1831 / 30 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 30 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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personen in der Versammlung- erscheitcktt_und„fix„zu_xn Auseinan- dergehen auffordern, und vkertens“ haben die anwesenden Perso, nen-dann noch das Recht, 15 Msnucen zusammen zu bleiben. Ich habe mich egen keinen dieser Punkte vergangen; ich bin dessen nicht ange lage“ worden, und im VerhaftsbeYehx steht keine Sylbe davon. Ja, zu den Punkten meiner _ nklagen gehört sogar der, daß ich „mir alle Mühe gegeben, habe, das Volk zum Gehorsam gegendie Verordnungen der Regierung auf- zufordern.“ -- Nach fruchtlosen Einwendungen entschloß sch Herr O'Connell zuleßt, seinerseits eine Bürgsébafc von 1000 Pfd. und 2 Bürgen jeden für 500 Pfd., zu stellen.“

Darauf stellten auch die HerrenBarretc, Steele und Lawleß

die von ihnen verlangten geringeren Bürgschaften,» Als Jerk O'Connekl fich aus seiner Wohnung nach dem Polizei-

mt begab, folgten ihm Hunderte von Menschen mic lauren Beifallsbezeugumgen. Sobald seine Verhaftung bekannter ward, sammelte fich gietch eine unzählbare MensMUm-affe Um das Polizei-Amt und füllte die nahe liegendenKStMßx-n dergestalt an, daß alle Verbindung unterbrochen way. Bei seiner Rückkehr von der Behörde srmthte er das Volk, ru- hig nach Hause „zu gehen und fich fest überzeugt zu halcc-n, Daß es seinen Feéndeu nicht geléxng-soklc, die Aufiösrmg der Union zu verhindern.

Nie'deklande.

Aus dém ?aag, 24. Jan. Aus London verwchmeu wir, daß der da 21ij in besonderer Mission befindliche Nie.- derländische Gesandte (Baron van Zuylen van Nyeveldt) Ick zur Rückreise bereit halte, indem "(*-ie Belgischen A;;gelc- genheiten binnen kurzem ganz ausgeglichen seyn wx'xrden.

Aus Vließéngen wird gemeldet, daß bereiks am Taqe Her Eröffnung der Scheide zwei Britische Kauffahrcei-Schiffe von dort die Schelde hinauf gesegelt sind.

Am 17ten d. M. haben einige Znsurgenten in Lacks-

“Geskel die Brabanter Fahne aufgesteckt. Genexal Borse! lceß

sie jedoch bald wieder herunternehmen. Am 191011 ließen sie ßch aberwals auf diesem Punkte sehen und feuerten auf eine Holländijche Patrouille. Seitdem haben ße *sich jedoch nach Lommel ganz Und gar zurückgezogen.

*Preis f el , 24. Jan. Auch am gestrigen Sonntage fand eine Sißung im Kongresse statt. Es wurde wiederum eine politische ErklärunZ von angeblich 20,000 Eémvohnekn des Großherzogthums“ uxemburg vorgelegt, dje gegen jedes diplo- „maciseheArrangement fich aussprachxn, modurch tyre Pro- vin von Belgien getrennt werden "würde. Die Riederlchmg die es Aktenstückes ins Archiv wurde von folgender Eckzä- Mng begleitet: „Zn Erwägung, daß bereits früher von: Kongresse entschiedM worden, daß Luxxmburg cinen int-egri- xenden Theil von Belgien ausmache , befiehlt dcr Kongreß die Deponirung dieser Aktenstücke des Patriortsmus.“ -- Der Graf v; Aerscbot, Mitglied des diplomatischen Co- mité, erschien jetzt und sagte, daß er Dem Kongresse eine wich- :ige Mittheilung zu machen habe. Das tiefsxe Stillschweigen Herrscbte, alsder Graf die Rednerbühne bestieg und folgende zwei Schreiben vorlas: _

1) An den Grafen von Aerschoc. „Brüssél, 23. Jan. 1831.-

Da der National-Kon reß in seiner Wxisheit ffir ange,- messen befunden hat, die egierung Sr. Majestät des Kö.- nigs der Franzosen, dessen Gefinnungen“ der Theilnahme und deszWohlwollens für Belgien ihm sehr wohl bekannx smd, umRatß Zu fragen , so beetle ich mich, “Ihnen von einer Depesche, ie ich, so eben von Sr. Excelxen-z dem. Hrn. Gra- Fen Schastiani erhalte,.Mitbheélungzu-machen. Genehmigen Sie U. s. , w. __ * (gez.) Bresso n,“

- 2) An Herrn Bressem.

- "„Paris, 217Jan. 1831.

Win Herr !- Die'LageBelgiens hat von neuem djeAuf- mexksqueic dxs Königs undSeinesRathes auf sich gezo- Jen. Nach emex reiflichen Un'tersuchung-alker |ck daran

nüpfenden polinschen Fragen bin ich beauftragt worden, Sie auf unumwundene und genaue Weise mit den Abstehten der Königl. Regierung bekannt 11 machen. Sie wird zu kei- ner Vereinigung Belgiens mtc rankreich ihre Zustimmung geben;“fiexwird “dee “Krone für den Herzog von Nemours auch*dann,n1cht annehmen, * wenn se ihm selbst vom Kongresse an eboren werden sollte. "“Die Regierung Sr. Majestät w rde in der Erwählung des' Hexzogs von Leuchten,- derg eine *Combingtton der Art- erkennen, .die geeignet wäre, die Ruhe, Frankreichs zu stören. Wir haben nicht

U? AWM,- „de'r Freweitr'ZQek ' Belgier in der Erwäh-z „_ „Vließingen eingelaufenwären, nur noch 5 odxr. 6 |ck dort

lung'*ihres Souverains' auch _,kt'mxr den geringsten.?[bbruch thun zu wollen, allein wir machen. .auch" von unserm, Rechte

Gebrauch71npem wir auf das föunlichfte erkläxen, daß wer *"

dre Erwählungxdxs, Herzogs von Leuchtenberg nicht anerken- nxn werden. Unbezweifelc werden die Mächte ihrerseits zu dteser Anxrkennung wenig geneigt seyn; was uns betrifft, so werden war „„zu unjerer Weigeruag nur durch Staaxs-Gründe bewogen, denen Allss „weichen muß, sobald fie keines Menschexn Rcchce Mr_lelzen. Die Nachbar1chafc Belgiens, die Theil- nahmx, dte dessen Einwohner Sr. Majestät" einfiößen," der Wunsch , den wir hegen , mit denselben die Verhältnisse der mnigsten und unveränder11chsken Freundschaft zu_ bewahren, legen uns die Pflicht auf, uns offen gegen ein Volk zu er- klären , das wir awcen und lieben. Keine Gesinnung, die den Herzog von Leuchtenberg und dessen Familie, die__wir wekgr als irgend Jemand ehren , verletzen Könnte, hat mit dtejer Handlung der Politik etwas gemein; die Regierung des Königs wird einzig und allein von der Liebe zum innern und äußern Fkieden geleitet. Sie smd ermächtigt, m. H. eéne offizielle Mßrtlwtlung von diejem Beschlusse der König!. ngierung mic Yerjenigen Offenheic und Schicklichkeit zu ma- chen, welche diejxlbx immer in ihren Beziehungen zu Belgien zu beobachten wÜnWt. Empfangen Sie,- m. H., die Verfi- cherung mekner ausZezcichnecen Achtung. & (gez.) Horaz Sebaskéani. Für Eleicblamende Abschreft: (gez.) Bresson.“

Die Vorkesung dieses [EHWOU Schrsébens verursachte in der Versammlung d;.“n lautesten und wiederholten Ausdruck des Unwallens- Cine Scin-ime verrlangce den Druck, mehrere andere widerseßten sich, jedoch. Hr. Lebeau sagte: „Ich forßcre den Druch, damit es konstacirt werde, daß die Frau- zöfi1che Regierung den Grundsaß der freien Erwählung eines Königs verläugnet. Ick verlange außerdem, daß im Proto- koll verzeichnet werde, der Kongreß sey es.,nichc,- der die er- theiiren Rathschläge verlangt habe.“ Herr Devaux unter- stükzce die erste dieser- Forderungen: „Nichts“ anderes“, sagte er, „als Emmischung ist es, wenn man sch weigert, unsern „König anzuekkennen.“ Herr Ioccrand äußerte: „Sie ha- ben alle bemerkt, daß die Note des Hrn. Sebastians dle Reg 1 e- rungdesKöniqsderFranzosensprechen,läßt..Wirwissm, daß unter decken Worten da 6 M i n 1 sie ri um zu verstehen ist. Es ist dies ein Grundsaß, der in Frankreich eben so wenig, bestritten wird, als e“:? es bei unswerden soll, sobald unsere mne Ver- fassung ms Leben getreten seyn ward. Nun wohlan,'meiue Herren, diese "Regierung des Königs, die damit droht, uns nicht a:“wrkennen zu wollen, wird vielleicht binnen heute :md oktnx'gen „Wochen nicht mehr vorhanden seyn. Vielleicht schon binnen einigen Tagen werden andere Minister" diese Regékrung des Königs bilden. Das, was zwischen Hrn. Se- bastéaaxi und uns vosgeht, wird vielleicht, diese Veränderung beschle'unigen. Uccyciien Sie nun, ob wohl das Inter- esse Bekgiens der WUiUung eines Kabinetces aufgeopfert

wexden soll, das vielléicht eben Dieser Meinung halber binnen

einxqen Tagen aufgelöst skyn wird.“ Hr. v. Robaulxxsagce: „Mir schetnr die cben vernommene Mittheilung aus Paris mit dem seltsamen Manifest zusammenzuhängcn, das wir vor eénigcn Tagen in dyn Zeitungen gelesen haben. Verbergen wir es uns nicht, m. H., ,durch seine Einflüsterungen, durch seine unter der hcuchlertschen Maske einer vorgeblichen Freund- schaft versteckten Ausschließungen will uns das Franzdfische Kabinet zu der Erwählung des Prinzen von Oranien bewe- et'c. Ludwig Philipp und seine Minister wollen un- ?ere Vernichtung als Volk; ste wollen uns dem Des- porismus und dem Bürgerkrieg wz'eder zuführen. Ich procestire darum auf das lauteste gegen eine so schäub- liche Jncervention. Das Belgische „Volk wird meine. Ansicht theilen.“ (Lauter Beifall , auch von den Tribunen.) Man wollte darauf den Bericht über die Bittschriften wieder be- ginnen lassen; die Unordnunß und die Aufresgung .der Ver- sammlung waren.]edoch so groß, daß man be chloß, aussin;

ander zu" gehen, ohne für“ heutq etwas Weiteres vorzunthen. .

Die provisorische Regierung hat angeordnet, daß oa-

" Luxemburger Trappen-Corps, deffenZahl „auf 500 Mann ge-

bracht werden soll, seine" Equips'run , mit Ausnahme der Waffen, aus den Erzeugnissen des roßherxogthums erhal-

ten soll, und. zwar sollen dazu 25,000. Gulden aus," dem

Staats-Schaße gezahlt werden. _ Im Theater „de [a.Mo-m1aie“-wurde gestern Abend die

Büste des Herzogs von Leuchxenbe'r bekränzc und die von ,

ZkZ-errn Campenhouc komponirte „' eauharnaise“ gesungen. uch in mehreren hieffgen Kaffeehäusern snd'bereits ähnliche “Feierlichkeiten vorgenommen worden. _ _

Aus Antwerpen wérd.geschrieben, daß von den 50 Kauffahrteésckziffen, die seit der Spcrrung der Scheide in

. "_“ “".-Beilage

* gerückt.

25-1" _ Beilage Zur Allgemwnen Preußischen Staats-Zeitung 5/16“ 30."

befänden , da die übrigen bereitsfrüher nach Ostendez Dün- kirchen oder Rotterdam abgegangen seyen. Die Fretgebung der Schifffahrt werde demnach wenig Nutze): bringen , wäh- xend die Holländer den Vortheil hätten , in Folge Her De- blokirung Mastrichcs diese Festung neu verprovtannren zu können. * ,

De*ucschland.

Hannover, 25."_Ianuar. Die hiesigen Nachrich- ten melden: Seine Königliche Hoheét_ der Herzo . voy Cambridge trafen, nachdem Höchskfie „rowohl m Lenbxch als in Nordheém Deputationen des Magtstratsunp der BUr- gerschaft angenommen, letzten Donnerstag Abend m Weende bei Göttingen. ein. Am Freitag Morgen wyrden Se. Kö- migl. Hoheit von einer Deputation des Magtstrats und der

Bürgerschaft ersucht, die Stadt mit Ihrer Gegenwart .zu_

erfreuen, und begaben Se. Königl. Hoheit noch atx dem1elben Tage Mittags 12 Uhr fiel) nach Göttingen. Die Truppen waren vom Thore bis zum Concilienhame aufgestellt und em- pfingen, gemeinschaftlich mit den Bürgern der Stadt, welche sich zahlreich am Thore_ versammelt hatten, _den hochgeltebcen Fürsten mit einem jubelnden Lebehoch. Em Gle1ches war

vörderst die Truppen vor sich vorbei dcfiliren ltcßen und

sodann in dem Conc-iléenhause Deputationen des aka-.

demischen Senats, des Magistrats, der Scadc-Geistlich- keit und einer großen Zahl von Bürgern zy“ em- pfangen und aus den Händen der Leßtern eme ehrxurchts-

Göttingen er,!euchtet. -- Am Sonnabend den 22sken bega-

ben Se. Königl. Hoheit sich über Dransfeld nach Münden, ?

und geruhcten daselbst ebenf_alls eine Dßptzxacévtz des IJYagi- strats und der Bürgerschaft, jo wie auch das m Munde:: zugam-

mengekommenen Vorsteher und Bauermcistcr der umliegenden * Dörfer, u empfangen. Am Sonnabend Abend kehrten Se. ;

Königl. ohen" nact) Weende zurück.. Die Bürgerjchaft _der Stadt Göttingen brachteSr. Kömgl. Hohm am Abende nach Weende eine Musik und ein Lebeyoch, welches von Hdchstdemselben huldvou aufgenommen wurde. -- Aw Sonn; tage den 23|en war in allen Kirchen dxr Stadthdtcuxgen auf Befehl Sr. Königl. Hoheit ein feterlicher Got-ccsdtenst angeordnet, um dem Allerhöchsten zu danken , daß dte gesalz- liche Ordnung in der Stadt wuder hergestellt worden. Se. Königl. Hoheit wohnten dem Gotteßdtcnste in der „Jakobi-Kirche bei, in welcher von dem Supermtendentey unh Univerftcäcs-Prediger Ruperti eine dem Zwecke dieser Mehl:- chen Feier angemessene würdevolle Predtgt gxhalten wurde. Beim Ausgange aus der Kirche nach beendtgtxm Gottes- dienste wurden Se. K. H. an der Thüy und_ aus d'cm Wege nach Ihrem Wagen von einer An ahl junger festltch geklet- deter Mädchen empfangen, welche Ihnen Blumen überwach- ten. Se. K. . verließen darauf die Stadt, um hre Rei]: weiter nach sterode, Clausthal, Goslar qnd tldeshelm fortzusetzen, und find gestern Nachts in hsesiger Restdenz wieder eingetroffen. . , . _ Sz. Excellenz der Staats; und Kabmets-thster Fret- herr von Stralenheim und der Geheime Kabinets-Ra'th Hop- penstedt snd von Göttingen hierher zurückgekehrt. . Vorgestern sind zwei Schwadronendes Garde-Husaren- Regiments und ein Bataillon der Gardx-Jäger, so wie gestern ein,: Batterie Fuß-Artillerle, von Göttmgen hier wteder ein-

Kassel, 9. Jan. (Fortsetzung nnd Schluß der in Nr. 22 dieser Zeimng abgebrochenen Verfassungs-Urkunde für Kurhessen.) .

Eélfter Abschnitt. Boy dem Staatshaushaltc. §. 139. Zum“ Staatsvermdgmgchdren vornehmlich die bis er bei den ?inan - und anderxn Staatsbehdrden verwalteten v er nach cho gter Feststellun dteses Vermögens zur Staats-Vcrwal- tun 1“: ergebenden Geb udx, Doxnanial- (Kamm'cr-)“Gütcr und Gef ne, Forsie, Jagden, F-tschereten, Berge, Hütten- und „Sqlz- Werke, auch Fabriken, nutzbare Ne altctx und Rechte, Kapttahen und sonstige Werthgcgcnüände, we che, threr Natur und Bestm- man nach, als Staatsgut zu betrachxen smd,“ oder aus Mttteln des taates oder zum Staats-Vcrmögcn erworben seyn werdcn. --.§.140. Das Staats-Vermögen soll vollßändig verzeichnet und hierbei, is wie bei dessen näherer Fcüstellung, der Inhalt der- jenigen Bere nbarungcn mit .zum Grunde gelegt werden, welche

volleAdresse anzumhmen geruhten, Se. Königi. Hoheit ,' scinchxgécrung hcimgcfa

besuchten- héerauf noch das neue Anatomie-Gebäude 11t1dkehx- ; ten dann .nack) Weende zurück. Am Abend war dee Sta.:t ;

hmséchtlick) dcr SoundernngedesStaats-Vermdgens vom, Fideé- kommrß-Verm39en dcs Kur ursUtchen Hauses, so wie hinschtléch dcs Bedarfes fur den Knrfurülechen Hof, mit den dermalen ver- sammeltcxt Landständen getroffen smd ,und hiermit unter den Schutz dteser Vcrfaffyng gesellt werden. -- H. 141. Für den' in der betreffenden Vercmbarung festigeseytetx Bedarf“ des Kurfürßlé- chen Hofes an Geld und Natura tenßblctben die dazu durch die- selbe vorbehaltenen Domänen und Gefalle auf immer bestimmt. Diese werden aber deffenqueachtet aychZrner Hure!) die Staats-Fénanz- behörden ganz „so, wee Has t'xbrtge omantal-Vermögen, verwaltet; dercn Ertrag fitxßt m H:: Staatskasse, und hinsichtlich ihrer Veräu- ßerung fkndcn dre Beüemmunqcn des folgenden §. ebc-n wohl Anwen- dung.. - §. 142. Dgs Staats-Vcrmögen ist fiets in seinen we- sextthcbcn Bcstandthctlen zu erhalten und kann daher ohne Ein- wxllegung der Stände wedex durch_Veräußerung vermindert, noch wtt Schulden odcr sonsi cmcr bleebendcn_La| beschwert werden.. Unter dem Veräußcrungs-Berboxc gber smd diexent'gen Verände- rungen ntcht begriffen, wclche bet cm elnen Bestßungcn zur Be: förderunÉ dcr Landeskultur, odcr son ur Wohlfahrt dcs Staa- tes und ntfernungwahrgcnommcncr achtheélc,- durch Verkauf- AuItausM Vercrblcxhung, Avlßsung oycr Umwandlun in sän- dtge Nentcn, oder 111 Folge etnes gcrtchtlichen Urthcé?cs, noth- wendtg oder gut befunden werden sollten. Der Erlös und über: haupt alles Aufkommen aus veräußerten Bcffyungen dieser Art“

bei dem Cchilienhause der Fall wo Sc König! Hoheit zu- ? muß jederzeit wieder zum Grundstock geschlagen und sobald als 4 , . .

thunléci) zur Erwerbung neuer Bcséhungen, oder auch zur Ver.- beffcrung Der vorhandenen Domamcn und Erhöhung ihres Ertra- ges verwendet wcyden, worüber demnächst den Landständsn oder dxrenAuZschuffe eme genaue Nachwetsung Leschieht. Auch déc kunfttg hcemfa_llcndcn Lehen werden, zum Staatsgute gehören. Gletcbwohl blccbt der Nchnt berechtegt, die während der Dauer

_, enenLchcn a,n Gltedex desKurfürüléchcn Hauses oder der Hesnschen (ehewals_rerchsunmettclbaren, Althcss- schen und SchauWurgtschcn)Ntttcr1chaft, oder zur Belohnung von kundhar ausgezetchnctcn Yerdtenstcn um dcn Staat, wieder zu verlethckn. -- §. 14:5. Dee Stc'jndc haben für Aufbringun des Zrdxntltckxcn und außerordentltchen Staaxsbedarfs', so wet die ubrtgcn Fyülfsnuttel zu dessen Deckung mcht hinreichen, durch

; Vcrwillégung von Abgaben zu sorgen. Ohne landüändéscbe Be-

wr'xlégung “kann _vom Jahre 1%.“31' atx weder in Kriegs": noch in Freedenözccten tone dtrekte oder tndtrjekte Steuer, so wenig als ergend ctnxsomt e„Landes-Ab abc, ste habe Namen, Welchen ße

"wolle, ausgeschrie on oder erho en wcrden, vorbehaltlich der Ein-

ziehun aller Steuern und anderzer Landcs-Einkünfte von den Vorm rext, anch unbeschadet dcr'th §. 160 enthaltenen vortäus- gcn Bcsttmmung. »- §; 141. Dte VerwittjgunY des ordentlichea StagtSbcdaxch erfolgt m der Ncgcl für dee n chüen drei Jahre. Es tik zu dtcsem Zwecke der Stände-Versammlung der Voran- schlag, wchlchcr dtc Etnmxbmxn und Ausgqbetx für diese Jahre m_tt„ thunltchüer Vollstänxegkett und_ Gcnautgketx enxhaltetr muß, thteg vorzulegen. Zuglctck) muß dre Nothwxndtgkctt oder : tchkctt. der zu machenden Ausgaben nachßewwfen, das Bedürfn

her vorgcschlagcncn Abgaben , guter we cher Benennung solche xrgend vorkqmmxn mögen, gezetgt, auch von den betreffenden Behörden thjemge Auskunft u,nd Nachwetsung aus den Belegen, Akten, Buchcrn und Literalten gegeben werden, welche die

Stände in dieser Bezécbun zu begehren fich veranlaßt se-'

hen könnten. Ueber die - erwepdung des dem Kurfürß- laben Hofe aus den Domanial-Emkünften uko„mmenden Be- trages (s. „8. 14.1) findet jedo kemerlei Na wetsung ßatt. - -- Z. 145. Ueber die möglich be c Art der Aufbringung und Ver- thetlutzg der für den ermittelten Stqatsbedarf neben den übri- ZM Eznnahmc-Quellen noch erforderltchen Abgaben-Beträäe ba- en dee Landftände, na vorgängiger Prü un ,der desha von der Staatsre ierun ge chebenen oder na Yesinden weiter zu begehrcnden arsch äge, die geeigneten Be chl sse zu nehmen. -- §. 146. In den Ausschreiben und Verqrdnungen, wclche Steuern und andere Abgaben betreffen, soll dte landüändtsche Verwiai- YM besonders erwähnt seyn, ohne welche weder die Erheber znr inYorderunY che tigt,“ noclT die fiichti n zur Entrichtung fchuldig sin. ;- . 147. De Au raägen J . Staatsbedarf, mso xn sc'e ni t aus ckuch , .loß fur einen vor- übergehenden und min erre cbten “Zweck be _immt waren, dür- fen nach Ablauf der Verwilligungs- eit noch sechs Monate ou erhoben werden wenn etwa die Zu durch außerordentliche Ereignisse “geh ndert ,oder die Stände-Ver- „sammlungv aufgelöst isi, ebe ein neueS-Fina ß-GYH u Stanhe kommt, v er wenn die in dieser Hénsfcht ndt ige ef in_ßqabme der Landstände sich verizögert. erse fechs Monate werden_1edocb in dicneuc Fénanz-Per ode eingerechnet. - §. 148. Für diejenigen

Grundstücke,1vclchc früherhén als exemte Güter, oder sonst we-

gcn ihrer besonderen Ver ältnésse met keiner, oder mit einer ge- réngerxn als der gcwöhn üben Grundskcucr belxgt waren, wer- den dre geschlichen Vorschriften wegen Yer btshcrtgctz Exem- tcn-Steuer, und beziehungsweise -der fur die Erblethc- und der letchcn hesondcrs elastetcn Güter bßsher gesetzliche Zyftand, so ange herbehalten, bis die, nach ltchkcit zu beschlxuntgende, glcichmäßtge-Befteucrung, un-txr Zus erung einer angemessenen

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