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* Znserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Postblatt nimmt an: die InseratemExpe
taats-Anzeiger, das Cmtrai-Haudelsreoister W Oeffentlicher Alizeigeed
de:- Bentstheu Keich5-Auzeigm uud Uniglich
preußis-heu Staaw-Inzeiqm:
Berlin. 8. 117. Wilhelm-Stnxe Nr. 32. :. IHM Vervaét-n ar
Steckbriefe nnd Untersuchungs- Sachen. Oeffentlickje Vorladung. Gegen den Reservisten
«. . .. Königlichen StaatSamvaltschaft wéäleFerWZYstaT? ankaekUUg vouTkllgraphen-chndrnht,
Josef Bieuuias aus Thule,
!.. Steckbriefe uud Untersußur " .gs-Satdey. R. Subhaßatiouex, Mfgebc-Te, Votladuagen
gen, CURL (. Verlßosuug; smvrtisation, ZiUzLxK-Qn T's w von ofeatltéen Papiere» * '
C.Induß'ciekeEtakl einem; 5" kaschiedene BekamaÉkxka" ""Er-ibu» -. Literarische An eigen. * 1- 10111172 «» ' “' ü - ndeU-N i . Ekscheint in sMM-ZIÉZL Koxknrse), _.
[54071 [5126]
Submisfiou
, D' ' " . YIM die Staatsgewalt angekla 1 ,st, wird gemäß 2 M*“ Lkesk'uns W" 5 MUR, 4 Mm., 25 Mm, und Sandersleben und 7,6 Kilometer von der Sta
rt. 46 des Gefeßes vom 3.
12 Uhr im Sitzungssaal Nr 8 des hiefi
, . gen c- riebts angescßt wdrden. Da drr Aufenthalt des O_icunias nicht hat ermittelt Werden können, so Und derselbe hierdurch öffe11,tlich borgeladen, in dem gedachten, Termine ziir festgejeßtcu Stunde pünktlich zu erscheinen ,und, die 311 ssiner Vertheidigung die- nenden BewerSmittel mit zur Stelle zu bringen, oder siZlcbe dem Gerickote fo zeitig vor dem Termine anzuzeigext, daß fis noch zu demselben berbeigescbafft “Wxxden konnen. Jm FaÜe des unentschuldigten Aus- blxtbens des Angesébuldigten wird mit der Unsew» suchung und Entscheidung der Sache in oontumaojam Verfahren Werden, Rosenberg O./S., den 28. Okto- ber 1874, Kon1gl1chesKreisgericht. Erste Abtheilung.
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[4770] Oeffentliche Vorladung. Die verehelithte Wilhelmine Slimlz, verwiitwet avessne §Prahl, geborne Koebernik aus Kazmierzewo _at gegen ihren Ehemann, den früheren Ackerwirth Ferdinazid Schulz a_uf Trennung der Ehe ge- klagk, weil leßierer sie im Mai 1873 böswillig ver- lassen, und bisher nicht zurückgekehrt ist. Zur Beantwortung dieser Klage von Seiten des Verklagten haben wir einen Termin auf den 5. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Krrisricbter Freiwald in unserm Sitzungssaale Nr.) hierfelbst anberaumt, zu Welchem der Berkiagte 11111 der Aufforderung vorgeladen wird perltitch,zuTer1cheineZi,lb ' a 1111 armin , e st zu «Weinen, te 1 dem Verklagten auch frei, vor oder im TeI-mYn eine
“entnwder durcb eincn Rechtsi'mwalt abgefaßk oder
von einem gerichtli en De utirten _ klärt sein muß, ck p zu Protokoll er
1111110111111 für zugestanden erachtet und wird dcmnäcbst Klägerin die Ehe durcb Erkenntnis; getrennt wirden.
Sch11bly,_den 29. September 1874. Kontgliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[5069] betreffend die Verpackxtnug des Domänen-
quf czcbtzebn hintereinander folgende Jahre 'von o- bgyms, 1875 ab bis Johannis 1893 im Wege Jdcr Liztiation habsn Wir einem anderweiten Termin auf
in Unserem Sitzungssaale vor dem Herrn Ge eimen Regirrungs-Raib vbn ,Srbzönfsldt anberaumTck und HWY Pachtlustige cm, sich 111 dibskm Termine einzu-
fesxgrstellt u11d das 11011 dcm Parbtbetvrrbcr 1111 u- Lveisepde disponibcle Vermögctz auf 24,000 Tblréz Die sPEJLEÜM und allgrmeinen Pachtbedingungen, Waffkntbeilrn, 142 510. dcögbwben in Kartäiscb-
Kugklwund 28,9 Ko. Kupfsr im Wege der öffrnt- 11chrn S11b1n1111011 an DEU Meistbistknden verkauft
die Regbiwder ,Liziiation 11:1d die Vorwerkskarie konnrn 1091111) 11111 52102111011111? dsr Sonn- und Fest- tagr 111 unserkr Dommicn-chistramr eingesehen wer- wér den, 0110) _werdcw 0111 Vcrlangen grgen Erstattung von Kopiaiien leicbristkn drr swézirllen Pacbtbcdin- 131111111311 11111) dsrRe'g-„m der Liz'Ztaiion erthcilf Werden. Wi De_r 12131138 Pachter, Obdramtmann Kanzler ist 011- 913111181611 worden, dc'n fiel) nzeidenden PaMlustigen wäb dre Besrchklguna der Pscbkobjektc zu gsstatten 111111 (2111 Örtliibe Auskunft zu Lrtbcilen. Potsdam, TM 23. Oktober 1874.
Abtheilung für direkte und Forsten. [5336]
[5422]
fonerlich 901111211 chrrdbrc 311 Lokomotiven im nge _dcr Submission vsrgcben Wrrden. Hierzu 111 011.“ Mitttmxäxden 25. November 1874, Bormixitxxxs_12 Uhr, im BUTLÜU drs Unterzeichne- ten 111,1111111111111 11./O. anbkranmt, bis zu Welchem die,O1;':11-:nsr.111kirf, VO'fii'iU'lf und mit der Auf- schrmr: .,Snbmissxon auf Lieferung eiserner . sz11crrohrc“ Vériehsü, eingcrcicbt sein 111üffen. ,Die : m m., . . - . Sllblkli![*ikUsb-IDÜTJUUJÜU likJL'n in den Wöchenkagen ' ÖM Q.LkUUUi', ln. WÜÜMLU dU'sLUU'U ilk] BLisein der im (chiral-Burkau m'; Köxiiklichen Direition zuxetwa Bcrlin imd bier zur 0771111111)!“ »1118 und können daselbst 3 WM aucb 2111101101211 dc'r VLIMJUUJLU gogcn E1statkung ' dcr 57011611 in Empfang gen0111men wcrden, F1'11111f11rt a.,/O.. den 10. Nobomber 1874.
