1899 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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vorgelegt und nachgewiesen, daß vom zehnten" Jabre der Beitrags- leistung an die gezahlte Zusa rente höher ist als der Reichzufchuß, Ick babe ihnen ferner na gewiesen, daß der Durchschnijt dieser Zuiaßrrnte, der für die höheren Jahre der Beitragsleistung über 300 „46 steigt, weit Höher ift als der ReichSzuscbuß. Die Frage, _ ob es nun opportun wäre, in dieser Weise, Wre_ bier Äcabsichtigf wird, den Aligemeinen Knappschafjs- versm zu 3“ gen, sein Statut zu ändern, muß doch sehr bezweifelt wxrden. Diijenigen Herren, die mit den Verbältniffen des Rubr- revirrs bekannt sind - und das ist ja beim Herrn Abg. Srößkl ker Fax! -, werden sich dock; erinnrrn, welcbe Schwierigkeiten das Zu- stJndekonimendes jéßigen _Statuts gemacht hat. Von einer Unza- frirdenhrxx mit den Saßm der Zusaßrente kann nicht die Rede mn. Ick möchte den Hmn Abg. Stößel bitten, zu sagrn, wo, in welchen Arbeiterkreisen und in welchen ersammlungrn Klagen gegen das System und die Höhe der Zuiaßrenten erhoben worden find. Da kann ich ihm vorher sagen, das kann er nicht; denn es ist aUs-xitia Zustimmung zu der Zusqsrent? ausßesprochcn worden. Wenn Sie also den Knapp- 1cha11€d§rem zwingen mcÜen, fein Statut wiederum zu ändern, so durxte das zu rccht großen Erregungcn und Schwierigkeitm Aniag arbrn, i_md es ist sebr fraglich, ob Ihr Wunsch, die1e Zusaßrente für immer fest,;elegt zu sehen, die Anwendung Lines solchen Mitteis rechtferjigt. Ich möchte drm Herrn Abg. Stxßrl msbewnderr zu erwägen geben, daß der Rechtéwsg bL_ZUg[_1ch der_ Zutaßrrnte nicbt aus,;escbloffen ist. Es findet aUc-rdrygs kein schiedkg€richtliches Verfahren statt, sondern das im alißemeinen Berggesrß Vorgesehene Verfahren vor d§n_ Verwalrungsbebördxn. HinfiÖtlia: der beidkn andkren Kamsnemrtckyxungen würde der Antrag 1), wie ich noch kurz sagen wiU, o_brze aus_die Details einzugeben, gar keine Wirkung haben. Unter dtxxsn_Urx11!andcn bedarf die Frage, ob es nöthig ist, in der Weise, wre_dre_Y_rrrrn Antragstéller das verlangxn, in die Vérbältniffe der Kgnencmriäptungen LianJreixen, fehr ernster Prüfung, und ich muß rnit der Vitis icblikfien, den AntraBLZO abzulehnen.

Abg. Ht„1bck_§nl.): Für die ebauptung, daß keins Klarheii in dyri KnaOPsÖaxtxkqnen herricht, Fehlt es mir an einer parlamentarischen Widerlegung. Dre Uyternrbmer können aUsin garnickyts machen; fis mm,?sn immer dic Zuirimmung drr Arbeitervertretrr baden.

_Aig. Freiherr Von Stumm (Rp.): Bri der Schaffung des Geiexrz i_rar der_Reicbstag der Mrinuns, daß die Knapvfckxafien [c) emgerrcktet seien, daß man ihnen die eralidenverfickyérung uujeriragen könn_te; Hätte man damals solche Anträge Jestellt wie _]le. so damn fick) die KnavvsÉaftSVLreine für das Pri- vilegmm bedankt. Die Ariträge würden zur Folge baden, daß ent- HFM drm Knarvschaftéprmzip die Arbeiter mehr Vertretxr in der

_sriraitiixig bayen als die Arbeitgeber. Besonders übrrilüifig ist die Einiubxung der grdeimen Wahl, die nur zur Agitation fükrt, ziimal e-Z mh b€i_d€n Knarpfcbaften um eine landesgeseleicbe Exn- ricbnmg bandrlt. Schon die_grstricke Ablehnung meines Antrages zu § _9 mackot rx uns schwrr, uns für da.“? Éésé noch weiter zu interrsfieren; rrurde dsr Anitas Stößrl anaknommen, ko würden wir irobl segen das ßanze Seikßstimmen müffen.

_Abg. (Hackl? (Soz.) drbaurtet, daß die Arbeiter für die Knarr- sÉcUte-n mekr Grid 3:81th als die Arbeitgeber, und !roßdrm in der Berryalturig nicbt deuteten seien, weil bei dén Wahlen nicbt Eigent- 11??? Arkkirrr, scndrrn Obersieigrr :c. als Arbeiterkertreter gerräblt warden._ WEnn ein eigkntlicher Arkeiter al:“; Kandidat aufgrstellt rrrrre, io rrerre er sukrrlicb ,;emaßrrgelt. Redner erklärt sich dréhalb fur den Antras Stößel.

Mz. 1)r. Hirse tritt ekenfalls für den Antrag Lin.

(éédriMr Oder-Yergratb 1)r. Fürst: Ich muß Hérrn 131“.

Hike r:ch_a_i1f einige trimr Brmrüungen kurx erwidrrn. Cr Erläuterte di€_ MW?! Leim? Antrages dahin, die Verficbsrien, welcbe in zuge- 1511811611 Kamineinricbtnngcn ibrrr Versickyerunßspfiickot genügen, sckltrn nicbt ichicchtrr gestrUt wsrden als die andere:: Vrrsiekrrtrn, di? dxn territorialen V5rs1ch€rung§anstalten axgedören. Er rriäiirrrts das an den Adsäßru 8. und 13. Ich muß grstrkrn, ?ck) kann das nicht TCÖT Siniébékl, zunächst dkzügliä) des An- TrQZSÖ Q. WO strbt im altkn Grirß und im neurn Entwurfr, dxß unter :U-x; Umständrn dirj-Inigen wslcbe in territorialen Versicherungs- :i:§"w[€-7n rrrficbert sind, an der Vsrwaltung drr Anstalt Theilnebmen mch 272355»? des Verhältniffxs ihrer Bsiträge zu den Beiträgen der U:'qir_x_.'r€r Und in debcimsr Wahl zu wäblxn find? Dkk Inhalt dss 5 45 T€? cirxr'. Eesrßrs ist jLLT Üdirzexmzrn in. dkn 5“ 401", der déiazx: „Tie Vrrtrelrr drr Ardrirgrber und der Verficbenrn werdkn rxn dsr“: L*;dritänden drr im szirk der unieréu Verwaltunss- 'rke *:drdandsnrn Q_ri§-, Betrieks- (Fabrik§-). Bau- und ..Ux'zxkranfknfxöen, Knarriädak'tx-kaffcn u. s. w. gewählt.“ ' ké-J Wahl eine Zébximx skin soil, ftrd! nick): d&:in. Soweit es i:i:*. réééé-Zéießlicb ;?crxrrkx ift, wie z. B. bei dsa Krankxnkaffén, rirxn diniickxücb drr kirk Zrnanmén Kaffrn lrrizlich die [Mdexgk-irß-

