Bayeru. München, 6. Oktober. heut Abends die Kaiserin von Oeft reise von Poffenhofen hierher begleit sich von derselben verabschiedet. Courierzug nach Wien abgereist Berg zurückgekehrt.
_ Am 1. Januar 1875 werden, meldet, die beiden bayerischenF zur schärferen Durchführung Fuß-Artillerie in eine lich bayerische Fuß-Artillerie- General-Major als Comman Kommandos ift Ingolstadt
_ Dasselbe Blatt sch Alierhöchsten Ge Statuts der Au
en von Seiten der Verßcherten von vornherein aus- me eines Garantie-Kapitals der Mitte der Theilnehmer Comité erläßt nun an alle dieje- anschließen wollen, die ob fie geneigt find, event. bezw. durch Ueber-
Der König hat erreich auf ihrer Ruck- et und später am Die Kaiserin ift mit dem und der König nach Schloß
11 werden soll, die Aufnah erforderlich, welches möglichst aufgebracht werden soll. Das nigen Beamten, welche fich dem Verein Aufforderung, fich darüber zu erklären, mit einer Lebens: resp. Kapitalverficherung, nahme eines oder mehrerer Antheile an dem Garantie- dem Unternehmen beizutreten.
_ Der franzöfische Delegirte zu dem in melten internationalen Erklärung abgegeben, daß Fran on nicht sofort beizutreten, schluß an die Union vorbehalte.
_ Der General der Kavallerie a. D., Graf Biswa ch einige Tage hier aufgehalten hatte, lsbnrg in Pommern zurückbegeben.
7. Oktober“- (W. T. B.) Ihre Majestät ihrer Reise nach Lon- 53, des Großfürsten Thron- m nächsten Die gen Centralbahn ofe
wie der „Corr. v. u. f. D.“ uß- (Jesiungs-) Artillerie=Regimenter der Trennung der Feld- und de mit der Bezeichnung „„König- Brigade“ vereinigt werden und einen deur erhalten; als Sih des Brigade- auxZersehen. '
reibt: Nach _der nunmehr erfolgten betreffs der Aufsteüung eines neuen fschlagbehörden bleibt die 8 des Zoll- und Aufschlagdienftes an jenen Orten, noch nicht erfolgen konnte, grenzung der Hauptzoliämter hat g liche von den Hauptämtern streckende aligemeine Bezirk gem Vorbehalt der einstwei Bezirköeiniheilung für die Ta „kanntmachung vom 4. Juli
insbesondere auch die Vertretun richtlichen Strafverhandlungen 11 sich zu bemessen. Sollten Abä zirkSeiniheilung angezeigt se fluß der Sudperiod Ganzen find 21 H mereien zugewiesen worden.
Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Der Erbgroßherzog in von Sa-chsen-Weimar, welch che am Königlichen Hofe hierselbst Bahnhofe von dem eremonienmeister Kammerherrn v. HeUdorff em- Palais am Taschenberge geleitet, Im Laufe des
Bern versam- hat geftern die kreich zwar darauf beharren müffe, fich aber einen etwaigen ,
Poftkongresse
der Poftun
künftigen An nehmigung
usammenlegung wo dieselbe bis ie fich ergebende leichzeitig eine, auf sämmt- ltenden Geschäfte fich er- unter alleini-
Bohlen, welcher fi
fich gestern auf sein Gut Cax vorbehalten.
Breslau, die Kais eri don in Begleitung Ihres Sohne folgers und cines hohen Gefolges, a Abends mittelst Extrazuges auf dem hiesi eintreffen und in Galisch Hotel Absteigequartier nehmen.
Am Sonnabend trafen hier und seine Gemahlin die eit des Prin- Famikie zu längerem wird der Besuch des Kron- Gestern fand aus
zu verwa Seintheilung zu bilden, ligen Aufrechterhaltung der besonderen baksteuerverwaltung gemäß der Be- 1869. Demgemäß hat künftighin g der ZoUverwaltung bei den ge- ach der neuen BezirkSeinrheilung derungen" in der bestehenden Be- so sind solche längstens nach Um- /75 in Vorlage zu bringen. auptzollamtsbezirken 436 AufschiagSeinneh-
11 von Rußland wird auf
6. Oktober. elm zu Wied Tochter Sr. Königlichen Hoh
Muskau, der Fürst Wilh Fürstin Marie ( zen Friedrich der Niederlande) nebst Dem Vernehmen nach Dänemark nächstens erwartet. oheanesuchs eine Hofjagd statt.
In der heutigen Sißung des vinzial - Landtages des Ausschusses für den Gefeß- e Güterrecht im Landdrostei- te Lesung desselben, indem er er- Paragraphen zugleich zur Diskussion" zu
d den Münsterschen Ab- Güter, wie
prinzen von Anlaß desWh
Hannover, 7. Oktober . Hannoverschen v. Lenthe als Berichterstatter entwurf über das ehelich O5nabrüch die zwei
und die Erbgroßherzog Mittag zu einem Besu eingetroffen sind, wurden bei der Ankunft im Königlichen C n das Königliche elben empfingen. hen Gäste der Königiichen Familie che im Königlichen Palais am Prinzessin Marie Abends wohnten Ihre ästen der Vorstellung im Königlichen des heutigen Vormittags besichtig- en Herrschaften verschiedene Kunst- haben Ihre Königlichen Majestäten bst dem Prinzen und ch hier aufhaltenden
pfangen und i 't Ihre Majestäien dies ;ttags machten die Ho An der Tafel, wel Taschenberge stattfand, nah von Sachsen-Meininge Majestäten mit den Hohen G Hoftheater bei. ten die weimarischen sammlungen. sich mit den hohen G der Prinzessin Georg, Prinzen Ernst und F Prinzen Alexander zu Sachs Königfjein und von da auf von Königstein erfolgt per Dampfschiff, m Schiffe das Diner genommen.
Commandenr der 4. Jnfanterie-Brigade Nr. ist in Genehmigung seines Ab- stellt, und der Oberst und Com- nfanterie-Regiments Nr. 102, von Rndorff, nter gleichzeitiger Ernennung zum Com- erie-Brigade Nr. 48 befördert Worden. ist in Schneeberg das neuerbauie Se- minar daselbst feierlich eingeweiht worden.
