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Yiehtamtliehes.“ Deutsches Reich.
Preußen. Berlin. 17. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General 8 1a suits von Werder und nahmen den Vortrag des Gauerals von Al- bedyll entgegen. Vor dem Diner empßngen Se. Majestät den Reichskanzler Fürßen von BiSrnarck. . .
Abends um 12 Uhr treten Se. Majestät der Kaiser und König in Begleitung des General-Adjutante'n Grafen von der Gol?1 und der Flügel = Adjutanten Graf Lehndorff, Fürft Rad- ziwi und Graf Arnim. vom Potsdamer Bahnhof aus, die Reise nach Wiesbaden an.
- Ihre Majeß'a't die Kaiserin-Königin war ge- ßern Abend in dem Konzcrt. das in der Singakademie ßatt- fand, anwesend und befichtigte heute die AusfteUung der Gesell- schaft der Gartsnfreunde Berlins im Kriegs-Minifterium.
- Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind gestern in Verona eingetroffen. Höchftdieselben wurden bei der Ankunft vom Präfekten empfangen und von der Bevölkerung, die sich sehr zahlreich eingefunden hatte, auf das Freundlichfte begrüßt.
- In der heutigen (17.) Sißung des Herrenhauses, we1che der Präsident Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode um 11 Uhr 25 Minuten eröffnete, und welcher der Vize-Präfidcnt des Staatö-Minifteriums Finanz-Minister Camphausen, die Staats-Minifter ])1'. Leonhardt und Dr. Falk, sowie mehrere Regierungs-Kommiffarien beiwohnien, wurde zunächst be- schlossen, die aus dem Hause der Abgeordneten zu er- wartende Provinzialordnung einer besonderen Kommission von 20 Mitgliedern und dieser auch die später ein- gehenden Geseße, das DotatioUSJeseß und das Geseß über die Einrichtung der Verwaltungs - Gerichtshöfe zu über- weisen. Die Kommission wurde sofort nach Beendigung der heutigen Sißung gewählt. Sodann wurde, nach- dem der Referent Graf zur Lippe das (Heseß, betref- fend die Wiederherstellung der Grundbücher des Grund- buch-Amies Siickhausen zur Annahme empfohlen. die- sem Anfrage vom Hause ohne jede Diskussion entsprochen.
Der dritte Gegenstand der TageSordnung war die zweite Berathung über den Geseßentwurf, betreffend die Einßellung der Leißungen aus Staatswiiteln für die römiich=katholischen Bis- jhümer nnd Geistlishen. Ein Antrag des Baron v. Senfft- Pilsack), das Geseß an eine besondere Kommission zur Vor- berathung zu überweisen, wurde als nach der Geschäftsordnung unzulässig abgelehnt. Bei der General - Diskussion sprachen die Herren Freiherr v. Landsberg-Offenbeck, Baron von Senfft-Pilsack; gegen und Graf Udo zu Stoxberg-Wernigerode für die Vorlage. worauf die Generaldiskusfion geschloffcn wurde. In der Spezialdisknsfion ergriffen zu §. 1 das Wort Herr vom Rail) für und Graf Brühl gcgen *. ie Vorlage. Die Rede des leßtcren gab zu einer Reihe von persönlichen Bemerkungen der Herren Graf Bochholß, vom Rath, Graf Udo Stolberg Veran- lassung, auf die vom Grafen Brühl erwidert wurde. Dann wur- den §. 1 und demnächst auch die §§. 2-5, leßiere ohne Diskussion nach den Beschlüssen der zweiten Lesung in der vom Abgeord- netenhause beschissenen Fassung angenommen. Daffelbe geschah nach einer kurzen Erklärung des Grafen Hompesch mit §.6. und ebenso wurden die §§. 7-16, sowie Titel und Eingang des Gescßes ohne weitere Diskussion angenommen. Die Pexi- tionen. welche zu diesem (Heseß eingegangen, wurden durch diesen Beschluß als erledigt-erachtet, und ward hierauf die Sixzung um 11 Uhr geschlossen. Nächste Sißung unbestimmt.
- Im ferneren Verlaufe der geßrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde dis erfte Berathung des Geseßentwurfs. betreffend die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungsurkundc fort- geseßt und zwar ergriff, nachdem der Abg. Richter (*I-Zanger- hausen) seine Rede für die Vorkage beendet, der Präsident des Staats-Ministerinms Reichskanzler Fürst von BiSmarck das Wort, um unter dem lebhaftesten Beifall des Hauses diese nene Maßrcgrl zn begründen. (S. unter Landiagsangeleaenheiten). Ein Gleiches that auch der Staats-Minifter Or. Falk. Der Nbg. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärie fick) dann in den bekann- ten Redewendungen über Verfolgung der Kirche U. 1. w. gegen das Gejeß und warf dem Reichskanzler vor, derselbe hätte früher durch den Papst einen Einflnß auf das Centrum aus- üben wollen. Der Reichskanzler Fürst von B19marck ergriff hierauf zu seiner Widerlegung nochmals das Wort (S. unter LandtagSangelegenheiten). Nachdem dann noch der Abg.1)r. Virchow für die Vorlage gesprochen, wurde die erste Ve- rathung geschlossen, und sofort in die zweite eingetreten. In derselben wnrde der einzige Paragraph des GLsLYeS mit großer Majorität unter Streichung des [?Yten Saßes, die vom Abg. 1)r. Virchow beantragt war, in folgender Fassung ange- nommen:
„Die Art. 15. 16 und 18 der Vsrfassunngkunde vom 31. Ja- nuar 1850 sind aufgehoben.“
Schluß 41/4 Uhr.
- In der heutigen (47.) Siytmg des Abgeordneten- hauses, welcher am Ministertisch der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs-Kommiffnrien beiwohnien, erledigte das Haus zunächst in- dritter Bc- rathung die Geseßentwürfe, betreffend die Gebühren der Anwälte und Advokaten; betreffend die Gebühren. der Advokaten, Notarien , Skribenten und Wechsel = Notarieu im Bezirk des AppellationSgerickzts zu Frankfurt a, M., und betreffend die Erhöhung der Gebühren der Gerichtsvollzieher im Bezirk des AppeüationSgerickztshofe-S zu Cöln. Dann trat das Haus in die dritte Brrathung des Entwurfs einer Pro- vinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlefien und Sachsen ein, Der Abg. Berger erklärte fich gegen das Gesetz. wie es aus der zrreitkn Lesung hervorgegangen ist. Der Abg. Miquel bat dagegen um Annahme dxs Gesetzentwurfs; man könne allerdings manche Punkte finden, d_te dem einen oder dem anderen nicht efielen; aber deshalb eme 10 se_gen6reiche Reform zu verw en, sei im politischen Interesse mehr wohl angezeigt. Bei Schluß des Blaues sprach der Abg. Freiherr von Heereman gegen die Vorlage.
