*. »" LMMWK*WMst-e «...... = 1 ..- ..5 -,-. .-
Neichs- und SigatZanzeiaer Nr- 101. vom 5- Mai 193,7- S- 2 Reichs: und Staatsanxekger ::r. 101 v.am 5. Mai 1937. S, 3“
Y
Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 103,6 (unver- ändert), KolonialWaren 94,9 (unverändert), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 96,6 (-0,1vH,) und industrielle Fertig1varc11 124,1 (+02 vH).
Im einzelnen sind an den Märkten der Nichteisenmetalle die Preise für Kupfer, Zink nnd Zinn Weiter z1111'1ck,egc111 en; die BleipreiYe lagen etWas höher als in der VorWoZe. 45011 den Textilro stoffen War Banmfvolle im Prei_s_e Weiter rückläufig, w'ahrend d1e Preise für Rohjute sich er öht ?aben. In der Gruppe Häute und Leder haben die Preise für aus kindische Rinds- Abwärtsbewegung fortgeseizt. Die E*chshung der
Bekanntmachung.
Tie GeWerkschaft „Blaue Dorothea“ bei Niederschelden mit dem Siß "111 Düsseldorf hat in der (9010erfen0ersammlung vom 1. April 1937 ihre UmWandlung durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschlnß der Liquidation auf den HauptgeWerken, die Firma Storch & Schöneberg Aktiengesellx schaft rn Liquidution in Tiiffeldorf, beschlossen.
Dieser Beschluß ist auf Grund des Artikels 4, § 4 Absatz 2 ?_äute F?re __ __ _ _ _ _ Satz 3 der Yjveiten DurchführungSVerordnung 00111 17.Mai 4117321201131 Fur Kraftole und Schmrerjt0ffe,1)t durch die mfolge 1935 zum (eseß über die Umrvandlnng von KapZtalgesell- der Pre1sste1gern11€1 am Weltmarkt m1t W1ru11g vom 26.291111 schaften vom 5_ Juli 1934 nach Anhörung der Industrie-
4. Bei Nichxausnußung oder nur_teilkveiser Außnußung _ hoben, in denen es sich__hand_elt um die Einfuhr von ., Werden die Gebuhren n1cht zuruckgezahlt. JästVrorXahYe von Prufungen oder YUM)?“ Vdcr zu Gebührenpflichiige hat die entstandenen Gebühren- Art. 711. 4 e u g 0 er um solche, dle glaubWurd1g “ls GOWM! r ck) Nachnahme bereits ein ezogen worden
Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer (Hersteller) § 6
sinngemäß anquenden.
G 511 ren ahlungen nach Maßgabe dieser Ge- ? hzu zleisten auf das Postscheckkonto der Mineralöl, Berlin Nr. 29 053.
§ 7 “1 Buch- und Betriebsprüfungen, die _die Ueber- gsstclle in Erfüllung ihrer Aufgaben bet emem Unter-
_ Vorgenommene Er öhung der GaZölpreiFe bedi.ngt. In der Index- und _ l“ - , - - - durchführt, werden Gebühren oder Kosten mcht Handcskammer und 1111 Emvernehmen 11111 dem zu
YZF 111113 Baustof e Wirk“ fich eine Erhöhung der Zinkblech- ständigen Registergekicht 0011 11119 0111 29. April 1937 bestätigt Unter" den industriellen FertigWaren haben Textilwaren ver- Word§xgch § __ __ G _ ___ __ _ 1904 __ __ __ 0 es * e eßes vom . . 11'1 .. 0 en ie
einzelt (Arbeitskleidung) im Preise angezogen. __ _ Berlin, den 30. April 1937. Glaabtger das Recht, binnen sechs Mormten 130111 TUJL dieser Bekanntmachung Sicherheit zu Verlangen.
Statistijches Reichsamt. Bonn, den 29. April 1937.
Oberbergamt. Heyem
_-_-'
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 9 der Preußischen Geseßsammlung entHält unter
Nr. 14 378. Geseß zur Aenderung des Gesetzes über die Ver- tretung vor den Verjvaltu11g§gerichte11, Vom 19. April 1937;
_Nr. 14379. Neunkchnte Verordnung über Wohnfiedlungs- gebtete, vom 19. 2111111 1937;
Nr. 14380. Polizewerordnung zur Aenderung der Polizei- verordnung über Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen, vom 29. April 1937;
N12. 14 381. Bekanntmachung über den Vergspreis PreußÜéen Geseßsammlung, 00111 28. April 1937.
Um 111111: 1 Bogen. Verkanfspreis: 0,20 RM, zuzügKck) einer Versandgebühr von ZRX.
Zu_ beziehen durck): . v. T-ecker's Verlag (G. Schenck), Berlin 979, Lmknr. 35, und durch den B11chandel.
