1830 / 62 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Denn "da der Krieg gegen den Willen drr bx'ben kringührcnben Mächte ausgebrochen und die frcuiidichastlichen Yerhältmsse wieder hergestellt sehen, die dsc!) allem durch gegenjeitiges Ver- trauen bestehen könnten, so ich die Pforte zu iehrxvon den er- habenenGefinnungen des Ksisers von Rußland uberzeugt, um auch nur einen Augenblirk zweifeln “zu können,_ daß es Halil-

ascha gelingen werde, von drm [irh ubergél ausiprechenden Gr- Ymungen der großmüthigen O.)?äßigxmxz Sr.. Mazesat des „Kai,- fers einige „Abänderungen in de_ii Stipiiiatibtieii des Friedens- Traktats und die gänzliche Beicitigung der“]emgen Arrikel zu erhalten, durch welche die Souvrraini_räcs-Recl)te desSUlcans geradezu verlekzr wfirden. So_ wrimrhc demnach die Pforte von der Erlegung de:.“ den Ruisijrhen Uticerthancn zugestan- denen Entschädigungs- Summe gänzlich enthoben zu werden, weil die vor Ausbruch des Krieges darüber ftßtkgefmidenen' Unterhandlungen nicht durch ihr Yerschnlden, _]ondern diirch 'die unvermuthece Abreise des Ruisischciz-Botichasxxrs abgr- brochen wbxden , und der Divan seinerjriks auch. silk Türki- sche Unterthanen ForderUtigen gn“ die Krone Rußlandzu ma- chen [)abe,«wrlcl)e der den» Ruisiichen Kguflrhren veriprochr- nen Sumnie gleich kämen. Uebrigens .]ehe die Pforte dir Möglichkeit nicht ein, "“wie eine richtige Berechnung des Scha- denersalzes zu'Stande gebracht nxerdem könne; ite ist daher der Meinung, die Sache ganz xallen zu lassen. Was bie Kriegssteuer betrifft , so ist es nicht allein der Mangel an Mitteln, sondern auch das Ungewöhnliche _der Forderung selbst, wodurch die Pforte abgehalten wird, dicielbe zu erlegen, mid Halil-Paseha ist beauftragt,z_u erklären, dgß die Türkijche Na- rion zu keiner Zeit von Ent1chädigungen nir Kriegskosteti habe sprechen hören, und _daß die außerordentlichenAnstrengungen des Türkischer: Reichs inrden letzten 6 Jahren den Schah des Sul- tans gänzlich erschöpschätten, und auch keine neuen Auflagen ZU erheben sehen, wenn man nicht dabei die öffenthche Ruhe aufs Spiel sehen wolle. Die Pforte gründe atio auf die Gesmrmngen Sr. Majestät des Kaisers die UeberzeUgung, er werde auch auf dir Abtragung der Kriegssceuer micht beste- hen und Befehle zur] unverzüglichen Räumung des Türki- schen Gebiexes von den Russischen Truppen erlassen, Auch wünscht die Pforte, daß die Fesimigswerke bon Giurgewo nicht gesprengr und die in dieser Start mit) ihrer_Umgebimg mxsäsfigetiMuselmämier im ruhigen „Besitze ihres-Cigezithmns Zelassen werden möchten. Der Türkiiche Botichasrer ioll Über

iese Angelegenheit, so wie über die Einverleibung der sechs Distrikte mic Serbien, eine eigne Unterhandlung einleiten, da es nach den Ansichten des Reis-Efendi nothwendig ix, die “Gränzen dieser Diskriktrdurch einen Zusammetxcritt ürki- Feber Kammissarien mir den betheiligcen Serviichen Knéxes .Mrsten) best-immer'i'*zu iassen. ,Die Abtretung der Asiari-

. * eu Provinzen, und besonders der von Achalzich, scheint d'en -

Ottomanischrn ONin-iskern fast unmöglich, weil die „Aufhebung der Verbindungen, in welchen deren,?Bewohner Mit den Gro-

