W Bezeichnung Bedingungen, Bezeichnung Bedingungen 1 Be ej - nun [) GakkUkZß der nach §' 1056 . unter welchen Gattung der nach §. 1056 unter welchen , Gattung der naJchch§. 15356 antYJ'xeFon Z“" Vetmbe' zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattef werden Z _„__ _„_„__ __ „„ * . . Z . “' . . * 39 Her- Die Emlejtung neuer; Die den Arbeitern zu ge- 3) Palm- Der Betrteb wahrend Die den Arbeitern zu ge- , - „ - - fte)llung Operationen-durch die-Z währende Ruhe hat min- kernöl- der Zeit vom 1.0ktober währende Ruhe hat min- “ 'LinnßdZZLY?KFGJQMAXZUM organischer jenigen Athener, welcheZ destens zu da“ue“.m: _ fabriken. bis zum 31.März. Diese destens zu dauern: „ seiner auf diLc'amTisZlelI FarbftOffe zu de_n auf. Grun? des- entweder fur1edenzwe1ten Außnahme findet auf das entweder für jeden zweiten liegenden Sonntage fzallenden : und ihrer ,§. 10deAb1ay1 ZlffttZZ Sontltag *24 Stunhen ZWelhnachts- und Osterfest Sonntag 24 Stunden Arbeitszeit erreichen ? Zwischena Zoder 4 der Gemerbeßrd- oder fur )*eden-y drtttcn Zkeine Anwendung. oder für jeden dritten ( 2lblösun«]smannscéafte11 , produkkk- Znung gestatteten Yrbetten'; sonntag 36 Stxnhen Z Sonntag 36 Stunden dürfen je “12 Stunchn nach Zohnebin erforderluh find. oder,sofern an drn ubmßén : oder, sofernan den übrigen und vor ihrer re elmäßi en , '! Sonntagen dte Arbeits- Z ! Sonntagen die Arbeits- B “ - g g - : Z „ t _ t [ä , „ _ „ eschaftignng zur Arbeit x ' sch1ch en mch ngUT : schichten n*Chk langer nicht verwendet werden Die * ; „ * “FS 12 Stuyden dauern, ; ! als12Sfunden dauern, denselben zu gewährendéRuhe Z Z fur ]edetxvlerten Sonn- Z Z für jeden vierten Sonn- muß mindestens das Maß Z tag 3_6 Oknnden: . Z MI 3_6 Stunden.. der den abgelösten Arbeitern Z Der Reichskanzler [| be- ; Z Der Reichskanzler !st be- gewährten Ruhe erreichen. ZZusi , Abweichungen hin- ' „ fugt , Abnoeichungen hin- Z “ , * 1chtlich der Dauer der - fichkkich der Dauer der 9) W - - , . , ; „ , , achs- ; Das UmWenden der Den Arbettern find mm- / ! RUÖÉSÜ zuzleczssen- diese'lbe „» RuhPUt 3U3„U[“_1ffe"/ djesrlbe bleicbcreieanur Belichtung ange- destens Ruhezeiten gemäß „ : muß jedoch fur jeden Arbe1ter : muß jedoch fur ]eden Arbetker ; - „ - - , , , , , Z , , „ legten Wachsftrexfen waH- 8. 1050 Abxaß 3 oder mti ; ; mmdeftens dteGesammtdauer ,? mmdestens dte Gesammtdauer - * » , „ Z . . . ,- * . . . _ „rend der Zett vom Genehm1gung der unteren Z srmer ("I die zw1schen- : Z [“"“ aus die zrmschen- !1. April bis zum 1. No- Verwaltungsbehörde , gemäß ; [ ltegenden Gonnkage fallenden : :7 (“genden Sonntage fallenden vember § 1050 Absas 4 der Ge- _. ? Arbeitszeit erreichen. ? Z AkbkitsF“ erreichen. . nZerbeordnung zu gewähren Z ! Ablö un Imanns a en " Abkvjungsmann a en ' 1 g . . ' dürfen je 12 qunden nach durfen ]e 12 Stunden nach _ I Z und vor ihrer regelmäßige)! und For- ihrer regelmäßigen k- Papter Md LW“- Z ] Beschäfttgung zur Arbezt Yeschafttgung ZUK ATX? [) Zellstoff-Z Der Betrieb der Zell- Die den Arbeitern zu ge- mch_t verwendet-werden. Dte "'ché verwendckaekdék- Uk fabriken. 