steüen w:?Ute._ Aber solche Lohntarife sind in verschiedenen Gewerbe zweigen em qubrt, ZKB. bei der Buchdruckerei. Man kann den Arbki- tern .die s önsten eden Halten über die Harmonie der Jntereffen, über das Aanot und die Nach tag:: auf dem Arbeitsmarkt 2c., es wird immer * rbeiier geben, wel *e daran nicht glauben, Welche den Vexsuch machen wcr'den, einen höheren Lohn bei egebener Gelegenßeit zu e_rzteleß. Damtt thut d(r Arbeitnebmxr ni ts Anderes als der Arbeitgeber, Die Bauern schließen sich zusammen zu Verkaufsgenoffen- schaften, um bessere Preise zu erzielen. Das thun die Arbeiter auch.
„ Die Fubxikanien thun sich auch zu Syndikaicn zusammen, um be ere
Preise zu exzielen; sowohl in dkr (Eisenindustrie wie in der Kok) en- industrie. Die genisinsame Organisation Von Arbeitern und Arbeitgebern ist ein alter Zentrumsgkdanke, vielleicht wird er wieder lebendig Ich mzZchte Herrn von Heyl bitten, mit uns aetxikinsam Arbeitskammcrn mxt gLWlffén Kompetenzen zu schaffen; dafür werden sogar die Sozial- demokraixn zu haben [en]. Herr von Stumm hat die englischen Ge- Weerexmne sxbr abfalltg kritisiert; aber diese Gewerkvereine müssen doch Ziicht so ubel „sein, da selbst das konskrvaiiVQ englische Ministerium sie batschelt, Meme Heirc-n! Was ist Ihnen lisber? Die englischen Gewetkvereine, oder 'die dxutscbe Sozialdkmokratie? Das ist die Frage. Der U'nisrschted 'ZWlsÖLn beiden ist dock) sehr groß. Die Frage der Beruvaeretne_1st seit Jahren immer wieder angeregt mo_rdev, aber sie wurdx tt_xemals gkiöst. Endlich kann 1890 das erlötende Wort, und Wir du_rfen nun wohl hoffkn, daß die Frage endlich im Interkffe der Arbxttér gelöst wird.
Em _Vextagungßantrag wird angenommen.
Personlich bemerkt
Abg. Freiherr von "Stumm (Rp.): Ick habe von HektilWebb selbsixin in bötlickoen Ausdrücken abgefaßies Schreiben ethaltcn,_ daß ck Mx QEWisses Mißverständniß, welches vorliegt, berichtigen joÜte. Das hatte ich auch ohne den Appell des Herrn von Elm gethan.
Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Dgnnerzstag ] Uhr. Tritte Bexathung des Geseßeniwurfs uber die freirvillige
erichisbarkeit und zweite Lesung des Posidampfergescßes.)
Preußischer Landtag. „Haus der Abgeordneten.
42. Sißung vom 9. März 1898.
Die zweite Beraihung des Staatshaushalts- Etats für 1898/99 wird im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und MedizinaL-An- gelegenheiten fortgesetzt.
