hier eingetroffenen Großherzog von Sachsen. _ Heute Abend findet eine musikalische Soirée im Königlichen Palais sinkt. Ihre Majeßät die Kaiserin-Königin besuchte das Augußa- Zospital und das hiesige Ursuliner Erziehungsftift. _ Ihre önigliche Hoheit die Großherzogin von Baden begleitete heute Ihre Majeßät die Kaiserin-Königin z-ur Kaiserin von Rußland.
_ Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich geßern Vdrmittag um 11i Uhr in das Königliche Schloß und machten daselbß den hier angekommenen fremden Fürßlickzen Herrschaften einen Besuch. Um 33 Uhr besuchte Se. Kaiser- liche und Königliche Hoheit mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden die Kunstausßellung von Sachse.
Im Laufe des Abends begab Sich Höchfiderselbe in die Vorftellung des Sckzauspielhauses und demnächst zum Empfang Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen nach dem Anhalter Bahnhof.
Die hier eingetroffensn Fürßlichen Herrschaften machten Gegenbesuche im Kronprinzlichen Palais.
_ Se. Majestät der Kaiser und König haben von dem Professor an der Univerfttät Leipzig, Königlich sächsischen Geheimen Rath 1)r. Ros cher, ein Exemplar von dessen neuestem Werke: „Geschichte der Nationak-Oekonomik in Deutschland“ an- zunehmen und dem Verfasser aus diesem Anlaß mittelst eines anerkxnnungßvoüen A(lerhöchsten Schreibens die Infiignien des Rothen Adler-Ordens zivriter Klasse zu übersenden geruht.
Der in der gestrigen Six,;ung des Herrenhauses zu . 39 (jeßt 38) gesteUte Antrag des Herrn Beck er (Halber- adt) 1antet:
u. im Absatz 1 die Worte ,oder in öffentlicben, vbrigkeiilicb be- stätigten Sparkassen, oder bei der Deatschen Rrichsbank“ zu streichen, dagégkn aber
1). zwischen Absaß 1 und 2 folgendsn Absatz rinzufchisben2 „Gel- dsr, welche in dieser Weise nach den obwnlienden Umständen nicht angelegt w-xrden können, sind bei dsr Reichsbank oder bxi öffentlichen, ob:igk€itiicb brftätigten Sparkassen zinsbar zu belegen.“
An der sehr lebhaften Diskussion betheiligten fick) die Herren Graf Zieten-Schwerin, Becker (Halbsrstadt), v. Dechend, Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode, Graf zur Lipps, Wilckens, Weber, Henrici, v. Wißleben, wie auch der Iustiz-Minifter ])r. Leonhardt und der Geheime Instiz-Rath Kurlbaum 11. Dann wurde der Antrag Becker angenommen, das A1. 4 des KommisfioneZantrages ge- strichen und mit diesen Aenderungen der Kommisfionsantrag an- genommen.
Den §. 39 beantragte die Kommisfion folgendermaßen zu i' en:
,aff „Der Vormund darf VermögenSgegenftände des Münchs nicht in seinem Nutzen verwenden und nichr obne Genehmigung des Gegen- vormuudes oder des Vormundschaftögkricbts in Gebrauch nehmen. Er bai das irdßdsm in seinkm Nutzen vsrwrndsts Grid von der Ver- w-mkung an zu verziniin Dru Zinsius; bestimmt das Vormund- schafthericbi nnch ieincmErmessen „xu? acht bis zwanzig vom Hundert.
Eine Hypothek ddsr Grundschuld, Welch auf einem Grundsiücke des Vormunrcs haftet, darf derselbe für Tru Mündel nicbt erwerben.“
Hierzu beantragte Herr Wilckens die Worte:
,und nicht ohne Genrbmigung dss ngenbormundes odkr des Vormundschaftégerichtß' in Gebrauch nehmen“
zu streichen“. Nach einer kurzen Debatte, an der fick) die Herren Wilckens, Weber und IußizeMinifter 1)r. Leonhardt bc- theiligtrn, wurde der Antrag Wilckens und demnächst der An- trag der Kommission angenommen.Z
Den §. 40 empfahl die Kommission in folgendrr Jaffung zur Annahme:
,Drr Vormund darf: 1) die Veräußerung von eribpapicren, 2) die Einziehung, Abtretung oder Vrrpiändung von Kapitaiien, sc)- fern dieirlbsn nicbt bci Sparkaffen angelegt find, 3) die Aufgabe oder Mindernng dsr für sine Forderung bestsutsn Sichsrbeit nur mit (He- nehmigung drs Écgsnvormundes vornehmm. .
Die Genrbmignng drs Gegrnvormundes kann durch die Ge- nehmigung drs Vormnndscbaüéguricbis erseZi werden.“
Hierzu beantragte Hcrr Wilckens fokgende Faffung:
„Drr (Hrnkbmigung des Gkgenvormundés bsdarf 66 1) znr Ver- äußerung U., 2“; zur Einziehung 2c., 3) zur Aufgabe 2c.“
Dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen.
Ohne Diskussion wurdrn ferner die §§. 41 bis 49 nach der
von der Kommission empfohlsnen Fassung angenommen. Fiir den I. 50 empfiehlt die Kommission folgende Faffung:
*.:„as Vrrmundicbaftßgerickot hat Über die geiammtr Thätigkeit drs Vrrmunch und des Gegruvormundes Die Aufsicht zu führ:n.
Das VormundscbaiLgkricbi ist bringt, gegen den Vormund und den Gegenvrrmund Ordnungsstrafrn zu rcrbängeu. Eine Ordnungs- ftrafe darf den Beirag von dreibnnderr Maxi nicht übersteigen.
Hierzu batte Herr Becker (Halberstadt) einrn Antrag ge- ßeUt, den die Herren Graf Brühl, Graf Udo zu Stolberg- Wernigerode und der Antragfteüer vertheidigtrn, während die Herren Gobbin, Dr. U. Goßlcr, dcr ererenr und der Regie- mngskommiffar, Geheimer Iustiz-Rath Kurlbaum 11. ihn be- kämpften. Bei der Abstimmung wurde der Antrag verworfen und die Faffung der Kommission angenommen.
Ein Unirag auf Vertagung wurde um 33,4 Uhr angenom- men und beraumie der Präsident, indem er dem Hause in Aus- ficht steUte, wenn die Vorsagen, die dringend erledigt werden müffen, noch in dieser Woche dnrchbrrathen werden sollen, daß dann Abendfißungen zur Hülfe genommen werden müßten, die nächße Sißung auf heuje Vormittag 11 Uhr an.
