Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 12. Juli 1937. S. 2
x
"* dcr Abtcilun L (Saale-Elbe-Mark- und
„911 Mittclche-Saale-Berkeht):
Bezirk 1 (S011lc-Mittetekbe-7Mark): Von den Saalestatioucn und Mixttelclbeßthuext zijchen Tor- quu 11110 Tangermünde (beide etnfchlxcßäckx) nac!) dx! Mark bis Voltcn-Oranicnwwg-Ntcdcrfmow-Ru- dcrsdorf-Erkncr-WcrnWorf-Kö111gs Wusterhausen --Nc115111011-Nicd1*richme.
BS.“, " ;,2 (Saale-Obcrclbe): Von _ den Saale-
" ationcn nach den Elbe-Stajtoqnen, zW1schen Torgau
(ausschließlich) und Prag (emschlteßbeh).
Bezirk 3 (Saale-Mittclelbe'): Von der: Saale-
S10110112n nach den Elbe-Stationen zwischen TWgcr- “
111111100 und Torgau (beide einfchließkich). ' Bezirk 4 (MittelelbL-Saalc): Von den Mtttel-
elbchtationcn zwischen Tangermünde und Torgau ,
(beide einschließüch) nach der Saaje' bis Halle.
In der Abteilung 17 (Elbe-Saale,-Verkel)r): Bezirk 1 (zu Berg): Von der Elbemi'mdxmg bzw. Sta-
tionen des Kaiser-Wilhelm-KMaks einschk'teßlick) des .
Kieler Hafens oder der Travemündnng bis Halle, 111121- gcnommen dcn dcr Abkeilnng XI Bez1rk 4 zugete'tlten Verkehr.
V e z ? rk 2 (z u T a 1): Von Hakle bis 7,111 Elbemüydung bzw. S1011011cn dcs Kaiscr-Wilhcln1:K11111112; mnschltcßkck) dLs Ki-xler Hafens odcr dcr Trawanmndung, 0113110- nommsn der der Abteilung B) Bezirk 1 zugctcrlte Verkehr.
In der Abteilung (11 (Nahverkehr):
Bezirk1(ElbL-TUQVe-Verkehr):Bon de Elbe- mündnng bzw. Stationcn dcs Kaiser-thhclm-„Kanals einschließlich des Kieler Hafens bis zur Travemundung (über Laucabnrg) und umgekehrt,
Bezirk 2 (Elbe-Na'h- und Ilmenau-Verkehr): Von der Elbemündung bzw. Stationen des Kaiser- Wilhelm-Kanals einschließlich' des Kieler Hafens oder der Trabomündung “bis 5311112011119 und DHmitz und umgekehrt.
2. Nach den Verkehrsarten erden innerhalb der Be- zirke in den einzslnen Abteilungen Gruppen unterschieden. Die Gruppen setzt der Vorsißende der Vereinigung nach An- hörung des Präfidiums fyst.
§ 5 Aufgaben der Vereinigung.
1. Die Vereinigung soll
3.) in ihrem VerkcHrsbereich einen AUZglei-ch wischen
dem Angebot an Frachtraum und anchtgut Waffen,
13) unter Bescitkgung des inneren Wettbetverbs den Mit-
gliedern die Möglichkeit einer Beteiligung am Fracht- und Schkeppgefchäst und
0) Hen Mitgliedern, schit sie eigenen Schiffspark be-
jxßen, eine gleichmäßige Beschäftigung ihxes Schiffs- parks sichern.
„2. Die Vereinigung regelt ferner durch Verträge mit den SWffer-Vetriebsverbänden dÉe gleichmäßige Beschäftigung "der Fahrzeuge beider Vertragsteile.
3. Der" Vereini ng obliegt die Aufsteüung der Verßraeh- ,“tunZs- und Sehkepp ed'mgungen, des Verzeichmffxes de“): Neben- 9,2311!)er und einheitxicher Muster für Fracht- und Schlepp- chtrage. Die Schiffer-Betriebßderbände sind hierbyi info- 1???) zu beteiligen, als die Klein-Schiffahrt daWn bekroffen
1r . § 6
Stellung der Mitglieder,
, 1. Jedes Mitglied bcl)ä[t seine Selbständigkeit und sck)l12ß1_d1€ „Fracht- und Schlepp-Verträge im eigenen Namen unnd fur e1_en2 Rechnung ab. Jhm liegt auch die kans- manmsche. chklungndes Geschäftes sowie der Verkehr m1t der K11nd1chaft_ ob." Fur Geschäfte, deren Ansführung eincm aYderen Mttglred Uertragen 101110, blcibt das Werdende Mit; glwd dem Kunden verantwortlich. Die eigenen Geschäfte dcr Unterxeedér und Groß-Schiffer Werden von den Hcmptrcedern abgeYtckJt'd M
. «xe Lm itgl'red sollen seine Schl11kunden cclii 1 Werden. Jm"Maff_cngutvcrkehr Werden jcßdock) nurg sschcxe LLKW gcschußt, 010 auf Schluß im jekveils faßten Geschäfts-
3) i'm Bergvßrkehr mindestens 3000 t
b) 1m_Talerkehr mindestens 2000 t von 00111 zutkchu13end§n Mit_lied haben befördern lassxn.
