1898 / 59 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Großbaudels - Durchschnittspreise von Getreide au außerdeutstheu Börsen-Pläheu für die Woche vom 28. Februar bis 5. März 1898 nebst entipreäpenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit nicht etwas Andexes bemnkt.)

W 9 ck e 285/72Zbi6 DWF"

. 1898 wockse Wien. Ro gen, ester Boden ........... . LZL-ÉZZZ YYY Weizen, hei- ............... 228, 1 2,46 Zafer, ungari clper, prima .......... . 123,37 180,28 erste, slovakiscbe Bäd' . 't ......... 180,38 , Ro gen. Mittelqualität .......... 150,60 151,03 We den, --------- . 227745 227-131“ fer, - . .......... 118,27 115,65 Laus“, Malz- ........ . . 136,14 136,06 St. Petersburg Ro gen . . . k ............... LRT; YYY; Yieiceé“.S7xén.a. : J Z Z Z Z : : Z Z Z Z Ü ) 103244 106,67 Od No 53611 . . . .* . . . .A.“), ......... 101,68" 101,39 Wesen, Ulka . . . Ri ........... 155,82 155,50 a Ro gen ..... . . .“ ........... 103,00 102,71 n ..... . ...... . . . . . 155,16 155,50 W ze . . P ris a . YZ? X1? ck lieferbare Waare des laqunden Monats! H??ZLZ FZZ?) Antwerpen. W i Donau- .............. 169,78 170,34 eke" Red Winter Nr. 2 ....... . . 181,48 181,73 W Amsterdam. 11855 [)wk ............. . , - ! Noßseni St. etersburger ........ . . . 116,53 Weizen, poln. deffa- . "d ......... . . 160,53 on on. a. Produktenbörse (Mark [.auo). '

Weisen i “"Z"“ LTF : : : : : : : : : : : : : 165)? MZ Wi 1). (38.261366 MoraZSI. 168 28 166 24 ? zen englisches Getreide, ' ' ' JFF, ; Mittelpreis aus 196 Marktorten FHF; FZZ?)

Liverpool. * , Jßirka ............ . . 164,37 FLYY re on .............. . -- Cal fornier ............. 178,93 183,07 Weien Chicago Svring . . . . . . . . . . 180,34 184,48“ 5 Northern Dulutb . . . . . . . . . . 183,16 185,89 Manitoba Spring , . . . . . . . . . 188,80 189,64 La Plata ............ . . 178,46 - Kurtackpee, weiß, ordinär ....... 170,48 -- Haft engl. weißer ....... . . . . . 131,49 129,34 ? engl. gelber ..... . . . . . 123,14 118,41 Californ. Brau- ...... . . . . 143,40 143,33 Gerste Canadische .......... . . . 102,53 100,92 Schwarze Meer- ........ . . 99,03 96,63 Chicago, 1 Weizen, Lieferungs-JITIaare 5Zea l;:ufenden Monats . 162,47 162,10 ew- or . Weizen, Lieferungs-Waare des laufsnden Monats . 164,45 161,81

!) Nur an zwei Tagen notiert.

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizkn ist' = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 1: angenommen; 1 Imperial Quarter ifi für die Weizennotiz an der ondoner Proxukienbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; Kür die 918261166 MsraZss, d. b. die aus den Umfäßen an 196 Mar torten des Königreichs ermiiielten Durchschnittépreise für einheimisches Ge- treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Haier = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angeseßt. 1Busbel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. Mgl. = 453,6 g; 1 LM Roggen = 2100 Weizen = 2400 kg.

Bei der Umxeclznun der Preise in Reichswäbrung sind die aus den cixizelncn Tagss-Noi stungen im .Deutschen Reichs- und Staats- Axizeiger' exmiiielien wöchentlichen DurchschNiUI-Wechielkurse an der Berliner Börse zu Grunde gklegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London,

"r Chicago und New-York die Kurje auf New-York, für St. etersburg, Odessa und Riga die Kurse aufSt.PeTersburg, fü? Paris, ntwerpen und Amstsrdam die Kurse auf diese Pläße.

Deutscher Reithstag. 57. Sißung vom 8. März 1898, 2 Uhr. *

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Die erste Berathung des Gefeßßntwurfs, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen, wird fortgeseßt.

