_ Einen Beitrag zur Auslegung der ftrafrechtlichen Be; stimmung über die Veiseitesehaffung von Urkunden, Registern, Akten 2c. gewährt ein Erkenntniß des Ober- Tribnnals vom 12. November cr. §. 133 des Reichs-Straf- gesehbuches beßimmt: „Wer eine Urkunde, ein Register, Akten oder einen sonstigen Gegenstand, welche sich zur amtlichen Auf- bewahrung an einem dazu bestimmten Orte befinden, oder welche einem Beamten oder einem Dritten amtlich übergeben worden find, vorsätzlich vernichtet, bei Seite schafft oder beschädigt, wird mit Gefängnis; bestraft.“ In Beziehung auf diese Bestimmung entschied das Ober-Tribunal, daß unter einem „zur amtlichen Aufbewahrnng bestimmten Orte“ nicht nur ein Ort, der geseßlich oder durch eine Dienstanweis ung ausdrücklich hierzu bestimmt ift, sondern auch derjenige Ort zu verstehen sei, welcher s ich zur zweckentsprechenden Aufbewahrung der betreffenden Urkunden eignet und hierzu auch stets augersehen wird. Ferner entschied das Ober-Tribnnal in derselben Unter- suchungssache, daß unter Beiseiteschaffung von Urkun- den keineswegs eine für immer geschehene Entziehung zu ver- ßehen sei, es genügt vielmehr dem Wortlaute und dern Zwecke des Geseßes nach auch eine zeitweilige Beseitigung, wenn dieselbe in der Absicht erfolgt, dem Berech- tigten die Zugänglichkeit zu den betreffenden Urkun- den zn entziehen. _ Der geseßwidrig angefieUte Kaplan K. zu E. (Westfalen) hatte die Kirch en büch er seiner Gemeinde ver- borgen, nm dieselben einer Konfiszirnng Seitens des Staates zu entziehen, und entzog ße so eine Zeit lang der berechtigten Benuhung. Auf Grund des §. 133 des Strafgesehbnchs an- geklagt, wurde Kaplan K. vom AppeUationS-gericht zu Münster demgemäß vernrtheilt. In der gegen dieses Urtheil eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde betonte der Angeklagte, daß Kirchen- bücher keine staatlichen Urkunden seien, daß für deren Auf- bewahrung weder gesehlich noch durch eine Instruktion ausdrück- lich ein Ort bestimmt sei, und daß er die Kirchenbücher nichr für immer der öffentlichen Benußung entziehen wollte. Diese Be- hauptung wurde jedoch vom Ober-Tribunal als ungegründet znrüekgewiesen, indem es unter Anderem ausführte: „die Kirchen- bücher, mögen fie auch ursprünglich von der Kirche und zu den Zwecken der Kirche eingeführt sein, haben doch im Laufe. der geschichtlichen Entwickelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat fast überall und insbesondere auch im preußi- schen Staate ihren rein kirchlichen Charakter verloren und, zugleich die Natur von bürgerlichen Standesregiftern ange- nommen, welche der Staat auch für seine Zwecke benußt, auf deren Einrichtung und Führung er fich aber auch eben deshalb im Wege der Gesehgebnng und Verwaltung erheblichen Einfluß verschafft hat. . . Die Ansicht, als ob lediglich ein vom Gesetze oder doch mindestens durch eine Dienstanweisung ausdrücklich bestimmter Ort als ein zur amtlichen Aufbewahrung der Urkunden bestimmter Ort im Sinne des §. 133 angesehen werden dürfe, ift irrig; fie entspricht dem Zwecke wie dem Wortlaute des Gesehes um so weniger, da dasselbe anstatt des im §. 106 des preußischen Strafge- sexzbuches fich findenden Ausdrucks „an einem öffentlichen Verwah- rnngsOkie“ und anstatt des in dem §. 118 des ersten Entwurfs des Strafgeseßbuch5 für den Norddeutschen Bund gewählten Ausdrucks „an einem dienstlich bestimmten Orte“ des dehnbaren Ausdrucks „an einem dazu (50. zur amtlichen Aufbewahrung) bestimmren Orte“ sich bedienl. Vielmehr kann als ein „dazu bestimmter Ort“ in Ermangelung eines Geseßes oder einer ausdrücklichen Dienstanweisung auch derjenige Ort betrachtet werden, welcher nach Zweck und Wesen der betreffenden Urkunden von dem zur Anfbeivahrnng Verpflichteten dazu nothwendig aUSer- sehen werden muß, wenn er seine AufbewahrungSpfkicht gehörig erfüllen will, wobei es nicht auSgeschloffen ist, daß mehrere Orte alternativ als zur Aufbewahrung geeignet er- scheinen. Der AppellationSrichter konnte deshalb im vorliegen- den Fakle ohne Rechtsirrthum annehmen, daß die Kirche und die Pfarrwohnung die zur Aufbewahrung der Kirchenbücher bestimmten Orte waren. Endlich ist auch der Vorwurf unbe- gründet, daß der AppeUationSrichter mit Unrecht eine Beiseite- schaffung der fraglichen Bücher angenommen habe. Denn wenn- gleich der Begriff des Beiseiteschaffens nicht durch eine jede, lediglich zum Zwecke eines blos vorübergehenden unbefugten Gebrauchs verübte Wegnahme der Urkunden von ihrem Verwahrunchorte er- füÜt wird, so verlangt derselbe doch auf der anderen Seite keineswegs eine für immer geschehene Entziehung; es genügt vielmehr dem Wortlaut:: wie dem Zwecke des Gesehes nach auch eine zeitweilige Beseitigung, wenn dieselbe in der Absicht erfolgt, dem Berechtigten die Zugänglichkeit zu den be- treffenden Urkunden zu entziehen. In diesem Sinne hat aber
der AppellationSrichter ein „Veiseiteschaffen“ festgesteUt, indem
* er sagt, daß die Kirckzenbücher von dem Angeklagren von dem zur Aufbewahrung bestimmten Orte weg- resp'. bei Seite ge- chafft seien und verheimlicht wurden.“
_ Der General=Feldmarschall Graf vo n Roon iß au,f seinem Rittergut Crobniß in der Lanstß erkrankt. In dem Be- ßnden desselben ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Görliß von gestern Nachmittag eine Besserung eingetreten und gegründete Aussicht auf Wiedergenesung vorhanden. Jedoch dürfte leßtere nur langsam und allmählich vorschreiten.
