1899 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Oct 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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für Berlin außer den Pojl-Anstalten auch die Expedition

Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern koßen 25 «3.

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.J./„€ 240.

des Deutschen Reiths-Inzeigers

und Königlith preußischen Staats-Ruzeig'erö

Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.

ZK

Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Notar, Ju'stizratl) Eduard (Güldner zu Barmen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Seminar-Direktor a. D., Schulratk) Stnhldreier zu Rüthen im Kreise Lippstadt und dem Regierungs-Sekretär a. D., Nechnungswtl) Carl zu Breslau den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse,

dem emeritierten Lehrer Ferdinand Fricke zu Hannover, bisher zu Jmmensen im Krei e Burgdorf, den Adler der In- haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Gemeinde - Vorsteher Henning zu Kumlosen im Kreise Westprigniß, dem Geheimen Knmlcioien-r a, D. August Polenske zu Berlin, dem Polizei-Wachtmeister Knopf zu EberStvalde, dcm Strafanstalts-Hausvater August Otto zi: :- Berlin, dem Gerichtsdiener a. D. Kosbeck zu Eberswalde und dem Schuldiener Philipp Conradi zu Heiligenstadt das Allgemeine Ehrenzeichen in (Gold,

dem Gerickxtsdiener und Gefangnen-Aufselxer a. D. Fr i e d r iel) Vierguß zu Treptow a. M. im Kreise Greifenberg und dem Holzhaucrmeifter Christoph Fuhrmann zu Osterode a. Harz das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Torpcdo-Obcrmaschinistcn-Applikanten Dehardc von der 2. Torpedo-Abtheilung die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König aben gelegent1ich der Besichtigung AUcrlxöchstihres aus Ost-Usien zurückgekehrten Großen Kreuzers Kaiser“ folgende Ansprache an die Besasung gerichtet: . _ _

„Mit tiefcm Dank gegen Gott, der schützend seine Hand über Euch Allen gehalten hat, begrüße Ick aus wärmstem Herzen dies bewährte Schiff und seine tapfere Vesaßm'g. Z'! ?Zeitkyipreche Ick Euch Meinen Dank als Euer oberster Kriegslkekr nnd Del; kes ;: Z-immten deutschen Vaterlandes aus dafür, daß Ihr von neuem den denkicben Namen im Außlande zu Ehren gebracht babr Diexr-Z gilt vor aM-txx, dem Theile der Vesaßung, der jetzt, das Gewehr in der Hand, wor Mir sieb! und der mitgewirkt hat bei der M Meinen Befehl be- wirkten Besiynabme von Kiautscbou.

Gott sei Dank verfolgt jeßt Alt und Jung, Hoch und Niedrig im Deutlcbrn Reiche mit Liebe und Interesse jedes u.".serer Wenigen Kriegsschiffe, welche im Auslande Aufgaben zu erfüllen haben. Ganz besonders aber Mein Schiff „Kaiser“ ist mit klopfendem Herzen und reger Spannung bei der Lösung der Aufgabe iuTsintau begleiterworden, und es lebt wohl kein deutscher Mann und keine deutsche Frau in unseren weiten Gauen, welcbe nicht freudig und erhobenen Sinne:“; die in der Heimatb einlaufenden Nachrichten lose", wie mannbaft Ihr und Euere Kameraden des Kreuzer-Gesckpwaderr für Deutschlands Ehre eingetreten seid.

Für Mir!) ist es eine besondere Freud:, daß gerade dieses tüchtige, ein Vierteljabrhundert alte Schiff am vorauefiäotlickx-en Ende seiner dienstlichen Lauflabn für diese einen so würdigen Abschluß finden durfte. Seine Entstehung verdankt es dem durch den großen Kaiser m'u geeinten deutschen Vaterlande, seinen Namen dem Titel, der Jahrhunderte lang in aller Zeit von der gesammten gefiiteten Welt mit Ebrinrcht genannt wurde und zum ersten Male wieder, von unseren Vätern beiß ersehnt, die Ehrfurcht gebietende Geitalt Wilbelm's des Großen schmückte.

