1936 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Aug 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Remis: und Staatsanzeiger Nr. 201 vom 29. August 1936. S. 2

Artikel 6. [

Tie Bestimmungen des Artikel 1 gelten nur insoweit, als der Reisende den auf Grand besonderer Abkommcy mtt e111_zc111e11 Ländern iiber die jeiveils geltende Freigrenze" h1110us zu„lassigen Betrag im Reiseverkehr nach dem AuZland furmkemen _langerKen ZcitMnm 012; höchstens drei Kniendermonate Wahrend eines 510-

1citder'alires in Ansiruch nimmt.

Flossen ungeachtxet wird die Genehmigung zum Erwerb 11115 znr Verbringung 0011 Rc065111)!nngsmitteln 51110015 Bcstrettliiig 11er siosten fiir einen Weiteren Aufenthalt 111 Ociterre1ch oder „fur eme Reise nac Oesterreich erteilt Werden, Wenn pon der _Devisenstelle festgestellt 10010011 ist, daß der „Reisende devisenrechtl1chRnoch ql» Inländer anzusehen und ein longerer_?lufe1ithal_t in Yesterretch oder eine Reise nach Oesterreich 0115 driizgeiideii, msbesondere ge- sundheitlichen Griinden erforderlich ist. Bei Reisen (1116 gesundheit- litticn (“Zriinden muß der Antrag Durch das Jeggms e_mes deutseheix Attitsarzteg belegt Werden. Sojvett der * eqende infolge seznev Gesmrdhei1931111011509; niclit in der Lage ist, Fick) das Zeugng eines d(iitschen Amtsiirztes zu beschaffen, so wird auch ders Zeugnis eines ÖstckkkickÜstÖLU AmtS-arztes anerkan*n-t._ Ferner konnen 1111er die 1110110111096 Hiickstgrenze von 500 RM l)1_i_mus Genehitngungen 511111 Eriverb und zur Berbringting'vtm Retiezahlun Znntteln er- teilt werden, wenn dies zur Bestreitung unvorhergeehener Aus- gaben 15, B. infolge Unfall, Krankheit, Tod) erforderlich ist.

Artikel 7.

In ldcstmdech Fällen, in denen die Bereitstellunß der Reise- l1et1'iige Dnrcl) Ermerli 11110 Ueberbringung 115111. Nach eirduizg 0011 Reise311l)11i1105111itteln mitnnlicl) erscheint, können die Betrage tm Wege der 91119500111li dnrch Vermittlimg der. Deutschen Verreck)- nungskasse „zu Jiisten ch Reiseverkehrskontos derselben bet der Ocsterreiclsfchen Nationalbank iiberiviesen Werden.

Artikel 8.

Die gemäß Artikel ] abgegebenen Beträge Yürfen nur zur Vestreitnnxi Der AnfentlUltskosten in Oesterreich Wahrend der Reise verwendet Werden, ' "

Tie 211111111101Ungsmittel haben selbst oder auf einem beigefug- ten Blatt einen deutlich sichtbaren Vermerk zu enthalten, Welcher den Reisenden «inf die Verpflicht1ing der Verivendung des Gegeri- Werte:"; [eDixilicb 511 9100000500000 in Oesterreich und auf die Strafeii «iiimerksam 11101111, die durch eine 1iiißl1r-iiucl)licl)e Ver- Wendmig ck05 Geldes 11011) den dentschen Devisenbesnmnnmgen ver- w'irkt Werden.

A rtikcl 9.

Die Mittel fiir den Reiseverkehr Werden auf einem in Schil- lingen zu führenden „Reiseverkelirskouto“ der Deutschen Verrech- nungskasse bei der L sterreichischen Nationalbank bereitgestellt. Die ?li!ck-xi*11l1estcllen fordern die benötigten Schillingbeträge ur die auszugebendcn Reisezulsmxgsmittel bei der Dentschen errech- nungskasse an. Artikel 10.

Tie Deutsche Verreclmmigskasse nnd die Oesterreichische Na- tionalbank Werden er1nächtigt, die zur Titrchfiihrung dieses Ab- kommens erforderlichen technischen Maßnahmen zu vereinbaren.

A r t i k cl 11.

Das Abkommen tritt am Tage der Unterzeiclmunl? in Kraft und gilt bis 111111 30, September 1937. Es läuft sti [ckWeigend Weiter, falls es nicht mit eiumonatiger Frist zum. 1. eines Monats gekündigt wird.

103 Unterzeichnet in doppelter Urschrift in Ber1in cem 22. AuguCt . 6.

KarlRitter. JugStephanTauschiß.