'stoffkocher und der Ent- währende Ruhe hat min- , - ' dcmelbenzugewahrendeRuhe denZelbextzugewahrenoeRuhe - wä erun Ema inen o- de ens u dauern: * Z . , - - s g fck s ft 3 , Der __ _Beiueb der| muß mmdesiens das Maß [ muß mmdefteyns das MM wie der Laugebereifung. entweder fürjeden zweiten ZKryftamZanon und der; der den abgelößen Arbeitern der de" abgeloften AkbUKM Diese Ausnahmen finden, Sonntag 24 Stunden ZTrockenemrichkungen. ;, gewährten Ruhe erreichen. LLWÜÖUM RUHE kakikhM- abgesehen von der Sulfit- oder für jeden dritten ; . ' [augebereitung unterVer- Sonnta 36 Stunden * ZWZTUWFFZFWFYAZY 4) Petro- Die Beendigung der Den Arbeitern find min- wendung der im eigenen oder,sofert? andenübrigen HWéihnachts- Oster- und [e,um: vor 6 Uhr des vorher- destené Ruhezeiten gemä'ß Betriebe durc_h Röstenge, Sonntagen die Arbeits- (Pfin stfeft ,keine An- rnfftnerten. gehenden Abends begon- §. 1090Absas 3 oder, mri schwefelter Erze gewon- schichten nicht [ängex “Wendém ; nenen Destillationspro- Genehmigung der unteren nenen schwefiigen Säure, als ]2Stunden dauern, I' * zesse und die Entleemng Verwaltungsbehörde, gemäß auf _ das Weihnachfs-, fürjeden vierten Sonn- der Deftillirapparate. §. 1050 Absay 4 der Ge- Ofter- und Pfingstfeft tag 36 Stunden. 13. FWUUYÜÜZ)?! NÜFUPYUDYM, Leuchtstoffe, * werbeordnung zu gewahren, kerne Anwendung. fag?“ YZYZTFFZnifthT- F e, ee nn Ftrmffe' 5) Anlagen Die Beendigung der Den Arbeitern find min: ficht[,jch der Dauer der 1) Stearin-Z Der Betrieb der Jett-Z Die den Arbeitern zu ge- zur Ent- vor 6 Uhr des vorher- Lest“? lehkzklkkn IWW Ruhezeit zuzulqffen; diesrlbe fabriken. säuren-Desüllirapparafe. k währende Ruhe hat min- fettung von gehenden Abe?“ begon- d- 1009215016 3 oder, "Uk muß ]edoch für jeden Arbeiter Diese Außnahme findett destens zu dauern: Knochen. nenen Exkrakttonen und Genehm1gung der unkeren Z mindestens dieGesammtdauer lauf das Weibnachks-,Z entweder für jeden zweiten die Entleerung der Ex- anZlmngshehörde, gemäß , seiner auf die zwischen- ZOfter- und PfingftfeftZ Sonntag 24 Stunden - ÜÜÜLUU- I' 1009 AMW 4 ÖT GL“ Z [iegetrden Sonntage fallenden Zkeine Anwendung. x oder für jeden dritten wcrbeordnung zu gewahren. Z ArxlekZZszeit erreichesnck.) ft ' ' ' Sonnta 36 Stunden ! ösungsmann a en oder,soferr?anden übrigen 6) Ceresin- Die Beendigung 'der Den Arbeitern find min- _; dürfen je 12 Stunden nach Sonntagen die Arbeits- gewinnUng. vor 6 Uhr des vorher- destens Ruhezeiten gemäß Z und vor ihrer regelmäßige-n schichten nicht länger gehenden Abends begon- §. 1050Absaß 3 oder , mit Z Beschäftigung zur Arbett als12Stundendauern, nenen Extraktionen und Genehmigung der unteren Z nicht verwendet werden. Die ! für jeden vierten Synn- die Entleerung der Ex- Verwaltungsbehörde , gemäß ] Der Betrieb der zum denselbenzugewährendeRuhe tag 36 Skundm. krafteure. Z §. 