Tribunal in seinem die Nichtigkeitsbeschwerde zurückweisen- den Erkenntniß aus, „ob die Gemeinschaft der Altkaiholiken die katholische Kirche im Sinne des §. 166 des Reichs-Straf- geseßbuchs repräseniirt, ist von der Frage unabhängig, ob und wie in rechtsgültiger Weise eine Theilnng der römisch-kaiholischen Kirche stattgefunden hat oder stattfinden kann. Denn eine nach kirchenrechilichen Grundsäßen gültige Trennung in zwei Reli- gionsgesellschaften wird von keiner der beiden Parteien behauptet; eine jede derselben erhebt vielmehr für sich den Anspruch, die Rechtsnachfolgerin der bis zum 18. Juli 1870 ungetrennt be- standenen römisch-kaiholischen Kirche zu sein, und macht der an- deren Pariei den Vorwurf, von letzterer willkürlich fich ge- trennt zu haben. Der Richter kann mithin entweder nur beiden Parteien diesen Anspruch zuerkennen oder denseiben bei- den versagen. Eine Versagung an beide Parteien aus dem Grunde, weil eine jede derselben gegenwärtig nicht die Gesammi- heit der katholischen Kirche umfaßt, würde aber offenbar da, wo es fick) urn Anwendung des . 166 des R. Sir. G. B. han- delt, dem Geiste dieses Paragrap en nicht entsprechen, weil da- durch der Schuß, welchen der Staat den anerkannten christlichen Kirchen, namentlich auch der katholischen, [)ai gewähren wollen, auf das Wesentlichste beeinträchtigt werden würde. Es bleibt daher nichts übrig, als die Gemeinschaft der Alikatbo- liken, obwohl fie die Gesammi eit der Katholiken nicbt umfaßt, ,dennock] bei Anwendung des . 166 des R. Str.G.B. als Repräsentanten der katholischen Kirche anzusehen.“
_ Bei den Antragsdelikten ist nach einem Erkenntnis; des Ober-Tribunnls vom 14. Oktober er. der Antrags- berechtigte, welcher den Strafantrag gestellt, ihn jedoch wieder vor dem gerichtlichen Erkenntnis; zurückgezogen, nicht mit den durch seinen Antrag veranlaßten gerichtlichen Auslagen zu belasten. Die Frage führt das Ober-Tribunal in seinem Er- kenntnisse aus, wem bei Antragsdelikten die dem Staate er- wachsenen „Kosten eines _ wegen Zurücknahme des Strafver- fahrens vor Verkündigung eines auf Strafe lautenden Erkennt- niffes _ eingestellten gerichtlichen Strafverfahrens aufzulegen, und besonders in wie weit der Antragsberechtigte damit zu belasten, hat zur Zeit in der Reich§geseßgebung ihre Lösung nock] nicht gefunden und unterliegt somit der Prozeßgeseßgebung der einzelnen Bundesstaaten zur alleinigen Entscheidung. In Preußen besteht für das hier aUein in Betracht kommende Gebiet der Sirafprozeß-Ordnung von 1867 eine pofitive Vor- schrift nicht, welche dem Antragsberechiigien als solchem diese Kosten entweder direkt zumeist oder seine Verurtheilung zur Er- stattung derselben ermöglicht. Von einem auf Strafklage des SiaaiSanwalts eröffneten Strafverfahren läßt fich niemals sagen, daß ein Anderer als der StaaiSanwalt, und sei es auch der durch die Thai Verleßte, die Thätigkeit des Gerichts in An- sprurl) genommen, und noch "weniger, daß das Verfahren im Intereffe des Verleyten von Amtswegen stattgefunden, da nach §§. 2 3 der Sir. Pr. O. die Gerichte weder von AmtSwegen Untersuchungen einleiten, noch der Staatsanwalt, wenn er solche veranlaßt, dabei ein anderes, als das öffenilicbe Interesse zu vertreten hai.
_ Der Postverkehr von Berlin belief fich im Iahre 1850 auf 181/2 Millionen eingegangener Briefe (etwa ebensoviel abgegangen) nnd 700,000 eingegangener Packete; im Jahre 1873 betrugen diese Zahlen resp. 102 Millionen und 31/2 Millionen. Es bestanden im Jahre 1850 in Berlin 18 Postanftaüen und 127 Briefkasten, 1873 dagegen 58 und 311. Das Postpersonal der Hauptstadt bestand 1850 aus 844 Köpfen, 1873 aus 3100. Unter je 300 Berlinern ist also ein Angehöriger der Postverwal- tung, und da man Greise, Frauen nnd Kinder abrechnen muß, so dürfte sich ergeben, daß von den Männern Berlins viel- leicht je der hundert und zwanzigste ein Postmann ist. Troß der vielen Eisenbahnen ist die Zahl der Berliner Postreisenden in dem gedachten Zeitraum nur von 15,631 auf 14,127 gesunken. Die Einnahmen der Berliner Post sind von 795,000 Thlr. auf 3,463,000 Thlr., die AuSgaben von 753,384 Thlr. auf 3,503,918 Thlr. gestiegen, “
_ Der General der Infanierie von Stülpnagel von der “Armee und mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, sowie einstweilen anch mit den Geschäften des Chefs der Landgensd'armerie beauftragt, welcher fick) zur Inspizirung der Landgensd'armerie in den westlichen Provinzen auf Dienstreisen begeben hatte, ist hierher zurückgekehrt.
_ S. M.Kanonenbot „Meteor“ hat am 3. November cr. Konfianiinopek verlassen, ist am 11. in Smyrna eingetroffen und wird voraussichtlich am 15. d. Mis. die Rückreise nach Konstantinopelwieder antreten. An Bord Alles wohl.
