1874 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Zuständen führt. Wenn „ein Haus den Vorschlag umwirfi. dann scheint es mir nicbt_uubilltg, daß dem „anderm Haine gesagt wird: es möge Vergleichsvyrichläge machen, geeignet, das widerstrebeude H„aus efügiger zu timmeu. Ju dem Stadium der Beratbuug „eures ?Heseßeutwurfs zwis eu den beider) Häusern können dieselben fuglich nur von einem der elbeu, und mcht von „der Regierung auSgeben. Eine Aufforderung zu solchen Vorschlägen paßt meines Erachtens voll- ständig in das Raderwerk unserer Geseßgebung. _

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mul) a„uf eme Viertel- stunde entferne, ich Werde zu einer nan1enilichen„Abstimmuxig im an- däreusHause gerufen, an der Theil zu nehmen mtr von großem Jutek-

e it.

_ In der Sißung des Herrenhauses am 13. d. M, äußerte der Staats-Minister ])1'. Falk in der Berathung des Geseß- entwurfs, beireffend die Deklaration und Ergänzung dcs Ge- seßes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen: _

Die Kommission des Hohen Hauses ist in sich selbst vollitändig einstimmig gewesen, ihre Auffassungen über die Vorlage stimmen ebenso überein mit der Absicht, welche die Staatöregierung bei der- selben verfolgt hat. Die Ausführungen des Kommisfioriöbericbtxs sowohl, wie die Ausführungen„ drs Herrn Referenten sind meiner Mei- uung nacb vollkommen erschöpfend in Begründung der Vorlage. Unter solchen Umständen glaube ich mich auf die einzige Bemerkung be- schranken zu soÜen da[; die StaatSregierung in den Abänderungs- vorschlägcn Ihrer Kommission keine irgendwie sachliche Abänderung, sondern nur redaktionelle Aenderungen erkennt, die geeignet find, Zweifel abzuschneiden.

_ In der Sißung des Hauses der Abgeordneten am 13. d. M. erklärte der Iuftiz-Minister ])r. Leonhardt über den Antrag des Abg. Werner auf Annahme eines Geseßentwurfs über die Aufhebung der im Art. 9 Tit. 2 Buch 2 des Lübschen Rechtes enthaltenen Bestimmung, wonach uneheliche Kinder kein

Erbe nehmen:

Meine Herren! Ich bedaure, mich mit dxm „Geseßmtwurfe nicht einverstanden erklären zu können und demgemäß bitten zu müssen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

„Es handelt fich um die Erbberecbtiguxig der unehelichen Kinder. Die1e Erbberexhtigung ist in den drei großen Rechtssystemen, Welche m der preußischen Monarchie_ gelten. sehr verschieden behandelt. Nach dem gemeinen Re t ist, ]oweit BlutSverwandtichaft besteht, die („Trbberechtigung der uns elichen Kinder die gleiche, wie die der che- lichm Kinder. Den gleichen Grundsatz hat das Aklgemeine Landrecht, er führt aber 311 Janz verschikden Resultaten, weil nach dem Landrecht die Blutsverwandtschaft zwiszben unehelichen Kindern und dritten

ersone_n nur in einer außerordentlich bsschränkicn Weise aner- anut ist. Im 9069 917119 haben die uncbelichen Kinder eine reggläre Erbfolge gar nicht, sie haben aber ein sehr beschränktes irre- gularxs Erbrecht. Ick) glaube, daß die Be1eitigung diescr Verschie- denhrtten 111 den drei Rechtssystemen, Welche „mir gar nicht berechtigt zu sem scheinen, der deutschep Gesetzgebung uberwiejen werden kann. Nun bestehen („iber neben diesen drei großen Rcchts1ystemen noch be- sdndere Vorschriften über die Erbbarecbtigung unehelicher Kinder pro- vxnzteller, meist lokalrr Natur. Soweit ich die Sache übersybr, haben diese Vorschriften kem Recht„ auf Fortexistenz, sie find die Ueberreste langst„verschollener Rccthanichauungen. Deshalb, glaube ich, wird man in Bezug „auf die besonderen Vorschriften inkgesammt und bei ed„er einzelnen die Frage_ i_teÜeu können, ob fie nicht aufzuheben seien.

ie Antwort auf dzeie Frage kann aber nur erfolgen auf Griind emgebmdxr Berichte der Gerichte des Landes. Eine solche Berichterstattqn isi den„Landesgerichiet„1 bereits zur Pflicht gemacht, u1„1d 1ch bezwe„1 8 nicht, m der Lage sem zu können, bei Beginn der nachsten Session dem Hohen Hause den entsprechenden Gkseßeutwurf vorlegetz zu könnc„n. "

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß ich dem Gedanken, Wel- cher_ dem „Gesetzentwurf zu Grunde liegt, nichi abgeneigt bin: aber es fchxmt m1r„doch eme Forderung der legislativen Konsequenz zu sein, daß man die Sache von einem allgemeinen Standpunkt aus betrachtet, und daß fur die Gesetzgebung nicht der ganz zufällige Umstand ent- scheiden „sem„darf, ist, daß der Herr Antragsteller als Richter bei dem KrerSgerrcbt zu Deznmm einen bestimmten Fall erlebt hat, der ihn unangenehm brruhri. Vorschriften, wie sie im Lübscben Recht beste„11en, gelten auch in anderen Provinzen. Der Hr. Abg. Schutt hat bereits in der xweiten Lesung darauf arxfmerksaw gemacht, daß„ ähnliche Vorschriften in Schles- wtg-Holstem bestehén. Das Wird auch noch anderweit passen. Warum sou denn„nun„ eine Joche veraltetemid mi liebige Vorschrift aufgehoben werden „fur die „Stadte, wo War nicht Lub'sches Recht, aber säcbfifchcs Recht mit? Die betreffxnde Vorschrift stammt aus dem sächsisxien Landrechi.„ Man darf bet der Geseßgebung nicht mit Willkür verfahren. Aber, meine„ Herrxn, auch Wenn es fick) [edi [ich um Lüb'sches Recht Yndelte, wurdegch glauben, daß ck nicht ent prechend wäre, auf diesen