1056 Absaß 4 der Ge- 'Eindampftn der End- muß mindestens das Maß ; Der Reichskanzler isi be- Z werbeordnung zu gewähren. [augen verwendetenOefen der den abgelösten Arbeitern Z sagt,“ Abweichungen hin- und Apparate. gewährten Ruhe erreichen. Z fichkllch_ d“ DMT der 7)- Leim- Ju Anlagen , deren Z Die den Arbeitern zu ge, ""*“-**" ". _ „ _ ': Ruhe'znl zuzzxsgffsn; drese'lbe gewinnun g. Berries) auf die wärmere währende Ruhe bak min- 2) Her. Der Betrieb desMahl- D1e den Arbeltern zu ge. mrxß ]edoch frxr ]eden Arberrer Jahreszeü beschränkt ist, destens zu dauern: stellung von zeuges (Holländer,Koller- währende Ruhe hat min- Z mrndeftens dteGrsammrdauer der Betrieb während der entweder fü: jeden zweiten Papier und gänge)innerhalb12Stun- destens zu dauern: Zsxmer auf dre zwischem Zeü vom 1, April [,sz Sonntag 24 Stunden Pappe. den vor der Wiederauf- für zwei auf einander *:“ ' ltegekrdeanonnxage fallenden zum 30„ November. oder für jeden dritten nahme des werktägigen folgende Sonn- und Z Akbkltsze't “MMW ; Sonntag 36 Siunden VÜÜLÜLZ der Papier- Festtage . Z _Ablösungsmannschaften “? ! oder, sofern an den übrigen : maschinen. Diese Aus- 36 Stunden, „* durfen ]e_12 Stunden r1ach Z Z Sonntagen die Axbejtg, nahme findet auf das für die übrigen Sonntage Z und kor threr regelmäßtge'n Z ] schichten nicht länger Weihnachts- , Oster- und entweder “24 Stunden ! Yeschaftrgung zur Arbezt Z als 12 Skunden dauern, Pfingstfest keine An- oder für jeden zweiten Z mcht vermendet werden. Dre , Z für jeden vierten Sonn- wendung, Sonntag 36 Stun. Z dMsekbsyzusewährendeRuk)? ; tag 36 Stunden. * den- , KTßdeKYY-ZY dÄTbeYF * , Dcr Reichskanzler ist _be- Das Trocknen der Den Arbeitern find min. gewährten Ruhe Miche" ; ] fugt4 Abwe1ch§Fgeu htn- Pappdeckel im Freien deßens Ruhezeiten gemäß „._„YW_Z„«_ .. ., „__ ] * ' Z Z JYYÜ zZeZlasFFueZi seil? und die Heizung von §. 1050 Absah 3 oder, mit . , . , .' ' e e .. . 2) Braun-Z Dae Beendigung der]_ Den Arbettern find mt„n- Z Z mußjedoch ?ürjedetx Arbeiter Trockenraumen. ZYÖYZFYYINHTZL unetTZtßj kohlen- zvor 6 Uhr des vorher-Z deften_s Ruhezeiten gema'ß ; Zmindestens dicGesammtdauer § 1056 Äbsaß 4 ,de? Ge- theer- unngehenden lerndZ begon-, §, 1006Absas 3 oder, mtt ; ' seiner auf die zwischen- “ b d „ Torftheer-Z neuen De-stjllattonspro-Z Genehmtgung der unteren é liegenden Sonntage fallenden „ “ w“ eor nung zu gewahren, DFW" SZENZ'WU?“ E"“Frungé VFYLUUYLZZNHTÖY LYJ ? Arbeitszeit erreiche“ 3) Her- DasTrocknen deßLack- Den Arbeitern find min- (Park:??in- ; kk Eßl MMW] k- Z TerheFanunsaFu ISLHWF Z „Ablösungsmannschüften stellung von leders und das Bleichen destens Ruhezeiten gemäß Solaröl- /_ ; I * . ; durfen 113,12 Stunden Flach Lackleder des Sämischleders im §. 