**? U!“

dessen Grenzkarte die Befugnis zur Mitnahme des Jugendlichen

enthält. A r t i k e l 6.

(1) Die Grenzkarte berechti t zum Grenzübertritt an den in

ihr be eichneten Grenziibergangs tellen. " _

(2? Die Grenziibergangsstellen Werden vori den zustaiidigen Verivaltungs- nnd Zollbehörden der Vertragschließenden Teile im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt. _ ,

“(3 Der Grenzübertritt an anderen als *den amtlich allßexnem zugelaZsenen Grenzübergangsstellen kann aus Wirtscha tltchen Griinden, insbesondere fur die Bedürfnisse der Feldarbeit und der Forstwirtschaft, die Ausübung der Jagd und der Fischerei l[(Wie ür den Weidebetrieb- ge tattet Werden. Die hierzu _erfqrder ichen Grenzübergänge Werden urch die beiderseiti en zustandt en Ver- ivaltungs- nwd ollbehörden im EinverneZmen xnit en _Be- teili ten unter eriicksichtigung der tatsächlichen Wirtschaltliche'n VerlZältnisse bestimmt. Ein entsprechender Vermerk ist n die Grettzkarte aufzunehmen.

. Artikel 7. _

(1) Der Grenzübertritt am: Grund von Grenzkarten ist regel- m-äfzi; nur tväshrend der Tagesst-wnden, d. k). von SonnenauF ang bis Sonnenuntergang, gestattet. lebi-perero-rrichtungen mullxens rech'tzeitkg- geöffnet und dürfen nicht vorzeitig geschlyssen tver en,

(2) Die zu-stänDi-gen Ver'Waltunags- un-d Zvll-behoriden közmen im Veiderseitigen Ein'vernehmen den VerkeHr an den Gren Uher- gang-sstellen allgemein oder im Einzelfall auch zu arz-deren ZUÉLU estatten, Wexm die örtlichen Vevhä-ltnisse es oaaixqezeigt ersFJeinen asien. Im Einzelfall ist ein entsprechen-der Ver-merk in die renz- karte aufzunehmen. .

(3) Der Grenzükbertritt mit („EisenVaHm Straßensßahn und Klei115ahn [()-wie im öffentlichen Scl)iffa'l)rts'verke1)r ist zeitlich nicht

be ränkt. sch Artikel 8.

(1) Die Grewzkarten berechtigen ZUM jetveikigen A-ufentHa'lt im Nackbavgrenxvezirk auf die Dauer eines Zeitrauxns, der ein- schkießti [des Einreisetages sechs Ta-ge nicht Tilber1chre1ten darf. (2) Die _zeitliche Beschränkung des Aufenthalts im Nachbar- lande gilt nicht für Nußungskberechtigte v-on Almen, die in dem einen Grenzlbezirk liegen 05er 0011 emer im Nackxbavgrenzbeztrk elegenen Betriebsstätte aus Hervirtschaftet Werdett, soWie_'n1_cht iir Pers-o-ney, die auf einer s01chen Betriebsstatte [belchategt Wer-den, soweit der Aufentha'lt im Nachbarl-an.de zur Bow rtf )aF- tun:; der Almen erforderlich ikst. Ein entsPrechender Vermerk vst

in die Grenzkarte aufzunehmen. Artikel 9. (1) Geistliche unD ihre Gexhilfen, Aerzte“, Tierärzte und Hel)- a-mmew dürfen in Ausiibnn-q ithres Berus die Grenze auch außerhallb der Grenzübergangsit-e'llen und an zur Nachtzett Ekber-

schreiten. _ _ (2) Zu Hilfeletstungen bei Bränden amd «nderen Unglücks- xällen in den Grean-ezirken Q'urfen „Feuer- und Bergwehrezt soexvie onstige" Rettu-ngstzrganis'ationen Die Grenze ohne Vaßf-ovmltch- keiten *uber'schreitew. . A r t ikel 10.

Die Wrtrachließenkden Teile Wevden“ einander", mitteilen, Welche Dienstste en 616 uktc'inkdi-ge Beh-brdew im Sinne dieses Abkommens zu betrachten ind. Artikel '1-1“. Die Vertragich-ließenden Teile Walten ch) vor, Aenderung-ew dieses Abkommens, die sie auf Grund der rfahrungen fur not- Wendig erach-ten sollten, im Wege des einfachen NotetWechses zu

vereinBarew. A r t ikel 12.

rin

.- ". .*]:- - " Mt. ! - _ Ca rl Cl" dW s. (2) Jeder'der w-ertragrschließenDen Tek'le kame das AVWmm-en

_*

Narbstelxnd wird der Wortlaut des deutscH-öster- reictsschen Abkommens über Paßerleichterungen im kleinen Grenzverkehr Veröffentlicht, das 0111 26. August 1936 in Berlin von den Vertretern der Reiclßregierung und der Oester- reichischen Bundesregiernng unterzeichnet Worden ist. Das Abkommen tritt am 1. September 1936 in Kraft.

