der CeuirJl-KirekiÉou vckrher voubedkxxnk Reiseplan Mittheilung zu ma a un eren inwi igung zu it en. “
ch§.14, (Vermögen des _nsiituts.) Das Vermögen des Instituts besteht, abgesehen von tbltothek“ Apparat, Inventax und dem vom Reiche gewährten Zuschuß theils madem, dem bychbandle- rischen Betrieb unterliegenden Lagxr estaud sxtner Dru'ckscb'nften und Kupfertafeln u:!d dcn buchhändlerrschen Ausstauden, rbetls in dem von ihm angesammelten Reservefonds (§. 17). . . ,
H. 15, Für die VerWendung der Mittel des Instituts ist der alljährlich auf Grund der Aufäße des Reichshausbalts-Ctats yon der Central-Direkiion aufzustellende und von dem Auswärtigen Amte zu vollziehende Etat mqßgedend. _ . ' "
Die Central-D1_r_ekticn hat uber die Verwaltung der ihr uber- wiefeuen Mittel allxahrlich“ dem AuSwärtigen Amte Rechnung zu
le en.
“ §. 16. 1) Die im _Wege des buchbändleriscbxn Betriebs erfol- gende Veräußerung wre uberhaupt die gesammte Leitung des Verkayfs der in Rom und Athen erscheinenden Schriften des Instituts, „liegt dem betreffenden Sekretariat ob (Y. 8, 2), welches den also erzielten Erlös in die Rechnungöablage au zunehmen bat. .
2) U-sber _den buchbändlerisckzen Vertrieb der in Deutschland rm Auf- trag des Justituis erscheinenden Publikationen haben die betre enden Herausgeber mit einem deutschen Verleger einen Verlangonfro „ab- zufchließcn, Welcher der Genehmigung der Ceniral-Dtrektion unteritegi.
3)'Ueber den Austausch dcr im Auftrage des Justinus erscheinen- den Zeitschriften mit denjenigen anderer wissenschaftlicher Anstalten vom laufenden Jahre ab verfügt die Redaktion. „ Abgabenfrüher er- schienener Bände oder Bandfolgen und sonstige Veraußeruugen Fp kFnstiiuts-Ergenthum bedürfen der Genehmigung der Central- “ ire ron.
§. 17. (Reservcfonds.) Ueber die Bxleguna des aus der laufendeti Rechnung'abgeseßten Reservefonds, die in Rom und Athen regelmaßtg durcb Niederle ung der (Gelder bei einem sichern Bauqrxter erfolgt, und über des en erwendung enYcheidet die Ccntral-Direktton auf Antrag oder nach nhörung deörömis en oder je nach dem Ermessen der Centrai-Direktion, des athenischen Sekretariats. Dieselbe kann auch beschließen, daß aus diesem Fonds vorschußweise_Summen ent- nommeerden sollen, die seiner Zeit aus dem ordentlichen AuGgabe- fonds wieder ersetzt werden. Die Rechnungslegung über den Reservx- fonds erfolgt durch den Sekretär in Athen, resp. den ersten Sekretar in Rom zugleich mit derjenigen über die laufenden Einnahmen und AusZabsn, 1edoch immer von dieser gesondert. „
„ §. 18. (Kapitalzuwendungen) Falls dem Institut f_ur Stipendien oder andere Zwecke Kapitalzuwendungen oder sonstige Schenkungen gemacht werden solitcn, wird die Central-Direktion für deren Annahme und Belegung resp. Unterbringung bei dem Auswär- ttgetmete dre Genehmigung nachsuchen_ und für deren bestimmungs- gema e VerWendunJ die geeigneten Verfügungen treffen.
_ . 39. (ArchaologischeReisestipendien), Unx die archäo- logischen Studien zu _beleben und die anschauliche Kenntnis; des klassi- schen- AlterthumY moglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Justitia fur archaologrfche Korrespondknz leitende Kräfte und für die vaterlandijchen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubildcn, werden mit dem genannten Institut fünf jährliche Reisestipendien, ein jedes im Bechuf von dreitaujend Mark, verbunden, welche den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden sollen. ,
. 20. „Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis xrfordert, daß der Bewerber entweder an einer Univer- stxat dxs Deuiicben Reichs bezichentlich an drr Akademie zu Münster die philosophischeDoktorwürde erlangt oder das Examen ro faau1taw (_10ceuä1 bestanden und in demf elben für den Unterricht in den a ten Sprachen m der obersten Gymnasiaiklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hadferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, an welchem er promovtri worden, oder das Oberlehrer-Examen absolvirt hat, evdntnel], wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, uxrd_dem Tage, gn Welchem das nachgesuchie Stipendium für ihn falltg „werden wurde (§. 26), höchstens ein dreijähriger Zwi1chew raum integr. _
_ ur das“ funfte 'der jährlich zu'vergedenden Stipendien, Weltbes m_er ter ReiHeUbeftimmh rst, , d'r? (Erforschung der christlichen Alter- tbumer der romncben K_mferzeit zu fördern, wird erfordert, das: der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen
Reich den Kursus der rotestanti eben oder der katsmliscben Tb [ “e abfolvirt, das heißt: naxh Ablauf smindestens des akademischen e ';?th-
uiums in ordnungSmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
, §. 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Aeußerung der philosophischen resp. theologischen Fakultät einer Universität des Déut- schen Reichs oder der Akademie zu Miinster, oder auch einzelner déi einer solchen Fakultät angesteUter Profejsoren der einschlagxnden wisfen- schxftltchcn Facher über seine bisherigen Leistungen und 1eine Befähi- gung zu erwrrken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Letstungxn aufzuweisen hat, wo möglich dieselben mit ein- zusendcxt. Ferner smd in dem Gesuche die besonderen Reisczwecke kurz zu bxzetchnezr. “Daß untermden Reisezielen in der RegeiRom mit ein- begriffexi set, liegt im Geiste der Stiftung. „
_Ber Gesuchen) um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen ketxte Aywendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Darsteiiung der bisherigen Reiseergebnisie in das Gesch1 aufzunehmen, und wird falls der Stipendiat bereits in Rom oder then sich auf-
Zhglten Hat oder noch aufhält., über seine Leistungen und seine Be- ahtgung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert.