. Darmstadi, 7. Oktober. In der gestrigen (73.) Zweiten Kammer unterzog dieselbe zunächst die der Interpeliation des Abgeordneten von Rabenau, eilung einer Bahn von Fulda nach Meiningen, Hierauf wurde in die Berathung des Ge- en Mißbrauch der geistkichen und dessen fünf erfte Artikel nach och auf Anirag des Abg. Schaub der Demeriien-Anstalten verboten. die Kirchengeseße liefen von Nicder-Ing eine Adresse für die Kirchenge _ In der Nachmittags
des Geseheniwurfs, betreffe Amtsgewalt, f sowie Art. 23 ein Antrag des Abg. richtshofes durch Anna RegierungSvorlage mir 23 ge über der in der Vormittagsfi
Bezirke ie beiden ersten 6 beiden Paragraphen laute Nicdergrafichaft Lingen an Eheleufen die Gemeinschaft aÜer einen preußischen Landrecht geregelt ist„ 20 des Geseßes, betreffend das eheii nz Westfaien und in den Krei vom 16. April 1860 (Ges. Samml. mmungen und Abänderungen.
verstellen. Di
[issen gilt un olche in dem Aligem den in den § . recht in der
m auch die
ssn Rees, Cs S. 165), ent Im Laufe näheren Besti 2 Im Fürstenthum Wnnbrück, der Stadt Pap Herrlichkeit Lage und 1 leuten Gemeinschaft aller (Hüter 25 enthaltenen näheren Bestimmung . der Ehemann einer fchkn Familien angehört. twickelte die Gründe, welche die Kom- fung des Entwurfs veranlaßten. im Laufe der Diskussion v. Beeften, ten gründlichen Prüfung, an u diesem Behufe an die Kommission zurück zu ver- [nen Paragraphen des Entwurfs wurden dann Debatte abgelehnt; der Anirag v. Der Kommisstonsanirag Stimmen ange-
im Herzogthum Arenberg- enburg, in der Grafschaft n der Voigiei Emsburen
mit den in den Sie findet nicht der vormals unmittel-
äften und Gefolge ne sowre den zur Zeit fi riedrich von Sachsen-Meiningen und dem en-Weimar mittelst Extrazngs nach die Festung begeben. Die Rückfahrt und wird während der-
§. . Meppen, einschließlich Bentheim mit der
statt bei Ehen, in welchen baren deutschen reichsständi Der Berichterstatter en
elb d einstimmigen Verwer 1 M auf e
mission zur Dagegen äußerte wurf hedürf Fragte, ihn z ck weisen. Die einze 'der Reihe nach ohne weitere ns gegen dessen alleinige Stimme. blehnung des Entwurfs wurde gegen 3
General-Major vo n S ch ulz , schied§gesuches zur mandeur des 3. I zum General-Major u mandeur der 4."Infant
_ Am 5. d. M.
e einer erneuer DiSposition ge
In der darauff über das hannovers den Antrag:
In dem Erwiderungsschre nung der Aufwendungen fi" dem Klosterfonds, darauf [) dung für die Universität nicht enisprcche, selbständige
olgenden Berathung über die Ueberfichten , che Klostervermdgen steUie Neubourg Sihung der Boantwortung betreffend die Herst einer Besprechung. sehentwurfs, betreffend d Amthgewalt, eingetreten, der Vorlage genehmigt, jed das Institut
ihen an die Regierung, unter Anerken- die Geistlichkeii nnd die Schulen aus inzuwnien, daß die erhebliche Mehrverrven- den Bestimmungen des Klostervermögens ngende Gesuch zu wiederholen, die des Kiosterfonds bestehen zu lassen.
erkWr Rasch sprach die Ueberzeugung Antrag einhellig annehmen werde,
und ferner das drt Verwaltung stßende, Stadrd aus, daß der Landtag den
was geschah.
Adressen gegen elheim und Ebersheim, Katholiken in Lorsch ein. fißung wurde in der Berathung nd den Mißbrauch der geistlichen und wurden deffen Art. 6_15, im Wesentlichen nach der Vorlage angenommen; Dumont auf Erklärung des obersten Ge- kirchliche Angelegenhéiten wurde hme der einen besonderen Gerichtsho gen 14 Stimmen Hung bei Art. 5 bejchloffenen Auf- hebung der Demeritenanstalten wurde bei Art. 6 deren Beibe- haltung beschlossen.
_ Dic Feuerwe Fest ihres 25jährigen der ihr durch Gaben meien Fahne.
Mecklenburg.
setze von 44
dann folgender Antrag des Verwaltungsaussckguffes zur Berathung:
Der Provin _ stiiuirung der o ifriefiichcn Gem OrtSarmenverhaudes gepflogencn Königlichen Siaaißregterunß zu b den Gesetzen nicht iin C niglichetx Landdroster z Kommnficn zur Nr u town Veranlastung
Moordorf Ansicht des der Landdroftei zu Aurich geseß Ein eingeholtes
iai-Landtag wolie beséhließen; die über die Kon- ortgefahren,
einde Moordorf als selbständigen Verhandlungrn zur Kenniniß ringen, damit" dieselbe von dem mit stehenden und iroßdem Von der Kö- , Aurich bestatigten Verfahren der ostfriesischen lirung des Armenwesens behufs eiivaiger Wei-
znm Gerichtshof für konftiiuirenden gelehnt. Gegen-
theilte darüber Folgendes mit: de eine Unterstühung verweigert, weil fie nach Verwaltungsausschuffes zweifellos unter Bestätigung widrig als OrtSarmenverband Rechthutachten der Juristen- iese Ansicht bestätigt unter der An- zeffes, sondern einer Be-
Der Gemeinde
hr in Mainz beging am 4. d. M. das * Bestehens in Verbindung mit der Weihe
kgnstjtujrt ist der Bürgerschaft von Frauenhand gewid-
fakultäi zu Göttingen hat d
nicht im Wege eines Pro bei dem preußischen Landtage vorzugehen. hatte Moordorf die E rufen und diese, ihre lichen Frage bestreiten der Unterstüßung vernrtheili. statt anderer Wege vorgezogen, vinzial-Landtag und bezw. die StaatSregierung zu bringen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Heute Mittag wurde der Landtag durch den Ober- Präfidenten Grafen zu Eulenburg mit folgender Rede ge-
Ludwigölust, 6. Oktober. Die Groß- -Mutter hat fich heute Abend v d wird am Freitag dieser Woche zog Johann Albrecht ist gestern Morgen von hier nach Dresden abgereist.
