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Anlage zu Nr. ]. Uebersevuns. Proklamation.
Jnfolge_der Ereignisse, der lessen T1ge un', ker dringenden Notb- weodigkeit,-eme starke provisoriscbee-gteruna für Samoa zu errichten erklären wir, die unterzeichneten konsularis ck01 Vertreter der drei Vertragsreqierunaen, was folgt: „
1) Die Mataafavartei, verirrten wyrcko den Obetbäuytnng Maiaafa und die nachfiebevdrn drrtzé'bn äuptlinae, Lymana, Moe- faauo, Lauaki, Tväupk, Moltoo. FUL, aufa, Autaxavaia, Asiata, Leiataua, T'afuga, Leiato, Suat-kle. welcbe lrßtbin im Namen der besaaien Paityi aufiraim und weiche gegrr-wättiq im ibatsäcblicbrn (äs facto) Besiß der samoaniscben U(eßierung sind, werden anerkannt als proyisvriscbe Regierung von_ Samoa bis zum Eingang von Jnstiukiwuen der drei Vertragswaxbte.
“2) Der Präsident soli drr oberste Exekutivbeamie der besagten provisoriicben Reaierung sein.
3) Disse Proklamation soll nicht dahin außaeleat werden, daß dadurch die Rechte und Privilegien dr-r drii Vertra,;smächte in Samoa, sei es eiwer jeden einzelnen derselben, oder in ihrer Gesammt- beit. oder ihrer konsularischen Yertrrter, in ihrem gegenwäriigen Beß-ande abgeändert oder aufgehoben Wüldkn.
Gegeben Ayia, den 4. Januar 1899.
(Unterschriften der drei Konsuln.)
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Bericht des Kaiserlichen General-Konsuls zu Apia vom 24. Januar 1899 über die Vorgänge vom 4. bis 9. Januar 1899.
Die provisorische Regierung licß es sich angelegen sein, die Ordnung baldthunlickist wiederhcrzustellen. In einer Be- kanntmachung vom 6,Janua1, namens der Häuptlinge, die die Regisrung vertreten, Wurde vor Fortsrßung dss Plünderns und Stehlens, insbesondere vor alien Ausschreitungen 9611111 das Eigenthum . der Weißen rwarnt. Am gleichen Tage machtq Prästdmt Ruffei öffentlich bekannt, daß die provisorische Regierung Schritte gerhan hätte, um riedcn und Ordnung in Samoa wirderherzustelien, und erbat ierfür die Unterstüyung aller Einwohner. Rasch wurde das Fiel er: reicht. „Die großcxi Massen der Krieger der Mataaapartei wurden rn ihre Herman) zurückgcsandt. Den Trupps, die sich Brute machend umhertrieben, wurde entgegengetreteb, Wachen Turden an vielen Stellen aUSgcscßt, um Ausschreitungen zu euern.
„ Sorge VLkUTscickite dcr provisorischen Regierung die Be- |1mmung des Schicksals der kriegSgc-fanacnen Tanuanbängcr.
In einem Brief, den der Oberrichter am 4. Januar von Bord des enalischencKriegsschiffs an den kriegchfangenen Dolmetscher des Obergctichts Auanae. einen der cinflußreicbsten Anhängrr der Tanupartei, geschrieben hatte, war die Ansicht ausUcsprochen, daß seine Entscheidung, betreffend die Königs- wghl, von den drei Vertragsmächtcn aufrecht Orhalten werden wurde. Unter diescn Umständen erschien es der provisorischen Regierung als ein Gebot der Selbsterhaltung, die Leute der Vatmauga (des Bezirks um Apia), die durch ihre nahen Be- zixhuiiqcn zu verschiedenen Fremden Umtriebe gegen die neue Einrichtung angezcitcl't hätten, von der Rückkehr in ihre Wohn- xzße abzuhalten. Einige sechzig kriegsgcfargene Häuptlinge md nachTutmla verschickt, die gemeinen Lruic der aimauga nach dcn Inseln Manotio und Apolima Alien Übrigen Kriegs- gefangeren ,ist die Ruckkehr in ihre Heöath gegen die Ver- pfxttckTtutng, cm Loscgeld von 2 Dollar fiir den Kopf zu erlegen, ge a te . --
' Am 5. Januar ließ Herr Chambers einen Anschlag an die Thür dcs Obergerichts heften, wonach:
_ „auf Anordnung des Oberrichirrs Chambers die Tbatigke'ti des Obergerichts bis auf weitere Bestimmung vertagt set.“
_ Dem gegenübrr vertrat [)1. Raffel den Standpunkt, daß eme Wabrmhmung dcs Oberrichterpostens durchM1.Cbambers für die Dauer des Bestehens der entgegen der Entscheidung vom 31. Tsiembcr 0. J. entstandenen Reaierung rechtlich aus- geschlgswn str. ])1. Raffel erließ daraufhin die abschriftlich betgefugie Bekanntmachung vom 6. Januar, durch welche das Obergericht bis auf weitere Anordnung der provisorischen Re: giernnq gischlossm) warde. (Anlage 1.) Fugleicb wurde von dem Gebaude Bcsrß genommen und eine ache von Kriegern der provisorischen Regierung um dasselbe postiert.
Der__ englische .Konsui erblickte in diesem Vorgehen der provisoruchxn Reaierung eine Beleidigung der britischen Flagge. Herr Maxie Hatte am 22. Dezember 0. I. die britiéche Flagge 11er der Privatwohnung dcs Oberrtchters gebt t unddurck) Proklamation erklärt, diese laggcnhissung ssci das “Zeichen dafür, daß der Oberrichtcr, eine Familie, eme Privatwohnung und das Obergericht untcr den Schuß der britisch§n Flagqe „aestcüt seien. Die gchißte Flagge war indessen wahrend der Unruhen am 1. Januar wieder einge- zogen.