Nach dem Abg. Dr. Marocour (Zentr.) nimmt das Wort der

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): So seßr wir die Verbeßcrungen, welehe die Vorlage hiingt, mit Freuden begrüßen, so ehx muffen wir uns gegen den Artikel 11 erklären, den wir für undur führbar Halten, weil er nicht bloß den bestehenden Privatansialten de Beförderung von gesclesenen Briesen verßietet, sondern das Vßrbot auf jeden einzelnen rivatmann ausdehnt. Exprsßboten können zwar zur Yriefbsstellung verwendet werden, aber es darf dieser Bote nicht fur mshrere Auftraggsber zusammen tbätig sein. In früherer

eit war man nicht der Meinung, daß das Monopol der

ost außgedehnt xverden sollte. Dieser Ansicht war auch der eßige Fmanz-Mimsier von Miquel als Abgeordneter; je t freiliäp Wii] ex anderer Ansicht geworden sein. Man hat die e damals ab chilli!) gescbaffen, um dun Priyaiverkebr zuzulassen; man kann als? nicht daxon spxechkn, daß die Privatanstalten-sich wie Parasiten darm ernaemstktchaxicn. Es wird den Privatanstalien vorgeworfen, da sie Erwerbstnsitiuts seien. Welche der Oeffentlichkeit dienenden Institute sin_d denn111cht Erwsrlxsinstitute? Der Mikkelsiand besonders wird durch dre Yushelxuna der Privatpostengescbädi 1. Es wird gesagt, daß sogar die fachsische Hofhaltung in resden sick; dieser Ftivaxuntsrnehmungen' bediene. Wenn sie unzuvcrlässig wären, o wurd_e das Publikum bald das Zutrauen zu ihnen verlieren. Unzuverla sigkeitqn kommen auch bei der Post vor, Ich bxkam neulich einenMna Berlin an Eizgen Richtsr adresßertcn Brief zurück mit dem„,-1;stverwerk: Obné nahére Angabe der * dresse nicht zu bestellen. Bezugltob der _ngrung des Briefgebeimniffes bei der Post ist um: aus Sozialistcnvrqzcffen bekannt, daß die Polizei die: Post zur Hrrauögaße von Brxefen gezwungén hat. Das Mitleid, welches der_ Staatssekretar für die schlecht besoldéten Ar- beiter “cer PriyaianFialten bewiesen hat„ sollte er seinen eigenen Unter- beamien gegenuber uben. SLH: schwierig wird die Entschädigungsfrage zu ordnen sein. Daß die Angestellten_der Privatvosten in den Reichs- diensi übernommen Wsrden sollen, ware eine Un erechtigkeit gegen die vorhandenen Postbeamten, die dadurch bei Sete gedrängt würden. Die Außkebnung des Postregals ist lediglich aus fiskalischen Gründen

2 el s o im Lokalvetkebr die YäFuYJZZmTYYFT.*diZLiUmSJdUYckLXd fBestehen, so würde die Konkurrenz den Privatansialien sehr schwer sein. ' . _Siaatssekreiär des Reichs-Postamts von PodbielSkt:

Meine Herren! Bloß einige thatsächlickye Berichiigungen, da ich zunächst nichx die Veranlassung habe, mich in die Diskaifiozi einzu- miTÖLn, um so weniger, als ja die Außeinanderseßungen uber den wirtbscbaftliäyen Welti), den die Vorlage für unsere gesammte Be- völkerung bringt, beffer in der Kommission durchgeführt wekrden können als im Plenum des Hauses. Daher also nur einige ihatfacbliche Be-

' ' en! UMYiYäckxst halte ich gestern dieie Zusammensfellung den Herren zur Verfügunß gestellt,“ als mich Herr Lenzmann um die Einsicht bat; ich sagte aber, was die Bemerkuygen anbelangt, so mache ich darixuf aufmerksam, daß diese Bemerkungen allgemein gefaßt seien und nicht alle Einzelheiten enthalten. Er hat nun eine Sache berauSgegriffen. Er bäite aber es viel leichter, glaube iel), gehabt, wenn er in dem von ihm viel benutzten bxaunen Büchlein, welches einen Roman von den deulséhen Privajposten enthält, auf Seite 18, wo es deutlich geschrieben steht, nachgeseben hätte. Meine Herren, es ist ganz naturgemäß: der Haushalt Seinxr Majestät des Königs von Sachsc-n hat eben nach den Bestimmungen des Reichs- poftgeseßcs freie Beförderung. (Es ist also wohl keine Veranlassung, wenigstens nicht zu der Unterstellung, die von dort aus gemacht ist, daß man glaubte, diese Privataustalt würde Heberer befördern als die Reichspost. Nach dem braunen Buch ist es lediglich die Hofkaffen. verwaltung Seiner Königlichen Hobéit des Prinzen Göorg von Sachsen, die in Betracht kommt.