Abkommen über Paßerleichterungcn im kleinen Grenzverkehr zWiséhen dem Deutschen Reich und dem Bundesstaat Oesterreich.

Tie Teutsche Reichregierung und die Oesterreichische Bmidcsregiernng" 5011011, 5011 dem Wunsche geleitet, Paß- erletchternngen fUr die beiderseitigen S-taatsangehörigen im kleinen Grenzwertelx zuzulassen, die folgenden Bestimmungen vereinbart;

Artikel 1.

(1) T'entsclieReichsangebörige und österreichische Bundes- bnger, _die im (Hr0115bezirk ihren Wohnsitz haben oder sich dort seit tvemgstenZ drei Monaten aufhalten, können eine Grenzkarte erhalten, die 110 11511) Maßgabe der folgenden Bestimmungen be- rechtigt, die Grenze zu überschreiten und sich im Nachbargrenz- beztrk Voriiliergelxnd anfznhnlten.

_ (2) 17111 Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die 1111 0111115111'3111 amtlicl) tätig sind, sowie für ihre mit ihnen in 501161111101“ (“Zeitreinschaft lebenden Familienangehörigen gilt die 1111 Ab]. 1 V1)!_01*i1*l)01l€ Frist Von drei Monaten nicht.

(3) Tie Frist von drei Monaten gilt auch niéht für N111311110511erecl)1i01e Von Grundstücken, die in einem Grenzbezirk liegen, aber 0011 einer im Ikackzlvar-grenzbezirk gelegenen Betriebs- statte 0115“ bewirtschaftet Werden, sowie für Personen, die in einer solci)e11 Betriebsstätte beschäftigt sind.

_ Artikel 2. ' (“511115111601 _im Sinne dieses Abkommens ist im Gebiete 1606»; der 110111001101ies;e11_den" Teile der Zollgrenzbezirk im Sinne deFArtikels 1 des dent]ch:0sterreichischen Abkommens iiber den „Kleinen Grenzverkehr Vom 12. April 1930.

Artikel 3. __ Tie Grenxtarten Werden von den Behörden ausgestellt, die fur den 290511111; oder Aufenthaltsort des Belverbers von jedem der "vertragickßießenden Teile auf seinem Gebiet als zuständig erklart Werden.

Artikel 4.

(1) Die Grenzkarten Werden nach den anliegenden Vor- Hrncken 0011 den_de_11ck1,cl)en B'e'hörden in ellgrauer und von den osterrexchUchen Behorden in [)ellgrüner r*be ausgeZellt, und 31001“ 111 der Regel mit einer (FZeltungsdaner Von zwei uhren.

(2) Fur die Angstellnng einer Grenzkarte wird auf reichs- dentsckyer Seite eine Gebühr von 0,50 Reichsmark, auf öster- reichischer Seite eine VerivoltungZabgabe von 1,- Schilling

erhoben. A r t i k e l 5.

Die Gren'karten Werden nur Personen über fünfzehn Jahren ausqestellt, ? tisiiahmsweise kann im Falle eines besonderen Be- dürfnisses eine (Hrenzkarte auch für Personen unter fünfzehn Jahren ancdestellt Werden. Im iibrigen dürfen Jugendliche unter fünfzehn Jahren die Grenze ohne Gretizkarte nur in Be-

mit einer Frist von drei Monatew Für das Emde des KaT-ertder- iaihres kundigen.

936Unterzeichnet in doppelter Urschrift in Berlin “mn 26. August * ' 1 i: .

Éarl Clodius. *J-ng. Step5au Taus'chiß.

Muster der Grenzkarte. Seite 1 GLbühk: Gültig bis zum oot-a-oos 19...- Deutsch-österreichischer Grenzverkehr.

Grenzkarte Nr. .... Zu- und Vorname des Inhabers:

.c-ao-ea-o-o-oooojoovoodooooojsojjjkW-ss

Wohniiß oder AufenthaltSort:

.at-oooooo-o...-osco-"coooojo0001MbjsW0'10

Die Grenzkarte berechtigt zum Grenzübertritt an den amtlich allgemein zugelassenen Grenzübergangsstellen und an folgenden besonders zugelalsenen Grenzübergängen*):

Jeosöä-dééeo .Ékrézzi-iözrog'aotigos-z-e-itteoliéjto !......k'.......““.“.....