_ In der hrutigen (12.) Sißung des Herrenhauses, welche der Erfte Vize-Präsident, Herr v. Bernuth, um 11 Uhr 20 Minuten eröffnete, und welcher der Iußiz-Minifter 1)r. Leonhardt und die Regierungs-Kommiffarim, Geh. Iuftiz-Räthe Kurlbaum 11. und Dr. Stblzei, beiwohnten, trat dae."- Haus so- fort in die Fortseßung der gestern vertagten Spezialdiskusfion über den Geseßentwurf, betreffend das Vormundsckzaftswesen, ein. Die Debatte begann bei §. 51 und wurde wegen der hierzu vorliegenden Amendements die Diskussion über die §§. 51, 52 und 53 gleichzeitig eröffnet. Dieselben lauten:
§. 51. Dem Vormur-dsägaftherickxt steht für jede Gemeinde oder für einen örtlich abzugrenzeuren Gemeindrtheii rin Gemeinde- mitglied, und für jsden Gutsbezirk ein Angehöriger déffelbeu, als Waiieuraih zur Seite. Für benachbarte Gemriuds: VDSL" Gutsbezirke kanu dieselbe Person zum Wriienrath bcftellr werden".
Der Wai1enrath bat die Aufsicht über das per1on1iche Wohl des Mündels und über desen Erziehung zu führen, insbewndere Mängel oder Pflichtwidrigkeiten, welche er bei der körperlichen oder sittlichen Erziehung des Mündels wahrnimmt, anzuzeigen, auch auf Erfordert! übst die Perion des Mündels Auskunft zu ertheiirn. .
Er hat diejeyizen Personen vorzuschlagen, welche 1111 einzelnen chlklxe' zur Beruan als Vormund oder Gegenvormuud geeignet m emen.
§ 52. Das Vormundschaftögericht hat den Waisenrath des Bezirks, in welchem der Mündel wohnt, von der einzuleitenden Vor- mundschaft in Kmtniß 3a ießen und ihm den bestellten Vormund namhaft zu machen.
Von einer Verlegung der Wohnung des Mündels in eine andere Gemeinde oder einen anderen Bezirk hat der Vormund den Waisen- rath zu benachrichtigen. Dieser hat den Waisenrath des neuen Auf- enthaltSortes in Kenntnis; zu sehen.
_ 53. Das Amt des Waifeuraths ift ein unentgeltliche! Gemeindeamt. '
An_ Orten, in welchen für einzelne Zweige der Gemeindeverwal- tung bewndere Organe bestehen, kann durch Beschluß der Gemeinde- behörde 'das Amt des Waisenrathes mit einem jener Organe ver- bunden Werden, Dem Vormund1chaft69ericht ist von dem Beschlüsse Mittheilung zu machen.
Hierzu beantragten die Herren v. Voß und Genossen:
1) dem §, 51 folgende Fassung zu geben:
„„Dem Vormundschafthericbt find für jede Gemeinde oder für örtlich abzuarenzende Gemeindetbcils ein oder mehrere Gemeinde- glieder und smd jedxm Gutöbezirk ein oder mehrere Angehörige des- 1elben als Waisenräihe ur Seite zu setzen. '
_Für benachbarte emeinde- oder Gutsbezirke können dieselben Perjonen zu Wanemälhsn bestellt werden.
DJS Amt eines Waisenraihs ist ein unentgeltlicbes Gemeindeamt. [Die: nähere Einrichtung ist, soweit nöthig, durch Ortsstatut zu rege u. “
Durch Gemrindrbeschluß kann das Amt des Waisenratbs auch an kirchlich? Gsmrinde-Organe mit deren Einwilligung übertragen nnd, Wenn für einzelne Zweige der Gemeinde-Vcrwaltung be- ionTere, dazu geeignete Organe bestehen, mit den leßtern verbunden wsr rn.
Dem Vorniundscbafisgericht ist von dem Siatuk, beziehungWeise Gememdybeichlurz, Mittheilung zu machen.
2) aus den Abjäßen 2 und 3 des §.51 Einen neuen §.52 biiden.
3) den §. 52 der Kommiisious-Vrrlage als §. 53 bezeichnen.
An der Diskuffion betheiligten fich die Herren Graf Brühl, 1). Vdß, Beyer, der Referent und der RegierungH-Kommiffar Erhetmer Iußiz=Rath 1)r. Stölzel, dann wurden vom Hause die ersten drei Alinea des Antrags v. Voß Nr. 1 angenommen„ die leßten drei dagegen geschlossen, aus den beiden leisten Alinea des KommisfionSantrages ein neuer §. 52 gebildet, der H. 52 des KommiifionSantrages als §, 53 und der §. 53 nach Strei- chung dcs ersten Alinea als §. 54 angenommen.
Die folgendsn beiden Paragraphen wurden ohne Diskusfion nach der Fassung der Kommission angenommen. Den §. 57 schlug dte Kommission vor, in folgender Fassung anzunehmen:
_ Der Vater, di: Murter, der Ehemann und die Großeltern des Mundxls sind von der Rechnungslegung während der Verwaltung frei. Der Vater und die Mutter find bkrechtigt, in der §. 16 Nr. 2 be- stimmten Form den von ihnen benannten Vormund von der Rech- nungßiegunß während der Vsrwaltung zu befreien.
Zn Fallrn, in denen keine Rechnungßlegung stattfindet, hat der Vormund guf Erfordert: dex- Vormundschafthericbts alle zwei Jahre oder in langrrrn Zwischenräumen eine Uxbcrficbt des Vsrmögcns- bestandes einzureickyen, welcbe vorher dem Gegenvormund vorzulegen und- von diejem mit seinen Bemerkungen zu vériehen ist. D-r Vatér des Mündelb ist von dirxer Verpflichtung frei.
(Ab]aß 3 unverändert in der Fassung dsr Regierungsvorlage.)
Hierzu beantragten: Herr Gobbin: Jn Alinea 2 hinter „Gegenvormund“ hinzuzufügen: „unter Nachweisung des Be- standes“ und Herr Becker (Halberstadt) stati der Worte: „Nach- wenung de? Vermögensbestande-Z" zurusehen: Einreichung der Vermögenduberficht. Nach kurzer Diskusfion, an der fich die Herrn Gobbin, Weyer, Dr. U. Goßler und der IUstiz-Minifter be- theiligten, wurden diese beiden Anträge angenommen.