e?eßentwurs einzugehen. Wenn das Haus die Initiative in der Ge eßgsbung ergreift, wo es fich handelt um geschlossene Gesetze, z.B. das Landrecht, [)Jt das„ weniger Bedenken, und die Königliche StaatSregterung ist diesem Bestreben auch nicht entgegen-

getreten; das find Ver ältnisse, die sich über1ebea lassen Aber das H„ohe Haus wird cbwerlich übersehen können den Zusammen- hang, u: welchem die Aufhebung der vorgeschlagenen Bestimmung steht ob sie nicht Rückwirkung bat„. Ick) Wenigstens kann das yicht überiebeu und könnte die Garantie dafür, daß Alles in Ordnung wäre, nur auf Grund eingehender Berichte der betreffenden Appella- tioas eri_chte gewähren. Ich bin auch überzeugt, daß Niemand im an e eme Garantie für die Richtigkeit Ihrer Beschlüsse“ gewähren ann. Aus diesen Gründen gebe ich Ihnen anheim, von dem Geseh- entwurf Abstand zu nehmen. Wie schwierig übrigens die Materie ist, geht daraus hervor, dax; zu dem an und fiir sich sehr einfachen Gesetzentwurfs so 1ebr um asseude und abweichende Anträge gesteut find. Das bewxist am besten, daß die Sache zur legislaioriscben Er- ledigung noch nicht reif ist.

Vereinsvefen.

München, 11. Mai. Heute tagte hier eine Versammlung der Delegation der bayerischen K_rieger- und Veteraneu-Vereine zur Beratbun„g des Entwurfs eines Statuts für einen „Bayerischen Veteranen-Krteger und ZampfaenoffewVerein“, der „aus den bayerischen Vereinen rrutEhren gedientxr Militärs gebildet Werden soll. Es waren 215 Delegate rnit 315 Stimmen anwesend. Als Zweck dcs zu grün- denden„ Gesammtverems bezeichnet der Entwurf ,die Vereine unter ausdrucklicher Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres Rechtes der Selbstverwaltuyg zusammenzufassen und in nähere Berührung mitxr sich wie mit einem Centralorgan zu bringen.“ Gleich- eittg bezweckt der „Verein Fühlung zu nehmen zu allen deut- Léen Moger-Verrmen, und hat zunächst kameradschaftlichen

nsch1u „an bereits außerhalb Bayerns bestehende organi- snte ereiiisgrupyen angenommen. Als seine erste Aufgabe 1011 der nxux Verein nach dem Entwurf die Stärkung der Treue zu Kaiser, Konig und Vaterland, fowie die Kräftigung des Bandes der Waffeng„eme1nschaft und Kgmeradscbaft auch im Civilstande betrach- te„n.„ Dee Zwecke „des Vereins sollen auch durch Gründung einer pe* riodrschen Ze1t„[chrift als Preßorgan sämmtlicher dem Verein angehö- renden Kßrper chafxen eréielt Werden, Und als Weiterer Zweck desselben wird thattges E1ngr„e1 en in alle an den Verein gclangcnden

ragxn dcr Unicrsiußung alieröschroacher und hülfSLedürftiger «ZeretnSgenosfen be etchnet. Zu diesem Zwecke hat denn an bereits Se. Mmektät der König für den Verein 3000 Mar bestimmt. Bei der Veralhung des Statuts für den neuge- grundet„en Gesammtverein wurde den übrigen Paragraphen ohne wesentliche Aenderung betgesttmmi. Bezüglich des §. 22 aber: „Vcr- ems-Ebrentcxge sind a. das Allerhöchste Geburts- und Namensfcst Sr. Ma estat des Königs, b. der 10. Mai und 9. der 2. September,“ wurde [) chlossetx statt 911 b. der 30. Mai zu setzen: „Das Geburts- fest Sr. Majestai des Deutschen Kaisers.“ Der Schlußparagrapl) 23 lauiet: Der Yeremöruf ist: „In Treue fest!“ Die Bettrittöerklärun- Leg der Vereine zu dem neugegrundetcn Gesammtvereine müssen bis patestcns 1.„ August dieses Jahres erfolgen. Unter ochrufen auf Se. Majestat den König, dann auf Kaiser, König und aterland ging die Versammlung auSeinander.

_ Kunst, Wissenschaft und Literatur. Munchen, 13.9.1191. Die Profxsforen der hiesigen Universität wchrdcn „txtcrgen nacbtraglick) drei Jubilaen durch ein Festmahl feiern: Die 50]al)rtgen Doktorjubtläen der Herren Professoren Vr. v. Roth- mund 9915. und Dr. v. Kobell, und das 50jährige Dienstjubiläum des Herrn Professor:c.,Reichsraths 131“. v. Döllinger.

Bayreuth. Das erternrbmenRichard Wagners hat einen weiteren bedeutenden Fort1chritt gem„aéht. Durch einen neuerlichen yambaften Znschtx? von Seixe des Königs von Bayern ist die Be- 1chaff„ung der Bumen-Emrrchtung, als Dekorationen, Maschinerie, Kostume 2c. nunmehr als geficbert zu betrachten. Die Dekorationen werden nach den Skizzrn des Malers J. offmann, jedoch abweichend von der fruherea-Yereinbarung und auf einen Wunich nicht von ihm selb„st, sondern unker seiner Mitwirkung von den Hoftheater - Malern Bruder Bruckner" aus Coburg gemalt. Die bezüglichen Verträge smd bereits abgeschlossen; „ebenso Wurde„ die Herstc-Uung der Maschinerie mit dem Maschinenmezster Brandt in Darmstadt und die Vollendung des„Hau„ses und Außftzhrurg des Zuschauerraumes mit demArchitékten „Bruckwa d aus Leipzig abgeschlossen. Die Costüme werden nach Zeichnungen von J. Hoffmann angefertigt.

_ Die Firma F. A. Brockhgus in Leipzig hat soeben ihren umfangreichen Verlagsbericht fur das Jahr 1874 veröffentlicht.

LandWirthschaft.