_ Der Bevollmächtigte zum Bundeörathe, Königlich baye- rischer 1*Staat-Z - Minister Dr. von Fäuftle, ist nach München abgereit.
_ Ueber die auf der Schiffsban- und Maschinenwerkftätt „Vulcan“ bei Stettin in der AUSrüstnng befindlichen Schiffe der Kaiserlichen Marine berichtet die „Oftsee-Ztg.“ aus Stenin': Das Panzerschiff „Hansa“, welches, um gepanzert und mit Maschinen versehen zu werden, seit dem vorigen Herbst vor der Werft des „Vulcan“ liegt, ist jeßt soweitfertig gestellt, daß es am Donnerstag seine Fahrt nach Kiel antreten kann. Durch die Panzerung ist der Tiefgang der „Hansa“ um 6 Fuß größer geworden, so daß fie am Hintertheil dnrch Prähme gehoben werden muß, um über die flachen Stellen im Fahrwasser nach Swinemünde fortzukommen. Das Schiff kann deshalb auch seine eigenen(übrigens vollständig betriebsfähi en) Maschinen auf dieser Tour nicht benutzen, son- dern muß is Swinemünde geschleppt werden. Die Seefertig- stellung der Panzerfregatie „Preußen “, welche am 22. November vorigen Jahres auf dem „Vulcan“ vom Stapel lief, wird erst im nächften Iahre erfolgen können. Ein kleiner Turbinendampfer „Rival“ ist für die Kaiéerliche Marine ebenfalls auf dieZer Schifwaerft erbaut und at vor Kurzem seine Probefa rt gema t.
Posen, 2. Dezember. (W. T. B.) Dekan Krhger in Siemowo ist auf 6 Woehen inhaftirt worden, weil er fich ge- weigert hat, den Namen des apostolischen Delegaten anzugeben.
Baden. Karlsruhe, 1. Dezember.“ Nach einer im heute ausgegebenen „Geseßes- und Verordnungsblatt“ veröffent-
lichten landesherrlichen Verordnung soll der Betrag des Schulgeldes an den Gelehrtenschulen, Realgymnafien und höheren Bürgerschulen 'ährlich 64 Mark und an den rnit solchen Anstalten verbundenen orschnlen jährlich 30 Mark mehl über- schreiten. Nehm d Schulgeld kann an ersteren Anstalten als Beitrag zur Bibliot ek und Lehrmittelsammlung em bei der er'Xmaligen Aufnahme von jedem Schüler zu entrichtendes Ein- tr1't19geld eingeführt werden, welches aber den Betrag von 4Mark nicht überschreiten darf. Innerhalb dies er Grenzen wird das Schulgeld s owohl als das Eintrittsgeld für “ede Anstalt und Klasse, und zwar bei Realgymnafien und höheren ürgerschulen nach Anhörung der Gemeindebehörde, von dem Minifterium des Innern festgeseht. Für den Unterricht in den Gewerbeschulen wird in der Regel ein mäßiges Schulgeld entrichtet. Dasselbe soll bei der gewöhn- lichen Einrichtung dieser Schulen nicht über den Betrag vdn monatlich 60 Pfennigen ansteigen. _ Dasselbe Blatt enthalt die Bekanntmachung, nach welcher die vom Schlusse des Schul- jahres 1873/74 (einschließlich) ab von den nichtbadischen deut- schen Gymnasien aUSgesteUten MaturitätSzeugnisse, wenn fie der unter den deutschen Regierungen vereinbarten Form für diese Zeugnisse entsprechen, als den badischen gleichgestend anzu- sehen find, und es daher für Baden einer ausdrücklichen An- erkennung derselben im einzelnen Falle Seitens des Ministeriums des Innern ferner nicht bedarf.
Mecklenburg. Schwerin, 2. Dezember. Das von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin dem Andenken der in dem Kriege 1870_71 gebliebenen Mecklenburger auf dem Nl'ten Garjen hiersekbst geseßte Denkmak ist heute mit großer Feier- lichkeit enthüllt worden.
Das Denkmal steht auf dem südlichen Theil des Alten Gartens, der Statue des Großherzogs Paul Friedrich gegenüber. Ueber einer geräumigen Freitreppe, auf deren Treppenwangen zwei der großen in Soiffons genommenen Festungskanonen, die Se. Majestät der Kais er dem Grdß- herzoge geschenkt, aufgestellt sind, erhebt fick) ein vierseinger granitner Sockel. Jede Seite trägt eine Namenstafel. Ueber dem Sockel steigt 65 Fuß hock) eine schlanke Säule von rothen; schwedischem Granit empor, auSgehend in ein kunßvoll mit Bronze geschmücktes Kapitäl. Auf "lehterem steht die bronzene Vildsäule der Megalopolis, das siegreiche Schwert in der Rechten hoch er- hebend, die Linke auf den Schild stüßend. -
Die Namenstafeln tragen die Namen von 809 Mecklen- burgern, welche in den Kriegsjahren 1870 und 1871 in Frank- reich vor dem eFeinde gefallen oder ihren Wunden erlegen (544) oder an Krankheiten geßorben find (265). Von dieser Ge- sammtzahl haben 220 in dem mecklenburgischen Grenadier-Regt- mente Nr. 89, 269 in dem mecklenburgischen Füfilier-Regimente Nr. 90, 92 in dem mecklenburgisehen Iäger-Bataiklon Nr, 14, 24 in dem 1. mecklenburgischen Dragoner=Regimente Nr. 17, 27 in dcm 2. mecklenburgischen Dragoner-Regimente Nr. 18, 26 in der mecklenburgischen (3. Fuß-) Abtheilung des schleSwrg- holsteinischen Feld-Nrtillerie-Regiments Nr. 9, (jth Nr. 24), endlich 151 in nichtmecklenburgischen Regimentern gestanden. 39 waren Offiziere, 17 Feldwebel nnd Vize-Feldwebek.
In Anlaß dieser militärischen Festlichkeit wurden zugleich den drei seit 1867 angesammelten Landwehr-Vataillonen Schwerin, Wismér und Rsßock“ Fahnen verliehen. Gestern Nachmittag wurden dieselben in'- der WaffenhaUe des Großherzoglichen Schlosses, unter persönlicher Vetheiligung Ihrer Königlichen Ho- heiten der Großherzogin und der Großherzogin-Mntter, sowie der anwesenden fremden Militärs feierlich benagelt, darauf heute Vormittag in der Garnisonkirche geweiht und auf dem an die Kirche stoßenden PlaHe den Bataillonen übergeben.
