1874 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

6) Sämmilixbe dieseZAnleibc'rbcireffenden Bckannimackzungm er- folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs-Auzeiger. oder das an dessen Stcüc ireicnde Organ, durch das Amtsblatt der König- lichcn chicrung zu Bromberg, odcr das an dessen SicÜe trete'nde Organ, und _dnrch mmdcstcns je _ein in Nakel_ und Brombkrg cr- scbeine'ndcs Siscntlichcs Blatt. Die lsßtercu Blätter wählt der Magistrat dcr Stadi_Nakel und macht die Namen der gewählten [szlättetg sowie etwaige Aenderungen derselben im Rcichö-Anzeiger

e ann .

7) Fürkdie Sicherheit der Anleibesckxeine, sowie für die Pünktlich? nnd _unvcrkurzte Zahlung dcr Zinsen Haftet die Stadtgemeinde Nakcl mit ihrcm ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Rakel, den 10. September 1873,

Der Magistrat. Schema zu den Talons. _ Regierungsbezirk Bromberg. Talon

zu der " Obligation der Stadt Nakcl hjib ..... Nr., . über . . . Mark Reickiswiibrung, zu viereinhalb Pro ent verzinslich. Inhaber dieics Talons empfangi gegen _dessen 9 ückgabe zu drr vorbezeichneten Obligation die . . ie Serie Zinscqnpons für die fiinf Jahre 18 . . bis 18 . . bei dcr Stadi-Hauptkasie zu Nakxl, sowie in Berlin und Bromberg bei den rnit der Zinözahlung bcirauirn SteÜen, sofrrn von dem Inhaber der Obligation gegen diese Aus- händigung nicht rechtzeitig protestirt Worden ist. Rakel, dcn . . . ien . . . Dsr Magistrat. (Facfimils dcr Unierscbrist des Magistrais-Dirigentcn und zwsier anderer Magistraißmiiglieder.) Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und T_alons. Die Namens-Uniersckyrificn des Magistrats-Dirigenten und der beiden anderen Magistratsmitglieder können_ mit Leitern oder Facfimile-Siempxln gedruckt Werden; dock) muß „jeder Coupon und Talon mit der exgenbändigcn NamensUnierscbrist Lines Koniroi- Beamien versehen Werden.

: . “„...-„_.. .

Provinz Poien.

/

Scbema zu den Zinscoubons. “57". | Regierungsbezirk Bromberg. Serie . .

_ Zinswupon Nr- - 22 Z....MTN uber ......... Zinsen

zu der * Obligation der Stadt Rakel Dirk, . . . Nr. . „ii ]Jnhßber dieses Coupons empfängt gcgen desscn Rückgabe am "“2*J?ti1utar*“ 18 . . die balbjäbrlicbcn Zinsen der Siadi-Obligation - .' _ . ., «c.. . WW:“..ULOY Bibi ...... Nr. . . . mii . . . . _ _. "*G*-Five . „_ ..... ..... aus der Siadt-Hauptkaffe zu Nakel, www in Berlin und Bromberg bei den von dem Magistrate der Stadt Nakel zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen. Nakel, dcn . . . ten ..... 18 .. Der Magistrat. (Facfimile der Unterschrift des Magistrats-Dirigenien und zweier anderer MagistratSmitglieder.) Dieser Zinscoupon wird ungültig, wénn deffen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit abgehoben wird.

Provinz Posen.

Yichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Februar. Ihre Majestär die Kaiserin-Königin war gestern in der Kaiserin Augusta- Stiftung anwesend und wohnte der liturgischen Abendandackzt zum Beginn der österlichen Zeit in dem Domebei. _ Heute war Ihre Majestät in einer VorstandHfiHung dec; Berliner Frchen- Lazareth-Vereins anwesend, und wohnte der Taufe der Tochter des Fürsten Anton RadziwiU als Taufpathin bei.

_ Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der . Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem ])1'. Stammann Audienz. NachmitiagH 31/2 Uhr besnchie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit Höchstseinen älteren Kindern die Vor- stellung im Cirkus Renz.

_ Des Kaisers und König?- Majestät haben zur Annahme der leiztwilligen Zuwendungen, welche der Ritterguts- befißer I. W. Moßner in Berlin der Nationak-Gallerie mit 8 Gemälden, und den Königlichen Masten mit 35 Gemälden, 22 Miniaturbildern sowie 28]. sonstigen Kunsk- und Alterthums- gegenständen gemacht hat, die Landesberrltche Genehmigung zu ertheilen gerubt.

_ Der BundeSrath hielt gestern unter Borfiß des StaaiH-Ministers Delbrück eine Plenarfißung, in welcher zwei Schreiben des Präsidenten des Reichstages, betreffend den Nach- trag zum ReichHhauHhalfS=Etat für 1874 und den Auslieferungs- vertrag mit der Schweiz, zur Vorlage kamen, demnächst über die Mehrerforderniffe der Mi[iiär-Verwaltung für 1875 Bericht erstattet, endlich eine Eingabe vorgelegt wurde.

_ Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichtages kam nach dem Diätengescß der An- trag der Cliaß-Lothringischen Abgeordneten zur Verhandlung:

„„Der Reichstag wolle beschließen: daß die Bevölkerung Elms;- Lcibrmgens, Welche, obne darüber befragt ivorden zu sein, dem Deuticbezx Reiche durch den Friedensvertrag von Frankfurt einverleibt FLITE Ut, sich speziell über die1e Einverleibung auIzusprechen berufen

Vor der Berathung über diesen Gegenstand ließ der Prä- ßdent v. Forckxnbch folgenden ihm soeben überreichten Antrag, der von 15_M1tg11edern unterftüßr und eingebracht war,verlesen:

Der Reichstag wolle beschließen, das; den Abgeordneten von Elsaß- YTttthYYdedeni?! Ke dcuiti'che SS-brache frei;? und unbekannt sei, ge-

, r eur en 1 an 1 ' zu bedienen. Txuiich, Ziaeßgu."Ger?. g sch er franzofischen Sprache

Da nach §. 21'der Geschaftsordnung die Berathung über einen derartigen Antrag m derselben Sißung, in welcher er eingebracht ist, ohne daß er _ gedruckt vorliegt, nur dann stattfinden kann, wenn _kem Mitglied des Hauses widerspri t, der Abg. Dr. Braun aber Widerspruch,“ so erklärie er Präsident v. Forckenbeck, daß es fur die heutige Sißung bei der Bestimmung des §; 42 der Geschäftöordnung verbleibe. welche nach ihrem ausdrucklichen Wortlunt, denselben der Ver- nunft und der Natur der Sache gemäß “auSgelegt, nur gestattet, daß im deutschen Reichstage deutsch gesprochen wird und welcher denjenigen Mitgliedern, die der deutschen Sprache nicht mächtig „sind, erlaubt schriftliche, in deutscher Sprache verfaßte Reden

Der Abgeordnete Tenisck) versuchte nun seinen Antrag zu begründen. Abg. Dr. Raeß die Tribüne um die Erkkärung abzugeben, daß seine „KonfessionSgenoffen den mit Frankreich abgeschkoffenen Vertrag durchaus nicht in Frage steUen woÜten. Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde angenommen, der Antrag der 15 Elsaß-Loihringcnsch Abgeordncten darauf, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Polen, Elsaß-Lothringer, der Herren Krygcr, Ewald und Sonnemann abgelehnt.