Berlin, den 5. M01 1937. Schriftleitung der Preußischen Geseßsommlung.
jedock) berechtigt, ein "1111121- bei dem die Prüfung Verstöße gegen behordl1che 1111110011 oder Anordnungen oder Verleßyngen der aus Gchührenordnun _[ich ergebenden Pfl1chte11__ festsxellt, .. Kosten dieser Zkufuyg zu belegext. D1e H0_l)e dteser wird, ohne daß es emes NachWetses gegenuber __de1_n enen bedarf, durch die UeberWachungsjtelle endgult1g 111. Der BetraTq ist von L_MÉ zah_l11ngs_1_3fl1ck_)_t1x_1_?n FLUID “ binnen 10 agen na mp ang er 11 or er „ _ _ _ , „ , _ „ . * , 111: den Monat A 111 1937 betra_t d1e Re1 9111012111 er ur ULWWÜÖUUIMUL 3“ bezahlen“ die Zehen?» 5111159510101: 125,1 (1913/14 = 100)? sie thffgegfen- § 8 über dem ormonat (125,0) um 0,1 vH. angezogen.
1111.11 die UcberWachungsstelle die ihr gemäß § 3 der Die Indexziff“ für EMMA "
1 2 E E __ __ __ __ _be_trag_t_- 1181 im 2113001110"?
.. . - 2 ,3. ine r 11 un er re1 e ür 10110 e 11 1111 emü 12
11111119 uber .dte' Außenhandelskontrqlle Vom 20“ De- ik durch einen Rückgang Jer Prei e für Eier ausge lichen Worden. 1919 - Retchsgeseßbl. S. 2128 -- m der Fassung der ?
111111111 über Ein- und Ausfuhr vom 13. Februar 1924
ie Jndexziffer für Heizung und ekeuchtung ist 111 olge teilrveisen
_ Rückgangs der Kohlenpreise (Sommer reisabschläge) sowie durch ichsgcseßbl. [ S. 72 - hinsichtlich der Aus- und_ Em- wßll1gungen übertragenen Vefugmffe Wahrmmmt,
Herabsetzung des Preises für Gas und from (111 ein?, en Städten) (113111613 § 5 dieser Verordnung und § 8 der Aus-
au 125,8 (11111 0,6 013.) zurückgegangen. Die Indexi fer für Be- klexdung hat um 0,2 0.5. auf 124,8 und die JndexzifZer für „Ver-
questimmungen vom 8. April 1920 zu dieser Ver-
kg - Reichsgeselzbl. S. 500 - nachstehende Be-
schiedenes“ um 0,1 vH. auf 142,0 angezogen. Die Judexziffer für 111ge11:
Wohnung (121,3) ist unvékändert geblieben. Berlin, den 30. April 1937. Für die Erteilung von Aus- und EinYthxhewilli- Stat1stv1ches Retchsamt. 1 011111) die Ueberfvachnngsstelle wird eine ebuhr v_on _- 0111 Wert der Waren erhoben. Als Wert der Ware g1lt: 11stl)rbewilligungen der Wert der Sen_d11_ng Grenze oder 101) deutschen Hafen; bei Waren, d1e 1m eredelungsverkehr Hergestellt sind, 91110127; Wert der lungslohn; . infuhrbewilligungen der Wert der Sendung Grenze oder 011 deutschen Hafen.
') SOWeif nicht die Bestimmungen des Abs. 3 An-
"9 Ucbechnchunchstelle ist
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungswsten im April 1937. (Bexichtigte Veröffentlichung.)
Gebührenordnung der UeberWachungsstelle für Mineralöl.
Vom 5. Mai 1937.
Auf Grund der Verordnung über den erenve vym 4. September 1934 (Reich?.geseßbl. ] S. 816) in bmdung »m1t der Verordnung über die Errichtung von U Wachungssteüen vom 4. September 1934 (Deutscher R a11_z. und_Pr_enß._Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September] W1rd__ m1t Zusttmmung des Reichswirtschastsministers Gebuhrenordnung der Ueberfvachungsstelle für Mineral folgender Fassung neu erlassen:
§ 1 _ Zur__Bestreitung der Kosten der UeberWachungsstelle M1_ner_alol Werden von ihr Gebühren erhoben. Gebü. pfltchttge Tatbestände sind:
1. Die Bearbeitung _von Anträgen, Welche eine schethung der in thf. 2 und 3 genannten Art 001 Ertetlmxg emer Unbedenklichkeitsbescheinigung fü Warenemfuhr zum Ziele haben (Bearbeitungsgcb
. Die Erteilung von Bescheinigungen oder Gene" gungen der Ueberwachqmgsftelle, die nach den
der
Bekanntmachung. Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift, =m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufklärung und Propaganda Wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und
Staat vom 28. 2. 1933 bis auf Weiteres im nlande die . . . ,_ _ Verbreitung der in Prag erscheinenden Monatss rift „B'nai samZéchSPYYF11,1„,ZLIHLYZJZLZZZ_UYZHY 10- APM 1872 (GSM
B'rith“ verboten. 1. der Eklaß Des Pre-ußischen Staatsministeriums vom
Bexanntmaclymg.
