ck
lassen, so ist das ein Beweis, da der Grundsaß selbst nicht ritbtt'g Win kann und daß zu anderm ien, u ngen, xverdea m' , wenn man zu einer 3 ta: Regxlnug dxeset en gelangen! wt . Ich glaube, Sie würden der Regm-nng die Lage an ekordeutltch er- schweren, wenn Sie einen solchen Zusaß annehmen [0 ten.
_ Die Antwort, welche der Minister der geistlichen ec. An- gelegenKeiten 1)r. Falk in der .geßrigm Sihung des Fus es der A geordneten auf die Interpellation des Abg. . Re- spornkißkät die Propßei Parchanie betreffend, gab, hatte fngenden Wo '
Ick folge dem Herrn Juterpellantcn natürlich weder auf das Gebixt der Philosoplm nych in seinen historischen Exkursen, noch e'ndltch gar m Beziehung auf dre hier schon so vielfach erörterte Frage des Religionöunterrichts an den, Gymnasien der Provinz Posen, sondern ich halte mich einfach an dte vorliegende Sache.
Der §. 17 des Ge_se es vom 11.912111 vergangenen Jahres bringt
_ zum Ausdruck, daß dre nstellung eines Gerstlichen gegen" die Byr- sthriften dieses Geseßes für nicht geschehen zu erachten sei, rcchtl1ch u1cht exifttrt, und indem der Schlußparagta [) dieses Gesetzes dem Minister der geistlichen Angelegenheiten die usführung des Gesetzes aufträgt, giebt er ihm zugleich Recht und Pflicht, die Konseqzxemen aus der von mir angegebenen Bestimmung zu ziehen und 111 An- wendung dieser Konsequenzen alle diejenigen Mittel zu gebrauchen, die ihm sonst gexeßl1ch zustehen. _
Aus diesem Gesichwpunkt, meine Herren, irt meinerseits am 18. November vergangenxn Jahres eine allgemeine Verfügung _er- gangen, deren hier intere1sirenden Inhalt ich umsomehr glaube w1rk- lich vortragen zu sollen, als der err Interpellaut sich ja auch im Eingang seiner Motivirung mcht edi [lch auf den 111 der Inter- pellation erwähntetx Fall bezogen hat, Fondern auch mehrere andere FäÜe Vorführt._ Diese Verf,ügu11g-lautet: „
Es 111 vtelfa als 6131 „Mißstand empfunden worden, das; 1316 geseßwidrlg angeste ten Get tltchen ungeachtet der Bekanntmachung an die Gememden über die ese widrigkeit der Anstellung -und deren ,Jol en, sowie txngeachtet der *erwarnung. welche den Getstltchen elbt erthetlt Wird, von dem Amte und zivar sywohl von dem Offi ium als auch von dem Benefizium BSW ergrcxfen und Wochen, ja 8 onate lang tm Wederspmch mit den orschrtstcn der Landes- geseße amtiren, bevor endltch eine Geldstrafe ,1m Wege der straf- re?tlichen V6 okgung„ gcgen fie fe1tge1eßt wrrd. Es bedarf „der nä)eren Ausfü rxm nicht, da? auf dteje Weise dem gefe 119113171 en Verhalten der [s öfe und er von thnen angesteklten erstltäßey nur unvollkommen zu begeYkn und deßhalb, so wett dies in der Hand der errvaltunE liegt, Vorsorge zu treffen ist, daß die geseßwtdrig angestellten eistlichen möglcchst von vornherein_ verhindert werden, von dem Amte Besitz zu ncvxnen. In diejer Beziehung tft bereits für die linkx Rheinseite der Rbemproymz, _woselbsx zufolge_ der französischen“ Gejxßgebung die Pfarretabltsse- ments 111 dem Elgemhum der'Cthlgemetxtden ste en, die Anordnung etreffen, daß nur solchen Getstlrcheu, bet deren nstellung den Vor- ?chriftcn des Geseßes„vom_11.Mai genügt ist, die Pfarrhäüser Seitens der Burgkerxne1ster uberwwsen werden dürfen, und „letztere, falls ein .gefeßuxaßtg angestexlter Geistlicher in der Parocbte nicht vorhanden rst, dre Pfarretabltffements selbst in Befiß und VerWal-
tunÉ zu nehmen haben. „ ine gleiche Anordnung treffe ich hierdurch allgemem für den ganzen Umfang ' der Monarchie bezü lich auer Pa- rocbien landesherrlt en Patronats. Die eovinzialbehörden (118 Vertreter des andes errlichen Patronats haben des- Kalb Anweisung ergeben zu la en, daß die Psarretablissements in den
arochien landesherrli en Patronats nur solchen Geistlicbcn übergeben werden, bei deren An tellun oder kommendarischm Bestellun den Po cbriften des Geseßes genugt 11. Ist ein eseßmäßig bekieüter Geitlicher aber mcbt m der Paro _1e vorhanden, o ist em Patronats- verwefer zu „bestellexr, der „m „Gemeinschaft mit dem Kirchenvorstande und falls d1efer seme Mitwakung vmveigeri „allein das Pfarrhaus uebft den Pfarrgrundstuckeu und sonsti en ZubehöruMen im Besitz nimmt und verwaltet. Um die Durch hrung dieser aßna mm zu Lebern, ist sofort bei _emtretender, Vakanz einer landesherrli en Pa-
onatssteUe eiue voxlaufige Beschlagnaßme vorzunehmen und das Pfarretabli ement mcht hecauözugeben, is ein gesetzmäßig besteuxer, alsoaucb a ein zur Uebxrnalxme berechtigter Geistlicher vorhanden sein wird. Daß außerdem d1e mxt Wahrung des landesherrlichen Patro- nats brtrautenßöxbörden dafür zu sorgen haben, daß ein gesetzwidrig angestellter Get t!1cher„von der Verwaltung „des Kirchenvermögens fern gehalten qnd ejmerlet Zab1un aus der Kwchenkasse an einen solchen ge1eiftet wtrd, 1:11:11 der Hexvor ebuug kaum bedürfen.
