Beilage
K Inserate nehmen an : die autorisirte Annoncen-Ewedition von Rudolf, Mosse in Berlin, Breslau„ Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., "Halle a.S.,
B ck Xni erate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. Preuß Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das
OLFMÉÜÜW NMUN“ zum Deutschen Reichs-Anzeiger
Postblatt nimmt an: die Iuserateu-Expeditiou
dez Deutsrheu Keilkis-aneiger- imd Rdniglirh
preußischen Staatz-Juzeigers: __ Berlin, 8. 77. Wilhelm-Straße Nr. 82.
1. Steckbriefe und UntersuQunqö-Saedm
D. Subhafntionen , qugebote, Beiladungen v. dergl.
3. Verkäufe, Vervaebtunaen. Submissionen je.
*. Verwesung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
Stxckbrief. Gegen den Buchhalter Gustav Zahn ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter- schlagung in den Akten" Z. 87 _1873 Konim. 11, be- 1chloffen worden. Die Verhaftung hat nicht auSge- führt werden können. Es wird ersucht, de_n 2c. Zahri im Betretungöfalle festzunehmeii und mit allen bei ihm sich Vorfindenden Gegenstcindeii und _Gelderzi“ mittelst TranSports an die Königliche «tadtVOigtei-Di- rektion l)ier1'e1bst abzuliefern. Berlin, 6. _Juli 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung sur Unter- suchungsiachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 25 Jahre, geb. 12. April 1849. Geburtsort: Rheinbach. Größe: _172 Cent. Haare: braun. Augen blau und groß. Augen- brauen: braun, Kinn:_oval. Nase: lang. Mund: gewöhnlich. Geficlitsvildung: owal. GefiÖtsf-arbe: gesund. Zähne: vollständig. Gestalt:mittel. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Zahn hat an der inneren Seite des Nagelgliedes vierten Fingers lin- ker Hand eine. Quernarde, neben der linken Brust- warze einen iechsergroßeii Leberfleck und im Nacken rechts und links je einen linsengroßeii Hauizipfel.
Der Arbeiter Autan Kleinwaerkiter aus Callen- dorf soll wegen schweren und einfachen Diebstahls Verhaftei werden. Sein jeßiger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und erluchen wir deshalb, den :c.Klein- waechter im Betretungöfalle anzuhalten, und an unsere G-'fängnis3-Jnipektion abzuliefern.
Sckjwaiduih, den 27. Juni 1874.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der frühere Couditor nnd Pfefferküchler Friedrich Wilhelm Alexander_ quericht aus Ölieder-Boegendorf, zuleßi_ iii Liegnitz Wohnhaft, 36 Jahre alt und evangeliicl), ist durch Uriel des Königlichen KrengerickytE zu Schweidnitz vom 9. April 1874 wegen strafbareriCigennuZes zu einer drei- wöchentlichen Gefängnißskraie Mrartheilt wwrden. Sein jetziger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb aÜe Gerichtsbehörden, an dem- selben im Betretungsfalle die dreiwöcbentliche Gefängnißstrafe zii Vollstrecken und uns Feiner Zeit hiervon Nachricht zukommen zu lassen.
SckjWeidniß, den 30. Juni 1874.
Königliches Kreißgerickyt. [. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Reservisten Josef Bieuas aUI Thule, welcher _von der König- licheri Staatsanwaltschaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt ist, wird gemäß Art. 46 des Gesetzes vom 3/5. 52 die Untersuchung eröffnet und ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 14. Juli er., Vormittags 9 Uhr, im Siizangs- iaale Nr. 8 des hiesigen Gerichts angeseßi worden. Da der Aufenthaltsort des Angeklagten nicht [iat ermittelr werden können, so wird derielde hierdurch öfxentlick) vorgeladen, in dein gedachten Termine zur fetgesthen Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden BeWeiSUiitlel mit zur Stelle zu bringen oder solche deiii_ Gerichte
„io zeitig vor dem Termine anzuzeigen, da[; sie noch zu demselben herbeigesckyafft roerdeii können. Im Falle des rineiitscbrildigten Llusdleidens des Angeschiil- digten wird mit der Unteriiichiing und Enisckyeidiing der Sache in conrumacjam verfahren werden.
Rosenberg O.-S., den 13. Mai 1874.
Königliches Kreiögerichi. 1. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor-
ladungen u. dergl.
[2348] Subhastiitions-Patent.
.Die zur Konkursmasse der Westend-Gesell- sckzaft H. Quisior st Com . Hierieldst gehörigen, in Tempelhof re pektivc I) axiendorf belegenen, im Grundbuch Von Tempelhof Band 11), Blatt Nr. 297 und im Grundbuch Von Mariendorf Band 3, Blatt Nr. 109 verzeickmeten Grundstücke nebst Zu- behör tollen den 16. September 1874, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 12, im Wege der notliwendigeti Siibhastation öffentlich an den Meistbietenden veriteigeri mid demnächst das Urtheil Über die Crt[)eiliing des Zuichlags den 19. September 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. _
Die zu Versteigernden Grundstücke find zur Griind- steuer bei einem derselben unterliegenden Flacheniiiaiz von 2-3 Hektaren 86 Aren 40 Quadratmetern resp. 34 Hektaren 32 Aren 70 Quadratmetern mit einem Reinettrag von 171,97 Thlr. reli). 156,11 Thlr., das “u Mariendorf delegene Grundstück auch zur Gebäude- iteiier mit einem jährlichen Nutzungöweril) von 90 Thlrri. Veranlagt. _
AUSzug aus der Sieuerrolle und Hypothekenscheiu, ingleicheii etwaige Abichäßiingen, andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen und beiondere Kauf- bedingungen siiid in riniereiii_Bureau 17. einzufeden.
Alle Diejenigen, welche Eigentlwiii oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hypothekenbucl) bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte, gelteiidzu machenhaden, Werden aufgefor- dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte- stens im Versteigerunqs-Termm anzumelden.
Berlin, den 21. Mai 1874. _
Königliches Kreissiericht. Der SubhaftaticnSrichter.