Was nun die Bemerkungen betrifft, die ich gestern betreffs der Beamten, die in den PrivatbeförderungSanstalien beschäftigt sind, gemacht haben soll, so glaube ich nicht zu irren, daß ich das Wort gebraucht habe: vorübergehende Beschäftigung. Ich meine also eine vorüber- gehende, nicht eine dauernde Beichäftigung. Ich habe, glaube ich, gesagt: die Leute seben in diescr Anstellung nicht eine dauernde, sondern eine vorübérgcbcnde Beschäftigung. So ist der AUSdkuck ge- fciilen, ich habe also nicht, wie der Herr Abgeordnete verstanden haben will, eine wengfende oder falsckye Kriiik an die Sache ßeknüpft.

Nun wird auch wiederum Süddeutschland uns hier vorgeführt mit dem Dreipfenuigs-Tarif. Wie sieht es mit dem nunibatsächlich? Für 3 ck werden Briefe bis zu 15 Z im Ortsverkebr und die Briefe über 15 Z für [6 .I! befördert, während wir hier eine einheitliche Taxe festseßen woÜen. Weiterhin ist aber am!) für Briefs, die un- frankiert sind, in Süddeuischland das Porto erhöbi; es trifft also dort nicht das Gleiche zu, was hier bei uns zutrifft, da die Reichs- poftverwaltung eine einheitliche Taxe ohne Unterschied des-Gewichts für den Ortsbriefverkeßr festseßén will.

Nun will ich hier nicht etwa als Ankläger erseheinen - "es liegt mir das vollständig fern, ich babe deshalb auch gestern gegen die Priyaibeförderungsansialten nicht ein Wort das Tadkls ausgesprochen und bin nicht in die Einzelheiten der Sache eingetreten; auch glaube ich, kaß der Herr Abg. Lsnzmmm, wenn er meine ganze gestrige Rede durchliesi, nicht ein Wort finden wird, welches eine abfällige Kritik enthalten hätte, weil ich es für ein gefährlich Ding halte, namentlich von seiten der Verwaltung aus, gegen Institute vorzugehen, die sich nicht wihren können und nachher in der Presse dagegen remonstrieren. Ick halte mich abkr für verpflichiei, ohne Namen zu nennen, Ihnen hier einige Zahlen vorzuführen. Dieselben ersirccken sich natürlich über die verschiedenen Jahre.

Es wurden in einer Anstalt, als sie ihren Betrieb einstellte, 4300 unbesieüte Briefe gefunden. Von dem Inhaber einer anderen Ansialt wurden 6000 Briefe verbrannt. In diesem Fau Hat auch die StaatHanwalssckpast Anklage erhoben; es war aber ein eigentbümliäoer Fall. Der Mann hatte die Briefe nicbt erbrochen, sondern unaufgebrochen verbrannt, cs lag also nicht eine Utitßischlagung Vor und das Geticbt fand daher keine Veranlassung, dagkgen einzuschrcilen. Der Siaatsanwalt Hat da- mals sein Bedauern ansgsiprockxen, daß die bestxbende Gescßgebung keine Handhabe 111212, um einen derartigen schnöden Ver- trauensbrucb zu ahnden. Das ist doch ein Zustand, der gerade nicht