Sachseu-Weimar Der Ausschuß der Lan hieit geßern eine längere Sißung, Nr. 7 der Schriftstücke, Regulativ, fonds für die evangelische Geistlichke lichen Verichterst
_ Am 4. gebrochen, das geiährlich deffen durch das energi gelöscht wurd geb"ude den
BraunsthWeigr „Brannschw. Tgbl.“ hört, w Reiterftatue des Herzogs kaum vor Ende dieses Monats Blatt bestätigt, daß Stadt m:d Kanton Genf e Erbschaftssteuer ein gütliches Die Stadt giebt den Betrag der- Jrancs, für WohlthätigkeitSanstalten,
Inzwischen ntfcheidung der Heimathsdeputation ange- Kompetenz zur Beurtheilung der recht- d, den Landarmenverband zur Zahlung Der Verwaltungßausschuß hat die Angelegenheit vor den Pro-
herzogin on hier nach Berlin
hierher zurückkehren.
=Eifenach. Weimar , 7. Oktober. dessnnode für kirchliche Geseßgebung in welcher die Berathung über dieZErrichtung eines Central- it betreffend, bis zur schrift- aitung deendigt wurdk. Nachmittags ist in Gaberndorf ein Feuer aus- e Dimensionen anzunehmen drohte, in- sche Eingreifen von Löschmannschaften 5 Häuser, 6 Scheunen und 4 Stall- Flammen zum Opfer gefalien waren.
Braunschw eig, 7. Oktober. ird die Aufstellung" der Koloss al- FriedrichWilhekm auf dem Schloß- zu erwarten sein.
In kurzer 'arbeiisvoller Zeit haben Sie um Abschluß gebracht.
ge hat Jhnen nicht nur die Möglichkeit Anforderungen in verschiedenen Zweigen dcr pro- 19ndern auch gestaltet, ieiät Außdruck zu gehen, indem Sie einen nam- chtung eines Denkmals für die im leßten Kriege Provinz bewiUigien.
ene Erweiterung der Statuten der Lan- Befriedigung des Kreditbedürfniffes bei den lcgiölativen Königliche Staats- Sie nach einsehender Berathung über welche Sie außer-
H chgeehrte Herren! die vorliegenden Geschäfte .Die günstige gewährt. gesteigerten vinzialständisÖen V Ihrer patriotischen P haften Beitrag zur Erri gefaUenen Söhne der „ ,Die von Ihnen beschloss dcs-Kredttanstait, durch welche die erleichtert werden sou, wird, wie ich nicht zweiflr, Faktoren Beifall finden. regierung die Beschlüsse, die Vorlagen derselben ge dem an dieielbe gxrichtet haben, „Im AÜerhochsten Auftrage eße ich den 8. hannover N ck) dem Schlusse dieser Marschall, Graf zu Münftrr-Derneburg, ein dr auf Se, Majestät den Kaiser und König aus, Versammlung laut und freudig einstimmte.
„ e, nachdem «waltung zu genugcn,
_ Daffeibé über die braunschweigisch Abkommen getroffen haben. selben, etwa 21/2 Millionen und der Staat verzichtet auf die Rechtsfrage.
_ Einer Bekanntmachung des Herzoglichen einstweilige Verlegung des Arbeitshauses ondere Abtheilung der Gefangenenanstalt führung der gegenwärtig in der
Nicht minder wird die
faßt, sowie die; Anträge, sorgfältig in Erwägung ziehen.
Sr. Majestät des Kaisers und schen Provinzial-Landtag.“
Anrede brachte der Landtags-
Königs schli Staats-Mini- “ fteriums zufolge ist die eimaliges Hoch zu Bevern in eine bes
in welche?; die
zu Wolfenbüttek und die Ueber Anstalt detinirten Personen dorthin verfügt
Sachfen-Meiuingen-Hildburghaufeu. M ei n in g e n, 6. Oktober. Das Herzogliche Staats-Ministerium veröffentlicht eine Ueberficht über das Kapitalvermögen und den Schuldenstand der Gemeinden des Herzogthums. Hier- nach stellte sich am 31. Dezember 1870 die Gesammtsumme der Aktirkapitalien auf 1,292,029 Fl. und die der Passwkapitalien auf 1,932,689 Fl. .
_ Gestern betrugen nach einer offiziellen Bekanntmachung die baaren Liebesgaben für die Abgebrannten 354,124 Fl. 32 Kr. _ Abermals war, 3 Stunden von hier, in dem mei- ningenschen Städtchen Wasungen ein großer Brand. 9 zum Theil erst neugebaute Wohnhäuser nebst einer größeren Zahl Scheunen und Hintergebäuden brannten nieder. Der Brand entftand Nachmittags nach 2Uhr, und erft Abends gegen 10 Uhr wurde man Herr des Feuers. _ Die Nachricht, daß ein Kon- sortium den Bau der abgebrannten Gebäude hier übernehmen werde, ist verfrüht. Auch verfrüht ist die weitere Nachricht, daß der Bau der Eichicht-Sonneberger Bahn in sicherer Aus- sicht stehe. Die Annahme, daß am 15. November die Bahn Meiningen-Schweinfurt eröffnet werden würde, erhält sich.
Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 6. Oktober. Auf Grund der Verordnung vom 5. Mai 1870 ift eine Vorsynode zur Berathung einer neuen Kirchenverfassung für die Herzogthümer Coburg und Gotha auf den 4. November d. I. nach Gotha einberufen worden.
