1875 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

. 4674 ck: KMSoichuun

, ---tung r trockene kakmeffer,“

Ja , YIM «KY Staats ertheilt wor .

7 , Das dem.,Jnjenieur Herren, Adolph Gruß zu Berlin ' unter dem 21._Mai 1873 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent auf einen Maischkühlapparat in der durch Zeichnung und Be- ganzen Zusammensetzung und ohne

schreibun nachgewiesenen Jem g

. anden .in der Anwendung bekannter Theile desselben zu bes ränken, au gehoben.

Wochen-Uebersicht der Preußischen BFF! You: 31. Dezember 1874. t va.

1) GeprägtesGeld und Barren . . . . Thlr. 203,511,000 2) Kassen-Anw ungen, Privat-Bankxwten

und Darlehns assenscheine . . . . . _ 3.507,000 3) Wechsel-Beßände . . 123078000 4) Lombard-Vkstände. . . . . . . . 22.727,000 5) Staatskpapiere, “verschiedene Forderungen

und Aktiva. . . . . . . . . . , 5,453,000

P a s s i v a. .

6) Banknoten im Umlauf . . . . . Thlr. 279,474,000 7) Depoftten-Kapitalien . . . . . . . 32,633,000 8)" Guthaben der Staatskasm, Institute und

Privatpersonen, mit Entschluß des Giro- - Verkehrs . . . . . . . . . , 13,484,000

Berlin, den 5. Januar 1875.

Königlich Preußislhes Haupt-Bank-Direkiorium. von Dekhend. Boese. Raith. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Yiihtamtliches.

Deutsches Neick.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der „Kais er und König nahmen beute militärische Meldungen in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten, sowie die Vorträge des Polizei-Präfidenten, des Generals v. Albedyll und des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg entgegen.

_- Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 111/2 Uhr militärische Meldun- gen thexieLn'Uh !) b Sch d ck 5

m r ega en i ie 5 ten err (: ten um Konzert nach dem Königlichen Sohloffé s M f 3

Von 7 Uhr Abends ab wohnten Höchstdieselben der Vor-

stellung im Wallner-Theaier bei.

_ Se. Majestät derKaiser und König haben der Bau- kasse des Comités für das Arndt = Denkmal die Summe von 1000 Thlrn. überweisen (affen.

_ Der BundeSrath, die vereinigten Ausschüsse dessel- ben für das Seewesen und für andel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Handel und Berke !: hielten heute Sißungen.

_ Die Abwickelung der bei Ablösung der Hauptverwaltung der Darlehnskassen aus 1870 noch rückständig gebliebenen Geschafte ist minmehr völlig beendet. Die Einnahmen steÜten fich quf 30,598,995 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. An die Königlich preußische Kontrole der StaatSpapiere waren zur Dechung der ge- lieferten Darlehnskaffenscheine zurückgegeben worden 29,651-000 Thlr. An Unkosten find veraus abt worden 106,583 Thlr. 31 Sgr. 4-Pf., abzüglich der ducm Wiederverkauf des Inven- tariums der hiefigen Darlehnskaffen gewonnenen 3196 Thlr. 7 Pf., noch 103,387 Thlr. ].2 Sgr. 9 Pf. An vorschußweise verauslagten Prozeßkosten mußten 8 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., so wie an noch ausftehendrn Darlehnen 302 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., zusammen ?_311 Tblr. 23 Sgr. wegen fruchtws auSgefaÜener Exekution gegen die Schuldner resp. wegen des gerin- gen Erlöses der bei der Auktion erstandenen Unter- pfänder niedergeschlagen werden. Die AUSgabe beträgt demnach 29,754,699 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Mithin ist ein Reingewinn von im Ganzen 844,295 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. erzielt. Dieser Reingewinn, welcher gemäß §. 16 des Geseßes vom 21. Juli 1870 der Bundeskasse (und zwar zu Gunsten der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes) gebührt, ist von» der leßteren ein e ogen worden und stud davon 250 Thlr. zu aus BilligkeitSrü-ckFchten gewährten Erfaßleiftungen für falsche Dar- lehnskaffenscheine, und ferner 1619 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. an Kosten für Ermittelung der Verfertiger der Falfifikate solcher Darlehnskaffenscheine, überhaupt also 1869 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. verwendet worden, so daß für die Reichs=Hauptkaffe ein Nein- erirag von 842,426 Thkr. 1 Sgr. 3 Pf. verblieben ist.

_ Durch die Vorschrift in §. 59 31111. 5 des Betriebs- Reglements ist es den Eisenbahnverwaltungen vorbehal- ten, überall dort, wo sie es für angemessen erachten, zum An- und Abfahren der Güter innerhalb des StationSortes oder von und nach Leitwärts belegenen Ortschaften besondere Rollfuhr- Unterne mer zu bestellen, für welche fte wie für ihre Leute haften. DasReichs-Eisenbahn-Amt hat nach einer Cirkular- verfügung vom 22. v. Mt. u. I. die Wahrnehmung gemacht, daß das Bestehen derartiger Rollfuhreinrichtungen und insbeson- dere, daß es vermittelft derselben möglich ist, die Güter aus der Behgusung abholen zu lassen, dem großen Publikum viel zu wenig bekannt ift, indem nicht selten Klagen darüber laut wer- den, daß die gegenwärtigen Einrichtungen bedingen, entweder sich der Vermittelung eines Spediteurs zu bedienen oder unter Aufwxndung nicht unbedeutender Kosten die Güter selbst nach den ost ent“'ernt von der Stadt belegenen Ba nhöfen zu schaffen. Das "ReiclJS-YZisenbaZU-Amt empfiehlt deSHal in der edachten Verfugung, uberall ort, wo Rollfuhren eingerichtet End und sol e auc]; die Anfu r. von Gütern bewirken, durch periodische Be anntmachungen o e_r kurze Notizen in den Lokalblättern auf die Art und Weise, wre Gismbahn-Versandtgüter zur Abholung aus der Behausung der Absender anzumelden sind, hinzixweisrn.