dUeber den ersten Theil der Debatte ist schon berichtet wor LU,
Veidem Axisgabeliiel „Evungelischer Ober-Kirchen- rail)“ bringt “
Abg. Rickert (fr. Vggi), wie bier kurz wiederholt sei, den FaÜ des Pfarrers Kößscbke und dessen sozialvoliiische Thätigkeit zur Sprache. Der Ober-Kirchenraib habe die juagkn Geistltcbkxi an-
swiesen, die Arbeiter aufzusucöen, Versammlungen zu besucbkn,
ereine zu gründen, um die Vorhandcnen Noihsiändc zu mildßrn. Pfarrer Kößsclzke in Sangerhausen sei kndxß ssines Amtcs entiktzt worden. Redner schildert das DiniplinarverfaHren gegkn denselben und hebt hervor, daß dieser in skiner GemeindZ ein großes Vertrausn besessen, daß ein Comité sick) mit einer Eingabe an den Oer-Kirchen- ratb skaendet und damuf hingewiesen hab?, daß Pastor Kößschke die Sozialdemokratie mik Erfolg bekämpft babe,
Minister der geis11ichen2c. Angelegenheiten ]).1)1“.V07se:
Meine“ Herren! Ich habe mir die äußexsie Mühe gegeben, wie ich das immer ibue, den Ausführungen d€s Hern Mog. Rickert genau zu'folgen. Es ist mir nichf gelungsn, dieGründe und uamcntlici) ben ReckotsZrund zu entdeckxn, welcher ibn Veranlaßi Hai, di€se,Frage und diesen FaU Kötzscbke hier im Landtage zur Sprach? zu bringen. (Sehr richtig! rechts.) Wenn der Fall KöBsÖke überhaupt e'me öff-cutlicbe Besprechung verlangt und in einer öffentlickyen Versammlung, dann gehört er zweifellos in die General- Synode, aber nicht in den inter- konfessioneüen Landtag. (Schr richtigl rechts.) *
Nun, meine Herren, es Handelt sich bier lediglich um ein im geseßlick) geordneten kirchlichen Diöziplinarverfaßren ergangenes Urtbeil des Evangelischen Oher- Kikckyenraihs. Wknn das nicht eine rein interne Angelegenhci! der evangeiiscch Kiicbe ist, dann weiß ich nicht, ob es sskche Interna “dcr Kirche übcrbaupt gikbi. (Sehr “richtig !) Und, meine Herren, wknn ich versuchen onte, auch nur versuchen, eine Einwirkung in dicser Beziehung zu üben, so bin ich übérzeugt, daß dkr Herr Abg. Rickert dc; erste sein würde?, der über Gewalt schrie und mich korrigieren würde. Diesen Versuch lehne ich voUständig ab. ,Es fehlt der StaatSregikrung an jeder gefeßlichxn Handhabe, biér einzuschrÉitén. Es wäre auch nach meiner Ucberzxugyng garnicht erwünsa'xt, daß der Staat und“ die Siaaiskcbörden in disse Ding?, die durch Gesetz der selbständigen Enischeidng der Kirch? üöerlaffenßnd, ein- greift, und ich_lebn€ Linen solchen Eingriff durÖaus ab.. “
Im übrig'en, Mine Herrcn, muß ici; doch sagen, daß ich dcm Evangelischen Ober-Kirchenratb darin nur beipflichien kann, Wenn er gegen Geistliche, die nicht etwa sozial, sondsrn soziaiistiicb und 70in- demokraiisch wirken, mit aUsm Ernst einiciyrkitei. (Bravo! UMS.)
Damit tbui dsr OIer-Kirchenrath einfach seine PWM M17) Schuldigkeit, Ick;- gebe Hexin Rickert VoMoMMLn zu, daß es unter Umständen außerordentlich schwsr sein kann, wenn Lin sochks Einsäyrciien einem Manne gegenüber
g*eschchen muß, der persönlich Wohlwollend, persön1ich von anständiger Gifinnunß MJ Das kann dem DiSziplinarricbter seine Aufgabe außerordentliä) erschwnen, aber es kann ihn nicht Von der Pflicht entbinXen, dafür zu sorgen, daß solche widérnatürlichen Unordnungen vermieden werden in der evangekiscbcn Kirche und ck unsexem Staate.