'Am 7. Jimuar, 81/2 Uhr Vormittags, crbiclt ich die ab- schriftlich anliegenden Schreiben des Oberrichters und des englischen Konsuls, _auö denen ich crsah, daß Herr Chambers an dlksim _Tage Mittags eine Sißung zur Wiederexöffnunq des Obergrrtchts abhalten würde, unter Zurückweisung etwai: ,geri Widerstandes durch brwqffnete Macht des englischen Kriegs- ch1ff6.'(Anla_gen 2, 3, 4.) Zugleich drohte der englische Konsul schriftlich mit der E-offnung von Feuer von J. M, S. „Porpoise“, was rm Ernstfall eine Brandgefahr für die ganze Stadt Ama bedrutet haben würde. Milder gefaßt war dre anliegende Bekanntmachung des englischen Kriegsschiffs = Kom- mandanicn,' (Anlage 5.) Infolge der Androhung des Herrn Maxse ließ ich unter den Deutschen folgende Bekanntmachung verbreiten:
„Nach einer amtlichen Mitiheilun des en li en .Kon- suls Ernest G. _B. Maxie kann erwarJet werdYnFchdaß um 11 Uhr_ 30 Mumien Vormittags Feuer von J. M. S. „Potpoue“ auf Apta eröffnet wird.
Apia, den 7. Januar 1899.
Der Kaiserliche General-Konsul.
(gez) Rose.“
Kurz t1ach 12 Uhr wurden der amerikanische General- .Zkonsul in einem, der englische Konsul mit dem Oberrichier 111 einem anderen Boot von I. M. S. „Porpoise“ an Land geseßt. „Außerdem wurdc!) 24 bewaffnete englische Matrosen unter Fuhrung eines Offiziers bereitgehalten, um jeden Augen- blick an das Ober micht heranzurücken, in desssen Nähe ich, KorvrttenKapitän «chönfcldcr und ])1. Mafia! landen.
_ Der englische Konsul erklärte Herrn Raffel die Wieder- eroffnung als den Zwrckfeines Kommens. 131. Raffel erwiderte
unter Ausführung der Gedanken eygltschen Kopsul gerichteten, abschriktnch beigefügten Schreiben niedergelegt imd. (Anlage 6.) Ich schloß mich Raffel's Aus- fuhrunqen ati. Als Naffel erklärt hatte, daß er den Schlüssel zum Obergerichishaufe nicht [)eraUSgeben, sondern nur der" Ge- walt weichen werde, ekxv;derte der englische Konsul, daß er Gewalt anwenden m_erde. Hierauf wurde von dem Gerichtsschreiber des Obergerichts die Thür zum Sißun szimmer des Ober- gerichis erbrochen. Die militärische Abthei ung war inzwischen, obgleich nirgends Bemaff-eie zu sehen waren, herangezogen, und zwar, nachdctzi_ ich namens meiner Regierung gegen die thxvendung mrlitarrscher Maßnahmen Verwahrung eingelegt
a e.
KorvettemKapitän Schönfelder, ])1. Raffel und ich gingen fort, wahrend Chambers mit den beiden andern Konsuln das Obergericht bxtrat.
Kurze Zeri darauf fand fich anliegende Erkiärunq von Herrn Chqmbers am Obergericht angrheftet. (Amlage 7.) -
Miteiner Fristvon dreiStunden war die Beschießung der Stadt abgedroht; zur Zeit der Eröffnuna des Obergerichts waren die Geschüße des englischcn Kriegsschiffs „Porpoise“ auf das Obergericixtsgebäude gericht, t.
Ich selbst hatte dem. naheliegenden Gedankm, den KommandamtenS. M. S „“Fall-“ um (Histrllung bewaffneter Macht zum Schuß dcs Pkä identrn ])1'. Raffcl zu ersuchen, von vornbrrem keinen Raum gegeben; dam ich Wollte nicht dazu beitragen, daß der Fal] des feindlichen Gegenüberstehens bewaffnetrr Abtheilungen zweier befreundeter Staaten aus so minimer Veranlassung einträie.
Am 7. Januar erhielt ich von mein'n KoUegen Proteste gegen die Warriung, die ich an dir Deutschen hierselbst wegen der vom englischen Konsul angedrohten Beschießung ge- richiet_ hatte. Ich habe diese in zwei Schreiben, unter Hinweis auf das oben angxschloffene Schreiben des englischen Konsuls (Aniage 3),'als mcht gerechtfertigt bezpichnet. _
Durch eme zweite Pcoklamation vom 7. Januar erklärte der Oberrichtrr Chambers unter Zustimmung der bciden Kon- suln, daß die Einrichtung des Obergerichts unabhängig sei vondcm Bestehen irgend einer zeitweiligen oder provisorischen Regwrung.
Zugleich mrt diesrr Proklamation erschien eine gemeinsame Kundgebung„des englischen und amerikanischen Konsuls, die Chambr_rs fur den einzigen rechtmäßigen Oberrichter erklärte, aucb wakzrend dcs Bestehens der provisorischen Regirrung, mit der Begrundung, bei der Errichtung der provisorischen Regierun sei von qllen 'BetH-tlrgten ausßrücklich vereinbart worden, daß der Akt in keiner Weise die Anwendung irgend einer Vorschrift des Berliner Beitiage-s aufbeben, ausseßen oder einschränken soUie. In einer am 3. Januar staitgehabten Berathung der drei Konsuln, des Präswentcn und der beiden Kriegsschiffs- Kommandantexr wurde auf Vorschlag des Präsidenten alisertig vereinbaZé dat;f
1) aiaa a und die dreizehn Häuptlin 8 seiner artei als provrsonschx Regierung bis zum Eintreffen vgon JnstrukYonen der Vertragsmgchte anerkannt würdeir,
, 2) der Prasident art der Spise der voUziehenden Gewalt dieser chisrung stehen 10116.