_ Nacheiner anderen Verfügung des Rei s-Eisenbahn- Amts vom 18. o. M. u. I. sind überall be fs Ausführung der Beßimmung im ?. 17 des Betriebs : RYlemmts für die Eisenbahnen Deutsch ands hinsichtlich des usrufens der Namen der Stationen und der Dauer des Aufenthalts

auf denselben entsprechende Anordnungen getroffen. G1eichwohl

*.“:„xurius Schülke zu Berlin is man dun und Bestüreik-ung nachxwiefene mem Tage an JM, und für den Um-

Werde noch immer Beschwerde darüber geführt, daß diese Vor- Krift niiht achörkg s Ausrufen ganz “' maxbkeibe *und dadurch dem reisen Publikum häufi die ernsleßen Unannehmlichkeiten bereitet wür- den. Das Rei s-Gisenbahn-Amt macht in der gedachten Ver- fügung daran aufmerksam, daß die bezeichnete Reglements-Vor- schrift eine obligatorische ist, deren Ausführung mit der gebüh- renden Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Reisenden sehr wohl vereinigt werden kann, wenn die SchaTner fich gewöhnen

deutlich _ aber nicht überlaut _ und wieder

entlang gehend, Stations-Namen und Aufenihalt anzukündigen. Die Eisenbahnverwaltungen sind angewiesen worden, hiernach wegen sorgfältiger Inftruirung und Ueberwachung das Erfor- derliche zu veranlassen.

_ In der Woche vom 13. bis 19. Dezember 1874 find ge- prägt worden an Goldmünzen: 1,074,100 Mark 20- Mark- ftücke, 1,568,730 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 939,425 Mark 5-Markßücke, 713,532 Mark1-Markftücke, 176,760 Mark 60 Ps. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 80,352 Mark 90 Pf. 10-Pfenmgstücke, 72,121 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 50,486 Mark 32 Pf. 2-Pfennigstücke, 27,125 Mark 80 Pf. 1-Pfennigftücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 880,278,940 Mark 2WMarkstücke, 221,802,890 Mark 10-Markftücke; an Silbermünzen: 2,991,295 Mark5-Mark- stücke, 32,010,659 Mark1-Markstücke. 9,495,204 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstiicke; an Nickelmünzen: 4,688,673 Mark 60 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,406,222 Mark 70 Pf. 5 - Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 1,735,581 Mark 59 Pf. 2-Pfennigstücke, 677,990 Mark 38 Pf. 1-Pfennigskücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 881,3537040 Mark 20-Markstücke, 223,371,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 3,930,7 20 Mark 5-Mark- stücke, 32,724,191 Mark 1-Markßücke, 9,671,964 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,769,026 Mark 50 Pf. 10-Pfenmgstücke, 1,478,344 Mark 20 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,786,067 Mark 91 Pf. 2-Pfennigftücke, 705,116 Mark 18 Pf. 1-Pfennigstücke. GesammtausPrägung: UU Gold- münzen: 1,104,724,660 Mark; an Siibermiinzen: 46,326,875 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 6,247,370 Mark 70 Pf.; an Kupfermünzen 2,491,184 Mark 9 Pf.

_ Nach einer in der gestrigen Nummer des Centrul-Han- deld-Regtsters veröffentlichten Bekanntmachung hat daS Handels- gericht dernfreien Hanseßadt Lübeck beschlossen, vom 1. Januar 1875 ab 1" am mtlich e Eintragungen in das dortige HandelSregister im Central-Handels-Register für das Deutsche Reich zu publiziren. Es werden demnach in diesem Blatte von jeßt ab

s ämmtliche Eintragungen :e. in die Handelsregister folgender deutschen Staaten veröffentlicht: Preußen, Lauenburg, Sachsen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Braunschweig, Sach1en=Coburg, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt und Sonders- hausen, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg;

ebenso s ämmt1iche Eintragungen 2c. aus mehreren hessi- schen, mecklenburgisohen und sachsen-altenburgischen GeriiztS- bezirken, sowie vom Kaiserlichen Landgericht zu Meß; alle Eintragungen, welche Handelsgesellschaften betreffen, aus dem Herzogthum Sachsen-Gotha; endlich alle wichtigeren Eintragungen aus den anderen Gerichtsbezirken der vorstehend genannten und der übrigen deut- schen Bundesx'maten. .

Die Geiammtbevölkeruzxz'Qerjenigen Bundesstaaten, welche sämmtliche Eintragungen im C.-.-.HR publiziren, beträgt 29,322,709, umfaßt somit mehr als 73,8 Prozent der Gesammt- bevölkeruug des Deutschen Reichs.

Jm verflossenen Jahre betrug die Zahl der im Central-Han- dels-Register veröffentlichten Eintragungen 2c. bereits mehr (116 24,000, obgleich die Betheiligung erst allmählich im Lanse des Jahres zugenommen bat. Nach mäßiger Veranschlagung dürfte sick] [there Ziffer im laufenden Jahre bis auf 30,000 steigern, eine Zahl, welche die Bedeutung und Nothwendigkeit eines Cen- iralorgans recht erkennen läßi.

Schließlich bemerken wir, daß die heutige Nummer zum er sten Male die wöchentliche Zusammenstellung der Einiragungen im Königreich Sachsen unter Leipzig, nach Ortémamcn alphabetisch geordnet, enthält. Dieselbe wird regelmäßig in der DienstagSmummer veröffentlicht werdeii, - Ebenso erscheint heute die erste Liste der Eintragungen in das HandelSre-gifter der freien Hansestadt Lübeck.

_ Nach einrm Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 29. U. M. u. I. ist 10 des Geseßes vom 9. März“ 1874, die Beurkundung des Personenstandes betreffend, nach wclchem die StandeSregister sofort nach Ablauf des Kalenderjahres abzuschließen find, dahin zu verstehen, daß jedes IahreSregister die sämmtlichen, in dem be- treffenden Kakenderjahre vorgekommenen Standesakte zusammen- zu fassen hat. Als Standesakte smd aber nicht Geburts- und Sterbefälle als solche, sondern die über solche Fälle von dem Standesbeamten aufzunehmenden Anzeigenerhand- [ungen zu betrachten. Das entgegengesetzte Verfahren würde überdies dahin führen können, daß Geburts- und Sterbefälle aus dem neuen Kalenderjahre: in die Register des vorhergehen- den Iahres eingetragen würden.