§. 22. Die Gesuche um Ertdeilung des Stipendiums smd in jedem JZhre yor dem 1, _Februar des elben an die_ Central-Direktion des archaologischen Instituts nag) * crlin einzujenden, welcbe-die Wahl ua;!) vorgenommener Prufung der Qualifikation des Be- Wexbers m der Gesgmmtfißung vornimmt. Die Auswärtigen Mitglieder konnen nicht verlangen, das; ihnen die, die Mel- dungen ezithaltenden _oder darauf bezüglichkn Schriftstücke vor ihrer Ankunft m Berlm_m1§etk)„eilt Werden; wohl aber ist ihnen während thres Aufenthalt? m erlm nach Tbunlichkeif Kenntnis; vom Inhalt jener Schriftstucke * 311 geben und Einfuhr u ohne dgß, wegen nicht _genügend erfolgter enninißnahme die' Gultigkeit der „Abstimzmnzg angefochten werden kann. Bei gieicher wrssenscba licher Tuchtigkeit wird die Central-Direktion deqjemgizn BeWerbern e'n Vorzug geben, die neben der unerlä'iichen philolYischen,Bildung sich bereits einen gewissen Grad kunstge7chichb licher enntmsse und monumxntaixr Anschauungen zu eigen gemacht haben, und welche dem archaologrschen Institute, oder den deutschen Lehranstalten oder Mufeetx dereinst nützlich zu werden versprechen.
§. 23. _Die Stipendien kömmt nicht kumuliri, noch für einen läugerxn Zettrcxum als 'em Jahr vergeben werden; zulässt ist jedoch- die WixdergiZWahr-ung eines Stiyendiums für ein zweites ahr.
Die Wiedergewahrung des im §. 20 bezeichneten fünften Stipen- K:?netisntcéxtfenedyrchiiltisk Taßrskanwtau terfolgen, wenn der Stipendiat
, _ . ei 5 wet zu i endium . bereits Yerschtttcn s ?ber: sollzte. p s das 30 Lebensjahr
. . ispen a ion von den in den §§. 20 21 23 aufgestellten Vorschriften eriheilt in besonderen ällen das Auswärii *: Auhö§ru11235 deZCerÉraFDlintivokn. ?; 9 AW nach _ _. , ie en a -, ire tion egt die von ihr etro ene Wa [ jahrlich vor dem 1. Juli unter Beifügun der särßimtliffchen eins??- laufeneu Gesuchx und unter 2111 abe, der otive dem Auswärtigcn Amte zur Bestatigung vor. Die chiießliche (Entscheidung wird in der Regel vor Lidlauf dss uli-Mouais den Empfängern mitgetheilt, deren Namen 111 dem Rei s-Anzeiger „veröffenilicht werden.
vérstatten,
26. Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig"
und der gqnze Jahresbetrag, auf einmal dem Bewerber oder seinem derrg Legitimirten Bevollmachttgteu durch die Legationskasse gegen 1ti§unZ7aus etzghltö d t b ' . . ipen ien ie ni verge cn wvrden sind, werden ua ZÜZgalxitdeJthts chusf dasInZi stfolfxxenéde Jahrdülärtragen, und 312 m eem areveru areuo i ““ uach denselben Normen vergeben. 8 r_ cu chen Stipendien
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( . Z. 28. Der Stipendiat i verpflichtet, so lan e er in Rom oder Aibewverweilt, an den Sißunx'x-"ten des Instituts (5. Z, 6) ugeimäßinen Antbeil zu nehmen. Er bat überdies während seiner Reise die Zwecke des JuFlttUks nach Möglichkeit zu fökxxn ' und nach Beendigung der- selhen pber _dereu Ergebniß einen summarischen Bericht an die Central- Direktton einzusenden. _ .
. . 29. („Akademischer Jahresbericht.) In_dem IMK?“ berichte, den M Königlich preMische Akademie jährlich in der _fur die Feier des quurtstagcs Sr. aieftät des Kaisers ur-d Königs von Yreußen bestimmten Sißung erstattet wird auch der Leistungen des
nstituts gedacht, und werden die Namen der Stipendiaten ange-
geben. (Z. 25.) , §. 3_. (Statutenänderung.) Veränderungen dtesx_s Sta- iGuts Zedrrrfm der Zustimmung des Bundeßraths und der Kanerltcben ene migung.
, §. 31. (Uebergangsbestimmunkben.) Die derzeitigen Mit- glieder der Central-Direkticn bleiben an ferner in dem Vorstande, der durch die Wahl eines akademischen Mitgliedcs (§. 2, 1a.) und ferner durch die Wahl von vier nicht in Berlin ansässigen Mitgliedern ( . 2, 1:2.) zu erganzm ist. Sie übernehmen die in diesem Staiute ( „„S) der Centrgl-Direktion beigelegten Rechte und Pftlckyten. Des- p etchcu treten die ]eßigcn Sekretäre des Instituis, Professor Dr. Henzen und Dr. Helbig in Rom, in die nach diesem Statut (§. 7) den Sekretarcndessellxn beigelegten Rechte und Pflichten ein.
§. 32. Dieses Statut tritt an die SteUe des Statuts vom 25 Januar 1871.
„ Zu Rothenfelde, Landdrostei OLnabrück, wird am 16. Juni cr. eined Telcgraphea-Station mit „beschränktem Tagesdienste eröffnet Wer en. „ Cölu, den 29. Mgi 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktiou.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
Den bisherigen Eisenbahn-Ober-Betriebs:Inspektor Fried- rith BoZmann in Saarbrücken zum Regierungs- und Bau- ra ; un
Die KreiSrichter Sentrup in Beckum und Luigs in Ahlen zu Kreiögerichts - Rüthen zu ernennen; den Rechts- anwalten und Notaren, Schmih in Steinfurt, Greve in Mün- ster und Schüß in Stralsund den Charakter als Iustiz-Rath zu verleihen; sowie -
Die von der Akademie der Wiffenschaften in Berlin ge- troffene Wahl des ordentlichen Professors der Chemie 1)r. Her- mann Kopp in Heidelberg zum auswärtigen Mitgliede der Akademie zu bestätigen. -
Minißerium für Handel, Gewerbe und öffxentriche Arbeiten.
Dem Königlichen Regierungs- und 'Bauratl) Bormann zu Saarbrücken ist die Stelle eines technischen Mitgliedes bsi der dortigen Königlichen Eisenbahn-Direktion verliehen worden.