Englischer Kommandant und Konsul standen damals unter dem Eindruck eines, großen Dienstes, den am Morgen des 3.Jan11ardcr Livgllscknin Woche in der Mission durch das energische Eingreifen Raffcl's geleistet war, Überschütieten ihn mrt_Lor-rserhebungo,n und waren zu jedem Entgegenkommen brrrii. Wegen 011110811011" dienstlicher Inanspruchnahme des Prasidet.ten wurde die Zeichnung drr Proklamation auf den folgenden Tag verschoben, An diesem war dis günstige Stimmiixg dcs xngl1schen Konsuls gemichen. Er bestand, als der Pra!1dent_ einen nach der Verabredung vom vorhergehen- den Tage auigxstelltxn 5iroklamations-sntmurf zur Zeichnung vorlegte, quf Hinzufuq'un'q folgendcn Vermexks:
„Nichts, was hierin enthalten ist, soll ausgelegt werden als eme von d6n Vertretern der drei VertragSmächte dahin grtioffeiie Vcrembarung, daß die Brrliner Generalakte oder em Theil derselben aufqehobcn würde.“
Der Pray: ent erwixcrtc, daß in der Vereinbarung vom Tage vorher eine solche Bestimmung nicht vereinbart worden sei, was Herr Maxie zugestand. Darauf der Präsident: „Dann haben_ 'Sie Ihre Meinuyg geändert“, folgend die Antwort Maxie 6; „Ich habe meine Meinung geändert, bestehe aber auf, Hmzixfugung “dcs Zusoyrs“. Der Präsi“ent, dem die Schmierigkciten, die ihm in seiner lrdiglich berathenden SteUung unter der Bcrliner (Hkneralakte bereitet worden waren, 110ch allzu gcgcnwärtig smd, erklärte mit aller Be- sitmmthcii, daß er unter einer Prokiamation mit de'm Maxw- fchen Zusaß unter keinen Ymsiänden amtlich thätig sein würde, cs_ vrelmcbr dann voizoge, ohne Proklamation weiter zu Wirken, _wre in der Zeit seit dem 31. Dezember o. J. Darqufhm schlug dcr, amerikanische General-Konsul vor, daß in die Proklamation eine Bestimmung aufgenommen wurde,_ daß die" Vorschtiften des Berliner Vertrages „soweit als moglich“ wahrend der Dauer der provisorischen R-gierung beachtet werden .soiitcn. Aus dieser 91an ung entstand die Yifflbngß, die die Nummer 3 der Prof amation erhalten
, a .
„dizrrh krme Bestimmung der Proklamation die Rechte und Privilegien der VcrtragSmächte in Samoa oder ihrer Ver- treter abgeändert oder aufgehoben würden.“
. Es war memes Erachixns eine Verkehrung des Sinns dieser Worte, zu behaupten, daß des Oberrichters Chambers' Stclixmg auf Grund dcr_ Proklamation von der Umwälzung der ]ungsten Vergangenheit unberührt geblieben sei,
Ich an_iwortete_ am 9._Januar mit der anliegenden Pro- klamaiion, in der ich meinen Standpunkt dahin präzisierte, daß ich em_e Wahrnehmung des Oberkichterposiens durch Chambers wahrend des Bestehens der provisorischen Regierung fur rechtlich aUSgeschloffen hielt und das Vorhandensein einer Zeitweiliget) Vakanz, in der der Munizipal=Präsident an SteUe es Oberrichters träte, annähme. (Anlage 8.)
(gez.) Rose. Anlagen zu "Nr. 11.
Anlage ]. Uebersevung.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, da das Ober ericbt e lo ist und nicht wieder eröffnet werden wird ßbis auf weiktJere Be tTZmJHZ von fetten derDRegierunZ. ie rov oriscbe Re ierun vo S . Apia, den 6. Ynuat 1899. g g n amoa
die in seinem an den
Anlage 2. * Uebers un . , " Obergericht Yi &aszoa. ? ,a.- “ moa, . Januar 1899 An Bord I. M. S. , ' -“ - . ' (An die drei Konsuln gleit'blautend.)porpmft , Apia Hafen Ick b b 211ck,e'irtSHerr!b ck eerem', iezu knariti ,d d " des Ooergeriabts von Samoa mir gemÉldYnbatéßdieeßéxbriYZÜMNÉ
- giermg in Mulinuu babe das Gericht für suspendiert erklärt, bewaffnete
Cin eborene seien auf die Veranda. gekommen u d hätt ' ' sie eien auf Befehl des Präsidenten gekommen,n Befißerlzutbtetxgertekilfcxir-L
_ der Anschlag, betreffend Vertagung, der auf meinen Befehl an der
Gyrikthtbür befestigt geweseir, sei beruntergeriffrn worden" drei waffnete Leu1e„seien seitdem auf dem Platz zurückgeblieben, 'binter dbx; bewgffnete-n Eingeborenen sei Herr Marquardt gekommen und hab: erklart, von der provisorischen RZJierung gesandt zu sein; Gerichte. xcbreiber Denvers babe Marquardt benachrichtigt, daß er Befehle mit Bezug auf das Gericht nu"r von dem Oberricbter entge ennebmex“ werde; dann babe er die Tbur abgeschlossen und sei zum Echiff ge. komaZZ LJtmesRelY-nfg zuk erstatten.
, - 1 e re umet samkeit auf die Tbaia e lenken durfen, daß ick?“ da ich der Oberrichter des Obergericht's cbbon Samzxx1 bin, indem 1ch' dies ehrenvolle Amt auf Grund des Ver- liner Vertrages tnnebabe und öfféntlicbe Grschäfte wahrzunehmen babe,
welcbe meine Anwesenheit im Gerichtsgebäude erforderlich machen, '
dazu schreiten werde, das Gerichtsgebäude denn um 12 Uhr Mitt zu eröffnen. Ick ersuche eraebenst um 01 sn S ' ag den Sie sich in der Lage fühl-IÉ mibr zfixsgecibbc'xhren.chus m der Sache, rqe en (sz) W. L. Chambers, Oberricbter von Samoa.
Anlage 3. Ueberssßung. I.. V. M. Konsulat, Apia, 7. Januar 1899. Ick- beebre mYeknAK-YYÜ i s Sch “b schliß , rt e ne rei ens anzu e en, wel ich heute an den' obersten (Exekutivbeamten der provisorischen RegierFI von Samoa gerichtet, habe, und zu erklären, daß ich unter normalen Verbanntff-n natiirlich um eine Zusammenkunft der Konsuln und qe: mem'ame Cntschltkßunz derselben ersuchtbaben würde, daß ich indessen angesichts der Strüuna, dteSie einnehmen zu sollen geglaubt baden, und a_ngesichts Jbrer negerltchn Amtshandlungen nicht in der Lage bin, im Hinblick auf dcri Meiner Souveränin Flagge dmcb die Handlungs- weise der bromsoriicbrn Regierung bezüglich des Obergrricbts ange- tbanen Schimpf mich auf irgend welche Erörterung in der Sache mit aneZemzulFs-tn. El te endgül iar [ «digung muß unseren Negierun xn überia en wxrden, welcbe fichrtirch den wahren SaÖverbait dergj) igen THU- w:cklurgen auf Samoa und deren Gründe zu würdigen wr an werden.