Gutachten ausgeführt, daß die rivatgesellschaften kein „jus quas- gjbuw, kein wohlerworbenes Re t, auf Entschädigung halten; der Herr Abg. Lenzmann sagt hieriiber, daß dies, anders auSgedrückt, eine vouständige Ignoranz auf juristischem Gebiet gewesen wäre -“-*' die Ausdrücke waren vielleiäyt etwas anders, aber der Sinn war derselbe. Ich glaube nun, daß der Herr Abgeqrdneie doch zugeben wird, daß die Reichépostverroaltung nicht so i_böricbt ist, nieht zu wissev, daß es auch jura (1111165113. _im öffenjlichen Rechi giebt. Es fragt sich eben nur, ob hier ein „1115 (1113651611111 des öffentlichen Rechts oder ein solches des Privatreibts vorliegt. Es kann nun aber gar kein Zweifel sein. dziß es sich hier lediglich handelt uin ein „ins quas- 511u111_des Privatre ck15; denn es handelt sick) einfach darum, ob die Privatgesellickyaften em Recht haben, Geld zu bekommen, und die rage, ob eme Geieüsckyaft das Recht hat, Geld -zu bekommen, ist ock) ganz gewiß eine Frage _des Privatrechts. Wenn in dem Eutaxhten außgesprocben ist, daß die Privatgesell- _scbaften kein _ 3115 (1111165161111 auf Entschädigung hätten, so ist das eben der Ausdruck: es liegt hier nicht vor ein „jus (1118651611111 des Privatrechts - und lediglick) um diese Frage hat es sich im Gutachtenxebandelt; zAllso ich glaube auch heute noch mit Sieherheit sagen zu konnen: enz „1115 9118651611111 des Privatrechts haben die Privatgesel-lschafxen m(bt. Von dieser Frage ist ja nun selkstverständlich gatxz getrennt die andxre Frage, ob eine Billigkeit für die Ent- schadigung spricht; uber. diese Frage habe ich mich garnicht Wösuivrecben, sondern ick) „habe eben nur das Gutachten in Schuß zu nehmen, welches der Herr Staatssekreiär Vorgelesen hat, und welches dcxbin geht, dxtß in der Töat die Privatgescllschaften unter keinen Umstanden ein _]115 (1115651611111 haben Soweit mir belannt gxworden, ist in all den Streitschriften und Pejitionen von keiner Seite aus bebaxzpiet worden, daß die Privatgejcliscbaften ein Recht hatten, entschadtgt zu werden. Das war der erst'e Punkt. Der iwette Punkt, welcher von dem Herrn Abg. Dr. Barth - und auch von_ dem Herrn Abg. Lenzmann - vorgebracht ift, betrifft die Zrage uber den expressen Bojen, ob also künfti, wenn das _eseiz angenonimen werchn sollte, nicht ganz unbalt are Folgen fur das Publikum entstanden in Bezug auf die Beförderung vo_n Briefen im Ort durch express e Boten. Ja, wenn das richtig ware, ryas die beiden Herren vorgebracht haben, dann müßte in der That die PosLYerwaltung geradezu ein tbörichtes (Hefe vorgele t haben, _dann ware es" allerdivgs so, dax; man gar kéine 5TJrieie me : in Berlin „anders als durch diePost ver chicken könnie. Die Saéhe liegt aber rechtlich absolut anders, und zwar ist durch Art. 2 in Bezug auf die Beförderung von Briefen durcb Boten in Berlin - um das mal hervorzuheben 7- absolut - gegen ftüber keine Aenderung eingetreten, Die Sache liegt folgendermaßen: § 2 des Postgkseßes sagt: es ist erlaubt, durch expreffe Boten gegen Bezahlung Briefe zu befördern auf andere Weise als durch die Post (Zuruf) - yon einem Ort nach einem anderm Orte. Wenn also das Regal ausgedehnt wird auf die Ortsbriefe, dann kotiimt genau dasselbe berqus für den OriSVerebr. Nun fragt es sich: wie ge- staltet-sicl) die Sache jeßt in der Praxis“? Es ist nötbig zunächst, da der Brief abgesÉickt wird von einem Absender. In dieser Be- zie ung hat gestern der_Herr Abg; Dr. Barth gesagt, es könnten dann ja nicht mehr Vereine durch ihre Boten Briefe in der Stadt befördern. Das ist nicht der Fal]. Es muß allerdings ein Absender sein; ob das aber eine Privatperson ist oder ein gewöhnlicher Vexein, oder ein Verein, der jztristische Pertönlichkcit hat, ob es eine eingetragene Gknosssnschaft iii oder was sonst, das ist ganz egal. Es kommt bloß darauf an, daß es ein Absender, ein Verein ist. Es kann also infolge dessen jeder Verein Briefe durch einen kxpressen Boten abschicken und den _expressen Voten bezahlen. Zweitens. Es wird nun gesagt: wenn aber em solcherVerein seinen gewöhnli ea Boxen 11. s. w. abfchickt, der nicht in die Kategoria der expre en Boten fäÜt, dann darf er es nicht thun. Das ist auch nicht richtig; denn, um bestraft zu werden, gehört nach § 1 des Postgesxßes dzau, daß der Bote bezahlt wird. Wenn abc'r ein Verein einen

