_ Se. Majestät der Kaiser und König'baben das Protektorat über das von dem Baron von Veaufort-Belforte zu Breslau mittelst leßiwilligcr Verfügungen begründete, zur Er- ziehung, Unterßüßung und dauernden Versorgung adeliger Per- sonen bestimmte „Herrmanns-Stift“ zu übernehmen geruht.
_ Die nächste Sitzung des Herrenhauses findet am 27. d. M. Mittags 12 Uhr statt.
_ In der heutigen (ZZ.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch die Staats-Minifter Camphansen, Graf zu Eulenburg, 1)r. Falk und 1)r. Achenbach mit zahlreichen Kommiffarien beiwohnten, wurde zunächst das Resultat der Wahlen für die Kommissionen zur Vor- beraihung der Provinzial-Ordnung (Abgg. Miquel und Haenel Vorfißende; Wachs, Lux, Schlüter Schriftführer) und der Kreis- Qrdnung für Posen (Abgg. RoepeU und 1). Rot), Vorfißende; Nolte und v. Worzewski, - Schriftführer), sowie der Eingang einer Interpellation des Abg. v. Loc"; Über die Betheiii- gung an den Katholiken-Vereinen und die Auflösung der Ka- tholiken-Versammlungen, mitgetheilt,
In namentlicher Abstimmung wurde darauf das Gesetz, be- treffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung, mit 284 gegen 95 Stimmen definitiv angenommen.
Dann erledigte das Haus fast ohne Debatte die Etats des StaatScirchivs, der General-Ordenskommisfion, des Geheimen Civilkabinets, der Ober-Rechnungskammer, der Landesvermessung, des DiSziplinarhofeS, des Geriihishofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte und der Ober-Examinationskommisfion zur Prüfung fÜr die höheren Verwaltungsämter (S. dieselben in Nr. 17 d. Bl.), zu welchem [chien folgender Antrag des Abg. v. Bonin angenommen wurdeQHMJWWL-Nx" 1,
,die Staaiercgicrung wiederholt und dringend aufzufordern: die
ankerwnte geießlicbe Regelung der bcstchrnden, abcr nicht mehr
ausführbaren Vorschriften übst die Befähigung zu den höheren
Verwaltungsämtern nunmehr durch eine, dem Landtage noch im
Laufe der jetzigen Srifion zu machcndé Vorlage, herbeizuführen.“ Bei den noch restirenden Theilen des Etats des landwirihschaft- lichen Ministeriums (S. Nr. 288 Jahrg. 1873 1). Bl,) knüpfte fich eine längere Debatte an die Summe von 150,000 Thlr. zur Errichtung des landwirthschaftlichen Museums. Nach einem ein-
ehenden Referate dee.“- Abg. v. Benda machte der Abg.1)r. Vir- Zow im Interesse der Univerfität, hauptsächlich ,der medizinischen Fakultät, Bedenken gegen die Verwendung des betreffenden Grundstückes geltend, die darauf von den Ministern für Handeln. Or. Achenbach und der gcistlichen 26. Angelegenheiten 131". Falk widerlegt wurden, worauf die Position bei Schluß des Blattes bewilligt wurde.
_ Der General der KavaUerie von Tümpling, komman- dirender General des 171. Armee=Corps, hat sich nach Breslau zurückbegeben. “
_ Da das neue Porto für Packrte bis 5 Kilogramm in- nerhalb 10 Meilen 21- Sgr., darüber hinaus 5 Sgr., und für Geldbriefe in gleicher Weiss 2 und 4 Sgr., die Versicherungs- gebühr aber ohne Unterschied dsr Entfernung ck Sgr. pro 100 Thaler mit einem Minimum von 1 Sgr. beträgt, in genügt ch, außer diesen wenigen Grundtaxen die Namen der innerhalb 10 Meilen bciegenen Postortc zu wissen, um danach für den größ- ten Theii der Sendnngen das Porto selbst bemessen und so die Freimarken auf die gelbe Adresse kleben zu können. Diese OrtHnamen smd bei allen Postanstalten in einem Spalier- aushange vrrzeichnet. Außerdem kann von den Postanstal- Ten ein vollständiger Fahrposttarif, mit dessen Hülfe das Porto anch für mehr als 5 Kilogramm schwere Packete und für aUe Orte mit Leichtigksit sich berechnen läßt, bezogen werden. Zur Frankirung der Packete 2c. bis 10 Meilen besteht eine Frei- marke zu 2:1 Sgr. Beim Frankiren wird der Portozuschlag von 1 Groschen erspart, und die Abfertigung an den Schaltern s chneiler bewirkt. Diese Vorzüge machen sich beim Privat- verkehr bereits geltend, und wenn in der Geschäftswelt die Anschauung, daß auch beim Bezugs und Versandt von Waaren und bei Rimeffen die Jrankirung sehr wohl unter die Usancen aufgenommen werden könne, immer mehr zur Anerken- nung gelangt, so wird dieselbe binnen Kurzem ebenso allge- meine Regel werden, als fie es im Briefverkehre geworden ist, und das wäre ein sehr erheblicher Fortschritt, desen Her- beiführung das Publikum selbst in der Hand hat.
_ In neuerer Zeit find wieder mehrfach Beschädigun- gen an den Anlagen im Thiergarten verübt; so find im Wintergarien, links vom Brandenburger Thor, sechs seltene Exemplare von Taxns und Buxus um den Stamm abgeschält und in der Sieges-Allee sechs junge AÜec-Bänme nnd Stämme abgeschält nnd aufgeschliht. Die Thiergnrten:Verwaltung hat fich genöthigt gesehen, auf die Entdeckung der Thäter eine ange- messene Belohnung aUSzusehen.
Bei der Ausdehnung deS Thiergarfens ist die Ueberwachung der Anlagen eine sehr schwierige, und es gelingt dem Auffichts- personal im Ganzen selten, die Thäter bei der That zu ertappen; ein nachhaltiger Erfolg in dem Sehnhe der Anlagen, welche mit großen Kosten und oft jahrelanger Mühe geschaffen find, wird vielmehr nur dann zu erreichen sein, wenn das Publikum sich für die Sache interesfirt, und bei Wahrnehmung von Freveln diese unnachfichtlich zur Bestrafung anzeigt, Da Polizeibeamte sowie die Thiergartenmächter in nicht zu weiten Entfernungen von einander ftationirt find, so wird die Feftstcüung der Per- sönlichkeit der Thäter in der Regel mit großen Unbequemlich- keiten nicht verbunden sein.
Hannover, 22. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg ist heute Nashi um 2 Uhr, von Berlin kommend, hier eingetroffen.