7:1: 71 r*:r-r srxtdtari'kbxn Besrimmungcn. ES kann, was den Wadi- ch? ixrrifft, also di? Erwägwn; d€§ Herrn Dr.Hise nich7 ßiäobaltig iéir. (Fs rrrrdrr- néchr,wie Herr Hißs dsn Sinn des Antrazr; frläutrrt, dic ichi€ch2€r ZSÜSUTM rsrfich5rten Persdnrn in den zuzrlKem-n Versiche- r*;UZZ-xnélereri :rüer Z(stélit, sondern es wir: idrrn Sin Rxcb! ge,;ebkv, d;.- di? ardrrrrsi! erficdrrtsn ziim tk-cil 6051112115 nécht dakeu. Was den Antrzz d Lsrrikr, f: ";,xt Hsrr 1)r. Hirze, müss jSkSr Remanemviämaer in drr. (535x111? ka RZIÖSZUWUFZZ tr.;txn, das sei Sinn Und Absicht d-(Z GMFZ ZSWMZU. Ick kad? das schon in dsr Kcmmi'ssidn béftriitrn up.: 5217122412? LZ ÜUÖ bixr. Tie Maxrrialien urid Brrarbunzkn '.u §5 L*:Z S-'L“cr§-r€r, d:.ß Taran nich! xrdacht ist DUS Pridilrziumist “(.'JiÉÖ :;Z: WWU eme: ké'k kiér (115 Kaffrmeinrichruxigen e::rähatsn

_„erxi'Uirrxn dsn adigxiübitun Minimalansdrückxn ,LWÜZL und 5a- 5 '7571 wir:, so rrird idr ZU dkn vori ihr zu [Listrrzdan Javaiidrn- 'LTZrérrmen - räumlich zi: aUrn inÖZSsLMMT; daI Ergebkn die ' U:“.d di“: “kamalizen Vkrbinrjunzrn - OZ! ReiÉÉzusckUß äkrt. Si? 5-5an mit Jdrer Auélegixrg rÖUig daS "tkrn, r.:rb drm («Ze zuzeiaiiknkn KaI-xnrimicbtunßra ". Z. krgründrt :. Nini ?“.)L err 1)r. Hike: ri: xuxzélaffznrn Käßenrinricdtingn ':571 x: ja 111 dsr Hand. („**: ii: ron d-xm Privxlka Gebraach machen, “7; 12:2 kéiN GkUnk ist, Kirk rr ds_i ncchmaiizxr Prüiixag sei'dst JUZ-„ÖSN rrLI'er. Sir finr_j;_xrge1anrn lek isn Jahren xkätig. E1;:'rx (.,-::r Dr.HiZI, da;; 1,1-:1_1ch au'lösrnköxmxn, daßkie gricbaäxnxn VNLZLWKZ rrirdkr ZUréckzÜÜLr! WNTLK kÖIk-Sn a'); dén Zustand, rer kéirzr-d, xk? 17.3 ZUZeiaficn rrUrkrn? Ta? istkzanixurchiiikrwr. Jul; 1114? »Er irkayrtsn, daß “ri? iÜr dM Antrag ,";kabénc BasründUnz r€ch1 zuxrrxérd ist. _

AK:. STZZLT MTRJ! 1725311215 drin,:cnd die grbximr WILL, “ri? n3ch drn Adsiübrunsrn des Abs. Hilde! im Brokuwrr Birkin WM [an;e krirédx. _ __ _

Zé“ :) wird mit DLM Antrags 310321 anzcnommrn.

NCÖ dem von_ dcr Kommi1sion eingeschaltrtcn ?? 73 kann durch Be1chlu8. des Bundesrsths ds; Seeberuis- g::édffenickgaft grnattet wrrderi, die Invalidenverncheryng für Sesieme zu: Übcrnehmen, jedoch nur," wrnn icichzenig für die Hinterbliedsncn dsr" darin vrrpchertrn 3 érwnen eins Wirrwrn: und Waisenoerxicherung eingrririztét Wird. __

Tie Sozialdemdkratrn beantragrn, ißr__die Er: richtung dicser Invalidrndrrficherung auri) die_ZUiiimmUnq ÖKK: Ziicichsiagrs vorzuichreibcn 11110 _fcrner zu briiimmen, das; dir Winnie minorsrrnö 25 v. ,x), 3975-72 Kind “20 7). H. des Tagridßns als Rem? erhalte.

Mz. 1)r. ,Öakn (“:. !. F.) wei?: daran; bin, da:," dir?"? Vors.:brift k??? ?ck:n [:::-Ze aaZßéiörKÖenkn Wünichrn drr irrmßnniickxn Be- rx'Lkswrtx entirrrcbe. Tie UniaUIUÜÖNunZ dale iür kieirlbe m(Ét :?“: kaxb cri? ißr a::crrx Arbéitkr. Dsnn dke Sxelsuté rrrunzlückten mehr in T, Maße wie Jxkuitréearßéim durch Bstriröéur-fäüe im e:;rptlkcb-xn (Zirre, sdrcrrn mxdr rinck) “Oerakarar-kdeixrn; murentlich EskTJKTT-„n ii? :“:51i:ch urter TM (Zénwirfanzen de:":- Klima?. Die