Ich habe die Ehre u. s. w. . Herrn F. Rose, (gez) Ernest G. B. Marie- Kaixerlich Yrytschen General-Konsul Via.
Anlage 4 (Unteranlage zu Anlage 3). Ueberseßung, _J V. M. Konsulat, Ayia, 7. Januar 1899.
Ick b b MckßmSHM! b
ee-re mi , ie zu enacbrichtigen, da err Oberri ter Chambers mich qmiltcb unterrichtet hat (und im Bßgéff ist, die 15611361 andersxt konfu'lariscben Vertreter in gleicher Wsise zu unterrichten), daß dre Provrsynsch6Reaierung von Samoa seinen Gerichtshof für geschlossen „erklart, eine Bekanntmachung des Oberrichters herunter. gerissen, eme beivaffnete Wache bor das Gericht gelegt und von xethZertichtsscbretber Herrn Denvers die Schlüssel zum Gericht der- ang a .
Ick gestaite mir, Sie daran zu erinnern, daß srr Oberri ier Chambers der alleinige rich*teriiche Beamte der SUMOZUischkn Schéuß- akte und“ das Haupt der wichtigsten bon dixser Akte geschaffrnen Ein- richtung ist, i_rnd daß er als solcher unter dem Schuß meiner Regierung nicht alixm in deren Eigenschaft als einer drr drei VeritagSre ie- rungen in Samoa, die dort glkicbe Nxchte und Privilegien haben, ck bxfindkt, sondern noch ganz, besonders infolge mriner Proklamation vom 22. Dezerpbrr, Von der ich Ihnen bereits Abschrift übersandt babe, unc?) ns'orin *Z'cht t«Yin der OberrficbterGund seine Familie, sondern au eme rwa w nung und Ein eri tsio unjer * ii en Schu gestellt worden sind. ck ) f Bttsch
fcb gestatte mir. anen mitzutbeilen. daß Herr Oberricbirr CbHinoers sein Gericht beute um 12 Uhr kröffnen wird und daß jedr Behinderung setnrr Person oder seines Gerichts als offene Heraus- forderung_ der Britischen Flagge angrsrben und von den bktvaffnrten Streitkrasteg der Britischen Krone zurückgewiesen wrrden wird.
Ich mochte Ste bijten, die Europäischsn Bewohner von Avia (mit Yusnabme der Britischen Staatsangehörigen) zu warnen, daß baute jederzeit nach 11 Uhr 30 Minuten Vo'mittags zum gedachten Zwrck Feuer von J. M. S. .Porpoise“ eröffnrt werden kcknn, falls irgend einem Widerstande begegyet werden sollte.
Ich beebre mich fe'rner, Six 311 bcnachrichtigen, daß, falls irgend Ixmand bon Denetx, dre gegenxvarttg dabei sind, in der Munizivalt'tät Eigentbum zu zerstdren, oder xonst Jemand dabei erblickt wird. Wenn er es unternimmt, in das Obergericht einzudringen, nachdem der Ohrr- richter dasselbe heizte vertagt haben wird, auf den Betreffenden von J, MK. S. „Yorxoisx' k()]efeilxert werchn Firb-
xmmazi (111 & ur ee ittet mi , ie zu bena ri ti en, da“ er dazu rath, die Eingeborenen-Wache zurückzuziehen, umchdeéNthweuJig- keit, auf dieselbe Feurr zu geben, VVTJUbLUgLn,
Abschrift diesks Schreibens ist dem Deutschen General-Konful über- sandt wordkn.
Ick beebre mich u.s w.
(gez.) Ernest G. B. Maxse, J. Br. M. Konsul.
Anlage 5. Ueberseßung. An Bord J. M. S. ,Po-poise“. Apia, 7. Januar 1899.
Nachdem dczs' Obergericht, welches skb gegenwärtig unter dem Schutz der,Vereintgten Staaten und Großbritanniens befindet _ vgl. Profilamation voni 22. Dezember -, ungescßlirbsr Wrise von der provisorischen Regierung geschlossen worden itt, und die Befehle des Oberrichters, welcbe am Geiiibtsgebäude analseblagrn waren, durch bewaffnete Trupps der gedachten Regierung bcruntergeriffen worden sind, _ wird der Oberrichter, unterstüst von dem Amerikanischen General-Konsul und dem ._Konsul Ihrer Britischen Majestät, unter dem Schuß? brwaffneter Streitkräfte J. M. S. „Porpoise“ heute Mittag eine Gerichtssivung abhalten. Fall! auf Widcrstand gestoßen wird -- was hoffentlich nicht der Fall sein wird -, so wird Feuer eröffnet werden, um die Rechte dieser beiden Großmächte zu scbü n. In Anbetracht möglicher Ereignisse werden deshalb Britische wie merika- rioziscfilperitertisoachn ersucht, falls sie dies wünschen, an Bord der „Potpoise“
u u zu 11 en. (gez.) F. C. D. Sturdee, Kommandant, Aeltefter Offizier der N. O. Divifion.
Anlage 6. Absorhrift.A 7 I via, den . anuar1899.
Euer Hochwoblgeboren beebre,ich mich auf das gefällige Schreiben vom beutiJen Tage, betreffend die Wiedereinseßung des Oberricbters Chambers n den 8013161116 (3011115, zu erwidern, wie folgt:
Euer Hochwoblgeboren batien am 22. Dezember v. I. die Britische Flagge uber d_er Privatwohnung des Oberricbters ebißt und durch eine Proklamgtton vom selben Tage hierdurch die lZerson des (311161 8061106 sowie auch den 8111316106 001111“- unter den Schuß der Britischen Flagge gestellt. Wie aus Euer Hochwoblgeboren Schreiben an den Deutschen General-Konsul bom heutigen Tage hervorgeht,
* 'Du" er' Horkrvobl boten in der «is Regie-u-vq, ZTtreifend, Schlie ung des-Zuprsms (301111: 8 auf „51136, eine Verlevun der Briti chen Flcäme.
Namens der samoanis Re kerung vrote ierx ich hiermit nacb- drücklichst geaeu eine derartige Annaßme, welcbe thatsacblicb und rechtlich unhaltbar ist. Die Britische lagge wurde am 31. Dezember ein- gezogen. und waerb FZ" axstldiesxtcnblinunde eine Verleßung derselben lo en, te 1 un at .
