1899 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Ber Bezugsprejx beträgt vierteljähribh 4 .“ 50 45. Alle pon-antalteu nehmen Betlellnng an;

Insertiouspui- fiir den Kaum einer Welle.

80 43.

Inserate 11th me: die Königliche Expedition

für Berlin außer den pok-Qußnl?éxc'“3uch die Expedition

M., Wilhelmstraße Nr. 32." - .

Einzelne Nummern kvjteu 25 43-

.714? 179.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Pfarrer Deute lmoser, dem Kirchmeister und Fabrik- besißcr von Fischerz und dem Fabrikanten und Handels- richter Erckenz, sämmtlich zu Aachen-Burtscheid, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, -

dem Kreis-Sparkassen-chdanten und Beigeordneten Enke zu Ziegenrück, dem Bergwerks :Revisor chtsch zu Palmnicken im Kreise Fischhausen, dem Lehrer an der Unter- offi ierschule in Weißenfels Erdmann und , den Forstern a. ZO. Würm zu Malsfeld im Kreise Melsungen, brshcr zu Bensberg im Kreise Ziegenhain, Lichtenberg zu Hergers- haufen im Kreise Rothenburg a. ?. und (Hombert zu Seigertshausen im Kreise Ziegenhain en Königltchcn Kronen- Orden vierter Klasse,

dem Kanzlei-(Hebilfen Sommer zu Nordhausen, pom Gemeindeförster (Heis f er zu Forsthaus Ax im KrLLse (Hebwecker, dem Fuckersiedemeister Kettner, dsm Fabmkzimmermann und Aufse er Erfurt, den Hofmeistern Kersten und Bxemer, sämmtlich zu Barby im Kreise Kalbe, den Vsrglcuten Frredrick) BuschFZu Augsdorf, Friedrich Schwerdtfeger zu (Sexb- ftedt, arl Brandt “u Wimmelburg und Friedrzch .Meinicke ebendaselbst, ämmtlich im Mansfcldxr Seekrczse, dem (HutSarbeitcr Karl Feucrsänger zu 'Berjchkallcn "tm Kreise Insterburg und dem Gartenarbeiter lehelm Sch0_n- feld zu Grunenfeld im Kreise „Heiligenbeil das Allgememe Ehrenzeichen, sowie '

dem Anstreichergesellen Bernhard Denn zu Soest die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König habenAller- gnädigst gcruht:

dem Direktor im Rcichs-Zustizamk 1)r. Gutbrod die Erlaubnis; zur Anlegung dcs Kommandeurkreuzss erster Klasse des Großherzoglich badtschcn Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

Deutsches Reick].

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst gcruht: den Kaiserlichen RegierungSrath 1)1“. Rhenius, Mitglied des Patentamts, zum Vertreter des Präfidenten des Patent- amts unter Beilegung des Charakters als Geheimer Rc- gierunZSrath zu ernennen und dem Kaiserlichen Reqierungöratk) Dr. Stephan, Mitglied desselben Amts, den CHaraktcr als Geheimer RegierungSrath zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Poli ei:Präfidenfen Sommer in Mülhausen zum

Kaiserlichen ber-Regierungsratk) in der Verwaltung von Elsaß:Lothringen zu ernennen. .

Sommer ist die Ober-

Dem Ober: RegierungSrat ezirks-Präsidium in Colmar

Ncgierungswthsstcllc bei- dem übertragen worden.

___-_

In Leer wird am 14. Au ust d. J. mit einer See- steuermanns-Prüfung und in apenburg am 25. August d. I. mit einer Seeschiffcr-Prufung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

.den Regierungörath Seelmann in Berlin zum Ober- Regtexungsrath zu ernennen.

Privilegium

Wegen Ausferti ung an den nbaber lautender Stadt- Anleibescbe ne der tadt esel im Betrage von 611000 .“

Wir Wilk elm. von Gottes Gnaden König von Preußen :e.

Nachdem die. Stadtverordneten -Ver1ammlung von "Wesel be- ;cblossen Hat, die zur Vereinbeitlicbung älterer, für den Marktausbau, ür den an einer zweiten Turnhalle, eines Schulgebäudes für die Kädtische höhere Mädchenschule, eines Dienstgebäudes für das Bezirks-

ommaydo und für Stadterweiterun Szwecke auxßenommenen Schulden, sowie ferner zur Deckung der Resikoéten des st tischen lachtbofks, zur Entwä erung des städtischen Krankenbau es und ur rwerbung von Grund ücken zw_ecks teile ung der Willibrordi-Kir erforderlichen Mittel im We «: em.r _nlei e zu beschaffen, wollen Wr auf den Antr' ag der städ ischen Verwaltung, , zu diesem wecke auf jeden nbaber lautende, mit insscbeinen ver ebene, eitens der (0le er unkündbare Anlei escbeine im Be rage von 611 000 .“ aus*ßellen zu dürfen, _ * .

da fich hiergegen weder im Interejx der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern efunden hat, in emäßbekt des § 2 des Ge eyes vom 17. Juni 1833 Geseß-Sammlung Seite 75) zur Aussie ung von Anleibescheinen zum Betrage von 611000 «;ck, in Buchstaben: „Sechs- bundertelf Tausend Mark“, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrli e Genehmigung ertbeilen.