_ Das Handbuch iiber den preußischen Hof und Staat für 1875 gelangt seit gestern zur Versendung an die hiesigen Behörden; unmittelbar daran wird fich die Expedition nach auswärts schließen. _ Die neue AuSgabe hat gegen die des Jahres 1873 manche Verbesserungen und Erweiterungen er- fahren. Auf die Rechtschreibung der Namen, die Vollständigkeit der OrdenSaufführungen, die genauere Bezeichnung der Ressort- beziehungen, die Richtigkeit und Ausführlichkeit der Rzgifter ist erneute Sorgfalt verwandt; Fehler, Unrichtigkeit, Irrthümer und Lücken find nach Möglichkeit beseitigt. Wenn gleichwohl solche noch hier und da entgegentreten, so wird ein billiges Urtheil dies in dem großen Umfange des Buches, f.owie mit den sehr ungleichen Angaben entschuldigen, und einen Auggleicb dafür in dem vielfach Neuen und Verbefferten finden. Zu dem Ersteren ge- hört die Beschreibung der Königlichen Titel und Wappen, welche dem eigentlichen Text vorangeht; ferner erscheinen zum erßen Male tm Staatshandbuch das Bureau für die Landestriangu- lation, der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, die Kom- misfton für phcxmazeutisohe Angelegenheiten, das geodätische In- stitut für die Zwecke der europäischen Gradmessung, die geologische Landes-Anstalt, die neugebildete 5. Abtheilung des Handels- Minifteriums, das Departement für das Invalidenwesen, die Insioeküon für das Militär-Veterinärwesen, die Eentral-Land- scha“=t_en für die Yreußischen Staaten, das neue brandenbur ische Kredtt-Inßiiut, ie Verwaltungsgerichte im . Berei e der reis- ordnun vom 13. Dezember 1872, der katholische Bischof

])1'. Reßtckens für die inzwischen entstandenen oder weiter aus-

beachtet werde, imsbesondere zur Nach eit

' behörden, die Verwaltungs erichte olt an den Wagen" (; ,

ebildeten provinzialständksth Institute und die auf Grund des Zilerhöckxßen Erlasses vom 3 April 1873 errichteten Eisenbahn- Kommissionen. Als Verbeffer _; und Erweiterung wird ferner azierkannt werden, daß durch den nzelnen Behörden zugefügte er- lautmzde Noten die Geschaftst igkeit, der Verwaltungskreis und dre Reffortbeziehungen gengu angegeben find. In dieser Beziyhung kann anf die die Ger1chebörden, die landschaftli en Kredtt-Institute, die verschiedenen "inifterien, die Eisenba n=- , ?" kommunal: und provin- zialftändisckxen Verwaltungen. betreffe en Abschnitte hingewiesen werden. In Folge aller dteser Ums de hat es fich bei dem regsten Bemühen, überall für die No die möglichst knappste Fassung zu erzielen und den Druck kchst zusammen udrän- gen, nicht“ vermeiden lassen, daß der * fang des Bu es um meYrere Bogen gewachsen und die Her Uungskoften ßch yer- me rt haben, was in ,der Erhbhung des SubskriptioUSpreises um 1 M1. zum Ausleetch zu bringen gesudt ist.

_ Unier Hinweis auf die im amtliche) Theile publizirten Ernennungen der Mitglieder der zu versamrixlnden Provinzial- synoden theilen wir vorläufig mit, daß der; E v a n g e [if ch e Ob er -Kirch enrath unterm 23. Dezember1874 eine 3 weite Nachtragsinstryktion zur Kirchengemeinde- und Sr)- nod a lord nun g vom 10. September 1873, savie eine Ge - schäftSordnung für die Provinzialsynod n der VW- vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Ychlefien und Sachsen erlassen und ein zur Vorlage an die Vrovinxialsynoden bestimmtes Propo nendum, betreffend die Arifhebung d er S to [9 eb (ihr e n, aufgestellt hat. Wir werden morgen daZ; lthere im Wortlaut und aus der Instruktion wie her Ge- schaftsgrdnung die wesentlichstsn Bestimmungen mittheilen

_ Durch den Grundsatz der relativen Rechtskraft des erst- instanzlichen Urtheils (Artikel 101 des GeseHes vom 3. Mai 1853) wird nach einem Erkenntnis; deH Ober-Tribunaw vom 10. Dezember cr. für den Verurtheilten nur das Recht be- gründet, daß auf seine Appellation nicht eine höhere Strafe gegen ihn erkannt werden kann, dagegen wird durch diesen Grundsaß kein Anspruch auf Anwendnng des individuel- len Strafgeseßes, welches der erste Richter bezeichnet hat, erworben. _ In demselben Erkenntniß entschied ferner das Ober-Tribunal, daß eine Person, welch€ im Auftrage einer anderen beleidigende Aeußerungen an einen Dritten richtet, die nach §. 185 des SirGB. mit Strafe bedroht smd, nicht wegen Theilnahme an einer Beleidigung, sondern als Thäter und der “Auftraggeber als Anstifter der Beleidigung zu vermiheilen find.

_ Die unbefugte Aufhebung eines durch Anle- gung eines Siegels bewirkten amtlichen Verschlusses (§. 136 des Str. G. B.) ist nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 26. November v.I. auch dann strafbar, wenn der Verschluß, ohne irgend eineBesckzädigung des amtlichen Siegels, aufgehoben worden.

_ Der Vorstand des Vrandenburgischen Städte- tages hielt, wie die „Nai. Zig.“ mitthei1t, hier vor Kurzem eine Znsammeukunft ab, um über die Ausführung der Beschlüsse des am 7. September zu Landsberg a. W. abgehaltenen zweiten Städtetages zu berathen. Es wurdsn die Petitionen in Betreff des gewerblichen Krankenwesens, sowie in Betreff der Erhöhung des Servises und dcr Natural-Verpflegungs-Enifchädigung für die bewaffnete Macht im Frieden gegenüber den zu niedrig be- messenen Säßen der bezüglichen (Heseßesvorlagen an den Reichstag

"festgestellt und smd leyrerem Uu-imchr bereits übergeben worden.

Auch eine an den preußischen Landtag za richiende Petition über die geseHlickU Regelung der Fürsorgepflicht für die höheren wissenschaftlichen Lehranstalten kam zur Berathung und soll in der nächsten Landtagssesfion eingereicht werden.