_ .* :1» ' ?okthxrßten 11110011 skcllt der Tarifausschuß
dte den betetktgteu Mitgliedern mitgeteilt
§ 7 ' _ Pfluhten der Mitglieder. Dte Mttglicder sind verpflkchtet: :) ihr Geschäft im Sinne nafionakoiakit' ' - schaftspolitik zu betreiben, s z stscher WUK b) das Fracht- und Schleppgefchäft nach Maßgabe dieser Saßung 11110 entspchhend den Abkommen mit den Schtffer-Betrrcbsperbanden zu betreiben, insbesondere dre von den Frachten- und TarifauIsch-Üssen (§ 13) fest- gesetzten Entgelte,.ax'tch solche für Nebenleistungen, und die von der VeYLmrgung eingeführten Verfrcrchtungs- YZF ZchlsFdemFZWY bundd Musterverträge samt or rrcnuer Lenk“ '. ) im;ezz1haltcn, dmgungen (§5 Ztff 3) 0 an en kartesliertcn Sbromgebieten i re Berke ye . (,§ 4) gegenseßtig zu schü13M- h h ä) fuß m der Wrrtschnftltchen NuSnuYung ihrer Betriebs- puttek zu unterstü-ßen, 9) m aßen Berufs- mxd Standesftagen nach Maßgabc der Besttmmung zu & ubereinstimmend zu handeln.
11. Abschniti: Verwaltung. §=8 . Organe. Dte Organe der Vereinigung find: a) dxr Vorfißende, b) dlc Abteilungsleiter, (:) dgs Vxäfidium, (1) dic M1tglicdcrvcrsammlnngcn,
,
€) die Tarifausschüffe, f) die Unpakjeiliche Kommiffiou. § 9 Der Vorfijmde.
], Ter Borsißcnde leitet die Vereinigung, vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich und stellt das Personal an. Er kann Geschäftsordnungen für die Organe" und Stellen 091 Vereinigzmg erlasssn und - wach A1l1jhoru'ng des Prair- diums -- Grundsäße und Richtlinien fur d1e Handhabung der Sayngsbeßxmmun en auffüllen. „
Das- Amt 2 Vorfgkkxeudcn ift ?ck Ehrenamt. Er erhalt für seine Tätigkeit nur die baren Auslagen erstattet,
2. Dée Auffithtsbeh'srde besteklt den Vors'rYenden aus der Reihe der Inhaber oder verantWOrtlichen Leiter der M11- gliedsfirmcn und beruft ihn ab.
Der Vorsißende [011 seinen Wohnsitz in Hamburg habext.
3. Die vorstehenden Vefkim1mmgen_ gelten gleichmäßrg
" für die Bestellung des Stekkvertreters.
§ 10 Die Abteilmtgsleiter.
1. An dcr Spiße jeder Abteilung (§ 3) steht eiLU Ab- *
teilungslcitér. Die Abteilungsleiter leiten ihre Abteikungen und haben dcn Vorsißcnden der Vereinigung in seiner Arbeit zu unterstüßen. Dieser kann Abteilungsleiter zur Vehcmdxmyg von Fragen, die 0011 erheblicher Bedeutung sind, heranziehen.
2. Die Leiter der Abteikmrg 11, (ck, 14" und (31 sollen ihren Wohnsiß in HambuxJ, der Leiter dEr Abteijung 13 seinen Wohnsrß in Dresden, 21? Leiter der Abteikung [) semen Wohn- H? in Verkix, der Leffe: der ANeüuug X?. feinen 213017111115 ck
Iagdcburg habsn. '
3. Im übrigen gelten für die Abteilungsleiter die Be-
stimmungén des § 9 Ziffer 1 Abs. 2, Ziffer 2 und 3 ent.-
nd. spreche § 11
„ Das Präsidium.
1. Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden der Ver- einigung und den Abteilungsleitern. Bei Wichtigen Fra- en kam: der Vorstßeude der Vereinigung die Steklvertreter er Abteilungsleiter mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Präsidiumß hjnzyziehen.
2. Das Präfidsurn hat den Vorsißenden der Vereinigung in seiner Arbeit 11 unÉerftü n awd in den in der Satzung vorgesehenen Fä art zu entf eiden.
3, Der Voxsißende der Vereinigung beruft das Präkidium nach Bedarf zu S' ungen ein. Auf Verkawge-n der“ Au sichts- behi'wde oder auf ntrag, von 3 Mügx'tedern des Präsidiums hat er eiae Sißung einzuberufen.
4. Das Präsédmm gibt sich eine GejchäßSorde. Diese bedarf der Bestätiguwg “der Awfsichtsbehsrde.
§ 1.2 _ Mitgliederversammlyngen. . „ , _
1. Der Vorfrßsnde- der Vereinin beruft die Mitglieder der Vereinigung in jedem ersten Kalenderßalbja-hr zur ordenk- !ichcn Mitglicdcrvcrsmnmlung und im 11 ri cn “nuch Bedavf, xedoch mö 1ichst zWekm-al im Jahr zu mlungen ein. Die Able“ ungskeiter berwfen nach Bedarf Vetsammlnwgen ihrer Abteikxmqen ein. FUNK sind auf Verlangen. der Auf,- sichtsbehörde Versammlun cn einzuberufen. »- .
Die Eiwberufung erfo' gt chrikflieh mom Bexannjgahe der Tagesordnung und vo-rki'egen-der Anträge mit Bexxrüudxmg. Die EinberufungsfriÉ beträgt 8 Werktage; fie kann in 011119,- lichen Fäklen auf 3 *erktage abgekürzx Werden.