Der bei dem Bau der Mosel-Bahn als Abtheilungs-Bau- meister fungirende Königliche Eisenbahn-Baumeister Carpe ist von Cochem nach Alf verseßt worden.
' Der disherige König1iche Landbaumeister von Stückradt hterselbst ist zum Königlichen Bau-Inspekwr ernannt und dem- selben die. bisher von ihm kommissarisch verwaltete Bau-Inspektor- Stelle bei dem Königlichen Polizei=Präfidium in Berlin definitiv verliehen worden. '
Preußische “Bank. Wochen-Uebersich't der Preußischen Bank „porn 30. Mai 1874. Aktiva.-
1) «eprugr-o U-rb ..„5 Barren . Ö. . Thlr. 236,297,000 2) Kaffen-Anwersungen, Privat-chknotm “
und Darlehriskaffenscheine * . * “. 4.289,000
3) Wechsel-Beftar_rde . . . 132,282,000
4) Lombard-Bkftande . . . . . . . . 20,932,000
5) StaatSpapiere, verschiedene Forderungen . . . . , 5,586,000 Thlr. 276,625,000
und Aktiva . . . . . . P a s s i v a. 6) Banknoten im, Uznlauf . . . . . . 7) Depositen-Kaprtalren . . . . . . . , 31,435,000 8) „Guthaben der Staatskaffm, Institute und
Privatpersonen, mit Einschluß des Giro-
Verkehrs . . . . . . . . . . . , 59,335,000
Berlin, den 2. Juni 1874. . Königlich Preußisches aupt-Bank-Direktorium. vonDechend. Boese. Rott . Gallenkamp. Herrmann. Koch. _von Koenen, '
" Angekommen: Se. ExcelTenz der Staats- und Minister fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dr. Achenbach aus dem Harz. “
' Se. Excellenz der General-Intendant der Königlichen Schau- spiele, Kammerherr von Hülsen, von Wien.
„_ Der Genxral-Major von Karczewski, Direktor des Mi- luar-Oekonomie-Departemenis.
_ Abgereift: Se. Durchlaucht“ der Kanzler des Deut en Reichs und Präsident des Königlich preußischen Staats-Ysiéni- steriums Furst von BiSmarck nach Varzin.
Yiehtaurtlichez. Deutsches Ne ich.
„Preußenß Berlin, 2. Juni. Se. Majestät der Kurs er und Kdnig werden heute Abend von Schloß Babels- berg nach.erlm kommen, her übernachten und die Ankunft Ihrer Komgl1chen Hoheiten "Les Großherzogs und der Groß- herzogin vrm Baden erwarten. Die Höchsten Herrschaften, deren Ankunft hterselbft ursprünglick für heute Abend in Ausficht ge- nommen_ war, werden nach mueren DisPofitionen erft am Mitt- woch xruh _81 Uhr, von DreSTen kommend, auf dem Anhaltischen Bahn of hterselbst eintreffeniund demnächst mit Sr. Majestät dem Kaiser und König nach: Babelsberg weiter reisen.
_ Ihre Königliche Hoheit die erzoginWil elm von Mecklenburg-Schwe:in kam geftYn früh mit der ?Prin- zesfin Charlotte und Gefohe auf dem Central-Bahnhofe in Breslarz a"n urid setzte, nahdem Höchstdieselbe im Kaisersalon das .Frrzhßuck emgxnommen,“ fitit dem Personenzuge der Streh- Yßrigéßctlxenbiißhn .tdiedReisH tach Schloß Camenz fort, ' um Sr. „ : en o ei em ri1zen Ulbre t von reu en ein u langeren BesuZ abzußatten“- ' ck P ß e
__ Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Eugen Ro- manoffsky, Herzog von Leuchtenberg, ist gestern Abend am; St. Petersburg hier eingleoffen, im Hotel Royal abge- ßiegen und reist heute Abend weiter nach Baden-Baden.
- Der Ausschuß dés Bundesraths für Iuftizwesen trat heute zu einer Sißung zusammen.
_ Durch Beschluß des Königlichen Staats-Miniße- riums ist für sämmtliche Minißerien in Bezug auf das formelle Verfahren bei Abfassung amtlicher Schriftstücke die An- ordnung getroffen worden, daß zur Erleichterung des Geschäfts- ganges fortan in der oberen linken Ecke der erßen Seite aller amtlichen Schriftstücke die Bezeichnung der absendenden Behörde stattzufinden habe. Gleichzeitig ist es als erwünscht bezeichnet worden, daß der Hauptinhalt amtlicher Schreiben und Berichte kurz am Rande bezeichnet werde.
_ In Betreff der Zuziehung Königlicher Beamten von Seiten der KreiSausschüsse und Verwaltungs? gerichte bei der Erledigung von Geschäften der all- gemeinen „Landes:;erwaltung ist Seitens der bejheiligten Minifter dre nachstehende vorläufige Anweisung an die König- lichen Regierungen ergangen:
1. Die Kreisausschüsse find befugt, zur Erledigung der ihnen durch die Kretöordnmxg vom 13. Dezember 1872 übertragenen be- ziehungöweise noch Weiterhin gesetzlich zu übertragenden Geschäfte der aligemeinen Landcsverwaltunq die Königlichen Kreis- und Lokal- beamxen (Kreis-Vaubeamten, Kreis-Medizinalbeamten, Katasterbcamteu, Oberförster,Oekonomiekommissarien u. s. w) durch Vermittelung ihrer vorgesxßten Dienstbehörde als Sacbverständige zu requiriren,
Dre leßiere wird diejenigen Angelegenheiten generell bezeichnen, in welchen Requifitionen unmittelbar an die ihr untirgrbenen Beam- ten gerichtet jvc'rden dürfen.
11. Soweit die genannten Beamten für Verrichiungen, „welcbe sie im allgemxinen staatlichcn Interesse bisher im Auftrage ihrer vor- gesetzten Dienstbehörde zu vollziehen hatten, nunmehr aber auf chuisi- tion dcs Kreißanssibusscs vollziehen werden, eine besondere Vergütiguug axis der Staatskasse nicht_ erhalten haben, steht ihnen ein Anspruch hierauf auch gegen die Kreise nicht zu.
In Zweifelsfällen entscheidet hicrübsr zunächst die vorgeseßfe Dienstbehörde.
