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Tommuns das Jeßvergnügen der Mannschaften mit Tanz und Spiel, wozu die Einwohnerschaft von Potsdam und auch Ber- lin ein zahlreiches Publikum geliefert hatte. Den Schluß des Festes für die hohen miliiärischen . Kreise und den Hof bildete eine dramatische Vorßellung im Theater des Neuen Palais, wozu eine größere Anzahl von Einladungen an die höheren Gesellschaftskreise Potsdams und auch an Damen der Berliner Hofgesellschaft ergangen wxren.
Um 7 Uhr betraten der Kaiser und König, die Kronprinzessin führend, den Theatersaal und begrüßten die Gesellschaft. Der Kronprinz führte die Prinzesfin Friedrich Carl. Alsdann begann die Vorstellung mit dem einaktigen Lußspiel: „Ein anonymer Kuß“, darauf folgte ein Tanz-Ensemble „Uauäoliaata“, diesem ein einaktiges Stückchen „Herrn Kaudels Gardinenpredigten“, und den Beschluß machte ein (“Franck pas (10 (181111.
Nach e' em Souper, das nach beendigter Vorstellung in den an den The ersaal angrenzenden Räumen eingenommen wurde, verab chiedeten Sich Se. Majestät der Kaiser und König von AllerLöchtihcer Familie und traten um halb 11 Uhr von der Wildpar ation die Reise nach Ems an.
_ Heute Vormittag 10 Uhr 15 Minuten snd Se. Ma- jeßät der Kaiser und König wohlbehalten in Ems eingetroffen und auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland und von zahlreichen Badegästen und Einwohnern be- grüßt worden. Die Brücke und die Straße vom Bahnhofe bis zum Kurhause waren reich mii Blumen und Flaggen geschmückt. Die beiden Majestäten fuhren im offenen Wagen zunächst in die Wohnung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland im Hotel „Zu den vier Thürmcn,“ .wo heute große Galatafel ftattfindet.
_ Das Staats-Ministerium trat gestern Mittag um 1 Uhr zu einer Sißung zusammen.
_ Der Ausschuß des Bundesraths für Iustizwesen hielt heute eine Sißung.
_ In der Woche vom 24. bis 30. Mai 1874 smd geprägt worden an Goldmünzen; 2,047,440 Mark 20-Mark- ßücke; an Silbermünzen: 520,972 Mark 1-Markstücke; 134,210 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 115.044 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke; 45,71] Mark 50 Pf. 5-P"=ennigstücke; an Kupfermünzen: 11,325 Mark _ Pf. 2-P"ennigstücke; 7564 Mark 50 Pf. 1-Pfennigftücke. Vorher wa- ren geprägt: an Goldmünzen: 819,369„060 Mark 20-Markftücke, 202,800,640 Mark10-M rkstücke; an Silbermünzen: 17,913,624 ;Mark 1-Markstücke, 5,4 8,775 Mark 60 Pf. 20-Pfennigftücke; an Nickelmünzen: 2,094,387 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 154,214 Mark 50 Pf. 5-Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 363,631 _Mark 66 Pf. 2-Pfennigfiückr, 108,178 Mark 63 Pf. 1-Pfennig- _ßücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,024,217,140 Mark; an Silbermünzen: 24,007,582 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 2,409,358 Mark 10 Pf.; an Kupfer- münzen: 490,699 Mark 79 Pf.
_ Die Fürstlich lippesche'Regierung erließ in einer Armen- Streitsache am 27. Januar 1874 einen Bescheid„ in welchem ]) fie erklärte. daß das uneheliche Kind der Katharine E, nach- herigen Ehefrau K., seinen Unterftüßungswohnfiß im Amte Oerlinghausen habe; 2) sie den verklagten Armenverband zur “Erstattung der zur Unterstüßung des K, und seiner „Kinder vom “22. Dezember 1872 bis, zum April 1873 aufgewendeten Kosten für verpflichtet erklärte, nachdem Kläger nachgewiesen hnben “werde, daß der K. in gedachtem Zeitraum hülfsdedürftig ewesen sei und die gewährte Unterstüßung das geseßliche MaZ nicht Überschriften habe; 3) Verklagter mit Rücksicht darauf, daß der -*K. am 1. April 1873 mit Hinterlaffung seiner Kinder von sei- nem bisherigen Aufenthaltsort entwichen sei, es also eines wei- teren Beweises der Hülfsbedürstigkeit der Kinder nicht bedürfe, _ 'für schuldig erklärt wird, die ihnen gewährte Unterftüßung zu
-er„statten, nachdem Kläger din Betrag und die Angemessenheit *naher nachgewiesen haben würde; 4) fie die Entscheidung über ?die Kosten vorbehält. *
" Auf die Berufung des Berklagten hat das Bundesamt fur das Heimathwesen durch Erkenntniß vom 4. Mai 1874 den erstrichterlichen Bescheid aufgehoben und die Sacbe selbß zu anderweitiger Entscheidung in der Hauptsache sowo [, als in Betreff der Kosten erster Instanz an den Richter der ersten Inßanz zurückgewiesen.
In den Gründen dieser Entscheidung wird nach dem Cent:".
