1899 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

5 *. ,; “. _., 1, 4 “* *! 9 . !* .- . „- ,. -. , ,“ 1 1 . ' ; Z * *? . '; . . *“ ,- 71 : * & j j , i“ ? j ' ! * “4 « . _ , 'x' . ,“ 1 . k) ; . . -k. . ": ." , „.. .? 1, . ;] 1 * :„ *- *! . . * 3'4 . 1 . ..“" . Z .'.»7 , ;- 07 1 * „k ., . c- ;. , , * k. ' .* -. 1 .? _ * 1 ) ,s . ck , - » ' 1 1 z 1 , ,- k ! 1 e F 1 .

«:“- .- »:N-MWW-«Uxck„«k „..,-.. «. -= -

a -1. -.;WW. «*.-a - *

/

Berzeljxx vyxxJeUtsx-henFWM-iekseu

, 4- -

4 .

* keting ".

_ Qualitßt

gu:

. Wfte

Gezablter Preis für“1 Dopp

elzentner

.“

niedrigster

höchster

.“

niedrigster

4-14

höchster

„Fi

niedrigster :“

“köcbi'tér ***Dopvelzentner

.“

Menae

Verkaufso» vchr "-

wertb 1 * Dopv'el- ? zentnar ,

.44'" .*

Allenstein Marggrabowa . Tborn . . Zain . . . . . reiburg i. Schl. . Ela? . . . . . Neu tadt O.-S. HannoVer Emden . . „HMM 1- W- (Hocb . . . . . Mülhausen i. E. . Saargemünd

Breslau . Eilenburg

*Mit-cakqxqce-Q

Allenstein Marggrabowa . born . ilebne . . . cbneidemübl . nin . . . . reiburg i. Schl. . [ax . . . . . Neu tadt O.-S. Hannover . Emden . . Hagen 1. W. (Horb . . . Saargewünd ofen . reslau .

Eilenburg . . Waren i. M. .

!!!gajoo-quos-e-QQ

Allenstein Marggrabowa . Thorn. . . Schneidemübl . * nm . . . . . reiburg i. Schl. . laß. . . . . Neu adt O.-S. Hannover . Zqun i. W, tmgen . . . Mülhausen i. E. . Saargemünd Posen . Breslau .

Eilenburg Waken

qq-K-coqechaqoqsa

„xl .

Allenftein . Marggrabowa . Thorn. Xilebne . . . Éckmcidcmübl . Znin .

Érleibmg "i. Schl.

as . . . Neustadt O.-S. annover

,mdxn . . Hagkn i. W. GLH - - - TUS!“ . . , . Waidsec i. Wtibg. Viüingen . . . Mülhausen i. (E. . Saargemünd Posen . Breslau . Eilenburg Waren

Bemerkungen.

o-cxo'Q-1-1--e-chk

15,00

16,20 14,30 14 80 15,10

15,00 1 6,40 17,00

13730 15,00

12,60 16,50 11.00 „10,80 10,80

9,00 14 00 13,50

14716 16,00 17,00

11780 14,50

Di6 verk011fte Menge wird" auf_vol16 DoleYe Ein liegender Strich (-) in den Spalten für Preiia bat die

15,00

16,20 14,80 15,30 15,20

15,50 16,40 17,00

14,30 15,25

12,88

12,70 15.70 12.50 13,20 13.20

13750 12,82

12,80 14,00 13,00

11,00

12,60 15,70 13,50 12,50 13,60 13,00 16,50 16,40 16,00

11.750 11,50 15,00

12,40

12,60 16,50 11,50 11,40 11,00

12,03 14.50 13.50

14716 16 00 17,00

12711) 14,50

ntnkr.und der Verkaufßwertb auf volle Mark abgerundet mit e eutung, daß der betrkffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

15,50 14,20 15,00 16,70 14,90 15,30 15,50 15,00 14,55 15,50 16,68 18,00 17,20 14,60 15,50

13,94 11.60 12,70

13,00 15,90 12.60 13 20 13,50 14.40 14,55 13,50 13,13 14,80 13,00 13,00 14,25 13,10

11,25 11,40 12.40 12,90 15,90 13,60 12.50 13,90 14,00 17,00 16,60 17,00 16,00 11,80 13,00 15,50 13,50

12,70 11,20 12.30 12,40 13,00 16,70 11,60 11,40 11,40 14,40 13,10 14,50 13,75 15,80 14.34 16,18 18,00 15.50 13,30 12,30 15 00 12,00

15,50 14,60 15,20 16,70 15,30 15,80 15,60 15,10 14,65 16,00 16,68 18,00 17,30 15,00 15,50

Weizen

1

16,00 15 40 16,90 15,50 15,80 15,90 15,20 14,80 1 6,50 16,96

1720 15,60 15,75

Roggen,

13,94

12.50 13,30

13,00 15,90 13 00 13,70 13,60 14,60 14,55 14,00 13,13 14,80 13,20 13,20 14,50 13,40

„11

[

1 1 1 1 1 1 1

!