Subhmtations-Patent. Nothwmdiger Verkauf. _ _
Das dem Gutspächter Wilhelm _Scliluter zu Ar- nimSwalde dei Gerswalde gehörige, in dem Soldiner Kreise belegene und Band 171. Seite 1_ Nr. 391328 Grundbuchs der Rittergüter des Soldiner Kreiies
verzeichnete __ __
Gut Quisinenhof mit einem der Grundsteuer unterliegenden Y_ächen- inhalte den_ 320 Hektar 57 Ar 80 Ordw eiern. nach einem Reinertrage ven 194208 Thlr. zur Grund- steuer und nach einem Niißungsthe von 146 Thlr.
[2517]
von öffentlichen Papieren.
;. Jnduftriekleßxtabliffemeuts. Fabriken u.Enshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.-
1. Literarische Umetaen.
8. Familien-Nachricbten.
9. Central-Haadels-Reqiüer (einschl. Konkurse). -
amdurg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urgi.E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Amwuceu-Bureans.
Erscheint in separater Beilage.
qm 2. Oktober c., Vormittags 10 Uhr._ an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. _ Auözug a_us_ der Steuerrolle, Hypothekenscbein, etwaige Abichaßungen und andere das Grundstuxk betreffende Nachweisungen, ingleicben besondere Kaur- bedingungen können in unserm Bureau 17. eingesehen werden.
Alle DiFnigen, welch,e Eißeiithum oder ander- weite, zur irksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Pra- kluZon 1pätesteris im Versteigerungstcrmiu anzu- me en.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags foÜ am _10. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an l)iefi.ier Grichtesstelle verkündet Werden. Soldin, den 9. Juni 1874. _ Köniiiliches Kreiögeriebt. Der SubhastatronSrichter.
[2995] Oeffentliche Vorladung.
Am 2. Juni 1873 ist zu Coritten die Ortsarzne unverehelichte Marie Elisabeth Laenger, eine Tochter des verstorbenen MietbSmaiins Johann Gottlos) Laenger, im Alter Von 51 Jahren 3 _Mo- naten und 16 Tagen verstorben. Ihr Nachlaß be- trägt etwa 110 Thlr., der von der OrtSarmenkasie zu Coriiten_ wegen der angeblich für fie aufgewen- deten Verpflegungskoiten beansprucht wird. Da die bis jetzt ermittelten Erben, der Tagelöhner Gottlieb Laenger zu Bär1ch1auch und der Buchdruckergel)ülfe Johann Emil Laenger zu Berlin, der Erbschaft ent- sagt haben, so Werden die unbekannten Erben, nci- mentlich der Schmiedeiiieister Christian Laenger, event. dessen Erben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den 14. Oktober d. I., Vor- mittags 11 Uhr, vor dem KrengerWtS-Rath Vaehr - TerminSzimmer Nr. 2 liierselbst anberaumten Termine persönlich oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten zu er1cheinen und ihr Erd- recht nachzUWeiien, widrigenfalls sie mit ihren Erl:- ansprüelien anSgescblossen und der Nachlaß der Orts- cirmenkasse zu Coritten resp. dem Fiskiis zugeichlagen werden wird. Zieleuzig, den 1. Juli 1874 Königliches Kreißgericht. 11, Abtheilung.
[2892] Ediktalladung.
Der Ackermann Heinrich Schaeckjtebeck zu Diemarden hat dem Gerichte angezeigt, daß _er Wegen eines ihm aus der Landes - Kreditanstalt in Hannover zu dewilligenden Darlelms Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten "Units- gerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige. Namentlich soll verpfändet Werden: _ _ der Yckerlwf Nr. 3 zu Dietricirden rmx Gebau- den, Gerechtigkeiteri und sonstigen ZudeLSrungen, insonderheit den laut VertbeilungSregiters von
Diemarden Kitt. 13. aus_ der dortigen Theilung
und Verkoppelung dem Anleiher zugewwfenen
94 Morgen und 52 Quadrat-Ruthen. _ Nachdem der Provokgnt als veriügungöfähiger Eigenthüiiier des zu verptiindeiiden Grundbesitzes sich allhier vorläufig aiiégewieien hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Verordnung Vom 18. Juni 1842 uud den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigeii, welche_ an die be- zeichneten Pfaridgegenstände Aniprüche _irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigen- thumß- oder Oder-Cigenthuerecbtcn, m lwpotßeka- rischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Real- lasten, Adfiridiiiich=, Doial- oder Leibziichts-Aniprü- chen oder anderen Verhaftungen Und Belastungen be: stehen, l)_ierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu an
Mittwockj, den 16. September 1874, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Ausdruck) nicbt überhaupt, ion- derri nur im Verhältnisie zu der der Landes-Kredit: anftalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldiing bedarf es daher nur dann, Wenn die Rechtsbeständigkeit und das VorzugSrecht der _der LandeL-Krediianstalk zu bestelkenden Hypothek nicht eingeräumt werden 1011. _ _
Von der Anmeldungspflicht find nur Diejenigen befreit, denen über ihre Aniyrürhe von der Direktion der HannOVLriclyen Landes-Kreditanstalr Certifikaie ausgestellt werden. _
Die bekannten Gläubiger Werden durch abschrift- liche Zufertigung dieses besonders geladen.
Der Ausschlußbeftheid wird nur mittelst Anschlages an die Gerichtstafel bekannt gemacht.
Reinhausen, den 23, Juni 1874.
Königliches lengericht. 11. v. Goeben.
[2893] Edictalladmig.
Die Realgemeiude Eilte bai vermöxze Kontrakts vom 6. Dezember 1873 von dem Oberit-Lieutenant a. D. August von Hanstedt zu Eilredas demselben gehörige allodificirte in die Korporation de_r Lune- durgicben Ritterschaft aufgenommene Gut Eilte - Nr. 25 der iatrikel Kantons Celle -- rnit all_en dazu gehörigen Rechten und Pertinentien, namentlich den dazu gehörigen Ablösungs-Kapitalien uiid son- stigen Aequivalenten für abgelöste gutsherrliche Be- rechtigringen und Gefälle und dem Vermogen der ehemaligen Kapelle zu Eilte angekauft.