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Zoxnyrisfionsvorscblages unter Ablehnung der sozialdemokratiscken n rage. - Abg. Molkenbubr behauptet, da die Seeleute selten zum Bezugs von Renten kämen, weil die mei en yon ihnen nach kurzer Dienstzeit aus dem Seemannsberuf ausschieden und sicb anderen Berufen zuwendeten. Die Rentén der Seeberungenossenscbaft seien auch sehr niedrig bemessen, denn der Reichskanzler" babe die Durch- schnittssäße der Heuer um 25 % niedri er fest eseßt, als sie wirklich seirn. Dadurch würden natürlich die enten owobl für die Seeleute selbst als auch für die Hivterbliebenen um so viel niedriger. Diese Berufsgencffensckast Verdiene nicht das Vertrauen, das; man ihr obne weiteres die Invalidenversicberung übertragen könnte; man müßte gxwiffe Vorschriften über die Höhe der Wittwen- und Waisenrenten gleich in das GesF aufnehmen. Direktor im eich§amt deS'Jnnern Dr. von Woedtke: Ia, meine Hsrren, ich glaube, daß die verbündeten Regierungen daraus, daß die Kdmmisfion den §7a in den Geseßentwurf aufgenommen Hat, einen Anlaß nicbt entnehmen werden, dem Entwurf in seiner Gksammtbeit ihre Zustimmung zu versagen. Ich glaube also, daß der Zustimmung zu dem § 7 9. seitens des hohen Hauses erhebliche Bedenken nicbt entaegensteben. Dagegen kann ich die Anträge des Hirrn Abg. Molkenbubr, welcher Einfügungen in den Paragraphen machen wiÜ, nicbt befürworten und kann nicht umhin, seinen Aquübrungen in einigen Beziehungen entgegenzutreten. Drr Herr_ Abg. Molkenbubr hat gesagt: weshalb soll denn gerade dre Seeberufsgenoffenschaft so viel Vertrauen verdienen, daß der Reichstag dem BundeSratb die Ermächtigung grben will, der _ Seeberufßgenoffenschaft die Erlaukniß zu errbeilen, unter gervtffen Vorausfeßungén eine Wittwen- und Waisenrersich-xrung einzurichten? Warum, fragt der Herr Abgeordnete, ist die Seeberufßgenofsenschaf! in einer so günstigen Situation? Und was bat sie gethan , um fich dieses Vertrauen zu Verdiexien? Ich babe_ darauf zu erwidern, daß die Sceberufégendffensckoast nicbt die_lkxzte tn der_Zabl der Berufs. genoffknfckaftén ist, die (1028 thut, w_as m ibren Kräxten steht, _um das Loos dcr bri ibr vkrsuberten Perwnen zu verbencrn _(Zcriicbenruf links), und das Geläckster des Herrn Ahg. Molkenbubr_ andert daran nicht das Allermindestk. (Zwischenruf links.) -- Das ist i_vobl Line Tbatsackpk, Herr Abg. Stadthagen. (Glocke des Prasidenten.) Der Herr Abg. Molkenkubr hat der Seeberufsgenoffen1chaft zwei Dinge nachfagen zu können“ eglaubt _und daraus wobl ablsixxn woüen , daß die SSL erufsgenosrenjchaft ein Ver- trauen nicbt Verdiene. Einmal,_ sagt er, habe die_ Scebxrufs- gxnoffkaschaft verhältnißrrtäßig gzrmge Renten festgesetzt für die Ver- lrßten und für die Hinterblixbeyen von gejödteten Seeleutrn, und zwar um deSwislen, weil, _“.“o xübrte er aizs, die Durchschnitts- beuer, die der Reichskanzler festgUC'Jt bLbe, zu niedrig sei. Ja, mein:- Herren, das scheint mir doch nicht der Seeherufscxenoffensäßaft zur Last zu fallen, wenn sie die Rente auf Grund einer Festsesung des Reichs- kanzlers, die der Herr ngrordnete fizwzu niedrig bäkt, auszahlt. Ob die Feftsryung zu niedrig ift, das ist eine cmdere Frage; Herr Molken- bubr hat diese Frage bereits zum Hikiten Mal angeicbnitten, einmal im hohen Haufe, zweimal in der Kommisfion_ und jxßt wieder. Ich kann dem HAM Adgsordneten darauf nur erfordern, daß nach wie vor fritenZ des Herrn Reichskanzlers und der Reichsverwaltunq daran fest- gehalten wird, daß nach 17311 bisbéztaen Grundlaaen die Durchécbnitjs- heuer richtig brmrffsn war. Jndsnen batHerr Moikknbubr bereits in der Kommission von meinem Herrn Cher gehört, daß dieser Veran- laFung 92110211an but, in die Erörterung dieser Frage noch einmal einzutreien, Und wenn sick) ßeran?1teüt,_ daß die Fextsesung die that- säch1ichen Löbné zu nikdrig grkist, diese Festseyung zu revidieren. Jeb erf1äre das noch einmal, und_boffe, daß die Angelegenheit damit end;;ültig erledigt sein wird, darmx da_s bobs Haus nicht noch mm für.??en Male mii dieser Frasa _befßßt _wrrd. Sodann bat Hirt Moiken- bvbr gemeint, die Sreberufsgrnonrmchait set urn drSwiÜrn nichtderrrcmens- würdig, weil fi: in einem eiirzelnen Falle ihr Recht bei dem Reichs- Versrch€rung§ami gssucbt habe; es habe fi:b_ urn (*in-n Fall gekandelt, in dem das SchiedSßericbt eme Rente zugeipwchen habe, die dir Ssc- berufßgenoffensckyai? geglanbt babe nichr zahlen zu brauchen, und das Reichs-Verfickperungkamt, Welches von der SeébNUfSJenoß'enscbaß an- gkrufen wurde, hals ibr RLÖL gegrbkn. Je nun, dann hat Eben dic Sesbcrufxgenoffensäxaft Rkckxt, und 29 war eben nich rxcht, daß. man von idr verlangte, eine Rexite zu bswtlligrn. Dix: Seeberqugenoffen- schaft Hat auch ibre_Jnterei1w:: zg DJbren und fck muß bei der Ver- waltimg dsr Geschäfte diesrlde S:?ßwlt anwrnden, wie der Vormund bei der Vrrwaiiung drs MizdrilvermögenH. Das ist geséslijy: Vorschrift. Ick sazk, dir SeederNIgencnemÖast dax gar nicht OCS chbt, Nr 869110 91 bmw nacb BillißkéiTSrücküihiZn xu eu1sch€id€n; wrnn fie nacb Mich:- mäßigxr Prüfung zu dsr Urbxrxeugaxg kommt, daß-fiS nichx V€chft1chjét ist, eine Red:? zu zahlen, 'I hat Re die Sache nötbigenfailö bis an das RriÉ-Vsrfikbemngsamt zu driugrn, um “zu sehen. ob ihre Airi- faffmg in rieskr :*sziebiing_richtig ist. Tdatsächich hat das NeiÖL- VsrfiÖerunZsami nun idr Rcht gsgebrn urid brstätigt, das; die S&- bsrufsdknonensäpast nich: zu zadlrn Zar. Wie MM drr [EZTLTLR daraus einen Vciwarf i_xmcbeniann, i!": mir vöiiiz unrrfindjicb. Dax: thut jéke BrrufsgendU-znicbait mid muß es ihr:", d;.“Z, WSU) fie rim? R;:ns nicht zu zahlen kraucbt, fie dieselbe eben dsrweigert. Nun, sagt der Hrrr Akg. Molkrnbubr Mixer, rie Seeberufs- gsngsjßaichüst wxrde, _auch_wxun fie fick). bereit erklär: habe, eine Wittwen- und Waiienvumhrrurig einzurichrw, nichts Ordentliches [Liste:t, sondsrn man chk fick; damit nur ein Mämeich€n umbringen, damit di“: Sache nach Auk'Zen eimxn guten SISin bade. Ick leaubr, der Herr Abgrcttnrtx täuicbt fich sebr. D““r Skekerafxgcxoffenicbaxr ist die einzige Genomenschit gewsse_n, wslcbe sicb bMit rrflärt bat -- allerdings untcr ;ewiffen Vorauskcßungrn -- eixe WirTrren- und W.:isenfiirsorgr rinzuiükren. Taraux 15th nach meinem Dafürhalten diex Tbaticzckye, daß die S_ZrberUiÖgenonanxis, sowrit dies möglich ist, is?:rixbt iit, die Jntercßen der bei idr déisickxrten Perfdnya zu *érdern, aiko 1uch “.n dieler Beziebyng etwas tüchtigcs leisten wird. Ob sich die Ssektiufsxgenoffenichait in dr.“: finaniiellen Tragweits irrt, rine cmdere FTSE, und wird demnächst zur Erstrerung konzrrién, wenn xs sich darum dandeir, ob die Einrichtung, die btsr im Prmzir) M'elaP-T-n Ut, in di: Przxis über,“,efübrt werden sol]. _ Darin irrT abr-r srr Moikrn'vuhr weitsr, wenn kr auf Grund der trübérxn Eingaien _dcr Serberufxsenoffenéäoast crwa anriebmen 19102, SS nxürde ibr EML Wixtwen- und Waisenderjorgung nur für diejenigen ;Maiirt werdeii, dsrrn EÖLMJUU als Vatrr noch dann, wrnn sie _Wiiiwrn _rekv. Waiirn Wkkdén, im Seemannsbc-ruf steht. Diese M9311chkrit ist in der KommisfionZiaFung br'ssirigt, wo es im Abs.6 521330 daß ken_Vr_rfich€r1en deim Aukicheiden aus der Versicherung]?- xélichtigrn BZYÖÜÜZUHJ dis Weitrkvérfickséruna gemäß den B?- nrxrimvngrri dreieß GMICÉ gritattxx sein muß. Ich nehme an, dax; _dxmrr glmchieirig _bat griagt worden foUen, daß auch das Vsrdieibrn der dsr mesn- und Waiseniürsorßc drnjkniqen Sre- [euren 927191161 werden 1211, w-:lche aus der Jndalidenderfichcrunzx- rflrcbi auz!che1der_1_. Rim mößts ich abr: nach W eins unbestriitene Td:113che_d1nwr1ßn._ J 78 1a» 01? Wittwcr- und Waisenverßche- rur-g der Sceleute durie nur ringeiiihrt werdrn mit Ginebmigung 055 Bun_kr§ratß§, urid daI eraußdleidkn aus der aqumrinen trrriwrialen Ver11ch€rungéamialt _rÜrt_e_dn Serbrrufsxzcmcséenichaft nur aesiattit rrkrden, wchn_fie_ngchz€itig einc Wittwen- und WaisenVerfichrrung einiudtt. _Also die_S€eberu1§i;enoff€nsch.*-ft kann dies? Maßregel nick)! rack) Bkllkbén treffsn; sondern, wrnn fie den Wunsch bat, die idr Angsbörsnden o_us drr territorialen Verswbxunqßansialt bkrausiu- nehmen, so kaxn 11? das_ nur errrirhrn, wenn fie gleichzeitig eine Wittwrn- und Waiienvxmäycwng einfüßrt. Drr Bundeératb be- stimmt, db DMZ VorauMsungen zutrrffen, ob das, was diese Wittwen- i_md Wa_i'enver11cherung_ dxetet, aurrricbrnd ist. Ich glaube, das find io aU5r81chende_EZranUeri, daß_ man kaum von Maßrezrln svreÖen kann, weickZe dxe Cridkimsgenoiienicbaft vÖ-Iig nach rigrnrm Belieben und Guidimken emeist. Hierzu aber noch die Zustimmung des RUÖSLÜZI zii verlangen, daß geit mcsines Erachtrns viel zu weit. Wants man das, so brauchte man 111117 die Vorleaung