Bayern. München, 22, Januar. In der heutigen Sißung der Kammer der Abgeordneten versprach der Minister-Präfident, die Interpellation des Abg. Stenglein, die Verzögerung der Jortsehung der Kronacher Bahn betreffend, demnächst zu bcantworien. Ueber die Anjräge verschiedener Ge- meinden auf Abänderung des GrundentlastungSgesehes wurde zur TageSordnung übergegangen; Ministerial-Präßdent Pum- merer ficherte zu, je nach der mißlichen Lage der AblösMgSpflich- tigen Stundung eintreten zu lassen. Die Bitte mehrerer Ge- meinden um Zutheilung zu andern Bezirken wurde dem Mini- |erium zur Würdigung übergeben, nachdem der Antrag des Abg. Iörg auf Inkompetenzerkiärung in Administrativangelegeaheiten abgelehnt worden war.
_ Bei der Berathung der Zollgefälle im Finanzausschuss der Kammer der Abgeordneten wurde die Frage angeregt, ob es in der Absicht der Staatßregierung liege, die Malzn uf s ,chlags-
Zollbehörden zu überweisen, und weiche Bemandtniß es mit der Einziehung der Hauptzollämter habe. Der Finanz-Minißer Berr antwortete auf die erste Frage, er hoffe, in diesem Jahre die in Rede stehende Organisation vollziehen zu können; bezüglich der zweiten Frage erwiderte er, daß sobald als möglich weitere Auf- hebungen von Haupt-Zoll'ämter'n erfolgen würden.
_ Die „Hoffmannsche Korrespondenz“ schreibt: Von einer Ernennung des Grafen Seinsheim-Grünback) zum erblichen Reichsrathe ist bis jeht dcm Betheiligtcn nichts bekannt geworden. “ _ W. T. B.) Die Kammer der ReichSräthe hat heute der Modifikation zum Geseße über die Ent- lastung der Schwurgerichte ihre Zustimmung ertheilt. Der Antrag Voelks, die Regierung zu veranlassen, beim Bundes- rathe auf Erhaltung der Schmurgerichte hinzuwirken, wurde wegen mangelnder Kompetenz mit 28 gegen 10 Stimmen ab- gelehnt. „Für den Antrag sprach nur Fürst Hohenlohe.
Sachsen. Leipzig, 22. Ianuar. (W. T. B.) In dem SchwurgerichtzZprozesse gegen die 25 wegen des Tumultes in der Pleiffengaffe (im August 1). J.) Angeklagten wurde heute das Urtheil gefällt. Nach demselben smd 2 Angeklagte wegen schweren Landfriedensbrnchs und Aufruhrs zu je 4 Jahren, 2 andere zu 2.1 resp. 21 Jahr Zuchthaus, 2 Angeklagte wegen Landfriedensbruchs zu je 2, einer zu 1 Jahr Zuchthaus vcr- urtheilt. Gegen die übrigen Angeklagten wurde wegen Land- friedenbruchs oder Aufruhrs auf Gefängniszftrafen von 8 Mo- naten bis zu 2 Jahren erkanni.
Württemberg.x;chStuttgart, 20. Ianuar. In dsr gestrigen Sißung der Ersten Kammer interpellirte Professor Dr. Kuhn aus Anlaß einer Verwillignng für die landftändische Sustentaiionskaffe: „Warum zwischen dem Diätenbczug der Mit- glieder der Ersten und der Zweiten Kammer ein Unterschied be- stehe“. In der Ersten Kammer beziehen die in Stuttgart domizi- 1irten Mitglicder keine Diäten, wänend die der Zweiten, auch wenn fie in Stuttgart ständig wohnen, solche bexiehen. Finanz- Minister v. Renncr berief sich auf frühere geschliche Bestimmun- gen und erklärte sich im Uebrigen bereit, auf Gleichheit hinzu- wirken, sowie die Gelegenheit dazu fich ergebe.
_ In der Zweiten Kammer wurden zuerst jährlich 2600 fl. für die israelitische Eentraikirchenkasse verwilligt, behufs der Aufbesserung des Einkommens dcr Rabbiner, Vorsänger Und israelitiichen Konzesüonsschullehrer um ein Sechstei, wie andere ste auch erhielten. Hierauf wnrden 690,500 Fi. aus der franzöfischen KriegSentschädignng verwilligt zum Bau eines neuen Iusxizgebäudes in Stuttgart, worin das Ober-Tribunal, der Kreisgerichtshof in Stuttgart und das mit demselben zu ver- einigende Kreis-Strafgericht sammt Schwurgericht (cventuckl Schöffengericht) in Eßlingen ihren Siß haben sollten. Der Minister von Mittnacht begründete die Bedürfnißfrage als eine dringende und erläuterte ferner, daß durch dieselbe auch die neue, vom Reick) zu erwartende Reickzs-Iustizgesehgebung nicht alterirt werde. Die Kammer verwilligte die Exigenz fast einstimmig. Endlich wurden noch 165,000 Fl. für weitere Telegraphenanlagen verwilligt, woraus auch große Eiwciternngen des Stuttgarter Haupt-Tcle- graphenamts bestritten werden, und ein zweites Telcgraphen- aufgabebureau hier errichtet werden soll.
Braunfchlveig. Braunschweig, 22. Januar. Der großbritannische Botschafter Lord Russell und der Militär- Bevollmächtigte General W asker trafen gestern Nachmittag von Berlin hier ein, wurden von dem Herzog in Audienz em- pfangen und nahmen an der später stattfindenden Herzoglickxn Gaiatafel Theil.
_ Der Landtag hat in seinen [chien Sißnngen n. A. ein Gesch, “betreffend das Jene löschwesen, berathen nnd geneh- migt. _ In der gestrigen Si ung wurde der Exekntions-Etat der Haupt-Jinanzkaffé fiir 1870/7 genehmigt und der Antrag der Finanz-Kommisfihn: an das erzogl che StaMs-Ministerium das Ersuchen zu rick)tcn, von den aus der französischen Kriegskoniribution eingegangenen Geldern 500,000 Thlr. den Kreisfonds zu überweisen, nach längerer Debatte an- genommen. Abg. Koch steUte den, von fast sämmtlbhen, dcm Yenmtenftande nicht angehörenden Abgeordneten unterstüßten
n rag:
Die Landesveriamminng wolle bcsihlicßen, Hkrzogliixes Staats- Ministcrium dringrnd zn ersuchen, die Lage dcr Staatsdiener erster und zweiter Klacsjie 1:15 zu der in Ausficht gestellten Régélung des Nor- malgehalis dur) eincn Prozentweiikn „Zu!"rhmg zn ihrkm ießigrn Dicnstcinkommen, etwa in folgender Wrise zu verbessern: bis inkl. 500 Thlr. 15 Prozcni Zuschlag, zwiécbcn 501 Thlr. und 900 Thlr. inkl. 10 Prozcnt, zwi1chen 901 bis 1400 Thlr. 7.2 Prozkni.