Submissionen :e. senden.
Bekanntmachung,
VorWerks Kienberg.
Domäncnvorwerks Kienberg
den 15. Dezember dieses Ialjres, Vormittags 11 Uhr,
Das Domäncnborkverk Kienberg enthält Hbf- uud Baustellrn 3,600 Hrktaren, Garii'n . . . . 2,647 „ als Acker . , . . . , 135,25? „ ] x) Wicmi . „ 363,516 " Weiden . . . . . 220,110 Wege, Gräben . . 8,7113
Snmma 733,913 Hektaren.
„ den
Königliclje Re kerung, teuern. Domänen
zum Loko-
bchkauft ivcrdßa.
«vic Bedinaancn sind anf portofreie an mi ' ,§ .] o * - ! u r11171§11d8€3cb111b211 kostc'nfrci zn beziebén. ck 3 Termin MFT. Offerten smd bcrfiegelt und mit der Auf-
bis zu dem am f lf ncr Lokomotive“
ai 1852 die Unter- unverzinkte E' ' - "SUM eröffnet und ist ein Termin ur m'ndli “ n lsM-dram- UU Gesamka-Wikhte von Yierbandlung auf den 22. Dezemberz er., Hilux??? 27,200 CU" soll *m W
Schraube11stü߀n für Isolatoren [1 ' schriftliche Veaniivoriung der Klage einzureichen, die SUbWisfiM vergeben WMW so im Wege der
und die Abtriessungen dsr Siü en an ebe e “ ' = " nung [wasn m drr, (Geheimen .?Tanzlrig derUanieriY- .Versaumt der Verklagie d2:1 Termin, so werden "Lt?" OLULTÜÜDWLÜÜOU, Französische Siras'e Nr die m der Klagc angeführten Thatsachn 111 «0111.11- ZM“ Zimmer Nr. 14% in den Stundén von)!) 11111; , . Morgens bis 3 Ubr Nachmittags zur Einsicht aus
nach Ableistung dss Diligsnzridcs Seitsns der Und WMW auf Antrag abschriftlicl) mitgetheiit.
untcr dsr A ufs chrift :
dem genannten FrapbengZiZäude, . immer r.11 in Gegrnwart der etwa ' '
Zur Verpachtung dcs im Kreise Ot av ' SmejttcntM L,: [ UWMMU ber Kréisstadt Nauen bclegenen ] sh elland HU fo JM. vorbehalten.
Submisfion Um 25 November di
_, . , „. _ . esesIa- Frs, fryh 9 Uhr, 101160 die bei dem 11ntcrzeich11ctey11 «.rtilleme-kaot vorbmidkyen Quantiiäkc'n Metalle,
„ Mnnition, 41,497 Kb. desgleichen in Laffcicnwän- „ 2i)?x1[).1_1.*k*tc':“*gl€ic1;2n111 30 robsn 11110 36 abgrdrcbten k „ „ , „ . _,- E ,
Das Dachigclder111m1111nm 1st aus 5000 Thaler divcrscn UUSWUÖÜMM "Albion und größea Basthlä-
9811, 40,305 Ko. ÖCZZÜWZÜMU in unbrauchbarc't kl in " . „„ * ' . * 1 i' en Bkscblagen, 3,263,5 Kb, disgiéicbeir in unbrauchbarsn
11111 dcr Aufschrift" l:uixmifüon auf den Ank , ,; „x- , “ an von Guß- nnd CMMiLdOUstU" 1161101791181] Off-er
franco EMZUséndM. Dic Ve1'11111fsbxdingungoit lécgm
gcgrn Entrichtung drr Kbpicxlicn, be 0 M Mrd Mainz, dcn 10. 5110110111er 1874.5 g M"
Königlicixc Snsxrbriitbcr Eisenbahn.
111. starken verzinkten und von 2 Mm.“ starken 1 H k
Werden. ege dcr Submisfion vergeben ," 567 * 9
Die Lieferungsbedingun ' ' ' , _ gen lic en in " Jatzzlci der Unterzeicbnktcn GkneTrJal-DiéxcrtiYehFLT 73 Jicha Straße Nr. 331), Zimmer Nr. 14, “in den ' mitYTZZ" zZFnETiJnsYr Morgens bis 3 Uhr Nach- 1 [ ** abJMZUZ mitgetheilt. aus und werden aus Wünsch ie te erun so t ' UYSkflkbdsiksZLUfsckßkiffoxer en find versiegelt und frankirt 43,01- .. m on an Lieferung von Ei endr “ 42'“ YrilsZym 30. November 1). IS., Vormittaxs V?xlßr . 45'26
D 112 unt_erze1chnete General-Direction einzusenden. ' 83,68 " dex te Eroffnung der eingegangenen Offerten sol] au f ' 698 11 genannten Tage, Mittags 12 Uhr, im Tele- erner rnit Wo!) 11- und Wirths
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Dre Auswahl Unter den Mindestforderndeu bleibt MetstJEbOt gysteÜt,
"93116271... . .. . W" W" “3" TW ““i , 1 en en ei1en bis
1874 an ihre Offerten gebunden. zum 15“ Dezember
missionsbcdingungen nicbt 1oiv1e Nachgebote Werden nicht berücksichtigt,
Erlegung der Berlin, den 11. November 1874. „
Me 1) d a m. Tblrn. beansprucht.
[5408] Dessau, den 22. Oktober 1874.
a11f Lieferung von Jsolutor-Stiiizen. Die Lieferung von 157,068 Stück schmiedeeisernen
Dre Lieferungsbedingnngen nebst einer die Form [5234]
Die Lieferungsoffcrtm sind versiegelt und frankirt
„Submission auf Li„efcruug von Isalator-
hr an d1e unterzsicbnrte Gensral-Dircktion einzu- über (MDM ZU MUM- Wld
Die Eröffnungcyder eingqgangénen Offerten soll an «Cage», Mittags 12111917, im Tele-
Franzbsisckw Straße Nr. 330, Ich mache bksonders die Hirrcn
Die Auswxbl unter den Mindestsordrrndcn bleibt
Berlin, jc
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5" [3889]
FGHWMWWW'Z
Mcydam.
