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der Fabrikant seine Waare an einen Großhändler coniignireti, so kann “ihm dieser dafür nur Papiere anbieten; der Fahrt- kant aber erhält auf dieses Papier kein baares Geld, von dem Banquier. Um diesem Uebel abzuhelfen, haben zahlreiche Konferenzen unter den Kaufleuten |act gefunden. Man hat fick) allgemein überzeugt, daß die Fabrikation an fich_ in dem blühendsten Zustande ist; die überfüllten Lager beweijen dies; der Fabrikant möchte gern consigniren; aber der Kaufmarm kann ihm nur Papier bieten, und es ist daher nothwendig, daß man ihm behülfiich sey, dasselbe zu discontiren. “OChne Zweifel isi die Bank der stärkste Discontirer; aber ihre Sta- tuten sind so strenge, “daß sie die solidesten Effekten, worunter ohne Zweifel die Waaren der Fabriken gehören, nicht anneh- men darf. Unter diesen Umständen erscheinc es als das em- fachske und zwechdienlich|e Mittel, ein oder medrere Discon- tirungs-Comptoire zu errichten, und dies ist es, was der "Handelsstand beabsichtigr. Z| ihm die Regierung ()“?sz * Uichc behülflich, so“ wird derGeselx-Erithtrf, mit dem wir uns in diesem Augenblicke besrhäftigen, völlig fruchtlos seyn, denn, wiegesagt, es“- werden wegen des Mangels an baarem_©elde auch keine Consigrracionrn- statt finden.“ Hr. Perjil cr- klärte fich zu Gunsten des von der Kommijfion gemachten Vorschlages, das Geselz auch noch auf Anleihen ge- gen die Hinterlegung von Accien von Handels,- (He,- sellschaften zu ersrrizcken; nur meinte er, daß man selbiges . nicht blos auf anonyme, sondern auf alle Kommandiccn " ohne Ausnahme, so wie auch auf Darlehen gegen Depdnirunzr von Scaatspapieren ausdehnen müsse. Hr.Humann 1chldß sick) diesem Anfrage an. Nach einigen Bemerkungen des Be,- richcer|atters, so wie der Herren. I. Lefdbvre u_nd Berryer, wurde der nur aus einem einzigen Artikel bestehende Gez'eiz- Entwurf nach dem Anfrage des Hrn. Persil modifizirt und mit 194 gegen 8 Stimmen in folgender Abfassung ange,- nommen: “ ' „Die Kontrakte bei der Eröffnung von Darlehen ge- gen Hinterlegung oder Confignation von Waaren, Fran,- zöfis'chen Staatsyapieren oder Actien von Gewerbs-Ver- einen und Privac-Banken, sollen gegen eine bestimmte Abgabe von 2 Fr. zur Einregistrirung zugelassen werden.“ Als mehrere Depurirte die Bemerkung mactzren, daß die Ver- sammlung nicht zahlreich genug sei), um abzustimmrn, stükzcc der Präsident sich darauf , daß die Kammer in diesem Au- genblicke nur aus etwa 348 Mitgliedern besiche, mithin 202 (die Zahl der Atrwesench) zur Abstimmung mrl)r als hin- reichend seyen. -- Hr. „Demarxxay bestieg hierauf die Red- nerbühne, um der Kammer den Vorschlag zU machen, Fünf:- tig zur Prüfung'der Finanz-Grseße eben so viele Kommi]- sionen zu ernennen, als es_ einzelne Ministerien gebe. Bis- her