Auf Antrag der Käuferin Werden AÜe, Welche an das verkniifte Gut 0. Kerr. Eigentlums-, Näher- lebnSrechtliche,Kideikommissariscbe, Piand- und an- dere dingliche _echte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigiingen zu baden vermeiven, hier- durch aufgefordert, sich damit im Termine
Donnerstag. den 10. September e., Vorm. 11 Uhr, so gewiß zu melden, als. sonst für den sich nicht
Einer Anmeldung der in das Hypothekenbuch des unterzeichneten Amtsgerichts ingrosfirten Forderungen bedarf es nicht. _ _ Der demnächstige Ausschlußbeschcid wird nur durch einmalige Iniertion in den Hannoverschen Courier publizirt werden. Ahlden, 6. Juli 1874. _
Königliches Amthericht.
Ros äber.
Verkäufe, Verpachtungen, Submisßoneu :e.
[2846] Bekanntmachung. _
Vom unterzeichneten Ariillerie-Devot iollen ca. 21000 K. Gußeisen in zersprungener Eisenmunitioxi, welche auf dem Schießplaße bei Jüterbog lagern, in Submission, verbunden mit demnächstiger Lizitation, öffentlich verkauft werden. Yefiektanten haben ihre versiegelten und mit der Aulichrift: „Submission auf den_ Ankauf von Gußeisen“ veriebenen Offer- ten bis 1pätestens Freitag, den 24. Juli er., Byr- mittags 9 Uhr, franko einzureichen. Zur Eroff- nung der Sndmiifiori und demnächitigen mündlichen
[2870] Königl.
*-
,- “(6 pCt." Schuß
Wir stellen daher den Besitzern
15. August d. I. bei uns nachtragen zu lasiert. «.;. Zu dem Zwecke find die Schaßanweisunge
zu nehmen. Berlin, den 9, Juli 1874.
[2,3339]
Aktien-Gefellschafxér für
im Bureau der Gesellschaft Yigeladen.
Vorstandes im Verhinderungsfaue. DniSburg, den 8. Juli 1874. 1191- Qukßiebtgratb.
Gcmaß Beschlriß dis Ceiiiités der Londoner Steck- (Exchange sind die von _ stellen des Continents ausgegebenen Königl. Ung- 6% Scheiß'Anrveiiungen iiach in London lieferbar, Wenn dieselben von uns mit einer Specification der Serien und unserer Unterschrift verlzlxn smd. sdlclxcr SchaßaiiWeisungeii,_ _ Stücke in London Weill) legen, anheim, diesen Lieferbarkeits-Vermerk in der Zeit von heute bis zum
Abbietcn ist Termin auf Freitag, der! 24. Juli er., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Büreciu, Juristenstraße 485, angese t. Die VerkaufH-Bedm- gungen können hier eingcse )en und auf frankirte An- träge adschriftlich mitgetheilt werden.
Königlirhes Artillerie-Depot zu Wittenberg.
[2885] Bekanntmachung.
Für die Kaiserliche Werft sollen
12 Stück Druckwerke, kompleii, bescha t werden. _
Lie erungsoffertcn find versiegelt mit der Auf- schrift „Submission auf Lieferung von Druck- Werken' bis zu dem am 27. Juli, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an- beraumten Termine einzureichen. _
Die Lieferunxisdedingungen, Welche_ auf portofreie Anträge gegen Erstattung _der Kovialieri abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der un- terzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 3. Juli 1874.
Kaiserliche Werft.
Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
„Ungar.
- Anweisungen.
en Subscriptions-
welche aus die Lieferbarkeit ihrer
n mit einem Nurnmerverzeickniß gegen Quittung uns einzureichen und gegen Rückgabe der letzteren nach Ablauf von 14 Tagen Wieder bei uns in Empfang
Nack) dem 15. August d. J. findet die kostenfreie Beifügung des obigen Vermerks nichtferner statt.
Direction der DiEconto-Gefellschast.
Verschiedene Bekanntmachungen. Außerordentliche Gciieriilversummlung der Diiisburger
Gießerei zu Duisburg.
Die Herren Aktionäre werden zu einer außerordentliehen Generalversammliing auf
Donnerstag, den 30. Juli, Nachmittags 4 Uhr,
e enstand der TageSordnnng: Neuwahl des AuffiIitSratlxs mid Delegation eines Mitgliedes zur Vertretung des
1101- sokßtauel.
[2853]
iirdentlicljcn Geiieralvcrsiimmlimg anf
3) Wahlen von Mitgliedern für den Auffi
Braunschmeig, den 8. Juli 1874.
Donnerstag, den 6. August
August e. im Geschäftsviireau des Herrn Eberhard Mencke zu Brumm
Actiengcseüschcist _ Fiiir Riilienzncker-Jndnstrie m Scliiiieden.
HFYJU Gemäßheit dcs §. 16 der Statuten Weiden hierdurch die thcionaire zu einer ÜUßi'r-
d. J., Vormittags]! Uhr,
naeh BrauusäjWeig tm Lokale der Bahnhofsrestanration berufen. TageSordmmg: 1) Berickyi dcr Direction Über die Lage des Unternehmenß, _ 2) Antrag der'Direction wegen S_istirunii des Fabrikbetriebes und Verkaufs einzelner Apparate.
(Wrath. _ Die Bedändigung der Legitimaticnskarten und Stimmzettel erfolgt in der Zeit vom 1. bis 6,
cl)weig gcgen Vorzeigiirig dcr Aciien.
Der Aufsickitsrath der ActieugesZlsckiaft fiir Rübenzucker-Iudustrie in Schweden.
. ]lnoußler.
[25380] Gesellschaft
Versichertes Kapital ultimo Juni 1874: Im 11. Quartal Waren zu erledigen:
Mai . . 976 „ Juni . . 1000 „ Summa
Dazu 1. Quartal Summa
2806
zur Aussteuer mid Renten-Verficherungen
tretern bereitwilligst ertheilt. _ PotSdam, den 1. Juli 1874.
Meier.
Deutsche Lebens-, Pensions- auf Gegenseitigkeit in Potsdam.
und Neuten-Versichernugs-
9,083,431 Thaler. Avril . . 789 Anträge mii ZZZQL Thalern,
,090 , 608,735 ,
2795 Anträge mit _1,639,284 Thalern,
07,929 „
5571 Anträge init 3,147_,213 Thalern. Die Gesellsäyaft empfiehlt fick) zu Verficherur1gs-Abschliiffen auf den Todesfall und Erlebensfall,
Prospekte und jede Auskunft wird auf dem Bureau der Gesellschaft und von iämmtliéhen Ver-
Die Direktion.