S?:kerUZZ-ZHMFMTÖM kÖNne kahn ihre reirbZn M:!xrl zweckmäßiger- [(r-Zi": ar,:srmxiiz :xr'rren:rr:. Rxxner emrmxbit ki? Adnakmk res

Links Geseses zu drrlangen, wonach die Seebrrufögenoffen-

es fiel; nicht i_zm svrziene Ausführungstuaßregeln, sondem um ein neues Geiss, fu_r welches wir allerdings gegenwartig Ihnen die Grund- lagen nicbt wurden_ liefern können. Und wei! wir das jetzt uicht können, weil uns ernstnzetlen eine auSreicbende Gxundlage fehlt, um die Wittwen- und Waisenversorgung auch nur für die Seeleute zu b_afieren, deshalb ist Es nicbt annehmbar, bestimmte Rentenböben bier el_nzuseßen, welche die Seeberufsgenossenschaft leisten“ müsse. Es ist nicht ausgeschloffen, daß die von Herrn Molkenbubr verlangten Renten wxrken vorgesehen werden; gber einstweilen läßt sicb karüberBe. Y_tnöntes nicht sagen. Ich bitte Sie, den Antrag Molkenbubr ab. ; e nen.

Abg. R oestck_e- Dessau (b. k. F.): Es ist in der That so, daß die See. leute_ von der Unfallverficherung nicht den Vortheil haben, wie andere Arbeiter, daß sie an der Invalidenvetfickperung, an der Versicherung gegen die _Folge von Berufßkrankbeiten mehr Interesse haben. Auch an der Wittwen- und Waisenverfigherung haben sie ein erhebliches _Jnterefse, denn _die Zahl der Wittmen- und Waisenrenten ift schon jetzt, wo _nur bet UnfaUen solck): Renten aewäbrt werden, eine sebr gxoß/x; Em besonderes Vertrauen ist zur Uebertragung dieser Last an dte_©_eeb_eruf§genoffenschaft nicht erforderlich, denn fie wird bei ihrer Tbatrgkztt v_on den Aufsichtßbcbörden konicoliert. Ein Nachtbeil ent- strbt fur die Seeleute nicbt, denn die Bedingungen der Invaliden. versicheriing gelten auch für fie und fie erhalten noch die Wittwrn- und Waisenreziten obendrein.

Abg. F11chbeck (ir._Volk§p.) hält es für zweckmäßig, mit der Uebertragung der qualtdenverficheruna auf die Seeberufßgenoffen- schaft zu warten, _bls überhaupt die Unfallverficberunq revidisrt sein werde; denn es bestandrn gerade auf dem Gebiete der Unfallverfickperung, der Bereckozning dss Jabraßarbeitéverdienstes und der Rentenberechnu-g manche Mtßitaxrde. Man soUte dann die Frage überhaupt für 011: Berufögenoneuxcbaften rkgein. Jedenfaüs müßte der Rsicbstaq seine Zu_ftir_nmung geben, ebe die Uebxrtragung der Judalidenversicherung aus die Seebxrnfßgenoffsnschaft ersolgrn könne. Für den anderen An- trag der Sozialdemokraten könne er aber nicht stimmen.

__Abg. StadtbLgen (_Soz.) behauptet,_ die WittMn- und Wardenrenten_ der_ Seeberuségxnoffensckzaft seien viel zu niedrig bemeffen, weil bet der Feststizung des Durchschnittsbetrages der Heuer ein Fehler gemacht wordrrisei. Die Durchschnittssäße der Heuer so_Utxn von 5 zu 5 Zabren_ revidiert werden. Seit dem Jahre 1888 sei jedoch _eine neue_ Festjetzung nicht erfolgt, nachdem 1893 und seitdem wiederum eme Erhöhung dsr Heuerfäße stattgéfunden babe. Irn Jahre 1893 _sei aber bekannt gemacht worden, daß eine aus- reicbknde Veranlamqu zur Axnderung der Durchschnittssäße nicht Vor- ltcge. _Wenn maxi nicht den § 78__c,anz ablehnen wolle. dann sollte _maxi die Frage fiir alle_Beruisgenonensckßaften gleichmäßig rrgeln und m xkdsm Falle die Zustimmung des Reichstag» Vorschreiben.

Abg. Dr", Ha_bn bcxii dafür, daß ein Grund zum Mißtrauen gegxn _die Seebäizssgenonenfädast nicht vorliege. Wenn auch manches bezuglich der Fxstie urig der Heuer noxb zu wünfcben laffe, so sei doch der Gedanke, eme tttwen- und Waijenverficberung einzuführen, nicht Von der Hand zu weisen.

Abg. Möilex-Duisburg (nl,) bittet, den Antrag anzunehmen. Die Seeberussgenxnenscbasr bade seit Jahren den Wunsch aus esvrocbkn, die Jndaltdetxver11cherung zu ubernehmen. Daß manche Mi stände? bei der UniaUverxrÖerung der Seelsute beständen, sei richtig. Es könne auch in dzeisr Beziehung kme Aenderqu leicht herbeigeführt werden. Wenn thser erste Vex1uch gechbt s_et, werde es möglich sein, für andere YIrungxnoffenschasten, die_m_it Y_erufskratzkbeiten zu kämpfen hätten, z. B. die chemische Industrie, die GlaSLndustrie TT., ein ähnliches Verfahren einzxiicblagen. _ __

§ 7a mird _nach dem_Komm111wnSvorschlage unter Ab- lehnung der soziaidemokratischen Anträge unverändert ange- nommrn. _

Um 6 Uhr wxrd dre weitere Bcra_il)ung bis Montag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag.

„Herrenhaus. 1'2. Sißung vom 13. Mai 1899.

_ Herr von Wedel erstattet den Bericht der 1T. Kom- m1sfion 11th den Entwurf cines Gesetzes, betreffend den Charfreitag.

Ter emzrgeYaragraph der Vorlage lautrte:

_.Der Cdarsrrtiag hat für den ganzen Umfang des Staats-

gekrexs die Grl_t_1_7_ng eines aUgemeinen Feiertags.“ _ _ _ T_ie Kommmion hai_folgende Faffung befchloffen, die für dixxrmgen Landesthckle, in welchen der Charsteitag nach den Y_cxrehcndrn (Hechcn nicht _010 E1gen1chaft eines aUgemeinen JLUÜÜJS hat, noch gclten 1011:

§ 1. Der Cbarxrcitxg gi_lt__in Bszug auf die Vornahme don Amtshandlyngen und Rrchtsgeicbaiten, sowie den Lauf von Fristen als h_YkJerllÖLk, allgrmeinrr Feiertag.

? 2. Durch _Provmzial- oder Bézirks-Polizeidsrordnungrn könn_s_n am Charrrettage, soxsrn es die konfésswnellen Verhältniss erh_e11ch2_n und es die örtlichen und gewsrblicken Gewohnheitrn zu- lanen, Handlunßsr] rerdotcn werden, welche geeignet sind, die äußere Feier _drs _Cdarirxtxags oder den GotteSdirnst oder andere kirchliche Ferrxlnbkenegzu stdren._ In Gemeinden mit überwiegend katholischer Bedqlkerung 1011 ci? beitkbende herkömmlich? Werktagßtbätigkeit am (_CYariri-„irage nickt verboten werden; es sei denn, daß es sich um cnentlich bemerkbar:- Oder geräuscbdolle Arbeiten in der Nähe von dcm GotteZdierist gewidmrten Gebäuden handelt.