ßen “des TürkiichetiReiches stehen, nur aUgemeines Mißver- nügen nach sich ziehen müßte.. Die „Bemühungen Halil-Pa- cha"'s werden also auch dahin gehen, Se. Maj. den Kaiser u veranlassen, Anapa, Achalzich, Poti und Achalkalaki der * forte wieder zurückstellen zu (rissen. Endlich soll der Ge-

ndte wegen des siebenten Artikels drs Friedéns-Trakcats von Adrianopel , der die freie Schifffahrt durch den Bospo- rus und die“ den Russischen Unterthanen zugestandcnen Pri- vilegien betrifft, Vorstellungen machen und die völlige Auf- Yung dieses Artikels verlangen, da die Pforte “bei dessen

„'„„frechthaltuug' sich als 'in ihren wesentlichsten politischen

MTM verletzt betrachtet,“

“Inland.

Berlin, 3. März. Zn Nr. 39 der Hande uud Spener- schen Zeitung. fmdetxsich unter der Ueberschrift: „Aus den „Main-Gegenden vom 13. Februar“ ein Auszug ausrinem Schreiben aus KMM- welcher die auffallendsien Unwahr- heiten enthält. NachInhalc deffelben sollen nämlich mehrere Schixdwacben daselhk erfroren, die Festung soll zux Nachtzeit von Wölfen umkrei „und eines dieser Thiere soll sogar von einer Schildwache Mk dem “Bajonette erlegr worden seyn. Den hier ein egangenen-Berichte_n zufolge ist jedoch *in die- sem „ganzen inter in Kohlen nicht eine einzige Schildwache erfroren, auch haben sich'Wöi e zwar'in den entfernteren Ge- bir-gsgegenden, niemals aber im Bezirk von Koblenz gezeigt, noch wenigeralso die Festung zur Nachtzeit umkreisen oder gar mitben Schildwachen kämpfen können. Von dem gat],- - ZU Aufialze ist nichts weiter wahr, als ' daß _das Holz, wie „| überall,. vercheuerc. worden ist. -- „Wir sind autorisirt, Keri beregten Artikel in obiger-Weise zu- berichtigen.

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-- Zu Halle hatte am 1sten d. der Wasserstand, in Folge der aus der Unscruth kommenden“ Wassermenge, bei der noch fortdauernd feststehenden Eisdecke der Saale, eine solche Höhe erreicht, daß die Absendung der Personen,- Schnelf-Posk uud des-Fourgons nach Köln, so wie der Fahr- Posr nach Erfurt ganz unmöglich war. '

- QU Erfurt ist ausVacb (im Großherzogthum „Wri- mar) die Nachricht eingegangen, daß am 27. Febr. daselbst ein Bogen der über die Werra führenden steinernen Brücke durch dieFluthcn eingestürzt worden ist, weshalb dieSchnell- und Packer-Posr nach Frankfurt a, M. von dort vor der Hcmd nicht weiter gesandt werden konnte. Die Briefpost it'r- durch reitende Boten auf- Umwegen Über die Berge be.- fördert worden. '

-- Aus Köln vom 26, Febr. wird gemeidec: Nachdem- die Eisdecke dcs Mittelrheins von St. Goar bis Caub gestern Morgens um 9 Uhr, . und einige Stmrden später auch jene vori Caub bis Weißenau, oberhalb Mainz, fich in Bewegung geielzc hatten, ist dieses Eis seit heute Morgen früh hier vorbei getrieben. Von 11 bis 1- Uhr weit: der Andrang am stärksten; seitdem bermindert sich das Eis zusehends, und das Waser, weiches schon die Höhe von 20 Fuß Rheinl. “Maaß erreicht harte, beginnt bere ts wieder zu fallen. Zu ?Nainz hat das Wasser nur die Höhe von *16 Fuß erreicht. Das Eis des Mains, welches von der MaiU-Spihe bis Höchst anfgechürmc steht, so wie jenes ders Oberrheins, von Weiße- nam bis oberhalb Mannheim, ist !Wch ziirück. » Am-L-isten [. M. „Abends 6 Uhr stand zu Nymwegrn und Graave das Eis noch ganz fest, bei einer Wasserhöhe von 12 Fuß 3 Zoll. -- Von Emmerich, Wesel und Rhiirort fehlen die Nacl)richten.

