* der Frage des
7 d Aufklärung Lokalbebörden und obne eine eingeben e Volkslebens ein-
des Bedürfniffes eine tief in wichtige Intekksken ,. greifende Neuerung gesetzgeberisck) zu formulieren. D.“. Sache war mir so wichtig, daß ich 9? damals vor das Kön1g11che Staats-
iniierium bra te, und ich babe demnächst im Namen_des Staat?- inniis'teriums ir?h der Kommisfionsfißunß, vom 27“ Marz WP d'e Erklärung abgegeben, daß die Staatsregxerung beabfichtig_e, dte von dem Herrn Abg. Dr. Bachem angeregte Regelung _des Begrabnißwefens für die Landestbeile, für welche ei" BSkka'Üß besteht“ m“ aller nur thunliéhen Beschleunigung in die Hand zu nehmen und sobald als möglich das Erge'bniß der angestellten Crmittelungen, und zwar womöglich in der Form eines außgearbectesen Geseßentwurfs vorzuxsgegérstebk fich ganz von selbst, daß ich troß dieses Vorbehalts mich yexpflichtet fühlte, alles zu lbun, um diese in Ausficht gestellte Vorlage zur Existenz zu bringen. Dieser Aufgabe hat fich nun die Staatsxegierung alsbald mit dem größten Eifer zu evt- ledkgen gesucht. Wir haben die vorgesehenen Ermittelungen in der Tbxt angestellt; wir haben den Versuch. gemacht, im Sikene des Bachem'schen Vorschlages eine Regelung des Begräbnis;- wesens in den Landestbeilcn, in denen jetzt Zivilkirckphöfe geseßlick) vor- gesehen find, herbeizuführen. Wir haben von den Prooinzial- und Lokalbebördcn Berichte eingefordert. Mit 2 Vereinzslten Außnabmen, bei denen aber nicht einmal warmes Eintreten für die Sache Vorlixgt, haben die Provinzialbebörden fich dahin aus;;esproäoen, daß jede Aenderung des bestehenden Zustandes eine schwere Gefahr 'für den konfesfioneüen Frieden bedeute. Es ist infolge dkffkll der Staats- «gierung im Intereffe des friedlichen Zusammenlsbens der Glieder beider Konfesfivnen, also auch im Skaatsintercffe selbst, nicht möglich gewesen, einen entsprechenden GeseßentWUrf vorzulegen.
Ich muß hierbei auf einige Eiyzelbeiten noch näher eingeben. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Vorschlag, wie ihn der Herr Abg. Bachkm gkmacht hatte, von dem [andrechtlicben Rechts- zustand, der ja konfessionelle Kirchböfe zuläßt, erheblich abweicht. Das Allgemeine Landrecht giebt zwar den Kirchengsmeinden die Möglickkeit der Anlegung konfessioneller Friedhöfe, aber unter Einräumung “kes Rechts für AnderSgläubige auf ein Be- gräbnis; auf diesen konfessionellen Kirchböfen, in Westfalen und Schlefien sogar unter ausdrücklicher Konzession der Zuziehung eines Geistlichen und Vornahme aÜer liturgischen Verrichfungen. Meine Herren, wenn wir das am Rhein einführen ivoüten, so würden un- zweifelhaft die Orgcme der kajbolischcn Kirche damit nicht zufrieden sein. Die Pflicht zur Aufnahme der Leichen der 317159er 561-501189, der cxkommunizierten, der zensurierjen Personen und dergleickzén, würden nach dem Bachem7schen Antrags auöschließlich die Zivilg€meinden bc“- baljkn und infolge dessen müßte der Zivilsriedhof als ein Friedhof geringerer Ordnung angesehen werden; der Zwiespalt der Konfesstonen würde über den Tod hinaus fortdauern.