_- In der Woche vom 28. März bis 3. April 1875 find epragt worden an Goldmünzen: - Mark Doppel- kronen. 2.022.640 MaK Kronen; an Silbermünzen: - Mark 5-Mark|ucke, 1,_522,986 Mark 1-Markstücke, 184.914 Mark - Pf. W-mentgßucke, 67.601 Mark 30 Pf. 10-Pfennig- stücke, 66.942 Mark 80 Pf. 5-Pfennigftücke; an Kupfer- münzen: 29.039 Mark 60 Pf. 2-Pfermigßücke. 26,744
Mark „83 Pf. 1-Pfennigftücke. Vorher waren ge.;rägi: an Goldmünzen: 884.540,800 Mark Doppelkronen, 245.751,770 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19.254.435 Mark 5-Mark- ftücke. 45.846.130 Mark1-Markftücke, 12.640.307 Mark - Pf. W-Pfcniiigstiicke; an Nickelmünzen: 6.339,098 Mark 80 Ps. 10-Pfennigstücke. 2.864,916 Mark 10 Pf. 5-Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 2.376.783 Mark 22 Pf. 2-Pfennigftücke, 1.036.782 Mark 34 Pf. 1-Pfennigßücke. Mithin fink im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 884.540,800 Mark Doppelkronen, 247,774,410 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19.254.435 Mark 5-Mark- ßücke, 47.369.116 Mark 1-Marksiücke. 12.825.221 Mark 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6,406,700 Mark 10 Pf. 10-Pfen- nigstücke, 2.931.858 Mark 90 Pf. 5-Pfennigßücke; an Kupfer- münzen: 2.405.822 Mark 82 Pf. 2-Pfennigßücke, 1.063.527 Mark 17 Pf. 1-Pfennigftücke. GesammtauSprägung: «n Goldmünzen: 1.132,315,210 Mark; an Silbermünzen: 79.448.772 Mark ; an Nickelmünzen: 9.338.559 Mark - Pf.; an Kupfermünzen: 3.469.349 Mark 99 Pf.
- Das (Zentralblatt für das Deutsche Reick) veröffentlicht ein Erkenntniß des Reichs=Dber-Handengerichts, betreffend den Griverb, dZie Natur und den Verlust der deutschen SYquenossenschaft (Hiogo), auf welches wir hier ver- we: en.
- Der Königlich preußischen Post- Steuerexpedition zu Cöln ift die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Be- gleitscheinen ]. über die mit der Post vom Auslande eingegan- genen Koni beigelegt worden.
Dem Königlich sächfischen Unier-Steueramte zu Großen- hain ist die Befugnis; zur Erledigung von Begleitscheinen 1. über wollene Waaren beigelegt worden.
- S. M. Knbt. „Delphin“ ist am 15. d. Mis. in Kiel in Dienst gestelXt.
Bayern. München, 15. April. In einer heut abgehalte- nen Sißung des StaatSraths wurde der neu ernannte Staatörath und Kriegs-Minißer. General-Lieutenant 1). Mail- linger. eingeführt und beeidigt, und gelangte dann der Landtags- absckzied zur Berathung. - Am 14. ist der Herzog Friedrich von Augußenburg mit Gemahlin hier angekommen und hat nach kurzem Verweilen im Bahnhofe die Reis e nach Italien forigeseßt. - Der Magifirat hat beschlossen, daß für den voÜftändigen Ausbau des neuen Rathhauses noch 301.540 Fl. vst- mendet werden sollen. Den größeren Theil der genannten Summe nimmt die Herstellung der beiden Sißungssäke, die fich noch im Rohzuftande befinden. in Anspruch und die Einrichtung der Bürgermeister und Referentenzimmer.
- 16.Apri1. (W. T. B,) Die Session des Land- tages ist soeben durch Prinz Luitpold im Auftrage des Königs geschlossen worden. In dem verlesenen Landtags- abs chied wird sämmtlichen vereinbarten Geseßen die Königliche Sanktion ertheilt und gleichzeitig für alle im Laufe der Session avgenommenen Anträge und angesprockzenen Wünsche Genehmi- gung zugesagt. Der König spricht ferner dem Landtage Dank und Anerkennung dafür aus, daß auch für die Förderung des geiftigen Lebens des Volkes Sorge getragen sei; mit lebhaften: Bedauern wird der Ablehnung des Gesrßes über die Rechts- verhältniffe der Militärbeamten gedacht. Der LandtagSabschied schließt, indem die Hoffnung ausgesprochen wird, daß auch die künftige Landtagsvertretmig Zam Könige treu zur Seite ßehen WKL)? für das Wohl.,Bayern-j iznd de'? Gedeihen des Deutschen Rei es. * '
Heffen. Darmßadt, 15. April. Gestern fand zwischen den GesechbungS-AMWÜffen der beiden Kammern eine gemein-
schaftliche Sitzung statt, um über die Behandlung des in de.! '
lcßten Tagen an die Stände gelangten Geseßentwurfs über die Ausführung des Reichs=JmpfgeseHes zu berathen. Dem Verneren des „Fr. 3.“ nach boten fich keine erheblichen An- ßände und die Berichterstattung von beiden Aussckgüffxn steht in nächster Aussicht. Vom GrfoßgebungS-Aussckzuß der Zweiten Kaminer waren nur drei Mitglieder erschienen. - Im Laufe dieses Sommers finden durch den Großen Generalstab topo- graphische Aufnahmen in der Provinz Starkenburg ßatt.
- Das Geseß über den Mißbrauch der gcist1ichen Nmngewalt wird, der „K. Z.“ zufolge, demnächß in folgender Gestalt zur Veröffentlickzung gelangen:
Art. 1. Beicbwsrden über Mißbrauch der geistlichen Amixgrwali könnsn jedcrzeit kei Uns oder bei Unseren Verwaltungsbebörden an- g-rbrackzt werden, Erscbcinr cine Bescbwcrds, nacb stattgcbabter Er- mirrriung drs Sachverhalts begründet. worüber 1111181“ Geiammt' Ministerium auf Antrag dss Ministeriums des Innern zu entsckzsiden hat. so wird zur Absjeünng derselben das Erforderliche im _Verival- tungéwcge angcorxnct, wsgsn etw.;ig-cr Bksirasung res geicbshenen letsmißbrauch aber die Sackxe dem zuständigen (Hsricht Übergeben. Grgcn einen Mißbrauckd gsistlicber Amtsgewali können Unsere Be- hördkn auch von Amts WSJLU einschreiteii. sobald ein ößßntliches In- teresse DW «17.-Nicht. Ari. 2. Ein Mißbrauch der_gkixtliäyen Y_mts- gewait licgr insbesoudsrk dann vor. wrnn die nacbxclgendrn Benim- muugcn Über die GkéUZkU (% "Strafrexbts dcr Kircher:- und R:“ligions- gemeinschaften verleßi Werden. Art. 3. Keine Kirche oder Reli- gionsgemeinickait ist - abgesehen von den. naß) Art. 5-8_zu- lässigen Diöziplinarftrafen - befugt, andere “_ck-tra." oder Zuckytmtttel anzudrohen. zu verhängen orerzu verkündrn a121v1che,_ive'1che dem rein re- ligiösen Gebiete augxböreu oder die C'nizießung emcs ixnerba1ß der Kirche odrr Rexigionsgemeinicbaft wirkendenRechtS odxr dieAus- ich1irs§anxi aus der Kirche odsr Religionögemkimgzaft_beircr'scn. Art. 4. Die Verhängung der nach Art. 3 zuläsiisea (?traf- i_md Zuchtmiitel darf nicht öffentlich bekannt gemacht werdm. Eine auf die Gemeinde- glieder bcichränkto Mittheilung ist nicht ausgeickxiofieu. Die Voll; ziehung odcr Verkündigung deraxfiger Siraß odsr Zucbtmiircl dars auch nicht in einer beichimpfeudeu WSUS erfolgm, Art". 5. Die kirchlicbe Diszipliua:gewalt Über Kirchendicner _darr NW von deutschen ki:ch1icb,c*n Bsb'örden au-ßeübt Werden. Kirchliche D1431p1i- narfirafen, welche gegen die Freiheit oder daß" Vermöqu gcrichtet smd. dürfen nur nach Anhörung des Yeickxuldigien vsrhaggt wsrden. Dcr Entfernung aus Tem Ami (Eutlaffuug, Vkryéßun , “S_iispensron, unfreiwiüigc Emeritirung :c.) muß ein geordnxtcßpwzx uaitiches Vcr- fahren vorausgehen. Zn AÜW riescn Fäaxn nt kl? Enitcbeidqu schriftlich unter Angabe dcr Gründe zu erlassxu; 2111. 