Sarbfen-Altenburg. Altenburg, 21. Januar. Der Herzog hat fick) heute zum Besuch des Großherzoglichen Hofes nach Schwerin begeben.
Sachsen=Cobnrg-Gotha. Gotha, 21.Ianuar. Heute ist der Son d erlandtag durch den Staats:Minister von Sceéacl) vertagt worden, nachdem er dem Beschluss des gemeinschaft- lichen Landtags wegen Abändernng des Etats pro 1874 und wegen Modifikation einiger Bestimmungen der Verfassung bei- getreten war. Bekannt ist bereits, daß diese Modifikationen fick) auf eine Erweiterung der Union bcidcr Landestheile im Gebiete der Justizverwaltung beziehen._Der Abgeordnete StaatSanwalt Morchutt hatte einen Antrag gestelit, der dahin ging, die Re- gierung um einen Geschentwurf zu ersuchen, durch den das Vereins: und Versammlungsrccht in der Weise geregelt wiirde', daß nicht nur die Befugnisse der polizeilichen Behörden in Bezug auf die Beaufsichtigung der Vereine nnd Versammlungen fest- gestellt, sondern auch die Freiheit des Vereins: und Versamm- lungsrcchtes gegen tcrroristiiche Ruhsstörnngen geschüßt werde. Der betreffende Antrag wurde einstimmig angenommen.
Coburg, 21. Januar. Dkk seir ' dem 12. d. M. hier tagende Sonderlandtag des Herzogthums Coburg hat zu den beiden Anträgen dcs Staath-Minißcriums, welche von dem gemeinschaftlichen Landtage beider Herzo'gthümer Coburg und Gotha bereits genehmigt worden Waren, zu wrlckzen aber die beiden Sonderlandtage ihre Zustimmung zu erthcilen haben, seine Zustimmung, gegeben. Diese Anträge gingen dahin, daß der Voranschlag für die gemeinschaftlichen EtatSpositionen auf die Jahre 1874/7 und ferner, daß die Abänderungen des Stnasqrundgesehes vom 3. Mai 1852, wonach künftig der ge- mxmschaftliche Landtag aus den sämmtlichen Abgeordneten der beiden Landestheile bestehe und für manche Gegenßände nicht mehr die Zustimmung der Sonderlandtage nöthig sei, genehmigt werden. Nachdem noch den sämmtlichen Volkssckxullehrern an den Land- und Landstadtschulen eine Remuneration von je 25 ff. auf Antrag des Staats-Ministeriums bcwiüigt worden war, wurde der Landtag wieder vertagt, worauf der Ausschuß des Speziallandtnges zur Prüfung mehrerer Staatskaffen-Reckmnngen
Schwarzbnrg : Sonderöhaufen. So n d ers ha u s e n, 21. Januar. Der Landtag Jenehmigte gefiern die mit dem Königreich Preußen neu abgeskh offene Militär-Konvention.
Hamburg, 22. Januar. In der gestrigen Sißung der Bürgerschaft wurde auf Antrag von l)r. Hachmann und 82 Genoffen Lolgender Beschluß gefaßt:
.Die Hürgcrichaft beauftragt ihren Präsidenten, am 27. d. M. das nachfolgende Telegramm an den Präsidenten der in London statt- findenden Versammlung abzuirnden: „Die Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg spricht der zu Exeter-Hall tagenden Ver- sammlung von Vertretern sämmtlicber englisckyer Städte und Graf- schafien ihren warmcn Dank aus für die vom englischen Volke be- zexugie xrnmtbjgende Tbeilnabme an dem Kampfe Deutschlands gegen die freiheitsfemdlichen Bestr-bnngen des Ultramonkanismus."
_ Ein Antrag des Hrn. I. F. Martens, betreffend Tagegelder fur dre hamburgischen Abgeordneten zum Deutschen Reichstage, wurde dem Berichte des Bürger-Anssckxuffes gemäß in Betracht gezogen, der Antrag selbst jedoch" abgelehnt. -
Oesterreich-ngarn. Wien, 22.Ianuar. Das Reichs- gcseßhlytt veröffentlicht das Geseß, womit der Stadt Wien die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehen?- von zwanzig Millionen Gulden in Silber oder Gold ertheilt wird.
Pesth, 20. Januar. Die Kaiserin ist gestern Abend hier wieder eingetroffen.
_ Den Vorlagen, weiche die Regierung hinsichtlich des Staatshaushaltes in den Jahren 1875 bis 1877 dem, Einnndzmanziger - Ausschuss gemacht, entnimmt die „Wien. 3.“ folgende Daten: Summarinm der jährlichen ordent- lichen AuSgaben in den Iahren 1875, 1876 und 1877: Allerh. Hofhakt 4,650,000 fl., Kabinetskanzkei 74,691 fl., Reichtstag 700,000 fl., gemeinsame Auggaben 25,863,677 fl., gemeinsame Pensionen 240,000 fl., Pensionen 2608742 fl., Staatsschulden 65,964,241 fl., kroatisch : slavonisches Erfordernis; 4,842000 fl. Finme 88,430 fl., Staats-Rechnungshof 150,000 fl., Minister- prafidium 329,800 fl., Minister am Hofinger 60,000 fl., kroatisch- slavonischos Ministerium 46,550 fl., Ministerium des Innern 8,445,006 fl., Finanz=Ministerium 51,373,361 fl., Kommunika- iions-Ministerium 14,665,934 sl.. Handels-Miniftcrium 11,7 36,401 fl., Kultus- und Unterrichts-Ministerium 4,396,740 fl., Justiz- Miniftcrium 11,031,836 fl., LandeSvertheidigungs-Ministerium 7,038,978 fl. In Summa 214,306,387 fl.
