1874 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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nis che Eisenbahn - Prioritäis - Obligationen. Schwedtsche 10 Thlr.-Loose (18 1860. . Die Allgemeine Verloosungs - Tadelle erscheint wöchentlich einmal und ifi zum Abonnementsprets von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Po-sianftalxen, so_ wre durch Carl Her]- manns Verlag, Berlin, 8. W.,_ Komggraßerftraße 109, und „alle Buchhandlungen zu beziehen, fur Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21/2 Sgr.

Yickztamiliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berkin, 28. November. Se. Ma]_es-iat der Kaiser und König hielten, wie uns aus der Gohrde gemeldet wird, heute Vormitta mit der Hohen Iagdgesellschast ein eingeftelltes Jagen auf RoiZwild ab und nahmen um 11/2 Uhr das Dejeuner im Iagdschloffe. Um 23/4 Uhr haden Se. Majestät die Rückreise angetreten und Wird die Ankunft hierselbfi Abends 6 Uhr 40 Minuten erwartet.

_ Se. Königliche Hoheit der PrinzAlbrecht wird "Sith nach den bisherigen Dinositionen am 4. Dezember von Hannover nach St. Petersburg begeben, nin dort am 8. k. M. an der Feier des Georgs-Ordensfeftes Theil zu nehmen.

_ Der BundeSraih und der Ansichuß desselben für Iuftizwesen hielten heute SiYungm.

_ Der Reichskanzler hat dem Bundesrat!) den Entwurf eines Geseßes wegen Abänderung des Geseyes vom 8. Juli 1872, betreffend die französische Kriegswsten - Ent- schädigung, und Additional-Llrtikel vom 22. d. M. zu dem am 26. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packete'n und von Geld- sendungen, nebst einer erläuternden Denkschrift zur Beschluß- nahme vorgelegt.

_ Im ferneren Verlauf der eftrigen Sißung des Dent- schen Reichstages, welcher an noch der Reichskanzler Jnrft v. Bisamrck beiwohnie, seßie in der ersten Beraihung der Civil,- prozeßordnung der Abg. v. Buß seine Rede fdrt, indem er fick) hauptsächlich in politischen Erwägungen erging. Der Abg. Klöppel sprach seine Anerkennung über den vorgelegien Entwurf aus und der Abg. Dr. U. Schulte stimmte ihm m dtesxr Ansicht bei; beide Redner hatten nur einzelne AussteUungen m Detail- punkten zu machen. Die Civilprozeßordnung wurde an dieselde Kommisfion verwiesen, welcher auch die beiden andern Justiz- geseize überwiesen smd. Dann berietk) das Haus noch den An- trag der Abg . ])1'. Lasker und Genossen:

Der Rei Stag one beschließen:

1) Mit Rücksicht auf den Umfang und die Schwierigkeit der geschäftlichen Behandlung der Entwürfe: eines Gerichis-Verfassungs- geseses, einer Strafprozeßordnung, einer Cwilprozeßordnung und der zu denselben gehörigen EinführungSgeseye seine Bereitwiüigkeit aus- zusprechen, einem Gefeße zuzustimmen, welches: a. die zur Vorbe- raibung einzuseßende Kommission ermächtigt, ihre Beratbungen zwischen der gegenwärtigen und der nächstfolgenden ordentlichen Session des Reichstages fortzusetzen' b. die Fortsetzung der Ver-

smndl ". “"'-**“r die'. e e'ihnctcuGäeo twürfe 111311721172"de drittxr laiurÖlerde ermogkÉri“ * -- Sei? -

2) über die Ergänzung der Kommission für den Fal], das; Mit- glieder derselben zwischen der jeßigen und der nächsten Se1ston aus- scheiden, so wie über die Behandlung von Anträgen, welche von anderen Mitgliedern des Reichstages zu den oben bezeichneten Ge-

.Zetzen außerhalb der Session des Reichstags gestellt Werden, ge- chäftsOrdnungsimäßigen Beschluß vorzubehalten.

Nachdem der Abg. Dr. Lasker denselben begründet, gab der Präfidenr des Reichskanzler-Amies Staats-Minister Delbrück im Namen der verbündeten Regierungen folgende Erklärung ab:

Meine .Herren! ,Die verbundeten Reaierungen haben so wenig wie die Herren Antragsteller die großen Schwierigkeiten von vorn- herein verkannt, welche die Beraihung der heute in erster Lesung beendeten drei Gese eniwürfe im Hause finden würden. Sie haben ihrerseits es unterla sen müssen in Beziehung auf die Frage, wie diese Schwierigkeiten zu überwinden seien, eine Initiative zu er- greifen, so lange nicht aus dem Hause selbst fich eine bestimmte Ansicht über diese Frage außgesprochen hatte. Wenn, wie ich nicht ziveifle, diese bestimmte Ansicht heute zum Ausdruck gelaani, so glaube ich sagen zu können, das; die verbündeten Regierungen ereit- willigst ihrerseits die formelle Initiative zur gesetzlichen Regelung der Sache ergreifen werden.

Nachdem dann noch der Abg. Windthorst den Antrag empfohken, wurde derselbe einstimmig angenommen und die Sißung um 31/4 Uhr geschlossen.

_ In der heutigen (20) Sißung des Deutschen Reichs- tages, welcher der Reichskanzler Fürst von BiSmarck, die Bundes- bevollmächtigten Siaats-Minifter Delbrück, von Kameke, Or. Achen- bach, von Mittnacht, der General-Poftdirektor Dr, Stephan, der bayerische Oberst Fries und mehrere Bundeskammiffarien bei- wohnten, stand zunächst die erste und zweite Berathung des Berner Postvertrages (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) auf der TageSordnnng, welche der General-Poftdirektor Dr. Stephan mit einem Vorirage iiber die Bedeutung des Vertrages einleitete. Der Abg. Miquel gab der Befriedigung über die im Interesse eines einheitlichen Verkehrs Seitens der Poft- verwaltung gemachten Fortschritte, sowie dem Dankgefühle gegen den derzeitigen Leiter der Postverwaltung Ausdruck und sprack) die Erwartung aus, daß das Haus den Vertrag einstimmig genehmigen werde. Der Abg. ])1". Reichensperger (Ersfeld) erklärte, daß er das Gefühl des Dankes gegen die Postverwaltung mit dem Vorredner theils und nur wünsche, daß die im Art. 6 getroffene Bestimmung:

Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und andere Druck- sachen werden nicht b-fördect. Die übrigen unfrankirien oder un- genügend frankirten Gegenstände werden wie unfrankirie Briefe

taxirt, nach Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken

oder Freicouvertsz wenn irgend möglich dahin geändert werde, daß die rückfichilich der Zeitungen und anderen Drucksachen gemachte Ausnahme fortfalle. Der Abg. Schmidt (Stettin) bezeichnete als Schatten= seiten des Vertrages, daß das Briefgeheimniß nicht gewährleistet, daß keine Vereinbarung über das Packeiporto sei, und daß für Werthsendungen keine bindende Verpflichtung bestehe, sprach aber die Hoffnung aus, daß der Geist, der bei der'Bildung des Ver- ner Postvereins thatig gewesen sei, auch auf seine weitere Aus- bildunéO einwirken werde. Dem §. 14 des Vertrages:

ie Festsetzungen des Vertrages berühren weder die innere

Postseießgebung jedes Landes, noc!) besYränken sie die Befugniß

der vertragenden Tixeile, Verträge unter fi bestehen zu lassen oder

nen zu schließen,; owie engere Vereine zur weiteren Erleichterung

des Verkehrs aufrecht zu erhalten oder neu zu gründen;

machte Redner den Vorwurf des PartikularismUS, welchen Vor- wurf der Abg. Dr. Braun als einen unbegrundeten be- zeichnete. Derselbe glaubte erwarten zu durfen, daß auch Frank- reich sich der Konvention recht bald anschließen" werde, welches Ereigniß ohne Zweifel freudig begrüßt werden wurde, troß Allein, was früher zwischen Deutschxand und Frankreich vorgeja'Uen sei. Der General-Postdirektor Dr. Stephan replizirte auf einige Auf- stellungen der Vorredner und erkärte, daß .das, Zußandekommen des Vertrages nur zu einem geringen Theile ihm zu verdanken sei. Den ihm von den Vorrednern gezollten Dank “acceptire er mit dem erhebenden Gefühle, seinem Vaierlande emen, wenn auch kleinen Dienst geleistet zu haben. Bei Schluß des Platis wurde der Vertrag in ersier und zweiter Verathung emßnnmrg genehmigt.

_ Nach einer Entscheidung des Bundesamts für das Heimathwesen ist die leihweise unentgeltliche Ueberlaffirng einer Nähmaschine ein Akt der präventiven Armenpflege, keine öffentliche Unterstühung. _

_ In der Woche vom 8. November bis 14. November1874 sind geprägt worden an G o ld m ünz en: 2,231,060 Mark 20-Mark- stücke, 2,511,460 Mark 10-Markßücke; an Stlbermunzen: 305,980 Mark 5-Markftücke, 600,919 Mark1-Marksiücke, 270,438 Mark 40 Pf. 20-Pfennigftücke; an Nickelmünz en: 34,994 Ykark _ Pf. 10-Pfennigstücke, 75,777 Mark 30 Pf. 5-Pfenmgftncke; an Kupfermünzen: 58,275 Mark 96 Pf. 2-Pfenmgftncke, 17,561 Mark 45 Pf. 1-Pfennigftücke. Vorher waren gepragt: an Goldmünzen: 872,349,440 Mark 20-Markftücke, 214,796,890 Mark10-Markftücke; an Silbermünzen: 109,165 Mark 5-Mark- stücke, 29,035,631 Mark1-Markftücke, 8,293,165 Mark 60 Pf. 20-Pfennigftiicke; an Nickelmünzem 4,393,040 Mgrk" 10 Pf. 10-Pfennigftücke, 1,026,866 Mark 10 Pf. 5 -Pfennigstucke; an Kupfermünzen: 1,465,122 Mark 47 Pf,2-Psenn1gftuche, 584,572 Mark 50 Pf. 1-Pfennigftücke. Mithin find nn Ganzen gepragi: an Goldmünzen: 874,580,500 Mark20-Mark1iücke, 217,308,Z50 Mark 10-Markftücke; an Silbermünzen: 415,145 Mark 5-Mark- stücke, 29,645,550 Mark 1-Marksiücke, 8,563,604 Mark _ Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,428,034 Mnrk" 10 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,102,643 Mark 40 Pf. 5-P,fenn1gftucke; an Kupfermünzen: 1,523,398 Mark 43 Pf. 2-Pfennigstucke, 602,133 Mark 95 Pf. 1-Pfennigftücke. Gesammtauspragung: („11 Gold- münzen: 1,091,888,850 Mark; an Silbermünzen: 38,624,299 Mark _ Pf.; an Nickelmünzen: 5,530,677 Mark 50 Pf.; an Kupfermünzen 2,125,532 Mark 38 Pf.

_ Bis Ende Oktober 1874 sind für Rechnung des Deut- schen Reichs zur Einziehung gelangt an Landes- Silber- und Kupfermünzen: 14. 1) Landes-Silbermünzen. Thalerwährung: 19,023,500 Thaler. 2) Süddeutsche Gulden- währung: 19,910,357 Thlr. 9 Sgr. 3) Kronenthaler: 2,332,774 Thlr. 25 Sgr. 7. Pf. 4) Konventionsmünzen' des Zwanzig- guldenfußes: 562,071 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. Schillinge: 56,536 Thlr. 20 Sgr. Gesammtwerth 11. 41,885,240 Thlr. 15 Sgr. 13. Landes-Kupfermünzen. Mecklenburgische Dreilmge: 8193 Thlr. 10 Sgr. Gesammtwerth .4. und Z.: 41,893,433 Thlr. 25 Sgr. : 125,680,301 Mark 50 Pf.

