können, das würde völlig unbegreiflich sein, wenn man nicht wüßte, daY gerade auf 'e'-em Gebiet der Ebeordnung Weithin Vorurtheile „L); egi und Ansprüche erhoben werden, tvelcbe im Bekenntuiß und
ec_bt___der Kirche unb-«gründet, und geeignet sind, den klaren Blick zu ru en.
Wenn aber diejenigen, "welche für die Beibehaltung der Zu- sammensprecbuug einireten zu müssen glauben, sicb auf das Rhein- land berufen, so haben wir hier nicht die Gründe zu untersuchen, welche zu den dort bestehenden Einrichtungen geführt haben. Nur darauf woÜen wir hiu'weisen, daß bei den geschichtlichen Verhält- nissen, unte_r weicben die dortigen Einrichtungen fick) bildeten,„die Zorn: des kirchlichen Trauungöakts anerdings den vorauSgegangenen
ivilakr zu ignoriren vermochte. Dieses Verfahren aber zum Grund- saße zu crbeben und gegenwärtig bei der Einführung der bürgerlichen Eheschlixßnng in Den übrigen Provinxen zu befolgen, erachten wir für eine Unmöglichkeit, über welche kein Wort verloren zu Werden braucht, Dennoch 11101101 wir anerkennen, daß die Zusammensprechung immer- hin in das modifizirte Trauiormuiar hätte aufgenommen werden können, wenn es möglich gewesen wäre, ihre oben bezeichnxxe richtige Auffaffiing gegen das naheliegende und weit verbreitete Mißvsrstäud- nis; derielben ficher zu neuen. Ohne diese Sicherstellung blieb die Zusammensprecbung mit einer Zweideutigkeit behaftet, Welche von dem kirchlichen Akte fernzuhaltcn durch die Pflicht der Wahrhaftig- keit gpboteu war.
Müssen wir demnach die egen die provisorischen Trauformulare erhobenen Bedenken als binfä ig bezeichnen, so gilt dies nicht minder von dem Anstoß, den man an §.9 unserer Verordnung vom 21. Sep- tember d._ J., welcber die Wiedxrtrauung derer betrifft, die nicht aus schriftmäßigen Gründen geschieden waren, genommen und veröffent- licht hat. Wir hatten absichtlich diesem Paragraphen eine crrveiterie motivirte Gestalt gegeben, um soweit es_m dem Rahmen einer Ver- ordnung irgend gestbebkn kann, nach Kraften solchen _Austößen vorzu- beugen. Wenn dics bei einem_Tbeil der Geistlichen uichtge1ungen ist, so könne_n wir den Grund wiederum nur darin nden, WF die Thatsache nicbt genug gewürdigt Wird, daß die ehes ließende eden- tung von dem kirchlichen Akt auf den bürgerlichm übergegangen ist. Fortan steht die Kirche bei der Frage , ob fie einem Ge: schiedenen die Wiedertrauung gewähren kann oder nicht, immer der Thatsache gegenüber, daß derselbe seine anderweite Ehe in xecthverbiudlicher Weise bereits geschlossen hat. Diese neue Ehe ist ohne Zutbun der Kirche entjtanden uud bleibt,_wcknn ihr die kirchliche Einsegnung verWeigert Wird, auch ohne dienlbe bestehen. Die Kirche“ kann diese Ehe weder al? nicht vorhanden betrachten noch rückgängig mczchen; sie darf 01111) nicht auf die Auflösung derselben binarbextcn; ]a, fie darf dies selbst in dem Falle nicbt, daß die neue Ehe durch Sünde, auf Grund schriftwidriger Scheidung einer früheren Ehe, zu Stande gekommen sein sollte. Ist Jemand [cl)riftwidrig ge- Zchieden gewesen, aber durch den Staat zu einer neuen Ehe gelaugt, o gestaxten ihm die sittlichen Begriffe der evangelischen Kirche keines- Wegs, die frühere Ehe, Weil ]chriftwidrig geschieden, nachträglich wieder
Postblatt nimmt an: die Iuseraten-Expedition des Deutsrhcn Reiths-Ruzeiger- uud Königlich Preußisthen Staats-Anzcigers:
Berlin, 8. 17. Wilhelm-Straße Nr. 82.
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Subhastationen, u. dergl.
. Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen :e.
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u.f w. von öffentlichen Papieren.