2. Die Vsrfammlungcn haben den Vorsißenden der Ver- einigung bzw. die Abteilungsleiter in der Durchführung ihrer
- Aufgaben zu beraten.
3. Die Versammlungen Werden vom Vorsißenden der Vereinigung bzw. von den Abteilungsleitern geleitet. Ve,- schlnßfaffungcn und lestimnmchn finden nicht statt.
4. Der ordentlichen Mitglic crdcrsammlung ist in jedem Jahr ein Haxtshaktsenttvurf zm: Stellungnahme vorzulegen.
§ 13 Tarifausschüsse.
1. An den Wichtigsten Verkehrspläßcn Werden Tarifaus- schüffe ge'lxildct. Der Borsißende der VMiwigung bestimmt den Sitz und den örtlichen Bereich der Ausschüsse.
2. Tom Tarifausschuß gehören die in dem zugeteilten Verkehrsgebket tätigexx Mitglieder der Vereinigung mit eigenem Schiffspark 111110 die Vertreter der (Henosscnsckmffcn an. Die Unterrccder und Groß chiffcr Werden im allgemeinen durch ihre Hauptreeder, die Fa , ppe () wird durch ein Mit- gkéed vertreten. Für alle Angekegenheiken, die auch die Klein- schiffahrt berührren, treben zu den Mitgliedern der VereinJeaug Vertreter der bctdiligtcn Scl)iffcr-Vetricbsverbände nach aß- gabe der mit diesen Verbänden geschlossenen Verträge.
Die Vorsitzende:! der Tarifausfchuff-e und ihre Stellver- treter Werden auf Vorschla des Präsrd'mms vom Vorsitzenden der Vereinigwmg auf unbcßimmte Zeit bern en und von ihm abberufen. Gegen däcse Entscheidungen ist eschkverde an die Auffichtsöehöxde gegeben..
3. Die Tarixausschüffe sind, soweit nicht die Frachtenaus- schiiffe tätig Wer cn, zuständig für
u) die Festseßmt der Frachten und Schlepplöhne sowie
der Lkntcilfm- ten und :schlcpplöhne, b) die Festsetzung der sonstigen km Frachr- und Schlepp- qyschäst anfallenden Vergütungen, .
c:) ie genauere Abgrenzung der einzelnen Abteil'ungcn (§ 3 Ziff. 2)“, Vozirke (§ 4 Z'1ff. 1) und der einzelnen VerkeYrSartcn (Gruppen § 4 Zrff. 2) gegeneinander,
(1) die Festscxmng der Beteiligung der einzeknen Mit-
iedsf'rrmcn cm gemeiwfchastlichen Werbun en und die
estseßung der der Verteilung (§ 23) zugrun zu kegen- '
den Lcistmxgen und der der Adrechn1mg (§ 25) z1rgrun-de zu le enden Frachten und Schlepplöhne, 9) die rteikung der sogenannten Außnakmxyges- " te, 1) die Entscheidung über Abnwichungcn von den Ver rach- - tungsbedingungen und von den Mnstcrvcrträgcté, g) die Besti-nnnungder der Verteilung zugrunde zu legen- den Haup-tpläße der Bezirke, 11) die Entscßcidmz, über Angelegénheiten des Kunden- 1chUßes (? S 311- L)- . 4. Die Entscheidungen jverdxn nach, Beratung vom Vor- 1txcndcn dcs TarifauZschusscs gcfroffen. Jm Fakke zu :; bedarf keixt Entscheidung der Zustinnnung des zustäud1gen Abteilxmgs- 1 ers. Hat eine E11tschcidung Einfluß auch auf den Bereich eines anderen TarifmtsschUffes, so ist sie dem Vorfäßenden der Vereinigung zur Bestätigung vorzulegen. Dieser kann er-
, Vor? ende um die Befäh 119 zum 1213 [z UZ]?
rderlichenfalls mehxere Tarifauxschüsse zu einer ge en Beratung znsammeurufen. _ **
5, Gegen die Entscheidumg der, „Vorstßenden derT x ausschüffe J BeschWerde an den Vorstßendcn der Vcrejni' “ bsn. ieset leitet die Befehkoerde dem zuständigen Z', , teilungsleiter zur Stellungnahme zu. Er _entscheidet Über BeschWerdc in den Fällkn der iffer 3 3 bis endgükjg 0. Die Gruppen Für den Öpreß- und 111301101011 regeln unter Hinzuzie ung des orstßcnden "dcs znständi Tarifat21chusses„ihre„ Fracht- uxxd Schxeppsaße 10111111.“ hierbei ist auf dre Soße des gewohnluhm Verkehrs Rücks zu nehmen. § „ *
We Komuißin-
1. Die Unparteiliche Kommission hat ihren Sitz in burg und besteht aus dem Vorsitzenden unh, zjvei Mitglied, die sämtlich der Vereinigung n1cht a éKehwcen dürfen, ,
' ichteraznt habe],
. Tas Prästd'mm n der Aufüchtsbehbrde Vorsxj)
über die Beseßung. der UnparteiliÖen Kommisfion 0111111), lich der Stellvertreter. Die Aufßckztsbe örde bestellt 001111 sitzenden und die Mitglieder 101012 die .tcüvertrcter. J, an die Vorschkäge des Vräsidmms nicht gebunden, *
3. Die Unparteiliche Kommisfion entscheidet untcr , schluß des Rechtsweges endgültig:
&) über Fragen der Antvcndung und Auslcgnng ., Saßnng, die Von den Mitgliedern oder dem Vorsitzyx, der Vereinigung vorgelegt Werden,
0) über Beschlverden Von Mitgliedern der Vcrciui,
egen Anovdmmgeu: und EntsckxeidUngen des ?ißen-den der VereiniFung sowie über Bcsch1oex.