SchWarzburg = Souderöhausen. Arnstadt, 4. Okto- ber. Der gestern in Arnstadt versammelte Thüring er Städte- tag war zahlreich besucht. In einer mehr zwanglosen Abend- versammlung am 2. d. M. wurden verschiedene Kommunal- Angelegenheiten, wie Marktordnung, Konsumvereine, Polizeit en, Waisenversorgung und Beschäftigung Unterstüßungsbedürfttger besprochen. In der gestrigen Hauptversammlung, bei welcher 16 Städte vertreten waren, kamen folgende Themata zur Be- sprechung: 1) Anirag an die Regierungen wegen Bestrafung von Vergehen von Kindern unter 12 Jahren durch die Schule; 2) Er- hebung einer Abgabe, zur Gemeindekasse von umherziehenden Händ- lern; 3) gemeinsame Verordnungen zum Sohuße der Singvögel. Die ersten beiden Anträge wurden angenommen, der lehre Anjrag
abgelehnt. Nachdem der Ober-Bürgermeifter von Sondershausen *
über die Erfolglofigkeit der Schritte zur Beseitigung der Kom- munalsteuerbefreiung Seiéens der Militärpersonen referirt, kam der Antrag des Ober-Vürgermeisters von Gera: „Der Thüringer Städteverband folie die thüringischen Städie von Preußen, Wri- mar, Meiningen, Coburg-Gotha, Altenburg, beide Schwarzburg und beide Reuß umfassen, um durch einheitlichx Prinzipien die gemeinsamen Interessen zu fördern“ zur Sprache, wurde aber zunächst dem Vorstands zur Vorberathung überwiesen. Nach- dem die Rechnung vorgelegt und Decharge ertheilt worden, auch die Neuwah des Vorsißenden vorgenommen war, wurde die Verhandlung geschlossen. '
Elsaß-Lothringen. Meß, 5. Oktober. Wie die „Big. für Lorhringen“ schreibt, werden am 17. und be'ziehungsweise 18. Oktober die Ersaywahlen für die in der lehren Zeit erfolgten fünf Mandats-Niederlegungen im Bezirkstage von Lothringen stattfinden. Dieselben werden -?an den bezeichneten Tagen auf Grund der Bestimmungen des Geseßes vom 22. Juni 1833 in sämmtlichen drei Wahlkantonen der Stadt Meß, sowie in den Wahikantonen Vigh und Saargemünd vorgenommen werden. _ Ebenfalis auf den 17. und eventuell auf den 18. Oktober sind soeben durch Erlaß des Kaiserlichen Bezirks-Präfidiums die in Folge der in den Kreistagen von Diedcnhofen, Saarburg und Vieh (Land) eingrtretenen Mandais-Niederlegungen nothivendig gewordenen Ersaßwahlen anberaumt worden.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Oktober. "Prinz Hein: rich 117. Reuß und der Botschafter des Deutschen Reiches General v. Schweiniß sind von'Wien, der Herzog von An- hali nnd Fürst Ploß sind von München in Sglzburg ange- kommen und haben fich von dort auf die Jagd nach Hintersee be ehen.
g _ 8. Oktober. (W. T. B,) Die „Wiener Zeitung“ meldet in ihrem amtlichen Theil, daß der Kaiser den Grafen Wrbna auf dessen Ansuchen von der Leitung der General-Intendanz des Hoftheaters enthoben und ihm das Großkreuz des Leopold- Ordens verliehen hat. Mit der Leitung der General-Iniendanz ist der Hofrath vei dem obersten Rechnungshofe, Edler von Salzmann-Bienenfeld, provisorisch betraut worden.
Prag, 6. Oktober. Der böhmische Landtag beschloß auf Antrag des Grafen Mannsfeld, seiner Freude über die Heimkehr der Nordpolfahrer und der Anerkennung für deren Leistungen Ausdruck zu geben.
Lemberg, 6. Oktober. Der Antrag der ruihenischen De- putirien wegen Errichtung einer zweiten Realschule in Lemberg mit deutscher und ruthenischer Vortragssprache wurde vom Landtag in erster Lesung abgelehnt.
Czernowiß, 6. Oktober. Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Aenderung der Landtagswahlordnung, in der voin Landesausschußreferenten Stockern beantragten Fassung in zwei- ter und dritter Lesung angenommen. Die neue Wahlordnung bringt die Wahlbezirke in Uebereinstimmung mit der Territorial- Eintheilung des Landes, gewährt den Stadt- und Landgemeinde- Wählerklaffen Reklamationsfriften gegen die Wählerlisten und bringt bezüglich des Wahlrechts Uebereinstimmung in die Gemeinde- Ordnung der Städte und Landgemeinden. Sie beabsichtigt wei- ier im Interesse des Landes die Vervollständigung des Landtages durch alle Wahlerklaffen und erklärt daher für drei Jahre aÜe Iene des aktiven und passiven Wahlrechtes für verlustig, die auf Grund des bestehenden Geseßes des Mandates als Landtags- Abgeordnete verlustig erklärt werden. Das Gesch tritt am Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, hat aber auf die gegenwärtig in Kraft stehenden Landtagswandate keinen Einfluß zu üben.
Das Feldschußgeseß wurde in dritter, das Geseß über Regulirung und Verwaltung, dann Errichtung öffentlicher Spiiäler in zweiter und dritter Lesung angenommen, ferner der Rechenschaftsbericht dcs LandeSauSschuffe-Z zu befriedigender Kenntniß genommen.
Graz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Regierungs- vorlage, betreffend die Organifirung des Sanitäisdienstes in den Gemeinden, abgelehnt.
Pest, 8. Oktober. Die „Peßer Korrespondenz“ erklärt alle Gerüchte über Differenzen zwischen den Mitgliedern deS'un- garischen Kabinels für grundlos.