als nok!) bestehend und die neue Ehe als nicbi verpflichtend oder als ungültig zu behandeln, sondern er h_at die Pflicht, die neue Che sitt- lich und christlich zu führen. Ebemo darf die_Kirche in einem solchen Fall nicbt das Bewußtsein der Pflicht gegen die neue Ehe erschüttern oder auf deren Wiederauflösung hinarbeiten, um vielleicht die frühere Ehe wieder her ustcllen, sondem fie hat zur christlichen Führung der nun einmal vor andeneu, wenn auch ursprüxiglicy durcb Sünde ent- standenen, Ehe mitzuhelfen. Es ist ein Vechaltniß geschaffen, welches diejenigen, die es eingegangen sind, fit1lich bindet und von welchem aus auf das frühere aufgelöste Verhältniß z_uruck _ wäre. Die Segnuu eines solchen Verhaltni es (die Wiedertrauung) kann nicht mehr an 116) als Gottes Wort zuwiderlaufmd, als schlecht- hin unerlaubt „bezeichnet Werden. Die S_chr.if_twidrigkeit der fruheren Scheidung hat also nicht immer die SÖrlsterigkett späterer Wieder- trauung zur nothwendigen Folge. Jm Gegentbeil die Wiedertrauung kann berechtigt, ja Pflicht_ werden, wenn nach Lage des_ipeziel1cn aüs dadurch die christliche Gcstnlinng _ des neuen Verhältnisses unte tüßt zu Werden verspricht. Es 1111115.“- Duxcbaus einseitig sein, wenn tnan sa en woklte: in auen den FäUcn, i:“. welchen die Kirche früher nicht Mithelfen konnte, die Ehe zu begründen, darf sie auch in Zukunft die ohne ihr Zutbun geschlossene Ehe nicht segnen. Vielmehr hat fiel] die Kirche bei solchen Fäflen in Zukunft lediglich die Frage zu stellen, ob die Herzenßbäriigkeit, Welche bei Scheidung der fruheren Ehe bewiesen ist, auch dann noch fortbestebt, n_achdem ohne Zuthun der Kirche die neue Ehe _ eingkgangcn ist. Damit aber ist die Kirche auch in _ Fallen, Wo die Scheidung der früheren Ehe eines schriftmaßigen Grundes entbehrt hat, an die diSziplinariscbe Erwägung gewiesen, ob das gesammte Verhalten des Betreffenden, souwhl bei Der Scbcibung _der früheren als bei Eingebung der jeßigen Ehe, io geartet ist, daß die Kirche, wenn sie die Trauung gcwahrte, ihre Gnadengütet, insbesondere ihre Segziung entwürdigen würde. Ist bas Verbaltßn fo geartet und die Ve11chuldung durch Buße nicbt gesubnt, fo_ wird nach wie vor die kirchliche Trauung versagt Werdén können, immer vorauSgefeßt, daß auch das Begehren der kirch1ichen_Tr_ai_iung keine Umstände aufzeigf, welche auf eine Sinnesänderung 1chließcnlassen. Diese Grundsäße werden in Geltung bleiben anz unabhängig von der Frage, welche Scheidung991üude 11011) an er dem Ehebruch als schriftmäßige anzuerkennen sind? Weder die chrxntwickelung nocb die Eherechts- praxis der Kirche find bekannilicb in dieser, Beziehung zu einem Abschlusse gelangt. Ein gewißenbaster Geistlicher sollte fick) des- halb dock)“ hütcn, das Wort: ma1_1_muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, da anzuivenden, wo ]emem_ Urtbeil über das, was in Gottes Wort_geboten oder verbotm ist, nicht auch ein festes Ergeb- nis; des kirchlichen Schriitve1ständnisses_ ur Seite steht.
Ist aber die Wiedertraiiung schr: twidrig Geschiedener in Zu- kunft lediglich Ge enstand diSziplinarer Eruxä ung, so ist es auch gar nicht zu umge cn, eine Verweigerung kir licher Trauung fortan nur auf dem in §. 8 unserer erordnuug vom 21. September be- zeichneten Wege, d. b. in Gemäßheit der in §. 14 und §. 53 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung aufgesteÜten Normen herbei-
Y NJ ' * . .....Off tlich A i 81.555555,5235551555585„585 s en U? U ? W.
Aufgebote, Vorladungen . Verfcbiedene Bekanntmachungen. . Literarische An eigen.
. Jamilien-Nachncbten.
Erscheint in separater Beilage.
ugreifen selbst Sünde“
5. Industrieüe Ctabliffem ents, Fabriken u.Eroßhandes.
9. Central-Handels-Regifter (einschl. Konkurse). -
zuführen. Zur kirchlichen Zucbtübung jeder Art gehört es, daß sie in und mit der Gemeinde geschieht.
Damit ist allerdings _die Ablehnung einer kirchlichen Trauung lediglich axis persönlichem Ermessen des (?Zeistlichcn in Zukunft ausge1chl_osci_1. Wenn dennoch Geistliche sogar durch schrift. liebe der Oeffentli keit übergebene Erklärungen kundgeseben haben, daß ste für ihre Person bei den bisherigen Grundsätzen der Trauungöverweigkrung _beharren und darnach verfahren wollen, so verxnögen wir dies nur darauf zurückzuführen, daß sie sich vorxtehende Erwägungen nicht genug Segeuwartig gehaiteix haben, Es scheint vielfach noch die Meinung zu errschen, als sei die 2111er- böchste Kabinetöordre vom 30. Januar 1846, Miche den Geistlichen gestattet, eine an fich erlaubte Trauung wegen Gewiffcusbedenken ab. zulehnen, noch in Kraft. Allerdings ist der einstweilige Fortbestand dieser Kabinetsordre durch den AÜerböchsten Erlaß vom 10. Februar 1859 genehmigt Worden. Allein beide Erlasse bezogen sich an] die- 'enige Trauung, welche eine Ehe begründet. Sie wonten einen Zwang gegcn Gkisiliche nicht angewendet wissen, welche die frühere Ehe eines Verlobten als nicht aus einem biblischen Grund geschieden erachteten und sixk) in ihrem Gewissen sträubten, die neue Ehe eines solchergestalt Géscbiedenm durch ihre Mitwirkung zu Stande zu brin- gen. Je 1 aber find nicht bloß die Vorausseßungen, auf denen jene Allerhöch te Ordres beruhten, in Wegfall gekommen, sondern es fehlt, geradezu ibr Gegenstand, nämlich Chen, welche durch kirchliche Trxuung geschloss_en werden. Es handelt sich daher bloß noch uxn diözipli- nare Erwagungxn, und bei diesen ist der Geistlicbsan die Mitwir- kung dev" Gemembe-Kirchenratbs, in der Rekurs-Jnstanz an die Ent- scheidung des Krels-Synodalvorstandes gebunden. Jedes andere Vor- gehen entbehrt des gesetzlichen Bodkns.