JegetÖ FYtschcidungen es P'räfidiums nach Maßga- es .
4. Die kaparteiliche Konymisf-Wn kann das Präsidj ' mit »der Prüfung 0011 Vor- oder Einzelfragen bkfasstn, die.
Entscheidungen über die Antvcndung odcr Anslcg1111g1. Saßung antreten. Z 15
Erfüllungsort.
Erfi'rlkungsort für Anfprück)? dcr Vereinkgung gcgen .. Mitgliédxr und Ansprüche der Mitglieder gegen die Vero" gung ist HWNrrg.
§ 16
Gesth't'ßsiaßro Gefch'c'vftZja-hr ift Kalenderjahr. § 17 Kofsen der Vereinigung.
. Die Kosten der Vereinigung Wevden auf die Mitglie1 WF Maßgabe der von ihnen aus der Güterwerbung 1§ Zi . 13) und aus der Beschäftigung ihrer Betriebsmittel ztelten Einnahmen umgelegt. " '
Der Vorsitzende erläßt Richtlinien far die Umlagcerrc nung
1112010311111:
Güterwerbung, Verteibmg und Abrechnung der Leistungen. § 1:8 Güter,.werbung.“
ße unterliegt nur den aus den §§ 6, Ziff. 2 bzw. 7 0 01111!) lichen Beschränkungen. “" .
2. Wilk ein Krmdc, der gemäß § 6, Ziff. 2 Einem“ - gkiede zu fck)ützen ift, sLine bisherigen Gcschäfksbozich111- zu diésem Mktgliede abbrechen und in Zukunft mit eine anderen Mitglieds, arbeiten, so hat der chsils z11stä11 TarifthschußVorsißende zu pküfeu, ob mit Rückfick)t 1111fd Zw€ck des Knndc'nschußes der Uebergang zuzulaffcn ist. 90111 dbesev zu dem Ergebnis, daß 011Sre1chende Gründe für 1- Uebergang nicht vorliegen, und vollzieht der Kunde 11 Uebergang troßdcm, so kann er anordnen, daß das Mitgb dem die Transporte nunmehr znfalleu, dem geschützten M1 [jede einen bestimmten Anteil, der höchstens “% 0111 :amtfracht betragen darf, für die innerhalb 0111013 11113 legenden Zeitraumes ausgeführten Transporté dcs bctrcffc den Kunden zu zahlen Hat.
3. Angebote auf Beförderung von Gütern 1111111111111 den Mitgliedern entgegengeWMMen mrd bearbeitet 10111 und dürfen nur zurückgewiesen Werden, Wenn der Kundesl mit den vom Tarifa11sschuß fesxgeseßten Frachten und 23111 gungen nicht einbcrstanden erklärt.
§ 19 WWW:» '
Die RecdereWn-Vereinigung beWi-rtfchastet die 001. Mitgliedern anfallenden Betriebsleifnmgxn in den Abmlu gen nach Maßgabe der nwckxfokgendeu BestimmungM" Unter Berücksichtigung der mit den Schifferbetricbchrba "- bestehenden Abkommen. § 20
' Bettieköaxkeike.
1. Die Mitglieder der Fachgruppe 14 und, soweit sichl Fahrzeuge zu Eigentum beffßcn, die Mitglieder der 1111 gruppe 13 erhalten einen Anteil an den Betriebsleistung (Betriebsanteil). „
2. Die 'm Ziffer 11 erwähnten Mitglieder 12112110!)r eigenen Schiffsraum und ihre eigkne Schleppkraft auf 0112 -“ t-eikungen und innerhalb. jeder Abreikung in folge'ude F" zeuggmppen anf: , *
a) Sekbstfahrer mit mehr als Skm StundongcfckNv'rudrgk
11) sonstige Skkbstfahrer,
(:) Köhne,
(1) Schlepper. '
3. Der Ermibtkmdg des Vetriebsauteils jedes 211111111 in den einzelnen Fahrzeuggruppen wird das Berl)ält111s:* fiir das Mitglied anzuscßcnden Fahrzeugbcstandcs zymk sanübestand der für die Mitglieder der Gruppe 0115111013111d Fahrzeuge zugrunde gelegt.
4. SoWeit ein Mitglied seine Betriebsmittel in der 3 vom 1. Januar WW bis zum 30.Jnni 1937 durch AHWra- dermi-ndert hat, wird die Tmmage bzw. Schleppkraft, WU '. sick) seine Betriebsmittel vkrmindert haben, bei der Erro nung der Betriebsaukai'le für die Jahre 1938 und 193911 angesetzk; für dée nachfolgenden Jahre bleibt sie außer 9111!“
5. Die Unterreedev und Großschiffer erhalten einen '
*triebsanteil auf der “gleichen Errechnungsgrundkage wie
1. Die Werbung von Gütern dnrch die Mitglieder 111111
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 12. Juli 1937. S. 3
,. r. (" Betriebsanteil wird dem Hauptreeder zu- thtKFt'dLsic YFM dem Hauptrecdcr gegenüber cinen An- ' *" “ an's Lcistungen in der Höhe ihres Vexriebsaytejlz
.; Für die Vejvcrtung der Art und_Lc1st1xngsfähigkeit der 111511199 erläßt der Vorstßende allgemcme R1chtlm1en.