Ohlau, 12. November. Der hiesige Bürgermeister der- öffentlicht folgende Bekanntmachung:
„S e. Majestät der Kaiser undKönig haben mir denAufirag u ertbeilen geruht, den Bewohnern der Stadt Seinen Dank anSzu- Sprechen für _den herzlichen Empfang und für die reichhaltige Yus- scbmücknug der Stadt. _ Er erkenne darin und in der patriotistben Haltung der gesammten Einwohnerschaft ein schönes Zeichen der An- bänglicbkeif an an und Sein Haus. _ Gleichzeitig bemerkten Se. Majestäi,_ „daß ein Wiedersehen im nächsten Jahre in Aussicht ge- nommen 1er.“
Münster, 12. November. (W. T. B.) In dem Pro- zesse gegen die Damen des westfälischen Adels wegen Beleidigung des hiesigen Krengerichis anläßlich ,der bekannten Adreffe an den Bischof von Münster hat vor dem hiesigen Appellationsgerichie heute die Verhandlung in zweiter Instanz stattgefunden. Die Angeschuldigten waren nicht erschienen. Als Zuhörer waren zahlreiche Mitglieder des westfälischen Adels und viele katholische Geistliche anwesend. Die Vertheidiger, Iuftiz- Rath Windihorst (Münster) und Justiz -Raih Plaßmann (Hamm), beantragten die Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Vom Gerickgtshofe wurde das erste Erkenntniß, welches die Gräfin Neffelrode-Reichenftein zu einer Geldbuße von 200 Thlrn., event. einer Haft von 6 Wochen, und die übrigen 30 Damen zu je 100 Thlrn. Geldbuße, event. 3 Wochen Haft, ver- urtheilt, lediglich bestätigt.
Bayern. München, 13. November. (W. T. B.) Der König hat den General-Sekreiär, Ministerial-Raih von Eisen- hart, zum StaatSrath im außerordentlichen Dienst ernannt.
_ Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, smd gegenwärtig nachstehende Offiziere auf längere Zeit nach Berlin beordert: Die Majore von anander und Helvig, dann Hauptmann v. Asch zum Großen Generalstabe, der Premier-Lieuienani v. Sien- gel in die historische Abtheilung des Großen Generalstabes zur Hülfeleiftung bei Herstellung des Geschichtswerkes über den Krieg von 1870-71, die Hauptleute Vogl und v. Hartlieb, sowie der Premier: Lieutenant v. Lupin bei der Artillerie = Prüfungs- Kommisfion; vorübergehend zu [einem Course in der ArtiUerie-
Schießschule find die Hauptsenke O. Heerwagen und B. Seuffert von der Fuß-Ariiüerie nach Berlin kommandirt; am 29. Januar beginnt ein Cours für Feld-Artillerie, zu welchem wieder baye- rische Offiziere kommandirt wcrden.
_ Das Gemeindekolleginm von Fürth hat bekanntlich bei Berathung des neuen Schulstatuts die Bestimmung auf- genommen, daß auch ein israelitiscber Geistlicher in der Schul- Kommisfion und Inspektion Siß und Stimme haben solle. Nachdem aber der Magistrat seine Bedenken gegen diese Be- stimmung ausgesprochen hat, da Angesichts der jüngft mitge- theilten Ministerial-Entschließung eine Nichtgenehmi ung des ganzen Schulstaiuts von Seiten der Regierung zu befürchten wäre, hat jeYt auch das GemeindekolXegium diese Bestimmung fallen lassen.
Württemberg. Stuttgart, 10.November. Ihre Ma- jeßät die Königin der Niederlande ist heute von hier wie- der abgereist. “
Baden. Karlsruhe, 10. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzo g und die Großherzogin sind gestern Vormittag, von Baden kommend, zn dauerndem Aufenthalte in der Residenz eingetroffen.
_ Als Preisrichter für die Konkurrenzpläne znm Festk) alle = bau "wurden ernannt die Herren: Ober-Bürgermeister Lauter, Verwaliungsgerichts-Vräfident Renck, Ober=Bauraih Berckmüller, Ober-Bauratl) und Professor Sternberg, Baurath und Professor Hochstetter von hier und Architekt Lang von Baden.
_ Von dem Badener Gemeinderntb wurden in der Siyung vom 2. d. M. einige wichtige Beschlüsse gefaßt: bezüg- lich der Einführung der neuen Städteordnung wurde dem Biirgerausschuß zur Zustimmung vorgeschlagen, daß ein Ober- Bürgermeifter, ein Bürgermeister, beide besoldet mit einem Ge- halte von 5000 F1. zusammen, und 18 Stadträthe (hierunter einer von dem Nebenorte Badenscheuern gewählt) ernannt wer- den soUen.
_ Am Vergangenen Sonntag wurde in B ad en die W es s e n- bergfeier in würdigfter Weise begangen. Am Vormittag fand die kirchliche Feier in der den Alikatboliken eingeräumten Spital- kirche statt. Am Abend hiekt Pfarrer Feig einen 11/2 Stunden währenden Vortrag über Wesenberg im großen Saale der Restauration Weber, der von reichlichem Beifall belohnt wurde. Ein Bankett, bei we1chem es an kernhaften Trinksprüchen nicht fehlte, schloß die Feier. Etwa 200 Personen nahmen an der- selben Theil.
Heffen. Darmstadt, 11.*November. Die Erste Kam- mer der Stände begann in ihrer heutigen (23) SiHung die Spezialberathung der KirchengeseHe. Der Geseizes- entwurf, betreffend die rechtliche SteUuug der Kirchen und Reki- gionsgenoffenschaften wurde, in Uebereinstimmung mit der Zwei- ten Kammer angenommen, nur die Wirksamkeit dieses Geseßes von dem Inslebentreten der iibrigen Kirchengeseße nicht abhängig gemacht. Sodann wurden die ersten 11 Artikel des Gesetzes, betreffend den AmtSmißbrauck) der Geistlichen, im Wesentlichen in Uebereinstimmung mii der Zweiten Kammer angenommen, jedoch die von [eßierer geftrichenen Temeriienanftnlten wieder [)ergesteUt.
Mecklenburg. Neustrekiß, 9. November. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mniier ist heute Vor: mittag zu einem längeren Aufenthalte nach Schloß Remplin abgereist. _ Nach hier eingetroffenen Nachrichten hat fich die Herzogin Caroline von Rom nach Neapel begeben. _ Sc. Königliche Hoheit der Erbgrdßherzog hat am 3. in Neu- brandenburg an dem Iagdkdupcr im festlich geschmückten Saaxe des Fürstenhofes theiigenommen, mit welchem der Par- forcejagd-Verein die Feier des Hubertusinges abschloß. Am 4. gab der Erbgroßherzog den Vereinsmitgliedern ein Diner nn Saale der goldenen Kugel, welcher zu diesem Zwecke fest- lich dekoriri war.
