Geburtsziffec.
Kunft, Wiffenscsmst und Literatur.
_ Hariziovxr, 12. Januar. Bekanntlich sind beveits seit längerer Zeit Arbeiten im Gange, welche die WiedervervoÜständigung der auf den) großenD omhofe in'HildeIheiznbefindlichenBernward's- Saule [i_ezwecken. Es hande[t fich bec derjelben zunächst um Her- stelLung _e1ne_s tienen Kapitäls. Auf _Grynd eingehender Studien, leche ftir dieBildung des neuen Kapttals 111 den romanischen Kirchen Htldeslxeims gemaxbt worden sind, ist nunmehr im vorigen Monate das Thonmodekl m wirklicher Größ? in Angriff genommen worden, und darf man 1ch, der „N. H-nn. 319.“ zufolge, der Hoffnung hin- Xben, daf; dasse be,_ Welches einigex Ze1t zur Austrocknung bedarf, bis _nde d. M. soweit vollendet sem wird, um der Säule selbst oder einem vorhandenen Gypsabgusse derselben aufgepaßt zu werden. Der Bronceggß soll alSdann derartig beschleunigt werden, das; im Mai 1). J. spatestens das neue Broncekapitäl auf den alten Schaft der in
kunsthisxorifchcr Beziehung besondkrs wichtigen VMWard's-Säulc als Abschluß derselhen gclangcn wird.
_ _ Der Dichter des „Ckkehxrd“ und „Trompeter von Säckin en“, VictorScbxsfel, ist von deux König chu _Bayern durcb * - leihung des Ritterkreuzes erster Klasjc des Verdienstordens Vom hkiligen M1chacl aysgezeichnet worden.
_ __D_1e Nr. 4 der Wissenschaftlicben Beilage der Leip- 1ger Zeitung 190111 11. Januar hat folgenden Inhalt: Der Fürst so_pold von Dcs1a11_und dieUnivcrfiät zu Falle. ('Schlu'.) _ Die Wiener Geseuichaft fur vervielfältigende Kun t. _ Recen onm und Besprechungen.
D_ar_msta171 8, Januar. Am 3. d. M. trat das Gesammt- „Konnte: sur Errichtung eines Landesdenkmals zu Ehren der Hessi- 1chcn Krieger vom leß_ten franzöfisckzen Feldzug unter dem Vorsitz des Fxrsxcn Bruno v_on_Y!enburg-Büd_ing1n in Darmxtadt zusammen, zu- nach1t um den Bericht seines Geichäfisführcrs ü er den Spruch ent- gxgenzunehxnen, Welcbkx! das PreiSrichterKoÜegium bezüglich derOert- lichkeit gefaÜt, woislbjx das Denkmal am Geeignetsten seine SteÜe zu finden habe. Daß Kom1_te entschied sich für die Wahk des Paradevlüßes mid 1_vird O_emnachst 11111 dein Konkurreniausscbreiben Hervortreten. Die YYWY fur das Denkmal beziffern fick) bis jcßt auf die Summe von
_ Dte Yka_dc_mie dcr Wissxnscbaften in Moskau bat den Astro- nomen Facchtni in Modena eingeladen, die russisch? Expedition JUL BcY'achtung des Durchgangs der Venus im Dezember 1874 mitzu- ma cn. - -
S__1_ock_l)olm, 10. Januar. Unter den ausländischen Männern her W1178n1chaf1,_ Welche iich jetzt schon als Theilnchmer an dem 1874 in Stockholm 11a11finrendcn archäologischen Kongreß cmeldet b.1_1*cn, befinden sich nacb Mittheilung der „Post oc?) Jnr. TP,“: der Anthropologiy, Professor H, Schaaffbauscn in Bonn; der Verfasst]: dcs auSgezeicbnetcn Wkrkks .,.-5111616111; 810116 11111116111611133 of Jrsab 131113111“, John Ewan? zu _Nasl) Miss in_ der Nähe von London; der Sekretair dcr 1159111115811 antiquariichen kakllicbaft Josey!) Anderson in Edinburgh ; Ernest Chantre in Lyon; Professor Cam1111) Marxn9n1_in Caserta bci Ncapel;_ Graf de Cigalla auf Santorin im gricch1schen Archipelagus; Gras Wucmbcand in Steier- nigrk; Professor Villanova in Madrid; J. da Silva; Ignacio de Vilhena Borboza und der A666 ?[ntonioDamazo de Souza e Castro
aus Lissabon. _ _ GeWerbe und Handel.
