] *" WM “* ** _ _ , “Bezeichnung Bedingungen, tt Bezeichnung Bedingungen, VLZUchUUUI Bedingungen, Gattun_g der nach §-,105ch unter welchen G1 *!*!gb der nach §. 1056 unter welchen GattuÜgb der nach §. 105ck unter weltheu der Betrtebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Be m e. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Beine e. zugelassenen Arbuteu. d" Arbnten ßkßakkck week)“ 1_ '- **'?_"_"“*'*_M **3* “ “1“- 2. 3. “_ck-“_“ ck“. 1. 2- * 3- 10) Gcröin- Der Betrieb der! Die den Arbeitern zu ge: “Nr Reichskanzler is! be- 16) Her- Der _ Betrieb de? Die den Arbeitern dk nung von Schmelz- und der Ka[-! währende Ruhe hat min- fugt , AHWeichungen hiußchi- stellung von Schmelzosen,derLaug_erx1 währende Ruhe hat miu- Blut- ziniröfen, der L_angerei,. destens zu dauern: [ich der Dauer der Ruhe- überman- einschließlich der Sattk' destens 5" dauern: laugensalz. der Konzentration und entweder fürjedenzweifen zeit zuzulassen!“ dieselbe muß gansaurem gung Yer Laugen ""t euWeder für jeden zweiten der Krystallisation sowie Sonntag 24 Stunden jedoch für ]eden Arbeiter Kali. Kohlemäure, der Konzetß- Sonntag 24 Stunden der Heizung der Trocken- oder für jeden dritten mindestens dieGesammtdauec tration und der Kryftallr- oder für jeden W räume. DieseAusnaHmen Sonntag 36 Stunden seiner auf die zwischen- sation. DjeseAuch1h111_en Sonntag 36 Stunden finden auf das Weil)- oder, sofern an denübrigen liegenden Sonntage fallenden finden auf das WUh- oder,sofern audenübrigm nachts-, Oft_er- !:nd Sßnnfagen _die Arßeits- Arbeitézxit erreichey, uacht8-, OTW)" Z"!) Sßnnbagen _die 21th Pfingstfeft keme Un- schichten mcht [anger _Abloj_ung§ma11n1chaften Pfingftftsk eme "' sch1chteu mcht länger Wendung, als ]2Sfunden dauern, durfen ]e 12 Stunden nach wendung. als 12 Stunden dauern Tür ijxxxSTje-Ten Sonn- an?chxZ?_r_ ihrer regelchlßiYezx für jeden vierten Sonn! ag un en. e a tgung zur r et ta 36 Stund _ Der Reichskanzler ist be- nicht verwendet werden. Die Der gReichzkau le?! - fugt, Abweichungen hin- denselbenzugewährendeRuhe x . z "! bk“ fichtlich der Dauer der ' muß mindestens das Maß ! fugt,_ Abweichungen hu:- - . - - . , ! fichtl1ch der Dauer da Ruhezelt zuzulassen, dieselbe ! der den abgelosten Arbextern ; Ruhe eit u ula , d' mußjedoch für jeden Arbeiter __“ - '! gewährten Ruhe erreichen. ! muß 'zedocsz) __öürsdeJAlesßlke mindestens dieGesammtdauer 13) Gewin- Die Wartung der Die den Arbeitern “11 ge- | ' ld1 d' ]e M ! , d' . _ _ _ z _ ' nun esiens teGesaumtdau sxmer auf te zwrschen nung Kohlensäuresätttgungs- wahrende Ruhe Hat mm- 4 seiner auf die * [legenden Sonntagefallenden doppelt apparafeunddieKrystan- destens zu dauern“ “ [' ud Wisch“ Arbeits eit errei n. ' ' ' * - “ - “ - 7 "ge “"S""Wg'!