anetriiologie der Thierseuchen, Dienstag von 5-6 Uhr: Nachmittags, n g.
' 1)r. Eberlein, Dozent: Uebungen am Hufe, in Gemeinschaft mit dem Asfistenten Grupe, täglich von 4-6 Uhr Nachmittags. Yterieur und Gestütkunde Donnerstag von 9-10 Uhr, reitaq und
nnabend von 7-8 U r Vormittags. 3stündig. Pol klinik für Zrößere Hausthterx, taglich von 10-12 Uhr Vormittags und von
-5 Uhr Nachmtttags.
„ Kom. Dozent Regenbogen: Pharmakologie und To ikologie ], Drenstgg, Mittwoch und Donnerstag von 7-8 Uhr ormittags, 3 xiundig. Rezeptterkunde, Sonnabend von 9-10 Uhr Vormittags, 1 tßndxg. All'grmeme Therapie, Montag bon 7-8 Uhr Vormittags, 1ftundtg. Klinik nnd Poliklinik für kleinere Kausthiere, täglich von 10-12 Uhr „Vornnttags und yon 4-5 Uhr achmittaas.
])x. Wittmack, Geheimer Regierungs -Rath, Pro effor: Botanik, Montag und Sonnabend von 9-10 Uhr, Miitwo und Donnersta von 8-9 Uhr Vormittags, 4stündig. Botanische Ex- kursionen, onnabend Nachmrttags.
])1'. Börnstern, rFffor: Physik, Dienstag, Mittwvch und Donnersta von 3-4 U r achmittags, Zstündig.
_ 1)1'. erner, Geheimer Regierungs-Rath, Professor: Rind- viehzucht, Mittwoch und Donnerstag von 12-1 Uhr Na mittags, ?Zßnxxg. Schweinezucht, Sonnabend von 12-1 Uhr Na mittags, _ un ig.
])1'. Plate, Professor: Zoologie, Montag, Dienstag, Freitag Und Sonnabend von 8-9 Uhr Vormittags, 4stündig.
„ Keller , Proscktor: Histoiogi1che Uebungen in Gemeinschaft niit Professor Dr.SchmalZ. Einleitung in die Anatomie, Dienstag bis Freita Von 9-10 Uhr, die:: Wochen lang.
Braß, Repetitor: 'Assistenz in der medizinischen Klinik.
Hr. Fuchs„ R etttor: Pathoiogisch - histolo iche Uebungen in Gemeinschaft mit Ge eimem Ne ierungs-Ratb, Pro e or 1)r. Schütz. Pfeiffer, Repetitor: Asfitenz in der chirurgis en Klinik.
Kohlhammer, Assistent der Chemie: Chemis e Uebungen in Gemeinschaft mtt Professor Dr. Pinner;
_ „Dr. Du Bois-Reymond, Assistent der Physiologie: Re- pettttonen über Physiologie.
Grupe, Asfistent in der Poliklinik: Uebungen am Hufe in Ge- meinschaft rnit Dozrnt 1)r. Eberlein.
Or. Eiclhbaum, Apotheker: Pharmazeutische Uebungen, täglich von 10-12 hr Vormittags und Von 4-5 Uhr Nachmittags.
Berlin, den 27. Februar 1899.
Der Rektor. Dieckerhoff.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Carl Noot aus Weitmar. Kreis Bochum, ist von uns heute die Befugniß zur Verrichtung von Marktcheider- arbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt morden.
Clausthal, den 21. Februar 1899.
Königliches Ober-Bergamt. chenbach.
Bxekanntmachung.
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesetz- Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Oktober 1898, betreffend die von der Laufiiser Eisenbahngerxelischaft beschlossene Vermehrung ihres Grundkapitals durch Aus.;a e wsiterer Aktien im Betrage von 327 000 „14, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Liegniß, Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 33, ausgegeben am 4. ebruar 1899,
der Königlichen Regierung zu rankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 39, auSgegeben am 1. Februar 1899;
2) das Allerhöchste Privilegium Vom 9. November 1898 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stoip i. P. im Betrage bon 3000000 .“ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 50 S. 281, ausxzrgeben am 15. Dezexnber 1898;
3) das am 5. Dezember 1898 Allerhöchst vollzogene Statut für die Rheda-Strömming-Ent- und Bewäserungsgenoffenschast zu Brcsm im Kreijr Neustadt und uZig durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig, ahrgang 1899 Nr. 3 S. 29, aus- gegeben am 21. Januar 1899;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1898, betreffend die Genehmigung des 117. Nachtrczgs zum revidierten Sjatut der Landschaft der Provinz Sachsen, durch die Amtsblätter
der Königlichen Régierunq zu Magdeburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 31, ausgegebrn am 28. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Merseburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 39, auSgegebkn am 28. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Erfurt, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 29, ausgegeben am 28. Januar 1899;
5) der Allerhöchste Eilaß bout 12. Dezember 1898, betrkffend die Verleihung des EnteignunaSrechtI an den Kreis Hamm zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Werl nach Hamm in Anspruch zu nehmenden Grund- eigentbums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 62, ausgegeben am 4. Fe- bruar 1899;
6) das am 19. Drzcmber 1898 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwäfferungsaenoffenschaft zu Hammer und Hammerheide im Kreise riedebcrg NWT. und 5.Mi-Sorge im Kreise Filehne durch die Amisbiaiter _
der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 3 S. 13, ausgegeben am 18. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Bromberg. Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 41, ausgegeben am 26. Januar 1899;
7) derAÜrrdöchste Erlaß vom 21. Dezember1898, betreffend die Verleihung des Enteignungsrecksts an die Aktiengeseilschaft „West- deutsche Eisenbahngesellschast“ zu Köln zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau einer Kleinbahn vom Bahn- hof Neheim-Hüsten der Eisenbahn Schwerte-Arnsberg nach San- dern in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 45, auSgegeben am 28. Januar 1899;
. 8) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Dezember 1898, betreffend die Verleihung des Rechts zur Enteignung von Grundeigentbum an den Rcichs-(Militär-)Fiskus behufs der Erweiterung des eldbabn- depots Clausdorf. durch das Amtsblatt der Königlichen Reg erung xu Potsdam und drr Stadt Berlin, Jahrgang 1899 Nr. 7 S. 75, aus- gegeben am 17. Februar 1899.