Braunschweig. Brauns chweig, 13. November. Die „Geseß- u. V.=S.“ veröffentlikbi die Verordnung, die Publikation der der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn-Gesellschaft ertheilten K 0 n z essio n zum Baue und Betriebe einer Zweigbahn vom Bahn- hofe zu Blankenburg nach der am MichaelsteinerKommunikations- wege belegenen Hohofen-Anlage der Harzer Werke zu Rübeland und Zarge betreffend, (1. (1 Braunschweig, den 30. Oktober 1874; ferner Bekanntmachung, die Em i s s i o n von 300,000 Mark Reichs- währung Prioritäts-Obligationen der Halberstadt-Blankenburger EZse11b1a8k)nLGeseÜschaft betreffend. (1. (1. Braunschweig, den 30. Ok- 10 er 7 . .
Sachsen-Altenburg. Altenburg, 12. November. Die GeseH-Sammlung enthält: Ministerialerklärung, die Auf-
31. Iannar . hebung der unter dem - 31Z**Mä*rzK 1854, nach Serie 133, 134
der Geseiz-Sammkung vom Jahre 1854, zwischen der Königlich sächsischen und der Herzoglick) sachsen=akienburgischen Regierung abgeschlossenen Uebereinknnst wegen der in Kriminal- und Polizeinnieriuchungen erwachsenden Kosten betreffend. Vom 15. August 1874. Bekanntmachung des Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung fiir Kultusangelegenheiien, betreffend die Gleich- stellung der Maturitäiszeugnisse der übrigen deutschen Gyn- nafien mit denen des hiesigen Landesgnmnafiums. Vom 1. September 1874. Verordnung des Herzoglichen Ministerinms, Abtheilnng des Innern, den Zinngehalt der Flüsfigkeinaße betreffend. Vom 3. September 1874. Gesammi- Ministerial- Bekannimackzung, die Verwaltung des Domänenfideikommiffes betreffend. Vom 23. September 1874. Verordnung des Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, be- treffend die Einschärfung der für das Maß: und ' Ge- wichtSwesen bestehenden Vorschriften und die Bestrafung von Ueberiretungen derselben. Vom 30. September 1874. Gesammt- Ministerial-Bekanntmachung, die Aufhebung des Herzoglichen GerichiSamtes zu Lucka und des Herzoglichen Gerichts zu Meusel- wiß betreffend. Vom 15. Oktober 1874. Bekanntmachung des Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, die Verlei- hung der Rechte einer milden Stiftung an den Verein zur Lei- tung und ErhaTiung der sogenannten Agnesschnke in Eisenberg betreffend. Vom 27. Oktober 1874.
Anhalt. Dess an, 11. November. (L.Z.) Auf die Einladung Sr. Majistät des Kaisers wird auch in diesem Iabre Se. Hoheit der Herzog zu der demnächst staitfindenden Hofjagd sich nach LeHlingen begeben. _ Die Ueberfiedelung des herzoglichen Hofes aus dem bisher bewohnten erbprinzlichen Palais nach dem seit mehreren Jahren im Umbau befindlichen Refidenzfchloffe wird in diesen Tagen erfolgen. Nach der „Cötk). Ztg.“ sieht für diesen Winter eine Reihe großer Hoffeste bevor.
Neuß j. L. Gera, 11. November. Die Geseßsamm- lung veröffentlicht eine Fürstliche Verordnung, die Schon- zeit des Wildes betreffend, vom 10. November 1874. Nach
derselben smd mit der Jagd zu verschonen: weibliches Roihwild und Wildkälber in der Zeit vom 1. Februar vis 15. Oktober; Auer- und Birkhennen das ganze Jahr hindurch; Rebhühner in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende August.
Bremen, 11. November. In der gestrigen Sißung der Bürgerschaft wurde die Einkommenschoß - Ordnung weiter berathen, jedoch noch nicht vollständig erledigt, da noch die §§. 6_14 ausstehen. Die Anlage 3, welche das steuerbare Einkommen spezifiziri, wurde bis auf den Schlußsaiz festgestellt. Die Versteuerung des kaufmännischen Einkommens hat nach den gefaßten Beschlüssen wie folgt itattzufinden: „Der Kaufmann hat das zu versteuernde Einkommen auf Grund der von ihm ordnungsmäßig in Gemäßheit der Bestimmungen des Handels- geseßbuches aufzufiellenden Bilanz zu ermitteln; dabei muß er die von ihm selbst und seiner Familie verbrauchten Vorräthe, Wnaren und baaren Beträge als Theil des zu versteuernden Einkommens berechnen.“ Ferner wurde folgender Zusaß be- schlossen: „Wenn ein Gewerbtreibender auf Grund der Vor- schrift des Handengeseßbncbs kaufmännische Bücher führt, so hat er das steuerpflickzti e Einkommen nach dem ordnungSmäßig aufgestellten IahreSabsiZluß zu berechnen.“
Oeßerreich-ngarn. Wien, 12. November. In der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses wurde vom Handels-Mintster eine Konvention mit Rußland zum Schuß der Handelsmarken vorgelegt. Der Kultus Minister bemtwortete hierauf die Interpellation, betreffend die Ausführung der kon- fesfioneÜen Geseße, dahin, daß die Erhebungen behufs Fixirung der zum Religionsfonds zu leistenden Beiträge zivar eingeleitet, wegen der Maffenhafiigkeit des zu bewältigenden Materials aber noch nicht beendet seien. Die zum Religionsfonds zu leistenden Beiträge würden als Nachträge znm Budget aufgeführt werden. Bei der Weiterberaihung des Akiiengeseßes wurde die Bestim- mung zum Schuße der Minoritäien und wegen Vertretung der Minoritätswiiglieder im Aufficht-Zrathe mit 128 gegen 92 Stim- men angenommen. *
Prag, 12. November. (W. T, B.) Der Kaiser und die Kais erin haben an der für heute angeseßten Jagd keinen Theil genommen, weik die Nachricht eintraf, daß Erzherzog Karl Ferdinand in Selowiß mit den Sterbesakramenten ver- sehen worden sei.
SchWeiz. Bern, 10. November. Der Nationalrath [zar iroß der vielen Manifestationen in der Presse und aus militärischen Kreisen, welche sich zu Gunsten einer längeren Dauer der Rekrutens chulen aUSJesprochen, gegenüber dem Stände- rathsbesch1uß, welcher dieselbe auf 50 Tage angeseßt hat, auf den von ihm beschissenen 45 Tagen beharrt. Der betreffende Beschluß erfolgte nach längerer Debatte mit 55 gegen 40 Stim- men unter Namensaufruf.