Bl. fur das D. R. Folgendes ausgeführt: Die Sache befindetßch prozeffuglisch nicht in der Lage, daß das Bundesamt in der Sache seibß eme Entscheidung treffen könnte. Der von dem ersten MW“. rrlaffene Bescheid hat in seiner Nr. 1 nur über eine .Prajudtztal-frage für einen Theil des erhobenen Anspruchs be- funden. „Derselbe trägt sodann in Nr. 2 und Nr. 3 den Cha- rakter eines der Rechtskraft empfänglichen Beweisinter- :lokuts des gemeinen Civilprozeffes an, fich, indem die “Verurtheilung des Verklagten unter der Bedingung aus- Ysprqchen wird , daß derselbe einen genau normirten ewets zu erbringen im Stande sein werde. Der Erlaß der- artiger, die Beweislast und das “11161113 probanäum rechtskräftig ßxirender Vorbescheide, entspricht den in s'inen wesentlichen Grund- zu_gen durch das Reichsgeseh für die interterritorialen Streitig- Zeiten vorgeschriebenen Reichsprozeffe nicht, und das Bundesamt insbrsondere ist nach den sein Verfahren regelnden Beßimmun- gen ;_enes Geseßes außer Stande, dem ersten Richter auf dem von ihrn eingeschlagenen prozessualischen Wege zu fol en. “ Die §§. 38, „Abs. 1, 39_41 des Reichsgesetzes Yaben für den Reichsprozeß m 1. Instanz überalk nur eine Entscheidung “angeordnet, durch weiche die Streifsache nach allen Seiten hin ihre definitive Entscheidung finden muß. Sofern nach dem Srhluffe der Verhandlun en zwischen den Parteien noch An- ßände gefunden werden, erxn Erledigung vor der Entscheidung erfolgen muß, „so sind die erforderlichen Au agen durch eine Pusugung zu treffen, gegen welche kein Re tsmitiel gegeben ist, welche aber auch der endlichen Entscheidrmg nickzt präjudizirt. Insbxsondere ergiebt der §. 39, daß besondere Beweiserkenntniffe der hier in Anwendung gebrachten Art in dem hier fraglichen Administrativprozeffe mcht zu erlassen sind, die für die Ent ehei- dun_g zuständige Landesbehörde vielmehr den ihr erhebli er- scheinenden, angetretenen Beweis. sofort erheben und dann nach §. 40 ihre Entscheidung erlassen soll. Nur egen die festere, nicht gegen die zu ihrer Vorbereitung erlaéenen Verfügungen ndet nach §§. 40 und 46 die Berufung an das Bundesamt
„tt, und. auch die Entscheidung des leßteren kann ßets nur eme defimtwe sein., Erachtet dasselbe vor Fällung dieser Ent- scheidung nch eme Aufklärung über das Sach- und Rechts- verhaltxnß fur erforderlich, so ist dieselbe auf dem im §. 49 vorgezeichneten Wege, durch Vermittelung der zuftändigen Landes- behorde vorzunehtnen, also nicht eine Vorentscheidung zu tre en, sondern eine vorlaufige Verfügung in Geßalt einer Requi ttion
' Sterberegister
-
zu erlassen, nach deren Erledigung dann die endliche Entschei-
dung erfolgt, ohne daß das Bundesamt hierbei formellmr die erlassene vorläufige Verfügung gebunden ware.. Was nun spe- ziell den vorliegenden Fan anlangt, so widerspricht es der gan- zen Oekonomie des ReichSprozeffes volikommen, daß das Bundes- amt über prä'udizielie Rechtsfragen und über die vom erften Richter als edingung der bereits eventuell ausgesprochenen Verurtheilung fefigeftellte Beweisnorm durch ein Erkenntnik entscheiden „soll, was zur Folge haben würde, daß auf Grun des aufrecht erhaltenen oder modifizirten _Beweisinterlokuts der Beweis vom ersten Richter zu erheben und dann von ihm ,aber- mals in der Sache nach den vom Bundesamt: rechtskräftig im Vorerkenntniffe festgestellten Direktiven zu entscheiden wäre. Ein solches Prozeßverfahren kann daher nicht zugelassen werden.
Der erfte Richter hätte hiernach, nachdem er schlüsfig ge- worden war, welcher Beweise es zur Begründung der Klage in ihrem ganzen Umfange bedurfte, die Aufnahme des in dieser Richtung etwa angetretenen Beweises verfügen und nach ge- schlossener Bewei-Zaufnahme in der Sache definitiv entscheiden müssen. Wie die Saohe jeßt liegt, erübrigt, um die Prozedur in die geseßlichen Formen umzuleiten, nur den Bescheid des ersten Richters, soweit derselbe angegriffen ist, aufzuheben und die Sache zu anderweitiger weiterer Veranlassung nach Maß- gabe der §§. 39 und 40 des Reichsgeseßes zur erften Instanz zurückzuweisen.
_ Der Minißer des Innern hat sich in zwei Cirkular- eriaß'en vom 26. U. M. damit einverstanden erklärt, daß behufs Gemxnnung qualifizirter Standesbeamten die Zusammen- legung mehrerer kleiner Gemeinden zu gemeinschaftlichen Standes- amtsbezirken als unvermeidlich zu betrachten sein wird. Auch dagegen findet der Minister des Innern Nichts zu erinnern, daß bei dieser Zusammenle ung _ in Ermangelung sonftiger, mY- rere Gemeinden umfaFenden politischen Verbände; _ die Kir - spiele als Anhaltspunkt genommen werden.
Dagegen soll eine Theilung der Bürgermeistereibezirke in mehrere Standesamtsbezirke nur ausnahmsweise und ans beson- ders erheblichen Griinden stattfinden. Gegen die Bestellung qua- lifizirter Bürgermeisterei-Sekretäre zu Stellvertretern der Standes- beamten, die übrigens auch in Stadtgemeinden nur durch das Ober-Präfidium wird erfolgen können, findet der Minister im Allgemeinen Nichts zu erinnern, vorausgeseßl, daß das Fungiren der gedachten Sekretäre als stellvertretende Standesbeamte UWH, der Intention des Geseßes zuwider, thatsächlich zur Regel wer e.
Die Vorausseßung, daß demnächst in den, aus mehreren
“Gemeinden zusammengeseßten Standesamtsbezirken gleichwohl
für jede Gemeinde besondere Geburts-, Heiraths- und Sterberegißer zu führen sein werden, ist nach Anstckzt des Mi- nifters eine irrige. Nach der unzweideutigen Fassung und Inten- tion des Geseßes sei von jedem Standesbeamten nur Ein, den gesammten Bezirk umfassendes Geburts-, resp. Heiraths- und zu führen. Auch sei nicht wohl abzusehen, daß aus einer Einrichtung solcher Art bezüglich der bürgerlichen Standesbuchführung größere Uebelstände hervorgehen sollten, als es bei der kirchlichen Standesbuchführung in den, mehrere Ge- meinden, Ortschaften 2c. umfassenden Pfarrbezirken bisher der Fall gewesen ist.
