1874 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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_ T1]. Die gexammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung road dem Staate ubertragezt. Dre z_u deux Ende mit detx Rechten und Pflichten einer öffent- ltchen Behorde einzusetzende Kömgltche Cisenbahn-Direktion bildet den Vorstand der StaZt-Etsenbghugeseüschaft und repräsentiri die leßtere nacb meen und Außen nut allen Befugnissen und Verpflichnmgen, welche „die Geseße deux Vorstgnde einer Aktiengesellscbaft beilegen. Dre„Dtrekxton fuhrt thre Ge1chäfte nach Maßgabe einer von dem Mr_msxer fur Handel, GeWerbe und öffentliche Arbeiten festzustelleuden GUÖTaZSLNdngM _ . ie itglieder des Auffichtkraths müssen ihren Wohnfiß rm Deutschen Reichgebiete haben. „)(17. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei- ten rst berechttgt, m den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, dre Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu verlangen. ' )(7. „Al_[e dre juristische ersönlichkett der Eifenbahngesellxchaft, welcher dte m Rede stehende onzesfion als ein an ihre Person ge- hundenes Recht_ertheilt ist, abänderudxn Beschlüsse der Gesellschaft, uberhgupr akle Abänderungen ihres Geßllschaftsvkrtrages, welche nach dem 11: dieser Hinsicht ledtglicb und aÜein entscheidenden Ermessen der Staatsregterungden Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzesfioy erthetlt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Insbes-ondere bedurfen Beschlüsse der Geseklschaft, welche die Uebernahme desnBetrrebes auf anderm Eisenbahnen, den Verkauf der Bahn, dte_Auf1osung der Gesellschaft oder die Fufion mit einer ande- ren Gesen1chaft aussprechen, zu ihrer Gültr'gkeit der Bestätigung der Kömgljchen S_taaxsregterxmg. Dte1e Bestätigung ist auch zur Auf- hebung der Be1ch1usse fruherer Generalversammlungeu überall dann erforderltch, Wenn dtesclben vom Staate genehmigt worden waren.

F7]. Dem Staate bleibt vorbehalten, nach Ablauf von dreißig Jahren, pom heuttgen Tage" ab_ gerechnet, jederzeit das Eigenthum der Bahn mrt allem Zubehor kaufltch zu erwerben. Macht er von diesem Vorbehalte Gebrauch, so hqi er als Kaufpreis den Aktionären den zwanztgfachen Betrag eriemgen jährlichen Dividende, Welche im Durchscbmtt der letzten funf Jahre gusbezahlt wvrden ist, zu vergüten. _ )(711. „Diese Konzesfion tritt rn Geltung mit der von heut ab lapgstens binnen el_ner sechSnZonatltchen Präklufivfrist zu bewirkcnden Ezntragung der Ge1ellschaft m das Handelöregister. Nachdem diese Emtragung rechtzemg erfolgt und u_nter Beifügung von Druckexempla- ren des Gesellschaftsstatuis nachgewxesen ist, soll die gegenwärtige Ur- kunde _durch das Amtsblatt der Regterung zu Potsdam auf Kosten der Geselhchvaft bekannr gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmrgung 1_n die Gesrh-Sammlung aufgenommen werden. Wird dag_egen jene Enzkragung hmpen der vorbezeichneten Frist nicht herbei- Zoesfcréhrrt, so tft dre gegenWartrg ertheilte Konzesfion ohne Weiteres er-

e . . Urkundlich unfer Unserer Höchsteigenhändi eu Unter tit und bergedrucktem Königlichen Jnfieqel. g sch f Gegeben Berlin, den 8. April 1874. (1). 8.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. 131“. Falk.

_ ])r. Achen_bach, zugle1ch,fur das, Ministerium für die land-

Mrthschaftltchen Angelegenheiten.

Geheimes Civil-Kabinet.

Der Gehetme Registratur-Asfistent R ich ard S aniter ist zurn Gehetmen Regtftrator, und der Civil-Supernumerarius R1 ck (zr d U n g [ cz u b e zum Geheimen Registratur-Asfistenten im Gehemzetx C1vtl=Kabinet Sr. Majestät der „Kaisers u n d K o 111 g s ernannt worden. M LM

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Camvhansen. v. Kameke.

Ministerium ,der geistlichen, UnterrichtsLMrZrirfr-FÉZ Medtzinal-Angelegenheiten. ,eJ “"*“ In der nächsten Woche vom 3, bis 8. An ut cr. ndet nach Paragraph _24 des gedruckten AuSzuges au? sder Bxiblio- thekZOrdnuyg . dre allgememe Zurücklieferung aller aus der Kö- nigltchexr Y1blwthek enjliehenen Bücher statt. Es werden daher a11e Dtejemgen, zvelche Bücher der Königlichen Bibliothek in Handen haben,. hterdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit m _den Vormrttagsstunden zwischen 9 und 1Uhr gegen die daqur angeFrckeUtZU EanfatZzscheine zurückzuliefern. re uru name er5ü er erolt na ' Ordnung der Namen der Entlecilher: f g ck alphabetrscher von .4._11. am Montag und Dienstag, 1._K. am Mittwoch und Donnerftag, ' 8._Z. am Freitag und Sonnabend. Berl'm, den 27. Juli 1874. Der Komgltche Geheime ReZierqus-Rath und Ober-Bibliothekar ep tus.

Akademie der Künste. _ ". „Bekanntmarhung. Dre Komgltche Akademie der Künste hält am Montag, den 3. Augyft, Vdrm1ttag§11Uhr, im langen Saal des Königlichen Akademw-GebaudeS eme'öffenjliche Sißung, in welcher außer JZJÉZYZg dLelsk Jahresbsemchte?) die Prämiirung der Schüler der r 1 en a ernte otme er iet enK" il“ ßaZfindet. , h s g an g ichen Kunstschule, ugleich wird der Erfolg der Bewerbungen um die Mi ael- BeerscheyPreise erster und zweiter Stiftung verkündigt. ck FUNK), axn 31. lei 1874. as ire torium er Königlichen Akademie der Kün e. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe. st

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. *

Dem bisherigen Bau-Accessisten Friedrich Cramer u Langeyschnxalbach tst, unter Belassung seines gegenwärtigen Titezls als Komgltcher Bau-Itrspektor, die bisher kommissarisch von ihm verwaltete .Krets-Baumetfterstelle für den UntertaunuS-Kreis da- selbst defimtiv ver[iehen worden.