Den §. 58 empfahl die Kommission in folgender Faffnng anzunehmen: . L*-
„Vormkmdrr, w:“lcbe für den Mündel ein erhebliches Vermögen zu verwalten haben, können von dem VormundsÖafngericbte zur Sieünng e_ixwr Sicherheit angrbalien wcrden. Die Art und der Um- fang der (sicherheit wird nach richterlicbem Ermessen bestimmt; sie kann jederzeit erböhst, gemindert oder erlassen werden.
Kosten, welchc: aus der Stearing der Sicherheit erwachsen, find aus dem Vermögen res Mündxls 511 rntrichten.
Der Vormund kann seine Entlassung verlangen, wenn er zur Stellung einer Sicherheit angehalten wird.“
' Hierzu beantragte Herr Bessler: das lehte Alinea zu streichen, und das Haus trat diesem Antrags ohne Diskussion bei. (Schluß des Blatts.)
_ Im ferneren Verlaufe der geßrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurdc- hinsichtlich der Beschwerde des Abg. Wolff iiber die in seiner Wohnung in Cbln vorge- nommene Haussuchung der Antrag drr Iustizkommisfion mit einem Zusaß angenommen:
„Das Haus [voile besch1ir߀nr
1) die am 12, März 1875 bei dem Zibg. Tb. Wolff in dessen Wohnung zu Cöln VM drr Königlichen Polizeibehörde daselbst vor- genommene Haussuebung widerspricht zwar nach Lage der Sach: drm Art. 84: der Vcrfaffungöurknnde; die Beschwkrde des Abg. Wolff wird jcdrcb durch die von der Königlichen Staatsregierung auf Grund der eingeforderten amtlichen Berichre grmachtsn tbarsächlichen Mittheilungen fiir erledigi erachtet.“
„2) Dir StaatSregierung aufzufordern, zur Ver- büiung ähnlichrr Fehigriffe drr Behörden, die Person drs Abgeordnrten den Errichten und Polizeibehörden des Wohnorts desseiben mitzutbeilen.“
Dann erledigte das Haus eine Reihe von Petitionsberickyten. _ Die Petitionen mehrerer jüdischer Gemeinden, den Juden den Austritt aus einer Synagogengemeinde obne gleichzeitigen Aus- tritt uns dem Indenthum zu ermöglichen, wurden durch folgenden Beschluß erledigt:
,Die Petitionrn der Staatsregisrung mit der Aufforderung zu über- rricben, dem Landtage noch im Laufe der gsgünwäriigen Session eine Vorlage zu machen, durch wchlche dsn Juden in allen Thsiien dsr Monarchie der ?lustritt aus eiuar Réligionsgemeinde aus konfessionellen Bedcnken und ohne gleichzeitigen AuStriii aus dem Judeuthum er- möglicht wird, und die in einzelnen Landcsrheiieu etwa entgegen- stehenden gesetzlichen Bestimmungsn aufgehoben werden.“
Eine Petition der Athorstehcr des „Kreises Wanzleben führt Beschwerde über die ihnen entzogene Berechtigung zur Er- theilung derBauerlaubniß bei Neubauten u. s. m. Die Kom- mission für das Gcmeindewesen beantragte, die Petition der Re- gierung zur Berücksichtigung zu überweisen; das Haus tritt diesem Anfrage bei.
Dann erledigte das Haus noch einige Petitionen durch Uebergang znr TageSordnung und verwies den Antrag des Abg. Reichen9perger, betreffend die Strafandrohung Seitens der BezirkSregierungen, ohne weitere Debatie an die 3c1 1106 um 7 Mitglieder zu verßärkende Iuftizkommiffion. _ Schluß 41/2 Uhr.
_ In der heutigen (ZZ.) Sißung des Hauses der Ab- geordneten, der am Minißertisckze der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, ])r. Falk, mit dem chicruugs - Kommissaren Minifterial-Direkwr 1)r. Förster und Geh. Regierungs - Rath Lucanus beiwohnten, begann die zweite Berathimg des Geseh- Entwurfs, betreffend die Einßellung der Leistungen aus StaatSmitteln ür die römisch-fatholischen Bis- thümer und Geistli en. §. 1 lautet:
In den Crzdiözesen Cöln, Gnesen und Posen, deu Diözesen Calm, Ermland. Breslau, Hildesheim, OLnabruck, Paderborn, Münster, Trier, Fulda, Limburg, deu Delegaturbezirken dieser Diözesen,
sowie in den preußischen Antheileu der Erzdiözesen Prag, Olmütz, Freiburg und der Diözse Mainz werden vom Tage der Verkündung dieses Geseßes ab sämmtliche, für die Bisibr'uner, die zu denselben gehörigen Jnßitute und die Geistlichen bestimmte Leistungen aus Staatsmitteln eingestellt. _ Außgenommeu von dieser Maßregel bleiben die Leistungen, welche für Anstaltögeiftliche bestimmt sind. _ Zu den StaatSmitteln gehören" auxb die unter dauernder Verwaltung des Staats stehenden besonderen Fonds.“
Der Abg. Dr. Petri beantragte statt „Unftaltheiftliche“ zu sehen „Militärgeifiliche“. ,
Zum Worte meldeten fich 13 Redner und zwar 3 gegen den . 1: Freiherr v. Wendt, Windthorß (Meppen), Thissen; 10 ednet für den §. 1: Werner, Dr. Gneift, Iung, 1)r. Loewe, Windthorß (Bielefeld), 1)1“. Petri, 1)r. Roepell, Richter (Sanger- hausen), v. ViSmarck (Flatow), v. Kardorff. *.