Als Gäste Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs nahmen an der Enthüllungsfeier Theil die Generale, welche vor vier Jahren bei den Kämpfen vor Orleans unter dem Oberbefehl Sr. Königlichen Hoheit ein Kommando geführt, so wie die Offiziere, die dem Stabe desselben angehört haben oder dem Hauptquartier attachirt gewesen sind. In diesen verschie- denen Qualitäten waren anwesend der Königlich bayerische Ge- neral der InfanterieJreiherr von der Tann-Rathsamhausen, der Königlich preußische General-Lientenant von Tresckow, mir 'der Führung des 132. Armee-Corps beauftragt, im De- zember 1870 stellvertretender Commandenr der 17. Division, der Marine-Minister GeneraT-Lientenant von Stosch, 1870 Chef des Generalstabs irn Corps des , Großherzogs, General- Lientenant a. D. von Wittich, 1870 Commandeur der 22. Division, General-Lieutenant von Schmidt, 1870 Com- mandeur einer Kavallerie - Division, General - Lieutenant von Bredow, General-Lieutenant von Eolomb, General-Major Freiherr von Kettwiß, jeht Divifions-Commandeur in Stutt- gart, 1870 Commandeur der 33. Brigade, General-Major von Kleist, 1870 Commandeur des 89. „Regiments, General-Major. Dejanicz von G iszc zhnski, 1870 Commandeur des 90. Re- giments, Oberst Graf von Waldersee, Oberst Strempel, Oberst von Lewinski, Oberst-Lieurenant von Tiele-Winckler, Major von Koffel, Major Fischer, Major Graf von Schlieffen, Major am Ende, Major Freiherr von Esebeck, Adjutant des Herzogs von Sachsen - Altenburg, Lieutenant Freiherr von Egloffstein, Adjutant des Herzogs von Sachsen = Altenburg, der Johanniter- Ritter Freiherr vo n Ma [H a h n-VollrathSruhe, Geheimer Kriegs- rath Intendant von Schwedler, Ober-Stabsarzt ])r. Schilling, Juftiz-Rath Ober- und Corps - Auditeur Michelis, Hauptmann von Vietinghoff, Hauptmann von Leithold, Rittmeister von Kleist, Rittmeister von Koße, auptmann von Rössing, Haupt- mann Fleck, Hauptmann As , Lieutenant Graf von Arco, Lieutenant Stengel, Lieutenant Graf von Pückler, Lieutenant Keding.
Von fremden Fürßlichen Personen beéheiligien fich Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Aktenburg, der 1870 auch im Hauptquartier Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogs verweilte, und Se. Durchlaucht der Prinz Günther von Schwarzburg- Rudolstadt, Bruder der Groß- herzogin.
Die Feierlichkeit begann mit einem Choral der Militär- mufik. Hierauf ielt Pastor Cöffel ans Güstrow, der 1870 die mecklenburgis en Truppen als Feldprediger begleitet hatte, eine ergreifende Rede. Am Schluß derselben fiel unter de- geißertem Iubelruf, unter Kanonendonner und Glockengeläute die Hükle, welche bisher den Sockel und die an demselben befind- lichen Namenstafeln den Blicken entzogen hatte. Der Großherzog und seine glänzende militärische Begleitung begab fich auf die obere Plattform des Denkmals, während das bisher dem Denk- mal gegenüber aufgestellt gewesene Militär (die einzelnen Trup- pentheile find oben enannt) fich zum Vorbeimarsch formirte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ßellte fich selbft an die Spiße der Truppen und führte ße an dem Denkmal vorüber,
so den tapferen Todten die leßte Ehre erweisend.
In einer offenen Tribüne wohnten Ihre Königlichen Hoheiten die Gro ßherzogin und Großherzogin-Mutter der Feier- lichkeit bei.
Oldenburg. Aus dem Jürftenthum Lübeck, 2. Dezem- ber. (H. N.) Die Großherzogliche Regierung hat zur Aus- führung einer in dem Schulgeseße vom 15. Januar 1873 vor- gesehenen Bestimmung ein Regulativ über die DiSpensation vom Besuch der Volksschule erlassen. Danach dürfen in Zukunft DiSpensationen vom Schulbesuche im Sommerhalb- jahre während 20, im Winterhalbjahre während 10 Tage von dem Schul-Inspektor im Einverständnis; mit dem Lehrer
,für das Winterhalbjahr nur in dringenden Nothfällen, für das
Sommerhalbjahr auf höchstens drei Monate ertheiltwerden, jedoch nur dann, wenn das elfte Leben'ahr zurückgelegt ist, oder das Kind eine Bildungsftufe erreicht hat, wie fie nach den Grund- linien für die Lehrpläne der Volksschule bei seinem Eintritt in die Oberklasse von dem Schüler gefordert wird. DisPensationen zum Antritt eines Dienßes sind niemals im Interesse der Dienst- herrkchaften, sondern ledig1ich dann zu ertheilen, wenn die Dürftigkeit der betreffenden Familie so groß ist, daß anzunehmen fteht, dieselbe werde in Roth gerathen, wenn die Dinensation versagt würde.
Anhalt. Dessau, 1. Dezember. (Anh. St.:A.) S e. Majestät der Kaiser und König haben eine Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt zu einer Iagd anzunehmen geruht. Se. Majestät werden mit Ihren Königlichen Hoheiten den preußischen Prinzen, dem Prinzen August von Württemberg
und andern Hohen Gästen am 12. Dezember um 101 Uhr auf „
einem Extrazuge hier anlangen und von Sr. Hoheit dem Her- zoge am hiefigen Bahnhofs empfangen werden. Hochderselbe wird mit dem hiesigen Iagdgefolge sofort einsteigen und der Kaiserliche Zug wird nach dem Biendorfer Schlosse fahren, wo ein Dejenner eingenommen wird. ,Die Jagd selbst wird darauf aus zwei Treiben auf Hafen bestehen. Nach derselben werden Se. Majestät und Se. Hoheit der Herzog mit den Hohen Gästen auf dem Iagdterrain den Extrazug besteigen, der gegen 41 Uhr in Dessau ankommt. Darauf findet im großen Saale des Her- zoglichen Refidenzschloffes um 5x Uhr ein Diner statt, nach wel- chem Se. Majestät um 8 Uhr mit den Königlichen Prinzen nach Berlin zurückreisen wird.
Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 2. Dezember' Die „Goth. Z.“ veröffentlicht folgendes Dankschreiben des Staats-Minißers Frhr. v. Seebach:
Es hat mir der gestrige Tag so zahlreiche Beweise wohlwollen- der Theilnahme aus allen Kreisen der Bevölkerung der beiden Her-
zogthümer gebrachf, daß es mir unmöglich geivesen ist und auch für ,
die nächsten Tage" unmöglich sein wird, für jeden einzelnen derselben besonders zu danken. Sei es mir daher gestattet, allen Denen, die mir in irgend einer Weise die _Freude des schönen Festes erhöht haben, meinen herzlichen nnd tief empfundenen Dan auf diesem Wege außzufprechen. Gotha, den 2. Dezember 1874. , _ ' v. Seebach.
_ Die Geseß-Sammlung enthält eine Verordnung, betreffend die Ueberleitnng der Landes-Schul-Angelegen- heiten auf die Regierung und die in Folge dessen nothwendig werdende anderweitie Organisation der oberen Verwaltungs- behörden.
Waldeck. Arolsen, 1. Dezember. Das Fürstl. Wal- deckische Reg. Bl. veröffentlicht folgende Verordnung, betref- fend die Organisation der Disziplinar-Behörden für die Lehrer und die Beamten an den öffentlichen Unterrichts-Anstalten in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont:
Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden König von Preu en 2c.
verordnen in Gemäßheit des zwischen Preußen und Wa deck-Pyr- mont geschlossenen Vertrages vom 18. Juli 1867, betreffend die Ueber- tragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont an Preußen (Ges.Samml. für die Prenßi1chen Staaten, 1868, S, 1, Fürstlich Waldeckisches Regierungsblatt, 1867, S. 133) auf den An- trag Unseres Staats-Ministeriums für das Gebiet der genannten Fürstenthümer, was felgi:
Art. 1. Die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Januar 1869, betreffend die Organisation der DiSziplinarbelwrdcn in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont (Ges. Samn1_l. für die Preu- ßischen Staaten von 1869, S. 209, Fürstlich Waldecknches Regierungs- blatt von 1869, S. 15) finden hinsichtlich der an den öffentlichen Unterrickytöanstalten angestellten Lehrer und Beamten mit den in den Fachstehenden Artikeln U. und 111. enthaltenen Maßgaben Anwen-
ung.
Art. 11. In den im Artikel der Verordnung vom 18. Januar 1869 bezeichneten Fällen tritt an die Stelle der_in dem StaatWeusß gesetz vom 9. Juli 1855 (Fürstlich Waldechi1ches Regierungsblatt S. 191) angegebenen Behörden, insbesondere auch der Ober-Schnk- Fhsérxe und ihres Vorsitzenden, Unser Provmzial-Schulkollegmm zu
a e.
Art. 111, Unser Provinzial-SchnlkoUeginm zu Cassel biZd'etdas Diöziplinargericht erster Jnstcznz, insofern der Beschuldigte nicht von Uns angestellt oder bestätigt ist. _
Art. 17. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündi- gung in Kraft. _ '
Urkundlich unter Unserer "Hörhsteigenhandigen Unterschrrft und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. *
Berlin, den 2. November 1874.
Wilhelm. Camphauseu. Gr. Eulenburg. A, Leonhardt. Falk. G. v. Kameke. Achenbach, Friedenthal. Der Landes-Direktor. _ v. Sommerfeld.
Oefterreich-Ungarn. Wien, 2. Dezember. Der Kaiser wird, wie der „P. Lloyd“ vernimmt, übermorgen Gödöllö ver- lassen, um sich nach Wien ?u begeben und dort der Prüfung beizuwohnen, die der Kronpr nz Rudolf vor einem großen Kreise von Fachmännern am 5. k. M. ablegen wird.
_ Das Reichögeseßblatt veröffentlicht das Schluß- protokoll vom 9. (21.) uni 1874 der zu Warschau versam- melten internationalen Kommisfion, betreffend die Theilung der unbeweglichen Güter und Kapitalien der beßandenen Krakauer Diözese und die Liquidirnng anderer auf die Konvention vom „17. (29.) April 1828 gegründeten Reklamationen, unterzeichnet zu Warschau am 9. (21.) Juni 1874, auf Grund Allerhöchßer Entschließung.Sr. Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät vom 29. April 1874.
_ Der vom Abg. 131: Brest! verfaßte Bericht des Budgetausschusses des österreichischen Ab eordnetenhauses über den StaatSvoranschlag für 1875 gelangte ereits zur Ver- theilung. Die Voranschläge der Regierung find im Wesentli en gutgeheißen. Die AuSgaben sind um 1,467,762 Fl. nied ger angeseßt. Das wirkliche Defizit stellt fick) au 13,900,166 Fl.
Prag, 2. Dezember. In Ausführung es §. 15 des böh- mis en Landesgefehes vom 27. Oktober 1868, womit die grund- säßltchen Bestimmungen zur Regelung des Kurwesens in
nachdem nun an mehreren Stellen derartige Kurse zur Heran-
den Kurorten Kgrlsbad, Marienbad, Franzenbad und Tepliß- Schönau vorgezetrhnet find, wie das „Prg. Abendbl.“ mit- theilt, nunmehr die Ndrmen darüber festgéTeth worden, welche besondere Vertretung m den bezüglichen Eemeindeorganen die- jenigen Intere enten zu finden haben, die als Eigenthümer der Quellen und adeanftalten bisher in der Kurkommisswn ver- treten waren. ZDarnnckz wird denselben bei der Berathun aller Kurangelegenhetten m den Sißungen des Gémeindeauss uffes, oder des zur Besorgung der Kurangelegenheiten etwa besonders aufgestellten Organes eine auch durch Bevollmächtigte vertretbare Virtlßtmme emxeraumt. und müssen dieselben von der Anbe- raumung einer eden Sitzung, in welcher Kurangelegenheiien zur Verhandlung gelangen, unter Bekanntgabe der bezüglichen Pro- grammöpunkte rechtzeitig verßändigt werden. Doch kommt diesen Personen, wenn sie bereits Mitglieder des die Kurangelegen- heiten berathenden Gemeindeausschuffes find, ein weiteres Stimm- recht, d. h. eme zweite Stimme nicht zu. Pest, 1_. Dezernber. Der Steuerausschuß begann die Berathung uber die Besteuerung der Aktiengesellschaften und kxcßctepnrtkc): czl-Z»I ?efteueHrimgfshafisV l das DurchschnittSerträgniß der e en ret a re. e ur ateriakabnü un ab e rie Beträge werden nicht besteuert. I g g M benen
' Großbritjannien und Irland. London, 1. Dezember. „Dx: Prinzesstn'von Wales trat heute in ihr 30. Lebens- ]ahr. Das" freudige Ereignis; tvnrde in London und Windsor durch die ublichen Ehrenbezeugnngen festlich begangen. _ Die Großherzogin von Mecklenburg-Streliß stattete gestern der Komgm in Windsor einen Besuch ab.