'on-ao odor... . o-o-ot ...-......-ooooooo.ooo-ooeoooeooooooooooo Der Inhaber ist berechtigt, sich jedeSmal höchstens sechs Tage

einschließlich des Reisetages im Nachbargrenzbezirk au-izuhalten.

Almen ist nicht beichränkt*). .*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.

Seite 2 Personenbeichreibungt Stand oder Beruf:

------------------ ....OOOOOOSOOOOOOÖOÖOQQQOO..“

Staatsangehörigkeit:

........... ...cooo-o-o-ooooooo-ooooooÉo-oooo-ooo

Geburtsort:

---------- o..exe-aao“..-o-oooooojoooooo'ojoooos]

Geburtstag:

..... ......e-ooo-oo-oooooooooooooooooooooaom

Gestalt:

ooooooo ot.....'..........'“.........0.........“

Gesicht :

Farbe der Augen:

----------------- ......jdkts......'.jkslskskkbss

Farbe des Haares:

--------------------- ...'OSOOCÜ'OIOIOQ'OOOOQOOOÖ

Besondere Kennzeichen:

Mitzunehmende jugendliche Personen:

--------------------------------------- 01140...

Geburtstag:

Zu- und Vorname:

gleitnng eines Ernmchsenen und nur dann überschreiten, Wenn

Seite 3 .

Lichtbild

' Dienststempel Eigenhändige Unterschrift des Inhabers

betreffend die fünfzehnte anWeifung vom 21. Juni 1922 zum Rennwett- und "

(1) Das vorliegende Abk0mmen tritt am 1. SeptemFber 11936 .

Der Aufenthalt im Nachbargrenzbezirk zur Bewiuichaftung von

Ort und Tag der Ausstellung: ' ' “itiis'st'eiie'éd'e' Hiérisisie'tié ' ' '

“___-

Dienststempel Unterschrift des B,

A n d r d n u n g, Aenderung der Aus"

gesetz vom 8. April 1922

ührungsbe timmungen vom 16, Juni 1922 (ZLntralb as Deuts e Reich 1922 S. 351), betreffend die Z ?“

ZReichsgesetzbl. S, 393) und den hierzu erlassenen

und den Betrieb von Totalisatorunternehmen ]]", annabmestellen sowie betreffend die Zulassung und G,] tätigkeit der Buchmacher und Buchmachergehilsen in P

Ju Abs nitt 13 Ziff, 2 der Ausfiihrun116011102ij

1. 21. Juli 1922 ( eutscher Reichs- und Preußischer Staats]

Nr. 161 vom 24. Juli 1922) ist der Satz:

Den Buchmachern und Vuchmachergehilfen ' Abschluß von sogenannten Eiiilaufsiveticn vcrhjgvtlkrd

zu streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen;

„Der „Abschluß *der sogenannten Einlanfswettcnm der xetveiligen Totaliiator uote erfolgen; di») B,]. kann jedoch ein Limit fest etzen. Der Awscixlußyo, lauthvetten zu festen Odds ist dagegen werlxgt]n_“

2. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der VW,",

in Kraft.

Berlin, den 27. August 1936.

Der Preußische Finanzminister, J. A.: Eiffler. Der Rei 6- und Prenßi che Minister des 31111 ck J.A.:1§racht. "L Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschuft. J. A.: Seyffert.

Bekanntmachung.

Der Oberkonsistorialrat Dr. Fürle ist infolge Ve. aus der Finanzabteilung beim Evangelischen Konsisto Breslau ausgeschieden.

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Beim verWaltung in den evangelischen Landeskirchen Vom 11. 1935 (Geseßsamml. S. 39) habe ich den Konsi präsidenten 1). Hof emann vom 1. September1'1 zum Vorsißen-den- der Finanzabteilung beim Evang Konsistorium in Breslau bestellt.

Berlin, den 26. August 1936;

Der Reichs- und Preußische Minister für die kirchli

Angelegenheiten. J. A.: Dr. Stahn.

Bekanntmachung.

Auf Ersuchen des ReichSmiuisters Hür Volksauf und Propaganda wird auf Grund des 1 der Vero des Reichspräsidenten zum Schutz von" Volk und Stqal 28. Februar 1933 bis auf Weiteres im Z'nlande dic breitung des in Z Buches „Ich kann nicht schWeigen“ verboten.

Berlin, den 27. August 1936.

Preußische Ge eiMe Staatspolizei. Geheimes taatspolizeiamt. J. A.: Dr. Rang.