L_)w _]Zßt wöchentlich (jsden Donnerstag) erscheinende „Zeit- schrift sur Gewerbe, andel und VolkswiUbfchaft, Dr_gqn des Ober1chlesischen Berg- und hüttenmänniichen Vsreins“, keleirt von ])r. Ad. W. Franß zu Beuthen OS., enthält in Nr. 1 des )(lll. Jghrgangs 1874: Rückblicke, An- und Aussichten. _ Geisß- gebung, Justiz; Verwaltnng, Polizei(PcrsonalnacbriÖten; Bc timmun- ge§,_bYtrc-ffend dx; Annahme von Muthungen; Bekanntina)1mg der K_omglichen Regierung zu Oppeln vom 29. Dezember 1873, betreffend dxc Konzession zu gemerblichen Anlagen, Le itimationöscheing und Karten fur HandlungSreifende, Entscheidungen des Zkeichs-Ober-Han elsgerichts; Erlautexungen zum Haftpflichtgefetz; Handelsverträge der ürkei). _ Pxoduktton, Handel, Verkehr. (Verein der deutschen Eiseninduxtriellen; Etfcnbal)_ntaris-E1l)öhung; das Eisengeschäft im Jahre 1873; Versandt von Steinkohlen aus dem Zwickauer Revier; Englands Situation am Jahresschlusse; zur Geschäftslgge in Nordamerika* die Emissionen des Jahres 1873). _ 8111111111151 und technische ÜKittlwilungen. _ GeneraY-Anzetger des Ober1chlesi1chen Industrie-Bczirks. _ Außerdem [1ng bei : [. Uebersicht von Preußens Bergbau, Hütten- und Salinen- 5611165 1111 Jahre 1872. Nach der amtlichen Statistik zusammengestellt von ])1'. Ad. Frantz,
_ Verkehrs-Anstalten.
Dre Nr. 3 der „Zeitung des Vereins DeutscherEi_sen- bahn-Verw_c_111ungen“ hat folgenden _analxx Cuxhavener (Eisen- baH11-, Dampsxckyiff- und Hgfep-Akticn-GeWÜWast (Stand und Fort- gang d_er Bauarbeiten am 1)a_1en und an der Bahn), Die im Bau befindlichen Strscken de_r quri1cken Staats-Ciscnbahncn. Veccinßgeßiet: Bexlinxx Vriefe._ Rheinijche Eisenbahn. Prag-Duxkr Eisenbahn, Ma[)rrich-Schles11chc Centralbahn und Eßknsee-Jschl-Stegec Bahn (GmeralVersammlungen). Ausland: Rußland (Pferdebahn von Uralsk nach Samara). Garantirte Zinsen der Eisenbahn-Aktien. JuristiscbeH: Rechtsfakl, betreffend SchEdenseriaß iür verspätet gelieferte 71111. Die Frequenz und Einnahmen dsr Oesterreichifch-Ungariscben _ isenbahnen im“ Novcmbor 1873. Literatur: Die geometrische Kon- struktion “oon Wcichenanlagen für Eisenbahngeleise, vvn L. Pinzger. Coursbuck) der Deutschen ReiÖS-Post-Verwaltung, Januar 1874. Per- Ynkil-Zkachrichten. Coursblatt vom 31. Dezember 1873. Eiienbahn-
a en er. New-York, 13. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Franklin“ des ba_lt'1schen Lloyd ist [)21116 nach Antwerpen abge- gangsn. Der Dampfer „Washington“ folgt am 20. Januar.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Vureau.
Madrid, Dienstag, 13. Januar, Abends. General Lopez Dominguez ist heute mit seinem Generalstabs in Cartagena cin- gerückt. Ein Theil der bei der Belagerung verwendeten Truppen ist bereits in der Richtung nach Valencia abmars irt, um die Operat'ronen gegen die Carlisten in den Provinzen alencia und Arragonien zu beginnen.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 15. Januar. (O ernhaus.) 14. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abt eilungen von Schikaneder. Mufik von Mozart. Königin der Nacht: Frl. Grosfi. Pamina: Frl. v. Bretfeld. Saraftro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Schauspielhaus. (14. Vorstellung.) *Das Stiftungsfeft. Schwank in 3 Akten von G. v. Moser. Vorher: Am Klavier. Lustspiek“in 1 Aufzug, nach dem Franzöfischen bearbeitet von M. A. Grandjean. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Donnerstag, 15. Januar. Im Saal-Theater des Königlichen Schauspielhauses. Neunte Vorstellung der franzöfischen Schau- spieler-GcseUschaft. “[*1018161116 16111686111311011 (16: 011621'370- 02112, ()011161116 611 11116 11016, 611 11618 115168, [dar 511“. 131111] 1761- 1161. 7101131611116 1691'6861111-111011 (16: 01311311. 0011161116 611 (161111 30168, 611 111056, [):-11" Mr. “['116011016 135111610. “110181131116 161116“- 561112111011 (16: [408 1701121181 (16 ])jpSkWÜUZ. ()011161116-1731111671116 611 1111 USD 1151 11/1111. ])11111 ck (3111701.
Freitag, 16. Januar. Opernhaus. (15. Vorstellung.) Lohengrin, Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Lammert. König einrich: Hr. Krolop. Lohengrin: Hr. Niemann. Tekramund: r. Bey. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. _(15. VorsteÜung.) Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht m 5 Abtheilungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Die in den Händen der Schauspielhaus-Abonnenten ver- bliebenen Abonnements-Bil-lets werden von der Theater-Hawpt- Kaffe gegen _ Erftattung des bezüglichen Betrages zurück- genommen.
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Redaktion und Rendantur: S ck) wies er.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Dank: W. Elsner. Zwei Beilagen (einschließlich Vörsen-Beilage.)