: 125,332 Ko. 031115111611 i11 Geschü rö ren 29,640 .Ko- desglkicben in ZLUsÖlaMnLrL Which; (; 1,1 111 (] "11 0 0116 S 8.1 €,
TT., 11,685 Ko. Schmiedseisen in Siäbe11,32,699,5
50 abardrebt'en Sibildzapfsn-Bucbsen, in
den. Kabflnitige wsrdcn ersucht, ibrc versicgrlten
zn obigem Tsrmin 1111 das Ar1i111ric-chox Mainz
rend der Dicnsistundsn 11-1 Unserrm N1110111 _ ' _ - " » [ ur ficbt bereit; d1é16111k11 101111611 aucb adfclstiftlizck),
Kö 515 g lick! es Arti ile ri c- D ep ot. «“.“-zr» 5*-“-1:-.-é.--„173-5141»K,:e.b«:511-.:--.*.,5-92,111944-11 MIL*Y141'1'*KZ1.€,-ké.4'*É'É“ “.“-:.: :i- :D.-"::“,
Vrk0111111110011111g.
[5416]
motibesol] imche der öffentlicbeuSubmiffion bis***zu11t“'1. “dezentbCr cr [„, uns eii1*1ir'*ich€n Anfmigsgcbali jäbrliöb 600 T7)111*€r. ' Kelbra, dem 24. Oktober 1874.
burg i.
Inserate nehmen an: die autorisirte Aunouuu-Expedition
von Rudolf Mosse in Verl“ ' ' ZölnÄresdey, Dortm'tmd, FraZMYTFFK-HYYY, am Y, Leipzig, Munchen, NürnbeZ, Prag, Straß:
Sutttgart, Wien, Zürich 11 deren Agenten,
„sowie alle übrigen größeren Annouem-Bnreans.
. Bekanntmachung. Die Herzoglich Unha1111che Laudes-Domäne Frecklcbkn, 35
Kilometer von der. Stadt
deAsMrslebi-„n entfernt, mit einem Areale von
Montag. den 23. November d. I
' - „ . ' „» . Vormitta s 1) -. 11 spät eingehende und UWVÜWUÖTJL, dcn Sub- m unserem MLUULSZMLUU anberaumt und ladegn PAYblZstiijeZ Zihtßdem Bemerken
. _ die Packztbedi ' - " ' enti 1ecbend n ungen m unis r " ' * zu demselben et , P e Offerten Kopialikn in LlrbsLZYleY ?,????le Fäerschaftsstunden cmgcxehen We n daß
_ _ 1n jeder Pacbtbewerber t ' " ' ' Kaiserliche General-Direktiou der Telegraphen. uber seine Vermogensverbältniffe auYszFXenéoqunxinTeéFiYß uber seine Quali
Zu Uebkrnahme der Pachtung wird der Nachwsis eines disponibeln
Submission . Herzoglick; Anbaltis e R i . Abtheilung für Domätiijen mei? YFZ»
[ z 6. (11. 51020 ck.) Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Oe
11111111 Wrimar'
11.311.1210111113s(«ucbfür P. „ 6 U W 111 cm ver 1, ' ' - - - .. _ JW?" Uk'eröoskn- daher vollständig ÖaffßrdichstchxÜ selTlibecerinZJlteWé ""t M “Me“ "“d "“|be
. , „ , , . Bex ier «Jesbllung wolirn dre geobcten Herren Linen alten, passenden Stiefel oder das Längen-
Stu eu“ maß, ob schmalrn od b ' " ' ' Verkäufe, Verpachtungem Zis zum 28.Novembee d. JS„ Voxmjxj-ags 10 Paar Passende Süsse?r rsrren Fuß 20, gefamgst nur einsenden,
".'“
6 Qu.-R. “5321 und Baustelle, „Garten,
_Ascker, Wiesen, privativer Huiung, wvvon 51 ekt 16 Zr,: : 200 Mrg. 68 Qu.-R. T:)nit'Qx-“sZ'? ZFUW? UH???) 1 Htekt, 90,78 Ar : 7 Mrg
ck..- .“ . m ' k . pflanzt find, 1 wilden Holzern be- , Koppelhutung, ZF ;Hälzungen,
,anzungen, Remi en '
1FZ Fristen und Lebdens, und Graben, .. Wegen und Ansstichsfläche,
“ Heft. 36T)?! ftAle; eb:c"1112d7e1315 (FIBO QUZR. in Surrxma, grapbcngebaude, Französische Straße 331), Zimmer und Pflugarten und einer 7 ischrreinußung wird ,bixrmiFYFerÄntdem Feldtnveniar an Aussaak
Düngung
Gkgcnwart der etwa er"ck' “" . rer umstände wegen, aus er - " _rczg des is_ßigen P.'ichters, wel er b “ , „enenen Sub genden Jahre, von Johannis YZYUFZ „FZFF ZZchrnchx 1111313112911? auf die achtzehn [)intereinändFVFF. ,
öffentlichen Vsrpachtung gegen das
',
rden können, auch gegen
, fikation als Landw' i ngskautwn von 1000 Tblrn. zu hintxxlxgelxxd
Vermögens von 60,000
D . * bekannten «11 Herren Landwirthen und Iagdlkebhabern empfiehlt Unterzeicbncter die seit Jahren
sch111 Jagdstirsel
storen böckisk praktisch), wechps sich
und können vc'rficbert sein, darauf ein
zu Lkhaltsn Walches anch LVSnk gern umgetauscht wsx « - - .
' ' ., , '. „ , d. H e ' ' Djisekbkn L???awsFÖrLUUJFdeMYdi(xbuts ?agbdsttrumvje MILRAM; Yer JZZTÖelist'Y IFF Bis 311111 Knie mit Lide'r befeßt 11 TFT? U et Mit doppelten Sohlen 9 Thlr.
Mit Filzstnlpe bis zur Hüfte rsichend 14 Thlr.
»Offizirrb 11110 Miiiiär-VMWM
Die Submittenirn 15111111: bis *11 1 auf diese Stief“- 73“ “ck im [e'k' "“T ' ' " 1874 an ihre Off-Zrtbn b(161111118011. m 5" Dezember O M QQ NUM w Wbt bewal)“ h
abén. aufmrrksam, und wird auf Ver-
.. . langsn auch eine das Leder 1 ' ' = ' ' - ' * - , U . „ , 011 erbir nde € , . . _ gebénde, soww dcn SnbmisfioUsbcdit1ZZungsxiil t „Mt Auswahl bestandig vorhanden ist, & SMM W HAJMUM' Die VLUCUDUUJ 99schlcht sofort, da große
cntsprecbenW 9" 1 *. -
berückfichtj 11T- „1161 en und NÜTHJUVW worden nicbt Berlin, den 11. J'Tobc'mbkr 1874. Kniserlickx General-Direktiou der Telegrapben.