Zu wiederholten Malen während seiner Indienststellungen hat Mein Schiff „Kaiser“ des neuen Deutschen Reiches Kriegsfiagge mit Ehren in fremden Gewässern gezeigt, und unauflöslich mit ibm verbunden ist der Name des wackeren Admirals Barsch. Mit dank- barer Erim'erung verweilen Meine Gedauken bei den Woclxen, die Ich vor nunmehr 10 Jahren an Bord dieses Schiffes zugebracht habe auf Meiner Faint nach dem Mittelwerte. Da war es Meinem Schiffe „Kaiser“ bergönnt, 'zum ersten Male seit der Zeit Friedricb's von Hohenstaufen

* das Banner des Deutschen Kaisers in die sonnigen Gewässer Griechen- “lands und Stambuls zu führen. Durch ken schwer empfundenen Mangel an tüchtigen großen Auslandéschiffen gedrängt, mußte ch dieses alte, zum Kreuzer nicbt bestimmte Schiff noch ein Mal nach Osk-Afien binaussenden. Mit Ehren kehrt es zurück und „führt eine musiecbaste Besaßung und ein vortrefflicbes Osfiiknkorvs nach „tübmlicb gelöster Aufaabe in die Heimat!). ,; Mae ein jedes Meiner Schiffe dereinst im Laufe seiner Dienstzeit . _ KWZ auf sq schöne Erinnerungen zurückblicken können und sich die Zufriedenheit „seines Kriegsberrn erwerben, wie es Meinem guten alten „kaisex' vergöimt war!" '

1899,

Deutsches Reick).

Bekanntmachung.

Jm EisrnbahnWirekiionöbe irk Altona wird am 16.d. M. an der Strecke ,Hamburg- chwarzenbek der Haliepunkt Wohltorf fur den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 10.“ Okwbrr 1899.

Der Präsident ch ReichG-Eisenbalmamls. Schulz.

Königreich Preußen. _

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:

den RegierungSrath ])1'. Fur. Hermann von Krüger von der Regierung in Düsseldorf zum Geheimen Regierungs- rat!) und vortragenden Rall) im Ministerium für Handel und kaerbe zu crnennen, sowie

dem Professor an der Tbierärztlichen Hochschule zu Hannovcr ])1'. Bernard Malkmus den Rang der Räthe vierter Klasse, -

dem Direktor des Kaiserin Auguiia-Gymxiasiums in Cliarlottenburg Or, Ferdinand SchulH den Charakter als (Hebelmer Regierungsrail),

dem bei “drm Milil-"k' *„7'7- Registrator im Kricgs-Mi ZstrrZ..-1x, G).l)€i:“72.' FL:».izl-rirail) Weiß den Charakter als Geheimer Hofrath und

dem bei dem Militärkabine't beschäftigten (Geheimen rxpcdierendcn S:-.kretär im Kriegs-Ministerium, Rechnungsmtl) Hintze den Charakter als Hofrath zu verleihen.

G e s e H, enthaltend die landesrxescßlichcn Vorschriften über die (Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichts: vollzieher. Vom 27. Sepiember 1899.

Wir Will], le., “);-*- :“ „**-dri: König von Preußen 2c. verordnen, unfer Zuslénax- * *.*. 1, _ Unserer Monarchie, was folgt: Erster Abschnitt. Gebühren der Rechtsanwälte. Artikel 1, .

Die Vergütung fiir die Berufsrhätigkeit dcr Rechtanälte besjimmt sich, soweit fie), nicht rcichsgrseßlich geregelt ist, aus- schließlich nach den nachstehenden Vorschriften.

Artikel 2.

Die Deutsche Gebührenordnung für Rechtsanwälte findet entsprechende Anwendung auf die Vcrufsthätigkeit des Rechtsanwalts: ,

1) in den vor besorxdere (Berichte geHorigcn Re issachen, auf welche die ZZivilprozeßordmmg orcr dic Strafproze ordnung Anwendung fin et; _

2) in den nach dem GeWe, betreffend den Forstdiebstahl, vom 15. April 1878 ((HeseßEamml. T. 222) zu behandelnden Strafsachen; _

Z) im Vcrmaltungsstreiiverfahren; .