Gebührenordnung

der Ueberwachungsstelle für Papier. (Neue Fassung vom 28. August 1936.)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverle

4. September 1934 (Reichsgeseßbl, ] S. 816) in Ver mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwa Mellen vom 4. September 1934 (Deutscher RMZ" r. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zusttmm Reichswirts aftsministers die Gebührenordnung der Wachungsste e für Papier in folgender Fassung neu

. § 1. __ Zur Bestreitung der Kosten der Ueberwgchungsit Papier Werden von ihr Gebuhren erhoben.

§ 2.

Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

1. die Bearbeitung eines Antrags auf ErteilnnJMW scheini ungen nach Ziffer 2 und 3 oder 011111 nach Ziffer 5 - Bearbeitungsgebuhr 7711"

.die Ausstellung jeder Art bon Bescheinigung?!) Ueberwachungs telle für Papier, auf Grund dexcno zahlung oder erreélnung von Wareii erfoxxlißer nehmigt Werden so, die der »Zustandigkeit 1 Wachitngsstelle für Papier unterliegen “TOMY, . die Verlängerung der Giilti keit oder sonstige *.", einer Bescheinigung nach Zi?fer 2 oder Genehm'g Ziffer 4 -- Zusaßgebühr -. G, . die Erteilung von Genehmigun en auf yem [1 ]- innerdeutschen Bewirtschaftung, ie zuni EWU,; ZIM Veräußerung, Ve- oder Verarbeitung, Wa

a erung oder sonstigen Vertvendung vonqs re tigen, die der Zuständigkeit der Ueberwachwg Papier unterliegen -.- Verkehrsgebühr -- .. P"

.die Mitwirkuw der UeberWachnngsstelle fur»,- sonstigen Gene migungsverfahren auf M,! _ Dedisenbetvirts ftung - Mitwirkungsgebuhr ',

?; 9. ,

Die Bear-beitungsgebühr 2, Ziff. 1) entsteht ""t

gang eines Antrags. Berkel)

Die Devisen ebühr 2, iff. 2) und di,? „W

2, Ziff. 4) enttehen mit der rteilung der Mich“

Genehmigung, der

Die Zu1aßgebühr 2, Ziff. 3) entsteht „111,17

rung'oder onsti-gen Abänderung der Beschelnlglmg nehmtgung. '

üricl) tm Europa-Verlag crschci

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 20! vom 29. August 1936. S. 3

- ' in_sgebühr 2, Ziff._5) entsteht mit der Er- eMtUFthFsgung oder Bescheinigung der zuständigen

der § 4.

"(ren berechnen siY nach dem Rechnun sbetrag, anf " MW oder d1e Bes eckinnngéxbetra „„nach dem *die _Gehühren zu be- . d 011 mxsländtsche ahrung gestellt ist, ist der Reichs- m,dcr (Löeliiihr auf Grund des 1eWe1ls im Zeitpunkt [liJkeit 51110171 bekanntgegebenen Umfaßsteuer-Umrech- „,-"e,; zu ermitteln. § 5. Vearbcitimgsgcbühk 2, Ziff. 1) beträgt eins vom ch. Rektinnngsbetrages. ' ' ' . Tévisenacbül)r (8 2, Z1fs- 2) und die Mitwirkungs- 4 :; “301- 5) betragen: _ l'" “' de;; elften Abschnitts des statistischen Warenver-

iii "LU . , ., L“,;1,issck)1ieszlicl) der Einfuhrnr. 6731) funf Vom Tausend

.)111111135'1101mgcsx__ 9 _ _ _

Wach “003 51110lften .lbxelziittts des statistischen'Waren- iisks „]]d der Emfnhrnr, 6731) des elften Abschnitts ems "dorf dcs *;Ucckznungsbetxageé. _ . -']]sc]13_cici'1lk)l' (F 2, Ziff. 3) betragt ems vom Tausend .njijlgsbctkÜ-Üxs' . .. .

VckkklUDgchhr 2, fof. 4) betragt drei 110311 Tausend .nnnqswetrages mrt Auanhme der „Gebtihr fur die Er- Wn'Ym-arweit1111 ngnehniigungen Fur m- und anstan- sxxhalbstoife, _10elc)e 0,05 RM fur [e 100 kg der in der „,]UqMcmclxn1611119 angeebenen Mengen, betragt. Yazrbeimmgézgelmhr wir_ 1111 Falle der Erteilun einer jagnq (inf die Devisengelmhr o-der Mitwirkungsgebjihr, im “811131811165 oder Abgnderung einer Bescheinigung oder jgnng auf die ZnsatzgebuHr m Anrechnung gebracht.

