1874 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

. , . ** - * * ' . ' ' ' umme von 105,000 Thlrn. durch 20 Im Verlauf der Dtskusfion nahm der Staats-thßer lichen Entscbeidung über Bestäxiguag oder Wiederaufbebung der vor- _ Zu §. 53 (Entschädigung der Geißlichenckx ganze Reihe von Steam, Wo es absolut im Entferntesten nicht hier votx allzu ubrigexl Fallen aukgesonderk, m wlelchem b'YÉYMYe dälnxiviFrWn [LFZMUZWÉF Türken für das nächste Jahr ck ..„ 1). Falk noch emmal das Wort:, ' _ . ' läufigen Beschlagnahme" ' ' Die Gedanken, die den verschiedenen tbeils in der Kommission, das Vedürfniß diktiren kann, daß der Staat überhaupt helfend ein' rende k1r_chltche Gehuhren erhoben werden? we1_ 1tt'mknitng Äuf e- aximo mit 5000 Tblrn. Zu thun haben, für das folgende_ mZt Jeb babe nur zu bxmerfen, daß lch mrxb uber den zwettxn Therl

3) Ausschluß von Rechthmitteln LMU eine die Aufhebung ent- theils in diesem Hohen Haufe gestellten Anträgen zum Grunde liegen, tritt, Sache der Kirchengemeinde ist es ja prinzipgemäs; zunächst für Kirche _konne gar mcht anders al? dle Kq tenpfl1ch ZI e 'tkdas “'lZf- 10000 Thlrn. u 1- w Ick halte es aber für unzweifelhaft, daß Ste des Amendemeuts ganz 1achlrch nacb “UYU R1cht1zngen_ auSgelaUcu habe. sprechende Entscheidung; werden yon der Staatsregierung getbeilt. Die Staatsregierung glaubt . den Unterhalt des betreffenden Geistlichen u sorgen. Nun schweben bots be1eitigen, „Man kann ja_daruber strertem'm Wie wet ._er in ,dem 'crsten Jaßre'nacs) Erla des GeseßeS, also im ganzen Jahre1875 Weshalb ich jeßt das Wort ergreife, ist, daß ich mcht zugeben kaun, 4) Erlöschen der kachlagnabme Als nothwendige FOWL der Nicht von der F age, was das formelle Recht fordere, in dieser Sache ab- wir man e Fälle vor _ ich will gern einschalten, mir sind dabei die gebot in der Kirche, ULLMUÜÜ) unter der jeßtgen ZVV: geZeyude es noch nicht einmal mit 50 Tblrn, zu thun haben werden, da[; einen gaöz klaren Sachverhalt hier andcrs dargcstcatxzu sehchn,_ als er binnen der bestimmten Frist erfolgten Bestätigung; sehen zu sollen. Sie [feht auf dem Standpunkte, daß * und ich StolgebüYrverhältniffe nicht bekannt; auch ni t“ Ob solche erhoben dem Aufgebote dyrcb erlstgndsbeawke “f?rderllchcky'? e'PuZn' m e; der Ausfall noch geringer sein wird. Anders steht die Frage in Bezug sich wirklich verhält. Nach den Bcßblüsstu der beiden Hamer dxs 5) deSgleicben als Folge der nicht binnen bestimmter Frist einge- möchte glauben, [)jo laßt fich recht sehr streiten _, auch wenn ein Werden oder nicht _ und ich will beispielöwei e einen Ort neunen, Thattreten selbst m'den kircl)l1chenKre„1Zendarubervers 2ile eneb txmzmg 1) auf die Aufgebotsgebülren. Sie halEn vom Hcrrn Kultns-Minister Landtages vom vorigen Jahre, daß die Staatsregierung bskmckvt sU-n leiteten kafÄgUUg in der Hauptfach; formeller Rechtöansprucb nicht vorliegt, doch die Viaigkeit gebietet, Barby, wo Kirche und Pfarreien fo außerordentlicheEinnahmen haben, , hervor. Indeß és„1st doch ksxum zwe! ?ckan das; Las qfße OE? MTM gehört wie unzuverlässig die Angaben find, die in dieser Béziebung möge, das Einkommen der. _Geistlichxn zu bessern, hat die 6) Bezeichnung der beanstandeten Stcllen der Druckschrift unter eine billige Entschädigung den Geistlichen und Kirchendienern zu ge- das; ste gar nicht wissen, was sie mit dem Gelde eigentlich machen welcher Form Sertenß der Ktrche bexbehalxen Wer Skt! WI -. [ ss "ber vorlieäen Bei den Aufgebotögebüsuen würdc es zunächst die Frage StaatSregierung geglaubt, dte1em Bs1chluß nachzukomm-Kn am Llnfübrung der verleßten Geseße; währen, für diejenigen Nachtbeile, die auf Grund des vorliegenden Tollen _ es ist das kein übertriebener AWM“! _, NJ fic immerfort erforderxicb, namentlxch gucb nach dexx bter zefaß end' YH lil'tcktilZung sein' Liegt es im Interesse der Kirche, das YUfgebot besten dadurck), daß fie e_inx tvksentliche Summe der 7) Beschränkung der Beschlagnahme auf die strafbaren Theile Gesetzes entstehen möchten. Die StaaéSregierung ist auch überzeugk, apikalifikkn- FMM) erkennen fik- daß die einzeln“ "ck“ doch “"ck AUSfcblleßMg-der GUstllc'hen vom Ctv1[stand?amt€, le kon t wol)! gän§1ich einzustellen? Liegt es in ihrem Interesse, sur Pas Schulauffichts - Kssten „Hen Getstltckyxn zuzuwenderx asdachte, der Schrift, soweit fie vom "Uebrigen trennbar sind. das; gleiche Auffassungen in der Majorität des anderen Hauses bc- was thun muß für das Ganze, und kommen darum mit Vorschlägen, etwaiger Ebehmdermffx, die der Staat mchx a s fofche (U)" Ski,? “scheint Aufgebot in Zukunft gar keine Gebühren zu erheben, _lxegt und fie hat darum auß [MMU Grunde klyeU„_schk_ erhebllchcn Betrag Auf dieser Auffassung beruhen die §§. 25_28 des Entwurfs. stehen, denn wenn auch dort die in verschiedene Formen gegossenen, aus ihren überschießenden Mitteln der evangelischen Kircha überhaupt aber die KYrche. Daß das 13911,de katholtschekxx KM)“ H'chü Kirche es im Interesse der Kirche, für die Zukunft nur Gebubren jn dxm [*etreffcudc'n T_ttel_ausgebracht. Sue M M!? lhrem stlangen Die Fristen smd sI kurz bemessen, als irgend tbunlicb. Daß die im Aufforderungen an die Staatsregierung keine Majorität srhielten, so eitzen Vortheik zuzuwenden. In solchen FäÜen nun nachzukommen mir gar n'chk zwetfxllwft JU Yem, “"ck 130615 ck? evangst Kjrche das in der Höhe der Hälfte des bisherigen Satzes ZU “NÖM"? bei dem anderen Hau]e ntcht_dyrck)geLrungen, _und xm 'Augwxxbixcke, da leßten Saßs des § 26 Nzeickm-étc fünftägige Frist etwas Weiter ge- glaubt die Staatgregierung doch ausreichend darüber unterrichtet xu m1t einer StaatSentschädigung, ich glaube, meine Herren, das ginge wird es fich_wol)l mcht -bcstM-ten lassen._ o_ e "Zunllle schiebt so Das find aslcs Eventualitäten, die im Voraus fick) nicht genau bekech- das feststand, bat die Konlgllche StaatHregwrung emen Nachtrags- grtffen ist, als die Zujmumenreckxnmnz de.- vorgebend bestimmten Zeit- sein, daß dieses Resultat mit dem Umstande zuzustvreiben ist, doch wirklich über jede und alle Billigkeit hinaus. Aufgebot beüqulken, WLLYÉLSLU der Rhempxovmzu “F "gl? fck ck71", nen lassen Nun meine Herren, wenn Wik aber von diesen NM" EM- in 1velchex11„'250,000„Tl)lr. guedeworfsq PPM“ zux Vcrbemenzng räume ergiebt, rechtfertigt fich dadurch, da[; die Entscheidung des Ge- daß die Staatßrcgierung durch den Mund des Herrn Jmanz-Ministers Wenn ich Ihnen hiermit die in Betracht kommendcn Gefichts- würde 'n naturlrch es guck) m Uhr?); HMYUWM- slch cher)nichkg Gebühren" die ia in einem der Amendements spezieU _auSgcsondert der Lage der Geistlichen cmgcbracdt. Das CtvtlstanngUelz batxs [)xex- richts dcr beschlagnemeden Behörde binn?“ jener Frist zugegangen bereits ihre Bereitwilligkeit erklärt hatte“ auf demstnigm Wege 3" punkte im Allgemeinen gekennzeichnet habe, so WTM Mit der Schluß u W M' W fix Petter GEDOK!) dafgr „“Langen PZ] mich anders worden sir'xd auf die anderen kirchlichen Akte übergehen, 10, Wird man mit nichts zu thun; _ Ick [_Mk)? nyr l)e„rr90r_gel)obchn,„ dg]; gleichzeäxg sein muß und mögliche ZufäÜigkeiten, Welche die Zusendung verzögern gehen, welchen die verschiedenen Resolutionen bezeichnet haben, Und nicht abzuMisen: „Ganz pofitive Grundsätze für die Zukunft lasscn 5 würde also h'er„tn„der Thar- xm frexer, V er Ick MES 'stn auch nach der Césahxmxg die ich in meiner [)eimathlichen Pronz gcmacht durch diese Bewinxgung es mogltch ist,_Z)1ejemgen Gerfxlrchén, dlL em können, mit in Rücksicht zu ziehen find. in der That, meine Herren, hat es auch gar nicht dieser Resolntionen sich jetzt gar nicht finden,“ Und, meine Herren, Wenn ich die ver- ausdrÜÜU,ejn-selbstandtgerEntschlUleßeYKkrÖe vor!te?