Außerordentlichcs Erfordernis; in den Jahren 1875 1876
| |- 3,353,826 3,353,826 39,064 39,064 15,609,Z18 12,783,278 8,143,250 4,740,000 466,000 419,000 243,000 153,000
187“,7
fi. Z,353„826 39,064 11,251,288 3,940,000 129,000 148000 340000
Gemeinsame Angelegen- heiten . . . . Ministerium des Innern. Jinanz-Ministcrium Kommunikationen . Handel . . . . . Kultus nnd Unterricht Justiz . . . . . . 340,000 340.000 LandeSvertheidigung 1,394,648 1,394,648 1,394,648 In Summe. 29.589,106 23,222816 20,595,826 Ordentliche Einnahmen in den genannten drei Jahren: Schivebende Schulden 144,600 fl., Fiume 5570 ft., Ministerium des Innern 687,610 fl., Finanz-Ministerium 185,021,676 |., Kommunikation 7,616,600 fl., Handel 10,374,Z44 fl., Kultus und Untsrricht 391,457 fl., Iuftiz 251,886 fl., Landesvertheidi- gung 43,593 fl., in Summa 204532536 fl. Außerordentliche Einnahmen in den Jahren 1875 1876 1877
fl. fl. fl. 10,764 10,764 10,764 . 5,551,865 4,950,817 4,954,817 Kommunikationen . 150,000 150,000 150,000 Kultus und Unterricht 10,500 10,500 _- _“ In Summe . 5,723,129 5,122,081 5,115,581 Augga'en für die Krcditoperationen 2354872 fl.; Einnah- men LbLUsOViil, daher nur eine durchlaufende Post. Ges am mtes Defizit in den Jahren 1875 187 6 1877
fl. fl. fl. 33,639,108 27,373,866 25,257,376 Hiervon ist in Abzug zu bringen in Folge der Steuer- reform imd Ersparungen im Staatshaushalte . 12608906 12608906 12608906
Bleibt unbedecktes Defizit_21,030,202"14764960 1212457476
Schiveiz. Bern, 20. Iannar. Die hentigeSißung des Nationalraths füllte die Bcrathnng des gestern verschobenen Art. 25 der Bundeöverfassnng, welcher dae.“- Unterrichts- wesen zum Gegenstand hat, aus, ohne daß die vollständige Ueber- einstimmung mik dem Ständerat!) in einigen Fragen des höheren Schulwesens über diesen Hauptrevifionx'zpunkt erzielt werden konnte. _ Was den Primärnnterricht betrifft, so schloß fich der National- rath der ständeräthlichen Redaktion an, Welche, wie folgt, lamel: „Die Kantone sorgen für genügenden Primäruntcrrictn, we1cher ausschlicßiici) unter staatlickxer Leitung stkhkn soll. Dsrselbc ist obli- gatorisch und in den öffentlichen Sklntlen unentgeltlich. Die öffrni- lichen Schulen sollcn von den Angehörigcn aller Békenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gcwissensfreiheit bcsucbt Werden können. Gegen Kanione, welcbe diessn Verpflichtungen nicht nach- kommcn, wird der Bund die nötisgcn Verfügungen treffen.“
_ 22. Januar. (W. T. B,) In Folge der Gewalt- thätigkeiten, die bei Gclcgenheit der VolkSabstimmnng über das liberale Kirchengeseh und an den darauf folgenden Tagen im I ura, namentlich in den 3 Gemeinden Saulch, Courfaivre und Cernenx gegen Personen verübt worden find, wurden vom Regierungsrathe heute weitere 3 Schützen-Compagnien aufge- boten, um nach dem Iura abzugehen.
Großbritannien und Irland. Londa n, 21.Ianuar. Nach einer Meldung der „A. A. C.“ aus Chichester find Unter- handlungcn für den Ankauf des Gutes West-Dean als Landfiß für den Herzog v'on Edinburgh im Gange.
_ Der Königliche Rath Amphlett hat die durch den Rück- tritt des Baron Martin erledigte Richtersteile am Schaßkammer- gerichishofe angenommen.
_ Die _Admiralität hat Instruktionen für die Feier dez: Hochzeit des Herzogs von Edinburgh in den ver- schiedenen Mnrinehäfen etlaffen. Um 9 Uhr Morgens am 23. d. M.*xv1rd ]edes britische Kriegsschiff an der Küste Großbritan- niens„e1nen Jlaggenschmuck anlegen. Um 1 Uhr sol! von 'edem tm Dnnft befindlichen Schiffe cin Königlicher Salut (21 ano- nenschuffe) abgefeuen werden, und die rusfische und englische Flagge zn gleicher Zeit aufgchißt werden. Um 8 Uhr Abends sollen bet bengalischer Beleuchtung wiederum 21 Kanoncnschüffe
Ministerium des Innern. Finanzen .
ämter aufzuheben und die Erhebung des Malzaufschlages den
und Erledigung einiger anderer finanziellen Angelegenheiten zu- sammentrat. “
abgefeuertjwerden. In den Garnisonsstädten sollen die Trup- pen paradtren und eine Freudensalve abfeuern.
Frankreich. Paris, 21. Januar. Dem Trauer- gottesdienfte am Jahrestage der Hinrichtung Ludwig )(71. wohnten die in Paris anwesenden Prinzen von Orleans, mit Ungnahme des Herzogs von Aumake und , des "Grafen von Paris, welche üch vertreten ließen, der ehemalige Honig und die Königin von Neapel, die Königin Isnbxlla, fast sammtlich_e De- putirte der Rechten und mehrere Minister bet. Der Prasident
' der Republik war durch einen seiner Adjutanten vertreten.
_ Von der Münzkonferenz bringt die „Opinione“ die Mittheilung, die Konferenz habe, trohder Bemühungen von Herrn Feer-Herzog, dcn Uebergang" zur temen (_Holdwahrung ab- gelehnt. Das Maximum der znlasfigen Auöpragnng von filber- nen Fünffrankenthalern wolle die Konferenz auf im Ganzen 60 MiUionen bestimmen, welcher Betrag sodann unter die in der Münzkonvention stehenden Staaten nach Maßgabe ihrer Bevöl- kerungszahl repartirt würde, Indessen solle dieser Zusaß zur Münzkonvention nur auf ein Jahr 111 Kraft erwachsen und nach Ablauf desselben wiederum eine Konferenz zusammentreten, um über allfällige definitive Abänderungen der Konvention zu
berathen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Januar. Heute Morgen 10 Uhr fand in der Petrikirche in Gegenwan des Kaisers, der Großfürsten, der frrmden Fürstlichkeiten und ihres Erfolges, der Generalität, der Angehörigen des Verstor- benen und eines zahlreichen Publikums die Emsegnung der Leiche des Siatthalters von Polen, Grafen Berg, ßatt. Nach beendigtem Gottesdienst wurde unter dem „Klang aller Glocken dcs Gotteshauses der Sarg aus der Kirche heraus- getragen und nach dem Warschaner Bahnhofs gebracht. Zn- nächst dcm Leichenwagen folgten m itefer Trauer dre Angeho- rigen und Verwandten, hierauf zn Pferde der Ka1ser,_der Prinz von Wales, der Herzog von Edmgbnrgh, die Großinrsten, dre Prinzen von Oldenburg und die fremden (Haste. Um 12 Uhr langte der Zug am Warschauer „Bahnhof an, nao eine Abtheilung dcs Pawlowschen Gardc:R;cg1tnents_ nebst ATM? lerie aufgestekit war. Infanterie und Llritllenx: gaben nun drei Salven und wurde der Sarg in den Leichenwaggon getragen, der um 1 Uhr mit Zwei Personenwaggons als Extrazug den Bahnhof verließ, um die Leiche zunächst_11achPskow zu bringen.