_ Ein Regierungs-Präfidium hntte in die Geschäfts- Inftruktion für die Amtsvorsteh er unter den besonderen geseßlichen Vorschriften, nach welchen die erste Entscheidung in polizeilichen Angelegenheiten dem Landrathe zusteht, auch den ?. 57 Absaß2 der-Fkldpolizei-Ordnung vom 3. November
847 aufgeführt,? welcher bestimmt, daß in dem Falle, wo der Gutsherr die Polizeigerichtsbarkeit selbst verwaltet und er oder einer seiner Angehörigen bei einer Pfandgeldftreitsache betheiligt ist, 'die Entscheidung dem Landrathe gebührt. Der Minister des Innern har das Regierungs-Präßdium jedoch darauf aufmerk- sam gemacht, daß diese leßtere Bestimmung durch den §. 57 Absaß 5 der Kreisordnung, vom 13. Dezember 1872, Wonach für den Fall der persönlichen Betheiligung _eines Athorftehers bei der Erledigung eines Amtsgeschäftes der KreiSausschuß den Stellvertreter oder einen der benachbarten AmtSvorsteher damit zu betrauen hat, eine Abänderung erfahren hat. Es ergiebi fich dies aus den Motiven des auf Grund Allerhöchster Ermächti- gung vom 20. Dezember 1871 dem Landtage. der Monarchie vorgkttrlrJten Kreisordnungs-Entwurfs, in welchen zu §. 44 be- mer : : '
„Nach der Bestimmun im Weiten Ab (1 e die es ara ra en soll der Stellvertreter fürgden AzmiSvorstehesrßauchsdatYi eigntrxthen, Wenn ießterer bei einem von ihm wahrzunehmenden Amtsgeschäfte personlicb beibeiligt isi. Hierdurch Werdrn die Vorschriften des H. 57 Absatz 2 der Feidpolizei-Ordnung vom 1. November 1847 (Ges.- Sammi. S. 276) _und des §. 1 Absatz 3 des Geseßcs vom 24. April 1854,_ beireffend die Verloßnn der Dienstpftichien des Grfindes und der laydlrchen Arbeiter (Ges.- amml. S. 214) abgeändert, Wonach in den Fallen der veriönliéhen Betheiligung der Lokalpoiizeibehörde bei einer Pfandgeldstreitsqehe be iehungsweise bei einer Dienstverlehung des Gesindes :e“. der Landrgt eintreten sollte.“
Das Regierungs-Prafidium ist deshalb Seitens des Mini- siers des Innern veranlaßt worden, die gedachte Bestimmung der Inßruktion für die AmtSUorfteher entsprechend zu modifiziren.
. _ Der am 13. d. M. verstorbene Staats-Minisier a. D. Freiherr Auguß v. d. Heydt war am 15. Februar 1801, der Sghn des Chefs des Bankhauses v. d. Heydt, Kersten und Sohne, zu Elberfeld geboren. Er widmete sich nach lelendung der Schizlbildung dem väterlichen Geschäft, deffen Leitung er, „durch langere Reisen in Frankreich und Eng- land, vorbereitet, m Gemeinschaft mit seinen Brüdern Carl und Hamel nbernahm. Die, Kommunalverwaltung 'von Elberfeld fuhrte ihn zuerst in das öffentliche Leben ein, in welchem fich sem Wirkungskreis mit seiner im In re 1840 erfolgten Ernennung zum Präßdenten des Handelsgeri ts zu „E'lberfeld, ganz besonders aber durch seine parlamentarische Thqttgkeit allmahlich erweiterte. Nachdem v. d. Heydt schon als Kreistagsabgeordneter gewirkt hatte, „wurde er 1841 zum Ab- gxordneten _des Rheinifchen ProvinziaÜand'tags erwählt und von diesem in die Vereinigren ständischen Ausschüsse deputirt, welche am_ 18. Oktober 1842 in Berlin zusammentraten. Der Thatigkett, welche v. d. eydt 1847 und 1848 auf den Beremigten Landtagen entw ckelte, folgte am 6. Dezember 1848 seine Ernennung zumStaats-Minister; er trat in das am 8. No: vember desselben Iahres von dem Grafen Brandenburg gebildete Ministerium ein, in welchem ihm das bis dahin _von dem Wirkl. Geh.. Ober-Finanz-Raih v. Pommer-Esche interimistisch geleitete Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über- iragewwurde. In dieser Stellung, wekche er bis zum Jahre 1862 inne hatte, at der Staats-Minister Freiherr v. d. Heydt ßch bleibende Verd enße um die wirthschaftliche Entwickelung Preußens erworben. In dem Ministerium Prinz Hohenlohe leitete v. d. Heydt (17. März 1862) das Finanz-Minifterium,
„behielt aber auch das 23. September 1862 aber später,
marktes uns die Möglichkeit geben, durch
überhaupt bei des geehrtxn "Herrn Landtags-Kommi arius, ' welche ich meiner Mitstande dankbar acceptire, Z: en, daß diese Erwägungen zu einem guten
erklärt, Suff dem gen zu, eeitigen resp. abzuändern we Wesentlichen 'auf die Schultern eines- werden Wir die Vorla e mit dem Ernste prüien, der i und ich hoffe„ das Rc?
tionen der Kom lichen Regierung entgegenkommenden Votum führen; denn diese Geeßgebung ist zu einer Zeit “ FMzingk-reétvou kdensjcétzigenkxoial Ztschxekene ZLerhältnisse zu berück-
„a e un e ann einem were un erli d
die heutigen äbsolut nicht mehr paßt. egen, aß sie für
ndels-Minifierium interimiftisch bei. AmZ chied er aus dem Staatsdienst, übernahm--' am 2. Iuni 1866, von dem Staats-Minifter v.) Bodelschwingh noch einmal die Leitung des Finanz-Minißeriums.k Am 26. Oktober 1869 trat der Freiherr v. d. Heydt in den
Privatstand zurück ; ein Herzleiden erschwerte ihm die leßten' Jahre seines thätigen Lebens, dem ein plöhlicher Tod am 13. Juni, Morgens 6 Uhr, ein Ziel seßte.
_ Der General-Lieutenant . D. und Präfident des geovä- ' tischen Inflitus Baer) er hat fick? mont be eben. Nach beendigter Kur wird derselbe die Inspizirung der Gra meffungs-Arbeiten in Thüringen, Hessen" und am Rhein * vornehmen.
zu einer Badekur nach Pyr-
_ Der General-Major und Inspecteu'r der 1. Ingenieur-
Inspektion von Braun hat sich behufs Inspizirung der Pommerschen und der Festungen Danzig und Thorn, sowie- des Ostpreußischen Pionier-Bataillons Nr. 1 und des Pommer- schen Pionier-Batailions Nr. 2 auf Dienstreisen begeben.