_ Der Referent faßt die Gründe, welche die Regierung zur Ein- bringung drr Vorlczge deraniaßt haben, ndcbmals zusammen. Er ermnert_daran, dax in vielen mchrrrin evangeliscbrn Gegenden vielfacv- ngmLiitlich__don _ieurn der _Soztaldemokraten, Störunßen der Feier dieses brch1t€n kirckxl'rbkn Fererlgges verursacht worden seien, denen dt? Rrgisrung machtlds geßériudkxgeftandrn habe. Der Vorlage sei nun u_nerwartet €n€rg_11cher Widerstand in den katholischen Kreisen erwarbien. Der_Charfrettag sei kein katholischer Friertag; in den Rbemlanden seien_ alle Fabriken an diesem Tage in Arbeit. Wenn rb_nen derboten_ wurde, an einem Tage zu arbeiten, der für fie kein Feirrtag set, wurden fi? dies, so fiihren sie aus, als einen Ge- wtffenSzwang empfinden, __Zwischrn diesen entgegenstehenden An- schauuxgen bahx die Koaxmqfiori ein Kompromiß herzustelien gesucht, und die K_ommUfionßaerraZe jrügen drurlicb den Stempel davon. Zn Being aui Rechtsgeicbaite aÜer Art s_ol]e der Tag Kanz allgemein als Feiertgg arlten;_in_Bkzug auf_ die__1onstige Feier solle Rücksicht auf die bisherißen _ortltcbrn Verhaltnine, soweit angängig, qenommkn wxrden._ Die Vertreter der Katholiken glaubten aber, selbst in dieser Eintcbrankung x_wä) keine genügende Garantie zu haben, und diesen Bs“ denken soil? _dte Brfttmmung über die herkömmliche Uebung kkk Werktagsrbatigkgit bkgegnen.

_ _Kardmai-Furstbisckyof _Kopp: Um die Arbeit der Kommiisik" richtig zu wurdtgcn; wtrd_ern Rückblick auf die Geschichte dieser Ver“ bandlungen_ nicbt ubxrßujfig seit). ,Die Berichte über Schmäbungkn- Welchen die eda_ngeltsch_e Cbarjreitagßfeier in einigen Wangiliscken Grgknden auégejetxt set, haben zu der Bitte geführt,“rem Chak- frettage dagrgen SMP zu ;_;ewäbren. Wenn nun die Regikrnns- dicssr Anregang nzchgeberxd, in iixrkm Entwurf Eine durcbgebknde Gärung der Charirettagksetcr vorschrieb, so hat sie fich doch WON ube_r_dte Tragweite der berdorgetxetrnen Wünsche getäusckot. Dkk Minister bat arzck) _kereits zugeqeben, daß die Absicht, der ngierung nur _dabm ging, für die Ciarfreitagsfeier den geskßlllbsn Anorrxungrn eine Basis zu geben, daß es ihr aber durchaus fernläg- zu schablomfierem und daß jxkeRückßTt auf örtliche Verhältniss 8?“ nommrn !!)?!qu sdllte. Diejer Erklarung dss Ministers bat sicb k“ Komrmsfion__ bei ihren Arbeiten anßesebloffen und deshalb die QU“ gemeine Fanung der Regierung durch besondere konkrete Bestimmungen erseßt. Wenn Hkrk vou Bembcrg die Kommission bat, mit Jes?!"

kckxast dis WMWSU- und Waisenverficheng übernimmt; dann handelte

seiiigem Wohlwcllen die Angelegenheit zu fördern, so glaube ich, "1

en Kommissionöanträgen ist dieses Entgegenkommen auch katb_olischer-

1[)eits „„zum Aukdrmk gekommen. Der Cbarfreitag ist nicht der höchste. überhaupt nicht ein Festtag, sondern_ ein Trauergedenk- jag. Dieser Charakter kommt bei den Katholiken in dem Verstummen der Orgel, in der Schmucklofigkert der Kirche und dergl. xum Aus- druck; die Werktagstbätigkeit aber wird nicht_ angeseßt. Sqll diese ausgeschlossen werden, so wird für die Kalboltken der _Cbarfrertaa zu einem festlichen Feiertag gemacht, und dieses widerstrebt dem katholischen Bewußtsein. Darum werden die Katholiken mit einiger Sorge erfullt. Sie können die Verpflichtuna nicht ve_r- kennen, die religiösen Emvfindungen der katholischen Mit- bürger zu schonen. Dankbar ist anzuerkennen,_ die Kommission in geschickter Weise der Aufgabe, beide Stand- punkte zu vereinigen, nacb ekommen __ ist. Trotz dieser For- mulierung haben die katholichen_ Km:? i_wcb manche Bedenken, aber irh gebe von Herzen zu, daß dre Formuxierung der Kommissions- anträge wenigstens die Rücksicht auf die Gefudle der_Katboliken nicht außer Acht läßt. Ich gebe ferner zu, de_xß _dte auqubrenden Organe der Staajsregierung eine gewiffe Grenze fur_ibre Verordnuzigen in dein Geseße selbst finden, und ich hoffe, daß i_n den Zentralinsianxen f_ur etwaiae Jrrtbümer Remedur geschaffen wird. _Desbalb stimme tch dem Antrage der Kommission _bei und bitte, ihm auch seitens des Hauses möglichst einstimmig beizutreten.