gewöhnlichen Kassenboten zx. dgl. bat, und er schickt seine Briefe durch diFen Kassénboten ab, so ist dies exlaubt, denn der Kaffknboie wird ni t bc onders bezahlt. Man könnte nun einwenden: in der gewöhn- lichen kzaßlung, die er sonst bekommt, liegt die Bezahluvg für den Brief mit. Es ist von der Reichspostverwaltung absri schon wieder- holt auSgeiprochen worden, daß es eme expreffe Bezahlung für “den expreffen Gang sein muß. Es kann also jeder Verein durch seinen Kaffenboten obne weiieres unter den sonstigenBedingungen seine Briefe abschicken. Ich glaube infolgedessen, daß ir end eiue Besorgniß, daß durch die Ausdelmuna de? Regals in dieser 5 eziebung eine Aenderung oder Beunruhigung des Publikums entstehen könnte, nich1 vorlie ?, und ich kann nur in Bezug auf dieie beiden Punkte die Reichspo i- werwaltung in Schuß nehmen gegen den eingen Vorwyrf, daß e das Publikum durch die Novelle irgendwie habe einschränken wollen. Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Wenn aber ein Bureau- disner ausgeschickk wird mit 100 Briefen und er soll die Antwsrten bringen, so liegt die Sache doch so, daß nicht mehr ein Absender vor- banden ist. Ein solches Verfahren muß aber auch möglich sein. Herr Lenzmann beruft fich auf den Minister von Miquel. Der Lxßiere is! ein praktischer Mann. der lernt; das ist der Unierschied zwischen ihm und

sehr erfreulich isi. Seitens ciner anderen Anlialt wurden Tausende von Bliefen im Keller aufgespéick'ert. Ick nenne keine Namen. Aber es ist Tbaiiächliches Material, welches mir zur Hand liegt, und we1ches immerhin zeigt, wie die Verhältniffe'fini), wenn man auch naiürlicb unterscheiden muß zwischen gutgéleiteten und nicht gutgeleifeten Anstalten. Seit Jannar sind mehrer-z Institute eingegangen; in einer Stadt hat sich eine Anstalt, Welche 8 Jahre bestanden hat, aufgelöst. In einem anderen Falle hat ein Mann, der wegen Unterschlagung veruribeilt ist, ein neues Institut eingerichtet; in einerStadt geht der Dircitor Weg, weil er verfolgt ist, und sein Bruder, ein junger Mann von 18 Jahrkn, übernimmt die Sache; in Gelsenkir-Hen ist ein Konkurs zu verzeichnen gewksen. Also scheiden wir zwischen Instituten, die tbatsäcblicl) eiwas Gutes leisten, und denen, die als Eintagsfiiegen erscheinen. Es ist doch ein eigenes Ding: überall im Reich ist es verboten, Wertbzeichen aUSzugeben. Diese Institute ver- kaufen aber dem Publikum Wertbzeich2m das Publikum kauft solche Dinge: auch, und wenn nachher recht viele daiwn verkauft find, -- weg sind die Lextte. Es wird Gelegenheit sein, die Deiails in der Kommission noch näher zu erörtern.

Abg. ])1'1“Foferficr-Neuiteitin (5. k. F.) sprichf 'die Hoffnung aus, daß die Vorlage auch obne den Artikel 11 zu stande kommen werde. Wenn der Artikel ][ angenommen werden sollte, so sollte die Pcsiverivalwng dahin streben, ken gemeivnüvi en Unternkbmungen io extgegenzukouamen, wie dies die Privaian falten gethan hätten. IdealiSmus gebe cs bei der R7ich§pcst nicht; sie sei ein Erwerbs- insiiiut wie alle anderen und daher von der Fiskalität beherrscht. Wenn der Artikel 11 angenommen Werden sollte, dann müßte eine Entschädigung aus Billigkeitßgrüuden gezablk, und die Béamten der Pxiratanftalten müßten yon der Post, soweit es geht, übernommen

werden.