15,(0

13,70 13,00 13,30 16,10 13,20 13,70 13,90 15,00 14,65 14,00 13,44 15,00 13,30 13,50 14,70 13,50

Gerste.

11,25 12,00 12,80 12,90 15,90 14,00 13,00 14,00 15,00 17,50 16,60 17,00 16,00 12,00 13,30 15,50 13,80

12,70 11,60 12,40 13.00 13,00 16,70 12,00

11,60 14.80 13,50 15.00 13,75 15,80

16,18 18,00 15 75 13,40 12,60 15,00 12,40

1!

11,50

13,00 13.20 16,90 14,20 13,00 14,30 17,00 17.50 17,00

16,_40 13.90

15,75 14,40

Hafer.

11,90

14,34 *

[. *: 11

|!

13,00 1 12,80 13,25 13,40 16.90 12 20 11,90 12,00 15.00 13,60 15,00 14,00 16,40

14,74 16,60

1350 12,80 15,50

12,50

16,00

15 ,60 16.90 16,30 16,30 16,00 15,30 15,00 17,00 16,96

17745

16,30

15,90

15,00

14,20 13,00 13,30

16,10 '

14,00 14,20 14,00 15,20 15,05 15,00 13,44 15,00 13,50 14,00 15,00 13,80

11,50

13,40 13,20 16,90 15,00 13,50 14,40 18,00 18,50 17,00

1620

15,00 15,75 14.70

13,00

13,10 14,00 13.40 16,90 13,00 12,40 12,20 16,30 14.20 16,00 14,00 16 80 14,74 16,60

13,60 13,00 15,50 12,80

1000 45

etbeil1. Der Durch'schn Funkt (.) in den levten f

14,50 , 15,32

15,60 14,80

16,50 17,60 17,30

12410 13,34 13,00 13,00

13,36 13,00 _ 13,00

13,60 14,60 13,00

' 14,90 13,19

13,80 14,50 13,25 14,93 13,16

13,65 13,80

11.10 13,20 12,90

11,60 12,57 12,90

14,00 14,00 16,60 16,67

16,30 11,73

16,43 16,20 12,43

11,67 12,68 13,40 13,00

11.50 12,62 13,50 13,00

11,80 13,60 13,75

14,32 16,46 17,75 15,30 1 13,64

11,60 13,50 13,75 14,36 16,18 17,64

15,58 13,41

604

reis 1vird aus 17611 unak) erur1deten Zahlen b6rechnet. Spalten, daß entspre endet Bericht feblt.

Großhandels - Duraxsthnittspreise von Getreide au außerdeutscbeu Börsen-Pläßeu für die Woll): vom 27. Februar bis 4. März 1899

nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 1:3 in Marl.

(Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit nicht etwaé Anderes bemerkt.)

_

Wi Ro en, eiter Boden 45.118, 15163- Lafer, ungari (het, prima erste, slovaki (be

B u d a p : fi. gen, Mittelqualität .......... Wk M, !

er, ! erste, Mal;- . .......... St. Petersburg. Roggen ........... Warzen, Saxonia Haier

Roggen, 71 bis 7' 1: Weizen, Wfa, 75

Roggen, 71 bis Weizen, 75 bis

27/2.

bis 4/3 1 1859 ; 142211 187.92 108,35 150,68 132,90 174,21 101.161 128,67?

114001 145,06; 112,09; 105.931 116,271

112,98.

131,21:

W 93" jDagegcn

Vo:- woche

143,96 189,69 110,09 150,74

133,51 174,03 101 „20 129,27

113 52 145,01 112,06

104,58 116,67

11338 135,79

Roggen Weizen

Weizen

Weizen afer

erste

) 116554" Waare des laufenden 211554441

Weizen (

1

; Mittelpreis aus 196 Marktorten

[

Paris.

Antwerpen.

Duncan, mittel ........... 8 Mm“ 1 74 bis 76 kg per 111 .....

Ned Winter Nr. 2

Caliiornier, mittel . . ._ .......

Kansas .

Amfierdam.

Asow- ._ ..............

Odkffa-

amerikaniséhe'r Winker: : ;

L o n d o n. a. Produktenbörse (Lark 1,6116).

engl. wei . rot

1). Susrds 8761'8888. englisches Getreide.