Dies find die_ Erläuterungen, die wir, durch bkkannte neueste Vorgänge veranlaßt, der Verordnung vom 21. September beifügen zu müffen geglaubt haben. Wir ermahneu die Geistkichen fo ernstlich als herzlich, sick) denselben nicht zu verschliYen und [ich nicbt den Fol en auszusetzen, die ein Vérlaffen der ahnen der Geseßlicbkeit na sick) ziehen muß. _Wir sind uns unserer Verantwortung vor Goki: und unserer flicbt die Landeskirche in diesen schwierigen Zeitläufen zu einem Zie e zu iül)1en, Welches Line geordnete und ruhige Weiter- entipickelung ermöglicht, sebr wohl bewußt. Je mehr aber dieses Ve- mußtsein uns erfüllt, umsomehr sind wir auch der Pflicht eingedenk, die Auktorität der bi'stebendexz Ordnung ge_g2n eine Unbotinäßigkeif zu schüßen, welche_ das Fortschreiten nacb un12rem Ziele am schwersten bedroht. Dabei 1991th wir jedoch, zumal Hir Geistlickyen gegenüber reden, das Vertrauen fest, es werde nur diejer Belehrung und Mahnung bedürfen, um nicht blos überall die pftichtmäßige Befolgung der Ver- ordnung vom 21. September fiche_r zu stellen, ionderu auch die Be- denken zu heben, welche sick) au dieselbe hie und da angeknüpft haben. Auch bei unserem kirchenregimentlichen Handeln lassen wir nicht von dem Wort (Hebr. 10, 35): „Werfet euer Vertrauen nicht weg, wel- ches eine große Belohnung hat!“
Berlin, 25. November 1874.
' R Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse „in Berlin, Breslau, C EMLY, Cöln Dresdezi, Dortmund, Frankfurt a.M.,Ha ea. ., am _urÉ, Leipzig, München, Nüxnberg, Prag, Straß- urg 1. ., _Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, RKsowie alle ubrigen größeren Aunaueen-Bnreans.
Kuratorium des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzei'gers. In Verfokg der Cirkular - Verfügung des „Königlichen Minißeriums der Justiz vom 17. November 1868 (Min. sBlatt S. 358 Nr. 79) ist der Staats -Anzeiger zur Publikation der Konkurs-Bexanntmackzungen von den Gerichten mehrfach benußt worden. In der leßten Zeit haben sich die Publikationen [0 gewehrt, daß mit der [ange beabsichtigten wöchentlichen Zusammen- steUung einer Ueberfichtstabeüe derselben begonnen werden kann; und zwar um so mehr, als nach den mtr_ zugegangenen desfaUsigen amtlichen Zuschriften die Annahme berechtigt erscheint, daß die Zweckmaßigkeit der Centralisation der Konkurs-Bekanntmachungen sowohl von den Gerichten als den kommerziellen Kreisen immer allgemeiner anerkannt wird. In dieser Beziehung verweise ich 1) auf den §. 98 des ersten Entwurfs einer Deutschen Gemeinschuldordnung, nach welchem beabsichtigt wird, alle öffentlichen Bekanntmachungen über das Gemein- schuldverfahren in einem Reichs-Centralblatt zu publiziren; 2) auf_die durch den Direktor des Königlich statistischen BureauS. Geheimen Ober- Regierungs - Rath 01. Engel, in dem Schreiben vom 3. März d. 3. ange- regte Frage, ob man_ das Deutsckge Central-Handels-Regiftcr nicht noch auf andere Dinge, z. B. die Konkurse und Fanffements der HandengescHäfte ausdehnen könnje, Ynd 281er nicht blos auf die Eröffnung der Falliffsments W., sondem auch auf en 11 gang; 3") If HKTS Fch§eiben des Königlich Preußischen Haupt- Bankdirektoriums vom . arz . ., in m_elchem die Ausdehnung des Central-Handeis -Regißers auf die im Gemeinschuldnerfahren ergebenden gerichtlichen Bekanntmachungen im Interesse des Handelsstandes für empfehlenSrverth erachtet wird; 4) auf den von der Handelgkammer zu Plauen unterm 28. Angus! 1874 erstatteten Ausjchußbericht, 111 welchem es für besonders wichtig erklärt wird, daß sich die Veröffent- _ lichungen de? Central-Handels-Registers gegenwärtig auf Konkurse erstrecken.
_ Der_ngemaß veranlaffe 1ch die Redaktion, vom 1. Januar 1875 ab an jedem Dienstag eine ivocherit_ltche ZusammenßeÜung der im Reichs: und Staats-Anzeiger bekannt gemachten Kon- kurse publizircn zu (affen.
Berlin, den 26. November 1874. Der Kurator des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers. _ _ Zitelmann. An die Redaktion des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers,
Vorftehende Verfügung bringen wir hierdurch zur all emeinen Kenntni mit dem Be- n_1erken, daß diesseits die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet finii, um das regelnßäßige wöchent- liche Erschem_en der qu. Zusammenftellung in der vorgeschriebenen Weise vom 1. Januar nächsten Jahres ab eintreten zu lassen.
Berlin, den 4. Dezember 1874.
Die Redaktion des Reichs- und Staats-Unzeigers,
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Johann Carl Yami Schuster, geb. am 6. Juli 1853;
Steckbrief wider_den wegen Diebstahls gerichtlich 6) den Wölff tephan Adrian von BMK, geb. am verfolEgten Goldaxbeiter aul Göriu aus Berlin, 25._Oktober 1854; 7) dcn Carl Wilhelm Ernst mit tsucheu um Festna me und Na richten anher. BlUÖÖVM- 801- am 29- Oktober 1854; 8) den Hugo Casei, den 30. November 1874. Der StaaiSanwalt. LEOPOLD Herrmann He el, geb. am 15. Nobember
1854; 9) den Carl einri ick b. 9.
"__YJUUJWÜY. A-O__ktob_e_1; IKZ gegen dex]: 50361138in _Jixmar 18_54_;___1ämm1?ich KPFtYdeaäi. ch_ea_1;1___1_;_ gu om: aus “ mmer (: u ung an rund des „140 ' ."" .
ecla ene Steckbrief wird hiermit erneuert. Caffel, ' des Reichs Otmf
e'e bu es er" nt w , ' den „November 1874. Der Staatöauwalt. D] 8 ck off e orden weil dieselbe" das
eutli e Vorladuu .