WYUWWD NUWW, Königl. Hof-Lirs'craut.
am Gensd'nriiiciiumrit. (10.125.910,
L'**“::.“-.*..*.:§§1256221156;““HP-131155952? --'-sx*-o'2.771;„:- :;- *
W M- MM
1310111611 1874.
:» Béwirki 1a11111"1beil der Direktion der TattersaUG L““ ., * ., - e e1111a t , . ' ;-;-.Z KYKYZFSJÜFOFFY ZYKYYLFYÉM Flugstrybxßrded, 193181911! YerjbüftunzgudYYiixjxtdivéxxesZx “ZZ. * 4- ' * - T , kk [„(1911 “a ici 11 es .- arats, Bew ,x? 5?" beim Wildiverdcn der Pferde ptele Gefahren beseitigt. ZP Elegante IluTFfTleiFngKZFZZPFÖYF .:,Z
1 sm “ K 4 . * ) ' I 0111 1114121111 W WEIIYTWMVR, Ms., 16. 0001'Z011811'11880 11011011 111110181111, 15011111. , Allerhöc'11ste und liöckjste Refc
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Der Ma 1 at. Ui a u ?F-
Mittworlj, den 18. November 11. I., Nachmittags 4 Uhr,
Dcr 316111ng 1: Ober-Mas inenmeii r, ck I. (insb. ck se
Saarbrücken, (Babubdf) TM 29. Oktober 1874.
15418] VcrUn-Hmnburgkr Eisenbahn.
_ :, „'" Zl", _ * , -* “"ck-“WMH?" ' „ *, ,
11119111 Bureau anf bissigen: BUYUHÜL anstehen-
crscbicnciisii S11111n1116111'911 eröffnet werden, frct (111 111111) c111511fendcn.
Ob DZ; ??ingiiiixcs i _ _ , ' » “** 151131862 wird, . cr: “M [UNMWÜ ter 0111611 110) dcrzclbc (1,1,1f die Beförderung von Per- “ * onen und Re: ? e ck b" *“1 ' ['Wo-«1101111. (4. 0. 23/11.) 1875 aufgebobeMLJ pa MUM Mt YM], Januar
2111 deffcn Steil? tritt von dem «nannten “ e' - 111111171, ab (in _11111cr, 111 NEMRZmM? und nacthletn 1b1rkiicben Entfernungen in Kilomater festgestellter Tarif m Kraft,. Dirselbe enthält in Folge genauerer Berccbngpgsweife und durch Abrundung der Er- beungsiatz? auf volle Zehntclmark unbedeutende Er- YOFJM' Exemplare des neuen Tarifs find vom Expeditionen zum Prei e von 5 S r. : 50 . pscnnige) zu haben. s g ( Mark
Berlin und Hamburg, den 10.5.11ovember1874.
ezember cr. an bei den beiixeiligten Billet-
Die Direktion.
Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger uud Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
, Die Motive zu dem Bankgeseß.
Die Motive zu dem in Nr. 215 Centr.-Hand.-Reg. mitgetheilten Entwurf des,“, Bankgeseßes lauten:
Dic Reichsgcseßgebung, Welcher durch Art. 4 Nr. 4 der, Ver- fassung die allgememe_n Bestimmungen über das Bankwesen Über- wiesen find, hat sich mit diese1 Materie bereits durch das Gesey über die Ausgabe von Banknoten vaom 27, März 1870 und durch die Be- stimmun] im Art. 18 des Munzgeseßes nach zwci verschiedenen Rich- ungen beschäftigt. _
Das zuersberiväbnie Gesetz beruhte auf der Erwägung, daß die
bundrSgeseßlicbe Feststellung der aklgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen, da sie in erster Linie die Befugnis; zur Roten- ausgabe zu regeln habe, xrst nach der Ordnung des Münzwescns eintreten könne, und daß es deshalb geboten sei, zu ver- hüten, daß in der Zwiscbexizeit die bereits vorhandenen, in den auf lange Perioden unwiderruflich verliehenen Notenprivilegien beruhen- den Schwierigkeiten cimr einheitlichen Ordnung durcb Ertbeilung weiterer Notenprivilegien vermehrt würden. Es beschränkte deshalb die im Bundesgebiete bestehenden Befugnisse zur Notenausgabe auf deren damaligcn Bestand und ließ eine Verlängerung kündbarer oder abiaufender Privilegien nur unter dem Vorbehalt der Kiindbarkeit mit einjähriger Frist zu. In Bayern, Württemberg. Badßn und Südhessen trat es nicht zugleich mit der Reichsverfassung, 10ndern erst am 1. Januar 1872 in Kraft; in Elsaß-Lotbringen ist es nicht eingeführt, da nach Lage der dortigen Gesetzgebung kein Bedürfniß vorlag. Seine Wirksamkeit, zuerst auf die Zeit bis zum 1. Juli 1872 besckzränkt, ist zweimai: durch das Geieß vom 16. Juni 1872 bis zum 30. Juni 1873 und durch das Grieß vom 30. Juni 1873 bis zum 31. Dezember 1874 verlängert worden. „ T111g das Geieß vom 27. März 1870 einen lediglick) vorbereiten- den Charakter, so nabm die BEstimmung im Art. 18 des Münz- geseßkß Vom 9. Juli 1873 eine der endgültigrn Ordnung der Materie angehörende Vorschrift vorWeg. Ju doc Absicht, dem Goldmünz- umlauf das unbedingt erforderlich? Maß dss Schnßes gegen die Kon- kurrenz des papiernen Zablnngsmittels zu sichern, ordnete fie die Ein- ziehung sämmtlicher nicht auf Reichsw01)1'ung lautenden Banknoten bis zum 1, Januar 1876 an und bestimmte zugleich, dgß die auf Reichswälxung ausgestellten Noten mindestcns ans Brtrage von 100 Mark 111111111 sollten. _ ,
Die Reichsgeseizakbnng lies; sicb bei die1er Vorweg1tabme_ einer Bestimmung des Bankge «ßes hauptsäcblicb von der Rucksicht: leiten, daß die dem neuen 9 ünzwstem cntsyrccbende U1111vandl1mg des Banknotenumlaufs von den Banken mit langer Hand vorbereitet werden müsse, und es deshalb gebbten sci, die brzuglixbcn Maßregeln dsr Banken von vornherem durrb Festsetzung e_mes Mindestbetrags der Notenabscbnitte in die Bahnen eines daue'rndcn Zustandes zu lenken. Keinechgs waltete aber die Ansicht ob, daß es bei dieser bereinzslten Fgstsoßgng längere Zeit, insbesondere bis über die Einfübrung drrRetcbswab- rung hinaus, sein Bewenden bebalicn sollte. Vielmehr gab der Reicbstag durch eine Resolution, der Bundesraib durcb die Anordnung der Vorbereitung eines Bankgbse?entrvurfö die Absicht kund, daß möglichstbald eine umfassende ge eßlicbe Regelung des Bankwesens herbeigeführt Werbe, und beide Faktoren gaben ihrer Auffassung über dan Zeitpunkt, bis zu Welchem dieselbe einzuircten habe, durch den Endtermin Ausdruck, welcben fie in derselben_ Scssion für die Wirk- samkeii dcs Geseßes vom 27. März 1870 fest1teÜie11.