Kommiffar des Bundesralbs, Wirkliche»: Geheimer Raik Vr. Dauibacb: Meiixe Herren! ck will über die Ausdehnung des Regals kein Wort'vérlieren; ich möchte nur die Reichspostverwaltung scth-n gegkn einig? bkrbe Angriffe seitens der Herren Abgg. Len;- manr; und Dr. Barti): Angxiffe rem juristischer Nafur, die aber so schwer waren, daß, wen,n sie bksxründet wären, man in_der That der Reich§postv§twaltung die exsten Kenntnisse der Jurisprudenz ab- spxechen mußte. Ick ergreife diese Abwehr um so nothwendiger, weil dxr Herr Abg. Lenzmann die? Güte gehabt hat, mich selbst zu kkwabnkn, upd zwar in Betreff eines Buches, welchks ich über das PVYWM ßkschr76ben habe. Es sind zivei Angriffe, die gemacht worden fin - und die ick), Wie ZCsagt, germ widerlegen möchte. Der erste An-

riff ist gx en das Gutachten gerichtet, we-lcbes der err St ts- ekretär ge am dem hohen Hause vorgelesen bat. Cusird inaßem

den Herren vom Freifinn, die nichts lsrnen wollen. Es handelt sich bei der Vorlage um eine außgleiéhende (Gerechtigkeit, die jetzt nicht vorhanden ist, Wenn den 85 Millionen Städtern billigere Beförderung der Brief- sendungen gestaltet wird, als den Bewohnern des platten Landes. Wenn wir die großen Strecken Berlin-Hamburg, Berlin=Köln u. den Privatbahnen überlassen wollten und dem Staat nurdie Nebenbahnen so wäre das ganz dasselbe, wie der '?ßige Zustand auf dcm_G:-biei des Postwesens. Durch solche künstli en Mittel wird nur die Eni- völkerung des Platten Landes zu Gunsten der Städte noch mehr bkfördert. Der Ariikel 11 ist nicht ein nothwendiges Uebel, sondern er ist die Hauptsache. Mir ist Artikel 11 ohne Artikell vic-llieber als das Um- gekehrte. Wenn die Privatposten dirkkte Verluste erleideu, was nicht leicht festzustellen sein wird, so, wird eine Entschädigung gezahlt welpen köanen. Aber notöwendig itt eine Entschädi ung nicht. Man hat die Verficherung§gefeüsch9ften auch nicht enticßäoigt, als *die Unfall- VSrficberungen 22. eingerichtet wurden. Solche Auickzauungen baben durchaus niÖis_S01ialifiisches. , Die Arbeiter der Privafvosten haben auch keinen Au1pruch auf Entschädi ung, denn sie sind nicht fest an- gisiellt. Wenn man ihnen, soweit e längere Zeit im Dienst waren, eitxeckpnixß-Ye' Entschädigung gewahrt, so wird das auch nicht be- !ra ! em. . Kommissar des Bundsßratbs, Wirklicher Geheimer Rat!) 1):- Dam ba ck): Job wolite blos durch eine ibatsäch1iche Berichtigung den Herrn Vorrednkr berubigen iiber einen Punkt. Wenn ich rkchk M“ stan'den habe, so bemerkte der Herr Vorredner, daß es allerdings "“ck meinen Auxiübrungen auch nach dem neuen Artikel 2 erlaubt sek- durcl) expreffsn Boten jemandem Sendungen binxusihicleu. (ck“ es sei zweifelbast, wie es mit dkm Rücksebicken wäre. Il W Beziehung ist nun die Sache ganz einfach. Dx: Wige Paragra 11 2 des Postgesxßes, der also dann Anwmdung finden wurde auf die Me, lautet: „Es darf der Cxpreffe nur von Einem Absender abgelbkkks sein, und. dem Posizwang unterwvrfene Ge enstände weder voa Anderen _mitnebmeu, noch für Andere zurückßringenk Also, went eine Gefelljcbaft, ein Verein einen expreffen Botsn nimmt geßen Be- zahlung, so darf dieser expreffe Bote an den Verein M., der ibn ab- geschickt hat, unzweifelhaft posizwangsvfiithüge Sachen :urüä- bringen, nur nicht etwa für Andere. Ist es aber im gesetzlichen Sinne kein expresser Bote, sondern der gewöhnliche Kassenbote (wenn ich ihn einmal „s' nennen will), welchen der Verein gebraucht, der die Briefe :e. bm- befördert, io ist das überhaupt nia): strafbar, weil die Strafbarkeü nur anfängt, wynn die Beförderung gegen Bezahlunxßlbesorgt wird. Da aber der Bote in einem solchen Falle nach der uffaffung des Reichspostamts keine besondere Bezahlung für die Beförderuna bekommt, so kann er binbringen und mitnehmen, was er Lust bat- kad'glaube, damit werden die Bedenken des Herrn Vorredners [W er e igen. Abg- Wurm (Soz.) behauptet, daß in früherer Zeit die Polini vielfach vor dem Briefgeheimniß wenig Respekt bewiesen habe. Die