Yiihtamtlichez. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. März.
Seine Majestät der Kaiser und König erledigten, wie „W.T.B.“ aus Wilhelmshaven meldet im Laufe des eftngen Nachmittags an Bord des FlYgfckjiffs „Kurfürst Friedrich Wilhelm“ Regierun Sgeschäfte. bends um 7 Uhr und ein Diner von zwölf Gebe en statt, zu welchem die Admirale und das Gefolge geladen waren.
Heute- Morgen ingen Seine Ma estät ber Kai er an Bord des „Kurfürst Friedrgxck) Wilhelm“, derj von dem Arxiso „Hela“ begleitet ist, ua Helgoland in See. *
' ' n der am 2. d. M. Unter dem Vorfi des Staats- Mim ters, Staatssekretärs des Innern Or. Gra en vonPos a- dowsky-Wehner abgehaltenen Pienarsißung des Bundes- raths wurden die Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Gekeßes fur _Elsaß - Lothringen wegen Ausführung des Re chsgeseßes uber Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts- barkeit, und betreffend das Verbot des Terminhandels in Kammzug", den" uständtgen Ausschüssen überwiesen. Den Aus- schnßantragen u er den Entwurf eines Geseßes, betreffend die Abanderung der Gewerbeordnung, betreffend den obersten Milliar-Gerichtshof, sowie über die Vorlage, betreffend die Einfugungeines Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter in das deutsxhe Eisenbahn-Gütertarifschema, wurde die Zustimmun ertfheßitlt. Außerdem wurde über verschiedene Eingaben Beschluß ge a . -
Württemberg.
_ Der „Staats-Anzeiger f. W.“ veröffentlicht eine König- liche Verordnung, durch welche die Ständeversamm- lung zum 14. März einberufen wird.
Oefterreich-Ungaru.
, Jnsder gestrigen Si ung des mäZrischen Landtags mterpellterte, wie „W. . B.“ aus rünn berichtet, der Abg. Perek' (h_ohm1scher Landtagskiub) über die durch die deutschen Mitglieder des AUSgleichMusschusscs herbeigeführte YerÉgernng einer Verständigungsaktion. C lumeckr) erwiderte, die „erzogerung rühre daher, daß die Deut chen die vorliegenden Antrage einer reiflichen Erwägung unter öFn, um gereifte und nicht etwa solche Gegenanträge zu ?te en, welche eine Verständigung überhaupt hindern würden.
„Aus Yudaprsi meldet dasselbe Bureau, daß der bis- herige Mimster-Prasideni Baron Banffy an Steile des ver- storbenen Grafen Geza Szaparh zum Ober:Hofmeister ernannt worden ist.
Das ungarische Abgeordnetenhaus wählte eftern den bisherigen Minister des Innern, Defider PerczeF, mit
"244 Stimmen zum Präsidenten; Destder Szilagyi erhielt
74 Stimmen. Zu Vize-Präsidenten wurden Bela Tallinn und Gabriel Daniel gewählt.
Die Nationalpartei hielt gestern eine Landeskonferenz ab, an welcher etwa 300 Per onen theilnahmen. Ein Antrag, die andesxonferenz moge fich dafür aussprechen, daß die Partei in ihrer Gesammiheit in die liberale Partei eintrete bezw. sich mit dieser Partei fufioniere, wurde einstimmig ange- nomnien. - Die klerikale VolkSpartei verharrt auch weiter in oppositioneller „SteUurY; ebenso wird die Unabhängigkeits- p_artei unter Fuhrung ossuth's die Opposition auf staatSrecht: licher Grundlage fortseßen.
Großbritannien und Irland.
In der „gestrigen Sißung des Oberhauses widmeten dem 'in Washington _verstorbenen Lord Herschell der Premier- Mimfter Lord Salisbury, Lord_K1mbeiley,_ der Lordkanzler Halsbnry und James Nachrufe, m denen ste die Verdienste und die Begabung des Verstorbenen hervorhoben.
Jm Unterhaus e wurde gestern der Protest des ruffi- schen Gesandten m_ Peking egen einige Bestimmungen des von Ching mri. emrm britißchen Konsortium abgeschlossenen Vßrtngs uber die Niuischwang:Eisenbahn-Anlexhe zur Sprache ge ra t.