Die verbündeten Regierungen habkn an dieser Auffassung fest- gebaltc'n. Sie erkcnnen es noch hkute, sowohl um die Durchführung der Münzreform zu sicbern, als auch um der Entwickelung des Bank- WEsens feste Bahnen zugeben, als dringend geboten, eine umfassende gesetzliche Regelung des Bankweiens unverzüglich ins Werk zu i_eßcn.
Der zu diesem Zwecke vorgelegte Entwurf erkennt die Aufgabs des zu erlasenden Geseßes in der Regelung der Notcnausgabk. Die Rechtsverl)altnisse derjenigen Banknntsrnebmungrn, we1che Banknoten nicht ausgeben, sind dnrch das Deutscbe Handelsgcseßbuch, die reichs- geseßlichen Vorsrbristrn über Aktien- 1111d Ko111ma11ditgeieilschaiten, und die Vorschriften über das (Henoffsnsthaftßwcsen berbiis übsrein- stimmend geordnci.
Ukbsk die Verhältnisse und Zustände, welcbe die Bankgeießgebung in der bezeichneten V'egrenzunn 311 regcln und in neue Bahnen um- zuleitsn bat, wird die (den Motiven anliegende) Uebersicht der gesetz- lichen und siatutarischen Bsstinnnungen über Zrtirlbanksn und Bank- noten in Deutschland ein Bild qewäbren. Dieses Bild zcigt vielartige spröde Verhältnisse, welche als Erbschaft einer'bswegten Poriode wirth- schaftlicher Entwickslung Und wiribicbaftlicben Meinnngskampfés, - bei vollständigem Mangel gemeinschaftlicbcr Grundsätze, jedes einheitlichen Gesichtspunkts entbebrén, dabei (1er zum Theil aufMe11schcna1ter hinaus feste Geltung beanspruchen und Gestaltungen und waöbnun- gen des Verkehrs berauSgrbildet haben, welche von der Gewßgebung bei der Ueberleitung der Entwickelung des Bankrvesens in neue Bal)- nen nicht unbeachtei gelasssn werden können. _ ,
Eine Gesetzgebung, Welche an diese gegebenen Vcrhaliniffe gnzu- knüpfen h_at, mus; auf dsn Versuch verzicbtc-n, dio Materie bolistandig abzuschließen. Abschließende Bestimmungcn kann fie nur,irsffen 1n Bezug auf die ailgemeincn Normen 11er Erwrrb, Auöubung und Verlust der Befugnis; zur NotonauSgabe, über dieKouirole der Zettel: banken und über die äußeren Bedingungen, Wclchen die Notenaysgabe mit Riicksicht auf die Begründung und “Sicherung der Goldwäbrung zwuuterwerfcn ist; in allen übrigen Béziebuugen muß fie sich zur ZM darauf beschränken, dis Grundlage einer neuen einheitlichen Eni- chelung zu schaffen, zu deren weiteren Gestaliun sie früher oder später wieder wird in Thätigkeit treten müsssn. J eben der Ueber- 1ei_tung der bestehendem Gestaltung in die Bahnen gkordneter Ent- Wickelung bat fie auf diosem Gebiete ibr Augenmerk vorzugsweise darauf zu richten, daß die Notenprivilegien, deren Mehrzahl der Cha- rakter eines, der WUndelnden Einwirkung der Gesetzgebung auf Men- 'schenalier entrückicn Privatrechts beigelegt ist, der Herrschaft des Öffent- 1ich€n Interesses unterworfen Werden, indsm ihre (Heilung auf Yurzere, im Bereich des Gesichtskreises dss gegenwärtigen Grfeßgebers liegende Perioden beschränkt wird, In dieser Richtung bcrsqlgt der Etztwurf den Zweck, die Dauer der bestehenden Notcnpribilegten aÜgcmmn (1111 zehn Jahre abzukürzen, und eine Verlängernng dersklben jedeSmal wieder auf nur zehn Fabre eintreten zu lassen so daß jedesmc11 nach einem längeren für die Gewinnung reifer Erfahrungen ausrei- chenden Zeitraume die Gesetzgebung in der Lage ist, die gewonnenen Erfahrungen durch Umgestaltung der Bcstimmungen "uber d1e. Bank- notenprivilegien fruchtbar zu machen, ohne durcb Rucksichteri auf er- WOrbene Rechte bcbinderi zu sein. Aber 0uch1111ierba1b dissxr Pe- rioden soll die Gesetzgebung keineswch auf ihre Aktion berzichie_n; sorgt dock) dcr Entwurf durch die Beseitigung der kalufivrechtr dafur, daß Unmittelbar auch zu nenkn Gestaltungen auf dem Gebiete des Zettelbankwcsens Raum geschaffen werde. In d„en Fragen, welche (1111 der Grundlage des vorliegenden Entwyrfs, gelost werden können, Mbört namentlich die vielfach erörterte Einrichtung cmcr Centrai- bank für das gesammte Reick), oder .die Umwandlung der durch die bisbkriac Entwickelung für einen sehr großen Theil des Reichs bsreiis 3111 Centralbank gewordenen Preußi1chen Bank 111 eme R21chsbank. Dcr Entwurf, wie er liegt, präjudizirt einer iolcben N111- resp.
Umgestaltung nicht, selbst nicht fiir dj? nächste zehnjährige PLKOdE' '
Er schafft lediglich den geicßlickyen Boden, auf welchem fich eine 101che Entwickelung zu vollziehen haben Wurde.
