Der Antrag steht im Widerspruch mit dem, was das preußische Gerickxtsverfaffungsgeseß für das Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit anordnet. Er beschränkt allerdings das Verlangen, daß die Zuziebung eines Dolmetschers lediglich von dem Willen eines Betbeiligten abhängig gemacht werde, auf das Gebiet der Beurkundung; aber auch in dieser Beschxänkung unterliegt er so erheblichen Bedenken, daß ich glauben möchte, daß seine Annahme das Zustandekommen des vorliegenden Gesetzes und damit auch das Inslebentreten des Bürger- lichen Geseybuéhes zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt ernstlich würde gefährden können. (Ack)! ach! links.)
Meine Herren, es liegt mir eine ganze Reibe von Berichten der Ober-LandeSgeriÖts-Präfidenten derjenigen Provinzen vor, in denen die polnische Bevölkerung eincn erbeblicbenProzentsaß aUSmaÖt, in welchen übereinstimmend bekundet wird, daß seit einer Reihe von Jahren die Verleugnung der Kenntnis; der deutschen Sprache in ganz auffälliger Weise zugenommen hat, insbesondere in den sprachlich gemischten Be- zirken Oberschlesicns und Westpreußens, in denen nach dem Zeugniß aller der Herren, die dort jahrelang praktiseh thätig gewesen sind, vor 10, 20 Jahren die Fälle verbällnißmäßig selten waren, daß auch Personen polnischer Nationalität sich dem Gebrauch der deutschen Sprache, wenn fie derselben auch nur einiger- maßen mächtig waren, entzogen hätten. Jm Gegensaß zu diesem Zeugnis; aus der älteren Praxis wird jeßt von allen Seiten bekundet, daß von Jahr zu Jahr die Neigung zunahm, die Kenntniß der deutschen Sprache in Abrede zu stelxen und dadurch die Zuziebung eines Dolmetschers zu erzwingen. Nun, meine Herren, kann es im einzelnen Falle ganz gewißzweifélbaftsein, ob eine Person nichideutscher Nationalität der deutschen Sprache hinlänglich mächtig sei, um Erklärungen von rechts§zeschäftlicher Tragweite abgeben zu können, ohne sich dadurch der Gefahr der Schädigung auUuseßen. Ich glaube aber, daß von jedem verständigen Richter erwartet werden kann, daß in solchen Fällen er niemals dem Ver- langen entgegentreten wird, einen Dolmetscher zuzuzieben. Aus den Berichten, die mir vorgelegt worden find, ergiebt fich nun, daß in einer großen Zahl zweifelloser Fälle, wo die Kenntnis; der deutschen Sprache auf das überzeugendste nachgewiesen war, troßdem diese Kenntnis; verleugnet wurde. Ich würde in der Lage sein, Ihnen eine größere Reibederartiger Fälle mitzujbeilen, wo es außer allen ZWeifel gesteUt worden ist, daß Personen, die zunächst die Sprachkenntniß in Abrede stellten, säch dann als vollkommen der deutschen Sprache mächtig erwiesen haben. Aaerdings liegt dieses Vorkommniß zumeist auf dem Gebieje der streitigen Gerichtsbarkeit, insbesondere der Strafgerichtsbarkeit. Sie würden mir vielleicht ent- gegenbalten können, daß aus“ dem Gebiete des Beurkundungswesens, um das es sich Hier allein handelt, schon das eigene Jntereffe der erschienenen Personen sie von selbst dahin bringen werde, nicht ohne Noth auf der Zuziebung eines Dolmetschers zu bestehen. Ich glaube jedoch, daß eine derartige Vo'rausseßung mit den Erfahrungen der Praxis nicht wohl überéinstkmmt. Wir Werden davon ausgehen dürfen, daß, wenn der hier gesteÜte Antrag Gesetz werden würde, dann in den Provinzen, die theils schon jsßt eine überwiegende_ oder erhebliche polnische Bevölkerung haben, theils, wie die westlichen Judustriebezirke, auch Theile von Brandenburg und der Provknz Sachsen, mehr und mehr von einer polnischen Arbeiterbevölkerung überflutbej werden, in Zukunft jeder Pole für sich das Recht in An- spruch nehmen wird, bei Beurkundungssaäsen nur unter Zuzießung eines Dolmetsä'sers zu verhandeln. Wenn ich diese Voraussetzung ausspreche, so halte ich mich dazu deshalb für bereckxtigt, weil in einer Reihe von Berichten auf Grund längerer Wahrnehmungen der Ueber- zeugung Ausdruck gegeben ist, daß fich eine gewisse national- politiscbe Agijation dieser Frage bemächtigt hat, und daß skbr viele Personen lediglich unter dem Eindruck der Wirkung einer solchen Agitation fich Weigern, die deutsche Sprache zu gebrauchen, obgleich fie dazu sehr wohl im stande wären. Eine Reihe eklatanter
Fälle liegen dafür vor. Vielleicht ist es doch im Interesse der Sachs, wenn ick- einige derselben zu Ihrer Kenntnis; bringe;
Vor dem Amtsgericht Tuchel erschien im Jahre 1895 ein Ax- geklagter und bebauptste, er könne nur polnisch sprechen. Ein Zeuge bekundete nun, der Mann sei der deutschen Sprache durchaus mächtig. Das Gericht belkgt ihn mit einer Ordnungsstras'e. (Hört! börk! links.) Nach Verkündung diesks Beschlusses giebt er ohne Weiteres alle Erklärungen in gutem Deutsch ab. (Zuruf links.)