Der Parlaments-Untersekretär Brodrick erklärte, die Befugnisse der russischen Behörden in den an Rußland verpachteten chinesischen Di- strikten seirn in dem Abkommen zwischen Rußland und China dargelegt. Das Abkommen bcfinde sich unter den dem Parlament vorzulegenden Schriftstxicken. Dasselbe bestimme, daß die Verwaltung des Distrikts den rufsiichen Beamten anvertraut Werde. Wenn in Talienwan Ruß- land seine Befugnisse überschreite, müsse die chinesische Regierung da- gegen einschreiten. Die Regierung habe gehört, daß der russische Gesandte in Peking gegen gewisse Bestimmungen des AnleiheVer- trags, betreffend die Ausdehnung der Niutschwang-Eisenbahrk pro- Ustierte, und zwar mit dem Bemerken, daß die Bestimmungen des Abkommens den Versicherungen widerspräckpen. die dem russischen Geschäftsträger Pawlow im Juli v.J. von der chinesischen Regierung gegeben worden seien. Die britische Regierung betrachte den Anleihe- vertrag als bindend für die chinesijckze Regierun . Des weiteren tbeilte Brodrick mit, es sei kein formeller orscblaa für die Theilung der Samoa - Inseln von irgend einer Macht aus- grgangen. Zwischen den drei betheiligten Mächten dauerten die Unterhandlungen über die jüngsten Unruhen auf Samoa fort. - Bei der dann foxgenden Berathun-ZLdes Militär-Etais führte der Parlaments-Sekretar des Kriegsamts 5 yndb am aus, man beabsichtige nicht, an dem Reformprogramm von 1897/98, Welches erst erprobt werden oiie, irgend Welche einschneidenden Veränderungen vorzunehmen. «ndeß müsse das Heer außer zum Schuhe Indiens auch für den Fall eines großen Krieges bereit sein, bei welchem man mit der Möglichkeit einer feindlichen Invasion rechnen müsse. Er hoffe, daß dies in weiter Ferne sei, aber das Heer müsse darauf gerüstet und daher genügend stark für die Vertheidigung des Landes und für einen Gegenangriff sein. Die Regierung wünsche deshalb eine Feldarmee von 4 unabhängigen Kadallerie-Brigaden und 3 Armee- Korps zu haben. Ferner würden neue Batterien für die Feld- Artiiierie, und zwar . jährlich je 5 errichtet, wodurch _die Zahl dieser Batterien von 44 auf 54 gebraeht werde. Auch Fei man in den maßgebknden Kreisen mit der Prüfung von Vorschlagen betreffs einer andrrweitigen Vertheilung und Unterbringung der Munition beschäftigt. Die festländischen Nationen müßten ihre Armeen für die heimische Vertheidigung in fortgeschrittenerem Zustande erhalten als England, andererseits, aber hätten sie keine Ersaßmannschast für den Dient im Auslande aufzubringen. Fünf von den neun in dem rogramm von 1895 verlangten neuen Jnfanterie- Bataillonen seien errichtet, und hinsichtlich der baldigen Erri tung der anderen vier würden keine Schwierigkeiten sich erheben. er Mobilisierungsplan für die Einberufung von zwei Armee-Korvs sei derart, daß Z'ie sofort ins Feld rücken könnten. Seit 1860 habe Großbritannien 11 emais soviel Mann unter den Waffen gehabt als jest. Campbell - Bannerman bemerkte, die Frage der Vermehrung des Heeres und der Flotte hänge von der Politik des Landes ab. Wenn man große Verpflichtungen in der ganzen Welt übernehme, wenn'man das Reich alle Jahre in „irgend einer lobnenden Weise ver rößern wolle so fei eine vergrößerte Armee und [orte nothwendig. ie Armee ei fast nicht mehr im stande, den ortdauernden Verpflichtungen nachzukommen, wel e ihr auferlegt würden und welche das Heerkeines einzigen anderen andes zu tragen habe. Der Erste Lord des Schaves Balfour er-
!*“.UxHx-j'M-ö "**-«UNI» MWMMWU - .
widerte: er “glaube nicht,“ daß die Venue um 'der Aus- gaben mit der Politik der Regierung zu ammexhänkxe. Zweifel- los sei die Verantworlichkeit des R im Wachsen be- griffen, aber dies sei im Grunde genommen in Großbritannien ebenso wie in anderxn Ländern. Um diese VeranWortung tragen zu können, müsse Grokoritannien eine Armee und eine Flotte haben, die stark genu keien, eder Armee und Flotte entgegenzuireten, welcbe gegen das elbe aufgebracht werde oder durch welche die en lischen Interessen bedroht würden. Die Stärke der eu lischen Rü un en bange nicht im Geringsten mit der auswärt?gen Politik '
Regierung, sondern mit der Y_usdebnung des Handels des Reiches und noch mehr mit der- militariscben und lottenpolitik der an- deren Nationen znsammen. Aus dieser Politi erwächsén die Ge- fahren, welchen die Regierun begegnen müfse. Er bitte das Haus, die großen Summen zu bewi igen. Niemand bedauere mehr als “die Minister die'Größe der Opfer. Aber solankze die Verantwortli keit des Reichs eme solche sei, wie sie es is t se , solange man das eich zu vertbeidigen habe gegen Streitkrä e, welche sicb gegen Groß- britannien zusammensihaaren könnten, seien solche Opfer nothwendig.
* Frankreich.
_ In der gestrigen Sißun der Deputirtenkammer w'unschte, dern „W. T. B.“ 33322199 der Dcputirte Cuneo Ornanb uber die Unaese 11 keit der jüngsten Haussuchungen ?u mternellieren. Der Mm ster-Präsident Dupuy beantragte rdoch, die Jntxrpeüation auf einen Monat zu vertagkn, und die Kammer stimmte der Vertagung zu, worauf die Budget- berat nng fqrt ese t wurde. ie Zam nal ammer des_Kassationshofs unter dem Vor-' fiße'Loenxs prufte estern„ die Frage der Zuständigkeit der Gerichte in der Ange egenhett des Oberstleutnants Picquart. Zn Marseille wurden vorgestern in den Räumen der Liga zur Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte und der Patriotenliga gle1chfal1s Haus uchungen vorgenommen.
Rußland.
In der Peter-Pauls-Kathedrale zu St.Petersburg wurde, -
wir; „W. _T. 23.“ berichtet, gestern eine Seelenmeffe für den Kaiser „Nikolaus [. gelesen, welcher der Kaiser, die Kaiserin-Muiter, sow1e sämmtliche Großfürsten und Großkursnnnen beiwohnten.
Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Helsing- fors hat der Senator fur den Kultus ])r. Baron chir- Koskinen gestern seine Entlassung eingereicht.
Italien.
Der heute früh 9 Uhr über das Befinden des Pa sies auSgegebene Krankheitsbericht lautet dem „W. T. B.“ u olLe:
Die Nacht verlief ruhig; der hohe Patient verharrte un eweg ich in der von den Aerzten gewünschten Lage. Die Funktionen aller Organe sind normal. Das Akigemeinbefinden ist gut. Der Verband an der operierten Stelle wurde entfernt; man fand den Heilungs- prozeß normal verlaufend. Die Ernährung ist hinreichend; die Nahrung wird gern genommen. Temperatur 37, Athmung 22, Puls 70. Mazzoni, Lapponi.
Der Iesuiten-General, Pater Martin, ist gestern Abend aus Fiesole in Rom eingetroffen. -
Spanien.