"“er Luer Hochwoblgeboren bekannt, wurde das Urtbeildes Ober- szters, weichys Txnu zum König grmacbt batte, durcb dre Gewalt der Thatsachen umgestünt, und wurde nunmehr die (16 111610 Re- gierung Mataafa's durch die Proklamation der Vertreter der drei Ver- tragsmächte vom 4. Januar auSdrücklich als provisorische Re- gierung anerkannt. Nach den rotokollen zum Berliner Vertrage (Seite 45) unterliegt ez keinem weifel, daß die Stei1unq des Ober- ricbters einer der wichtigsten Bestandtheile dec Samoamscben'Verfaffiing jft( . . . . bbat- 1311656 QkÜQSkZ - *- --. ].)kSIjäSUb 8.00 011161" 3081106 „- -- -- «01110 711131161137 00118bib11b6 1.116 861110611 Z07610m6nb).
7gestrige)! Verfügung der UBI
'Es ist rechtlich und thatsählich angescbloff-xn, daß Oberrtcvter Chambers
noch einen verfaffungsmäßigen Vestandtbeil der gegen seine Entscheidung unter Zusiimmung der drei Konsularvertreter zustande, gekommenen provisorischen Regierung bilden kann. Nach d_em Berliner Vertrage soll der Oberricbter von den drei Vertragßmachten gemeinschaftlich vorgeschlagen (11611160) und von der samoanifcbkn, Regierqng ernannt (ap ojod6c1) werden. Es ist bei der gegennxattiarn voitttscben und mil tätischen L] 18 ausgeschlossen, daß die provisorisch" Regierung Herrn Chambers zum Oberricbter ernennen kann. Dem O. r:r1chter Chambers werden bis zum Eintreffen von»-J--.1'_truktionen senens der drei Ver- tragßregierunqen seine Kompetenzen iortaezablt werden. -'
Rechtlich und thatsäcblich ist eine Vakanxdrs Oberrtcbterposiens eingetreten, und sind daher die Befugnisse dieses Amtes von dem Prasidenien auszuüben. - _ .
Euer Hochwoblgrboren erklare ich bterrzacb: '
.1) Ich protesiiere namens der provisorischen Regierung, daß eme Verlesung der britischen Flame stattgefunden hat, ,
2) die Schließung des 8110161116 (30011; durch die vroyisortscbe R-qierung ist in rolister Uebereinstimmung mit den Grundsaßen des Völker“ und Staatsrechts erfolgt.
3) Euer Hochwoblgeboren begeben durch das Vorhaben, Hrrrn Chambers durch Waffengewalt wieder in sein Amt emzufubren, emen Bruck) der von Ihnen mitunterzeichneten Proklamation, betreffend An- erkennuna der provisorischen Regierung, ' '
4) Ick protestiere biermit namens der provisorischen Regierung gegen rie yon Euer HochWoblgeboren in dem heutigen Schreiben an- gedrobten Maßnahmen, ,
5) Ich protestiere, daß diese Maßnabmm und ihre sofortige Aus- iübrun angedroht sind, ohne daß subor, wie dies na völkerrecht- lichen rundsäven unbedingt erforderlich ist, ein Einverne men stoischen den Beibeiligten auch nur versucht worden ist, ,
6) Euer Hochwoblgeboren schlage ich hiermit vor, Sick) zu xiner gemeinschaftlichen Konferenz der drei Konsuln und der beiden Kriegs- schiffs-Kommandanten um 11.30 am 8013161116 (101111; einzufinden, wo- selbft der völkerrechtlich unbedingt erforderliche Versuch eines fried- lichen Einvernehmens zunächst zu machxn isi, _
7) Inzwischen treffe ich die eriorderlichen _militarischen Maß- regeln, um Leben und Eiaentbum von Weißkn innerhalb der Munizipalität gegen etwaige Marodeure seitens der Eingebornen zu
s en. * vBitte Empfang sofort durch Ueberbringer zu bestätigen. (gez.) [)1. Raffel.
Aa 2c. Konsul Maxie, Ayia.
Anlage 7. Ueberseßung.
Obergericht von Samoa.
Vor Seiner Ehren dem Oberrichter Chambers. Den 7. Januar 1899.
Ja Erwägung, daß die Einfriedigungen dieses Gerichts. von be- waffneten Kräften unterm Befehl der sogenanntcn prrvtsorifchen Re iernnq von Samoa betreten sind, und (- Hauptivo1_t fehlt; zu era nzen: .die bewaffneten Kräfte“?) gewaltsam das Gebaude beseßt gehalten babxn gr en den Protest dcs Gerichtsschreibers, welckxer zu- ge en war, als beZagte bewaffnete Gewalt eindrang; und in Er- w gung, daß ein gewisser Marquardt, der sieb als Bsamter der, soge- nannten provisorischen Regierung ausgab, im N-:nen besagter R_egterung dem besagten Geriebtsscbrciber die Schlüssel zum Hauie abiqrderte; in Erwägung, daß die erwäbvte Handlung unerlaubt, unaeseßlrcb und aufrührerisch gegen den Berliner Vertrag vom 14. Juni 1889 war, unter welchem dieser Grriäojsbof sieht; in Ewägung, daß die soge- nannte provisorische Regierung keine Auffichtsbefuanis; oker Kontrole über das Obergericht von Samoa oder den Obßrrichtcr d.sselben hat, und jeder Versuch, den Gerichtsscbreiber oder einen andcrn Géricbts- beamten zu brbindern, nicbt allkin ungesr [:ck und _unberantwortltcb ift, sondern auch ein Angriff auf die drei * Ertragsmacbte, welche den Vertrag mit der Regierung von Samoa geschlossen haben,
so wird befoblen, erkannt, eniscbieden und bestimmt, daf; Zedlxeder, isi es für seine Person eder unter angeblicher amtlicher Ermacbttgung, irgend eine ibaéjächliche oder sogenannte Regirrung tkgMd welcher Art vertrriend, ausgenommen einen Beamten oder bis Behörden der Re- ierunaen der Vereinigten Staaten von Ameiiia, England und &eutschland bei gemeinschaftlicbrm Auftreten, dies auf seine Gefahr und gegen die Befehle dieses Gerichts thut. (Der Say lautet im Englischen Text: [d 15 0106160, 8.0]11äg6c1, (1601660 auc] (11160d6ä 11161; 8.11), 9615011 «711611161 1UÜ171ÜUQU)' 01 1111061 0118Z6ä 0160161 8.11d1101117 16p166611ijuZ 8,1137 601116] 01 30 661160 (310767111118111- 671161506161“ 61106pc QU 0111061 01 11116 4111110111166 01" 13116 (3076111111611t3 01' b116 11111160 51381288 01“ 611161106, Lnßbmä 01 (361111811)- actjnß 11] _]"01111; 600010 9711] 136 (10111J 80 ab 111611 [)Skj] um] aJaiUZt. t.116 0111616 01' Wir; 0011112.) .