Liverpook

Gbirka . ._ .............

Oregon .

Weftem,Wint'cr's§JZJZZZZZ

Noxtbern Dulutb . . Chicago Spring Hard Kansas . . Choice Bombay »Kunachu, Miß, ordinä:

1

120,76 1 14,52 148,07 100,72

112,72 132,76

128,53 119,68

1 engl. wei er Hafer ! C'alif gelbßeYd ....... orn. rau- . Gerste 1 Schwane Meer- ..... . . . . . Chicago. Weizen, Lieferungs-Waare per Mai . . . . . . . N ew Y ork. W ? Red Winter Nr. 2

Lieferungs-Waare (

132,54 128,95

Bemerkungen.

1 Tschetwnt Weizen ist .= 163,80, Roggen -147,42 Hafer = 98,28 angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weimmotia an der oudoner Produktenhörse =- 504 Pfd. engl. gerechnet; ! die 011126666 Mzzragss, d. b. die aus den Um ähm an 196 Ma orten des Königretcbs eruzittelten Durchschnitjsp se für einbeimischeö Ge- treide, ist 1 vacrtal Quartet Weizen = 480, er -= 312, Gerste .: 400 Pfd. engl. angese t. 1 Busbel Weizen = Pfd. en l.; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 La Roggen = 2100 Weizen -- 9400 . Bei der Umrechnun der Preise 5: Neitbswäbrung find d aus den einzelnen Tages-Not erungen im „Deuts Rei uud Staats- Anzeiqer' ermittelten wöchentlichen Durchschnitts-W selkurse an der Berliner BörseÉu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest dte Kurse auf im, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New ork die Kurse auf New ork, für St. etersburg, OdeÜa und iga die Kurse aus St. Peters uro, für Paris, ntwerpen uud mikerdam die Kurse auf diese Plätze.