Juin Deutschen Reickxs-Anzeiger
M11.
Landtags:Angelegeuh'eitcu.
Berlin, 14. Januar. In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm der Iuftiz-Minißer 111. Leonhardt in der Diskusfion überdén Etat des Justiz- Minifteriums in Betreff des Hauckschen Antrags, die An- stelluxig von nur 2 Professoren (statt 4) bei dem Over-Tribunal zu billigen, nach dem Abg. Dr. Bähr das Wort:
Mxine Herren! Ich bin in d_er cigenthümlicbcn Lage Sie bitten zu musjen, den Vorschlag der Königlichen Regierung abzulehnen, da- gcgcn__dcn Antrag dcs Herrn ?(ng Hauck anzunehmen. ES beruht nämlich guf cinem Mißverständniß meiner Anficht, wenn (die Worte in den Justtzetat gekOMMcn siiid, wie sie jetzt lauten. Ich habe nämlich nur die Abficbt geliabt,_da1_; mir_ eine Ermächtigung dahin crtheilt wexds, mkch Befinden fur eme Richterstelle zwei außarordentlichc Pro- fesiorcn im Nebenamt_ berufen zu können. *Diese Einrichtung hat früher b?standen_ beim _Obex-Tribnnal. Es waren Mitglie- der des Ober-Tribunals, _1nsbe1ondere die Professoren Hefftcr und H91ncyer. Davon, _dax; dieser Zustand Uebclstände hcrbci- gefuhrt [)abe, h_abe nb __nichts gehört. Weiter zu gehen, und 319111 SteÜe_n in_dieser Weije 3111," Disposition des Ministers zu brin- gen, halte 1ch fur bedenklich, wie ich offen gestehe, weil bei eincr grö- ßercy Anzahl .von Nehenämtcrn allerdings die geschäftliche Seite des Gerichts Schaden leiden könnte, wie der Herr Abg. Bähr richtig hervorgehoben hat. Ich glaube, daß der Herr Vlbg. Bähr doch zu sehr auf den Standpunkt der Theorie fick) stellt, und daß er nicht davon ayögebt, daß im ZWeifel dcr Justiz-Miuister ein verständiger Mann sei. Der Herr Vlbg. Bähr sagt, der Grund des Vorsxhlages sei, daß mqn_ „eine lebendige Verbindung von Theorie und Praxis herbetfuhrkn 1110116. Das ist gewiß richtig, man will in dieser Weise_ den Gerichten und auch den Universitäten nützen. Kann das errxlcht werden, so ist das gewiß wünschenSWertb. Der Herr Abg. _Bahr [191 _nun Gewicht g_ewi]; auf die Personenfrage und mcini, es konne nicht_1örderltch )ein für die Rechtspflege eines obersten (Hericbtss, wcnn Manner an das Gericht berufen würden, um die Praxis kemien zu lernen. JustizxMimster ist in der Lage, Professorcn zu berufen, die das prak- tische Leben recht gut kennen, vielleicht lange Zeit praktisch thätig gc- wefm sind._ Der Herr Abg. Bähr braucht ein Bild, das Bild hat abcr doch 1eine großen Schatte111eiten. Er sagt: was würde man sa- gen, Wenn man zuiitBelt6 e_ines Kranken einen Professor berufen wfirde, der sik? nie praktiick) 131151111111 hat. Das Bild würde nur passen, wcun Profcforen 311 selbstandigen Einzclrichtern gemacht werden sollten. Es ist aber 5181 11111 in Frage, Professoren zu INitglieHern eines gro- ßen Kollegiums WWW zu kö_nnen. Ich glaube, da[; es manchen Vlcrzten untcr Umstandxn doch 1651 wünicbcnswertl) sein möchte, Wenn sie eincn Professor zuzishen können, welcher nicht 1ängere Zeit prak- 1isch thätig geWe_sen ist. Der Abg. Bähr glaubt, daß die Profssso- xen keine Befriedigung finden wiirden in der Thätigkeitbsim Gericht. Ick) glaubs, das ist ein Punkt, welchen die Professorcn selbst zu prüfen haben. Wenn sie glauben, eine solche Befriedigung in dem (531111516 nicht finden zu köixneu, _1"o__ Werden fie _di_L_Stelle ablehnen, Ick) fürchte auch nicht, daß Prosc]1or_en_ dic Ge1chafte des Gerichts nicht interessant finden würden; Wenigstens Wenn ich von niir aus urthe'ilen darf, 1111111)? 111) das nicht annehmen. Ich bin auch ]eif meiner Vorbereitung fiir den Justizdienst nie (116 Richter Praktisch thätig gewesen, habe mich mchr mit_ anderen Sachen [1115 zwar recht intsrcssankcn Péscbäftigt, aber ich muß doch bekennen, dat; mir meine Gcschä tsthätigkeit, ? Jahre als Vizepräsident in dem Ober-IlppellationSgeri 1 zu Zelle und als Erster Pxäfidgnt Z Jahre _im _Yppcüationsgericbt, dnrch und durch interessant iindxrsrculich geive1cn 111. Es wird den Profsssorcn wahrscheinlich in ähnlicher Weise ergehen.