Meine Herren, ich habe auch den Eindruck gehabt, daß Herr Rickert selbst sich hat bin und her winden müffen. Mit der einen Hand hat er Herrn Kößscbke zu decken gesucht, andererseits hat er gesagt, daß er ssine Anschauungen und Aussprüche nicht biÜige. Meine Herren, Wohin soÜen wir kommen, wenn wir diese Dinge, die nicht hierher gchören, hier erörtern! Ich möchte Vorschlagen, daß wir uns in dieser Beziehung die Zurückhaiiung auferlegen, die ohnehin so nöthig ist bei unserem diesjährigen Etat. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Irmer (kons.): Das formelle Recht, diese Dinge hier FUr Sprache zu bringen, kann man Hsrrn' Riékert nicbt bestreiten; er unterliegt nur der Diöziplinargewalr des Präsidenten. Abkr daraus, daß wir Geld zu bewilligen haben, folgt doch noch nicht, daß wir über aUe mögiiäyen Dinge, z, B. die Verwxndung dk! Kronfidei- fommißgelder, Rechenschafi foxdern. Wir müsssn die Gelder dem Evangelischen Ober-Kirchenraih bewilligen, dies beruht auf rccbilicber Vervfticbiung. Der FaÜ WMS isi [ÜL]; uichi anzuziehen. Stöcksr geböci nicht mehr unserer Partei an, wir könnenibn also nicht einmal rekiifizieren. (Ein Eingehen auf die CaUfiuF-Encyklika und den Papst habcn wir ausdrücklich abgelehnt. Kirchenangeles€nbeiien gehören nicht Vor den Landtag. *
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Zenir.): Uns (3th der materielle Inhalt dieser Debatte garnichts an. Vor diesés Parlament
gehören solche Dinge absolut nicht. Wir halten uns stets fern vori -
den Angelegenheiten der evon elisäien Kirche. Von diesem Prinzip
nv wir ni t ab ewicben. J hoffe, daß die Herren diesen Grunbsaß Euch aegenchuns gfernc-rbin anwenden, merdén. Zur Zert'des Kultur- kampfeg bat die Mebrhoiix einen anderen _Standpuykt eingenommen. Ein Theil der damals beschlossenen kirchlrchkn Gejcyekbesteht noch fort, und ich hoffe, daß „dk? erren rechts uns unterstußcn werden, um diese Uebkrresie zu bLsletgLn. Abg. Dr. Friedberg ("[-): Was Herr Von erreman in die Debatte binkingezogen hat, ist etwas ganz AndercH. Es handelt sich bier um die staatsbürgerlichn NEM? der Geistlichen, das Staats- kirchenrccbt- hier muß der Staat durch semß Geskize regelnd ein- greifen und' ich muß dagegcn protefiikren- daß innere Angslegenbeiten der Kirche verwechselt werden mit dem Staatskirchenrecht und seinem DiszYYaFétFreiherr von Heereman: Die Auffassung dxs Vor- redners ist eine ganz persönliiche;E„waseif§,r112111521??? Yat? stift nÉlcht a ' ire t, ondern € n 1ng nn : en n- gSelthetFkHleriYF deé Kirschß Ist die BLU"?- die SPSUÖUUJZYU Sakra- menten eine innere kirÖlicbe Angelegenheit? Das nennen _Sie Stqats. kirchenrecht. Dann ist es mit unserer gamen Kultur m christltcher Auffassung zu Ende. Für]? Bis::mrck war zxx sebr StaatSmann, um nicht einzusehen, daß der Staat früher auf einer falschen Baby war, und doch halten die Herren an der Auffaffuns fest, die B1€marck nicht getheilt hat. Ich protestiere'desbalb k,)c'igxgenF daß "?“" hier als Staatskirchenrecbt binsteklen will, was in die inneren kiicblichen RWFbZÉJLWSaÜler (nl.): Solch€ Béslkmwungcn _find ja bereits aufgehoben; die Grenzen zwischen Staat und Kirche mussen doch fxst. geskßt werden, und Diesen Résk woßen wir uns aÜeriZings mcht nehmen lassen, er hemmt durchaus nicht die freie Entwickelung der
lk e. , ,
ckAbg. Freiherr von Zedliß urid NLUklkcb (sk- konj.): Auf den Kulturkampf wollen wir nicht weiter eingebe,:n. Ueber 'die Greyz- lini? zwischen Staat und Kirche kanzi man verschiedener Memung f?:n, aber das Reckot, die Grenzlinie zu ziehen, kann man dem Staat nicht bestreiten.