In einem anderen FaUe, beim Amthericht Christburg, wurde eine Ehefrau polnischer Nationalität als Zeugin geladen. Sie er- klärte, nachdem sie zunächst über ihre Persox vernommen war, zur Sache könne sw nur in polnischer Sprache aussagen. Es wird des- halb nach dem Dolmetscher geschickt, der Dolmetscher kann aber nichf aufgefunden werden. Da es der Frau zu lange dauert, giebt fie ihre Aussage s o voUständig und deutlich in deuTscher Sprache ab, daß, auch nachdem nun späfer dcr Dolmetscher erscheint, seine Zuziehung nicht weiter nothwendig erscheint.
Von einem anderen Amtßgerichte, Karthaus, wird mir ein Fall mitgetbéilt, daß ein Angeklagter im Dezember 1896 erklärt habe, er sei der deutschen Sprache nicht mächtig, obgleich nacb eid1icher Be- kundung eines als Zeugen anwesenden Försters "er, diese Sprache durchaus genügend beherrscht.
Beim Amtsgericht Zabrze ist ein Fall vorgekommen, daß ein Arbeiter, der mehrere Jahre am Rhein fich aufgehalten hatte und demnächst in feine Heitnatb zurückgekehrt War und dort vernommen werden sollte, gleichfaUs troß eindringlicher Ermaönung erklärte, er verstehe kein Wort Deutsch. Er wurde deshalb in eine Ordnungsstrafe genommen, und dann zu einem neuen Termin geladen. In diesem erklärte er sofort, er brauche keinen Dolmetscher, und gab uynmehr seine Erklärung deutlich und voüständig in deutscher Sprache ab. ' Bei demselben Gericht hat ein junger Bursche, der wegen Ver- leugnung der deutschen Sprache zu einer über ihn verhängten Haft- strafe abgeführt werden soUte, nacb Verkündigung dieses “Beschlusses
„sofort fließend deutkcb gesprochen. : *
Vom Amtsgericht Neustadt wird berichtet, daß ein Zeuge, der im November vorigen Jahres wegen Verleugnung der deutschen Sprache in Strafe genommen war, 6 Wochen später in einemzweiten Termine eine umfaffende Zeugenaussage unschwer in deutscher Sprache ab. gegeben habe.
“ Bei dem Amtßgerichte Schlocbau erklärte eine Angeklagte zu- xächst, daß fie die deutsche Sprache nicht verstehe; als aber ein Zeuge in deutscher Sprache vernommen wurde, ergab fich, daß fie selbst auch déuisck) sprechen „konnte, Nunmehr „wurde ihr eine Ordnungsstrafe
angedroht, es wurde darauf mit ihr deuiscb verhandelt, und es zeigte sicb, daß sie die deutsche Sprache vollständis beherrschte.
Vom Amtßgerickpte Lindow wird folgender Fall berichtet. In einem Privatklageprozeß zwischen Mutter und Sohn wegen Miß- bandlung erklärte die Mutter, als das Gericht zunächst einen Verglnchs- versuch unternehmen woÜte, fie verstehe kein Deutsch. Demnächst wUtde ibr Solon vernommen. Als dieser in deutscher Sprache einen Zeugenbeweis antrat, von dem die Mutter annahm, daß seine Er- hebung zu ihren Ungunsten ausfallen würde, vertbeidigte leßtere sich plötzlich deutsch, und zwar äußerst zungengewandt. (Heiterkeit.)