Da sich in das in Nr. 109 d. Bl. aufgeführte Ver eichni der Miiglieder de„s Aus„schusses des Kongresses deuzische? Landwrrthc Jrrihumer„ eingeschlichen, geben wir nachstehend die Namen der Herren noch einmal vollständig: Dm gewählten Mitglie- dern, Herren: von Behr, von Benda, von Diest, ElStier von Gro- now, riepenkexl _HBraunschwÜg, Herti), Holy, von Leuthe, Noodf, vom Rath, Schuße, Schumacher, Sombari, von Wedekl _ VehlingSi ddrf, vyn Wedemeyer,„ Graf Zedliß _ Großenbohrau, traten durch Kooptation hinzu: Jux Pryvinz Preußen: Hr. Gencrallandschafis- Rail) Richter _ Königsberg 1. Pr. _ Für Provinz Posen: Hr. Rii-

tergutsbefißer„Keuncmaun _ Klenka bei Nrustadt (;.-W. _ Für Pro- vinz Schleswig-Holsteiu: Hr. Graf Dürkheim Bundthnst bei Preeß. _ Für Provinz esseu-Nassan, Großherzogtbum Hessen: Hr. Freiherr von Nordek ur abeuau. _ Für Königreich seu: Hr. Ritter- gutsbesißer eiler _ Nenensalz b. Plaucn; r. General-Sekretär von Langsdorff _ Dresden. _ Für Königrei Bayern: „r. Guts- besi er Pabst _ Burgstall bei Rothenburg a. Tauber. _ ur König- ret _Württemberg: Hr. Freiherr vo„u Ow _ Wacheudorf. - Fur Gro herzogtbum Mecklenburg: Hr. Ritterguisbesißer Poage„_ Roagow bet" almdorf. _ Für Thüringen: r, Freiherr von Stem -_- Korb- berg bei Rudqlstadt. _ Für Elsaß- oihringen: Hr. Gras“ Durckbeim _ Montnzartm, Fröschweilcr bei Wörth; Hr. Loms Pgsquay _ WasZelnhetm i. Elsaß. _ Als Männer der Wissenschaft die Herren: ?)ro e or Becker _ Greiföwald, Professor Richter _ Tbarand, Pro- essor A. Wagner _ Berlin, Stadtrichter Wilmamis - Berlin. Gewerbe und Handel. Berlin. Vom 24. bis 30. Mai findet hier ge„ entltcb des zweiten allgemeinen deutschen «„chubmacbennet ter-Koa- Jresies eine Ausstellung asser in die Schuhmacherei schlagenden .lrtikel im Hotel Imperial, früher Arnim (Unter den Linden 44) statt. Vreßlau, 13, Mai. (W. T. B.) Die heutige „Generalver- sammlung der Aktiengesellschafi Donuchm_arkb„u„tte geneh- migte den vorgelegten Rechnungsabschlu?, „wonach eine Dividende von 6% pro 311110, mithin für die letzte Ge cbqftspcrwde von 13 Monaten von 6x)- vertheili, und dem Amortisationsfonds 53,230 Thlr., sc- wie dem Refervefonds 44,400 Thlr. uberwwsen werden sollen. Verkehrs-Anstalten. _ Triest, 15. Mai (W. T. B.) Der Llovddamprer „Diana' ist heute früh mit der ostindisch-chmefischcn Ueberlandpost ans Alexan-

1ien icr ein ctro en.

d JFew-YFU,ff 13. Mai._ (Per tranöailantisÖctz Telegraplz.) Das Postdampfscbiff des Baltischen Lloyd „Fratiklin“, Kapitan E. Dehnicke, ist heute, nachdem daiselbe am 25, leril„91niwerpcn ver- lassen hatte, Wohlbehalten hier eingetroffen. _ Heute ist der Dampfer

dcs norddeutschen Lloyd ,Hermann“ hier angekommen.

Aus dem Wolff'.schen Telegraphew-Bürxau.

Pest, 15. Mai, Mittags. In der hxutigexr„S1ßung„ des Finanzausschuffes erklärte sich der Reich-KrtegSmimfier Freihrrr Kuhn von Kuhnenfeld aufs Entschiedensie gegxn „eme etwcxige Abkürzung der Präsens eit der Heercsdtenßpfirchttgen. Furft Czartoryski bemerkte, daßi m die polittschechgx der_beruhigendZnPer- sicherungen und rofigen Aufbauungcn des„Mmtßers des Yuswarttgen ungeachtet ziemlich drohend zu sein schiene; man durfe „deshalb die Erfolge der Armee 11icht in Frage stellen, da „vielleicht der Krieg nicht ferne sei. Der Minisier des LluSwariigen Graf Andraffy erwiderte, er könne die politische Lage als so schwarz nicht ansehen, im Gegentheil habe die Erhaltung des„ Friedens die größte Wahrscheinlichkeit für sich, mehr als „eine bloße Wahrscheinlichkeit könne Niemand vorher sagen. Allerdings haben wir keine Feinde, aber wir finden umsomehr Freunde, jewehr man Vertrauen in die Stärke unserer Armee seY_t.“„ Aus diesem Grunde sei es gefährlich, an der erprobten dreixahrigen Prasenz- zeit zu rütteln. _

Windsor, Freitag, 15. Mai, Vormüiags. Der Knife von Rußland und der Großfürst Alexis besuchten gestern, vom Herzog von Edinburgh geleitet, die Prinz Albert- und „St.„Gech s- Kapellen und nahmen darauf in Begleitung der Königin die„Kon g- lichen Meiereien in Augenschein. Nachmittags besichtigte der Kaiser, be- gleitet von der Königin und den Mitgliedern der„ Kontgkichen Familie, die Virginia Waters. Abends fand in Windsor Caßle ein Galabanket statt, zu dem 140 Einladungen ergangen waren. Der Kaiser von Rußland wird fick) heute nach London begeben und bei dem Prinzen von Wales diniren.

Köni liche Schauspiele. .

Sonnabend, 16. ai. Opernhaus. (120. Vorstellung.) Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz „in 4 Abtheilungen von P. A. Wolf. Mu1k von C. M. v. Weber. Ballet von Taglioni. Anfang 7 U r. Mittel-Preise.

Sch„auspielhaus. (131. Vorstellung.) Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Göthe. Anfang 7 Uhr.

Mittel-Preise.

Sonntag, 17. Mai. Opernhaus. (121. Vorßellung.) Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel- dieu. „Anna: Frl. Lehmann. Jenni): Frl. Horina. Goveston: Hr. Fricke. Georg Brown: Fr, Schott. Dickson: Hr. Sachse. Anfang 7 Uhr. Mittel-Prei e.

