1830 / 237 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 27 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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erli en Ho eit dem Thronfolger Abschied nah_m. Bald dar- rsiuf,chge e:“: [27 Uhr Abends , reiste Seine Königliche Hoheit, iu Beg eitun des Generals Grafen „Brahe, der General- Adjutanten Cghrapowißki und Perowske und des Flügel-Ad- jutanten Lasarew, auf dem Dampfschiffe „Newa“ von Pe;

terhof ab und traf gegen 9 Uhr glücklich auf der Schwedi- .

en re atte „Eurydice“ ein. Bei der Abreise Hes Kron- Zéinzeéi5 v§n Schweden salucirte die Lehr-Escadre met 21 Ka- nonenschüssen. Aehnliche Salutschüsse erfolgten von alien Festungswerken und Kriegsschiffen auf .der Rhede, als Seine Königliche Hoheit vor Kronstadt vorbei segelte, woselbsk der außerordentliche Gesandte von Schweden, „Baron Palmskcerna, den Yrinzen erwartete. DerOber-Commandeur des Hafenr von ronstadt, Vice-Admiral Roshnow, und der Hafen-Capt- tain Wassiljew fuhren Seiner Königlicher: Hoheit entgegen. Ersterer überreichte dem Prinzen den Rapyorr. Um 10_Ul)r lichtete die Fregatte die Anker bei sehr ichwachem Winde, während die Herren, welche die Ehre gehabt hacken, det] ho- hen Reisenden bisüxkakhlin zu begleiten ,. auf dem Dampfschiffe na erer o ur e rten.

ck92)“ blZifdzem CietTeral-Gouverneur von Ncu-Rußland und Bessarabien angestellte Staatsraclr Blaranibrrg ist zur Belohnung seiner: im Dienst urid bei archäoligiichcri Ent,- deckungen in Taurien bewiesenen Eifers zum Wirklichen Staats- rat e er obenworden. ,

h JnhBetracht der mancherlei Verluste, welch_e Grufiejn, die Transkaukafischen Provinzen und das Kaukafijrhe Gebiet in Folge der Kriege mic Persien und 'der Türkei _und der häufigen Truppenmärsche, wie auch durch“ den Einfall der Perser in das Russische Gebiet,_ durch Mtßwachs und Pest erlitten, smd diesen Ländern aniehnlecheeBrwrllcgnngen und“ Steuerfreiheiten zugestanden und rückstandtge Zahlungen er- lassen worden. . " .

Diie. Sontag istwon Moskau [)ter eingetroffen; tbr er- stes Konzert wird unverzüglich stattfinden,

Frankreich.

“Depucirten-Kammer. Die Sitzung voni 18. August eröffnete der Vice-Präfident Herr Laffccte nur der Vorlesung des nachstehenden, von drm HauptzRedacceur des neuen JoÉrZal xe Paris , Hrn. Piller , an die Kammer ge- ri teten rei ens: '