111. In allen übrigen Fällen haben die genannten Staatsbcamteu _für Verrichtungen, welche ste auf chuisition des_ Kreiöausscbusscs voliziel)en, Anspruch auf eine Vergütigung nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungcn. *
Ju streitigen Verwirllungsfachen fallen diese Vergütigun en (Ge- bühren) nach §. 162 der Kreisordnung dem unterliegenden T eile zur Last, in den übrigen zur Kompetenz des Kreisaus1chusses gehörigen Angelegenheiten trägt dieselben nach §. 164 a. a. O. der Kreis.
17. In gleicher Weise, wie dixn Kreisausschüfsen, steht auch den VerWaltungSgertchtcn die Befugmß zu, die Königlichen Kreis- und Lokalbcamten, sowie die technischen Bezirksbeamten (Re-gierunas-, Baw, Medizmal- und Jorstbeamten, Departements-Tbierärzte, Me- lioralions-Baubeamte_u. s. w.) zur Erledigung der ihnen obliegenden Ge)chäfi_e dsr allgemeinen Landesverwaltung zu requiriren; jedoch mit der Maßgabe, daß die Reqmsition der technischen Bezirksbeamten durch die Vermittelung des Präsidenten der Bezirksrcgierung oder des Dirigrnten der betreffenden General-Kommission beziehungördeise des O5cr-Präsidenten3u erfolgen hat. ..
Die den Beamten zustehenden Gebühren „sind, sowät sie nicht der unterliegenden Partei zur Last fallen, in Gemäßheii dcs §. 196 der Kreisordnung aus der Staatskasse zu zahlen.
_ Der Handels-Minifter Or. Achenbach [)at in Beglei- tung des Ober-Berghauptmanns, Wirklichen Geheimen Raths Krug von Nidda, in den Tagen vom 27. bis 30. Mai den Harz und seine Werke besucht.
Nachdem am 27 . Nachmittag?- mit der Be tchtigung der Kom"- munloki-OUllmwerko und Fabriken beiOker der nfang gemachtwar, fand am foigeriden Tag? eine Grubenbefahrung des Rammels- bergs, „forme dre Besichtigung der Sehenswürdigkeiten Guglars, des Katsßrhauses, Rathhauses, der Domkapelke und der Neu- werker Kirche statt, worauf .die Weiterreise nach Clausthal er- folgte. Dort wurde, nachdem am Morgen des 29. die Vor- stellung der Beamten staitgchnden hatte, der Vormittag dem Besuche der.Bergakademie und ihrer Sammlungen und der Nachmittag einer Wanderung durch die neue große Aufbereitungs- Linstalt an der Bremerhöhe gewidmet. Abends brachte sodann du?; Ciausthal-Zexxerfelder Knappschaft dcm Minifter eine berg- mannrsche Lxufwartung, welche, begünstigt durch das Wetter, in sehr ansprechender Weise verlief.
Am Morgen des 30. ward die Rückreise nach Berlin durch das Innerstcthal angetreten, und wurden auf derselben noch die Clausthaler Siiberhütfe, sowie die Linie der projektirten Eisert- bahn Langexsherm=Clausthal und die Berg- und Hüttenwerke bei. Lautenthal m Augenschein genommen. '
__ Der General-Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie- Inspektton, von Bülow, welcher fich vor einigcr Zeit zur Mußerrmg un_d Bxsichtigung der Fuß-Artillerie-Regimenter der YnksplzextioZr faith, D'ißnsxrcßisßn beYben hatte, ist hierher zurück- _ee r' ere e mit : emnä t mit me rwö entli
laube iiach Soden begeben. s h ck chem Up-
, Der General-Major und Commandeur der 11. In aFterie-
Brigade, von Rothmaler, hat sich zum Ober-Ersaß-YGeMäft'
FgYn Landkreisen des Brigade-Bezirks zunächst nach Iüterbogk en.
Posen, 1. Juni.
Der zweite Städteta in d:» “- vinz Posen trat heute Vormittags 10 Uhr ingder ArtYaPFZr
Realschule zrrsammen. Von den 30 Städten, “welche dem Ver- bande angehoren, ware? 18 vertreten, und im Ganzen erschienen 22 Vertreter. Obrr-Burgermeißer Kohleis, welcher mit 5 an- deren Magistratswttglicdern in der Versammlung erschienen tvar urid derselben bis zum Schlusse beiwohnte, bewillkommnete die Gaße im Namen der: Stadt'Posen. Zum Vorfißendeu der Ver- sammlung wurde Burgergietster Reimann (Lissa), zum stellver- treteriderr Borstßenden Burgermeifter Kalisch (Vojanowo), zum Schriftfuhrer Stadtverordneter Grundmann (Ltfsa) gewählt., Yeber ,das Elementarschulwesen in unserer Provinz und was nt “geschehxn? Was ,hat noch zu geschehen? referirte Bürger- meister MullerZ-Schwerm a. W.; über einen Antrag des Magi- strats zu Wielichowo, betr. die Uebernahme der polizeilichen TranSport- _11„nd Portokosten auf “den Staat, Bürgermeister Kk'luysth Wieltxhowo rc. Zu Ehren des Städtetages smd die' ftadttschen Gebaude (Rathhaus rc.) mit Fahnen geschmückt.
Bayern. München 31. Mai. Na einer von d StaaLSregierung dem Finaiizaussthuffe der Kammer der AF geordneten gemachten Mittheilung ist die Reform des Ver-
, w a lt u n g s w e s en 5 bereits auedearbeitet und wird dem nächsten
Landtage vorgelegt werden. Dur die elbe oll ei e s Geschäftsabminderung und VereiKachutxg beis den ZußßxngiZYY waltungsftellen und Behörden eintreten, sowie ein erhebliches
Ersparniß am Beamten: und Bediensteten-Personale ermöglicht..
werden. Dcr Aussthu beantragt, die in dieser Beziehun schon
eit Ia en ausgespro enen Wünsche und Bitten der Kön lichen sStaatslrxxgierung wiederholt auf das Dringendfte zur erück- sichtigung nahe zu legen. _ Der Finanzau-Zschuß hat den Etat des Finanz-Minifteriums durchberathen und die Nach- weisungen pro 1872 geprüft. .