Die An eibefcheine sind in Stücken zu je 500 .“ nach dem an- liegenden Muster auözufertigen, mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsvlan mittels Ver- loosuna oder freibäadigen Ankauxfs jährlich vom Etatsjabre 1899 ab bis spätestens zum Etatsjahre 1937 mit wenigstens 11% des Kapitals, uckter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, zu tilgen. Die Ertbeilung Unserer Genehmißung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An eibesäoeine die daraus hervor- gegangenen Rechte geltknd zu machen befugt ist, ohne zu dem Nach- Weise der Uebertragung des Eigentbums verpflichtet zu sein. '

Durch Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rschte Dritter krtbeilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleibescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenbändigen Unterschrift und beigcdrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Aalksynd, an VordM. Y. „Hobenzoüern“, den 19. Juli 1899. (11.8) Wilhelm R.. von Miquel. Freiherr von der Recke.

Regierungsbezirk Düsseldorf.

Rheinprovinz. Anleibeschein der Stadt Wesel, . . . je Au9gabe. Buchstabe ..... , Nr. . . . . , über 500 .,“ Reichswährung.

Au9gekertigt in Gemäßbeit des. landesherrlichen Privilegiums vom . . ten ...... 1899 (Amtsbxatt der Königlichen Regieng zu Düffeldorf dom . . ten ........ 1899, Nr. . . ., Seite . . . ., und Gesetz-Sammlung für 1899 Seite . . ." ., laufende Nr. . . . .).

Auf (Grund des von dem Bezirksausscbuß des Regierungsbezirks Düffeldorf genehmigten Beschluxes der STadtverordnexen-Versammlung vom 12. Mai 1899 wegen Au nahme einer S ald von 611000 .“ bekennen fich der Ober-Bürgermsister und dée F nam-Kommission der Stadt Wesel namens der Stadt durch diese, für eden Inhaber gültige. seitcns des Gläubigers unkündbare Verfchrei ung zu einer Darlebnéschuld von ,Fünshundert Mark“, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinfsn ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 611000 «;ck erfolgt nach Maß abe des gene migten Tilgun s- planes mittals Verloosung oder Freihändigen An fs der Anlei e- scbeine in den Etatsjabren 1899 bis spätestens 1937 ein- schließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens 11-0/9 des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, gebildet wird.

Es werden hiernach getilgt:

1899 7500 ckck

1900 8000 1901 8000 1902 8500 1903 9000 1904 9000 1905 9500 1906 9500 1907 10000 1908 10500 1909 11000 1910 11000 1911 11500 1912 12 000 1913 12500 1914 13000 1915 13 500 1916 13500 1936 27500 1917 14000 1937 23000 1918 14 500

Die Ausloosung geschieht im Monat September eines jeden Jahres. Der Stadt bleibt edocb das Recht vorbehalten, den Tilman - stock zu verstärken, oder au sämmtliche noch im Umlaufe befindl e Anleibescheine auf einmal zu kündkgxn. Die durch die versdätkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til un sstocke zu.

Die angelooftcn, sowie die gekündigten Anl bechebe werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge. sowie xe? Tterminséhtan welchem die Rückzahlung erfolgen sols, öffentlich e ann ema . -

Die?e Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem ablungstermine in' dem „Deutschen Reichs- und KMU taatö-Auzeiget“. in dem Amtsblatte der Königlichen ys

zu Düsseldorf, in den:" Kreisblatte des Kreises Rees und ', der Kölnischen Zeitung. Wird die Tilng darth Ankauf von“ W scheinen bewirkt, o wird dies unter r'. abe “des Betrages da“ an- ekauften Anleihe! eine alskald nach dem nkaufe in den vor

Blättern bekannt emacbt. Geht ein:! die.“ Blätter eiu, Ho an dessen Statt mit enebmi ung des König! nRegieruugo- räfiduku zu Düsseldorf ein anderes [att be matt. '

Bis zu dem Ta e, an wel em das Kapital zu entri m ift, wird es in balbjäbrl n Terminen, am 1. und am 1.

1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935

15 000 aii 15 500 16 500 17 000 17 500 18 000 18 500 19 500 20 000 20500 21500 22 000 23 000 23 500 24 500 25 500 26 500

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von heute an gercipnet, mlt dreieinhalb "vo andert äbelich Die Auözablun der Zinsen und des Ka aks erf t ““ Rückgabe der i;:Jen Zinlscbéne MUÉ. W

ew " 's. bei der Gemeinde affge [l, und war , n M Wau.“

se tritt des älli keitstrmins o nahme dJ KYpitals eingetefnb gekörigen insicheine d u iefern. ür die Heßler! in MW abgezogen. “„U ba dreißig Jahren nach dent“

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du- Beutsthen Keiths-aneiget- uud Königli-h preußis-heu Staata-Inxeigeu Berlin Rs., Wilhelmstraße Nr. 82.