Ab. ])x_ von Heydebrand undsder Lasa (kons,): Wir lehnen Fs ab, innere kirchliche Angele enbeitky dEr VeschlUßfaffung des Landtages zu unterstellen. Eine Zak) k,?LkaÜUUT KWUkkUMVfakseL? hat ja eine erhebliche Rückwirkung auf die "*,"?an kirchlichen Angelegen- heiten gehabt. Meine Partei is-t„dam1t einverstayden gewesen, eine große Anzahl dieser Gesetze abzuan'dern, mid „wn: WIrdJU auch in Zukunft dem Wunsche unserer katholischen Mitburger so Wett entgegen- kommen, wie es die Interkffen dsß Staakxs FUTUssLtZ. Wie weit dies geschehen kann, darübxr müssen wir Zins _dte Entscheidung vorbehalten; ein bestimmtes Versprechen haben wir nicht abge ebm- „
Abg. Dr. Freiherr von Heerxman: Die nstelxung der Geist- lichen, der Bischöfe, die ganze DiSztplinargewalt gehören doch zu den inneren Angelegenheiten der Kirche. Der Staat kann_ die Grenze Wiscbén sick) und der Kirche nicht nczck) seinem Guidunken -zte[)en. Beide Kirchen haben das Recht, nach ihren “Glaubxnsvorsckpriften zu leben. Die Kirche muß frei sein, wenn _fie lhre heilige Aufgabe er- fülken soll. Die christliche Kirche bat eine höhere „Aufgabe als der Staat, Ze war früher da. Die St_aatgyberbobeii ist die von Gott geseßte utorität; ireichen Ste dieje Grundlage, so erschüttern Sie aus!) die Monarchie. Die Regierung'sollte erkßnnen, daß e sichselbft die besteUnFßrlage schafft, wxnn sie die Kirche Frei lä t. m meisten schädigt sie dadurch dén Staat und das 13 entli e Wohl. Die einzelnen Kixcbxn müffen nach ihren Organisaiionen verschiedxn be- handslt werden. Wir VSLTCM-ZLU ja nicht, daß die evangelische Kirche 1,06!) katholischen Gruuisäßkn gelkiiet' werde. Auf einigen Gebietén, die Uicht zu dkn iüneren Angelegenheiien gehören, WÜÜCU SWR und Kirche sich einigen; das wird, wenn man bana Wjamabcz und boys. MG handelt, leicht zu erreichsnixin. Hat die Kirche das Recht be- HalTSn, zu lehren, so hat fi? auch das erste Recht auf die Schule, das muß in einem chxistiickyen Staate ansrkannt werden. Der Religioms- unTericht darf iiox nichi entzogen werden.
Abg. Dr. Sattler: Hexr von Heereman hat eben sein kirchen- politi1ch€s Programm eniwickeli; dasselbe muß dpch unseren Wider- spruch hervorrufe'n; damit verläxigert er aber dix Debatte, wie ich es mir nicht schlinqimer dsnren kann. Die Sache gehört garnicht bietbcr, Daß die religiöse Kultur auch die Grundlage sein muß, auf der unsere Gesetze sich bewegen müssen, wer [Lugnet das? Wir haben uns ja das Löismarck'sche Wort von dem praktischen Chrisiemhum angeeignet. Etwas anderes aber ist es, wie sich der Staat Verbält zu den einzelnen Ki-räxen. Sie werden doch von Menschen geleitet, mxnxckpliche Leidenscioaften und Schwächkn spielen d;: eine Rolle, unix deshal kann der Staat der Kirche nicht freie HIM) Lassen. Die Ktrcbkn _bewegen fick) auch nicht im leeren Raum. Di? Kirche kommt tagiaglicb in Konflikt mit anderen Personcn und anDkren reli iösen Ansckvauuy en. Daxuu'i muß der Staat dafür sorgSn, daß diese onflikte nicbt u cr- handnebmen. In anderen Ländern mit lediglich katholischer Konfession haben dieRecxierungkn viel MiiergeökndeRscbt-z als rptr. Der UntSt- rich! in Der Scöuls gkbört durchaus nicht aUein_ der Ktr_che, das (Heger)- lhéil läßt sich durch die VerfassnnÉnicbt rechiferttgkn. Pte Souveramtat des Staats verlangt, das; die renzrégulterunß zwischen Staat u_nd Firäxe dmc!) Siaaisgeseße erfolge, WEnn auch auf Grund von VLBLm-
artxnakn. & _
Abg. Dauzenberg (Zentr): Die einzelnen Organ? der Kirche können fehlen; thun sie 'etng, was nicht rkcht und in „der Ordnung ist, so können fi: ja bestraft werden. Ick Yann mich in dies?); B3- ziehung nur auf Herrn, Von Hsereman beziehen. Die konsexvative Partei bat FUL Zeit des K;][txirkamvfgkz einem anderen Standpunkt ein- g€uommsn, als sie j-ctzf ersréulicbecwerxe einnimmt.