Alle Bücher, Urkunden, ProtokoUe, dxßglrtchen a11e Papiere der Lundkommission, Registerbücher, Landeigentbumsurkunden des Ober- erichts und alle sonstigen Bückxer, Papiere, Urkunden oder Jnvlentarien- ?iücke des Obergerichts von Samoa und, was zu irgend einer Zeit unter der Kontrole und Bestimmung des Oberricbters von Samoa Ikwefen, sind Writer unter seiner Kontrole. ,
(gez) W. L. Chambers, Oberricbter von Samoa.
Anlage 8. Bekanntmachung.
Ich bringe Hiermit zur allgemeinen Kenntniß:
1) Die durch Proklamation der drei Konsuln von 4. d. M. an- erkannte provisorische Regierung ist zur Erfüllung al1er Aufi aben eine_s Staatswesens berufen. Cine Beschränkung ibrer Vefuqni : auf die Ausübung volizeilichen Schußes ist von den Betheiligten weder beab-
Uat noch auSgesvrochen.
2) Die provisorische Re ierung isi hervorgegangen aus dem ge- .wakksamen Umsturz der EntsZ-idung des Oberncbters Hern Chambers "1 der Könißsfrage, durcb welcbe die Mataafapartei sur regierungs- Unfäbia erklart wurde. Eine Foüfübrung der oberricbterlichen Geschäfte dUkch den Oberricbter Herrn Chambers als Bestandtheil dieser gegen seine Entscheidung zu stande gekommenen Regierung ist hiernach kkchtlkch ausgeschlossen.
3) Es ist somit eine zkitweiliae Vakanz im Amt des Oberricbters eingetreten, für welchen Fall die Bestimmung in Artikel 111 Abschnitt 2 der Berliner Generalakte Anwendung findet:
.Die Befugnisse des Oberrichters sollen im Fall, daß dieses Amt aus irgend einem Grunde unbeseßt ist, durch den Vor- sisendén des Munizipalratbs auögeübt werden."
4) iernacb können vor Eingang weiterer Instruktionen amtliche Akte, die der Oberricbter Herr Chambers vornehmen möchte, nicht als rechtsverbindlich an eseben werden.
ia, den 9. anuar 1899. Der Kaisrrlich Yuissche General-Konsul. o e.
111." _ Bericht. des Kaiserlichen General-Konsuls zu Ayia, vom 25. Januar 1899, betreffend den Fall ,GreUSmühl.
Der in der Matrikel des Konsulats eingetragene" am- burqische StaatSangehörige Kaufmann Emil GrevSmuh hat in stark angetrunkenem Zustande am 19. Januar die Scheiben in den Fenstern des Obergerichthebäudes zerschlagen. Greys- mühl ist ein gut situierter GeschäftSmann.
Die That wurde Vormiltags zwischen 10 und 11 Uhr verübt, zu einer eit, zu welcher niemand sich im Gericht bef_and. Der Munizipal- iagistrat ordnete die Jnhafinahme GrevSmuhl's wegen dcs'Polizeive-rgehens „Trunkenheit und unordentlichen Betragens“ an. Nach der Verhaftung von Grevömühl erschien im Obergericht dsr Oberrichter Chambers, begleitet von Konsul Ma se und einem Offizier des englischen Kriegsschiffs. Nachdem die er die samoanische “Flagge auf dem Mast vor dem Obergerichts- gebäude hatte hiisen lassen, ordnete der Oberrichter an, daß Grevsmühl ihm vorgeführt würde. Er verurtheilte ihn zu einer Strafe von 100 Dollar und 100 Tagen Gefängnis; und schritt, wie der anliegende Strafantrittsbefehl zeigt, sofort zur Voilsireckung der Freiheitsstrafe..
Als ich Nachmittags von diesem Vorfall Kenntnis; erhielt, und Grevsmühl meine Hilfe erbat, nahm ich mit [)1. Naffel Rücksprache. Derselbe erklärte sich bereit, in seiner Eigenschaft als sterertretender OberricYFr die Vollstreckung der über GrevSmÜhl unzuständiger eise verhängten Freiheitsstrafe aufzuheben und ihn dem Kaiserlich deutjchen Konsulat als allein zuständiger Gerichtsbehörde zuzuführen. 'Abends 11 Uhr befand fick) GrevL-mühl im Konsulat, wo er sich noch jekt aufhält.
Am 20. Januar wurde von mir das Strafverfahren gegen Grevsmühl wegen Sachbeschädigung (§ 303 N.:Str.- (»I-V.) eröffnet. _ ,
An demselben Tage hatte ich 111 der Meinung, daß ern Eingriff in die Gerichtsbarkeit eines Konsuls seitsns des Ober: richters als eine Sache, die sämmtliche Konsuln interessiere, zu betrachten sei, meineKoUegen zu einer gemeinsamen Berathung eingeladen. Die Axitwort lautete ablehnend. ,
Das konsulargerichtliche Uitheil grgen Grevswühl erging am 21. Januar und lautete in Anbetracht der schweren Uvm- f1ände seiner Verqehung auf 600 «16 Geldstrafe. (GrWSmuhl verzichtete auf Berufung und leistete noch am Tage des
Urtheils Zahlung- (gez ) No se
Anlage zu Nr. 111. Uebersetzung. Obergericht von Samoa. Strafgerichtsbarkeit, , in Sachen einer Anklage gegen E. A. Grevsmühl aus Avia, Samoa,
dcuiscben Untertban.
Avia, 19. Januar 1899. _ Vor Oberrtchier Chambers.