Der Abg. Frhr. v. Wendt erklärte fich gegen §. 1, indem er zur Begründung feines Widerspruches die ganze päpstliche Encyklika unter dem heftigßen Widerspruck; des Hauses verlas; von der Verlesung war wegen des Geräuschs und der Unruhe im Hause nichts zu verstehen, ein großer Theil der liberalen und konservativen Mitglieder verließen den Saal. Der Präfident von Bennigsen mußte dem Redner allerdings das Recht zu- gestehen, dies Aktenßück, deffen Verlesung er für noth- Wendig hielt, verlesen zu dürfen, obWohl es vieUeicht bei dem deutlich aus-gesprochenen Wunsche des Hauses besser gewesen wäre, dieselbe zu unterlassen; außerdem sprach der Präsident die Anstcht aus, daß die Verkündigung von der Rednertribüne nicht etwa an die Stelle der Ver- kündigung durch die Bischöfe treten solle. (Lebhafter Beifall.) Der Redner seßte dann seine Rede gegen §. 1 fort, blieb aber bei der fortdauernden Unruhe im Hause unverständlich. Der MinisterialWirektor 1)r. Foerster wies dann die einzelnen Vor- würfe des Vorredners zurück. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Werner für §. 1.
_ Nach einem Reskript des Minister?» des Innern ßeht den Kreisdepntirten zwar weder nach der früheren Geseh- gebung, noch nach der KreiSordnung vom 13. Dezember 1872 ein Anspruch auf Gewährung von Diäten für die Vertretung des Landratbs in Behinderungsfällen oder während der Vakanz drr Stelle zu, da fie diese Funktion als.? ein Ehrenamt in ihrer Eigenschaft als Kreisdepwirte wahrzunehmen haben. Indeß ist den Kreisdeputirten, in Rücksicht auf die Aufwendun- gen, zu denrn fie die Wahrnehmung der Geschäfte des Land- rathSamte-Z als eines Staatsamtes nöihig-„t, als Entschädigung eine Remuneration in Form von Diäten zu 2 Thlr. 1äglich aus der Staatskasse bisher gewährt worden, und es ist nicht die Abficht, hinsichtlich d'oser Einrirhtung in Zukunft eine Aenderung eintreten zu (affen.
_ Die Unterlassung der Kautionsbeßellung für eine bis zum 1. Juli 1874 neu begründete Zeitung fällt, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 24. Februar er. auch nach Emanation des Reichs-Preßgeseßes unter die Straf- beftimmung des preußischen Preßgeseßes.
_ Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich )(11'. Reuß j, L, traf geßern Abend in Begleitung des Flügel-Adjutanten Haupt- mann v. Kracht aus Gera hier ein und ftiegwim Hotel Royal ab.
_ Der General=Major von Wulffen, bisher Comman- deur der 10. Jnfanterie=B1igade, ist zum Kommandanten von Breslau ernannt worden und ans Anlaß dieser Ernennung zur Abstatiung persönlicher Meldungen von Frankfurt a. d. O. hier eingetroffrn.
_ Der General : Major von Bonin, Commandeur der 55. Jnfanterie-Brigade, hat fich nach beendigtem Urlaub nach Karlswhc znrückbegeben.
_ Der Seconds = Lieutenant 72 13 511ij der Armee Herr- mann Fürst von Hayfeldt ist hier angekommen,
_ Der Kaiserlich russische Ceremonienmeifter v. Rjewsky, welcher gestern früh hier eintraf, hat Abends seine Reise nach St. Petersburg iortgeseßt.
Stettin, 13. März. In der heutigen Sißung desKom- munallandtagss kamen U, A. folgende Vorlagen zur Be- raihung: „
Schreiben des Ober-Präfidrnien vom 11. Januar 1875 (Nr. 140) nebst Bericht des ProvinziabSchulkoUegiums von Pommern in Siettin, vom 29. Dezember 1874, betreffend das Provinzial=Taubftummeninftitut in Stettin und 1) die fernere Gewährung des dem Inßitut bis inkl. 1875 be- willigten jährlichen Znsthuffes von 1200 Thlr., 2) die Bewilli- gung eines einmaligen außerordentlichen Zuschusses von 400 Thlr. zur Brichaffung der zur Einführung des Unterrichts im Zeichnen und Modelliren und einiger andern dringend nothwsndigen SchUlUUSrüßung-Zgegenstände, und 3) einen event. in Auss1cht zu ftellenden Britrag zu einem Rnhegehalte für den Vorsieher Böttcher. _ Drr Landtag bewilligt dern Prooinzial-Taub- ßummeninftitut zu Stettin die fernere Gewährung des bis inkl. 1875 bswikligten jährlichen Zuschuss?- von 1200 Thlr. = 3600-6i auch fiir das Jahr 1876, lehnt dagegen den weiter beantragten außerordrntlichen Zuschuß von 400 Thlr. : 1200 MH, so wie einen eventuellen Beitrag zum Ruhegehalt für den Vorsteher Böttcher ab, Der Beschluß iß vollzogen.
Bericht des Direktor?- für das Landarmenwrsen in Alt- pommern vom 4. Juni 1874 (Nr. 3563), mit welchem der- selbe den von dem Direktor Lenz unterm 10. März 1874 er- statteten Jahresbericht über die Verwaltung der Landarmen- Anstalt zu Nrusteitin pro 1873 nebst der dazu grhörigen General-Ueberficht in lejchrift Überreicht. _ Der Landtag hat von dem vorgelegten Verwaltungsbericht der Landarmen-Anßalt Reußettin pro 1873 Kenntnis; genommen.
Schreiben des Kuratoriums der Pommerschen Pro- vinzial - Blindenanßalten vom 26. Mai 1874 (Nr. 171), mit Welchem dasselbe Abschrift 1) des Kaffen- Ausznges aus der Iahredrechnung der Pommerfthen Provinzial- Blindenanftalt für Knaben pro 1873, 2) des Kaffcn-Abschluffes der Victoria-Stiftung für blinde Mädchen pro 1873, und 3) der dazu gszogenen Kalkulatur-Monita nebt der Beant- wortung derselben zur Kenntnißnahme überreicht. _ Die Reck;- nungen über die Provinzial-Blindenanstalt für Knaben, und über die Victoria-Stiftung für blinde Mädchen pro 1873 gehen nach genommener Kenntniß zu den Akten. Der Beschluß ist vom Vorfißenden und Referenten vollzogen.