Yichtamtliches.

„Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Juli. Se. Ma'e ät „Kais er u,nd König machten bei günstigem Writer a11n129. ddMé exne Spazterfahrt nach Hofgastein und nahmen dort das Diner Y, zu YelöhemG Th. . A. Ldert'Statthalter von Salzburg, Graf

un, un er e enne e a wnSrat Gra Le d - ' Einladungen erhalten hatten? h f hn orff Stemoct ' Ueber Sr. Majeftät Rückkehr aus Gastein find die defini- twen Befttmmmrgen dahin getroffen, daß die Abreise auf Freitag, den 7. k; M. fruh 8 Uhr aus Gastein mittelst Ertrapost erfolgt. Se. Majestat werden das Diner in Werfen um 1 Uhr einnehmen und Ahends 'um'61/2 Uhr in Salzburg eintreffen. Von dort findet die Wetterrejse am 8. 1. M., Morgens 8 Uhr 30 Minu- ten ßatt; 'Se; Ma1eßät werden um 12 Uhr 30 Minuten in Passau dxzeumren, Nachmittags 1 Uhr 15 Minuten über Regens- burg wetterfahren und Abends 7 Uhr in Eger eintreffen. Am 9. k MW., Morgens 8 Uhr 15 Minuten, erfolgt die

Minuten die Ankunft in Wittenberg, wo das Diner eingenom- men wrrd. In Berlin treffen Se. Majeßät um 4 Uhr 50 Mi- nrrten auf dem Berlin - Anhalter Bahnhof ein, von wo Aller- hdchstdieselben Sich direkt nach der Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Bahn begeben werden, wo ein E razug bereit stehen wird, um Se. Majestät bis Neuendorf (Ba elsberg) zu fahren.

. _ Se. „Kaiserliche und K önigliche Hoheit der Kron- prinz begab Sich gestern nach PortSmouth und von da nach Goodwodd, wo Höchstderselbe mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prmzen und der Prinzesfin von Wales dem Wettrennen beiwohnte. Gestern Abend ist der Kronprinz nach Ryde auf der Insel Wight zurückgekehrt.

_ Die zur Vorberath ung des Entwurfs einer Kay kurSordnung einberufene Kommission hat heute, m threr dre: und fiebzigsten Sißung, die dritte und lehte Lesung des Entwurfs, sowie eines Gesehentwurfs, betreffend dre Einfüh- fuhrung der Konkuröordnung, beendigt.

_ Heute" haben im Reichs-Eisenbahn-Amte unter Vorsitz des Praßdenten Scheele die Berathungen über die zr: erlgffenden etnheitlichen Tarifvorschriften, sowie über dre Btldung der Spezialtarife begonnen. Die Staats-Eisen- bahner) find durch 13, die Privat-Eisenbahnen durch 5 Kom- mxffarten'vertreten. Außerdem nehmen 4 Delegirte der bayerischen Bahnen m mfdrmatorischer und konsultativer Weise an den Be- rathungen Therl. Wir behalten uns vor, das Ergebnis; derselben alsbald mitzutheilen.

_ Gegen die Entscheidung des Appellationsgerichts zu Paderborn, durch welche bekanntlich der Einwand des Bischofs gegen dre Zahlrtng der über ihn verhängten Geldstrafe durch etne drrtte Person zurückgewiesen worden, war Seitens des Ober-StaatSanwalts zu Paderborn die Beschwerde betm Ober-Tribunak erhoben worden. Lehteres hat unter Yufhebrrng der Beschlüsse des Krengerichts und des Appella- ttonögertchts zu Paderborn entschieden: daß Geldstrafen nur durch elne Seitens des Bestraften geleistete Zah- lung getilgt werden.

' _.Auf Grund des Geseßes vom 11. März 1850 hat fich dze Judxkatur des. Ober-Tribunals wiederholt mit dem po- letischen Veretnswefen beschäftigt und eine Reihe von strei- tigen Punkten durck) Iudikate endgültig normirt. Wir nehmen Veranlassung, dieselben wie folgt zusammenzuftellen.

DieErörterung des rechtlichenVerhältni es wi en der Staathewalt und den Unterthan'rjrt if? eixré politische Frage.

* (Erk. d. Kgl. Ob.-Trib. v. 13/6. 66. Oppenhoff, Recht- sprechungen. Band 711. S. 353.)

2c. Gerade eine derartige Untersuchung aber schließt das, von dem §. 17 (des Preßges. v.. 12./5. 51) bezeichnete Gebiet des „Polm[chen“ mcht aus. Erne gesehlirhe Definition hierfür ist zwarmcht vorhanden, und auch dle Entstehung9geschichte des a1legtrten Gesetzexs bietet keinen genügenden Anhalt dar. Indeß dle Rechtsprechyng des Königlichen Ober-Tribunals hat in Fällen, m welchen. dte Bedeutung dieses Begriffes zur Sprache kam, namentltch m_den Erkenntnissen vom 19. Februar 1864 contra Falkson, sonne vom 7. April 1853 contra Rosentreter (G. A. 1. S. 380) anerkannt, daß unter politischen Gegenständen auch solche zu verstehen smd, welche die rechtlichen Verhältnisse der Staatsgewglt gegen dre Unterthanen, und umgekehrt, begreifen. “ware demgemäß Sache des AppellationSrichters gewesen, fernermett festzustellen, ob, dies vorauSgesc-Ht, nach den sonstigen obwaltenden Umständen der inkriminirte Artikel einen politischen Gegenstand umfaßt.