Ich fürchte, meine Herren, Sie zu ermüden, wenn ick) aus der Zahl der mir vorliegenden FäUe Ihnen noch mehr mittlzeilen onte. Ich
bitte nur mir zu gestatten, noch einen Fall zu erwähnen. Er hat sich
beim Amtsgericht Dortmund zugetragen und zwar im Laufe dieses
Jahres. Ein des Diebstahls angeklagte: polnischer Arbeiter erklärte
dort, daß er die deutsche Sprache nicht verstehe. Als ibm vorgehalten
wurde, daß er drei Jahre Soldat gewesen sei und nach Aussage ver-
schiedener Zeugen gut deutsch sprechen könne, sprack; er deutsch. Eine
als Zeugin vorgeladene Ehefrau eines polnischen Arbsiters gab zu-
nächst dieselbe Erklärung ab. Sie verblisb auch dabei,
troydem mehrere Zeugen bekundeten, daß fie des Deutscben
mächtig sei und fie kurz vorher im Zeugenzimmer fick) deutsch unter-
halten habe. Es wurde deshalb gegen fie die Haft verfügt. In der
Haft erklärte ste sich noch am selben Abend'bereit, deutsch auIzusagen.
Sie wurde deshalb entlassen, zu einem neuen Terminvorgeladen, in
dem fie bereit war, ihre Aussage in deutscher Sprache abzugeben.
Es wird mir endlich noch ein Fall mitgetheilt aus
dem Kammergericbisbezirk, wo zur Vernehmung eines polnischen
Arbeiters auf dkffen Verlangen ein Dolme1scher zugezogen war.
Als der Mann auf der Kaffe seine Zeugengebübren erhob, ergab fich,
daß er gut deutsch sprechen könne. Der ist er denn gefragt worden,
ob etwa jemand es ihm verboten habe, deutsch zu sprechen, und da
hat er nach einigem Zögern erklärt: ja, es sei ihm das aUerdings vet-
boten worden. Er hat auch die Person bezeichnet, die es ibm Ver- boten hat. Ich bin dann der Sache nicht weiter nachgegangen.
Diese Tbajsachen, meine Hnren, liefern, glaube ich, doch den Beweis, daß eine Einwirkung in der Richtung, eine national - polnische Bewegung besteht, die dahin führen soi], daß auch Polen, welche die deutsche Sprache beherrschen, die ihrer im Sinne des Geseßes mächtig find, die Kenntnis; der deutschen Sprache leugnen und den Dolmetscher für fich in Anspruch nehmen.
Nun habe ich vorhin gesagt, ich glaube, wenn dieser Antrag an- genommen würde, Werde eine derartige Anforderung auf dem bier in Rede stehenden Gebiete fich veraügemeknern. Wohin würde das führen? Entweder würde die StaatSregierung in “die Lage geseßt werden, in solchen Gegenden, wo mit einer größeren Zahl polnisäyer Eingesessenen zu rechnen ist, für die Verhandlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst bei dem kleinsten Amtsgericht einen Dolmetscher anzustellcn, oder es würde zu einer fortgeseßten Vertagung und Verzögerung der gerichtlichen Verhandlungen kommen. Ich glaube, daß, wenn schon jxßt unter dem Eindruck gewisser fanati- scher Einflüsse, die ganz gewiß in beschräxxkten Kréisen geübt werden, diese JäÜe der Verleugnung der deutschen Sprache häufig sind, wir Vor der Gefahr stehen, das; fie fich in Zukunft veraÜsemeinern würden. Nun, meine Herren, ich glaube, einer solchen Gefahr müssen wir unter allen Umständen aus dem Wege gehen; wir dürfen es nicht darauf ankommen lassen, daß aus nationalpolitisch€n Rückfichten die Behörden gezwungen werden, auch für solche Psrsonen, die 'der Hilfe eines Dojmetschers niäyt bedürfen, doch den Dolmekscher zuzuziehen. Wenn Sie die polnischen Tagesblätter lesen, welche Hauptsächlich die Führung riese: Bewegung Übernehmen, so werden Sie den Eindruck gewinnen, das; keine Geleg-„nkxeit versäumt wird, dahin zu wirken, jedem Polen 28 gewissermaßen zur nationalen Pfliäpt ju machen, den Behörden gegenüber, wo er es nur durchseyen kann, sich nur der polnischen Sprache zu bedienen. Der Fal! ist auch ein alltäglicher; es kommt sehr häufig vor, daß Polen, die ihre Aussage vor Gericht deutsä) abgeben, aus dem Publikum Heraus Von Be- tbeiligten odcr Unbetbeiligten angerufen wird „popolskué. (Heiter- keit.) Man versucbx eben diese Leute, die mit dem besten Willen hinkommen, gewissermaßen unier dem Gsfichfspunkt einer najionalen Pflichthfüllung dahin zu bringen, daß sie die Kutsche Sprache verleugnen und verschmähen.