Abg. Freiherr von Zedliiz und Neukirch: Der Staat kat das Neéyt, die Grenzlinie mit der Kirche selbst zu ziehen. Die prsUJisckze Schuie das Hohknonernstaaiss ist eine ch_risiliche, nicht eine b:ikni!“ch€. Grst als die Kirche nicht mehr in' Dex Lage War, diä al]- gem-Zins Schu1pflicht durchzUsübren, hat er,d!e Schule übernommxn, um fiS mit dsn Fordkrizmgen der Zeit in Einklang zu bringen.
Damit fck)ließi die chaiie.
V2": dßn Ausgabenfür die evange[1sch en Konsistorien bc1chMri sick) „ _ , '
Abg. Brüit (fr. kons.) ubex die Ediisckyezdung iss Konsistoriums in SÖHLSWiq-Holstöin binsi-hiliä; dEr Beschiüffe_ der Gemeinde. ve-rtrctyng. Die *diesammtiynod: von Sckyleswig-Hoiiiem babe_empfoblen, da[; bis B€fchlüffc der kacindedcrtretungen bexückfichitßt werven möchten.
Abg. Dr. Loticbius (nk) tritt dafür ein, daß dem Vizirks- Synodalauksclyuß in Wiesbaden" das Recbi gewährt rvc'rde', für die Bésxßung der Dekanate Vorschlage zu machen, und Daß dak- Amt des Dir:“ktors dss Konsistoriums in Wiesbaden in ein bazxptamiliches ver- wandelt wrrde, er also von dkr Regierung unabhangig Werde, im Interesse dkr evangslischen Kirche in Nassau. , '
MinisteriaL-Direktor 1). Dr. von Bartsch: ,DLL erste Frage 117, streng genommen, auci) eine innere Angeiegßnbeit der evangklischen Kirche. Jnde-ffen wiÜ ich zur Beruhigung :mttbetlen, daß wir eine gefe liche Revision der KircHengemeinde- und Synodal-Ordnung für Na au vorbereiien, wobci diLser Punkt ?vxntuell miigsregelt werden könnte. Bis jekt ift die NothnYigkeit ßazu nicht beworgetreten. Ob die Sache auf dem WEIL administrativer Anordnung erfolgen kan_n, ifi eine Fragc, für die ich nur eine ivohlwoüende Erwägung Verwreäoen kam). Aus der Vereinigung dsx Steüung des Konsistorial-
räsidenten unt semem Hauptstaatsamt im Schulmcsen haben fich is ]éßi Unzuiräglicbkeiien nicbt ergeben.
„Bei den AufZgabLn fur evangeiische Kirchen und (HeiYsltlichZ eicikipftkhit s
'oß'. aa 2 (fr. kon .) eine anderweitige Regelung der Bureau. und insefostcn-Enischädigung und der Funkiionszulagen für die evangclxsäxn Suyermjéndenien.
' Mmistsrial-Dixckiyx ])r. won Varisä): Für die äliéren Pro- thzen stiJhLU uns 315 dreiem Zwecke78000 «si, für die neucn 461809!- zur Vexfngznig. DWT? Summen fix:“o besiimmt zu Funkiionsznlaßen und Entschädigungsn xur Bitreaukosien. Vieüeichi wäre es wünichsns.
werth, diese AuMaben zu erhöhen, aber der jeyige Augenblick ist am weniasien dazu _geeignet, da uns ja ein Besoldungsgeseß für die evan- gelischen Geistlichen beschäftigen wird. * .
Bei den AUZgaben für die Bisthümer beschwert sic?