_cu.se' kachu2inem habe _ ich stammé aus der Rheinprovinz "* nichf zuzugeben [)Übky- ganz geringes Einkommen [)ahkn, aucb sl1k„dkn FUÜ, ÖAJZ ÜL durch das Die Fristbestimmung im §- 28 hüt wesentlich nur den Zweck, ZU bedurft, um die StaatSrcgierung zu einem solchen Vorgehen anzutrei- schiedenen Amendements betrachte, so werde ick) in dieser Beziehung auf dem Gelüste der K1rchekrech1strettxg, ob es rich [s *“ [ b"l d ' erhebliche Beträge an diesen Gebühren verloren gehen. WW vorliegende Geseß emen LluSsall [)ub?1_l„ mochten, tlckai1achltch zu ent- hindern, daß die Sache nicht nach Bestätigung der vorläufigén Be- ben. Wenn die StaatSregierung solche Ansprüche, wie ste hier becvor- “_ solchen Gessß- wie pas vyrllegendccf mzt AgfbebUW ancßlFthzgäju)§F „YFM annehmen dürfen, da wi: in meincr heimgtblißhen PkO' schädigen. Ej_n bestimmende; Motiv [ur dxn Nachtrags-Etat war es schlagnahme beruhen bleibe. Diese Frist hat geräumiger bemessen gehoben find, für gerechtfertigt erachtet, so find es nach ihrer Anficht den Vorschlag der Kommission an, so finde ich darin, daß eben nur vorzugehen. Ich Will nzeme Anfi„ck m dlesxm „11291173 von dergeinen vinz Jedermann keinen Zweißel daran hat, daß dre burgcrljchen in keiner Wci1e- Noch wcn'jéxex habe; :ck [W zug) Ausdrmk gebxgcht, werden müssen, um die gehörige Vorbereitung der Anklage nicht zu gewiß zwei Gefichtsyunkte, Welche man feststellen muß, um zu einem die jetzt angesteUten Geistlichen entschädigt werden soÜen. Das geht, bin JLsUÜk sem lassen, "h konstatzre n-M' daß, wahren_ 'ck t *" "ere Fol en der Ehe durch den Akt der Standesbeamten konstati,rt und daß die besser gesteÜt-en Gerjtltchen 1tch daxmt troxten soÜtéy, daß ihre beschränken. ' wahrhaft biÜigen Ergebnisse "“ck iSd“ Richtung bm zu gelangen: wie Herr Gobbin richtig MIRA“ hat, in einer Beziehung zu Mit“ Seite gesagt wird,'wenx1 er daß"! wxrken wollxx, ' Laß n;“o) ZYsen gefiZocrt Werden daß dadurch der Abschlus3 der Ehe noc!) W([Zk zu schlechter gesteüten AmMZrüdcr etwas bLkÜMLk], 1ck) habe 1m Gegen- Di? FÜÜE der Beschlagnahme zerfallen nach der Voraussetzung einmal ist festzusteÜen, Wem die Entschädigung gebührt, und dafür 11 _ obwohl sich dabei viLÜ€ichk sagen läßt, die jetzt “ULMER?" GEM“ Gründe ge en die „WWDC. Emsegnung_ 'xm W Mf, d anderen Stande gekomwen ist und daß die kirchliche Einsegnung dlm [*urger- theils [)erVOrgelwben, daß, wenn_ Vor deux stxplxnktc, wo das ,(Hexetz, ihrer Zulässigkeit in zMi Kategoxicn: sorgen, daß Jeder, der der Entstbädigung bedürftig ist“ eine MSL lichen müssen, weil sie einmal die Einnahme befißen, auch die CW wir dafür Horgen„ drese Gebulxen zu WAW?!“ ?th Fir dürfen lichen Akt zu folgen l,)at. Herr von Senfft scheint andcrerYnficbt zu Welches nach AÜW Richtungen dte Matcxte ,erxchopft, ergeht, m der ]) Verleßungen der formellen Vorschriften der §§. 5 und 6, und erhält, und zweitens, da in richtiger Weise auch diejenigen Fonds -- schädigung haben, wenn fie gerade auch nicht bedürftig wären. Es Seite die sehr besttmwt aUSgesprochkne „BLHUUPWÖ'I 9) -„ kirchliches 5 sein' ich provozire aber auf alle meine Landsleute, die [)lLr zugegen Tbak auch M besser Gkftelxrcn fick)Na_c_hthe1le [)eraussLlecxx WUW- es Zuwiderhandlungen segen dsn §. 15 des Entwurfs, Daß die ersteren zWei der Herren Antrag teÜer drücken es, glaube ich, mit „Quelle“ ist das aber ein Grund, derjxdenfalls der Erwägung bedarf; man wird ' nicht so verfahren, dre Akte sxnd ]clbstankylg- U11, iwf“ Yk die Akte fird'oder auf diejenigen __ dazu rechne ich auch Herrn von Kleist „_., nichf schwer wcrdkn wird, dxeseNachthene aus StaatSMttteln zu decken, Verleßungen nur bei denjenigen Drucks riftcn, MWS zur Verbreitung aus "" gefunden werden, aus denen die Entschädigung zu gewähren übersehen MMM“ in wie weit auf eine Verpfkichtung der_Staatskasse Interesse hat, mag_ auch mrt semxn Mxtteln em WLW weifellafé wéiche längere Zeit in der Rheinprovinz gelebt da[)„en. NU"- meM? J B treff des Antra H des Grafen Brühl in Ö 55 bestimmt sind, in Betracht kommen, raucbt nicht besondkrs auSge- ist, Um in dieser Beziehung das ausreichende Material zu schaffen Yu rechnen ist, ehe man fie ausspricht. Demnächst ist gejagt worden, welche von _dcr Kirch? vorae1chr1eben wcrden. (&er ti t )ist Herren Wenn wir diese ganze Frage auf das zurückfulwen wollen,_was . _ n e [ll d'* G sg ent ? nftehenden ,Vorsckz'r'iften drückt ZU werden, da "“ck den f'ÜJMÖM SÜW" di? Beschlagnahme UNd nicbt Grundsätze ins Blaue hinein U fixiretx, die hinter- Kommisfionsvorschlag ist U eng. Es war dies der Gxund, aus kann LZ sem,- _ob em derarttgks Vorgkb-M ere vekscßiedenet; nacb sérengcm Rechte der Staat zu leisten haben wfxrdx, dgnn wurden dt? WOÜL- („9 ? nsem 9,9138 .I ge d B , ÜbkrhauPt die EMMA“? ein“: Druckschrift nur da treffen soÜ, wo der in der Ausführung sehr wohl nach" EKL" Seite" ['in 3" den welchemicb [MW voreinigen a enerklärte'dieRegiemng müßteimJn' '" eine Beseitigung der ' Gebabrcp fur, tl€ [ u neu das; nach meiner Auffassung wir die Angelegenheit aur em mel zu Lngqs treten außer Kraft; Em Sketches gtlt von m_ ,esttmmxmgen, derglcichen zum Zwecke der Verbreitung fich vorfinden. größten Unzuträglichkeiten führen können, sind zweierlei Dinge noth- teresse derKircheSie bitten, dem ommissionßantrageihreZusttmmungzu kirchlichén Akt?- „JÖ ?NÜ “ÜWPMJÖÖK ";ck Z edge s ,als bei Maß zurückfül)ren_ Ich habe schon im Abgeordnétenkwusc (530909710le welche dle SMLMUUJ UPM“ Ek)€ MIM 'Ver1ch1e_denk_1mkt Hes 2) Strafbarer Inhalt einer verbreiteten Druckshrift, Welcher deu wendig. Zunächst eine vollkommm und möglichst getreue Feststellung versagen. Die Herren haben durch ihre An1endements_dies selbst an- bei den Aufgehotsxzebuhren d]? Saclzc NJW 9,1399 ander fich n1ch genommen außzuiprcchsn daß die Regierung von der Ansichk ausgeht, Religionsbekenntniffes verbteten) u::d welche eme staajltche Exmmr- Thatbestand eines Verbrechens odcr Vergeöens begründet. des'enjgen Zustandes, der gegenwärtig. gilt _ und ich3 muß sagen, in erkannt. Die leendements gehen aus zunächst von dem Herrn von den übrigen UFJt- „DUS AUDOR *st sur DFLWWÖ' Zl at n€cht üker dag nackte Recht, w*je fie es erkynnt, hinauszugébsn, mehr MMU" kung auf die Vollziehung der Taufe anordnen,“ zu streichL11, er- Unter dieser [eßtersn Kategorie find (zufolge Z. ]9, Nr. ]) auch dieZer Beziehung fehlt _ ich schalte ein _ überall as auskeichende Manteuffel-Crossen, welcher die Worte ,der jcßt angestellten“ sxreichen geschlossener burgerltcher Ehe trauen lassen Wi - "111€th ekZoten und und die Billigkeit walfkn zu lassen. Einer der HerrenVorrednermgle. klärte der StaatS-Minister ]). Falk: aniderbandlungen gegen diE §§. 