Der oben genannte E A. Grevsmübl, welcbxr der Ausfübrixng eines g-waltsamen Angriffs auf das Obergerichtsgebaude und der vorsay- lichen Zsrstörung eines Theils des Gebäudes, sowie insbesondere. des Zsrscbiagens der Glasfenster beschuldigt worden war, ist in öffentlicher Stvung unter Anklage gestellt und nach Beweis der That durch drei Zeugen und das Geständnis; des Angeklagten, zii einer Geldstrafe von 100 5, und da er sich bei besagtem Angriff und Unfug,'wie auch bei der Verhandlung der Sache der Mißachtung des Gerichts schuldig gemacht hat, ist derselbe zu 100 Tagsn Gefangmß, rm Munizipalgeiängniß, Verurtheilt woiden. _
Ihnen wird hierdurch jest bkfobien, die Persorrdes besagten E A GrESmübl an den Polizeimeister m_1d MuntzxpalgefanFiiß- Wärter zu überliefern, um in diesem Gefangniß einhundert age lang vom beutigrn Tage ab gefangen gehalten zu werden.
An den Gerichtsmarschall _ Herrn J. H. Denvers. (gez.) J. H. D envers, Gerichtsschretber. Obigen Gefangenen Für richtige Abschrift eingeliéfert erhalten J. H. Deninrs, Der Gefängnißwärtcr. Gerichtsmatschai1
Deutscher Reichstag. 52 Sisung vom 9. März 1899, 1 Uhr.
Auf der TageMcdnun steht die erste Beraihung des Geseßentwurfs, betref end Aenderungen und Er- gänzungen des Strafgeseßbuxhs. '
In Verbindung damit Wird em Anirag des Zentrums, der fast denselben thalt hat wre die Vor- lage, beraihen. Leytere ändert die Vorschrif1en uber die Kuppclei (§§ 180 und 181), schafft Strafvorschrifixn furndte Zuhälter ( 1813.) und verschärft die _Vorschriften uber das Verkau en und Feilhalten von Druckichristen (§§1_84, 1843. und 18411). Der Antrag des Zentrums enthäli außer: dem, den Kommissionsbeschlüssen dcr friiheren Session ent- sprechend, eine Aenderung bezüglich der sittlichen „Gefährdung von Arbeiterinnen durch die Arbeit eber unter Mißbrauch des Arbeits: oder Dienstverhältniffes( 1826) und eine; Straf- bestimmung für Personen, welche ansiechende Krankheiten ver- breiten.
Endlich wird in Verbindung hiermit über einen Antrag
des Abg. Freiherrn von Stumm (Rp.) verLa'ndeltZ „Den Reichskanzler zu ersuchen, bei Gelegen ett der in Aussicht siebendkn Revision des Strafgesevbuchs auf die Yetscbärfun der- jenigen Strafen Bedacht zu nehmen, welcbe fur Sittli keits- "verbrechen, insbesondere für die gegen Kinder gerichteten, vor-
gesehen sind.“
Staatssekretär des Reichs-Iustizamis ])1'. Nieberding:
Meine Herren! Unsere heutige Vorlage befaßt sich mit einzelnen strafrechtlichen Bestimmungen„ _, die, wie „die Vergangenheit zeigt, in juristischer wie in sozialpolitischer Beziebilng mit besonderen Schwierig- keiten verknüpft find. Die Bestimmungen hängen an und für sich nicht alle zusammen, aber sie sind doch verkniipft durch ein gemein- sames Interesse, sie gruppieren fiÖ um die wichtige Aufgabe, die jüngeren Schichten unserer Bevölkerung mehr als bisher vor der Gefahr sittlicher Verwilderung zu schützen. Diese Aufgabe verfolgt nunmehr der Reichs- tag bis in die dritte Legislaturperiode hinein. Schon in der vorleßten Legislaturveriode haben die verbündeten Regierungen dem Reichstage eine Vorlage gemacht, die den gleichen Zweck verfolgte wie die gegen- wärtige. Als sie nicht zur Erledigung kam, wiederholten die Re- gierungen sie in der vorigen Legislaturperiode, und als auch dieser Versuch scheiterte, ist“ aus der Mitte des Hauses ver- schiedene Male eine Anregung dahin gegeben worden, daß die Geseygebung in dem von den verbündrten Regierungen be-
fürworteten Sinne einschreiten möge. So haben um!; in der levtrn
Sesfion der vorisen Legislaturperiode sebr eingebende Verhandlungen stattgefunden, über welche dem Hause ein schriftlicher Bericht vor- gelegt worden ist. Das Resultat dieser vielfachen und vieljäbrigeu Bemühungen ist in einer Beziehung erfreulich: es hat sich bezüglich mehrerer Punkte der damaligen Vorlagen und Anträge doch mehr und mehr eine Annäherung der Ansichten herausgestellt, die auf eine schließlich: Uebereinstimmung hoffen [affen durfte. Auf der anderen Seite ist das Resultat aber bedauerlich; denn es haben sich bei dem Mangel der Uebereinstimmung in einzelnen Beziehungen doch schließlich die Aussichten auf eine Gesammtverständigung nicht eröffnet.
Ich bin weit entfernt. deshalb dem Reichstage einen Vorwurf zu machen. Ich kann mir im Gegentheil sehr wohl erklären, daß gerade das tiefe Interesse, welches bier im Hause an dem Grgenstand ge- nommen ist, dahin geführt hat, die Verständigung zu erschweren. Es handelt sich um sittliche und gefellschaftliche Probleme, deren Lösung in einer nach allen Richtungen bin befriedigenden Weise nach der Natur der menschlichen Verhältniss e niemalskzu hoffen sein wird, um Probleme denen außerdem dcks formale Recht der Gesetzgebung nur in gewiffen Grenzen, und auch dann nur schwer beizukommen vermag. Es ist erklärlich, Wenn auch vielleicht bedauerlich, daß unter den Umständen die Einen im Unmutb über die geringe Wirksamkeit der bestehénden Geseße den Bogen noch Weiter anspannen wollen, die Anderen in der Erkenntniß des geringen (Erfolgs, der mit gsießlichen Bestimmungen zu erreichen ist, schon das Grgebene vielleicht als zu viel betrachtrn. Unter dem Druck und Widerdruck dieser verschiedenen Anschauungen sind wir an dem iodten Punkt angelangt, über den wir bis dahin nicht hinauskamen, und der jede legislative Verbesserung unseres bc- stebenden Rechts vereitelt hat.