_ Die Ankunft Ihrer Kaiserlichen und Königli- ehen Hoheit des Kronprinzen und der Kronprinzes_- sin des Deutschen Reichs und von Preußen, sonne Sr. Hoheit des regierenden Herzogs von EOÖUÉJ-Gotha erfolgte am 20. d. M. pünktlich um'2 Uhr 30 Mnmten auf dem Warschauer Bahnhof. Se."Ma1estat der Kntsrr, Ihre Königlichen Hoheiten die Grqßfnrsten, Ihre Kbntgltchrn Ho- heiicn der Herzog von Edinghburgh und die Kaiserliche Braut, Großfürstin Maria Alexandronzna, der Prinz und die Prinzessin von Wales und „ Prinz “Arthur von Großbritannien empfingen die Hohen Gaste. Dl? Ehrenwache bildete eine Abtheilung des Preobrashensktschen Regiments, unter dem Kommando Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolai Nikolajewiisth d. 21. Beim Ankommen des__anes nnd bis znr Abfahri spielte das Mufikcorps die preußnche Nattonalhhmne. Se. Majestät der Kaiser “sowie die anwesrnden Großfnrstxn tru- gen die preußische Uniform. Se. Kaiserliche nnd Königliche H(?- heit der Kronprinz des Deutschen Rctchs und von Prcnßsn die russische Felearschallsimiform nin dern Andreasbande, Nach ben üblichen militärischen Ehrenbrzetgnngen, begaben firh die Hoch- sten Herrschaften in das Winterpnlats nnd zwar, m „folgender Ordnung: Se. Majestät der Kaiser unt Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ' des Deutschen Reichs und von Preußen in offener Equipage“ hierauf 111 gxschloffc'nem Wa- gen Ihre Kaiserlichen unb Kbmgltchcn Hoheiten. die „Kron- prinzrsfin des Deutschen Reichs und yon, Preußen, die Prinzessin von Wales, die Hohe Braut, Großiurstm Marta Alexandrornna und die Großfürstin Cesarewna. Dann fnlgte Se. Kaisxritch'e Hoheit dcr Großfürst Thronfolger Cesarewnich 11th „Se. Hoheit dem Herzog von Coburg und nach ihnen die ubrigen Groß- fürsten und P-.inzen. Ein nicht endenwolXendes Hurrah' der vrrsammeltcn Mengeh beYeiFete die Abfahrt der Kaiserlichen
„imilie und i rer () en ä te. . F Lim 20. [23113811st nm 8 Uhr traf S&KöniglicheHohert der Kronprinz von Dänemark auf dem Warschaner Bahn- hof ein. Die Ehrenwache, vom Siemenswsohen Rengtment ge- stellt, wnrde von dem Gcnerai-Adxutantcn von Guldensinbbe, Ober-Befehlshaber der Truppen des Moskauer Militar- bezirks, kommandirt. Beim Einfahren dec."- Zitgch „ m die Bahnhofshaüe intonir1e die Militnrmusik die danische Nationalhymne. Zum Empfange, dcs H„ohenGasies tnnr S?. Majestät der Kaiser, IhrL Kaiicrlichen Koniglichen Hoheiten die Großfürsten und sämmtliche anwesende frernde Prinzen erschienen. Auch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dcr Kronprinz drs Deutschen Reiches und von Preußcn hatte sich glenhfalch em- geiunden, um den dänischen Thronerbe11_ zu b'egrußen.“ Der Leßiere trug bei seiner Ankunft die russnche Uniform mit dem Bande des Andreasordens.
_ Wie die „Börse“ meldet, verhandelt nian über die Tarife znr HersteUung einer direkten indisch-rnssisch-bsterreichi- schen Handelskammnntkation, welche von annbai] nach Odessa mittelst Dampfer der russischen Gescllschast fur Dampf- schiffahrt und Handci und dann auf den russischen Bahnen bis zur österreichischen Grenze, von bort abcr nuf _der Karl-Lud- wigsbahn ins Innere des Östkkrcicl)lschkn KQlserclck]s gehen soll.
Schiveden und NorWegen. Swckholm, 18. Januar. Das in nächster Zeit zur AUSMÜUzUUJ kommende Bronze- geld wird etwas kleiner als das 1th vorhandene, rn,- gegen die filbernen 10 Oercstückebedeutend großc-r iberden „_ck- die jcßigen, so daß 1 Ocrestück m Bronze kleiner wxrd 0 .die neuen silbernen 10 Oerestücken. "
_ In eincr Bekanntmachung fur Seefahrende zeigt die Königliche schwedische Loosen-„Direkt'ion an, daß'm diesem Jahre ein besonderes Lootsenwesen mn zrnet Stntronen nn Sunbe errichtet werden soll, die eine Sintion nn nordlichen und die andere im südlichen Theile der.“; Sundes. Die „bei diesem Lootsen- wesen angestellten Personen sollen die Berechtigung zum Lobisen in dem Fahrwasser haben, welche?: in der Bekanntmachung naher bezeichnet ist. , '
Christiania, 18. Januar. Die Storthingnpropcz- sition der norwegischen Regierung wegen GehaltsZerhohung fur “den Beamtenstand ist nach Mittheilung des norwegischen „Asten- blad' dem in Stockholm gestern vor acht Taan stattgeh'ab'ten StaaiSrath vorgelegt worden, ohne jedoch eme Komgltche Resolution erzielt zu haben, welche dem Vernehmen nach auf .eine spätere Staatöraihs-Versammlung aufgeschoben ist.
Amerika. Im Staatssenat von Ca [ ifo rnien wnrde eine Resolution eingebracht, der Kongreß möge ersucht werden, die Ver -
wanderung von Chinesen nach den Vereinigten Staaten verhindert werde. Eine gleiche Resolution wurde im Unterhaus der Staats-
Legislatur vorgelegt.
Asien. Ueber die bengalische HungerSnoth mird den „Times“ aus Calcutta unterm 20. d. M. noch Folgendes gemeldet: „
.Die Auöfichten in Theilen von Tnbut, Satan und Cbumparun verschlimmern sich täglich, Angebiicbe„Hungertodfalle m Sgrnn "find amtlich als gewöhnliche Sterbefälle erWtesen Horden. Ycr Bice-Komg hat versprochen, den unter Anstrengungen ink dns ossentlxcbe Wohl leidendm Zemindars die Zahlung einer „halbjabriichcn Bodcnstkner zn stunden. Dem .Reutericben Bureau“ wird aus Calxuita pom 21. 196. gemeldet, das; es der Vice-König nuf Grund der uber die gegenwar- tige Lane der Bevölkerung in Tlxeilxn v_on Behar eingegangenen Bc- richte iür nothwendig erachtet, 1391; em hoherer Beaxnier in dixser Pry- vinz stationirt werden sollte, Mit Vollmachten, die Opxratwncn m Verbindung mit der Linderung des vorherrschenden Elenxh zu _leiten und zu kontroliren. Se. Excellcnz hat 11111 diciem Amieer Richard Temple betraut, und derselbe wird der bengnlncheu Regierung unter- gcstellt Werden. Sir Richard wird „nach einem Besuche von Behar sicb nach den anderen nothieidendxn Diitrtktcn begeben.“
-_ Nack) offiziellen Nachrnhtcn aus Penang vorn 21; Ja- nuar hatten die Aichinesen die Hanptpofition der Niederlander angegriffen, waren aber mit einen) Veriuste von 44 Todtcn zurückgewiesen worden. Die Niederlander hatten ber _diesern Ge- fechte 6 Todte gehabt. Die Leßteren hatten _sodann ihre Haupt- pofition verstärkt und während deffrn dem Fxmbe Ruhe geklaffen. Zur Wegnahme des Kraton ist eme vollstandige Emschlteßnng desselben für nothwendig erachtet und deézhalb die andere Haifie der in Padang stationirten Reserve herbeibeordert worden. Die einheimische Bevölkerung besteht anf Fortseßung des Kampfes; 'der Sultan hat keine Macht mehr uber dieselbe.