17 und 18, sowre glsichfaüs gegen Material für eine feste, jchon jetzt für die Zukunft überall als bin: will. Aus der Sércicbung würde ich olgern, daß er alle Geljtlicbcn, mehr eine HÜYPMÖL- wenn er anderwert' "Ju WPH)? vßrheiratswv daß er auf Worte nick)t viel gebe, sondcrn THM" seh " wollx. Ick kann nur bitken, dcn Aukrug abzu1€l)nen. Ick) beziehe mich die auf Grund des §. 16 ergangenen Vkrbote der Veröffentlichungcn dend [)inzustcllende Norm. Es gilt das zunächst auch von den Mit- den Getstlichen als solchen, nicht den gerade jetzt angestellten , meint, öffentlich verkgndet Lst, er que fich ""t FÖJ“ _ K; chenratl einé Nun meine Herren, ist das denn nicht eine That, wenn, nachdem dl? auf die Ausführungen die meinerseixs (WWW wurden im anderen Üb?" TMPVMNMJU" en A'- i" Kriegézeiten mitbegriffen. MMW?" des Ober'KianWtHs- Dieselben sehen, wenn man die obwohl das "icht zweifellos aus seinem Amendement hervorgehen daher kann 1ch wohl bvcgrc1fen, Daß; der, Nerf Ws ebübr) nicht svanäelische Kirche vom Jahre 1850 _ es könnte auch„das Jahr 1851 Hause die bei der Géncral-Diskusfion von mir zum Weil wi2dcrholk Die Frage, ob ei den nur auf Antrag zu verfolgenden Vcr- Beilage der Zuschrift an mich nimmt, recht statistisch aus, und es würde. In diesem Sinn aber geht das Amendement überhaupt zu gewisse Ejnpfilldung dafur Yak, “da?) dled „U J? .?1 11? Schreiben sein- in der ersten Legislaturpcriode des Landtagés ist die SIMM wurdeä und ihre Ergänzung fanden in DM Ausführtxngkn des Herrn gehen auch die Vorläufige Beschlagnahme von solchsm Anfrage ab- scheint, als ob fie rechnungNnäßig Wenig zu bezweifeln wären. Der weit. Maxx Yann nicht übersehen, ob nicht_solchePfarreie11, von denen mehr aufrecht gehalten Werden kann, Ulnb m Cfleic k ein freier „911'50000 Thlk- bewilligt worden _ bis zum Jahre 1873 1al)rlxch Referenten hängig ist, hat nach dsr ießigen Geseßgcbung zu Zweifeln Anlaß g_e- Ober-Kirchenrath muß freilich selbst zugeben, daß er in der einen von ich ein Betwwl erwähnte, fich nicht in größerer Zak)! fändcn; Solche ausdrückt, „der EnxschlUß, , fie MZF)? Yx G fichtspunkte gkl; W 50000 Thlr. erhalten hat, für den Etat des Jahres 1873 wre- - . geben. Der Entwurf folgt dem Vorgange der meistewnemren Preß- ihm als wesentlich bezeichneten Beziehung nur eme annähernde Rech- unbegrenzten Verpflichtungen kann die Staatskasse ohne Erörterung Ick) habe mich aber fur verpfl"1chtcx gehal LU, Aleff ssfm !" rechen _ dertttn',50000 *Tl)lr. und im Etat des Jahres 1874 250,000 TW“ __ In der gestrigen Abendsrß un g des HerrenhauseH gesetze, indem er in dicskq FäÜen die Verfügung der Beschlagnahme nung aufgesteat hat, indem er zWei Provinzen herauSnimmt, um die der Verhältnisse nicht übernehmen. _ Noch einen Schritt weiter tend zu machen welche ancl)_f1zr_ eme („mderx U (l „UI dP cha 15 in linzugcfüék also die frühere ngilligung um das Sechsfachk erhoht nahm in der Diskussmn über den Geseßentwurf, betrsffend die vor SteÜun; des Antrags auEsÖliest. Grundlage zu gewinnen, die Aufgebotß-Gckühren aus der Gesammt- geht der Herr Graf Brühl, indem er dem Vorschlage noch Herr Gobbin teÜt ÖL? Ent1chad1gung fax dxese Ausfa e Uk 51 R s [? b-n Sin,?) das bloße Worte? Mir scheinen das 1€[)r konkludente B t „[. n des Staats an dem Unternehmen einer die Stadt *lef nitt 71. SeleUßbestimmungen. heit'der „Gebühren“ auSznsondern. Aber ich glaube mich nicht zu die Institute einverleibt, in dem von mir vermulheten die sachgemäße Egtscbeidung der, Mrmstxr [der FLULZYUWFUÜZ Haatxdljungen zu sein. Daß die Regierung Uicht beabficbtigelx kqnn, fich Be ?YTTIYUÉFWdeMd-m "c Eisenbahn der Handels-Minister Zu §. 28. Wie bereits erwähnt Worden, nimmt der Entwurf irren. daß Sie meine Behauptung darin unterstüßen werden, daß das Sinne; das _kann aber erst recht u weit gehen., Denn, Kultus _ 13ach Pkukung Ws "den MMW do'n rs; vor eine!: auf das Bestreiten eines an fich begründeten Rechtcs zurxxckzwlxn zu 51)" b d Wort;- zur Vorausseßung, das; bei Einführung des Geseßes im ganzen Be- Verhältmß der Aufgebots-Gebüyren zu den Trauungs-(Hebühren wenn die Institute fähig smd, das zu lcthen, Was man tbnen zu- Dies WLW mtr 1edeu_fal1s den Vorzug [zu tZYWjck) in dem woÜen das meine Herren, kann ich Ihnen einfach "WWW": . 1)r. "[ck?" ach ,ÜVD * V0 ed : [at claubt dcn [)istorj. reiche desselben der Strafprozeß sowohl für Verbrechen und Vergebe ein überaus buntes, nicht nach festen Regeln fich richtendcs ist muxhen darf. so kann kein Grund vorhanden sein, fie zu enischädigcn. augemeinen Formel; enxe solche WU?. MF L [ Iten Z“J“a[)re WennÉiederDeduktion desObcr-KirYenkaÜBfV!JLU,WLUUSW„Lwa _ Menze HMM. Fk „HLN DFT ["kdn'm eZ glicr -erülren zu als für Uebertreiungen nach dem Anklageprin iP geordnet und da Das ist ja auch sehr. crklärlicb. Man hat bisher Aufgebots- und Aehnliches hat Herr von Senfft vorgeschlagen; denn _er hat von Antrage des Herrn yon Ycß, der_ den urch1chm er, edi sen Durch- irrig die 105000 Thlr. für die Attestgß ühren gletchfalls als eme so- 1chFU ZUWWUMHMZJ MLUMJY- „zer )(;„ä tigen V)orla bild)cn Er auch hinsichtlich der Uebertretungen die Entf eidung den Gerichten Trauungsgebülwen im Großen und Ganzen als Eins gefaßt, nament- „Jnstituten“ gesprochen. Indem 1ch diessn Anxrag in demtelben Sinne entscheiden [aßen W111. „Qa, meme ,MM- WMUHWW „reanen ck11 fort ausfaÜenZe Summe behandeln, während ste erst ncxch und nach mmsen, wclche MNQWQÜJL LFÖJLJYWLK FM iim ? MUM “histo- zugewiesen sein werde. Diese Voraussetzung trifft zur Zeit nocb nicht [ich für die Fälle reichte das auch aus, wv der Aufbiei'ende zugleich auffasse, erwidcre ich darauf dasstlbe. Dann ist mir der Kommissions- schnitk nur wußten, da lreße slch IWM" YMMD“ Y Flstb vebk ohne in etwa 20 Jahrsn ausfallen wird, Wenn Sie ferne; nu_t dem Ober- hgt dabei _ge1agt„ [v.a'ßJxx-IYFWL crl ick ? durch 7369 ÉLZHLUL'MUJ der “ÜLUWUWM JU- indem in Einzelnen BundeSstaaten no die Strafrechts- der Trauende war, und das sind die FäÜe, die überwiegen. In diesem vorschlag gar nicht klar: was soll das heißen „,in Folge des Geseßes“? nicht, und eme Schablonex HMZUULÜM- Pl? MSR Y al [etwas an- Kirckzenrail) davon au-chhen, daß die Gebühren fur dle Yusxxebofe rt]chen ZUWWMUY 11le? UKW,? ued)durch die lichkeift die von pflege bezüglich der Uebertretungen ganz oder zum T eil von Verwal- einen Beispiel möchte ich Ihnen einen Beleg für meine weitere Be- Sind damit nur die direkten Wirkungen des Ge1e0e_s gemeint? Also reale Unterlage, fchetnt_ mtr'docb bedenkkcb. d 0 ktemdm Köni licben 70 000 Tblr betragen, wenn Sie ferner mit ihm __. Wag [ck sur zu deutschen (_,qenkahn- MBH", W'or? auf dcn Marktgzu bri,ngen ge- tungsbcbörden auSgeübk wird, bezw. eine StaatSanwaltschaftüberhaupt hauptung geben, daß die Grundlagen, die der Ober-Kirchenrath vor- die Minderung der thtestgebühren oder die Fäue, daß sich viele Leute enommen werden, so 1st mrr von der_n Stan_pun ? Lr . Ik [ -ch [alte ;_ von der Unterstellung ausgehen. daß 5 Prozent der dcrfclbcn ubernommsncn » W 107 - Uichk besteht 0de die Mitwirkung der Staatöanwaltschaft bei der gelegt: hat, keineswegs solche find, um darauf einigermaßen fest bafiren egierung aus immer noch der FW-xte TbUl des BMW|?“ fck?" )') )