Die Königin-Negentin konferierte, dem „W. T. B.“ zufol e, gestern in Madrid mit dem Herzog von Tetuan und mit omero Nobledo. Der leßtere soll zur Auflösung der Kammer gerathen haben. ,
Der General Toral, welcher seiner Zeit Santiago de Cuba den Amerikanern übergab, ist infolge der Ergebnis?): der Untersuchung über die Kapitulation von Santiago ver aftet und in das Militärgefängniß gebracht worden.
Belgien.
Nach offiziellen Nachrichten hat die Krankheit der Königin, wie dem „W. T. B.“ aus Brüssel berichtet wird, keinen ernsten Charakter. Ailerhöchftdieselbe hat sich vor einigen Tagen erkältet. Als VorfichtSmaßregel ordnete der Arzt an, daß die Königin das Bett hüte und absoluter Ruhe pftrge, da Ihre Majestät vor drei Jahren an akuier'Bronchitis litt. (Gestern besuchte der Arzt die hohe Patientin nur ein- mal; wenn nicht unvorhergesehene ZwischenfiZUx _ eintreten, rechnet man auf rasche Wiederherstellung der Komgm.
Amerika.
Da der Admiral Dewey dringenden Bedarf nach Schiffen mit geringem Tiefgang hat erhielt nach einer Mxldung des „W. T. B.“ aus New Yar das Kanonenboot, „Vixetl den Befehl, sofort um AbJang nach Mantia in Dienst zu sieUen. Das Hospitals iff „Reief“ lft gestern mit einem Sanitäts- korps von 200 Mann nach Manila m See gegangen. Der Kriegs-Sekretär Alger hat ferner angeordnet, daß das 6. Nrtjuerje-Regiment und 5 Regimenter regulärer Infanterie über San Francisco als Verstärkung für den General Otis nach den Philippinen abgehen. .
Aus Lima wird dem „New York Herald“ telegraphiert, dort seien Nachrichten aus Bolivien eingetroffen, d_enen zu- folge die Regierungstruppen unter dem Prafidenten Alonzo im Departement Oruro _von den Renolutionaren unter Oberst Pandoin eine neue Niederlage erlitten hättrn, Die Truppen seien in voller Panik geflohen. Die Provinz Cochabamba habe sich den Anfständischen anßxschiossen.
Die militärischen Behorden von C ile sind, dem „W. T. B.“ zufolge, endgültig entschlqssen, das Heer um 5000 Mann zu vermindern, um es daxmt ausf dieselbe Stärke zu bringen, wie im Jahre 1891. Geruchtwei e verlautet, die Regierung beabfichtige, verschiedene _Kreuzer an Ecuador und die Vereinigten Staaten von Amerika zu verkaufen.
Asien.
Der russische Gesandte in Peking von Giers hat, dem „Reuter'schen- Bureau“ zufol e, am Dienstag dem TsunX-li- amen schriftlich den Proteét überrei t, welchen er fr her chon mündlich gegen die nördliche Fortfü rung der Niutschwang- Esenbahn durch ein britisches Konsortium erhoben,!)atte. Die „Times“ meldet aus Peking vom gestrigen Ta e: Noch sei keine Antwort eingegangen auf die Eingabe es britischen Gesandten Mac Donald an das Tsung-lt-Yamen, in welcher erklärt wird, daß die' Interessen der briti chen Bondholders es erforderten, daß tm Direktorium der ord- bahn kein Wechsel ohne Genehmigunk des britischen Syndikats eintreten dür e, auch sei noch eine Genugthuung Fr die England durch 5 e *EntlaLung fiHu-Yu-Fen's angethane eleidigung gegeben worden; die ntia un ei, wie als Grund angegeben worden, wegen Hu's intimer eziehungen “zu den Engländern und wegen unrichtiger Verwendung von Geldern erfolgt, Behauptungen, wel e dem Vernehnzen nach fich bei der Untersuchung ais unbeg ndet erwiesen hatten.
Parlauteutaristhe Naäjrilhteit.
Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Reichs- ta es und des Hauses dercAbgeordneten befinden sich in er Ersten und Zweiten Beilage.
- Das Haus der Abarordneiewstßtein der heutigen T4? Sißung, welcher der Minister der offentlichen Arbeiten h elen beiwohnte, die zweite Berqihung des Etats der Eisenbahnverwaltung bei den Einnahmen aus dem Yersonen- und Gepäckverkehr in Verbindun mrt dem ntrag der Abgg. Wet_ekamp (fr. Volksv.) un Genossen auf Beibehaltung der Arbeiter-Rückfahrt- und -Wochenkarten fort. Abg. Dr. Böttinger (ul.) ist mit dem Miniirer darin ein- verstanden, daß nur eine VereinfachunIk, nicht eine YerbiÜigung der ersonentarife empfehlenswrrth sei. nzuerkennen set, daß in der evten Zeit für die Verbesserung der Perfonenbeförderung manches e1chchen sei; doch seien noch viele berechtigte Wünsche unerfüllt ge- liehenéhtNamentlich sei eine bessere Verbindung mit dem Süden erwun .
Abg. Wamboff (nl,): Wer reisen will, foil es auch bezahlen, umal wenn er ins Ausland fährt; ich kann nicht finden, daß die ersonentarife zu hoch sind. Die erste Wagenkiasse wird fast aus- schließlich von Abgeordneten und Offizieren benußt, sie ist eigenxlich überflüssig. Zu empfehlen wäre es, daß den Güterzü en einige ersonenwagen angehängt würden. Leider nimmt die Eisenbahn- irektion auf bescheidene Wünsche vom Lande wenig Rücksicht. Dies JUK bedsonders von der schnelleren Verbindung von Osnabrück mit o an . .