Es kommt hinzu - und Das wird von kkn Provinzialbehörden besonders hervorgehoben “-, daß sich seit einem Jabrbundert in der Rheinprovinz, Naffakx u. s. w. die jeßige Sitte eingebürgert Hat, und daß Klagen außerordentlich selten Vorgekommen sind. Einstimmig be- zeugen die bei_d2n Ober-Präfidenten, sämmtliche Regierungs-Präsidenten, beinahe aUe Laudrätbe und Ober-Vürgermeister der größeren Städte, daß ein Verkangen in der Bevölkerung, konfessionelle Friedhöfe zu bekommen, nicht vorhanden ist, sondern nur in kleinen Kreisen zu Tage_ jritj. Sie rajben (111€ dringend, doch an dem Grundsaß fest- zuhalten: 9111689, 6011 111017816; fie bezeugen, daß die ka1bo1ifche BevöLkerung überwiegend zufrieden sei, sowohl in den Städten wie auf dam Lande.
Allerdings hat ja Herr Freiherr von Eynatten soeben gesagt, es könnte uns in der Auffassung, die ich vertrete, wohl der Umstand irre machen, daß soviel kirchen- und religionsfeindliche Elemente fich gerade gegen diese Forxerung dcr konfesfioneklen Friedhöfe aus-
- sprxchen. Ick) wiÜ das nicht bestreiten, aber es find doch nicht bloß solche Kreise; ich erinnere an einen Artikel des „Reichsboten“, der doch “gewiß, von unserem Standpunkt aus angesehen, auf absolut pofitivem, christlichem Boden steht. Auch dieses Blatt hat seine schkveren Be- denken, und diese selben Bedenken find auch an uns Von evangelischer Seite in der Rheinprovinz bexangktreten, namentlich von den kleinen Gemeinden in der Diaspora, - ich komme auf diesen Punkt später noch zurück.
Ein einziger Einwand, den der Herr Abg. von Eynatten nicht so stharf erhoben hat, wie erFuns beschäftigt hat, würde dahin führen können, selbst gegen das Votum der Provinzia1bebörden die Sache in die Hand zu nehmen; ich bin lange zweifelhaft gewesen, ob er nicht begründet sei. Wenn die kirchlich katholischn Vorschriften es für das Gewissen eines Katholiken unmöglich machen, daß er fich auf einem
kommunalen Frisdbof begraben läßt, oder wenn es für die Geistlichen unmöglich wäre, dort den durch die Gebote der Kirche vorgeschriebenen Zeremonien und Pflichten zu ge- nügen, wenn mit einem Worte die Beibehaltung des
Zwanges der Zivilkircbböfe ein wirklicher Gewiffenözwang für die Katholiken wäre, so würdx ich das in unserem Vaterlande allerdings nicht für zulässig halten und würde sagen: es muß ein Weg gefunden werden, um diesem Zustande ein Ende zu machen. So liegt die Sache aber nicht; so kann fie nicht liegen. Wir haben in der Rhein- provinz beinahe 10) Jahre die Zivilfriedböfe gehabt, und die fatbo- Uschen (Geistlichen haben auf ihnen ihres Amtes im Einverständniffe und mit Billigung der Bischöfe gewaltet; in Frankreich Haben wir die Zivilkircbhöfe ebenfalls, und zwar ganz anstandslos.
Ich muß zugeben: ein Uebelstand ist mit diesem Zastande ver- bunden. Die katholische Geistüchkeit ist nämlich genöthigk, nich1 den Friedhof als Ganzes zu weihen _ das kann sie nicbt, wxnn er ein gemischter, auch für andere Konfessionen bkflimmter Friedhof ist; Das darf fie nach den kirchlichen Vorschriften nickt --, sondern fie muß jedes,einzelne ©er weißen, Das ist allerdings eine gewisse Umständ- lichkeet, aber sie vst zu überwindxn und ist hundert Jahre lang über- wunden worden.