wurden zur Prüfung des Budgets immer *nur zweiKom- missionen ernannt, wovon fich die eine mit der „Einnahme, die andere Mit den Ausgaben beschäftigte, die aber insofern nur eine einzige von 18 Mitgliedern bildeten, als fie gewöhn- lich zu einer gemeinschafclichen Berarhung zusammenrraten. Der Rednér [)ielc dieses Verfahren für sel)r..Zeic raubeud und dem Zwecke einer gründlichen Erörterung wenig entspre- chend. Nach einigen Betrachtungen Über die Angemessenheit des dagegen von ihm (Demargay) gemachten Antrages, wo- «bei er sich auf die Ansichten des Hrn. B. Constant, Karl Dupixi und Duvergier de Hauranne stützte, theilte er diesen Antrag selbst als einen Zusatz zum Reglement mit. Derselbe lautet also: -- ;,Bei der Berathung über die Finanz-Geseß-Entwürfe wegen Feststellung des Einnahme:- rmd AUSgabe-Budgets soll der Etarjedes einzelnen Ministeriums so betrachtet werden," als ob er ein besonderes Budget ausmachte. Dem gemäß sollen die BÜreaus eben so viele Kommissarien er- nennen, als es Ministerien giebt, und überdies noch einen besondern Kommissarius für das Einnahme-Budgct. Diese Kommiffarien treten demnächst zur'Bildung derjenigen Kommisfion zusammen, für die sie gewählc worden sind, um fich über die ihrer Prüfung unterworfenen resp. Bud- gets zu beräthen und die Berichterstatter zu ernennen, die darüber an die Kammer zu berichten haben. Jeder Kom- mrssarius wird in den Büreaus durch eine besondere Ab- Ükmmyng ernannt. Die „Berichte über die Ausgabe-Bud- gets sqmmtlicherWZinisterien sollen stets dem Berichté über das EMk7*€tk)me-é25udget vorangehen.“ Nach einigen Bemerkungen des Herren Augustin Périer UNd v. Tracy beschloß die Kammer mit großer Stin'imen- Meßrßetk- die Proposition des Hr. Demargay'in Erwägung zu,zie en. -- Ami Schluffe der Sitzung startete noc!) r. v. BWIN!) den_ Kommjsfions-Bericht über den vor einiger Zeit von dem Grafen v. Sade gemachten Vorschlag in Betreff
Er bemerkte, daß der ganze Bau auf 2,700,000 Fr. veran-
schlagt worden sey , und daß die» Kosten desselben seit dem
ONonat Juli 1828, wo er begonnen, fich auf 1,646,362 Fr. beliefen; das Gebäude sei bereits unter Dach, und der innere Ausbau werde im nächsten Jahre vollendet werden; wollte man jetzt noch auf den Antrag des Hr. v. Sade, für den Saal selbst statt der halbxn Zirkelsorm das Pavanelogram zu wählen, Rücksicht nehmen, so würde man eine Summe von 874,629 Fr. geradezu weggeworfen haben; abgesehen hiervon, habe es aber auch noch der Kommission geschienen, daß die halbe Zirkelsorm zweckmäßiger als das Oblongum sey, weil man den Redner hierbei von allen Seiten am besen hören könne. Aus diesen Gründen könne die Kommission dem An- trags des Grafen v. Sade nicht beipflichten. Leßterer nahm hierauf seine Proposition zurück. Die Sißung wurde um 5 Uhr aufgehoben.