*** ““““““ “ Staatßanzeiger Nr.*247 50111 22. OkkoÖeÉr 1936) 111110 fo1gend€s
* _ „ Ei entum eirats-, E b - .“ ie "icht dur ' " Diese Ausfiihrungsverordnung tritt am 5. Mai 1937 Die Gebühren bcrcchnen sick) bsi BLWWUIUUIM- 0111 g 3) MTH jede Bewirllisckchts,“ L_Zmzugsgut) bézUckMet 1111en10 Tagen nach Empfang der Ge uhrenrechnung in Kraft. Grund deren Waren bezahlt Werden sollen, nach dem ganzen ei ?Werten bis 11 25) gRsZFT " ". ,. [)len. “ _, „ (_ Betrag, für den die Genehmigung erteilt ist, bei Vescheini- bei Werten überz 20 “"RM ' ' ' * 0'00 RN 1111111100 BLM“- den 29- APM 137“ gungen, auf Grund deren die Verrechnung von Waren ge- b “"" , " ' ' „* K* RM ordnung find Ter Reichskonnnissar für die Preisbildung. nehmigt Werden 011,_nach dcm Betrage, mit dem_die Ein- zu edrhe M' Von der Erhebung einer Gebuhr kann Nbg .11cl)ungsstelle für *. Wagner. fuhrWare in die errechnnng eingeseßt wird. .. “ ?Zr en_, Wenn der Wert der SMdUUF 20,“ RM Ist der Betrag, nach dem die Gebühr zu berechnen ist, " erstetgt. __ - """“" Zuf __?usländZscheRWJJrungkbgestellt, so wjdvd-delr _Ge_l_)ühre1_1_; G ____(_4_1) de wbrigen f_inde_;_t d_i_e allgemeinen Vorschrift, . ere nung er ei Hmm" etrag zugrun e ge eg er 1 e U renor nung entpre en Anwendun. ** Dritte AuYfühßungsverordnung (“70 "l) nach der Umrechnung auf Grund des bei Entstehunß der e- “ g zur Verordnung uber d1e B1ldung von Pre1sen !*"d Entgelten bühr geltenden (1111111111111 Berliner Mittelkurscs ergibt. 11' auf dem ' Gebiete der Lederivirtschaft (Lederprelsverordnung) - Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der Veröffentli _ vom 29. Aprtl 1937. _ _ _ _ __§ 5- _ _ __ xm Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan Auf Grund des § 9 der Verordnung über die Bildung 1- D„U' BWTÖJMUIZJLÜUN (§ ? Ziff- 1) betragt 17“ RM 111 Kraft. * von Preisen und Entqelten auf dem Gebiete der Lederwirt- f11r_ Lede" «[*"xag- erd. der Antrag IMF oder t.?ll- Berlin den 28 April 1937 schaft (Lederpreisvcro1dnunq vom 2999111111937 ReichS- 100116 I““"clU'UJt' 1.9 W1rd_ “d'“ Bearbertungsgebyhv - , ' - -- -' gkskßbl- 1 S. 553) wird folgendes angeordnet: auf d1e 111111) § 2 Z1ff. 2 [us 4 zu erhebende Gebuhr Der Retchsbeauftragte fur Setde, Kunstseide und Ze'Ü angerechnet. „ J. B.: Schivegler. , Art, 1- _ __ . Die DeVisengcbÜhr sowie die Mitkoirkungsgebübr be- (1) Hersteller 11011 LederWaren (Zoütarlf Nr. 527, 550 tragen 5 vom Tausend des im § 4 genannten Betrages. bis 557, 5604 bis ., 561. 562) sowic SCHUHE" aus Pckz- . Die Aenderungsqebühr beträgt ein?. vom Tausend des Werk oder mit Pelzjvcrk iZberzog-cn ___)der JefütterZ (a11_s_Z_1_111- im § 4 genannten Betrages. 1011 Nr. 565) WWW das edeerrar eiten e Han 10er )11 en «.. . .. . ihref Verkaukapreise 111111) besonderen, von dem Reichskom- ' ZTTYZHWYYYWZ sm_?____al_;f_1_)olle_ ZZVGUZM "J“!) missar für die Preisbildung erlassenen PreiSerreÖuungZVor- trä t 1T RM ' er 111 essalz ]e 1: e uhr e- 110101011 511 bilden, die 11011 der Wirtschaftsgr11ppe Lcderindu- g ' ' ' strie, Berjin 9/9, Schellingstraßé 1, zu beziehen sind, Diese __ § 6- Vreiserreck)11u1tgsvorschriste11 gelten als Bestandteile dieser Schuldner L_)er Gebuhren sind diejenigen Personen oder V1*1*0rd111111g. __ Unterneh111en, dre _den Antrag gestellt haben oder auf deren (2) Sofern Vreiserrcchn1111g§0021ckriste11 gemaß Absatz 1 N*c_1me11_ d1_e Beschenxjgungen ausgestellt sind oder denen -- nicht erlassen sind, sind die Verkaufspreise auf Gyuud einer bet M11W1rkungsgebuhr .