Es scheint mtr da dtese„Verfüguug ihre Begründung bereits in fick; selbst hat.- 316 m chte mtr aber erlauben, noch einen kurzen Satz zu demselben Zweck- aUSJuspreckxeu. Es ist der Pfarrer nur Nießbramber der Yfründe, ihnx kommt deshalb zwar die Veuvaltung zu, indessen die echte des Etgenthümers sind von dem Patron und den Kirchen- vorstehern Wahrzunehmen, Der Pfarrer unterliegt demgemäß hinfi t- licb semer Verwalxung der Aufsicht dieser beiden. Das ist wörtlich 1:- stimmt 1111le _we1ttragender Werse un 5. 770 Tit. 11 Theil 11. dcs Altgememen audrechts. Au erdem*_ist hej allen, die Proprietät, will ich mich ausdrücken,..betreffen en“ Drs ofittonen die Zustimmung des Patrons und de:: Kuchmvvrste er not, wendig. Ju früherer Zeit ist das auSgesprycbenwoxdendur Ministerialreskripte, in leßkercr „Zeit in den verschredensten Erkenntnissen des Ober-Tribunals guSdrücklicb Lux Anerkennung'gekoytmen. Es - olgt meines Erachtens hteraus', daß
et emtrctender Erledtguug dxr P anstelle, also bei Fortfall 'der Ver- waltung durcb denPfarrer, dex_*Patron .und die Kirchenvorsteher als berufene Vextreier der Stelle fur die Sick) ellung des Vermö ens und allgememe Bemaßung während der V, gaz 321: for en ha en,. Sollten. mm 1116 Ktrchemxorsteher „ zu diexem kte eizutragen ck weigern, so ,fällt__d1ese Pftxcht. dem Pandi: allein “„; un der „Patron ist wl e_rum 11ach„ der auödrückli-an J.:- siimmuug de? 5. „568, jenes 11. 3:11. gehalten, 6 s "som, besondere „Oblrxgenhnt anzusehen dre „Erhaltung und Vertheidigun? der Patronatsktrch'e nach a ' “ chtungen. Ick glanbx, es 1111 be
solcher Sachlage ganz “éi-fach „d'akauf .ankbmmeu, ob die Be ___ tung . ,
des Interpellanten richtig i , daß die ParöchTe oder Propstei“ _ rchanic in dem Patromxt desÄZ bx)? ofs _txn Posen und Gnesen oderéin dem Patronat des 5sz steh . ___a-„s 1 eiwas, was der Herr erpellant allerdings als zwetfellose Tßaisache'bingestellt, aber mtt k]" 11er Silbe bxwtesen hat.. Sie werdey mir gxstatten, die Details in dieser Bes- zte ung vorzutrqaen, und 111; m'_5_ch_t_e schon von vornherein nuss rechen. . da _auch Ihre U beneumm sem wird, es besteht gar x_éin Zweifel d.:truber, daß es ein fWkalisZ btschvftx von-„Posm uad 09112“er i . . . _ Dte Dorfer qrchame l_md pitta -;- .es-bedarf bjnxeitks Rück- “mtf die Ge cbxchte, wert esst eben um Kia teu». eiuer Rechts-
frage- und. nicbx ;WLphüoso'insféeu etrmbtnngeu andelt - „gehörten 5 " __. des
Zu den Tafxlgytxmx des.;Bi vm- Ku Wien und Wurdenmlt de_- - h_rtgeu *gejstluhen- Gutem. Ncßedis kts durch .die Allerhöchste. Deklaratwn „vom 28. * uli» 1796; ;.vom Fiskus einaezogeu. Da der an “ einqr.-;Dafrlgütem .- Wahn„ als-auch für _die bxul-i e Unterhal- „ kung der mheynd __ _ _ude_ ' nacb 'BegMn1“d!k*“kchkg „ “hrbund tconaterchis ,und der'Qaultthm _Uuterbaltung der & YT: zu Parchanie, , 11 der-dw'budu: Wschofstafélouter Parchanie und _ ittaemgepfarrt .d“. Hierüber *kamW-aufauxsxöer .zwanzi er“ Jahre zwi (ben dem Kw mloaegioUn «Pat _uw M*:xdexk id wel :WIK woux- gungderstirYckpm Baal ,- daß,“: YFU ZFUW“? e - . ' ? . w . 358 „“[..DQÜFY. * «ck gehabt Wk,»-
rerti'gkeiken. wegen des Pa-
- , „““-"1 » i “tux-
Instanzen zu Ungunsten dcs
. .Der an die e'tn Gebiete vorgekommen ist
E „- yquie enden es Patronat und kein Patroxjat des Erz- , ' 931 ine
B? of sowohl dasBe evmxssrecht "in- Beziehung auf die Pkgnstelleu-
seso t -hatte*-.so ent tandey bald „ er'is Bj ' *eitkschekdend, mid
.. k“; „ in. . »“ WPMyudn-Mchr, deT-m- **“.
MM,“.indem Lekraukführte daß , __ ?"ü ' die' se 11: * _ 1!
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des deerk'chlö zu Brombékg vom 18- April 1825, des Laa ' ts_m Gum- vom 5. Ju'ai 1826 und von dem Ober- ! _o Posex vom 6. Januar 1827“ wörtlid- da ' hesch" , daßFikknsals Patron der Kirche in Parchaßie schuldig. u den Bau- und Unterhalmugskofteu der Kirche und Pfarr- gehxmde. ?vfan diese nicht aus dem, Kirchenvetmögen zu entnehmen, zwe: Drittel berzugeben hahe. , Dagegen war das «Kirchenkoile ium mit der Mebrfovdemua. daß F18kus die ganze Baulast tragen ollte abgewiesen, wxil der Fiskus als _atrou anzusebexx uud .demaemä
nach den Besttmmungcu des 21.8. ., die als cuts etdeud zu erachten seien, nur zwei xOrg'ttel zu tragen habe. Demaemä klagte die Ge-
das K_ircbenkolleaium » besonders gegen den JiSkus auf Uebernahme der gemmmten Baulast. Auch„iu dtesem rozeß Wurde den Gemeinden gegenüber ebenso erkannt, vöie 1m crstey rozeß .dexn Kirchenkollegium e_genüßer gef ehxn war. Es tebt also rechtskräftig fest, daß der skus wirkli er Patron der irche in Parchame ist und als 1olcher auch Reseßl'iche Patronatslasten zu tragen hat. . , _ un 1st rs allerdin Ericbttg, daß der Fiskus das Kollationörecht in Bezug auf die Pfarr telle Parchame nicht übt, und damit hat es folgende Bewandtmß. -
Jeb habe schon erwähnt, das; der Fiskus in detz: Prozesse des KirchmkoüegiumT zu Parchanie wider ihn selbst den Emwand machte, das; das vom Bischof geübte Beseßungörecht ein §YatronatOrecht nicht gavesen sei. Diese AuffassungWar damals die maßgebende" innerhalb der Benvaltung, und ist deshalb durcb Reskript des damal1genKultus- Mininers vom 20. Juli 1825, mithin zu emer Zeit, wo der Prozeß rechtskräftig uoch_lange nicht entschieden war, angeordnet worden, da sämmtliche Pfarrtellen, die den ehemals erzbischöf11che nund bt1chöflicben Behörden unstre1tig zustanden, der erzbischöflichen Koaation zurück- gegeben werden sollten. ** sch [,Das ist denn nun auch bezüglich der Pfarrstelle in Parcbanie ge-
: en.