Schauspielhaus. (132. Vorstellung.) Rosenmüller und Finke. Original-Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Töpfer. An-

fang halb 7 Uhr. Mittel-Preife.

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Genschows Obolritischer Rossebändiger.

Im Auftrage Sr. Königlichen oheit des Großherzogs von Meckienburg-SchWerm hat der Bild auer Genschow in Bkrlin eme mtexsffante Koloffalgruppe auSgeführt, welche bestimmt ist, dgs Gelanderder Schweriner Schloßbrücke zu schmücken, wo ße kunfttg nocl) em entsprechendes Gegenüber auf der andern Seite deffrlben erhalten „soU.„ Das von dem Künstler vollendete Modell ist m der Kynstgteßeret von Czernikow hierselbst, Schwedter- ßraße 293, 111 31111 gegossen und vollendet, ciselirt und bronzirt, im Garten dieses Grundstücks gegenwärtig auSgestellt.

Die Gruppe ist eme neue und selbständige Behandlung deffelben Motivs, welches den bekannten Pferdebändigern des Btdhauers Baron von Klodt auf der Berliner Schloßterraffe und auf der„ KJnalbrücke zu St. Petersburg zu Grunde lie t: e_m wxldbaumendes Roß, von seinem Herrn, einer ne xn ihm stehenderi heroischen ManneSgeftalt, am Zügel ?uruxkgezerrt und bemetstert. Dieser Bändiger seines Thiers aber | hier keme„nur allgemein gehaltene nackte Idealfigur, sondern ei1„1e von bestimmtem„ nationalen Typus: einer jener Obotriten- krieger der Stammvater der heutigen Bevölkerung Mecklenburgs. O_er gefiochtene große Wetdenschild, Bogen, Schwert, Axt und Kocher „liegen am Boden neben ihm. Seine von Kraft schwellen- den Glieder umkletdet ein Bärenfell, dessen Kopf und Schnauze seine dichten Locken wie ein Helm bedecken, während die Haut der_Beme und Taßenihm dasselbe um den Hals und die Hüften.be= festigt. Das Roß baumt |ck)- den „Körper aufgerichtet, Hals und Kopf mit den schnaubenden Nüstern zurückgeworfen, mit den Vorderhufen in die Luft schlagend, Hoch auf, in prächtig feuriger Bemxgung von großer Naturwahr eit. An seiner linken Seite steht ]ener obotritische Krieger. Mit der hocherhobeüen Rechten hat er nah dem Gebiß den Zügel feines Thiers erfaßt; dgs „untere Exide „der Riemen hält seine linke Hand. Den barttgen , männlichen, wildsthöne-i Kopf zu dem des

Roses auf- und Yingewendet, wirft er, das linke Bein weit“

vorgeftreckt, den Fu „fest gegen den Boden ßemmend, den Kör- per„mit aller Kraft rucxwärts, so daß dessen ganze La auf dem zuruckgestellten, mz Knie gebeugten rechten Bein ru 1. Beide Gestalten kompomren fich, besonders in der Vorderansicht, zu einer, froh der lebhaften BeWegtheit in den Linien, ruhig und

schön„ geschloffrnen Gruppe; sie verrathen bei dem Bildhauer das tuchttge Studuxm, die genaue Kenntriß des Pferdes wie des Mensxhen und jene bedeutende bildnerische Kraft, welche sich dem verewrgten Professor Rauch ehedem schon bei manchen seiner großen Motiumentalarbeiten als trefflich verwendbar erwiesen „hatte; der 3111ng7; von Czernikow ist dem Modell des Künstlers m allen Theilen gerecht geworden.

Aus dem ;thüringisch-sächsischen Alterthumsverein.

Halle, 9. Mai. Die Monalsverfammlung des thürin i - fachsixchen„Alterthumsvereins beschäftigte sich unter Anderem aucbg rsrYt der Chro„mk des Merseburger Bischofs Thietmar. Veranlassung dazu gaben die folgenden geographischen Bemerkungen zu dieser Chronik. Nachdem der Sprecher der vortrefflichen Bcarbeitung der Chronik m den Uonumenta (1911119111116 Zoriptorum gedacht und dabei ein Be- dauxrn auSgesprowen hatte, da; keine Handausgabe nach diexer aus- gezeichnetexi Arbeit der Herren „erv, Bethmann und Lappenberg vor- Yanden s„ei, gmg Hr. Dr. Schadeberg zu den grographiscbcn Bemer- u„ngeu uber und mies„ art mehreren Stellen nach, daß die dort er- wahnten Orte„n„1cbt rtcht1„g erklärt worden wären. Das 4, 6, 29 xzeuannte Iteri ist nach dxesen Ermittelungen ni t die Burg Jtteru, ondern„ das 6, 29 „19„er1val)nte Jteri, d. h. Eik ra. Bischof Wig- bert 1st„kem„Mitglied der _Querfurter D nasten, das Sideger- bujen ist nicht das heutige Sotxcrxausen, sondern das jxßige Sudershausen zwischen Lindau und Nörten an einem Nebenbache _ der Leiria, unweit Callenbur das ebendaselbst „erwahnte Der_ltugun ist „nicht Nieder-Üsblingm, sopdern das weite Dorf Derltngen oder Doerlingen zwischen iesdorf, Jhlewiß „und Gerbstadt, sowie Wiribene _das beuti e u„rgwerben bezeichnet., Daliwi und Ninstedi ließen sich ni t bestimmen. Meustedi oder Ministedi sei eine Wüstun im Mans- feldiéchexi und das yraeäium Azinestedi, wofür Wahrs einlicb Az- meu kein zu lesen sein möchte, sei das von Heinrich 11.“ dem Hochstifte geschenkte Erblehn (Uereäitarium bsnefjojum) Azm“enstedi der Ur- kundeLZV„l)eute Werde der Ort-Oömannstäd-t, im Amte Roßla, ivo YZ) ielands„ Grabstätte befinde, „genannt. *Das 7, 5, 15 erwähnte l oder 1111! sei das heutige Land lädichen Wiese, welches urkund- (lck schon „vor und von Karl d. G. genannt werde und zu dem ein“ ansehnlichxs Revier, „])a 119“ oder „111071110111 ssiggsxj“ gehört babe. Olf ein 1 set “weder [_cbaß, noch Oelzscbau oder auch Oelsen, ondkrn es sei asselbe, was m der alten Biographie Thielmars