. „_ In „dem Befinden des an der Gicht leidenden Premier- Mimfters DtSraelr :| eine beträchtliche Besserung eingetreten. Er wqr gestern zum ersten Male seit einer Woche im Stande, sem Zimmer zu verlaffen.
“_ Der durch das Ableben des Generals Sir Frederic Smith erledigte Posten eines Ceremonienmeisters (Gentleman Usher) am Hofe „tft, wie die Morgenblätter melden, Herrn Leopold Gust, einem Sohne des Generals Sir Edward Cust, übertragen worden.
“ _ Der Lordmahor der City von London sowie die Sheriffs, von London und Middlesex werden fich in Folge erhal- tener Einladungen Anfangs Januar nach Paris begeben, um der feierlichen Eroffnnng des neuen Opernhauses beiznwohnen.
_Frankreichz P'aris, ]. Dezember. Die parlamen- tartsrhen Vereine hielten heute wieder Versammlungen. Das rechte Centrum ernannte zu seinen Vize-Präfidenten Vatbie, Callet, Delsol' nnd. Lambert Saint Croix. Der Präfident des Vereins, Becher, hielt eine Rede, worin er die Nothwendigkeit des „Zusammenhaltené der ganzen Rechten betonte, während Audtffret-PaSqmer fur ein Zusammengehen mit dem linken Centrum gesrroehen hatte. Im linken Centrum erklärte Cafimir Perter fick] fur eme abwartende Haltun der Rechten gegenüber.
_ Der Ober-Unterrichkörat nahm vor zwei Tagen den Antrag des Bischofs von Angers, Msgr. Freppel, an, wo- nach der Rath eine Art von Oberaufsicht über den ganzen offentlichen Unterricht in Frankreich übernehmen solX. Eine Kom- mission von funf Mitgliedern wnrde ernannt, um die Art und Weise feftznßeUen, wre das System in Ausführung gebracht werden soll.
_ _ 2. Dezember. (W. T. V.) Die vielfachen Gerüchte daruber, daß die Frage betreffs Organisation der öffentlichen Gewalten zu MemungSverschiedenheiten im Schooße des Mini- steriums Anlaß gegeben habe, werden der „Agence Havas“ zu- folge (rn zustandiger SteUe als unbegründet bezeichnet.
Die Botschaft des Marschall-Präsidenten an die Nationaln'ersammlung ist heute Morgen festgesteütworden, dieselbe solhm der morgenden Sißung zur Vorlesung kommen.
, Versailles,.2. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen StHung der Nationalversammlnng sprach der Präsident Buffet seinen Dank für die ihm zu Theil gewordene Wahl aus, und gab 1m„Verla'ufe seiner Rede der Erwartung Ausdruck, daß die Pnrteten eme, versöhnliche Haltung gegen einander be- wahren wurden. Schließkich sprach der Präfident die Hoffnung nns, dqß es der Versammlung mit Gottes Hülfe gelingen werde, ihre Mission, nach ]eder Richtung hin zu erfüllen. Der Herzog von Audrffret-Pannter, (rechtes Centrum) wurde mit 288 S'ttmmen zum vierten Vize-Prästdenten erwählt. Rampon (linkes Centrum) erhielt 251 Stimmen. Die Versammlung nahm hieranf das Gesetz über die Reorganifirnng der Endres der Armee m erster Lesung an. Am nächsten Sonntag werden M den Kirchen anläßlich des Wiederznsammentrittes der Ratio- nalversammlung öffentliche Gebete stattfinden.
Nnßxand und Polen. St. Petersburg, 1. Dezember. L_)as Minrfterium des Innern hat, nach der „M. Z.“, in dxesen Tagen die Frage entschieden, auf welche Weise diejenigen Personen zur Ableistung der Dienstpflicht herbeigezogen wer- den_sol1en, welche _ hrem Alter nach dienftpflichtig smd, aber bereits i_m Militärdienst gestanden haben und mit OffizierSrang verabschiedet worden smd. Es ist entschieden worden, daß solche Personen auf allgemeinerGrundlage zur Loesung herbeiznziehen find, ohne aber persönlich das Loos ziehen zu müffen. Wenn das Loos zum 'Eintritt in den Dienst auf fie fäÜt, smd sie in- dessen sofort'mit OffizierSrang in die Reserve einzutragen. Sie werden dabei aber'als zum Rekrutenkontingent ihres Einberu- fnnsteztrks gehörig betrachtet. Zugleich ist der Militär:Ober- hehorde und dem Generalstab darüber zu berichten, damit die écheme zur Beurlaubung 'in die Reserve ach-geschrieben werden k?nnen. Wenn sich die m Rede stehenden Personen indeffen nicht der Loosung unterziehen wollen, werden fie in eine Er- ganzungsltße eingetragen und ebenfalls als Offiziere der Re- serve zugezählt.