1514-“SIWL,YW.7-,„.Mäxd_1_899- 1 ab:.- , . _

““Auf, W.Täge60rbnun 16th zunächß die erste Berathung vésxiéGx-Zfesentwurf's, , e“".11reffes-nd- die- emeinsamen NEÜYÉYUJ; Besißer voi!“ Schuldverfchre bungen". . „_ '"“, F"_Siaafsfekretär des Ne1chs-Juftizqmts 131“. Nieberding: _ „„ ..-*(st5145chch1 Ich bitte, 'auf-einige wenig? Bemerkungen zum JUMxm-Diskusfion machen“ zu“ dürfen. „Unter den Schuldver- schteib1maeu„mkt denen unsere BMW: sicb befaßt, ift dasjenige ver- standen, was man axmsiniglicb im Leben Obligationen zu nennen pflegt, Prioritäten odkr Prioritäts-Obligationen der Eisenbahnen Obligationen, die: von Bergwerken, von Hüttenwerken, von großen industriellen Etablissements ausgegeben find, und außer- dem auch die Pfandbriefe der Hypothekenbanken. Die Pfandb'riefe dcr Hypothekenbanken sind nichts Anderes als Schuld-Obligationen, aussestellt auf Grund eines Darlebns, das die' Hypotbekenbanken aufgenommen haben zu Gunften des Inhabers der Pfandbriefe, mittels dessen Kaak das Darlehn gewährt wird. Die!: Obligationen, meine Herren, haben unter dkr neuerlichen Entwickelung des Verkehrs, angeregt dar:!) den wachsenden Kavitalßreichtbum und auf der anderen Seite durch das steigende Bedürfniß der großen Unternxbmungen, ibre Betriebsmitt-sl mit Hilfe freunden Kapitals zu erweijern, eine ganz ungemein: Bsdeutung gewonnen. Wir *baben zwar keine Skatistik darüber, wie groß der Umlauf dieser Wertbpaviere bxi uns ist, aber ich glaube, ich schäße eber zu niedrig als zu boch, w-xnn ich annehme, daß minde-tens 10 Milliarden solcher Schuldverscbreibungen bsi uns im Verkehr fich befinden, worunter allerdings die größere Hälfte auf die Pfandbriefe der Hypo- tbekcnbanken entfällt. 10 Milliarden! Vergleicbkn Sie das mit dem Um. fang der Staatsschulden Preußens und der Reichsscbnlden, die zusammen etwa 8 bis 9 Milliarden betragen, dann werden Sie entnehmen, welt_bc ungemein wiribscbaftlicbe Bedeutung diese Ari der Schuldverscbreibungen für unseren Verkehr besißt. In der That haben nun diese Schuld- Verscbreibungen für den kleinen Kapitalisten manche Vortheile, die dazu geführt baben,_die Papiere schnell beliebt zu machen, auf der anderen Seite aber haftet ihnen ein Nachtbeil an, und dieser Nachtbeil ifj die Ursache des voxliegenden Geseßeutmnfs. Der Nachtbeil besteht darin, daß die Inhaber dieser SchuLdversckpreibungen einander völlig fremd find, obwohl fie ja in einem gewissen tbatsächiichen und auch recht- lichen Zusammenhange mit einander sieben, insofern sie alle betbeiligt find an einer und derselben Schuld eines bestimmten Unternehmens, die in ihrem ganzen Betrage an einem Tage an den Markt gebracht ist, die nun in eine groß: Menge Tbeilbeträge zcrlegt worden ist, um fie schneller bei dem kapitalbesißenden Publikum unterzu- bringen, über die für diese einzelnen Tbeilbeträgc Schuldvsrschred bungen ausgestellt worden find, die in die Hände der Gläubiger über- geben. Alle diese Befißer der Schu1dverschreibungen hängen insofern zusammen, als ihr Rechtstitel zurückfübrt auf den gemeinsamen Akt der Emission der Obligationen. Alle diese Schuld- vcrschreibuagsbefißer sind aber in Wirklichkeit einandcr unbskanni, sie stebsn in einem wirklichen Zusammenhange mit einander nicht, fie sind 11176: das ganze Land verstreut, ste können fich nicht finden, und wenn sie fich finden, können sie sich nicht zusammen schlüssig machen, denn es besteht kein Präjudiz, welches den Besch1üffen der Mehrheit ßegenüber den Ansichten der Pkindcrbeit Bedeujung beilegt. Sie könnten daher nur einstimmig zu Entschließungen kommen, und es liegt auf der Haad, daß, wenn überhaupt, diese sehr selten zu erreichen ift. Dieikr Mangel einer Organisation unter den Besitzern der Schuldverschreibungen hat nun zahlreicbe Verlegenheiten, Schwierigkeiten im Gefolge. Einmal kann es für die anaber der Schuldverschreibungen von Jntereffe sein, 1512 Rechte gegenübsr dem Unternehmen, welchss die Verschreibungen ausg-"geben bat, gemeinsam zu vertreten. Wenn jeder von dkcsen Einzslnen zur Vertretung seiner Rechte vorgebkn wollte, so würde das ein sehr verwickeltes und voraussichtlich auch nicht selten erfolglose? Unterfangen sein. Die Stärke dcr Intereffenten liegt in ihrer Gemeinsamkeit, und diese Gemeinéamksit befißkn fie nicht. Das Unicrnkbmcn ist also in solchen Fällen ihnen gegenüber in einer unbillig günstigen Lage. Umgkkebrt aber hat aucb das Unternsbmen, weltbes die Schuld kontrahiert hat, unter Umständen ein Jnterefie, mit feinen Gläubigern sich in Veebindung zu segen, um über gewisse Fragen eine Verständigung zu 111117611, die die wirtbscbaftlicbe Lage des Unternehmens nabelsgt. Es kann der Fall vorkommen, daß die schwierige Lage des Unternehmens den Wunsch erregt, die Zinsenlast zu ermäßigen, eine Konversion der Schuld vorzunehmen, Stundungen bxrbeizufübren und dergleichen mehr. In diesen Fällen ist nun das Unternehmen in der 1chwierigen Lage, daß, WEnn es überhaupt zu etwas kommen will, es dieZu- stimmung von sämmtiicbkn Inhabern der Schuldverschreibungcn erzielen muß, und bei der Schwierigkeit, diese Zustimmung zu gewinnen, wird gewöhnlich der Wunsch des Unternehmens scheitern.

Meine Herren, die Exkenntniß diefer Notblage hat nun bereits früher in einzelnen deutschen Staaten dabin geführt, Geseßes- bestimmungen zu erlassen, we'lcbe den Zweck batten, bier Abhilfe zu schaffen. Wir haben solche Bestimmungen 1. V. in Bayern ganz allgemein für Schuldvsrscbreibungen jeder Art, die auf den Inhaber lau'en, wir haben solche Bestimmungen in Preußen ;. B. für die Inhaber von Prioritäts-Obligationen gegenüber den Eisenbahnen, in anderm Staaten 1105611 wir fie wieder bezüglich des Pfandbriefverkebrs. Aber immerhin besteht noch ein großcs Vakuum auf diesem Gebiete, deffen Ausfüllung bisher schmerzlich vermißt worden ist, und das schon wiederholt, zuletzt noch bei Beratbung des Handelsgeseßbuckps, den Gedanken nahe gelegt hat, hier mit Hilfe der ReichSJeseßgebung einzugreifen,