Ich habe noch vor kurzer Zeit mit einem bockgestellten katho- 1ischen Manne - der außerhalb meines Ministeriums steht - gesprochen, der vollkcmmen den Standpunkt des Zenttums vertritt und der, nachdem wir die Sache erörtert hatten, mir sagte: Sie können ruhig dit: beabsichtigte Erklärung abgeben, ich stehe aquhrem Standpunkt, cs huißt den Bogen überspannen, Wenn man den Bachem'jchen Antrag in der Rheinprovinz mit Gewalt durch- führen will; ich bin in der Rheinprovinz sehr bekannt, es ,ist richtig, daß kin allgemeines Verlangen auch der katholischen
Bevölkerung auf Abschaffung “ der Zivilfriedböfe und Zulaffung konfesfioneüer Friedhöfe in der Rheinprovinz nicht besteb't. Die Persönlichkeit, von der ich svreche, wird auch von Ihnen als em voll- kommen korrekker Katholik betrachtet. Bei dcr Einführung kon- feffioneller Friedhöfe müßten die Zivilgkmeinden auch auf ihre finan- zieUen Jntereffc-n scbkn und Sickxerxmgen verlangen; denn wenn fie das nicht thäten, würden fie in Anbetracht der großen Auslagen für ihre Begräbnißsjeüen bedeutenden VermögensMbtlicben Schaden crlciden. Dieses finanzieue Jntkreffe mag auch mit auf die Stimmung in den
Aber auch wenn man hiervon akfisht, so müßte“ auf dem konfessionellen Friedhof jedenfalls ein besonderer, nickt geweihter Theil für Anders- g1äubige bergesteÜt werden. Was heißt das aber anders, als den Zwieipalt der Konfessionen über den Tod hinaus förtseßen? Das muß für die konfessionelle Minderheit etwas Verleßendes haben. Nun kann man ja einwenden: die konfessionelle Minderheit kann sich ja auch einen konfesfionellen Kirchhof schaffen ; meina Herren, der Einwand greift nicht überau durch. Das iönnen die Kirchen- gemeinden in stoßen Städten sehr wohl durchführen _, aber die kleinen konfeffionellen Minderheiten, die zum tbeil in der Diaspora liegen, wo eine einzige Kirchengemeinde über den ganzen Kreis, _ja noch über die Grenze eines Kreises hinaus- reicht, haben weder die Mittel, noch stnd fie in der Lage, sich einen konfesfionellen Friedhof in der Mijte ihres Gemeinde- bezirks gründen zu könnkn. Die Folge ist, daß die wohlhabenden umUegenden großen katholischen Gemeinden "fick; ihre ,konfesfionellen Friedhöfe anlegen, und daß di? kleinen Diasporägemeinden nunmehr auf den Zivilkirchhof auL-schließlich angewiksen find, und daß fie dort mm in Ker Gemeinschaft dexjenigcn, die die? katholische Küche auf ihrem konfessioneüen Friedhof nicbt begraben wil], ker Zensurierten, der Exkommunizierten, der Selbstmörder 2c. ihre Grabstätte finden müssen; das muß zu Link: konfksfionellen Verstimmung führen.
Ich wiU dics garnicht weiter ausfühxen. Ick habe mich nur darauf b€schränken WOÜSU, ankn zu zsigen, daß wir die Gründe, die für und widkr den Vorschlag sprechen, xingshend erwogen habkn. Ich habe, entsprechend der Von mir abgegebenen Erklärung, dicse Gründe im Staats-Ministerium in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister des Innern zur Sprache gebracht, und das Staajs - Ministkrium hat uns ejnftimmig ermächtig1, zu erklären, daß dasselbe unter den gegeöenen Verhältnissen es für bsffsr halte, diése Sachs jeßt nicht in dic Hand zu nehmen; das Staats-Ministzrium ficht darin die Gefahr, daß das fri€dliche Zusammenlcbcn der Konfesfionün in den betreffenden Pro- vinzen gefährdet wird. Dieses Skaatsintereffe muß für uns im Vordergrund stehen. (Bravo !)