Durch _Beschlu der atbskammer gdes unferzeick- teten Geri ts. vom 20. _November 1874 ist auf Grund der klage der hiesigen Königlichen Staats- anwaltscbaft vom_ 6._ November 1874 gegen die fol-
_den Heerespflichtigen: 1) den Georg Wilhelm
emrich Görus, geb. am 18. November 1853; 2) den _Otto Wilhelm Rudolph S üttler, geb. am 26. Mai 1853“ 3) den Io ann Jul us Paul Voniarra, eb. _am 18. auuar 1 ; 4) den Gustav August
dmand Ca [in, geb. am 4. Februar 1853; 5) den
dadurch dem Eintritt? in den Dieu des te enden erres_oder der Flotte zu entziehen ver ucbt baiicnl.) Zur mundlrchen Verhandliin der Sache ist ein-Termin sz den 2. April 1 75 _ Vormitta s 9 Uhr, in uiiserem Gerichtslokal, Lindenstraße r. 54, im __AudtetZsaal, anberaumt und werden die Angeklagten, eren de_r L_luffordemu _vorgeladen,_ zu diesem Termin punklixh zu ers sm_en, _mid die zu ihrer Vertheidi- gung dienenden BeweiSmittel mit zur Stelle zu bringen, oder s_olche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben berbeigescbafft
undesgebiet ohne Erlaubnis; verlassen ""und fich [
ufmthalt nichtbekannt ist, zu demselben mit",
Werden könne_n. Erscbeiueu die Angeklagten odex ihre Bevoümäcbtigien im Termine nicht, so wird mit der Ver baudluvg und Entscheidung der Sache jn covbuwaoiam vorgegangen_ werden. PotSdam, den 20. November 1874. Königliches Kreiögericbt. Abtheilung ].
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [5886]
In Sachen dcs Hofbefißcrs Chriftel Be rens in Lehrte, Provokanten wider unbestimmte erech- tigte_Z)robokateu, Wegen unbekannter Ansprüche einer ?lniet € aus der Landeskrediianstalt werden alle zu- folge EdiktaUadung vom 28. Okiober 1). Is. nicht angemeldeten Ansprüche im Verhältnisse zu der der Landeskreditcxnstalt zu bestellenden Hypothek für verloren erklart.
Burg_d9rf_. 3. Dezember 1874.
Komglicbes Amtsgericht. Abtheilung 1. gez. Culemann.
[4770] Oeffentliche Vorladung."
Dieverehelickzte Wilhelmiue_Schnl , verwitüvet gewesene Prahl, geborne Koebermk aus azmierzewo hat gegen ihren Ehemann, den früheren Arkerwirtl] Ferdinapd Schulz a_uf Trennung der Ehe ge- klagt, Weil leßterer sie an Mai 1873 böswillig ver- lassen, und bisher nicht zurückgekehrt ist.
Zur Beantwortung dieser Klage von Seiten des Verklagien haben ww emen Termin auf den 5. Januar _1875, Vormittags 10 Uhr, vox dem Herrn erisrichter Freiwald in unserm S18ungßfaaleNy1 hrerfelbst anberaumt, zu welchem der Vexklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, persönltch_zu erscheinen. _
Staff im Termin _selb1t zu erscheinen. stebt dem Ver_klagten auch frei, vor oder im Termin eine schriftliche Beantnzomma der Klage ein€ureichen, die entweder durch_ m_teu Rechtöauwalt a gefaßt oder vo_n em_em gerichtlichen Deputirteu zu Protokol! er- klart sem muß.
_V_ersäumt der Verklagte den Termin, so werden die in der_Klage angeführten Thatsachen 111 00:11:11- macmm fur_ zugestanden erczcbtet und wird demnächst nac!) _Ableistung des Diligenzeides Seitens der Klagerm die Ehe durcb Erkenntnis; getrennt Werden.
Sambiy, _den 29. September 1874. _,
Königliches Kreiögericht. 1. Abtheilung.
[2272] kroelama.
Ayf den Antra des_ KupfersÖmiedemeisters C x_istoph Kruemme zu Lissa wird Zwecks Todes- er lamng das Aufgebot des am 16. September 1836 geborenen Johann Gustav Adolph Kruemmel, eines Bruders d_es Antragsiellers, eingeleitet, Provoceut Zoll tm Marz 1854 dicxköniglicheu Lande verlasjen
aben, nach erixa gegangen sein und soll 1eit dem Jahre 1 1 nichts mehr von sich haben hören
affen.
Derselbe resp. deffen imbekauute Erben und Erb- nebmxr werden deshalb hiermit aufgefordert, sich spaiextcns in dem
am 12. Mal 1 5,
Vormittaßs 12 , anberaumien_Termine ber dem unterzeichneten Ge- richte schriftlich oder persönlich zumeldeu und daselbst weitere Anweisung zu ernxartm, widrigenfalls der BY olleue für tobt erklärt werden wird. ubiu, den 20, Mai 1874. ..
Königli es Kreis eri t. EKU letheizluucci3
)
[5887] Bekanntmalljnng.
Der S_rhmied Qeiuri Robert Johannes Beyer, ein Sohn des Pa tbrauers Anton Beyer, und _am 16. Januar _1823 zu Heinricbau geboren, soll im Jahre 1850 [emen Wohnort Hünerei, Kreis Glogau, verlassen, und sicb nach Dirschan gevoendet, seitdem aber keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben haben. Auf Antrag des ihm besteklten Kurators Werden der Heinrich Robert Jo- hannes Beyer, sowie die von ihm ettva zurückgslasie- nen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch- aufgefordert, sich spätestens in dem zum 30. Sep- tezuber 1875,_ Mittags 12 Uhr. vor dem unter- zeichneten_ Gérlkht anberaumten Termin schriftlich o_der personlicb zu nielben, widrigenfalls der 2c. Beyer fux todt erklart, sem Nachlaß aber den sich legiti- mirenden Erben aUSgeautWoitet Werden wird.
GloZau, 28. November 1874.
öniglicbes KreiSsericbt. Abtheilung ].
[5870] kroelama.
In dem am 4. August 1874 pubiizixien Testa- mente des Sergeauten Carl Friedricki Krüger und deffen Ehefrau Iohmxne Wilhelmine Henriette, geb. Urban, “haben diese dem Ueberlebenden von ihnen: des Ehemanns Geschwister und deren Des- zendcuz und der Ehefrau Schwester und deren Des- zendeziz zu Miterben substituirt.