Aber, meine Herren, noch Eines kommt hinzu. Das gegenwärtig aus diesem Gebiete bestehende Vakuum wird mit dem Augenblick, wo das Bürgerliche Geseßbuäo in Kraft tritt, noch erweitert werden; denn das Landesrecht, das in einzelnen deutschen Staaten zur Zeit vorhanden ift, liegt innerhalb dcs Gebiets des neuen bürgnlichen Rechts, wird von diesem neuen Recht ergriffen und be- seitigt, soweit es nicht in dem EinführungSgcsetz zum Bürgerlichen Geseßbuch ausdrücklich aufrecht erhalten ist. Ein solches Reservat zu Gunsten dkk Landeögésehgebung findet sich in dem Einführungögesev. aber nur zu Gunsten gewisser Verhältniss, die auf dem Gebiete des Eisenbabnprioriiätenverkebrs liegen. Im übrigen existiert ekn Re- servat nicht. Die Folge ist, daß das Vakuum, das zur Zeit besteht, am 1. Januar nächsten Jahres noch er- heblich erweitert wird. Daraus ergiebt sich die Pflicht der Reicbs-Geseßgebung, einzuschreiten, und auch die Erklärung,

Wbälb-«ÉX "gläébkjivt “imb", „vor, Eknkkbmn'ß“ “"x"“del "*Bürgerlitbe'n Geseßbuchu an Sie mit einer Vorlageherantteten, die den Zweck bak, vle*éfüfw1chg'e'üdixü "'VérKMKiffeFÜ regeln; '? ' *

Mein; Herren, ich habe nicht die Abstzt, bin in der General- viskusfion die Gesichtspunkte des Räberen zu entwickeln, auf welchen dieBestimmungen der Vorlage beruhen. Die Hauptgeschtspunkte sind: einmal, den Schuldverscbreibungsinbabern zwar eine Aktionsfäbigkeit zu verleiben gegenüber dem Werk:, das die Schuldverscbreibuugen ausgegeben hat, aber mit der Grenze, daß sie niemals in die Lage kommen dürfen, in die Verwaltung des Werkes einzugreian und unberechtigt einen Einblick in die intimen erwaltungs- verbältnifie des Unternebmcns zu gewinnen; denn sie sind nicthigen- Fbümer, find bloß Gläubiger, und" stxhen als solrhe nicht innerhalb des Werkes, son'Tern dem Werke gegenüber.

Auf der andern Seite war es die Aufgabe, die Organisation der Inhaber dér Schuldverschreibungen untereinander so zu gestalten, daß jeder Beschluß por mag'ora zwar gefaßt werden kann unter Zwang für die Minderheit, aber niemals unter Verhältnissen, unter welchen er aufgefaßt werden könnte als eine Vergeivaltigung dieser Minderheit; er sou imwkr die Vermuthung für sich haben, daß er auf raisonablen Gründen beruht und im Intense auch der weniger gut unterrichteten Minderheét gefaßt ift.

Von dixsen beiden Gesichtspunkten aus betrachtet, erscheinen die einzelnen Bestimmungen des Enswuris nur Konsequenzen aus ihnen. Wknn Sie diese Grundsäße und ihre Durch- führung im allgemeinen billigen, wie ich hoffe, dann werden Sie einen dem wirtbscbafllicben Leben unseres Volkes wobltbätigen Schritt töun, indem Sie den Entivurf zur geseßgeberischen Ver- abscbieduna 1-ringen helfen -- und dies ist der Wunsch, mit dem 119 1chlicß3.

Abg. von Strombeck (Jenin) erklärt, er spreche nur für seine Person; er halte die Vorlage für sebr bedenklich, weil eine Ver- gewaltigßag oer Minorität sebr leicht möglich sein würde, denn in den Versammlungen der Obligationeninbaber würde meistens das Großkäpital die Oberhand haben. Ein Bedürfniß für die Vorlage liege überhaupt nicht vor.

9113. Büsin (nl,) spricht [eine Anerkennung für die Vorlage aus, die nach langer, forgfältiger Vorbereitung endlich die jetzige Gestalt erhalten babs, ebenso wie die Wäter zur Verhandlung kommende Hypo- thekenbankvorla e.Daß für die oklaze ein Bedürfnis; nicht vorliege, habe der Vorrednkr a ein behauptet; bisher hätten 0116 Sachverständigen das ngentbeil angefübrt. Redner erklärt sich“ mit den einzelnen Bestimmungen der Vorlage vonommen einverstanden; die Einwen- dungen des Vorredners seien durchaus unzutreffend, die Minorität sei gknügend geschüßt. Er empfehle die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern, derselben Kommission könnte auch das Hypoxbekenbankgeseß überwiesen werden.