Profrffor 1). Beyschlaß: Nicht_ die Agregungen _aus dem Ab- geordnetenhause, sondern die langjährigen Wunsche, Witten und Be- schwerden der evangelischen Synoden find es geWesen, welche _die Re- gierung zur Einbringung der Vorlage bewogen haben. Mrt Hun- derten bochverebrter Genoffen babe ich stets der) Standpunkt vertreten, daß der Cbarfreitag, der allerhöckoste evgngeliscbe _Feiertag, der_ dem aanzen Volke besonders tbeuer_gew-orken jst, aucb xedem evangelischen Christen als Feiertag dort, wo ihm solcher Schuß nicbt zustand, geseylicb gcstbüßi werden müffe. Die Vorlage bot _uns also nur etwas Selbst- verständlicbes. Der Entwurf rief aber, wre man gkltend machie. Be- unruhigung in der katholischen Bevölkerxmg hervor. _Der Kommisfiynß- bericht er iebt nicht viel von einer grundltcbxn Prufung der Grunde Für diese eunrubigung. Sie sind nur gestreift, aber n_tcht eraufbm untersucht, ob sie vielleicht nicbts Anderes_ sind als die Fruchte der Thätigkeit Einer derbetzenden Preüe, oder obrbnen morahscheMomente zu Grunde liegen. Man sagt, es soils den_Kat_boltken em evan- gelischer Feiertag aufoktroviert werden._ Das ist nicht der Fall._ Es wird nur die Aufrechierbaltung der _außeren Rude wie_ an xedem Sonntage gefordert. Wenn die Regieruna_ das nicht durfte, batte fie auch keine Sonntagßgeseße geben _konnen. Die geboxene Sonntagßruhe am Cbarfreitag kan_n 1_a ailrrdixigs die_ _Gefrxble der Katholiken tangieren; aber darf etn_e ]olcbe vasnve Miisxur m_cbt verlangt werden? Giebt es eine _kircbliäpe Konfessior], _dte 11ch nicht beugte vor der Todesfeier Christi? Der _Cbarrrertag sei _kem katholiscbkr Festtag. höre ich_. Dre (T_darfrertagsmer ist meines Wiffens im Zusammenhang mit Ostern _dte alixste Festverordnyna der katholischen Kirche, schon seit dem_ zweiten Jßbrbundert._ _DteKFeier eines solchen heiligen Tagrs umschließt dock) beides, die b2111g2 ngude und den heiligen Ernst. Alle Meinungsversclpredznbxiten uber die Frage würden zerrinnen, rvenn es den Herren_Bischofen gefiele, ein Wort in dieser Richtung zu drn Katholiken zu sprechen. In fieben Achteln der Monarchie brstxbt doch _das (Heirß. Kein Katholik hat dort Kla rn darüber geiubrt. Und xeßt soll 111 diesem lthen Achtel der GFetzentwurf_ solche Erregung hervorrufen.) Die katholische Kirche hat doch sonst mcht 10 e_nergisrh die Werktags- tbätigkeit betont. Die Rrgierunß aber hat leider emen Ruckzug an- getreten, der innerhalb der Kommiifion nrxcb writer fortgrseßt wurde, wdaß nichts mehr übrig geblieben ist; Wir woüien 1)th Cbarfretxag fort baden die Wochenmärktr, _di€_ Lustharketten, wirre gewiffe Unfirten, Unatten, dir sich im kathdliiäyrn Volke quSgebildet haben, den Evangelischen ibren Cbarfretiag _ zu _bejäytmvfen _ Und zu verleidcn. Es ist ein offenes (Geheimniß, dax; _xn kaxboliscberi Ge- genden allrs aufgeboten wird, um den Evangeliicben ibrexi Feiertag zu derunglimvfen. (Frriberr don S_olemaÖer-Antivet_ler: Ab- solut unrichtig!) Ick) spreche aus Etsqbrmig. Gerade die larmrndsten Bcsckxäftizungcn Werden dort am Charkrettaze vorgenomnzrnz 1ch be- rufe micb anch auf den Bericht eines Landrajbs, der auf die_gerc_1de am Chatfreitage vorgenommenkn Dung- imd Kloakefubrrn bxnxrist, welche den schiimmst'rn Anstoß hrrvorgerufcn hakin. _Diese gkfiiscnt- licbe Herabwürdigung des Cbartreitags _bat fich m vtelen katbolrscbkn Gegenkkn eingenistet; sie muß JULZÜÖL Remedur erfahren. Es soU aber kein gesrßlicher Schuß für uns gegebrn werdxn, sondern wir werden auf das Gutdünken der Behörden _Veriesen,_ die_ “sich die Sache überlegen können. L_Lcirn _gexggi_ wrrd: .sowert es die gewerblichen Gewobnöeiten zulanen“, 10 Ut die gute Abficbt des Ent- wurfs direkt in ihr Grgentheil verkehrt. Der liste Absaß de_s §_ “2 brbt sch1ießlich aUss, was dorbsr 110ch etwa konzeciert war, ganzlich auf. Der Schuß für die Evangelijcben kann_ gewsbrt werken,_ der Schuß für den Unfug in Gemeinden mit ukerwxegeyd katholischer eröikrrung soll gcwäbrt werdc-n. Daß man mrt dcn Dung- fubre'n uns vor die Kirche fährt, das Limit man denn auch_1chr)n bsi der bisherigen Rechislage nicht. Dix kestsbrnre berkomm- ['Ich-? WerkTagStbätigkei: wird bier unvrrbietiar in Schu]; €€- nommrn. Damit wird dem Ersrßs auch der [Wie Reit Von Boden eraubt. Wenn sie es so mach€x1 rrdUen, _dann_ sagen Sie do lieber offen: nein! Nur mit aizßerster D1alkk11k wrrd man aus ibm einen Schuß für das Odangel'nckxe Gefühl berauslésen können. Dkk Ta , an dem das Größie zwischen Himmelxxd Erde ge- schrben ist, mu?; ein Tag dcr Einksbr fein, drn gebaimg zu stören nicbt Erlaubt sein darf. Ick glaube nicht, daß meine Vorftxliungen Sie in Jbrsr dcrgefaßten Meinung umstimmen werdext;_ ich würde mich asker als evangeliiciycr Christ vor mir s€_[bst gejchamt h_aberi, FY" ich diess nichtssagenden Anxräge nicht aufs äußerste bekamprt

a e. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 1). [)r. Bosse: Meine Herren! Wenn Herr Dr. Beyschlag, wie ich dringend gc- wünicbt hätte, in der Kommiision genossen wäre, so würde er zu dieser Ablehnung der Vorschläge der Kommission, wie wir fie eben sebört haben, nicht gekommen sein. Die Vorschläge der Kommission dirten doch etwas mehr, als was Herr Dr. Beyscblag angenommen 5.11. Ich für meine Person stehe auch auf drm Standvunkt, das; mir die liebste Faßung die der Regierungsvorlage, die ich selbst gemacht babe, geirescn sein würde. Wenn man aber die Sache bei Licht be- steht und sich das Zustandekommen der Kvmmissionßvorschläge klar macht, s o wird fick) ergeben, daß die ursprünglickpe Regierungsvorlagercchtlicb und tbatsäcblich im wesentlichen gar nichts Anderes gewoklt hat, aber auch gar nichts Anderes erreicht kaben würde als das, was jest die Kom- mission formuliert bat. - Meine Hirten, die Faffuna: .der Cbarfreitag hat für den ganzen Umfang des Staats- grdietes die Géltung einkß aUgemeinen Feiertageß' batte zwei rrcbtlicbe Folgen xebabt: einmal die absolute Sicherung des Tages in Brzug auf Fristen und Rechtsgeschäfte -- das ist die Unmitxelbare Folge, die Zwangsfokge - und sodann zweitens Hätte auch diese Faffung gar keine andere Bedeutung gehabt, als daß fie Uns die Ermächtigung für polizeiliche Verordnungen gegeben hätte. Nun mußten wir, als wir in die Kommission traten und als inzwischen Don katholischer Seite und zwar Von der autoritativsten Stelle, von den Bischöfen diese erheblichen Gewiffenskeunrubigungen geltend gemacht :durden, selbstverständlicb in der Kommission darlegen, welche recht- [“den und tbatfächlicben Wirkungen die Annahme des Gesetzes haben wurde, u_nd da die Kommission nur von einem Geiste beherrscht WerkF, namlich dem des Friedens: wir müffen unter aüen Umständen bet dieser Gelegenheit jeden GewiffenSzwang vermeiden, so hat sich