6. Die köcpcrlickxs Zürbtizung ist als kirchliche Dißzipliuarxtxase oder Zucht- mitiel unzulässig. Diözipliuarßrafen an Geld _knrien den_Vetr.zg von 90 „44 oder. wenn das einmonatliche Amts-Emkoxnmsn_ 139er Lit, den Betrag des leßteren nicht überx'teigen. Eine an.? chtbeßö-Cni- ziehung gerichtete Diöziplinaiürafe darf nur it; der Vexwxuung m eine geistliche Sirafauftali beiiehen. Die Veriveisuzig dar? dir Dauer von drei Mo.:aten nick)? ükexiikigw, und die Voüxrreckung wider den Willen des Betroffenen Weder begonnen ursel) fdrfgeießt _ngerden. Die Verweisung in eine außsrdcutiche Strafanixait ist uuzulajsig. Art. 7. Geistliche Strafanftasxen, welche im Greyberzogtbnm errichtet find oder werden. sind der StaatSaufstcht u::terworfen. Ihre H.;nöordnuug ist Unserem Ministerium des Innern zur Gxnebxmguug einzureichen. Das Ministerium des Innern ist befugt, Visitation": der geistlichen
Strafanstalten anzuordnen uad von ihren Einrichtungen Kenut- ( (nix; zu nebmew Von Der € hat der
Aufnahme eines .Kircbendieners
Vorstrhä der Anstalt Lianen
* Nuntien des Oberhauses entgegen.
24 Stunden ixerZ
zuständigcn Polizeibehörde Anzeige zu machen. Im Falle forigeseßten Ungehorsams gegenüber den Vorschriften der Art. 7 und 8 kann die Schließung_ dcr Anstalt durch das Großherzogliche Ministerium des Juqern verfügt werden. Art. 8. Von jeder kirchliche?! DiSziplinarent- schxidung, welcbe auf eine Geldstrafe von mehr als 60 „44, auf Ver- WKjsung in eine geistliche Strafanstalt für mehr als 14 Tage oder Entfernung aus dem Amte lautet, ist Unserem Ministerium des In- nern, gleichzeitig mit dsr Zustelluyg an den Betroffenen. Anzeige zu mqchrn. Die Anzeige muß die EnUcbeidung-Zgründe enthalten. Art. 9. Die nach Art. 3 bis 8 zulässkgcu Straf- und Zurbtmittel dürfen nicht anYedroh't, verhaugi, verkündrt oder voÜzogen werden: 1) wegen Vor- na )qie emßr Handlung, zu wcklchér die Staatsgeseße odcr dic Von der Obrigkeit mncrhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen ver- pflichten; 2) Wegen Unterlassung einer Handlung, welche die Staats- geseße oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Ynordnungen verbieten; 3) wegen Ausübung oder Nicht- ausßbung öffentlicher Stimmrechte; 4) Wegen einer Beschwerde über Mirzbrau-H der geistlichen Amisgewalt; 5) um, einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu „bestimmen. Art. 10. Eine_von der oberen kirchlichen Behörde im DiSziplinar- wege odcr wrist wider den Willen des Beiheiligten verfügte Ent- fLrnung aus dem kirchlichen Amte (Entlassung , Versetzung, SuSpcnfion, unfreiwillige Emcritirung 26.) bcwirkt BL:: Verlust; des mit der Steue verbundenen Amtöeiukommeus nur unter der Bedinguug, da13Unfer Minifjerium des Jnnem nach Prüfung der bot] der oberen kirchlichen Behörde vorxulegenden Akten anerkennt. daß 1) das nach Ari. 5 erforderliche prozeffualiscbc Verfahren statigeiunden bat , Und 2) dis getroffene Maßregel weder Gestße des Staates Noch aÜgemeine Rechthrundsäße vkrleßt. Art. 11. Kein Geistliciicr Darf öffentliche Vordäge in einer Kirche oder in einem anderen, zu religiiZsen Versammlungen bestimmten Orte dazu anrvenden, um aus Anlaß öffentlicher. nicbt rein kirchlicher Wahlen auf die Wablberecbtigtrn in einer bestimmten Parteirichtung einzuwirkcn. Aci. 12., Geistliche, Diener. Beamte oder Beauftragte einer Kirche oder Religionsgcmeinsckyaft, _welche den zur Abstellung ciner Beschiverde über kirchlichen Amtsmißbrauck). oder den sonstigen, in Bezug auf ihr Amt odrr ihre geistlichen Amésverricbiungen vou Unseren Behörden innerbn1b ihrer Zuständigkeit getroffenen Anord- nungen nicht Folge leisten odsr den Vorschriften in Art. 3-9 und 11 dicsxs Gefeßes zuwider hande1n. werden mit Geldstrafen bis zu 60025 oder mit Haft odkr mit Gefängnis biH zu einem Jahre und in Wiederholungs- fällen mit Geldstrafen bis zu 1500.35 oder mit Gefängnis; bis zu 2Jahren béstkafi. Zuwiderhandlung-n gegrn die Vorscßrifken deS 21:1.5 des Geseses. Die rechtliche Siellung der Kirchen und Religionsgemein- schaft-sn im Staate, werden in gleicher Weise bestraft. Llrt. 13. Kirchen- diener. WL1chL die auf ihr Amt oder ihr? griftlichn Amisvsrricbtunßen [*czügl chen Votiebriften dcr Staatßgeicßc oder dir in dicskr Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zusiändiakeit getroffenen Anord- nungen so schwer verlesen, daß ihr Verbleiben im Amte mit der öffent- lichen Ordnung unverträglich rrschrint,.kön_mn aüf Antzag der Staats- bchörde durch Uklhkil dcs Gérichtshoscs für kirchliche Angelegenheiten (Art. 23) an:? ihrem Amte entlassen Werden. Eine solche Verleizung liegt ingc-iondcre dann vor. Wenn neben einer wiederholten, mit Wissen und WiUcn begangenen Verlesung der Borichriften der Ztaatsgssxße oder der in deren Voklzug innerhalb ihrer Zuständigksitgetroffenen Anordnungen der Obrigke'it aus dem Verhalten drs Beschu1digten bervvrgebt, daß er im Falle drs Vsrbleibens im Amte icin don Staatsgeicßen uud obrizikeitlicbkn Anordnungen zuwiderlaufendeI Veriabrcn fortzuseßen gswiüt sei. C'bcn so_können Kirchcndicner, MLM in Ausübungibres Amts zum Ungeboriam gegrn Staatßgescße Od?!" gegen von der Obrigkrit innsrvalv ihrer Zusiändigkcit getroffene Anordnungen auf- fordern. aqunrrc-g der StaatLbehörde durch Uriixeil des Gerichtshofs für kirch1ichs Anqklchthcn aus ihrem Amte einsamen werdcn. Art. 14. Die B-iäylußfassung darüber, ob dcr Antrag aufEntlassung beiGériÖt gesislli Werden sol], sicbtUnsércm G21ammbMinisterium zu. Art. 15. In dem von Unserem Ministcrium des Innern zu fieürnden An- Lrage sind dic THUNQÖM. auf wslcbé er sick) 1111131, mögléckzst genau Mziigkbkii. Art. 16 und 17 handeln von der Voruntkriuckpung und ihren Folgm. Art. 13-22 von drm Vrrfabrrn vor dcm Gerichtshofe für kirckxlickoe Anxzclegenbeiten und barmonircn der Hauptsache nach mit der prenfzifcbeu Geseßgebung. Art. 23 beruft dagsgsn, abweichend von dicser Geieizgcbung, das „oberste Landesgkriclzi' als „Errichtshof für kirchliche Angelsgcniyeitsn“ zur Entscheidung über AmtScnilaffunzen dsr Gcisilicben. w61che8 seine Erkenntnisse in ngenwart von Wenig- itcns ? seiner Mitglieder erläßt. Art. 24 regalirt uamsntlicl) das Rechtßmirtel des Einspruch für den Fall unvrrschuldeter Vrrbinderung am Erscheinen im Vérhandlungsmmine.