§ 6. 1111111 (“)?-«[WWWU silld (Ulf v11lle 0,10 RM nach oben ab- ], Ter !!.)i'indestsalz der_Gehiihren beträgt: Waren ck:561ften Abxchnitts des statistischen WarenVer- saxisscbließlick) der Emfuhrnr. 67310 1,00 RM, Wären dec; Zwölften Abschnitts deséxatistischen Warenser- 311110 der Einfuhrnr. 67310 0,50 M.

§ 7. [dner der 05el1iihren sind diejenigen Personen oder Unter- en, die den Antraq g tellt haben, oder auf deren Namen einignngen oder ene migungen ausge tellt sind, Gebührexi Werden dnrch Nachnahme er oben,

§ 8.

Buch- und Betriebspriifungen, die die UeberWachungs- Eksllllilikx] ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durch- erden («eliiihreie oder Kosten nicht erhoben.

1111121181Mingsstelle ist jedoch berechtigt, Personen oder men, lier denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche ngen oder Anordnungen oder Verletzun en der aus biihre11015111111g sich ergebenden Pflichten estétellt, mit den 8111" PlilsUUg zu _lJelegen. Die Höhe dieler Kosten Wird, es 10109 Nucl)wei]es gegeniiber dem Betroffenen bedarf, eUe11er100chu:iqsstelle endgültig festgese t. Der Betrag in 500111110511fliélxtigen Unternehmen inner all) einer Woche

„|K der N

110111] der Aufforderung auf das Postscheckkonto der Ueber- 116110 eiiiznzahlen.

§ 9. e0511111111*0110rd11ung tritt am Ta e nach ihrer Verö ent- mTenUchen Reichsanzeiger in „Kraft. Gleichzeitigfftritt hreiiordmmg der Lleber-Wachungsstelle für Papier vom _19561Tentscher Reichsanzeiger Nr, 179 vom 3. August 15er Itmft. [in, den 28. Augnst 1936.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. L o o s.

Bekanntmachung [(l) 187

rjngungZstelle für unedle Metalle vom 28. August 1931), betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1003111110 des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- 911e116111r unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. UL f1ir_ 1111e01e Metalle (Deutscher Reichsanzeiger 11011825. «11111 1935), Werden für die nachstehend auf- ! Metcilltlassen an Stelle der in den Bekannt- cn__111 173 vom 29. Juli 1936“ (Deutscher Reichs- 110 Vom 30. Juli 1936), X(? 184 vom 25. Augut 911111011“ ReichsanzeiY-r Nr. 198 vom 26. Augut ZEW 180 vom 27. ugust 1936 (Deutscher Reichs-*

r. 200 vom 28. August 1936) festgesetzten Kurs- Lfolgendcn Kurspreise festgesetzt:

Kupfer (Klassengruppe 7111): [M legiert (Klasse 71114) . . . . RM 54,75 bis 56,75

_ Zinn (Klassengruppe 7511): "1919013109 RIM) . . . . RM 225,- bis 245- U ln_Vl0_cken 247,_- 257“... (KlaiiS KIT 13) . o e . o o o e 225,_ 245:_ xe 100 kg IPJnhalt 7121002175 9ka 22,75 , , , e e n alt Klasse II O) . . | . . . . . . RM 22558_ biLt-F4Y,_ je 100 kg ImJnhalt RM 21,75 "bis 22,75 16 100 kg Rest-analt.

1119 Bekimntma un tritt am Ta a ' * [1an “11 Deutickién Zieichsanzeigekgek? JÉYM Ver U--den 28. August 1936- er Reichsbeauftragte für unedle Metalle.

S t in n e r.

Bekanntmachung.

am 27. Aqut 1936 aus eßblatts, Teil [s, emhält: 9990bene Nummer 77 des

:e- . , .

TFYUUU'YU söestrriixiiiingeii zur Verovdnung iiber die

FB DWKW erbethilfen an kiwderreiche Familien

te Dllrcl _ om 20. August 1936.

igsteN )Lllhlllngsverordnung zum Gesetz über die vier- enternng des Bes-ol'dungsg-eseßes. Vom 25. August

79 Verordi “mug zur Dur ii r-un- des S ritleiter- 2111011111936. chf h g ck f AMFUWY die miin-dliche Berhandlnng in Dienststraf- st 1936, seamte der Reichsjustizvevnialtnng. Vo

“MZK GVygen. lin UKW RM fiir ein Stück bei Voreinsew'dung. 40, den 28. August 1936.

Lich§Verlagsamß Dr- H U b r i ck)“

Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen-

einigung oder die ]enehmigung

Nichtamtliches.

Preußen.

. .MonatSausweis uber 8te Emnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Juli des Rechnungsjahres 1936.

(Beträge in MiUionen RM.) 11. Ordentlicher Haushalt.