- Der Erste Präsident der Kammer der Reichs- xäthe, Graf von Stauffenberg, hat sich, dem „Corrxv. u. f. D.“ zufolge, die an die Kammer der Rei Sräthe gerichtete Vor- stellung von 1082 Poßboten wegen Au esserung threr Bezüge zur entsprechenden Vertretung bei der Budgetberathung der Kammer der ReichSräthe angeeignet. '
_ 2. Juni. (W. T. B.) Der Minister des Innern, von Pfeufer, hat in_ der heutigen Sißung der Zweiten Kammer zugesagt, daß er die Interpellation des Abg. Herz wegen Ein- führung der obligatorischenCivilehe und wegenRe- gel g der Civilstandsregister durch ein von Seiten der bayerischen Regierung zu veranlaffendes Reictheseß im Namen des Staats-Minifteriums in den nächsten Tagen beantworten' werde.
Sachsen. Dresden, 1.Iuni. In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer wurde auf Bericht der 1. Deputation ohne Debatte einftimmig der Geseßentwurf, die TodeSerklä- rung der in Folge des Kriegs von 187071 vermißten Per- sonen betreffend, unverändert angenommen. Nach §. ] gelten Diejenigen, welche an dem Kriege 1870/71 auf Seiten der deut- schen Truppen theilgenommen haben, sei es, daß fie zurn Sol- datenftande gehörten, oder sich in einem Amts: oder Dienstver- hältniffe oder zum Zwecke freiwilliger Hülfeleistung bei der mobilen Armee befanden„„unermartet des Ablaufs der in §. 40 des bürgerlichen Geseßbuchs bestimmten Frist, als “verscholle'n, wenn sie in Folge des Kriegs vermißt werden und setr dem Frie- densschluss von Prem Leben eine Nachricht nicht emgcgan en ift. Nach §. 2 git als Todestag der durch richterliches Urt e_il für todt erklärten Vermißten, auf welche die Bestimuxung xn §. ] stel) bezieht, der 30. Juni 1871. §. 4 erklart fur das gerichtliche Verfahren * wegen TodeSerklärung der in §. 1 gedachten Personen das (Yerrchtsamt im Be- zirksgerickzte Dresden ausschließlich für zuitandtß. 'Von den be- treffenden Referenten wurde hierauf fur A thetlung 11. der Finanzdepulation über die Resultate des Vereinigungsverfahrens zu den verschiedenen Abtheilungen des ordentlichen AUSJabe- budgets Bericht erstattet, über wslche dre Erste Kammer am vorigen Freitag fick) schlüssig gemacht hatte. Den von der andern Kammer angenommenen Vereinigungßvorsthlägen wnrde überall beigetreten, nur beim Etat dee; Ministeriums des Innern be- schloß die Kammer mit 33 gegen 27 Stimmen von Neuem, dem auf Bcwiiligung von 50 neuen Stadtgensd'armen für Dresden gerichteten Beschluß der Ersten Kammer nicht beizutreten, also bei ihrem Beschluffe, nur 25 zu bewiUrgen, stehen zu bleiben. Eine Debatte fand nirgrnch statt.
_ (W. T. B.) Die Fortschrittspartei hat in der Zweiten Kammer den Antrag auf Vorlegung eines Gescßentwurfs eingebracht, in welchem die Berechtiguag der Polizei- behörden zur Ausweisung von Nichtsachsen aus dem Lande geseßlick) geregelt wird. '
Baden. KarlSruhe, 27. Mai. In der Ersten Kam- mer interchirte Frhr. v. Röder die Regierung wegen der Pen- sionen der Großherzoglich badischen Offiziere, der Militär-Witt- wengebalte und der Militär-Wittmenkaffe und des Gratialfonds für Offiziers- und Unteroffiziers-Relikten. Interpellant führte aus, seines Erachtens hätte das vormals badische Kriegs-Minifte- rium entweder vor Abschluß der Militärkonvention oder unmit- telbar nach demselben die Interessen der badischen Offiziere und Militärbeamten, bezw. der Hinterbliebenen derselben energischer wahren soUen, und er bedaure, daß dies nicht in ausreichendem Maße geschehen sei. Schließlich beantrage er die sofortige Be- fteUung einer Kommisfion zur Revifion der Statuten und Fest- steklung des Standes der Kaffe. Die dringend nöthige Auf- besserung der Militärwittwen wäre vom November 1). I. an zu datiren. Staats- Minister Dr. Iollr) antwortete, daß ein Gratialfond in dem Sinne, daß ein Kapitalstock vorhanden gewesen wäre, aus dessen Erträgniffen UnterßüHungen gewährt worden seien, bei der vormaligen badischen KriegeZverwaltung nicht bestanden habe. Vielmehr habe, ähnlich wie für Civildiener-Relikten, eine Budgetposition zu besagtem Zweck existirt, Mit dem Aufhören der badischen Kriegs- verwaltung habe auch jene budgetmäßige Verwilligung ihr Ende erreicht. Dagegen habe die preußische Kriegsverwaltung die fer- nere Auszahlung der brwilligt gewesenxn Gnadengehalfe auf fick) übernommen, und bßftehe ein, dem badischen sogen. Gratialfond entsprechender Gnadenpensionsfond für alle Angehörigen der preu; ßischen Armee in dem Budget der Reichskriegswrwaltung. Mit dieser Antwort war Frhr. v. Röder nicht zufrieden; er erklärte, da er fich auf Ersuchen und im Interesse der Angehörigen des vormals badisohen Nrmee-Corps, für das er jederzeit einstehen werde, der' Regelung der Verhältniss der Militärwittwenkasse angenommen habe, so werde er nunmchr seine früheren Kame- raden veranlaffen, gemeinschaftliche Schritte zu Aenderungen der bestehenden Verhältniss bezüglich der fraglichen Kaffe zu thun und nick1s unversucht zu lasset). Was aber den Gratialfond betreffe, so habe bekanntlich früher zur Un- terstützung bedürftiger Hinterbliebener "verfiorbenxr' Offi- ziere und Unteroffiziere im Budget eine ßandtge Pontron von 3000 Fl.,jzährlich bestanden, die jeßt nicht mehr vorkomnze. _Nach Art. 17 des G - es vom 13. Dezember 1831 (Militardtener- pragmatik) solle em widerruflicher Unterstützungsfonds von 3000Fl. verwendet werden: 1) fiir nahrungslose ältere Töchter verftorbe- ner Offiziere und Kriegsbeamten; 2) für ältere Söhne, die m)- verschuldet erwerbs- und arbeitszunifähig geworden find; 3) Fur Wittwen, deren Männer sich im StaaWdienste besonders aUSgezetch- net haben. Das obenerwähnte Geseß bestehe noch zu Recht, da es nirgends aufgehoben sei und durch die Militärkonvention nicht hgbe aufgehoben werden können. Eini e dieser Benefizien würden 1th noch unbeanstandet von der preu ischen Militärvermaltung atis- bezahlt, dagegen neue Gratialen nicht mehr bewilligt, weil keine Fonds mehr vorhanden seien. Er müßte sehr beklagen, wenn dieses schöne Recht, Hülfsbedürftige von - Militärs unterftühen zu können, der Krone? entzogxn wäre. Staats- Minister 131“. Jolly bestritt, daß irgend 'em Recht der Krone ,bei diesen jederzeit widerruflichen, ixus einem Bridgetsaße ge- Fchöpften Unterstützungen in Frage ser,. Frhr. v_. Yodxr wunsxhte Auskunft, ob Badenser, die in preußrschenx Mtlttard1e_nste stan- den, Anspruch auf Genuß solcher Unterftußyngen hatten, die aus Stiftungen geschöpft würden, welche fur Preußen „allein beftimmt seien. Staats-Minifter Dr. Jolly: Es. beftehe ein fur alle Angehörige der preußischen Armee _ [omtt auch fur den Badenjer - befiimmter Gnadenpenfionsfond m dem Budget der
Gs stage sch nur, ob dies zweckmäßig oder ein Bedürfniß _sei, und diese Frage habe die Großherzogliche'Regierung verneint, da durch den Gnadenpenfionsfonds aUSretchende Vorsorge ge- troffen sei.