Hierbei ist es stillsÖWeigend verblieben, obwoh! demnächst, wie bervqrgehqbea' wurde, rechtskräfti das Vorhandensein" des Patronats ix_n etgentluhen strikten Sinne fe tgestellt wurde. Erst als anfangs der funfziger J re “znit dem Erzbischof von Gnesen und Posen über die Beseßun sre, te mnerhczlb der Erz-Diözese verhandelt wurde, Wurde dre Ste e 111 Parchame in Bezug auf dieses Beseßun skecht neben andern als eme ftxettige bezbeichnet und mit in die Za [ derjenigen Pfarrstellen aufgenommen, 1": er-wékche der unter dem 16. September 1854 durch den Alhrhöcbsten Erlaß vom 26. Oktober 18571audesherrlich bestä-" xxgte Vergleich zw1schen dxm-Jiskus und dem Erzbischof abgeschlossen Ut. Nach dtesem Vergletch rst „dem Er bischof die freie Kollatur m Bezug auf dre Stelle m ParcYanie eingeräumt. Das Patronatörecht des Fiskus hat hierdurch jedoch keine Aende- rung erfgbren; denn dieser Vergleich hatte zunächst nicht das Pa- tronat, 1ondem nur das Besehangercht bezüglich der PfarrsteUe zum Gegenstande. Der Vergleich 1115 omrt außdrucklich sowohl in seinem Emgauge, de_r den Gegenstand ezeicbnet, als auch im eigentlLchen Kontext nur aber das BesYun öreth und fügt am Schluß in 5. 8 noch den _besondxren wöctxt en or ehalt hinzu: ' _
“ ,Hmfichtb der Leistungen und sonstigen_ Lasten, zu denen, sei es tn Folge. 68 PatronatSnexus, set es in olge_de_r flatt- gefundenen Emzrxhung der gejstlicben Güter, der Fis s 1chtet ist, w1rd_durch„d1e,ge enxvärttge Verhandltmg nichts „d ; viel- mehr bleiben dxe dxeSZällt en Ver flfchtungen des Il us in Bezie- hung auf alle xn dtescm Örytoko resp. aus den, ägen in' Bezug gxnommenen' Kirchen gnd ktrxhlicben Steaungep, ohne daß daher die Art und, Welse tbrer kirchlichen Bejehung einen Unterschied macht, unverandert fortbestehen. _ '
„ Demgemaß „irg t der Fiskus nach wie vor als Patron hinstckyt- ltcl) der_ Xarocbte 5 archgme die Lastensund übt ebenso auch die patronattf en'"Re te mrt der allejnk _ :: AuLnahme des Ordina- nationörexhts hm cklick) der M11 tenen, das er eben ver- gleichswetfe dem Erzbischof überlassen hat. In allen anderen Be- Nehungeu dage „en 1_st „er vonoxsx-jueu im Befiß der patrouatiscbew
erbte, n,ameut_1ch 3111: dies auch in Bezug auf den Gegenstand,_ den die InterpxnxaLYY „nn Auge „hat,- näm11ch .i,n Bezug auf die Ver-
.mö ensve _ __. Der „FMM revidrrt msbesonderc als Patron
no beutzutaFe“ re Kirchemecßuungen, und er bestellt die Mitglieder
des Kirchenko egiums (1119 Patron, und das crzbischöftiche Kapitel in
Gnesen bezeixhnet ganz „Krkekt in einem mir vorliegenden Schreiben
vom 2. Zum 1863 die“ e_gierung in Bromberg als Patron der ge-
dachten Kirche. “ '
Fiskus und nicht der erzbischöfliche Stuhl von Gnesen “und ofen
' Natron ift, und" daß, wenn die NeXerung in Bromberg meiner Ver- 1
mung vom 18. “November v. J. olge geleistet hat, fie eben nur das gethan hat, was Rechtens war, und nicht, was Unordnung
herbetführt.“
- Auf die Interpenation des Abg. v. Mannckrodt, die Pfaréeilskk'kederberg" betreffend, anjwortete. der Staats - Minißer ])1". a : *
Ein Abgeordneter, der aus früheren Reden eines Ministers ein- ??er FteZlen berauSgrctft, die unter anderen Vorauöseßun en und
er ] ltrnssen, “als den vorliegenden, gespro en waren, an solche Wen 1:11 m_,daran knupft, der verdient "daran keine Antwort; Ich werde “her so nicht antworten; aber die Juterpellakionen habe 1ch zu beantworten “und, Werde uh beantwvrtcu. _ „_ _ “ _ .Ich habe nur das Eine“ vorauözus icken, daß-es doch wohl 21111115 „zu viel mn zugemuthet heißr, wenn “i eden einzelnen SpezialfalZ, _ _ , enyen und in seinem Detail darlegea_1o te, ua_ dem ich iW “hter ha e &ckde hören. Und doch „ at yorhin dxr r. Abg. iudthorst mit- ücksi t auf mehrere
pezmlfalle, du der Herr Interpellaut aus der Pro); 113 Posen ;heute anführte, so1ch'anMsmUn'“mich,gestellt, ja sogar auögedrückt, ich
„. hg. v.. aßiuxkrodt at “mir“ von zwei anderen Fä en, de ich . m1,“ch auch mcht_ m cker inzelbeiten entfinneu kanu, er3äblt an mit Ruzkficht auf dtesßbnden andkreu Fälle die Folgerung daran ge üpft, daß dix Staaisregrmmg-iu-sich "selbst, “zweifelhaft _sei und das:: „eine Maldte Sa_che so, und das andere Mal so mache. Ja, meine erxen, Ste mie Zütrcn ja so mel, „warum interpelli'ren Sie nicht übe dtefe em- esnen _ alle? Dann würde 1chvollkouzmexxin derLage gewesen Lein, L_
Re e _und yüvort zu 16 x_n. So mussen Sie do aber „111 rklt .' ' “ fach menschkche Ge Jag e1t üben und zugeben, da ich mcht A es. in memer nunemng [) 11 kann. Ich werde mich also einfach
all halten. _ _ 1 - - mm! Das Re t, welches der Herr Abos rdnete
Wei? _11_on„mir erlassen worden, Ich_ge x_davon aus 'das; die Frage 'der aäzeubücherfür Flle dxegnigenLandest etle,wel edkeffeits des heius gelegenstnd, eme- emgschte,5 _edeutung__ at und da das S*taatsi teresse mind, Zens „ehen L, uhmxme „nochm _r_ txhrer nglmäßigen' hrung Heth 111613, a _ das 11:11) rche. Es 1171-rd“demgemäß_-'au “z FHH“- rung der 1r_ eubücher em Auftrag Seitens, des «tau „e thetlt. .Gezexmber, dex edeunmg und da: Aawendün1z_,der Kirchenhüch _ .d1eFrc-„ge, wem vgs, Material,!)er Kirchenbücher ge ört], ,mcbk' e ischen] vwd- smy-svndem :hte Zweckbestiytmunß- Undißre aßa'Kwi-yd 3.1
. _ _ „ .u'nterlügk _ck:kune111. Weifél, daß ' " soyen:-" dx: K1rcheu ücher führe,». die _ dazu einx' Ve nf; und das. gilt von. den soägenannten widerrechtlich ck11 est ck
;( ' ,.