§ 21 Verschiebungen in den Leistungen.
] anch das Stillegeu von Fahrzeugen wird der Betriebs- ,jl'xricht verändert. Die Abroanderuxtg von Betriebsmitteln , einem durch die Saßxxng (§ 3) mcht'erfaßten Verkehrs- ict Und ihre Rückkehr rst dex Veremrgung unverzuglich «11911911. Erhebliche Versxhwbungxn haben eine ent- Zzchende Aenderung der Betmebßantetle x_ztr Folge.
2. Ergibt fich am Schluß eines Geschaftsxahrxs, daß die triebSTcistnngen der Abteilyngen oder die gesxhaftliclxe Be- jgunq der Mitglieder in 11311011 sichUkoesentltch Herandert , „ so kann das Prästdium nac!) Nnhornqg der M1tglieder- f11111111111ng der betreffenden Abteilung dre Vetr_1eb§anteile
scstsctzcn. Eine Neufestscßung hat keine rückwirkende af
1“ ' ' . v 3, Scheidet ein Mxtglred aus der Veremrgung aus, so rdxn d'ae Betrißbsantetle neu festgesetzt.
§ 22 Feftfeßuug der Betriebsanteile. Tic Betriebsantcike Werden vom Präsidium festgeseßf. r der Entscheidung ist die Mitglicdkrvcrsammlung der Ver- 19111111, "111 dcn Fällen des § 21 Ziffer 1 die der Abteilung
hören. § 23 Durchführung des Verfahrens mit VetriebSanteilen.
1. Die Zuteilung der gejvorbenen Güter und Schlepp- 1111111111 erfolgt grundsätzlich in der Weise, daß jedes Mit- gd ch 0011 ihm gejvorbencn Fracht- und Schleppaufträge .cwichn erhält. Auf dem Wege über die Güterverteilungs- [111 11-110 jedoch entsprechend den Betriebsanteiken be- 1111, 00
3) 111101101: Raum und/odcr Dampf,
11) 911111111 11110/0021; Dampf der Priwatschiffahrt,
1) 511011111 uud/oder “&:me anderer Mitgkiedsfirmen zu
Wchnden kst (Naturalcmsgleich).
?. Tie Ahwkcklung bleibt in alken Fällen in den Händen
Werbcnd-cn Mitglieds. Für den Fall der Verroendung 1311111111 und/odcr Dampf eines" anderen Mitglieds erläßt Vorsißc11de aklgeuwine Richtlinien zur Regelung der Frage, 111 das Bugfieren der Köhne zufällt.
3, Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm zur betrieblichen sfiihrnng zugsWiLscnen Aufträge zu übernehmen,.es sei 11,d11ß es sie nachweislich nicht ausführen kann.
4. Fiir die in den Expreß- und Eilverkehren tätigen Fahr- ge kann der Abteilungsleiter mit Zustimmung des Vor- nden zwisehen den beteiligten Mitgliedsfirmen zum aecke dcr Erzielung einer Gleichsteüung 011121: in diesen rkebrsn tätigen Fahrzeuge an Stelle des in Ziff. _1 vor- 111111111 Naturalausgleichs einen Angleieh in bar an- nen 11110 die hierfür erforderlichen Richtkinien erlassen.
_ § 24 Befchäftigung der Schiffer-Vetrieksverbände. '
1. .Die Betriebskeistungcn aus den Werbungen solcher 'ngicder, die eigene BetriebSmittel nicht oder nur in einem 1119111 Umfavz“: befißen, Werden, sojvcit die Vcrivendung ener B€*trieb§1ttittel nieht in Frage kommt, mit Fahrzeugen Schiffer-Vctriebsverbände erfülkt. SoWeit damit der An- der SclÜffW-Vetriebsverbände an den gesamten Betriebs- tungcn nicht erreicht wird, haben, entsprechend den Vcr- gen mit den Schiffer-BStriebsverbänden, die Mitglieder 1111111011 Betriebsmitteln Fahrzcnge der Schiffcr-Betriebs- [101100 zu béfchäftigen.
2. chn im Wage der Verteilung Mitgliedsfirmen ver- aßt Werden, Betriebsmittel anderer Mitglieder 11 beschäf- 11, haben sie Ansprnch auf Zahlung derselben 5IZrovisions- 1__wie bei Inanspruchnahme der Betriebsmittel der 111101“ BctriebZVerbände.