Berlin, Freitag, den 13, November
Jm Uebrigcn stellt sich der Entwurf die Aufgabe, die 0119e- meinen Bedingungen der NotenauSgabe den Rücksichtc-n auf die Auf- rechterhaltung der metallischen Grundlage der Cirkulation und den Bedürfnissen eines gesunden Verkehrs entwrechend zu regeln. Er stellt sick) dagegen nicht die Aufgabe, für die Zahlungsfäbiskeit der Noten auSgebenden Banken fichernde Vorkehrungen zu treffen. Diese Vorsorge bleibt nach wie vor ungeschmälert deu Vankverwalfungen selbst, uberlafsen, denn gegen Mißgriffe in der Kreditnahme und Kredit- ertbxiblung kann irgendwie geartete gcseßliche Bestimmung Sicherheit geWa ren. ,
, Die Lömng der Aufgaben des EniWUrfs erfordeü vielfach eine Einschränkung der den bestehenden Banken durch die Konzession be- ziehungsweise d11rch die Landesdeseßgebung ertbeiiten Befugnisse und Yrivilegien. “Soweit solche Befugnisse und Privilegien unter dem
'orbebalt jbderzcitigen Widerrufs oder, unter Vorbehalt einer an eine Zeitfrist gebundenen Kündigung ertbeilt find, unterliegt ibre Ein- schränkung oder Beseitigung keinen recbtlicben SÖwierigk-iien. So- lveit aber _ und dies ist bei der Mehrzahl der Banken der Fail - ein solcher Vorbehalt nicbt auSdrücklicb ausgrsprochen ist, kommt es daFuf an, den Zweck ohne Verlesung woblerworbener Rechte zu er- rei en.
Die Bdfugniffe und Privilegien der Noten auSgebenden Banken können als srworbkneRechte nur für das Gebiet dssjsnigen Staates in Anspruch genomme111verden, Welcher sie ertbeilt hat. Da nun aber die meisten Banken bestrebt geivesen sind, auf Grund diesLr nur territoriale'n Berechtigung ihr Geschäft sowohl wie ihren Notenumlauf über das Gebiet, desjenigenStaates hinaus auszudehnen, vonweicbem ste ihre Bereibttgung berleiten, so ist ein Widerspruch zwischen ihren geschäftlichen Bedürfnissen und ihrem Ursprungs eingetreten, Welcher der Reictheseßgebung die geeignete Handhabe bietet, um die in Aussicht zu nehmende Reform der bestehenden Bankprivilcgien herbeizuführen.
Abgesehen von den später zu erörternden a_11ge.neincn Vorschrifien, wckcbe aus den, durch kein Privilegium zu_be1chränkenden staatlichen HobeiiSrecbten fließen, greift der Entwurf nicbk in die Durch Kon- zession odrr Landesgesetz den bestrhenden Banken ertbeilten Befugnisse ein. dagegen beschränkt er die Anerkennung derselben auf das terri- toriale Gsbiet, ffir Wklcbes fie durcb Grieß oder Konzession ertbxilt smd, dadurch, daß er außerhalb diescs Gebietes den Griebäfisbetrieb der Banken durcb Zweigcmstalten, Agenturen oder Kommandiicn (§. 17) und don Umlauf ibrer Noten (§. 18) Verbietet. Dagegen ge- wäbrf er jeder Bank die Mö lichkeit, sich von diesen beichränkenden Bestimmungen ganz oder tbei weise dadurch zu befreien, das; fie bis zum_ 1. Januar 1876 diejenigen Vorausscßnngeir eriükli, in Welchen der Entwurf die von ibm bezweckte Reform der bestehenden Bank- privilegien zusammenfaßt (§§. 19 und 20).,
Diese Vorausießungeu beziehen fich,aus den Umfang des Noten- umlaufs, die Notendeckung, die Notenemiösung, die Aufhebung der Exklufivrecbte und des Privilegs de_r Annahme der Noten in den öf- fentlicher] Kassen, endlich auf die Einführung der Widerrnftichkeit dcr Befugniß zur Noienauögabe zum 1. Januar 1886.
Was den zuläsfigün Umfang des Notenumlanfs angebi, so be- schränken die bestehenden Privilegien denselben entweder auf den Be- trag des eingezahlten Grundkapitals, oder fie setzen demselben keine
, äußsren Grenzen, indem sie ihn nur von dem Umfange drr vorschrifts-
mäßigcn Dcck1111g5mi11el abbängi machen, oder sie sticken ibm zwar eine äußere Grenze, bemessen die elbe aber im Verhältniß zum Grund- kapitxcksso Weit, dat; der Notenumlauf Praktisch so gut wie unbe- grenz 11.
Der Entwurf gebi davon aus, daß die Banken einer verschiede- nen Behandlung unterlisgen müsssn, js nachdem il)r Notenumlauf auf den Betrag ihres Grundkapitals beschränkt ist, bezw. bis zu dem er- wähnten Termine durch Statutenänderung beschränki wird, oder aber unbeschränkt bezw. innerhalb Weiterer Grenzen zulässig bleibt. Bei dc-n Banken der ersikren Kategorie hat der Notenumlaus', namentlich wenn er im gesammten Reichsgebiet? ungabemmt sein wird, lediglich die Bedeutung eines festbcgrenztcn Bririebsfonds, der, je mehr es diesen Banken gelingt, ihr Geschäft durcb _Hrrgnziehung anderweitiger Betriebsfouds auSzudebnen, cm verbälxnißniäßiger Bedeutung sowohl für sie selbst, wie für den gesammten Grldverkehr verliert, und zwar für 13611 [eßiereu um so mehr, als er einen ein für aÜemal fixirten Bcstandibcii des 1111-1111qu von Zahlungsmitteln bildet, welcher fick) durch (Hrwobnbeit eingebürgrrt hat und durch Schwankungen 1eincs Umfangrs Störungen nicbt Wrurjacbt.