„*

Ol'enice genanxit werde und cheichne den dritten Ort, aus Wel Zm „das heutige Tcutfcbenthab estebt. Dieses Dorf umfasse urspriing11ch,„und m_maxichenjuristijcben Fragen auch Zest, drei ver- schiedene Dorfer, nam11ch die beiden deutschen Dör er DeuSne ZDeussen, Dussin„a im Hersfelder Zehntverzeichniß aus der

eit von 992 bis 1000) und Gottsdorf, woraus im ge- meinen Lebe)! Kubsdorf gebildet worden (im Hersfelder ZeKntverzetchmß Codtmenödorf, Cozimendorf); beide bilden das „0 ere iind das un„tere Thal“; zwiscbexi ihnen liegt das Mitteldorf Oelön'rß, OSnt , Otzni , eiye 11avifcheAnfiedelung, mit Be- fißungeri, „welche na eiyer Haberstadtischen Urkunde vom Jahre 1189 n„ach slavtsxbem Rx te zehntfrei bel„assen wurden. Es sei wahrs ein- 11ch,„daß im Tbtetmar Olzentci statt Olzciuzi zu lesen un zu schreiben set, da eine Verivechslnng der Silben 3911121 und 8011121 nicht möglich wäre „man habe nur 0. in 9 und n in n zu verwandeln. -* Das „voix T teimar 3. 7, 15 genannte Sumeringe oder Sume- ringi““fe1 m t Groß-Sömmerda, das auch in den ältesten Ur: kunden Sumerxdt und Someridi genannt Werde, sondern es sei die bruiige Wusiung im Kreise Halberstadt, m der Nahe der alten Westerburg,

der wahrscheinlichen Geburtsstätte der Hildegard von Wisterburg, Ge- nzablm des Herzogs Hermann von Sachsen. Dort war wohl eher ein so großer Forst zu finden, da er in Tausch für den Forst gegeben )verden konnte, Weicher zwischen chmölu und Stauch, zwischen Halle- Mersebu-rg und Eilenbrirg fich aukbreitete. Die ganze “Ortslage von Sömmerda bietet „zu einem solchen Forste keine Gelegenheit, und was etwa voxbanden sein mochte, nahm der in Sömmerda schou vor Karl dem Großen vorhandene Königshof in Ansprrch. _ .Das von T ictmar «&ck& 27 genqnnte Thru izi Wird für Traupiß im Krei e Zeiß alten,'es ist aber Tru iki, Trobikc, d. l). Drübnitz unweit Ilsrn- urg, wo sich seit 877 „em von „Ludwig dem Jüngeren'gegründetes Kloster bxfand dessen Strftgngöbrief erst vor Kurzem wieder aufßs' fundetz „fem so . Aus _Truptzi ist ebenso Drübni gebil ei, wie aus Walbxzx Walbach entstanden ist. Walbizt, Wallibizi durch tima 311711910115 erklärt, und sei daher 1217113 ailsatiouo zu schreiben.

effet

Redaktion und Rendantur: Schwieger. B erlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Eigner.

Vier Beilagen .- (einschließlich Börsen- und Handelöregisfer-Beilage Nr. 75.)

Sommeringe„ zwischen Huy und Elm-'

Uebrigens ha e Thielmar“ Helbsr

Bxilagc

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußiirhen Staats-AnzeiJer.

„17./„€ 113.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventmller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen dcs Braunsberger Kreises im Betrage von 450,000 Mark Reichswährung.

Vom 15.2lpril1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. Nachdem_von der Kreisvertretung des Braunßberger Krei es im Regierungsbezirk Königsberg auf dem Kreista e vom 5. Februar 1874 beschlosjeu wvrden, die zur Tilgung der dur das rivilegium vom 30. Marz 1868 (Ges. Samml. pro 1868 'Seite 4 6) genehmißten fünfprozentigen Obligationen-Anleihe von 150,000 Thalern erforder- lichen Mittel durch eine bei dem Reicbs-Jnvalidenfonds zu machende Anleihe von 450,000 Rcichmark zu beichaffen, Wollen Wir auf den Antrag „der gedachten „Kreisycrtretung: zu diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs-Jnvalidenfonds resp. dessen RechtSnachfol ers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, owohl Seitens der Glaubiger ais aixch des Schuldners unkündbare Scbuldvcrscbreibungen zu einem Ge1ammt- Nominalbetrage, welcher dem noch nicht gctilgten Betrage der S uid gieicbkommt, also von höchstens 450,000 Mark Reichs- rung ausstellen zu dürfen _ da fich hiergegen wedxr im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gesunden bat _, in Gemäßheir des ,L. 2 des„ Ge- seßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen um Betrage von höchstem; 450.000 Mark Reichöwäbrnng, in Bites)- ?taben: Vierhundert funfzig Tauiend Mark, welcbe in Apomts von , 15 , 00, 300 und 200 Mark Reichswähmng nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtönach- folgers „uber die Zahl der Schuldscbeine jeder dieser Gattungen nach dem beiliegenden S ema auIzufertigcn, mit Hülfe einer Kreisstcuer mit vier und einbal Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jaßre der AuSgabe der Obligationen ab tpit jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Pro- zent des ursprünglichen nomineÜen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten Schuldraten zu tilgen find, _ durch gegenwärii es Privilegium Unsere landesherrlicbe Genehmigung mit der rechtli en Wirkung ertheilen, da ein jeder Inhaber dieser Obli- Fkionen die daraus hervorgehenden echte, ohne die Uebertragung des igentbnms nachweisen zu dürfen, geltend u machen befugt ist. Durch vorstehendes Privilegium, wel es Wir vorbehaltlich der 918th Dritter erthcilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen. Urkundlich unter Unister Höchsteigenhändigcn Unterschrist und beigedrucktem Königlichen Infiegel. Gegeben Berlin, den 15. April 1874. (11. 8.)

Gr. zn Eulenburg.

Wilhelm.

Camphausen. 1)r. Achenbach.

Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Braunöberger Kreises „_ „Him ..... Nr ..... 3. Em11sion uber ...... Mark Reichßwährung.

AuSgekertigt in Gemäßheii des landesherrlichen Privilegiums vom

15 April 1874 (Amtöblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg

vom . . ten ....... 1874 Stück . . . und Geseß-Sammlung pro 1874. Seite . . . . lfde, Nr ..... ).

Auf Grund dcs unterm 15. April 1874 genchmigicn Kreistags- beschlusses vom 5. Februar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 450,000 Mark Reichswährung bekennt fick) der KreiSaus1chuß dcs Braunsberger Kreises Namens des Kreises durch diese für jsdeu Jn-

Provinz Preußen.

Berlin, Freitag, den 15. Mai

haber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des

Kreises unkündbare Verschreibung, Zu einer DarlehnSschuld von Mark ReichSwäbrung, we che an den Kreis baar gezahlt

Worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 450.000 Mark geschieht vom Jahre 1874 einschließlich ab mit einem Prozent des ursprüng- lichen nominellen Schuidkapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverfchreibungen.

Der Kreis behält sikb "edocb da? Recht vor, deu_ Tilgungsfonds für jedes JacFr bis auf höch1tcns fünf Prozent des urwrünglichen no- minellerx „S uldkapitals zu verstärken. Die durch die verstärkte Amoriiiatwn ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu, Die jährlichen Amortisationßraien Werden ans 300, beziehungs- weise 200 Mark abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibuugen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloofuug erfolgt vom Jahre ab in dem Monate März jeden Jahres. Die ausgeloosten Sebald- verfcbreibungen werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des_ Termins, die Rückzahlung erfolgen soll, spätestens drei Monate vor diesem Ter- mine durch den in Berlin er cheinenden „„Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen taats-Anzeiger“ oder das „an desscn Stelle tretende Organ, ferner durch das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Königsberg oder „das an dessen SteÜe tretende Organ und durch mindestens je em in Königsberg in Pr. und m Braunsbcrg erscheinendes öffentliches Blatt, „event. durch anderweit vom Kreisausfchusse näher zu beitimmende und 111 dem Reichs-Anzeiger be- kannt zu mache'ndc Publikations-Organc bekannt gsmachi.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwertbe zu entrichten ist, wird _es in Halbiä11r1ichea Tcrminen, ])03Fnumeranä0 am ]. Aprü und 1. Oktober eden Jabrcs, von heute an gerechnet. mit vier und einhalb ;prozent [(KMU) in ReichSmünze verzinfet. Der Zinsenlauf „der auSge oosien SchulDVerschreibungen en- digt an dem für die Einlöiun bestimmten Tcxge.

Die AuBzablung der Zin en und des Kapitals erfolg„t„g„egen bloßr Rückgabe der aus;;egebenen Zinöcoupons, beziehungßwcise dreier Schuld- verschreibung, bei den in den vvrbezeichneten Blättern öffentlich be- kannt gemachten Zahlungsstrllen 311 Berlin und Köningerg1.„P„r. und bei der Kreis-Kommunalkaffe m Braunsberg und zwar auch in der nach drm Eintritte des Fälligkeitsii'rmins foigknden Zeit,

Mit der zur Emvfangnahme des Kapitals präfentrrien beuld- verschrcibung find auf die „dazu gehörigen _ZinScoupons der spatereu FäÜigkeiistermine zurückzuiiefern. Für die fehlenden Zinscoupons wrrd der Betrag vom Kapitale “abgezogén. _

Die gekündigcen Kapitalbetrage, welcbe innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungxxtermine nicbt erhoben werden, „sowie die innerhalb 4 Jahren, vom ijaufe des Kaienderiahrxs der Fangkgit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu „Giinjten des Krei1es.

Das Aufgebot und die Amortisation„ verlorener odxr vernichteier Schuldverfcbreibungen erfolgt nach Vorschrifi der Allgemeinen Gerichts- Ordnung T1 eil ]. Titel 51 §. 120 881]. bei dem Königlichen Kreis- gericbte zu rannsberg. -

Zinscoupons können weder aiifzicboten nyc!) amoriifirt werden. Doch sol] demjenigen, Welcher den Vkriujt von ZinScoupous vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bet der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Befiß der Zinécvupons du„xch Vorzeigung der S uld- verschreibung_oder sonst in glaubhaster We11e dartbui, nail) Ablau der Verjährungßsrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupoixs g-„gen Quittung aUSgezablt werds".

Mit dieser Scl)uldver1chr€t-bung sind ...... halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres„. . . . «USgegrben.

Für die weitere Zeit werden ZmScoupons-cmx“fünfjährige Pe- rioden auSgeg;*ben. ' '

Die“ Ylusgabs ciner neucn Zmöcoupous-Serie erfoigi bei der Kreis-Kommunalkasse zu Braunsberg gegen Ablieferung des der älteren Zinßcouvons-Serie beigedruckten Talons.

an welchem

18274.

Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der ncnm Zwacoupouß - Serie an „den In aber der Schuldverschreibung, sofcm dercn Vo eigung rechtzeitig ges eben ist.

Zur 1cherixett der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit„seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftiger: Ver- mögeF) l„1_„l_1d mrtuieikÜerdSlteJierkraft. d A

„e „e_n zu „r n )a en wir iee us erti an unter uu erer Unterichrist ertheilt. f g g f

Braunsberg, den . .ten„ ........ 18 . .

Der Kreisau91chuß des Kreises Braunsberg.

Anwerkunq:

Die Unterschriften find eigenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Preußen. „Regierungsbezirk Königsberg. ZmScoupon

_ zu der Krets-Obligatiou des Braunsberger Kreises. Emission. 14111. . . . Nr. , . ; uber ......... Mark zu vier und ein halb Prozent Zinsen uber . . . . . M “r'

ar ..... Pfennige. Der „Inhaber dieses Zinécoupons empfängt grgen dessen Rückgabe 111 der Zett vom . . . tc„n . , . . bis . . . reip. vom . . .ten ..... bis ..... 1„md späterhm die Zinsen der vorbenanniM Kreis Obligation fur das Halbjahr vom . . ten . . . ._bis ..... mii . . . (in Buch- staben) Mark ..... Psennigcn bei der Kreis-Kommu- naikassc zu Braunsberg und den in dem Deutschen Reichs- und Kouigliä) Preußischen Staats-Auzeiger oder dem an dessen SieUe treieyden Organs, in dem Amtsblatie der Königlichen chisrung zn Königsberg dder deni „(indessen Stelle tretenden Organe und in min- destens [e ?inem m Konigsberg i. Pr. und in Braunsbcrg erscheinen- den öffenilichen „Blatte bekannt gsmachtcn Einlösungsstslie in Berlin und Königsberg [. Pr. . Braunsberg, dcn ._ . . ien ........ 18 . . „Der KretSriusschuß de_S Kreises Braunsberg.

DteieerScoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht “innerhalb vier Jahren nach der Fäüigkeit, vom Schlusse des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Annzerkung: Die Namezis-Unterscßrifren des Kreis-Ausschuffes können „nut Lettern o_der Facsimckeßempein gedruckt werden, doch muß jeder ZmScoupon unt drr eigenhandigen Namens :Unterschrift eines Konfrolbeamten versehen Werden.

Provinz Preußen. T RTgierungsbezirk Königsberg a o 11 zur Kreis-Obligaiion des„ Braunsbcrger Kreises. 3. Ein11si0n.

Der Jyhaber dic]es Talons exnpiängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation dcs B„ra11„n8bcrger„Krei1cs . . . [„itt ..... Nr. . . . uber„ . . „. . . Mark Z vier und em halb Prozent Zinsen, die . . . te Serie ZtnScoupons fur die fünf Jahre 18 . . . . bis 18 . . . . bei der Kreis-Kommunalkaffe in Braunsberg. Braunsberg, den . . . tcn_ ......... 18 . . . Der Kreisausscbuß des Kreises Braunsberg.

Anm „erkung „: 1) Die Nainens-Unter1chriften des Kreißausichuffes kongen„m11Letiern oder Facfiniilcstcmpeln [edrmki Wcrdew doch wu); eder Talon Mit der ergxnbändigen Namens-Unterfchrift eines ontrolbeamign vkrsehcn wxrden.

„2) Der Talon „111 zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- seite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichen- den Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon. Talon.

Inseraten-Er edition des Deutsthen Rei H-Anzeigrrx nnd KöniglithJrenßisrhen StaatI-Ru tigers: Berlin. ilhelm-Straße Nr. 2.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Geficbisfarbe:

Sterkbriefs-Erledignng. Der unterm 1. Mai 1874 „hinter den Briefträger Herrmann Dürre von hier „erlassene „Steckbrief ist durch SeleJestellung de§1c.„Durre erledigt. PotSdam. den 9. ai1874. Komgltches Kreißgericbt. Abtheilung [.

Steckbriefs-Erledi ng. Der unterm 30. April 1874 hinter den früxren ?Postillon Christian Kubixr aus Feldheim erlassene Steckbrief ist durcb Ergreifgng des 2c. Kubin erledigt. Potsdam, den Yun PLM 1874. Königltches Kreißgericht. Abthei-

J . *

erlassene Ste

Steckbrief. Der unten näher bezeichuete Müller- geselle Arthur Engen „Bänke aus Delitscb ist Wegen Landstrezcbens zu einer Woche Haft und Ueber- weisung an die Landes-Polizeibekörde rechtskräftig

. Steckbriefe und llnteriuchungs-Sachen.

. Konkurse, Subhaftationxn, ladunqcn u. dergl.

. Verlänie. VervaE-mngen, Submissionen tc.

. Verlooiung, Au-erriiaan, 3111554175111]; 11. s. w. von öffentlichen Papieren.

blaß. Sprache: deutsch“. 21)Besondere Kennzeichen: Keine. Calbe a. S., den 23. Aprik 1874. Königliches Krengericht. 1. Abtheilung.

D„cr Eisenbahxt-Arbeiter Peter Klöckner, frü- her in Blankenstein, soll in einer Untersuchungssache ais„Z-ugc veruonmien werdkn. lizeibehßrden und „Sicherhsitsbeamtcn um Bezeich- nung seines gegenwartig unbekannten AufenthaitSorts.

Bothum, 9. Mai 1874. Der StaaiSanwalt.

Der am 14. April1869 gegen den Reitknecht Johannes P ster dor! Langenhain (Kreis E1chWege) rief wird hiermit erneuert.

Fulda, am 11, Mai 1874. Dkk UntersuchungSrichtLeÉ Kißy'niglichen Kreiögerichts. ci .

6. Verickpiedene Bekanntmackzungeu. 7. Literarische Anzeigen. 3. Fakiilien-Ntcbricbren.

Aufgebot: , Vor-

rater Beilage.

19) Gestalt: mittel. 20) [19311

Den 11. Mai 1874, Ich ersuche die Po- kaufmänuiiäxe worden. _ Kaufmann Adolph Schultz hier

dem auf

vxrurtheilt worden. Die Korte tionäncxcbbaft hat blßber noch mcbt vollstreckt werden können, und es Wird gebeten, auf den 2c. Bölcke zu vigiliren, im Be- tre.ungsfalle zu verhaften und an die Inspektion des Landarmenhauses zu Strausberg abzuliefern. Signa- lement: Der 2c. Bölcke ist zu Halle a.S. geboren, 23 Jahre alt, 1,65 Meter groß, von mittlerer Ge- talt, hat dunkelblondes Haar, niedrige Stirn, blaue ngen, deerte Zähne, ge unde Gesichtsfarbe. Besoni ere Ken e1chen: Gebrochene Knieicbeibe am rechten Fuß. Fe „benin, den 4. „Mai 1874.„ Königliche Kreiögertchts-Kommtsfion.

[1941]

mark 50

Steckbrief. Es wird um Verhaftung des Kessel- fabrikanteu Schwarzer wegen betrüglichen Banke- rotts und um Nqchricht hier er ersucht, Signale- ment. 1) Familienname: S warzer. 2) Vorname: Rudolf. 3) Geburtsort: Buckau, 4) Aufenthalts- ort: Sta furt. 5) Religion: evangelisch. 6 ,Alter:

eb. am ' „Januar 1850. 7) Größe: 5Fu 43011.