ck „Paris, den 14. August.. Herr Leo_ Pillrt hat dre Ehre, Ihnen vorzustellen, meine .Herren: _day er in der Ngmmer seines Blattes vom 17. Juni ein Mit dem Nameti „Vicomte Colomb (Depucirter) unterzeichnetes Schreiben publizirc _yarte, das aus Paris vom 13. Mai datirc „uud an den_ Munster des Innern gerichtet war, und worm der Vcrxasser _das Präsidium des Wahl-Kollegiumsrer Obern Aipen und einen unbeschränkten Kredit zur Einwrrkung guf d&e Wahlen ver- langte; daß Herr Colomb am 21. Juli d. «x- m- Gap em daselbst bei Hrn. Allier gedrucktes Ctrkular-Schretben“ erlas- sen hat, worin er über Lügen, Verieumdungen und Voraurz setzungen, die er laut abläugnec, „Klage'führr ""d, dam1c schließt, daß er das neue Journal d_e Perris bejckyulytgc, es habe das Eingangs erwähnteSchreiben m-der einzigeti „Ab- ficht ers o nnen , ihm die Stimmen Und die Achtung jemer Mitbürger zu entziehen; daß eine solche öffentliche Erkiärung des Hrn.. Colomb , wodurch das neue Journal de Paris Lü- gen gLeFrafc und angeschnldigt wird, offenbar der Ehre iind dem nsehen der Redaktoren dieses Blactrs zu nahe tritt; daß dieses Vergehen von dem Straf-Geirlzbuclw geahndet wird; daß aber andrerseits, dem 5211er Arr. der Charte zu- folge, ein Deputirter nur mit Bewclligrzng 13er Kammer vcw Gericht geladen werden darf. Aus dreien „Grütrden hat der. Jmpetrant die Ehre, die Kammer un) die m ]rnem 5_2sren Art. vorgeschriebene Ermächtigung zu [?ttken , datmr er iofort Hrn. Colomb vor das Zuchcpolizei-Gertcht Yes Serne-Depar- tements laden könne. Und Sie werden ihm grrechc rverdrn. (Geiß) _Leo Piller.“ Es ist das erskemal, daß Folcher Fall sich bei der „Kammer ereignet. Auf den Antrag des Präsidenten beschloß die Versammlung, das Schreiben des Hrn. Piller an die Bureaus zur Prüfung zu überweisen. -- Hr. Payer- gier de Hauranne stattete hierauf einen ausfuhrlÉen Bericht über den von, ihm in der Silzung _vom 11ten (uche Nr- 230 der Staats-Zeicung) gemachten Vorichlagriß, mehrere Artikel des Reglements der Kammer zu .modificeren. Jm Eingange, ZU demselben sagte er: „Ehe die Charte verändrrt war, stand der Geseßes-Vorschlag ausschließlich drm Könige zu, und die Kammer übte die Initiative auf eme so nz- direkteWeise, daß diese fast gar nicht in Betracht kam. Die denkwürdige Akte vom 7- August hat nicht nur die Frei- heiten und Gerechtsame der Nation befestigt, fir. hat auch hren Grundlagen der Repräsentanciv:«Regterung fest-

gestellc: der Geseßes-Vorschlag gehört ]eß-t gletrhmäßiZl allen drei Zweigen der legislativen Gewalt. Vor diesem ugeu- blicke an steht aber auch Ihr Reglement mehr mehr mit der Charte im Einklang, u_nd Sie haben daher bejrhlossen, die un,- UMgänglich nothwendigen Veränderungen darm vorzunehmrn. Wie unerläßlich es ist, daß bei unsern Berathungen gehörige Ordnung herrsche, wissen Sie selbst am bester. Einerseits müssen Sie allzuhäufige und unzeicige Proprfittonen, „die Her Kammer den Vorwurf zuziehen könnten, daß sr das ihr ein,- geräumte Vorrecht mißbrauche, zu ,vermeiden suchen; andrer- seits aber müssen Sie auch nicht allzuskrenge'Forrnen (exk- sefzen, damir die Ausübung jenes Vorrechres nicht illusortich werde. Zwei Klippen find sonacb zu vermeiden: die Ueber- eilung, die nicht die gehörige'Zcic zum Nachdenken läßt,-und dir Langsamkeit, die einen Gegenftqtzd zur gelegenrn Zeit zu erledigen verhindert. Ihre Kommtjfion, durchdrungen von der Wichtigkeit des ihr gewordenen Aufrrages, hätte ge- wünscht, daß es ihr möglich gewesen wäre„ das Reglement

r-öilig umzu]chmelzen; von der andern Seite. hat sie aber die _

Nothwendigkeit erkannt,_J[)nen in Betrrff der zu machenden Grseßes-VorsckUäge so schnell als möglich ecri angemessenes Verfahren zu bezeichnen. Die Erfahrung, wrrd lehren , ob die Re eln, die sie Ihnen in Vor1chlag bringt„ drm beabsich- tigten Zwecke entsprechen. Obgleich das /1te Kapitel des Re-

. *glements, welches eben „von den Propositionen“ han-

delt, dasjenige war , das einer Reform am _nythwenyigsten bedurfte, so haben wir doch, da Sie uns in Yteirr Beziehung keine Gränze gezogen hatten , auch in_ deri ubrigen Kapxteln einige Aenderungen vorgenommen. Hierhin gehört" die gänz- liche Aufhebung des 1.9cen Artikels , wonach die Deputcrtert bisher nur im Kostüm an den Sitzungen drr Kammer Theil nehmen durften, » eiiie Verpflichtung , die „schoii so abge- kommen war, daß man ihr zulekzc nur noch diejenigen Depu- tirten unterwarf, welche die Rednerbühne besteigen wollten..“ Der Berichrerstatrer machte hierauf noch einige andrre mm- der erhebliche Veränderungen namhaft; z. B. daß in 9an Fällen, wo die Kammer bisher durch Aufskehen und Sitzen- bleiben abstimmte, künftig die Kugelwahl start findrnsolle, sobald 20 Depucirte rs verlangten. Unter die völlig neuen Bestimmungen, die derselbe in Vorschlag brachte, gehören

“folgende: ZexT-er Deputirce, der einen Geselzcs-VorsMag ma-

chen will, nnterzeichriet denselben und legr ihn auf das Büreau des Präsidenten nirder, der ihn seinerietts unter die neun Büroaus der Kammer vertheilr. Sind drei Büreans der OJTeinung, daß die Proposition zu entwickrln sey, so wird sie in der nächsten Sitzung öffentlich vorgele|en. Nachdem sol- ches gesciheixn , verlangt der Propynent, daß die Kammer

ihm einen Tag bestimme, wo er ]rinen Antrag entwickeln

könne. An diesem Tage seßc er die Gründe dazu auseinan- der. Finßet sein Antrag Unterstützung , so. fragt der Präsi- dent die Kammer, ob sie derselben in Erwägung ziehen, ihn vertagen, oder ganz beseitigen wolle. Jm erstern Falle wird die Propoii'ixion gedruckt "und unter die neun Bureaus ver- theilc, die unter fich darüber bcraihschlagen und demnächst zur Prüfung 'derelben eine Kommiison ernennen, die- ihren Bericht darüber abstattet. _ Dir öffentliche „Berathung, die in Folge dieses Berichte; stattfindet, zerfällt in zwei Theile“: die allg-rmeine Diskusion und die Diskussion über die ein- zelnen Artikel. Will ein Deputirter Verbesserungen in dem barreffendrn GeieH-Éncwurfe vorschlagen, so muß solches schon vor der Eröffnung der Berathung über die einzel- nen Artikel geschehen. Im Laufe dieser lekzcrrn Bera- thung darf keine geschriebene Rede vorgetragen werden. Bei den Berathungrn über das Budget ]oll dagegen eine allgemeine Discuison über jedes einzelne Ministerium scart finden. ZedePropofitiotrkann, ielbsk wenn die „Bera- tl).ung darüber bereits begonnen hat, von dem Proponenten zurück genommen werden; nir_nmt aber ein Anderer fie4auf, so muß die „Berathung fortgeießc werden. Jeder Vorichlag wird, wenn er angenommen worden, zu einem „Beschluss der Kammer. Wird der Urheber einer Proposition nichc zum IMYMM _drr mit der Prüfung derselben zu beauftra- genden omnziiston gewßhlt, so hat er das Recht., Hen Sitzungen dieter Kommtntozt beizuwohnen, jedoch ohne eme berachende Stimme. Adreß-Encwürfe an den König werden von einer Kommission entworfen, die aus dem Präsidenten .und 9 von den 9 Büreaus zu wählenden Mitgliedern der Kammer bestehen. .Die Adresse selbst. muß, nachdem sie angenommen worden , in das Silzungs-Protokyll einge- tragen werden. Die Ancworc des Königs Wird öffent- licl) vorgelesen und gleichfaiis in' das Protokoll eingetra-

qen. -- Die Eröffnung der Berathungen über diese-

Herschiedeuen Vorschläge wurdebis zum 23|en ausgesetzt. _-

Die Tages-Ordnung berief jelzc den Berichterstatter der mit-

_ wie den betreffenden Familien am besten zu helfen sey , der

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derPrüfung des Salverteschen Vors-chlages-(wegen Anklage der vorigen Minister) beauftragten Kommission, Hrn. Bére'nger, auf die Rednerbühne. .Die Kommission, äußerte er , habe die Nothwendigkeit erkannt, von der Kammer die? benöthigte Vollmacht zu begehren, um ihrem Auftrage den er- forderlichen Nachdruck zu geben; das Recht, die Minister in Anklagestand zu-versekzen und vor die Pairs-Kammer zu laden, würde völlig illusorisch seyn , wenn die Kammer nicht Beweise sammeln, die Vorlegung amtlicher Aktenstücke ver- langen, Zeugen verhören und Untersuchungen anstellen dürfte; eine andere nicht minder unbestreitbare Bcfugniß der Kam,- mer sey das Recht", die Anzuklagenden zu vernehmen, denn gewiß werde kein Deputirter einen Minister in Anklagestand verseßien wollen, Wenn er nicht zuvor dessen Vertheidigung gehört habe; ohne Zweifel habe die Kammer, als sie eine Kommission zur Prüfung des Salverteschen Vorschlages nie- dergesekzc, dir- Absicht gehabt, ihr einen Theil ihrer eigenen Gewalt zu übertragen, um sie in den Stand zu seßen, ihren Auftrag gehörig zu erfüllen; hierzu sei aber vor allen Dingen noth- wendig, daß die Kommission nicht auf dieselben Hindernisse stoße,- die fick) vor zwei Jahren bei der Prüfung des Labbey de Pompiéresschen Vorschlages wegen Anklage des Villizlé- schen TNiniskeriums dargeboten hätten; je wichtiger die An.- klage sey und je mehr die einzuleitende Untersuchung die ge- sammte Nation interessirr, um so furchtbarer sey auch die Verantwortlichkcit, die auf den Anklägcrn laste, und um so ;nothweudiger sey es, daß die Kommission mit voller Sach- kenntniß verfahre; er ( der Berichterstatter) trage daher auf folgenden Beschluß an: „Die“ Kammer ermächtigt die mit der Prüfung des Salverreschen Vorschlages wegen Anklage der vorigen Minister beauftragte Kommission, alle die „Befug- “nisse auszuüben; die_ den Znstructions-Richtern und den Raths-Kammern-ZUstehen.“ - Nachdem die Kammer beschlossen, sich mit diesem Antrags am folgenden Tage zu beschäftigen, lrgte derF i n a nzx M in i | e r einen Geseß-C'ncwurfvor, wonach künf- rig die Gebühren für die Eintragung aller bei der Eröffnung von Anleihen gegen VerpfändUng von Waaren aufzunehmenden Verhandlungen auf 2 Fr. herabgeseßt werden sollen. _ Hier,- auf begann die Diskussion über die Proposition des Herrn ONercier wegen Einführung einer neuen Eidesformel, wor-

über Herr Marchal Tages zuvor den Kommissions-BeriM -- - '