Akg. Pl€ß(Z_-3n1r.): Der Regierungékommissar sagte neulich: Die Juden haben 216 Pflicht, konfessionxlle Friedhöfe anzulegkn, die Anderen nur ein.Recht dazu. Das ist eme bureaukratische Auffassung, wie fie nicht sch11mmer sein kann. Wynn die Judxn einfach sagen: wir müssen und onen das babsn, so genügt dqs für die preußische Régierung, es zu gestatten. Manche Gsmefnren m der Rheinprovinz sZabjeén “YM konfe/fionelle Friedhöfe, „ohne daß der Friéde dadurch ge-
ör wir. Nbg, Freiherr von Eynatjen ist durch die Erklärung des Ministers nkcht befricdigt, zumal dieser nicht einmal Eine Untersuchung und Entscheidung von Fall zu Fal] in Auéfiéht gkstellt babe. Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Wir“ halten die Aufrechtcrbaltung des konfessionellen Friedens auch für nötbég, aber diefe wird schließlich zu einer spanischen Wand, we1che vor aUen unsexen Forderungen auf- gepflanzt wird. Wie durch die Anlegxng koufesswneller Kirchhöfe der kovfeffionelle Friede gestört werken kann, ist mir gänzlich unverständlich. Man kann doch bier nicht gleich vom »Itandyunkt des Gewiffens- zwanges ausgeben, syndern jede Religionsgemeinschaft muß einfaä) das Recht haben, nach tbren Glaubensvorschriften leben zu können. Der Kirchhof ist doch eine Dependenz der Kirche. Der Minister sollte nochmals Erwägungen veranlaffsn. - ' Ab'g. Knebel (nl.) bemerkt, daß nur in emern ganz klcinen ultraortbodoxen Theil der péokestantkschen Bevölksrung im Rheinland eine Aenderung des jeßigxn Zustandes gewünscht wßrke, daß im übrigyn aber die Protestant€n mit demselben zufrisden 1eten. Er bitte den lT.!)T'mist-cr d(ingend, auf die Wünsche des Zentrums nicht ein- zugexn. _
Abg. Wellftein (ZFUW) kemerkt,daß nur du lokale Vureaukratie es sei, welche fiel) den Wünschsn dss antrums entgegenstelle. Bis zu den acbkziger Jahren babe die Ve1wa11uyg§vrqxis nichts gkgen die Einréchung der konfesfionell getrennten Kirchhöse einzuwenden gehabt.
Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons) memi, „daß es sich hier nicht um eine prinzipieüe Augelegenbejt handele, sondxrn um eine solche, in der man den Wünschen des Zentrums enfgegenkommen könne.
Geheimer Ober-Regierungs -Ratb 1)r. Renvers weist dxm Abg. Weüstein gegenüber nach, daß die Verwaltungspraxis in diejer Frage stets diesellxe gewesen sei. "
Abg. Schaf1n er (ul.) schließt sch ken Ausfuhrungen des Abg. Kne'cel an.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 1)1*. Bosse:
Meins Herren! Ick) will nur mik zwei Worten dem Herrn Vorredner erwidern. Nn Muth würde es mir nicht fehlen, das Geseß zu machen. Wenn uns aber sämmtliche Instanzen in dem Bezirk, in der Provinz und im Kreis, und zwar nicht bloß die protestantisÖen, sondern auch die kathol'xfcben sagen: es ist nicht der Wunsch der überwiegcnden Mehrheit der Bevölkerung, daß an den be- stehenden Zuständen geändert wird, wir ratben auf das dringendste ab, laßt es bei dem jetzigen Zustande, der sick) bewährt Und in den fick) die Bevölkerung eingelebk hat, -- dann aUerdings, glaube ich, hat die STaatSresierung allen Grund, es fich sehr zu überlegen, ehe sie etwas Neues auf diesem Gebiet einführt. (Bravo!)