--“ Nachdem die im Jahre 1818 bei dem „Bau- quier N. M. von Rothschild zu London negocirte Preu- ßisch Englische Sprocentige Anleihe von 5 P?illionen- Livr. Sterk. bisher zu einem bedeutenden Theile kontraktmäßig ge,- tilgc worden ist , soll, dem Vernehmen track), die Abtragung des Resies von noch Z,809,400 Livr. Sterk, der in den Obligatioiien voraiis bedungenen BEng'niß gemäß, früher und zwar so beschlossen seyn , daß das ganze Darlehn bis längstens den 1. Okcober 1832 durch Vermittelung des ge,- dachtcn Baxiquierhauscs baar abgetragen seyn nmß. *

Dagegen soll dieses Haus die Arisbringung 4procentiger Obligationen über eine jenem Reste gleiche Kapital-Summe übernommen haben, deren Zinsen ebenfalls bei demselben a'm 1.*April und 1. Oktober jeden Jahres zahlbar *seyn werden.

„Der mit einem Procenc zu deren .Tilg'ung stipulirte Fonds soll nebst den Zinsen der daraus eingelösecen Obliga- tionen so verwendet werden, daß in den ersten 5 Jahren zu allen" Tages-Coursen, in den darauf folgenden- 10 Jahren. iiber nur, wenn der Cours iiicht über'pari steht, Obligatio- nen- dafiir angekauft werden. Sie „sind demnach durch 15 Jahre Utiküiidbar, und erst nach „Ablauf dieses Zeitraums wird ihre successive Rückzahlung durch Verloosung oder durch fernern Aufkauf eintreten. ' ' -

Cs srwächsc dem Staate hieraus eine bederitende Zins- C'rsparniß, und da die neuen Obligation_en Überdies nur das AeqUivalenc einer- ältern Anleihe sind, 10 xverden durch ihre Emission keinr neuen Kapitalien in Anjprrich genommen und dem Verkehr entzogen. -

A u s z u g_ aus dem Reglement für die Königl. Bibliothek zu Berlin. Ueber die Benutzung der Königl. Bibliothek, 1. Es giebt für das Publikum eine dreifcxche Benußiit'g der König!. Bibliothek: ' . 3) das Lesen und Nachschlageti in „dem Lesezimmer, b) das Entleihen der BWL? "i ?ck Behamung und c die Beicltiun der «i iot)e. * - )Zeder, s!*c1)elc?)ei'gi't1 der Sub :x und 1) bezeichneten Weise die Königl. Bibliothek zu benutzen wünscht, hat, falls er nicht zu den §. [F. 1-6 bezeichneten Personen gxhdrt,. in der König!; Bibliothek persönlich sich zu melden, dajelbsk emen Re- vers zu unrerschreiben, in welchem er zur gew:ssenhaften und sorgfältigen Behandlung der ihmmanvertrauten Bücher und genauen Beobachtung der Vorschriften dtejes Reglements, so weit sie ihnangehen, sich verpflicbcer, iind m benz Falle,.daß er Bücher in seine Wohnung zu enclechcn wunichc, reinen

!