abgestattet batte. Hr. v. Paixhans verlangte, daß man für die Offiziere der Land- und Seemachc eiiiem besondern Eid einführr, damic man fie nicht ferner unter dem Vor- wande der Ausübung ihrer Soldatenpfsicht dazu zwingen könne, gegen ihre eigenen Landsleute die Waffen zu führen. Herr TNarchal warider-Ochinung, daß diese Frage eine zu reiflicbe Erwägung verdiene, als daß sie schon jeizt gelöst wer,- den könne.; es sei angemessener, sie .bei den Berachungen über das Milimir-G'eseßbuch zur Sprache zu bringen. Herr Boissy d'Anglas glaubte dagegen, daß man die bisherige Eidesformel für die Militairs: „Ick schwöre und verspreche, dem Könige gut und treu zu dienen, Allem, was die von Sr. Majestät “ernannten Chess mir gebieten, zu gehorchen und meine Fahne niem“als zu verlassen“, unmöglich fortbeste- hen lassen könne. C'r verlangte daher, daß der Antrag des Herrn von „Paixhans der betreffenden Kommisfion- zur Prü- fung Überwieseti werde. Herr Mestadier- stimmte dieser Ansicht bei; eben so Herr Bernard, welcher es indeß für dringend nothwendig hielt, die Berachung Über diesen Gegenstand möglichst zu beschlermigcn , da be- reits eine große Anzahl von Zustiz-Personen ffch geweigert habe, den Eid zu leisten, ohne deshalb ihren Abschied zu neh- men. Die Versammlun -beschloß hierauf mit geringer Stimmen-Mehrheit, den orschlag des Herrn von Paizrhans der betreffenden Kommission zur Prüfung zuzustellen. --' Am Schluss der Sißung kam noch der von Herrn B. Deles- „sert proponirte Geseß-Entwurf wegen Belohnung der in Ider letzten Revolution Verwundeten , so wir wegen Unter- sützung der hinterlaffenen Familien derGebliebenen, zur Sprache.. Herr Karl Dupin verlangte anfangs, daß man ein besonderes Waisenhaus für die Kinder der als Opfer ge- fallenen-Arbeiter stifte, nahm jedoch diesen Antrag auf die “Bemerkung des Herrn Zars , daß man die Art und Weise,

Regierung selbst überlassen müsse, wieder zurück.- Der Ge- seß-Entwurf wurde zule t mit einigen von der Kommisswn in Vorschlag gebrachten mendements in folgender Abfassung angenommen: . *

„Art. 1. Allen denjenigen, die an den glorreichen Ta- gen des 26sten bis 29. Juli bei Vertheidigung der National- Sache in Paris verwundet worden sind, sollen Belohnungen zuerkannt werden. Die Väter, Mütter, Witwen und Kin-

erhaltenen Wunden noch Unterliegen möchten, , sollen Pensio- nen oder Unterstüßungen erhalten.“ .

. „„Art. 2.' Jeder, dessenEigenthum durch jene Ereigniss gelitten hat, soll auf Kosten drs Staats entschädi t werden.“

„Art. 3. Um das Andenken der gedachten z'*re'igniffe zu bewahren, soll eine Medaille geschlagen werden.“ .

„Art. 4. Eine von der Regierung ernannteKommisfion wird die erforderlichen Nachforschungen veranlassen, um die Ansprüche Derer zu ermitteln, die in Gemäßheic obiger Ar- tikel. zu Belohnungen, Pensionen, Unterstützungen und Enr- schädigungcn berechtigt find. Die Arbeit der Kommission soll den Kammern mitgetheilt werden, um dem von ihnen zu ver- langenden Kredite als Belag zu dienen. Ein namentiiches Verzeichniß der Bürger, die eine Belohnung verdient haben, so wie einr allgemeine Liste derer, die geblieben sind, sollen. in die Geießsammlung eingerückt und durch den Moniteur bekannt gemacht werden.“

Die Zahl der anwesenden Deputirten belief sich auf 233; hiervon stimmten 227 für und 6 gegen den Entwurf. Die Sitzung wurde um 3;- Uhr aufgehoben.