Abg. Schrader (fr. 2809.) erklärt, er schließe sich dem Vor- redner an. Das Gesetz drücke nur das juristisch aus, was ibatsächlicb vorhanden sei: daß die Tbeilbaber an einer gemeinsamm Schuld die Möglichkeit haben müßten, sich zu gemeinsamen Schritten zu ver- einigen, was bisher eigentlich nur im Falle des Konkurses möglich newesen sei. In England und Amerika seien die Firmen für ein solches gemeinsames Vorgehen 1chon längst vorhanden. Redner empfiehlt die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommisfion von 21 Mitgliedern.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Ich halte auch eine Kommisfion Von 21 Mitgliedern für besser, bin aber yon der Notbwcndigkeit der Vorlage ebenw wenig übkxzeuat, wie von ihrer Zweckmäßiakejt. Für die Mmderbcü enthalt dae Vorlage keinen genügenden Schuß; die Anfechsungsgründe, die fish aus dem aewöbnlicben bürqexlichen Recht ergeben, sind diesen Beschlüffen der Oblißationsinbaber-Versammlung?" gegenüber nicht durchgreifenv genug. Vielleicht läßt fich in dsr Kom- mission aus der Vorlage etwas machen.

Aba. Beckb-Coburg (fr. Volksp.) schliéße sich im Gegcnsaß zu seinem Fraktionsgencffxn den Ausführungen der Abgg. Büsing und Schrader cm und emvßcölt die Vorlage 615 eine durchaus 1101511121100]: und zweckmäßige.

Die Vorlage wird darauf ciner Kommisfion von 21 Mit: gliedern überwiesen.

Es legt die ersts Berathung des Entwurfs eines Hypothekenbankgesescs.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts 111". Nieberding:

Meine Herren! Seitdem gegen den Absch1uß dcr 606r Jahre 'die Frage ciner geseßiicben ngelung des vambekenbankmwsscns Von hervorrasender nationalökonomiscber Skike sowohl im Reichstage als auch im pxcußiscben Landtage zur Sprache gebracht worden ist, im Rabmxn voa Bestimmungen, die im Ganzen und Großen denen ähnlich find, die wkr Ihnen vorschlagcn, und seitdem ungefähr zu derselben Zeit der Bundesratl), die Vertretung der Verbündeten Regierungen, is'. eine Prüfung der Frage eintrat. wie eine gesetzliche Regelung dcs Hypo- thekenbankenxvejens zweckmäßig zu erfolgen habe, seit dieser Zeit ist, glaube ich, bis: Nothwendigkeit, das Bedürfniß einer geseylichen Rege- lung nismais mehr in Zweifel gezogen werden. Wenn des- unge'acbtct ein Mensckpenalter vergangen ist, bxvor die verbün- detkn Regierungen mit einer erschöpfenken Regelung der Sache an den Reichstag herangetretcn, so hat das nicht in einem Zweifel an dkm Bedürfnis; dieser Regelung seinen Grund, sondern hat mehr an äußeren Umständen gelegen. In der That, meine erren, ist in den dreißig Jahren, die seit jenen ersten 2111- rkgungen im Bundeskatb und im Reichstage verfloffen find, immer und immer wieder auf das Vedürfniß gesetzlicher Ordnung hinge- wiesen 117010211. '

Schon bald nach den schwierigen wirtbscbaftlichen Verhältnissen des Jahres 1873 traten die deutschen Hypothekenbanken selbst mit dém Wunsche einer gescßlicben Ordnung ihrer Verhältnisse an die Legislative bkran. Bei der Beratbung der Konkursordnung in der Mitte der siebziger Jahre wurde derselbe Gedanke im Reickstage aufgenommen. Am Ende der siebziger Jahre hat die Regierung den Versuch gemacht, wenégsiens eine partielle Regelung auf diesem Ge- biete vorzunehmen. Als im Jahre 1879 dieser Versuck) mißlang, nicht etwa weil der Rcicbétag nickt überzeugt gewesen wäre von der Notb- wendigkeit eines geseßlickyen Einschreitcns, sondern weil ihm dieses Ein- schreiten nicbt erschöpfend gknug erschien, ist die Regierung im Jahre 1880 von neuem mit ihren Vorschlägen an das Haus brrangetretm. Nachdem die Sache auch damals in den Verhandlungen des Hauses siccken geblieben war, kamen neue Anregungen in der Mitte der achtziger Jahre aus Anlaß der Schwierigkeiten, in die eine große Hypothekenbank damals geratben war. Auch weiterhin ist dieFrage wikderholt aufgenommen worden. Zum leßten Male wurde bei den Berathungen der Kommisfion über das Bürgerliche Gesetzbuch an uns die Frage gerichtet, wann in der Sache von seiten der verbündeten Regierungen vorgegangen werden würde. Die Regierungen haben in dem leßten Jahrzehnt auf dem Standpunkt