Abg. Freiherr von Plektenberg (kons): Wirqstebxn vrjnzivßell auf dem Standvunkt,_daß jede Kirche _ibren konfesßgnellen Kirchyof babsn sol]. Jm preußischen Landkecht rst aber auch fur den Fall, ge- fOkgT, daß einer, der zu keineYKonfexswn gehörte, x_vedev auF de_m etnkn, noch auf dem anderen konfe1fionel1€n Kirchhof 'em'Begrahmß find'et. Für das Gebiet dss rheinischen R2ch1s bkstebt m dlkskr _Hmßcbt eme Lücke im 0066 Uaycüéqn, „die e„xst aukgefüüt werhetx mußts. _
Das Kapitel .der BtSthumcr wrrd hxwxllxgt, ebenso “die AUSgaben für katholische Geistliche und ;Ktxchen. ' _ _“
Bei dem Titel „Prüfungskomm1s11one11“ kuktsxert
Abg. Ur. Dittrich (Zentr.) die an diz? Oberlebxerinnen ge- stküfen Anforderungen. Diese gslcbÜ-e Vorbildung entxpreche nicht dem pkaktischcn Bédürfniß. Es sei zu erwaxten, daß das Prüfungs- regxement in Preußen cptfprechend abgefaßt Werde; denn sonst set zn befurchten, daß wir mcht gknug Schulvsrstsberinnen haben würden, vox! denen Verlangt werde, daß fie ein solches Oberlehrerinnen-Examen bestanden haben. Am l_vestm wäre cs, über eine solche Pxüfmtg ein- fqch_zur Tagesordnung'uherzugebsn und ähnlichen Bestrebungen, die ZTUZZXH" DMW gklstlg und köxpkxliä) ruinierten, ein (][108 9x0 "Wkkklkkher Geseimer Ober-Re ierun «Rat 1). ])r. ne' : Zyx wett gxbenkuotd-xrungen stallen Hir ni !. UnsYrZiel fürFKMäZZF- “QUILÜlUW [(t mch! kakbrsamkeit, sondern Bildung. Der Fordsrung der
er Shrertnnen-Prufung haben wir lange genug widerstanden, Das
Sjädten gegen die Einführung konfesfioneuer Kirchböfe einwirken.,
“wollte fie ni t in den oberen Klaffer: zulassen, wir worfen a Uytenicht ni t ausscbljeßlicb den Männern überlassen. Der MHZ? wü] nzm eine neue Prufungßordnunq erlaffen in dem Sinne, daß die Lehrxrmnen sich auch an dem Unterricht in den oberen Klaffen be. TbUÜJM können, ohne daß die Anfotdérungen an sie überspannt werden. Um 41/2 Ußr wird die weitere Berathung bis Donnersta
11 Uhr vertagt. (Vorher dritte Lesungen der NothstandSUoZ “lage und des Anfiedelnngßgkseßes.)
Maßregeln.
Gesundheitssfand und Gang der Volkskrankheiten.
( Aus d?" ,Veröffenklichuugkn des Kaiserlichen Gesundheitsamts', Nr. 10 vom 9. März) _
, „ Cholera. Brrtifcb-Ostindxen. Kalkutta. Vom 23. bis 29. Januar
smd 9 Personen an Cholera, 3 an Pocken und 98 an Fiebern
gestorben. I P d d SZeFfiek-er. ' n ara wur en an"„ u 10 116811511 rs 61-55“ zufol 2, vom 9. [us 15. Januar 11 TvdesfaUe angezeigt, in NZ) de IatFeiro vom 12. Dezember bis8. Januar 4, m Santos vom 2.515 8. Januar ], ferner auf Cuba vom 28. Januar bis 3. Februar in «Hava nua 1, vom 23 [:ck 29. Januar in Sagua la Grande mehreernd in Santjago 2. Egypt I Al PWM'h fck „ _en._ n . anndrten err t ur ait eine 5811 e B1axtxrneptdem1e. Dte Seuche Wurde von bzenacbeartex-t Dörsfergn aus enxgejcblevpt, deren aus Beduinen bestehende Bevölkerun»; nécht kxgeluzußiq WWW zu WLden „PUM- In der Stadt wurden namypt- ltck) dle Euroyaer up!: unter daesen Vorzung-Zise die Griechen ergriffxm, unter denen v1e1e mcht geimpft find; dagegen trat die Krankheit 111116! der guk durchgmmpffen einheimiszben Bevölkerung seltener- auf. Von 180 seit dem Jahresxzegtnn bis zum 24.Februarfe(1geße111en Er- kxankungen (68 Tooeézfaklen) betrafen 46 (17) Griechen, 20 (5) In:. ltener, 21 (9) sonstth Europäer, 25 (5) Syriec und Armenier, 47 (20) ellatxen '.md Araber, 2 (2) Sudanesen, 16 (10) nomadi- fierende 5 :dumeu, Deutsche find bisher nicht erkrankt. Verschiedene Krankheiten.