Dvm Nbg. ReichenSperger, welchcr hierauf erwiderte, ent- gegnete dér Instiz-Minifter:
Ich will nicht verkennen, dai; Manches von demjenigen, was dcr Herr Y_bg. Rsicbcznsperger bemcrkre, seine Berechtigung hat; (1er diesc Berechtigung schemt mir doch nur cine relative zu icin. Das Bemcrkke würdeBed-utung haben, wenn es fick) darum handelte, einen Professor als Emzelricbter anzustellen. Der Professor 1011 in einem Kollegium Siß und Stimme habcn, in 1111le 11111111 ihm mindestsns icchs aridere Pcr1onen sitzen. Ick) glaubk, dax; 16 bei einem Kollégium, Welches mindestens mit sieben Personcn beseßt ist, rcch1 gut ist, Wenn v_c_richiedene Nnsich11n zur Geltuné; gelangen. Ick) [191 hier auf thcorc- tiiche Untersuchungen weniger Gewicht, als auf Erfahrungen, die 111.111 im Leben geinacht_ hat. Der Her; Abg. ReichensPcrger hat bereits bemerkt, daß die Er_sabrungcn, Welibe er gemacht 123151", nicht gegen den Antraß ipräcben. Es ist bekannt, das; Die Professors" Jack) in andern Ländern an der Rechtsprechung Theil nevmcn, ich darf insbcsonderc 1)crvorl)cben, daß das Obsr-lepälationI- 11111151 für die thüringischen Staaten in Jena theils mit“ Pro- sÉsloren, thkils mit andern_ rcchthelehrten Juristen 5810131 111, ich habe nie gehört, da); Die Rechtssprechung des Ober- Awchationsgcrichts in Jena eine mangelhafte sei. Die Professorcn l)a1*-en_ ferner Gelegenbsit zu praktischer Thätigkeit in den Spruch- kollcgten und den Schöffcnstüblen. chn dcrHerr Abg. Reichenspergcr bemerkt hat, daß es Wohl innere Gründe gewesen seien, welche die
„Juristen und Fakultäten und Sckiöffcnstüßle'imnter Weiter verdrängt
h_ättcn, fo kgnn ich dem nicht beitrctxn. Dicscr Umstand hängt [?dig- lkck) mit äußercn Gründen zusammen, mit der Entwickelung dcr (He- 11ch1Sorgani1ation in den einzelnen Staaten, inöbeiondcre aber mit dem 11111ndlichen Vsrfglßcu. Das mündliche Vcrfahrrn besteht dem Prinzip 111111) darin, daß der Rech1sstreit__sci1's_einc Straf- ODL!“ Civil- 11111)c _ unmittelbar _vor dem 311 Minor Cnt1cheidnng berufenen Rich- 1-ér verhandelt wird. Mit diesem (Hrundiaß dcr Mündlichkeit ist dcr Rcckptsspruck) dcr Juristen-Fakultätcn und Schöffenstühlen natürlich Janz unvereinbar.
_ Bei dem Kapite'l „Kviminalkosten“ brachte der Nbg) Berger die Zunahme der Verbrechen gegen Personen zur Sprache, indem er den Wunsch aussprach, die "Justiz möchte schneller Und strenFr geübt werden. Der Iustiz-Minister erklärte hierauf:
* ie Wichtigkeit dss Gegenstandes wird von mir in keinex Weise v?xkannt, dic Verhältnisse lie-gcn jedoch nicht so, daß der Jujtiz-Mi- nistcxr in crhcblickycx Weise Abhülfe schaffen könnte Was in dieser Beziehung gcschcbcn kann, das ist gefche1ei1 Schon im Januar Vorigen Jahres is_t ein Reskript cm die Staatöanxvaltsöbaft celassen, WelchekZdicse anwciit, darauf hinzuwirken, daß dicGericbte von korrekteren (Heßchtspunkten bci dxr Strafabmcssung auögebcn. Ick) habe mich in dieien Tagen Veraniaßt gesehen, ein mkiferes Reikript an die Staats- amyqltichaft zu crlasssn; dasselb6 wird in dem nächsten Justiz- M1n1stcria1blatt morgen_oder übermorgen veröffentlicht werdkn. ***-[Uf die (Herickzxa kann ichin ciner Wcitxrcn Weise, als durch _die SkathanwaltsÖaft, nixht cmivirkcn. 016 ist 1_nir_ schr zweisei- hgfi, ob cs_ richtig ist, _ 11361111 gesagt wird, daß die Sirafgcqeße nicht _ scharf genug selen_; 1ch möchre, mich __cher der Ansicht Wschllcßen', daß die Gerichte zuweiletx “nicht 1911 ;richtigen Grund- ]aßcn bei der Abmessung der Strafe aukgexn, daß sie nicht 1mm1r die Individualität des Falles bkkücksiÖkigcÜ, vicmehr in einen todten“ Schematismus vcrfaüen. In 11116 Weit das bei den Gerichten der Faß ist, vermag ich nicht zu 1156116501, kann die einzelnsu Fälxe KUch 1111171 beurtHsilen. Ich habe 1117011; für geboten gehalten, daß, Wo die (Hewvhnheit einrcißt, auf *u_milHe Strafen zu Erkennen, die StgatSanwaltfchaft zu dem an sich Freilich imtzier giebt glücklichen Mittel Skelfk. durch die Berufung richtigere Grundsatze m Betreff der Straf-