'1)DasVerbot",nachwelchem ein Verein, welcher pqltttsche Gegenstande A:. zu erörtern bezweckt, nicht mtt andern Vereinen „gleicher Art“ 20. in Verbin- dung treten, darf, wird anwendbar, sobald der andere Veretn ebenfalls die Erörterung politischer Gegenstä'nde bezweckt.

2) Dre Schließ1rng eines politischen Vereins kann (bezstehungsrve1se muß) aUSgesprochen werden, sobald em Vorsteher desselben aus den §§. 8 und 16 des VerernSge'seßes v. 11./3. 1850 bestraft wird; es bedarf dazu nrcht der Einleitung einesVerfah- renlegekgex dKenOUZeZe'ibn selbst2oder seinen Vorstand.

„r. . . .=r1un.v. 6.2.73. Oen = sprechungen Bd. )(117. S. 172.) / pp hVff, Recht

20. ' _Nicht eine Gleichartigkeit der Vereine nach allen Richtungen htzr xft tm §. 8 vdraUSJeseYt, sondern nur eben in derjenigen Rxchtung, welche dw Vereme als politische churakterifirt und aus dxesem Grunde, fur fie die besonderen Beschränkungen des §. 8 M. nothnxendtg erscheinen ließ. Die etwa nebenher gehenden Z'wecke berrxhren dre Bedeutung der Vereine, insoweit Re durch dte Emschra_nkungen des §.' 8 getroffen Werden sollten, nicht und ßnd daher m Bezug auf dtese geseleiche Bestimmung gleichgültig. ZI-erkden unter [?]th 1 des §. 8 bezeichneten „Vereinen gleicher onnen nur o e emeint ein, wie te ' ' §. ZThezeichfnet waren. g s s im Etngange des* er (ernere) Angriff, welcher darau bern t da ein Strafverfahren, dessen :Resultat die Schließfung Lues Vßreins sem solle, gegen sammtliche VorstandSmitglieder gerich- tet rverden musse, findet weder in den Strafgeseßen, noch m den Strafprozeßgeseßen einen Anhalt; vielmehr ist nach §. 16 'des_ Veremsgesetzes die Schließung des Vereins nur von der _objekttven Feststellung der Voraussehungen des §. 8 1516. abhaZthg, welche Feststellung die nothwendige oder fakultative Schlte ung zur Folge hat. Dre Frage, inwieweit den einzelnen VorstandSmttgltedern die Kenntniß von der Existenz der Verbin- dung betgewohnt habe, interesfirt nur in Bezug auf die Prü- fun_g der Strafbarkeit der Personen, nicht in Bezug auf die Prufung, ob der Verein zu schließen sei oder nicht. Die Ver- schuldung des gegenwärtig Angeklagten wird _ unter der Vor- a'usseßung, daß dte vom Geseße verbotene Verbindung der Ver- ezne bestanden hat _ durch jene Frage nicht berührt, da bezüg- lrck) Yemer Person dre Kenntniß der Verbindung nach den that- sachltchen Feststellungen der Instanzrichter außer Zweifel steht.

1) Die in einem Straferkenntnisse aus e- sprochene „Schließrrng eines politischen Vereings“ kann nrrr von denjentgen Angekla ten durch ein RechtSmtttel angefochten werden, weéche jenem Ver-

Abreise aus Eger über Reichenbach und Leipzig, um 2 Uhr 16

_ 2) Der Ausspruch einer solchen „Schließung“ w'trd. dadurch nicht aUSJeschlossen, daß der Verein steh ZsztmLchebeeTrebits sel11§st1;1uf7?,elöft hatte.

r. . .-ri.v. ./. . Oeno,Rt- sprechungen Bd. )(17. S. 731). - pp h ff ech

2c.

Ob die Schließun“ des VolkSUereins zu Sch. dur die erstmftanzrxchterliche Fes 'ellung gerechtfertigt wird, diese cFhrage muß unerortert bleiben, weil keiner der jehigen Imploranten als _Vorßeher oder Letter des. Sch_r Vereins verurtheilt ift und es thnen daher an der Legtnmation fehlt, bezüglich der Schließung dxeses Verems em NechtSmittel einzulegen. ' Insbesondere kann es aus dtesem Grunde auf eine Beantwortung der von den Imp'loranten' aufgeworfenen Frage nicht ankommen: ob die Sckzlteßyxtg euzeS Vereins eine accefforische Strafe sei, welche nur g1e1chzetttg unt, der Verurtheilung drr Vorsteher 2c. erfolgen konne oder, „Wx'e, der AppellatioUSrichter meint, eine Sicherheits- trmßregel polrzecktcher Natur, welche prozeffualisch auch ohne Zu- zrehung der,Vorfteher 2c. angeordnet werden könne.

'Auf dle Verurtheilung der Imploranten und auf die Schlteßung der von thnen vertretenen Vereine hat die angefoch- tene Anficht des L_lppeUationIriehterS keinen Einfluß geübt, die entsprechende Ausfuhrung betrifft lediglich den Sch_r Verein, m. Bezug auf deffexz Schließung das Rechtsmittel der Nichtig- ZeashäschMWe von emem hierzu Legitimirten nicht eingelegt wor-

en 1 .

_ „Endlich ist die Annahme des Appellatiorjsrichters, da die rei- wrlltg erfolgte Auflösung des G-er Kosmos die sonstßgeboftene Schl1eßung desselben durch Erkenntnis; nicht überflüsfig mache, durchaus begrundet, da die Wiedereröffnung eines freiwilliZ ge-

schloffenen Verein_s von der Einwirkung der Staats eWalt ( . 16 a. a. O.) „unabha'ngig „seit? würde, auch nach . 8. A s. 2 a. a. O. „11er d1e poltzetltch erfolgte Schléeßung eines Vereins ftets defimtw durch Erkenntniß zu entscheiden ist.