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch fr. fons.): Auch ich würde es bedauern, wenn die Vereinfachung und ereinbeitlichung der xrsonentartfe erkauft würde mit einer wesentlichen Verminderung der isenbabneinnabmen. Auf die Uebkrschüffe aus den Eisenbahnm werden wir in Zukunft noch mehr zu rechnen haben als jest. Die Eisenbahnverwxxitunq muß auch in der Lage bleiben, in Zeiten wirthkchaitiichen Niedergangs die Güter- tarife zu ermaßigen. Der Antrag Weitkamp könnte vielleicht der Kommission überwiesen Werden, Wenn ich ihn auch für überflüi ghaite. Die Arbeiter-Wochenkarten smd sehr zweckmäßig und sozia politisch soßar nothwendig. Es wird aber von einzelnen Gemeinden darüber Flagt, daß der Zuzua der Arbeiter ihnen große Lasten auferlegt.
uch die Sonntags-Nückfahrtkarten haben große Schattenseiten. Es tft wiribfcbastiicb und sittlich nicht erwünscht, daß der Baier die ganze Woche hindurch von seinerÉamilie getrennt ist. Die Ge- meinden müssen Armen- und cbullasien tragen für Leute, die ihren Verdienst anderwärts verzehren. Die Verwaltung wird diese Sache eingehend prüfen müssen und auch vor einer Beschrankung der Arbeiterfahrkarten nicbt zurückschrecken dürfen. Die Verwaltun muß Bewegungsfreiheit haben. Sie wird nur da eingreifen, wo ißstande vorhanden sind.
Abg. Jm Walle (Zentr.): Die billigen Arbeiterkarten ermög- lichen es dem Arbeiter, in guter Luft, auf dem Lande billig zu wvbnen. Allerdings ist es nicht erwünscht, daß die Gemeinden durch diese an
ck gute Maßregei, durch Armen- und Schullaften geschädigt werden. eshaib sind wir bereit, auch diese Seite der Frage in der Kom- mission zu prüfen.
. Abg. Ostbaus (ni.) hält es für wünschenswertb.daß die kleinean ?tadtehaiit der rechtsrheinischen Bahn bessere Anschlüsse an die Sehnsu- z ge er a en.
Abg. Wallbrecht (nl,) schließt sich den Wünschen des Abg. Wamboff bezüglich einer besseren Verbindung mit Holland an.
Abg. Wetexamp (fr. Vp.) bestreitet, daß eine Ermäßigung der Yerfonentarife die Rentabiliiät der (Eisenbahnen vermindern würde. ach den friiheren Erklärungen der Minister sei zu erwarten gewesen, daß die Miltiärtarife auf größere Entfernungen würden ermaßigt werden. Dies sei aber nicht eingetreten. Gegen die Verweisung seines Antrages an die Kommission habe er nichts einzuwenden.
Abg. (Graf zu_ Limburg-Stirum (kons.): Die jeßigenCisen- bahn - Personentarifefbeschränken den Verkehr nicht Es ist auch nicht richtig, daß billigere Tarife das Reisen vermehren würden. Wenn die Arbeiterlöhne, die Gehälter steigen, wo sollen die Einnahmen "bleiben? Ohne Eisenbabn-Ueberschüffe ist unser anzer Etat uberhauyt nicht zu balancieren, und eine Erhöhunq der inkommensteuer wird doch niemand verlangen. Die Eisen- bahn sollte von vornherein wie ein industrielles Unter- nehmen behandelt werden. Hätten wir andere latente Einnahmen, so könnte man ja an eine Ermäßigung der Personentartfe denken. Diese Einnahmen haben wir aber nicht, und deshalb wären die Personentarife zulet xu ermäßigen. Eber könnte man sie erhöhen. Beim Antrag etekamp spielt eine bocbpolitiscbe Frage mit, nämiieb eine Verschiebung der Bevölkerung zu Ungunsten der Landgemeinden, deren Interessen daVon berührt werden, wenn die Arbeiter in die Städte gehen und deren Familien jenen zur Last fallen. Durch den Auf- enthalt der Arbeiter in der Stadt wird das Familien- leben vernichtet, und das ist ein sehr unerwünschter Zustand. Die Tarife durfen deshalb nur soweit ermäßigt werden, daß es dem Arbeiter ermöglicht wird, am Abend zu seiner Familie zurückzukehren. Die Jntereffen der Arbeiter und der Gemeinden müssen ausgeglichen werden. ch hin gegen den Anita Wetekamp und halte auch eine Kommisfionsberathung für überflüs g.
Der Antrag auf Verweisung des Antrags Wetekamp an dF YYdJeikommisfion und der Antrag Wetekamp selbst werden (1 ge 8 n .
Der Titel wird bewiUigt.
(Schluß des Blattes.)
- In der heutigen (48.) Sißung des Reichstages, welcher der Kriegs-Minister, Generalleutnant von Goßler beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Reichsh (: us h a [ ts- Etatsfür 1899 bei dem Etat für die Verwaltung des ReichSheeres und zwar bei dem Titel „Gehalt des Krie s-MinisZers““ fortgeseßt.
rster Redner war in der Debatte der Abg. Dr. Paasche (nl,). Bis zum Schluß des Blattes nahmen noch die Abgg. Gräber (Zenit) und Bebel (Soz.) das Wort.
Dem Reichstage ist nachstehsnder Entnmrf eines (tHe_seyes, betreffenddieEinrichtung eines besonderen Senats ur d'as bayerische Heer bei dem Reichs-Militärgericht in * erltn, nebst Begründung zugegangen:
§ 1. Für das bayerische Heer wird bei dem Reichs - Militärgericht in Berlin ein besonderer Senat gebildet. _ _ Der König von Bayern ernennt den Präsidenten und die Rathe des bayerischen Senats sowie einen Militäranwalt für denselben; er bestimmt überdies die militärischen HNitglieder dieses Senats.
Der ba trische Senat ist für alle dem Reichs-Militärgericbte zu- gewiesenen ntfcheidungen und Geschäfte zuständig, welche das Urtheil oder die Entscheidung eines bayerischen Militär ericbts oder die Entscheidung oder Verfügung eines bayerischen erichtsberrn zum Gegenstande haben.