_ 29. Mai. Die Zweite Kammer nahm heute das Einkommensteuergesetz mit 43 gegen 13 Stimmen „an. Ein später zu erlaffendes EinführungSgeseß wird diejenigen ZesJehenden Steuern bestimmen, welche durch ersteres zu erseyen n .
Die Kammer hatte noch folgende Schlußbeftimmungen an-
genommen: _ , . _ „Dieses Gesetz tritt mit der Verküxidtgung desselben m Wtrxiam- keit. Das Finanz-Minifterium sorg_t fur den Vollzug und erthcilt zu dem Ende die nöthigen Voiizugsvoxjckuiften. Die xrstmalige Erhebung der Einkommensteuer auf Grund dieses Geseßes wird durch de_soyderes Geseß bestimmt und kann erst eintreten, wum die_ neue Einichaßung des landwirthscbaftlichcn Geländes und der Gcbaude (Ges. vom 7. Mai 1858 und vom 26. Mai 1866) stattgefunderi hat rind ein'neues Klassensteuer- und Gewerbesteusrgesev beschlossen ist. Diesem Einfüh- rungsgeseß bleibt es vorbehalten, auch daruber Bestimmungen zu tref- fen, in wie weit die Einkommensteuer andere dtrrkte Steuern erfrßxn sol], sowie etwaige auf Grund des Ergebnisses der Cinkommcnöcm- schäßung nothivendig faklende Abanderungeu des gegenwartigkn Geseßes
vorzunehmen.“ .
Ferner wurde ein Antrag angenommen, daß der Wunsch der Kammer zu Protokoll gegeben werde, die Erträgnisse genann- ter Steuer in erßer Linie zur Ermäßigung der Grundsteuer
zu verwenden.
Hessen. Darmstadt, 2. Juni. (W. T. B.) An Stelle ihres verstorbenen Präsidenten Hofmann hat die Ziveite Kammer dem Großherzogs folgende Präsidentschafts- Kandidaten in Vorschlag gebracht: Den Abgeordneten Scriba mit 38, den Ober - Gerichtsrath Georg mit 33, den Ober- AppeüationSgerickJtsratk) Becker mit 31 Stimmen. Sämmtliche 3 Kandidaten find Mitglieder der FortschrittSpartei.
Mecklenburg. Sazwerin, ]. Juni. Der Gro ß- herzog und die Großherzogin smd heute Vormittag?- von hier abgereist, um sick] bez. nach Karlsbad und Ischl zu einem mehrwöchigen Kuraufenthalt zu begeben.
Sachsen-Weimar- Eisenach. Weimar, 1. Juni. Der Geheime Rath Or. Stichling hat am 28. v. M. mit dem Geheimen Justiz-Ratk) Brüger einer vom Inspektionshofe Gorha nach Kösen zusammenberufenen Konferenz von BevoUmäch- tigten der beim gemeinschaftlichen Ober - Nppellations- gerichte in Jena betheiligten Regierungen beigewohnt, an welcher außerdem nock] von Gotha der Minister v. Seebach, die Herren StaatSratk) Brückner und Regierungs-Rath Hornbostl, von Meiningen Wirklicher Geheime Rat Freiherr v. Uttenhooen, von Altenburg Geheime StaatSratk) orenß, von Schivarzburg- Rudolstadt Minister v. Bertrab, von Schwarzburg-Sonders- hausen Geheime Staatsrath Blei), von Reuß ä. L. Regierungs- Präfident Meusel, von Reuß j. L. Minister v. Harbou tHeil- nahmen. _ Der Geheime Rath Or. Stichling hat fiel) von Kösen auf einige Wochen nach Jena begeben.
Sachsen-Altenburg. Altenburg, 431. Mai. Der Herzog ist gestern Nachmittag von Marienbad hierher zurück- gekehrt. '
Sachsen-Cobnrg-Gotha. Coburg, 29. Mai. Der Her og und die Herzogin haben heute das Sommer- schloß Kaaenberg bezogen.
Anhalt. Dessau, 31. Mai Der Herzog wird heute hierselbst wieder eintreffen, während die Herzo gin mit ihren beiden jüngsten Kindern noch 14 Tage in Marienbad zu ver- weilen gedenkt. Der Herzog Georg von Mecklenburg- Streliß hat gestern mit dem Abendzuge die Rückreise von hier angetreten.