Pocken: Odessa, "Sf. Petersburg je 2, Warschau 5 Todssfäüe; Paris 8, St. "Petersburg 30 Erkrankungen; FlecktyVHus: Moskau 2 Todesfalle; St. Pejersburg 9 Erkrankungen; Rückfall- fxeber: 2 Todesfäue;_ Gßnickstarre: Reg.-Vez. Minden und New-York je 4 Todesfalls; Reg.-B€zirk8 Minden 6, Sch1€Ewkxg 2, Kopenhagkn Z Erkrankungen; Keuchhusten: London 52 Todesfakle; Influenza: Berlin 7, Elbkkféld und Erfurk je 2, Amsterdam 5, London 81, Nkw-York 5, Paris 22, St. Petersbnrg und Rom je ZTodesfaük; Nürnberg 17, Stockholm 40 Exkrankungen; Tollwujv: St,. Petcrsburg 1 Todesfaü; Milzbrand: Wien 1 Erkrankung;- eptdemiscße Ohrspeicbeldrüfen- Entzündung: Wien 104 Er- krankungen. Mehr _ als ein . Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durcbxcbnitt aller deussäxn Berichlsorte 1886/95: 1,15 0/9): in Bislefeld und Mainz -7 Erkrankungen kamen Vor in Berlin 58, Breslau 165, in dM ng.-Vezirken Arnsberg 99, Düsseldorf 155, Königéberg 444, Marienwerder 408, Posen 170, Schleswig 115. Wiesbaden 201, in München 99, Hamburg 77,
Budapkst 49, St. Petersburg 85, Prag 50, Wien 282 _ an Schar [ ach (1886/95: 0,91%): in Krakau Erkrankungen wurden ge- meldct in Kopenhagxn 39, Löndon (Krankenhäuser) 199, Paris 52, St. Petersburg 65, Stockbolm 27, Wien 57 - anDivbtberie und Croup_ (1886/95: 4,27 0/0): in Koblenz Erkrankungen sind angkzxkgt m Berlin 100, Reg-Bkz“. Düsseldorf 103, Mümbxn 69, Kopenhagen 41, London (Kmnkenhäuskr) 125, Paris 60, St. Péters- burg 14], Stockholm 44, Wien 78 - dcsgl. an Unterleibs- typhus in St. Petersburg 267. . *
Sterbefälle im Monat Januar 1898.