4) im Verfahren vor dem Bundesamt fur das Hetmajh- we en; .

s 5) in dem RechtSmiiteLUerahren, betreffend die Ver- arlagung von Staatssteuern;

6) im Verwaltungestraßverfabrcn;

7) im Disziplinarverfa ren.

Im Sinne der (Gebührenordnung steht das Verwaltungs- strafverfahren dem Vorverfahren, das Verfahren vor der ent- scheidenden Diöziplinarbehörde dem Verfahren vor der Straf-

k mer lei . am I ck Artikel 3.

Volle Gebühr im Sinne der nachstehenden Vorsrhriften ist die im § 9 der Deutschen Gebührenordnung bestimmxe Gebühr mit der Maßgabe, daß von 10000„vis 20000 „46 die Werthsklaffen um je 2500 „FC; und die Gebuhren um je 4 „M und VW 20000 akk an die (Gebiihren um je 5 „kl- und die Wertbsklassen bis 100000 „45 um 1e WWW, bis 800000e/M um "e 10000 W, bis 1 Million Mark um je 25000 «W und dar“ er hinaus um je- 50000 „ck steigen.

V ?lrtikexlzkh il' t ' V f h d ür die ertretung enes c e rg en un era ren, er „Zwar?F sverstei'grrung erhält der Rechtsanwalt drei Zehntheile der vo en Gebühr: ,

1) für die Vertretung bis zur Einleitung des Vertheilungs- verfahrens;

2) für die Vertretun

Der Vertreter des Zehntheile der vollen Gebühr f

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trmine. - , “RIZR e ' r die Vertretung im Vertheiluugevqr-

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im Vertheilungsvexfahren. nira stellers erhält außerdem. drei Ltr die Wahrnehmung der Ver-

, .. Gebü r ü ' fahren steht dekkn !)kechtSanwalt auch dann zu, Wenn unter ;

ßirzer Mitwirkung eine außergerichtliche Vertheilung statt- “11 et.

Die Gebühren für die Vertretung des Gläubigers gder' eines anderen Berechtigten 9 Nr. 1, 2 des Geseßes uber“ die Zman sversteigcrung und die ZwangSverwaltung) be:- stimmen Fi naeh dem Wertle des Rechtes, wenn jedoch der Werth des Gegcnäandes der ZwangSver- steigerun oder des VertHÜlungßverfahrens geringer ist„ nach diexlem; die neben einem Haüptanspruch bestehenden Ansprüche wegen der Kosten und Nebenleistungen bleiben un- bcrückstéqtigt. Im Falle der Vertretung eines anderen Bw theiligten bestimmen fick) die Gebühren nach dem Werthe des.- (Hegenstandes dec Zwangsversteigcrung oder des Vertheilungs- Verfahrens oöer des AUlhrilS des Vertretencn an diesem Gegenstande. Auf die Berechnung des Werthers des _Gegen- standes der Zwangsverireigerung oder des Vertheilungs- verfahrens finden die in Anschnnx; der Gerichtskosten geltenden Vorschriftsn Anwendung.

Beschränkt fiel) die Thätigkeit des Rechtsanwalts auf die Vertretung des Gläubigers in dem Verfahren bis zum Ver- steigerungstcrmiue, so ist für die Gebührenberechnung * an Stelle des Wertyes dcs Rechtes dcr Werth dss Anspruch» wegen dessen die Zwanqsversteiqerung beantragt ist, maß- evcnd, sofern nicht die Wahrnehmung eines anderen Terrains- Jtaltgefunden hat. * * Artikel 5.