SchWarzburg-Rudolstadt. Rudolstadt, 30. Mai. Der Landtag, welcher wieder vertagt wurden, hat in seinen leßten Sihungen 35,000 Fl. zur Erhöhung der Bcamtengehalte bewilligt :,unter der Bedingung, daß von dieser Summe nicht nur sämmtliche Besoldnngen und fixirte Remunerationsn um 10 resp. 15 Prozent ihres Betrags aufgebeffert, sondern auck) die Wittwcn- und Waiscnpenfionen von 1/8 auf 1/6 der Besoldung rssp. der Pension erhöht werden sollen. Für zu gering dotirte geistliche Stellen smd 3000 Il. zur Verfügung gestellt. Die Kameralrente ist schließlich vom Landtage für die laufende Finanzperiode einschließlich 1873 um 12,000 Fl. jähr- lich erhöht worden. '
Neuß. Greiz, 29. Mai. Die Prinzen Otto und Adolf von Schaumburg-Lippe, welche zum Besuch des Fürstlichen Hofes sch einige Tage hier aufgehalten haben, smd gestern nach Bückeburg zurückgereift.
_ An Stelle des zum Ober-Bürgermeister der Stadt Wesel berufenen Ober=Vürgermeisters v. Alber? ist der Amtsasseffor Köhler von Hier zum Ersten Bürgermeister hiesiger Residenz- ßadt gewählt worden. „
Gera, 29. Mai. Gestern wurde der Geburtstag des Fürsten und gkeichzeitig der Fürstin-Mu_tter m gewokxnter Weise festlich begangen. Das hier garmsomrende 2..Batatllon des 96. Jnfanterie-Regiments veranstaltete auch dieswal zu Ehren des Landesherrn am Vorabend großen Zapfenstreich, am Festtage früh Reveille, Mittags nach gehaltenem Gottesdienste Parade auf dem Hauptmarkte, zu welcher außer der Bataillons- mufik noch besonders die RegimdntSmusix von Altenburg zu- gezogen worden War. Der Fürst, m Belecttung deJErbprmzeri, nahm die Parade ab, und der Bataillon7chef hielt an die Mannschaft eine kurze“ Ansprache, welche mit emem Hoch auf den Fürsten schloß. ,
Schaumburg-Lippe. Bückeburg, 30. Mai. Die am 25. September U. I. zwischen Preuß:_n und'Schaumburg- Lippe abgeschlossene Militär-Konventton erd. durch dre Nr. 22 des Regierungsblatts vom 30. Mai veröffenihcht, ebenso der Staatsvertrag mit Preußen vom 27, April 1874,“ he- ireffend die Leitung der “Ablösuugen von Grundgerechttgketten, der Gemeinheitstheilungen und dcr Zusammenlegungen" von Grundstücken durch die preußischen Außeinanderseßungsbehorden.
Schiveiz. Bern, 28. Mai. Juz Nationalratk) eröff- nete eute nach Verlesung und Gxnehmrgung des Protokolls der Präsi ent Ziegler die ge enwärtrge Session mit folgender Rede:
Meine Herren! Das undeögeieß vom 31. Januar 1874, betr- die Revision der BundesvrrfasYu'ng vom 12. September 1848, Ut von der stark überwiegenden Mehr eit deo Schwmzcrvqikeß und_ der Kan- tone angenommen, und es hat sich damrt dreschweizcristbe Eidgenossen- schaft em neues Grundgeseß gegeben. „ „ „ ,
Dieses Ereignis; formen zu ermahren. Wird m diesen Tagen die
Reichstriegsverwaltung. Uebrigens hindere uns Niemand dexran, wiederum eine Pofition ins Budget aufzunehmen, wie fruher.
Aufgabe der Bundesversammluug sein. Thatsächlich steht dieser be-
deutungsvolle Wendepunkt unseres öYuilicheu Lebens_ bereits so „ fxst, dass; es wohl nicht anders mögii ware, als seiner beim Wieder- Zu ckmmentritt dcr Rätbe vor Allem und über allem Andern zu ge- en tu.
Welches auch die Steüung des Einzelnen in dem Kampfe der Meinungen“ und Interessen, der schließlich zur Erneuerung unserer Ver- fassung führke, gewesen sein mag, so findet doch jeder Vaterlands- freund in dem voÜzogenen großen Akte Ursache zu gerechter Freude. Jm Sonnenschein des Friedens, rein nur dem eigenen Impuls fo!- gend, hat“ unsere Republik bewiesen, daß fie innere Gestaltungskraxt genug hat, ihr Grundgeseß den Aufgakcn der Zeit anzupaffen. Mit nie gesehener gr_oßart1ger Theilnahme hat unser Volk das schone Recht und die Pflicht der Kandgebung seines souveränen Willens voil- zogen, und nirgends ist die Ruhe und die Würde dieser Handlung ge- trübt worden._ .
Und endliéb ist dteSmai, anders als vor 2 Jahren, ein Gegensaß freundeidgenössisch gehoben „ und ausgkqlichm worden, dessen innere Ueberwindung recbt eigentlich in den Mittclpunkt unserer providen- tiellen Aufgabe unfercs aus Völkerichcxften verschiedener Sprache und Abstammung zusammengeseßten_ Volksstaates gehört. _
Daß die ganze Schweiz die hobs'Bedeuiung des Resultates dicier Abstimmung fühlte, davon legten die aiiwärts flammenden Feuer- zeichen bcredtes Zeugnis; ab, nicht minder aher auch die rückfwltlose republikanische Achtunp, Welche von der unterliegxndcn Minderheit dem ausgesprochenen Mehrheitöwilien unvsrkcnnbar m guten Treuen ent- gegcngebracht Worden ist. _ „
Seit der neuen Verfassung hat unier Staatsicben „eme neue Norm erhalfen, von der wir hoffen, daß sie sowohl den m unserern Volke waltenden Kräften und den uns bevorstehenden Aufgaben ada- quater sei, als die Verfafsung des Jahres 1848, unter der _ was wir dankbar anerkennen WoÜen _ der Schweiz eine Periode Wens- vollen Fortschrittes aufg-“gangen war, die aber doch nach 26 Jahren den mich wachsenden Bedürfnissen unserer Zeit zu enge geworden War. So hoch wir nun aber auch diE Bedeutung der neu grwon- neuen Verfassung als lcitxnder Norm für die Bewegung unseres öffentlichen Lebens anzuschlagcn [)aberi, so schwor der Nachtheil nnd die Verkümmerung ist, wslche daraus entspringen müßtx, wenn ein Staat für die Gkstaliung der in ihm treibenden Kräfte die rechte Form nicht finden kann, so wollen wir auf der andern Seite schon bsi den ersten Schritten auf der neuen Bahn uns erinn-rn, daß diese Norm das Leben selber 11011) nicht ist, das; die beste Vcrfasxung nur io viel werih ist, als das Volk, welches fie umspanni, drs; der rechte Inhalt in die Verfassung erst kommen kann und in [edcrrtYugenblicke sick) ia wicder erneuern muß aus den Grundqnclirn „der Einsicht und der sittlichen Kéüsk, die im Volke lebt. Und hier ist denn anxh der Punkt, wo wir NUL, haben wir mit „Ja“ oder mit „JTLlU'- gestimmt, anzugreifen und die gesteiite Arbeik aufzunehmm habsn; hier zugleich der Boden, auf dem, ich bin dessen frcudig überzeugt, die in diesem F aufe versammelten kakkkfkk dcs Schweizorvvlkcs sich aufrichtig die Hand zu reichen und so den alten ehrwürdigen Schweizrrbund auf's Niue zu schlixßen bereit find. _
So mögen wir denn mit fri1che1n Fleiß und neuem Muth an die Erfüliung 1er Pflichicn gehen,_ die vom Volke uns übertrugrn find. Dru höchstcn LMkkk dsr Geichicke abcr bitten wir, daß unter seinem Segen unser geliebtes Vaterland sicb a_uch unter der nsuxn Vsrfafsnng friedlich entwickeln und fort an Kraft und Wohlstand und Ehre wachsen möge! " .