Im Monal Januar (für die deutschen Otte) find naäbstebende T od e s f ä [ le geme1det worden : P o cken : Charlottenburg 1, Bukajest, Belgrad je 2, Kairo 3, Alexandüen, Bombay 'e 2, Mexiko 5, Vamos Aires 4, Rio de Janeiro 5; Cholera, est und Gelb- fieb er : (vgl. die fortlaufenren Mitlbeil.); F [eck typbus: Mexiko 46; Rü ckfallfieber (einfch1.biliöfcn Tvvboids): Alexandrien 2; Genick- ftarre: Brooklyn 1, Ctncinnati, St.Louis je 2; Tollwutb: Bu- karest 1; Influxnza: Berlin 19, Altona 4, Barmen 8, Elberfeld 5, Erfurt 2, Frankfurt a. M. 6, Hal]? 2, Köln 5, Magdebuzg 3, Leipzig 4, Braunschweig 2, Hamburg 5, Cincinnati 2, Buenos Aires 7, 12 deutsche Orte je ]; Lspra: Bombay 5. " Im übrigen war in nachstehenden Ortcn die Sterblichkeit an einzelnen Krankhciten im Vergleich zur Gesammtsterblichkeit eine besonders große, nämlich Höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen denlxelben 1,15 von je 100 in sämmtlichen dyutschen BerichtSorten Gkstor enen): in Mühlhausen i. Th., Schwclm,Wisfen- berg, ZSchst,Linxz an Schar1ach (1886/95: 0,91% in auen deutschen Oxide" : in Giebichenstein, prixte, Wattenscbsid; an Diphtherie un dorf, Eisleben, Hörde, Kolbsrg, Gmünd. Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachstebenden Kranköeiten erlegen: der Lungenschwindsucbt (1886/95: 12,38 0/0 in alTLn deutschkn Orten): in Bocholt, Buer, Göttingen, Goslar, Kottbus, Malstatt-Burbach, Neunkiräxen, Rem- “scheid, Sorau, Wald, Kaiserslautern, Nürnberg, Löbtau, Ludwigsburg, Baden-Baden, Freiburg, Pforzheim, Bremerhaven, Oldenburg, BEl- arad; akutenErkrankunqen der AthmungSorgane (1886/95: 11,98 0/0 in aUen deutschen Oxten): in 80 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel: m Beeck, Weißensee, Bielefeld, Borbeck, (Eschweilsr, lesenkircben, Hildesheim, Oberhausen, Schalke, Ansbach, Erlangen, Bcrnkurg, Zerbst, ferner in ilsen; akuten Darm- rankbeiten (1886/95: 11,72% in (1 en deuchhen Ortsn); in *Bur (mehr sogar als ein Drittel), Linden, Döbeln (mehr sogar als ein rittel), Glauchau, Gera, Haag, Le Havre (mehr so,;ac als ein Dritiel), Marseiüe, Nancy, Alexandrwn, Kairo. _ , Von den 272 deutschen Orten batte im,Bec_tchf€monak mä)! einer eine verhältnißmäßig bove Sterblichketl (uber 35,0 Jui ze 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet); am börhßen war Foxejixle mit 32,9 0/00 in Buer. Im Vormonat betrug das Sterblubketts- maximum 33,7 9/00, . _ , „ _ * Die Säugl'tngssterbltckzkeik war m 2 Orten eme betrachi- [Me, d. b. Höher a1s ein Drittel der Lebendgeborenen: Ansbach und WSWQU je 361 (Gesammtsterblichkeit 18,7 und 24,8 AY. ' Die Gesammtsterblichtsit war während des 5 cr1chtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner upd aufs Jab: be- rschnet) in 35 Orten. Unter 12,0 0/00 blieb dieselbe m Frankenlbal11,9, WiImar 11,8 (1886/95: 20,3), Schöneberg 11,7 (1891/95: 29,2),
Wilbelmeaden 7,8 (1891/95: 15,1); . '
Die Säuglingsßerblichkett 51185 in 29 Orten _unter einem Zehntel der Lebendgeborenen. Wenigeryls ein Siebentel dkrselben starb in 76, weniaer als ein Fünftel in 94 Orten. _
Im Ganzen scheint fich der Gesundbeitöznustand gegegmber dem Vormonat wenia gsändrtf zu babkn. Eine hohere Sterblxchkxit als 35,0 0/00 fand fiä), wie im Vormonat, in Feinem Orte, eme geringere als 15,0 0/00 in 35 gegen 33. Mehr Sauglinge (118 333,3 auf je 1000 LZbendgeborene starbén in 2 Orten gezgen 4, wenrger als 200,0 in 199 gkgen 192 im Vormonat.
bisherige Examen gab den Lehrerinnkn nicht das nötbige Ansehen, man
Gesundheitswesen, Tbierkraukheiten uud Absperruugs- .
roup (1886/95: 4,27 0/0 1:1 allen deutscbén Orten): in Alten- ,
Hagenau 10,7, Eeestemünde 9,7 (19,9), Stegliß 9,0 (1886/95: 18,2,