Für die Vertretung des (Gläubigers, des Schuldnersoder“ des KonkurSverwalfch im Verfahren der Zwangsverrbaltung, einschließlich des Vertheilungöverfahrens, erhält der Rechlsx. anwalt jährlich zwei. chmtlieile der vollen Gebühr nach dem Werthe dcr jäyrlichen Einkünfte. (Gebühr findxn die in Ansehung der Gerichtskosten geltenden. Vorscliriften entsprechende Anwendung. _

Der Vertreter dcs Antragstellers erhält außerdem drei, Zehntheile der vollen Gebühr nach dem Werthe der jährlichen Qinkünftc; ist ein Gläubiger der Antragsteller und ist der Betrag der beizutreibenden Forderung und der miteinzuziehenden Zinsen gcringer als der Werth der jährlichen Einkünfte, so ist dicserxklictroz) fiir die Gebührenbercchuung maßgebend.

Beicijzankl sick) dic Thätigkeit des-NcchtSanwalts auf die Vertretung in dem Verfahren wegen Anordnung der Zwangs- verwalmng, ;"0 Ckhäl: cr iiur die im Abs. 2 bestimmte Gebühr.

Artikel 6.

Auf die Vergütung oer Berrtfsthätigkeit eines Rechts- anwalts in einem Veriheilungßverfuhren außerhalb der Fälle der 2(Zwangsversteigcrung oder der Zwangsverwaltung finden die orschriftcn des Artikel 4 emspreclzende Anwendung. DaS-

(Hleiche gilt für ein VertKeilurRsverfahren im Falle der

mangsvctwaltung, wenn der echtsanwalt einen anderen §etheiligten als den Gläubiger, den Schuldner oder den Konkursverwalter vcrtriit; fiir die Berechnung des Werthes wiederkehrender Leistungen ist der Werth der Leistungen eines Jahres, für ,die Berechnung des Wcrthes des Gegenstandes- des Vertheilungsverfahrcns ist der Werth der Einkünfte eines

alrcs ma ebend. I ) 5“ Artikel 7.

Für die Vertretung eines Betyeiligten im Verfahrender Zwangsliquidation einer Bahncinheit erhält der Rechtsanwalt drei Zchntheile der vollen Gehölze. Der Vertreter des Anita - stellers erhält aiißerdem drein-hntheile der vollen Gebühr'fikr die Vertretung m der Versammlung der Bahnpfand läubiger.

Auf die Werthberecbnung finden die Vorsch ften des* Artikel 4 Abs. 4 entsprechende Anwendung.

Artikel 8.

Für Anträge, Erklärungen und Veschtverden bei Behörden. erhält der Recht8anwa1t zwei Zehntheile der vollen Gebühr. Für bloße Benachrichtigungen, Beschleunigungsgesu Y kurze Anzeigen und Schreiben ähnlicher Art kann diese Ge uhr „nur gefordort werden, falls nicht dem Rccbtöanwa'lt in der gleichen“ Angelegenheit eine andere Gebühr zuste t.

Hat der-Rechtßanwalt die einem ntra * oder einer Er- klärung u Grunde liegende Urkunde entw enck so steht ihm,- dxe im 2210 Abs. 2 der Gebührenordnun ur Notare e- sttmmte bülir zu, wenn ein das Sach: mild echtsverhälmiß cntwickelnder Vortrag erforderlich ist und de en Einreichung, von der Partei verlangt wird. *

(„ Sch 'b P „Artikels 9. hält d „„ '

gur _ ret en an xmat er onen er er mal ein Zehnthetl der vollen Geb Ur., Iiir SchreibenWre , liche Ausfuhrungen oker Fachlich: usvinanderseßu mm enthalten, kann dies? Gebühr nur gefordert werden,»?LUM 't ' dem Rechtsanwalt in der. gleichen An elogenheit “' “' ' Gebühr zußeht. üx „me der „Ein! tung eines - vorayßgehenden ahnunqen Kündigu- ea oder ähnle er Art kann eine Gebühr» nicbt 932 dem WUanwglte-dieProz bühr zu

Auf Schreiben an' den u ' „di ert?eilung oder ein Gutachien slave!- Ge„ äftk*xlk_lx_ den Artikeln 11, „15 ' 4x; schr: ten*'An1venbuÉg. "'für andere, ibm ark, geber kann eine , ebüer auch „dann nin * *

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