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Erne Mehrheit von Persznen, welche vermöge eines Ueberernkommenzs sich unter Leitung für längere oder kurzere. Zett zur Einwirkung auf öffentliche AngUegenherten vereinigt hat, ist ein politischer Verexn rm Stnne des Gesehes vom 11. März1850. Ob dteses anzunehmen sei, ist nicht blos nach den „Statutex“ „des Vereins, sondern nach dem that- fachltchen Sachverhalt zu beurtheilen. (Erk. 1). Ob. Trtb. (Z. 11.) v. 30./3. 74. Oppenhoff, Recht- sprechungen. Bd. )(7. S.209.):

2c. Dns Ober-Tribunal erwägt: daß die ese li en Merkmale F?reiZergsekHeYS geger111 d§11*§'1855l0bezieZunBJSYeise 16 des „geee vom . ar er 5 end eendi - schuldtgten_festgefte[lt smd; z sch pf g g e Bc daß dtese Jeststellnng auch nicht auf rechtsirrthümlicher Auf- fassung der Be-Zmzmungen des Vereinsgesehes beruht, insbeson- dere der Begrtff emes politischen Vereins im gesehliehen Sinne von ldhnßt n;,cht Zerkannt ist;

,' a , (1 as Vereinsgeseh den, e e [i en Be ri eines politischeU Vereins nicht näher definirtghxrt? cll))ierunteJ, ffmie der szoeilatwnhrUUer mit Recht angenommen hat, nur die Ver- etmgung emer Anzahl von Personen verstanden werden kann, ryelche zrrfolge „emtes Uebereinkommens unter einer Leitung für eme getmffe Zett eme Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwedckex;

' a , indem durch den §. 2 des Gese es die Vor e'er oli- nscher _Vereine yerpflichtet werden, Statuteßn vorzulegesrtt,h hixmit nur dte Verpfhrhtung solcher Vereine gesehlichen Ausdruck er- halten hat, fich uber thren näheren Zweck der zu ihrer Ueber- wachung berufenen Orts-Polizeibehörde gegenüber auszuweisen; dgß aber, Fo ryerxtg die vorzulegenden Statuten maßgebend und brudend sem konnen, für die behördliche Beurtheilung, die wxrklzchen Zwecke "vielmehr von der Behörde felbft- stUUdtg unter Berucksichtigung aller zu ihrerKennt- ntß.gelangtenkThatsachen, namentlich der zu kon- statrrenden Thatigkeit des Vereins, beurtheilt und fethestellt werden-müssen, ebensowenig die statuten- maßrge Organtsatton, welche der Verein sich selbst geg_ehen_ hat, oder gemäß welcher die im Bereiche der Orts- Yolzzetbehorde befindlrchen Mitglieder einem gewissen, größeren, ortluh ntcht hegrenzten Vereine beigetreten find, als entscheidexxde Grund1age fur dre Beurtheilung, ob diese Mitglieder nicht gle1ch- wohl emen Verem 1m geschlichen Sinne unter sich bilden an- erkannt werden kann; , „daß es vielmehr für die Prüfung, ob ein politischer Verein gn emem gerotffen Orte fich gebildet hat, der Behörde qegen- uber nur darauf anxommt, ob thatsächlich an demselben steh in der angegebenen Werse eine Mehrzahl von Personen vereinigt hat, um xm diesern Orte oder von demselben aus in einem mehr oder w'emger besttmmten Umkreise auf öffentliche Angelegenheiten emzuszkex; tsck d d F " ' a te zu en )ei en e rage fich als eine wesentli 1 at- sgchltche darsteÜt, das. Gesch auch nirgends das Erfoéderhniß emer „genauer besttnxmten Abgrenzung eines solchen Veret-ns gegen andere ahnliche Vereine und bezüglich der Per- sorten, welche fich rmx arzßerhalb seinem Zwecke anschließen nzochten, aufstellt,. auch „111 dxeser Hinficht vielmehr Alle?- der that- sachltchen Beurthetlung xm konkreten FaUe überknffen bleiben muß; daß der App.=R1chter sonach mit Recht sich auf den Stand- punkt gesteüt hat, daß dre Frage, ob die Verbindung einer An- zghl 'vo'n Personen zur Erreichung gemeinsamer Zwecke als eine emherthche, oder als eme in Abzweigungen gegliederte zu erach: ten, Z"ch.t nach dem'Wortinhalte der Statuten, sondern nach den thatsachltchen Erschcmrrngen zu beurtheilen sei; . daß v-Zn dtesem richtigen Standpunkte aus die am Schlusse ferner Erwcrgungen zum Ausdruck gebrachte, in ihrer thatsäch- lzchen Begrundung der Kritik des KaffationSrichters nicht unter- ltegende Ueberzeugung, daß aus den in seinem Erkenntnisse näher dargelegten Thqtsachen die Kriterien eines besonderen, für A. ge- grundetet) polmschen Vereins hervorgehen, zu dessen Leitern der Beschuldtgte gehorte und de en Verbindung mit dem Haupt-

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vereine zr; M. von ihm unter alten wurde, die Anwendung der Strafhesttmmung des §. 16 des Vereinsgeseßes gegen den Be- schuld1gten zur Folge haben mußte.

_ Nachdem zunächst im Herbst 11. I. auf einer konstitui-

renden Versammlung zu Frankfurt a, O. die Begründung emes Stadtetages für den Regierungsbezirk Frank- furt a. O. beschlossen und desen Statut genehmigt worden war, hahen fich mzwrschezr dem Städtetage des gedachten Regie- rrrngsbeztrks auch bere1ts eine große Anzahl von Städten de_s Regierungsbezwks Potsdam angeschlossen, so daß auf der nachßen ersten regelmaßigen Versammlung des Städtetages,

eine angehört haben.

welche nunmehr für den 7. September 1). I., 10 Uhr Vormittags,

_ stimmberechtigte Bürger waren.

in der Aula des Gymnafiums zu Landsberg a. W. anberaumt ist, die Begründung eines allgemeinen brandenburgischen Städte- tages zu erwarten steht. Die Tageöordnung für die Versamm- lung zu Landsberg a. W. lautet: ]) Geschäftliche Berichte, ins- besondere über die Veitrittöerklärungen und die Kosteneinziehung; 2) Aenderung des Statuts durch Abänderung des Titels in: ,für die Provinz Brandenburg““; 3) Vorträge und daran fich schließende Berathungen a. über die gewerblichen Unterstüßungs- kaffen-(Referent: Bürgermeister Gebhardt in Frankfurt a. O.); 1). über Gewinnung von Lehrkräften für die gewerblichen Fort- bildungsschulen (Referent: Bürgermeister Girndt in Sorau); 0. über die Frage, wie schühen fich die Städte gegen das Zuschieben erkrankter Hülfsbedürstiger durch die benachbarten Gemeinden (Referent: Stadtrath ])r. Adolph in Frankfurt a. O.); 4) Be- sprechung der anderen, in der Versammlung selbst angeregten Fragen aus dem städtischen Gemeindeleben.