_ Die BundeSrathsBevollmächtigten Königlich bayerischer Ministerial-Rath LUS, Königlick] sächsischer Geheimer Justiz-Rath Held, Großherzoglich sächfischer Geheimer Finanz=Rath ])r. Heerwari, Großherzoglich oldenburgischer Geheimxr Ober=Re- gierungs-Ratk) Selkmann und Herzoglick] sachsen-altenbur- gischer RegierungS-Ratb Schlippe smd in Berlin eingetroffen.

_ Der General-Major von Hartmann, Abtheilungs- Cbef im KriegS-Ministerium, ist zum Inspecteur der Kriegs- schulen ernannt Worden.

_ Der Kaiserlich deutschr General-Konsul zu Pest von Waecker-Gotter ist mit Urlaub hier eingetroffen.

_ Der Kreisthierarzt Kotelmann zu Oleizko ist aus dem Kreise Oleßko in den Kreis Rybttik verfth worden.

_ Der Thierarzt erster Klasse Friedrich Theodor Munrkel in Stralsund ist zum kommissarischcn Kreisthierarzt des aus dem Stadtkreise Stralsund und dem Kreise Franzburg bestehenden kreisthier'ärztlichen Bezirk ernannt worden.

Bayern. München, 4. Januar. (W. T. B.) Am? Bamberg wird den hiesigen Zeitungen gemeldet, daß der Erzbischof Deinlein am Morgen des 2. Januar von einem Schlaganfalle betroffen worden ist, der ihn der Sprache beraubte.

Hessen. Darmstadt, 2. Januar. Der Prinz Gustav von Was a ist heure Nachmittag hier eingetroffen und bei dem Prinzen Carl abgestiegen.

_ Der Ausschuß der Zweiten Kammer für die „Kirch e n geseß e hat heute eine Sitzung gehalten, in welcher iiber die von der Beschlußfassung der Zweiten Kammer abweichenden Beschlüsse der „Ersten Kammer, in_Gegenwart der Vertreter der Großherzog- lichen Regierung, berathen wurde. Dem Vernehmen der „Darmst. Ztg.“ nach wird der Ausschuß hinfichtlich einer Reihe von Differenzpunkten, die theilweise eine erhebliche Bedeutung haben, auf Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer an- tragen, bei anderen Punkten dagegen, die ebenfalls von größerem Belang find, das Beharren auf den Beschlüssen der Zweiien Kammer empfehlen.

_ Die Einführung der Reich9markwährung hat den An- stoß zu einer völligen Neuregelung der Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Parteien und Geschworenen gegeben, welche in Gestalt einer Verordnung im Regierungsblatt vom 31. Dezember erschienen ist und vom 1. Januar an gleichmäßig im ganzen Großherzogthmn ihre Wirksamkeit begonnen hat. Jeder vor einer Behörde erscheinende Zeuge, welcher das 12. Lebensjahr vollendet hat, erhält danach auf Verlangen seine nach der Zeitdauer bemeffene EntschädiguW für die ihm verursachte Zeitversäum- niß, welche ßch bei en Privatsachen, gerichtlichen wie nicht gerichtlichen, insbesondere für Privatklagen bei Beleidigungen um ein Viertel ihres Betrags erhöht. Zeugen, welche über 5 Kilometer von dem Ort der Vernehmung entfernt wohnen, erhalten außerdem nach der Entfernung Reiseentschädigung.

“Sachverßändige erhalten neben der Zeugengebühr noch Honorar

W..»

für das Gutachten im Betrag von 1 bis 20 Mark und etwaige Auslagen ersetzt. Kann eine Partei vom unterliegenden Gegner Entschädigung für das Erscheinen vor einer Behörde verlangexi, so erhält fie Gebühren wie ein Zeuge. Geschworene_erhalten fur jeden Kilometer der Hin- und Rückreise eine Entschadigung von

20 Pfennigen.

Mecklenburg. Am 20. Dezember ift den „It. N.“ zu- folge, der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Sckzwxrin mit seinem Adjutanten Baron von der Schulenburg, emem Arzte, einem Sekretär und drei Bedienten in Tunis emgetrofferx. Er wurde vom Ber) in feierlicher Audienz empfangen und „Mit dem Großen Bande des Tunesischen HauSordens ,g'eichmuckt. Se. Königliche Hoheit gedenkt von Tunis sich über Sizilien und Malta nach Cairo zu begeben.

Sachsen-Weimar-Eifenach. Das G e s a m „m t - D b e x - AppellationSgericht in Jena, der oberste Gerichtshof fur die sämmelichen thüringischen Staaten und das Herzogthum Anhalt, hat in den [eßten Jahren durch Verseßrrng und Tod manche Veränderungen erfahren. Ortloff, der Prasident, Heim- back), der Vize-Präsident des genannten Tribuna1es, sind schon vor längerer Zeit gestorben, der Ober-AppellationszRath 1)r.v.Hak)n ist an das Reichs-Oberhandengericht nach Leipzigjvxrseßt worden Und im vorigen Sommer ist auch der Ober-Appeilaiwns-Ratl)1)r. Schüler mitTode abgegangen. 3th haben fich diebetbeiltgten Staat?;- regierungen entschlossen, Wenigstens die eine dieser SteUcn bis zum Abschluß der Reick]s-Iustizorganisatinn neu zu besxyen. Auf Vorschlag des weimarischen Hofes tft der Ap'peilatwns- Rath 1)r. Volkert in Eisenach zum Ober-Appellatwns-Rathe ernannt ivorden. Derselbe istbekanntals HerauSgeber des „Neuen Pitaval“ und der bei Fr. Frommann erscheinenden „Bkäiter für Rechthfiege in Thüringen und Anhalt“. An die durch Vollrrts Ausscheiden aus dem AppeUationcderichte in Eisenach erledigte SteUe tritt der KrengerichtS-Rath Iungherr daselbst.

Lübeck, 2. Januar. In heutiger feierlicher Sißung des Senates räumte der bisherige dirigirendc Bürgermeister, Dr. Curtius, an den für die Jadre 1875 und 1876 gewählten Bür- germeistkr, Senator 1)r. Behn, mit einer entsprechenden Anrede den Bürgermeisterfitz ein.