Beschlüsse der Altpommersckzen Landstube vom 17. und 19. No- vember und 15. Dezbr. 1874, betr. die Einigung der Ko mmunal- ßände Altpommerns mit den Kreisen Dramburg und
Schivelbeinwegen gemeinschaftlicherTragungder durch 7
die Irrenpflege entßehenden Armenpfiegekosten. _ Der Land- tag genehmigt das von der Landstuoe mit den Kreisen Dram- burg und Schivelbein wegen gemeinschaftlicher Trcißung der
durch die Irrenpftege in den Anstalten zu Rügenwalde und Ueckermünde entstehenden Kosten und Uebernahme dieser Kosten vom ]. Ianuar er. ab auf den Landarmenfonds getroffene Ab- kommen. Der Landtag beschließt demgemäß, unter Modifikation des Nr. 2 des Konkluft des 45. Kommunal-Lcmdtages ac] 91-01), 0. 25 gefaßten Besckiluffes vom 11. März 1874, vom 1. Ia- nuar er. ab die Koften der öffentlichen Fürsorge für die heil- baren und für die gemeingefährlichen ortsarmen, so wie die landarmen Geißeskranken, welche durch deren Aufnahme und Pflege in den Irrenanßalten zu Rügenwalde und Ueckermünde entßehen, auf den Landarmenfonds zu Übernehmen. Der Be- schluß ist voilzogen.
Schreiben des Iuftiz = Raths Calow zu Sieitin vom 4. März 1875, nach welchem derselbe unter Ueberreichung eines Attestes des Dr. Sieffen vom 3. €]n8c]. um Enthebung von dem Amte als Land-Shndikus und feine Penfionirung bittet. _ Der Landtag genehmigt die Penßonirung des Land - Syndikus Iustiz=Rath Calow, vom 1. Juli er. ab mit der Hälfte des Ge- halts als Pension, und beauftragt, die Landftube, unter Vorbe- halt der Bestätigung des nächften Landtages, einen neuen Shri- dikäls zu wählen und die Modalitäten seiner AnsteÜung fesizu- ste en.
Bericht des Direktors für das Landarmenwesen in Alt- pommern vom 7. September 1874 (Nr. 5458), betreffend die Jestseyung der Kosten, welche für Häuslinge dcr Landarmen- Anstalten zu Ueckermünde und NCUstkkin und für Insassen der Knaben-Detcntions-Anstalt zu Zarower Mühle vom 1. Ianuar 1875 ab zn [iquidiren find. _ Der Landtag geneh- migt die von drr Landftube vorgeschsagenrn Verpfbxgungskoften- sähe für die Häuslinge in den Landarmrn- Anstalten zu Neu- ftettin und, Ueckermünds, und für die Insassen der Knaben-De- tentions-Anstalt zn Zarowcr Mühle.
Schreiben des Ober-Präfidenten vom 23. Dezember 1874 (Nr. 6135), nach nelchem derselbe unter Uebersendung der Ab- schriften zweier Berichte der Königlichen Regierung zu Cöslin vom 20. November und 15. Dezember 1874 und der dazu ge- hörigen Anlagen, betreffend dis Taubftummen-Anftali zu Cöslin die thunlickzfte Brrückfichtigung des von der Königlichen Regierung gefteÜten Anfrage?- auf Erhöhung der Beihülfe fiir die Anftalt von jährlich 600 Thlr. auf 2000 Thlr. auf das Wärmfte befürwortet. Der Landtag bswilligt für die Taub- stummen-Anßait zu Cöslin die Erhöhung der bisherigen jähr- lichen Beihülie von 600 Thlr. : 1800.17: für die beidsn Jahre 1875 und 1876 auf 1500 Thlr. : 4500-41. durch Abfiimmung mit 20 gegen 16 Stimmen, nachdem vorher der Antrag auf VemiUigung von jährlich 2000 Thlr. : 6000 :ck: mir 7 gegen 19 Stimmen abgelehnt worden war. '
Damit ist die heutige Sihung geschloffen. Die nächste Sißung ist von dem Vorfißenden auf Montag, den 15. März ct., Vormittags 11 Uhr, anberaumt.
Breslau, 18. März. (W. T. B.) Ueber die Ver- anlassung der gerichtlichen Vorladung des Fürstbischofs 13r. Förster am 16. d. M. wird nunmehr bekannt, daß die- selbe auf Requifition des Staatsanwalts in Meseriß behufs Vernehmung in der Angelegenheit des Propstes Kick in Kähme erfolgt ist.
Münster, 18. März. (W. T. B.) Die Verhaftung des Bischofs von Münster 1)r. Brinkmann ist heute früh um 7 Uhr vollzogen und isi deréelbe zur Verbüßnng einer 40tägigen Strafhaft nach Warendorf abgrliefcrt worden.
Weilburg, 17. März. (W.T. B.) Von hierist folgende telegraphische Nd res s exan den Rkiohskanzler Fürsten v. Bi9mar ck gerichtet worden: „Ihren gestrigen mächtigen Worten irn Ab- geordnetrnhausr zu dem jeHigen großrn Geifterampie mir Gott, für König und Vaterland spricht die wärmste jubelnde Zu- stimmung aus die heute hiertagende freieK'onferenz evangeliicher Gkiftlichen und Laien im Oberlahnkreise.“
Bayern. München, 16. März. von 1011 Uhr an hat in den sogenannten reichen Zimmern der Königlichen Residenz eine mehisiündige Sißung dcs KapitelS des St. Georgi-Ritierordens, sowie der hier anwohnenden Mitglieder, sämmtliche in Uniform, stattgefunden.
_ Nachdem über den Gessßentwurf beziehungswrise der Brandverficherungs-Ynstalt Einheiligkeit zwischen beiden Kammern erzielt ist, wird hinsichtlich der Genshmigung der Kosten zur Durchiührnng deffclben, beziehungsweise der zur Leitung der Anstalt unter dem Namen „BrandversicherungSkammer“ neu zu errichtenden Zentralbehörde ein besonderes Postulat dem- nächst an die Kammer der Abgeordneten g€langen.