_ Wie wir erfahren, ist der Königlich sächßsche Gesandte und BundeSbevoUmächtigTe von Nostiß-Wallwxß m Norder- ney, wohin fich derselbe zum Gebrauche des Seebades begeben hatte, an einem heftigen katarrhalischen Fieber erkrankt.

_ Der General-Lieutenant und Commandeur der 1.“ Garde: Jnfanterie-Divifion von Pape ist von seiner Urlaubsrerse hxer- her zurückgekehrt.

_ S. M. Brigg „Rover“ ankerte am 29. Juni er. im

Hafen von Halifax und beabfichtigte von dort aus gegen Ende Juli cr. direkt nach Plymouth zu gehen. An Bord Alles wohl.

Sachsen. Dresden, 30.3uli. Der Rath der Stadt Dresden veröffentlicht eine vom 28.11. datirte Bekanntmachung, die Erwerbung des Bürgerrechtes nach Maßgabe der revidirten Städteordnung vom 24. Aprik 1873 he- jreffend, Die leßtere bestimmt in §. 17 Folgendes:

„Zum ErWerbe des Bürgerrechtes berechtigt find alle Gemeinde- Mitglieder, rve1che 1) die 1ächfi1che Staatsangehörigkeit besZtzen, 2) das 25. Lebensjahr erfüUt haben, 3) öffentliche Armenunterstuhung weder beziehen, noch im Laufe der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4) unbe- fcbolten find, 5) eine direkte Staatssteurr von mindestens 1Tl)lr.,ent- richten, 6) auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteurr und Gememde- abgaben, Armen: und Schulanlagrn am Orte ihres bisherigen Auf- enthalts vryllständig berichtigt haben, 7) entweder a. im Geme'mde- bezirk ansä1sia smd, oder b. daselbst seit Wenigstens 2 Jahren rhren Wesentlichen Wohnsiß haben, oder 0. in einer anderen Stadtgememde des Königßreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohufißes

Dagegen sind zum Eerhe des Bürgerrechts verp'flichret, die- jenigen zur Bürgerrechtßerwerbung berechtigten Gemerndemrtglt'eder, welche 44. männlichen Geschlechts sind, 13. seit 3 Jahren tm Gememde- bezirke ihren Wesentlichen Wohnsitz haben und (I. mindestens 3 Thaler an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben.

Der Rail) fordert nun diejenigen hicrorttgen Getyeindemrtglteder, Welche nach Obigem zum Erwerbe des hiesigen Yurgerrechtes ver- pf[ichtet Waren, auf, sich binnen 4 Wochen und langstens bis -zum 31. August d. J. unter voÜständiger Angabe des Namens, Standes oder Berufes, sowie der Wohnung, bei thm anzumelden, und stellt auch eine gleiche Anmeldung denjenigen Gemeindemitglredern anhetm, Welche von der ihnen durch das oberwähnte (Heseß verliehenen Ve- recytigung zum Erwerbe des Bürgerrechtes Gebrauch zu machen gemeint find Die Anmeldung kann schxiftlich oder _ wah- rend der gewöhnlichen ExpeditiMSzeir mündlich erfolgen. Dre auf die eingehenden Anmeldungen zu be1chließenden BürgerrechtZVW lethnngen gelangen mit Ciniritt dcr Wirkmmkcit der revid1rten Stgdte- ordnung zur Geltung, und wird sodann an die Lingeme1deten_1hrer anflichtnahme halber besondere Vcranlassung ergehen. Schließlich bemerkt der Rath, daß, den V0r1chriften -in- §§. 21 und 22 der revtdxr- ten Städteordnung gemäß, für Ertheilung dcs Bürgerrechts mrt Em- schluß der Jupflichtnahme außer den haaren Vz'rlägen und dem ge- wöhnlichen Schriftenstempel an Sporteln mehr mcht als 1 Thlr. zu erheben, öffentliéhe Beamte, sowie Geistliche und Lehrer aber ber Er- werbung des Bürgerrechtes am Orte ihres amtlichen Wobnsißes rmt Entrichtung von Sporteln so lange zu verfchonen find, als fie sich nicht daselbxt ansäßig machen.

Baden. Karlsruhe, 29. Juli. Der Großherzog und die Großherzogin sind heute Nacht hier eingetroffen. _ Am 27. d. M. empfingen Ihre Königlichen Hoheiten auf Schloß Mainau den Besuch der Prinzessin Luise von reußen. _ Am 28. d. M. früh verabschiedete Sich Ihre Ma]estät die Deutsche Kaiserin bei Ihren Königlichen Hoheiten und trat von Schloß Mainau aus eine kleine Reise in die Schweiz an, nach welcher Ihre Majestät Sich nach Schloß Babelsberg bei Potsdam begeben wird.,xJ

Mecklenburg. Schwerin, 30. Juli. Das gestrige Bulletin über das Befinden des Erbgroßherzogs lautet: In dem Befinden Sr. Königlichm Hoheit dcs Erbgroßherzogs ist keine Veränderung einqetrcten Rostock, den 29. Juli 1874. ])r. Thierfelder.