Niederlande. Haag, 12. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute das Budget für Indien, im Belaufe von 98,780,000 Gulden, mit 64 gegen 2 Stimmen genehmigt.
Großbritannien und Irland. London, 11. November. Die Herzogin von Edinburgh fuhr gestern zum ersten Male seit ihrer Entbindung in Begleitung ihres Gemahls aus. Am 14. übersiedelt das Herzogliche Paar in Begleitung der Kaiserin von Rußland vom Buckingham-Palaft nach EastweU-Park, seiner neuen Besiizung in Kent.
_ In Downing-Sireei fand gestern der erste Mini- sterrath seit dem Schluß der Parlamentssesfion statt, bei welchem alle 12 Mitglieder des Kabinets zugegen waren.
_ Der Administrator der Niederlaffnng von Lands, Char- les Cameron Lees, ist zum Vize-Gouvernenr der Kolonie der Goldküste ernannt worden.
_ Die neueste Nummer der „London Gazette“ enthält eine Königliche Verordnung, Welche die Niederseßung einer aus Lord Penzance, Lord Hampton, Hrn. Vonveric, General- Major Johnson, General-Major Herbert, Hrn, Welbn und Ge- neral-Major Foster bestehende Königliche Kommission ver- fügt, die Erhebungen über den Stand des Avancernenis- verhälinis 1" es in der Armee unter dem SteÜenkaufsnftem an- sieUen, die besten Mitte1 zur Hersteüung eines solchen Avance- mentsverhältniffes in der Zukunft vorschlagen, und ferner be- richten soll, in welcher Weise ein für die Aufrechthaltung der Wirksamkeit der ganzen Armee in allen ihren Zweigen hinläng- liches Avancemeni am besten erzielt werden, und auch wie die Beziehungen von Offizieren der britischen Truppen zu Offi- zieren der indischen Stabscorps so geordnet werden können, um beiden Gerechtigkeit zu erweisen.
Frankreich. Paris, 12. November. (W. T. B.) Die Profefforen der Ecole de medicine haben in Folge der jüngsten Vorgänge beschlossen, die Schuke bis zum 1. k. M. volLständig zu schließen.
Versailles, 12. November. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Permanenzkommission richtete Picard eine Anfrage an die Regierung wegen Eintheilung der Gemeinden in verschiedene Wahlsekiionen bei den am 22. d. bevorstehenden Munizipalivahlsn, er erklärte, das; er diese Maßregel für illegal halte. Der Minister des Innern erwiderte, die Eintheilung der Gemeinden in Sektionen sei von den Generalräthen in geseßlicher Weise angeordnet und müsse deshalb auch UUSgeführt werden. Von den Deputirten von der Linken wurden Klagen über die Strenge vorgebracht, mit der man gegen die republikanischen Iournale zu Werke gebe, während die Regierung den bonaparti- stischen Blättern gegenüber die größte Toleranz zeige.
Spanien. Nach über Paris, 12. November, eingegangenen, aus offizieller carlisiischerQuelle stammenden Berichten von der cata- lonischen Grenze ist die Nachricht von einer diplomatischen Mis- fion, mit der Don Alfonso von Don Carlos beauftragt wor- den wäre, ohne allen Grund. In zwei vor seiner Abreise erkas- senen Tagesbefehlen bezeichnet Don Alfonso aks alleinige Ursache seines zeitweiligen Rücktritts den Befehl des Don Carlos, durch welchen Catalonien von seinem bisherigen General-Kommandan- ten getrennt wird. Don Alfonso erklärt weiter, er ziehe sich mit Genehmigung des Königs zurück und erwarte den Augenblick, wo seine Dienste der Sache Gottes, des Vaterlandes und des Königs, die er stets vertheidigen werde, wieder nützlich werden könnten.
_ Aus Hendane, 12. November, meldet „W. T. V.“: Die Freiwilligen von Iran und eine Anzahl Miqueleis haben innerhalb des Weichbildes von Irun mehrere Gebäude in Brand gesteckt. General Laserna hat befohlen, dieselben zu verhaften und vor ein KriegSgericht zu steÜen. Der Totalverlust der Re- gierungsiruppen in dem leisten Gefechte gegen die Carlisten be- trägt 300 Mann.
_ Ueber Banonne, 12. November, Abends, geht fol- gendes Telegramm ein: Don Alfonso von Bourbon hat vor s einer Abreise aus Catalonien das von ihm formirte Zouavcn- BaiaiÜon aufgelöst und die Fahne desselben an sich genommen.
_ In einem Tagesbefehl sprach Don Alfonso die Hoffnung aus,
daß er das Bataillon unter günsiigeren Verhältnissen wieder- sehen werde. “
Eine zweite Depesche ans Bayonne, 13. November, meldet: Die Regierungstruppen seßen die Verfolgung der Carlifien fort und haben alle am Wege liegenden Baulichkeiten, deren Zahl auf 300 geschäßt wird, niedergebrannt. Die Carlisten scheinen sich zwischen Vera und Lesaca konzentrirt zu haben. Die Regierungstrnppen verfolgen dieselben in dieser Richtung.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. November. Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch d. A. ist gestern aus Livadia und der Fürst Ssergei Maximilianowiisch Roma- nowski Herzog von Leuchtenberg vorgestern aus dem Aus- lande hier eingetroffen. _
_ Die „St. Pei. Zig.“ veröffentkicht folgendes Aller- höchste Reskript an den Generalg ouverneur von Turkestan, General-Adjutanien von Kaufmann 1.:
Konstantin Petrowitscb! In den Mir Vorgelegien Adressen der Kreise, Gemeinden und Aulc des Sr)r-Da.ja-©ebiets in dem Ihrer Verivaltung anvertrauten Generalgouyernement Turkesian findet der Wunsch der einheimischen Bevölkeruna Aqurmk, nach Kräften an den Opfern und Lasten des ruhmreichen Feldzuges nacb Cdiwa iheilzu- nehmen, dessen Resultate nach der Ueberzeugung der Bewohner auf die Festigung der Ruhe im Lande und die Hebung des Wohlstandes in demselben in der Zukunft unzweifelhaft ihren wohltbätigen Ein- fluß Üben werden. Wie es in den Adressen beißt, verzichtet die _cin- heimische Bevölkernnq des Syr Darja-Gebiets auf jegliche (Enneber- digung für die zum TranSpori des Gepäcks der Truppen, welche im vergangenen Jahre 1873 gegen Cbiira operirien, gestellten Kamele.