.J. 11. ]!ouxé.
[2896] Ein HiittenWerk
der Rheinprovinz, mit Hochöfen, Cogksöfen, Gießerei und mechanischer Werkstätie_iucht einen ]iingcn
Ingenieur,
der eiiie polytechnische Schule mit Erfolg betuchte, GeWndheit im Konstruiren besitzt und im Stande ist, die vorkommenden Analysen zri machen.
“;),-Offerten Zub ". 4168!) nehmen Hansen- ste u & Vogler, Annoncen-Erpediton in Cöln entgegen.
[2871]
Ein mit der Standesbuchfülsung vertrauter, gui empf. zuverl. Mann 1ucht Stelle bei einem Sturz- desamte. Frc0.-Offert. unter (1.1), 142 des. die
K;,“-
Meldenden das Recht im Verhältniß zu der neuen
zur Gebäudesteuer veranlagt, ioll
Erwerberin Verloren geht.
Aunauceu-Expeditiou von G. L. Danke & Co. in Wiesbaden, Faulbrunnenstr. 1.
] Die mit einem eiaiSmäßigen Gehalte von 200 Tl)lrn., außerdem mit einem Zuschiisie _aus Kreis- .kommunalmitteln von 100 Thlrn. 1al)rlich verbun- dene KreiSthierarzt-Stelle des Kreises Heilöberg ist immer noch nicht beseßt. Wir fordern quali- fizirte Beiwerber auf, sich tinter Eiiireichizng _der er- forderlichen Zeugnisse und eines LebMÖlaUss bis Zum 1. September d. I. dei uns zu melden. Kön gs- ber , den 2. Juli 1874. Königliihe Regierung. Abt eiluug des Innern.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. ElSiier.
Drei Beilagen. (einichl.Börsen- u. Handelßregister-Beilage Nr. 120.)
„(e' 160.
Königreich Preußen.
Allelrhöcbster Erlaß, betreffend den zwischen der Hannover-Alten- )
bekener und der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngeselllchaft adge- schlqffenen Vertrag Wegen Uebernahme der Zinégarantie für eine An- leihe ersterer Gesellicbaft im Betrage von 94 Millionen Thalern. Vom 17. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden *König von PreuÉen rc.
Nachdem _belnifs Beschaffung einer Anleihe von IF illionen Tl)alern_fur die Hannover-Altenbekener Eiienbabngeseüschaft und be- hufs ;icherstellung de_r Verzinsung dieser Anleihe durch die Magde- burg-Halderstadter Eisenbahngesellschast zwisehen diesen beiden Ge- sellichaften der _anliegende Vertrag_vereinbart ist, und die gleichfalls anliegenden Abanderungen und Zuiäße der Gesellschaftsstatuten be- schlosserr worden _smd, Wollen Wir zu diesen Maßnahmen Unsere lan- desherrliihe Zustiiiimung hierdurch ertbeilen.
Dieler Erlaß ist _durch die Amtsblätter des Domizils beider Ge- sellschaften_und derjenigen Bezirke, in denen die Eisendabnunterneh- mnngen beider_Geiellichaftei_i liegen, auf Kosten der letzteren bekannt zu machen. Eine Anzeige dieses Erlasses ist in die Geseß-Sammlung aufzuiiesmiiich ' u i H cbt b d
r 1111 i unter ncrer 5 ]“ eigen än igen Unter tik und beigedrucktem Königlichen Jnfiegel. sch f Gegeben Bad Ems, den 17. Juni 1874. (11,8) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. 1)r_ Leonhardt. ])r. Falk. von Kameke.
_ _ ])r. Achenbach.
Zugleich fiir das Ministerium für die landivirthschaftlichen Ange- legenheiien.
Vertrag zwischen der Magdeburg - Halberstädter Ei en- bahngesellschafrund der Hannover-Altenbekeners _ Etienbahngescllichaft.
Die Generalversammlung der Hannover-Altenbekener Eiiendabn- gesellichaft hat durch Beschluß vorn 30. Juni 1873 die Emission von ZZ Milliqnen Thalern in Prioritats-Obligatieiien der Hannover-Alteii- bekener Eisenbahngesellschast zum Zwecke der Fertigstellung und Aus- ruftung der Bahn von Hannover i_iack) Altenbeken beschlossen; ferner hat sick) zur Vollendung und _ betradöfähigen Lluörüstiing der Bahn von Löhne iiach Vienenburg ein weiterer Geldbedarf zum Betrage von ca. 5? Millionen Tkxalern herauégestellt. Nachdem von Seiten der Magdeburg-HalberÉadter Eisenbahngesellschaft ihre Mitwirkung bei Beschaffung de_s e_sammtbetrages der JF Millionen Thaler diirch Uederyahme einer _Zinsgarantie in Ausfi t genommen worden ist, Wird iiber anderiveite Gestaltung der Beziemngen beider Gesellschaften zivischen der Hannover-Llltendckener Cilendahngeiellschaft einerseits, vertreten durch die Finanz- und Baukomiiiisfion, sowie die Betriebs- direktion_ und den Verwaltungsriitl) derselben und der Magdeburg- Hglberstgdter Eisenbahngeseüschaft andererseits, vertreten durcb ihr Directoxiriiii, unter_Vdrbehalt der Genehmigung des Ausschusses der- selbeii,_1owie der beiderseitigen Generalversamnilungen und endlich der Bestatigung der Königlichen Staatsregierung an SteÜe des Hiermit aufgehobenen Gese0fchafts- und Betriebsvertrages vom 16./17. Juni 1872 der nachfolgeiide Vertrag geschlossen:
Artikel 1, Die Beschaffung des gesammten Gelddedarss zum Be trage von 3? Millionen und_5§, zusammen 95 Millionen Tlmlern, er- folgt diirch luSgabe von Prioritäts-O1*ligationen der Hannover-Alten- bekciier Eijendahngesellsckyaft zum Betrage von 97? Millionen Tlmlern Noriiin_a1_it_1 einer Emission zu «% jährlich verzinölich. Die Zinsen der Prioritats-Obligaiionen werden bis zum 1. Januar des auf die Betrrebcöeröffnung der ganzen Bahn von Löhne nach Vienenburg fol- genden ngres aus Baufonds, von da ab aus den Reinerträgiiiffen des Betriebes der Bahnen des Hannover-Altenbekener Eisenbahn- U_i_i_ternel)in_ens gezahlt. Der _Bestimmung des Herrn Handels-Mi- nisters bei ARMY?" der bezuglicheii Jahresbetriebsrecbuungen bleibt es uberlcissen, mit uckficht darauf, da[; je nach dem Fortschreiten der Baiiausjriluung allmählich 32 Millionen Thaler der Anleihe für die bereits im Betriebe befindliche Strecke Hannover-Ylltenbeken Verwen- diing finden, festzusetzen, olx und Welcher Betrag der Zinsen, evexituell bis zum Betrage_ der _Ziriien obiger ZZ Millionen Thaler aus den aufkommenden Reinertragnissen des Betriebes der Hannover-Alten- bekener Bahnstrecke dem Baufonds u erstatten ist.