Australien. Sydney, 17. Januar (per Kabei). Die öffentlichen Einkünfte von Nen-Süd-Wales betitefen fich während des abgelaufenenIahrc-Z auf 3,330,913_Lftr., d. 1. 581,000 Litr. mehr als im vorhergehenden Jahre. Die Ausgaben be- trugen 2602366 Lftr.; es verbleibt somit ein Ueberschuß von 721,547 Lstr.
Die Nr. 6 des ,Amtsblatis der Deutschen Reichs- Postverwaliung“ hat folgendcn Inhalt: Grneraiverfngnngen: Vom 16. Januar 1874. Beschränkung der Garantie fur rxkomman- dirte Gegenstände nach Spanien. - Vom18.Jauuar1874. Er- ieichtcrte Einlieferung der Packete. -* nym 19. Januar _18_74._ Bc- bandlung der von dem Kaiserlichen Post-Zciiungsamte' htrrielbit an die Postnnstalien zn verßndendm Nummern des Reichsgxschlaitß, der prrnßiichen Gneß-Sammlnng und des Gcießblatts fur Elia);- Lothringen.
_ Nr. 1 des „Deutschen Postgrchivs“,_Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Renis?) Postverwaltung, lat folgendsn Inhalt: 1, letenstücke nnd Annäße: 1) Aus kxn An- Zängcn der Preußischen Landespoft. 21Beförberung von Briefpost- (Hegonständrn durch Vermittelung der Landbriestrqger. 3) Dzs Posi- Kontraventions- und Defraudationchsen früherer 3611. 4) Die Norr- sriesischen IMM vormals und 16131. _ 11, Klein? VKitTixi'iliinne'n: Der Weihnachis-zosiverkehr in Berlin. Dcr Oxxiterrclchnck):Ungearnchc Lloyd. Fortbewegen dec Eiienbahnschicnen. Aushcbung der Brrxsporio- freiheit in Italien. Kriegsstcnec auf Briefe in Spauixn. Eine Be- stéigxlnd des Cytopaxi. _ 111. Literatur des Verkehrswejens. 17. Zeit- schrixtrn-Ucbrr1c1)au. «; ; ._.; “;ck-5,7; ' „YYY
_ _ Nr. 4des Justiz-Ministeriai-Biaits für die pren- ßiiche Geießgebnng und Rechtspflege, herausgegeben nn Bureau des Justiz-Ministkriums Enthält: Aklgcmcine Verfügung vnvni 19. „Januar 1874, betreffend die Gewährung der Wohnungsgeldzuychnsie an )uspendirte Beamte.
Reichstags - Angelegenheiten.
Elberfeld, 22. Januar. Bei der beute hier ftaitgehabicn engeren Reichstagswahl „im 2. Wahlbrzirk Düsssidorf crinelt Rcdnctcur W. Hasselmann m Brriin 12,946, Justiz-Rgth a. D- Dr. Siader 12,567, Stimmen. Der Trinke ist somit gewahlt.
Solingen, 23. Januar. (W. „B.) Bei der gestern statt- gebabten engeren NeichEtagSwahl fielen nacb dcr voriänfigen amtlichen Feststellung des Wahlresuliats auf Klöpvcl 9525, aus v. Scholemer- Aist 6065 Stimmen. Sonacb ist der Erstere gewählt.;
Landtags:Angelegenheiten.
Berlin, 22,Iannar. Die Motive zu dem in Nr. 17 1). B1. abgedruckten Entwurf eines GeseYe-Z über die Verwaitung erledigter katholischer BiEthiimer lauten:
Nachdem die feindliche Haltung, welche die römiichiathoiiscben Bischöfe und drr von ihnen abhängige Klerus drr Ansxührung der Grieß: vom 11. und 12 Mai 1873 gegenübxr bis jetzt e_ingcnommcn haben, bereits in einem Falle bis zur Linwrndnng des äußersten Mit- tels, der Cinieituna des Verfahrens auf _Vlmtsenilassung' gegen einen Prälaten geführt hat, ist es erforderlich, d1_c Fällqnähcr m das Auge zu fassen, in dcncn eins solche Amtchllaßung erkiicb rriolgi., Mit diesctn Moment tritt der dk-n Staate alzfgezwnngxne Kampf in ein Stadium, welches dem Lcßicrcn die Pflicht auferlegt, 1owch1 fick) selbst neue, der Lage der Verhiilinisse entwrcchenke AthrmZtil zu schaffen, als auch der durch 6111? weitcre Auflehnung gegen die Staats- geießc entstehenden Vsrwirrnng in drr Vcrwaitnng drr Diözesen, soweit dics in 1einer Macht liegt, vorznbxngsn. _ _
Bei der Steilnng, welcbe der röchhc EpiskopatUUtid seine An- hänger zu den bezeichnx-ten Gesehen gcnommm haben, 11t_ zn bxiorgen, daß man in der Opposition gcgen „dic Stantßgneße ").")Ü gehen werde, einem Erkenntnis; des Königlichen (Hertckytsvbfcs fur kirchliche Angelegenheiten, welches die Nmtécntlaffung einxs Ktrcbcndxrncrs, ms- besondere eines Bischofs, aussprechen möchte, dw Anerkennung xu vcr- sagrn und die Folgelcistung abzulehnrn. Daß es, Wenn die Ninn- ordnung nicht in ihren Grundlagm erschüttcri werden so!], unabxvetsiicbe Pflicht des Staates ist, ein solibes gcxrichtlicbes Urthexl, nötbmcnmlls durch Anwendung der strengsten Stra : und Zwangömntelzum Vollzug zu bringen, bedarf der Darlegung ni t.
Zur Vollstreckung eines auf Amiöcntlassnng lautenden Etkrnnt- nisses gehört aber ' _
1) daß der abgesetzte Bischof aus seinem Amte, und zwar 1owohl dcm offjcjum, als auch dem b-nefiojum entfernt, und
2) das; den biinxöflichen Behörden und Beamten, sowie dem ge- sammten Diözesan-Klerus gegenübcr_zur Ancrkxnnung gebracht wcrdc', das; durch die AmiSentlassung dcs Bixchofs SeDZSvakanz eingetretenist.