Mit Vergnügen HabeJch in den Adressen den Auödruck der Ge- füble, Welche die einheimijche Bevölkerung beseeit, und der irenunier- thanigen ergebenbeit für Mick) und ihr gemeinsames Vaterland „_ Rußland gelesen und befehle Ihnen, in Meinem Namen den Ein- wvbnern des (Heneralgduvernemenis ankesian zu danken für ihre lochsMrkbé FÜHL'UUJ, für die Ecgebcnbeii, die fick) in einem so be- deutenden Opfer kennzeichnet, und für ihr Verständnis; Meines Sor- gens und Strebens nm die Festigung ihrer Ruhe und die möglichste Entwickelung ihres Wohlstandes.
Ick) bleibe_Jk)11en immerdar wohlgeWogen. _ _ „ „ _
Das OrigUUl ist Von Sr. Maj. dem Kaner Höchéieigenband1g unterzeichnet.
Zarskoje Sselo am 4. Juni1874. Alexander.
Dänemark. Kopenhagen, 10. November. Das Landsihing hai gestern in erster Berathung wie das Folke- ihing einstimmig ohne Diskussion den PcnfionSvorschlag von 1000 Thlr. für die Wiiiwe des Oberst Tscherning angenommen.
Jm Folkeihing wurde gestern eine Anzahl Yussthüme gewäbkt, welche bis auf Weiteres die vorliegenden wichtigen Fragen, besonders die Predigergeseße, berathen sollen.
In der heutigen SiHung des Folkethings entspann sicb eine eingehende Diskussion anläßlich einer Interpellation der Linken, betreffend Polizeiverboie in Provinzialftädten gegen Mor- monenversammlungen, worin die Linke eine Kränkung der grundgeseylichen Versammlungsfreiheii sal). Der Iuftiz-Mi- nister erklärte, von einer prinzipieUen Kränkung der Versamm- lungsfreißeit sei nicht die Rede. I. A. Hansen brachte eine Tagesordnung ein, welche dem Iustiz-Minister die Bewahrung der Versammlungfreißeii mit Ausschluß präventiver Maß- regeln in Erinnerung bringen sollte, indem die betreffenden dei- zeiverboie nack] Anfichi des Folkeihings als grundgeseßwidrig be- zeichnei werden. Der Iustiz - Minisier sprach sich wiederholt ge- gen die Sprache und allerlei Inftnuaiionen aus, die jth im Things gegen Minister und speziell gegen ihn geführt wiirden. Ueber den einen Fall, in Nakskan, habe er keinerlei Mittheilung erhalten, könne. also nicht darüber uriheilen. Der rechte Weg in solchen Dingen sei„ daß die Betreffenden bei den Vorgeseyien des Polizeimeisters, der angeblich seine Befugnis; überschritten, Klage fiihrten, nicht aber soUten solche Dinge im Folkething vorgebracht werden. Gegen diese Auffassung 20. sprachen außer der Linken u. A. auch Octavius Hansen und Schjörring. Der Justiz - Minister hob hervor, daß sehr wohl hinreichende geseßliche Gründe zur Erlassung eines Polizeiverbois gegen eine solche Versammlung unter Dach vorhanden sein könnten. Gad und mehrere schlugen eine Tagesordnung vor, welche nicht, wie die der Linken, ein Mißtrauen und Urtheil enthielt, sondern nur die Versammlungs- freiheit wahren sollte. Dinesen theilte mit, daß die verbotene Mormonenveriammlang am Sonntage während des Gottes- dienstes hätte staiifinden soUen. Oct. Hansen modifizirte seine Auslassungen, nachdem er erfahren, daß das Verbot wesentlich einem Mormonenvortrag gegolten. Gads Tagesordnung wurde mittelst namentlicher Abstimmung mit 54 gegen 33 Siimwen abgelehnt, I. A. Hansens 2c. dagegen mit 54 gegen 28 Stim- men angenommen.
_ 12. November. (W. T. B.) In der heutigen Siiznng des Folkething wurde über eine Interpellation verbandelt, welche die vom Kultus-Minifter verfügte anechtweisung “eines Schullehrers betraf, der sick; ungeziemende Aenßerungen über den König hatte zu Schulden kommen lassen. Die Linke schlng eine TageSordnung vor, in welcher die ernstliche MißbiUigung des Verfahrens des Kultns-Minifters ausgesprochen wird. Der Präsident des Ministerkonseiis erklärte, daß die Annahme dieser Tagesordnung die Auflösung des Folkething zur Folge haben werde. Die Beraihung wurde heute nicht beendet , sondern soll “morgen fortgeseßt werden.
Amerika. Wasbingion, 12. November. (W. T. B) Nach dem von dem ScbaHdepariement erstatteten Jahres- berichte betrugen im leßten Jahre die Staatseinnahmen aus Zöllen 25 Millionen weniger als im Vorjahre; das Schuß-
departement schreibt diesen AusfaÜ den ungünstigen Börsenver- '
hältniffen und deren Einwirkung auf den Handelsverkehr zu. Die inneren Einnahmen hatten ßck] ebenfalls um 11 Millionen verringert, was aus der veränderten Geseßgebung bezüglich der inneren Abgaben erklärt wird. In den AuSgaben war nur eine Herabminderung von 2 Millionen eingetreten.
Asten. Aus dem in Peking im Oktober unterzeichneten Dokument bezüglich der Regelung der Differenz zwischen China und Jap an veröffentlicht die „Times“ den folgenden Auszug: Die chinesische Regierung zahlt an Iapan 500,000 Taels, von denen 100,000 Taels eine Entschädigung für die beschädigten japanischen Familien bilden und 80,000 Taels fÜr die Kosten der Anlegung von Straßen und des Baumgre- rmls, das die japanische Armee in Formosa zurücklaffen wrrd. Die Zahlungen sollen wie folgt entrichtet werden." 100,000 Taels s(xfort und 400,000 Taels am 20. Dezember a. c. Die japa- Uytsckze Armee wird Formosa am [eßterwähnten Datum verlassen. China räumt ein, daß die japanische Regierung unter den
Umständen berechtigt war, eine bewaffnete Macht nach Formosa zu senden.