Von dem 1. Januar des an? die Eröffnung des Betriebes auf der gqnzen _BaanM vori Löhne nacb Vienenburg folgenden Jahres ab garantirt die agdebiirg-Halberstädter Eisenbahngesellichaft deri vorgedaiitermaßeii em1ttirteii und noch uicht amortifirten Prioritäts- Odligationen der Hannoper-Altenbekener Eisenbahngesellichaft bis zum Betrage von 9Z_Milltonen Thalern, die 49% Zinsen jährlich aus dem Reinertrage ihres (der Magdeburg-Haider tädter Eisenbahn- geielljchaftl Unternehmens_ und zwar prioritätisch vor der Dividende Huf ilJreSFtammaktien (Dith. 4.) und Stamm-Prioritätöaktien (1.183.
. un . .
Die Ri'ickzahluiig der von _der Magdeburg-Halderstädter Eisenbahn- gesellixbiift in Crfullung der ridernemmenen Garantie etWa geleisteten Zuicbuße erfolgt _aiis dem Reinertreige des oder der folgenden Jahre derart, daß auf die Stamm- und Stgnim-Prioritätsakiien der Han- nover-Altenbekener Eisendahngesellichast eine Dividende nicht eher entfallt, als bis die Rückthlung aller_geleisteteii Borschüsse an die Magdeburngalberstädt-Zr Eiieiibahngeseüichaft voll geschehen ist.
Die ZinSgarantie der Magdeburg -_Halderstädter Eisenbadngesell- schaft fur die 91 Millionen Méaler Prioritäts-Obligatioiien der Han- ndver-Lllteiibekener Eisenbabnge ellschaft erli1cht, wenn 10 Jahre nach einander ein Zuschuß _zur Verzinsmig derselben 'von Seiten der Magde- burg- alberstadter Ciseiibahngesellichaft nicht zu leisten geWesen ist.
_ uf Amortisation der Prioritäts-Obligcitionen, so wie auf Ver- zinsung _der bereits amdrtisirten Obligationen erstreckt sich die Garantie mr_bt; vielmehr kann eine Amortifirung erst dann eintreten, Wenn die Ruckerstattiiiig der von der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesell- schaft etwa geleisteten Misihüsse zur Verziniung voll erfolgt ist.
Artikel 11. Die _agdedurg - Halberstädter Eisenbahngeseüscbafi hat auf Grund des biSHerigen Vertrages vom 16./17. Juni 1872 S_tamm- und "Stamxn - Prioritätßaktien der Hannover - Altenbekener Eisenbalnisxsellschgst im Nommalbetrage von ungefähr sieben Millio- nen Thalern bereits erworbei), welche vertragsiiiäßig dauernd im Be- sitze der Magdeburg-Halberstadter Eisenbahn eselisclmft verbleiben soll- ten. _ Nachdem durch den gegenwärtigen ertrag die finanzielle Be- theiligung der Magdeburg-Halherstadter Cisexibahngesellscbaft an dem Unternehmen der Hannover-Yltenbekener Eiienbabngefellschaft in an- derer Weise gesichert Worden ist, wird die Magdeburg - Halberstädter Eiseanhngesellschaft von ihrer_Verpflicbtung, 8 Millionen Tlialer der vorbezeichneten Aktien dauernd in ihrem Befi_tze zu behalten, entbunden.
_ Artikel 111. Die Magdeburg-Halderstadter Eisenbahngesellichaft erhalt fur den_ Best? von jeder Million Thaler Stammaktien bezw. Stamm7Prioritätsa tien jeder Emission ein Stimmrecht : '/:«-
Ledde!) niemals Mehr als '/: der gesammten in der Generalversamm-
img vertretenen Stimmen.
Sollte_dak Aktienkapital der Hannover-Altenßekener Eisenbahn- gesellschaft uber den gegenwärtigen Betrag von 1811 Millionen Thalein erhöht werden, i_o vermindert fich das Stimmrecht der Magdeburg- Zalbxrstther Eisen))ahngesellschaft von '/:4 pr“ Million Thaler nach
erhaltniß des erlÖolxten Stammkapitals von 18% Millionen Thalern.
Artikel 117. eide Gesellschaften räumen fich gegenseitig das Recht ein, durch Delegzrung von Mitgliedern der respektiven Verwal- tungen an den auf die HannoVer-Altenbekener Etienbalmgesellichaft
Berlin, Freitag, den 10. Juli
bezuglichen Verbcindlungen der resp. VerwalturiJSräthe mik beratßen- der Stixnme Theil_zu nehmen.
_ Artikel 7. Die Hannover-Altenlrekener Eisenbahngesellschaft über- tragt die gesammte_Verwaltung _eiiisckylie'licl) des Betriebes ihrer ge- ammten von ilxr 1xßt oder zukiinstig eseffeneii Eisenbahnen ohne irgendwelche Beschrankung iind dhne fick) ein Kündigungsrecht dieser- Zalb vorziidehalten, ZUM einic'Hließlicl) der Ausführung aller bereits eschlossenen o_der no _ zu beschließenden Neubauten an die Magde- burg-Halberstadter Eisenbahngeseklfchaft- jedoch unter Vorbehalt aller der Gcneralveriaitimlung_ und dein Verwaltungßrath statutcnmäßig verbleibenden Ziistandigkeiten.