Oesterreich-Ungarn. Pest, 4. Januar. „Pesti Naplo“ meldet: Der Finanzauneis bis Novembrr 1874 ergiebt gegen das VorjaHr eine Mrhreinnahme von 1,600,000 Gulden aus den direktsn und von 3,000,000 aus den indirekten Steuern. Unter Berücksichtigung des Resultats pro Dezember wird fick) das Ergebniß dcs leizten Quartals noch günstiger stellen. Von 'drn 21111?an sind unter Abzug der Zahlungen pro Januar noch 38,000,000 Gulden die5ponibe1. Die Mittheilungen iiber eins beabsichtigte Auflösung des Reichstages werden vom „Pesti Naplo“ als unbegründet bezeichnet; schon wegen der großen An- zabl der Vorlagen sei vor Mai d. I. nicht cm den Schluß der Session zu denken.» ZZZ;

Großbritannien und Irland. London, 2, Januar. (91. A. C.) Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, ist seit Anfang leßter Woche dnrch einen Fieberanfall an sein Bett gefesselt, aber sein Befinden macht dem „Court-Circular“ zufolge nun günstige Fortschritte. Sein Bruder, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) wird seine Reise nach Aegypten erst am 9. d. M. antreten.

_ Der Herzog von Monirose ist in Cannes (im Süden von Frankreish), wohin er fick] zur Stärkung seiner Gesundheit begeben, am 30. ult. im 9111er von 75 Jahren gestorben. Der Verblichene brkleidete unter Lord Derbys erster Administration den Posten eines Lord Oberhofmeisters des Königlichen Hauses, von Februar bis De- zember 1852 den eines Kanzlers des Herzogthume; Lancaster, und von 1866_68 unter Lord Derbys leHiem Kabinet den eines General-Postmeifters. Er war, mit Aanahme des Lord Sirai- ford de Redcliffe, das älteste Mitglied des Geheimen Staats- rat-hes, Ritter des Thißle-Ordcns und General-Major der Royal Archers, der Königlichen Leibgarde in Schottland. Im Jahre 1837h wnrde er zum Lordkanzlcr drr Univerfität von GlanJow gewä lt.

_ Für Dienste in Verbindung mit der Abtretung der Fidschi-Inseln an Großbritannien hai Sir Hercules Robin- son das Großkreuz des Michael= und Georgs-Ordcns und Herr J. G, J. Innes, der Generalanwalt von Neu Siid-Wakes, die Ritterwiirdc erhaltsn.

_ 1)1'. Ball, der neue Lordkanzler von Irland, leistet? gsstern in Dublin seinen AmtSeid.

_ Die Hérren Samnda Brothers find im Begriff, zwei neue Panzrrschiffe fiir die türkische Marinezubauen. Jedes Fahrzeug wird einen Thurm für vier 25 Tonnen schwere Armstrongsche Kanonen erhalten.

Frankreich. Paris,4. Januar. (W. T. B.) Wie in Depu-

, * tirtenkreisen Verlautet, wird Vatbie morgen de'n Antrag fteUen, die

Geseyvorlage überErrickgtung ein es Scnates auf die Tage?:- ordnung zu seHen. Man nimmt an, daß der Antrag keinem Widerspruch begegnet und daß vieUeicht nur ein Zusas zu der Vorlage hmzugefügt wird, wonach dieselbe erst dann Geseßes- krafterlangt, wenn auch die iibrigen konstitutionellen Vor- lagen von der Nationalversammlung beschlossen sein werden. Demnach wiirde zunächst der Gcseßentmurf in Betreff der Ca- dres der Armee durchberaihen werden und die Vorlage über den Senat erst im Februar an die Reihe kommen.

_ Die Beerdigung Ledru- Rollins hat unter sehr großem Menschenandrang, aber ohne jeden Zwischenfakl statt- gefunden.

Spanien. Madrid, 4. Januar. (W.T.B.) Die Armee

* von Guipuzcoa und das dazu gehörige Floitengeschwader

hat fick) ebenfalls für Don Alfons als König von Spanien ausgesprochen. Es heißt, daß der Hrrzog von Sesto den Ober- befehl über die Nordarmee erhalten würde.

_ Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Bayonne vom 4. Januar txlegraphirt: Marschall Serrano wurde bei seiner Ankunft auf dem Bahnhofs vom Unterpräfrkien, vom General Pourcet und vom spanischen Konsul empfangen. Derselbe wird in Biarriß seinen Aufenthalt nehmen und sich von den politischen Angelegenheiten fern halten. _ In San Sebaßian wurde die Proklamirung des Prinzen Alfons zum König den Truppen

- durch die Obristen mit etheilt. Die Generale Loma und Blanco

hielten steh abseits. D 9 Bevölkerung verhielt fich gleichgültig. _ Dem klerikalen Pariser „Monde“zufolge,batD o n A lfons 1) lediglich aus Anlaß des Jahreswechsels ein Glückwunschsckzreiben an den Papst ?als seinen Pathen gerichtet, das von dem Leß- teren in eben dieser Eigenschaft telegraphisch beantwortet worden ist; irgend eine weitere Korrespondenz habe nicht ftattgefunden.

_ Von mehreren Pariser Abendblättern vom 4. d. M. werden Anzeichen mitgetheilt, aus denen fich auf_ Neigung der carlisti- schen Truppen zum AbfaU schließen laßt; bis jeth liegt indes; keine pofiiiv bestätigende, direkte bezüglickze Meldnng vor.

Italien. Rom, 31. Dezember. (Ii. N.) Se. Majestät der König machte vorgeßern der Kaiserin von Rußland seine Aufwartung in S. Remo, besuchte die Herzogin von Aosta und reiste Nachmiitags 2 Uhr wieder nach Rom ab. Er fand den Zustand der Gemahlin des Prinzen Amadeus bedeu- tend besser, als bei seinem leZten Besuche.

_ Dieser Tage haben unter dem Vorfiße des Prinzen Humbert die Berathungen über die Befestigung Roms

begonnen,

_ Italienische Blätter theilen nachträglich die Rede mit, in Welcher der Kriegs-Minister Ricotti die MOÜVL Feiner Nobelle zum Rekrutirungsgeseß entwickelt.