Württemberg. Stuttgart, 16. März. An die gestrige Eröffnung des Landtages schloß fich unmittelbar eine erste Sixzung der Kammer der Standesherren und Nachmiitags 4 Uhr eine solche der Abgeordnetenkammer. Die erstere wurde von Fürft Waldburg-Zeil erbffnct, indem er die Mit- glieder wiUkommen' hieß, auf die bedeutenden Aufgabrn drs Landtags hinwies, ihre Nachsicht für seine Geschäftsführung m Anspruch nahm, und dann mit Bedauern des VerlusteS ge- dachte, den die Kammer durch den Tod ihres Mitglieds, des Herzogs Eugen Erdmann von Würitemberg, erlitten. Der Herzog Wilhelm Eugen von Württemberg dankte dem Präsidenten Nawens der Kammer für seinen Wiükommgruß, worauf der Fürst-Prändent den Erbgrafen Otto v.Rechberg und den General-Lieutenant v. Baur provisorisch an den SekretärStisckz berief, bisin der nächsten Sitzung die Sekretär-Zwahlen vorgenommen sein werden. _ Die Sißung der Kammer der Abgeordneten begann mit einer Ansprache des Hrn. Vize-Präfidenten Hölder, in welcher derselbe die Mit- glieder wiÜkommen hieß und dann mit sckzmekzlichem Bedanern des Verlustes gedachte, den die Kammer durch den Tod ihres Präsidenten v. Weber erliiten, welcher seit 1851 faft Ununter- brochen Mirglied- dieser Kammer und durch klaren 'Verst'and, gediegene Kenntniffe und seltene Charakterfestigkeit eme- xk)?“ hervorragendsten Mitglieder gewesen. Sämmtliche Mitglwder erhoben fich zum Zeichen ihrer Einstimmung mit dem auSgespro: chenen Bedauern über diesen Hingang von den Sißen. An RegierungSnorlagen find eingelaufen: 1) der Gesehentwurf über Bewirthschaftung von Gemeinde: und Körperschaftswaldnn- gen, wie er schon dem lehren Landtag vorgelegen, aber nicht mehr erledigt wurde; 2) Neuregulirung der Hundeabgabe_nach der Markwährung; 3) Neuregulirung der Diäten der Stande- mitglieder und der Besoldungen der Präfidenten und der “stan- dischen Beamten nach der Markwahrung; und _4) Neurcgulirung der Bürgerannahmegebühr nach der Markwahrung und den reich§geseylichen Bestimmungen.
Baden- Karlsruhe, 16. März. Das Geburtsfeft Sr. Majestät des Deutschen „Kaisers heit (mä) hier der sog. ßiUen Zeit wegen mehrere Aenderungen erlitten. Wie die ,KarlSruher Ztg.“ meldet, findet am Donnerßag, den 18. d. M.,
12
Gestern Vormittags,
Vormittags 11 Uhr, ein Schulfeß des Realgymnafiums im Rathhaussaak, am Sonnabend, den 20. d. M., Nachmittags 2 Uhr, das Feßmahl im Museum und Abends Feßlichkeiten des Militärs in den Kasernen, des Leib-Grenadier-Regiments in der Geigerschen Trinkhalle statt; am Montag, den 22. d. M., Be: ' flaggung, Morgens 9 Uhr Choräle auf den Tbürmen, 10 Uhr
Feßgottesdienft, Feierlichkeiten in verschiedenen Schnlen, Große ' Parade, mufikalischer Zapfenßreich, Salutschüffe u. dgl. haben , zu unterbleiben. “
Hessen. Darmßadt, 16. März. Für den Monat ? Mai ift die Versammlung der erßen ordentlichen evan- Z gelischen Landessynode in Aussicht genommen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Synode wird die neue Klaffißzirung F der Pfarrgehalte, sowie die geseßliche Regulirung der kirchlichen ; Veßeuerung bilden, _ Hinsichtlich der Rekommnnikation der ? Ersten Kammer über die Vorlage des Großherzoglichen Mini- ? steriums des Innern, den Nkubau eines Gymnasiums in , Gießen betreffend, beantragt der von dem Abg. Theobald er: stattete AuHschußbericht der Zweiten Kammer: für jenen Nru- . bau einschließlich der DirektorHWohnung 140,000 „16. im Ganzen ? zu bewikligen. :
_ Am 13. d. M. hielt der Finanz - Ausschuß der é Zweiten Kammer mit dem Ministerium eine gemeinschaftliche Sißung ab. Es handelte sich namentlich um die Eisenbahn- , vorlagkn, die Vorlage wegen des der evangelischen Kirche zu ge: Z währenden Darlehens, um. die verschiedsnen Petitionen und bezw. RegierungHvorlagen wegen StaatSuntersiüZUUJ für den Bau 1 einer Anzahl von Vizinalftraßen, endlich die in den letzten Ta: ; gen eingelaufene Hoftheatervorlage. Gutem Vernehmen nach ga: ? ben die beiden crsterwähnten Vorlagen, wie auch die [eßiere zn : keiner Beanstandung Veranlassung, dagegen beharrte der Aus- schuß rücksichtlick) der Vizinalstraßsn-Angelegenheiten auf seiner . früheren Anfichi, daß namentlich mit Rücksicht auf die neue , Verwaltungßorganisaiion die einschlägigen Kosten von den Krei- Z sen getragen, bezw. die Angelegenheiten in den Kreistagen und ' deren AuHschüffen zur Verhandiung gebracht Werden müßten. * Eine Pktition wcgen ch Llrchivö für praktiséhe Rechth-wiffenschaft wurde der Regierung in dem Sinne zu empfehien bsschloffen, daß die geeignet scheinende Subvention auH dem Fonds fürge- meinnüyige Zwecke zu entnehmen sein möchte.
Sachfra-Meiningen-Hildburghausen. M ein in g e n, 14. März. Der Landrag hat die Gemeinde: und Kreid- ordnung zu Ende bxrathrn. Der Kreistaq geht danach aus direkten Wahlen von jr 4 Landiagö-Wahlkreisen hervor und besteht aus 16 Abgeordneten. Vom Kreistag wird der Kreis: ausschuss gewählt. Derselbe: besteht (nis 6 Mitgiirdrrn und dem ihm präfidirendrn Landrath. Ach oberste Instanz wird ein Verwaltungs - Gerichtshof eingesetzt. Derselbe besteht aus dem Chef des Ministerium?- des Innern, aus zwei vom Herzog ernannten und aus vier von den KreiH- tagen gewähkten Mitgliedern, welche mit Llnsnahme des Mi- nifiers ihr Mandat auf sechs Jahre erhalten. Für die Universt- tät Iena hat der Landtag eins NachbewiUigung von 3600 .;x. genehmigt.