Nun glaube ich, obgleich mir vielleicht entgegengehalten werden wird, das Argument kürfe überhaupt nicht vorgebracht werdM, weil es an die Vertrauensfrage erinnat, daß wir doch davon auszugehen haben, daß die Handhabung der Gesetze durch verständige Richter ge- schieht, daß wir davon au§gehen müffen, daß ein Niehler gewiffenbaft genug sein wird, verbindliche rechtsgeschäfjlicbe Erklärungen nicht yon Leuten entgegenzunehmen in einer Sprache, in der fieficl) nicht genügend klar auszudrücken verstehen. Ich wenigstens würde es füreineGewiffWlofig- keit balten,w€nn ein Richter so verfahren wollte, und ich glaube troß des zu erwartenden Widerspruchs, daß ich dieses Vertrauen für die Richter in ihrer Gesammtbeit in Anspruch nehmen darf. Die Möglichkeit ist ja zuzugeben, daß vsreinzelt von der Befuzniß ein unrichtiger Gebrauch wird gemacht werden. (Gegen solche Möglichkeiten giebt es keinen Schuß. Ick bglte dicse Gefaer für geringer als die, welche wir berausbeschwören würden, wenn wir voUständig dem Wiüen der er- klärenden Partei oder sogar eines anderen Mitbejbeiligten, dem es nicht paßt, daß ein brütet Pole fiel) der vaterländischen Sprache-nicht bedient, anbeimgeben würden, die Zuziebung eines Dolmetschexs zu erzwingen. '
bündeten Régierungen Bedenken tragen würden, sich einem solchen Zwangs, wie disser Antrag auf fie ausüben will, zu unterwerfen, und ich glaube an diejenigen Herren, denen ernstlich daran gelegen ist,das; das große patriotische nationa!e Werk, welches am 1, Januar 1900 die deutsche Reckytseinbeit ins Leben führen soll, in der That dkr deutschen Nation nicht länger vorenthalten werde, die dringende Bitte
richten zu dürfen, diesen Antrag abzulehnen. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Wellftein (Zentr.): Die Anträge find in der Kommission eingehend behandelt und schließlich abgelehnt worden; fie würden an die Stelle der eventuellen BöSWiÜigkekt des Nicbjers die BHSwiUig- keit der Parteien seyen. Im allgemeinen geht die Praxis dahin, aUe diejenigen Persoy-en als des Deutschen mächtig zu betrachten, welche die Volksschule besucht_und gedient haben. Darin liegt aber doch nixbt eine genügende Sxcherbeit, daß der Betreffende auch in allen in glichen Rechtsfragen sich im Deutschen richtig ausdrücken kann.
Gericht zu perbaudeln.
Meine Herren, 16) halte es nicht für außgeschloffen, daß dis Ver-“
Die Kenntniß 77“ “"When Umgangssprache reicht nicht aus, um vor “
Justiz-Minister S ck 611 fte dt :
Meine Herren! Nur ein Wort zur tbaisächlichen Richtigstellung,
Der Herr Vorredner hat die Behauptung aufgestellt, es [ej eine Verfügung dahin erlaffsn worden, daß die Kenntniß der deutschen Sprache bei dcn Polen angenommen werdkn solle, wenn fie deutsche Schulen besucbf oder bei deutschen Truppentbeilen gedient hätten. Meine .Herren, eine Verfügung dieses Inhalts existiert nicht und hat nicht existiert, Es ist selbstvarständlich vonommen auSgkfchlossen, daß man irgend einem Richter mechanische Vorschriften geben könnke, unter welche: Voraussesungen er die Kenntnis; der deutschen Sprache anzunehmen
Präsidenten erlassén ist -- ich bedauere, sia nicht jux Hand zu haben, und wäre sonst gern bereit, Ihnen den Wort_laut Minu-
theilen «, hat nur darauf aufmerksam gemacht, daß „(;ck den in seinem Bezirke gemachten Wahrnehmungen, obglejch die Wirkung der deutschen Schule und des Dienstes b;
deutschen Truppentbeilen fick; doch mehr und mehr geltend marke.