Die Beratbung des Gcschentwurfes Über den Impfzwang wurde vom Ministerial:Ra1h v. Risdel (S. unter Reichstags- Angelegenheiten) eingeleitst; fiir das Geseß sprachen die Abge- ordneten 1)r. Löwe und ])r, Zinn, gegen dasselbe die Abgeord- neten 1)r. ReichensPcrgcr (Crefeld)rmd Reimers. Die zweite Be- rathung wird im Plenum stattfinden. Schluß 31 Uhr.

_ In der heutigen (8.) Sitzung des Deutschen Reichstages, der am Tische dcs Bnndechathes der Präsident des Reichskanzleramts Staats-Minister Delbrück u. A. beiwohnten, trat das Haus in "die erste Beratbung drr,"- Geseßeniwurfes, be- treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe- Ordmmg, die von dem Bundeskommiffar RegicrUngHrath Nie- berding eingeleitet wurde. Der Abg.1)r. Bamberger, der bei Schluß des Blattes noch das Wort batte, bielt dafür, daß nach den Erfahrungen der Neuesten Zeit die Gewerbegerichte keine Wirkung ausüben würden, da fie ja WU den Arbeitnehmern nicht anerkannt würden. Er vermißte ferner in der Vorlage die- jenigen Bestimmungen hinstcbtiick] dcr ländlichenArbeiter, die der- selben ivaorigenIabre beigefügt waren."?

YK- Im weiteren Vrrlause der gestrJgenZßSißungi'ldeH «Hk rrenhauses nahmen Nock) an der Diskussion über die §§. 2 bis 5 des Gesetzentwurfs, betreffend die Beurkundung dex"; Personen- stanch 2c._, dl? Herren Haselbach, Hobrecht, v. Kleist-Reßow, Gobbin, Graf Brühl, Graf von der Schulenburg, Selke und Freihsrr von Paiow Theil; auch der Staats-Minister ])r. Falk" 11110 der Geheime Ober-Regierungs-Raih Ribbcck fanden sick) veranlaßt, nochmaks in die Diskussion einzugreifen. Dann wurden iiack) Schluß der Diskussion die §§. 2 bis 5 in folgender Fassung angenommsn :

§. 2. In den Siadigeitzeinden find die GksÖäfte dcs Sicmdcs- bearnten von_ dem Biirgcrmmßsr Wal)r3unrl)1nen. Der Bürgermeister 1st 1edoch bexugi, diese Geschäfte widerrnfiici) eincm Beigeordneten odcr einem „sonstigen. Mitgliede des Gemeindevorstandes zu übertragen. Auch konnen die Gemeindebehörchn die Anstellung eines besonderen Standcsbcamten be1chlic'ßrn. Derielbc wird in diesem Falle auf den Vorschxag'des (Heincmdsvoriiimdcs bon dijj Ober-Präsidenten ernannt.

Yar 1eden„mit„ Wahrnehmung der Ge1chäfie des Standesbeamten s?thmltxtragten ist m glricher Weise Wenigstens cin Stellvcrtrctcr zu

e 6 en.

. Auf Beschluß „des Gemeindevorsiandes nach Anbörwrg der Ge- memdeverirctrrrzg konnzxn größrre Siadigcmcinden mit Grnehtnigung des Ober-Prastdenikn in nwbrcre St_andesiimisbezirke geiheili rvrrdcn.

I, 3. In den_ Laydgzmeindcn erfolgt 'die Abgrenzung der Standes- amisbeztrke rind die Bestellung der Standesbeamten auf Vorschlag des Kreisau51chuj és „(§. 130 2x. drr Kreisordnung Vom 13. Dezember 1872): und_wo cm retSausscbuß 111chf besteht, nach Anhörung der Gemeinde- behordezi durch den Ober-5Spräfidenten.

,Die Abgrenzung der tzmdesamtsbezirke erfolgt dergestali, daß fi_e emerx oder mehrere Gememdebezirke umfasfen; größere Gemeinden konnen m mehrere Bezirke geiheilt werden.

Unter Zustimmzmg dcr beiresfcnden Stadtgemeinde kann eine Laixdgememde _odcr cm Theil derjelben eiiiem städtischen StandeSamts- bczirke „zugeibeilt werdcn.

. Die Besicllrzng dcr Standesbeamten erfolgi in aÜen Fällen auf Widerruf, Fiir 1ed€n Standssbeamien werden ein oder mehrere Sicil- vertre'isr bestéÜt.

"JedewGemeindcbeamie, insbciondere ieder Gemeindevorsteber (Burgerxnetstqr U.) ist verpfiicbtet, filr dcnjcnigen Bezirk, zu welch€m der Bezirk seines Haupxamies seböri, das Amt eines Standcsbeamien oder Sielivsrireiers zu Ubérnebmen. Dieselbe Vcrpüichi11ng habrn die besoldcten Vorsteher der aus mehreren Gemeinden cines Kreisss zu- sammexigescßien Verwaliun sbczirke (kommissarische Amtsvorsteher, Amtmanncr, Hardcsvbigie, “irchjpielvdigie TC.) mit Außnainne jedoch der Liixiißhauptleuie m der Provinz Darmower und der letmänner im Regierungsbezirk Wiesbaden.

„Z. 38. JnSiadi- 1111d Landgemeinden erlischt für Gemeinde- und Bezirksbeaniie dre Bestaliung zum Standesbeamten zugleirb mit dom Verluste des Gememdeamtcs. Auf Vorschlag des Kreiöausschusscs oder, wo ein solcbcr nicht bestobt, nach Anhörung der Gemeindebebör- den darf 1111 Fail? cmss bzsondrrcn Bedürfnisses das Amt eines Standesbeamte-n vom Ober-Prästdenicn stair der in §§. 2 und 3 ge- nanntcii Gememde- wid Brzirksbgamte'n auch anderen Personen, jedoch nur mri deren Emivriligung, Griytlichen abcr Überhaupt nicht über- tragen werden.