1050 Absah 3 oder, mit Z Min er alöl/ „ Der Betrieb der zurZ Die den Arbeitern zu gc- _ _ ""i? Lok ck79? regelmäßtgert und Sonnensichte. Genehmigung der unteren :* fabriken ZGcwinnung desParaffins währende Ruhe hat min- IU de'n ubngen A"" Bexchaftjgung zur Arbert Sämjsch. Verwaltungsbehörde, gemäß :: s w) Zund Weichparaffins be-Z destens zu dauern: lagen ÖW VYÖMÄUW mchf verwendet zverden. D"? leder. §. 1050 Absay 4 der Ge- ' * “ “ :nußten EiSmaschinen undZ entweder für jeden Zweiten ZZ? Knotcihen) m“ Faux? denZelbeyzF wahrxnxeYhße werbeordnung zu JLWÜhken- Zsonfkigen Kühlapparate.“ Sonntag 24 Stunden “(er“ on U", (: muß """ e Z" Ü „ (1 *Diese dAsus"§§"-*" ßndek: odeÉ fütr jZZenSterttm ZYZYÜYF Le'msukes ZZZZFÉYYFÉÄWIM «. Nahrungs- und Genußmittel. LFffter-a und YZFÉH oder,!)sttxxfrrayx3 an den übtrixxn Die vorstehenden Aug, * * * ]) Roh» .- Die. Reinigung „undZ „Die den Arbeitern zu 3e- Zkeine Anwendung. Sonntagen die Arbeits- nahmen finden auf das zucker. Zerkleinerung dex Rubenf wahrende Ruhe hat mm-
schichten nicht länger ' als 12 Stunden dauern, ! für jeden vierten Sonn- -„ tag 36 Stunden. Der Reichskanzler ist be- fugf, Abweichungen hin- fichtlich der Dauer der Ruhezeit zuzulassen,- dieselbe muß jedoch für jeden Arbeiter mindestens dieGesammtdauer seiner auf die zwischen- liegenden Sonntage fallenden ArbeitSzeit erreichen. Ablösungßmannschaften dürfen je 12 Stunden nach 5 und vor ihrer regelmäßigen ' Beschäftigung zur Arbeit nicht verwendet werden. Die , denselbenzugewährendeRuhe ; Die Gewinnung oon muß mindestens das Maß Z ZWeichparaffin durch Aus- F der den abgelösten Arbeitern ? Tnnpung der Winterkälte.5 gewährten Ruhe erreichen.
Weihnachts - , Oster - und Pfingstfest keine Anwen-
Ofter- und Pfingstfeft;
keine Anwendung,
dung. 8) Samen- DerBetriebderDanen._ Die den Arbeitern zu ge- kleng- Diese Ausnahme findetZ währende Ruhe hat min- anstalten. auf das Weihnachts-,Z destens zu dauern:
entweder für jeden zweiten Z Sonntag 24 Stunden Z oder für jeden dritten ? Sonntag 36 Stunden oder, sofern an den übrigen Sonntagen die Arbeits- schichten nicht länger als 12 Stunden dauern, für jeden vierten Sonn- tag 36 Stunden.
Der Reichskanzler ist be- fugt, Abweichungen hin- fichtlich der Dauer_ der Ruhezeit zuzulassen; dlkselbe
fabriken. mit Ausschluß der Zeit? destens zu dauern:
[von 6 Uhr Morgens bis ' 16 Uhr Abends.
Knochenkohleglühöfen.
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Z Schnißeldarren und der [
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Der Betrieb der
für jeden Sonntag ab- wechselnd 18 und 24 Stunden. Die den Arbeitern zu He- währende Ruhe hat mm- deftens zu dauern: . entweder für jeden zwetten Sonntag 24 Stunden oder für jeden dritten Sonntag 36 StunYen oder, sofern an den übrtJen Sonntagen die Arbeits- schichten nicht länger
Z als 12 Stunden dauern,
für jeden vierten Sonn- tag 36 Stunden.
Der Reichskanzler ist be- fugt , Abweichungen hin- fichtlich der Dauer der Ruhezeit zuzulassen; dieselbe