Dis unbeschränkte Befugniß zur Noieyausgabr dagegcn, be- ziehungsWeisL diejenige , deren Grenzen. 1ebr wett " gestccki sind, hat sowohl für die Vankinstiiuie, als ,aucb fur den er- kehr einr durcbaus andere Bedeutung: fiir die Banken m- sofern, als dieseiben das Interesse gewinnen, durch tbunlichstx Aus- dehnung des Notennmlanfs das Privileg auszubkuten und die Aus- dehnung ihrer BetriebSmitiel durch verzinslichen K_redit zu bern_c1,a)- lässiq-yn oder zu vermeiden; fiir den Geldvsrkebr insofern, als emer1e11s der Umfang der dem Verkshr zu Gebot? zy ste11_911den ZablungSmittel dem Bédarf mehr angcpaßt Werden kann, 10 dai; nicbt durch Plößlichc Steigerungen diési's Bedarfs Verlegsniritey urid Stockungen herbei; geführt Werden, andererseits aber glei ,zeittg die G_efal)r entstrbt, daß durch willkürliche Vermehrung der papierencn Ummßiziittxl die Spe- kulation überrcizi, eine 1111 csunde Preissteigerung herbeigef11brt und die Soiidität dcs Geldumlaus untkrgraben wird. , _ ,
Während die Banken dcr erstoren Kategorie We1e11111ch die Natur gaiberbiicher Unicrnebmungen mit fest begrenzten Betriebsfonds an fich tragen, sind die Bankanstalien der lcßiercn Kategorie n1cht als reine Privatunternebmungen, dir lediglich private Jntxrcffsn ngcheficbts- Punkten des Erwerbes verfolgen, zu betrqchtcn, melmebr ,1st 1l)nen bonn der zuständigen LandeSgewalt im öffentltckyen Interesse d1e Sorge, fur die Regelung des Zablmittclbsdarfs im Lande, 11a111e11ilich _fur 2111111, dem jeweiligem reeÜen Bedarf slch anfchlicßindcn, Umfang des Zablungs- mittelnmlaufs und für Verhütung von Ausschreitungen der Spenkulatwn durcb Vorentbaltung odcr eril)euer1111g des in Noten zu gewahrenden Kredits, und mit dieser Sorge dir diskretionäre Befugnis; iibertragen, nach den Gesichtspunkten der «Zkrkebrspolizei die ,für dcn reegcn Bedarf erforderlichen künstlichen Zahlungsmütel 1e1ve1l1g zu schaffen und außzugeben. ,
Dis noibwendige Konsequenz dieser den, Vankezt 1111 Landes- iniere se übertragenen Funktionen ist die Einschrcznkung ihrer Geschafts- tbätig eit auf das Landesgebiet, für welches tbnen diese Junkxtonen übertragen find. Ein Aufgeben dieier Schranke würde dahin fahren, das; solchen Banken erlaubt wäre, die ihnen für die Zwrckedes Landes- Geldbedarfs ertbeilte “diskretionäre Befugniß der Erzeugbng von Zahlungsmitteln lediglich“ für den Gelderwerb dnrch, territoriale Ixus- debnung des Geschäfts auszunußen, und die Praktische Folge Wurde icin, daß alle Institute dieser Art sich durch Zweiggnstaltennan dcn Hauptverkebrspläßen domiziliren und unier gleichzeitiger Gefabrdung der Solidität des Geldumlaufs sich der ihnen Ursprunglrch gestellten Aufgabe enifremden könnten. _
Der Entwurf hat daher allen Banken, welche ihre NotenauSgabe- befugniß nicht auf den Betrag des bis 311111 1. Januar 1874 einge- zablten Grundkapitals beschränken, den terrttorialen Charakterbadurch chabri, daß er für diese an der im §. 17 gewahrten ie_rrttoriale,n Einschränkung ihres Geschäftsgebi tes der Regel nach festhalbund d1e Zulassung von Zivciganstalicn außerhalb des Konzeifiiznsgebieies 011 den fiir den besonderen FaÜ zu stellenden Abtrag der fur das Gebiet der neu zu gründenden Zweiganstalt zuständigen LandeSregierung und
ÉéÜ-Zl Mudus - Regiskké-“für daJ*Dent7ch7_*Reick.
die Besclylußnabme des Bundesratbs knüpft. Die Zulassung der Noten dicser Banken im gesammten Reickzsgebiete zu ermöglichen, liegt nicht nur im Interesse der Banken, sondern aucb im Jnterefse des Verkehrs, jedoch müsim diesen Bankrn, gegenüber den ihnen ver- bleibenden diskretionären Befugnissen in Betreff der Ausdclmung ihrer NotenauSgabe, besondere,Einicbränkunqxn bezw.Pf11c1)ten in Bezug auf ihre Geickzäftsbefugmssc, die Veröffsntlichung ihrer Kreditbedin- gungen und Bilanzen und auf die Ansammlung reichlicher Reserven auferlegt werden (§. 20).
Hinsichtlich derjenigen Banken, Welche ibrr Noienausgabebefug- niß auf den Békrag ihres bis zum 1.Jc111uard. J. eingezahlten Grundkapitals einicbränkcn, besteht kein Grund, für die tcrritoriale Ausdehnung der Gescbäktstbätigkeii Schranken beizubehalten oder zu errichfen, sobald fie nur die für die Zulassung ihrer Noicn im ge- sammtgn Reichgebieie aufzusteklenden sonstigen Bedingungen erfüÜen. Dieb: 1111 „,L. 19 fcstgestc-Ütcn Bedingungen, weiche, abgesebsn von der Brichrankung des Notcnumlaufs (Ziffer1), auch den Banken der, ersten Kategorie aegenüber gelten sollen, Verfolgen vorzugs- wM'e den Zweck, die Noten durch baares Gcld, WährUUJSmetaÜ und kurzfristige, jederzeit konvertible Sicherbeiten (Wechsel) in dem bei der großen Mobrzabl hergebrachten Vrrbältniß zu fundircn (Ziffer 2) und sie im gisaminten Reichsgebirte zu geeigneten Umlaufsmitteln dadurch zu machen, _daß dem Verkehr Gelegenheit geboten wird, fick) ihrer ibeils (1111 größeren Plätzen) durcb Ciniösun oder anablunggabe, tbeils durcb VerWendung als Anweisungen au csuiralc Werbsclpläße leicht wieder zu cntiedigcn (Ziffkr 3 Und 4). Zuglxiib wird durch dir den Banken (mirrlegte Verpftichtung zur wechielxeitigcn Annahme und Auswechselung ibrer Noten die Grund- lage zu einer gegénseitigen K_onirole der Banken geschaffen.
Es ist vorauszus 61301], das; 1än111111iche bestehendeBanken es inibremJn- teresse findrn werden, Von den Bestimmuugrn des §. 19 oder 20 bis zudem für ihre Entichlirßnng gesetztenTermineGebrauck) zu machen, 10 daß die Vcr- botsbcstimmung des §. 18 gegenstandslos werden und vom 1. Januar 1876 ab der Verkehr mit inländiichen Banknoten durchaus frei sein wird. Rücksichilicb derjenigkn Banken, deren Privilegium dsr Kündi- gung unterliegt, bietet die Bsstimmung 1111 §. 23 die geeigncic Hand- habe zur Herbeiführung dieses Ergebnisses.
Als nothwendige Ergänzung tretßn diesen Bestimmungen die Vor- schriften über di? Bestruernng des ungodecktcn Notsnnmiaufs hinzu, Weichs zu dcnjsnigen Bestimmnngen des Cyiwurfs gehören, die allge- mein Und unbcdingt auf alle Noten ausgebendcn Banken Anwendung finden sollen. _
Dieselbrn vrrfolgen nicbt 101110111 eincn fiskalischen, als einen be:- kebrspoiitisckyen Zweck.