Schtveiz. Bern, 7. Oktober. (W. T. B.) Der National- rath hat an Stelle des erkrankten Präsidenten Fehr-Herzog den seitherigen Vize-Präfidxnlen Ruchonet zum Präsidenten und Staempfii zum Vize-Präsidenten gewählt.
tannieu und Irland. London, 6. Oktober. von Northumberland dementirt in' einem en Redacteur des „Newcaftle Iournal“ d Uebertritt zur römisthékatholisckzen Kirche. Ec charak- Gerücht als eine grundlose Verläumdung.
die bei der Regierung der Vereinigten Sir Edward Thornton, hat sich Urlaube am Sonnabend auf seinen Poften in
Kirche in Aldershot soll dem Journal“ zufolge ein Monument zum Andenken an chanti-Kriege gefallenen S M, 7. Oktober. eting hat Den Vorsiß führte Obe mlung durch eine Rede, in welcher esprochenen protestantischen Gesm ausdrückte und hervorhob, um unabhängig von der Unter- ntanen handeln zu können. Der Schreiben des Grafen Dalhoufie, n mit den von dem Meeting Die beantragten und bereits tgetheiltcn 6 Resolutionen wurden von ung sämmtlich angenommen.[F]
6. Oktober. Der „France“ zu- nderath von Paris ein An- Ertrag von 250 MiUionen theils und Schulbauten, theils Schulden und theils zur Vollendung ßen verwendet werden soll. Für erstere für leßtern der Neft von 100
Großbri Der Herzo Briefe an d von seinem
as Gerücht
Der. britische Ges an Staaten von Nordamerika, nach längerem Washington
_ In der
zurückbegeben. Allerheiligen-
oldaten errichtet werden. B.) Das protestan- heute unter zahlreicher Beiheiligung statt- rst Macdonald. Er eröffnete er DiSraeli wegen nung seine volXe
die im A1“ tische Me
die Versam seiner ausg Anerkennung Regierung stark
Vorfißende in welchem verfolgten Ten unter dem der Versamml
Frankreich. Paris, sichtigt der Gemei kontrahiren, dessen ngener Spital-
genug sei, schen Ultramo verlas ferner ein dieser seine Sympaihie denzen au 29. U. M. mi
folge beab [ehen zu zur Vollendung angefa . zur Abtragung alter der angefan Posten solle ionen bestimmt sein.
- Spanien. Karliftenführer Tri
* _ Das carlistisch versichert, daß Don E an der Spiße seiner Armee stehe. habe er zur Wiederherstellung seiner an auf unbestimmte Zeit Urlaub ertheilt.
Italien. Rom, 7. Oktober. meldet, der „Orénoque“ habe Befehl erhalien, vitavecchia bereit zu halten, und sollst?, d noch seine Fahrt antreten. ihre Privatangelegen- zum Besuche
genen Stra n 150 Miliionen,
- „:scadrid, 7, Oktober. (W. T. B.) Der
stant) ist an der Lungenschwindsucht ge-
e Organ „Cuartel Real“ vom 6. d. M, arlos sick) vollkommen wohl befinde und Dem General Dorregaray gcgriffenen Gesundheit
(W. T. V.) Die „Age
zur Abfahrt von Ci
' Vernehmen nach, heute Aben
, Bemannung des Schiff
. heiten zu ordnen, und Roms nicht mehr ertheilt.
_ _ Die „Libertä“ me Theodoli vorgestern in ganten aufgehoben Wordkn is . gekd von 150,000 Franken. D folgung der Räuber beschäftigt.
- Rußland. St. Petersburg, 6. Oktober. fürft Alexei Alexandr Sselo eingetroff Alexander-Station
„ Nikolaj'ew nach Livadia ahgerei ' und Gemahlin mit ihren . _ W[adimirAlexandrowirs Pawlowna. _ Vom Chef dcrAmu-Darja-Expedition find dem Nachrichten zuge ungen: . der am 5. Augut in Nukus einge- ahrt den Amn auxwärtZ fort und er- hcn von Petro-Alexnndrowsk. Disse i des Dampfers erklärt M) nach dsn olciow dadurch, daß erstens während der- Tiefenmeffungen das Fahrivnffer zu cnidscksn, und dan (von 40 Pferdrkrafi), s unzurrichend erwins. uchung2n haben bereits dargethan, _bis zur hucharischcn Grenze auf 13 Tiefgang keine Schwierigkeiten n Heizmatkrinl in ge- äre dcm Dampfkr die z. B. zwischen Nukus und so würde dcr Kapitän das Jahr- daß man besondcrc Führsr odcr Alexandrowsk hinxus ist der der Oberst Sstdletow mit drm Ka- errn Wood unternahmen cine Fahri enseii Pitniak fand man eine mittlere rfte die einzige Schwierigkeit in der man übrigens durch eine ampfers begcgnen kann. frei Von Steinen und
es sei angewiesen, werde derselben ein Urlaub
[det, daß der päpstliche Kämmerer Trisulti bei Frofinone von Bri- Dieselben verlangen cin Löse- ie Gends'armerie ist mit der Ver-
Der Groß- owitsch ist am 3. d. in Zarskoje- _ Sonntag Nachmittag find von der bei Zarskoje-Sseio Über Vreft-Liwwsk und ftderGroßfürst-Thronfolger Kindern und der Großfürst ch Und die Großfürstin Maria
en. _ Arn
„Ruff. Inv.“ folgende weitere
Dcr Dampfer „Perowski“, troffen war, iche am 9. seine reichte am 21. August die Hö verhältnißmäßig langsame F Angnhcn des Obersten Sst selben sshr häufig Werden mußtcn, um des Dampfers der reißenden Strömung des A Die bisher ausgeführten Uniers dcm Befabrm des Fluss-xs aufwärts ampfer mit drei Fu Egeseßt, daß an den Ufér bereit gehalten wird.
aus Booten Vorgenommen
mu gegenüber al
cinem starkc'n D entgrgcnsishcn, voran nügender Quantitat Möglichkeit gegeben, rcgeimäßigr F Pckro-Alexandrowsk zurückzulegen,
Wasser in dem Grade kennen lernen. Lootscn entbehren könnic. Dampfer nicht dorgcgnngen; nur pitän-Licutcnamzt Subow an noch weiter fiußaufmärts. J Wassertiefe von 20 Fuß, und hier du der Schnelligkeit des Stromes liegen, prechende Konstruktion des D Flusses erwies fich als rein,
Ueber Priw-
(Hrund dcs Siromschneklen.
Dänemark. Kopen rede, mit welcher heute der Reichstag
hagen, 5. Oktober. In der Thro n- eröffnet wurde,
t der leisten Reickzstagsvcrsannnlu das dänische Reich seinen 25. Jahrestag er dem Volke dic1cn Tag gefeiert, getreu derik, als er aus freiem Willen
mit dem Volke theilte, sowie in Welche MW (3361 Versammlung des Un Gefühl Unssr langen auöznsprcchcn, ihren dunklsn
worfen hai, cinrm einheitlich fruchtbares Arbeiten zum W haben in dieser Richtung gethan, haben, und Wir hegen die Erwartung, strebungen mit deujcnigkn Unseres um diejsnigcn Reformen zu fördern, vorlegen lassen, und Welche auf Wohl des Ganzrn binzielen.