Das Lcßtcre ist 911 nicht nötbig, denn der *
Beila e
Mittwoch, den 14. Januar
abmesinng zur Geltung zu brinchi. Ob das Weiter führen win, _ ich will es hoffen; abxr ein großer Uebelstand scheint mir darin zu licgcn, daß die Juristen mitunter fich zu sehr dem Lebcn ent- fremdet haben. Ob in dieser Richtung durch eine andere Or- ganiiation geholfen Werden kann, durch eine volkSthümlichc Strafrechtsvflege, stehf dahin. Ju Befreff der Antragövergehen habe ich schon früher 111111113111, 06 ist in der That nicht zu verkennen, daß die Tbcorie de'r Antragsvcrgebm mit großen Mängeln behaftet ist, das sind Folgen von sehr weitgehenden Anträgen, die im Reichstag zu dem Entwnrf des Strafgeicßbuchcs gesteÜt find. Dieser Punkt wird von der Königlichen Regierung im Auge behalten. Nack) hat die Königliche Regierung wiederholt in Betracht gezogen, ob 1111131 in her Weise zu helfen sei, das;, wenn Je- mand dc'n Antrag in frivolxr Weise zurückzieht, dem Antraastellcr die Kosten zur Last zu legen setcn_; fie bat jcdoéb geglaubt, daß in dieser Richtnng_dcmD1utichen Strafgeseßbuch gegenüber selbst im Wege der LandeSgeixßgcbung Nichts gethan Werden könne. In dem Entwurf der Strasprozxßordnungiüc das Rcikb it Abhülfe getroff-m.
_ Bei der Berathung über die einmaligen ?lusgabcn für Bauten von GerichtsgebändM äußerte der Iustiz-Minister:
Ich kann die Erkxärungcn MOZULÖ Kommissarö tmr wicderlwlen; es wird in kcincr Weiie 1311111) die Annahme der RegierungSvoriÖlägc der künftigm Gcrichtsorganiiation yräjudizirt. _
Ich _bin erfreut, diese Gelegenheit ergreifen zu können, um Fol- gendes öffentlich hervorzuheben. Es scheint im Lande eine große Un- rat)? in Betreff der Sitze dcr Königlichen Gerichte zu herrschen. Das ist _1cbr erklärlick); ich will aber bemexken, das; das Justiz-Ministcrium Be1ch1üsfe i_rgexid einer Art in die1er Beziehung noch nicht gefaßt bat. Al_[e VLUUÖS, wie fie nich1 selten unternommen Werden, auf Beschlüße einzuwirken oder angeblich gefaßte Beschlüsse rückgängig zu machen, sind ganz unnütz. Die Justizvchaltung ist zur Zeit noch gar nicht in der Lage, auch nur provisorisch 111 dieser Beziehung Beschlüsse zu fassen. Dieselben sind abl)ä_ngig von der Organisation, wie sie durch die Reichsxzeießgkbqu festgeießt wchcn wird. In Beirkff dicser Or- ganisgtion sind Vorichläge gemacht; ob dieselben BcifaÜ finden wer- den, 11151 daHin. Die „Organisation des Rkicvs ist iniondcrHoix ab- hängig von DM Beschlüssen Über die Rechtömitxcl; ob das eingckcbla- gene Rechtßmitfclwitem in Civil- und Sirafxacbcn den Beifall dkr ReichSgescßgebung findkn wird, steht dahin; es handelt sich hier um 1061 wichtige, ticf cingreifkndc Bestimmungen.
_ Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines GcseHcs, betreffend die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und die Aufhebung der Wicdersin- setzung in den vorigen Stand wegen Minderjährig- keit, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wil elm, von Gottks Gnaden König vvn Prenßcn 20, 1361111511611 mit “ nstimmnng dcr beiden Häuser 566 Landtags Unscrcr Monarchie fiir dcn ganzen Umfang derselben, was folgt:
§. 1. Minderjährige, wslchc das siebente Lebknsjahr noch nicht vollendet haben, find zur Vornahme von Rcchthcscbäite-n nicht fähig. _ §. 2. "Minderjährige, Wclcl)e das fieb€utc chensjabr 1111111111181 liaben, find ohne Genehmigung des Vaters, Vormnnch OÖN: (5311161- pflcgc'rs nicht fähig, 511111) Rschtsgeikl)äfte Verbindlichkeiten 311111161- n€l)mcn odcr chlsc aufzugcbcn, jedoch fähig, durcl) Rechtschästc, bc'i welchen von ibncn kßine Gegenleistung übernommen 111115, RLM? zu crwscbcn vdsr von VorbinNichksitcn siszu „befrcielx. '
§. 3. Die Wegxn fcblciidkr (5511161)ng .unwirkiamcn (Hxichäiie werdcn wirksam, Wenn dcr Mindcrjährige 111111) crlangter Selbständig- keit sic aucrkcnut. Durch Zeitablauf werökn fis 111151 wirksam.