' ' - . " - . . . - ' . " " . (“ "[[ davon absében, daß der Herr Vor- mcht ktrchltch trauen lassen und dahex Traugebuhren mcbf érlwbén * , " ' dxe ktr [1 en Akte mcht mshr Wurden vor 1chad1gt werden konnte Ich w1 Strafrechtspflege nur eine keschränkte ist. Es ist daher nöthig. Ur und staatliche Bewilligungen eintreten lassen zu können. Ick) habe die werden können? oder ist darUnter zu verstehen eine gewisse dierekte ls der AUM!!! des HUM V0" Voß. “WSS dre RL Bevolkerung in Zukunft ck ck

' . - * " . ' » Abgeordnetenhause schon dafür gesorgt Antrages lreber, a , , - * :e m tme[)r durch em Zwangge1e dazu ge redner wxe Yndxxe „m' dcm , „_ I die eit bis zur einheitlichen Regelung des gesammten Strap einzelnen Listen sorgfältig durchprüfen lassen, die vom Ober-Kirchenrath Folge, wie das die Herren Gobbin und Baumstark andeuten xmd was solution des Herrn von _Voß befrlffk, so UÖJLÉ fie, CM chdkxe§kaxasg TÖYZYU [“YYLYVHJYF würFen Sie AÜes in lelenx au “220,009 Haben, dczß exzjel'éckygxdxßgn? d'ékrYulFllkaJLs', YTUUTÖFNYTistFwY „Ft prozesses Uebergangsbestimmungen zu treffen, welche dem Straf- eingegangen find, und daraus das Material gewonnen für diejenigen auch der Ober-Kircbenrath ausspricbt? _ insofern näxmliY al;; dre Kirche regierung im erstey Tbxxl einne Agfforderungx W dW,“ UZ) v'xeüeécht “n Thlr kommen., Wenn die Regierung " Jngstllcb sick) gm gelcg'enlxü _mog n) 1ds , mcbcktet Aber meikc Herren ia) mus; aucb eseße eine gleichmäßige Handhabung in den Bundesstaalm fichern. Punkte, die einer spezieÜen Feststelkung' bedürfen. Nun aber fehlt Angefichts dieser Geseßgebung sich Dabin führen läßt, estrmmte Alte ich gesagt habe, exgentnch ubkrlefiY erschemt, Éubksxen sPki kt eine ' angebliche Rechtspftjchk hätte beschrankezi wollen, [)aktc fich_1*1 „bérklks JleLU[,thm9. ) ' ZUs Lnimcnlan w el ckck dcr HM Vor- Z'Nit dem Ausdrucke „durch die Fresse begangene Ueberfretungen“ soÜen durchaus noch das Material, was die evangelische Kirche betrifft, aus ganz aufzuheben, oder" aber für gebührenfrei zu erklären, Wofür fie eng ist, indem; fie blos Von den bcwen Aorten von e ; )[af Nur; sie bei Vorlegung d es Etats blos außquxechn bra1_1chcn: konstavren, dax, der )tlj o_rtpsDech ?st 1ve€cheé nur in MW eigenen Fwobk die durch den Schluß ah von §. 19 unter Strafe gestellten denjenigen Landestheilen, die dem Obsr-Kircbenrath als höchster kirch- bisher (Hebulren nahmen? Wenn die Sache in diesem letzten Sinne die er 'in scnxem Amcndemenk ZU „§- 5“. “WFM?" Zinjfichtlicb die 250000 Thlr. die wir ießk zulegen wollen, dxc wollen Wir zur redncr VOLLKORN, ha WLUUFÜF ist, derselbe ein total MMM

uwiderhandlungcn, als auch die unter das Strafgesetzbuch faÜenden licher Instanz nicbt unterworfen find, also aus Hannover, aus Schleswig- aufzufassen it, dann, glaube i , können wir unsere Zustimmung nicht kommt der zwexte THM; er steklt berexts ler dl?) “rYFTglÖigkYtion Hin Bestreitüng dieser, Ausfäüe von 220,000 Thlrn. verwendey- MKM? PHWWÜL thstrrt,_ *", EU Z [»qu LJLÜWÜ Ends Mai v 'Z- bei Uebertretungen, sofern die Verübung der letzteren durch Verbreitung Jostein, aus Hessen-Nafsau, und Über die Verhältnisse der katholischen sehen, denn wir wisfc'n wirkli nicht, wie die Kirche in dieser Rich- Aufhebung der Sfolgebyhrey eme ganz, ,es-ck11 xre 0 xlchn La €" Herren das haf die Regierung nicht JLWM- sie hat nach dtcser Rtch- Als dre deut7chv [zen a) g , , von Druckschriften geschicht, getroffen Werden. irche entbehren wir bis auf diesen Augenblick jeder pofitiven Nach- tung, vom Staate unkontrolirt, verfährt. Es würde von Ihrem Bei so!cher Erwagung tft dre StaatSregieri-ng m emer ? 0 _ I„ . .