„_..uut'ér _sol “Vgl; 11111 ca dasStaatUuter .: ' 1 ' Denn„ meine emu diese onen-baben 'k“'_ «hx, „ 5315er mit „z miticéem: Glazzbm ;weiter 11 511,48; e_ abe1 Reh Auszu52„aus_x1§e„§ey _K1_]„e _ „ u verskbelt..ukb, ;_tsxnen “*da' *Sie_ en:, _ __kxyden,
"'-.."111 xau ,n ianderxa"), 11 ._.-* möge des
_" “m,“, mit“ 16118551 ' . 11 _m Gla'beu be“ 11! 1611“ ck L' u '? e ““ 811181 t
-- P.:: „„ “WMW . ' 13». 11- 8.» “_ kast 111: Wiese?! sex. .Diese: ko? RSM, jedoxh _ »EWMM
1» zwar durch “Erkeuuiniß '
We “!:. _ ., entli „ bez! .meße ver .»3.1Z..3=,218136"3151.3«23 . ' abér iu Wahrbétt ist *eine solcherekbté Fortführung _nikht vorhanden.
meinde Parcbame und Spitta - jest die Gemeinde selbst, früher »-
Unker solchen Umständen sollte ich docs) wirklich meinen, NJ der .
bätteAdie VerMichtung ge abt, mich _ darüber _auszula en, und .der,"
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11. "Ma in_ckro _t, Ihnen tbeiljyei e vorgeleßen hat, ist allerdings _i "dieser .
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einigten. Und, ebenso wtrd A üge, Kirchenbms-Atteste geb äycßerlicb so aussehen, _ck 1) R%lauß'm vexdienxn und W;",do- m t bezben dürfen", yeasmbezfngxe Perform: iht! Ushxber find. W »- unter d1esen Umstcmd'enxnicht “dke Iuterkfféu, in auf e . - Staat so Wesentlich _betbetli t ist, und über wel e der Staat z-» wachen .?at, x_veun dtese ui t „dur sein Da wisZenireteu Wah ; werden, o erfulltdexStaatLemePi tuicht. EZgi tum: keiuaube-o Mtttel, als dre Entztekxnu jeser _ 1": und Siegel aus dénHänden uubefu txt Persona), Lion „ tft der Mißbrauch mcht zu tilgen, und anderer ens muß dxe Möqlxchkeit geschaffen . den, aus den besitz geseßlicb xirten Ktrchxubucveru, also aus der eit der ü rung wäh- reud_der : aktionen emed ge eßlickz richtig an ellteU nöthtgeu Atteste zu ebxn. as konnte in einer, anderen Wetse ge- schehen, als daß die ange Instanz, die nach den Gesehen die'Aaffichts-é m_stanz üb_er die Pfarrer als Kircheubuchfübrer, soweit die Kirchen-[ bycher _Wtrkzm en auf dem Staatögebiete äußern, zu führen hat, daß- dtes_e dre Ku xnbücber an sich nimmt und zunächst Uuözüge darausk fertzgt. Das tft der Sinn der betreffenden Verfügung. Nun ist; Seitens des _ farrch Wehn aslerdings der an ihn gmchteten Aufforx
nett _entsprochen worden, als er die in deut- LY?“ hSFrxeche gefuhrten Kirchenbücher * beraukgegeben bat. , o 1
Ich werde yachher auch um „Hört hört!“ bitten. Die Kirchen- bßcber in_lateinhcher Sprache und die iegel hat er, obwohl er er- wgfenermaßen m Befiß derselben durch “den betreffenden Dechanten oder Dekgn gesx t wvrden ist, herauözugeben verweigert, Nun, meine
cb mo te S1e bitte nicht von vorn herein aus dem Um-
Es muß daraus in Bezithxß auf den Rechtkzustaud eiae WU?? '
derung in o
Kerken, 1 - tande, daß die Bücher lateÜiscb geführt sind, so ohne Weiteres zu '
folgern, daß diese lateinisch geführten Bücher uur kirchliche Natur hätten. In Folge der historischen Entwickelung haben wir noa“) einen ggnzen Landestheil, wo die lateinis 6 Sprache die Normalsprache für vtele Krrchenbüchcr ist. Das_ift d e Provinz Posen. Dort werden die Bücher überwiegend noch lateini ck geführt und zivar so gut im k1_rchli'c_?en wte 1m staatlichen Jntere ?. Meine Herren, über die Ver- l)_altni e des Betreffenden Landesthei 3, um Welche es sich handelt, be- rtchtet die Regiertmg in diesem Falle Fol endes:
„Wax; die Unterscheidung der lateiniycben Kirchenbachöaäfertiguug von den 111 deutscher Sprache geschriebenen, angeht, so erlauben wir' aus 111 dieser Bezixhung gehorsamst zu;!mnerken, daß, der Bestim- mung vom 16. Mm 1861 entspr „bie Kirchenbuchregeluug 1 en katholischen Pfarreien des pft nischen Theils unseres Ve al- tnngöbemks den betre Ktrcbenobern uberlassen Worden- war, und zxvar wyrde in dessen von Seiten des damaligen General-
' Vtkarmts zu“ „hnubreitenstein di; Instruktion vom ]. OkZober 1819 erlaJeu, Wel vor ihrer Emanation der hiesigen Regterung zur Neu cums khres Dafurhaltens mitgetheilt war und derselben zur Einwxndung ei_ne Veranla ung nicht gegebenxhatte. In der des- faÜstgeu Zu chrtft an das_ eneralvikariat heißt O_viexmehr aus-
- rücklich, da „_ wenn guch m vielen deutschen, vorzü l1ch m den mei- te_n _evange 11chen Landern die deutsche Sprache ei Führung der
1rchenbü er die ungemein gebräuchliche sei, dennoch bei dem gnge-
Herkommen gcfxen den Gebrauch- der“ lateimschen
se.