müffe, die FäÜe der Ableugnungen der Kenntniß der deutschen Spraéßx
in auffälliger Weise zunehmen; dLShakb wurden die Richter exsuchs, dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Von einer Anweisung, insbesonderc von einer solchen mechanisÖen Anweisung, ist nicht die
Rede. Man kann solche Anweisungen überlaupt an Récbter nicht er-
tbeilen; kein Richtc'r würde fie acceptkerkn.
Meine Herren, ich glaube auch nicht, den Vorwurf Verdiknt zu Haben, daß ich politische Gesichtspunkte bier ins Feld geführt hätte, die nicht zur Sache gehörten. Was ich sagte, lag im Rahmen dessen, was zur Begründung meiner Auffassung geboten war, und Wenn die Erde davon war, das; eine Ablehnung dieses Antragss zur Folge haben werde, das; politische Leidenschaften auch in bis Gerichtsballen eia- dringen, so glaube ich, daß mit viel größerem RLM das Umgeksbrta gesagf werden kann, daß nämlich die Annahme dieses Antrages solehe Folgsn zeitigen wird. (Sebx richXig! ckckck.)
Ab . Haase (Soz.) weist darauf hin, daß für die Aufnahme von Te jamenten die Vorschriften im Bürgerlichen Gkseßbuä) enthalten seien welche 'etzt beantragt würden. Die vom Justij-Minister an- gefüßcien Fc": e seien nicht beweisend, denn da bänen die Leuxe unter dem Zwangs der Strafe gehandelt. Da die Beibeüigien Die Kosten der Zuziebung eines Dolmetschers bezahlen müßien, so forms man kaum annehmen, daß ste lediglich der Demonstraüon wegen ihre Kenntnis; des Deukschen verleugnen würden. _
Kommi ar des Bundeßratbs, Geheimer Ober-Negtetungs-Ratb Or. Stru mann: Bei Verkügungen von Todes wegen ist gewöhn- lich Gefahr im Verzuge; deshalb kann der Richter nicht pxüsen, ob der Verfügende der deutschen Sprache mächtig ist; außerdem treten die Testamenke elfi in Kraft, wenn dem VerfügeUden der Mund zur Deklaration desselben verschlossen M. Bei Testamenten kann auch nicht leicht eine volitisäye Demonstration in Sc€ne geseßt nmden.
*Der erste Antxa der Sozialdemokrawn wird gegen die Stimmen der Soz1a_demokraten, der freismnigen VolkSpariei, der Polen und einiger ZentrumL-Mitglieder abgelehnt; der eventuelle Antrgg dagegen wird gegen die Stimmen der h_ciden konservgtwen Gruppen, der Nntionalliberalcn, der frei- smnigcn Vkremtgung und dsr deutschsozialen Reformpartei angenommen. '
Darauf mtrp der Rest des Geseßcs angenommen,
Es folgt dre zwwte, Bcrathuyg des Geseßentwurfs, be- treffend Postdampfsch1ffsverbxndungcn mit über- seeischen Ländern. . _ .