Anhalt. Dessau, 16. März. Der Erbprinz und die Erbprinzcssin von Hohenzollern, die (anstatt des irrthinniich gémeldeten Prinzen Friedrich) seit einigen Tngen am hisfigen Hofe verweilten, haben fich mit dem heutigrn Abendznge nach Berlin begeben. _ Der Sohn des Landgrafen Friedrich von Hessen ist geßern von Bonn hier eingetroffen. Die beiden äließen Prinzen von Anhalt werden gleichfaU-Z von Bonn heute hier erwartet. Die herzogliche Familie wird sich am Abend deL 18. an den Berliner «Hof begeben, um bei der Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Kaisers dort anwesend zu sein. '
Oesterreirh : Ungarn. Wien, 16. März. Der Kaiser hat dem géwesencn Königlich ungarischen Minißer des Innern, Grafen Szapéirh und dem früherrn dortseitigen Minift-xr fÜr öffentliche Arbeit und Kommunikation, Grafen Zichr) von Véisonkeö Fun. die Geheime Rathdwürde mitNach: ficht der Taxen verliehen.
_ Im Abgeordnetenhause interpeUirte Canis Brgna den HandelS-Minifter, in welchem Stadinm die Verhandlungrn mit Ungarn wegen des Anschinffes dsr da[maiinischn Bahn an die ungarischen Bahnen sich refindrn. Bei der Verhandlung Über die Salzkammergut-Vahn beantragte Bresik, den Eniwnrf an den Ansschuß znrückznweisen. Nachdem der Minister Chinmeckr] für die Annahme des Entwurfes eingetreten, wurde derselbe in der Fassung des Ansickzuffes angenommen. Bei dem Geseheniwurf, betreffend die Regelnng der Verhältniss der Alt- katholiken, sprach Wurm “gegen den Ausschußantrag, die Alr- katholiken mögen sich immerhin (116 neue ReligionsgeseUschast konstitniren, aber niemals anf Grund des Benystandes der Katholikrn. Nachdem noch mehrere Redner Zesprochen, rvnrde die Gencraldebatte geschlossen; als Generalredner ivnrden Pflügi und Fux gewäh[t. Nach der Rede Pfiügis folgts der Schlnß der Sißnng. Morgen wird die Debatte forigesetzt. Foregger interpeUirte den Minister des Innern wegen des noch nicht erledigten Rekurses anläßlich der Bildnng der Freimanrerloge, „Zukunft“.
_ 17. März. Das Abgeordnetenhaus hat den aus der Initiative des Hauses hervorgsgangenen Gesehentwurf über die RechtSUerhältniffe der Altkaiboliken nach den Anträgen der Kommiifion ohne Veränderung in driiter Lesung genehmigt.
Prag, 16. März. Bei den gestern stattgehabten Erfah- wahlen für den Landtag wnrden in 41,Landgemeinde-thl- bezirken die aitczechischen Kandidaten, in dem" Wahlbezirke Leitomischl der jungczechische Kandidat Wacek gewahlt. _ In den Bezirken Deutschbrod, Kbniginhof, Landskron,_ Neuhans und Prachaiiß erhielten die verfaffungstreuen Kandidaten aut- unter sehr ansehnliche Minoritäten. ' '
Pest, 16. März. Im Abgeordnetrnhanse Wird die Spezialberathung des Vudgeis de? Iu1t1z=Mmifter1ums beendet. Darauf begann dixVerhandlung uber das Handexsbudget. Helft) meint, bei dem jüngsten Regierungswechsel hatte nian das Kommunikations-Ministerium mit dem 3)_andels-Minifterium ver- einigen können. Er hoffe, daß der Zo_ll- und HandelSvertrag mit Oesterreich gekündigt Werde. Drr Handelö-Mmifter Baron Simonyi sagte, er sei überzeugt, da]; enn? eremtgung der bei- den Minifterien jeßt, da das Handels-thfterinm und Verkehrs- Minifierium so besonders wiehtige Angelegenhriien zu ' erledigen haben, nicht möglich sei und daß_ das vereinigte Ministerium gar zu viel Agenden umfassen wnrde.“ Baron Pank Sennhez; sprach die Anficht aus, daß eine_ Vereinigung. der “beiden Mim- fterien, respektive eine Neueinthetlung der Mmißerten und deren
- verwendet und
- liste für die Kammern um 122,
Agenden, jedenfalls möglich, ja aus Spärsamkeitsrürkfichten sngar unumgänglich nothwendig sei. Der Handels-Mmster erklarte,
daß er ganz derselben Anficht sei; nur glaube er, daß für jeßt eine Vereinigung nicht durchführbar gewesen wäre. Gorove machte darauf aufmerksam, daß zur Vereinigung versckziedener Portefeuilles oder zur Neueinthcilung dcr Ministerien das hierauf bezügliche Gesey vom Jahre 1848 geändert werden müsse. Csernatonh glaubte die Vereinigung der beiden genannten Mi- nisterien wäre gleichbedeutend mit der Decadenz des Handels und Verkehrs in Ungarn. Graf Albert Npponni (rechte Oppofition)
" war der Meinung, daß eine Vereinigung der beiden Miniftcrien ' sehr praktisch wäre.
Morgen wird die Debatte fortgeseßt.
Im Oberhaus? wurde der Kataster-Gesehentwurf, respek- tive das dritte chuntium drs Abgeordnetenhauses Über diesen Gesehentwurf, verhandelt und endgültig angenommen.
_ Tas Amtsblatt veröffentlicht heute die Ernennung B. Yabriel Kemenhs zum Staats-Sekretär im Ministerium des
nnern.
Schweiz. Bern, 17. März. (W. T. B.) Der Na- tionalrath hat in seiner heutigen Sißung mit 74 gegen 27 Stimmen beschlossen, auf die Rekurse, welche von ultramon- tanrr Srite gegen die Regierungsbeschsüffe, bcireffond ÖSV katho-
:, lischrn Gottesdienft im Jura Und die Jnternirnng der reni-
tenten Geistlichen rrhobrn find, nicht einzugshsn, bevor der BundeÉ-rath Über die seither eingegangsnsn nrnen Rrkurse ähn- licher Art entschieden hat.
Belgien. Brüssek, 14. März. Tir Kammer der Abgsordnetrn bat die vier SiHUnZM drr verfidffenen Woche
* hauptsächlich auf *die Berathnng dss Notariaisreirrwgessßes
wird dieselbe Üermorgen wieder aufnehmen. Unter den vom Finanz-Mtninkr eingérerrhn'n GeseHenxwiirien be-
findet fich ein Kreditgrsnck) von 200,000 Jrcs. für di? Betheili-
gung Beigicns an drr erransstellung von PhiLadelphia, Dic Einleitnng zurn Gesehentwnrf aui Gewerbssteuxrsreiheit zn Gunsten der Aerzte erwsist, daß dnrch diess Maßregek dieWähle-r- die für die Provinziai: und Kommunalräthe um je 80 Und 79 Stimmen vermindert werden wixd; man rrfähri bei derselbrn Griegenheit, daß dic Aerzte bis: her 11.2 Proz., die (gewerbeftrnerfreirn) Advokaten nicht Janz 1 Proz. der Wählerkbrpersckzast anHmachien.