mein beste enden Sprache fie? nichts eiuwcnden 1a
Es rst al 0 durch diese Verordnung zwischen Staat und Kirche
außgemacht, da auch die staatli u führenden Kirchenbücher einst- Weilen in lateinßscber Sprache zu'Yü ren seien. Und dieser Zustand hat. gedauert ohne," jede Beschrankung bis zum Jahre 1838. Da ist wetter in„dem Bkklchte gejagt:
Eme Aepdexuug der nach dieser Anweisung ins Leben gerufenen- Kirchenbacböemnchtung ist dagegen inzwischen nach Maß axe des Ober-Präfidial-Erlaffes vom 4. November 1837 in der else her- beigefuhrt Wo'rden, daß die kat oliscben Yfarrer „vom 1.-Jauuar 1838 ab nach vorgescbr ebenem after an deutsche“ Tauf-, _Trau- und Todtexjregifter aufstellen mußten, während sie durch Fonfuhrugg der lateini chen L_tsten lediglich ihrer Verpflichtung zur orge fur Kirchenbu „Sdupltkate genügteu. Bei solcher Sachlage möchte es ejnem Zweifel nicht unterliegen können, daß in rechtlicher Hinsicht
wischen der in FrYe stehenden Urkunde deutscher und lateinischer .
uSsertiguyg eine erschiedeubeit nicbt obwaltet. „
Ich bin" in dteser Bcziehung„derfelben Meinungck wenn die Anordnung; getroffen ikt, daß dte lgteinijch'én Bücher die Sie e der Zouxti en Dupli- kate vertreten und die Duplikate für den Staat e en a s von_ der Bedxutung sxud, so haben die lateinischen Kirchenbücher in rechtltcbxr Beztehung „17181?le Bedeutung für deq Staat, wie die deutschen, Sxe haben sogar diese Bedeutung allein, wfern die Bücher aus der, tht vdr dem 1._Januar 1838 datiren, und diese Bücher sind, so wett 1ch die Sache ubersehen kanu, aucb nicht berauögcgebeu, sondern alle la- te_i_nischen Bz'xäßer bqt der betrxffende Geistliche zurückbehalten. Unter dtesen Umstan _eu [regt die Sache
! es Unikat und die daraus hergestellten Atteste, "111 Bezug auf ihre laubwürdigkeit schwerlich anders würden angesehen werden können als die, w4lche aus .den deutschen '“ entnommen, sind. ich wiederbyle, es läßt „„sich . denselben mch1 ansehen, ob Derjenige, der _die Bücher geführt hat, geseßltch angestellt war oder nicht; objektiv genommen und ohne genaue 320111111273 der Yeanzen Verhältnisse _ist .mcht dahinter zu kommen daß em , aSzus inen Glauben verdient. Es find sodann die .Kirckxenfiegel, dre fehlexj nnd“ dxren mi brämblicbe Benußting bei allen anderen Dokumenten, die öffentlrch6n lauben haben, offen steht. Unter diesen Um äxnden kann ich nur glauben, daß der Herr Abg. v. Mallmckrodt fi 1rrte, weunzer sagte, die Aufforderun , ,die an den Wehn gestellt worden, sei queseßlicb. Ich kann die elbe nur gercchtfertl H finden nach den geseßlubeu' Anordnungen,_die tch mir erlaubt “habe h_nen vorzutragen. „Nun komme ich aus den zweiten Punkt; der 11631th fich .an den wetfel, ob eine, Zwaquaßcegel Seins der Regierung gegen „den chu zgläsfig war. Die Regierung ist Kirchenbacböankelegeuhutm, soweit d1ese ihr Staats e_biet berühmz, dj» ord'neteIns gnz-uyd zur Ausführu'n 'der ihr als ckckck verkiebenen Be gmffe bat dte Negterung Exekutivm stel, wie der Herr Ab eqrdnetz: vorher vorgetragen hat. Wenn der Landrat!» der dabeixße edligk tst ;ck „auf den . 20 des Gefe _ _von 1850: erufen haben sollte, so ltewcbdxese für 17 nédÜLÖKUS fals e. Er hat überhaupt in der gaxzzen Azrae- legenbeit jücht selbftäu ig- gehandelt, sondern wie durch .die Beruht: Zweifelloskonstakirkfft, lediglich tm Yuftra e der Regteruug, 111 Aus- ühruixg derjenigen Anordnung, welcbe dte __„egiexUn
ondern dte vondem Herrn AbgeordneRen vonk Mauju odt vorgelesene
estimnnm'g der Jnstru-ktion'vom 26 Sepiember 1808, na welcher die-
Me zn beurtheilen ist, welche Ywangömittel angewandt wer_ „611 können. * hat:» Herr A eordnete- buen bereits aus- eine-m-in emem andern
e-er'gangekeu Re kri te eineStelle vo el „en die den Stand uukt' ' 78110 ckck p 111 es , „
zam ;. bringt, von dein-die »StaatWegiemng in „dieser“ „ ache geleitet werden ist. .Ich habe „keinen Grund an de;: MÖYBM der vyrgelefxuen Ste11611«-zu Mischa,- obwohl * ieh *mich*dieses,__ , mch: erinnere, wetl es ri tis ist,. da .daöienige..was darin_aussedkuck' wurde, . den An asMgtn-dér taatSrmaun , „entjpncht- de IFramchbx-allxdjngsxrer _emng, . da
r - W 3§y§„ 48 . Strafe in derWeise aufgefaßt tft, xinmm 1er, *welcha in; ei!» .Mo-l_egenhett gewendet wtrdek“ „köxme, sondem-nzur-das Maximum “,d-s Strafbefeth uyd dam-ist: e deöannäebü gekommen „durch,;deortlaut „der i en" stimmung.“. dev
_ _ _ nur 1191! „elthÜS ssb abba sp ck zu :* und mobesondereEvm-eimm 711MB» aximmn ___"m JIM emxäll'; um me fsk; -
D'CStatöu-i '- t-"-,d'ex.- , _ „ * “ “““"“ÉY6858Ö36 62850W4
stärkt erachtet, als es xi- _ - _ ,. , _ schung„entsprach «„daß. *dixjexyssk immungcn , dte FMM ““NDR-3-
d'zu-«3 „Wi _. “1 *x „7 ; „_ .,
“ = 312234M23 _ ck 31:1 des Zeusmzwanges her, daß das die Grund-
1?