DFS? wird für die Betreffenden hierdurch bekannt gema .
Berlin, den 26_. November 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilxmg für Civilsacheu.
[4584]
,Die Ehefrau des Matrosen Johann Chri- Yian August Blyhm, Henriette, geb. Freese, aus asian. hat gegen ihren angeblich am 20. November 1869 von Lassau _fortgegangenen und an einem nicht bxkaxmten Ort sich aufhaltenden Elsmann Wegen boslicher Verlassung Klage auf Ehescheidung er- boben. In Folge dieser Kla e ist Termin zur Klagebeantwortung uud mündli en Verhandlung auf _ dex: 25. Januar 1875, 12 Uhr Mittags, un S1 ungSzimmec unseres Kollegiums anberaumt, YZ: Wel em der genannxe Matrose Blohm unter der
erwgrmmg geladen_wir_d, daß bei seinem Ausblei- ben dle v_on der Klagerm behauptete bösliche Ver- lassung fiir zugestanden angenommen und erkannt" Werden Wird, Was Rechtens.
Greifsxvcxld. den 15. September 1874.
Königliches Krengericht. 1. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen :e.
Die im Kreise Rügen belegene fidkalisäje Insel Pulis soil m threm_ganze1_1 Umfange von Johannis 1875 ab zum öffentlichen meistbietenden Yrkauf ge- stellt Werden. Zu dem auf den 21. _ e ember d. IS., Vyruüttast 11 Uhr, im Zimmer r. 15 der guterzeichueten egieruu anberaumteii Yietun s- txxmme_lad§n wir Kaufliebßaber mit dem emer en etzt, da]; die Verkaufsbediu ungen, die Regeln der Lmtatwn und die Karte neb t Flunegister, mit Aus- xchluß dex Sonn- und Festtage während der Dienst- tunden m_ unserer Registratur emgesehen werden kömzeu, wir an bereit ab, auf Verlangen Ab- schriften derselben gegeii E taüimg der Kopialien zu. ertbeileu. Stralsund, ben 23. November 1874. '
Königliche Regierung.]
[5579]
den Verkauf von Baustellen im
serien Breitenweges nahe dem alten Sudenburger Donnerstag, den 17.
'n unserem Si ungözimmer auf dem Rathbause zum öffentlich meistbietenden _ 1Die Größe deiz Baustellen ist auf dem Eintbeilungsplane angegeben, welche_r nebst den Verkaufsbcdm- Termine in unserem Sekretariate (Zimmer Nr. 1) eingesehen werden kann und Zahlung von 21]; Sgr. in einer Kopie verabfolgt werden Wird. -
gungen schon vor dem dort auch gegen Magdeburg, den 17, November 1874.
Der Magistrat
Bekanntmachung,
Stadterweiterungstcrraiu betreffend.
Von dem Stadterweiteruugsterrain sollen die 9 Baustellen, in welche der westlich des verlän- Tbore belegene Block 21 einnetheilt ist, am Dezember er.. Vormittags 10 Uhr.
der Stadt Magdeburg. Hasselbach.
Verkauf aUSgeboten werden.
[5150]
und zugehörigen
auf der Südseite von Cöln. . Am 15. Dezember d. IS., Vormittags 10 Uhr-
soUen auf dem Fortifikations-Bureau zuCöln die sämmtlicbey _Llrbeiten nnd Lieferungsn fiir die_ Erbauung von zwei Forts und zugehörigen Zwischenwerken auf der _Sud1e1te von Cöln durch Subunsfion 111 General-
Entrebrise vergeben Werden.
Zur Uebernahme je eines Forts mit zugehßriÖen Zwischenwkrken ist eine Vaugesellsebaft erfor- zwet au- Geschäftsbctriebe Werden auch ohne die obige Zahl von zur Submissidn zugelassen. _
GeseÜschast, Welche zu submittiren gedenkt, hat sich Mindestens 8 Tage
derliéb, unter deren Mitgliedern sich wenigstens gesellschaften mit nachweislich gut orgamfirtem Baumeistern :e. zu enthalten, _
Der Rspräsentant einer
vor dem Submifious-Té1mine persönlich auf dem Fortifikations-Bureau voxzustellen. augeseUscbaften, welche sich bei der Submission beiheiligen wollen,
Mitnlieder von _ 7. Dezember er. der Fortifikatioa einzusenden.
Die Baugesellschaften müssen nachweislich_über eiii Betriebskapital von 75,000 Mark (25,000 Thlr.) verfügen. Die außerdem u binterlegende Kaution ist für ]edes der Forts auf 10,000 Thlr. : 30,000 Mark ier Kautionen ist zwei Stunden vor dem Submisfions-Termm,
festgestßi; ein Vieriel die _ 8 Tagen nach dem Kontrakts-Abscblusse enzzuzahlen. Das größere Fort enthält ungefahr:
165,000 Cub.=Mtr. Erdarbeit und
45,000 „ Das kleinere Fort enthält ungefähr:
„
130,000 Cub.=Mtr. Erdarbeit und
40,000
„ „
Die Bauzeit für diese_ ijekte beträgt vom 1. _ _ _ _ Die aÜgemeinen und ]pezielleu Bedingungen nebst Preisverzeichnisfen find un Byreaiz der Forti- fikakion auSgelegt und können gegen franco Einsendung von 3 Thalern durch die Fortifikation bezogen
werden. Cöln, den 30.Dktober 1874.
=Königliche Fortifikation.
SubmiSZiou zur Vergebung sämmtlicher Arbeiten und Lieferung fiir die Erbauung
von ztvei
Forts waschenwerken
oder Maurermeister befinden müssen. Bau-
Die Atteste der smd bis spätestens zum
der Rkst binnen
Mauerwerk.
Mauerarbeit. April 1. Is. ab drei Jahre.
(0. 294/10.)
[5864] Bekanntmachung.
Die Lieferung der zu den baylicben Reparg- turen in der hiesigen und den Garnisonanstalten in Charlottenburg erforderlichen Eisenwaaren für das Jabr 1875 wil im Wege der Subunsfion verdungen werden.