“W" „ __z che kohlen- 1at1on m den1en1gen An- entweder fur ]eden zwexten Arbeits eit “ ! Ablosungsmannschaften saurer lagen, welche natürliche Sonntag 24 Stunden ! Ahlöz ermchen. ! d" ' 12 Stu d n „ - . . , . snugkmauuschaftm urfen ]e n e nach Calze. Kohlensaure verwenden. oder fm: ]eden dntken ' , . , „ ; dürfen ]e 12 Stunden und [:or_ threr regelmäßigen Diese Ausnahmen fin- Sonntag 36 Stunden ' d v “ “ Beschaftigung zur Arbeit den auf das Weihnachts-, oder sofern an den übrigen 2 F1 äor_ ihm ““NRW." mcht verwendet werden. Die Ofter- und Pfingstfest (“Z,onnta en die Arbeits ' _esch fttgung M AW d [b n „ „ „ _ J _ __ * ; mcht verwendet werben. Die ense e zugeWahrendeRuHe keme Anwendung. schrchten ntcht [an er wände muß mindestens das Maß als 12Stunden daueIn ' ! ! densekbextzug Ruhe der den abge[östen Arbeitern für jeden vierten Sonn! ; muß mmdeßaj 5“ _Maß * gewährten Ruhe erreichen. tag 36 Stunden ! d:!»xZTteabMWlW ! . „ '. ! J " * 11) Gewin- Die Konzentration der Die den Arbeitern zu ge- ?“ YFcthanzle-„r ist !)e- ! ' nung von Laugen. Diese AuSnahme währende Ruhe haf min- Zug“,- __WUchtxxgeJ hm- 17) GLWZU' Dkk BLM?!) dll NO:, Die den AW xu» ! Rhodan- findet auf das Weih- destens zu dauern: ZFH!!!“ ueLlassée/r??? Fr nun:! von duktions- "Kd Schmelz-I währende Ruhe W W“ ! salzen. nachts-, Ostxr- und entjxeder für jedenzweiten mußjöedoc?) fFÜ'cjeder! AZE“; Schwefel- öfen, der Laugerei, der! destens zu dauern: ! PfixZgßfx-„ß keme An- «onnFag _24 Stunßen mindestens die Gesammtdauer natrium , Konzentxatixn und _der! entheder für jeden zweüeu *; wen ung. oder fur ]eden dritten seiner auf die zwischen: Chlor- Krystaürsann. Diese! Sonntag MW ! Sonntag 36 Stxmkéen liegenden Sonntage fallenden bary um , Außnahtzun finden auf; oder füx- jeden dritten , oder,sofern an d_enubrtgen Arbeitszeit erreichen. Ch[_or- das Wethnachts-,_ Ofter-! Sonntag 36 Stunden Sßnntagen _dte ArÉzeUZ- Ablösungsmannsckyafteu calctum_ und Pfingstfest keine An- ! oder, sofem andeuübrigeu séstéant mdcht [anger dürfen je 12 Stunden nach und Antt- wendung. ! Sßnntagen die Arbeüz- ;; «de.??«éxHxxxxz ? 'hrer rgemalßigen ckM- „- 'ch'chZ-é. "““-* «... tag 36 Stunden ! Beschäftigung zur Arbeit * a.!s! Stuyden [“L"-w' Der Reichskanzler “ist be- ! nicht verwendet werden. Die ' Tu r ZZUZSYUTM WW fügt, Abweichungen hin- denxelbektzugswährendeRuhe ! Deraéxßeichsk "ulm" be- fichtlich der Dauer der F***!!!) WFL??? Wb Maß ! fugt AbweiFdeernlßhin , , “ Ar eitern ! / * Ruhezett zuzulassen,“ dieselbe __er__en a ZSNM - ßchtficb d D ' d . „ . , w rten R e . - er (um er mzxß ]edoch f1_:r ]eden Arberter ! _ _ g “_h uh_ erreichen Ruhezeit zuzleqssen,“ dieselbe m_mdeftens d1eGesammtdauer 14) Herstel- _ O_er_ Bekrteb der _ck» Die den Arbe-tern zu ge. _- muß jedock furjeden Arbeiter semer auf die zwischen- [ung von tnxutrltchen Schmelzofen. währende Ruhe hat mj". -“ mindestens dieGesammtdauer liegexxden Sonntage fallenden Wasserglas,D1ese Außnahtye findet destens zu dauern: ! seiner auf die zwischen- AerJtssZzseit erreicher_!