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daraus diese Formulierung“ ergeben. Man hat die unmittelbaren Folgen, die Wirkung auf Fristen und Recht§geschäfie in den § 1 bineingescbrieben und die Ermächtigung für Polizeiverordnungen in den § 2. Nun kann ich versichern und nachweisen, daß in dem Votum, mit dem ich den ersten Entwurf im Jahre 1897 an das Königliche Staats-Ministerium gebracht habe, ich schon dieselben Gedanken ausw gesprochen habe, die ich hier eben zur Geltung gebracht habe. Schon damals babe ich gesagt, es bestehe nicht die Abfiibt, nun für alle Gemeinden unterschiedslos ailes zu Verbieten, namentlich die Arbeiten zu verbieten; das würde ja in einer aussch1ieß1ichkatbolischen Gemeinde garnicht einmal möglich sein, auch keinen Sinn haben, son- dern es bestehe die Absicht, das;, wenn wir die Ermächtigung zum Erlaß einer PolizeiVerordnung bekommen, wir dann unter Berück- sichtigung der örtlichen und konfesßonellen Verbältniffe in Verstä'ndiger Weise die Sackpe regeln, um überaa Frieden zu halten und denjenigen Schuß herbeizuführen, der nöthig wäre, um den Anstoß zu beseitigen. So lag es bereits 1897. In dieser Beziehung bat fich nichts der- änderk. Nun ist aUerdings eine Einschränkung in dem Schlußabsaß des § 2 hinzugekommen, nämlich die, daß in übrrwiegend katboiix'chen Ge- meinden die die äußere RUN des Cbarfreitags störenden Handlungen nur in gewissen Schranken Verboten werden sollen. Was das Verbot des ersten Absatzes anlangt, so gewährt das alles, was Herr Dr. Bey- schlag verlangt. Worbenmärkte können selbstderständlick) Verboten werden. Es können die äußerlich bemerkbaren, also auch die schmußigen uud geräuschdollen Arbeiten verboten werden, kurz, es kann die dolle Rabe des Cbarfreitags, wie sie Herr Dr. Beyschlag als wünsÖeUI- wertb hingestellt hat, von diesem Standpunkt aus vollkommen Erreicht werden. Nur in überwiegend katholischen Gemeikden sol] auf die katho- lische Bevölkerung die Rücksicht genommen werden, daß hier äußerlich bemerkbare oder geräuscbvolle Arbeiten nur in der Näbeder Gotteshäuser verboten werden dürfen. Nun, Meine Herren, auch das läßt der Polizeibehörde noch immer ein ziemlich weitrs Maß von Ermessen, und wenn ich durch diese Konzession erreiché, daß sowohl die katho- lische Bevölkerung als die evangelische im wesentlichen befriedigt und das Bedürfnis; gedeckt wird, dann, muß ick) sagen, ist das ein so großrr Gewinn, daß wir dafür aucb diese Einschränkung mit in den Kauf nehmen können. Das ist die SteUung, die ich persönlich im wesent- lichen auch in der Kommifswn dafür eingenommen habe. Meine Herren, was wir vermeiden mußten, war das, daß man den Cbarfreiiag gerade zum Ausgangspunkt für die Erregung eines großen Kampfes zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche machte. Das wäre? schon an fich etwas jedem frommen und edlen Gefühle Widerstrebendes und Widersprechendes gewesen. Wir haben Von Anfang an nie daran gedacht, irgendwie in die Gewiffen unserer katholischen Mitbürger einzugreifen. Ueberbaupt hat die kirchliche Seite der Sache uns ganz ferngelegen. Wir haben uns lediglich auf die bürgerliche und ftaatlicbe Seite beschränkt, Wenn ich also das Weseniliche, was ich erreichen wollts, durch dirse Faffimg der Kom- mission erreiche und dadurch die katholischen Gewiffen beruhige und damit Vermeide, daß ein GewiffsnszWang geübt oder doch empfunden wird, dann kann ick), glaube ich, auch diese Einschränkung zugeben, selbst dann zugeben, wenn ich nicht überzeugt bin, daß alle die Folge- rungen, die von katholischer Seite aus dem allgemeinen Verbote ge- zog€n werden, logisch vsrtreten werden können. Das find dieEmpfin- dungen, von denen ich ausgrgangen bin, und darin ist die ganze Kom- mission einig Jewessn.'Jch würde es tief beklagen, wenn jéßt in [erster Stunde die ganze Sache daran scheitern sollte, daß wir diese verbältnißmäßig sebr geringfügige Einschränkung der Kommission nicht annehmen wollten. Ich bitte nur Annahme der Kommissions- einträge.

Freiherr Von Diirant de Sénégas bet berdor, daß in feinst Keimen!) (Schlesien) auch von der katholischen Bevölkeruna der Char- reitag mitgereiert wird, rind spricht die Hoffnuncz aus, daß die fatbo- lischen Obxren dissen Zustand nicht alterieren [.*-Urn werden, Wozu fie auf Grund des Schlußsaßes drs § ? dirileich_t_ber€chtigt wären.

Ministérial-Direkwr 1). Schwarskovss le_gt im einzelnendar, welche Fortschritte gegen den bestrbenden Zustand für die Evangeliicbrn und die Kaibolischen durcb dis Vorlage erreicht würdrn.

Ober-Bürgermeister Struckmann-Hiid-esbsim: Die Landes- geseßgebung kann die asseßlickxen Fristen nicht anders bestimmen al_9 das Bürgerlicbr Geseßbucb. Ist der Cdarfreitaq, wie er durch die KommiifirnßirsMüffe bingestrüt wird, ein aUgemriner Ferertag im Sinne: des Bürgerlichen Gxxrßkuchsß) Ist er es nicht, dann wäre dEr ganze § 1 binkaüig. _Jn Wunddexr ist der Cbarfrritag nach meiner Meidung auch kein aligemeiner Feiertag. Das Gesry würde also aux die Provinz Anwendung finden;

*ie soll es mit dkn jetzt dort gritenrxn Bestimmungen_geba_iten werdrn, welche theilweise über die Voricbriitrn des Entwdris hinausgrben? Treten fie,außer Kraft odcr nichr? Treten fie nicht ohne weiterck außer Kraft, so muß das im Geyer; aurb ausgedrückt werden; Nach dem Schlußfaß des § 2 würde es endlich auch nicht möglich 1ein, in den überwiegend katboliscbc-n Brzirksnderi Protestantrn dix (Bewerbs- tbätigkeit zu verbieten. Soüte das Wirklich hedbficbttgt sem? __

Ministerial-Direkwr 1). Schwartzkodxs: Die Vorschrift in § 1 macht dkn Cbarfreitag zu Einem aUgememen JSiertag im Sinne des Bürgerlichen GeserZ'ouchs. Die zwrite Frage_ ist für Hanndder nicht einheitlich zu beantwortxn. _Jn ds_m uberwrrgenden Theile gilt der Chatfreitaa schon als geießlichsr Friering. Die tm_ übrigen gel- tenden Vorschriften werden durch das Gems nicht beruhrt. Damit erledigt sich auch die_dritte Frage. _

Graf von Pseil-Hausdorf beantragt, _ tm Schlußsas des 2 die Works:: .in der Nähe von dem Gotteödiknst gewidmeten Gebauden“ zu ftreicbeZn. _ _

Kardinal-Fürstbiycbof Kopp: ch hin in großer Versuchung, dem Profeffor Beyjcblag zu erwidern, aber ich wrll keinen Kulturkampf treiben, Und so verzichte ich auf das Woti im Jntereffe des Friedens.

Freiherr von Manteuffel“; Die Angriffe des Professors

Bevschlag treffen auch die evangelischen Mitglirder der Kommission. Diese brstand aus 6 Katholiken iind 2 (Edanaeliicben. Ich bin auch kin gläubiger evangeltsckxr Christ und pflanze die Fahne des ewangeliscbrn Cbristentbums auf, aber wir sehnen nicht ZU- stände zurück, welche in unserem Vatrrlande wieder auftrrten müffen, wenn seinen Anregimgen Folge gegeben wird. In den Verhandlungen ist sein Standpunkt bisher von keiner Seite delikaten wordrn. Wir onten ein Werk in_stande bringen, welches dkn konfesfioneüen Frieden nicht stört. Es irt das leidige Schicksal aÜes parlamentarischen Wesens, daß man ohne Kompromiß nicht weiter kommt. Drsbalb haben wir Opfer bringen müffen. Aber was geschaffen ist, ist besser als der gegenwärtige Zustand. Di: Sjörungen durcb kirchenfeindliche Elemente, insbesondere durch Sozial- demokraten, foklen und Werden beseitigt werden; auch den gefli1ent- lichen Störungen durch gewisse Katholiken wird durch die Kommis ons- faffung entgegengetreten werden können, _ ' Herr von Bember -Flgmersb'eim: Mein evangelijches Herz ist durch dieKommissionsbethlüne nicbt befriedigt, aber ich nehme das Erreichbare. Ein schroffes Auftreten im Hause würde wieder ganz unleidlicbe Zustande über unser Vaterland herausbejchwören.

Damit schließt die Generaldiskusston.