Die Bedingungen und Probestücke liegeniu unserem Geschäftslokale, Michaelsxircbplatz Nr. 17, aus und find versiegelte Offerten bis zum
8. d. M., Vormittags 11 Uhr, daselbst abzugeben. _ Berlin, den 1. Dezember 1874. (& (Ito. 26/12) Königliche Garuisou-VerWaltuug.
[5759] Verkauf einer Ziegelei. _ _
Auf Anordnung der Königlichen_Finauz-Dirxktion 11 Hannover [du die dem Königlich preußtsrben
ikkus gehörende, im Bezirke des Großherzoglich oldenburgischen Amts Varel, etwa 1]- Stunde v_on der Station EÜenserdamm der Oidenburg-Stem- bäuser-Sieler Chaussee belegene Ziegelei zu B_ock- Zorn mit Maschinen, Gerätben und allem sonstigen
ubebör, namentlich: _ _ au Baulichkeiten: 1 Wohnhaus, 1Wiribschaxis- ebäude, 1 Wohnbaus für Zieaeicr, 2 Trochc1_1- ?chuppen 4 Trockenhütten, 1 Toxiscbuppen, 211: 80,000 Steine fassende Brandbauser, 1 Ma- schineuhütte, 1 Pferdeeifenbabu, 5 Brunnen 29; an Grundstütken: 53,877 Hekt.theils Lehm- theils Sandländereien : _ au Berechtigungen: dcr Abnich von 40 Torf- morästen bei Grabstede, _ öffentlich meistbietend verkauft werden u_nd_1ft dazu Termin in Wilhelmshaven in dem Ge1chaftslokale des unterzeichneten Domänen-Jnspektors angesetzt auf Fiätliwth' den 16. Dezember 1874, Vormittags :.
Die Verkaufsbedingungen,_ sowie_ eine Kart_e der zu vetkaufenden Realitäten liegen 111 dem erxvahnien Geschäftslokal? zur Einsicht aus, auch wird von ersterem auf Wunsch_Ab[chrift gegen Erlegung der Kovialgebühren ertbetit werden.
Wegen etwaiger Besichtigung der Verkaufsobjekte wollen Kauftiebhaber fich an _den Herrn GutSbefißer Zedelius in Wappenkamp bei Eilenferdamm wenden.
WilhelmSljaven, den 30. November 1874.
Der Königlitbe Domäneu-Inspektor. Meluard s.
Bekanntmaehung.
156241 Hannoversche Staatsbahn. Es so '
.
2.868.000 Klgr. oder 101. 76,0001fde. Meier gewak te Eisepsehieuen im Wege der öffentlichen Submis ton verdungen werden. _
Die Offerten müssen bis zu dem auf - “ Eouubeud, den 19. D ember er., Vormittags
?- auberaumteu Termine frankirt und mit der Aufschrift:
„Snbmisfion anf_gewalzte Ei eusöxienxn“ versehen, an das betriebétechniscbe ureau hieselbst, wo der Termin stattfindet, ein esandx werden.
Die" Liefxruugsbedingungen iegen in dem genann- ten Bureau znr Einßcht aus und können auch von dort auf portofreien Antrag gegen Erstattmig von 5 Sar. pro Exemplar bezogen werden.
Hannover, den 21, Noamber 1874.
Königliche Eisfabahn - Direktion.
Verkauf von Waffen. Auf Befehl des König- lichen Kriegs-Miniftcriums Werden Seitens des unixr- zeichneton Artillerie-Tepots circa 19,200 Infanterie- und KavaÜerSchufZ affen verschiedener Konstruk- tion, sowie circa 3,000 Jnfanterie-Seifengeivebre verschiedener Konstruktionen am 14. und 15. De- zember d. I., tägliéb, Vormittags von 88 Uhr ab, in Steinbaracke Nr. 4, hintex Fort Elisabeth, in einzelnen Posten öffentlich meistbietend verkczuft Werdcn. Die Verkaufsbedingungen, sowie spezielle Verzeichnisse dor qu. Waffen liegen in unserem Bureau zur (Einsichtnahme aus, werden auf Wunsch auch abschriftlich mitgetheili, ebenso können Proben der an. Waffen gegen eine Kaution von 3 Tblrn. für jede Schußwaffe, 11011 ]? Thlr. für jedes Seitengervebr bei uns in Empfang genommen werden. _Die Meist- bietenden haben im Termine Kautionen m_i Betrage von je 1/5 der Summe ihrer Meistgebote m pxeußt- schem Golde resp. Reichmünzen oder in preußischen Staatkpapieren und Pfandbriefen einzuzahlen.
Mainz, den 15. November 1874. Artillerie-Depot.
Köni liche Westfälische Eisenbahn.
Es so , die Ausführung der Erw, Fels- und Manrer-Arbeitcn inkl. Materiallieferung des Looses 11, der 1. Bau-Abtbeilung der Strecke Ofi- bergen-Norlbeim in dxn Stationen 14-28„11 mit 212,245Kubik_1_neter zu beWegender “*Bodenmasse jeg- licher Beschaffenheit und 120 Kubikmeter Mauer- werk in öffentlicher Submission vergeben werden.
Die Massendispofitionen, Bedingungen und Syb- misfions-Formulare find im Bureau des Unterzeich- neien einzusehen und können Letztere von dort- gegen Erstattung der Druckkosten zu 20 Sgr. be- zogen Werden.
Offerten smd franko und versiegelt bis zum Sub- misfionstermine am
23. Dezember 1). I.. Vormittag? 118 Uhr, im hiesigen Abtheilungsbureau einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der erschienenen Sub- mittenten erfolgen wird._ _ _
Den Offerten iickt glenhzeiti der Nachkoxis _uber Qualifikation 1_1n Leistungsi'äbigkeit beizufugen, widrigenfalls dienlben nicht berücksichtig_t_ Werden.