Großbritannien und Irland. London, 16. März. In dem geftsrn in Brigthon im Aiter von etwa 9:5 Jahren ver- storbenen Feldmarschall Sir W. Maynard Gomm, hat die briiische Armer ihren ältesién Offizier versdren.
Canada. Ein im Parlament des Dominion eingrbrachter Antrag zum Erlaß einer Adresse an die Krone, die um eine Gescngebnng zur Amendirnng des bi'iiisch:ndrdnmcrikanijchen Akxxx zn Gnnsten einer? konisssionelien Unterrichts in Nendrannirhweig hat, ist, wie eine Depesche aus Ottawa meidet, verworfen wdrdrn. Dagcgen gelangte rnit einer Majoriiät von 59 Stimmen ein Amendement znr Annahme, welches es für Unrathsam erklärt, eine Reictheseygebnng zur Beseitigung der Rechte irgend einer Provinz des Dominion anzurufen, aber die Königin bittst, ihren Einfiuß anf die LegiHlatur von Neubraun- schweig brhnfs einer Modifizirnng der daselbst bestehenden Ge- sehe zu Gunsten der katholischen Minorität zu gebrauchen.
Frankreich. Parics, 16. März. Der Kriegs-Minister Ge- neral de Ciffer] hat allen Armee-C01p§=K0mmandanten neue Weisungen zugesandt, urn die Au-Zführnng des Reglements zu fichern, welches die Ober-Eisenbahn-Militärkommisfion für ge- wöhnLicbe oder stratsgische Militäriransporte in Frieden?:- Und KriegHzeiten ausgearbeitet hat. .
_ 17. März. (W.T. B.) HTML AÖLUÖ reift Herr Merry 11 Coldmb nach Beriin ab.
Versailkes, 17. März. (W. T. B.) Nationalver- sammlung. In der heutigen Sihnng wurde die DinUsfion Über die an eine Anzahl von Beamten des Kaissrreirhs gezahlten Pensionen fortgrseßt. Die Versammlnng nahm mit 322 gegen 307 Stimmen ein Nmendrment Tirards an, durch wrlches die Regirrung anfgefdrdcrt wird, vor weiterer Zahlung der betreffenden Pensionen feftzustrUen, ob (1110 for- malen Bestimmungen, deren ErfüUnng geseßmäßig zum Brzuge der betreffenden Pension erforderlich ist, in den einzelnen FÜÜLU eingehalirn worden seien. Sodann wnrde cin Znsaxzartikel an: genommrn, naI) welchem in ZUkunft dér Bezug dsr Pension von einem ärztlichen Guiachien abhängig gemachr wird. Schiieß- lich bewiÜi-gte die Versammlung einstimmig die von der Regie: rang für diese Zwecke verlangten Geidmiitel.
_ Die Kommission zur Berathnng Über dsn Beginn und die Dansr der Ferien der Nationalbersammlung tritt [)'-31,118 Nachmittag zusammen, nur von dem Minisxer des Innern, Buffet, fick; darüber Anskunst zu erbitten, zn Wklchem Zeitpunkt etwa daS Preßgesey Und das Budget vorgelegi m:r- den können. Von der Antwort wird abhängen, ob dsr Wieder- beginn der Bcrathnngen anf den Z., 11. oder 18. Mai frftgescyt wird. Nachdem in der gestrigen Siizung der Kommission der Deputirte Rannd daranf hingedeuict hatte, daß die Nnfiaht drr Regierung darüber einzuholen sein Werde, zu welchem Zeitpunkte die Auflösung der Naiionaiversammlang Erfolgen worde, hat fich die Kommission einstimmig dahin geeinigt, zn erklären,_daß der Nationaivcrsammlung allein die BSsÜMUZUÜI hicrÜbrr ziixtshe.
_ Ein zweites Telegramm vom 17. Abends meldet: Der Minister des Innern, Buffet, erschicn hcure in der Kom- mission znr Berathung über den Beginn nnd die Dauer der Ferien der Nationalversammlung. Auf eine Interpellation iiber die Auflösung der Nationaiversammlung erkiärte der Minister, nicht antworten zn können, da die Entscheidnng dieser Frage lediglich der Nationalrersammlung zustehe. Im weit_ercn Ver- laufe der Siyung bemerkte Buffrt,*daß die Nationnivrriaxnmlung nicht werde auSeinandergehcn können, bevor fie nicht versthiedenc wichtige Gesehentwürfe berathcn habrn werde. _ Deni Ver- nehmen der „Agence HavaS“ zufolge, wird die Konnnisjwn die Jestseßung deH Wiederzusammentritts der Nationalvermmmlung auf den 5. Mai in Vorschlag bringen.
Rußland und Polen. _S_t. Petersburg, 16. März. (St. Petersb. Ztg.) Se. Majenat der Kgrs er hat Sonntag den 2.„/14. März den auf seinen Posten znruckgeiehrten deutschen Botschafter Prinzen Heinrich 111. Reuß m Audienz empfangen,
Asien. Indien. Aus Calcutta wird vom 13. ds. per Kabel gemeldet: _
Das indische Budget ist veröffentlichi wcrden. Dix Aus- weise für das Fiswljabr 1873 74 geben die Einkünfte auf 491311711 Pfd. STR., die rrkentlichsn Auégnbcn _an 51,404,448 Pfd. Sterk, und die außerordxntiichrn Ausgaben nur 3,553,307 Pfd. Sicrl, an. In den regelmäßigen Voranschlägen für das Fisfa1jahr 1874,/75 find die Einkünfte auf 50070000 Pid.Stcr1. angegeben, die ordent- lichen AULgaben aui 50623000 id.Ster1. und die außcdrdentliäxktr Auxgaben auf 4,035,(.00 Pfd. terl. In den Budgetvoranichlägen für 187576 find di? Einkünfte auf 49.820,000 Pfd. Sterk. rrranfchlagr, die ordentlichéu Aussaben aur 49,314,009 Prd.