- ' ' ' - ' '1erium die Anzeige machte, das; ('s ihr nicht mög- _ " . . .. . ' ' - 0000 , !.bsdm un slos m _Vorscblag gebracht, sxe dem Hauchs MUUs . Zu §. 29. Die hier getroffenen Vorbebaxte haben in der Fassung richt. Die Entwickelung dxr einschlägigen Verhältnisse hat die Frage aÜeinigen Votum abhängen, ob der Staat zur Entschadigung ver- fie kann selbstandtg mchts tlmn, denn sie ist mcht diejenige, welche die tung hm dxe 25 , Tb r J 8 des §- ] ihk? Veranlassung und bedürfen kemer Erläuterung. Nur der Stolgebühren zum "größten Theile außerhalb jeder Kognition der

, ; . »- , ' e de, ders von ihr in Ausficßt ge1wm1z1ene_ größsrc I'roZeft MWM ist ich meine sogar, fie würde in eincr solchen Bcstimmung Stolgebülsen festscßt, Wenn fie auch 'für die Beitreibung ihre Zusttm- l),“«t dem Landtage crklarf, ww verwenden 73.218 250000 Thlr. dazu [[ck 1.11 w r [ MWP? [ZN dxfoUFMYWW FILME "' ' ' *" " ' ' '" ' ' " " , . . ' ' ' " 'L *men,un 1e11ntcrerle._' _., rucks1chtltch der Fret-Exemplare, welcbe an Bxblrotlwken und offentltcbe Staatöregwrung gestellt, nur etwa betlaufig ist eme Kenntmßchgewnhrt kirchlicher Gebühren zu treffen weil fie das was fie sonst Richtung einwirken dahin nämlich daß durch da“.- Gesäß eine Masse gänzen, Mr hodffexl bxs (ZW LerTlY-MZDUÜJVZYY- lerethxxseellLfZeljx "YFZSLZYKYYYWZJTYT, ok? si? bei dem 121303611 Gekdmarkt mzdcr Lage ]em , , „s . ,. - * " 3" ' ' * _ ' . , . ' -„ , . , . , .. ihre Abgabe nicht zu Preßpolizeilicbem Zwecke erfolgt, Wk Wesentlich handelt hat, weil dann allerdings das bischöfliche Erektions- mühsam von einzelnen SteÜkn zusammenholen, mußte, nun auf von Gebühren; die den be1onderen Sasel! „der WHZIYZYJWVYÉY LÖTFFJÉKYÜ 510301er fürdéü“ katholischen GUstl1chM MMW Mk“ werde, die Stadtbahn zur Llussulsun? zu [ringen- [)WUSU wrr Ls fur von den Pflichtexemplaren fich unt-rscheiden. Die bezügliche Ver- Dekret biSWeilen einige Grundlagen gab, um zu übersehen, was einem Brett vom Staate zu bekommen hätte. Ich glaube, entsprechen, feytgestellt und 3er Staatskasse emgezogcn .

. s t t * - ' .

. . - - " & F“ - ' “terss u Grunde gehen zu lasen _ xztcht in Bexücko überhaupt entschädigen sOÜ- Das würde ich MMLUÜÜCH glaubcn im wenn wir bei dcr aUßerordcntliÖM Mannigfaltigkeit 'der SYLT [fangenZ HZFTUÉYsthJdcuftYckKanrlle)aFHÜTS-ZrYZLLHZFTLUFLVÉÉTUYYU ZWtigZYe Yee; (Heizellsclwft, sondern in HZUÜÖMZÖMLJLUUJMYZWZR

die Presse ohne Bedeutung. _ Außrcichendcs, und wenn nun von dem einen Faktor, der verglichen Hinblick auf den Standpunkt, den die StaatSregierung durch denNacb- hältnisse feststellen Wollen, _Wle IWW UbexglxecheTFen STZ boeYFu für jeden AquaÜ, er mag einen Namen haben VortHerle, welche em solches Unternehmen_ „ur a a gc Zu §. 30. Die Uebertragung des Entwurfs auf Clsaß-Lothrin- werden wl! mit den Resultaten der Zukunft, noch garnichts feststeht, tragßetat eingenommrn hat. Was mir hiernucb dem Bedürfnis zu- Zebühren smd, um das Acqmvalent, dM MLP -

gar keiner andern Meinung. Schließe ich mich zunächst einmal an

, . . ' ' ' » ' n SteÜSU u W eincr Babu von Berlin nach eine Anregung für fich findkn können, Bestimmungen über Aufhebung mung geben muß. Man sol] MÜ) der RLsVlUUM M LMU: besttmmfen um das Einkommen der (Hetstlnben m gering xonrte 3 Sammlungen abgegeben werden, ist zu bemerken, daß diese, insofern worden, wenn es sick) um die Errichtung neuer Paro ien ge-

, . _ . . - .' dm Fiskus darbieten mußte.

" " ' . * ". ' ' d v Ütandt e Er gewZckwt. mdem_ die ergentlxchxn und sPezteÜ fur . . "e _ ( gen würde ohne den gleichzeitigen Erlaß erganzender Bestimmungen so werden Sie den Schluß doch gewiß “für einen nothwendigen halten, nächst zu genügen WLW“ ist aber das, was m dem erstxn Satz des ür das GSW“ zu finden, ynd aus de_r Eterxxlslüel'ten1nSchFe MY?!) 1(Fierkxnearl):TxyetxledesSrC-Zeli)stlsichenIbis sauf die1en Saß erganzt werdcn, 10 Um emen sicheren Pruntem fur dc Beurtheilung der Vor age nicht zulässig seinÄ Werl die Gewerbe-Ordnung in dem Reichslande da wir auch ein Facit aus der Vergleichung dieser Faktoren noch Amendements der Herren Baumstark und Gobbin ausgedruckt ist. Ich igen woÜen. w Wett fie emgkhk- DW W “I““ g *

, ' : ' ' lunch, unternahm man den Schritt, die sämmt- " . . - - ; 5 ' ' au den Wc all aÜer Arten von Gebuhxen berettv mt Allaemcmen 3U_ kk noch nicht gilt. bgefehen hiervon gber gestqtten die offenkundxge'n ni t Ziel)?“ können, um darauf in ein Geseß zu gründen. kann nicht ganz unterdrücken, daß mir die Fassung dieses Amendemcnts den guten Wlüen ausgedvuckt, da fie uberhaupt (UFS „hren ) [MM- daß m Bezug s gf Bestrebungen, Welche daselbst gegen die Vereimgung des Landes mtt Qs wird, meine Herren,