“Sachsen = Weimar = Eisenach. Eisen (1 ck, 15. April. Gestern wurde vor dem hiesigen AppellationE-gericht der Prozeß gegen den sozialdemokratisckzen Agitaior Schuhmachergesell Gtffer) wegen öffentlicher mrleumderisckzer Beleidigung von Behörden und Beamten und wegen Sckzmähung obrigkeitlicher Anordnungen auf eingewendete Berufung Giffey's sowohl als der 'Stcims- anmaltsckzaft in zweiier Instanz verhandelt und Giffeu Hierbei zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt. Das ersiinßanzliche Erkennt- niß lautet auf 6 Monate Gefängniß.
Oldenburg. Seitens des Bureaus des Großen Gineral- stabes für die Landesrriangulation werden in diesrm Jahre trigono metrisch ;: Feldarbeiten im Fürstenthum Lübeck zur Ausführung kommen und smd die Verwaltungsbehörden
des Jürftcntbums angewiesen, dem Bureau bei den vorzuneh- '
menden Arbeiten die rrforderliche Unterftüßung zu gewähren mit der Weisung. daß rückfichtlick) der den kommandirten Beamten zu gewährendén Lkistungen die Beftimmungen über die Natural- vstrpflegung dcr Truppen im Frieden zur Anwendung kommen
s ollen. Sachfeu-Meiningen-Hildbnrgbaufen. M ein in g e n,
14. April. Die Vorsynode wird am 20. Juni eröffnet werden.
Oesterreich=11ngarm Wien, 16.21pril. Der Kaiser, welcher am 15. d. M., wie bereits gemeldet, in Sebenico ein- getroffen ist, hatte auf der Fahrt dorthin auch auch Zaravecch'ia, die Insel Mortera, die Gemeinde Stretio und das durch seine
“*Korallenfischerei bekannte Z(arin besucht.
Innsbruck, 13. April. Im Landtage brachten die Abgg. Monfignore Greutner und Konsorten den Antrag cm, im Wege der LandeSgesengbung und insbesondere dizrch Auf- nahme einer entsprechenden Bestimmung in d&„Gememdewahl- ordnung den Kaplänen, Koopkratoren, HülfSprießern, Koad1u- toren. die mit Ordinariatsdekret für den Seelsorgedienst m einxr Gemeinde angefleUt find. das aktive und passive Wahlrecht.:n dieser Gemeinde zuzuerkennen. Dieser Antrag wird auf eme der nächßen Tagesordnungen geseßhwerden.
Pest, 15. April. Das Abgeordnetenhaus nahm Der Minister des Innern überreichte den Bericht der Enquéte-Kommisfion über die Ver- waltungSreform.
Niederlande. Haag, 13. April. Der König und die Königin find von ihrem einwöchigen Besuche der Haupt- stadt Amsterdam gestern Nachmittag hier wixder angekommen. - General-Limtenam Whitton iß auf sein Ansufchen und unter Dankbezeugung für die von ihm geleisteten Ptmfte _von dcr Stelle als Kommandant des Heeres in Nieder1an- disch-Indien enthoben und zu seinem Nachfolger auf diesem
* Posten der Generxl-Major bei dem indischen Heere, de Neve,
ernannt worden. Wie verlauiet. iß die Verfion. daß mit dem
gsneral Perspiick Unterhandlungen angeknüpft gewesen wären. „,.lche seine Ruckkehr nach Batavia behufs Uebernahme dieses Kommandos zum Zwecke gehabt hätten, nicht begründet.