Paris , 27. August. Der König führte gestern in ei- nem dreistündigen Minister-Rathe den Vorfilz und arbeitete demnächst mir dem See-Minisker, Grafen Sebastiani. , Vor- gestern empfingen Se. Majestät eine Deputation der Stadt Rouen, welche den Wunsch aUSsprack), daß der König, der „schon als Herzog von Orleans dem aus "ihrer Stadt gebürti- gen großen Dichter Corneille eit: Denkmal in der Sr- Ro- ck)us-Kirche habe errichcen lasseu, auch jetzt den Plan der Er- richtung eines Denkmals für diesen Dichter in seiner Vater- stadt genehmigen und seinen Namen den Unterzeichnern die- ses Unternehmens brigesellen möge. Der König erwiederte den Abgeordneten: „Die Skadr Rouen [)at fich stets durch ihre Vaterlandsliebe ausgezeichnet. Die Bewohner von Rouen haben in den denkwürdigen Tagen des Juli Beweise der ehrenwerthesten Hingebung geliefert. Frankreich und ich werden dies nie vrrgessen. Sagen Sie ihnen, daß sie Theil an meiner Freundschaft haben. Was das Denkmal Corneixles betrifft, so werde ich mit Vergnügen an diesem Tribute der National-Danébarkeir Theil nehmen. .Der König der Franzosen wird beendigen, was der Herzog von Orleans an,- gcfangen hai.“
Der heutige Moniceur enthält wieder eine Reihe Kö- nigl. Verordnungen. .Die erste, durch welche das Pan- theon seine frühere Bestimmung wieder erhälc, lauter im Wesentlichen folgeridermaßen: „Wir Ludwig, Phiüpp LC„ haben in Bciracht , daß die Nacional-Gerechtigkeik und die Ehre Frankreichs es erheischen, daß die großen Männer, die stel) Verdienste um das Vaterland erworben, indem sie zum Glücks und RUHM dessrlben beigetragen haben, nach ihrem Tode einen glänzenden Beweis _ der öffentlichen Achtung und Dankbarkeit empfatigen,Folgerides verordnet“: Art. 1. Das Pantheon soll seiner ursprünglichen und geselzléchen Bestim- mung i'cyiedergegeben und die Inschrift: „Den großen Männern das dankbare Vaterland“ auf dem Giebel- felde wiederhergestellc werden. 'Die Ueberrcsre der großen Männer„ die srch Verdienste um das. Vaterland erwarben, sollen darin beigeseßtWerdeU. Art. 2. Es sollen Maaßre- geln getroffen werden, um zu bestimmen, unter welchen Be- dingun en und in welchen Formen dieses Zeugniß der Na- tional; ankdarkeic im Namen des Vaterlandes ertheilt wer- den soll. Eine Kommission wird unverzüglich mit dem Ent- wurfe eines Gesetzes über diesen Gegenstand beauftragt wer- den. Art. 3. DM Dekret vom 20. Februar 1806 und die Verordnung vom 12. Dezember 1821 werden hiermit aufge- hoben. Unsere Minister des Innern und des öffentlichen
s Uncerrichts werden fich mit einander verständigen , um das
Pantheotrin möglichst kurzer Zeit der obgenannten Bestim- mung wiederzugeben.“ - Die meisten Bestimmungen obiger Verordnung sind übrigens schon in den ersten Tagen nach der jelxigen Revolution von Seiten der Bürger ausgeführt worden , so daß dieselbe nur als eine Bestätigung "des Ge- schehenen von Seiten der Regierung zu betrachten ist.
Die zweite Verordnung isi folgenden Inhalts: „Wäh- rend der drei Tage, durch welche unsere Unabhängigkeit be- gründet worden, haben Franzosen große Beweise von Hin- gebung und Muth gegeben, wofür ihnen eine gerechte Beloh- nung gebührt. Da Wir im Interesse der Gerechtigkeit wün- schen, daß bei der Vertheilung der zu bewilligenden Beloh- nungen die größte Unparteilichkeit herrsche, so haben Wir Folgendes verordner: Art. 1. Eine Kommission soli ernannt werden, um von den Civil; und Militair-Behörden , den Corporationen und einzelnen Individuen die Gesuche um Belohnungen entgegen zu nehmen, welche denjenigen Fran- zosen bewilligt werden sollen, die sich an den Tagen desi 27., “28. und 29.3110 durch ihre Hingebung für die Nattotial- Sache ausgezeichnet haben. _ Art. 2. Auf den Bertchk
des neu zu bauenden Saales der Depucirten-Kammer ab.