§. 4. Derjenige, mit wxlchem dcr Minßerjßhrige 12111 11189111 fel)- 1'cnder ©611151111gu11g unwirkiamcs Rechtsgcnhäfx“ abgeichlossep. Hat, ist an dasu'lbe gebunden; er wird j€D0ch von 1611111“ Verkindlichkcit frei, wcnn dcr Vafér, VVNUUUD oder Gütcrpflegec dic (Hench111ig11ng zu dem abgcscblosscncn Reclßsgkscbäft verweigeri. __
Der Vcrwsigérlmg slch cs glkick), wsnn auf ergangenk 52111110116- rungder Vatkr, Vormund odcr Güterpfsegcr oder der Mindcrjäbrigc uach erlangtcr Selbständigkeit die Genehmigung innerhalb einer Frist von zwei Wockxn nicht 61152111. _
Z' 5. Hat dsr Vatcr 0511: unter Genehmigung des Vormund- icbastarichiors dcr Vormund [“En sclbständigen Betrisb 611166 _Crxvcrbs- gcschäfkcs 116111'Minderjährigcn gestaitct, 10 ist [81316161 zur 1111111ändi- gcn Voxnahmc derjenigén Rcckt§geschäfte fähig, welche der BMW des Eerngestbästcs mit sich bringt. _
Zu 611151111211 innerhalb dieses Betriebs Vorkommsndcn Rc-xhisgc- icbäften bedarf der Minderjährige der Genehmigung des Vqrmxind- 111)aftsrich1crs in gleicher WOM, wie nach den bestshcydcn Vormxistkn Der Vater VDN: Vormund dieser Genehmigung 1111111111 11311160.
§. 6. Hat dcr Vater oder Vormund isine Gßnehmiguyg ertheit, daß der MinderÉährige in_Disnst odcr Arbeit trxte, io 111 [11310111 iclbständim zur ingcbung und Auflösung von Dienst- oder Arbeits- vorhältnisscn der genehmigten Art befagt._ _
Dcm Vatcr VDN“ Vormund steht es frei, eme solche GM_eblnigung zurückzuziehen odcr einzuschränken, soweit dadurch Rechte Dritter nicht [*keinträchtigt werdcn. _ _ _ _ __ __ _
§. 7. Hat sich ein Mindsrjährigcr sä11ch11ch 1111 gefckyastsfahig ausgkgcbcn und ciiwn Llnderen ohne dessen Verschulden 3111 Vornahme eines RcchtEgeftbäfis 1181111161, so kann letzterer dcn E:]atz des hier- 1311165 15111 zugefügten Schadens aus dem «Zermögen ch V)11ndcrjä[)ri* gen verlangen. _ _ _
§. 8. Die Fähigkeit der Minderjährigsxi zur Emgyhung eincr Ehé'ode'r cinks Vcrlöbntsscs,_,sowie zu leßtwiüigkn Anordnungen wird von diesem Gesetze nicht berubrt. _ _
§. 9. Die Wiedcrainseßung in dcxn pqrigen Stand wegen Min- dcrjährigkeit _findet gcqcn 1316 nach Erlaß dte1es Gesetzes vorgcnommc- nen 91echt§gc1chäfte nicht statt. _ __ _ _
Dies gilt auch von 5911 Rechtsgeichasten der den Mmderwhrigen gleichgestel'ltsn PMoncn._ _ _
§. 10. Dikics (5361615 tritt am 1. Oktober 1875 111 Kraft.
Urkundlia) 21".
_ Dem Hause der Abgeordneten liegt ferner folgender Entwurf eines Geseßes, betreffend die evangelische Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 10. Sep- tember 1873 für die Provinze11_Preußen, Branden- burg, Pommern, Posen, Schleftexi und Sachsen, vor:
Wir Wi ll] elm 2c. verordnen mitZusttmmung dex beiden Häuser des Landtags der Monarchie für die §Yrovinzen Prcujzen, Branden- burg, Pomnwrn, Posen, Schlesien und Sachsen, was folgt:
Art. 1. Die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden, so- wie die Vorwaltung des Kirchenvcrmögcns geht voin _1. April 1874 ab nach Maßgabe der folgenden Béstimmungcn aus dn? in dsr Kir- chengcmeiude nnd Synodalordnung vom 10. September 1873 he- stimmt.n Organe über. _ _ __ _
* Art. 2. Der Gemeinde-Kirchc'nratl) übt d1e ihm 111 der Gemeinde- Ordnung zugewiesenen Rechte in Betreff _ .
1) der Verfügung über die Kirchengcbaude (§._15) _
2) der Vertretung der Gemeinde - Interessen m Bezug auf die Schule (§. ]6), _ __ _ _
3) der Verträung der Gemeinde in verniogensrecétlichxxBezie- bung und bei Verwaltun? des "Kirchenvermngns, e_in chließlics) des Vermögens der kirchlichen LokalHtiftungcn, sonne des Pfarr- und Pfarr- wittiventHumMcrmögens (§§. 2 -24), _ _ _
4) der Vcrtreiung der Gemeinde bet Parochml-Vexanderungen
(§. 25).