Nack) § 1 soll dre Beihilfe nm 1 500000 “FH crh-KX
werdew auxer Vorausseßung einer vierzehntägigen Verbindung mit O1T:Asten und China. AbakGraf zu Inn- und Knyphausen (d. Ions): Angesichts der Ausvchnung der Deutschen Macht in China ist eine Verbindung dorthin notßwendig. England und Frankreich zahlen viel höhere Baibilfen, als die Vorlage verlangt. Wir haben einen erheblichen Vortheil davon, weil die Fahrten nach Ost-Afien v-xrdoppext Werden; der Export und Import kann also ebenfaüs verdoppxlf wezden; die SeemannsÖaft wird ebenfakls in doppsllem Maße ersotdxrltch. Die Bkißilfe ist sehr gering gegenüber den großen Außgaben, dte der Nord- deutsche Lloyd machen muß für Vcrmebrung semes Materials 2T. Es müssen abwechselnd die SÖiffe von Hamburg und von Brémen gefaHren werden. Die NeiÖHpost muß unsutgeltlixb gefahren werden; für die Marineoffiziere und Bsamten, Wklä)? die Schiffe bexmßen. sind ermäßigte Frachten vorgesehen. Die Subveniion wird emer Unter- nehmung gkzablt, die bsi _uns aUen 'm däm R-uß steht, eine der allerdeutscbesten zu sein. Bremen bat Keks beim Verkebe mit den Auslande das deutsche Jnkereße in den Vordcrqrund gefüllt; Aüerdinß batten die Vertrsjcr de? dc-utschen Landwirtbsckoast gewün1cht, daß dl: Refolukion Eine andere Faffung erhalte, damit nicht dien: Dampfer dem Jmpoxt vvn Attikkln dienen, die dsr dkutschev Landwirtbsekafk Konkurrenz machen. Daß Has Fleisch daxunker nic!» aufgeführt rst, kann sine Beunruhigvng nicht wehr berVNrufsn, da wir uns überxeugt [ckab2x1, *Das; “cer Tranxpoxt von Fleisch auf dissen Dampfern nicbt gu! möglich kein wird. Die Spezkalwünsche, wclche Mitglieder aus Bayxrn haben, Entziebsn fich meiner Beurjößilung. Ich kann daher nur bitten, die Beschlüssk der K_ommisfi-on zu aenabmégen. _
Aba. Frese (fr. Vgg.) mtr ebenfaüs für die Befcölqssk dkk KommUfion ein; die subventionierlen Dampfer böten größere Leistungen als die sußvuntionikrten Dampfer andkrer Skaaten. DerHClUVWWUA sei die ngclmäßigkékt dss Verkehrs, die (1112111 gestufte, MIME?“ schäftschchsch1üffe zu machcn. Dazu kornme jejzk die größere Schnelligkeit der Fahrt, die ohne Subvention auf so großen Strecken nicbt aufrecht erhaxtsn wßrden könnk. Cr (Rednsr) glaub?, der Hoffnung Auddxuck gkben zu kömxexa, daß dyrch Annahme dieser Vorlage diy. deutsch? Ji)- dustri? in die Lage verjkßt wkrden würde, fiegrsich 'die Konkurrinx m Ost-Yfien aufzunehmen. -
Abg. Molken'oubr (Soz.) erklärt, daß die Soxialdemoktaseu gegsn die Vorlage stimmen wüyden, wait damit ein Wxttbewerb des einen Konkurrexxteu gkgkn den andern künstlich unterstüßt würde.
Abg. Jebxen (nl,) erklärt, er sch1i€f§e Ücb den Ausführung?" des Abg. Frese an. Für ihn sei das Enksckpeidende, daß im § 4 dj? Bestimmung getroffen ssi, wonach die Dampfer awachselnd von Bxemen und Hamburg außlaufcn sollten. _ Redner erklärt auch sein Stavel- stäUdnif; mit den [7931 der Kommijston vorgeschlagenen Refoxuiwnen.
Abg. 1)r. Hasxe (nl,): Die Vorla4e hat nicht nur eme wirth- schaftlichk, sondsrn auch eine nationale Bedeutung. Wir konnen
mit denen wir Verträgx absckyließsn w:)Üen, Gesellschaftsn- von solcher roßen Bedeutung und Lkistnttgöfäbigkät, die ihr Materia! Saft ausschließlich aus dk!!! Jnlande beziehen. Unsere Damp!“ bringen nicht nur keutscbe Jndufirieprodukte ins Aus! sondern sind selbst die_ stolxesten dxutschen Produkte. Arnim hat bei der ersten Le1ung darauf hmgewéesen, daß der Nord-
Intereffenten babsn sich darüber beschwert und zxxr Aufklärun? M Mittheilung erhalten, das; von seit-kn ciner betbetligxen _ewglich Firma die Verwendung der englischen Sprache vxxtragSMJßlg JU!“ gemacht sek. Eine englische oder französische Gese111chast bali? eum solchen Vertrag, der ihr die Verwendung z, B. der deutschen Sprache vorschriebe, niema!9 abgeschlossen. „Darauf wird um 51/ Uhr die weitere Berathung bis Jrettag _2 Uhr; verta t außerdem zweite Berathsung der orlgge uber dre Entf ädigung unschuldtg Verurthetltxr und Marme-Etat).
habe oder nicht. Die Verfügung, die von einem Ober-Landeßgerjcdjs- „
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stolz darauf sein, daß es in Deuschland Gesellschaften giebt, wie die,
deuxsche Lloyd fich vielfach der englischen Sprache bediene, Cinis? *
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