, _ Im Laufe des nächften Monats wird aus der unter Leitung des St. Petersburger Damen-Lazareth-Comites stehenden Schule zur Heranhtldung von Feldscherinnen die erste Ent- laffungMder' 14 Zoglmge der oberen Klasse (nach Beendigung des drenahrtgen KurseS) stattfinden. Indem die St. Peters- burger Hauptverwaltung der Gesellschaft zur Pflege verwundeter nnd kranker Krieger dies bekannt macht, fordert fie die Land- arnter und sonstigen Behörden auf, sofern bei ihnen ein Bedürf- Mß nach Feldscherinnen vorliegt, und sie geneigt wären, eine Oder" mehrere derselben bei fich anzustellen, der“ Hauptverwaltung hieruber rechtzeitig Mittheilung zu machen mit gleichzeitiger An- g_abe der Bedingungen, unter welchen die Anstellung erfolgen konnte. Gleichzeitig macht die Hauptverwaltung bekannt, daß,
bildung von Feldscherinnen ins Leben gerufen worden find, zu l391"er steht, da nunmehr alljährlich Entlassungen auSgebildter Feldscherinnen tattfinden können. Es werden demnach hinfort
_ Wie die offizielle „Turkestansche Zeitung“ meldet, hat fich'General Lomakin vorgenommen, vom Flusse Atrek und dem Kleinen Balkan aus eine Rekognoszirung auSzuführen, um der unter den Teke-Turkmenen herrschenden Agitation ein Ende zu machen. Mit “dieser Mission sollen'*zwei Kolonnen be- traut werden, von denen die eine von Tschikischljar und die andere vom Michailowschen Golf aus vorgehen sonen. Der Kommandirende im TranskaSpischen Gebiet hofft, daß diese Re- kognoSztrung auf die Teke-Turkmenen Eindruck machen werde. Diese Kolonnen würden von ihren Stüßpunkten aus auf 100 bzs 120 Werft vorgehen und dadurch den Beweis liefern, daß dre rusfischen Truppen im Stande find, zu jeder beliebigen Zeit tn den Lagerstätten der Nomaden zu erscheinen.
, _ Am 11. November starb zu Peterhof der General: Lteuienant'K. v. Wenzel, einer der verdienstvollsten General- staszOffiztere Rußlands. Am 23. Juli 1797 zu Witebsk geboren, wo sem Vater lutherischer Prediger war, trat er 1814 in das Spezial- Cdrps (Vorschule zum Generalstabe) ein, wurde 1820 Seconde- Lieutenant der Suite des Kaisers Alexander, bei dessen Tode er in Taganrog. zugegen war; 1829 Stabs-Kapitän, machte er den rurktschen Krieg und den Uebergang über den Balkan, deSgleichen mfPolen die Schlacht bei Ostrolenka und den Sturm auf Warschau unt; 1834 Oberst, 1839 Inspektor der Vermessung der Kron- deYiMZ 1851 Gouverneur von Irkutsk, seit 1859 Mitglied
ena s.
Dänemqu. Kopenhagen, 30. November. Nach län- gerer Pause hielt das Folkething heute wieder eine Sitzung, 111 welcher zunachst die vierwöchentliche Neuwahl der Beamten des Thmges vorgenommen wurde. Zum Präfidenten wurde Hr. Krgbbe wreder mit 59 von 64 gültigen Stimmen gewählt. Vize- Prafidenten wnrden Högsbro mit 47 von 56 und I. N. Hansen Mit 46 vdn 56 Stimmen. Es Wurde darauf ein Aussthuß von 11'M1tgltedern zur Prüfung des von Mitgliedern der sog. Mtttelpartet, also nicht von der Linken, eingebrachren Gesehent- wurfs, betreffend Veränderung des Kronzehnten in 1131an in eine Geldabgabe gewählt. Die Zehnten werden weniger in Iutland, als auf den Inseln, noch zum Theil ju vakura erlegt. Es wurde darauf in zWeiter Behandlung der Regierungs- geseßentwnrf, betreffend Ermächtigung an die Kom- mune 'm Aarhnus anf ungeftempeltem Papier Partial- Obltganonen einer Anleihe von 200,000 Thlr. R.- M. fur dortige Hafenbauten auzZznstellen berathen. Es solYte danach auch die erfte Behandlung der zwei eingebracht n Prwatgexeßentwürfe, betreffend Unterstüßungskaffen für Dürftige, welche nicht der Armenversorgung unterliegen, vorgenommen werden, die Vorlagen Wurden jedoch von der Tageöordnung ab- geseyt, weil die Minister, da gleichzeitig ein Staatswth abgehalten wurde, nicht zugegen sein konnten. Von dem Abg. Kapitän Jagd wurde eine Inierpelkation an den Justiz - Minister ange- meldet, welche das Gesmdegeseß betraf.
Amerika. 'Der „Times“ wird aus Washington vom 2. Dezember gemeldet, die Botschaft des Präsidenten Grant an den Kongreß, die am nächsten Montag zur Verlesung gelange, werde abermals die Rothwendigkeit be- tonen, die Znhlung in Metal! wieder aufzunehmen. Außer- dem werde m der Botschaft zu Neubauten bei der Marine aufgefordert und ferner anempfohlen, die Einfuhr von anskändi- schen Rohprodnkten in das UnionSJebiet entweder ganz zollfrei oder wenigstens zu ermäßigten Zollsäßen zu gestatten. Auch in dem Berichte des Schahsekretärs wird hervorgehoben Werden, daß die Yixderanfnahme derZahlungen in Metall dringend wünschens- wer ei.
_ Nack], in New-York eingegangenen Meldungen aus Kube: hat em spanisches Kanonenboot 21/2 Meilen von der kubanischen Küste einen englischen Schooner aufgebracht.
' Afrika. Dem arabischen Journale „a] anäjb“ zufolge wrrd der Sultan von Zanzibar im nächsten Frühjahr Eng- land'besuchen. Die britische Regierung hat ihm die Versicherung erthctlt, daß er mit der seinem Range und seinen Verdiensten gebuhrenden Ehre und Achtung empfangen werden würde.
. Auftralien. Aus Sidney wird vom 30. November telegra- phirt, daß das, Ministerium von Neu-Süd-Wales eine Niederlage erlitten hat, in Folge dessen der Gouverneur das Parlament auflöste.
_ New-Yorker Zeitungen hatten vorige Woche gemeldet, daß eine Revolte auf den Fidschi-Inseln auSgebrochen sei, weil mele Häuptlinge mit der Annexion unzufrieden seien. Eine Depesche aus Melbourne vom 30. November bezeichnet diese Angaben als unwahr. Alles nehme seinen günstigen Fortgang auf den Inseln." KönigCacabau _ wird hinzugefügt _ ist in Ihrer Ma1estatSchiff „Dido“ in Sidney angekommen und wird in Kurzem anch Melbourne besuchen.