Zu Beginn des Rechnttnq§iabres1936 waren die zur pflichtungen aus dem Vorjahr Restbeträge verfügbar

dem ordentlichen Haushalt . . . . . . dem außerordentlichen Haushalt. . . .

Deckung restlicher Ber 1935 zurückgestelkten

8) nach b) nach

zusammen . . .

291,5 23,7

315,2

Iahtessoll

Darunter N€chnungsfoll der VorjahrSreste

im

April/ Juni

im

Jst-Einnahme oder Jst-AuSgabe

zu“

sammen

[. Einnahmen. 1. Steuern*). . . . . Darwn ab: UeberWeisungen an Gemeinden ' (Ge- men1d60erbände)usw.

verbleiben . .

2. Ueherschüsse der Be- triebe ......

Da'von ak): Zuschüsse an Betriebe

verbleiben . .

3. Sonstige Einnahmen: a Soz. Maßnahmen u.Eesundheitswesen b)Ve1kel)rswesen . . 6) Wissenschaft, Er- ziehung u. Volks- bildung (einschl. Theater) . . . .

ä) Uebrige Landeswet- Waltungen“) . .

Einnahmen insgesamt

(abzüglich der Steuerüber- welsungen an Gemeinden usw.'und der Zuschüsse an Betriebe)

11. Ausgaben.

1. Vertvaltunngnnern (ohne Ziffer 2) . . 2. Soziale Maßnahmen. . u. Gesundheitswesen 8. Wissenschaft, Erzie- htzng u. Volksbildung Yinscbl. Theater) . . 4. erkehisWesen . . . 5. Wohnungswesen . . 6. Schuldendienst." . . 7. Yersorgungögebübr- nisse (Ruhegehälter usw.). . . . . . . 8. Sonstige Ausgaben

36,5 109,0

AuEgaben inSgesamt

307,3

Mithin: Mehrausgabe . Mehreinnahme

48,9

1x. Außerordentlicher Haushalt.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1935 sind erforderlich 452,8

[. Einnahmen . . .

11. Auögaben.

1. Landeskultur- und landw. Siedlungs- Wesen ' - o o a .

2. Verkehrswesen . . .

3. Sonstige Ausgaben d. HoheitsverWaltungen

4. ZuschüffefürVetriebe (Domänen u. Forsten)

35,3

46,5 1,8

0,1 10,6

4,0

1,4

2,2

Aussaben insgesamt

59,0

3,9

Mithin: Mehrausgabe . Mehreinnahme

Abschluß.

0,1

.;. Ordentlicher Haushalt.

Bestand 6116 dem Rechnungsjahr 1935 . . . . *. . Mehreinnahme aus den Monaten April/Juli 1936 “. .

=- 362,6

1x. Außerordentlicher Haushalt.

Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1935 (452,8-23,7) 429,1 MehraUSgabe aus den Monaten April/Juli 1936 .

Einnahmen und AuSgaben sind auch die sonstigen außer AuGgaben einbegriffen.

Einnahmen und

291,5 71,1

61

»

= 435,2 Mithin Vorschuß. . . . . Stand der schwebenden Schulden Ende Juli 1936:

Schaßanweisungen. . . . . . . . . . . . . . .

Bemerkungen zu 4: Bei hen Einnahmen ist als Jahres- soll das Haushaltssoll ohne Vorxabrsreste angegeben. Unter den

Die all emekne

72,6

372,6

lanmäßigen Finanz-

vetwaltung ist unter den Betrieben, nachgewiesen, a eseben von den Steuern, die unter 1, 1 und den sonstigen außerplanmäß genEinnabmen und Auögaben, die unter 1,36 und 11,8 erjcheinen. Die hinter-

legten Gelder (keine Staatsge

[der) sind unberücksi tigt gelassen.

Bis Ende Juli d. J. betragen die Reichsteuerübertveifungen preußischen Steuern und

(Staatsanteil) 1857, die (Staatsanleil) 170,8.

Abgaben Fiir die preußische Staatskasse sind also bis

jetzt insgesamt 356,5 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen

Ueberfcbuß von 77,7 ergeben.

bisher einen Zuschuß gesamt eine Mehremnabme

von 71,1 verbleibt.

j-eg-

Die HoheitSVerwaltungen erfordein von 363,1 so daß bis Ende Juli d. J. ink-

Deutsche Seefischerei und Bodenseefischerei

im Juli 1936 (Fangergebniffe usw.).

Von deutschen Fischern und von Mannschaften deut er S gefangene und ap Land gebrachte Fische, Robben, Walxchund aZleT: Seetiere sthe davon geWonnene Erzeugnisse.