- eine Genehmigung erteilt wird. K11ste111'eck1111111g 511 ermitteln. In dieser Kostenrechnung _ * dmrf [1011111111111th Werden: D' G ÖM) _ . d FU?" 't de Z h d E a)dc1: 0115111111) 1111 Werkstoffen zu den tatsächlich ge- „ W L W", WK" ** *I '?" '" „"Je M .“? ?- zahlten Einkaufspreisen (frei Entpfangsstation), buhrenrechnupg, d1e 11111 der ertetlten Dev1senbesche1mgung b) die Fertigungslöhne zu den tatsächlich gezahlten, höch- verbunden_ 12111 kann; . stens 1111er tariflich festgesetzten Lohnsäßen, durchSYYYUYZTUéeZYZTYanwTF YLHFPFÜFUTJZMM ?ck" (*) die sonstigen Kosten 111 Höhe des im Kalenderjahr 3 e “ m 1e mnen ener 1935 je Leistungscinheit tatsächlich berechneten Saßes. Woche nach Empfang der Gebuhrenrechnung auf das Post- scheckkonto der Ueber1vachungsstelle fur Kletdung und ver- Art. 11_ Wandte Gebtete, Berlin Nr. 24 065, einzuzahlen. __ _T'iese AquührungHVerordnung tritt am 5. Mai 1937 in § 8. 11111 .. -' Fur Bu - und Betriebs rü un en tvel e die Ueb r- B111111, den 29. 2111111 1937. ck p f g ' ck e Der Reichskom111iffar für die Preisbildung. W 11 g 11 e r. -
Anordnung
des Leiters der Fachgruppe „Bierleitungsreiniger“ in der Retchsgruppe HandIverk.
Wachungsstelle _1_11 Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unter- ZeLmen durchfuhrt, Werden Gebühren oder Kosten nicht er- 0 en.
Die Uebertvachungsstelle ist jedoch berechti 1, Per onen odex Unternehmen, bei denen die Prüfung VYrstöße Legen behordliche Verordnungen oder Anordnungen oder Ver- leßxmgen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden P§l1chten.er_gibt, die Kosten dieser Prüfung aufzuerlegen, Dte Hohe dteser Kosten wird, ohne daß es eines Nachfveises
ok..: m ...... & s.... “3:21: 717 x... ak..__..§....,...„ („.,.-1 “"as-*» 1'1'!*.'*7-:**. '
.*s ..
angeYZnet: - e Unternehmungen (natürliche und juristische Per- sonen),__wekche _das Reinigen Von Bierlcitungen selbständig geWerbltck) betre1_ben,_l)aben sich bis zum 30. Mai 1937 bei der Fachgruppe „_B1_er[e1111ngsrei11iger“, Hamburg 26, Wacker- hagen 10, 1chr1ffl1ch 0nz11n1elden. -
Hamburg, den 26. April 1937.
_ Leiter der Fachgruppe „Vierleitungsreiniger“ der Reich?- “ “ gruppe HandWerk (m. d. G. b.). Kurt Stiedl.
_ ' Gebührenordnung der Ueberwachungsftelle für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 4. Mai 1937.
Auf Grund der Verordnung über den Warenwerkehr m_)m 4. Septen1ber 1934 (Reichsgeseßbl. ] S, 816) in Ver- bmdung _mtt der Verordnung über die Errichtung von Ueber- Wachungsstellen Vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- anze1ger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep- te1_nher 1934) 10110 mit Zustim-mung des Reichswirtschasts- 1111111sters d1e Gcbuhrenordnung der UeberWachungsstelle für .Kle1d11ng und vchandte Gebiete in folgender Fassung neu (erlassen: *
§ 1.
_ZU'r Bestreitung der Kosten der Ueberwachuu s telle ür Kle1dung und verkoandte Gebiete Werden von 1131961155551. 'evhoben.
. § 2.
6955511115111ch1zge Tatbestände sind:" 1. D1e__ Vearbeüung eines Antrages (Bearbeitungs- 2 WWW" „„ie Erteilung von Bescheinigungen jeder Art (1111 dem Gebiete der Devienbewirk t ' - gehühr). __ s schafung (Dev1sen “111111 Verla1_1__germ_1_g__d212Gültigkeit oder sonstige Ab- _ erung er «1,1 er enanut r B ' ' . (Aendexnnngebühr). g e eschetmgungen . D1e M11W1rkung der _UeberWachungsstelle für Kleidung und Verwandte Geb1cte in sonstigen Genehmigungs- 1_)_F_fqah1_e1_1__ 0_uf__ _dc3_r_1_ _ Gebkiete der Devisenbewirtschöf- _, 0 L1 1e . 111011: un eine G ' Folge hat (MitwirkungsgebiJhx). enehm1gung znr
§ 3.