Schlisßlicl) widmete drr Prasident dem vor einigen Monaten verstorbenen Johann Michael Stählin von Lachen, Landammann des Kantons Schwyz, einen ehrenden Nachruf.
Niederlande. Haag, 27. Mai. Der König hat dem General-Major Verspijck (vom Heere in Niederländisch-Indien, dem zweiten Befehlshaber in dem so erfolgreich aUSgefÜhrtcn Feldzuge gegen Atchin) die von demselben 11achgcsuchte Ent- laffung aus dem Militärdienste unter ehrendste'r Danksagung für dessen viele und belangreiche Dienste und Mit Zuerkennung des titulären Ranges eiNLZ General-Lieurenants bewilligt.
_ 1. Juni. (W. T. B.) Aus Briirenzorg wird vom 31. Mai gemeldet, daß die Archinesen die von niederländischen Truppen beseßten Ortschaften Kotaradja, Penajong und Maraksa angegriffen haben. Die Aichincsen wurden mit beträchtlichen Verlusten abgewiesen und zogen fick) auf meHrere öftli-cl) gelegene Punkte zurück. _ Der GesundheitSzustand der niederländischen Truppen ist wenig befriedigend. *
Belgien. Brüssel, 28. Mai. Der Senat hat heute den Kredit von einer Miilion Francs für den Palast der schönen Künste und die bssondern Kredite für das Departement der öffentlichsn Arbeiten _votirt.
Großbritannien und Irland.“5 LoU-don, 30. Mai. Der Geburtstag der Königin wurde heute überall festlich gefeiert, in London durch Beflaggen der öffentlichen Gebäude, Glockengeläute und Abfeuern von Salatschüffen, sowie durch die Übliche Parade der Haustruppen im St. James Park, weicher der Prinz und die Prinzessin von Walks, der Herze) von Cambridge, der Herzog und die Herzogin von Edinburg und die Übrigen Prinzen der Königlichen Familie anwohnten.
_ Prinz Leopold, der in Oxford studirende jüngste Sohn der Königin, ist noch immer durch Utiwohlsein an sein Zimmer gefesselt.
_ Die Mittheilung, daß Prinz Arthur anläßlich seiner Kreirung zum Herzog von Connaught Irland zu besuchen beab- fichtige, entbehrt Dubliner Blättern zufolge dechegründung.
_ Die offizielle „London Gazette“ notifizirt die Ver- leihung der höheren Grade des St. Mrchael- und Georgs-Ordens an mehrere hochgestellte Kdquiiaideamtexi. Dieselben umfassen zwei Ober-Sekretäre des Ministeriums fur die Kolonien, den Gouverneur von Neufoundlarid, den General- Postmeister von Neu-Süd-Wales und den Gouyernerrr o_on Helgoland, Oberft-Lieutenant Maxse. Letzterer erhielt die dritte Klasse des genannten Ordens. * '
_ Unter dem Vorfihe des Herzogs von Cambridge fand vor- gestern in Willis Rooms das 29. Jahresfesteffen zum Besten des Deutschen Hospitals statt, das im Jahre 1845 zu Dalston gegründet worden war. Unter den zahlreichen Gästen befanden fick) Prinz Christian von SchleSwig=Holsteim der „deutsche Byt- schafter Graf Münster, Graf Beust, der niederland1sche Gesandte, Graf Bylandt, der deutsche Gencral-Konsul Dr. U. Boxanowskt und andere Personen von Distinkiion. Nach den üblichen Toasten hielt der Vorfißende eine Rede, in welcher er hervorhoh, daß fich die Ansprüche an die Anstalt mit jedem Jahre vergro- ßerten. Seitdem das Hospital eröffnet wurde,. haben 22,969, und im abgelaufenen Jahre 1166 Kranke Aufnahme m denselben ge- funden. Von diesenwaren 185 Engländer. AerztlichenBetstandzmr fanden im Hospital 16,769 Personen, von denen der *großie Theil Engländer waren. Zuleßt ermahnte der Herzog die Ver- sammlung, die 4000 Lstr. zu beschaffen, dis außer den aus dem fundirten Vermögen der Anstalt bezogenen 1500 Lstr. und den jährlichen Beiträgen (1500 Lstr.) zum Unterha_l_t der Anstalt pöthig seien. Die Subskriptions- und Geschetikelute ergab emen Ertrag von “4,368 Lstr., darunter den Jahresbeitrag des Deutschen Kaxsers irn Betrage von 200 Lftr. Nach der Tafel fand unter Sir Iulius Benedikts Leitung ein Vokal: und Instrumental- konzert ftatt. .
Frankreich. Paris, 1. Juni. (W. T. B.) Das
„Journal de Parts“, Organ des rechten Centrums,