__ . und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1874.
Dic zur Ausübung diesxr Rechte Erfordcrlichcn Beschlüsse wxrkcn nach §. 11, Abs. 2 und 3 gefaßt und Dritten gegenüber nach §. 11, Mi. 5 und §. 22, Abs. 2, festgestellt.
Die Verwaltung der Kirchenkafsc richtet sich nach §. 24.
Art. 3. Die RechtSverhältnissc des Patrons in Bctreff der Ver- mögcnsverwaltung werden durch §. 23 bestimmt.
ÜZLUU jcdoch ein Patron, Welckzer für die Kirchenkasfe im all ihrer Unzulänglichkeit ganz oder theilwsise einzutreten hat, zu us- g_abe_n aus dieier Kasse, für Welche fie ['i-5511 nicht bestimmt gewesen 111, !(“1112 Zustimmzmg verWLigcrt, so darf die Einwiüigung nicht durch Die 110196161310 A111fich16661761de ergänzt Werden.
_ Art. 4. Die _Gemcindemrtretung (§. 27, Abs, 1 und 2, . 42, 2151. 2, §. 45 Ab). Z,) übt die ihr in dkm §. 31 zugewiesenen echte. Die zur Äusübyng dcrselbe'n crfordcrlichen Beschlüsse werden nach §§. 29 _und 30 gefaßt. _
Beichlsissc iibcr Umlagen aus dic Gemeindeglieder können im Wege der Staatsvchltung erst dann vollstreckt Werden, tvsnn sie von der S1aatSbckörde für vollstreckbar erklärt worxien find.
Diese Erklärung ist insbesondere zu _vcriagcn, sofcrn Bedenken binfiMlick) dcr .OrdrzungSmäßigkeit der Ayscxlegung, dcr Angemessen- beit des Beitragsfußes oder der Leistungßsähtgkeif der Pflicbtigen be-
stehen.
Art. 5. Die Rechte, 1136111)? nach den Art. 2-4 dem Gemeinde- Kirckxnratb und dc: Gcmeindevsrtrctun in einzelnen Gemeindm zu- stebcn, werden in kkn FäUen der §§. 2 b). 2 und 3 der Gemeinde- Ordnung den vereinigten Gcmsinde-KirMnräthcn und (Hkmeinde- Vertretungen für die gemeiniamen Angelegenheitsn beigelcg1.
Art. 6. Die Krsis- und Provinzialsynoden und dsren Vostände übcn die ihnen in 58111§.53 Nr. 5, 6, 7, 8, dem §. 55 r. 6 und “dem Z. 65 Nr. 5 und 6 zugewicscnen Rechte. _ _
Zur Festitcllung statutarischcr Ordnungen, wclche Hie K1rch2n- gcmeinde- und Synodal-Ordnung ergänzen oder _1n9difiziren (Z. 46, §. 53 Nr. 8, §. 65 Nr. 5) bedarf es der vorgängi_gen Anerkennung Scitcns dcr SMatHchördc', das; die entworfene Bßitimmung den_in 2111. 1_6 staatsgcicßxicv genehmigten Vorsthriften n_1ch1 zuwidkr sei.
Wegen der übrigen, den 511616: und Proyinztals noden und doch Vyrstéindcn zugewiesenen Rechte 1116th dic_ 1111at§ge?eßlichc Re- gcluux], 10111111 es dkren bsdarf, bis zum Abschluß der General-Syno- Dal-Ordnung vorbehalten. _ _
2111, 7. Auf die Beschlüsse dsr Kreissynoden über Vertheilung dex für die Kreis-Synodalkosten erfordcrlichon Beiträge der Ktrchsn- kassen und (Hemeindrn findet de'r 101312 Absaß des Art. 4 gleichfaüs Anwendung, _
531158. Di? Bestimmungen der §§. 71-74 über dix Kosten für dic 5150111111] und Wirksamkeit der Gcmeinde-Kirchenratbk un_d Gsmcinchriretungcn sowie für die Kreis1yn0dcn kommcn vom 1.5Ilpril 1874 zur Lancndung. __ _
Die CntiMidnng übkr_Aufbringung dcr Kosten 111r_ die Pro- YiPiiilsynvde bleibt der künftigen Gcincbimg (Art. 6 Ab]. 3) vor- *c)a 1111. _
AK". 9. Alle diesem Gescß und dem critsn Abschnitt dxr K1rchen- gemeindc- und SynodabOrdnunq cntgegenitcbenden Bestimmungen, 111511111 dieselben im Allgemeénen 811111712151, in Provinzialgsießen oder 111 Vokzlgescßsn und Lokalordnungcn enthalten odcr durcb Ohservanz 61101 0511110511511? 131511111111 sein, 1111111 mit Dem ]. April 1874 111113?! Krafr.