_ Der Kapitän zur See und Ober-Werft-Direktor zu Kiel Weikhmann, welcher zur Abftauung persönlicher Meldungen von Kiel-hier eingetroffen war, hat ßch dorthin zurüFbegeben.
Posen, 14. Juni. Die zum 17. Provinzial-Landj-
Tage des Großherzogthums Posen einberufenen Ab- -
geordneten wohnten heute früh um 10 Uhr dem Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche aä Zr. Mariam Uagcialenam, be- ziehungsweise in der evangelischen Kir xe St. Pauli bei und ver- sammelten sich sodann um 12k Uhr Na mittags in dem Sißungs- saale des s. g. alten Lands aftsgebäudes hierselbft.
Nachdem der Königli e Kommiffarius, Ober- Präsident Guenther, durch eine Deputation benachrichtigt worden war, daß der Provinzial - Landtag versammelt sei,
begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und, eröffnete '
den Provinzial-Landtag mit folgender Ansprache:
Hr-rbgeehrte Herren! Seit Ihrer le tm Versammlung hat eine weitgreisende Beivegung im wirthschaftlicben Leben fich volizogen- Der Aufschwun , welchen Handel und Industrie vielfach dadurch er- fahren haben, at eine nennenSwerthe AuSdehnuug auf das Gro her- zogtbum nicht gewonnen. Dagegen ist das letztere yon der m olge der Ueberspckulation eingetretenen Kreditstörun'a ivejentlicb mit er- griffen Wordeu. * ' _ .
Um die Provinzial-Hüifskasse in den Stand zu setzen, fur die Abhülfe der Krediinotl) wrrkmm zu sein, und insbesondere aueh klei- neren ländlichen Griindbesißem Darlebne zu _ihrer Erhalinng u ge- währen, ist eine Verstärkung der Fonds derielben und eine bän- deräns einiger Bejiimmungen ihres Statuts erforderlich. Eine dahin zielcnde Vorlage Wird Ihnen gemacht Werden. _
Es wird Ihnen ferner der in dem Allerhöchsten Propofittons- Dekret bezeichnete Entwurf eines _Geseßes, brtrcffend die anderWeite Regelung der Verpflichtung zur Leistung der Zand- und Spanndienste für die Unterhaltung der Land- und Heerstra en in der Provinz Po- sen, zur Begutachtung unterbreitet werden. Die Beschwerden des Bauernsiandes über unbillig: Belastung bei dem Wegebau sind Ihnen bekannt. Der Gefeßentwurf bezWeckt eine Abhülfe diefer Beschwerden.
Andere Vorlagen, welche Ihnen zugehen werden, betreffen die von Ihnen auf dem 16. Provinzial-Landtage ais wünschanvertb bezeich- neten Aenderungen der Reglements für die Feuer-Sozietät der Provinz
Posen die exekutivische Einziehung der an die Provinzial: ülfskasse „ zu zalZlenden -Zins- und Amortisationsbeträge, die KonvertZung der
Provinzialanleihen, die Bewilligung der zur Erhaltung und Weiteren
Entwickelung 'der ständischen Institute erforderlichen Geldmittei _uud- -
die von-Jhnm vorzunehmenden Wahlen. , .
, Die vrrgeschrirbenxn Berichte und Auswäse über die Leitung und Wirksamkeit der ständiichen Institute und Verwaltungen Werden Ihnen ebenfalis vorgelegt werden.
Ich bitte Sie, den umfassenden Geséhäften, welche, Ihnen ob- liegen, mtt der Hingebung Sich zu unterziehen, welche Sie bei Be- rathung dcr Angela enheiten der Provinz stets bewährt haben. So iveit es in meinen räften steht, Werde ich gern bereit sein, Sie hierin zu unterstüßen. "
Ihnen,_ Herr Landiagömarirhall, überreiche ikhden Aüerl)öchstm Landtagßabjchied vom 27. Mai d.-J. und das Allerhöchste Proposi- tionßdekret von demselben Tage, und erkläre im Namen und im Aus- trage Sr. Majestät des Kai1rrs und Königs den 17. Provinzial-Landtag des Großberzogtbums Posen für eröffnxt. -
Die eben von mir geaußerten Worte bitte ich Sie in polnischer Sprache verlesen zu lassen.
Der LandtagSmarschall entgegnete hierauf:
' „Mit Freuden begrü en wir es, daß unter den Verlagen, "welche Sie, hochgcehrter Herr . andtags-Kommissarius, uns so eben als die Grundlage unserer Arbeiten angekündigt haben, fich solche befinden, die sich die Verbesserung der Lage des kleinen bäuerlichen Grund- besißers zur Aufgabe stellen, da diese bei uns mehr als in den an- dem Frovmzen der Fürsorge bedarf.
ir werden es uns angele en sein lassen, auf dem Wege, den die,
vor uns versammelt gewesenen andtage betreten haben, Weiter fort- uschreiten imd namentlich der Kreditbedürftigkeit des kleineren Grund- esitzers, die durch dre Störungen, welche fich in den leßten Jahren aÜgemem auf dein wirlbschaftlichen Gebiete geltend gemacht und leider nur_h unsere_Pr9vmz m Mitleidrnfchaft gezogen haben,. größer denn- 1e ist, soivett dj_es nbcrhguvt durch Maßnahmen unsretseits geschehen kann und soweit dix Ruäsicht auf die eistnnasfähigkeit der Provinz es uns gxstaitet, die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, abzuhelfxn.
. ck darf die erficberung aussprechen, daß die Vertreter der Pro- pmz, wie es bisher immer ihr Bestreben war, innerhalb der Grenzen ihrer Befugmssx und ihres Könnens zu helfen, wo Hülse nöthig war, auch jetzt bereit fem werden mit der Kraft, welche die Vereinigung 21er zu gleichcrn Zweck verleiht, den Einzelnen deren wirthschaftliche Existenz ohne ihre Schuld zu Frage gesteati , beizuspringeu, obne doch den Charakter des provmzialständtschen Instituts, dessen T ätig-
keit wesentlich auf dem Felde der Erreichung gemeinnüßiger wccke
gesucht werden soll, in den eines gewöhnlichen Geldinstituts “umzu- wandeln.
Wir werden fernerrrwägen, ob die jetzigen Verxälinisse des Geld- _ , . ei e an erweite Re [11 der Schuldyerhaltmsse, die Last, welche zur * iusung und TFZUFZ der zu Provinzialzivecken kontrabtrten resp. viellei t noch zu kontrahtreu-
den Schuld auf den Steuerpfiichiigen ruht, zu verringern.