„S. 4. Gcmeindx- und Yezirksbcamtr find berechtigt, für Wahr- xiehmung der Geschasix, des Orqudcsbcamicn von den zu dem Bezirk: ihres Haupt-Amtcs n1cht_gei)örigen kacinden eine in allen Fällen als Payscbquantum festzuicßcnde Ent1chädigung zu beanipruchsn.

Die Festscizung_ erfdlgt in den Stadtgemeinden durch die Ge- memdeberirxiung, fur die Laudgemrinden durch den Kreisausschuß Indsi 'i)vo em :olchcr mchi bsstebt, durch die Bezirksregierung (Land- ro kl .

Yechvoerdcn Über die Festsetzung unterliegen der Enischeidung des Verwaltungsgsricbiß, bcziebungsweife, bis zur Einrichtung eincs solchen, des Obrr-Prasrdsnicn. Dirie Cnischeidung ist endgültig. Bcsteüt m St_adt- oder Landgemeindsn dcr Ober-Präsident andere Personen, aleie in §§. 2 und 3 channien Gemeinde- und Brzirkö- xefasmten, so saÜi die ctwa zu gcwahrcnde Ent1chädigung der Staats- a e zu.

Die särblicch Kosten Werden in allen Fällen von den Gemeinden getragen; dre Rc-gister und Formulare zu allcn chistcrauöziigen Wer- den 1eddch den (Hrmcmden vom Staats kostenfrei geliefert.

Die den Siandestam'ic-n zu gewährcnde Entschädigung, beziehungs- weise der Betrag der sachlichen Kystcn, sind auf die einzelnen bethei- ligtrn Gcmemdcn nach_de1n Maßstab? _der Seelenzahl zu vertbeilcn.

§. 5. Den Gememdcp und Gemeindevorstebcrn Werden rücksicht- [icb dcr Besttmnxungen diefes Gejcßcö die ielbständigen Gutsbezirke . und die Gutsvorneher giricb geachtet.

Als Stadtgemsindcn im Sinne dieses Gesetzes find“ im ehcmaligen erzogibum Maffay, m den cbemals Großherzoglich und Laudgräflich beisischcrx Landcöiheilcn, sowie im ehemaligen Fiirstenibum Hohenzollern- ' Sigmaringen bis zur erfolgten anderweiten chrlung der Gemeinde- ?erfcöitsfung ane Gemeinden mii 1500 und mehr Cinwvbnern zu be- ra en.

Hierauf wurde die Sißung um 31/4 Uhr auf heut vertagt.

_ In der heutigen (13) Sißung des Herrenhauses, we1cher der Vice-Präsident des Staats=Ministeriums, Finanz- Mimstcr „Camphausen, der Iustiz-Minister ])r. Leonhardt und der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Or. Falk bei- w'ohnten, und die der Präsident Graf Otto zu Stolberg = Wer- mgerode um 111/4 Uhr eröffnet hatte, wurde zunächst das neu ein- getreterze Mitglied Frhr. v. Mirbach vereidigt. Dann trat das Haus 111 die Fortseßung der Spezial-Diskussion über den Ge- seßentwurf, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. Die Diskus on begann bei §. 6, welcher nach den Anträgen der Kommi sion folgender-

von der Tribüne zu verlesen.

Nachdem er seine Rede beendet hatte, betrat der

Die Auffirbt über die Amtsfüßruug der Standesbeamten wird!.in den Landgemeinden des Gcliizngs ereichs der KreiSordnung vom 13, Dezember 1872. von, dem Kreisausschuß und in höherer Instanz von dem ;Verwaltungsgcricht geübt.

Außerhalb des Gelinngöbereicbs der Kreisordnung sowie in den Stadtgemeinden treten an 'die Sleüe _des Kreiöausfchuffes und Ver- wgltungsgerichts die für die Aufsicht rr Gcmeindeangelegenheiten zu- standigen Behörden.;FYJTéé-ZXFLW ;?

Lehnt dcr Standesbeamte die'xVornaHme eincr Amtshandlung ab, 19, kann er dazu anf Antrag _der Beibe'iligtrn durch das Gericht ange- Wtcscn wrßrden. Zuständig iii das KoÜc-gialgericht erster Instanz, in Nr Provinz Hannover der kleine Scnat des Obrrgerichts, in dessen Bezirk der StandeSbcamte seinc'n Amiösiß" haiYéZZH-TQa-Mw-r

Daß Verfahren und die Bcstbwerdefxihrung 9?an die Verfügmxg des. Gerichts regelt fich nach den Vorschriften, welche in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelteiß.

Hierzu beantragtexHerr von ZVoß: dem Anfrage folgende Fassung zu geben ::ÉFZWÖWN-Y“

Die Aufsicht über dic: Geschäftsführung aller mit dem Amte eines Standesbeamten betrauten „Behörden und Personen wird durch die Regierungen_(Landdrosiezen) gxubt; Beschwrrdcn über Mängel und Verzogerungxn im Geickzasisbeirixbe'uüd Wegen dcr Gebühren, Fest. setzung, sywis Anträge ausYVerixhttgung __ von Eintragungen (§. 47) sind an_ dirse zu richten. "2113-77?ck"?!ÉZ**L*zx“--“**ch-**§§WM"

, JFK dre Besrbwerde darauf gerichtet, daß ein Standesbeamte: die Vornahme cincr Amtshandlung widcrrxcbtlich verweigert oder bei deren Vornahme gegcn gcsZßliche Voricbrificn verfahren habe, so find nacb vorgängiger Erorierung des Sachberbalts die abge- schlossenetx Verhandlungen denz Kollegialgericbte erster Instanz, in der 'PWVMZ Hannover dem klßmen Senat deTObergerichis, in de en Bezirk der Standesbeamte seinen Amtssitz hai, durch die Aufsi ts- beborde vorzulegen.