Reichstag seine Einwilligung nothig erachten, um eine gu sichern, um die Wohlstandsquc und um die Vertheidigung des
ng hat das Grundgesetz für lcbi, und Wir haben mit edanken des Königs ne ererbte Machtvdükommen )sii Anerkennung der guten F " Wenn Wir heute Selbst die so geichah cH Reichstage Unier Ver- den letzteren Jah- Grundgefeßfrcudx welcher die Bedingung fur em ohle drs Landes ist, weichen möge. ' Was Wir für dienlich angesehen daß der Yieichrtan seine Be- Ministeriums vereinen wird, zu Welchen Wir haben Vorschläge Entwickelung und das aÜgczneine Wir erwartc-u deEgleichc-n, da]; der zu den Bewiliig te Ausführung
chcnk getragen hat. Reichstages haben eröffnen er Königlichen Pflicht, dem das; die Zwietracht, Welche in
Schatten über Unsere
ungen, Welche des SiaatSdienstes zu [len des Landes reicher fließen zu lassen Landes zu kräftigen, nicht verwei-
ist ein unverändert freund- Verhältnisse eine Erledigung so halicn Wir dennoch eine zufriedenstellende d Unserem Volke so
Unser Verhältniß zum Audlande sckiaftliches. Obgleich die politischen der nordschleßwigichen Frage noch n fe„st an der Hoffnung, Losung diescr Sache, welche 11 warm am Herzen [
Amerika.
gelingen wird, nvcränderi Uus un iegi, zu erreichen.“
. W as h i n g tn Em Regiment Infanterie:
daß es Uns
(W. T. B.) | nach dem Süden abgegangen.
n, 7. Oktober.
Neiv-York, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Unruhen in Alabama haben einen ernsteren Charakter angenommen, nachdem fich daselbst eine bewaffnete Liga der Weißen or- ganisirt hat. Politische Attentate kommen fast täglich vor.
Offiziellen Mittheilungen zufolge iß die Liga der Weißen in Alabama entschlossen, die Neger zu verhindern, bei den bevor- stehenden Wahlen mitzußimmen, ausgenommen in dem Faile, daß sie so stimmen, wie es die Liga der Weißen befiehlt. Be- waffnete Abtheilungen der weißen Bevölkerung durchziehen den Staat, um die Neger einzuschüchtern.
Rio de Janeiro, 6. Oktober. (W. T. B.) Durch die Deutsch=Brafilianische Bank ist eine neue 6prozentige bra- silianische Anleihe im Betrage von 5 Miilionen Pfd. Sterl. zum Course von 98 emittirt worden.
Buenos-Anres, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Regie- rung hat bei der Kammer einen Kredit von 10 Miklionen Frcs. zur Bestreitung der Kriegskoften beantragt. _ Zwischen den Regierungstruppen und den Insnrgenten hat vor der Stadt ein unbedeutendes Treffen stattgefunden, in welchem erstere geschlagen wurden und sich zurückzogen. Gutem Verneh- men nach stehen die Ober-Befehlshaber der beiderseitigen Par- teien wegen Zütlicher Beilegung drr Streitigkeiten in Unter- handlung.
Afrika. Kairo, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Nil ist diese Nacht bei Kairo erheblich gefallen. Auch vom oberen Laufe des Nil treffen günstigere Nachrichten ein.
Marocco. Aus Gibraliar wird nnierm 1. d. berichtet; „Nachrichten aus Casabianca melden, daß Konsul Alvarez, der spanische Vertreter in Mogador, nach direkten Instruktionen seiner Regierung handeknd, in Lanzarate auf dem Wege narh Agadia ankam, um die Befreiung des dort gefangen gehaltenen Hrn. Butler zu erwirken. Spätere telegraphische Berichte ria Cadiz melden die Freilassung des Hrn. Butler und seiner Ge- fährten und deren Ankunft in Lanzarate.“
Zur Bcgründung des Enrwurfs der Civilprozeß- Ordnung.
(Vgl. Nr. 234 d. Bl.) 111.
§. 3. Innerhalb des deutschen Prozesses findet seit Jahr- zehnten eine Beivegnng statt, über deren Tiefe, Nachhaltigkeit und Zielpunkte man sich wenigstens jetzt nicht mehr täuschen kann. Diese Veivegnng geht unverkennbar von der Schriftlich- keit zur Mündlichkeit hin. Sämmiliche nenen Prozeßordnungen, die Literatur des deutschen Prozeßrechis, die Verhandlungen fast ailer deuiichen LandeSvertretungen find Beweise für die Be- wegung selbst Und deren Ziel. Wir stehen mitten in dieser Be- wegung; hier liegt der berechtigte Standpunkt für den Geseh- geber. (Es folgt demnächst eine sehr eingehende Erörterung der Systeme der Schriftlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, aus welcher wir nur Nr. 11. hervorheben.)
11. Im voUen Gegensaße zu dem entwickelten System (in dem landrechtlichen Grbiete des preußischen Staats) steht das System der zur vierten Gruppe vereinigten Geseße und Gesetz:
. entwürfe.
Auf die Klaganträge, wrlche einer richterlichen Vorprüfung nicht unterliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angeseßt. In diesem verhandeln die Parteien nach Anleitung der schriftlichenKlnganträge und der vom Vekiagten in der Zwischen- zeit dem Klä er zugestellten schriftlichen Gegenanträge in freier Rede über den Re tsftreii, nachdem sie zuvor ihre Gesuche (yotitn) gcstcilt haben. In dieser mündlichen Verhandlung gestalten die Par- teien, ungebunden durch den Inhalt der gewechselten Schriftsähe, soweit nicht das Verbot der Klagändcrnng einwirkt, das Sach- verhäliniß und entwickeln dasselbe unter den einschlagenden recht-
lichen GefichiSpunkten. Sie können bis zum Schlusse der münd-
lichen Verhandlung neue Thatsachen, insbesondere zur Begrün- dung von Einreden, Repliken, Dupiiken und einer Widerklage vorbringen, auch, soweit eine Verbindung der Beweise mit den Behanptungen in den GeseZeÉ-werken geboten ist, neue Beweis- mittel zum Beweise oder zur Widerlegung von Thatsachen an- bieten. _
Wenn in der zur mündlichen Vcrhandlung bestimmten Sißnng beide Theile nicht erscheinen, so ruht das Verfahren; erscheint der Kläger nicht, so wird auf Antrag drs Beklagten die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen; erscheint aber der Beklagte nicht, so werden auf Antrag des Klägers die dem Bekiagten vorher mitgetheilten Klagthaisachen fiir zugestanden angenommen und der Beklagte, soweit die Klage hegründrt ist, vsruriheilt.