General Ricotti berechnet die aus der Durchführung des Gesetzes resultirende Ziffer der italienischcn Heeresmacbt auf nahezuzwei Mil- lionen Mann, Wovon jedoch die größere Hälfte auf den Landsturm, die „Territorialmiliz“ entfälli. Die von ihm angegebenen Zahlen find: stehendes Heer 550,000 Mann, mobile Miliz oder Landwehr 240,000 Mann, Territorialmiliz oder Landsiurm 1,190,000 Manx), ufammen1,980„000 Mann. Der Minister bezeichnet «doch die!?

iffern selbst nur als annähernde und die angegebene eeresstarke als auf dem Papier, 3 111010, stehend. „Dirie (Hsiammtstärke aus drm Papier _ fährt er fort _ würde man überdies erst in 20 Jah- ren erreickxu, nachdem eben so viele AlterSklassen dem vorx'4xschlage- nen Gesrße gemäß zur Llushebung grlangi wärrn. Um diE voxle Wirksamkeit des Gesetzes aber nicht auf so lange Zeit HinauSzuschix- den, so schlage ich bor, seinrn Bcstimmnngen Line riichw1rkeiide Kraft bis zur Altcrsklasie von 1842, der ersten, die in dem gceimgten Kö- nigreiche ausgehoben wurde, zu geben, Wir erbaltrn damit wfort zwölf Jahresklaffen des Landsturms in der Gesammtstärke von 400,000Mann.“

Vishrr war es im italienischenHeere gestattet, gegen Erlag einrr

Taxe von 600 Lire fick) gleich nach der LooSziehung aus der „Ersten Kategorie in die zweite“, das heißt aus dem stehenden Heer in die Landmebr verjeszen zu lasen. Diese Taxen flossen in die Militar- kasse und dienten zur Aufbesserung der Bezüge der Unteroffiziere und Reengagirien. In dem neuen Gesetze wird der fakultative Uebrririii aus dem stehenden Heere in die Landwehr aufgehoben, Jsdcr hat bei drr Heereskategorie zu r-crbleiben, der ihn das Loos zuweist. Um aber die Militärkasse für den Entgang der oben erwähnten Taxen zu ent- schädig-xn, soÜrn jeßt Alle, die bei drr Aushebung dureh das Loos oder aus Familienriickficbten gleich der Landwehr odrr dem Landsturme zugetbeilt Werden, eine Erst noch geseßlick) festzustellende Summe an die Militärkasse bezahlen, damit diese [estere dic Prämien für die Reengagirien und die Soldzulagen für die Unteroffiziere bestrriien könne, obne den Staatsscdaß mit neuen Angaben u belasten. Diese Taxe _ setzte der Ministcr erläuternd bci _ be icht bereits in der Schiveiz und trifft mit selzr Wenigen Ausnahmen jeden Bür- ger, drr den Militärdienst nicht persönlich leistet. Es ist auch nur grrrcls, das; derjenigr, Welcher, obschon dienstiiichiig, in Friedenszeiten nicht bci der Fahne zu sein braucht, chigstcns durch eine Geld- leistung zu drn Kosten der Landesveribkidigung beitrage“.

Türkei. Konstantinopel, 4. Januar. (W. T. B.) Die kaiserliche Bank hat auf 4,600,000 Pfd. der neuen Rente opiirt und die Option auf 7,400,000 Pfd. in SuSpenso be- lassen. Die Bank hat auch der Regierung eine Million auf 3 Monate unter Bedingnngen vorgeschoffen, welche einer Ver- zinsung von 16 Prozent entsprechen. _ Der Bericht der Unter- suchungskommisfton in der PodgoriHa-Angelegenbeit ist hier eingetroffen. Nack) demselben smd mehrere der Betheiligien zum Tode verurtheilt. _

Asien. Indien. _ vom 1. ds. tclcgraphiii:

„Shir Ali bat die Remcnstraiion des Bierkönigs bcaniivoriei. Er sa t, daß die politische Situation in Afghanistan sowie Yacnbs rebcÜißches Benehmen desscn Einsperrung nothwendig machten, Er schließt mit Betbcueruxigrn großer Freundschaft für die britisch Re- gierung. Der Maharad1chah von Travancora wird Calcutta in Kurzem besuchen. Die Birmanisckns Gesandtschaft wird am Sonnabend er- Wartei. Die in Cawnporx geführie Untersuchung iiber die Identität des angeblichcn Nana Sahib ist bccndigi und drr Bcricbt darüber vrröffrnilicht Worden, Darnach [ck8th drr Gefangknc Jumna Das; und ist angeblich aus Benares gebürtig. Die Aussagen von 27 ZEU- grn sowie die letvesenhrii von Mrrfmalen, der Altersmiirrschied Und überhaupt dic ganzr Erscheinung beweistn klar,_ daß er nicbt drr Nana ist. Scindia urtHeilie nach dem Umstande, daß der Gefangene 01an Säbcls erwähnt, dsn ihm der Nana vor dem Audbruck) drr MLUtLrLi geschenkt. Er scheint nnn zuzugeben, daß er irregcfubri worden sein mag.“

AUS Calcnita wird dcr „Times“

Die Nr.1des'„ Ceniral-Blaiis szr das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), Hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Vrrwaltttngsxache11_: Verwer- fungen von Außläudern aus dem Reichög_ebiete. ?) Munzwejcn: Uebcr- sicht iiber die Ausprägung von Rcichörnunzen. "Z) Handels- und Ge- Wcrchesen: Dispensation von ärziltcher Prufung. 4) _Zoll- und StcuerWefcn: Aenderungen in deniStande und den Befugnissen pren- ßiseber und bayerischer ZoÜ- und Gteuerstellen; Bekanntmachung, betr. die Cin- und Ausfuhr von Spielkartrn in Bayern. 5) Marine und Srbiffahrt: Qucxraniaine-Vorsck)rifien. 6) Postwesen: Postordnung vom 18. Dezember 1875; Erläuterungen zur neuen Postordnung; Bx- kannimachungem betr.: Umrecbnung ,der Packetporio-Tarifc m die Rcichsmarkwähruug; Eröffnung der Eisenbahn Meinmgen-Ebmhauseu (Schweinfurt). 7) Eisenbahnwesen: AUSrufen der Stationsnanmen und der Aufenthaltsdauer; An- und Abfahren der Versandtgnuter. 8) Konsulatrvescn: Exequatur-Ertheilung. 9) Personal -Verande- rungen :( : Ernennung.

_ Die Nr.1 des Armee -Veror"dnungs ; Blattes (her- ausgegeben vom Kriegs-Ministerium) enthalt: Ausfuhrung der durch den ReichS-M.ilitär-Etat für 1875 genehmxgien EtatSerhohrmgen. _ Schreiber der Inspektion der Jnfanierie-Schulen. _ inerrrchthelder für Unteroffiziere und Soldaten. _ AgffixhtsperYoxial bet den Jestrings- Gefängnissen. _ Wagen für die Getitlrclxetx er,Letchxnbeggwgniffen. _ Tagegelder-Kompcienz der Auditeure bei „Dienstreisen innerhalb ihres Geschäfts-Bezirks, _ Fonds zur Unterstutzung fur obere Roß- ärzte und zu Ausbülfen für den Hufbeschlchi _'Unterha'itungskosten- Beiträge für die Divisions-Bibliotheken. _ 3 rznrtgelder fur Soldaten- Frauen und Kinder.

_ Die Nrn. 25 u, 26 der „H droxzrapbischen Mitthei- lungen“ haben folgenden Inhalt: ie Expedition S. M. S. „Gez- zella“. Von den Kap Verdisxben Inseln bis zur. Kapstadt. (Mit einer Karte.) _ Hydrographtscbe Notizen uber einig; äfen und

lußmüudungen o". der Küste von Brasilien. __ D_re äfe_n von

aceio und Peruambuco und SégelanWeisung Fur die' iamsirung an der Ostküste von Brasilien und von Pernam uco bis Para. "_ Die Teifune in den Monaten Juli, AMR und September 1874 der Japan und China. _ Hafen Mio tw tara m der Mikaudam Bucht. _ Beschreibung des Hafens VzÜa ueba y Geli?) Ostküste von Spanien. _ Kleinere hydrographtsbe Not) eg. _ er testen Nuthmer ist der Titel und das Inhaltsverzei ms; fur 1874 bei- gege en.

Statiskisthe Nachrichten. Bei den 13 Standesämtern Berlins wurden im Monat November v. J. 3664 Geburten, 1282 Aufgeboie, 1270 Eheschlie- ßungen und 2138 Todesfälle registrirt, usammeu 8357 Akte, also für jedes Standesamt 643 Akte oder tägliéhz 22 älle. Am meisten be- schäftigt_waren die Standesämter Nr. 5, und 7, welche täglich durchschnittlich 39, resp. 32 und 36 Fälle zu registriren hatten.

"* Ju Bengalen find während des [8 ten Jahres 7227 Per- sonen an Schlangenbissen gestorben. ß

Kauft, Wisenschaft und Literatur.

Berlin. Die äußere Ausschmückung des Rathbanses soll nunmehr in Angriff genommen werden. Der Bildhauer Calandrelli iF mit der Anfertigung folgender Portraits betraut worden: für die 5 alkonbrüstung m der Jüdenstraße die der beiden Oberdürgermei“ter und Stadtverordneten- Vorsteher, unter deren Amtsführung der au des Rathhauses beschlossen resp. beendet worden ifi, d. l). die Ober- Vürgermeisier Krausnick und Seydel uud Stadiverordneteu-Vorstebér Fädndrich und Kochhann; [är die Risalite die Porträts von Fichte, Hegel, Schadow, Rauch, Cornelius, Schlüter, Schinkel, Felix Men- delssohn, Alexander und Wilhelm v. Humboldt, v. Wrangel, v. Hin- ckcldey, Böckh, Schleiermacher, Gebrüder Grimm, Hetty und Grafe; für die Balkonbrüstung in der Könixsstraßc die Portrais von Jahn, Jffland, Beuth, Spener, DiesterWeg, Moses Mendelssohn, Borsig, Chodorieczki, Kornmeffer, Streit, HoÜmann, Bärwald, Schigdler, Wadczeck, Goßkowsky, Lenné und Häcker, und für die'Ratbhaus1traße Matthias, Buchholzer, Steinbacher und Reinbeck.

_ Wie telégraplyich) gemoldei wird, ist der Afrikareisende, Haupt- mann Alexander v. Homeyer, am Montag, den 28. Dezember, nach fckwchrer Ueberfahrt Wohlbebaltcn in Lissabon eixigstroffen.

_ In der Nacht vom 1. zum 2. d. M. starb schnell und rin- Zwariei der Professor der alten Sprachen Hofrath Nipperdey m ena.

_ Die Naturwissenschaft kennt schon seit längerer Zsit Pflan- zcn, ive1_ch€ sich von tbierischenK-erern nähren d. l). solchx, die ihieri1che Stoffe als NahrungSmitiel in fick) aufzunrhmrn vermo- . gen. Dic deut1chen Botaniker B. Stein und E. Cohn haben Beob- achtungen über zwei Wasssrpflanzen dieser Art, die in Deuischlqnd bLimisch sind, angestellt, Von denen diE ein? Utrizxu1arja 7111Z'8'118 “eine besonders merkwürdige Organisation Hat. Cs iii, wie wir 9mem_Ar- tikel der „Köln, Ztg.“ entnehmen, ein struppiY-s, kleines Gewachs, Welches an dcn Blättern kleine Schläuche oder 5 lasen bis zur Erbsen- größe trägt. Den Zweck diescr Blasen wußte mau fruher nicht zu deuten; man glaubte, daß fie höchstrns als gelegéniltckze Schw1mm- apparaie dienikn; es hat sick) durch Cohns Untersuchungen" herausge- stellt das; ste Fangapparate, und zivar Fangapparqtr bon hochst merk- würdiger Konstruktion sind. Jede Blase besißt eme große, „centrcxle, mit Wasser gefüllte Höhle _ die Magenböhle _ und an ihr 81116 kleinere, nach vorn und außen mündende Mundhöhle. Nqch rrntcn ist diese Mundhöhle durch einen bufexsenförmigen Wulst. die Kmnlade, begrenzt. Von oben hängt gegen die Kinnlade eine Art von Vorbgng heräb, welcher unten einen halbkreisförmigen Saum hat; er winde dem Gaumensegel eines menschlichc'n Mundes entsprechen. Die Wande der Blase sind leicht gespannt imd üben (1le das in ihr entbaktene Wasser einen Druck (zus, und diejcr Druck Pre rdas Gaumeniegelgegen die Kinnlade, so daß es wie ein. Ventil wir t. Von außen mzck) mrien kinn mau dasselbe leicht aufheben, um in die Mundhöhle eiunzudrtn- gen; d-.-nkt man sich aber, daß Jemand von innen dagegen druckt,_ io legt es sick) nur immer fester gegcn dis Kinnladc und öffnet sich ntchi. Kleine Kolbenbaare kleiden die Mundhöhle _aus; [[)re _S_cheifelzru_2n lösen sick) zu einem Schleim auf, und es scheint, da); dte1er Schleim einen Köder bildet, Welcher die klcinen Wasserthrere anlockr, das Gaumenfegel aufzuheben und in die Höhle einzudringen. Einmal eingetreten, sind sie hoffnun slos gefangen. Sie kreisen m der Magen- böhle umher ohne sie verlasiien zu können, bis zu ihrrm Tode, Kul- tivirt man eine Utriknlaria in thierfreiem Wassrr, fo tragt ste nur leere Blasmr; seist mcm sir dann iti ein Wasscr, Wslrbes von“ den allverbrcitetrn kleincn Organismen, WasserLöbey, Angurslula,"Muckrn- larvcn, Rädertbierchen, rothen Maiden, Infuwrten ?(. bevolkert ist, so findet man nach einigrn Stunden in den meisten Blasen em dder mehrrrr Exemplare derselben, es vsrirren fich sogar mchtkblo-sThtere, sondrrn auch Lllgcu hinrin, kleine Pflatizen, Welche zeitwrclrg oder während ihres ganzen Lebcns selbständige Bewegung „bkirßen." Ob die Pflanze alis diefe [cbrndcn Wesen frißt, ist noch nicht genugrnd festgestellt; aber es ist um so wahrscheinlicher, daß „fie es ibut, weil die Utrikularia eben so wir die Aldrdvanda ggr keine" Wurzeanbe- stßk, also von vorn herein auf außergewöhnliche ErnahrungSweUe-t- ungewissen ist.