., Die Bearbeitungsqebühr (§ 2 Ziff 1 entt . . ' ' - * - , e 1 M11 dem FLYZÜTYeÉMÉZsZPr-Wes Mf Ekkei1llngs oLer Aende-
. ? 21111 11 . . . LébeerackZUngsstelle. g ng Oder auf M't'MkUUI der . «te --evi engebühr und die Aenderun ?: ebü 2
Ziff. 2 und 3) entstehen mit der Ertg'lg hr (§ sMmiIUUI HFW. dcr Aenderung. erung der Be-
„T_ie MitWirkungsgebühr (92 “'. “4 11 t ' .. d1e Gynehmigung erteilt „, Z ff )__e 11001, sobald
gegenüber den Betroffenen__bedarß durc_lZ_ die UeberWachungs- : “ . F.L,-.__ =::_ .*. „“,-“_.“ , ..:; RLZU'J .,- "La" , “ *.?“ . .“ 4.6.3125“ 1:1125 013.119
“11173,
*g*.-31.17
“3347 011,1.) _ ooßNu-lgpjéeue ““z“-4,3000“... -
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
“öffentlickzung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft und findet
au_ch Anroendung, soWeit gebührenpflichtige Tatbestände be- retts vor dem Inkrafttreten eingetreten und noch nicht be- rechnet Worden smd. Die Bearbeitungsgebühr wird nur für
Anträge erhoben, die nach Inkrafttreten dieser Gebühren- “Ordnung ber-der Ueberwachungsstelle einge'hen.
G1eichzeitig "tritt die Gebührenordnung der Ueber-
*Wachu11gsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und vermandte
Gebiete vom 20. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß1scher Staatsanzeiger Nr. 44 vom 21. Februar 1935) außer Kraft.
Berlin, den 4. Mai 1937.
_Der Reichsbeaustragte für Kleidung und Verwandte Gebiete. ' K a i [ e r.
Zweite Ergänzung der Gebührenordnung der Ueberwackzuygsstelle für Seide, Kunstseide und ZelUvosle. Vom 28. April 1937.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4._Septcmber 1934 (Reichsgeseßbl.l S. 816) in Verbindung 1111t der Verordnung über die Erricht11ng der Ueberfvachungs-
- stelle für Seide, Kunstseide und Zellkvolle vom 29. Oktober,
1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats-
anze1ger Nr, 261 vom 7. November 1935) wird mit Zustim-
mung des Re1chsw111schaftsministers die Gebührenordnung
der Ueberjvaghungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle
jme folgt ergänzt: ' 1.
Nach § 9 Wird als § 9a eingefügt:_ - „ Soweit d_i_e Uebertvachungsftelle die ihr gemäß § 3 der Verordnung uber die AußenhandelSkontrolle vom 20. De- zember 1919 __- Reichsgeseßbkl S.2128 -- in der Fassung der Verordnyng über Ein- und Ausfuhr vom 13. Februar 1924 - Relchßgeseßbl. ] S. 72 - hinfichtlick) der Aus- und Emfuhrbekvxllrgungen übertragenen Befugnisse Wahrnimmt, geltexZ gemaß § 5 dieser Verordnun?) und § 8 der Ausfüh- rungsßesttmmungen vom 8. April 192 zu dieser Verordnung, -- Re1chsgeseßbl. S. 500 -- nachstehende Bestimmungen:-
(1) Fur- d'1e Erteilun von Aus- und EianhrbeMlli- gungen dur _dte UeberW_a ungsstelle wird .eine ebühr von 1 vom Tau e1_1d von_1_ Wert der Waren erhoben. der Ware grlt be1 Ausfuhrbewilligungen .der Wert der Sen_du1_19 franko Grenze oder fob deutschen Hafen; ber Waren, d1e 1111 Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind, gt_lt als Wert der Veredelungslohn; bei Einfuhr!) e Wil- l1gu nge n der Wert der Sendung franko Grenze oder 1311 deutschen Hafen. 7 " * -' *, -
(L) -S9wei_t__njch_t die Bestimmungen des Abs.3 AnWen- dun_g fmden, w:_xd _eme "fekte “Gebühr von 1,--“*_ RM (Mindest- kauhk) Ohne Rucks1cht an den Wert der Ware in Fällen er-
sximmungen des Devisengeseßes und seiner D
fxzhrungsvorschriften die notWendige Vorausse
fur die Abdeckung von Verbindlichkeiten gege dem Auslande bilden (Bescheinigungsgebühr).