Sachfen-Weimar-Eid'enach. Weimar, 29. Juli. Im heutigen Regierungsblatt wird eine von den bei der Erhal- tung der Gesammtuniverfität Jena betheiligten Herzogltch säch- sischen Staa!§regierungen beschlossene Verordnung über die Prüfung der Kandidaten des höheren Schul- amts“ und die Bildung einer besondern Kommission zu diesem Zwecke in Jena publizirt, vor welcher künftighin die- jenigen Studirenden, welche srck) in den sachsen-ernestinischen Lan- den die Qualifikation eines wiffenjchaftlichen Lehrers an Gymnafien, Realschulen oder höheren Bürgerschulen erwerben wollen, ihr Examen abzulegen haben. Die Kommisfion bestth aus Lehrern der Universität Jena und praktischen Schulmännern oder Schulverwaltungsheamten. Zum Nachweis der praktischen Befähigung haben die Kandidaten ein Probejahr und Probelektionen abzuhalten, wozu nicht nur die fachwissenschaftlichen Seminarien und das pädagogische Se- minar, sondern auch das in der Gründung begriffene Gymnasium zu Jena paffendste Gelegenheit bieten werden. (Bisher waren die einheimischen Kandidaten genöthigt, ßch in Leipzig oder auf einer preußischen Univerfität dieser Prüfung zu unterwerfen.) An der Spiye der Kommisßon steht der Geheime Hofrath Stickel.

Eisenach, 27. Juli. eute find hier die sämmtlichen Oberbeamten der Einzelgertchte zu einer Konferenz mit dem Kreisgericht versammelt, um über die Vorschläge zur Justiz- Organisation zu berathen; es werden die meisten der Einzel- gerichte eingezogen.

Sachsen-MeiningemHildburghaufen. M ein in g e n , 28. Juli. Der neueften Nachweisung über den Stand der dies- seitigen Statsschulden zufolge besteht die ältere Landesschuld noch mit 325,625 Fl., woran die Domänenkaffe mit 110,06] Fl., die Staatskasse mit 215,264 Fl. partizipiren. Die neueren Landesjchulden bestehen in der 4prozentigen mit 1,630,650 Fl., in der 5prozentigen, jeßt 41/2prozentigen mit 2,240,070 F1. und in dem Prämien-Anlehen mit 1,595,311 Fl., wozu noch die un- verzinslichen Kaffen-Anweisungen mit 349,864 Fl. kommen. Das

welchem die ihm gegenüberßehenden Aktivbeßände bereits in Abzug gebracht sind. So beträgt eigentlich das Prämien-Anlehen (7 Gulden- Loose) jeßt noch 3,461,080 Fl.; da aber von demselben noch 1,860,481 Fl. bei der „Mitteldeutschen Kreditbank“ verzinslich angelegt smd, so reduzirt fick) die Netto-Schuld auf die oben be- zeichnete Summe. Es hat dieselbe fich im Laufe des Jahres 1873 um 625,925 Fl. um deSwillen erhöht, weil diese Summe zum Bau der Meiningen-Schweinfurter Bahn von der Bank ent- nommen worden ist. Die Kaffenanweisungen betragen auch - 1,049,996 Fl.; der Netto-Betrag wird aber durch die Aktiv- Beßände des Kaffen-Llnweifungs-Fonds auf die ebenfalls oben angegebene Summe reduzirt. Außer der Prämien-Anleihe, von der bereits bis Ende U. I. 70,000 Fl. getilgt waren, hat fich der Netto=Schuldenbestand durchweg gemmdert.

Schwarzburg = Sondershausen. So u d ers [; aufe n , 30. Juli. Das heute auögegebene 20. Landesgesehsammlungs- ftück enthält: Verordnung, betreffend die Einführung der Reich 5- markrechnun g, vom 18. Juli 1874 (vom 1. Januar 1875

ab erfolgend).

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 29. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich ist heute Vormittag 10 Uhr 3 Minuten hier eingetroffen und im Gasthofe zur Stadt Paris abgestiegen. Heute Abend 6 Uhr 25 Minuten reift die: selbe über Paris und Havre nach der Insel Wight.

Oefterreich-Ungarn. Wien, 30. Juli. Der Kais er ist gestern Morgens von Ischl in Wien eingetroffen und hat NachmittagZ den Aufenthalt in Laxenburg genommen. Der Kaiser wird fick) am 24. August nach Bruck und am 25. August nach Totis begeben, wo der Aufenthalt bis 5. September dauern wird. .

_ (Wien. Ztg.) Mit der heutigen 18. Sitzung schloß die internationale Sanitäts:Konferenz ihre Berathungen. Der feierliche Schluß ist für den 1. August Vormittags fest- geseßt. Der Gegenstand der Tagesvrdnung war die Diskusfion über das gelbe Fieber. Die Konferenz konstatirte, daß diese Krankheit, wie die Cholera, auch durch den menschlichen Verkehr verbreitet werde, daß daher die internationale Seuchenkommisfion auch die Aufgabe habe, die Forschung nach deren Entstehung und Ursachen zu veranlassen. Wiedie Cholera, so soll auch das gelbe Fieber durch bestimmte Maßregeln, entweder durch Re- viswns- oder Quarantäneshstem, im Falle eines starken Vordrin- gens bekämpft werden. .

ES bleibt den einzelnen Staaten freigesteUt, fich in dieser Beziehung für das eine oder das andere System zu entscheiden. Als die gxeigneten Objekte für das Studium des gelben Fiebers wurden jene Schiffe erklärt, welche mit Gelbfieberplähen im Ver- kehre stehen. Ebenso Wie bei der Cholera, soll auch das Fort: schreiten des gelben Fiebers nach Ort und Zeit genau ficher- gesteUt werden. Hiermit war die Versammlung am Ende ihrer Arbeiten angelangt.

_ Die „Presse“ demenjirt die Nachricht des Pariser Jour- nals „Union“, daß die österreichische Regierung fick) Weigere, den neu ernannten spanischen Gesandten anzuerkennen. Das Blatt fügt hinzu, der neue spanische Gesandte Del Mazo sei 11ach seiner am 12. U. M. erfolgten Ankunft vom Minister des Achwärtigen, Graf Andrassy, auf das Freundlichfte empfan- gen worden und werde demselben mit allen seiner Steüung „qe: bührenden Achtung und Rückficht begegnet, wenn schon eine ?ffizieüe Anerkennmrg der spanischen Regierung nicht er-

olgt sei.