Kaventen namhaft zn machen.- Dagegen Wird ihm zu seiner“

Beglaubigung von der Königl._Bibliorhjek eine Béscheinigung, daß" er diese Bedingung erfiillt _habe, eingehändigt iberd'en. 3. Vom Lesen und Nach1chlagen tm LUSZUUMLN

11. Zum Lesen mid Nachschlagen in dem Leselzitiimer siiid“) “? :x s n ah we

die Nachmir;azs-Stmiden der Worhenigge, m_ic

heuer vorschriftsmäßigcr Anmeldung (§. l.) in jeuenLeseskun- den Bücher ziim Lesen und Nachschlagen zu begehren, auch mit Bleistift daraus zu excerpiren; die Zöglinge hiesiger Lehr-Anstaltenaber , so wie Überhaupt unerwachsrn'e Perso,- tien,“find ausgeschlossen, und die Schüler der hiesigen (Gym,- nasien werden nur auf besondere schriftliche Empfehlung _der Direktoren dieser Lehr-Auskalcen zizgel'affen.

langt , hat 1) den Titel desselben auf einenZetcel zu schrei- ben und diesen Zertel, woraxif sein Name, Stand und seine Wohnung genau-angegech ichn muß, dem im Lesezimmer anwesenden, ijjj9t[)ek;Diener einzuhändigen, worauf ihm das Buch, falls es vorhanden ist, mitgetheilt wird; ;.)) das Binh, sobald er der“; Gebrarichbesselben vollendet hat, gegen die Zurürknahmr des ausgestellten Zettels, zurückzugeben. _ ck Der Eintrirc in das Expeditions-Zimmer sowohl, als in die Säle der Königl. Bibliothek, iir ohne besondere Crlaubniß des anwesenden Bibliothekars odcr Cuftos untersagt; der Gebrauch der Dince im Lesezimmer ist nicht ge- startet. Romane, Schauspiele, Gedichte und amdere zur sehb- neu Liceratur gehörige Bücher werden in der Regel nicht zum Lesen ausgegeben und nur dann mitgetheilt, wenn ein liccrä- rischer Zweck nachgewiesen werden kann.

b)*Voni Entleihen der Bücher *aus der Königl.

derutxgber 1vi;?=,enschafclichen Beftrebungen der Gelehrten und licerärijchen Anstalten von Berlin bestimmt. Außerhatb „Ber,- lin darf daher kein Buch aus der Königl. Bibliothek anders verliehen werden , als mit Vorwiffen und Genehmigung des Königl. I)iin'isteriums der Geistlichen-, Unterrichts- und Me- dizinal-“Liugelegenheiten. Bücher und zur Zurüchnahme der ausgestellten Empfang- scheii-ie sind die Vormittagsstunden des Dienstags und Freitags jeder Woche von 9 bis 12 Uhr ausschiicßlich bestimmk, unter folgenden Bedingungen:

1) Diejenigen, welche aus der Königlichen Bibliothek „Bü-

. tion zu berücksichtigen,worüber dieZettcl an den gedach-

2) Diese vorläufigen Zettel müssen wenigstens die Größe

3) Auf jeden der nach dieser Vorschrift eingereichten Zectel

4) Ueber diejenigen begehrten Bücher, welcbe abÖ-Fgebenwer-

Es stehe jedem, welcher Bücher aas der Königlichen Bi-

“Uk oem Interimsschcine die Bemerkunghinzgzufügen, daß

Forderung Uytéreki und ihrer JustrUccion gemäß- berück-

, “ckck ,aus' ber "Königl. Bibliothek enrliehen wird, muß ein be- zfonderer Emyfangschein mindéscems in «der Größe eines Oktav- .biaccs arisgestellc werden, und dieser in deutlicher Schrift den HUUÜUZUUKM Titel des entliehenen Werks", den Namen, Stand

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des Sonnabends, bestimmt;. vom 1, April bis zum W„- ten September“ von 2 bis 5 Uhr, und vom 1. Oktober bis" zum Zl.. März von 2 bis 4 Uhr.