sicb befunden, daß diese Regelung zwar dringend zu wünschen sei, daß

..“

sie aber, zweckmäßiger aft vor“"genommen Werde nach dem Abschluß Reform unseres bürgerlichen Nubts. Dieser Abschluß ift gekommeü, und in Erfüllung früherer Zusagen legen die verbündeten Regierungen Ibnen nunmehr einen GeseHeUUvurf vor.

Ick glaube, meine Herren, wenn man fick die wirtbschaft-' lichen Verbältniffe der Gegenwart“ anfiebt im Vergleich mit der Entwickelung der leyteu dreißig Jahre, dann wixd man nicht sagen können, daß das Vedürfniß, das damals anerkannt wurde, jeht nicht mehr vorhanden sei; im Gegentbeil, es ist größer, cs ifi dringlicher geworden, und wir auf Seiten der Re- gierung find deshalb auch nicbt überrascht gewesen, als bei den Sachversiändigen- Beratbungen, die wir einleiteten, um uns über die Grundlagen der Reform zu informieren, die Notbwendigkeik einer solchen Reform eigentlich als gegeben an- erkannt wurde, und sind ebenso wenig überrascht gewesen, als nach der Publikation des ersten Entwurfs, über den wir die öffentliche Kritik wünschten, auch in der Oeffentlichkeit nur gam vereinzelte Stimmen das Bedürfnis; anßezweifelt haben, während die überwältigende Mehr- heit derjenigen, die sich zu dem Geseßentwurf äußerten, das Bkdürfniß rückbaltlos anerkannt hat. Meine Herren, wir sieben zur Zeit wieder vor einer steigenden Entwickelung im Hypotheken- bankwescn. Wir haben trotz der Fülle der Banken immerhin mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die Zahl der vaotbeksnbanken, die wir besißeu, noch durch Neugründungen vermehrt wird. Während zu Anfang des Jabrés 1870 nur 17 Hypothekenbanken in Deutsch- land bestanden, ist die Zahl in dem Jahrzehnt bis 1880 um 13 gewachsen. Jm Jahrzehnt von 1880 bis 1890 ift dann ein gewiffer Stinstand eingetreten, indem damals nurzweiHypotbeken- banken neu gegründet wurden. Eine lebendigen: Entwickelung trat wieder zu Tage im Anfang der neunziger Jahrs, und obwobl dieses unser Jahrzehnt noch nicht zu Ende gegangen ist, weist es bereits acht neugegründcie Bankkn auf. Die Konkurrenz steigert fich, Versuche neuer Gründungen werdcn vielleicht nicht ausbleiben. Unvermeidlicß find mit ihm verbunden allerlei geschäftliche Erschei- nungen, die nicht mehr zu den gesunden Erscheinungen gerechnet werden können. Wir haben mit ihnen für die Zukunft zu rechnen. Ja, man darf vielleicht fragen, ob im leßten Jahrzehnt nicht schon Vereinzelte Erscheinungen hervorgetreten sind, die auf eine sachgemäße Entwickelung nichtmebrsch1ießenlaffen. Hier so bald als möglich einzugreifen, ist, glaube ich, die Pflicht der Gesetzgebung.. Es kommt noch eins hinzu: Wenn wir überhaupt nicht verzichten onen, dieses Gebiet unseres wirtbschaftlicben Lebens einer reicbsrechtlichen Ordnung zu untersteüen, dann werden wir, um uns die Aufgabe nicht zu sehr zu erschweren, am bestev; tbun, so bald wia möglich an die Aufgabe heran- zutreten; denn mit jedem Jahre wachsen fich die bestehenden Gesell- schaften in den ihnen sigentbümlichen Gewohnheiten und Einrichtungen fester und fesier aus, und werden immer weniger geneigt, sicb den- jenigen Aenderungen anzuyaffen, diy mit einer einheitlichen Gesey- gebung nun einmal unvermeidbar verbunden sind. Mit jedem Jahre wächst der Geschäftskreis und damit die Macht der Banken und damit auch der stille Widerstand, den große GeseUschasten neuen Reformen entgegenbringen, wenn 51218 fich nicht ganz ihren gewohnten An- schauungen und eingelebten Einrichtungen anpassen.