Dai; Verfahren und die Beschwerdeführung gegen die Verfügung- dss Gcrrcbts regc'lt sich nach den Vorschriften, welche in Sachen dex" steTWFVMZ.GZZick)ftslbarkeit kHisiien. ck11 ck V f

ur le_«UÖ ü)rung er geri i en er ügung hat er ebli en “Falls die Aufsichtsbehörde Sorge zu tragen. g ck

Graf von Krassow beantragte da egen:

„a. §. 6 Libs. 1 zu fasftn: Die NLZÜÖÉ über die Amtsführung: der Siandcsbcaniikn wird in den Landgemeinden von dem Kreißaus- schuß, und_ wo, em solcher'nicbt besteht, sowie in den Stadtgemeinden vxZn der Fur die Aufsicht m (Hememde-Angelegenl)eiten zuständigen Be-

borde grubt. 1). €;. 6 “LWL. 2 zu streichen,“ _ Außerdem steUte Furst von Pleß folgenden Antrag:

11 m den §§. 23, 25, 26, 27, 30, 31, 32 und 34 an Stelke des

Wortes „Staudrsbeamter reid“. Beamter“ zu_s€1_zen: „Richter“; 2) den

Z. 24 zu fgsscxi wie fdlxxt: Fiir deri Abschluß der Ei)? ist der Einzel-

richter zustandig, _m desjen BZZlkk einer der Verlobten seinen Wobnfiß

_hat oder fick) gewohnlich auihalf. Unter mehreren zuständigm Richtern

haben die Vsriobten dre Wahl. Eine nach den Vorsibriften dieses

(Heicßes geschlossene, Ehe kann nicht aus dem_ Grunde angefochten

Werden, _Wexl dcr Richter, Welcher zu deren Abschluffe mitgewirkt, nicht

der zusiaudtge chrscn ist.

Das Haus beschloß, zrmäckzst iiber den prinzipiellen Antrag des J1lrß811 Pleß' m Verathung zn treien. An der Diskussion brtbciligten fick) die Herren von Voß, ])r. TeÜkampf, Graf zur Lippe, Graf von der Schulenburg-Beeßendorf, Fürst Pleß, Dr. von Goßler, 0x. vdn_ Dernburg und Freiherr Senfft von Pilsach. Auch der Iufttz-Mimster 1)r. Leonhardt erklärte fick) wiederholt gegen den Antrag drs Fürstcit von Pleß, der schließlich abge- lrbnt wurde. In gleicher Weise wnrden auch die Anträge der Herren von Voß und Graf Kraffow abgelehnt, demnächst warb der Antrag der Kommission angenommcn.

Der §. 7 wurde sodann in der Fassung der Regierungs- Vorlage und die §§. 8, 9 und bei Schlaf; des Biattes §. 10 ohne bemerkenHwerihe Debatte in der von der Kommission vor- geschlagenen Fassung angenommen.

_ Um den' Amtsvorstehern die Verwaltung der Polizei thunlichsi zn erleichtern, erscheint es dem Minister des Innern erforderlich, deziselben eine W[lständige Sammlung der in dem Regierungsbezirke gektcnden Lande?--Po[izei-Verordnun- gen uiid der drtmii im Zusammenhange stehenden geseßlickgen Vorschrtstmi m die Hand zu geben. Zwar existiren solche Samm- lungen bereits fur die meisten der Regierungsbezirke im Geltungs- bereichs der Kreisordnung; dieselben find jedoch ihrer großen Mehrzahl nach vor einer längeren Reibe von Jahren veranstal- tri, und find n_ur wenige dsrselben durch Nachträge bis auf die Gxgßnwart ergarizt. Der Minister des Innern hat deshalb die Komgltrben Regierungs-Präßdicn in denjenigen Provinzen, in denen dte'KkelSOTÖUUYJ vom 13. Dezember 1872 gilt, veranlaßt, sofern dies noch. mchi geschehen sein sollte, eine volkständige Sammlung der 111 dem Regierungsbezirke zur Zeit geltenden Landes = Polrzéverordnungen und der damit im Zusammenhang* stehenden gescß 1chen Vdrschristen nebst Sack]regifter in einer “für. den Gebrrmck) der Behörden zweckmäßigen Weise mit thunlichsier Beschleunigung veranstalten zu lassen.

Ferner hat der Miuister den Regierungs=Präfidien empfoh; len, den Amtsvorstehern zur Einrichtung ihrer Bitreaus und zur for'xneiien Behandlung der von ihnen zu bearbeitenden Ge- schafissackchn 81116 entsprechende Anleitnng zn geben, deren Auf- gabe er.?) sen) wird, da:."- Birreaumcsen des AmtSvorstehers so ein- fach wie moglich zii gestaiten und jede unnöthige Schreiberei zu verweiden. Fur die 'AuSarbeiiung einer solchen A11[eitung'(Ge- schaftc3-Inftrr1ki10n) ist auf das von dem Regierungs - Affeffor und Rentmeistxr I. Pießsck] HerauSJegebene Werk: 140 Formu- lare'nebst Eriauterrmgrn für den Geschäftskreis ländlicher Orts- Obrtgketten, Potsdam, Verlag von Eduard Döring 1868, als Anhalt hingewiesen worden, -

, _ Nach einer Bestimmung des Ministers des Innern sind die aus zwei oder mehreren Gütern bestehenden Amtsbezirke auch dann, wenn “fie fick) nur in Einor Hand befinden, als zu- sammengeseßte Amtsbezirke zu behandeln, sofern diese Güter nicht zusammen nur einen einzigen selbständigen Gutsbezirk bilden.

_ Der Finanz-Minifter hat die BezirkSregierungeu darauf aufmerksam gxmacht, daß em dem auf Grund des Artikel 13 desz Reichs-Munzqeseßes vom 9. Juli yr. (R. G. B[. S. 233) geicxßien Beschluffe des Buiidesraths, nach welchem die öster« reichlichen un_d ungarischen Viertelguldenstücke von der Annahme beiden Staats- und sonstigen öffentlichen Kassen- des Deutsrhen Reiches quSgeschloffen sein soÜen, entsprechendes- Verbot fiir den preyßxschen Staat schon immer in Folge der Allerhock)ften Kabinets-Ordre vom 25. Oktober 1821 (G. S. S. 184) bestqnden har. Durch Verfügung vom 11. September pt". hat der Fina"nzzMincster die ausdrückliche Einschärfung des- selben an die Kmngltchen Kassen angeordnet sobald denselben bei der Wiedervermzsgabrmg etwa vereinnabmter Münzen der grdachten Lxrt Schmierigkciien entgegentreten würden, Im Sinne dieser „Verfugung lag es, daß, wenn kaffenführende Beamte s1ch unt der „Annahme der erwähnten Viertelguldenstücke befaßten, fie auch dafur zu sorge'n hatten, dieselben alsbald wieder auszu- geben. Wenn dem mcht entsprechend einzelne Kaffenbeamten die gedachten Munzen in unverhältnißmäßigen Quantitäten an-

maßen lautet: .

geriommen und unter Verabsäumung der Gelegenheit zu deren Wiederverausgabung angesammelt haben, so sind die Bezirks-

Regierungen angewiesen worden, sorgfältig zu prüfen, ob die beireffynden Beamten nicht für den durch dieses Verfahren der Staatskasse verursachten Verlust verantwortlich zu machen. find.