__ Artikel 71. Das_ Direktorium der Magdeburg-Halderstädter Ci_1endal)n_gesellschaft_ bildet fortan den Vorstand der Hannover-Alien- dekener Eisenbahngeielljchaft nach Maßgabe des AÜgcmeirien Deutschen HandclßgeießbuckB.
Die Finanz- und Bau-Kommifioii iind die Beiriedk-Direktion der Hantiever-Altenbekener Eisenba )nge1ell1chaft werdcn aufgelöst,
Artikel 1711, _Die Maadedurg-Halberstädter Eiienbahngesellschaft verpflichtet sich, die ihrer_Verwa1tung anwertrauten Bahnen in allen Beziehungen, insbeioudere in Betreff der Zuführung von Güter- und Per1onenverkel)r _mit derselben Sorgfalt, wie ihre eigenen Unterneh- mungen, zu bewwtbichaften. Sie flllckrt den Betrieb und leitet den Bau der Bahnen der Hannovcr-Alienvekener Eisendabngesellsckxaft für Rechnung der Letzteren, und werden ihr zu diesem Behufe die ge- iamriiten beweglichen und unbeweglichen Vermögensstücke der zum Betrieb fertig gestellten Eisenbahnen, sowie der im Bau befindlicden Strecken _der_ Hannover-Altendckener Eifenbabngeiellschast nach einem i_inter MitWirkiing beider Gesellschaften aufgenommenen Inventar ubergedeii.
Die Abgänge und Zugänge_iverdcn alljährlich konstatirt.
Die MagdeburZ-Halbcrstadter (Eisenbahngesellint wird Bei der gesammten ibr udertrageneii_VeriiiögenSverwaltiing die Interessen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellsidast gleich den ihrigen Wahrnehiiien.
Artikel 7111. Das _gesammte Beamten- und Dienstperional der Hannover-Altendekener Eisenbahngeiellschast geht mit der Perfektion dieses Vertrages _in den Dienst _der Magdeburg-Halderstädter Eisen- bahngesellscbaft iiber, soiveit nickt durch besondere Stipulaiion (ius- driickliche Aixöngbmen Yerabredet sind. Die Magdeburg-Halderstädter Eisenbahngeiellichast uberiiimmt von_dieiern Zeitpunkte an die mit dle1611_1 Personal abgeschlossenen Vertrage zu erfüllen. Die etwa für die B*amten der HannoNx-Altenbekener Eisenbalckngese11schast bestehen- den Penfionsx und Unterstußungskassezi, die Beamten-Sterbekassen, so- wie die Llrl«eiter-Kranke1_i- nndMnterstußungskassen bleiben so lange ge- trennt destelxen, l'is niit Zustimmung der keiderseiti en Berechtigten eine _Vereinigun_g_ mit den entsprechenden Kassen der „liagdcburg-Hal- derstadter Eisen e_ihngesellfcbast zu Stande gekommen ist. Die Auf- loiriiig der Vertrage niit den gegenwärtigen Mitgliedern der Finanz- iirid_Baiikdm1_nission hat die Hannover-Alteniiekener Eisenbahngesell- schaft zu_ chirken.
__ Artikel 111. Der Vermögenskqmvlex der Hannover-Altendekener Eilendahngesellschaft ist zwar fiirdie Dauer dieses Vertrages getrennt zu halten, ]edoch Wird ur Vermeidung einer getrennten komplizirten BetriedSreeyiiiing festgeießt:
1) _Die Reserve- und Erneiierungsfonds beider Bahnen bleiben nacl)_ wie_ vor gesondert u_nd einfangen ibre Jahresbeiträge cms den BetriebHcinnahnien der beiderseitigen Bahnen nach Maßgabe der statiitariichen Bestimmungen.
_2) Im Uedrigen partizipiren__deide Balmen an den sämmtlichen BetriedSausgaden in.fol_gendcr Weiie: Q., an den Kosten der allgemeinen Verwaltung nach Verhaltni der Vahnlängen; 1). an den Kosten für die BalmverWaltung nach aßgabe der wirklichen AUEJnden; 0. an den Kosten der TranSportverwiiltung nach Verhältniß der diiiil)laufenen Lokomotivmeileii und Wagenachmeilen.
_ 3) Außer den M1) 2 zu berechiienden Kosten wird in Betreff der fur die Bengßung der Betriebömittel beider Gesellschaften zu berech- nendeii Vergutung festgesetzt: 3. sämmtliche Lokomotiiwn mit Tendern und sammtliche Wagen sollexi ohne Rücksicht darauf, für Wessen. Rech- nung sie angeschczfft siiid, _fiir_ beide Bahnen gemeinschaftlich bemißt werden; 19. fiir iedes Betriebsiahr findet Über diese gemeinschaftliche Benutzung eine Abrechnung in nachstehender Weise statt: von dem Werft) der bezüglichcn Betriebömittel werden 4 % bei den Lokomo- tiveii nebst Tendexri nacb Verhältniß der Lokomotivineilen und bei den Personen- und Guterwagen nail) Verhältniß der Wagenschsmeilen auf die Heinnover-Alteiiloekener _rind_ die Magdeburg-Halberstädter Bahn repartirt und alSdami, soweit die also ermittelten Quoten für die Hari- nover-Altenbekener oder fiir die Magdeburg-Haldersiädter Eiien- bahn mehr oder weniger betragen als 4 % von dem Werthe, resp. _ den Beschaffungskosten der BetriebSmittel, ihrem Betriebe de_lvitirt rind dezielyungßweise kreditirt werden. Der Werts) der_bis Zum 31. Dezember 1874 vorhandenen res . deschafften Betrudömtttel *eider Gesell1chaFten wird durch eine der enehmigiing der beiderseitigen Verwaltungsraihe unterliegende Ter festgesteklt wer- den. ZUK? die nach dem genannten Termin beschafften resp. noch zu bcicha enden Betriebsiiiittel kommen lediglich die wirklich vcrauSgab- ten_S_elbstkosten der Beschaffung, nicht auch der Erneuerung der bezuglichen Betriebsmittel zur Berechnung. 0. Was im Verkehr mit anderen Bahnen an Wagenmiethe, einschließlich Verzögerungsgedübr uiid K_onventionalstrafen aquommt und gezahlt wird, bezielyiingSWeise die Differenz zwischen dicier Einnahme und Ausgabe wird für jedes Betriebsjahr auf die Hannover-Altendekener und die Magdeburg- Hcilbeistadter Eisenbahngefellscbaft nach Verhältniß der Wagenachs- meilen verrechnet. Sollten auch für die Benutzung von fremden Lo- kdmotivcn und Tendern auf den Bahnen beider Gesellschaften oder eigener Lokomotiven und Tender auf anderen Bahnen Vergütungen in Einnahme oder AuBgade kommen, so Partizipiren daran die Hannover- Altenbekener und die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngeieüsäyaft nach Verhaltniß der Lokomotivineilen.