Bxlgieu. Brüssel. 16. April. (W. T. B.) In der heu- tigen Sißung dxr _Deputirtenkammer beantwortete der Mi- nister der außwartigen Angelegenheiten, Graf d'ASpremont- ggnden._dre Interpellation des Deputirten Dumortier Über den j11ngßen Notenwechsel zwischen der deutschen und belgischen Regierung. Der Minister verlas zunächst die zwischen beiden Regierungen auSgetauschten Noten, deren Inhalt mit den darüber bereits bekannt gewordenen Mittheilungen voUftändig übereinßimmt, Darauf gab derselbe folgende Erklärung ab: In unserer Antwort legten wir Gewicht darauf, den That- heßand durchaus aufrichtig wieder festzusteklen, ohne daß eine der fremden Mächte dabei hätte interveniren können. Die Kammer ist jeßt in der Lage, den Charakter und den Ge- genstand des Zwischenfalles erkennen zu können. Ich beabsich- tigte, mich über beide des Weiteren heute zu äußern, muß jedoch hiervon Abstand nehmen, da wir erst gestern Abend die Antwort der deutschen Regierung auf unsere Rote vom 26. Je- bruar d. I. erhalten haben. Der Minister crklärte wei- 1er, die Regierung werde diese neue Mittheilung gewissen- haft in Erwägung ziehen und der Teputirienkammer ihre Antwort auf die neueste deutsche Depesche unmittelbar, nachdem dieselbe nach Berlin abgegangen, zur Kenntnißnahme zugäng- 1jch machen. Die Regierung müffe unter diesen Umßänden ihre Erklärungen einige Zeit verschieben; schon heute könnejedocl) mitgetheilt werden, daß in dem vom 15. d. datirten deutschen Aktenftücke neue Thatsachen nicht zur Sprache gebracht, sondern nur weitere Erörterimgen über Prinzipien des internationalen Rechts gegeben werden, welche bei dem vorliegendenGegenstande in Frage kommen. Auch könne der Minister der Kammer Mit- theilung von folgendem Passus des mehrgedachten Schriftstücks machen: ,Die belgische Regierung werde sicherlich gern die Gelegenheit ergreifen, gewisse an den Tag getretene Anschauungen als grund- los hinzusteÜen, welcbe Deutschland die Absicht untersteUen. der Frei- heit der belgischen Presse zu nahe zu treten.“ Unabhängig von der Ueberretchung des diplomatischen Schriftstücks seien bei dieser Gelegcnbcit auch noch mündliche Erörterungen in freundschaft- lichfter Weise ausgetauscht. Die Regierung lehne ihre Verant- wortlichkeit in keiner Weise ab, aber fie glaube, daß eine sofor- tige Debatte nicht opportun sei. Die Kammer werde gewiß der- selben Ansicht sein, daß es sich empfehle. der Regierung die nöthige Zeit zu lassen. um die Erwägungen, Welche Dcutschland ihr soeben unterbreitet habe, in ernstlicbe Ueberlegung zu ziehen und auf dieselben eine :'eiflici) erwogene Antwort zu ertheilen. Der Minißer schloß seine Rede mit folgenden Worten: Ick habe wohl n1cht nöthig hinzuzufügen, daß wir den festen Wiilcn haben, nach wie vor a11e unsere internationaken Verpflichturagen zu er- füUen und daß es unser aufrichtigsier Wunsch ist, unsere guten Beziehungen mit Deutschland zu erhalten und zu befestigen. Eine überflüssige Mühe würde ich mir jedenfalls nehmen, Wenn ich die Vorstellungen, welche ick) bei frühersn Gelegenhciten an den Patrioti-Zrnus aÜer Parteien gerichtet habe, nochmals wieder- holen wollte.“ Der Jnterpellnnt erhält darauf das Wort, spricht dem Minister seinen Dank für die erhaltenen Aufklärungen und für die Art und Weise aus, in welcher die Regierung die Rechte Belgiens aufrecht erhalten habe, und erklärt sick; mit der Ver- tagung der chaite über die Interpellation einverstanden. Die Angelegenheit ist damit erledigt und tritt darauf die Kammer in die Tagesordnung ein.
Frankreich. Paris,]6.?lpril. (W.T.B.) Der „Agence Hanus“ geht bezüglich der Llusfübrnn g des von der National- versammlung am 13. März beschlossenen CadreSgeseßes regie- rungsscitig ein CommuniqUÉ zu, welches die Bedeutung des ge- nannten Geseßes dahin aUSzulegen versuckzt, daß thatsächlick) zukünf- tig keine Vermehrung der Endres eintreten werde. Nach den früheren Bestimmungen habe das Infanterie-Regiment eine effektive Stärke von 3 Bataillonen zu 6 Compagnien und außerdem 3 Depot- compagnien, also im Ganzen 21 Compagnien gehabt. Nack) dem neuesten Gescße iverde das Regiment aUerdings 4 BataiUone „zählen, die jedoch aus nur 4 Compagnien bestehen würden. Hierzu die 2 Depotcompagnien gerechnet, ergebs fick) eine (He- sammtzahl von 18 Compagnien, also Verminderung der Zahl derselben von 3 per Regiment. Außerdem sei die Zahl der Offiziere per Compagnie nicht verändert worden.
- 17. April. (W. T. B.) Der „Soir“ erfährt, daß der Justiz-Minifter Dufaure wegen dcr bei Gekegenheit der Grund- steinlegung der Kirche (111 511010 006111' am 1. Juni d. I. beab- fichtjgten Kundgebungen VorfteUungen erhoben habe.
Spanien. Madrid, 17. April. (W. T. B.) Der hie- figebfterreichische Gesandte ist nach Paris abgereist. - Von einem französischen Schiff ist in der Nähe von Cartha- gena ein von der Mannschaft verlassener Schooner, anschei- nend ein deutsches Schiff, angetroffen worden.
_ Italien. Rom, 16.214.161. (W. T. B.) Die Depu- ttrtenkammer hat den Geseßentwnrf, betreffend die Einfüh- rung von Taxen für den Besurh von Museen und Galerien Ingenommen. Der Iusiiz-Minister hat einen Gesehentwurf uber Errichtung eines obersten Gerichtshofes in Rom vorgelegt.
„ Schweden und Nouveqen. Stockholm, 12. April. (D. N.) Vom BankauSschuß des Reichstages wurde der Vorschlag gestellt, daß Fünf-Kronenstücke in Gold, von der Große der stlbernen Zehn-Oereftücke, ausgemünzt werden samen. Man hoffte, daß die Münzkonvention kein Hindernis; gegen diese Ugswünzung bieten und daß al1enfalls eine Uebereinfunfi mit Danemark und Norwegen über die Annahme der schwedischen
, Fünf-Kronenßücke neben der übrigen schwedischen Münze erzielt
werden würde. Die Angelegenheit kam vor einigen Tagen ur Verhandlung im Reichsrage, wo der Vorschlag von der ErFten Kauxmer mit 52 gegen 40 Stimmen angenommen, aber von der Zweiten Kammer mit 123 Stimmen gegen 38 verivorfen wurde. In Verbindung hiermit kann erwähnt werden, daß die Reichs- bank_ ]th eine genügende Anzahl von filbernen 50-Oerestücke aus- gemUzizt erhalten hat und daß diese Münze am leßten Montage in Ctrkulation geseßt werden sollte.
„ *- 16. April. (W. T. B.) Der König und die Köni- JM Werden, den bisher getroffenen DisPofitionen zufolge, am 27. Mai in Berlin eintreffen und dort bis zum Ende des Monats verweilen. Die Königin wird fich alsdann nach Marien- bad begeben. Ueber die weiteren Reisen des Königs ist bis jetzt "?ck keine definitive Bestimmung getroffen worden. - Die Neu- bildung des Ministeriums wird wahrscheinlich am Dienstag
_ erfolgen.
Chrißiania, 16. April. (W. T. B.) Das Storthing hat heute nach dreitägiger Beraihung alle Anträge auf Aen-
d_erung des politischen Stimmrechts mit großer Majori- tat abgelehnt.
„Dänemark. Kopenßagen, 11. April. Den „H. N.“ schreibt mim: In der heutigen SiYUng des Folkethings hielt Boxsen eme lange, circa 2stündige Rede, aus welcher man schließen konnte, daß die Linke ihren Standpunkt in der Be- feftigcungsfrage feßzuhalten entschloffen ift. Also wi[l fie 30 Mill. Kr. bemiUigen. wenn vorher eine extraordinäre Ein- kommen: zxnd Vermögenssteuer von 3 Min. jährlich vorliegt. D_ar_auf hm wird fie denn wohl auch die Weigerung der Be- wrlligung des Panzerschiffes auf dem ordinären Budget fest- halten und auf Grund derselben die Auflösung veranlassen oder ermarten._- Das Kriegsdampfschiff „Gejser“, welches als Wachtschtn aii 'der Weßküfte von Jütland zum Schuß der In- terestexi der damschen Fischer den Uebergriffen fremder Fischer gegenuber Dienße leisten M!, ist am 12. Morgens, einem Tele- gramm des .RtHau'schen Bureaus“ zufolge, bei der Insel Fand angekommen.