*UMthÖ.
ei tichxu die' “ “3:5
so, daß das lateini1che Duplixax, "* welches zurückgeblieben ist, einfach genußt werden könnte als. latetm- '.
Denn '
- Ritter1chatliche Privatbank in Pom-
" PPM P ' “kb 1 * o rovm 1a cm ........ *- BreFZruer! 3- .» Kommunaltändt
: Magde urgex * rivatban ....... - ersche Zank ..........
Ö Cö ische
; Leipziger Kaffen-Verexu . . .“ ..... . Laudständische Bank-xm Banken , . .
mfunß ' ; Wüttiembergjschx . Notenbank
_ in Folge ihres .. Rechtes nicht in Folge. des polizeilichen, sondemdes, uf chtSrechts“ im * Allgemeinen seérö m hat, und er ist einfach-ihr:Wer zeug gewesen.. * Es ist alsosnbäxt- ie Beskimmung des,.“§. 20- 1168-63: eyes von 1850, ;
eskrivts 7 . . . "5 *:Oldmb i e-Landesbauk.. ' . _ Y“. , . owmbWÉIe, Spak- und 86118111.“ . ' 94 :... ..,. ...,... 31328113“! "22“. 12:5. daß_,_sie uich ' ' ' ' überhaupt an- .
NÉYJÄ;
" „81885 13“:- “.
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1111 g der G var. Die Staaisreqicryng ift desbaP MMW?» wenn- von di e,: Anffaffnun abgesanokn «Wann werden , .es sei Ten des Gesetzes, davon - bet, dafür eiukusdrmk in M.Gesekeakoegeben werden müsse un zwar um so mehr al? gerade _in einem an gen Falle-'derHerr Aba, v. Mallinckrodt Hat Fu selbst erwäbut-fo verfahren mordeuist. Eo i uänzlich doch Yveife os am ähnlichsten d'er admimstkative Zwang der ekutwn emes _rtheils, welches zu einer Handlung verurtbeilt, und in Bezug agf _dtese Exekution ist in dem von „dem Hrn. Ab- geordneten Zderuckluh vor 52 des 24. T1tels der alls;- meinen Gencbtsordnung allerdiWs i_n ganz anderer Ausdrucksweise, wre in_dem in Rede ;sießenden 5. WWW.. Dort", heißt es nämlich, daß der Arrest ?socZsteus drei Monate erte1chen „joa; mau hielt es atihaft „11 Monate zu; W... obwohl hxuter der, fruchtlofen Personakexekutton noch xine Iutere-“smforderuug, namlich die Umwand- lung des Werts! der 11th geixistxNeanandlung _in Geldßauv, wäh- rend _das. 111 allemöen [len, nm d1e es fich hier handelt; nicht der Fall tft; Unter,solchen mstanden bat die Staatöregieruug allerdings der Memng sem müssen,“ festzuhalten an Demjenigen, was der Wort- laut an dte Hand gtebt. Nun, meine Herren wäre es ja von mir ein: Tborbeif„ wenn ich h_estreiteu wollte, daf; eine „so 115828113 gende Befugmß der Rearernng nicht viel Bedenkluhes hat; in der Theorte „tft es ja ganz richtig, daß, wcnn die Auf- fa ung der Regterung zutrifft, man dahin kommen könnte, so einen ann sem, ganzes Leben lang .einzufperren, eben" gut, wie es theore- tisch un_bestntken richtig ist, einen engen, der eugmß nicht ablegen will, seta_Lebenlau einzusperren. 116 eine ist meiner Meimzng nach nicht. chlrmmer, as das andre beides ist vielleicht gleich 1chlimm. Dre efugn-jß der Regierung ann au? -- das leugye ich mehr.- untcr Umstanden zu Mi bräncben fü ren. Wenn einmal ein vter- wöchentlicher Zwangöarre t vollstreckt wurde, so wird meiner Meinung es die sorgfältigste Erwägung bedingen, ob man nach fruchilosem Effekt einer solchen Vollstreckung noch da n übergeben darf, durch einen Strafbefehl abermals die geseßlichen rundlagen für eine Weitere FreiheitöeutziehuuY zum Zweck des Zwanges zu: schaffen. Es mag in den meisten F [len in- der That so sein, da man zu solchem neuen Vorschreiten nicht' mehr gelangt. ber, meine Herren, es muß der konkrete Fall nach allen seinen Rich- tunge_ hin erwogen Werden und“ wenn der Fall so ernst ist, da? en weiteres, ZWangkmtttrL. zur Herstellung de); gesetzlichen Ver- ba tens durch diesen Ernst geboten mrd, daun Mrd die- betreffende Behörde, die Regierung allerdings die Pflicht haben, von Neuem zu erwägen, ob diese Schwere des Funes es gebietet, die auch auf das Individuum zu nehmenden Rück Men in dxn Hintergrund 1: stellen und um der Erzwingung.„-des Gehorsams wrllen eine neue reiheiis- entßielmng- zu verfügen. Nun, meine Herren, ich sollte dock) glauben,
da im gogemvärtigen Falle die Sache sehr ernst anzusehen sexvesen ist. Es handelt sich sia, meine Herren, nicht bloß um einen Ungex horsam gegen eine ge 6 liche Verfügung,. welcher Verwirrung in wich- tigen Lebensbeziehungett erbeizuführeu geetgnet ist, sondern, meine Herren, u_m „emen einzelnen Akt des Ungehorsams, u desjen erfolgreicher Letstung em m weitem Maße existirendesBündui bestimmt is . Nun, meine
“erreu, weu'n das aber auch f 1st, soyliegt es doch in der Naturder Gashe, daß solch einem Theo em, me 65 der Hr. Abg. v. Mallnzck- rodt vorher hingestelltx hat, kein verständiger Mensch olge geben wnd und daß 1115 Besondere von den Zwangömaßregela bstand zu neh- mey sem wird. wenn sich Mittel ergeben, dre, im Wesentlichen _das- ;cm e Ziel erreichen lassen, welches durch dte Zwangömiitel Usher ru tloS'erstrebt worden ist, und, meine Herren, von_übermorgen an ist die Staatsregierung meiner Ueberzeugung nacb m dieser Lage. Das Reichögeseß vom 4. Mai d. I. wird übermorßen iy Geseßes- kraft treten und durch seine eventuelle Anwendung wir zunaxb direkt *ein Mißbrauch des lateinischen Kircbeubuchs und der Ktr ensiegel Seitens des Pfarrers e n verhütet Werden können, und in-
laben. Ick) babe ? ache bereits einge
-Zu
könnte, vielmehr fo,
1st, die ordentlic? «Justizministers ent1
konnte, Weicher
minister _ _ nacb Beltebcn emen
Meine Herren!
wozu denn also diese
W h direkt wird dieses Essex auch dafür,sorgen, wei! es den 2111- trieb nach mehreren Ri tungen dazu 111 sich enthalt, das; New:,
Status .der
461177»,
zum höheren Ju
eonhardt:
daß er,
gemacht hat nach dern Ern]?
Appellhofes in Kolmar ux El1aß- " _ _
thun kann. Daffelbx Ermeffen, wekches f„u_r Ek aß-Lothrtngen gut, Zoü
nun auch 'für Preußen gelten; d-g egen _lgßt fi
Bedenken auffinden. Es überra1 t m1ch da
geordneteLsxür Mcppen, da er do
erhältmffxso gyfieht, als ob__ es etchs
wenn man dem Juxtrzmimstex em EM811611 „gewahxt bei so,aux;er-
unt6rgcordneten Dingen. Der Jmttzmmnter bat em
Yoßes („rmeffen de_i viel bedeutenderen Sachen. Das Ermessen des
e_idek z. V. bei den Bxsxßungen der höheren'Ge-
richte; wenn man )1er das Ermessen zultes; und nicht auss Ue_f;_en Grund soll
das Mi trauen zu _
ungen Mann den er gar mcbt kennt,
fen werde oder nichf?
bereitungsdienst in Preußen Jula s Z-Lothringen ihr
Gesetzentwurf sollen jungx Jurtsten, die' in Els, Examen gemacht haben, dre 1hrcn V0rbere1tungßdien habm, in Preußen zur Weiteren Außhüdung zugxlassen werden können. Soll denn der Justiz-Miuister verpfßchtet sein, 1eden beliebigen jungen Juristen zu übcrnehmen? Bekanytlzch, giebt_ es doch „ junge Juristen, _die gegen alle. D1931p11n versal)re_n, dre fau'l. find, dte den Vorbereitungsdienst ganz y,ernachlajfigetz, Perwnen, dre 1m Begrtff smd, von dem Aypxüation836ncht drözwltmrt und aus dem Vorbem- tunngienst „aus8e1ch1eden zu werden. schen Justtz- Minister ansinnnx, . _ Ist gegen die Herren nichts u_ ermnern Weder gegen 1h_re S1ttcn,_noch gegen ihren Dienst, so wird ein Grundvorliegen, die1elben zuruckzu- weisen. Ich möchte also glauben, meuzx Herren, daß Sie m der That wohl so viel Vertrauen dem prcußxjchen Justiz-M1n1s_tcr schenken können, daß Sie ihm ein Ermessen 111 diesen verhältmßmaßtg unter- geordneten Dingen gewähren. ,
Auf die Bemerkung des Abg. Dr. Windthorst (Meppen) erwiderte der IuftiÉMinifter: as die letzte Bemerkuyg anlangx, Fo bax jeder
junge Jurist, der ohne weiteres in den preußi1chen Justtzdtenft emtrttt. das Recht, bei einem preu ischer; GTichte das Examen zu machen; emer ung _ Jm Uebrigeu will ich dem Herrn Abgeordneten_ Windtvorst 'auf
die allgemeine Bemerkung Folgendes erwidern: mir wurde es aklerdmgs
Deutschen Banken ok„ April 1872“) _ „(Verglichen mit Eudx März 1874) (In Tausenden „pda Thalcrn.)
leßte
früher auch
' «zus habe ich nunmehr dre bm uberzeugt, daß“ man auf unsche des Herrn Interpellanten
we1_m er in Yen des
11
e 'uristischen Prüfungen zdienfte, erklärte der
Iastiz-Mkmxec' ' 1)r. . Meine erren! Man könnte sagen, das_ Geseß beruhe nicht ans einem_ richtigen Gedanken. Dunz Was _EUaß-Loth'rixgen gegenüber recht 161, müsse axuh Rechtens fem gegenuber_ den übrtgm Deutscher) Staaten. In diejcr Beztehung k_ommt_ aber m Bettgcht einmal, daß die Verhältnisse des PrufungS1vz-„1ens m Elsaß-Lothrmgen ebenso ge- regelt fi_nd wie in Preußen,; zxvettenß aber, was be|onders zu ist, daß eine Gegenseitigkeit m Elmß-Lothrmgeu besteht, nicht etwa, das; Jemand, der in Preußen d.)? _Excxmen gerxmcbt hat, nun ohne Weiteres seinen Vorbereitungödtcnjt m Elsaß-Lythrmgen machen Zreußen das Examen _ „ _orstandsbeamten _des othrmgen femen Vorbereitungsdtexst
doch wirklich gar [)er daß der Herr Ab- minister gewesen
Justi _ esonderes Wgre,
Wyhl vorliegen,
Wen,
derartige
Wie mag man es dem Preußi- Leute
in den daß er nach Willkür,
von ub
würde jene
das
betonen
cin
ehr desselben und Q skiz-
Fm Vor- acb dem
schon begonnen sonderes
literari1chen
aucb emzeine einladenden
aufzunehmen.
ren, da der
über (1 en deuks
Euganeifchen ? 6
en Staaten.
deutschen Staate ein
Schäße Besuch derer Uri verleihen.
über die Politik
Auch
auf
Staaten tüchtige Leute gewinnt,
Fextlicbkeitm gefeiert werden,
lateiui ebe Kkach und die Kirchen esel wieder in berechügie eb: erwöufcht sein, wenn für das aan Deutsche_Reich gem ändeskomméu. Bondiesm Stydpuo ' Y; “ Krüßwgwe che in seu: Wege geleitet und 'I?- diefem Wege dem Verlangen und gerecht Werden wird, ohne daß das Gesetz Schaden leidet.