_ Die Einsicht der durch den Erlaß vom 20. August cr. erforderten Auszüge aus den Bes chwexdebüchern der Sta- tionen hat, wie wir dem „Centralblait 1. d. D. R.“ entnehmen,

dem ReichSeisenbahnx- :“, t YUMYUM ng gewähr, daß

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Yaltungen irli3 zweékénispre dek. eise verfahren Mr . “Wk-

Demzufolge empfiehlt das eichseisenbahn-Amt zur Be- achtung: ,1) Die Beschwerdebücher sind in den Stationsbureaus derart aufzulegen, daß fie auch in Abwesenheit der Skations- vorfieher von den ftererireienden Beamten auf Verlangen vor- gelegt werden können; 2) den Stationsbeamten ist zur Pflicht zu machen, die Vorlegung der Beschwerdebücher zum Zweck der Eintragung von Beschwerden nicht zu verweigern; 3) der Ort, wo die Beschwerdebücher aufliegen, ist durch Anschlag in den Wariefälen, sowie in der Nähe der BiUetschalter zur Kenntnis; der Reisenden zu bringen; 4) die Beschwerdebücher find mit Rubriken zu versehen, welche auf eine sachgemäße Ausfüllung beziehungsweise auf die Erforderniffe einer weiteren Verfolgung hinweisen. Es wird dies durch folgende Kolonnen zu erreichen sein: 1) Name, Stand und Wohnort des Beichwerdeführers 2) Der Beschwerde 3) Datum, 5) Gegenstand. (Veschwerden über einen Dienftihuenden müssen deffen thunlick) genaue Be- zeichnung nach dem Namen oder der Nummer oder einem Uniformmerkmale enthalten). 3) Datum der Einreichung an die vorgeseßte Dienststelle; 4) der getroffenen Entscheidung 3. Datum, 1). kurzer Inhakt. Vor der Abgabe an die Station find die Beschwerdebücher zu paginiren und ist die Seitenzahl auf dem Titelblatt zu vermerken. 5) Den Stationsbeamten ist zur Pflicht zu machen, Abschrift der Beschwerden ohne Verzug der vorgeseßten DienststeUe unter Angabe ihrer Wi ensthaft über den Inhalt der Beschwerde einzu- rei en. Bei einzelnen Verwaltungen besteht die Einrich- tung, daß der vorgeseßten Dienststelle nicht eine Abschrift der Beschwerden, sondern die Beschwerdebücher selbst eingesandt wer- den. Gegen diese Einrichtung ist dieffeiis nichts zu erinnern, sofern der Station Duplikate oder Triplikaie zur Verfügung stehen. 6) Ohne AUHUahme ist jeder Beschwerdeführer, der seinen Namen und seinen Wohnort angegeben hat, mit einem Bescheide zu versehen, der, falls er ablehnend lautet, zugleich die Motive enthalten muß. 7) Die Erledigungsvermerke in den Beschwerde- büchern müffen ersehen lassen, daß und in welcher Weise der Beschwerdeführer beschieden ist oder was sonst zur Behebung oder aus Anlaß der Beschwerde angeordnet ist.

Sind auch die Beschwerdebücher, wie dies von einzelnen Verwaltungen zur Rechtfertigung des ungenügenden Inhalts der ErledigungSvermerke hervorgehoben wurde, nicht zur Lektüre beßimmt, so darf doch nicht übersehen werden, daß die Erledi- gungSvermerke und die Art, in welcher sie abgefaßt werden, auf das Verhalten der mit der Aufbewahrung der Beschwerdebücher betrauten Beamten von Einfluß ist.

Die unter 4 bezeichnete Einrichtung der Beschwerdebücher würde selbstverständlich bis dahin ausgefeßt werden können, daß eine Erneuerung der gegenwärtig in Gebrauch befindlichen Bücher nothwendig wird,

_ Der Inhaber eines öffentlichen Versamm- lungSortes (Gasthauses 2c.), welcher Glücksspiele daselbst geßattet, wird nach §. 285 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 500 Thlr. und der Bankhalter nach §. 360 Nr. 14 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. bestraft. In Beziehung auf diese beiden ßrafreckztlichen Bestimmungen fällte das Ober-Tribunal in seiner Sihung vom 20. Oktober cr. mehrere ebenso wichtige, wie interessante Entscheidungen. _ Der Gastwirth L. hatte im Laufe des Jahres 1873 in einem ihm

gehörigen Zimmer, das mit seinem allgemeinen, Iedermqnn zu- gänglichen Gasizimmer durch eine Thür verbunden tft _(so- genanntes „Gaßzimmer für geschloffx'ne Gesellsckzaften“, Gkucks- spiele gestattet, bei denen Sekretar" K. die Bank gehalten hatte. Auf Grund der eben erwahnten Pnragraphen des St. G. B. angeklagt, wurde der Gastwirt!) in zweiter In- stanz zu 50 Thlr. Geldstrafe, event. einmonatltcher Ge- fängnißstrafe und der Bankhalter zu 10 Thlr. Geldbuße, event. einer Woche Haft verurtheilt. In der 'von _den Angeklagten gegen dieses Erkenntnis; eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde „be- haupieten dieselben unter Anderem, daß gegen keinen Mitspieler die Strafe des §. 284 Str. G. „B. („Wer aus dem Glücksspiele ein Gewerbe macht, ward mit Gefangmß bis zn zwei Iahren bestraft“ u. s. w.) erkannt, daß nicht festgestellt set, daß auf Seite der Spielenden, oder des 213th Gewxnnsuch't obgewaltet, oder ein Vermö enSvorthei[ grsucht'worden und daß das Lokal, in welchem K. eim Tenipelspiele dte'Ban gehalten, kein öffentliches gewesen sei. Die Nichtigkettsbeschwerde wurde jedoch vom Ober-Tribunal zurückgewiesen, und das Er- kenntniß der zweiten Inßanz bestätigt, indem es ausfuhrte: Die Anwendbarkeit des §. 285 des St. G., B. ist auf den Inhaber eines öffentlichen Lokals, wie der Wort- laut ergiebt, nicht dadurch bedingt, daß ein 111 demsel- benveranstaltetesGlücksspiel „gewerbsmaßtg“ (§.284) und ebenso wenig, daß es von einem oder etlichen Theilnehmern aus „GewinnsuchtF getrieben worden sei, auch verlangt . 360 Nr. 14 in „Beziehung auf. den Bankhalter den be anderen Nachweis der Gewinn- 1" ncht nicht. Was die weitere Beschwerde, das. Nichivor- handensein.eines öffentlichen Lokals betrifft, so wrrd dieselbe durch die Feßsteüung des zweiten Richters widerlegt, daß 'das Spic[ in einem zum Geschäfte des Kaufmanns und Ggstwxrths L. gehörigen, mit dem allgemeinen Jedermann zuganglichen Gastzimrner durch eine Thür verbundenen Zimmer getrieben ivorden sei, da der Richter ohne Rechtsirrthum hieraus so, wre er gethan, auf die Oeffentlichkeit des Lokals s chl1eßen konnte.

_ Einem Dienstboien, weichem auf Grund des Dienft- vertrages der G ebrauch einer Wohnung eingeräumt worden, steht nach einem vor Kurzem ergangenen Erkenntmß'des O"ber- Tribunals gegen den Dienstherrn, welcher ihm ploYlich den Genuß dieser Wohnung entzieht, eine Brsißklage nicht zu. Der Dienstherr kann ihn zu aÜen Zeiten aus eigener Macht aus der Wohnung seßen, natürlich unter Vorbehalt des Rechts auf Entscheidung, wenn die Entselzung ohne Grund geschehen. „Bei Gestndedienstverträgen hat“, wie das Ober-Trtbunal aus- führt, „nach §§. 160 ff. der Gefindeordnung vom 8. November 1810 die unrechtmäßige Entlassung des Gefindes Seitens der Herrschaft nur eine Gnisckzädignngsverbindlichkeit der Leßteren zur Folge. Ist hiernaok) ein Anspruch auf Schuß" tm Vefiße der auf einem Dienstvertrage gegrundeten Rechtz: uber- haupt nicht zuläsfig, so findet em sdlcher Anspruch auch insdweit nicht statt, als einen Theil des Emkomwens aus dem Dienst- vertrage in der von dem Rechte auf Berbehaltung_ der Dienste bedingten Venußung eines Grundstückes besteht„ WLll von diesem Theile des Einkommens dasselbe gelten muß, wre vom Ganzen.“

_ Der Begriff der Unterschlagung (Z. 246 des R. Str.G.B.: „Wer eine fremde Sache, die er ,in Be 113 oder inGe- wahrsam hat, sich rechtswidrig zueignet, wrrd wegen Unterschla- gung“ u. s. w.) umfaßt nach einem Erkenntnis; des Ober,- Tribunals vom 3. November cr. sowohl den Fall, daß die

TWÜ“1S“WM JYäter von einem Dritten anvertraut ge-

D d s ' 0“- **“7- or sie gefunden hat-

_ ie in utriellen Etablissements ür Ei en- bahndednrf smd, wre aus nachftehenden Notizenf hervorsgeht, anch m diesern Jahre? zur weiteren AUSrüftung der preußischen Eisenbahnen mtt Betriebsmaterial stark in Anspruch genommen. Vom 1. Januar bis zum 1. Oktober wurden 787 Lokomotiven 1150 Personenwagen und 12,605 Güterwagen gegen 563 Loko; nwtiven, 684 Personenwagen und 7416 Güterwagen im Vor- ]ahre angeliefert, bis zuin Jahresschluß sollen noch geliefert werden: "309 Lokomotiven, 343 Personenwagen und 3129 Guterwagen. Für das Jahr 1875 sind be- reits de_stellt: 453 Ldkomotiven, 186 Personenwagen und 2 1 Guterwagen. Die Summe dieser drei Posten ergiebt: 1 ,9 Lokomothn, „1679 Personenwagen und 17,905 Güter- ern und reprasenttrt einen Geldwertk) von 53,752,340 Thlrn. H von iommen 892“ Lokomotiven, 1133 Personenwagen und 12?72,Guterwagen Mit einem Geldwerth von 33,192,700 Thlrn. au die „unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen und w en bis „auf 30, beschleunigter Lieferung halber ausländischen Bi erdern nberlaffene Lokomotiven, lediglich aus deutschen und zwai, uberrmegend aus preußischen Fabriken bezogen.

_ Der amerikanische Gesandte am hier en ofe Mr _Ba1crof1 Davis, ift nnch einem vierwöchentßigchen Hufenthalie' in Paris gestern Abend Wieder hier eingetroffen.

'“ Der General-Ma'or und C . terie-Yri 1 ommandeur der 12. Infan

gabe von Grunert at 1 in ein G ' s : denb .; a_ H zurückbegeben, [) fck s ? arntson Bran

Mit dem 1. Januar k. Is. wird das Großherzoglich

olden ' gische NLbenonamt 1. u El . - g8hobe Werden. z [Enserdammexsxex aus-

ver Magistrat hiesiger Königlicher au t- und Reid n - stadt b -fichttgt, den Bestand seiner SaZml-ngen zu seiieieZt Mark - en Promnzral-Museum zu erweitern und etwa nach A des Ponimxrschen Museums in Stralsund einzurichten. Nach ,d Organisationsplan soll die gesammte kulturhistorische Entmickng der Yrovmz Brandenburg als Stammkundes der Monar- von der altesten yorgeschichtlichen Epoche bis zur Gegen- * wart, m sammenhang mit dem historischen BildungSgange ganz Deutschls “(woneben auch eine vergleichende Berückschtigung der Kult h_et den hauptsächlichften Nachbarvölkern nicht aus- ZIJhlxlsJte eTWsZU)ddu1theZne Reihe öffentlich auszustellender

en en a a d en aus u'tatt "

veranZlJa at Werden. g 3 1 ender Gegenstande

er mrniffarius für Archiv, Bibliothek und Sammlun der 3Stcz- * einde Berlin, Stadtrath Friedel, fordert deshYLli die Behor , die markischen Schwesterstädte, die märkischen Ver- eine und * ellschaften, die wiffensthastlichen Sammler, die Gonner u "Freunde der deutschen Reichshauptstadt im In- und Anstande, «ie uberhaupt Alle, denen die Förderung emein- nthger u otffxnfchaftlicher Zwecke am Herzen liegt, ai? , fick; geeignetcnf- mri 'freiw1l1igen Spenden von Objekten für das Museum . thetlxgen. Der Name der Einsender soll bei den in das Yin gestifteten Gegenständen vermerktwerden. Fans die Verhalt - es in einzelnen Fällen nicht möglich machen, das voUe Eigent werthvoller Schauftücke auf die Stadtgemeinde

' on 535,328 Thlr, und

' usgedehnt,

***, - einde-Eiat pro 1875 festgeseßt.

eschloffen.

* vensand“ sehr gefördert wurden.

.erlin zu übertragen, so werden dieselben unter Vorbehalt des

* igmthums der Einsender, ähnlich wie dies im hiesigen Gewerbe-

puseum üblich, aUSgestellt werden.

Einsendungen bittet der Kommissar an den Magistrat von .erlin unter seiner Adresse (Rathhaus, Zimmer Nr. 100) zu "chien, sehr volummöse Objekte jedoch vorher anzumelden.

Görliß, 26, November. In der heutigen Plenariißung es Oberlausißer Kommunal-Landtags erßattete die andarmen-Direktion Bericht über Verwaltung des Landarmen- nd Korrigendenwesens; der Landtag beschloß: die Landarmen Uck ferner wie bisher im Privatwege unterzubrin en, an Land- rmenkoften mit Einschluß der Beiträge der Ober au“'iß zu den osten der Irren-, Taubftummen- und Blindenani'talien der rovinz 4 Prozent aller direkten Staatssteuern, mit Ausfthluß er Haußrsteuer, auf die Kreise resp. Kreistheile aUSzuschreiben, nd stellte den Etat in Einnahme und Ausgabe auf 58,698 Mark 0 Pfennige fest. Die Beiträge der Oberlaufiß zu den Kosten

* er erwähnten Provinzial-Ani'talten haben namentlich wegen der

othwendig gewordenen Erweiterung der Irrenanfialten im Jahre 874 aliein die Höhe von 12,192 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. erreicht, nd smd für das Jahr 1875 auf 31,140 Mark veranschlagt. »ie zur AUSschreibung gelangenden Beiträge find auf 45,333 ;] ark 10 Pfennige veranschlagt. _ Der Bericht der Sparkassen- xirektion giebt von dem fortdauernden Aufschwunge der Spar- affe Kenntniß. Dieselbe hat im Jahre 1873 einen Zuwachs seit 1. Januar bis 31. Oktober d. I. 'nen solchen von 286,319 Thlr. erhalten. Es wurden die Be- eihungsgrenzen für Ausleihung von Sparkaffengeldern auf Hr]- oiheken erweitert, und das Lombardgesthäft auf Inhaber- apiere, welche bisher nicht beliehen werden durften, und im Uebrigen mehrere auf die Verwal- ng bezügliche Beschlüsse gefaßt, auch eine Anzahl neue .*uratoren ernannt. _ Der hierauf erßaiiete Bericht er Jeuer-Sozietäts-Direktion ergiebt ebenfalls eine fort- .ährende Steigerung der Verficherungssumme, sowie qualitativ ine Verbesserung derselben. Es wurde beschlossen, einen Nack]- rag zum Reglement der Allerhöchsten Genehmigung zu unter- reiten, welcher es ermöglicht, daß künftig auch Feuerschäden, aelche durch Dampfkeffelexplostonen herbeigeführt werden, ver- aüiet werden können. Im Uebrigen waren einige Beschlüsse zu

affen, welche ohne allgemeines Interesse smd. ZZ München, 25. November.

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Bayern. "D r „deutsche

).otsclwster in Paris Fürst Hohenlohe hat heute Morgen ; ünchen wieder verlassen und sich auf seinen Posten begeben. “*I,“_ eine Familie wird Anfangs der nächsten Woche nach Paris 235!- -breisen.

_ Der Magistrat Hat in seiner gestrigen Sißung den Ge- Sämmtliche Einnahmen nd auf 2226896 Fl., sämmtliche Ausgaben auf 2,726,165 Fl.

* taiifirt. Die Schuldentilgung erfordert 696,490 Fl. Als Aktiv-

eft werden 200,000 Fl. eingeseht. Mit allen gegen 5 Stimmen urde die Erhöhung der Gemeindeumlage von 70 auf 80 pCt. Bürgermeister Dr. Erhardt war, unterstüyt von den äthen Ruppert und Dr. Zechmeister, für 85 pCt. eingetreten.

. xder Reservefonds weist 133,46] Fl. aus, die Bilanz nUer Ein-

ahmen und Ausgaben 2,870,869 Fl.

Baden. Nach der W a h [0 r d n u n g zur Wahl der Stadtverord- eien, der Stadträthe, des Ober-Bürgermeisters und der Bei- -eordneten, welche im Geseßblatt veröffentlicht wird, wird das Wahlrecht in Person durch verdeckte Stimmzettek ohne Unter- chrift ausgeübt. Nach Beendigung der erstmaligen Wahl der tadtverordneten und der Stadträthe wird durch das Loos be- timmt, wer von ihnen nach sechs und wer nach drei Jahren auszutreten habe; bei den Stadtverordneten geschieht die Aus- oosung klaffenweise, da je ein Drittel von einer Wählerklaffe ge-

.“ -äh[t wird.

_ Der „Karlsr. Ztg.“ wird aus Güienback), im chwarzwald unter dem 24. November geschrieben: Nachdem der iefige Altkatholiken-Verein beim Großherzoglichen Mini- erinm um Genehmigung zur Bildung einer kirchlichen Gemein- chaft eingekommen war, erfolgte nun vor einigen Tagen die taatliche Anerkennung und damit die Ermächtigung zur Mit- vennßung der hiesigen Kirche und der kirchlichen Geräthsthasten. 'Der bereits hierfür angesteUts altkatholische Geistliche wird die 'laftoraiion der Orte Gütcnbach, Furtwangen und Neukirch * vernehmen.

Heffen. Ans Mainz, 23. November, meldet die Darmst. Ztg.“: In unsere Festungsbauten hat die Jahres- eit Stillstand gebracht und es werden nur die Erdarbeiten mit -eschränkten Kräften weiter betrieben. In der Hauptsache dürf- en dieselben im nächften Jahre vollendet werden, da die Arbei- en an den bedeutenden Joris der Nordwestfronte, dem Inun- aationswerke, den Joris „Hartmühl“, ,Harienbnrg“ und „In- Der Bau der neuen Thore ird im nächsten Jahre vollendet werden.

Sachsen - Meiningen : Hildburghausen. M ei n in- -en, 24. November. (F. I.) Der dem Landtag voriiegende

_ “- tat auf die Finanzperioden1875/77 schließt in Ein-

ahnte und AUSgabe mit 2,378,000 M. _und sonack) gegen die Vorjahre mit einem Mehr von 321,865 M. ab. Die Ein- ahmen angehend, heben wir folgende Posten hervor: Ueber- chuß aus dem Vorjahre 203,000 M., direkte Steuern „077,150 M. (74,850 M. weniger als im Vorjahre), indirekte teuern 355,500 M., Bergwerksabgaben 40,000 M., Vergütung rr Reichskaffe für Erhebung der Reichsfteuern 49,330 M., *iverse Einnahmen 431,020 M. (278,448 M. mehr ls irn Vorjahre) und die.« Hälfte der Domänen- xberschuffe 222,000 M, (19,000 M. mehr als im Vorjahre). te Ausgaben bestehen in: 300,000 M. Matrikularbeiiräge, 5,700 M. auf den Landtag, 16,254 M. auf das Ministerium es Liußwärtigen, 320,594 M. auf das Innere, 437,556 M. *uf die Justiz, 253,705 M. auf Kultus- und Schulwesen, “99,657 M. auf die Finanzverwaltung, 139,014 M. auf

. *lenfionen W.; die Verzinsung und Tilgung der Staatssckxuld

rfordert 569,489 M. Die gegen das Vorjahr erhöhten Aus- xaben komitien mit 164,648 M. der Schuldentilgung und mit ahezzt 200,000 M. den Besoldungserhöhungen zu Lasten. Die “omanen gewähren eine Gesammteinnahme von 1,854,280 M., “07,880 M. mehr als im Vorjahre, weil sowohk die Güter, als uch die Forsten mehr abwerfen. '

Schivarzburg : Rudolstadt. , R u d ol | a d t, 24. No-

" xember. Der Fürst ist von Hannover, nachdem er an den

Linx Iagdschloffe Springe stattgehabten Königlichen Hofjagden "hex! genommen, wieder hierher zurückgekehrt. Geßern fand die eburtstagsfeier Sr. Durchlaucht in herkömmlicher Weise statt.

,Oeßerreich-Ungarn. Wien, 27. November. Der Kurs er ist gestern Abend nach GödöUI abgereist, woselbft die Kats erin gestern Abend eingetroffen ist.

Schweiz. St. G allen, 27 , November. (W. T. B.) Der Gro ße Rath genehmigte beider Berathung der V erfassung Srevision den von der Majorität der Kommission gestellte Antrag, be- treffend die Maaßnahmen zur Sicherung der Glaubens: und Gewiffensfreiheit. Derselbe statuirt die freie Ausübung des Gottesdienstes und die Oberaufficht des Staates über die Reli- gionSgenoffenschaften, über die Kirchenqüier, die konfessionellen Ceniralfonds und die Wahl der Geistlichen.

Niederlande. Haag, 24. November. Der König wird sich in Begleitung sämmtlicher Prinzen des Hauses Oranien am 30. d. nach Ginneken begeben, um der an diesem Tage stattfin- denden feierlichen Enthüüung des Denkmals beizuwohnen, welches daselbst zu Ehren der bei der Veriheidigung dcr CitadeUe von Antwerpen in den Jahren 1830 und 1831 und im Dezember 1832 gefallenen niederländischen Militärs errichtet worden. Nach dem für diese Feier aufgestellten Programm werden bei derselben die mit der Citadelle-Medaille Dekorirten, Depuiationen des Heeres, der Marine, des indischen Heeres, der Schutterij 2c. an- wesend sein. _ Der Prinz Friedrich der Niederlande wird mit dem Fürsten und der Fürstin von Wied am 26. d. von Neuwied nach dem Haag zurückkehren.

_ In der Zweiten Kammer der Generalstaaien hat gestern die Generaldiskuffion über das Staatsbudget für 1875 begonnen. Heute hielt bei dieser Gelegenheit Hr. Kapp- eijen eine sehr ausfiihrliche politische Pede, um den Standpunkt der liberalen Partei in Bezug auf das neue Ministerium dar- zulegen. Er erklärte, es wurde diese Partei an ihrem Programme auf allen Gebieten der Staatsverwaltung festhalten; er und seine MeinungSgenoffen seien indeß sehr geneigt zu einem „wohl- wollenden Abwarten“, (wsiwjllguä afwaabtsn), wofern keine Hauptprinzipien liberaler Regierungsleitung angetastet würden. Zwei auf Hrn. Kappeijen folgende Redner, die HH. van Zuylen und Heijdenrijck, hoben dagegen hervor, das Ministerium Hcems- kerk repräsentire verschiedene Richtungen, die auch in der Kam- mer vorhanden seien, und werde demnach diesen Richtungen Rechnung zu tragen haben, so auch in der Unterrichtsfrage. Hr. Heijdenrijck gab auf das Bestimmteste der Erwartung anf eme baidige Aenderung des Schulgeseßes Ausdruck. Entspricht das Ministerium Heemskerk dieser Erwartung im Sinne des Hrn. Heijdenrijck, dann würde die liberale Partei in die Lage versth werden, „die von ihr eingenommene Stellung eines wohlwollen- den Abwartens aufznßeben und in eine entschieden oppofiiioneüe Haltung einzutreten; denn das freifinnige Schulgeseiz, wie es besteht, bildet eines ihrer Hauptprinzipien, und es ist ihr fester Entschluß, mit alier Kraft dafür einzustehen, daß diese Inßi- tation vor jedweder Beeinträchtigung bewahrt bleibe.

_ 27. November. (W. T. B.) Der vor längerer Zeit in der Zweiten Kammer gesteUte Antrag der Deputirten van Eck und Bredius, die Regierung aufzufordern, auf die Schlick)- tu'ng der internationalen Differenzen durch schiedsrichierliche Aus- träge hinzuwirken, wurde in der heutigen Sißung mit 35 gegen 20 Stimmen angenommen. Ferner wurde der Etat für das Ministerium des Au6wäriigen genehmigt. Im Verlauf der SiZung wurde auch die vom Journal „Vaderland“ in Bezug auf die Verhältnis e der Alikatholiken veröffentlichte Note erwähnt. Der Minister des Auswärtigen van der Does de Willebois erklärte dabei, „daß weder er, noch Fiir! VYgänger diese Note erlassen habe_„-“- was der frühere inistxré desiAuswärtigen, van de Pulte, seinerseits ausdrücklich beftätigte.

Großbritannien und Irland. L o n d o n , 26. November- Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh hielten gestern unter Glockengeläute und andern Feierlichkeiten ihren Einzug in EastweU-Park, ihrem Landfiße in Kent.

_ Der Premier-Ministsr Disraeli ist in Folge eines leichten Gichtanfalles genöthigt, das Zimmer zu hüten.

_ Admiral Gawen starb am 21. ds. hier im Alter von 87 Jahren nach fast 70jähriger Dienstzeit.

_ Von einem Schiffsbauhof in Greenwick) lief gestern eine für die mexikanische Regierung gebaute neue Panzer- korvette von 650 Tonnen Tragkraft und 100 Pferdekraft von Stapel. Das Kriegsfahrzeug, deffen Armatur zwei 6) Tonnen s were Vavaffeur-Kanonen und zwei 20pfündige Vavaffeur Hinterladungsxzeschüße bilden werden, erhält den Namen „Mexiko“.

_ 27. November. (W. T. B.) Die Berichte, welckze auf Veranlassung des Staats:Sekretärs des Krieges von den ver- schiedenen Truppentheilen erstattet worden sind, ergebrn, daß während der Monate Juni, Juli, August und September die Zahl der vorgekommenen Desertionen sehr groß gewesen ist, und zuweilen 6 an einem Tage betrug. Die FäUe, in denen fick) die Desertirten betrügerischer Weise wieder anwerben lassen, nehmen durchaus nicht ab. Fast täglich stehen eine oder mel)- rere Personen unter dieser Anklage vor dem Zuchtpolizeigcricht in Woolwich.

Frankreich. K*Paris, 26. November. Durch ein Dekret des Präsidenten der Republik sind der Maire und die beiden Adjunkten der Stadt Melun, die Herren Bancel, Nidel und Robillard, abgesth worden, iveil fie einennack) der Auffassung der Regierung radikalen Wahlausrnf mitunterzeichnet Hatten.

_ Ueber den gestrigen Ministerrath theilt die „France“ folgende Einzelheiten mit: „Man beschäftigte sick) zuerß mit den Gemeinderathswahlen, und trug darin den vom. Herzog Decazes angefertigten Entwurf der Botschaft vor, in welcher, um s1ch auf das Feld der konstitutioneÜen Gesetze nicht zu weit vorzuwagen, die äußeren Fragen, wenn auch in kurzer Weise, besprochen wurden. Auf die Bemerkung des Marschalks Mac Mahon, daß man die Organisation seiner Gewalten nicht genug berücksichtigt, sprachen fich fast alle "Minister dahin aus,. daß man in der Botschaft zum wenigsten die Noihwendjgkeit betonen müsse, in welcher fick] die Regierung befinde, die Ansichten der Versammlung über die konstituiionelke Frage kennen zu [er- nen. Man prüfte hierauf die Frage, ob es gut wäre, bei Er- öffnung der Session einen neuen, einfacheren Geseßeniwurf vor- zulegen, welcher hauptsächlich den Fall einer ernsten Krankheit des Marschans oder seinen Tod ins Auge faffe. Der Präfideni der Republik, der darauf hinwies, daß seine Gesundheit keines- wegs so fest sei, daß man ihr nicht Rücksicht tragen müsse, war der Ansicht, daß dieses geschehen solle. Ueber die Frage betreffs der Uebergabe der Gewalten selbst wurde kein endgültiger Be- schluß gefaßt, jedoch zugelassen, daß die Krankheit oder der Tod des Marschalls vorgesehen werden müsse. Der Fall der Ent,- laffung wurde nicht vorgesehen, da der Mars all bei dieser Gelegenheit nochmals die Worte aussprack): „I bin an der GeWalt für “sieben Jahre, und ich werde “an derselben bleiben.“

_ 27. November. (W. T. B.) Die Antwort des Herzogs von Decazes auf das vom spanischen *„Gesandten überreichte

Memorandum soll, wie die „Agence Havas“ erfährt, dem spanischen Gesandten morgen zugesteUt werden.

Spanien. In einer von carlißischer Seite am 27. in Paris eingegangenen Depesche wird zugestanden, daß die Carlisten bei dem Angriff auf San Marcial zurückgeworfen worden find; dagegen wird behauptet, die Carlisten hätten den Bahn- hof von Irun besetzt.

Italien. Rom, 24. November. Durckg Königliches Dekret ist der Senator Des Ambrois de Nevache zum Präsidenten und Francesco Serza, Antonio Scialoja, Terenzio Mamiani und Francesco Arese zu Vize-Präsi- denten des Senates ernannt worden. Durch ein an- deres Königliches Dekret sind zu Senatoren ernannt worden: Cao. Carlo Boncornpagni, Com. Carlo Prinetti, Antonio Sal- vagnoli Marcheiii, Com. Leopoldo Galesti, Cay. Carlo Berii- Pichat, Com. Diomede Marrafi, Königlicher General-Prokurator am Appellhofe von Neapel, Pietro Compagna dei Baroni, Eav. Vito Beltrani, Com. Lorenzo Enka, erster Präsident des Appell- hofes von Genua, Antonio Fornoni, Bürgermeister von Venedig, Graf Pierluigi Bembo, der Komponist Giuseppe Verdi, Marchese Faustino Malaspina, Sektions-Präfident im Staatsrathe, Vize- Admiral Enrico Brocchetii.

_ 27. November. (W.T.B.) Die Depuiirtenkammer hat 304 Wahlen, welche bis je t vom Ausschuss geprüft und in Ordnnng befunden worden md, als gültig anerkannt. Mi- mster-Prafident Mmghetti hat den Voranschlag über den Staats- haushalt pro 1875 der Kammer bereits vorgelegt. Die vor- geßern gewahlten, der Rechten angehörigen 6 Schriftführer der Kammer h'aben in Folge des Umstandes, daß die gestern gewähl- ten, dsr Linken angehörigen Depuiirien Farini und Gravina die Wahl ablehnten, nunmehr ebenfakls ihre Stellen niedergelegt. Die Kammer beschloß, am nächsten Montag eine Neuwahl aller Schriftführer vorzunehmen.

Griechenland. Athen, 25. November. Die „Agence Bsrdeano“ meldet: Die Kammer hat die Diskusfion über die Wahlverifizirung beendigt; das Ministerium hat einen voUstän- digen Sieg errungen.

Rumänien. Bukarest, 27. November. (W. T. B.) Der Fiirft hat heute die Kammern in Person eröffnet. In der Thronrede wird mit besonderer Befriedigung des guten Einvsrnehmens gedacht, welches schon seit längerer Zeit zwischen der Regierung und der VolkStzerireiung bestehe, ebenso wird auf die freundlichen Beziehungen hingewiesen, die Rumänien mit den auswärtigen Mächten unterhalte und die als eine natürliche Folge der von Rumänien befolgten, auf Achtung des Rechtes und der Verträge beruhenden Politik zu betrachten seien. Als Vorlagen werden 11. A. angekündigt, ein Gesexz iiber die Rekru- tirung, ein Bergbau: und Forstgeseh, ein Unterrichtsgeseß. Die Rede schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß die Kammern die Regierung auf dem von dieser eingeschlagenen Wege des Fortschritts unterstüßen werden.

Unter den in der Thronrede angekündigten Vorlagen für die Kammer befinden fick) auch Geseßentwürfe, betreffend die Re- organifirung der Schwurgerichte und die Verbesserung der Cini!- prozcßordnung. Ferner wird mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Entwickelung des HeerecZwesens gedacht und mit Genugihuung hervorgehoben, daß die Eisenbahneinnahmen sich wesentlich gehoben und den aufgestellten Voranschlag sehr wesent- lick) überschritten haben. Die Finanzverwaltung des Landes nehme in allen Stücken einen “regelmäßigen und befriedigenden Fortgang.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. November Der Z. 13 des Statuts über die allgemeine Militärdienst- pfli i, nach welchem die zum Verlust aUer Standesrechte oder zum Verluste einiger persönlich oder dem Stande nach zugeeig- neten Rechte und Vorzüge Verurtheilten nicht zur Loosung, nock) zur Dienstannahme zugelassen werden sollen, hatte nach der „Mosk. Ztg.“ zu dem Zweifel Anlaß gegeben, ob man Per- sonen, welche gerichtlich ohne Verlust der Standesrechte mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht verschickt find, bei Erreichung des 21. Jahres zur Loosung herbeiziehen solle oder nicht. Der Zweifel ist von kompetenter Seite dahin entschieden worden, daß sowohl die ohne Verlust von Rechten, Verschickten als die auf administra- tivem Wege unter Polizei-Aufficht Gestellten auf allgemeiner Grundlage einzuberufen und zum Loose herbeizuziehen find, ohne den Ablauf der polizeilichen Auffickzisfrist abzuwarten. Dabei ist den Polizeiverwaliungen zur unumgänglichen Pflicht gemacht worden: 1) wenn Personen, die unter polizeilicher Auf- ficht stehen, in Dienst gestellt werden, dem militärischen Mitgliede der Empfangskommission sogleich davon Mittheilung zu machen und 2) wenn unter den eingestellten Veauffichiigten Personen sind, die auf Anordnung der 111. Abtheilung der Kanzkei des Kaisers unter Aufsicht geßellt find, der genannten Abtheilung darüber zu berichten.

Amerika. Rio de Janeiro, 26. November. (W.T. B.) In zwei Fieckkn der Provinz Parahyba do Norte hat die ultramoniane Partei Unruhen herbeigeführt, denen sofort nach- drücklich und erfolgreich entgegengetreten ist.

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin. Der dem Reichstag vorliegende Vertrag zwi- schen Deutschland, Oesterreich -Ungarn, Belgien, Dänemark, Aegypten, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal, Rumänien, Rußlgnd, Ser- bien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins, lautet:

Die unterzeichneten Bevollmächtigten der_Regierungen der vor- stehend aufgeführten Länder haben, im gemeimamen Einverständnis; unsdhlurxer Vorbehalt der Ratifikation, den nachstehenden Vertrag ab- ge 9 1215:

Art. 1. Die an_ gegenwärtigenx Verirage theilnebmenden Linder bilden, für den gegemxitig-en'Austauich der Korrespondenzen zwischen ihren Poftanstalten, ein e_mzrges Postgebiet, Welches den Namen „All- gemeiner Postverein“ erhalt. '

Art. 2. Die Besximmungxn dieses Vertrages erstrecken fick) auf Briefe, Postkarixn,_Buchex, Zeitungen und andere Drucksachen, Waaren- proben und Ge1chaft5paptere, welche (zus einem der Vereinsländer herrühren und Hach einem anderen bestimmt sind. Sie finden hin- sichtlich der bezeichneten Gegenstände in gleicher Weise Anwendung auf den Yostverkehr der Berrinslander mit dem Vereine nicht ange- hörigen Landern, sofern der diesem Verkehr das Gebiet von mindestens zweien der vertragenden Theile berührt wird. _ _

_ Art.3._ Das allgemeine Vereinöporio für den einfachen frankirien Brief betragt 25 Centimen.

„Als Uehrrgnngßmgßregel ist jedoch jedem Lande vorbehalten, mit Ruckjtcht qui seine Munz- odxr sonstigen Verhältniss, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosaß zu erheben, vorausge-