Amerika. New-Orleans, 16. Aprik. (W. T. B.) Die Legislatur von Lousiana hat das zwischen den Republika- nern und den Demokraten abgeschlossene Kompro miß genehmigt und sich dahin geeinigt daß W. P. Kellogg in der Stellung als Gouverneur des Sbaateg verbleibt. In der Legislatur haben die Konservativen die Majorität.
Nr. 16 1798 ,Central-Blatts für das DeuricheReich“. herausgegeben im Reichskanzler-Ami (Bkrlin. Carl Heymanns Verlag), Hät folgßnden Inhalt: Aligemeine VerWaltungsachcn: Verweiinng Von Auslankern aus dem Reichs.]ebiet. - ZoÜ- und Steuerwesen: Komyetenzen yon Steucrstyilen; Nachwsiiung der Eénnalen an Weckxyeistempslttcuer im Deuiscbcn Reiche für dir Monate anuar bis _Marz 1875. - Finanzwejkn: Nachweisüng üer di951n31.März 1870 im Umlaufe bsziehimgsweise im eigenen Bestande dér deutschcn JSttelbankén vorhanden g€wes€ncn, sowie auch der nach Erfolxter C'in- 1osnng_ vernichteten Banknotsn. - Münzwrsen: Uébklfichk über die Lluspxagung von Reichsin11nzenz Hauptüberfisht der Ergebnisse drr in Ausfuhrung dcr MÜUZJM -: vom 4. Dezembsr 1871 und vom 9. Jyli 1873 bis zum 3. Juni 1874, dem Tage drr Llußrr- cours1evung, von Reichswegkn erfolgten Einziehung vrn Lan- deSgoldmünchZ Vergleichung drr in dcn deutschen Vun- deßjtaaten crsolgisa Außprägungen und stattgcbabte-n Ein- ziebungen von Laiidcsgvldiiiünzsn. - Justizwestn: Erkenntnis; des Reichs=Oberbandslsgericbis. betr. Erwerb, Natur Und Vérlust dsr deutickyen“Sihußgenossrnscbaft. - Marina? und Schiffahrt: Bsginn von S_cbifferprüfungen. - PoitWesen: kaanntmachungcn. bstr. Post- anwcimngsverkehr mit Ostindien; Postverbindung mit Konstantinopel. -- Tylegrapßknwefénr Ermäßigung der Gebübrén Fiir Telegramme nach Amerika. - Eiimbahnwesen: Ambulant? Kontrole Über die Ausübung des Bstriebsdirnftes bci den Eiixnbabnzügen, - Konsulat- WLsen: Crnxnmmgen Lc. -- Personal-Verändsrungen 2c.: Ernrnuungxn bei drm Rcckxmmgsbofe.
- Die Nr. 16 des .Justiz-Ministerialblatis“ für die PrcußisckW Gefeßgebung und Rcchtspflrge, herausacgelxn im Bureau des Justiz-Minitteriums, hat folgenden analt: Erkenntnis; DcKKö- niglichen Ober-Tribunals vom 18. März 1875: Kirchrnbücher, 181011 die in [atsinischsr Sprache geführten, sind nicht rein kirchliches Eigkn- thurn. sondern bilden als bürgerliche StandeSr-cgisier einen Ergen- stand amtlicher Verwahrung. Daffelbe gilt von Kirchenfiegeln. Jhrs Beiseiteschaffung fällt dalykr untrr dcn Thatbeimnd des §. 133 des Strafg-seß': nches.
Vereinswesen.
Zu der dritten Sißung des ersten Delegirfeniages der Dsuiscben Hausfrauen-Vereine stand als erster Gegen- stand die Frage auf der Tageöordnung: „Was vcrmögen dix vEr- einigt-Zn Hausfrausn znr Héranbilrgng tüchtigc'r Dicnstboten zu thun?“ Frau Arnous rsseririe über dieic Frage, Welche nach kängeren Debaiien die Vcrjammlung mit folgenden Resolutionrn beantwortete: „Es ist für Berlin Linr Ausbilditngs:An_sta1t für Dicnsiboten zu bcgrüxiden und dis Mittsl dazu durch Subxkciption aufzubringcri. - Es ist sine Petition an die Königlich Staat-Zregierang und an drn Magistrat Berlin zu richten, Welch? die Bitte enthält, den Grmeiude- s(bulsn in Do:f und Stadt wirthschafiliche Fortbildungs-AnstaLtM anzufüg-sn. - Frau L. Morgenstern bksprack) sodann in längerer dee das Verhältniß [*r-:* Hausfrauekarcins zu dyn hiesigen Kaufleuten, - Wslcbcn Umfang das CentralO-nrean dcs Vékkins bsreiis erreicht bai, beweist, daß daselbst im Monat März 1). J. vsrkaust find: 81 Ccntuer Butter, 800 Schock Eier, 45 Ceniner Räucherwaaren, 400 Stück Geflügel, 28 Csntner Kaffce, 201 Centner Hülseitfrücbts, 51 Centnér MLM. 230 Eentncr Zucksr, 10 Centner Lichter, 2400 Büch12n Konserven, 30 Ccntner Backobst, 12 Cwntner Cbokolade, 51 Ceniner Reis, 33 Ceßqtner Gries. 19 Centuer Erbsen u. s. w.
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserlich statistische Amt veröffentlicht in drm jetzt herausgrgebenen Hsft 117. Abtheil. 2 der Vierieljahresl)efie_zur Sta- tistik des Deutschsn Reichs für das Jahr 1874: 1196ersichten de_r Ein- und Ausfuhr des Deutschanollgebiets tn Betreff der im Jahre 1874 in den freien Verkehr getretenen und aus dem frrien Verkehr ausgeführten Waaren. Wir geben daraus eine Zusammenstellung drr wichiigercn Ein: und Aus- fuhrariikel. verglichen mit dem Vorjahre, mussen aber zun) richtigsn Verständnis; der folgenden Zahlen vorweg bemerken, daß bei der Etu- fubr aÜe Artikel, welche der Verzollung nach dem Nettogewicht 1111181:- legen haben, mit leßxcrem nachgewissen worden smd, während ber drr Ausfuhr nur das Bruttogewicht hat angegebezt Wkrdkn_ können.