Was den ersten Punkt betrifft, 10 hat zunachst nach der Bestim- mung des Minka 2 §. 24 des Geießes vom 12., Mar 1873 die Ent- lassung aus dem Amte den Verlust des Amtéemkonnnens zur, Folge, und da nach der Vorschrift des 5. 36 a._a. O. die Entscheidungen des Gerichtshofes im VerwaltungSWege vollstreckbar smd, sx? Wird em- tretcndcn Falls der Staat in der Lage sein, einen aus semmnNmte entlassenen Bischof aus dem Genuß seinxs gesammten Amtörmkonp mens, einschließlich sämmtlicher Nußungen, Hebungen und Leistungen
zu setzen. . ' ' Was hingegen die für das öffen111che Interesse Weit wich- iigere Frage anlangt, in welcher. Werse eer Fortsetzung der Amtßibätigkeik enigegenzniretkn sein wird, so ganlxrt is_as vcitehcnde Recht nicht die genügenden Mittel, um dem die offeniilcbc Orrnung
gefährdenden Treiben eines aus seinem Amte entlassenen Bischofs cin
träge mit China derartig zu amendiren, daß die fernere Ein-
bestimmtes Ziel zu seßen.
"Zwar bedroht der 5. 31 des Geicßes vom. 31. Mai v. Z. die enigcn Kirchendiener, wclche Amtshandlungen vornchmen, nachdem fie m Gemäß'eit des §. 30 aus ihrem leie entlassen wvrden. sind, mit (Heidbußx bis zu 100 Tblrn. und im Wiederholunq§ß1ile bis zu 1000 Tbltn. Indessen diexbieherige Erfahrung bei Außiubrung dcr Gesxße vom 11. und 12. Mai v. J. [731 leider gelehrt, dax; bloße Geldbußen unzurkichend sind, um das Aniehn des Gqscßrs aufrecht zu erhalten, den Ungehorsam drr Bischöfe auch nur bei iolcben Punkten zu klkLÖSU- bei denen in anderen Staaten dcn staatlizi'en ?lnordnunncnwewniirch ähnlicher Art von der katholischen Geisthchkctt Folge gxletstet wird. Es wird daher wirksamercr Mittel bedürfen, um d_cn Boslzug eines Urtheilö dcs Griichtshoies für kirchliche Angelegenheiten nach der be- zeichneten Richtnng bin sicher zu stcÜen. _ In dieser Beziehung kann zunächst in Frage kommm, ob_ die Strafbestnnmung dcs §. 31 a. a. O. nicht angemqisen zuberscbarfxn und ob insbesondere nichi von vornherein eme Gesangn'ißstrafejnr cin Vergrhen anzudrohen sein möchte, we1_cbcs fich ais_eme Schad!- gnng der öffenllichn Ordnung dsr ausrichwc'rwngendjt-n Art bar- stcllt. Wenn indessen die StagiSrcgicrnng von einem solchen Vor- schlage, wenigstens für ießt, Abtiand_ nchinen zu souc'n geglaubx hat, so bcruht dies in dem Umstande, daß fie 1elbst noch m _der Erwagung darüber begriffen ist, ob es nicht gcgenüber dcr feindlichen Haltung des Episkopais, wclche die Grundlag-xn jcder staatlichrn Oxdnung, nicht minder die der einzelnen Staaten. a16_die des Reich in Frage itcili, an der Zeit ici, zur Bxkäinyfung dicicr stacnsscindlichen Ele- mente die Mitwirkung dcr Reichsnneßgrbung in Arnbruck) zu nehmen, znmai anzuerkennen sein wird, da[; in dsr we11xrgrhenrrn Kompetenz der Rsichögcskßgebung dic Mögliivksit gcbotrn ist, zum Schutz; der bedrohikn RechtSordnnng des Stantzs Sick)rr11ngstniixel anszurichten, die in ebenso wirksamer, als dcr Lage _dor Verhältniss entiprkchender Wriie volikommenern Erfolg hoffsn in_sjen, «"Wenn im Wege der Lan- chgcießgcbung [)crbkizmülnende Sirnsvrricbqrfung. _ _ ' Demgemäß behandelt der vor11rgr_ndc wayennvnrs nur die zweite der oben aufgeworfenen Fragen, UÜMlich' dikjsmge, _ „_
wie, abgesthen von der Psrion dry )Uncs Amtes eniieizixn Biichofs, der Diözese gsgcnübrr der Eintritt, der Vakanz des Btichr-ssstniÜeS zur Anerkennung zu bringen icin„_w1_rd. _
Wenn die Kapitel und der Diozsmnklerns anerkrnnen, dax; durch die Libicßung eines Bischofs in Foige gcricbtlichen _Urtheils Sedis- vakanx eingetreten ici, io wird fich dte_IlngGicg_en1)ert m Dem geordne- ten Wege weiter entwickeln. Das Gcicß muß cxbe'r auch nach Lage drr Verhältnisse den anderen Fail vorausichcn, da[; Die sznei einem solchen Unheil kkine Wirkiamkcit beilegen, nnd angemnß anch Ulch„k anerkennen wcrden, daß die Vakanz dcs B11ch01I11ßks Lingetreten set. Sie sowohl, wie der ©encrnl-Yikar, werden alsdann dsn abgcicßien Bischof als noch in Amtswnkiamkcii stohcnd betrachten und nicht nur demgemäß forifabren, zu l).7nrr1n nne bet beichtem (?'nisc, iondern aucb ablehnen, eine einstweilige Vcrnxniiung drr DMM]? durcb Be- stellung eines Kapiicis-Vikars einzurichten und dcmnncbji zur th1 des nrucn Bischois zu schreiten. Es ist_ zu rrwnrtcn, daß eznxr solchen Auffassung der K_apitcl zunächst auch die Gristiichkett, Wenigjtens zum größrren Theile, solgrn werde.
Es muß dahrr im Wege der Gssxixgrbnng .
]. Vorsorge gciroffcn Werden, da); Die Lluerksnnung der eingetrx- tenrn Vakanz und dnnnhdie Einitrilung jxdc's 011liiichln Vsrkxhrs mit d.*m entlassenen Bischof, iotyie bie Uran 11ch knupféndcn Maßnahmen wegen Bestcilung einss einnweiltgen Bisthumsvcrweiers unanicder- wahl cines Biichofö orfqrderlichcn Jauss erzwungen werden konnen.