Außerdem hat der Jinanz-Minister Folgendes bestimmt: _1) da die österreichischen und ungarischen Viericlguldcnstücke voii dcn Königlichen Kassen nunmehr unter keinen Umständen weiter ange- nommen werden dürfen, haben die lcßteren die bei ihnen befindlichen Münzstücke der gedachtenNrtfortan auch nicht mehr zu verausgaben. 2) Die Königlichen Regierungcn haben von sämmtlichen Königlichen Kassen ihres Ressorts auSzählcn und fick) unverzüglich cmzeigxn zu lassen, welcher Betrag an österreichischen und ungarischen Vivri'el- "guldenstiicken sic!) in denselben befindet. Sind die bezeichneten Mun- "zen in versiegelten Beuteln oder Rollen vorgefunden, so ist die Be- hörde anzugeben, von welcher die ltheren angefertigt wgren, und der Betrag an Viertelgulden, welcher fick) in den von jeder dieser Behörden eingeficgelten Veriteln und RolXen befunden hat, ferner ami) soweit tbunlick) der Zeitpunkt, wann die Beutel oder Rollen bei der die Aquählung 1th bewirkenden Kaffe zur An- nahme gelangt smd. Von dem Gcsammtresnltat der bewirkien AUSzäl)lungen ift demnächst sofort dem Finanz-Mimster Anzeige zu erstaiten unter getrennier Angabe, welcher Betrag „fich m Beriieln odcr Rolien befunden hat, weiche von Kommanditen der Preußischen Bank, welche von Reichskaffen (Post:, Tclegrapben-, Militär- Tf. Kassen) und welche von Kassen der Verwaitung der indirekten Steuern formirt waren. 3) Die bei den Spezial- Kaffen vorhandenen Bestände an Münzen der gedachten Art smd, _ vorbehaltlich der Erörterung darüber, ob dir kassen- führenden Bcamtcn fiir den bei der demnächstigen Veraußernng beziehungsweise Verwerthung der Vicrtelguldenstücke entstehenden Verlust Ersatz zu leisten haben werden _, Unter Anrechnung des Nominalwerthes an die Regierangshauptkaffe abzitiiibren und bis auf weitere Bestimmung zu afferviren.

_ Der General-Lieutenant Fund Commandcnr dcr 2. Di- vision, von Tresckow11., welcher mit Urlanb von Danzig hier eingetroffen war, hat fick) nacl) Dessau begeben.

_ Der Gcneral-Major und Commandeur der 55. Infan- terie=Brigade, von Neumann ]., Lst zum Kommandanten von Berlin ernannt worden.

_ Der Dekan von Westminster, Londou, Mr. Staufer), welcher die Trauuug des Herzogs von Edinburgh in St. Peiers- burg vollzog, ist auf der Rückreise von dort nach London beuie friih bier eingetroffen und im Hotel Royal abgesjiegen.

_" Der Kaiserlich rnsfijckze General-Adjutant, Genergr Graf Stroganoff ist heute früh aus St. Petersburg hier an- gekommen.

Bayern. München, 16, Februar, Von der im Geseße vom 29. Dezember 1). I., die vorläufige Fortdauer dec; provi- sorischen Taxgeseßes betreffend, dem Siaats-Ministerium der Finanzen ertheilten Ermächtigung, Stempelmarkcn anfertigen u laffen, diirch deren Verwendung auf stempelpflichtigen Schrift- ?tücken die geseßliche Verpflichtung von Siempeibogen erfÜUt werden kann, wird daffelbe, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, vorerst keinen Gebrauch machen, und zwar mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Einführung der Reichsmark-Währumg, weil dann wieder neue Stempelmarken angefertigt werden müßten, Dagegen wird das genannte Ministerium von der anderen ihm durch das angeführte Gesetz er: theilten Ermächtigung Gebrauch machen, und demgemäß die ihm durch das provisorischeTaxgeseY vom 21. Irmi 1870 Lingeräumie Befugnis; _ statt der wirklichen Siempelverwendung zu den Ur- schriften der gerichtlichen Verhandlungen die Erbebung und Ver: rechnung des geseHlichen Siempelgebührbeirages als Taxe anzu- ordnen _ anf alle stempelpfiichtigcn Sckniststücke ausdehnen, Welche in den Landesihcilen rechts des Rheims bei einer König- lichen Gerichis- oder Verwaltungsbehörde oder Von einem Notar aufgenommen oder ausgefertigt werden, oder bei denen bisher eine nachträgliche Stempelbeii'asfirung Seitem'; der genannten Behörden und Notare zulässig war. Die bstreffcnde Anordnung fou demnächst erlaffen werden und mit 1. April d. I. in Kraft

ireten.

Württemberg. Stuttgart,]7.Februar. DerHerzog Wilhelm Engen von Württemberg ist heute Nacht in Begleiiung des General-Ndjntanten des Königs, General- Lieutcnants Freiherrn v. Spißcmberg, und des Flügel- Adjutanien Rittmeisters v. Sick nach St. Petersburg abgereist, um sick; den oben Vkrwandten seiner Braut, der Großfürstin Vera von Ru land, vorzustellen.

Baden. KarlSrnhe, 17.Februar.' Gestern NbeUd fand im Großherzoglichen Schlosse hierselbftHofball statt, zu welchem vierhunderi Einladungen ergangen waren. Außer den hier. an- wesendcn Fürstlichen Personen wohnte die Erbprmzessm von Monaco, welche von Baden hier eingetroffen war, dem Hoffefte an. Von höhern Offizieren waren unter Andern erschienen aus Straßburg: drr kommandirende General des )(7, Armre-Corps, General der Infanterie von Fransechy, der Gouverneur von Straßburg, General der Kavallerie von Hartmann, dsr General- Licutenant von Schkopp, Commandeur der 31. Division; auI Freiburg der General-Lieuienant bon Woyna, Chef der 29. Divi- ßon, ebenso eine Anzabk von Offizieren aus Saarbrücken, Rastatt, Ettlingen, Durlach, Bruchsal und Mannheim. * _ Der Art. 1 des Geseßentwurch, betreffend dieNenderung einiger Besiimmumgen des Geseßes vom 9, Oktober'1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, wie er in dcr Sißung der