Abg. Branden'burg (Zentr.)darüber, kaß ein für das katipo ische Krankenhaus im Vtsihum Münstkr bestimmtes Legat von 9000 „Fi nicht diesem, sondern dkr politischen Gemeinde behufs Gründung eines Krankenhauses übergeben wordxn sei. Auch die Annahme einiger anderen Legale habe die ngrerUng dem katholischen Krankenbause nicbt gestaiist.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ])r. Bosse:
Meine Herren! Ich möchte wirklich glauben, daß Öiese Sache über das Maß ihrer Bedeutung hinaus behandelt wird. Ich bin ab*er gern bereit, wenn die Saibe noch einmal an mit!) herankommt, ße auch unter dem von dem Herrn Vorredner hervorgehobenen Gesichts- punkt anzusehen. Jeßt möchte ich mir nur die eine kurze Bemerkung an den Herrn Vorredner erlauben, das; ich doch'glaube, daß die von uns getroffene Eniséheidung nichf ausschließücb unter kirchlichen Gesichtépunkten angesehen werden darf. Bei der Entschkidung sind in erster Linie Gefiäytsvunkte der Kommunalverwaltung entscheidend JLWLsLn. Es handelte sich um die Frage, ob eine Zivilgemeindé in der Lage ist, ihr stmögen geschenkweise an eine kirchliche Gemeinde zu überlaffen, und zwar zu einem Zwecke, von dem wir aUerdings, ich glaube mit gutem Grunde, behauptet haben, daß er nicht in erster Linie ein kirchlicher ist. Denn in erster Linie dient das Vermögen der Kirchengemeinde den KultuSzwecken, wie aus § 4 des Vermögens- verwaltungögeseßes fick) schließen läßt, und erst in zweiter Linie sieben die charitativen Aufgaben, die sonstigen kirchlichen Zwécke, Wobltbätig- keitßzwecke u. s. w.
So haben wir die Sache angesehen, und lediglich der kommunale_ Gefichtßpunkt oder der Gefichißpunkt, den die Aufsichtsbehörde der Kommunalverwaltung geltend gemacht hat, den auch die Provinzial- regierung uns gegenüber in den Vordergrund gestellt, hat uns be; stimmt, anzunehmen: es sei nicht zulässig, daß eine Zivilgcmeinde ihr Vermögen an eine Kirchengemeinde verschenkt, damit diese ein Kranken- haus baue, während doch die Krankenpflege auch nach unseren zivilen Geseßcn in erster Linie der Zivilgemeinde obliegt. So ist die Ent- scheidung entstanden. Nun find da ki1chliche Gesichtspunkte hinein- gebracht, und uns kirchliche Tendenzen oder vielmehr antikirchliche Tendenzen untergeschoben, die uns ganz fern gelagert Haben. Ich habe, als ich die Verfügung unterschrieben habe, garnicht daran gedacht, daß in dieser Beziehung auch nur ein Zweifel obwalten könnte. Ich bin erst darauf aufmerksam geworden durch einen sehr heftigen Artikel eims westfälischen katholischen politisaben Biaites, der in dieser Ver- fügung aüerhand kirchcnfeinklicbe Tendenzen fab, die uns gänzlich fern gelegen haben. Kommt die Sache nochmals an mich heran, so will ich sie unier dem kirchlichen Gesichtspunkte prüfxn, den der Herr Abg. Brandenburg hervorgehoben hat.
Abg. Cabe'nsly (Zentc.) beklagt die ungkvügende Pastoriérung der Kathoiikkn in Frankfurt a. M. info! e der geringen Zahl der Kirchen und biitei, in der Abtei LahnftFn eine Niederlassung der Prämonstratenser zu genehmigen.