Meine Herren, am Ende des Jahres 1897 hatten unsere deutschen Hypothekenbanken, wie die statistische Uebersicht am Schlusse der Vorlage Ihnen auch des Nähercn darlegt, an Darlehen gegeben die gewaltige Summe von 5978 Millionen, d. 11. fast 6 Milliarden, darunter 723 Millionen Darlehen für landwirtbscbaftlicben Besiß und 5122 Millionen, also Über 5 Milléarden für städtischen Besitz. Am Ende dieses Jahres hatten die deutschkn Hypothekenbanken an Pfandbriefen ausgegeben den Betrag von 5649 Miüioncn, also über 511 Milliarden. Sie arbeitcten damals - inzwischen find schon wieder Kapitals- vermebrungen eingetreten - mit einem Aktienkapital von 527 Millionen und mit ReserVen im Betrage yon 145 Millionen Mark.

Meine Herren, gegenüber solchen gewaltigen Ziffern eines bis vor wenigen Jahrzehnten uns fast unbekannt gebliebenen geschäftlichen Verkehrs kann man in dcr That die Frage aufwerfen, ob es nicht die höchste Zeit ist, daß die Geseßgebung einschreitet, um diesen Verkehr vor AuSwücbscn zu bewahren. Man kann die Frage auf- werfen, wenn nahezu 6 Mikliarden an eine sehr große Zahl vielfach kapitalsschwacber Hausbefißkr, die unter sich isoliert dastehen, von einer kleinen Zahl mächtiger zielbewußter Gesel?- scbaften auSgegeben worden sind, ob sich in diesem gewaltigen Geschäftsverkehr weniger mächtiger Geseaschaften mit zahlreichen, ihnen gegenüber nahezu machtloscn Schuldnern nicbt Verhältniss entwickeln können, zum Nachtbeil der Schuldner, denen vorzubeugen und ent- gegenzuwirken die Gesesgebung dic Pflicht hat. Auf der anderen Seite, meine Herren, wenn mehr als 5 Milliarden von Ersparnissen des Nationalvermögens gam vornehmlich von den Kreisen des Mittelstandes aus in den Pfandbriefen der Gesellschaften angelegt werden, ohne daß die Ankagen wenigstens dem übergroßen Mehr- betrage nacb irgendwie eine andere Deckung haben, 016 sw in dem mehr oder WenigersolidenGeschäftsbetriebederGesellschaft liegt, so kann man dieFrage gewiß aufwerfen, ob es nicht durchaus an der ZLit ist, Sicherungen da- gegen zu schaffen, daß unter allen Umständen die hier betbeiligten, vornehmlich aus Kleinkapitalisten bestehenden Gläubiger ibrcr Erspar- niffe nicht verlustig gehen.

Die leytere Frage haben die verbündeten Regierungen bereits im Jahre 1879 mit Ja beantwortet, als sie dem Versuch machten, wenigstens die Deckung der Pfandbriefe durch die Hypotheken der Bankinstitute geseßlick) zu ordnen. Durch die gegenwärtige Vorlage beantworten die verbündejen Regierungen auch die andere Frage mit Ja, indem diese Vorlage das ganze Gsbiet dcs Pfandbrief- wesens nach der rechtlichen sowohl wie nach der wirtbschaftlichen Seite zu regeln sich die Aufgabe stellt.

Meine Herren, ich werde in die Erörterung der Grundsäße, die dieser Regelung zu Grunde liegen, bei dieser ersten Lesung nicht ein- treten; ste find vielfach übrigens so sechnischer Natur, daß sie sich der Würdigung einer großen Versammlung entziehkn. Wir haben aber bei der Schwierigkeit der Verhältnisse, die bier vorhanden find, es für unsere Aufgabe gehalten, unsere Vorschläge anen zu unterbreiten auf Grund sebr eingehender vorfichiigster Ermittelungm. Der Herr Abgeordnete Büfing hat ja bereits 'die Güte gehabt, darauf aufmerksam zu machen, wie dies geschehen ist. Wir sind zusammen- getreten mit Sachderständigen aus den bervorragendftcn Instituten diefes Geschäftszweiges in allen Theilen Deutschlands; wir haben ihre Ratbscbiäge gehört und uns danach unser Urtbeil zu bilden gesucht. Wir haben darauf einen Entwurf veröffentlicht und die öffent-