1) Verzebrungsgegenstände: Weizen Einiuhr 8.229.653 Ctr. (1873: 7.395.160 CW,), Ausfuhr 8.066.143 Cir. (1873: 6.966,830 Civ); Roggen E. 19.222.685 Ctr. (1873: 15.770.665 Gtr.). A. 3.468.651 Ctr. (1873: 3.239.902 Etc.); Hopfen E. 37.479 Ctr. (1873: 28.564 Elk.), 21. 160.988 Eik. (1873: 206.170 Gtr.); Bier C'. 261.570 Cir. (1873: 186.730 (Sir.). A. 841.419 Ctr. (1873: 763.197 Cin); Arrak, Rum, Branniwein aller Art E. 113.025 Cir. (1873: 109.579 Gtr.), A. 706.758 Ctr, (1873: 727.607 Str.); Wem in Fässern C'. 1.128.908 Err. (1873: 1.458.584 Gtr.), A, 192.630 Ctr. (1873: 219.874 CW); Wein in Flaschen E. 151.885 Ctr. (1873: 163.146 Str.), “111. 164.468 Cir. (1873: 145.069 Sir.); Butter E. 135.697 Ctr. (1873: 128.488 Str.), 91. 307.335 Ctr. (1873: 283.232 Cin); getrocknete Südfrüchte E. 416928 Ctr. (1873: 418.633 Ctr.)' Gewürze E. 86.458 Ctr. (1873: 86.318 Gtr.); Heringe 03. 776.717 Tonnen (1873 : 778.123 Tonnen); tober Kaffee E. 1.800.659 Ctr. (1873: 1.965.261 (Str.); Mehl E. 2.014.672 Ctr. (1873: 1.939.299 Str.), A. 2.414.074 Ctr. (1873: 2.431.488 ((Lkr.); eiÖälter Reis E. 1.340.806 Ctr. (1873: 1.322.025 Gtr.); Salz E. „081.947 Cir. (1873: 1.091.930 Cin), A. 1,242,997 Ctr. (1873: 1.024.113 Civ); Schmalz E, 789915 Cir. (1873: 1.036,593 CU,), A. 77,336 Ctr. (1873: 68,854 CW)" Rohiabak E. 823.974 Ctx, (1873: 1.256.515 Elk.), 21, 185.196 Éir. (1873: 88,690 Sir,); Cl- zarren E. 15,402 Ctr. (1873: 14.556 Etc.). 21- 33,691 Ctr. (1873: 45.957 (Gtr.); Thee E. 21.852 Ctr. (1873: 20.743 Ctr.)' raffimrter Zucker aller Art E. 294529 Ctr. “1873: 255.596 Gtr.), A. 126.531 Ctr. RNZ: 158.986 (Gtr.); Robzucker É. 130.166 Ctr. (1873: 235.717 Etc.);
. 277.560 Ctr. (1873: 1" 3,050 Ctr.)
2) Rohstoffe: rohe Baumwolle E. 3.489,745 Ctr, (1873: 3609018 Str.), A. 846.205 Ctr. (1873: 1,153,890 Etc.); rohe Échafwvüe E. 1.123.794 Ctr. (1873: 1.093,572 Str.), A. 445.604
Cir. (1873: 244.029 Cin); Rohseide E. 62.021 Ctr. (1873: 62,769 :
(Hit.), A. 15,097 Cir. (1873: 13227 EU.); FlacÖs E. 1.106.386 Cir. (1873: 985.073 CM.), 21. 610.185 Cir, (1873: 500.291 CN,); Stein- kohlen und Koks E. 43.291.530 Ctr. (1873: 40.101.015 Ctr.). A. 88.111.213 Cir. (1873: 81.273.309 Gtr.); Eisenerze E. 4.960.621 Ctr. (1873: 9.210,180 (Hir), A. 6.327,050 Ctr. (1873: 2.093.367 (Hir);
' Roheiskn und altes Vrurdeisen E. 10.926.083 Ctr. (1873: 14.861.341
Elk.), 21. 4.444.239 Ctr. (1873: 3.069.116 Err); rohes Blei E._ 77.405 Cir. (1873: 132,549 Cir.), 21. 586.207 Ctr. (1873: 565.111 Elk.); Rohkuvfkr E. 317.433 Cir. (1873: 312.920 Str.). A. 59.262_Ctr. (1873: 63.222 CW); Robzink E. 90.542 Str. (1873: 70,951 Ctr), 21.714.198 Ctr. (1873: 668.198 CW); Soda E. 631,597 Ctr. (1873: 556.137 Elk.), 21. 68,407 CU", (1873: 71,663 Ci__r.1; Farbböizrr C. 683.851 Ctr, (1873: 581.517 Etc.), A._143,877 Ctr, (1873: 107.284 (5,112); Jndiqo E. 46.308 Cfr. (1873: 41,987 Cru), 21. 18,716 Ctr. (1873: 12.904 Ctr.); Salpéter E 1.092.922)- Ctr. (1873: 809.720 Gtr.), A. 101.368 CU". (1873: 80,713 CW); Schwefei E. 286.191 Cir. (1873: 369.728 Cir.), A. 13,583 CU, (1873: 20,615 CW); rohe Häute nnd Félle E. 1.128.450 Ctr. (1873: 1,063.951 Cid, 131. 299.813 Ctr. (1873: 282.469 Gtr.); Palm- und Kokosnußöl C“. 312.582 Ctr. (1873: 325.464 Str.). 21. 84,410 Ctr. (1873: 107.091 CW); Timm (8. 204.118 Cir. (1873: 208.700 Ctr.) Il. 9304 CU. (1873: 8573 Ein); Talg (52. 390.230 Ctr. (1873: 293.388 CM), 2! 96,941 CU. (1873: 60,012 Ctr); Harze akler Art E 1,065 798 Sfr. (1873: 910.514 Elk.). 21. 148.920 (Ltr. (1873: 197.388 Cin); Pciro1eum E. 5.642.162 Cir. (1873: 6.034.491 (Nr.). A. 1.736,197 Cir. (1873: 1.737.300 Str.).
3) Halbfabrikatc: B-xumwollsngarn E. 419.412 Cir. (1873: 438.974 CH.), 21.301.116 Ctr. (1873: 97,916 Cir.); rovrs LÉnen: garn, Mayckzmengewsnmi E. 275.179 Ctr. (1873: 256.654 (N.), A. 19,36“) Cir. (1873: 19,657 Crx); Lsinsngarn, gebleickztSZ Ic. E, 47.606 Ctr. (1873: 56.136 Crx), N. 9863 Ctr, (1873: 2378 CN,); Kefarbtß Seide E. 3092 Ctr. (1873: 4388 CU,), A. 2303 Ctr. (1873: 3923 Ctr.); Wollengarn E. 364.862 Ctr, (1873: 329.781 CLT,), Y. 138.658 Cir. (1873: 104.756 Etc.); Eism, geschmisdétcs :(, in Stuben u. 1. w. E. 443.991 Ctr. (1873: 1.265.765 Str) 21. 650,491 Ctr. (1873: 250.431 Cru); Stabi C. 103.877 Ctr. (1873: 124.426 Gtr.), 21, 172.232 Ctr. (1873: 110.389 Cir.); Eisen: und StahWrahr E. 44,125_Ctr. (1873: 61,156 Cir), 21.191.182 Ctr. (1873: 160.399 Ctr.); 0711811: und Stablblxck) und Platten C. 180.480 Ctr. (1873: 521.832 Str.), A. 109.637 Ctr. (1873: 19,582 Crx); Zinkblech E. 44.036 Crr. (1873: 21.127 Ctr.), A. 189.748 CU". (1873: 138.950 Ctr.); Lkdrr E. 111.867 Cir. (1873: 101.326 Cin), 21. 98,504 Cir, (1873: 92.045 Ctr.)