Pest, 29. Juli. Das Abgeordnetenhaus wird morgen in geheimer Sißung entscheiden, ob eine Aenderung der Haus- ordnung vorgenommen werden soll. Heute wurde die Debatte über dée geheime oder öffentliche Abstimmung bei §. 76 der Wahlvorlage fortgeseht. Derselbe wurde nach längerer Debatte angenommen und hiermit das Prinzip der öffentlichen Abstim- mung festgeseßt. Die Diskusfion wurde bis zu §. 81 fortgeseht.

Carlowih, 30. Juli. Die Mitglieder des serbischen Kirchenkongres ses haben in einer abgehaltenen Konferenz den Antrag von Miletics, daß gegen die Nichtgenehmigung der Wahl von Stojkovic zum Patriarchen protokollarijch förmliche Ver- tvahrung eingelegt werde, abgelehnt, dagegen einen anderen An- trag angenommen, wonach das Bedauern des Kongresses über die Nichtgenehmigung dieser Wahk au-desprochen werden s011.

Belgien. Brüssel, 29. Juli. (W. T. B.) Tie von dem internationalen Kongreß eingesehte Kommission trat heute zu einer Sihung zusammen. In derselben soUten diejenigen Punkte, bezüglich deren zwischen den beim Kongreß vertretenen Mächten Einverständniß besteht, festgesteklt werden.

Großbritannien und Irland. London, 29. qui. Die Prinzessin Louise und ihr Gemahl, der Marqms von Lorne, sowie die Kinder des Prinzen und der Prinzesfin von Wales find zu einem Besuche der Königin in Osborne angekommen. _ Der Prinz von Wales wird steh Mitte August nach dem Norden der Grafschaften Demon und Somerset begeben, um an den dortigen großen Rothwildjagden Ther! zu nehmen. _ Die Königin hat Herrn Forshzh, Kommissar der Abtheilung thabad, Oude, Und Chef der ]ungft nach Zaschgar gesandten außerordentlichen Misfion, den Orden des “Sterns von Indien zweiter Klaffe verliehen.

, _ General-Major Sir C. Sxaveler) ist zum Comman-

desur (zu (3be der_bengalischen Armee ernannt worden.

_ In Liverpool wurde gestern die große Landungs- brücke (banäjnZ ZtaZez), wohl der größte und prächtjgfie Bau diesrr Art, fast gänzlich durch Feuer vernichtet. Dre „A. A. C.“ meldet darüber Folgendes: . .

Der Brand entstand kurz nach 3 Uhr Nachmitfags m_ Folge emer Gaöexplosion unter dem neu hinzugefügtcn Theile'der Brucke, der mtt GaSröhren versehen Wurde, und in Weniger als emer halben Stunde War der größere Theil des BMI in_dichten Rauchhehulxt. _Dte Flammen verbreiteten fich rasch, und m Folae der'ergentlsrrnzlan Lage und Jsolirung der Brücke wurde es äußerst scthc-rl'g, dre1e1ben, zu löschen. Die Folge war, daß die Brücke fast ganzlich vermchtet wurde, und der angerichteje Schadet; wjrd auf ca. 200,000 Lstr. ge- schätzt. Die Brücke bestand hauptsachltch Fuß 39 e_rsernen Ponlons und einem hölzernen Parquet von „5 Zoll Starke. Ste war 507 Fuß lang und 180 Fuß 9 Zoll brett; sie hatte exn Geryzcht von _2000 Tonnen und konnte 40,000 Personen tragen. StcbZn enerne Brucxen, von denen eine 590 Fuß lang ist, brachten die Brucke mit den Pars der Georgc- und Prince's-Docks in Verbindung, und sie wurde m1tteljt starker Ketten in Position gehalten. Die Herftellung „diefer Brucke kostete nahezu F Miüion Lstr. „Menschenleben hgt dte Brgnkxata-

strophe nicbt gekostet, und dcn m der Mersey [[eg-enden Gcbtffep,

worunter fick) mehrere große Oceandampfer bcfandcn, rst dadurch kern Schaden zugefügt Wordeu.

_ Aus dem Norden Englands und aus Schottland

ist, zusammen mit 6,141,521 Fl., der Netto-Schuldenbestand, von

liegen Berichte über verheerende G ew i tte r ßür m e vor, durch

welche Straßen überschwemmt, äuser und Felder _arg beschädigt und mehrere Personen durch liß oder Emßurz von Schorn- steinen getödtet oder schwer verlth wurden.

_ 30. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause erkZärte heute der UnterstaatSsekretär im Departement des AUSrvarttgert, Sir R. Vourke, auf eine Anfrage des Deputirten Vance, dre spanische Regierung habe versprochen, zu thun, Wgs m ihren Kräften stehe, um der Räuber, von denen der Englander Haffelden beraubt worden, habhaft zu werden und das von Leß- terem an jene gezahlte Lösegeld wieder zu erlangen. _ Auf eine weitere Anfrage Richards erwiderte Sir R. Vourke, die englische Regierung habe, nachdem die vor! der deutschen und italienischen Regierung erhobenen Reklamationen wegen der von deren LandeSangehörigen in Karthagena erlittenen Schäden Seitens der Madrider Regierung gewürdigt morden seien,„gleich- faUs Schadloshaltung der bei jener Gelegeyheir geschadigten Engländer verlangt und glaube, auf eine demnachstrge zhfrteden- steUende Antwort der spanischen Regierung rechnen zu durfen. _ Im weiteren Verlaufe der Sihung wurde der Ges e H entwurf, betreffend die Abänderung des Gesehes uber dre Stiftsschulen, in dritter Lesung angenommen.