_ Aus Cawnpore wird der „Times“ unterm 10. ds. ielegraphirt, daß der Vizekönig die förmliche Prozedur gegen den Gefangenen von Gwalier suSpendirt hat, um den Fall in reiflichc're Erwägung zu ziehen. Dies gewährt Grund zu der Hoffnung, daß der Prozeß, sei er lang oder kurz, schließlich in die Oeffentlichkeit und in legaler Form geführt werden wird. Die Schwierigkeiten der Identifizirung vergrößern sich und die Meinungen über den Gegenstand in Cawnpore find sehr verschiedenartiger Natur.
Reichstags = Angelegenheiten.
Berlin, 13. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bunde-Hbevollmäch- tigte Staats-Minifter Präsident Dr. Delbrück die Interpel- lation des 9le. Herz „Wird dem Reichstage noch in dieser Session ein Geseßeniwurf über die Beurkundung des Personen- standes und die Einführung der obligatorischen" Civilehe vor- gelegt werden?“ wie folgt:
Meine Herren! Ich bedaure, das; ich nichi in der Lage bin, die gestellte Frage präcis beantworten zu können. Die Sachlage, wie fie Vor anderthalb Wochen vorhanden war, ist in der Uebersicht, welche der Herr J11ierpcllani1e1bsi in Bezug genommen und deren bexüglicben Theil er vorgelesen hai, enthüllt. Seitdem hat sich die Sachlage nicht in einer Weise geändert, die es mir heute mehr möglich machte, als es vor ]? Wochen der Fall war, zu sagen, ob die Vorarbeiten so rasch werden gefördert werden können, um dem gegenwärtig vec- sammelien Reichstage den (Heseßentwurf vorzulegen.
_ Die erste Beraihung des Geseßeniwurfs, beiref fend die Naiuralleistungen fiir die bewaffnete M ack) im Frieden, leiteie der Bnndeskommiffar Geh. Regierungs- Raih Starke, wie fokgt, ein: -_
Meine Herren! Der _Geseßeniwurf, in des1en erste Beraihung Sie eintreten, soll die Ge1eßgebung des Reiches über die Naiural; leistungen für die bewaffnete Macht in der Hauvifache zum Ab1ch1u13 bringen. Er schließt fich dem Gesetze über die Qnarixerleistungen im Frieden vom 25. Juni 1868 und dem Gesetze über die Kriegswistun- gen vom 13 Juni vorigen Jahres eng an und bildet mit diesen bei-- den Gesetzen zuiammev gewissermaßen ein Ganzes. Seine Vorle-t gung entspricht einem Verlangen, welches von vielen Seiten hervor- getreten ist, und Welches auch in den Verhandlungen dieses Hohen Hauses wiederholt Ansdruck gefunden hat.
Für die Beurtheilung der Frage, ob in Wirklichkeit ein Bedürf- nis; zum Erlaß eines Geseßes der vorliegenden Art vorhanden sei, faklen baupisächlick) zwei Momente ins Gewicht. Es ist zunächst das Interesse ein-r gleichmäßigen, möglichst gerechten Vertheiiung der öffentlichen Lasten, welches erheischi, daß die Befugnis; zur Inan- spruchnahme von Naiaralleistungen für die benaaffneie Macht, die Vcrpflichiung zu solchen Leistungen und die Vergütung der1elben fiir das ganze Reick) einheitlich geregeit Werde. Wenn der Znstand, den das Gesetz in dieser Beziehung in Aussicht nimmt, insofern noch ein unvollkommener ist, als nach §. 1 mit Bezug auf die Quartierleistung im Frieden für Bayern und Württem- berg die landeLgeseZlicben Bestimmungen eiustiveilen in Kraft bleiben soÜen, so erlaube ich wir ausdrücklich hervorzuheben, daß dieser unvoÜkommene Zustand nur ein provisorischer sein wird. Es find Verhandlungen Über die Einführung des Quartierlcistungs- gesetzes von 1868 in Bayern und Württemberg im Gange; Diefe1- den haben bezüglich Württembergs bereits zu dem Ergebniß geführt, daß dem BundeSraii) eine Vorlage unterbreitet Worden isi, welche die unveränderte Einführung des Quartierleistnngßgeseßes m Wiirt: temberg zum Gegenstande hat. Die Verhandlungen wegen der Ein- führung dieses Gesetzes in Bayern sind noch nicht so Weix gedieben, Werden aber voraussichtlich auch in Kurzem ihren Absibluß finden.
Das zweite Moment, welches für die Beurtheilung der Bedürf- nißfrage ins Gewicht fäÜt, und Welches bei der bisherigen öffentlichen Besprechung der Angelegenheit entschieden in den Vordergrund getreten ist, beruht in der Noihtvendigkeit, an Stelle der vielfach nnzureicbcnden Vergüinngen, welche die gegenwärtige Gcseizgebung denLeistungspflichii- gen gewährt, ein auskeichendes Maß der Vergutung treten zu lai'sen. Indem der Entwurf dieses Ziel erstrebt, läßi er auch hier dre Quartier- leistnng unberührt.
Die Revision der Grundiagen für die Quariiervergüinng, We1che im §. 3 des Quartierleistungßgejeizes vorgeiehen ist, ist fur fick) im Gange. Es haben iedock) die Verhandlungen, dienehr nmsangreick) und schwierig find, noch nicht bis zur AufsteÜUUJ eines Ge1e8eniwurfs gefördert werden können. '
Meine Herren! Ich glaube, ich kann im Nügememen sowohl hinsichtlich der Prinzipien, auf welchen der Geseßeniwnrf beruht, als in Ansehung der einzelnen Bestimmungen mick) auf die näheren Dar- legungen berieben, Welche in den Motiven gegeben find. Der Entwurf beschränkt das Maß der Leistungen auf dasjenige, was im Interesie der kriegerischen Ausbildung und der Erhaltung der Armee als das Unerläßliche angesehen wird; er wil] dasjenige, was sicb aus dem Bedürfnis; im Laufe der Zeit eniwickelt und in den verschiedenen ge- setzlichen und reglementarifckzen Bestimmungen Ausdruck gefunden bat, einheitlich und gesetzlicky fixiren. Ausdehnungen der bestehenden Ver- pflichtungen sind nur mit Bezug auf die Zwecke der Marine in Aus- sicht genommen; die bisherige Gesetzgebung hat der Natur der Dinge nach die Verhältnisse der Marine nicht in Betracht ziehen können. _
Ich glaube, mich mit meinen Bemerkungen zur Zeit auf dir1e Punkte beschränken zu können.