_ Dic Motivczudem (inNr.10.d.Bl. abgedrzxckten) Ge- scH-(Jntwurf, betreffend die Aufnahme sm_er An- leihe in Höhe von 50,600,000T1)ale1:11 znr Erwetterung ders StaatSeifenbahnneHes 111111611: _
Bcreits bci Bératlmng dcs unterm 11. Juni d. J. Allerbochst 11011- zogcncn Geseycs, betreffend dic.- Aufnahme einer 20111116 11011 120213111- lionen Thalcrn zur Crwsiterung des Staafßciienba )nneßes 1st die fcrncrc NuSdebnimg dss lcßtcrc'n zur ausführlichcn Erorterung TLekßm- mc'n. IMT Rücksicht auf das in dieser Bezicbnng bestohende edurf- nis), sowie auf die bezüglichsn, in der leßten Scsfion dvr Lcindes-Ver- t-ctnng gefaßten Resolutionen wird der Bau folgender Eisenbahnen vorgcschlagcn:
1) 11111 Jnstkrburg nach Pcostken,
2) vor: Laskowiß über Graudenz nacb Jaklonowv, _ _
3) von Gokixtiiics 1"1[*_er Schneidcmühl nach Dcn Hach der Hmier- PommerickWn Küss,
4) von Dittersback) Über Neurods nacb Glatz. _
Diese vicr Bahnen sind dazu [*cstin11n1,_Glicd_6_r durchgehender Verkehrsroutcn zn ivyrdcn, beziclmzngsxweiw dic Pkrbmdung zrmjchen 10115111 zu vermitteln und die wxrthichastlicbc» C1111v1ckelu11g dßr ostltchen Provinzen zu fördern. Außerdem Wird zur Vermehrung des Ertrczges und der Concurrcnxfäbigkeit bestehender oder 10111 11911116 gknelpnigter Staatsbaßncn die Anlage von noch 31in wcitcrk Bahnen 111 Vorschlag gebracht, nämlich: _
5) von Cassel Holm 11.1111 Waldeßppel und 6) VON Dortmund nach Oberhauien _1esp._S1crkradc. Zur Bcgründung dcr cinzcnen Pro sktc ist Folgcndcs zu bemkrkcn: ,1)Jnsterbu1g- 10111611. _
Skitdem die Kaiserlich russisöhe I)iegrexung dcn_ Ansckgluß der oft- prcnßiscbcn Babucn an das R111si1chc ngwnctz bei Gra161v0_ gestattet hat, stellt sixi) dic Jahn JnstcrburgZProstkcn, welche ohne diesen An- ich1uß überwiegend den Charakter einer Lokalbahn baYen wu_rd_e, dar als ein Mittelglied zwischen der Bahn won Msrziel uber Til_sit nach Insterburg, und den russischen Bahnen 11611 (816111130 nczck) _Bxalystock und von doxt nach Warschau, nach Brest-Lchwsß un_d den 111 sudostlicher Richtung Weiter gelegenen Siaiionen. Sie 5111 «1110 nckxen dem kaal- 111119131“ eines fruchibarcn Landes und einer Rcthe klemeckr Stadte, darunter Darfehmcn, Goldap, Olcßko ami) auf danurchangsvcrkchr zu -rechnen, Welcher fich zwischen Dem Hgfen von_ Memel und den südlich gelogenen Tl)eilcn_ dcs 1111511501 Retchs beWegen wird. Voraussichtlich diirftc diescr Vcrkelckr schon vom Anfang an ein bcDLuicndcr sein und in dem Maße Wachsen, ww sich das Eifinvabnncß im Innern I)iußlands entwrckclt, und m_Folge dessen DiE Masscnprodukte Dieses Reixhs _dem __Auslandc zustxomcn können. Welchen Einfluß schon zur Zeit dre_Eroffnung der rmfiscbexi Gre'nze auf Den Verkchr ausübt, 3081561111111) da? Wa?) en der Emnabmew der ostpreußischcn Südba[)_n_ie1t dcx Bchwböew nung der rziffixéexz Bahnen bis Graj€1vo_ Dtc1e Betriebscroffnmig hat am 15. 1111 cr. stattgefunden. Wahrend
im Jahre 1872 1111 _ _ Monat Juli die Einnahmen der ostpreußischen Sudbahn 53,954 Thxr.
„ August „ „ .. 64,825 „
„ September „ , „ 66,084 ,
Oktober „ „ „ 64,203 „
„ Nsvemfbcr__ch„d ___) „ 61,062 „ betru cn eliecn 1 iee en
8 113: Jahre 1873 im Monat Juli auf 59,150 oder 8,8%
70,785 oder 8,4%
August „
September „ 83,495 oder 20,9%
Oktober „ 87,549 oder 26,7%
„ ., „ November „ 92,262 oder 33,8%
mehr, «[S m _den enispxcchenden Monaten 1315 Jahrcs 1872. _ _ kagrintlich find bisher fast (1118 Vorausbercchnnpge_n uber die
Rentahrbtät solide fundirter Bahnen von der Wirklrchke11_ubertro en,
und viele Bahnen, deren Rentabilität bei_ dcr ursprunglichen An _age
in Z1veifel gezogen wurde', haben sp_äter e_mc güte Rente abßenwrsen.
Es braucht nur“ auf die Ostbahn hingewiesen zu werden, ber'Welcher
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