1899.

werden,_sowie die innerbglb vier Jahren nach Ablauf des Kalender- jahres. m welchkm fie fagig geworden, nicbt erbobxnen Zinsen ver- jähren zu (Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Krafjsos- erklärung verlorener oder vernichteter Anleibescheine erfol t nach Vov- schrkft der §§ 838 u. ff. der Zivilprozeßordnung für das eutsche Re1ch vom 30. Januar 1877 (Reichs-Geseßblatt Seite 83) bezw. nach § 20 des Ayßfuhrungßaeseßes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24. Marz 1879 (Geseß-Sammsung Seite 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Dock) sol! demjeni en, welcher den Verlust von Zins- scheinen Vor Ablauf der vierjä ri en Verjährumsfrist bei der Stadt- _verwaltung anmeldet und den attgebabten 932118 der inSYine durch Vorzekgung des Anleibescbeins oder sonst in glaubba ter elke “darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angeme - deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscbeine gegen Quittung aus;;ezahlt werden.

Mit diesem Anleibescheine sind balbjäbrige Zinsscbeine bis zum 30. September 1909 außgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn ährige Zeiträume ane eben Werden. Die Ausgabe einer neuen Rei von Zinsfckpeinen erßolgt bei der Gemeindekasse in Wesel gegen Ablieferunß' der der älteren Zinsscbeinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Außbändigung der neuen Zinsscbeinreihe an den Inhaber des Anleihescbeins, sofern deffen Votze gung rechtzeitig gescheben ist.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Desen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. -

Wesel,dSn-.ten oooooooooooooo cooeeoco

Der Ober-Bürgermeister. Die Finanj-Kommisfion.

(Folgen die Unterschrin des Ober-Bür ermeifters und die fatfimilierten oder gedruckten Unterschrifte?k sämirxtsx ich)er Mitglieder der Firianx- omm on. . (Eigenbäudige Unterschrift des Kontrosbumtm.)

R ein rovin . Realerun sbe irk Düs eldo . d v : Zinssth'eit; :! d s tf

....... Re be zu dem Anleibescbeine der Stadt Wesel . . . . te Außgabe, Buch- stabe ..... , Nr ..... , über . . . . . . .“ zu dreieinhalb Prozent Zinsen über......„ji...z.

Der Inhaber dieses Kinsscheins empfängt gegen deJen Rückgabe in der Zeit vom . . . . a die Zinsen des vorbenannten nleibefrheins für das Halbjahr vom . .ten ..... bis . „ten. . . . . mit . . . . „FQ . . „3 bei der Gemeindekaffe in WxseZ. Wesel, den . . ten . . ...... . . Der Ober-Vürgermelster. (Unterschrift.) -

Dieser Zinsscbein ist ungültig, wenn dessen Geldbetra nicbt inner-

Laxb vieri !)Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der älligkeit er- o en w r . *

Anmerkun . Die Namenöunterscbrift des Ober-Bürge'r- meisters kann mt Lettern oder Fat milestempel gedruckt werden, doch muß jeder Zinkscbew mit der e genbändigen Namenkunterschtkft eines Kontrolbeamten versehen werden.

Rheinprovinz. Re ierungsbezirk Düsseldorf. A weii1u *

n n . zum Anle1?eschekne der Stadt stel . . . te AuSgabe, ,-

BU tÜbS---.,Ikk-..-,übet-...cké "

Der Inhaber dieser Amreisung empfän t egen deren Rück abe u dem obigen Anleibescheine die ..... ?Keiabe von Zinks .net :ür die zehn Jahre 19 . . bis 19 . . bei der Gemeindekasse in Wesel, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen Zit? ausweisenden In- haber des Anleibescbeins dagegen Widerspruch er o en wird.

Wesel,den-otenroozooooao '

(Unter khr des Ober-B elfters.)

Anmerkung. ie amensunterftbr des Ober-Bürzermeiswts kann mit Lettern oder Faksimile myel gedruckt werden, doch ux Ye Anweisung mit der eigen digen Namensuntersehrift eim!

ntrolbeamien versoben werden.

Die Anweisung ift mm Unterschiede auf der gan en Blattbteiu unter den beiden lehten Zins cbeinen mit davon abwe chenden Lettern in nachstehender Art abzudru :

. . ter Zütsstkekn.

Der Könißliche Hof le 1 heute für Ihre Hoheit die.».

Kerze» in-W ttwe zu chleswlg-Holftein-Sonder-J'“ ur - lücksburg die Trauer afuf vierzehn Tage“». .

klin, den 1. Na st 1899. Der OW!“- Zeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

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