dieser Kommission sollen die von den verschiedenen Ministe-
' aufgehoben.; sie ist in folgender Weise abgefaßc: „Art. 1. Die
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rien zu bewilligenden Belohnungen fe gestellt werden. - Art. 3. Die Gesuche werden acht Tage| lang nach der Be- kanntmachung gegenwärtiger Verordnung angenommen, und 14 Tage nad!) derselben muß die Kommisfion ihren Bericht abstatten. - Art. 4. Diese Kommission- bilden: der Platz- Kommandant von Paris , General Fabvier als Präsident, ZZeri“ Audry de Puyraveau als Vice-Präsidenc, die Herren
'eorg Lafayette mid Joubert als Stabs-Offiziere der Natio- ngl-Garde,-ein Zögling der polyteckmischen, einer der medizi- nischen und einer der Rechtsschule, welche von den Zög'lingen selbst zu wählen'sind, und vier von dem Präfekten des Seins.- Deparcemetrts zu-bcsrimmende ,Pariser Bürger; Secretair der Kommiision isk Hr. Martin.“
Durck) die dritte Verordimng wird der Admiralitäts- Rath, in Erwägurizz, daß diese Behörde den von ihr geheg- ten Hoffnungen entsprochen, bekkätigc und durch folgende nerje P?itglieder“ verstärkt: durch den Admiral und Pair von Frankreich, Baron Duperré, die Vice-Admirale, Grafen von Rigny und Zcicob, die Conrre-Admirale, Bergcrer, und Baron Rous1itr, den Baron Tupinier, Direktor der
äfen, und Hrn. Boursainr, Direktor der Fonds. Zum ecretair des Admiralitäts-Raths wird der Direi'cdr der Schiffsbautrn, Hr. Boucher, ernannr.
Die vierte Verordnung lautet: „In Betracht, daß, wenn die Vollziehung einiger Gesekze durch die Gewalt“ der Dinge fÜr den Augenblick" suspendirc worden, es jrixt, wo Friede und Ordnung- Überall sich wieder herstellen, Von Wick),- tigkeit ist„ die Vergangenheit von der Gegenwart scharf zu trennen und den Zeitpnnkc wieder zu, bestimmen, wo alle “Geseße, selbst diejenigen, deren baldige Modification für 116- ihig erachcec werden sollte , wieder in Kraft treten, haben Wir Nachstehendes verordnet: .A r r. 1. Un,- éserr Verordnung vom 2. August, welche die Vernr; ;thetlungen wegeri Preßvergehen über politische Gegen,- ;skände außer Kraft selzc', findet auf diejenigen Verurtheisun- gen Anwendung, weich: Uebertretuxrgen der Gesetze, Verord- “nungen und Reglements Über den Stempel und die „Bekannt- “machung periodischer Blätter und Schriften, so wie An- schläge, „Kupferstiche und Lirhographieen, becreffen. -- Art. 2. Den wegen Vergehen und'Uebertretungen dieser Art bis heute eingeleiteten gerichtlichen Verfolgungen soll keins Folge Weiter gegebrn werden. -- Arr. 3. In Zukunft und vom heutigen Tage an werden Unsere General-Prokuratoren und Anwalte bei den Civil-Gerickjten, so lange die im Artikel 1. erwähnten Gesetze und Reglements nichr abgeändert werden, auf die Vollziehung derselben halten,“
„Durch die fü n fte Verordnung werden die seit der Restaura- - tion ergangenen Verurtheilungen wegen politischer Vergehen
Urrheile, Entscheidungen urid Beschlüsse, welche in Frank- reich sowohl als in den Kolonieen seit dem 7. Juli 1815 bis auf-dexi heutigen Tag von den Königl. Gerichcshöfen und den Ajfisen, so wie von den Kriminal-Gerichts- und Pro.- votal-deen , Militair-Kommissionen, Kriegs-Rächen und anderen ordentlichen oder außerordentlichen Gerichcs-Behdr- den wegen politischer Handlungen erlassen worden sind, wer- den hiermit außer Wirkung gesetzt. - Art. 2. Die von den genannten Urtheilen, Entscheidungen imd Beschlüssdn betroffe- “11en Personen treten, ohne Beeinträchtigung der von dritten Personen erworbenen Rechte, in ihre bürgerlichén und poli- tischen Rechte wieder ein. Die in Folge der genannten 'Urthrile und Beschlüsse in Haft befindlichen Personen sollen soglxtch in Freiheit gesekzc werden. Die aus Frankreich ab- wesenden Zudividuxn haben sich bei denjenigen Unserer Bor- schafcer, diplomatijchen Agenten und Konsuln, die ihnen am nächstensnd, zu melden und werden von diesen.. Pässe »zur Rückkehr'nach Frankreich erhalten. -- Art. 3. Der Staat!- Schaß so_ll zu keiner Wiedererstactung der Kosten oder Geld- strafen verpfiichtet seyn. -- Art. 4. Die wegen der im Art. 1_. erwähnten Handlungen etwa begonnenen Verfolgungen 1ollen als nicht geschehen angesehen werden.“ _- Obige fünf Verordnungen smd sämmtlich vom 26. August datirt und die erste von) Miriisker des Innern, die zweite vom Kriegs-Mi- "msker, die dritte vom See-Minisker, die vierte und fünfte vom Großsiegelbewahrer contrasignirt.