Abg. Freiherr von Eynatien (Zentr.) kommt wiederum auf die Frage der konfessioiiellen Kirchböfe zurück, in welcher er bei Be- raihung des Etats des Ministeriums des Innern keine genügende Aniivori erhalten habe. In irüberkn Zeiten habe die Regierung auf dem Standpunki gestanden, daß die :iedböie konfessionell getrennt sein sollien; diesen Standpunkt habe sie leider Verlaffen. Der .R-eiäysbote“ babe kürziich einen Artikel darüber gebracht, auf dessen Vcrleswn er im Interesse einer ruhigen, sachlichen Erörterung vst- zichte; soiJche Artikel könnten dem Frieden nicht dienen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ])r. B osse:
Ich möckzte vorausschici'en, daß ich es dem Herrn Abg. Freiherrn von Cynatten und seinen Freunden keinen Augenblick verdenken wiki, wenn sie eine geseßgeberische Forderung, die fie für berechtigt halten, ' von der sie glauben, daß sie nützlich im kirchlichen und im staatlichen Intereffe sein werde, hier mit aÜe'n Kräften vertreien; das ist ihr gutes Rccht, dagegen werde ich auch keine Silbe sagen. Ich will auch, indem ich auf die Behandlung der Fraga bei der Debatte des Ministe- riums des Ink-ern zurückgreife, das noch hinzufügen: sehr böse Würde ich nicht gewessn sein, wenn mir damals die Antwort auf die Frage
des Hkrrn Freiherrn won Eynaiicn abgenommen wäre; in- dessen es ist allerdings nach dem Vkrlaufe, den diese Verhandlung im Hause genoxmxxen Hat , meine Pfjjcht,
das; ich die Antwort übernehme auch dann, wenn es mit wenig an- genehm ist, Ich muß, um unsere Antwoii » sie ist eine ablehnende _ zu begründen, zurückgreifén an den Verlauf, di'n die Angelégenheit hier *geöommen hai. *
Der Herr Abg. Dr. Backycm pnd Gevosskn hatten im FSbruar 1895 in diesem hoben Hause eincn Gcießeniwurf aus ihrer Initiative eingkbracbi, dessen einziger Paragrapö kahin iauiste;
Die KirchenZ-emänden där anerkannter: Religionsgeéellsckxafien haben im ganzkn Umfange dex Monaräyie kas Recht, auf ihre Kosten Bégräbnißstätien für ihre KonfcssionSanxebörigen zu er- richten.
Dieser Vorschlag fand hier im [)oHLn Hause bei der ersten Lesung zwar einigen Widerspruch, wurde aber koch in cine Kommission “ver- wiesen; er fand auch in dieser: Anklang und erstbien yrjma Wb- vixken Miigliedcrn dss Hauses ziemlich unbsdenklicb und in mancher Hinsicht einer gewiffk'n Biüigkeit entiprechi-nd. Ick) mache gar kxin Hehl daraus, daß ich damals thkor-Ztisub denselben Eindruck gehabt habe. Ich habe dem Anfrage nicht skinxselég gegknüb-srgestanden - und_ feindselig stehe ich ihm auch [78qu nicht gegenübkr -, aber ich habe damals nicht auf dem ablehnenden Stavdpunkt gestandkn, den ich heute hier zu v?xireten habeY Die Könißliche Staatsregierung hatt: einige Jaizre Vor dc'm Bkchem'scben Anfrage aus Anlaß von Ein paar einzelnem Fällen, die in der Rheinprovinz hervorgetrcien warm, bereiis in dieser FraJe Ermitiexungen angesteüi. Wir waren Von den Provinzial- bebökdkn darauf auimersam gemacht ivoxden, daß die Sache im Gebiete des französischkn Rechts, in Welchem die kommu7xuien Kircbhö'se die gestßlickye Regel bilden, drci) nichi so einjach liege wie es] auf den ersten Anbliä erscheint. Namcniüch ZUM 'm “Jabl- reicbsii JäÜkn koniesfiom-Ue Mindeiiyeiien daran bizxgi'wieien, kak; bei der JLUIJÜL ch konisffißncüen inedböfe die kommxmüilezi Fried'oöfe UFA JU FLUX)? zu Fiiedböikn m'mderer Ordnung berubsinkcn und daß dte'koupxffionechn Mindyxixeitcp, dadxjxci) vsrixßi und ker Zonieffioncüe Frleken gxichädigi ivükde. Die komnmnaien Kirchböie bsstcben Lier- ?IZ KY WZ) tm“ *),ormakigin HSLJWWW Naffau und Frank-
-. -, un es Erichien uns dkm Busbkm'xÖen Anitage gegenüßer
nikchi „unbkdcnklickp, obne JMÜUS Ermittelung der tbatsäthlichen VSL- balimsje, obne nochmaligs Befragung der Provinzial-, Bizirks- und