Auf eine Anfrage des Abg. v. Saucken - Tarputschen ant- wortete der Bundesbevollmächtigte General-Major v. Voigts- R eiz:
[)Meine .Herren! Ich kann mick) auf wenige Worte beschränken. Einer der Herren Abgeordneten, hat gefragt, Weshalb wir die Re- monten nicht per Eisenbahn transporiiren, und hat als (Gründe _dafizr nicht blos die finanzieÜe Seiteangefiibri, sondern aucb,“ das; mir die jungen Pferde gewissermaßen emmaricbiren wollen. Diesen zweiten Grund kann ich als nicht maßgebend bezeichnen; es Handelt sich ledig- lich um die finanzielle Frage. Wenn Reserve - TranSporte per Eisenbahn geschickt werden, so werden die Leute früher entlassen; sie treten also aus der Verpflegung; darin liegt eine Eriparung als Aequivalent für die Transportkosten. Werden dagegen die Remonte- pferde per Eisenbahn trans oriirt, so bleiben fie in der Verpflegung, und dies ergiebt einen gro. en finanziellen Effekt. Würde man sich darüber Wegseßen, so wäre der Militärverwaltung damit ganz außer- ordentlich gedient, daß die Remonten per Eisenbahn transportirt Wur- den. Auch würde man, wie treffend vom Herrn Vorredner hervor- gehoben worden, einer großen Gefahr aus dem Weße geben, die uns schon öfter in große Unannehmlichkeiien verwickelt hat, der Möglichkeit der Jnfizirung in infizirten Gegenden. Lediglich aus finanziellen Rückfichien _ icb wiederhole es _ ist die _Maßreael nech nicht durchgeführt; Sie finden aber in dem Etat fur 1875 bereits einen Posten, der als ein erster Schritt die Regelung der Sache'an- bahnt. Was nun die Beurtheilung des Geseßes rm Allgemeinen anbetrifft, so ist von den Herren Rednern nicht darauf Nückjicht ge- nommen, daß dasselbe zWei Zwecken dient:, Es ist einmal fur die Uebungen und Märsche in Friedenszeiten bestimmt, sodann regelt es auch die Verhältnisse in solchen Zeiten, wo das Kriegsleistungssieseß nicht in Kraft tritt, z. B. bei Grenzvostirungen, Unruhen und der- gleichen, die ganz plößlicb eintreten können, wo al! die Truppen 'in eine Lage kommen, andere Anforderungen sieben zu mussen, als dies bei gewöhnlichen Friedeneübungen geschieht. ' ,
Auf eine Widerlegung der _Einwürfe im Detail glaube 1ch, nicht eingehen zu sollen, weil, wie es 1cheini, die .Herren, geneigt find, das Gesetz in eine Kommission zu verweisen, Wo dies grundltcher geschehen kann,
und wo jedwede geforderte Auskunft ertbeili werden wird, Hierbei wird es sich _ denke ich _ 1ebr bald Herausstellen, daß diejenigen Einwendungen, die gegen das Geseß gemacht worden, fich zum Theil wesentlieb ab schwächen werden. Nur darauf möchte ich schon jetzt aufmerksam mnchen, daß der zeitige Zustand unserer Naturalforderungen nicht, nne es angedeutet wnrde, (**-„n wiÜkürlicher ist, sondern daß die Regu- lative,_ die zur Zeix Über diese Materie bestehen, durcb §. 61 der Verfastung m_ti Geießeskraft versehen find. Die Militärverwaliung wurde nicht in Verlegenkxeit gerczihen, wenn fie mit diesen Regula- iwen weiter fortwirtlnchasten müßte. Es liegt vielmehr im eigensten Wohlderitandcnen Interesse der LeistungSpfiicbtigen des ganzen Rei- ches, daß die Sache geseßlich und anders geregelt werde. Der Vor- spann bai wesentlrcbe Erleichterungen gefunden; das Betreten der Uebunchfelder, das ]eßi ohne eine Einschränkung eintreten konnte, ist be1chrankt; die Fournxlieserung ganx wesentlich erleichtert worden. Es wird fich“ rnit Riicksicht anf diese Erleicbterungen dock) sebr empfeh- len, das Geietz init günstigen Augen anzusehen, und ich zweifke nicht, daß die Kemnitfücnsberatkyimgen darüber volle Klarheit verbrei- ten werden.
_ In der Diskussion über die Verordnung, betreffend die Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen Ve- amten in E(saß-Lotbringen entgegnete der Bundeskom- miffar, Direktor im Reichskanzler - Amt, Wirkl. Gel). Ober- Regierungs Rath Herzog:
_ Meine Herren! Ick) kann dem Herrn Redner nur dankbar sein
für die Auffassung der Gesetzesvorlage, der er Außdrurk gegeben bat;
er darf fick) Versichert Halten, das;, Wenn auch der Sebriii, den er als
einen ersten bezeichnet bai, in der That nicht der erste ist, die Reichs-
regierung andere gern folgen lassen wird, soweit sie darauf
TYR" darf, bereites Enigegenkommen bei den Elsaß-Loibringern zu n en,
Die Serge, die er an*“geiprocden bai, als sei die Handhabung des Ge- setzes in die WiÜkür des Reichskanzlers gelegt und damitnicht die Sicherheit gegeben, die erbennspruchen zn müssen glaubt, ist, glaube ich, unbegründet. Jeb verstehe 1einen Wunsch, dem (Heieße statt der fakultativen Fassung eine imperative zu geben und die Entscheidung, wie [anne der Ge- brauch der französischen Sprache in den hier angegebenen Beziehungen noch beibebalten werden dürie, dem Reichstage vor,;ubebalten, nicht von der Vesiimmnng des ersten Paragraphen, der ja nur für einzelne Personen die Fakultät, der französischen Sprache sich weiter zu bedienen, ge- währt, sondern ich verstehe ihn von dem §. 2 in Bezug auf §. 15 des zu Grunde liegenden Geseßes über die Gerichtsspracbe, der eine Ergänzung dieses (Heseizes dahin Verfiehi, daß der Reichskanzler be- stimn1en sell, Wann der Gebrauch der franzöfiscben Sprache auxhöre.