Nr, 23 des ,Marine-Verordnnngs-BlatiS“ hat folgen- den Inhalt: Abqudeanngen der Reglements über die Geldver- Pflegnng der Marine im Frieden und über Schiffsverpflegung. _ „Normalpreise sur Yekleidungöstücke. _ Abkürzung dxs Wortes „Mark.“ _ Bestimmungen uber die Kon1ervirung der Taucherapparate an Bord S. M. SchZe. _ Markirung rer Ankerketten,
_ DieNr. 24 des „Amts-Blatts der Deutschen Reich s- Telegraphen-VerWaltung“ dax folgenden Inhalt: Verfügun- en: Vom 26. November 1874:'Abanderung des Betriebsreglements. om 27. “Novembern1874: Ermrttelung des Einheitssaßes der für Telegraphtrungßgeschaste zu gewahr'enden Nebenvergütung bei den 1elbstandigen Stationen pro 117. Quartal 1874.
Neichötags : Angelegenheiten.
„Berlin, 3. Dezember. In der Sitzung des ZDeutschen Reichstaag's am 1. d. M. entgegnete der Bundesbevollmächtigte Staats-Mmtfter v. Stosch in der ersten Berathun über den Geseßentwnrf, betreffend die Marineanleihe 2c., Jem Abg. v. Semt-Paul-Illaire, welcher die langsame Ausführung des FlottengründungSplans bedauert hatte:
_ Ich will nur den eben außgesprochenen Urtheilen gegenüber, die ]a gewissermaßen von kompetenter S«ite kommen, eine Rechtferti- gung dessen geben, was in den ver angenen Jahren geschehen ist. ;Der Flottengrundungsplan ist entwor en Ende des Jahres 1872, und in Folge dessen ist das Jahr 1873 als vollleistungsfähig angenom- men worden; der NachtragSetat für 1873 ging aber erst im Juli 1873 aus den Verhandlyngen hervor, es Wurden also auch die Sum- men erst_damals diöpombel, und da jede Arbeit eine sehr bedeutende Vorarhett erfordert, kamen die Mittel vor dem Jahre 1874 nicht zur Verwendung. Das Geld, wa? für Schiffsbauten ange- wendet worden ist, hatte _ das ist nicht zu leugnen _ in erhöh- terem Ma e' aussegeben Werden können, wenn wir die eng- lische Judu trie voll in Anspruch Zenommen hätten. Der Bau von
zu jeder Zeit Gesuche wegen Ueberweisung von Feldscherinnen von der Hauptverwaltung entgegengenommen werden.
Wege, gls durch den jährlich zunehmenden Ersatz und den immer fortschreitenden Gang der Ausbildung nicht geschehen konnte, wobei das Ueherwaß „an Leuten nur schlecht ausgebildet würde, und Wobei es unmoglich ist, jedes Jahr eme so große Zahl von Offizieren nen zu beschaffen und auszubilden, wie ein olcher forcirter Schiffsbau erfordert hatte. Das Maß, bei welchem ie Ausl'ildung des Perso- nals erfol_gcn konnte, das aYlein mußte bestimmen, wie viel Schiffe gebaut wiirden, _und_danach ist gehandelt worden. Ich glaube, daß in Betreff der Nußbildung des Perjouals aÜe Kräfte bis zum Ueber- maß verwender worden find, und das; da Niemand einen Vorwurf der Nachläkfigkett wnd aussprechen können.
Wa's den Hafenbgn anbetrifft, so ist es ja auch hier selbstredend, daß es eine lokale Tbairgkett ist, bei der man ein thr, das durch Hinansschtebung des Etats nöthig wurde, nicht nachholen kann. Man kann 1m„Wa ser nur langsam barten und muß dem Raume, auf dem gebaut wird, _ iechnung tragen. Es ist, nachdem einmal das Geld bewiÜigt und aÜe _Plane danach festgestellt Waren, mit der ganzen Lebendigkeit gebaut, die wogltch War. _Es sind so viel Arbeiter und Kräfte ange- setzt, als zulassig sind. Hiernach also muß der ganze Flottengrüu- dungsplan nothwendig um em Jahr hinausgeschoben Werden, weil der Etat um em Jahr später gekommen ist.
" Was nun das Material selbst betrifft, so würde im nächsten Frulnaln, eventuell im nächsten Sommer, die Marine mit einer doppeltewZahl Von Panzerschiffen auftreten können. Das; dieselben schon pro1ext1rt und gngefangen waren, als ich das Amt antrat, har Jr Herr Vorredner richtig, gesagt. Ein, gutes Schiff braucht drei „Jahre, um _es fertig zu bringen, die größeren Schiffe oft mehr, und 11? lange umere Werften fo beschränkt waren, wie früher, brauchten die Bauten der Kaiserlichen Werften ein Jahr mehr, als.- bei Privat- merften. Dre PrivaiWerften sind aber in dem Maße in An- spruch genomrnen worden, wie sie fick) _selbst leistungsfähig er- klarten. Es ist anf den Wanfck) des Hamers von der Admiralitäf vermieden werden, lll England, zu bauen, sobald in Deutschland die Bauten moglich Werden. Es ist nicht zu leugnen, daß die deutschen Bauten erkras mehr Zeit hrgnchten; aber es handelt sich dabei um Monate, welche auf den Winter fallen, also die Schlagfähigkeit der Marine nicht begrenzen._
_Was nun den Schiffbnn anbetrifft, der von der Admiralitäi ein- geleitet Werden lst,_ so smd es die beiden Panzerkorvetten, die der
err Vorredner erwahniNat, Und die beide im Bau find. Daß der
[an eines 101chen Swines, Welches, wie gesagt, neu ist und noch von fewer anderen Marine nach demselben Modekl gebaut ist, Zeit braucht, bis er'die verschiedenen Stadien der Berathung und Anerken- nung von technischer und maritimer Seite durchgemacht hat, istselbst- redend, und ick) glauiZe, ,es 1[t_VLL[, daß die Admiralität im Anfang dieses Jahres voÜstandra e1mg_ mit sich war über das, was fie wollte, und was sie fur das richtige hielt. Ich glaube nicht, daß es_eme andere Marine Europas giebt, die darin weiter und ent- schiedener hatte vergeben können. Es find in diesem Jahre nichr die zivet Panzerkorvetten eingesteüt worden, Welche im Flottengründungs- p_lan vorgesehen waren, M11 das Bedürfniß nach leichteren Korrekten, dre den pylittschen Slch€kh€lt§dienst _in entfernteren Meeren zu thnn hatten, ein so lebendiges war, da); diesem Bedürfniß, zumal bei der vorhirndenen Aussicht auf Frieden für das nächste Jahr, vor- weg Genug; geschehen mnßte. _Vergessen Sie nicht, meine Herren, das; 5 MiÜxonen Deunche uber die Erde Verstreut leben, und dar; es fast keinen Hafen "der Welr giebt, in dem nicht Deutsche wohnen und deutsche_An1pruche aus Unterstüßnngen machen, seitdem Deutjchland ein'großes Land und eine Kraft der Welt geworden ist. Ich glnube, es ist dre erstc'Pflicht, diesen Forderungen, Die aus un- seren eigenanandxungc-ii hierin der_Heimat entspringen, zu genügen, und deshalb Und die beiden leichten Kowetten vorangestellt, ohne das; der Bau der benden „anderen aufgegeben ist. Es wird auch die An- schnffung von Material, die Feststellung der BausteUen u. 1". w. so weit emgeleitei, daß nur, dem Beginne des nächsten Etatsjahres auch die Geldmtitel dafur gleich zur Verivendung kommen.