Ersten Kammer am 12. d. M. angenommen wurde, lautet

nunmehr: ““ Art. 1. Die Absätze 2 und 3 des F. 9 des Gesetzes wm 9. Oktober 1860 werden durch folgende Bestimmungen crieiztz DW 'Zu- jassung zu einem Kirchenamt oder zur öffentlichen Außztbung kirch- licher Funkiicnen ist durch den Nachwäs einer allgeweincn Wissen- schaftlichen Vorbildung „bedingt. Dazu wird regelmaßi; erfordert, das; der Kandidat Zeugnisse uber die voz; ihm bestandene thiurtcnien-, bezw. Muiuritätsprüfupg undder: dreixäbrigen Besuch einer deutschen Unchrfiiät vorlegt, sowie von _emer StaatSbehörde, und „zivar frkulystetis nacb zweieinhalbiährigem Univerlxiiafsstudwtn durch Eine Pruiung m den“ alten Sprachen, in Philosop 16. Geschichte und dcutscberLitcratur dartbui, das; er die für seinen Beruf erforder1iche_ allgemein imsjen- Lchaftliche Bildung erworben habe,. Vym dreijährigen Besuche etrze'r rutschen Universität darf Der nicht dispenfirt Werden, Welcher iewe Studien an einer Anstalt gemacht hat „an der Jesuiten oder Mit- glieder anderer verwandten Orden (Ne1chögeseiz vom 4. Juli 1872) lehren. Das Nabere wird durch chrerungöordnung bestimmt. Die Bcstimmuugen dieses Paragraphen finden auch AnWendung„auf den Kapitularvikar, dcn Generalvikczr, dle außerordentlichen Nach und Affessoren des Ordinariats, aus die Vorsteher und Lehrer des Semmars.

Mecklenburg. S ck w e “ri n , 18. Februar. Der Er b - roßherzog und der Prinz Schönburg sind gestern hier- kelbst eingetroffen.

_ In der Verhandlnng des hier tagenden mißcrordenilickwn Landtags zur Vcrathung der von den Regicrimgen vorgcle'gtcr'. Grundzüge zur Modifikation der bestehenden L a n d c 5 v e r f as sun g istgestern eine wichtige Abstimmnng erfolgt, inde'm die Vorschläge der Majorität der von der Ritterschaft in das Komite zuerrathnng der Vorlage grwählten Mitglirdcr durck; Standesbesckzliiffc bcidcr Stände, der Landschaft und der Ritterschaft, abgelehnt worden sind, und zwar von der Landschaft mit 27 Siimmen ngM 7, von der Ritterschaft mit 161 Stimmen gegen 109. Diese Vor- schläge sprechen fick) für das politische Forrbefteben der Ritter- und Landschaft aus und zugleich für das Zuriickgrcifcn anf die früher auch den Landtagen von 1872 und 1873 von den Re- gierungen grmachten, im Dezember 1). J. aber von ilmcn zuriick: gezogenen Propofitioneii (Konservirung der ständischen Basis, untcr Hinzufügung eines dritten Standes der Domanialinsaffen), involvirten alia die entschiedenste Verwerfung der Neuen Vor- lage, welche nac!) dcn Erklärungen der Laiidesberri-n auf die HerstrUung eincr einheitlicheii Landesvertretung mii 1111bCsck)ÜUkch Tbcilnabme an der Gesetzgebrmg und bedcniendcn Rechten zur Feststellung des Staatshausbalres und anf die Aufhrbima des patrimoniaien Charakterö dcr biShcrigcn Bersuffrmg abzwccki,

_ (W. T. V.) chie besch10ß die Landtagsiier- sammlung, den Komitebericht Über das Vcrfnffrmg-Jwerk nebst den gefaßten Beschlüffsn den RegierrmgsKommiffriren zu übergeben. Der Antrag, die Weiterberathnng drr Grimdzüge auszuseßen, wurde bei erfolgter Abstimmung abgelehnt.

Lübeck, 18. Feerar. Die „Lüb. Anz.“ vrröffenilickxn cinen ziveiten Nachtrag znr Landgemeinde-Ordmmg vom 14. Oktober 1868 und 611121! Nachtrag zn der Gcmeindc=Ordi11mg für das Städiclwn Travemünde vom 29. Januar 1874, _ Der Senat tbeilte drr Bürgerscbaii mit, daß in F01ge dees Aufschwunges, welchrn der Liibeckiiche Haiidci in den [Wien Jahren genommen, die im Jahre 1868 beim Eintriti Lübccks in den Zollverein fiir die Zwrcke der.“; hiesigen Haupt:Zo[lawt€s beziehungsweise znr Zollnicdcrlage Hergerichtrtcn Räumlichkeiicn der Grundstücke Nr. 478 bis 481 cm der Trave den an fie gestell- ten Anforderungen in keiner Weise mehr enisprecbcii, und daß er daher seine Kommission für Zanngelcgcnhciikn mik ciner Weiteren Priifung der Angelegenhrii bcanfiragt habe. UUier DarlegUng ch Ergebnisses der in Gemäßbcit diesc?- Auftrages Seitens der Kommission mit der Zollbehörde cingeleiictcgi Ver- handlungen, sowie der von der Bau-Depniation aiiftragcsiiiiißig vor- genommenen weiteren Ermittelungen, stellte der Senat den An- trag, daß an die Ban:Dcpuiaiion, zum chche der Hrrstelinng cines zur Anfnabmr dcr Bureaus dch [)iefigcii Kaiserliciien Haupt=Zanmtcs und cincr Dicnstwobuung für den Dirigenten des [eizteren bestimmten Gebäudch, sowie zweier, 11achciiiandcr zu erbanender, als ZoUnicderlage zu benußendcr Speicher (Ulf den Grundstücken Nr. 478 bis 481 an der Trave, Nack) Maßgabe der nebst Plänen Und Kostenanschlägen vorgelegten Berichtes des Baudirektors ])1". Krieg vom 27. Jaimar 1874, dic Summe von 169,400 Mark, soweit erforderlich und Rrckwnnchabwge dnrch die Baudeputaiion vorbehältlich, zn verabfdlgcn, i_iiid dasz dieser Kostenbeirag anf die Nachstenergeldcr anzuweiscn 1ct.

Die Bürgerschaft genehmigte gestern den Senats.";anirag.