Beschemigungen in diesem Sinne «gelten auch:
&) verbindliche Zusagen Für die Erteilung Devisenbesäyeinigungen oder sonstigen der rechtlichen Genehmigungen," * „
b) gutachtliche Aeußerungen der Ueberwachung)
- «., 11 ,'1 *a- _ , -„ ““."-.'57. 5.1,-,.T*7:1...„»- * “
U11!" ' ,» “;;-..“)“ „'I-,"J- . "4,“_ 7!- Y 1 01-1; -1.1--.1-.-_.111.1-1'10 1.132 ..„ekxex- ;
Als Wert -
Entstehens der '
„ aeFenüber einer anderen mit debisenfvirtsr ?11107: .."": . ; 7,7109". (?,:TZ- einer Devqengeneymtgung 110110211019 11119, 11 sie eineGenehmigung zur Folge haben.
. Die Verlängerung oder sonstige Abänderung de „Ziff. 2 genannten Bescheinigungen oder Gene gungen und die Mitwirkung bei der Verlängerung sonstigen Abänderung der dort genannten Gene gungen anderer mit deviseuwirtschaftlichen Aufg betrauten SteUen (Aenderungsgebühr). _
.Die Freistellungvon-Herstellungs-, Vearbeitu VerWendungs-, Veräußerungs- und Erjverbsver- (Freistellungsgebühr), “
.Die Erteilung bon Ans- und Einf-uhrbeWilligu (§ 8)- - *
§ 2
, Die Bearbeitungsgebühr (§ 1 Ziff. 1) entsteht mit
Eingange des Antrages bei der UeberWachungsstelle.
Die Bescheinigungsgebühy (§ 1 Ziff. 2) entsteht mit Erteilung der Bescheinigung oder Genehmigung. Bei bindlichen Zusagen im Sinne .von § 1 Ziff. 2.9 ent cht Gebühr bereits mit der „Zusage; wird später auf (Hr nd Zusage eine Devisenbescheinigung od'er Devisengenehmi- beantragt, so entsteht Weder eine neue) Bearbeitungsgeb noch eine neue Bescheinigungsgebühr,
Die Aenderungsgebühr (,I 1 Ziff. 3) entsteht mit Verlängerung oder sonstigen Abänderung der Bescheinw oder Genehmigung. - -
Die Freistellungsgebübr“(§ 1 Ziff. 4) entsteht “mit Erteilung des Freistellungsbescheides.
, - 5 3 »,
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1,-- RM für j Antrag. Wird der Antrag ganz oder teilWeise genehmig Wird die Bearbeitungsgebühr auf die nach § 1 Ziffer 2- 01 zu erhebende Gebühr voll angerechnet.
Die Bescheinigungsgebühr beträ'gt- 2"/00 des Rechnu betrages, auf den die Bescheinigung oder Genehmigung la
Die Aenderungsgebühr beträgt 0,2 0/11 des Rechyu betrages. Besteht die Aenderung in einer. Erhöhung. Rechnungsbetrages, so Wird statt der Aenderungsgebühr- den Mehrbetrag die Bescheinigungsgebühr erhoben. * “
Die Bescheinigungsgebühr und die Aenderungsge sind auf volle 0,10 RM nach oben abzurunden. _ , *
Die Freistellungs ebübr beträgt 3,- RM für j_ Freistellungsbe ckeid; jg1e .kann bis auf 0,50 RM erm werden, Wenn ie Erhebung der vollen Gebühp eine unbl Härte bedeuten würde. § __ ' '
Ist der Vetta , nach dem die Gebü?r zu berechnen auf ausländische ährung gestellt, so it der Reichs * betrag der GebYr auf Grund des jejveüs im ?eitpunk?
'ebühr geltenden amtlichen Ber iner M1 kurses zu, ermitteln, *§ 5 '
_ Gebühxenschuldner ist der Untiagftenek, . 129921191111 “smd "icht “WW“- ..
ng finden, wird eine feste Gebühr von 1,-- RM .estgebühr) ohne Rücksicht auf den Wert der que m erhoben, in denen es sichhandelt um die Emfuhr (11011 zur Vornahme von Prüfungen oder Versuchen ur Benmsterung oder um solche, die glaubWürdig als 11k o_derd Eigentum (Heirats-, Erbschafts-, ':t 111 . ' '“ ' Für jede Bewilligung sind bei Werten bis zu ,-RM-. . . . . . . . . . 0,50RM Werten über 50,-- RM mindestens . 1,- RM «ben. Voxt.der.E1:hebung einer Gebühr kann abgejeY...
„. Menu. "dry" Wicki. der. Sendxmg :20,«- RM nicht überk'z; *
') Im übrigen finden die al1gemeinen Vorschriften der rcnovdnung entsprechende AnWendung.