Was nun die Bemerkung anbetrifft, daß der Monitor aus dem Entwurf ausgeschieden tft und dafür drei Kanonenboote eingeseßi, so wikl ick) anssprechnen, „daß _anck) 1ch den Flottengründungsplan mehr für eme Studie, gls fur emxen'sest'en Anhali ansehe. Der Flottengründungs- plan giebt" dteSchlagfahtgkett, die gefordert wird; wie die zuerringen ist, das hangi doch entschieden von dem Laufe der Entwickelun der Marine, der Kennt_1ns1e, der Erfindungen, dem Bau der Mai" inen u; s. w. ab, und dies macht fich_gerade bei diesem Schiff, dem Mo- nitor, geltend. Der Momtor 'in nach meiner Ansicht ein veraltetes «_.cbiff und em veraltetes Pro1ekt. Es hat viel mehr defensive, sehr Vlel mehr lokaxe Bedeutung, als eine kleine Marine eigentlich auf em_ Schiff Verwenden darf. Der Ersatz desselben “durch drei „Kanonenboote ist hier deshalb gefordert wvrden, WS_ll nur im Torpedowesen soweit vorwärts gekommen sind, daß wir im'Siande find, ]eden Hafen rnit dem allein“ zu vertheidigen, und daß wrr dzeKanonenboote eingejeßt haben, um der Torpedo- verthetdtgnng, die ]a_ mehr oder 1ninder_loka[ ist, eine lebendigere Verthetdtgung_ zyzugejellen; und da dieje Kanonenboote mit den schwersten (He1cknz13en arunrt werden soÜen, die man heute konstruiren kann, so gla11be_1ch, daß fie m Verbindung mit dem Torpedewesen mehr als_ das leisten, was hier der einzelne Monitor leisten soÜ.
. Es ist auch noch die Ansicht auskzeynrochen worden, daß die Ver- schrebung dcr Be|chaffung okenomisch falsch gemesen sei, Weil die Preise fich gesteigert haben. JZ!) muß nach den neuesten Erfahrungen das Gegentheil behaupten. Hatten Wir im vorigen Jahre alle die Bestellungen gemacht, Welche der"Flottengründungeplan und das vor- handene Geld gestatteten, dann hatten wir viel, viel theurere Preisebe- KaFi, als Wir bei den heutigen Unternehmungen zu bezahlen nothwendig )a en,
'Was die mehr angesetzte ?lriiuerie betrifft, so möchte i darüber nur das eme noch sagen, daß es das Bedürfnis; war, diese Häfen, die immer größcr_qn Bedeutung werden, auch im FaUe eines Krieges vyn der Lan_d1e1t_e aus zu vertheidigen, und daß. da das, Kriege-Mi- nisterium nrcht nn Signde war,. dem hier gefühlten Bedürfnisse zu Zenngen, die Admtralnat genötlngi War, diesen Posten im Etac cin- zufugen. EML Vermmderung der Entwickelung des Matrosen-Corps oder 'dkr'ZFlhl des_ganzen erstmals, Welches für die Schiffe noth- Wendtg ist, war nicht beab chtigt.
_ Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Geseßes, betreéfend die Einführung von Reictheseßen in Elsa -Lothr1ngen, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König Lon PWJTU n., D s R
veror nen im amen dcs ent chen sichs, nack) erfolgtecZustimmun
des BnndeSraths und des Reichstags, was folgt: g
Die Wirk amkett der anliegenden Reichögesche, nämlich:
1) des Gesetzes vom 16. Mai 1869, betre end die Einführung von Telegraphen-Freimarken,
2) des Geseßes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung rmd die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigeu rm Lstlcmde.G sß 27 J 87 b
des ee es vom . “uni 1_ 1, etreffend die 5 entoni- rung und „VersoIr-Zung der Milirarperjonen des Reichsthessund der Kaiserlichen arine, sonne die Bewilligungen für die Hinter- bliebenen solcher Personen, _
4) des GNTM? vom 12. Mar 1873, betreffend das Aufgebot nnd die Amortnatwn verlorener oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs,
5) ddess GÉsesßeßssvonx) 17'dYaiA-ZZZZ, bexreffend eitÉge Abände- rungen ? _ e e e n er a o axwe en im ebiete des _Deuxschen Reichs, vom 28. Oktober 1871,
Wtrd hierdnrck) anf ElsaßLotbrmgen ausgedehnt; jedoch gilt das vor- stehend zus bezeichnete Geseß vom 27. Juni 1871 daselbst nur mit dcnxemgen Mqßgaben, Welche sich aus dem Geseße vom 4. April1874, betreffend einige_Abanderungen und Ergänzungen des Gesc es vom 27. Zum 1871 uber die ensionirung und Ver1orgung der ilitär-
Schiffen aber konnte zu nichts fuhren, Wenn es nicht auch gelang das Personal in derselben Art zu entwickeln, was auf einem anderen
personen 2c. (Reichs-Geseßb . S. 25), er eben. Urkundlich 2c. Gegeben xc. g