111, Es sieht jedem gebildeten Manne frei, iiach gesche-

1*/. Wer ein „Buch zum Leien oder Nachschlagen ver,-

Bibliothek. ?. Die Königl. Bibliothek" ist zunächst für die Beförde-

U]. Zum Abholen und Wiederbringen der entliehenen

cher zu xleihen wünschen, haben, wenigstens Tages zuvor, also am “Montage und „Donnerstage, und zwar bzö“ um 11 Uhr Vormittags, Zettel, worauf die Titel der begehr- ten Bücher genau bezeichnet sind, in den auf den Flur der Dienstwohnung der Königl. Bibliothekare (Behren- iiraße Nr. 40) gestellten Kasten zu legen , und .die M- nigl. Bibliothekare sind angewiesen worden, nur solche Forderungen in Gemäßheic der ihnen ertheiicen Instruc-

ten Tagen um 11 Uhr in jenem Kasten sich befinden.

eines Oktavblarcs haben, und außer dem Titel des Buches den Namen de_ssen, der es fordert, in deutlicher Schrift und die Angabe seiner Wohnung enthalten. Solche Zettel, welche dieser Bedingung nicht genügen, bleiben unberücksrchtigß

ist nicht mehrals der Titel eines Werkes zu schreiben. „Wynn mehrere Titel auf einem Zettel stehen, so wird gleichwohl nur ein Werk darauf abgegeben.

der_i dexcn, wird iti den oben bemerkten runden im Leiezimmer der Kbnigl. Bibliothek ein Empfangsthein in der §ch UU. öyrgrichriebenen Form ausgestellt , wogegen der Interims1chein zurückgenommen wird. Können die Bürher Wbt abgegeben'werden, so wird der Znterims- schem gleichfalls zurürkge eben, mit "einer kurzen Angabe der Ursache, welche die O iittheilung verhinderr.

bliothek zu leihen berechtigt ist, frei, in dringenden Fällen er, falls das _begehrte Buch berlieheti joyn 1ollte, dasselbe iiach-drssen geichehener Zurürkliexerung zu erhalten wünsche; „UL diejrm Falle werden die Königl. Bibliothekare diese

sichtigen. - - 711. Ueber jedes einzelne für fich bestehende'Werk , wel-

"Uud die Wohnung des Ein ät * ““'“ ' * Emp-FZFESTYTHUMW pf (tgers, so wee das ,xacum re, , . - rterbücher,-Glossarien, se rbä-nderre'i e e

z_. B. die Kommentarkien gelehrter GeseUsleaften, nöcheYcTT:

irhlage; uind Handbucher, so wie kostbare“ Kupferwerfe und

„Handschriften werden in der Regel gar nicht ausgeliehen-

nur wenn besondere Umstände eintreten , i? nach deren ge;

trauer Erwzigung dir Ausleihung solcher LXZerke ben- „König- lrchen Bibliothekaren grstactet. Romane, Schauspiele, Ge-

ZYXNRÖ atdidexe zur Zchldne" ?iteratur gehörige Werké-wer-

an er aus eie “.'-U as wenn ein ““ " * L' nachgjexiesexz weßrkdengkatitT; , .tterärqä)“ "MÜ _,«_ gs? echt, Bücher aUs der Köni li en Bibli ZTFberd-YUZYLFTUTFListimmxnglen in ihre Téthungen it;)itiheßk

'“a .rrinimi“e§ "-*-' '- hSZL- sicht me )i s polizei Bezirks zu entire,

1 den_am öniglickxn Fo? brilaubé t - Geichäfkstrégern; ? 1 _] gte: Gesandten und

2) den Köiitglichrii hbhern Hof-, Staats- und “Militair- Beamten, bre ericern bis zu den Kammerherren , im Civilsmtide bis zu den bei den Köiiigl-ichen Ministerien aiigestrllren „vortragench Räthen aller Klassen, so wie allen erkitciyeti Rächer: der hiesisen Königlichen Behör- bcti Wit C'inichlnß des Stadtgerichts; im Militair end,- lrch bis zh Tru Obersrrn und Commandeurs der in Ber,- lin_garmiomrenden Regimenter und Bataillone; alle ÖZYJegcenajmseU Rangklaffen und Grade einschließlich,ge- :" i ; - *