Betrifft eine Sache zugleich Angehörige des bayerischen Heeres und eines anderen Kontin ents oder der Marine, oder sind in den Fällen des § 461 der ilitätftrafgericthordnung die verschiedenen Urtbeile theils „von einem bayerischen. theils von einem anderen Militärgericht erla en, so treten der bayeris e und ein von dem Yräsidenten des eichs-Militär nichts zu estimmender anderer
enat zu gemeinsamer Verband ung und Entscheidun zusammen. In diesem Falle finden die Bestimmungen des § 86 Ab . 2 bis 4 der Militär-Strafgerichtßordnung entsprechende Anwendung. Die außer- halb der Hauptverhandlung nothwendigen Verfügungen erläßt der-
:etäigét Senats-Präsident, welchem die Leitung der Häuptverhandlung :: e .
Die Bestimmungen des Abs. 2 finden auch dann Anwendung, wenn es sich um eine Entscheidun darüber handelt, ob ein bayerisches Militärgericht oder ein anderes ilitärgericht, ein bayerischer Gerichts- berr oder ein anderer Gerichtsherr Lür zuständig zu erklären ist.
Der €) 38 des DiSzivlinargxseßes für richterliche Militärjustiz- beamte Vom 1. Dezember 1898 gilt, auch für den Präsidenten und die Rätbe des bayerischen Senats. Diese bleiben bei der Bildung des allgemeinen DiSziplinarhbfs unberückficbti t, sofern für ße sowie für die bayerischen richterlichen Militärjutizbeamten ein esonderer Disziplinarhof errichtet wird. Wird ein solcher nur für die leßteren errichtet, so werden der Präsident und die Rätbe des bayerischen Senats bei der Bilduna des ailgemeinen DiSzipiinarhofs nur dann [Zeriidcklsxchtigy wenn es sich um ein Mitglied des Reichs-Militärgerichts an e . .
§ 4. Soweit sicb nicht aus vorsiehenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, gelten die Vorschriften der Militär-Strafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 auch für den bayerischen Senat.
Die dem Gesetzentwurf beigegebene Begründung lautet:
Der § 33 des Einführungsgeseßes zur Militär-Strafgerikbts- ordnung bestimmt, daß die Einrichtung der obersten militärgerichtiichen InstarkZ miithückficht auf die VerhältnisseBayerns anderweit geseßlich gerege w r
Seine Majestät der Kaiser und Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Bayern haben dahin Vereinbarung getroffen, daß ein besonderer Senat für das bayerische Heer bei dem Reichs-Militär- gericht in Berlin eingerichtet werde und daß Seiner Majestät dem Könia von Bayern das Recht _der Ernennung des Vorsipenden und de:?t ?))?itgsliäder dieses Senats jowie des Militäranwalis fur denselben zu e en o .
Auf dieser Grundlage ist der Enltwurf aufgebaut.
u
Der Entwurf geht davon aus, daß der im § 1 bezeichnete Senat einen Vestandtbeil des Reichs-Miiitärgerichts in gleicher Weise bildet, wie jeder der übri en Senaje. Soweit hiernach nicht besondere Be- stimmungen getro en sind, finden auf seine Mitglieder wie auf den für ihn bestellten Militäranwalt die in der Militärstrafgerichts- ordnung und in den maßgebenden DiSzipiinargesi-hen für die ent- sprechenden Beamtenklaffen gegebenenLVorschriften Anwendung.
1: . - Die Zuständigkeit des Senats ist_auf die Angehörigen des baveris en Heeres nicht beschränkt. Zunachst soll zwar die gesammte bayeris e Rechtsprechung in dem Senat ihre Spitze finden. Auf der anderen Seite waren aber auch diejenigen Fälle zu berücksichtigen, in "denen infolge des Zusammenhangs (Militärstrafaericbtsordnung §§ 34, 35) ein bayerisches Militärgericht zugleich über An- gehörige eines anderen Kontingents oder der Marine, oder umge- kehrt ein Militärgericht eines solchen Kontingents oder der Marine zugleich über Angehörige des bayerischen Heeres erkannt hat. Für diese Fäüe erschien ein Zusammenwirken des bayerischrn und eines anderen Senats als die den verschiedénen Intercffsn am meisten ent- sprechende Lösung. Dieselbe Lösung empfahl sich hinsichtlich der im Abs. 2 bezeichneten Fäiie des § 461 der Militär-Strafgerichtsordnung sowie hinsichtlich der Fälle desZAbiÉ Z.
u .
Nach § 38 des Diszivlinargeseßes xc. bleibt die Errichtung eines DiSzivlinarhofs für die bayerischen richterlichen Miiitärjustizbeamten der LandeSgeseßgebung vorbehalten. Der §3 steiit klar, daß diese Bestimmung auch die rich*etlichen Mitglieder des bayerischen Senats umfaßt. Das Verhältniß derselben zu dem aligeun-inen Dis- ziplinarhofe muß sich verschieden gestaltkn, je nachdem ein bayerischer Disziplinaihof errichtet wird oder nicht. Wird von der Errichtung eines solchen DiSzipiinarhofs Abstand genommen,_dann be- steht in der hier fraglichen Beziehung kein Unterichied zwiichen den richtxriichen Mitgliedern drs bayerischen Senats und denen der anderen Senate. Wird jedoch nicht nur für die richterlichen Militärjustiz- bramten des bayerifchkn Hreres, sondern auch für die richterlichkn Mitglieder des baycrischkn Senats ein besonderer Disziplinarhof er: richtét, dann können die leßieren an dem allgemeinen Disziplinarhos aktiv überhaupt nicht ibeil nehmen.
Bleiben dagegen die richterlichen Mitglieder des bayerischen Senats dem aligemeinen DiEziplinarbof unterstelLt, Wäbkde für die richkrrlichen Militärjustizbeamten des bayerifchen Heeres ein efonderer DiSziplinarhof errichtet wird. dann köiinrn jrne bei denjenigen Ent- schsioungen des al] kmeinen DiSzivlinarhofs mitwirken, welcbe Mit- glieder des Reichs- iiiitärgerichts betreffen, während ihnen im übrigen eine Mitwirkung versagt werden muß.
Stcitiftik uud Volkswirthschaft.