Oesterreich-Ung'a'r'n. Wien, 17. Februar. Im Abge- o rdneienhans e beantragten Forcgger und Genossen eine Reform der Prcßgeseßgebung, besonders betreffs dcsßobjektiven Verfahrens. Die Regierungsvorlage betreffs Anlcgrmg Neuer Grundbiicbcr wurde einem neungliedrigen Spezialaussckzuffc, die Sisurrreform: vorlagen eiiiem iscthrmddre-“ißiggkiedrigen Spezialqusickwffc UNd da?: Grieß, betreffeiid dis Vorsck)üffe an (Heinemden in „dyn Theilen ch Böbincrwaldes, die vom Borkenkäfer bcfaUcn smd, dem Bridgetansfckwffe zugewiesen. Ryger Und Genossen becm: tragten die Gründung einer Reichs -Hr]poik)ckenba11k. zur Brisk)- nung dec."- freien Realbefiizcs. Sturm Ulld GLUOffLU,MTMPLUWTLU wegen dre; Baues ciner Eisrnbahn von der bayerischen Grenze Über Kruman, Viidweis und Iglau nack) Brünn. Der mri Rußlaiid abzuscküießende Postverirag wurde angriwmmrn;

Pestl), 17. Februar. Im Nbgeordneirnhadir imi- WOrtete auf eine Interprlkation KoSztich', betreffend die Konfic': kation der serbischen und sch1varzgelben Fahnen beider Paiicio- vaer Abgeordnetenwahl der Minister S7apar1), dci]; im Sinne des Geseßcs der Gebraucb fremder Fahnen bxi iihnlirlwn Nn: [äffcn strenge verpönt sei. Die zahlreichen Mißbrauchs Und 'Ge- seizeHverlcßungen Seitens der Unruhestifter erheffcbien sricrgisckx Wiaßnabmen. Milrtics rief : „Wir werden Uns dic korifisziricn Fahnen schon wieder verschaffen,“ Koloman Tisza vrrlanßgte, der Präsident möge Miletics auffordern, diese Aeußerimg ncihxr zu erklärrn. Ueber die hierauf erfolgte Aufforderrmg ch Pra- fidenien erklärte Miletics, er habe unter Wicdsrerlaugrmg an keine revolutionären Tendenzen gedacht, sondern die anriidnng konstitutioneUcr Mittel gemeint. Wenn man der serbischen Nation den 200jährigen Gebrauch der eigenen Neitiorialfahncn entziehen woile, werde fick) die Nation an de_n Königx wxndsiz, um Schuß zu erlangen. Die Erklärung Mileticz', www die Antwort des Ministers Wurden zur Kenniniß genommen. Die Gescßvorlagen über Aufhebung des Einfuhrzollcs auf Grireide und Hülsenfrüchte, über den Nachtragskredit zu den gemeiniamen Auggaben von 1872 und 1873, über den Aus!rrfsrungSprrtrag mit Großbritannien, Über Verwendung der 1872rr Kreditrefte, endlich der Beschlußantrag TiSza's über Bewilligung von 500,000 Fl, zur Unierftüßung ArbeitSunfähiger wurden an- genommen.

SchWeiz. Bern, 18. Februar. (W. T. B.) Den Pfarrern der französischen Grenzorte ist dierhaiimxg des Gottesdienstes im Jura an Stelle der aquewieseneU Geiß- lichen bei Strafe der Verhaftung untersagt morden. .

_- Der BundeSrath hat das ()0111116 8111888 Si mien:- nätiourü (111 8111191011 und, falls diesss verzichten soliic, die Société- Ünavciérs 781160188 verbunden mit den westfthwcizerischcn Bahnen als Käufer bei der zweiten Versteigerung der Ligne d'Italie zugelassen.

Niederlande. Haag, 18. Februar. (W; T. _B.) Die Sißnngen der Zw eitenKammer haben heute Wieder begonxiext. Der Deputirte Gratama beantragte, eine Adresse an den Konig zu erlassen und in derselben den Führsrn des Landheereus und der Marine den Dank der Nation für die von ihnen wahrend des Feldzuges in Atchin bewiesene Hingebung und Tabferkeit auszusprecl)en._ Die Berathung des Antrages findet nachsten Montag statt. _,

Großbritannien und Irland. London, 19. Je- bruar. (W. T. B.) Die offizielle Liste des m_)n Dis- raeli neu zu bildenden Ministeriums wird mcht vor morgen zur Veröffentlichung gelangen, dock) gilt es als

gewiß, daß Earl Derby, der Marquis von Salisbury, der Herzog von Richmond, Lord Cairns, Gathorny Hardt), Ward Hunt

und Sir Stafford Northrote in das Kabinet eintreten werden. Lord George Hamilton ist dem Vernehmen nach als Unter-Staats- ftkreiär des Auswärtigen in Aussicht genommen.

_ Dem „Daiiu Tklegrapi)“ zufolge würde Gladstone mit Rücksicht auf seinen GcsundheitSzustand von der Leitung drr liberalen Partei tk]ei[weise znrücktreten Und fick) nur an den cilicrerheblickstcn Debatten betheiligeii.

Frankreich. Paris, 19. Februar, (W. T. B.) Eine von Delegirten der Partei der Republikaner im Dcpariement Vaucluse abgehalicne Versammlung hat Lcdrn Rollin als Kandidaten für die Naiiomalversammlnng aufgesteüt. Die Or- gane der gemäßigten Linken sprecben fick) über die Aufstellung dirscr Kandidatur mißbilligend aus,

Spanien. Unter dem 31. Januar d.I. hat die Regierung der Republik nachstehende Verordnung erlassen:

Art, 1, Di? caniadriiche- Küste vom Vdrgcbirge PEÜUZ bis nach Fncnicrrabix, mii alleiniger Auxnabm-I dcr Häfen von Gijon, San- ixmder und San Skbasiian wird in den Y_lokadrzuitnUd erklärt.

Art. 2. Die Regiernng wird die Vorichriften erlassen, denen die- jsnigcn “inländiirben Srbiffe unterworfen sind, wklcbe in die Häfen von Gijon, Saniandcr und San Sébastian aus Spanien oder dem Aus- lande mir cclaubtkn Ladnngen, in denen sich keine KriegS-(Honirebande brfindci, einlanfsn, damit sie nichi durch die blokirende Seemachi be- iäiigi wsrden.

Art. 3, Dis aUSländiiiben Schiffe, Welche untcr p[?ick)€n Be- dingungsn mit criaiibi'sr Zadnng nach dyn xxxdarbicn Häfen komrmn und dieiclb-cn fiir die ipmxisrbon Subiffe feilZTstL'Utkn Verbaltungsregeln beobachirn, sollen gisicbfaUs nichr durch die blokircndcn Skbiffe zurück- gklMltM werdeii, Wynn aus der von Lxßtersn augrsteliten Untersuchung Herborgehi, da?; je'ne Voxicbrifien befolgt find.

Art. 4. Die Sckiffc', welcbs gegc-n diese Jorsrbrifirn handeln, Werden fkstgcnommsn und dcnjknigkn Strafen unierworfe'n, welche das Seerecbt für dcrglsicben Fälle allgemein anrrkanni, Und das Gesetz vom 26. Novcmbcr 1864 über Blokaden fiir das Geschwader der Südscé vrrichreibk

Ari. 5. Um den effckiiven Bl-ükadrsiand in den durcb Art. 1 vorgescbri-cbenen Grenzen auirsrbt zu crbalixn, werden nach jcn€r Küste dic nöibigkn Kricgöi-Kxiffc geizndt werdcn.