Jedenfalls läßt un-Z die erficherun , daß wir bei diesen, wie
unsern Arbeiten als? die thatkräftige Hülfe
_ ' Namens
rechnen durfÉu,d zuverdsichtlich-
, _ n e un einem. erer Hennaih heilsamen Beschluß führen werden.
Wenn sodann dre Regierung Sr, Majestät des Königs sich bereit-
Wege der Geseksebunf diejxnigen Bestimmun-
e die Wegebaulast im
tandes gelrt hat, so
. _ ' Fr gebührt,
ultat dieser Prufung Wird zu einem den Inten-
entstandm , welche.
Wir werden endlich die uns sonst noch verheißeuen Vorlagen,
Welche den Zweck verfolgen, die so segenSreich wirkenden ntitut in dem Sinne, in welchem sie von unsern Vorgängern geqrüudetIZinsd, aueSzvÄ bauen und zu weiterer Ausdehnung ihrer Wirksamkeit' zu befähigen, mit.
Gewisseuhafiigkeit uud Fleiß einer gründlichen Prüfm- unt ichen _ d ich darf aus iuniaster Ueberzcummg die zuversirhxltßche HMÜUJ- aussprechen, das; die Arbeiten des siebenzebnten rovmzial-Laudtases, welchen zu eröffnen Sie soeben die Güte gebab haben. zum Segen und zum Heil unserxs engeren Vaterlandes des Großherzogtbums Posen mit Gottes Halse beitragen werden. - „ Lassen Sie uns nun, meine Herren, der altbexpxbracbtm Saite getreu, vor dkm Beginn unserer ' Arbeitenden: G "ble drr Ver- ehrung für unseren Herrscher Ausdruck verleihen, indem wir rufen: - Es lebeSe. Majestät der Kaiser und König! Die Versammlung ßimmte in das von dem Marschall aus-
Zebrachte dreimalige Hoch auf Se. ngefiät den Kaiser und
önig begeistert ein. Der Königliche Kommiffarius warde hier- “
auf durch die Landta s-Deputalion wieder zuriickbegleitet, und es mäirden sodann die erhandlungen der diesmaligen Sesfion er- i“) net. -
Dem Landtags-Marschall Freiherrn von Unruhe-Bomß ward der 'Allerhörhfte Landtags-Abschied und das Allerhöchste Propo- sitions-Dekret vom 27. Mai 3. 0. übcr eben.
Zum Vi e-Marschall ist von Sr. ajeftät dem Kaiser und König in Sie e des Grafen Poninski auf Wreschen, welcher aus .Gesundheitsrücksichten an der Theilnabme des Landtags verhin- dert ist, der Abgeordnete von Kurwatowski. auf Porarowo er- nannt.
Von dem Marschall wurden zu Schriftführern die Abgeord- neten ])r. Szuldrzynski und Alberti und zum Quäftor der Ab- geordnete Reimann bestimmt und sodann die nächste Plenar- ßßung zu morgen, den 15. d. Mis, zur Bildung von 4 Abthei- Ygen zur Vorberaihung der vorliegenden" Gegmßände an-
aumt.
Ems, 13. Juni.“ (W. T. B.) Der Großfürst Niko- laus Nikolajewitsch ist zum Besuche des Kaisers von Ruß- land hier eingetroffen. _ Nach einer weiteren hier eingegangenen Nachricht würde auch der König der NiederlZandfe am 18.d. M. zum Besuche des Kaisers hier erwartet.
Cöln, 14. Juni. (W. T. B.) Die Delegirtenver- sammlung des „Deutschen Vereins für die Rhein- provinz“ ist heute durch den Abg. Professor Dr. Sybel mit einer Rede über den Zweck des Vereins eröffnet worden. An- wesend waren außer 74 Delegirten, welche 2060 VereinSmitglie- der repräsentirien, viele zu selbständigen Vereinen ehörende Mitglieder. _ Die Versammlung nahm das provisoriscße Statut des Vereins definitiv an, dessen erster Paragraph als ZWeck des
Vereins hinstellt: ,Gegrnüber den Tendenzen der Ultramontanen
und der Sozialdemokraten für die Verbreitung freifinniger deut- scher Gesinnung zu wirken.“ _ Ein Antrag, fich an den natio- nal-liberalen Verein inBerlin anzuschließen, wurde abgelehnt, da die Verhältnisse in der Rheinprovinz wesentlich andere seien, als die in Berlin, dagegen wurde beschlossen, sich mit dem Ver- liner Vereine in freundschaftliche Beziehungen zu seßen. Der Plan zur Organisation des Vereins wurde nach ausführlioher Diskussion definiiiv festgeßelit.
* Bayern. München, 12. Juni. Nack) Vernehmung des Staatsrathes wurde von Sr. Majeftät dem König in Bezug auf die Formation der Sta-ats-Minift'erien eine Verordnung, (1. ci. Linderhof, den 9. d. M. erlassen, nach welcher das Zoll- wesen aus dem Wirkungskreise des Staats-Ministeriums des Königlichen auses und des Arußern ausgeschieden und an das Staats-Mini terium der Finanzen überwiesen wird. Die Ver- prdnung tritt am -15. Juni 1). I. in Wirksamkeit. In Betreff der Organisation der Aufschlags- und Stempelgefälls-Verwal- tun wurde gleichzeiti verordnet, daß die Ober-Aufschlag- und "Kro sftempel-Verlags- emter, dann das Filial-Zahl- und Stempel- Amt Nürnberg aufgehoben werden. Die Verwaltung des Malz- aufschlags und des Kariensiempels wird den Organen der Zoll- verwaltung überwiesen. Die Kartenabftempelung kann durch das Staats-Ministerium der Finanzen auch eincm Nebenzollamte übertragen werden. Das Haupt-Stcmpelverwaltungs- und Ver- lags-Amt hat fortan. die Bezeichnung „Haupt-Stempelverlags- Amt“ zu führen. Diese Verordnung tritt am ]. Iuli d. I. in
__Wirksamkeit.
_ Die Bestimmung des LandtagswahlgesesYes vom 4. Juni 1874, daß nur derjenige zur Wahl zu ein erfwird, welcher erweislich den Verfaffungseid abgeleißet at _ ist in dem Entwurfs des neuen Wahlgesrxes nicht mehr enthalten. Nach dem neuen Entwurf sollen an die in München wohnen- den Abgeordneten, was bisher nicbt der Fall war, Tages- Yelder, resp. die bestimmte Liversalsumme erhalten. Auch die
estimmung des Wahlgeseßes, daß weder die aktive noch die lYassin; Wahlfähigkeit an ein bestimmtes Glaubensbekcnntniß ge- unden, iL im neuen Entwurf nicht mehr aufgenommen.