Dauer heftiger Regen in Schlesien.*)
(Stat. Korr.) Skit dem Sommer 1887 hat das König- liche meteorologisihe Institut ein dichtrs _Nkß von Regen- stationen zur Beochhtang der Niederichiage gegründet und dadurch manche Thatiachen, dir bis dahin bkstritten Werden durstkn unwiderlegiich erwiesen. Hierher gehört. daß wolkcnbruch- artige Regenfälle gelegentlich überall vorkommen können, aber zumeist eine sehr geringe räumliche Auddebnung errrtchen. Von üb-xrhauht 294 schlesischen Orten, Miche mit_R€grnm;ff2r-i Von 200 qaru Aus- saugungsfläche nach dem H-iimann'jchen Systrm Von 1886 ausgesiattxt find, liegrn die Ergebnisse der Beobachtung nicht durchweg vollstandig über ein volies Jahrzehnt Vor, immxrbin jedoch vbn 111 ohne Untxr- brechun , während man sich hinsichtlich kec'übrtgen n1itunbo11stan- digen Örffungrn und derenUmrechnung aui emen zehnjährigen Durch- schnitt beh-lfen mußte: Die Beobachter nehmen tägliche Messungen um 7 Uhr Morgxns sowie sofortige unmittelbar nach dem Aufhören außer,;ewöhnlich großer Regenmengen mit Angabe; ibrer Dauer Vor. Fälle der lsßteren Alt sind nun 27 aus Juni bis “September 1891, 9 deésleicknn 1892, 11 aus Mai und Juii bis August 1893, 15 aus Mai bis Srptember 1894, 14 aus Mai bis August 1895, 17 aus Mai bis Skptember 1896, „5 aus Mai bis August 1897 und 7 aus Mai bis Juni 1898 Verzeichnet, wozu. noch aus August 1858, Mai 1865, Juni 1881 und Juli 1882 je etn be- sonders starker Regenfall herangezogen wurde.
(Gewöhnlich findet man sür drn einzelnen Tag nicht mehr als,
eine Beobachtung der Art, 12 mal jedoch solche an zwei,'2 mal (18. Juli 1891 und 3. Juli 1894) an drei, 1 mal (24. Juni 1891) an vier und 1 mal (24. August 1893) an fünf Orten. Nach der D?!“ des Regens ordnen sich die 109 Beobachtungen folgendert ma en: _ Höhe des Niederschlags: Minuten Fälle „ mm ' einzeln
in der Minute wm einzeln
0,98-2,92 0,85-2,70 0,71-1,81 0,51-2,18 0,41-1,16 0,68 0,34-1,06 0,56 0,32-0,61 0,45
zusammen
4,9- 14,6 80,2 9,0- 40,5 2554 13,9- 37,1 604,0 21,2- 98,0 526,1 22,1- 69,3 467,4 25,7- 95 0 782,2 40,0-110,0 571,1 212-600 . . 8 48,5-127,0 529,0 0,15-0,29 0,21 zusammen 109 411-1270 36154 0,15-2 92 0,52. Mit der Dauer eines heftigen Regens nimmt seine mittlere Stärke hiernach sichtlich bedeutend ab.
*) Regenkarte der Provinz Schlesien mit erläuterndem Text und Tabellen, im amtlichen Auftrage bearbeitet von Professor Dr. G. Heis- mann , Abtheilungsvorsteher im Königlich preußischen meteorologischen Institut; 24 Seiten. Berlin (Dietrick) Reimer) 1899. -
3- 5 . . 10
8- 15 . 16 16- 30 . . 25 33- 45 . 15 46- 60 . 12 72-120 . 15 125-180 . 8
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Krefeld berichiet die .Köln.Ztg.“ weiter zum Ausstand? der Sammelweber: In der geheimen Abstimmung der aus- ständigen Weber haben sich sämmtliche Arbeitet mit zwei Ausnahmen gegen die Lobnliste der Fabrikanten erklärt. - Wie ferner die „Rheim-Wesif. Ztg.“ mittbeilt, haben die Arbeiterausscbüffe der Ausktandigen gestern beschlossen , die fernere Vermittelung der ozialen Kommission abzulehnen" sie erklären sich dagegen bereit, mit den Fabrikanten unter dem Vorsiß des Beigeordneten Vr. Bertram ais Unpartenschcn jsderzeit in Verhandlungen einzutreten. Ueber die Liufnabme der Arbeit nach der Fabrikanten - Lobnliste zur Probe- und uber das Prämiensystem foi] dabei nicht verhandelt werden.
AusBilbao meldet „W. TV.“: 1500 Bergarbeiter haben die „Arbeit niedergelegt; es kamen Rubesiörungen vor, wobei die Polizei von der Menge mit Steinen beworfen wurde.
Kunst und Wissenschaft.
In der Gesammtsivung der Akademie der Wissen- schaften vom 23. Februar (vorsißender Sekretar: Herr Vahlen) legte Herr Tobler den bisher nicht gedruckten Text der Legende vom betl. Iulianus in altfranzösischen Versen nach der einzigen bekannten Handschrift (Paris, Bibliothek des Arsenais 3516) bearbeitet vor und knüpfte daran lexikalische und grammatische Bemerkungen. - Herr Auwers überreichte den Schlußband des „Brrichts über die deutschen Beobacbmngen der Venusdurchgänge von 1874 und 1882“: Band 1. Geschichte des Unierm-hmens und Aktenftücke der Verwaltung (Berlin 1898). - Herr Fuchs legte eine Mittheilung des Profeffors M. Hamburger in Berlin „über die singulären Lö- sungen drr algebrai|chen _Differentialgleichungen höherer Ordnung“ vor. Diese Notiz enthalt die _voüsiändige Angabe der cka- rakteristischen Merkmale für die singulären ersten Integrale einer gewöhnlichen Differentialgleichun? nter Ordnung. Der Ausgangspunkt der Betrachtung wird enerseits Von der Differential- gleichnug selbst, andererseits von den Vollständigen ersten Integralen enommen. - Herr Conze machte Mittheilung davon, daß Herr G.