Hieran knüpft sci) iodann ' , & '
11. die fernerc Frage„ xvrlche Mriivnkung vom__*3_taqie bei der Einrichtung einer einstweiligen Vcrnxuiiiung (%erte _m _Aziiprnch zu nehmen iii, um eine Garaniir dainr zu gewinnen, daß 73191? Ber- :valtung in Uebereinstimmung mn dcn SLaathcicizen und mcht znm Nachthsil der wichiigitcn Intercsicn des Staates nnd srmrr Ange_hori- gcn gkfühit werde. In dicser sznhung' kommi m_Betraxbi, daß znr int in Preußen stnatiicbsr'Sens bestimmte Eriordmnisje an die Person des Seitens des Kapitels zn britxllrnixrn Bt_knrs nicht gestellt Werden. Der Grund hiervon _mag _dartn zu insb?!) icin, daß nnch den chrn Wiederbcschung der BiWosÉkiübie 111 Prcuße'n mr.bie einzelnen Diözesen geltenden Bestimmungen 1312 Wahl des nrnrn Bischofs „inner- halb drci Monatcn erfolgrn 1911, die Verwaitnng des Kapttcls-Vikars daher nur als eine kurz?, vornbergobxndc gkyachiwar. Die Erfahrung, insbriondere auch in anderen__dc1zx_1chen Lanyrrn, hat aber geirhrt, wie die Wiederbcicßung dcr Bliebomße sich oft Jahre lang ykrzogert, und wie cs die Römische Kurie m der Hand hat, dnrch außerordent- 1ic13e Vol1mc1chien, Welche dern Kapitnsmkar crthrtlt ivrrden, ydkr durch Entsendung eines ayostoiijcknn _Vii'ars, der (1112 *Rcchigemcs Vijckwfs unbrschränkt zu nden hai, die Wiidcrbesrßnng dcr Bnckwfs- stimle bis in eine ungemcsskne Zeit auszudxbnsn und bannt _ al1e dre Garantien, Miche drm Staate: dnrch die 1[)1U zustehende Mitwirknng bci Besetzung der bischöflichcn Stuhls gcgrbcn wcrdcn 101191, 111u10r11ch zu machen. Erwéigt man *srrner O1? cmgangScrwahntc o_ffjkne Nuflslmung gegen die " Staatögeicsze, so muß es als Psl1cht der Selbsterhaltung fur den Staat anerkannt jvkrden, hinfort Niemanden als einstweiligen Vkrwaltcr eincs'B-chums zn Yn1dcn, dcr ihm nicht die volle Garantie giebt, da); bis in TEM bijchottichrn Anne beruhende Yiakbf nicht zum Nachthril des, «tanie? gcmixz- braucht werde. Diese Garantien w-xrden, da eine PVslthL Mn- wirknng bei Bestellung einrö solchen Bisibumsvcrwaiters nach Art, 18 der Verfassungs Urkunde, (nick) nacb icmrr neuZn, dnrch 89,3 Gesgß vom 5. Apri1 1873 festgeiteliicn Jicdzktlon, „Nicht in Linwruci) zu nehmen ist, darin ;,u suchen sem, 17111; einnini die Borichrificn dss Gr- icizes vom 11. Mai pr. über die Vorbildung und Atijieuung dcr Geistlichen auf den Bisthmnsvcrwniier znr_*.'inr_v61dn_ng ngratinnch- den und außerdem von ihm bas e_id1ichchljobxnß, daßcr SÖ Mamiat dcm Könige treu und gbiwrjam iam und die (HMH? des Staates be- folgen W(rdo, verlangt Wird.
Da disse Erwagungcn übrigens nicht nur auf den Fall dcr Er-
ledigung eines Bissibums in Folge gerichtlichen Uiihi'ils, 191161711 aii- gcmein für jrden Erledigungösnil, gillchWki auf wZisinn Grundcnrr [**-ruht, zutrrffcn, io Werden dlc]? Anforderungcn Fur die emsxwelitge Wahrnehmung biichöfiicixer Rechic wahrend drr Vakanz des Sinhlss generell gesiclli Werden mussen.
Das Gesc darf endlich _ _ _ „ _ , 111. die Eßc'ntnalität nicht außrr Aibt las|kn,„_daß dre vorzmchrkt-
bcnden Zwangsmiitel sich als nicht grnüxgend crtyenen, e:.nrn etwaigen Widerstand der Domkapitel grgrn dic Staatsgcixize zu bcugcn, ]» da.); sie in dcm Faile ciner Sedisvakanz in Folge gcrichtinhcn Urtintls die Bcstcilung eines BirthmnWrnvewrs behTrrlnh vcrwctgcrn oder m Fäkie'n citnr auch von ihnkn atnxrkanntxn SLRÖVJJUU cinen demuGe-o setze nicht enifprecbonden Vech1cr „beiicllen. In (11121) dreien Fallen tritt eine völligi' S1örnng in dcr DlozUatUJYrivxllung cin, lkjdkm cine rechtmäßig bestellte Vexwaltuna alsdann n_bcrl)aupt nicht vorhanden ist. Die Folgen eines )olchcn Zustandcs fnr'das g*_sannnte kirchliche Leben in der Diözcie, für die ix_rchllchcn' Institute", die Kirchengemein- den und die einzelnen Diöze1anci1__smd dic aiicriclnverwicgendsten und es erscheint als cine drmgcnde Pflicht dcs_ Staates, „soweit rs a_n ihm ist, hier Vorkehrungen zu irezffcn, um_wen1gst_ens die argstcn Scha- dcn, namentlich im Labrn der mecigcmcmdsn, fern zu halten. Dies wird gxschcbcn, indem einerseiis Fiixiorge gctr-éffcn wirdgnm die_kirch- liche VcrmögenSvcrwaltung, )owohi Des binipösllchn Sinhles ikibst, als auch der der Ausfuhr des Bischofs unterstellten kirch1ichannititutc und Stiftungen, sowie der einzelnen Kirchengkmcmken m rcgclmä igen: thriebc zu erhalten und inkem andereneits den Gemeinden die *“ ög- 1ichkeit eröffnet wird, bei eintretcnkcn Vakanzen Wiederum emrn Sec!- sorger zu gewinnen.
Auf diesen allgemeinen Gesichtspunkten bernin dcr'Eniwurf des Gyseßes über die Verwaltung erledigter kntboinchcr Birthuxner, zu dessen Erläuterung im Einzelnen noch Folgendes zu bemerken tft.
In den §§. 1-3 find, den obigen LZWnixrungen cnisyrecbend, ail- gemein die Erfordernisse gerchi, w«*1che erjc-ntge 'zu ersttilrn_[)cx_t_„ der während der Vakanz eines * iichyfsfißes die,m1t dem bncbosiechen Amte verbundenen Reebie und geittlicbcn Verrichtungen auguben !vill.
Diese Bestimmungm treffsn mith-n iedcen le1 einer Erlßdiiiung, sei es, daß diejelbe durch gerichtliches Uctheil, atio sowohl auf Grund der