(In dieser Nachweisung bedeutet 0 bzw. 0,0, daß zwar än e ! find, die Zahlen aber unter 100 kg bzw. 100 RLUekFlieYenZrfo gt

Nordsee

Wert in 1000 RM

O st se e (einschl. Haffe) Wert in 1000 RM

Seetiere und datwn

gewvnnene Erzeugnisse

100 kg [00 ](Z

!. Fische.1)2) 111 908 1 956,0 44,5 2624 30,8 2,9 125,2??? 533 | ' t 4 3. Sorte . . 743 14,1 Islander . . 11846 249,8 aus der Barentss e ) * Schellfisch: 1. Sorte . . . . 18 2. Sorte . . . . ]0 3. Sorte . . . . 26 4. :x. 5. Sorte 323 Isländer . . . . 3662 6115 der Barentssee8 . . - Wittlmg (Weißling, kerlan) 5 150 Seelachs (Köhler): Ukordsee" o o o o o . v 4382 Isländer . . . . . . . 34 830 aus der Barentsseec? . - Pollack (Heller Seela s) 186 Leng ] l ' . . . . . . 2 818 285 3

SeeLecht . . . . . . Rot arsch (Gold:): Nordsee . . . . .

JSländer . . . . . 40033 aus der Barentsseei'i) -- Katfisch (Austernfisch) . 822 Seeteufe1(Angler) . 234 Knurrhalm . . . . . 114

10 253 1407 250

Scholle: 34

ZerirZz..(S....... rei in rott . . Makreleg . . . .). . Kabeljau: 1. Sorte 2. Sorte

A&u

;o *ww-Odoc)

aa-ooo "'-o- QQQ-QW Ok“ “OV (OC)

...-eo ...-co

]! Sorte . . " 2. Sorte . . . 3. u. 4. Sorte lebknd . o o . Isländer . . . aus der Barentssee der Bäreninsel Scharbe (Kliesche) Butt (Flunder) . Seezunge. . . . Rotzunge. . . . Ltmande (echte Ro zm

. . . . . “. . | . . «'t-"QUO

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Faifisch acht) und Meerforelle FtllnéF-l H' 's). . . . a 11 aa . . . Yeehthußhecht) . . ander . . . . - . aulbarsch (Sturen) . Brassen (Blei, Plieten) Plöße (Rotauge) . . Baxsch ' . ' . . . . Wet fisch (Giester) . - Ver chiedene . . . . 21296 zusammen . . 248183

11. Schaltiere. . 48 ' . 21 . 33 . 8 . 10 n . 54297 54417

*(ck

235 5 333 318 27 8 1 698 458 702 631)

Q kfz KSO R] OK

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5311 23 5791 1 2

45,0 3 874,9

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Hummer . . . . Kaiserhummer. . Taschenkrebse . . Austern- . . . . Muscheln. . . . Krabben (Garneele ). .

zusammen

“YZilll

..Q“ c::

111. Andere Seetiere.

Delphine, Seehunde, Wildenten usw. . . . . . 5 0,4

17. Erzeugnisse von Seeti 81288 z)2288,8

0,1 49,2

Salzheringe . . . F1 cbrogen . . .

i labern . . . 11 i tran . . . . 1632 eemoos . . .

82 931

385 536 411 150

2 338,1 6 589,2 25 614 k 7 840,6 ,

zusammen

Fsammen 1-17 ord- und Ostsee

1 251,4

Bodensee und Rbeingeb'

Wert in

Fische 100091211

|;-

163-166“.

Blaufelcben . . . . . Gangfische. . . . . . Sand-(Weiß-)Felchen . oreÜen. . | o o |.

i l . Trhüesctkyechs (Salmen)

ZLÖW . ! o c . . ] ars e (Egli, Kräßer) Wiißbfikc'ße ?A'let' ' a'se'ufw)

Sonstige Fische, . .

»

“.ch-i..“- «(:-Sc."-

. ' . . . . .- 36 LZ 21 . 10 . . . . . 16,

___- zusammen 291] 45.3

- 1) Außerdem sin_d von deutschen Hochseefabrzeugen unmittelbar gelandet: ,in Großbritannien: »62 Fische im Weite ron - RYF, m den Niederlanden: 1984 62 im Werte von 45600 RM.

2) Von den im Juni gefangenen Fischen erhielten: &) Klipp,- fiscbwerke: 128 äs Fische im Werte von 400 RM, 5) FUCH- 111eblfabriketx: 30163 (12 Fische im Werte von 45 400 RM.

8) Schaßungsivert.

Berlin, den 27. August 1986. Statistisches ReichSamt.

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