§ 25
Verteilung der Frachkeinnahmen. ]. Die Frachten, die von den Mitgliedern der Vereini- "*g Vereinnahmt werden, Werden Von der Reedereien-Ver- 911119 nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen terlt.RHierbei gilt die Fracht als aufgeteilt in eine Ver- ng r 3) die Werbetätigxeit, b) die Raumgefteüung, L_) die Schleppkraftgeftellung, (1) die Schiffahrts-abgaben. 2. Ter auf die Werbetätigkeit entfaüende Anteil der “M (Ziff. 1 3) fällt in voller Höhe dem Werdenden Mit- d 511. Die Mitgliedsfirmen der Fachgruppe () haben jedoch %„1Hrcr Einnahmen nach Ziffer 1 3 an die Versinigung "fuhren. Dieser Abzug unterbleibt oder verringert sich, 1111 1111 Einzekfasl die Einnahme nach Ziffer 1 3 nicht aus- 1-11licf) oder besonders knapp ist. Die Vereinigung verteilt dyn dcn Mitgliedsfirmen der Fachgruppe () abgeführtcn tkch auf die Mitgüeder dcr Fachgruppon 11 und 13 im haltnis ihrer Bctriebsanteile. Ueber die Einziehung der MIL nnd die Verteilung erläßt der Vorfißende Richtlinien. „Bei gemeinschaftlichen Wnbungen soßen die Tarifaus- sss die Beteiligung der einzelnen Mitgliedsfirmen fest. ?. Die in den Abteilun en bzw. Bezirken mit den Be- bsmrtteln der Mitgliedsfrrmen erzielten Einnahmen für U_1n= und Schleppkraftgcstellung sind nach den Betriebs- 211111 so zu verteilen, daß die Mitgliedsfirmen im Ver- tms ihrer Leistungen eine gleichmäßige Vergütun er- !?11. Usher die Attsgestaltung des AbrechnungsverfaZrens 'ßk der Vorsitzende allgemeine Richtlinien. 4.202 Festseßung der dor Verteilung zugrunde zu legen- Lerßyngen nnd der der Abrechnung zugrunde zu legenden )lkpplolmc obliegt den Tarifausfchüssen (§ 13 Ziff. 3 (1).
§ 26 Außgleichsfonds.
.1- Um Härten ausZuglcichen, wird ein Ausgleichsfoxrds '*ldkk. Zu diefem ha 211 alle Mitglieder einen zu best1m- WLU Hundertsaß aus 0211 Einnahmen nach § 25 Ziff. 1 &
Ufllhren. Die Verpflichtung der Mitgliedsfirmen der Fach- Werden.
pe () aus § 25 Ziffer 2 wird hierdurch n1cht bexührt.
, 2." Das Präsidium beschließt für jedes Geschäftsjahr über dw Hohe _des Vomhundertsaßes und setzt hiernach die von den Mttglteder'n zum Anglcichsfonds abzuführendLn Beträge Lest. Der VorstßMde crläßt die Richtlinien für dies Einzichung
er an den Ausglcichsfonds abzuführcnden Beträge.
§27
Schiffspark.
, Die Beschäftigun ausländischer Schiffe 101012 das Ver- m1etßn von eigenen Fahrzeugen an AuZländer ist verboten, s0We1t solche Maßnahmen nicht auf Grund allgemeiner Ver- embarungen der Reedereien-Vereinigung mit ausländischyn Unternehmungen erfolgen.
111. Abschnitt:
Verfahren. § 28 Güterverteilungsftelleu.
1. Zur anteilsmäßigen Verteilung der von den Mitglie- dern geWorbenen Betriebsleistungcn Werden unter Beteili- gung der Schiffer-Vetricbsverbände Güterverteilungsstellen eingerichtet. Der Vorsißcndeerläßt im Benehmen mit 0211 Scl)iffcr-Bctriebsverbänden eine Geschäftsordnung für die Gütervertsilnngsstellen.
2. Jedes Mitglied ist erlichtet, seine durch die Ge- schäftsordnung vorgeschriebenen nmeldungen innerhalb 001: [Von dieser bestimmten Frist der Gütervcrteilungsstclle 0012311- 2 en.
9 3. Die Beteiligung der SÖiffer-Betriebsverbände an der Verkvaltung der Güterverteilungsstellen Wird durch Vertrag
ere elt. 9 9 § 29
Abrechnungsstelle.
Für die Verteilung der Einnahmen entsprechend den Betriebsanteilen, für die VerWaltung de_s Angle1chsf0nds und für andere Rechnungsarbeiten, die s1ch aus dem Ver- fahren ergeben, wird in jeder Abteilung xtne Abrechn11ngs- Zeelle errichtet. Solveit ein Nngleich d,er Etynahmen zW1sechen
n einzelnen Abteilungen notWendtg Wrrd„er olgt dtesLr durch die Abrechnungsstellen in Hamburg. L_Ow brechnung erfol t dekadentveise; die Tarifausschuß-Vorstjzenden ,konnen jedock? nach Anhörung der Mitglieder andere Aansungen treffen. “
§ 30 Ueberwachung.
Die Vereinigung errichtet P " tel_len. Diesen sind laufend alle für d1e Abrechnungsftelle efltmmten Uxtterlagen einzureichen. Die Unterlagen Werden von de_n Prufxrn ge- prüt und an die Abrechnungsstelle Weitergeletxet. Dre Mkt-
lie 1: sind darüber hinaus verpflichtet, den Prufern 011F Vex- angen alle geforderten Unterlagen vorzulxgen m_td Exzrstcht m ' re Bücher zu gewähren. Die näherxn Emzelhexten 11001: das
rüfungsverfahren regelt der VorstYende der Veremrgqng. ie Annahme und Entlassung der Prufer bsdarf der Zustrm- mung der Aufsichtsbehörde. § 31 Strafen.