Die vorstehend sub 3 gegebenen Bestimmungen haben vom 1.0k- tober 1873 an rückwirkende Kraft.
fir den Fall, dJ; die Magdeburg-Halberstädter Eisenbabn- _
gesexl _chaft iioch den etrieb anderer nicht zu ihrem Unternehmen gehoriger _Eiieiibahnen übernehmen sollte, muß die Hannover-Alten- bekener Eisenbahngesellscbaft in,Ansebung der Repartition der Betrielrs- aiisgabe auch im Verhältniß zu diesen fremden Bahnen sich die in diesem Paragraphen au6gestellteu Gmndsäße gefallen lassen.
Sollte das Betriebsmaterial der einen oder anderen Eisenbahn- gesellschaft sich demnä st für_ den Betrieb ihrer Bahnen. als 11an- reichend erausstellen, o ist dieselbe auf Anfordern der anderen Eisen- bahngese schaft verpflichtet, die Betriebömittel dem Bedürfnis; ent- sprechend zu ergänzen.
Artikel 11. Die Hannover-Altenbekener Eisenbahngeseilschaftwird während der Dauer dieses Vertrages ohne Zustimmung der Magde- burg-Halderstädter Eisenbahngesellschast keinerlei Abänderungen und Ergänzungen des Statuts vornehmen, auch insbesondere nicht ihre eixeiie Auflösung beschließen. Sollten dennoch derartige Beicblüsse gefaßt werden, so würden fie_ den Rechten der Magdeburg-Halber- städter Eisenbahngesellscdaft keinen Abbruch thun.
Artikel 111. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft übernimmt_ die Verpflichtung, aus den aufgekommenen Betriebsein- nahmen, die das bewegliche Material, so auch alles unbewe liebe Eigenthum, insbesondere die Bahnen und die dazu gehörigen och- bauten im Bau und Besserung 311 erhalten und bei den vorzunehmenden Reparatiiren die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sowie nach den auf ihren eigenen Bahnen geltenden Grundsätzen zu yerfahren.
und Königlich Preußischen Staats-Aiizeiger. ]
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8774.
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Artikel 1111. Die Kassenverwaltung wird nach den Bestimmun- geii_der Statuten deri Magdeburg-Halberstädter Eiienbahngesellschast gefuhrt. An etwaigen Ertragmsfen aus der Belegung von Geldern, soivie_ aii etwmgen Verliisten partizipiren beide Vermaltiingen nach Verhaltnis; der _etw_a diEiZonibel ngeierien Bestände des Baufonds, idivie ihrer Betriebsiiberschusie des Vorjadres, dcr leßieren unter Be- rucksickytigun der fur_ Verzinsung und Amortiiation im laufenden Jahre geza liexi_Betra e und deren Fälligkeitstermine - vorbehaltlich eiixér aiiderrUeiiigen erständigung der beidcrieitigen Verivaltungs- ra )e.
_ Artikel )(111. Zur Vereinfachung des Geick'äftsganges werden die beiderseitigen VerwaltungSräthe Fürsorge treffen, das; die Betriebs- recbiiung _der Haiiiiover-Altenbekener EisendalwgestllWaft, jowät es sich um_die gemeinickiaitlichen, nach den im Artikel 111. keitgestellten Griindsatzen_zu XEHUÜWMDM Ausriaben handelt, und ebenso die Jak)- reSrechniing iiber _die gemeinsckWftlichéBLUULULM res Betriebömaterials durch die beiderseitigen Revisoren gemeinfchafilich_ geprüft, und daß Zi! ZenFeinichaftlicher Redifionsbericht an beide Verwiiltungen erstat-
ir .
_ _ Sind iiber die _Vel)ebung der gezogenen Monika in den beider-
seitigen VerwaltungSrathen verschiedene Ansichten Vorhanden, so hat der Vdrfi ende des Verwaltungöraibes der M.1gdeburg-Halberstädter (T_isen 1aHngeseÜschaft cirie gemeinschaftlich Sitzung der Verivaltungs- rathe beider Bahnen einzuberufen, in Welcher die Majorität der er- schienener) Mitglieder die Entscheidung abgiedt. _ Artikel )(17. Exitftehen zwischen den Kouiradeiiten Streitigkeiten uber die Aiislegiitig dieses Vertrages, 10 soll [)ikrü'..*?k, fakls dieselben fiel) nicht iiber eine andere schied6richierliche Entscheidung einigen, unter Ausschluß ieder Berufung durch ein Schiedsgericht entsckyicden werden,_welches aus_3 Mitgliedern anderer undefbeiligter, ziim deut- 1ch_en Eiseiidalmdereiii gehöriger Eisenbahn-Direkterien gebildet wird. Eines dieler Mitglieder wird vom Verwaltiineicörath der Hannover- Altenbekener, und eines von dem Verwaltungörathe der Magdeburg- Halberstadter Eisenbahngesellsäoaft, das_dritte aver von diesen beiden Mitgliedern selbst gewählt._ Können die1e beiden leßtereii fich iiber die Wahl des Obinanns nicht einigen, so entscveidct über die von ihnen dorgeschlagenen beider] Personen das Loos
Die den beiden Gesellicbaften obliegende Wahl muß innerhalb 14 Tageri voii der Zeit (in erfolgen, wv der Antrag auf schiedsrichter- liche E_nt1cheidung Voir Einem von ihnen dem Anderen mitgetheilt ist.