_.__ __ UOK?! das dWYYacksZst enfxeder für jeden zweiten ! liegenden Sonntage fallenden ö ungsmann a en _ Lk“ UU , ng e onniag 24 Skunden '; Arbeitszeik erreichen. dürfen je_12 Stunden nach keme AUWMÖMJ- oder für jeden driften ! Ablösungsmannschafken , und vor_ threc regelmäßigen Sonntäg 36 Sfunden ', dürfen je 12 Skunden nach ' ! Beschäftigung zur Arbeit oder,!ofern an denübrizßen *» und vor ihrer regelmäßigen ! * mchf vermendet werden. Die Sonntagen die Arbeiks- * Beschäfti un ur Arbeü ! _ _ _ „ ! _ I I J ! denselbek)zugeWahrendeRuhe _ schtchten mcht [anger „ nichl verwendei werden. Die : muß mindestens das Maß ! aks _1'2Stu71dendauern, ! !denselbenzu gewährendeRuhe der _den abgelösten Arhettern *; . fur ]eden merken Sonn- ! ! muß mindestens das Maß geWahrten Ruhe erreichen. ! DefragRZithsSkYtzllTerwist b ! ! der _ds;n_abg_;_lö!_ten Arhckßüem' . x e- x | gewa t en a e ercet en. 12) Gewin- ! fugt, Abweichungen hin: ! “ ! 11ng von _ _ _ ! JKchtblichF _déks __ÖÜILY _dek 18) Dar- * _ Der Betrieb der GNU! Die den Arbcjfcrn zu ge- &. mmo- _ D.“. Befueb der f.on' Die den Arbeitern ZU ge- ! u_e_ze1 zUzlJ a_nen, die!?[be |e[xung von dmoerke, der Konzentra-! währende Ruhe hat min- tmu1_rl_1chen _Ammomak- währende Ruhe hat min- mzxß1edoch f_ur]eden AWM“ Alann undxtions- und Krystansa-i destens J" dauern: Desttlktrapparate. destens zu da_uexn: _ [?_mdestens d“- (TésUMMPÜULT T§oncrdc- ! tionseinricbtungcn. ! enkveder für jeden zweiten enthTqurYdewFtM !jedeenaÉfonntxege MFK" praparaten.x ! Sonntag 24 Stunden un e ! .. _ . . oder fürg jeden dritTTn Arbeifézxit erreichen. ! odeÉonTFg ZFYHZYU Sonntag 36 Stunden _Ab[o1_ungsmannschaften ! oder sofern an den übrigen oder,sofern an denübrigen durfen ]e 12 Stunden "“ck ! S*,onnta en die Arbeits- Sonntagen die Arbeits" und (ZN. ihrer regelmäßigen , schichteng nicht länger schichten nicht sänger Beschafttgung zur „Arbeit ; als 12 Stunden dauern Für die übrigen Destil- “(3 !LSWUÖM dauer", "!!!-* verwende! TND!!!“ Di“ * - für jeden vierten Sonn! [irapparate der Betrieb für jeden vicrfen Sonn- denjelben zugewahrendeRuhe * ta 36 Stunden während der Zeit vom tag 3,6 Stunden. muß mindesténs W „Maß * DergReiohskanzrer “ist be- ]_ November bis zum Der Relchskanzler ist bc- der Yen abgeloften Arbeitern ! fugt Abweichun en hin- 31. März sowie die zur fugt- Abweichungen hin- . I“"“Wen R"!“ ““W"- - fichtkicy der DYuer der Beendigungangefangener fichtlich der Dauer der 13) GUVM- Der Betrieb der Ein- Die den Arbeitern xu ge- ! Ruhe eit u ulaffew dieselbe Destinationen erforder- Ruhezeit zuzukaffen; dieselbe 11 U ":I von damyf- nnd Schmekzöfen, währende Rukye bat! min- ! maß Sedos!) _z____ "ebeanrbeii" [ichen Arbeiten während m_uß1edock) fürjedenArbciter Cbromaten. dcr Laugerei, der Konzen- destens JU dauern: !