_ , ___ , , . 5 . - - , bahnge18Üschask8U Berlins zx: emsr gememschaftltchxn Kon- . . . . - ' - ' ex adloslaltun Jeslchkkt Ü", W" A"" aber dle l_tchen (MM ' . . F a Lans ro en, _ ei den Erörterungen auf Verschiedent- nicht_ gerade; bewnders gefällt; namentlich ist es mir etwas zu poetisch wo fie es fyr W118, l)Ülk- W173 m t HW aus dennyYJeYklkkeln Mt YYY YPYFY kZYeswegs) so «I, als wenn wir uns hteran ZU k)?' fsrxnß JUBWY- ?'Tnlck) ZF€ejbxfxeixzsoMäYddiLgrcnfrZieuxBespr?c€)k1ngchdR Deut1chland thätig find und die mächttgen, in das Gebiet der mtcr- liches ankommen; wird ankommen nach der ersten Richtung [)in, efaßt. Die sprudelnde _und rieselnde „Quelle“ ist gerade nicht ein schädigen wrll, dre rhr aus besonderen (S_mnahmen z 8 - schränken hätten und wir suchen nach dem Weg?, UM UW), fur die Das m OMS]: LOFT dz'wv mm überhanpt noch nichf vor einem be- nationalen Politik zurückgreifenden Anlehnungen, welche düsen Bestre- die ich vorhim [*.*xé';[*.?s, nämlich nach der Richtung des Entf ädigun s- ZLusdruck, den wir in un1erer Geseßgebung leicht vorzubringen pflegen, Ick habe noch auf ein Moment aufmerksam zn, machen IWLUUÜ.“ Verlältniffe die, darüber hinausgehen, eine b1lltge EntxcbaRgung SU Y_UJÜWMÖP 'skat 'In-d die Vertreter der sätnmflichcn Eisenbahnen bungen zu Gebote stehen. Es JLJTUWÉUÜI nich?, die Mittel aus der bercchtigten,_ nicht bloß, wie das in melreren der Anträge ervortrttt, und ich muß gestehen. daß es mir einige Mühe gemacht hat, um [)er- dem Anfrage Ihrer Kommission. Derselbe, kW- WWÖMMÜ- “€*."? zu scha en Wenn nun Von manchen Seiten die _Lage der Sache so a„uf- strmmzfen PFO]? L_ sJimknig Ach dahin äußérten daß man es bist mit Hand zu geben, welche dix franzöfi1che Preßgcseßgebung zur Verhütung auf die Perwn der jetzt angestellten (Hei tlicben und Kirchendtener, son- auözubekommen, was damit gemeint ist. Ich habe das Richtige er- ' beschränkte Seite; nehmen Sie il)n_ m dtxser beschrankten WF"? (M- gefaßt *wird al:." wäre das zweifclsfrci, daß "dxe etwmgen Ausfallci ohne UUWUUF _LM “u förÖcrndxen Unternshmén zu thun Habe. Man des Mißbrauchs der POLJT im Sinne dieser Bestrebungen_ gewährt. dem es wird sehr [Licht auxh, je nach "den konkrctcn Verhältnissen, in rathen“, und einer der Herrn Antragstresler hat mich gestern vkrfichert, ist zwar formell nicht aUSJeschloHen, daß Yer StaaY„fich spater Zyx- von Nivnran,dem zu übertragen seien, das; fie sazmntllcl) unmtttelbar emem gechanßlgFTI1- 6011 Seitens der Bahnen Erstens„ das; fick) der Die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen müssen weiter geklärt 1ein, wenn Frage kommen, ob :;iclyt zu entschädigen sei die Stelle, die die be- da[; es jo gemeint ist. Auch glaube ich; aus VCM Kopfnicken des chließcn könne, etwas mehr zu ge en, MMWW WWI! Haben «ZL vom Staat zu üerWen seien, so halte Üb. cmx solche Auffassung WKÖ“ dxe [* “FWF“ e zwsitens das; ,die Bahnen Ansch1uß die Einführung des vorliegenden Geseßes mit dem Interesse des Reichs treffenden Leute inne Haben. Fur eine solche Entschädigung ist ja Hcrcn Go'kobin zu ersehen, daß ich den Sinn des Amendemcnts recht ie Beschränkung erst im Gesetz, dann bl," Uk), ZlbkkkuIt- (HMM SW für eine irrige J| dkém zu überssl)en, daß bei MUSTER JLIWWÜMÜM FMM 1.81 Tt e dJe“ Staätßbaßmw Der leßtere Punkt in vereinbar sein sol], Erst eine weitere Erfahrung wird den sicheren allerdings durch den Nachtragsctat für geringe Stellen gewissermaßen verstanden habe. Aber foute es nicht ausreichen, wenn wir in kühlem 311 einer Ermejfcrung nicht gleich wieder dre Einigung der Faktoren, ' Einrichtungen 'die Stolgebülwen die Art und WEP _find, m wclchex nuden form en smt; wcSLNlb c;" Tbcil WW Eésanbng-OW- Ma stab für die Beurtheilung der Rückwirkung an die Hand geben, schon esorgt, insofern nämlich die Sache so is? das; zu den eigenen Dymsch von .Bsdingungen“ sprächen, und uns nicht so unbestimmt - » b d s s en würde, den ersten ThetL - -, Tl“ -[ des Einkommens der Getxltchen d_urch_ du? 95 gerak2_ JEM ? - „„ * “, f'ch nicht 1 at“ verhei- wel e dort und von dort ber durch die Presse auf die auswärtigen Einnaßmeu der bestimmten SteÜe das zu 500 Thlr 600 Thlr resp ausdrückten? Ick WM? 9119 glau en, “3 e g g cm gxqßer 'S! ochie edeckt wird ? J1t zu UbthM- WMW ÖM)??? (M Hcm UTÜDWÜW Untexnchkuelz * » dc?" Seikens ' ' ' * ; " * ; ' ' ' * " ' des Antrages Baumstark anzunehmen. Anyckwrkgen der Pat g j -- t ni ts Anderes ligen können, und em wejtxrer HUWLWU Lgrun WL", *“- - Beztehungen des Rctches geub. werden kann. 700 Thlr. Fehlende von StaatSWegen zu eschos en werden sollen. Ber Es bleibt (1110 das Uebergangsftadmm. Was dte1es [etrtffß so da “(ne Stcjgebulstm m mancher H mtck) ck , l t wurde es müse Jeder “msn An1chluß auf den eigenen Einnahmen der SteÜe LFind auch die Stolgebühren muß ich wiederholt darauf hinweifen, das; die Staatßregierung jetzt in der -b die 9a e s' I als ein Modus der Besteuerung? Und das ist doch ganz evxdxnt, d.“ Unternehmer VcJang s vén eiweln'en diescr Bahnen nicbt beab- , mitgerechnet worden; gehen die nun herunter, so muß, Lage ist, aus den Mitteln, die ihr jüngst zu Gebote gestellt worden Die Ausfuhrungen des HW?!) ])1'. E'lryangexHU Lk hau? egn wixnn Sie M!) eine reiche Pfarrgemeinde vergegeLJWärtigen- WM.“ dxesex “J“!“- Kost? NY? HZ,]“LFZonfercnzend haben dre einzkluen Eistnbabn- Landtags-Angelegenhetten. damit die Ziffer erfüllt wird, natürlich yon Staatswegen mehr zuge- sind, alle gering dotirten Stellen, bei denen doch der Nachtheil am empfind- der Geistlichen Veranlaßten den Fmanz-Mnnster UMP reichen Pfarrgemeinde es sogar möglich wird, wre uns_ heute„em Yel- ficbttgt wur eZi 'eni M Summen Hräcistrt welche sie gcneigf waren Berlin, 2]_ Februar. In der gestrigen Sjßung des schossen werden, und dari_n liegt bereßts eme Entschädigung. Uher ich lichstensein würdc,zuentfcbädigexx. Zu anderenZwecken (zxszy Dotirungen . ZU fo[gender Entgegnung: spiel „Orgkführt worden ist, lediglich mit den Stolgebuhrerxsamwtltcbk JLÄLYÖHMMU F1“ Hradtbabn zu geben. Dabei war von vornherein "en kl" t in d r D' ku "b den G t- dcxrf dabet no_ch auf Cms aufmerk1am machen. Es ist das immer diejer SteÜZn kann fix das_Geld mcht verwenden. Jchwetß webt, ob anen , . - 'ner [üch[jchen Lage be- Aug aßen u decken. Meine Hzrren! Was hJYth denn sur etzt V?x- ur! r atzu g- 5 n [a L enommkn, daß als ein Hmwrunter- Heri hauses ex are 6 [9 sfion U _er eseßen' kem RechtSampruch kein durch das Gesetz festgesteUter Anspruch“ es erinnerljcb Lst wvfnr dte Summen verWendet Werden 1oklen: erstens Dte Staatßregwrung Wurde nch m m IL d s sich voll- - g- ? Z) 5 BcjtcagspftickÜ der Angeborxgen dcr PAMTI“- dkk ekkstverstcxndlch) M ()ru d g g 't d" - . Geseüscbaft zu gelten WWF- betreffend „dw Beurkunduyg des Pérson'ens'tandes und d" ist das ein Lluspruéh den man zwar anerkennt, der aber doch schiieß- ur Erhöhunä aller evangelisch geistlichen SteUen auss ließlich der nden, wenn sie dje„Rechtsanschauyng des HELM .»er ner cjnfackzes hai_txn » z-k-rck), ihr kirckvlickyes System zu erhalten, schon vxÜ- nehmer ber d1e1er ga„nzen„ AngelegLthei [YYJW Aussicht genommen Form 5er Eheschlteßung, der thster der getstlrchen W“ AW?- 1ich nu'r erfüllt Weröen kann durch eine jährliche Bewilligung, über Woénung bis zu 600 Thlr., unter gleichzeitiger Berückfic tigung “des tändxg gneigym XOMYN EswwaredefiYnnususragßß YLHYYZDUW di? X("IÖÉYÉYT Jwsertdcxä konnte Zurck) M1? bisbkkiße Form; ViMU-cht habe, MWE YFLLNFYUYUtYSe LÉsTLFaanau eseÜschafk. Nitbt akko legenhetten 1)r.Falk ZU dem von dem Herrn Nebelthau beantrag- welche immer wieder eine Einigung der Faktoren der Gesetzgebung Umlandes, daf; auch ein solcher Geistlicher, der an eincn Emertten Verbalkmß ?*Utketen- “P nr, 5 S I? cbt in Ker und der Weise [ t an die Swlgebühren etwas in die Höhe KLsckaUbk- WWW ÖW?- es wax *- Vorredner sags e n Betrag von 4 Mil- ten - 52 3-3 herbeigeführt werden muß. Demnächst kann weiter in Frage kommen einen Theil seines letseinkommens abgeben muß, dock) 600 Thlr. Lk- Maßrcgel, dle "gekroffen wxrd, wtxd ab die STaatskasse ist daZU i)“? dFI eine Gemeinde die sehr reich und WOHWabend ist, so daß [»Er hat man, we1l, wxe cer Herr _ , s scheint mir, meine Herren, daß man dies schwierige GMs _ und das scheint mir eigentlich keine der hier vorliegenden Formeln halten soll; zweitens zur Erhöhung des Einkomsvens der Succurs- verleßk* Entschadtaung mussen ww ge en, 1 -