Art. 6. DU" Miyisicr dr Estado wird diesen Erlaß dcn spani- skbyn Botsckynitsrn, Gcmndtcn und K_dnsular-Agsnisn bei den fremden Mächtrn mitibeilcn, damit nach ]rinLr grdörigen Bckannimacbung Niemand die Unkenntni]; desselben vorgeben kann; zuglcich wird er ihnen anz€igcn, daß diescs Dskrci vom 20. Februar 1). J". an in Kraft iritt.

Art, 7. Dir Marine-Minisicr wird die nöil)igc'n Befehle und Jniiruftion-cn criasscn, damii diejes Dekret pünktlich und schuldiger- maß?" QUSJLfÜbri wird.

Madrid, den 31. Januar 1874.

Der Präsidcnt dcr Exciniiv-Gcivaii. (gez.) Francisco Serrano. Der *.).siarinc-Minisier. (gez.) Juan Bautista Topeie.

Italien. Rom, 14. Februar. Nack] einer von der „Gazzetta Offiziale“ veröffentlichten Usberficht der verkauften Kiriben- umd Klosterqüter wurden im Laufe dis verflosse- UM Jammrs 815 Siiiik fiir 2,151,645 L. vrrkant und 111111 26. Oktober 1867 bis 31. Januar des [aufsnden Iabrrs 59,491 fiir 449,809,542 L.

_ Die Dcputirienk'ammer seßie gestern die Verhand- lrmgen iiber den die Papiergeld-Emission betreffenden Grscßeniwurf fort. Nachdem mehrere Abgeordiwte die von ihnen Wrgesckzlagonen Tagc-Zordnungcn begründei hatten, erklärte der Jinanz-Ministcr, daß die Regierung keinem Antrag zUstimmen könne, der wesentliche Veränderungen an der Vorlage bezwecke, und er seizie hinzu, daß, obgleich der Geseßentmurf krinen po- litiscbcn Charakter habe, das Ministerium mit ihm stehen oder fallen werde. Hicranf folgten verschiedene persönliche Bemer- kungrn, und nachdem alle Tagesordnringen bis anf zwei zurück- grzogcn worden waren, von dsnen die erste vom Abgeordneieu DcprriiH Und die zweite vom Depriiirten de Lucia und 72 Mit- glicdcrn der Linken und des linken Centrums unterzeichnet warrn, stimmte die Kammer mit großer Majoritiii für die des Abgeordneten Fraxcccöco de Luca, wrlche [antctt „In Erwägung, daß der vorliegende Gescßentwrrrs Siaathapier und Bankpapier von einander schsidct; daß er den Zwanchcdnrs auf den Be.»- trag der Staatsscbnld Heschränkiz daß er einen Termin für das Arriiiöch des legalcn Cours feststelli und daß er den Weg zur "Abschaffung des Zwangscoursch offen halten will, gehk die Kammer znr Bcraihung der einzelnen Artikel iiber.“ Unter großer Aufregung wurde die SiYung hierauf aufgehoben, um heute in die Berathung der Artikel einzuireten.

_ Der Miiiistcr der öffentlichem Bauten bat eine Kommission von Civil-Ingcnienrcn nacl) Oberitalien gesandt, um die Hartptznfiüffe dea.“- Po zu Untersuchen und die dringendsten Arbeiten anzuordnen, um Ueberschwcmmunch im nächsten Frühjahrs vorzubeugen.

Türkei. Konstantinopel, 18. Februar. (W. T. B.) Edhen Pascha (Mitglied des Stuntörailch) ist zum Minister für die öffenilickzen Arbeiten und der bisbsrige Arbeits- Miniftcr IHmail Pascha zum Präfrktcn von Konstan- tinopel ernannt worden.

Rumänien. Bukarest, 19. Fcbrnar. (W. T. V.) Die Deputirtcnkammcrhaider! ArtikeldesKommunalgeseßes, nach Welchem die Biirgermeistrr “drr Stadt: und Landgemeinden von der Regierung ernaimt werden soÜen, nach längerer De- batte angenommen. -

Rußland und Polen. St.Peterzzburg, 16. Februar. Ueber die Festlichieiten zirEhren des Kaiser»:- von Oester- reich am Kaiserlich rnsfiichen Hofe entnehmen wir der „St. Pet. Zig.“ writer Folgendes:

Gesicrn „Vormittag besucbie Kaiser Franz Jose [) die röniiich-kaiiwlUch Kz1tl)edral_kirche. Um 10 Uhr erschien Se. Majestät mit dem Grfolge bei der Kirche _wv er auf dem obersten Absatz der Paradeircpv'r von dem Erzbrstizos vowMobilrw und Met-“opvliien aller kaiboiiichm Ktrziyezti nz Rußland. Fialkowsky, mit aÜcn Prälatcn und der Übrigen Gsiitlzchkkii, gcgcn 60 an der Zahl, in vokiem Ornat empfangen wurdx. Vier Kleriker hielten einen Baldachin aus kar- moifinfarberzem Gamnzct urzmittelbar cm der Eingangöihür, so daß Se. Ma cstai, alsster izber dieScbivcÜe geiretcn, unicrcinkm Baldachin stgnd. _ er Erzbmcbos besprcnate den Kaiser mit Weihwasser und reichte 1l)m das„.Krcizz zum Küssen, Worauf fich der ganze Zug in“ feierlicher Prozeijion m die Kircbebegab, voran die Kleriker, dann die Pralcxten und anderen Geistlichen. Nachdem S'e. Majestät 1odagx1 fciinxn Platz neben dem Throne des Erzbijchos-I„ringenommcn, "begrußie dreier drn Kaiser in einer kurzen Rede in prinnxber Sprache. Der Goitebdacnst Wahrie ungcfäbr eine Sérmdc', und die gesammte Geistlichkeit gileitete dann in derselben Ordnung den Kurier zur Aus- gangEihür, wv derselbe abermals mit Weihwasser bksprengt wurde und dem Erzbischof mit einem Händedruck dankte. _ . -

Die (Famke, die grstcrn um 1 „Uhr in dcr Mzchaclmaneg'e statt- fand, zei nete sick) dicsmal ganz beyonders durch eine zahlreich? Ver-

samm1ung von Offizieren verschiedener Waffengattungsn aus, die er-

schiegien waren um dem österreichiscbxu Kaiser vorgestellt zu werden. '. Kai1er Franz Joseph trug die ru1fi1ché Generawumform mit dem"