“ mind1e|ens dieÉéammtöauer der übrigen Monate. x_mndeftens die Gesammtdauer tration und der Krystalli- entweder für jeden zweiten i d'! ' 1xine'c auf die zwischen- sation sowie die Heizung Sorinkag 24 Skunden !e nerd NY tie INM [legetzden Sonntage fallenden : der Trockcnräume.x Diese oder für jeden dritten YZF!!! en__ onn _age fa AkbLLtZzeit ertcichen. !Ausnahmen finden auf Sonnfag 36 Stunden cAeleöze! enelchey' __Abkö!ung§mannschaftcn ! das Weihnachks-, Oster- oder, sofern andcnübrigen ' d“ s_u ngs2mann1chaften durfen ]“Z,12 SWW“! nach !!"!d Pfingstfcst keine An- Sonnkaqen die Arbeits- ! urfen ]e_ 1 Stunden !““! FAHRT 'threr regelmäßigen !wendung. schichten! nicht länger ! ! YFch2F tbrek regelmßlßlQ e ä tigung “ur Arbeit * . z „ gung zur k „ nicht verwendet Jetden. Die ! LF _1__2__F_X1T_t_1de_n daxxern, ! De B t ' b ! mcht verwendet werden. M Der Vcirieb der nicht denselbenZugewährendeRuhe ' t 126 _:_wrden »onn- !» ' ' !M e M Rd“ Kab! denselbenzugcwährendeNuék kontinuirlichen Apparate muß mindeßens das Maß , , DeHYIUZ !ml M'. !zÉmrÄl Kffelj) Oefen, der! muß Mindestens v“:! . der Kohlendeftillations- der den abgelösten Arbeitern “ !- “"I “ !! .be" ! chm“ 307"! ""d d"! der d?" "bscköß'" ““t“" anstallen. gewährken Ruhe erreichen. ' ffiLthl/tckz ATYMHYJM hL", !Darren. !]gewährten Ruhe “mich"!" „_ aucr_ _ er Die vor te ende A -= ». Ammo- DexVetriebderSäkti- Die den Arbeitern -zu ge- ; Nubéöekk zuzxilqffe"; dlexexbe lnahmen fiLdZn akkx FFs niaksalzen. gungs- , der Konzenl'ca- währende Ruhe hat min- , myß]edochf1_1r ]ckJenArbetter !Weihnachrs. Oster- und! tions: und Kkystallisa- destens zu dauern: ; m_mdestcns dle Gejammßdauer IPfingstfest éeine Anwen-! [tionseinrichiungen soWie enfweder für jedenzWeiten » sem“ a"! d“ IMschW' «L_kJZMJÖ
Ziegbenden Sonntage fallenden '“ """““ "" "***“ " '“ M'“ “““*““'""**MM“*--_ lr citszcit erreichen. 19) Ultra DerB ' ' ' _ _ - *, cfml) der Oe en Du den Arbeitern zu ge- dür2flblösung151nLnnschaften mar_1n- ! und der Trockeneinrxch- währende Ruhe !)“t min- en 16 2 «funden nach fabr1kcn. !tungen. Diese Außnahme destens zu dauern:
!die Heizung der Trocken-
Sonnfag 24 Stunden ! ! räume.“ “*
oder für jeden dritten Sonakag 36 Stunden
oder sofernan den übrigen : . „ _ ! Sfonntagen die Arbeits- UVYchxxtrngäer r"*IchWß_lgc_l1 ! findet auf das Weih- entweder für jeden zweiten -, schichten nicht länger- ! nicht NUVMÖ! t znr Albckt ! nachts ' , Oster : nnd ! Sonntag 24 Stunden ! als 12 Skunden dauern, ? Öknsekbe11znqeerokxßerrdedn' D“ ; Pfingstfest keine Amvcn- .! oder für jeden dritten ! . für jeden vierten Sonn- ! “ “" GRW“ ! dußg- „ Sonntag 36 Stunden
muß mindestens das Maß der den abgelösten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen.
oder, sofern an den übrigen Sonntagen die Arbettb- schichten nicht länger
tag 36 Stunden. !