9 MU VU un 11 a n 1) "“ck Th und r “ck | ' - ' ' bringen war, 1chlicßlich die_deuchsche Eijcnbabnbcm- er ' ' ' ' ' ' e ur Deckung der AuLgaben erforder [ionen mcht unferzu N e lg 1|.? Ich diss? Standpunkt aus den vorlte- vorgeschlagene; lch Weiß nicht (* , 1 g L!) ter “A | lte - -

_ , - 5 - - - en ondkrn von vornherein galt diese Geskllscbast dies auch bei aÜen andern katholischen Pfarreien L?sck)c'l)cn soll Weitere würde fich finden, _- dmn der preußische Staat xst rexcl) lichen jnki'mftc haben voÜstandtg gedeckt MMU können, Mme es JUMP" [)erangezog “s ßenden Antrag prüfe, so glaube ich dahin kommen zu müssen, Sie zu steht, ob darunter die Kirchen als sol e, die Kirchen- und Y arrämter ,

, . . - - ' ' » nternelmerin und die Frage war die xnwwwwk azwere auf 500 Thlr und für den Rest ist wenn noch ctwas übrig genug um allen seinen wirklichen RechtSVerpflichtungen voÜstanle irgendwic mjt- der “(?)?“th?ZßjltiTÖTLreWFchiseemÖenYZUn Filee EY YZFMÉZ'Ü Zusxhüssenwu „dÜLÜMÖWYLYUÜÜÉZzxzsroagFZZgZYZY, ., , , . - . t , , ' ' _, ' . . itten, diefen Antrag abzulehnen. An und für fich bin ich durchaus tm Allgemeinen gemeint sind oder be ondere kirchliche In tinte, die bleib1, was wir noch nicht übersehen können, in Aussicht genom- nachkommen zu könÜM- AÜekdmÄstka"njaneIDYYÉYUDffÉYWZ YZ SFY'JYÉZWF ex" den direkten Staatssteuxxn _,daH xst MMWÖW Ausxthng JFF'ZUZYLYaxgesÖan alm; Fiskus und. Sfaqt nicht in der Lage, es als einen Uebelstand anzuerkennen, da die Geist- allerdings auch bisweilen aus kirchlichen Akten bestimmte Einnahmen men, wo besondere Verhältnisse vorliegen, die Einnahme auf die der Herx V'orredner MWM“ [)“ szmir bei seiner ganzen Yrgu. nich blkg ein Phantaficgebilde, sondern das Uk erk'léhkmt “15 w"? der HU 173023911 Jem cigsncn JnW-esszx wie auck). die anderen lichen ferner aus den Kirchenbüchern Atteste ertheilen. ie Bücher ziehen. Es kann folgender Fall emtretcn: Der Geistliche ist durch 700 und eventuell für die andere Koufesfion auf 600 Thlr. zu nicht Hils r1cht1g _anerkennen. Er [ckck.th Wem die Stolgebüvken _" die kirchlichen Bodürfniffa ckck, und die durch dtxe _Stolgebuhrey [M fich "U" [SFW * )l ssen cr hat erwogen welche Voxkbkile er aus smd ja bisher Cigentbum der Kirche gewesen, und die Vorschriften verständiges Einsehen seiner Gemeinde von der unmittelbaren Ein- erhöhen. Ich glaube also, daß ich Recht habe, wenn ich sage, “MUMM.“ Ems ubersel)en zu WHFÉLZZFMHM sicb sein? Rede cr- nur eine gmxz'gcxjnge Quote zue Besoldung dcs Gexstltchen herbex- GSFLÜ'ÖÜM" ZUK" aiech könnt? und in*crs&er Linie wat hier her- über die Atteste und deren Ausführung ist eine einfache Sache, Wenn ziehung der betreffenden Gebühren befreit worden; die Kirchkasse hat daß damit der Schade an den brennendsten Steklen beseitigt "„ist. u entrtchken find UNd auf welche r ' schafft wenn Sie die der andern Parochie gxgenüberstellen, wo dre dxe1em UntexnererFdKah-xj es ihn,: erspare, eincn besonderen Bahn- aber der Herr Antragsteller von einem Zwitterzustande geredet hat, das für ihn übernommen, und fie führt Dasjenige, Was sie einmmmt, SoÜte fich aber bei anderen Steüen herausstellen, daß in der That ?trecken soÜe- . ? menfaffen Sto! ,ebü'hren «(Lein ohne jede andere Belästtgung dék Pfarrgenoffm vor- daß dlc'ttxlbarer Nähe von Berlin oder in Berkw selbst Welcher noa“) eine Weile bleibe, so bin ich der Meinung, daß der Zu- au dcn Geistlichen ab, biswälen einfach nur, indem fie fich eine ba1dige und schnelle Hülfe erforderlich ist, so wird es auch nicht 'Das, was wir unter dem Namen Stolgebuhreu zu am .* 9 nmm

stand, den cr herbei übren win, in doppeltem Maße ein Zwitterzustand als Mittelsperson hinstellt, biswkilen aber auch

. ' ' n, wel es _ur BLsoldUUJ „des Pfarxers [M ") - “' ' 1. n " :ck. Wir

so, daß die schwer sein, in dieser Beziehung zu helfen. VieÜeicbt ist dies schon ist nicht ein und derselben Natyr. Cs W[rd do„ch- WLW MYÜY ZMZUYMx;.)???»FnadsigélsTkoszeefchaffcté? (Hoss der Staat m denz emen fur dtc ?crxlFe; YFU?»EWÜZhndieaMZchrkinUWYH? Bahn

genanni werden mii e; 95 würde, Wenn der Antrag angenommen wird, Gemeinde oder der Vertreter der Kirchkasse übernommen [)at, in diesem Jahre möglich, mcnn ich auch nicht glau'k-e," daß, wenn das Frage erörtern will, ein UnterZchlex FU machen sem,“ zlwl"cf:1rflüsfi, Falke oime Weiteres djésc ganze Last übernehmen, und ?ck Er m dem ["*“be "" "“bni (,„3 Ba,!)ncn 'konkurriren will, sie einen Bahnhof" 'cder Anhalt dafur aufhören, wohin man sich zu wenden ein gewisses Quantum an Stolgebührxn zu garantiren. Das sind Gesetz am ]. Oktober in Kraft tritt, wir am 3]. Dezember schon eine deren Fortseßnng das nxue Ge ck M FULL ftellj, IMEX?!) u Fe nack? andern Falle nur eine ganz kümmerlicbc Quote enen arxyeren G_c- mxt 1.th ndr rg 00) in unmittelbarster Nähe Von Berlin beßndet, ode? abe, wenn man ein L&ttest aus dem KirchenbuÖc haben wil]. Steht *älle bei denen die Entschädigungsfrage auch in Betracht kommt. Wirkung davon verspüren können. JedenfaUs wird es aber im näcs) ten macht nach einem gewxffen Zeitraum, und BMW?“ “!?-s. [bkbcr meinden gewähren? Meine Herren, wäre das R? tens, waren Wir haben muß, e fest, daß die Kirchknbüchkr bei dem Pfarrer bleiben, so gilt einfach s ift auch möglich, und ich glaube, Herr (Hobbit: hat das mit Recht Jahre damit keine Not a *e v '