Frankreick). Paris, 31. Juli. (W. T. B.) Die Mor- genblätter veröffentlichen eine Note, in welcher gesagt wird, dre Journale beschäftigten fich seit einigen Tagen mit einem Hir- tenbriefe des Kardinak-Erzbischofs von Paris. Die Regierung habe mit Bedauern die Publikation dieses Hirten- briefes gesehen, würde es jedoch äußerst wünschenswerth finden, wenn der gedachte Hirtenbrief nicht ferner als Gegenstand der Zeitungspolemik betrachtet würde.

Versailles, 30. Juli. (W. T. B.) Die Nationak- versammlung berieth heute die Gesehvorlage über Ver- schiebung der Session der Generalräthe. Die An- 11ahme des ersten Artikels erfolgte mit 397 gegen 152 Stimmen. Hierauf wurde das ganze Gesch ohne erhebliche Diskusston an- genommen.

Morgen findet die Verathung Über die Vertagung der Nationalversammkung statt, wobei Gambetta und Jules Simon über die aUgemeine politische Lage steh auszulassen beab- sichtigen und namentlich verlangen wollen, daß noch vor dem Beginn der Ferien in mehreren Departements der dort bestehende BelagerungSzustand aufgehoben werde.

Die Linke hat ihre Abficht, wegen des Verhalten-Z der französischen Behörden an der Pyrenäengrenze eine Interpellation an die Regierung zu richten, wieder aufgegeben.

Die mit Berathung des Antrages auf Vertagung der Nationalversammknng beauftragte Kommiss ion hat den 6. k. Mts. aks den Tag bezeichnet, an welchem die Vertagung ein- treten soll, während an dem 30. November d. I., als dem Tage des Wicderzusammentritt-Z der Nationalversammlung, festgehalten worden ist.

Spanien. Madrid, 29. Juli. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht ein Dekret des Finanz- Ministers Camacho, durch welches eine besondere Innta eingeseht wird, die die Grnndlagen für die znr Minderung der öffentlichen Schul d erforderlichen Maßregeln feststeUen soll. Die spanische Bank hat fich, wie der „Jmpartial“ wissen will, verpflichtet, vom Januar 1. I. ab ein Jahr lang monatlich 20 MiUionen an die Gläubiger der schwebenden Schuld au-Zzuzahlen.

_ 30. Juli. (W. T. B.) Nack] einem von der Regierung erlassene; Dekrete haben die Besitzer von Wechseln und Staatsschahfcheincn, welche durch Obligationen der 3prozent. inneren Schuld garantirt find, diesc Werthe bei der spanischen Bank zu hinterlegen und mit der Verwaltung des Staatsschahes fich über die Festsehung der definitiven Einlösungs- frist zu einigen. Die Inhaber Von Wschseln und Schahpagaréxs, welche durch Schuhhaus oder Schahschkine garantirt find, sollen für die vollständige Einkösung Sicherheit erhalten in Gemäßheit der Vereinbarungen, die zwischen ihmen und der Vermaltnng des Schahes demnächst zu Stande kommen werden.

_ Der Carlistenführer Faez ist mit mehreren seiner Anhänger bei _einem in Asturien stattgehahten Gefechte ge- fallen.

Italien. Rom, 26. Juli. (It. N.) Die „Gazzetka uffiziale“ dementirt heute: erstens, daß, wie ein Blatt in Mondovi erzählt hatte, auf den König bei Cuneo ein Attentat verübt worden sei; zweitens, daß der Prinz Amadeus an den Papst einen Brief geschrieben habe; den Bericht von der Unter: redung, welche Amadeus mit einem Zeitungs-Kc)rrespondenten gehabt haben sollte.

_ Die „Gazzetta d'ITalia“ schreibt: Die schonfrüher eingeleiteten Verhandlungen der italienischen und österrei- chisch-Ungarischen Regierung, die den Schuh der insekten- fressenden Vögel zum Gegenstand hatten, und denen auck) die Regierung des Deutschen Reiches nicht fern stand, werden bald wieder aufgenommen werden und wahrscheinlich Veränderungen im Iagdgeseh zurFolge haben. Ueber sechs Pnnkte ist man bereits einig geworden, und diese werden einern ngch Wien zu berufenden internationalen Kongreffe als Präsimmarrcn vorgelegt werden.

_ Weiter berichtet dasselbe Watt: Die Regierung zeigt fich über das Steigen des Wassers am Gardasee nicht weniger be- sorgt, als die am meisten dabei betheiligten Provinzialräthe von BreScia und Verona. Am 1. Juni des laufenden Jahres unter- suchte eine Regierungskommisfion die Sache an Ort und Stelle, aber mehr aus militärischen Rückfichten und namentlich im In- teresse der Festu*1gPeschiera. Eine andere Kommission soll nun die Angelegenheit im Interesse der am Gardasee wohnenden Ge- meinden prüfen, und in dieser sollen außer den Regierungs- Kommiffarien anch Vertreter der interesfirten Provinzen . und de? oberitalienischen Eisenbahn-Gesellschaft Sih und Stimme (: en. h _ Das Bauten-Ministerium hat fich, wie das „Arve- nire“ von Sardinien meldet, eifrig mit der Herstellung einer direkten unterseeisrhen Telegraphcnverbindnug der Insel. Sar- dinien mit dem italienischen Kontinent beschäfttgt, und dre .Ge- neral-Direktion des Telegraphenamtes hat auf Veranlassung dtcses Ministeriums einen darauf bezüglichen Kontrakt entzvorfen, welcher sowohl von einer soliden Geseüschast wie vom Mmisterrathe an- genommen worden ist, so daß also nur noch dre Genehungung des Parlaments Und des Königs fehlen, um Hgnd _ans, Werk legen zu können. Zur Beschleunigung der Arbetten :| em Pa- ragraph in den VertragSentwurf aufgenommen worden, wonach die betreffende Telegraphenverbindung drei Monate nach der Publizirung des betreffenden Gesetzentwurfs hergestellt sein muß.

_ Die Panzerfregatte „Vittorio Emanuele“ hat

von Spezia aus ihre Übliche Uebungsfahrt mit den Zöglingcn