§ 9
10 Gebührenordnung tritt am Tage nack) ihrer Ver- “lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich- tritt die Gebührenordnung der UeberWachungsstelle : ineralöl vom 18. Dezember 1934 (Deutscher Reichs- -er und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 296 vom Dezember 1934) sowie der Nachtrag zur Gebühren- ng vom 20. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Prenßischer Staatsanzeiger Nr. 44 vom 21. Februar außer Kraft. _ _
.erlin, den 5, Mai 1937.
Der Reichsbeaustragte für Mineralöl. R a a b.
* e Jndexziffer der Großhandelöpreise
vom 28. April 1937.
Umzugßgut)
. .der, .,“,Anleiheablösungs chuld
* bank.
(Berichtigte Veröffentlichung.)
1913 = 100
1937 21. April | 28. April
Ver- änderung
ian
Jndexgrupyen
1._ Agrarstoffe. Janzltche ')kabrungsmittel . ch1ach101eb ' r d a k . 1ebe11eugnifse . . uUermittel Agrarstoffe zusammen . . . 0101111111011an - Industrielle Rohstoffe
und Hallmmreu.
O_ble .......... l_Lenrobstoffe und Eisen . 1etalle(außet (»Men) .“ . ?_„xtilien. . . . . . . ante und Leder . . . -1)e111ikalie11*) . . . . _unstlickx Düngemittel raktöle und Schmierstoffe . 111111111117 . . , . . »Wterdalbwaten und Papier . agktoffe . . . . . .. Jn_dustrteUe Rohstoffe und
Halbwaren zusammen . . !. Industrielle Fertig-
. waren. roÖUkÜoUSUÜ'tLL „' o o a o . omumaüter . . . . . . . . Industrielle Fertigwaren zu- !ammen _. . . . . . . . 123,8 Gesamtindex ..... . 105,6
“"L“", Jndexziffer der Gboßh0ndelspreise Pr1l,'wie in der Vorwéche, auf
114,5 85,8 107,9 107,3 103,6 94,9
»
O_ODO OOO-
114,6 + 85,7 -- 107,9
*-
053. OO
&
113,2 102,8 _ 69,9 . 92,4 . * 75,1 . 103,5 , 60,6 102,9 22,0 102,4 116,5
296,7
p_x 5“ OK O
- .I.?- O 1- O' O» „SKM.
WOk-i
p-x ©O_W|-kO UOUMO o.:
0271302:-
*
1- 1-4 .I??? wsd
pa 5.1 ck
,
O O
,
Q _Q 1-
113,2 131,9
113,2 , 132,3 +
124,1 105,6 +
stellt sick) 111
O_O c;-
*
*
“OO
) Monatsduécbjcwütt Marl
_OZQQQ
.de11 105,6 (1913 =. 10 ). Die
Berlin, den 30. April 1937. Der Reichsführer-U und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. Z'. A.: Müllex.
Ziehung der Ausrosungsrechte der Anleiheablösungssthuld des Deutschen Reichs. Di; “5.71“ t 5 entli e ie un der Auslo un Sre te * „zehn e . _ck HY? k)?".OeJtschen Reischsg finjet Monfag, den 7. "Juni 1937,"von 9 Uhr vormittags an in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 106/109, statt. Berlin, den 3. Mai 1937. ReichsschuldenverWaltung.
Vekanntmackzung.
Die am 4. Mai 1937 ausgegebene Nummer 57 des Reichsgeseßblatts, Teil _1, enthält: „Verordnung über die Pfändsbarkeit von Einfbehaltungs- beträFen. Vom 24. April 1937.
erordnung über die Bilduwg _ auf dem (Hekbiete der Lederwirtschaft (LederpreG-Nrordnung). Vom
W'YÜLÖM' "6 b"chst 115“ P “1 fü: Has eror nun u er V U (] l e rel ? en- ;; z eutschen Zolltartfs.
Kaninchenfelle der Nr. 154 des 29. Apvil 1937. _ _
' ung FHN? Beze1chnungen als Wertpawersammel- ai 3 .
Bekanntma Vom 1.
Umfang: % Bo en. __ _ versendungsgebühren: ,04 RM fur e'm auf unser Postscbeckkonto: Berlin 96 200.
Berlin 1171/40, den 5. Mai 1937.
Reichßberlagsamt. Dr. H u b r i ck).
und Vom
Verkaufspreis: 0,15 RM, Posta Stück bei Voremsendung
“Preußen.
Betamttmachung.