1. Die Unparteiliche Kommission kann auf Antrag des Vorsiße'nden Wegen Yuldhajter Zuwiderhandlung ge en den Wortlaut und den ist dieser Saßung, der dazxt _er offenen Ausführungsbestimmungen und der von der Verenztgung ver- traxicl) übernommenen Verpflichtungen Stycrfen bis zu ehn- taucnd Reichsmark verhängen. Vor Verhangun'g der eld- Ytrafe soll dem beschuldigten Mitgliede, dem Borßßewden und em Abteilungsleiter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Werden.
2. In leichteren Fälsen kann der Vorsißeyde Strafyn bis um Betrage von eintausend Reichsmark verhungert. Ztffer 1 Saß 2 ist entsprechend anquenden.
§32
Beschwerden.
1. Gegen die Entscheidungen, Anordnungen uy0 Maß- nahmen des Vorsitzenden der Vereinigung, des Prastdmyts, der Abteilungsleiter und der Vorstß2ndcn dcr _Tartfausfchuffe ist, sofern nicht in dieser Saßung d1e Entschetdxmg al;; end- _ülti, bezeichnet oder ein anderer RechtHWeg beft11_nmt 1 f, den
itg federn der Vereinigung das Recht der Be1chnocr ge- geben, und 31001: V , . :; egen Entscheidungendes V0 ) eyden der. eretmgung, bz éZegosn Entscheidungen des PJFHZWW zur Un arteilrchen Kommrjwn, _ 0) gegen Entf eidungen der Abtetzungsletter, . (1) gech Entscheidungen der Vorstßenden der Tartfaus- u 0 stk) Tum Vorsißcnden der Vereinigung. Gegen Emscheidungen usw. rein geschäftsleitender Natur ist keine BeschWerde gegeben. . . _
2. Die Beschwerden sind schriftlrch bet der Stelle emzu- reichen, deren Entscheidun angefochten wird. Dtxse kann der Beschiverde abhekfen. BefJWerden gegenEntschexdungen des Präsidiums und der Vorsißenden der Tamfaquchuffx fmd da- gegen bei dem Vorßchden dcr Vereinigun emzuretchen.
3. Die Bcschjver an sind innerhalb 8 crktagcn nach der
tellung der aanochtenen Entscheidung usw., xm Falle 001“
if er 111 nach » ustellung der N1cderschr1ft' uber dre
S'Hung des Tarifauss uses, die den angefoch1euen Beschluß
enthält, einzulegen. Tie uxcllung der Entscherdung bzw. der
Niederschrift gilt als bewch am Tage nach de_r AbsetthUg,
wenn nicht das befch1verdeführendc Mitglied emen spateWn Eingang nachweist. _
Die Beschiverde ift innerhalb Weiterer 8 Werktage schrrft- lich auf dem in Yffer 2 vorgesehenen Wege zu bcgrunpen. „
4. Die Bors riften der Ziffern 2 und 3 9011011 mch1 fur diejenigen Fälle, in denen eine Bcfchtverde an du: Aufsuhis behörde zugelassen ist.
§ 33
Kosten des BeschWerde- und Strafverfahrens.
1. Die im § 32 erwähnten BeschWerdeinstanzcn find be“ rechtigt, dcm Unterliegenden die erwachsenen Kosten ganz oder teilWeife aufzuerlegen, _ _
2. Bei der AUWendung des § 31 sind dre du" Sims!" ver hängenden StLllen nnd die Boschwerdestclle berechngt, dem Beftraften die Kosten aufzuerlegen, .
3. Ueber die Kostenentscheidung ist Beschwerde bet der über die Sache entscheidenden Beschnwrdcstcllc gegeben. _
Ueber die Kostenfrage kann auch gesondert entschwden
§ 34 Zwangsmaßnahmen.
1. Der Vorsißende ist befugt, rückständige Beiträge und sonstige gcldliche Leistungen, die die JFTitglie-der der Vereini- gung schulden, im VerWaltungszWangsverfahren einzuziehen.
2. Das Verfahren richtet sich nach der Dritten TurchLüh- rungsverordnun des ReichsverkehrÉ-ministers vom 19. «zuli FZZ“;7 Deuts er Reichs- und Preußischer Staatßanzciger
r. _.
7, Abschnitt: Schluß- und Uebergangöbeftimmnngen.
§ 35 Saßungsändernngen.
Anjräge und Vorschläge zur Aenderung der SaYung sind der Mitgliederversammlung der Vereinigung zur Stellung- "LHA? vorzulegen. Der Vorsitzende hat die Niederschrift über 012 “3113111111 11111 sLiner eigenen Stellungnahme an die Auf- s1cht§bch01ch Mitcrzulciten.
F 36 Uebergangsbestimmungen. “__ 1. BLÜLHLU 011 dem Tage des anrafttretens dieser 3013".an auf Grund d??? 1312er19911 Verteilung nach Geschäfts- ant01lxn Plus: und MinuHstände, die nicht mehr im Wege der YextUlung ausgeglichen Mrden können, so kann das Prä- [10111111'0111'211111'011 _ci_n2r Tk'éikgliODZfirnm 0111011 angßnwsstnen AUIglUck) m har 1011100011, (909011 101110 Entschcidung ist Be- schjverdx „gsmäß § 32 90900011.
„ 2. MiZglißdsfiwnen könncn cms ihrßr auf Grnnd der Ge- schast20ntmle vermittelten Beteiligung an erLits getätigten Geschaffen, soWe-it diese mmmchr 111111) den Bestimmungen 1312 er Saßung abzuwickcln sind, Ansprüche irgendWelcher Art
- ni t thlEitLTl.