Es ist bei Ausführung des Geseßes über den Gebrauch der Ge- fchäftssprache mit der äußersten RiKcksichi bisher vorgegangen, und es wird dies auch ferner der Fall sein. Die Deutschen sind kxine Nation, die die Vielspracbigkeii grundsäleicb haßt. Wir haben in Elias;- Lothringen, soweit es irgend möglich war, für die Zulassung des Französischen in der Gescbäfisspracbe sdWobl der Verwxltungsbebörden als der Gerichte die äußerste Grenze gezogen; es wird aber kanm durchführbar sein, und diese Schwierigkeit in der Grundder hier vorgeschlagenen Bestimmung, in jedem einzelnen Falle und für jede einzelne Gemeinde, wo eine Aenderung nunmebr eintreten sol], den Apparat der Gesetzgebung in Bew:gnng „zu seßen. Es wird auch der Reichstag schWerlicb in der Lage sein, em Urtyeil zu fäÜen, ob in dem einzelnen Falle die Verhältnisse iriveii reif ge- worden seien, um bei den gerichtiicben Verhandlungen und für die in Rede siedenden Beurkundungen der Notare und (Hericbiövoklzieber an Stelle der franzöfisiden die deutsche Sprache zu jeizen. Ich glaube, daß der Herr Reichskanzler wohl das Vertrauen 111 Ansprnck) nehmen darf, daß er, wenn ihm die Entscheidung übertragen wird, dieselbe mri Schonung und unter vöÜiger Berücksichtigung der ddwalicnden Ver“- l)ältnisse treffen werde, und ich bitte Sie, ihm dieTBsxbrauen durch die Genehmigung des §. 2, wie er vorliegt, zu bewenen.
Statistische Nachrichten.
_ Während des vergangenen Jahres wurden in der Central- baÜe xu Paris folgende Viktualien verkauft: ;),-135,782 „Hübner 904,428 Enten, 2,365,241 Kaninchen, 663,597 Gänse, 426,84? Trut- 1)äi)ne, 1,647,468 Tauben, 10,416 Ziegenböcklein, 282,953 wilde Ka- ninchen, 193,930 Feldbasen, 523,127 Reibübner, 31,019 Faianen, 8191 Rebböcke, 1,498,049 Lerchen, 109,223 Lärnmlein, 13,059 Per[-. biihner, 33,124 Schnepfen, 15,517 Doppelschnepsen, 24,446 Wnchieln, 33,087 Wildenten, 9861 Ferkeln, 10,920 Pakete von Hahnenkannnen, 95,070 Drosseln, 2708 Krainineisriigel, 1691 Bqchstelzen, 10,995 Kie- biße, 25,817 Wasserenten. Ebenso wurden da]el[_11t_114 5.11iil1wn'en Kilos Ochsenfleisck), 23 MiÜionen Kilos Schweinerleiickz, 25 Millio- nen Kilos Fische, 14 Millionen Kilos Butter 440 I)i[llionen Eier und 17 Millionen Austern verkauft.
Der Bericht der Lütticher Handelskammer von 1873 enibäli eine Zusammenstebung der Produktionöqunnien „von Kobler: und 3.11 nthracit in den Hauptstaaien Europas und m Nordamerika von 1845_ 1872. Demnach betrug die Produktion in Tonnen von 20 Ceniner:
In England 1845 38,082,615 1854 68965983 1865 104707043 1869 114614220 1870 117,807,995
Frankreiä) 4,402,091
Nordamerika Belgien
Zollverein 4,100,000 8,911,254 21,794,705 26774368 26.397,667
4,919,156 7,947,742 6,827,007 11,840,703 11,840,000 12.943,994 12570820 13,697,110 12,512,550 1871 125,191,132 29,37Z,273 34,061,405 13,77Z,176 .12,759,40() 1872 131,639,993 33,306,418 42,794,000 15058948 15,204,170
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Königliche Tbeater in Wiesbaden feierte am 6. November das 40jäbrige Künstlerjiibtläuurdcr Königlichen Schauspielerin Fr. Flindt, Welche als Generaltn von Mans- feld in dem Birch-Pfeifferschen Schauspiel „Mutter und Sohn“ von der Bühne und dem Publikum Abschied **abm. Die Gefeierte tvurde mii Lorbeerkränzen nnd VonaUets beim Auftreten ausgezeichnet und am Schlusse des Schauspiels unler lautem Beifall dreimal gerufen; dcr Hervorruf wiederholte sich nach dem den Abend beschließenden Festspiele. Durch ein Schreiben des General-Jniendanten von Hülsen Ward der Jubilarin ihre Ernennung zum „Ehrenmitglied“ der König. lichen Schauspiele angezeigt. Die Wiesbadener Bürgerschaft widmete der Künstlerin als Cbrengescbenk cinen kostbaren Vrillxniscbtnuck mit goldener Kette, das Bühnenpersonal einen in Silber und Grid gear- beiteten Lorbeerkranz mit einer goldenen Jnscbrnd auf einem chenk. blatt und mit goldenen Schleifen, Woraus die Hauptrollen der Gefeierten eingravirt sind.
_ Dic Nrn. 86-91 der Wi1sen1cha_f_tlicben Beilage der Leipziger Zeitung enthaltennfolgende grdxzere Aufsäße: Die Erd- rundfahrt des Freiherrn v. Hubner (Formeßung). _ Mufikalische Zustande in Leipzig. _ Gottfried Hermann, eine Gedäckztnißrede 1: dessen [)underijährigem Geburtstage. _ Unter Doloxniten, von Fa Mara. _ Von der Arcona: descht- und (Samoa-Jnxeln.
_ Im Theater der Londoner Universität fand am 10.Abcnds die Eröffnungsfißung dcr Sc1fion der königlich britischen geographischen Gesellschaft von 1874/75 statt. Eine mehr als üblich zahlreiche und glänzende Versammlung hatte fick) ein- gefunden, um eine von Lieutenant Payer über die österreichisch- ungariscbe Nordpol=Expediiion verfaßte Abhandlung anzuhören. Unter den Antvefcnden befanden sich der Herzog von Edinburgh, der Großfürst-Thronfolger von Rußland, Graf Beust, Baron Hochschild, der fcbwediickze Gesandte, der Marineminister Herr Ward Hunt, Lord Haugbteu, Admiral Sir Ale ander Milm, Sir Barkle Frere, Sir F. (Holdsniid und andere ersonen von Distinktion. Sir Henry Rawlinson, der Präsident der Gesellschaft, führte den Vorsitz.
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