Die GeWerkscha§ „Waldmeister“ bei Niederschelden mit dem Sitz in Düs el or hat in der Gefverkenversammlung vom 1. 2111101937 ihre mwandluug durch Uebertragung _des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation aus den Kaupt- geWerken, die Firma „Storch & Schöneberg Akttengese schaft i. Liqu. in Dü sekdorf, beschlossen. _ Dieser Beschluß ist auf Grund des Arttkels 4, § 4 Absatz 2 Satz 3 der ZWeiten Durchfiihrungsverordnung Yom 17. Mai 1935 zum .Geseß über die UmWandlung von 310111101- gesellschaften vom 5. Juli 1934 nach Anhörung der Jnduftrre-
' und Handelskammer und im Einvernehmen mit dem zu-
ständigen Registergericht von uns am 29. April 1937 bestätigt
morden.
Nach ? 6 des Gesetzes vom 5. Juli 1934 haben_ die Gläubiger as Recht,.binnen sechs Monaten vom Tage dteser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen,
Bonn, den 29. April 1937.
' Oberbergamt.
Heyer.
Un oem uejlnl |ck mv kn !!!-m
Justus, mnm muß die ueu un
die ktumtmwu m mend ua- "tm "mmm WM.!!!"-
von Preisen und Entgelten ,
25. Februar 1937 über die Verleihnng des Enteimungßrechts an den Landkreis Tecklenburg zum ZWe e der ErLHaltnng der Burgruine Tecklenburg 11110 einer zWeckmä igen Aus:. geßaltung des Vurggeländes _
durch as Amtsßlatt der RZiernng in Münster Nr. 15
S. 57, ausgegeben am 10. - pril 1937;
,der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom
26. Februar 1937 uber die Verleihung des Enteignungsrechts z11au11sten des Deutjchen Reichs (ReichßpostVerwaltung) 1111: Z'Wecke eines Er-weiterungsbaues des Reichspost-
_ ministeriums für die Aufhebun der Mietrechte im
Hause Wilhelmstraße Nr. 52 in erlin
durch das Amtsblatt ür den La1chespolizeibezirk Betlin
Nr. 21 S. 61,.ausgegeben am 13. März 1937;
. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. März 1937 über die Verleiéumg des Enteignungsrecbts (111 das Deutsche Reich Verwalmmg der Reichstraßen) um Bau einer Umgehungsstraße in der Gemarkung Schönfließ. _ _ _ durch das Amtsblatt der Regterunq _m Jronksnrt (Oder) Nr. 11 S. 53, ausgegeben am 13. März 1937; . der Erlaß des PreußiTchen Staatsministeriums vom 15, März 1937 Über die Verleihung des Enteignunngechts 1111 0115 Deutsche Reich (Wehrmacknfiskus) für Reichszwecke m der Gemarkung Georgenhof _ _ durch das Amtsblatt der Re ierung 111 Schlesjmg Nr. 13 S. 105, ausgegeben am 27. kärz 1937; . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums Vom 23. März 1937 _ über die Verleihung des Enter nunchrechtH an das Deutsche Reich (Reichspostverwa tung) fur Kabelver- legungen in Landau und Bertelsdyrf _ _ durch das Amtsblatt der Regierung 111 ngmy Nr. 14 S. 54, an-degeben am 3. April 1937; . der Erlaß des Preußischen Staatsmwisteriums vom 30. März 1937 _ über die Verleihung des E11tc1gnungsrechts (111 das Deutsche Reich (Wchrmachtftsxus) fur Heereszwccke in der Gemarkung Mörsenbro1ch_ __ _ durch das Amtsblatt der Regierun_ 111 Tusjcldorf Nr. 16 S. 87, ausgegeben am 17. Apr1l 19 7.
“
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Heft 4 der Veröffe11tlich1111gen dcs Reich§aujsichtsamts für Pridatbersichcrung 1936, enthaltend 28 1111611111010 Ent- scheidungen aus der Rechtsprechung auf dem_ Gcluete des privaten Versicherungs: und Bausparw-rscns, 1st soeben er- schienen und Vom Verlage der F1rma W11lter_de Gruyter &Co. in Berlin 9/35, Woyrschstraße 13, zu beztehcn.
Verkehrswesen. Berliner Postverkehr zu Pfingsten.
Am Piu tonntag einmalige Zustellung 0011 Briefsendun- en, ZeitunfgeYsLnd Paketen, am Pfingstmontag teme Zuxxeüung. &ilgustellun an beiden Pfingstfetertagen obne sznfchrankungd. Schalterdie11L wie Sonntags. An1_1_ahme _von geto1»l)11l1chc_11 _1111 dringenden ' aketen, Postgut und Pqckchcn jederch odxtc Etnlwfc- vung 001151“ bei den Vahnhofspostämtcru ck74 (xtcttmer Babu- of), 9 (Potsdamer Bahnhof), 8101 11 (Anhalter Bahnhof), 017 ?Scblesischer Bahnhof) 80 36 (Görlitzer Bahnhof , UWH“) (xchxtxr Bahnhof) und 877 77 (Postbahnhof Luckenwa r Straße 4.0).
Frü itige Auflicfernng der Postsendungen ist du sicherste GeWähr fur rechtzeitige Zustellung. .
___-