Beverungen a. d. Weser, am 24. ovbr. 1874
Der Abtheilnn s-Vamueifter. Weäel, [5688]
Für das Königlithe Steinsalznerk beiE__ i_trt
sind pro 1875 _ 0] ca. 35,000 Ceniner Stemkohlen erforderliK] und sollen dieselben im Submissions-
wege bei afft werden. Termin wird dazu auf MontaB den 15. D e_mber d. I., armin s 1 Uhr, _ im Juspektiouslokal an dem ' Steinsalzuxerke bei Erfurt angeseßt und sind Offerken bis dabm verfie- gelt mit der Aufschrift: „Steinkohlenlieferung“ und portofrei ab ugeben. _ Die Bedingungen können bei derUuterzei neten eingesehen -oder; auch_ gegen Einsendung von 5 Sgr. Copialien in Abschrift be- zogen werden. _ _ Die. Berginfpektiou behalx sich die Auswabl_unter den Submittenten, resp. dre Zurz'ickwüsung sammt- licher Offerten, fobald dieselben mcbt annehmbar er-
schsiuen sollten, vor. - Qsurt, den 30. November 1874. (i 055, 6/12)
[5889]
a. 51 Stück 1). 1850 Stück
0. 20 Stück
der Aufschrift: „Submissto
Termine an uns
etwa erschienenen
ertbeilen.
im Wege der Werden. Termin hierzu Freitag, V
Zimmer Nr. 3,
chen find.
[5883]
60 Ries 30 40 25 18 2 4 2 10 2 500 Stück
6000 „ 20 Liter
12 Glas 24 .
150
24 „ 100 , 50
50
1875 im Wege
Die Offerten schrift:
eingegangenen stände, Hannover,
[5865]
111111". 200
von 5 Sar. in
Königliche Vergiuspektiou.
Königliche Ostbahn. „ Für die Königliche Ostbahn soll die Anfertigung *, und Lieferung von
- davon 600 Stück mit Bremse und Scbaffnerfiß _, _
o. 380 Stück vierräbrigen offenen Guterwagen - davon 120 Stück mit Bremse und Schaffnerfiß -, _
11. 50 Stück vierrädrigen bedeckten Viebetage- wagen - daVon 25 Stück mit Bremse und Schaffnerfiß Und
im __Wege der öffentlichen Submission vardungcn Wer en. Offerten hierauf sind portofrei verfiegclt und mit
für die Königliäie Ostbahn“
versehen, bis zu dem auf
Sonnabend, den 19. Dezember er., Vormittags 11_ Uhr,
in unserem Central-Bureau biersclbst anberaumten
Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt zur bezkichnetcn Terminsstunde in Gegenwart der
Die Submisfions- und Verkragsbedingungxn, so- wie die Zeichnungen Werden vox unserem Ma]_chinen- technischen Bureau bierielbst, in welchem d1e1elben auck) zur Einsicht ausiicgen, unsntgelilich mitgetheilt. __ sonstige die Liexsrung betreffende
Bromberg, den 30, November 1874, Königliche Direktion der Ostbahn.
[5841] Hannoversche Staatsbahn. Es soll“ die Anfertigung und Lieferung von:__ a) 10 Stiick freistehenden Wafferkrahuen mit Signalvorrickxmug, b) 10 Stück Absehlußveutilen
im Bureau des Königlichen Maschitxenmxisters O_ver- beck zu Hannover (Eisenbahn - DirektiMSJebaudc,
Tage die Offerten portofrei und versiegelt einzurei-
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im mascbinentechniscben Bureau _ _ können auch auf portofreie, an das maschinexzteibnische Bureau zu richtende Schreiben gegen Einzahlung von 10 Sgr. pro Exemplar bezogen werden. Hannover, des 30. November 1874.
Köui liche Eisenbahn - Direktion.
Ma chinentechuisches Bureau.
Die Lieferung von:
12 fand braun_es_ Siegellack, 4 ußend Bleistifte, 1
25 Pfukd Stearinkerzen,
5000 St'ück große Briefoblaten, 6 Schachteln_ kleine O_blaien, 6 Rollen weißen Hanszwirn,
Die Lieferungsbediugungen Werden in der_ vom 7. bis 12. Dkzembex von_10 Ubr Pornnttags bis 4 Uhr Y_Tachmittags m un1erer Registratur zur Einficht aus iegcn. _ _ smd daielbst versiegelt rnit der Auf- „Offerten auf Schreibuznterialien uud Bureau Bedürfniffe“ unter Verfugung von Proben bis spätestens zu dem auf den
14. Dezembex d. _I., Mittags 12 Uhr, anberaumten Termme einzureichen, Offerten in Gegenwart der etwa er- schienenen Submittentev, eröffnet uxerdeiz. _
In den Offerten müßen die Preise fur die Gegen- auf welche geboten wird, ua en Werden, mit dem Bemerken,
markre uuns] angegeb _ ch fick) an die Lieferungsbedmgun-
d-1ß der Offerirende gen für gebunden erachte.
den 3. Dezember 1874. Königliche Lauddrostei.
Vekanntmachnn .
Wir beab ichiigen unseren Beda
Ctr. beste] und reinstex No zink
im We e des Mindestangebotß einzukaufen, un wer- den O exten mit der Aufschrift:
„Submission anf Zink“
bis Donner,?» den 17.
versiegelt uud franko er _ Die Lieferungsbedingun en liegen hier ficht aus, können aber au
vierrädrigen Gepäckwagen, vierräbrigen bedeckten Guterwagen
vierrädrigkn Langbolzwagen,
11 auf Lieferung von Wagen
einzureichen.
Submitteuten.
auf portofreie Annäge Auch wird daffklbe über Anfragen Auskunft
(& 0. 53/12.)
öffentlichen Submission verdungen
ist auf
den 18. Dezember 1874, ormittags 10 Uhr,
17.) anberaumt, bis zu Welchem
zur Einficht aus und
O 1) e rb e ck. Bekanntmathung.