. Zu 1 erklärt

(:ck-Bürgermeister Bender-Breölau, daß durch die Fassung der Kommission nach seiner Meinung keineswegs dem Cbcirfreitag der Charakter eines allgemeinen Feiertags in Ausebyng der Fristen u.s.w. beigelegt wird;_ das Reichßaericht werde unzrvetfelbaft das Haus mit mit dieser Auffassung im Stiche [affen-

seine vorhergegangenen Erklärungen bezogen hat, wrrd § 1 angenommen. * Zu § 2 begründet _ _ (»?)er von Pfeil-Hausdorf seinen oben mrtaetbetltep Antrag. Die Vorlage sei dadurch hervorgerufen, daß die Evangelischen sicb durcb die geräuschvolle Werktagstbäiigkeit am Cbarfrertage schwer belästigt fühlten. Was die Kommission _jeßt _biete, sei in der That nicbt die Airvsbr dieser Belästigung; darm muffe er_ dem Professor chfchlag Rrcht geben. Dieser babe freilich nicht unxérfchtederi zwrscben gutgläubigen frommen Katholiken und solchen, die das rztcht find; Jide ClemeZtte ZF): rerb ?u_san_x_m§ngeworf8n. Nur gegen die leßtere ate orie ri an e n n rag. _ ?Profsffor 1)r. Loersch-Bonn bekämpft den Antrag. Am Rhein finde die Fabrikarbeit in den industriell so boch _entWickxlten _Gebieten am Cbarfreitag seit hundert Jahren statt. Die Fabrikardetter _und die Mehrzahl der Befiskr seien katholisch. Die Verbalrntffe batten fich, anschlirßend an das französische Recht und _das franzofiseYe Kon- kordat, dort so beraußgebildex. Das Wort .gerauscbvvll“ wurde axle diese Betriebe treffen. _ Ober-Bürgermeifter StrUckmann: Wir bgben doch wohl gerade bei dieser Vorlage Ursache, unser eVanFelijcbes Empfitiden zu bewnen. Der Schlußsaß des § 2 bedeutet emen Rücktchrttt grgen den heutigen Zustand, indem den Protestantsn in überwisgend fatbo- liscben Gegenden jeßt nicht mrbr die_ Werktagßarbeit sou _verboten Werden können. Ich beantrage, die1€ Möglichkeit durch einen be- sonderen Zusatz außzuschließen. _ Ministcrial-Direktor 1). Sckpwartzkovif bemrrkt, daß dre be- stehenden Vorschriften so lange in Kraft bleiben, bis fie durch neue Polizeiveroidnungen Erseßt werden. Die hannoversche Sabbqtbsrdnuyg bleibe formell also auch bestehen, Wenn auch ihre Durckyiübrbarkeu, insofern sie in gemischten Gegenden dem einen Theil zu arbeiten der_bot,_e_kem andsren gestattete, längst nicht mehr zu erlangen ge- ween . Kardinal-Fürstbischof Kovp: Die Beynruhigung ist gerade! in den Gebicten, dsn wslcben § 2 im Schlußmß irrrcbt, eme ganz be- deutende Und würde fich durch die Annahme des Antrags des (Grafen Pfeil noch steigern. Gigen den Antrag Struckmann babe ich nichts; es könnte abcr auch noch der Eingang des Schlußsaßes, um seinen Bidenken Entgkgcnzukommen, dahin geändert werden, daß es heißt: in Gemeinden mit übcrwiegrnd katholischer Bevhlfrrung wil der lesteren die déstebende herkömmliche Werktagétbatigkrit nicbt Verboten werden u. s. w, _ _ Ministerial-Direktor 1). Schivartzkopfs erklart sicb gegen die leistete Anregung, das Geseß soÜe für Alle gelten. 1r1 äadio sei ihm der Antrag Siruckmann, wonach die bestehenden Bestimmungen unbe- rührt bleiben, lieber. _ Kardinal-Fürstdischof Kovy zieht mit Rucksicht auf die (Fr- kläruna des Regierungskommiffars seinen Y_niraa zurück. _ _ Der Antrag des Grafen von PreidHausdorf wrrd Mit 89 gegen 36 Stimmen angenommrn und mit dieser Aenderung F 2 im Ganzen. _ _ Der Antrag Struckmann, emen J 3 des_JnHalts anzu- fügen, daß die bestehenden writrrgehcnden_Bestimmurigerr un- berührt bleiben, wird angirlmt. __Uederschrrft und Einleitung gelangen nach der Kommimionsfammg zur Annahme, alsdann auch die Vorlage im Ganzen. _ _ __ _ _

Es folgt der Bericht drr Matrikelkommrsiron uber die im Personaibrstande drs Harries erfolgten Vcranderungrn. Die Kommission hat Über die Frage_ berathen, Ob Fürst Blücher von Wahlstatt, dsr die preußische Staatsangehörrgkeit nicht mehr bcsißt, noch befugt sci, das _erb_lichr Recht auf Siß und Stimme im „Hause auszuüben. Sie 1trUt drm Hause anhrim, zu beschließen, daß er dazu aus dem angegebenen Grunde nicht mehr befugt ist. _ _

Von “Freiherrn von Solemachrr_-Ant1vetle_r liegt der Antrag VOL“, zu brschließrn, daß der Furst aus dieicm Grunde die Eigenschaft axs Müglixd de_s_ Herrenhauses verloren hat und in der Matrtkci zu l_oxchxn Ut. _

Der Bericht Wird Mit diesem Antragc an die Kommimion zurüchvcrwic1en.

er einmaliger S_chlußbcrathung wird der 50 Bericht der Staais1chuldcnkommis110n erlrdigt; das Haris crtheilt der Zaprrrwalmng dcr Staatsschulden fiir 1. April 1897/98

“2 ar e.

Die IidchWLisUUgcirdLr bi? zum Schlnß des Jahres 1898 bewiüigtcn oder in Auswcht gextcilten Staatsbrihilfen aus den zur Förderung des Baucm von Kleinbahnen bereitgestellten Fonds, sowie die Nachweisung der zur Errichtung von [unix wirtbschaftlichcn(Hetrcidelagerhausrrn bis ebrndahin bewiUigten Beträge werden durch Keimtnißnahxne für erledigt erklärt,

Urbar die Petitiori des Magistrats zu Zchimsec um Er- richtung e_incs Amtsgerichts da1clbxt geht das Haus zur Tages- ordnung uber. _ __

Die Petition dcs Mühlenbcirßers_ Georg_MÜndcr in Hann.:Mündex1, enthaltend Beschwerden uber Maßnahmrn dcr Wasserhaubrhordcn gegen iim, wrrd_ai_if Antrag der Petitions- kommisnon de_r Negrerring „:,ur Beruänchiigung und Einleitung des Entschäd19ung§vcrsahrens VW. Amtswegen unter thun: iichitcr Vermeidung weiterer polizcilicher Maßnahmen“ über- Wicjen.

Damit ist dir Taachrdnuxxg erledigi. __

I Schluß 5 Uhr. Nachstc Sißung unbenimmt, nicbt vor um.

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande.

Galizien.

Konkurseröffnung überdas Vermögen des Gutsbcfißkrs Grafen Kasimir Roztworowski in Hrcboröw mittels Bescheides des K. K. Kreisgericbis, Abtheilyng 117, in Brzréxnv vom 8. Mai 1899 - Nr. (32. §._1/99. Provrwrisäper Kynkurswaffeverwalter: Advokat Or. Marikowski in Robaiyn. Wabltagsabrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkurßmaffeverwalters) 25. Mai 1899 , Vormittags 10 Uhr. Die Forderungsn sind bis zum 23.Juni 1899 bei dem K.K. Krrixgericht in Przeéany oder _bei dem K. K. Bezirksgericht in Rodatvn anzumelden. Liqyidierungstagiabrt (Tcrmin zur Feststellung der An- sprüche) 7. Augujt 1899, Vormittags 10 Uhr.

_ Rumänien. Piucu Faingold in Socea-Cjndcsti, Bezirk Neamß.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 15 001, nicht recht- zeitig gestellt ksine Wagen. _ In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 5270, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen; am 13. d. M. find gestellt 5028, nicht recht- zeitig gestellt keine Wazcn.

Nachdem Ministerial:Direktor 1). S ch_w ars k opfs „|ck auf

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