Haare: dunkelblond. 9) Stirn: bedeckt. 10) ULenbrauen: dmxkelblond. 11) Augen: grau. 12) ae: proportiomrt._ 13) Mund: gewöhnlich. 14) Bart; _. 15) ahne: vollständig. 16) Kinn: länglich. 17) Ges: tsbildung: länglich schmal. 18)

Konkurse, Subhastatiouen, Anfgek-rvte, Vorladungen u. dergl.

Bekanntmarhmtg.

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufinmms Samuel Aufrecht, in Firma: S. Aufreéht hierselbst, haben:

1) die Haydlung Meyerhof & Nathorff zu Ham-

burg eme Waarenforderung von 151 Reichs-

schulden, wird aufgegeben,

echte,

den in ihrem Anzeige zu machen.

[1936]

ppellations erichts - S ArUSberzß. den 7. Mai 1874. 5

kurses. [1933] Ediktalladuu

v. Bergen. Die

5. JndustrielleEtabliffements„Fabriken x:.Großy-zndel.

9. Central-Handels-Register. _ Erscheint in sep»

Konkurs-Eroffnnug. Königliches Krengerichi zu Torgau. Erste Abt eilung. iitags 124 Uhr. Ueber das Vermögen der Handelsfrau verwittWeten Zimmermeister Henriette Lehmann, geb. Schubert, in Firma A. Le marm's Wittwe zu Torgau ist der

Zum cinstrveiligen Verwalter der Masse ist der bestell „„ biger dcs Gemeinschmdners Werden aufgeforderi, in

den 22. „Mai er., Vorxuitta s 9 Uhr, vor dem Kommlffgr Herrn Krengeri ts-Rath Kübnas in dessen Terminszimmer anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschlage über die Bei- behaltung dieses VerWalters oder die Bestellung eines andern ernstweiligen VerWalters ab ugeben.

Allen, Welche von dem Gemein chuldner etwas an Geld, “Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder WeYYc ihm etwas ver-

Nl is an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 15. Junid. I. ems ließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse ' u machen und Alles, mit Vobehalt ihrer etwaigen 111 ebendahin zur Kon rSmas„[e abzuliefern. Pf PfaxdinbÖl-„Zr „„„und dIdÉe niit chdik§ rllzeuh Fleichbe-

., e u emem u ner a

2) die Handlung Färber & Bandmann hierselbst rech g a 1 er s

Roßmarkt Nr. 6, eme Waarenforderunß von 9 Thlr. -5 Sgr. ohne Vorrecht nachtraglieh angem'eldet.

Der Termin zur Prüfung dieser ordnungen ist auf den 21. Maj 1874, Vormi 11313 11) Uhr, vor„dem unterzeichneten Kommissar im Zimmer Nr.) 47 im zweiten „Stqsk des Gericht8gebäudes anberaumt. der Wovon die Gxaubtger, welche iherorderun'gen ange-

meldet haben, 111 Kenntnis; 98esetzt werden. ' * BreSlaxt, „den 8. Mar 1 74. Königliches Stadtgéricht. 1. Abtheilung. Kommissar des Kon

esitze befindlichen Pfandstücken nur

J K knrsv"b d ZM? des in

m In e U kk a a 1? en .. , -

Adolph zu Skyn-Witteneufteiu ohen einzzu YYY?“ „WFYYZ ZYHYZUMYZ 183 “1313 ' ' ." ' . an k em

WM enstem nt urch Bes [?tßärvMpYÜWdZYY mmm Martin Koene zu Berlin ein Erbtheil von

zum definitiven * erwalter der Masse ernannt worden. uigliches Appellationögcticht.

" .* .. Oeffeutktchw “Anzsiger. » . serate nimmt atx die autorisirte Annoncen-Expedition v on

dolf Vw e 111 Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. U., ! rezlau, halle, prag, Dieu, Müurhen, Nürnberg, Straßburg, Zürirh und Stuttgart.

Yehtsl, bierselbst, hat_ gege„n ihren, früher hier, jest m unbekannter Abernbeit lebenden Ehemann, dei! Sattlermeister Otto„ Schnack, welcher vor etwa 9 Jahren Halle heimlich verlassen und seitdem keine Nachricht von sich egeben baben„sol], die Klage auf Trenmm der e megrn bßslicher Verlczffung an- gefteÜt. ur Beantwortung dieser Klage ijt Termin auf den 14. September 1). IS., Mittags 12 Uhr,

onkurs eröffnet und der Tag der ' ' t- t 1) ' Zablungöein telklung auf den 9. Mai d. Js. festgesetzt vor dem Herrn Kreisgerich S Rah r* Thummel an

hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 10, anberaumt, zu Welchem der Verklagte, Sattlermeister Otto Schlimk aus Hglle, unicr der VerWarnung vorge- ladrn wird, daß bei seinem Ausbleiben der Inhalt der Klage hier zugestanden erachtet Werden muß. dalle a. S., am 9. Mai 1874, Königliches Krengericht. ]. Abtheilung.

[1930] l' r 0 (3 la 111 a.

Die„ Frau Geheime Mithin Kauold, Arma Christiana, geb-Faber, hat in ihrem am 14. März cr. erö neten Testamente _ Nr. 153 Hv. G. _ ihren S- westeriohn, den Qof-Poßsekretär S ueider, die Demoiselle Sophia Rindslaub, ihre fiegerin Friederike Iaehus und ihren Ehemann, der nicht namhaft gemacht wird, zu Erben berufen, was den Veibeiligten bekannt gemacht wird. in, den 7, Mai 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Cwilsarheu.

Die Gläu-

nzerge Verl

[2750] en von Oeffentlithes Aufgebot unbekannter "Erlen.

Der am 12. Juli 1861 hierfelb verstorbene Kaufmann Moses Levin„ at 111 emen unterm 15. und 19. Juli 1861 publtztrten Te amentcn vom 30, Oktober 1842 upd 1. Oktober 1859 und deren

1/„ seine? Nacblaßes und dessen Sohne Paul Koxue em, „auf em Erbtheile des Kaufmanns, Design: Faktikulters Moritz Schoenftieß u Lands- erg a. „. ruhendes Legat von 2000 lr. aus e-

t und in dem Nachfrage vom 24. Januar 1 1

, se verehelilhte Schliack,g "Antonie, gebome betimmt: