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,_Gr_oßbritanien und Irxand.
London,- 26. Febr. Se. .Majestäc haben den Baro;-
mts W Hounskon, Eduard Barnes und John Byng das G'fvßkreUz des Bach-Ordens ertheilt.
DersCourier erwähnt des in Niederländischen Blättern mitgethellken Auszuges aus dem Londoner Protokoll vom 27. Jan. (s. Staats-Zoitung Nr. 62) und bemerkt dabei: „Das Protokoll vom 27sken, das sich auf die öffentlichen Schulden - Hollands und Belgiens beziehk, ist, was auch die Bewegungs-
xünde derer gewesen seyn mögen," die es unterzeichneten -- awxdoda'ß? diese Gründe gut waren, daran zweifeln wir nicht - ganz-dazu geeignet, große Aufregun in Belgien zu veran- kassen ; wir werden' daher nicht im *.»indesten dur'cl) den Kom-
Mntar überrascht, Mt: der Courvéer des Pays-Bas, Vas- amtlkcbe Belgische „Blatt, zu diesem Aktsnstücke liefert. Nack) Allem, was wir bis jskzt sahen, und namentlich nach den lekzken Erklärungen des Franzößschen Kabineks, is: es „Faskunmöglich, daß Frankreich seine Stimme zur gewalxsamen Vollziehung der Bestimmungen des Protokolls geben wsrde; Ugend ein Versuch aLso, diese Vol'lzéshung ohne Frawkrcici) beißirken zu wollen, dürfte lcicHt dem Frieden Europas Unch- kheilig werden, ja ihn vielleicht gänzlich stören. -- Schwer xu „erkläven ist es, wie Man verlangen kann, daß die Belgier die Häüte, der ganzen Schuld odsr nock) Mehr bezahlen sol- km, wenn man berückfichtégc, daß die ursprüngliche Hollän-
dische'Schuld, vor 0er Vereinigung mit Belgien, 47,945,000-
* MMD“ Belgische "nur 2,287,766 Pfd. und*bei seit der Union koytrahirte Schuld 13,972,000 Pfd. betrug. Viel- kdiäzt könnte man dagegen einwenden, daß die' Theilung der Schu1den-Zahlung das verhältnißmäßige Vermögen der Ein- Mkv, *baffrtj auf Fruchtbarkeit des Bodens und Fabrik- . “ ' e““,x-erwvgexn werden, und daß mithin, in der Voraus“; , kuns„_„.eines-VorranSes-“dev' Beißker, was kommer'i-eUeMund WMWorthéike“? e*trésfft, Leßtkren: eénex'grdß'ere _ ahnldem & "giti!!!“ ' mußeez' ab'er auch““in dieser Vorausseßtxng, .* “ “Wléch- richtég wäre, was ste“ aber nichc (sk, htm Jener Einwand tmr aufxdlena-chsdec Uuéon konträhir'te Schu d hezogen werden , nicht aber auf die vor der Union WMMMY Uebxigens kann uns nur der Sinn für Gerech- -Mt-kdaxt§ H.;:we en, in diesemeinzelnen Fall den Einwür-
“' *d'ekBélgier eizußimmen, denn in anderen Fälken haben keinen so-lchen*“Mangel an Höflichkeéx und Achkung gegen England gezeigk, daß wir eben nicht geneigt find, etwas zu thumdumj-ihr Interesse zu befördern.“ - Dasselbe Black
sühZ'k-Én Bezug auf die Belgische Regentschaft folgende Aeu- *
ßdkungon seines Brüsseler Korrespondenten an, mit “dem Hin- jüfügkß/ daß fie ganz “mit seinen Ansichten übereinstimmen: „,AU-genschemlich ist irgend ein verborgener Bewegungsgrund vdrh'anden, daß “man so'sehr auf die Ernennung eines R»:- gm'ten dringt. Eine Regentschaft wird nichts fuehr- und aichks “weniger seyn , als eine moralischeVereiniguug mit Frajiereiéb.“ “'"Französsche Grundsäkze, Französische «Rashschläge undeyzöstsWr Einfluß werden allein: vorherrschen und Ge-
PWKIHWU. Die Belgische Regierung wird nichts anderes
séy'érZ-ais um politische Behörde des Pa-lais-Royal.“
'-“ «Die"Tixmes'eutschuldégc-[?ck én ihrem gestrigen Blatte/ “
dsß'se kn ihrem'Bericbtévon dem vor einigen Tagen sakr- géhabten-„Lever des Königs unterlaffen hat zu melden, daß Se.:E'xoéllenz der Baron" van Zuy-len van Nyevelt, Gesand- tét; Yet“ Niederlande bei der Ottomanischen Pforte, dem Kö- né' fw ein?? Privat-Audienz ein Sc.!)reiben seines Sonys,- rärns-Ubevéei-cbxhabe, und fügt hinzu, daß er derselbe sey, der;,»xais- im Dezember 1827 die- fremden Gesandten Kon|an.- tüséßeb verlééßen, dort “*mit -so “großem Eifer die Interessen». _ngxdsx-HFkankreéchs-uud'Rußlands vertrat und von den ZNWUW-Yzfé" öffentliche Beweise der “Zufriedenheit und WM "*??rbke-[KM - “ '
“' “DUWséhnitksQ-Prekse äkn“, der“ lchten“Woche waren":
von Weizen 75 Shin. 1 P.; von Gerste 42 Shia. ? P.»
. ußd WMW 26 „Shin“. 11 “P.“ Die dermalégna ö-kls-auf
NW W,1Mde-.f1äd:"-für=We“fzen „21 SW;- füé Me“ 1
MÜNUÖ fkk" «Hafer _ 077 Shia. der) Quarter. "““"-“„ -Ni*ed*erlande.
XüsdsM* aas, 28 Febr- Ueber déé von mehreren ckckck „ tter-n angekündigte ReifexSr.'7Majkßät des
ÜHsZUKOer-Königl. Hoheit? des Prinzen Friedrich naeh]
.?";Gkék, H„ejiungen und zur Armee W, wie hiesige Zei- enüzsenU'LeUt-“sxkety hier nichts mit Stehorheit bekannt gekvor- dm. -Jn*--Breda* heißt es, da , wenn die Feindseligkeiten
wieder beginnen sollten, Se. K négl. Hoheit Her Prinz Frée- -
*_ -„ ks??- "Zßton' Mrd ,„déxr-Tyd dks“7-Lö.rd““ Charles *de- -
drkch, den Qbor-Bxfehl der Armee überfießtßmunh “'t-“lese“ “"als- dann“in drei Dtvtfionen, jede d=ü“kch'-Si't1en* DiöifionséGenékäl kommandirk, abgekheilc'tve'rdén 'wü'r'de.
Vorge'stxrn hahen “bei unserm Heere akle Corps“, die seit dem vor emeger“ Zett beschlossen gewesenen Zuge -nach ":M'ask-
richt ihre Pofitéonen verändert hatten , ihre _bisherigen- Kan;
tonirunigep wieder verlassen und fich mehr über die ganze Gränzltme der Provinz Nord-Brabant ausgebreitet.
Brüssel, 28.1Febr. Im Kongresse fand “gestern nur„ „eine sehr kurze Stßung statt, die vom Vice-Präsédentén' Hrn. Descouvelles _prä'fidjrt wurde. Mehrere Bittschrif-
ten kamen zum Vortrage und unter Anderm auch die einiger
Wein-Bauern des Großherzogthums „Luxemburg, welche eine.
Zurücksrßattung der von ihnen“ bereits entrichtéke'n Wein- sceuer fur dis Jahre 1828 und 1829 verlangten und ihr Begehren darguf “gründecen, daß diese Steuer denjenigen, welche „fie noch mehr bezahlt., von der. provisorischen Regie- rung_ im Monat Oktoßer ganz erlassen worden sey. Die BitUchrifc wurde dem Fénanx-Minifter überwiesen“. In der" Siszung vom folgenden Tage wollke man fick) mit dem
"Gesexze wegen Echößung der Abgaben von arxsländiscHem
Eisen beschäftigen. *
Unsere Zeixungen enthalte'n folgende Verordnung: „Wér Baron Surler de Chokier, Regent von Belgien.“ In Betracht des 65sten Arr. der Verfassung haben wir verfügt und verfügen hierdurch: Es werden ernannt: zum Kriegs- Minister Hr“. “Goblet, gegenwärtiger General-Kriegs-Cvm- mi-ffair; zum Finanz-Minister Hr. "Charles v. Brouekéré, gegenwärtiger Generat-Vxßtvalter der Finanzen; zum Minister des Innern, Hr. Tielema-ns, gegenwärtiger Chef des Comité
'für das Innere; zum Minister der auswärtigen Angelegen-
heiten Hr. van de'We-yx'r, egenwärkigerPt-äffdenk des'di *e-
m-atischen Comité. Unser *iusUxxMir-ißetWéi-d nnkde-e“ M-
zi'ehmig des “Gegmwäktégen bexaftka t; Brüssel, 'den 24; *Feb'MäK'lßZl.“ * _ , E; Surly-.de-“?Cbok'iet. Durch “den Re mtem' Dkk Zutka-MéMft-ér A.7Ge-1ch,eb7jen.*“ Herr v. 'ertächeWir-d nebenden Funéééyn'én “eka“ Prä- sidentey des“ Kong:“ auch dj_exdes Präßvéntén-";M*M1§c nister-Rgthes und err Gen'debéen neben M*FußMdnen des IusttzxMinifters auch die des ersten“ Präsidenten „des hte- figen Gerichtshofes bekleiden. _ ' Herr Plcrisanc, bisheriger General-Vekwalcer “des einge?-
“henßen Dépaktements für die öffentléche Sicherheit, ist zum
GeUeral-Secrecaér des Minister-Rathes, Hr. von Fach zum General-Secretaiv des Zustéz-M'inisteriums und Herr Kauf- nmxm aus- Lüttich zum General-Secxecair. des Fiuanz-Minß steriUms ernannt worden. * - . "
“7511 unsern Journalen isk-eine Kontroverse darüber Mt.»- srandea, ob der Präsxdent des Kongresses, Herr v. Gerlackze, bei Bemntwortung der Rede des Regenten gesagt habe: ,)Die Namen der Mitglieder der provisorischen Regierung werden nichx 'néxgexehrt in der Geschichte "unseres Landes seyn“, odex: „DW Namen einiger Mitglieder u.-s. w.“ Die MehrzÉ-ahl ist für, die [Were Lesart. .
_ Bereits vorgestern waren nicht weniger als 800 Bick“- 1-chriften beim neuen Regenten eingegangen. -
Die hier beffadlichen Mlsstonarien der St. Simonianer haben eine Proclamation an die Belgier erlassen, in 'der sex!
darüber Klage führen, daß, wiewohl die Regiertmg und der.“- Kongreß steh für ße verwandt hätten, der Fanatismus und-
der Aberglaube ihnen doch unüberskeigliche Hindernisse in den Weg-,geleg„t haben , ihre-_Versammiungen zu eröffnen. .Die Misfionarcen !*.;ollten, diese Prvclamacion an den Ecken «an-
schlagen lassen; kein Druchewwol1tefich jedoch entschlßcßen,
seinen Namen unter die Zettel zu séßen, ohne„wekchsn ße nicbt ur BeJnnthuyg kY-men dürfen. 6 ' * * r. de oeter- vorg'e' "rn 'von“ er a ' rief und ' “ Frankreich _zurüägekehrt, hi - ge | _ W * ck 7 P o l e n.“ ' ' ' .
W air“ s ck au ,]1. März. Die Näkiqngk -* M*éß'ke'runq. "hät" im wsétersnx'Verfo'l'g einer früheren" Vérordnung der UHF" f -
und des *Réküjskags- Beschlusses - vom *7'c'eu' Fébk.“ zivei * Lr
gungoü "erläffon , von “denen die erskér-e, welcsé vom 24. v.
M7. dakék-t M', im WeséntlEÖeUFokgéud-es enthält:“ So lange
* die Städt 'Warschau mit “einer Meile'Fm Umkreis von, der
Regiean“ als in Béla e'eun “; askand 'beßndlk betrachtet wird“, sollen“ alle uv Au?kechel?: Z ck
darauf “zu sehen!, daß Personen; welche die Si & "eit.“d'es ' " *“ -“ Beilage
„ _ „ tUtsg der Cffed'tl'ichm Sieher- xhtit Mpsxichtete ehördén unter“ den Befehlen déx Géne'ralx Stadt-Gouverneurs Woyczynski stehen. Diesetki' -*.eha11“et“t',__
543 Beilagexzur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeituyg W" 65.
Landes gefährden könnten, in dem in Belagerungs-Zustand befindlichen Bezirk keim'n Zufluchtsorc finden. AUßcrdem soll derselbe darauf sehen, daß Niemand ohne ausdrücklichen .Be- fehl der betreffenden Behörde fich unterfange, innerhalb der Stadt tmd des vorbezeichneten- Umkreises Häuser, Proviant- Magazine, Holz-Niederlagen, Brückey, Schanzen und der,- gleichcn “zu errichten oder niederzur-caßen. Höherer Befehl oder das Erscheinen des Feindes in der Nähe der Hauptstadt
*soll den Gcneral-Gouverneur berechtigen, die unnützen und ver,-
dächtig€t1 Personen «us der Stadt zu entfernen; Handwer- ker, GkrächsWften und Lebensmittel, welche zur Yertßeidi- gung der Stadt und Unterhaltung der Garnison erforderlch) snd, thsils hcrbeizuschaffsn, theils nichr herauszulaffen; m- nerhalb der“ Stadt Alles zu vernichten, was die Anwcndung der Artillerie verhindern oder die Ausführung der nßthtgen kriegerischer: Bewegungen erschweren könnte, so wxe aych außerhalb der Stadt, alles das zu zerstören, was den Femd "beschükzcn oder sein Heranrücken an die Stadt befördern "dürfte. Die Kriegs-Kommisfion und der General-Gouvex- mur „sollen für die ErHaltung der im Warschau nothwcndn gen Garnison sorgen. „Der Gencral-Gouvern-eur, mz'txem Wm beigegebencn Comité, so wie auch dex' Krtegs-mejker, Ferner alle in der HaUptstadr während deren Belagerung «anwesende Generale und Offiziere höhcren-Rayges vpm Genie-Corps und Generalstabs, sollen das Krtegs'gerechc von Warschau bilden, jedoch nur der in ,der Haupx- ßkadt kommandir'ende Befehlshaber eine entscheedende, dre
"Anderen aber bloß eine berathende Stimme haben. Alle
Mitglieder dieses Gerächcs sollen über ihre erathungetx das “tiefste Stillschweigen bewahren. Jeder, Ter eme den Krtegs- Gesekzen, und namentiicf) deMjenige:1_thckm 24. Dez. 1811, zuwid'erlaufende Capitalation abzu1chlteßen untcrnemmt, doll als Verräther vor das KriegSg-ericht gesteUc und nach aller Strenge dcr Mixitair-Geseße besclafc werden. Um alle ge-
“seßwidrige Handlungen, die einen schädlichen Einfluß auf den
Zußänd “der belagerten Scadt haben könnten, als lünderung,
'Auskundschastung, Desertion, Ueberrednng dazn, ülfsleiscung
“für den Feind, Einverständniß mit demselben, concrerevoxu- Tionnaire Vereine und Druckschriften, Unterstützung des Fenz- des und Hochverrath, so wie alle andere Schmtte, welche dee Sicherheit der Polnischen Nation bedrohen könnten, Ichs»!!- *und exemxolarisch zu ahnden, soil der Genexal-Gouverneur sofort ein außerordentliches .Kxiegsgeri_cht ert1se'kzen,“ welches gegen ails Militair- und Ctvcl-Per10n9n, dte mehr von 'der Gewalt desselben ausgeschlossen smd, .erketxnen soll. Die Befugniß, Individuen vor dée1es _Gericht'zu ztehen, soll der National-Regierun'g, dexm Generalijfimus, xcdem komman- direnden General und dem General,- Stadc-Gouverneur zu- kommen. Das Gericht soll aus einem Brigade-General „oder Obersten, als Präsidenten, 2 Capitains, 4 Lteuxenants, emexn Reiserouten und einem Schreiber bestehen; dtese können m drkngenden Fällen, ein Jeder von einem Offizier des nächst- “niédri eren Ranges, vertreten werden. an das Schuldig auszuZprechen, werden 5 Stimmen, zum Unjchuldig aber nur .3 Stkmmen, mic Einschluß der des Präsdenten , erfordert. .Der Refvrent soll die Inquisition vor dem ganzen Gericht
leiten, welches ersk“'nach erfolgtem Urthcilsspruch seine Siz- &
„zung aufheben" kann.- Der gerichtlichen Unterjuchmxg soll «auch der- dem Angeklagten von Amtswegen beskxllte Anwakt beiwohnen. Die ganze geri7chtlichepVevhandlm19 soll- 0113751311 24'Stunden, „von“ der" Verhaftnahme “der“ vor das Krcsgs- gevicht gezo enen-“Person an gerechtxet, hemd“ * t seyn. Das außerordtnt' che Kriegsgerixht soll' m-lelzt'ezx“ nstanz-';_erken- netk'u'nd davonxkeéne-ApTeila-tsvn, noch BegnztdtgunBstaNftndtn; jedsck) "ka“n-n' eine“ an iex-Géricht verweisend?
.die Bestätigung des ,Aixsspruchs vorbehalten. Wenn der Anx- geklagt: kbinnen 24“ Stukden' “des- beschukvi'gxew Verbveohens-
Nicht übtrführt'wird , aber“- doch schwere Verd'achtgründ'e ge-
* mi n“* vor anden nd okl das Kriegsgericht darüber a'üj ) g h h s , s - ralisfimus wird einen Befehl“ erlassen, dem“ zufdlge-„die pecto-
die Behörde berichten) welche den Verdächtigen demselben
überliefert hat, 'und "diese Behörde soll dann befugt seyn-
Das außerordentliche Gericht“ zu einém auf die Principxen xder gewöxhnlichen Krie sgerichte ge rundeten Verfahren zu er- mächkigen. Diese erordnun oll in Kraft bleibxn, so lange Warschau i_„n Belagerungs-Zustand befindlich rst. -- Dt zweite, vom 27|en v. M. datirte, Verordnung bestimmt Fo ; gendes _: Während 'das ganze KönWWick) P „zufkande befindti'ch erklärt ssb, soll jede einzelne Wojewod chaft
Unter dem Mélitaér-Kommando eines" der höheren O zie"
éhörde'sick)
olen- als im "Kriegs; -
üehen. In das Bereich desselben soll Alles gehören, was die Bewaffnung und Vercheidigung der ihm anvertrauten Woje- wodschaft betrifft, und in dieser Hinschc soll er die geeignet- sxen Mgaßregeln treffsn, um die Bacaiäone der beweg- ltchen Garde, die Cadres der Kavallerie und die Sicher- hects-Garde auf „das schleunigske zu orgauifiken; in Be- tyeff der Vertheidtgung seiner Wojewodschaft soll er jedoch dre bexreffen-den Befehle vom Generalissimus einholen. Die BgtacUojzs-Chefs der beweglichen Garde, die Chefs det: Stcherhetrs-Garde und alle Commandeurs derselben sollen unter dcn_Befel)len des Wojewodschaft»Befehlshabers ble“.- ben. In jeder “Wojewodychafc soll ein Krkegsgerichc eingeseßk werden, um die von den KriegsZerichten vorhergesehenen Uebercretxxtxch :s; «erzüglich zu bestrafen.
Der Warschauer Kurier vom 28. Februar meldet: „Auch der gestrige Tag verging ohne Kawpf. Es heißt, daß der größere Theil dex“ fcéndlichen Armee seine jcßigen Stel- lungen verläßc u_nd nach Plock marschirt; an der Spilze die- sxr Abtheilung 1911 stch der Feldmarschall Diebicsch selbst be: fmden, und der Reik soll znr Beobachtung der Festungswerke von Praga zxwückbleiben.“
Die heutiw: Warschauer Zeitung enthält einen als amclich bczczichneken Armee-Bcrichc des Divésions-Generals U_minski an_ den Generalisfimns Fürst Radziwiil über den (1einen_1 Rexulcate nach im AUgcmeinen schon bekannten) Kampx, welche?: am Msten v. M. auf dem linken Flügel der Polnixchen Armee bei Bialolenka stattfand, und worin der g.enannte _General das 1176 Kavallerie-Corps befehligte. -- Einen umxassenden Bericht über dle Schlacht der beiden Tage, am 24stxm und 2517en, haben die hiesigen Bläktcr noch nichl: mitgetheilt.
Die hi4esigcn Blätter enthalten wieker mehrere Ta- gesbefehle, 1owotzl des früheren Ober-Befehlshabers, Fürsten Radzéwill, als auch des jekzigen, Generals Skrzynecké, wo: durch Beförderungen in der Armee vorgenommen werden; die des Leßtx'ren Ind aus dem Hauptquartier Warschau vom; “Lösch v. II?. datirk; in demselben werden unter Anderen ernannt: zum Befehishaber der Lcen ananterie-Divifion der bisherige Brigade-General Kas“. Mué:*:chow;§ki, zum Befehls- haber der Zcet: ananterie-Divifion dec» bislzerige Brigade- General Gielgu-d, zum Kommandanten der Befestigungswerke
' von Praga der Ooerst Koß,“znm Commandeur der Garnison
von Praga der Major Kiekiernicki, zum Commandeur des Genie- und ?lrttüerée-Corps von Praga der Capital:: Lelewek', uud zkrilm Chef des Generalstabes der Armee der Oberst Chrza- nows .
Nach Berichten des Warschauer Kuriers smd vor- gestern mehrere Bürger aus „der Umgegend von Zamosc in der Yanptstadt" a::gelangt , welche unterweges kein feindliches
oryz: gerroffxzxx haben. General Divernéeki hat 3 gefangene Rufftjche anzuere nach Warschau gesandt. Der Polnische Oberst Gercß; von dem man nicht wußte, wohin er gekommen sey, ist,. wie man jest bestimmt erfahren hat, bei Iad'ow von den Ko1aken gefangen genommen worden. Die Russen sollen- in Radom 1500 neue Polnische Uniformen und einige 1000 Piken und Sensen “verbrannt haben.“
Der Be shishaber des 4ten Bataillons der bewe léchm "
Garde von O afowien, Oberft-Léeustenatrt'Lufzcz'ew-xki, ordxrc alle beurlaußrx Ofßziere seines" “Batakuons auf“, sich 'imVerx'“ [auf von 3 Tagen a'n“ihre*m“Be|i_m:nm_1“gs“okt *?ew Ädu, [tek- len, wxmz ße eine Anzeige beim-Kriegsmß!" :“ veY „_ ' Wollten; m einem für" das Séhkäsat-Po'lens so „„ ' '
detrAUgenbückWerde gewiß keiner 'der' Leßtkin der" MM- , :"
digung seineKVaterlandes seyn" wollen; und"_*da se" '
Erstsn'außdem'Kt-iegsschau “ka e hätten seyjr*"kdnti'eu anten“ * fie ihren Eifer verdoppeln ußdsihren Brüdern F “ütfe “eit" ] :
len deretijl'u'k schon?“ öffnfey' “Währé'nd *no “dev, Ru,!)e hätten" genießek k 'uttkaxx .“, , , „ck Die“ hiesige Staats-Zeitungüsagt“: „Des“ Gene-
dischewBläkter über die milirairischenBewxgyngen “und Ope- rationen" keine “andere Nachrichten mehr, als . . athrhe, ' ,mit: theiken follow Ein *solcherBef-hl' wurde 'längsk gewünscht, da “der Feind““ zuweisen; aus öen Zeitungen die*Bave'gung"en unserer Armeeöerfahren könnte;“ _
Demselh en Blatte zufol é, snd gmeskenyndAstm MfM. noch emigeTausend SenFenmänm-r'in *Warschau an- ge ommen. - -
Der Genergl-Gouverneur' der Hauptstadt“ ermahnt" bis
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