Nun bin ich der Meinung - und die verbündeten Regierungen tbeilen sie -, daß dieser Zustand auf die Dauer nicht möglich ist, das; deshalb, weil in gewiffen Beziehungen die Meinungen im Hause so weit auseinander geben, die Geseßgebung auf dem ganzen Gebiete zur Unfruchtbarkeit verurtbeiit wird. Es ist ein bedauerliches Schauspiel, wrlches Reichstag und verbündete Regierungen, die Faktoren der Reichgeseßgebung, dem Lande bieten, indem sie über Fragen, die das sittliche Empfinden des Volks in weiten Kreisen doch tief berühren, zu irgend welcher abschließenden Regelung nicht gclangen können. Man * sollte sich auch fragen, ob es im Interesse der Bevölkerung liegt, daß man zwar über Einzelheiten der bisher diskutierten Vorschläge zu einer Annäherung der Anschauungen kommt, die) insoweit eine Ver; ständigung hoffen laffen, daß man aber deshalb doch praktisch zu nichts gelangt, weil man nicht in allem einen Ausgleich der Ansichten erreicht. (Sehr richtig!)
Auch wenn wir die tbaisächlich besiebenven Zustände auf den! hier fraglichen Gebiete uns vergegenwärtigen, wird man nicht sagen können, daß sie in ihrer Enxwickelung die Unthätigkeit der Geseßgebung, wie sie 11-1 den letzten sieben Jahren berborgetreten ist, zu rechtfertigen vermögen. Jm Gegentbeil, man kann sich der Be- sorgniß nicht verschließen, daß wir auf diesern Gebiete in einer Periode sittlichen Niedergangs begriffen sind. Es ist eine traurige Thatsache, die ich hier ausspreche; aber ich glaube, sie ist unwiderleglich, und ich möchte mir gestatten, aus unserer Statistik anen einige Zahlen anzuführen, die, wie ich glaube, keine Meinungsmrschiedenbeit in dieser Beziehung aufkommen lassen. Ich habe vor mir einige Zahlen aus der Reichs- siaiisiik von 1882 bis 1897, __ nicht aus der Zeit vor 1882, weil wir für die früheren Jahre eine Rrickpsstatistik nicht besitzen.
Wenn ich mir das Grbiet der Verbrechen und Vergehen ansehe, Welches unser Strafgeseßbucb in einem besonderen Kapitel behandelt unter der Ueberschrift „Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit“, dann ergiebt unsere Statistik, daß auf diesem ganzen Gebiet in den 16 Jahren von 1882 bis 1897 auf je eine Miliion der strafmüudigen Bevölkerung entfailen sind im Jahre 1882: 200 Fälle, im Jahre 1897 aber 290 Fälle. Mit anderen Worten, die Zahl der Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit ist je für cine Million Ein- wohner um fast die Hälfte der AngangSzabl Von 1882 gewachsen.
Ich sebe mir weiter ein Gebiet an, das-in engerrn Grrnzen sich hält, die Verbrechsn und Vergeben gegen die §§176, 177 und 178 des Strafgefeybuchs. Diese Bestimmungen umfassen einmal die unzüchtige Vergewaltigung bon Personen und sooann die Verbrechen und Vergehen gegen Kinder; dabei muß ich zur befferen Würdigung der Zahlen die bedauerlichr und auch bei dieser Gelegenheit für das Haus nicht unwichtige Tbatsaobe hervorheben, daß von den Verbrechen und Vergehen auf diesem Gebiet etwa 51 aller Fälle auf die Mißbandlung von Kindern entfallen. Von allen, eben bezeichneten Deliktfällen fielen nun, wiederum auf je eine Million der strafmündigen Be- völkerung, im Jahre 1882: 90, im Jahre 1887 schon 95. Dann hat fich die Zahl ziemlich stabil gehalten. Sie war im Jahre 1891 auch 95, im Jahre 1896 aber 120, von 90 im Jahre 1882 ist die Zahl also gestiegen auf 120 Fälle im Jahre 1896.
Endlich um ein Gebiet zu berühren, das gerade in dem vor- liegenden Geseßentwmf eine besondere Rolle spielt, die Kuppelei, die Verbrechen und Vergeben gegen die §§ 180 und 181 des Strafgeses- buchs, so ergeben sich, wiederum für je eine Million Einwohner, im Jahre 1882 nur 43, im Jahre 1885 schon 49, im Jahre 1891 56. im Jahre 1894 74, im Jahre 1897 sogar 77 Fälle! Eine Steigerung, meine Herren, die dcr dringenden Beachtung der legislativen Körper- schaften würdig ist. Noch eine [este Zahl, die Sie bei der Prüfung der Vorlage intrressikren wird, die Zahl derjcnigen Fälle, in denen jugendliche Verbrrcher, Personen unter 18 Jahren , an den Delikten auf dem Siitlicbkeithebiet betbeiligt sind. Ich habe in dieser Beziehung vor mir die Zahlen des Jahres 1897, da betrug die Zahl derjenigen Deliktfäiie, die sich gegen § 176 Nr. 3 des Straf- geseßbuckps richten, Vergeben gegen Kinder, im ganzen Reiche 3085. Von diesen 3085 Fällen kamen 592 auf jugendliche Tbäter, mit an- deren Worten, die Zahl der jugendlichen Delinqurnten auf diesem Gebiete befruz 19 0/0 der ganzen Verbrecherzabl. Was dann die §§ 176, Nr. 1 und 2, und §§ 177 und 178 betrifft, die verschiedenen Fälle der unsittlichen Vergewaltigung, so entfielen auf das Jabr1897 im Ganzen 1092 Fälle. Dabon gehören 234 jugendlichen Personen unter 18 Jahren an, das find 21 % sämmtlicher Fäue. Ich glaube, für jeden, dem es mit Der geistigen und fittlichkn Ge- sundung des Volkes Ernst ist, spricht die Wucht dieser Zahlen genügend. Sie ist nach meiner Meinung ein unwiderleglicber Berveis dafür, daß die sittlichen Zustände bei uns seit 1882 sich verschlechtert haben, und sie ist, wie ich hoffe, angetban, das Haus von neuem ernsthaft vor die Frage zu stellen, ob man nicht in den Sittlichkeitsfragen, die. uns in den levtcn Jahren beschäftigt haben, zu irgend einer, einiger-