Genwrbs und Handel.

8an Beschluß der Sarbvsrständigen-Kommiffion der Berliner Börse werden folgende Effekien fortan mitDividende1is_ch§3inen gebafn- delt; Albrec'htEbahn vom 1. Januar 1875. AUÜLJU'TLY-UZ vom 1. JANUAR 1875 mit Dividendenschriwper 1874, Bomecbe Westbahn vom 1. Januar 1875 mit Juli-Coupon 1875, Brest- Grajewo vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1875. Vrest-Kiew vom 1. Januar 1875 mit Dividendensckyem per 1874. Dux-Vodcnback) Vom 1. Januar 1875 mit Dividmdenfchem resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Elisabetb-Westbahn vom 1; Januar 1875 mit Dividsndenschsm resp. ZmScoupoy per_ 1. Jult 1875. Franz-Joseph- vom 1. Januar 1875_uz1t DlVldenden- schein resp. Zinöcoupon per 1. Juli 1875. Galtzter vorn.]. Ja- nuar 1875 mit Dividendrnschrin resp. ZmScouvoxiper „1.'JU[1 1875. KaschaU-Oderberg vom 1. Januar 1875 niit Drvrdcndenscbem resp Zinscoupon per 1. Juli 1875. Kronprrnz-Rudolf- voni ]. Januar 1875 mit Dividendenschein rew. Zmöcoupons per 1. Init 1875. Oester. Staatsbahn vom 1. Januar 1875_ Mit Dr- vidcndenschcin per 1. Juli 1875. Oesterr. Nordwest Lit. .4. Vom 1. Januar 1875 mit Coupon psr 1. Juli 1875, Oesterr. Noridwe st Lit. 8. vom 1, Juli 1874 mit Dividendenschem pro_ _1. Juli 1875. Schweizer Union Vom 1. Januar 1875_ ohne Dividrndenschettie. Schiveizer Wesi- vom 1. Januar 1875 mii Dividendenjchezn Nr. 4. Turnau-Prag vom 1. Januar 1875 uni Dividrndemckwm Nr. 4. WarscHaU-Terespol vom 1. Oktober 1874 Mit Cqupon per 1. April1875, aber excl. Sup-Divrd. per 1874. Engltsch_e Wechs12rbank, 3 Pfd. Sterl. _vom 1. Janyar 1875 mri Dividendenschein Nr. 3. Oesterreichische Kredit vom 1, Ja- nuar 1875 mit Super-Dividendenfcbein pro 1874. Prtersbrirg er DiSContobank vom 1. Januar 1875 mit Suprr-Diwdenschn pro 1854. Petersburger Intern. Baird vom 1. Januar 1875 excl. Abfrblagödioidende, aber incl. Superdwtdende pro. 1874. War- schauer Cmmerzbank, 1. Januar 1875 mit onrdendenfcbern pro 1874. Warschauer DiZcontobanY, 1. Janyar 1875 nut ab- gestemp. Dividendenscbein pro 1874. Wieder Untonbank, 1. Ja- nuar 1875 mit nbgcstemp. Dividendensrhem pro 1874.

_ Die Vaterländische Lebensversick)erungs-Aktien Gesellschaft zu Elberfeld hat vom _1. Janyar d. J. an ren Versicherten wesentliche Erleichterungen gewahrt, die m_ dem betre en- den, in dem heutigen Oexfentlicbeu Anzeiger dieser Zeitung abgedruck- ten Inserate zusammenge teilt find. . .

_ Für den Wechselverkehr mit Denticbland bat die Wiener Börsenkammer angeordnet: Die Nottrung' im Hours- blatte gilt vom 2. Januar an für 100 Mark deutsche Rei swahrung für Berlin, BreSlau und Frankf'zxri. Wechsel auf deuts e' Plätze mit AUSnahme Bayerns und Wurtiembergs, abxu als Retcbsm zu lauten. Für leßiere können Wechsel in etchömark oder süd- deuts en Gulden, davon 7 = 12 Retchömark, ausgestellt sem, und gilt dre CourSnotiz für Fl. 100 s. W, E b

London, 4. Januar. (W. T. B.) Der Strike der *in en- arbeiter im südlichen Wales hat nicht die DimenxcoW. ...-Z: nommen, welche die erfte Meldung vom 2. d. erwarten [[Lß.

Flvei der bedeutenderen Kohlengmben in Süd-Waleö ist die Arbeit