Auf die Bemexküna des Abg. Dr. Windthorß, der Minifter werde sofort Remedux eintreten (affen, entgegnete dieser:
Meine Aeußexuy scheint der Herr Abgeordnete mißverstanden za agi, daß uh yon diesen) Standpunkte aus die eitet habe und mcht erst emleiten- würde, §. 1 des Geseßentmxrfs, hetreffend die Ergänzung des Geseßes vom 6. Mai 1869 uber dl und die Vorbereitun
orschriftcu' gegeben wurden über das . _ _ „ tungßdieust und das Richteramt. Allem d1e1es durchzuseßxv, lfi außeroxdeutlicht schwer, ich, ba erzeug .
1ch
allein
Juli, gilt demjenigen, was Padua selbst seinem früheren _, an der Kathedrale vorberntet. Dazu gehört vornehmlich eine Aus- stellung aller Handscbriften und AuSgaben, welche sich in Italien von Petrarxa befinden. Venedig, welches in seiner Marciana eine überaus bedeuttame Anzahl von HandschriftenPetrarca'S befißt, und welches Fgleich durch das innige Verhältniß ndreas Dandalo Anrecht
und dessen
etrarca,
veraustglten, Venedigs noch _ ' _ „ Den Werth die1er Aussie ung wird eme ausrübrliche BUchreibuug dieser Handscbriftcn erhöhen, welche der Präfekt der Marciana bereits unter der Presse hat zugleich ein kriti- scher Be1trag zu
be-mich in' der neuerer: Zett _ bin fernxr der, M_e1mm_q, ' daß, was je 1 rü: El aß-Lothringeu bestimmt wird zu .awettern 161 gegxn- ganz offen; es wnd später dieser Punkt zu würdigen sein, wem: es sich darum bgnd1_t. auf Grupd des deutschen Gerichtsverfassungs-Geseßes die Verbaltmsse der Genchtsverfaffmxg für Preußey besonders ins Auge zu _ Emagmmauch wuuirheu denn 11!) denke, wenn der ,«pren ts_che Staat aus andern den eben _ „ 0 wird dieses dem Staate Preqßen nichts schaden, aber eder beliebigen Person, die in einem beltebtgm „ . xamen gemacht hat, das Recht zu geben zu sagen: „tch 111111 jeßtebeyso behandelt werden, als wenn ich in Preußen Examen ge_macht h_atte, und. demgemäß Vorbereitungsmenst“, liegt allerdings meiner Auffassung fern.
Kauft, Wissenschaft und Literatur.
(Allg. Ztg.) Zur Erinnerung an „FranceSco Petrarca's 500jä11rigen Todestag, den 18 Jul: 1874. schickk sich das ge- lehrte Italien an, dem berühmten Dichter 'em inchen der Verehrung nnd der Dankbarkeit zu weihen, Inder Untverfitatsstadt Padua. in welcher Petrarca neben Venedig emen großen Theil seiner letzten LebenSzeit zugebracht hat, ist 313 diesem_Zweck eme Kommission sammensetreten. Das Gedächtniß an den hervorragenden Mann, wel als Wicderetrvecker der Klassizttät und Träger des Humaniömus uicht seinem Geburtöort „ _ wissenschaftliche Lciftungen und crnstere Geselltgkett, als durcb laute Dic Einladungen zum 18. Juli sind auch an auswärtige Gelehrte ergangen, wclche fich um die Würdi- gung Petrarca's verdient_ gemacht haben. Sterbetag Petrarca's, rst zu einem Ausßug nach Acqua, in den ügeln gelegen, angese t, um gemeinsam das Wohnhaus ine Ruhestätte zu be nchen. Der zweite Tag, der 19. Domherrn“
Das erkläre i
ck57.“ Rücksicht auf
angehört,
es Zenintendi primus äonator seiner
Bibliothek, in Anspruch :: mmi, wird eine eigene Auslegung dieser und damit dem an
xen, den
fassen.
einsame Vorberei-
hier-
Rezipr ilät;
zugelassen Werden. zum
63;
soll, mehr durch
Der erste Tag, als der
elben zum Dogen
ein
An iehung
bh
stch
beson-
etrarca's SchriZen, mit einze nen Ausführungen
eben diese vom Bibliothekar Stocks) olm,14. Mat.
etrarca's, f eine
. esandtschaften, sein Haus an der Riva dei Schtavxoni und die Schenkung feinst Bibliothek, Auch von Triest, Welches 111 seiner Bibliothek durch Schenkung des Advokaten Rosetti eine vorzügliche Sammlung vor) Petrarca's Werken birgt, ist über Hrn. Horns eine literari1che Studie zuges Anlaß des von 2 norwegischen [ebricn gemachten ;Vorschlageß für eine wissenschafxlicbe Unter- smbung des Meeres zwrscben Norwegen, Sptßb ergen uud Island„1_vird darauf „aufmerksam gemacht, wie sebr nothwendi es sei, bei dtexer Gelegenhett Untersuchungen anzustellen über dße Ursa en, Welche das Vorkommen oder Ausbleiben des Herings unt sich füh- _ ang desselben xinen _so wichtigen EnverHSzweig der nor- Wegtfchcn Fi cher bildet. Em Stipendiat Sars hat hierüber schon im Jahre 1873 Uutersucbungen angestellt uxtd das Resultat derselben in_ einem jeßt erschienenen Bericht veröffentlrcbt.
Yk. :-
,. Kaffezt- amvet- sungen
und fremde Bank- noten.
Metall.-
vorratl).
Namen
der Banken.
14
. Gegen Ende
März Wechsel.
*
Gegen Ende März 1874.
Lombard.
Gegen. Ende
„1 März ck 1874.
-- Effekten
und sonstige Aktiva.
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' 6 Bank ......... -. . . 237230 ck W ' 5,337
an des Berljnér, Kassenvereins. . . 772 DayzigeykPrjvatbank 368
370 325 “ 347
341 360 * 1,412 -- 11,002 *
99 “ 335 14,246
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4 tädtts e Bank, ' ...... 225 s 6 Bank für die
preu ische "Ober-Laufi
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Bad ebe, Bank “ _ “ * "für S"ddeutschland ...... 31311 3 . .
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4,988 1,485 2,101
2,624 1,314 3,378 13,349
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