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Die Judexziffer der Großhandelspreise vom 7. Juli 1937.
1913 = 100 Ver- Indexgruppen 1937 änderung
30. Juni] 7. Juli ck W
1. Agrarstosfe. 1. Püanzlubx NabrungSmittel . 116,0 116,9 + 2. belachwtelx . . . . . . . 87,4 88,9 + 3. Vlebekzeugmfse . . . . . . 107,8 107,8 4. Futtennittel . . . . . . . . 108,3 108,0 Agtmstoffe zusammen . . . 104,7 105,4 5. „Kolonialwaren ....... 97,7 97,7 11. Industrielle Rohstoffe und Halbtvaren. 6. Kohle ......... . 7. Eisemohstoffe und Eisen . 8. MetaÜe (außer Eisen) . TTMÜÜM-a .at“. 10. Jute und Leder . . . 11. bemikalietk . . . . . 12. Künstliche Düngemittel . 13. Kraftöle und Schmierfjoff . 14.Kautschuk . . . . . . . . 15. PapierbalbWren und Papier . 16.23austoffe ......... Jnduslrieüe Rohstoffe und Halbwaren zusammen . . 111. Industrielle Fertig- waren, 17. Produktionsmitte] . . . . . . 113,2 113,2 18. Konsumgüter ........ 133,0 133,1 + Industrielle Fertigwaren zu- sammen ........ 124,5 124,5 Gesamtindex . . . . . . 106,1 106,3 +
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112,2 102,8 67,0 91,5 74,5 ») 102,3 52,7 105,2 38,6 102,5 118,2
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1) Ykonatsdurcbsckznitt Mai. - 'I) MonatZ-durcßsÖnitt Jani.
Die Jn'dcxzékfcr dcr Gwßbzndchprcise stellt sich für den 7. Juli auf 100,3 (1913 : 10112; sic 0111 sick) 1113901111021“ der Vor- nwche (106,1) lcécht » um 0,2 (*,; + ekböht. TZc Jndcxzifsern der Hauptgrnppen 111111011: 211110111011“: 105,4 “.'-3 (+ 0,7 ZZ), 3101011101- Waren 97,7 (unwerämdcrw, indnßriclc 9100110111: 11110 Halbmaren 96,3 (_ 0,3 %) und 111011stricUe Fcrxigwarcn 124,5 (1111081ä11'dcrt).
Jm einzclnen 1011712 fick) in dcr Jndcxzijx'cr _füx pflanzliche Nahrungsmittel ncbcn dcr Erhöhung dcr Roggcnpreise die monatliche Preisstafchnng 1111“ Wcizcnmehl 11:10 Kartoffelstärke- mehl aus. An den Sch10ch1vichmärkxen hoben sicb die Schweine- Fre1se der jahreszeitlichen Zméfeluug enxsprecbe'nd erhöht; daneben agen die Preise für Sckmfe höher 11152 111 001“ Vorwvcbe. Von den Futtermitteln ist Hen im VW:“; zurückgegangen,
Die leichte Steigernnq der Fyderziffer „für Kohle ist jahres- zeitlich (Riickganq dcr Zommcrprci5001111111112 fiir Hausbrand- ort-en) bSd'mgt. An den Märkten der Richteijenmet-aUe sind die
reise fiir Zink und Aluminium znriickgeganqen, während die Preise für Blei 11110 Zinn 21111115 0n110511gc11 11110011. An dcn Tc);- tilrol)stoff1n(1'1'kt1*11 11111011 011' erise'fjir “LF111111110011c, 531011111000- garn und 0115101101002 Wylie ntedrtger die Preise für Rohseide 11110 9701111111" 011111121 00th «11-5 in dcr BmWochr. In der Gruppe Häute 11110 Loder sind 011“ Preise für nnslän-disckxe 9111100011102 Weiter gestiegen: die Preise für Unterleder Waren zum Teil etwas ab§1rfch1vächk Ter 9111111111119 der Jndexzifstr für künst- liche Tjingmnittcl ist durch den Uebergang zu “den Sommer- preiscn fiir Z1ick1'111ffd1'11111entixxel verursacht. ?_lm Baumarkt sind zum Teil Prcixxrbbdnngen sur Bauholz (Su-d-dcutfchland) ein- etreten. g Bci den industriellen Fertignmren haben sich die Preise für Texti1warc11 vereinzelt erhöht.
chkin, den 10. Juli 1937. Statistisches Reichsamt.
Gemeinsame“ Anordnung der Ueberwachungsftellen für Bastiasern und für Papier (Regelung der Verarbeitung von Spiunpapier und des Ein- uud Verkaufs von Papiergespinsten und Papiergewebeu).
Auf Grund der Verordnung über den Warenvkrkchr vom 4. September. 1934 (Reichsgekcßbl. ] S. 816) in Verbin- 01111 mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber- Wachungsstellen vom 4. September 1934 (Dcutschsr Reichs- anzeiger nnd Preuß. StaatSanz. Nr 209 vom 7. Septcmber 1934) wird mit Zustimmung des RéichswirtschastsMnisters angeordnet: *
§ 1
(1) Mit Wirkung Vom 15. 7. 1937 Unterliegen dj_e Her-
steller und Verarbeiter von Papiergatnen aus geschmückten
. * . 1 :-,. «.*».4..W«»:-3«1ch1q &»;