Eine rechste Verordnung betrifft die Errichkimg eincr reiterrden Batterie.“, die den Namen „Pariser Reserve- Batterie“ führen und aus 4 Offizieren, 102 Unter-Offi- zieren und Kanonieren, 10 Pferden far die Offiziere, 52 Reit,- Und 48 an-Pferden'beskek)en soll. Die gegenwärtig in. der Milicairschule befindlichen Unter-Offiziere und Kauonicre sol,- len dieser Batterie einverleibr werden, deren Uniform und Besoldunq Übrigens ganz die1elben seyn werden, wie bei der
Der Pokizei-Präfekt hat hinsichtli der Au läu e und Zusammenrottungeti der Handwerker Lchstehendx Txerord- xzung erlassen: „Wir,xStaatsrath und Polizei-Prä'ekt, haben m Betracht, daß Handwerker in großer Anzahl Zeit einigen Tagen und unter verschiedenen Vorwänden die Straßen der Haxuptskadt durchziehen; -- in Erwägung, daß, wenn schon diejelben, getreu den „Gefimmngen, von denen die heroische Bevölkeerung von Paris beseelt ist, keine Handinng der Ge,- walcthatcgketr begehen, dennoch ihre mehr oder weniger lär- menden Vrrjatnmlur1getijschon an sich selbst eine große Un- ordnung stxrd, welche die friedlichen Einwohner beunruhigc und das] Vertrauten, welches die Französis-Kze Ration LMU“ durckz sie und fur fie errichtete“ Regierung schuldig isi, schwachen kann; -- in Bctrachk ferner, daß diese Versamm- langer deri Handwerkern einen empfindlicheii Verlust an Reiß und Arbeit in einem Augenbliiée verursachen, wo großeaöf- fentliche Werksräcten für sie offen stehen, UNd daß fie Geke,- genhett zu Unruhen geben „können, welche die Urbelgesrmten zr; benußetr- nicht versäumen würden; -- in Erwägung, da“? dre Lsufrexhrerhalcung der unserer Vcrantworklichkeic anver- tranken öffentlichem Sicherheic' gcbéeterisch erheischt, daß die- ]er- Zustand 'der Dirige ein Ende nehme; "* in Becracht, daß, wenn die Pairijer Handwerker gegründete Beschwerden zirxcrhcden hdch, sie dieselben einzeln und in ordnungsmäßi- Jrr Form der den kompetrnren Behörden, die sich unausge- jetzt nur allen das Gedeihen des Gewerbßeißes brfördernden Maaßregelir beschäftigen, anbringen können ; - nack) Eirischt end- _ltchdes Artikels 10 des Beschlriffes vom 12. OITCsstdor des Jahres K/l]l,weli1)xrlaurrc: da[; dcholizei:Präfekc die geeigtierenYNaaß; regeirz fressen rvird, um den Zitsammenrottirijngen und cumul- tuartstden oder die öffentliche Ruhe bedrohenden Versammlun- „gen vorzubeugen odcr ste zu zerstreurti; _- in Betracßt ach dessen habenwir Folgendes verordnrc:
„Art. 1. eEs wird Jedermann untersagt, Versammlun- gen oder Auflaufe ans öffentlicher Straße, unter welchem Vorwand? es a_uch_seyn mag, zu bilden. Art. “2. Dem Art. 410. des Straxgejekzduchcs gemäß ist es den Handwerkern ycrbdten, sich zu dem Zwecke zu verbünden, um dasArbeircn in einer Werkscatc zu untersagen, andere zu verHindern, sci) dahm zu brgeben und eine bcstimmre Anzahl von Stunden dort. zu blcidcn oder uberhaupt die Arbeiten einzustellen, zu verhindern oder „den Lohn dafür zu steigern. _ Art. 3. Kerr; an uns_gerichretes S_esnck), um rmsrre Dazwischenknnst _zwuchen OJZE-istcr -ur1d Gejellen Behufs der Fescstellumq des »)(rbrtcslodns,“dcr täglichen Dauer der Arbeit oder der “Wahl der Arbeiter, wird'bri uns Aufnahme fiirderr, da es den Ge,- 1eizene, dic dasKPrmzip dcr „_Gewerdefreiheit feststellen, zuwi- der !§mft. " ;(r c; 4.' Dtx Polizei;.Kommissarien, der CHef der Crntral-Polrzet, die Friedensrichter, die National-Earde uno die“ andern Militair-Corps werden durch ails in ihrer JNacht jrehenden Mittel Über die Ausführung gegenwärtiger Verordnung,- wclcbe gedruckt und angeschlagen" werden soll, wachen. 7- Art. 5. [Die Uedertrcter sollen verhaftet und unverzügltrlx por (Yernht gejkot werden, damit sie den Ge- sckzen gemaß ihre Strafe empfangen.
Paris, 25. August 1830. “
Der Staarsrath und Polizei-Präfckc Girod (vom Ain).
Durch den Präsidenten: Der General-Secrerafr _ ' P. ONalleval.“
Der OJLejjager „des Chamb-res stellt in Bezug auf den Gegenstand der obigen Verordnung folgende Betrachtun- gezran: „.Der Tagesbefehl des General Lafayette und die “pole“- zetltche Verordnung des Herrn Girod, gegen tummtuarische- Versammlungen, werden den Versuchen der Feiirde des öf- fe_ntlichen Friedens ein Ziel seßen. Diese nothwendig gewor denen JJTaaßrege-ltr erhalten allgemeinen Beifall. Dcralls Werkstätten seit vierzehn Tagen geöffnec find und mit. einer Summe von 5 Mclltonen außerordentliche Arbeiten unter- nomxnen worden sind, so becrachten die Pariser Bürger diese VerxanrmlUtrJen angeblich arbeitsloser Handwerker mit gerech- cer Bewrgnxß. Alle wackeren Handwerker, die in den Tagen des Juli gesochten haben, sind 'in Listen eingetragen und ken- nen sich uncer einander. Die wegen Aufreizung zum Tu- multe mich der Polizei-Präfekcur gebrachten Individuen gr,- hören kemcswrgrs der Klasse dieser Tapfern an, mehrere v'on Yura waren nicht einmal Handwerker; eine »))?enge von, Sptßbubcn“ urid Landskreichern mischte sich unter 'die Hau- fen, m der Hoffnung, daß es irgendwo “etwas zu plündern grben würde. Viele Personen aus dem Süden des Landes, dre der früherer: gelxeirnen Polizei angehörten, gingen , als" Handwerker x-on ver1chtedenen Professionen, deren übliche Lo- sungsworce sie gelernt hatten, verkleidet in den Gruppen um-
übrigen Artillerie der Armee.
her. Der verborgerie Einfluß der Congregarion, des „Jesui-