_ ie heutige Sißung der “Abgeordnetenkammer leitete der Vize-Präfident v. S [dt. Der Etat des Ministe- riums des Innern -kam zum Ab chluß, nachdem noch die Posi- iion wegen der staatlichen Beiträge zu den Kosten der Polizei- verwaltung in den Städten einige Debatten und einen vergeblichen Antrag auf Erhöhung der postulirten Summe Yervorgerufen hatte. Ein Antrag Jörgs, betreffend die Stellung
er im Civildienft untergebrachten Militärpensionisten, ward durch
einen solchen von Rußwurm erseßt, durch welchen diaRegierung gebeten wird, die auck) solchen Personen durch das gegenwärtige Budget ausgeworfenen Theuerungszulagen in dem Fall zurück- zubehalten, wenn dieselben durch diese Mehrung den Verlust ihrer Militärxxenfionen, und damit in der T at eine Minderung ihres Einkommens zu gewärtigen hätten. err Freytag verlas einen langen Bericht uber Rechnungsnachweisungen aus den Jahren 1870/72. Schließlich wurde der ganze Etat dcs Finanz-Mini- fteriums ohne alle Diskussion in Zeit von einer halben Stunde nach den Vorschlägen des Ausschusses genehmigt. _ Die nächste Sißung findet am Mittwoch statt, und ist auf deren Tages- ordnung eine Reihe von Petitionen und Anträgen geseßt.
Württemberg. Stuttgart, 12. Iuni. Der König ist gestern Abend von Mergent?eim wieder hierher zurückgekehrt. _ Auf der Villa Seefeld be Rorschach ist die Prinzes s in Friedrich von Württemberg in voriger Woche zum Sommer- aufenthalt eingetroffen; der Herzog von Parma wird demnächst auf Schloß Wartegg _erivartet.
_ Die Kammer der Abgeordneten fekte heute die Berathung des Berichts der ftaatsrechtlichen Kommission über die Königlichen Verordnungen in Betreff der neueren Organisation innerhalb der „evangelischen Landeskirche und über "“ die Ausgaben für die evangelische Landessynode fort. Der Anlrag der Kommissionsminderheit auf “Bean- “Landung der Königlichen Verordnung vom 20. Dezember 1867, betre end die Einführung der Landessynode, wurde mit 54 gegen 25 _ timmen a elehnt und die Synodalkofien pro 1873_74 (14,300 Fl.) gene migt.
“Bade“n. KarlSruhe, 11. Juni. Das Gesepes- und Verordnungs-Blatt Nr. 21 vom heutigen Tage enthält u. A.
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das Gesch, die Aufhebung des . 78 der Gemeinde-Ordnung und des §. 57 des BürgerrecTTts- ches betreffend, sowie eine Bekanntmachung es Mnifieriums des Großherzoglickxm Hauses, der Iußiz und des Auswärtigen, den Vollzug des Ge- eßes uber die Beurkundungen des bürgerlichen“ Standes und über die Förmlichkeiten b'ei Schließung der Ehen, hier die Er- Yeifflmng der Nachsicht wegen. des fehlenden Heirathsalters be- e en .
Heffxm Darmstadt, 12. Juni. Die Prinzessin Ludwig ist gestern zum ersten Mal wieder ausgefahren.
„_ Die Zweite Kammer- der Stände feste in ihrer heutigen (64) Sitzun die Beraihung des Nachtragsbudgets fort und erledigte die Po"ckionén: Ober-Medizinal-Direktion; Ober- Kon“istortum; Kreis-Schuk-Inspektoren; Ober-Rechnungskammer- Justifikatnr 11. Abiheilung; Lokal - Polizeibeamte und nie- dere Poltzeioffiziantcn; Landes - Univerfität; Gymnasien; Schullehrer : Seminarien; evangelisches Prediger - Semi- nar; Besoldungen der Geistlichenz Museum und Hof- bibliothck; " Botanischer Garten; Polytechnikum und Real- schulen; fur das Turnen gemäß den Propofitionen der Regie- rung. Eine Ausnahme fand nur ftatt bezüglich der Landes- Universttät und des Polytechnikums. Für Erstere wurden statt der verlangten 19,876 fl. 30 fr.,nur 18,176 fl. 30 kr. bewilligt und zwar wurde diese Summe nicht zur gleichmäßigen Aufbesse- rung aller Gehalte um 1/6, sondern zur Aufbesserung der Ge- halte bis zu 2000 fl. und betreffs Verwendung des verbleiben- .den Restes behufs vorzugsweiser Bedenkung der Professoren nach dem Dienstalter bewilligt. Für das Polytechnikum wurden zwar dix verlangten 9272 fl. “bewiUigt, jedoch ebenfalls nicht zur gleich- maßigen AufbefferunZ aller Lehrer um 1/6 der Besoldung, son- dem zur Erhöhung er weniger als 2000 fl. betragenden Besol- dungen und dann zur vorzugsweisen Berücksichtigung der älteren Lehrer. Ein Antrag des Abg. Heinzerling: Das Schulgeld an den Gymnasien und Realschulen für zwei diese gleichzeitig be- suchende Söhne nur auf 3/4, für drei und mehr Söhne auf die Hälfte des Betrags festzuseßen, wurde angenommen. Ebenso fand ein Antrag des Ausschusses auf Vereinigung der Ober- Reckmnngskammer-Iustifikatur 11. Abtheilung mit der ]. Abthei- lung die Zustimmung der Kammer. Erwähnt mag noch werden, daß die Eingabe der Realschul-Direktoren zu Mainz und Darm- stadt, sbwie sämmtlicher Reallehrer, betreffend die Gehalts- verhaltmffx an den Realschulen, der Regierung zur etwa geeig- nete? Beruckfichtigung bei einem künftigen Budget überwiesen wur e,
_ 14. Iuni. (W. T. B.) Die Kaiserin von Rußland ist heute Nachmittag 1 Uhr in Jugenheim eingetroffen.