Halt eine Partei dieie Frist nicht inne, so geht das Wahlrecht auf die andere Partei mit über.
Alle übrigen etwa entstehenden Streitfragen werdeii dure!) den ordentlichen Richter entschieden.
_ Artikel 117. Die Hannover-Nlienbekener Eisendalzngesellschaft wird die nach diesem Vertrage erforderlicßen Aenderungen ibrer Sta- tuten, resp. das_Privilegiuni zu den Prioritäts-Odligativiien (Artikel]) mit den Gesellichafts-Vorständen der Magdeburngalberstädter Cilen- bahn Vereinbaren und mit diesem Vertrage der Königlichen Staats- Regierung zur Genehmigung vorlegen.
L_lrtikel )(171. Vorstehender Vertrag kann nur unter gegenseitiger Verstaridigung der Kontrahenten aufgehoben oder abgeändert Werden. Derielbe _tritt in Kraft nach erfolgter Genehmigung desselben durch die beiderleitigen Generalversammlungen, bezw. so weit erforderlich, nach Zustimmung der Königlichen Staats-Regieriing. “
Die den Vertrag ichliekzenden Vorstände der beiderseitigen Eisen- dahngeiellicbaften find Verpf ichtet, ohne Verzug die behufs Erwirkung dieier Genehriiigutig erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Artikel )(1/11. Die Kosten dieses Vertrages werden von den kon- trahirenden beiden Gesellschaften je zur Hiilfte getragen.
111. Nachtrag zum Statut der HannoVer-Aliendekener Eisenbahn-Gelellschaft.
Ariikcl 1. _Die §§. 8,- 23 und 24 des unterm 25. November 1868
AllerhöcHst bestatigten Statiits der Hannover-Altenliekener Eisenbahn- esellschast werden durch nacbstelyende, den bisherigen Zifferzahlen ent- ?prcebende Paragraphen ersetzt.
. 8. (Amortisationöfondö) Die Stamm=Pri0ritäis- Aktien (§. 5 Nr. 2) unterliegen der Amortisation. Behufs derselben wird nach dem Ablaufe des ersten Betriebsjahres ein Amortisations- fonds gebildet, Welcher dazu bestimmt ist, die sämmtlichen Stamm- Prioritäts-Aktien allmählich einzuziehen und zu vernichten, und daher geschlossen wird, sobald dieser Zweck erreicht ist.
Dem Amortisationsfonds Werden überwieien: -
1) die nicht erhobenen Zinsen und Dividenden, welehe nail) §. 25 u Gunsten der Gesellschaft verfallen sind, sowie die Zinsen der Re- ?ervefonds, beide jedoch nur in dem Falle, wenn der Reicrvefonds in voller Höhe vorhanden ist (§. 6); _
2) die Einnahmen aus dem Verkaufe alter Materialien des Oberbaues und der Betrieblmittel und die Zinsen des Erinnerungs- fonds, Wenn dieser soWeit angewachsen, da[; der «Handels-Minister eine Zeit?? Verstärkung desselben einstweilen nicht für erforderlich erachtet 3) ein Drittel des Uedericbuffes, welcher von dem nach §. 23 zu ermittelnden Restbetrage des Reinertrages alljälyilick) verbleibt, nach- dem die Inhaber der Stamm-Prioritäts-Aktien fünf Prozent des No- minalbetrages ihrer Aktien und die Inhaber der Stamin-Aktien sechs und zwei Drittel Prozent (6? Prozent) des Nominalbetrages ihrer Aktien erhalten haben.
Es bleibt dem VerWaltuugöratße das Recht vorbehalten, unter Genehmigung des “Handels-Ministexs den Amortisationsfonds durch Erhöhung der Quote des Ueberschuixes «971 3 zu verstärken und dadurch die Tilgung der Stamm-Prioriräts-k ktien zu dcschleunigeii.
Die Einlösung der Stamm-Prioritäts-Akiien wird entweder durch den Ankauf an der Börse bis zum Nominalwerthe oder in Folge der Kündigung durch Zahlung des Nominalwerthes, je nach den Mitteln des Amortisationsfonds deivirkt._
Die Nummern der zu kündigetiden und zu amortisirenden Stamm- Prioritäts-Aktien werdeii durch das L_oos alljährlich im Oktober in Gegenwart eines Mitgliedes des Vorstandes unter Zuziehung eines, das Protdkoll aufnehmenden Notars bestimmt und sind darauf nach einer wenigstens 2 Monate vor er ergangenen öféentlicheii Anzeige der aukgelodften Nummern am nä sten 1. Januar ällig.
Die Audzablung der aukgeloosteii Stainm-Prioritkits-Aktien er- folgt von „dem_ dazu bestimmten Tage ab aus_ der Geiellschaftskasse nach dem Nominalrverthe an den Vorzeiger dieser Aktien gegen Aus- lieferung derselben. _
Die ausseloosten Stamm-Prioritäiö-Aktien verlieren v_oii dem Fäkiigkeitstermine ab den Anspruch auf Theilnahme an der_Dividende.
Die fällig erklärten und eingelösten Stamm-Prioritäts-Aktien werden unter Beachtung der oben wegen der Verloosungporgefchrie- benen Form verbrannt, und über die L_lusfii[)ri_ii_1g der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbabu-KoniMifjariate all _avrlich ein Nachweis vorgelegt. Die Nummern der zur Ruckzalylung alligeti nicbt zur Ein- löLung vorgezeigten Stamm-Prioritats-Aktien weroen1ahr1ich während ze 11 Jahre von dem VerwaltungSrath behufs Enipfaiigsnahme der Zahlung öffentlich aufgeriifen._ _
Die Aktien, Welche nicht innerhalb einc_s Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe ziir Einlosiing vorgezeigt werden, sind Mrthloö, ivas unter Angabe der wertblos gewvrdenen Nummern alsdann von dem VeiWaltungöratbe offentlich bekannt zu machen ist,
Die Geselljcbaft hat wegen solcher Stainni-Pridritäis-Aktien keinerlei Verpflichlungen m_ehr, dozb k!:mn sie davon gäii liche oder theilweise Bezalrliitig _vermzttelst eines Beschlusses der eneralver- sammlung MH Blalgkeitssriiiidey gewähren.