In diesem System ist der Grundsaß der Mündlichkeit nach den verschiedenen Seiten hin durchgeführt. Die schrifiiichcn Parieianiräge, welche der mündlichen Verwudlung voranfgehen und nach dem Gesehe den Charakter motivirter Konklufionen an fich tragrn, verfolgen den Zweck, die bevorstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten, einen geordneten Verlauf derselben und deren voliständigc Durchführung zu befördern; dagegen wirken fie sachlich in einer den Inhalt der miindlichen Verhand- lung bestimmenden Weise nicht ein. Die Parteien treten vor cin unbefangenes Gericht; dieses erfährt nicht durch ein Referat, wre der Rechtsstreit in bestimmten und feststehenden Grenzen fich be- reits entwickelt hat, sieht vielmehr vor seinen Augen, wie der Rechtsstreit fich entwickelt und seine Grenzen Erhält. .
Aus dem Verhältnisse der Schriftsäße, welche der mündli- chen Verhandlung vorausgehen, zu dieser selbst fokgt wenigstens als Regel zweierlei: zuerst, daß das Gericht Alles zu berücksichti- gen hat, was ihm mündlich oorgeiragen wird, wenngleich es in den vorbereitenden Schriftsätzen nicht angefiihrt worden ist; zweitens aber umgekehrt, daß das Gericht ein thatsäckzliches Vor- bringen, welches in den vorbereitenden Schriftsäßen enthalten ist, den Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber nicht gebildet hat, nicht berücksickztigen darf. In dieser zweiten Folge liegt für eine jede Partei ein sehr entschiedener sachlicher Zwang, den Rechtsstreit und zwar vollständig mündlich zu verhandeln.
Dieses mündliche Verfahren hat sich, obwohl der Uebergang zu demselben von einem rein schriftlichen Verfahren ein sehr schroffer war, seit fast zwei Jahrzehnt n in der Provinz Hgnnover völlig bewährt. Es trat ins Leben und mußte ins Leben treten, wie es der Gescßgeber gedacht hatte. Nur ein Uebelstand ist, wenngleich nicht bei allen Gerichten, hervorgetreten, deffen hier erwähnt werden ma , obwohl er mit dem System selbft nur im entferntesten Zusammenhange steht. Derselbe beste t in dem Ausfallen münd- licher Verhandlungstermine, sofern da elbe, durch sachliche Gründe nicht gercchiferiigt, auf gegenseitiger Konnivenz der Anwälte im Hinblick auf die Konkurrenz verschiedener an verschiedenen Orten wahrzunehmender Geschäfte beruht. In dieser Beziehung hat nicht sowohl die Verbindung des Notariats mit der Anwalt-
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schaft als der Umstand eingewirki, daß die für den Dienst eines bestimmten Kollegialgerichts berufenen, zur Vertretung der vor diesem Gerichte auftretenden Parteien nicht allein berech- tigten, sondern auch verpflichteten Anwälte außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet ftnd, bei jedem be- liebigen Gerichte des Landes als Advokaten thätig zu werden, von dieser leßteren Berechtigung aber einen jener Verpflichtung nicht entsprechenden Gebrauch machten. An einem Mittel, diesem Uebelstande abzuhelfen, fehlte es nicht, allein es erschien bedenklich, vonch demselben während eines Uebergangsfiadiums Gebrauch zu ma en.
Wenn nun die Frage aufgeworfen wird, welchem System ein Gesetzgeber, welcher nicht für einzelne Landestheile, sondern für das ganze Deutsche Reich Recht schaffen soÜ, fich anzuschließen habe, so kann die Antwort für ihn, wenn er die realen Ver- häliniffe des Lrbens beriickfichtigen will und berückfichiigen muß, kaum zweifelhaft sein. Will der Geseßgcber nicht von vorn herein darauf verzichten, daß sein Gedanke für den bei Weitem größten Theii des Geltungsbereichs des Geseyes Leben gewinne und fruchtbringend wirke, so muß er, von allen prinzipiellen Er- wägungen abgesehen, dem unter 11. entwickelten System sich an- schließen, w-il in diesem und nur in diesem ein sachlicher Zwang für die Parteien liegt, drn Rechtsstreit überhaupt und zngleich umfassend vor den zu dessen Entscheidung berufenen Richtsrn in freier Rede und Gegenrede zu verhandeln.
Ein Gesetzgeber, Welcher fich dem Gedanken hingeben wollte, er könne die durch langjährige Sitte beherrschten Zustände der rheinischen Anwaltschaft in anderen Gebixten dnrch GeicYeSpara- graphen ins Leben rufen, würde in einer nicht zu entschuldigen- den Täuschung fich befinden, selbst wenn die realen Verhältnisse ihrn gestatteten, dns Notariat von der Ndvokatur zu scheiden. In einer Zeit, welche nach Menschenaltern zählt, entwickeln fick) soichc Verhältnisse; jedenfalls miiffen große Uebergangsstadien zurückgelegt sein. Die Uebclstände, weiche in der Provinz Han- nover, wie oben bemerkt, hernortraten, vcrdienen um so mehr Beachtung, ais dort das mündliche Verfahren in bürgerlichcn
* Rechtsstreitigkeiten von vorn herein der lebhaftestcn Sympathie
dcr Advokatur sich zu erfreuen hatte.