Originalpapier 1. Sorte, deSgleichen, 2. „ Konzeptpapier, _ Packpapier in gelblichen] Ton, weißes Aktenmautelpapier, blaues „
rothes ,
grünes ,
leichtes Makulaturpapier, Briefpapier, __ kleine Briefcouverts von Weißem Payier,_ große (wg. Penteh) Couveris von grauem Papier, schwarze (theils Gall», theils Ali- zarin-) Dinte, blaue_ Dinte, chemi1che Dinte,
Rotb- und Blaustiste, Petroleum,
schwarz-weißes Heftgarn, dünnen Bindfaden,
in mittiexer Starke, dicken Bindfaden,
für die Königliche Landbrostei soll für das Jahr
der Submission vergeben Werden.
ck der
Boetticber.
pro 1875 von
Dezember 1874, taßs 12 Uhr, eten.
Abschrift bezogen werden.
Zeit
in welchem die
Reichs-
zur Ein- gegen frauko Einsendung
] [58851
Komgltckjc Westfalisthe Eisenbahn. Neubaustrecke Ottbergeu-Northeim. 111. Bau-Abtheilmig. Die Ausführung von Erdarbeiten auf der Strecke von Station 91 + Z] bis Station 105 + 8 im Betrage “oon 192.000 Kubikmeter Boden mit kurzen Transporten und die Ausführung von 4 Bau- werken daselbst enthaltend 101. 6400 Kubikmeter Mguerwcxk ]ollen in einem Loose inkl. Material- lieserung nn Wege der öffentlichen Submission ver- geben_ Werden. _Die Bedingungen und Z-Iicbnungen liegen im Bureau des Untkrzcicbneten zur Einsicht aus, erstere können auch gegen frankirte Einsendung von 20 Sgr. von demstlben bezogen Werben. Die Offerien auf Ausführung vorgenannter Ar- beiten und Lieferungen_ find Portofrei, versiegelt und mit entsprechender Außchrift versehen bis zum Sub- missionS-Termine Montag, 4. Januar 1875, Morgens 10 Uhr, im Bürcau des Unterzeichneten einzuienden, wo die- [eiben in Gkgenwait der etwa erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden. Uslar, den 4. Dezember 1874. Der Abtheilungs-Baumeiféer. Lindemann.
[5875
Köijguche Westfälische Eisenbahn.
Die Yusführung der Erdarbeiten sowie der Durchlaffe inkl. Materialliefernug in den Loosen 11. und 111. der 11. Bauabtbeiiung, Bahn- strccke Otibergen-Nortbeim, soll in öffentlicher Sub- mission vergcbcn Werden und zwar:
Loos 11. = 1800 Meter lang : init rob. 54,400 Kribikmeter zu bewegenden Bodenmasscn, 6000 Kubikmeter Stcinpackungen und 10b. 1100 Kubikmeter Maueriverk.
Loos 111. : 1600 Meter lang : mit 101. 68,100 Kubikmeter zu beibegenden Bodenmasfen, 8700 Kubikmeter Steinpackungen und 101.709 Kubik- meter Mauerwerk.
Dia MasiendiSposiiionen, Bedingungen und Sub- missionösormulare sind im Bureau des Unterzeich- neten einzusehen; 1€ßtere können auch von dort, gegen Erstattung der Druckkosten 811 20 Sgr. bezogen werden.
Die Offerten [11117 frankirt und versiegelt, mit ent- sprechender Aufichrift versehen, bis zum Submissions-
termine
Sonnabend, den 9. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, an den Unierzeicbneten einzureichen. Den Offerten ist der Nach1veis iiber Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen. widrigenfalls die- selben nicbt berückficbtigt werden können. „ CarlShafeu, den 2. Dezember 1874.
Der Abtheilungs-Baumeifter:
E. Lorenß.
Verloosung, Amortisation, Zinözahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Harzer Union,
Actien-Gcscllsckmft für Bergbau und
Hüttenbetrieb.
Unser Dividendenscbein Nr. 1, fäÜig per _1. De- zember cr. gelangt zur AUEzahlung itz der Zeit vom 1. bis 15. Dezember inclusive mit 4 Thaler pro Stück in Berlin bei der Hamburg-Berliner Bank, , Zamburg bei der Waaren-Kredit-Anftalt, „ aunover an unserer Kaffe._ Nach dem 15. Dezember nur an uu1erer Kasse zu Hannover. __ _ _ _ _ _ Den zur Zahlung pra]entirten_ Dividendemchnen sind arithmetisck) geordneie Verzeichntffe beizulegen. Hannover, den 17. November 1874.
(5.01. 705/11.) Der Aufsichtsrat!)-
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
[5751] ___ __ _ _ck? 1_:_20T/11) ' ' am 115 en in er am Plantno s Th.WeidenSlaufer, Ncu:nburger[ir.8
Billard-Fabrik von ).Uenhugeu, [4637] Berlin. Beuthstra e 3,
Breslau. reSden _ Prämiirt in Wien1873, Moskau, Cassel, Wittenberg
und Bosen, _ Größte Außwahl von illarb_s aller_ Arten _sowie ets gut affortirtes Lager ]ammtlrcher Billard-
tensilien.
[5534]
2011011- & 818110118-[1111'011
[- 5111161781118, 801710 [4424]
““?"-79T?" 11013, Fabrik- ; 111111 '1'1111111111111'011 * * bsstsr 0011561106011 111111 8011608th Yrbsjt 6111982111811
erriiüer UZÜJM, (11'085-11brSU-Üab1'1k, 1191-1111, S., Zebazbjanabkasso 110. 76.
* [5823] 131
8 , [1111118080101- 418111111 7011 111111] kstorsou, ]!okUu, I., Bookaueruruce 7, 0111111101111; 211111 ]“):yori. 11110 Speciaütäßav für ().-'ulltoreu uml Üdkouek eee. etc. 313: 'korßon-, Zouquab- 111111 Zoubouyayiero, *
sio sobanbafts Mboubous 61:0. 61:0. , (801111611 1411110110111» 1116 günstigsten Zo-
Lanteutkal, den 2. Dezember 1874. (8.0.36/12.)
önigliches Hüttenamt,
äinguoxen.) _