3) drn [)in amve)enden ordentlichen Mikgliedern der König- licheri Ufademw der Wissenschaften und des Senats der Königl. Akqdemiexder Künste;

4) denbrdentlicheri und außerordentlichen Professoren und habilicirccn Privac-Docrncen der hiesigen Friedrich-Wil;

_ l,)eLms-Univerfitäc;

») dcn Direktoren Und Oberlehrern der hiefigen Gymnasien, ,so wre Den im den andern öffentlichen Königiicben Lehr“- Anstalten Mit, dem Titel als Königliche Professoren an,-

, gestellten Lehrern;

2) den Pi'rdigerii-ati den hiesigen Kirchen; ,

/)-dc:,i Mirgliedern der mic der hiesigen Königlichen Frie- drick) 9 *ilhrlmszUniversicät verbundenen Seminarien, wie FFF?!)de "?emmicérsd fY gkelehrce Schulen, insofernsie _ 1 eugii er * ire cioni rc »)“it li - jährlich nachweiien. h t g edschafthalb )(. Allen andern außer den §. 1x. genam'iten- Persoii'exn

Lötzinn Bücher aus der Königlichen Bibliothek nicht anders

geliehen „werden, als entweder auf ausdrückliche Bewilbiguug

MF antglichen Ministerii der Geisklicheu, UnterrichM-Mid

*));edizinal-Angelegenheiten, oder gegen Caution, welche" mit

genauer Bezeichnung des Namens, Standes und der Woh-

nung bes T_avenreii ausgedrmkc werden muß. Zur Erkhei- lung einrr “volihen Caution sind aber außer den Mitgliedern des Kbmglichen Mmisterii deer Geistlichen , Unterrichts- und

J))?ediziiiai-Lingexlegenheicen nur berechtigt: die Gesandten für

ihr Ge]VibjckxascszPerjonale, die Chefs des hiesigen König-

lichen I)eilirairs, jeder für die ihm untergeordneten Offiziere und Beamtrn, die Präsidenten und- Direktorenhiefiger Civil-

Behbrden, ]eder fiir die' unter ihm stehenden Beamten , die

Professoren "drr hiesigen Königlichen Friedrich Wilhelms-Uni-

bersicärz so„wie der hiesige Univerfitäts-Richt_er mtr für die

immatrikulirxen Studircnden, und von den „Direktoren'der

Gymnasien ]eder für“ die an dem seiner Leibung anvertrauten“

Gymiiafio angestellten Unterlehrer. 'Goldcautioneiisnd

in keinem Falle zulässt . "'

Al. Für die au? Special-Caution geliehenen Bücher h_aftet zwar zunächst der Empfänger, in subgjcjium aber der Cavenc, mid zwar unter folgenden Bestimmungen:

1) „Die Latino!) behält, wenn nicht ausdrücklich von dem „Caventru. eme andere Bescimmnng hitxzugefügk wird, ihre Wirkung von “dem Tage der Ausstellung des Scheins an, während des ganzen übrigen Halbjahr 6, bis zum“ Anfaiige der zweiten Woche n'ach' demTermin * der all-

etxchen halbjährlichen Zurücklieferung der entliehenen

r. * - - '

Innerhalb dieser Zeit ist, falls die §. )(7. verordneien

Maaßregeln- unwirksam sind“, "“der Cavent durch di? Bi-„ -

bli-othekare davon-Fuunterrichten, damit derselbe die "d“

th-ixzen “Maaßregeln zur H„erbeischaffung der MrMißkM

, Bucher ergreife. 7 “' 7“

«Z) Jeder„welcber nur auf fremde Cantion Bücher erhalten kann, ist verpfiichcek , in dem Laitfe eines Halbjahrs sich M, MM. und densekben Caventen zu halten, oder,;wenn beyonoere Umskände den Wechsel des Caventen nothwen-

dig machen, die Königlichen Bibliothekare davon zu un-