Der Gesengder muß sich entscheiden, entweder Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens; wenn diese, dann volle Münd- lichkeit, kein halb schriftliches, halb mündiichcs Verfahren. Das lehiere muß nothwendig in dem bei weitem größten Länder- gebiete Deutschlands unter Einwirkung menschliiher Schwänzen, alter Gewöhnnng, der Bequemiichkcii, des Mangels der Uebung in freiem Vortrage, des an sich sehr erklärlichcn Bestrebens, den bisherigen Wirkungskreis zu fichern, zu denselben Erscheinungen fiihren, welche in dem Geltungsbereichs der neueren preußischen Verordnungen klar zu Tage getreten sind. Um s 0 mehr wird dieses deankl sein, als heiAnwälten, lU€1chL von den Vorzügen einer münd- lichen Verhandlung nicht durchdrungen find, gar leicht der Glauben entstehen kann, daß die Interessen der von ihnen vertretenen Parisien weit besser gewahrt seien, wenn Alles an Thaisachen und Rechtöausführungen in den vorbereitenden Schriftsäßen niedergelegt, als wenn dasselbe möglicherweise in nicht sehr an- ziehender Form mündlich vorgetragen Werde. Freilich entspricht eine solche Vshandlung der Sache in den vorbereitenden Schrift- sätzen überakl nicht den geseßlichen Vorschriften, nach welchen diesc Schriftsäize, auf den wesentiichen Sachverhait beschränkt, nur eine Skizze des mündlichen Vortrags enthalten sollen; ailcin dcrartige gesetzliche Vorschriften werden, da dem Geseßgcber keine Mittsl fich darbieten, um seinem Gebote Nachdruck zu verschaffen, stets den Charakter von 1€Z08 ijU'fe-CMS an sich tragen.
17.
§. 0. Di.? prozcffnalisckw Einrichtnng, Wclrhc man als den 1mmittcldar0n Prozcszbctrich durch die Parteien bezeichnet, ist in Voranlnffnng mehr zufälligrr Umstände in writcn Kreiicn des deutschen Jnristenstnnch drr Ari diskreditirt wordrn, daß es jchnnw hält, dcn Standpunkt cincr nndefnngcncn Wiir- dignng dcr Verhältniss, welchc doch allcin cin Vcrständniiz crmiiglicht, zu gewinnen. Hier "kann dicicr Punkt nur ganz im AUgcmcincn dcriiini wcrden. '
Die Frage, ob Prochzhi'trZe'b nnicr Vcrmiticlnng des Ge- rick)ts odrr nnmiitclhnrcr Prozcszhctrich duni") dic Partcicn, steht mit der sogenannten Verbaurlnngsnmximc in keinrm Zn- imnmcnhnnge. Wie auch dcr Prozrßbctricd gcstnlici icin möge, immer wird ein aiisgcdrhntcö UNS scharf dnrchgciiihrtcs richtcr= liches ProzeßUiinngS-Anii fiir die mündliche Verhandlung in dor (Hrrichtssiiznng n's rrfdrdcrlich nnd grrcchtfcrtigt iich ergcbrn. Nach dem Rechte deZ ()()(18 (16 [)1'00611111-«3 (*)]ij 111 der Bririeh ch Proxcffcs den Parteien im weitesten Umfangc überlassen. Die Sache ist bis in' die äußersten Konirqncnzrn verfolgt, in das; iclhst dio Vearhritnng dcr UrthcilSqnaliiäicn, also eines Theils, ch UrihcilS, dcn Anwäitrn anheimfälli Man kann die Konicqncnzcn eines Grnndsaich vrrmrrfcn, Own“ danrnndjalz selbst und damit den Gcrnnicn zn vcrlcngncn, nuf Welchem dci" Grnndinß beruht, das; in biirgrrlickxn Rcckyisftrcitigkeitcn die cigrntliche Aufgabe des Richters das Rcchtiprcchcn ici. Wer
)älinissc übersicht, kann nicht Wohl zw-Iifcllmft sein, da]";
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'die Z-it gskommcn ist, um den Richtcr von Geschäften zn [*e-
frci'xn, drrcn Erlrdigung wogen ihrer formellen, mcchnniichrn "ratur iviffensckwstlickw Befähigung, insdciondcrc jnristiichc Aus- bildung nicht erfordert und rcShnlb ichr wol)!'nntcrgcordnctcn Beamten iibrrlaffen werken darf.
Man kann zwei Seiten des Prrzcßhctricch nntersthcidcn: die Einleitung 705 Rechtsstreits nnd die “Foriführung dcr rich: tcrlich-n Thätigkeit bis zur Verkündigung des Endurihcils cincricits und dir anßrrgcrickxlickx Vorbcrciiung des writcren Verfahrens, insbesondere der mündlichen ,erhnndlnng, dnrch Zustellung von Schriftiäizcn und Urtlicilcn anrcrcricits.
Nack) dcm Enrwnrf gilt als Mitgrcifcndc Regel die Vor- schrift, das; die Einleitnng dcs Rechtsstrcitö cine Wenngleich nnr formelle Mitwirkung ch Gcrichts voransicizt, Und 3313 VU" Vorsitzende fiir die Forricßnng der Verhandlungen von Amts- wegen Sorge zu tragen hat. Nach dem Rechts Tes (3088 (19 procézäara (“1ij wird der Rechtsstreét ganzmrcgslmäßig anhängig, ohne das; das Prozeßgcrickst Von der (Existenz dessel- ben Kunde erhält, wi.- das Prozcßgcrickn ganz rcgc1n;äßin dnrch jedes, (méi) das interiokuWr-ichc und rcinpräparnwriichc Urthcil mit dem anhängigen Rechtsstreitc befaßt zn icin anfhdri. Dir. Vorichriften des Entwurfs dürften die natiirlichcrcn iein, Welsh? anch irgendiwelche Belästigung des Prozeßgcrichts nicht ver- ursachrn können.
Der nnmittclhnrc auixrgcrichtliche Prozeßbctried setzt Zu- stellungsbcamtc voraus, welche eine iclhständigerc Stellung ein- nehmcn, als Personen, die nach bestimmtsr Anleitung des (He- rick)ts thätig Werden. Das Institut ieldsiändiger Zustcüungs- beamtcn hat fick) nicht allein in den Rheinprovinzcn, sondern auch in der Provinz Hannomr voliständig bewährt, obwohl in dieser leßten Provinz nicht in gleichcheise, wie in jenen Pro-