Ein so rinträgliches Privilegium, wie das der Scbaffung 1111v-:r - zinslicbcn Kredits mittelst der an fich zu den Prärogativen des Staates gehörenden Erzeugung von Geldsurrogaten, biidet einen geeigneten Gegenstand der Bcsteucrung.
Indessen ist die Notknansgabe für di? Banken 11ur insoWeit ein- träglick) und bewirkt nur so iveit eine künstlicbe Vermehrung der um- laufenden Zahlungsmittcl, als nicht den Umlaufenden Nrtrn in den Kassen der Bank Bkstände bon baarem Gelbe, Edelmetasl odcr Reiibs- kassenscbeinen als jederzrit brreite Deckungsmiitel gcgenübersteben. Es ist daher der Natur der Verhältnisse LntsPrLchLUd, Nun die Steuer auf den durch solchen Kassenvorratb nicht gedeckten Theil des Roten- 11171111qu gelegt wird. Mik Riicksicbx auf die, durcb die Bestimmung im §. 19 1111121" 4 begründete «Zerpfiichtung der Banken, die Noten anderer Banken in Zahlung zu nebmcn, müssen ferner dem oben be- Zéichnkkkll Kassenborratbe auch die Bsfiändé an Noten andcrer Banken gleichgesbilt werdsn, weil sonst diefe Annahmepflicbt dir 111c1)i beab- sicbtigte Wirkmig Liner Erhöhung der Steuerlast für die nicbt frei- 1viÜige Besitzerin üben würde.
Der in dem Entwurfe vorgesxblagene rigclmäfzige Sisuersaß von jährlich einem Prozent ÖGZ durcb 1dlche Kassenbestände nicht gedeckten Notenumlaufs ist nicbt greignci, den Kredit zu wertheuern, denn die Noten ausgehenden Banken stehen unter der Konknrrenz nicht nur des inländischen zum Diskbnwgcscbäfte bereiten Kapitais, sondern na- 111€1111ich 1.11ck) dcs ausländisckzkn, welches erfahrxmgSniäßig jedcn Ver- such Liner Störnng des durch die wiril1schastlichen Zustande der Nationen bedingten gcgcnseitigen Verhältnisses der Diskontosaße un- mittelbar durcb Uebrrströmen in das_Gcbiet des erhöhten Diskonts auszugleichen Weiß. Durcb die Einfiihrung dernGoldwäbrung ist disser Zusammenizang Dantscblands mit drm europaiichn Geldmarkt?- ein wes:11ilich intimerer gewordrn, und die Raschbeit, iolcber ausgleichenden Sirömungcn wesentlich erböbt. Jbrc eigentliche Wirksamkeit für die ngelung des Notcnumlaufs 1011_ die Abgabe nach der Abficht des Entwurfs dadurch gswinncn, daß neben dem Steuersaß für den sich innerhalb der regelmäßigen (Hrouzewbaitenden ungedeckten Noicnuu1lc1u_f eine zweite höhere Sieuerstufc tritt, Welche 111 Anwendung kommt, 11) lange und sq weit der ungcdeckte Noten- umlauf die regelmäßigen Grsnzcn i1ber1chreitef. _
Dcr Banknotenumlnuf in Deutichiand bak fick) untcr dcrvGumt der, die Zablung in bäarem &II-elde krschiverenden, Silberwabrung, Und "111 den letztén Jabrcn unter der Einwirkung der mit den Kriegs- entschädigu11§1szahlungcn verbundenen Operationen, zu ,Dimeizfionen entwick-xlt, Welche selbst bei Aufrecbierbaltung dcr S1lberwäl)ru11g Bedenken erregt hätten, für die Zukunft aber um fo ernster? Gefahrsn in fich tragen würden, als die Aunabmc des ailge- mein bkgebrien und leicht und wobifeil zu transportiren- dcn Goldc's als Währungsmstall unseren Metaüumlauf 1111- gleich mehr der Einwirkung der. internationalen Edelmetaüsiro- mungen ausskßi, als diks bei dcr Silbrrwäbrung der_FaU war. Da nun a11߀1dem der Bedarf nach papiernen Zabluzigsmrticln, in,Folge des Umiaufs dcr leicbt transportablen Goldmunzen in Verbindung mit dor wesentlichen Erhöhung der Minimalgrcnze der Notengb1chn1tte, erbebiicb brrabgemindert wird, so erscheint es ebenso unawa1s11ch, ais obne kaäl)rdung der legitimen Verkehrsintercssen, durcbmbrbar, m gleicher Art, wie es rücksichtiicb des Staatspapwrgcldcs geschehen, durcb dic Gcsrßgebnng auf eine Verminderung des ungedeckirn Noten- umlaufs binzuivnkcn uud Sorge zu tragen, daß derselbe, sui) begei- mäßig innerhalb einer Grrnze Halte, welche die Befr1ed1gu11g ener Interessen fiebert und dir an eine Uxberfizllung des Marktes 1111t ank- 11oten sicb knüpfeuden Gefahren 011s1ckxlicxzi. ' '
Dirie Gefahren haben einen zwrifacben Ursprung, 1nde1_n einmal der gesenwärtige Zustand der Gescßgebupg kcme Garantie bietet, daß nicht die Banken, welch? durch das Privileg, fich durcb AUSJabe von chknoten zinsfrcic Betriebsmittel zu schaffen, dem unmittelbaren Einflusse der regelnden Fupktionen des Zinsfußes und seiner Be- chungen enthobcu sind, bei steigender Unternehmungs und _Speku- lationEthätigkeii und entsprechend an sie herantretendem stetgrnden Kreditbkdürfniß, durcb zu re,1chl1che Schaffung papicrixer Cirkuiatwus- mittel eine Störung des internationalen GleichgeMchis der Preise und des Geldumlaufs herbeiführen, und indem f?rner, kein Gagxn- gewicht geschaffen ist gegen die Neigung des Verkehrs, eine durch eme vorübergehende Konjunktur veranlaßte Steigeruxig dcs ungedeckten Notenumlaufs festzuhalten Und so eine s1ch_ Weiter und weiter eni- wickelnde Erhöhung des ungedeckten [111110qu zu veranlassen, die schließlich mit Nothwendigkeit zu einer von mehr oder minder xief eingrcifenden Stockungen begleitetén Wiederberstellung des Gleich- gewichts führen muß. ,
Es könnte daran gedacht werden, die Vermmderung des un-
gedeckten Notenumlaufs und die Sicherung gegen diese Gefahren