Paris 19. August. Der heutige Moniteur enthält nunmehr die von den hiesigen Blättern bereits angekündigte Königl. Verordnung vom 16cen d. TM., wodurch eine neue Pariser Municipal-Garde errichtet wird. Die Hauptbeskim- mungen dieser Verordnung smd folgende: Die Pariser Gen- darmerie ist aufgelöst; statt ihrer wird ein neues Corps un- ter dem Namen Pariser Municipal- Garde für die „Bewachung der Hauptstadt und Handhabung der Polizei in- derselben errichtet. Dieses Corps soll zur unmittelbaren Ver,- fügung des Polizei-Präfekten stehen, von einem Obersten be- fehligt werden und 1443 Mann stark seyn. Die Bestim- mungen der Verordnung vom 29. Okt. 1820 in Betreff des Avancemencs, der Bedingungen des Einkritts in dasselbe, so wie des R&nges in der Armee und der Ansprüche auf Beloh- nungen finden auf dieses neue Corps Anwendung. Nur bei der ersten Bildung desselben können Pariser National-Gar- disren aufgenommen werden, auch ohne früher Kriegsdienste ?Mistcc zu haben, wenn sie die sonstigen Bedingungen er-

en.

D_er Marine-Minisker, Graf Sebastiani, hat folgendes Rundjchreiben an die General-Kommissaricn erlassen: Paris, 12. August. Mein Herr! Es ist beim Marinc-OJTinisterium angefragt worden, ob die Schißfahrt unter dreifarbiger Flagge von keiner Gefahr bedroht sey. Zeh beeile mich, in diricr Hinsicht die Besorgni'ffe des Handelssfandes zu zer,- screucn. Den verschiedenen Mächten ist Anzeige gemacht worden, daß die Französisrhe Regierung die drei Farben an- genommen habe. Diese Anzeigen smd mit derjenigen Würde urid Gemessnheicgemacht worden, welche geeignet sind, ihnen Achtnng zu verschaffen. Ich habe daher Grund, zu glauben,“ daß die Schifffahrt unter der National-Fiagge weder Gefah-' ren noch sonsrige Uebelsrände nach sich ziehen werde. Sollte meine Vorarwsraht getäuscht werden, so würde ich unverzüg- -lich _an diejenigen Maßregeln denken, die mir meine lebhafte Fürwrge für die Interessen und die Sicherheit des Handéls" einflößen wird. Ich rechne, mein Herr, auf schleunige Ueber,- sendung aller, von Ihnen etwa eingezogenen Erkundigungen“ und eriuche Sie, grgenwärtige Depesche den im Bereich Zh- res Marine-Departements befindlichen Kammern und Ge- richtshöfen möglichst bald mitzuthcilen.“

Der Monit'eur enthält außerdem die Ernennungen" einiger Unter-Präfekten und Maires.

Der Genergl-Lieutcnanc Graf Ornano isi zum Befehls- haber der vierten ONilitair-Diviston an die Stelle des Gene- ral Boyer ernannt, der "den Befehl Über eine Division der Armee in Afrika erhalten hat.

Se. Maßestär empfingen gestern eine Deputation der hie- sigen Bühnemdichter und Komponisten, an deren Spitze Herr C'tiennesatid; in der Anrede des Letzteren kommt folgende Stelle vor: „Sire, auch die Künste und Wiffénschaften wer- den um die Wette diesen großen National-Sieg feiern. Die dramatische Kunst, welcher unter einer argwöhnischen Regie- rung Fesseln. angelegt waren, wird unter einem hochhcrzi en von Mißtrauen entfernten Fürsten wieder ihren freien uf; schwung neHmen. Aufs neue, werden fich auf der Bühne jene hohen Gefühle vernehmen lassen, welche die Seele erhe; ben, den Patriorismus cnczünden und die politischen Sitten eines Volkes befkärken. Die Bühne bedarf der Freiheit und" des Schulz-es; erstere wird sie in der neuen Zeit finden , die sich vor uns öffnet, und lekzrere wird ihr gewiß "ein König gewähren, der die Wissenschafcen wie Alles,“ was zur Ruhe Frankreichs beiträgt, mit seiner Liebe umfaßt.“ Der König

drr _derer, die dabei unterlegen sind , oder die in Folge der

erwiederte unter Anderem: „Niemand, meine Herren, kann