.* . . . . _ , . , - . - ** [)m mgte, der geradezu 1_n 'dve Sfadx Berlm h_memgeleg [ haben. Es ];hcmt mtr alw exgejxtlrcb eme ebc dem neuen GLses vollkommey elenjo fortdauexn konnkn, * . . . La u agen, Wir. haben gar_ kexne"Wahl,„sor_1 ww lch vor _ _ xr- larlotfenburg [regen, wc? der Tag, von welchem ab dies Gesetz in Kraft tritt, als der bestim- angedeutet, daß der Staat unter Umstanden ein Interesse haben kann, überwiegendes Bcdürfniéxür das zweite Alinea der Vorschläge der etwa stattgefunden haben. Derjxmge Kunkt, wo die Frage „der YZFÉZZZ andcrweZYuYéYem VTOchTe n'achkommcn woklen, „w „m_ussen wtr_1o WLW“ TODLYLHYUFKFH ?clretxerk'LZYlYuileokanerZUF treten könnte mit ßen mende; WUB fruher geschchem liegt noch in den alten Kirchenbüchern Entschädigungen zu bemessen auch nach den Handlungen der Kirche. Dt.Baumftark und Go in nicht vorzulie en, weileben in der T at in am ersten 'zu einem wxrklrchxn echtsmxspruch_ zmch mestrd. Ulusfcr- verfäbren dann wäre unsere Stellan außerordentlich e1nssch- NRWZ“ 133“? W „N; Vahnneßen dic in unmittelbarer Nähe von Beylin Und wxrd em Jeder „steh da[)in wenden. Wird aber der Antrag ange- Die Aufgebothebühr, auf die ich noch zurückfomme, möchte vielleicht der hier bezeichneten Richtung, erforderli en Falls sogar noch etwas süßken kann, das würden dtc WFMJLHUWU Wn- dxetfur ;? ' MM lich könnén wir das aber nicht und Jönnep daher nu_r auswrexbetz: m !??ng [FWH haben WTr würden “» gcnöklsgb gewesen jgjn, einen nommen, so „Wezß kein Mensch mehr, wohin er fich wenden soll, dann schon darunter fallen, aber es kann auch unter Umständen wirklich im weitergehend auf andere Gebühren, wenn sie wirklich ausfallen, der tigung der Außzuge aus offentltcben Dokumenxn zel)? zdénehr diesem Augenblicke fehlt uns das Material, um ?Lk'e Yousxanyxg ch- Enel af [)cr*1xsic[[cn"11)clchcr beispielöWeise in der Friedricbstraßt? ge- hängt es [edlgltch von dem Pfarrer ab, an Welchem Tage er die Bücher Interesse des Staates liegen, daß die Sto! ebübren überhaupt wes- Wine der StaatSrcgierung zu helfen vorliegi, und diese fich nicht sind, Außzü e, die nach, emer Zewrssen ZW, 111 s -- e'ne nügende Geseßesvorlagx vorlegen zu können, um 'dxe1e Berl)altplffk_z_ll BÜWWPYÉ, wi; würden dadurch schon einen Theil der. übergiebt, und es _würden ganz nutzlose Schreibereien daraus entstehen. fallen. Wenn nun die Kirche fich dazu entkchließt, sie we faUen zu außerszalb des Bcfißes der dazu erforderlichen Mittel befinden würde. zu ertheilen Lem werden. DW Yttestgebulxren fiUd wemsxstendsxn Kin ordnen Vertrauen «ie auf unsern guten Willen, daß „Wk? NM YSL." “YM, [(ckck wclche ikßk die Berliner Stadtbcyßn in Es sol1 ferner bei den durch das Gesetz ein useßenden Civilstands- lassen, so wird da wiederum ein neuer, sicherlich in diesem Zlugenbltck _ A er wenn man die beiden Pofitionen, die nach dem Amendement Reihe von Jahren von sehr _germger VLYLUÜUUL- EFS Ft sta bK'ren Ordnu'ng so bald 66 möglich ist, anbal)11cnw€rdexl. und, WFTULÉMM“ NM Y - nim)mt , Wir find aus diesem Grunde auck) beamten ein besonderes Gebnbrenregister gefü rt werden für die be- gänzlinunbckannter Faktor für definitive und sachgemäße Regulirung in der Zwischenzeit zu entschädigenden, betrachtet, so wird der Vorsteüung des Ober - Kirchenraths die Rede, die 2 [)ge lfolbst vertrauen Sie nicht blos auf unsern guten lelen, jxauch SWUUTZ doc? _ nsprx L L . ewejen einW Theil. der Mittel, wclche treffenden Kirchenbeamten oder_Gem«xindevorsteher; da soll zusammen- dieser erhältnisse gewonnen Werden können. man eincn wesentlichen Unterschied finden. Die Altest- beliefen fich auf 105,000 TNT,- D,“ OberKLWWMh bat Ö ET "lemi“ auch soviel Gramm politischen Verstandxs zu, daß ww “recht Woh m'kk ser deR UntZrnelUnén kxwtrjbujren wollte, aus iLW' AMA)E gestellt werden. was awGehulwen für die Atteste eingeht, und von Auf der andern Seite, meine Herren, wer hat zu entschädigen? gxbühren müssen mit absoluter Nothwendigkeit nach und darauf hingewiesen, d_aß fur 7218 na-Öste Zukunft 111 dtesem er)a "ne?: erkenne!“ daß wir nicht noch die Geistbchen uns zu scmyxn wacbetz Fw Uf JU1 welche die beiden Häuser des Landrags bereiis &",th Zeit zu Ze“ 1ol1en die eingejammelten BMW“ an die Pfarreien ab“ Da ist ja selbst von Herrn Gobbin, der eine der Kirche und den Mit nach WegfaUen, Mit Bc ug “Uf fie Wird man am EHesten nichts Erhébliches gearxderx wtrd, Ex bat angenommetx TMM) Wonen ““daß wir wie der geklwte Herr Vqrredncr es ausfahrt“ be) I"“ M "“Ex"-Tf so ac fm lic" 05 die Summe. welche für die Bahn- geführt und mit denselbcn verrechnet werden. Ich glauve, daß von ihr verbundenen Fakkoren ünsti e Recht5auffasfung haf, zugestanden von einer Rechtspflicbt des taates zur Entschädigung sprechen können. An cht nach viel zu 111?de "" das; M Aussteukmg Mm Js Hbf ursereé legislatjv'en Politik, bei der es UlÖF-stlelekWn- daß haben] ck! NZlin-WZ'YYÉM Bahn hätte verroendct wckoen müssen.. einer solchen weitläufigen Manipulation ein Nußen nicht zu erwarten worden, daß eine Rechtsp icht ?ür den Staat in keiner Weise vor- Ob gerade im nächsten Jahre oder in den nachsten Ja "ren der Aus- aufficinen Zeiiraum vor) 20 Jahren Ekskkkcke" wurdx. [Ick ba ?sm20 Manche weniger damit: zufricden find das; wr.“ da noch WWI "UNNI hazfsancagc ekt“! Srl eren ., ***rag außmachen würde, «:s die pxäümi- ist- Endlick) möchte ich noch daxauf aufmerksam machen, daß die nach liegt für eine Reihe von Gebühren, daß es fich also um eine fall ein ML?“ sein wird, scheint mir zweifelhaft; es ann nur prm den geringsten ZWUY- das; “"ck ““ck? aus, "T'FF ' a „,n eine große Zahl von einflußrcicl)en MÜUULM UU Lande uns zu JM)" m_cHL “YMM'ZF-l ) )Ts- UUULaffen wir es aber Hierbei, so ist M' kirchlicher Anordnung" und Objervanz eingeführten Stolgebühren in BjUigkeitSpfsicht handelt. Wenn dem aber so ist, so wird gresfiv der usfall fich vermehren. Was die Auf ebots ebühren be- Ja re ein Theil dieser Alteste erd a1.§_ge1 tf" WUFF Irn machen soüten. Ick denke, Sie dürfen schon. glanben,_ wem) wxr, nzrten, Ä Zonend .; [ckck Fiskus "bringt, dio, Summe von 4 diesem Alinea ein- fur allemal aufgehoben werden und ersetzt werden es auch wiederum befugt skin, wenn der Staat“ nicbt überall trifft, so liegt die Sache hier allerdings so, daß von en Antrag- mülßen, Wenn Sie "aber UUYstLÜM- „WWA "bt [[ u. "L? ser thsjprecven das; wir suchen werden, nach *UÖIUÖÜU BMUKK d“ [ Z'gWMÖe XMB“ weDafür smd alle jene großen Vortheile soUen Hurch §. 11. Wenn ich das AÜes' zusammepbalte, so glaube unmittelbar fich als den Verpftichteten erkennt, Es giebt glücklicher stcUern davon außgegangen wtrd, daß die Aufgebotßgebühren mit Notb- tig halte, daß nach 20 Qabren„ dte_ d ussc, "nds bLM" S1chc zu r'egeln', und kaß wjx u::jcx Wort halten Werden, * MxÜwnen ha , 1ch, daß das Haus dem Anfrage die Zustimmung mcht crtheilen kann. Weise, wenn auch vieüeicht nicht im Großen und Ganzen, dock) eme wendigkeit in Wegfall gebracht werden müßten. Es Mrd dieser Jaa Attestgebühren fortfiele, um welche Betrage wur e ck stch ann *