ebkr in Smyrna eine Hochdruck- Wafferleitung nachgewiesen habe, welche V?" der Queue Karabunar nach dem Stadtberge führt und dazu bestimmt war, die hellenistisch .' römische Stadt mit Wasser zu versorgen. ,Die Untersuchung wird im Jahrbuchs des Kaiser- lichen archaologischen Instituts veröffenjlicht werden. - Herr van't Hoff überreichte ein Exemplar seiner an der Unibet tät Berlin gehaltenen Vorlesungen über Pbyfikalisckye Chemie in engli cher Ueberseßung: Doodurgg on W560r6ßica1 8116 ])11781081 (Jhsrujsbrx. 13), 131". .]. U. yay'b 11011. “Dran“ziawä i))- 131'. K,. 14. T-SbeUU. kart; 1. Youäon. - „Mitgetbeilt wurde, daß die Akademie das korrespondierxnde Mitglied der pbilosopbiicb-historischen Klasse, Herrn Feiidinanié ZVüstenfeld in Hannover am 8. Februar durch den Tod ver oren a .
GesundheitZivesen, Thierkrankheiteu und Absperrungs- Maßregeln.
Drr Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist dem Kgiserltcben (Hksundheitsamt am 2. März gemeldet worden vom Viehhofe zu Dresden.
oiland.
Das holiändische Staatsb att veröffentlicht an Stelle der nunmehr außer Kraft tretenden Verordnung vom 20. Mai v. I„ betreffend Maßregeln zur Abwehr der San-José -Schildlaus (vergl. .Retckis-Anzeiger“ Nr. 138 vom 14. Juni v. I.), die in Zehrrseßung folgende Königliche Verordnung vom 30. Januar
Q Art. 1.
Die Ein- und Durchfuhr, sei es unmittelbar, sei es mittelbar, von allen Sorten lebender Bäume und Sträucher oder lebe'nder Theile davon, die aus Amerika stammen, wird verboten.
Dieses Verbot gilt ebenso für die Kiste; Tonnen, Körbe, Säcke, Fäffsr und, andere (Gegenstande, die zur ' ckun der im vorigen Absatz bezeichnetkn GegenstänleZieknknLoder gedient haben.
1 e .
_ Bei der Deklaration zur Cin- oder Durchfuhr von lebenden Baumm und Sträuchern oder von lebenden Theilen dieser (Gewäibfe und von_ ihrer Verpackung ist eine Erklärung über den Ursprung dieser Gegenstande, abgegeben durch den niederländischen Konsularbeamten oder Eine dazu befugte Behörde des Verschiffungshafens, vorzulegen.
Als Erklärung über DSU Ursprung können auch dienen die Be- scheide, abgygeben 'auf Grund von Abs. 2 und 3 des Art.3 des inter- nationalen Urberemkommens vom 3. November 1881 zur Abwehr der Reblaus (kbyonsra), nas welches Uebereinkommen sick) beziehen die (Hefe 6 vom 6. Dezaner 1883 (Staatsblatt Nr. 187) und vom 26. kiober 1889 (Staatsblatt Nr. 134).
Die in dem ersten Absatz dieses Artikels genannten Gegenstände, die aus dern Auslande eingeführt werden, soUen aus der Verpackung, in dir sie sich befinden, nicht herausgenommen und nicht weiter ins Inland eingeführt wrrden, bevor nicht die in dem erwähnten Absay näher bezeichnete Erklärung durch drn Zolleinnehmer Vorher untersucht und für richtig befunden ist. A t'kl 3
r 1 e .
Wegen der Berkbacbtung des erwähnten Uebereinkommens können durch gemeinsckxaftliche Verfügung Unserer Minister des Innern und der Finanzen Ausnahmen Von den Bestimmungen diefes Beschlusses zugelassen werden:
8. für die Einfuhr aus den an die Niederlande grenzenden Län- de'??- 13 TMM Maßregeln zur Abwehr der San-José-Schildlaus er- grt en n ;
b. für die Einfuhr zu wiffrnscbaftlichen Zwecken;
c:. für den (Grenzverkehr.
Artikel 4.
Während einer Frist von vier Wochen nach drm Tage, an dem dieser Beschluß in Kraft tritt, wird die in Art. 2 Abs. 1 erwähnte Erklärung nicht gefordert für Sendungen aus Asien, Afrika und europäisch'n Häfrn des Mitteliändisckpen Meeres, falls dem Zoll- einneizmer zur Grnüge nackigkwiesrn wird, daß die zur Ein- oder Durchfuhr ausgegrbcnen Gegenstande wirklich aus diesen Welttheilen oder aus diesen Hafen stammen.
Art. 5.
Dieser Beschluß tritt in Kraft am zweiten Tage nach der Ausgabe des Staatsblattrs und des Staatscourants, worin er ver- öffentlicht wird.
Unsere Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Aus- führung dieses Beschluffcs beauftragt, der gleichzeitig im Staatsblatt und im Staatscourant veröffentlicht und wovon dem Staatsrat!) Ab- schrift mitgetheilt werden soil.
Schweden.
Nach einer Bekanntmachung der Königlichen Medizinal-Verwal- tung vom 9. Januar d. I. darf die Einfuhr seewärts von Wieder- käuern und Schweinen sowie von Thieren des Pferdcgeschiechts für das laufende Jahr nur über folaende Häfen stattfinden: Helsin bor , Yrrnösand, Kastellgirden in der Nähe von Kongelf (via Gothen urg ,
andskrona, Malmö, Stockholm, Sundsvall, Söderbamn und Umeü.
Nach einer Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz- Kollegiums vom 20. Februar d. I. g'ind die Kreise Oldenburg und Yinneberg der Provinz Schleswig-Ho stein als von Krähe unter den
cbafen (5035165 07i5) befallen erklärt worden.
Konstantinopel, 2. März. (W. T. B.) sind gestern zwei neue Pestfälle vorgekommen.
Verkehrs-Anftalteu.
Auf R ü g e n ist eine V erl ä nge ru n g der Kleinbahnstrecke utbus- Sell in bis G öbr en geplant ; die hierzu erforderlichen ermeffungSarbeiten sind bereits beendet.
In Dscheddah