Oesterreikh-Ungaru. Wien, 14.Iuni. Die„Wien.Z.“ publizir: die vom Kais er genehmigten“ Beschlüsse der Dele- gationen des Reichsraths m Betreff des Voranschlages für den, gemeinsamen Staatshaushalt im Jahre 1875, ferner die in Betreff der Schlußrechnungen der Jahre 1872 und 1871.
_ (Wien. 3.) Die Einberufung der Landtage für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder ist im Allgemeinen für den 15. September 1). I. in Aussicht genom- men. In Betreff der Landtage von Görz-GradiSca, Istrien und Triest ist auf Ansuchen der betreffenden LandeSaWschüffe, sowie des Podesta von Triest und zwar mit Rückficht auf die "im Sep- tember stattfindende Weinlese“ von Seite der Regierung die Statthalterei in Triest ermächtigt worden, die Einberufung der Landtage von Görz-Gradisca und von Istrien für den 19. Anguft, desßLZUdtages von Trieß für den 29. August 1). I. in Aussicht zu e en.
_ Der Minister des Innern, Frhr. v. Las s er, ist zum Kurgebrauck) in Marienbad eingetroffen.
Vest, 12. Juni. Im Abgeordnetenhause interpellirte Tavasfi wegen Regelung der hauptftädtischen Polizei, Szentimrer) wegen der Einrichtung der Kaschnuer landwirihschaftlichen Lehr-
anstalt, Cseh wegen der nngleichen Einfuhrzölle auf Brenn- und * s
Bauholz an der südlichen Grenze Siebenbürgens. Nagy legte einen Geseßentwurf vor über die geseßliche Feststellung des Zins- sußes für Zypothekarschulden. Die GeseHvorlagen über die praktischen ichterprüfungen und über das Verfahren in Fällen falscher Krida wurden in dritter Lesung angenommen, ferner die sanktionirten Gesetze über das Pester Grundbuch und das Verfahren bei Wechfelfälschnngen promulgirt; dann die Modifikationen, die das Oberhaus an den Gese entwürfen über die Unterdrückung der Rinderpeft und in Beire der Haftpflicht der ETenbahnen vornahm, angenommen, endlich die noch in Schwe e gebliebenen Paragraphen der Advokatenordnung, sowie die-Geseßentwürfe über die Vermehrung der Handelsbeifißer beim Budapester Wechselgerichte und über die Organisirung des fta- tistischen Landesbureaus in erster und zweiter Lesung erledigt. _ Wie ,Pefii Naplo“ nunmehr erfährt, übernimmt das Rothschildsche Konsortium definit'v den bisher unbegebenen Rest von 15 Millionen Silbergulden der ersten Hälfte der un a- rischen 153-MiUionen-Anleihe und gewähn der ungaris en Regierung einen in noch festzustellenden Raten zahlbaren Vor- schuß von 30 Millionen Silbergulden auf die zweite Hälfte dieser Anleihe. Bezüglich dieser zweiten Hälfte behalten fich die Re- gierung und das Konsortium freie Hand vor und soll hierüber
“erst im Herbße verhandelt werden. Der Vorschuß auf die Ost-
bahn-Prioriiäten wird wahrscheinlich prolongirt werden.
Schweiz. Bern, 13.Iuni. (W. T.B.) Der Stände- rail) hat eine nachträgliche Uebereinkunft zum internationalen Münzvertrag genehmigt, wonach im Ianuar 1875 ein neuer Münzkongreß in Paris zusammentreten soll.
_ 14. Juni. (W.T.B.) Die hmiige sehr zahlreich be- suchte Versammlung von Delegirten der liberal- katholischen Gemeinden der Schweiz ist nack) kurzer Vor- debatte in die Berathung des vom Yfarrer Herzog ausgearbeiteten Entwurfs einer Verfassung- der riftkatholisckzen Kirche in der Schweiz eingetreten. -
_ 15. Iuni. Der vorgelegte Entwurf einer Verfaffung der chrißkatholischen Kirche in der Schweiz wurde im Großen und Ganzen ohne Abänderungen von erhxblieher Bedeutung ange- nommen und insbesondere beschloffew, ein Nationalbisthum zu errichten, die einzelnen Beßimmungen über die Befugnisse nnd die I'llésesung des Bischofs indessen an den Ausschuß zuruck- verwre en.
Niederlande. Haag, 14. Iuni. (W. T. “B.) _ Die Regierung hat der Zweiten Kammer einen Ber1cht uber die Finanzverwaltung zugehen lassen. Nach demselben MIt das Defizit im niederländis en Staatshaushalt pro 1874 3x illionen Jl. Dasselbe wird mittelst Emittirung von Schuß- btllets gedeckt. Was das Kolonialbudgei betrifft, so hat der Krieg gegen At in bis je t etwa 13 Millionen Fl. gekostet; weiter erforderli zu demse ben Zwecke sind etwa 6& Millionen,
und bleiben demnach noch 20Millionen von dem vorveranschlag- ten Ueberschuffe diSponibel.
' S_ro'ßbrita'muen jmd Irlauö. London, 12. Iuni. Die Konrgi'n mird aux 17. oder 18. d. M. Balmoral verlassen und nach Windsor zuruckkehren, _ Aus Oxford wird gemel- det, daß Prinz Leopdld, der jüngste Sohn der „Königin, von seinem Hufteubel so wett wiederhergeftelit ist, daß er auSgehen kann und wahrscheinlich im Stande sein wird, an den bevor- siehxnden Univerfitäts-Festlichkeiten Theil“ zu nehmen. _ Der Prinz von ques wohnte gesiern dem jährlichen Banket der Benchers des Middle-Temple, deren Mitglied er ist, bei. -
_ Im Buckingham-Palast Hand vorgestern Abend _ein Hof-
kdnzert statt, das sehr zahlrei besucht war. Der Prinz und die.Prmzesßn von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur), Prinz und, Prinzessin Christian von Schleswig-Holftein, die Prinzessin Lomse und der Marquis von Lorne, der Herzog von Cambridge und der,Herzog und die Herzogin von Teck, die Mitglieder des dipldmattschen Corps und ein großer Theil der hohen Aristo- kratie befanden fick) unter den Anwesenden. Das Programm umfaßte Musiistücke von Richard Wagner (Tannhäuser-Ouver- ture und Prets-Lied aus: „Die Meisterfinger von Nünberg“), Mozart, Gounod 2c. ' „ „_ Der L'ordmayor gab vorgefiern den Richtern der Jomgltchen Gerichtshöfe das herkömmliche Diner in der aegyp- tischen ,Halle des Mansion-House. Dasselbe hatte sehr zahlreiche Vrthrtltgung und wurde durch die Anwesenheit des Marine- thfters, Ward Hunt, besonders ausgezeichnet.