4) Manufakturimaren: Bauminlenwaare-n E. 53.098 Cir. (1873: 55,132 Ctr). A. 243.694 Ctr. (1873: 198.319 Ctr.); graue Packlcmwanz C:. 235.922 Ctr. (1873: 201.594 Cin), 11 52,437 Ctr. (1873: 55,172 Cru); lsinenc ZYUwaarrn E 71.926 Ctr. (1873: 811.026 Gtr.), 21.54.434 CU„ (1873: 64,742 Ctr); Seiden- und Haibicidrnwaarrn C'.15,179Cir. (1873: 14.719Ctr.1. 21.25.1129 Ctr. (1813: 36,513 Cir.); WoÜcnmak-ch E, 153.755 Ctr. (1873: 158.410 Str.), 21. 313.716 Ctr. (1873: 361.271 Civ); Kteider, Leib- ivaiche, PuLw-xarc'n C“. 7324 Cir. (1873: 6761 CN,), 21.230.965 CU“. (1873: 37,374 Civ); ))JKanuiakkurwaaren vim? näixérE Angabe ker Gattung A. 105.222 Ctr. (1873: 110.863 Ctr.).
_ 5) Anders Jnduitie-Erergnisse: EiisnbahriÖisnrn C. 172.176 CU". (1873: 891,564 Ct»), 21. 1.693.998 Ctr. (1873: 1.413.651 Gtr.): Emm- und Stavlwaaren, ganz grobe und giobe C'. 836.163 Err. (1873:„1,446,573 Cr,), R. 1.228.612 CU“. (1873: 975.159 Ctr.); Hoblglas E. 56.811 Cir. (1873: 66,336 Gtr.), N. 611.745 Cir. (1873: 581.038 ch_-*?tr.); Srirgs1g1as E. 71,470 Ctr. (1873: 78,542 Str.), 21. 45,955 CU". (1873: 56.741 Sir.); Glas- waaren E. 74.391 (Hir. (1873: 58.641 Str.), A. 102.488 Ctr. (1873: 99.667 Civ); groba rohe Holz- und Kdrbwaareu C'. 589.706 Ctr. (1873: 785.428 Sir.). 21. 482.436 Ctr, (1873: 439.121 CU,); andere Holzlvaatcn E 53.241 Ctr. (1873: 47.850 Str.), 5.11, 189.738 Eik. (1873: 184.899 CW); Mädel E. 28.591 Ctr. (1873: 25,978 Ctr), 111. 67,214 Crx. (1873: 78,208 Ctr.) * Lokomoiivcn und Trnder E. 167.099 Cir. (1873: 110,677“Ctr). 21 31,198 Ctr. (1873: 105.500 CN,); MaWi-
* nen aller Art C“- 1,057,423 Cir. (1873: 1.007.085 Cir.), 5.11. 641.120
Cir, (1873: 620.573 Cin); Lederivaarkn C:.19,922 Cir. (1873: 18.023 Str.), A. 42,117 Ctr, (1873: 40,470 Civ); Büchar, Kapfer- sttche Ic. (3.54.9013 Cir. (1873: 52,407 Cir.), 21. 124.783 Ctr. (1873: 116.903 Gtr.); Papier a11€r Art und Pappe C;. 129.075 CU“. (1873: 127.939 Cm), 21. 535.452 Ctr. (1873: 46,591 Str.); Tkwnwaaren, gewöhnlich E 93.227 Cir. (1873: 81,450 (5,112), 'A. 217.431 Cir, (1873: 419.054 Cin); Thonwaarrn. andére C;. 11.371 Cir. (1873: 11.367 Ctr.), A. 223.259 Cir. (1873: 187.406 Gtr.); PorzrÜan C, 15.219 Ctr. (1873: 12,413 Elk.), A. 78,490 Ctr. (1873: 96,243 Ctr.)
- Bei der am Schlusse dcs vorigsn Jawrcs in StockHolm vorgetirmmenrn JOlks5ä1)1UUJ_ZK1g1€ es sich. daß die- Volksmenge Stockiwlms jeßi 143.307 PerUen zäbif. Sie hat sick) während einer Gsneration um 72 % VSXZUCÜÜ. Ja 1840 betrug fis 83,629 nnd in 1875 wie oben mitgethsili 143.307.
- Durck) Eiienbabnunfäile wurdrn in Amerika wäh- rcnd des vorigen Jahres 204 Personen getödter und 976 verleßi. In 1873 belief |ck) dis Zahl der Gstödieten auf 276 und die der Verleßten auf 1283-
Kunfk, Wiffénschaft und Literatur.
Vlus dem Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin liegen uns die Viér neuesten Reichsgeseß-x bez. Verordnungen vor, nämlich: Vekanntmaxhung. beir- das Bahn:POlizei-Reglement für die Ei1enba1)nen Denisckilands vom 4, Januar 1875 (kl. 8. Ladenpr. 0.60 „M.); iSignal-Ordnung für die Eisen- bahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875. mit Anmerkungen (11.8. Ladenpr. 0,60 W.); ferner das Gesetz über die Beurkun- dung des Personenstandes und die El)€schließnng vom 6. Februar 1875 (k1.8.Ladenpr.0,45_-/16.) und das Bankgeseß vom 14. März 1875 mii dem Preußischen Gesetz über die Abtrytung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich und Errichtung von Zweiganstalten derselben in außer- preußischeu Gebieten des Rsichs (11.8. Ladxnpr. 0,45 26), Währknd fick) dis]? Anögaben scbon durch il)? Format zum Hand- gebrauch empfehlen, gewähri dieSignal-Ordnung den besonderen Vor- zug, daß sow.;k)l die den Sinn drr “Signale bszeirhnrnden Worte durch große und fette Schrift hervorgehoben, als auch die Signale selbst, bes._'bezü lich der _Laterncn, Scheiben 20 durch einen unvexhältniß- mäßig gr ßkren, dafür aber an1chauiichereu Maßstab in der Zeichnung kenntlich gemacht sind.
- Der Professordr. Adalbert Merx in Gießrn ist zum or- drntltchrn Professor in der theologischen Fakultät der Universität Heidklbcrg ernannt worden.
- Senator Dr. jur. Brehmer in Lübeck Hat kürzlich seiner Vaterstadt einen bedeutenden wissensckyaftlichen Schuß erworben und gestbenkt. Es ist dies das srbr bedeutende Herbarium des vor era 20 Jahren in Königsberg verstorbenen Botanikers' Ernst Meyer, des bekannten Verfassers der_Geschichtc der Bptantk. Se- nator Brehmer, der sich in seiuén Mußestunden selbst eingehend mit der Pflanzenkunde beschäftigt hat, hat diese Pflanzensammlung für den Preis von 2000 8-5. ertvorbxn und sie drm natiirwißenschaftlichen Museum der patriotischen Gesellschaft zu Lubeck geychen t.
- Für die Großherzoglichen Kunstsammlungen in Schwerin fshlte bisher ein dem Werthe derselben entsprechendes Lokal, in welchem die in ihnen enthaltener: Kunitscbäße zur vollen Geltung kommcn konnten: fie Oefanden sich in einem Ursprünglich zu Privatwohnungen bestimmten Hause, und, wenn auch die Räume desselben auf das Beste benußi Waren. so fühlte doch der Besucher täglick) das Mangelhafte derselben. Dazu kam die stets mögliche Feuerögcfahr vnn den benachbarten Grundstücken. Allen diesen Uebelständen wird abgeholfen werden, indem mm. sicbcrm Ver- nehmen nach, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mccklenburg-Schiveriu der Hof-Vaurati) Willebrand