. _ In Bedford wurde gestern in Gegenwart einer zahl- reick)_en Menschenmenge eine“ Statue Iohn Vandans, des Dtffidenten-Predigers und Verfassers von „'1'118 1305-er 1)r0- grass“ enthüllt.
„_ 13. Irmi. (W. T. B.) Der-Herzog und die Her-
ogtn von Edinburgh sind heute früh zum Besuche des Kaisers und der Kaiserinvon Rußland nach Ems abgereist.
_ _ 14. Iuni. (W. T. B.) Bei der anderweitcn Wahl eines Parlamentsmitgliedes für Wigliton i| Marc Iohn Stewart (konservativ) mit einer Majorität von 8 Stim- zmen gewählt worden.
' Frankreich. Paris, 13. Juni. Der Präsident hat, Wie das „Iournal officiel“ anzeigt, 1232 von den Militär- gerichten Verurtheilten die Wirkungen seiner Gnade ange- deihen lassen und 966 dieserßVerurtßeilten den Reftihrcr Strafen ganz geschenkt, 266 derselben sie gemildert.
_ 14. Iuni. (W. T. B.) Der Graf von Sainte Croix ist wegen der Gambetta zugefügten Unbill zu einer sechszmonailichen Gefängnißftrafe, sowie in eine Geldbuße von 200 Frcs. und in die Kosten verurtheilt worden. Die übrigen verhafteten Ruhestdrer wurden zu verschiedenen Gefängnißstrafen im Betrage von 8 Tagen bis zu 1 Monat verurtheiit. Heute sind am Bahnhofe von St. Lazare keine Ruhestörungen vor- gekommen.
_ Cassagnac hat eine wiederholte Herausforderung des Republikaners Clemenceau zum Dusl] abgelehnt.
_ Das Gerücht, der Herzog von Decazes beabsichtige von'seinem Posten zurückzutreten, wird von der „Agence Havas“ dementirt.
Versailles, 13. Iuni. (W. T. B.) In der Natio- nalversntnmlung brachte heute der Krirgs=Minister Ciffer; einen Gefeßentwurf ein, betreffend“ die Bestimmungen, welche bei einem Uebergange der Armee vom Friedensfuße auf den Kriegsfuß zu treffen find. Die Vorlage wurde für dringlich erklärt und der Armeekommiffion überwiesen. Hierauf beantragte der Deputirte Houffard, im Interesse der landwirth- schaftlichen Arbeiten das Aufgebot des zweiten Theiles des Kontingents hinauszusckzieben. Der Minister des cher- baues und Handels, Grivart, machte darauf aufmerksam, daß der Krirgs-Minister durch die Entscheidung der Nationalver- ammlung in dieser Beziehung gebunden sei und die Verant- lichkeit für eine solche Maßregel nicht auf sich nehmcn könne.
_ Das linke Centrum wird, wie aus parlamentarischen Kreisen mitgetheilt wird, am nächsten Montag einen Antrag stellen, welcher die definitive Proklamation der Republik
_unter dem Marschall Mac Mahon als Präsidenten auf die Zeit
von 7 Jahren verlangt. Dieser Anträg läßt eine vollständige oder eventuell auch nur theiweise Revision der gegenwärtigen republikanischen Verfassung zu. Das linke Centrum beabsichtigt mii dem Einbringen dieses Antrages zugleich die Dringlich- keit für denselben zu verlangen. Man hofft, ein Theil des rechten Centrums werde dem Anlrage beistimmen, doch ist dies noch zweifelhaft. _ 14. Juni. (W. T. B.) In einer Versammlung der gemäßigten Linken und der äußersten Linken, welche eftern Abend stattgefunden hat, wurde beschlossen, ob- gleich d e Fraktionen eine konstituirende Gewalt der Nationalver- sammlung im Prinzip nicht anerkennen könnten, troßdem fiir den konstituiionellen Antrag zu stimmen, welcher, wie -ben gemeldet, am Montag vom linken Centrum gestellt werden wird, weil man darin einen Versuch erblicke, die Republik vor den Angriffen der
Bonapartiften sicher zu stellen.
Spanien. Madrid, 13. Juni. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach soll die Zahlung der verfallenen Cou- pons vermittelst eines zu diesem Zwecke, zu creirenden Werthpa- pieres erfolgen, das in bestimmten Zeitabschnitten amor- 1isirt werden soll. Die künftig fälligen Coupons sollen mit 11/2 Prozent in Silber bezahlx Werden und ift zu diesem Zwecke in das Budget für 1875, dessen Veröffentlichung bevorsteht, 'em Betrag von 600 Millionen Realm eingestelit. .
_ Nack] in Paris eingegangenen Nachrichten aus Madrid vom 13. Juni hat die Armee ihre Operationen wieder aufge- nommen. General Concha wird seine Truppen bei Tafalla konzentriren. * .
_ Oer Carlistenchef Emir) ist in Paris angekommen.
_ 14. Juni. (W. T. B.) Nach einer Meldung der ,Epoca“ hat der Finanz-Minister Camacho am 11. d. fur die Waaren, die bei dem Kantonalaufstande in Cartagena deut- schen Kaufleuten von den Aufständischen weggenommen worden waren, den Betrag von 20,000 Piafiern auszahlen lassen.
Italien. Venedig, 13. Iuni. _(W. T., B.) Der Kaliw- liken-Kongreß hat in seiner heult xn Sißin 'die Antrag?, beireffend ]) die Betheiligun an thlz attgkeits-Inßituten, 2) die Herbeiführung eines im ohriZlichen Sinne, gehaltenen Unterrichts an den Munizipalschulen, 3) die Betheiligung an den admini- strativen Wahlen und '4) die Wahl einer Kommisfion zur Grün- dung von Univerfitäten angenommen. *
Türkei. Konstantinopel, 14.Iuni. (W. T. B.) Die Regierung hat die Ratifizirung des von Sadyk Pascha ab-