_verschiffeu_ w&den, unter- liegt keinem Zweifel, ob aber dieje Verschzffungeu den Ex- porteurs großen Nußen bringe_n tyerden, nt sehr Die Belebung des legitimen Geschafts ist noch zu unbxdeutmd, xzm den bisherigen Charakter des Geldmarxtes wesentlich zu be_em- flusseu; da ferner auch die Bör1en_1pekulattox1 fich„mehr auf Awacke- lung früherer Cngxgcmeuts beschrankte, bleib? die Abunpanz unge- scbwäcbt. Wenn dennoch die Dtsxonxoraten tm Laufe. dteser Woche jewülig etwas angezogen haben, _10 tft als Ursache dieser Vekä'nde- rung die größere Vorficbt zu bezeichnen, Welche S_ettens_ des qultals sowohl béi 081110808 als bei Plaßwechselu geubt wrrd. Dle Be-
Berlin, den 17. September.
Die 111. Versammlung des deutsche_n Vereixts für öffentliche Gesundheitsvflege in Munchen htelt am 14. September ihre ZWeite Sitzung. An SxeÜe des erkrankten ersten Präfidenten übernahm der erste Bürgermeilter 1)r. Erhardt den Vorsitz. ])r, Henner (Barmen) setzte sein abgebrochnes Referat fort, und beswrach die Trichinxnkrankheit und di? Mtttel zu deren Verhütung. Redner betonte, daß die Zunahme des Vexkebrs, namen?- lick) seit Einführung der Eisenbahn, zur Verbxeitxmg dxesxr Krankhezt vixl beigetragen habe. In Nordamerika se1_dte Terenkrankhett am häufigsten. Referent empfahl folgends Saßezux Begutachxung: Dns erfolgreichste Mittel zur Verhü'tung der Trtchtnenkrankhertgst die obligatorisch eingeführte mikroskopische Untersychung der Schwetne. 21111 wichtige Hülfsmittel sind zu erachten:_ a, Belehrung, daß felbst bei bestehender Trichinetxfcbmx dgs Schwqmefixtsä) stets „gut gexocht und gebraten werden muß, da[; dre Schweme mcht mrt Flet1chabfa11en gefüttert werden dürfen, und daß_dte Ratten aus den _S_chtveme- stäÜen ferngehalten werkxn Znuffen; 1); Verbot tur Ab- decker und Fleischer, chw-nne _zu zu(htc'u; 0, namhafte Belohnungen für das Auffixtdetx etyes trtchmösep Schwemes. Die allgemeine Trichinenscbau ijt emzufuhren, sobfalk: m _emexn Orte trichinöje Schrveine Vorkommen. Zur Koytxole_ hieruher 1011 m allen
emein1chaft1ichen Schlacbtbäusern regelmaßtg em bestxmmter Prozent- Laß der geschlachteten Schweine mikr0skop1sch untermebttzoerden; ferner ist die Trichinose unter die Krankhetxen ayfzunehmen, fur xveche An- zeigepflicht besteht, Die aus Amertkg 1mp0rttrteu Schatten und Spcckseiten erfordern sämthick) die mtquskoytsche Untermchung. _Jn der über diese Süße slch ennpinnenden Dtskmfion beantragte zunachst 1)r. Was serfuhr (Straßburg) statt der beiden ersten Safoolgende Fassung anzunehmen: „Als zweckryäßigste Mitxel zur Yemutyng der Trichinenkrankbeif empfiehlk sicb eme bessere Fursorge fue Ernahrung, Stallung und Reinwaltung der SchxvemeJ _Llntragsteßer _geh1_von der Ansicht aus, daß eine obligatori1che Einfuhrung mxkxo1kovx1cher Untersuchung der Schweine - abgesehen von deren _Kostspxeng- keit - absolut undurchführbar sei, daß aber dle _Hauzox- ursache der Trichinose die mangelhafte Pfleaß d_er Schweme _N- ])r. Gobbin (Görlitz) exklärte,'daß hi_e_r dre Einfuhrung der ohltga- torischen Fleischbeschau, bezw. tntkrosk0x11che Uytersuchung, das etyztge und beste Korrektivmittel biete, und tellte emen btexauf bezkzglxchen Antrag. Ueber dieses Thema sprachen nocl) 1)r. Robl (Munchen), Staudy (Posen), ])r. Sendter1Magdehyrg), Dr.Sachs (Halber- stadt), Hoffmeister (Remscheid). Schitcßltch erfolgte_ Abstxmmung über die angeführten Thesen kes Referenten, welche sammtltch unt überwiegcnder Mehrheit angenommen wurden. Am Schlusse ward dem Hrn. Referenten für seinen Bericht durch den Vorfißenden unter allze- meinem BeifaU der Dank der Versammlung. außgxsprochxn. _ .
Hierauf erstattete Hr. ObetJBürgermetster (Hobbm (Gorlxß) Bericht über den weiteren Gegenstand der Tagxßordnynß, namltch über öffentliche Schlachtbäuser _und_ dre Einfuhrung dxs allgemeinen Schlachtzwanges, www der_ ob„ltgator1- schen Fleischßbescvau mit besonderer _ Beruckfichngung der Entschädigungsvflicht der Gemcinde gegenuber dex: Schlachtern. Refere:-t erklärte, daß vom Standpunkt der Gesttndheth-, der Nab- rungs- und der Verkehröpolizei die Errichtung ö entltcher Schlacht- bäuser dringend geboten sei; auch vom volkstrtl) chafxlxchen Gesichts- puukte fei dieselbe nur zu empfehlen, da wemger Fletsck) zu„Gr1_1nde gehe und alles eine bessere Verwendung finde. Nach ausfubxltckver AuSeinanderfeßung wurden folgende Süße der Versammlung zur Be- schlußfassung vorgelegt: _ _ ' _
Der deutsche Verein für öffentltche Gemndhertspslege Wolle be- schließen: bei dem Reichskanzler-Amt guf Grund Art. 4 der_deutschen Reichöverfaffuna zu beantragen, daß tm Wege der Retebßgeftßgebuyg verordnet werde: 1) In allen Gemeinden über_1_0,600 Einwohner xst Seitens der Gemeinde ein öffentliches aUSskhlleßllck) zu benußeukxeö Schlachthaus zu errichten, demnächst 2) in dxmselben dxr allgememe Schlachtzwang einzuführen 3) Eine _Entschadigyngßpftrcht der Ge- meinde den Privatsébläcbfern gegenuber, uzte solche noch 111 dem §. 7 des preußischen Geseßes vom 18.. Marz 1868 zungassen wurde, ist verworfen. 4) 8. Nach Et'nrtchtung emes offent- lichen Schlachthauies und des damit 11 verbmdeudxn thlachtqungs ist die betreffende Gemeinde zur Einfüßruug der obligatonschen Fleisch- be1chau zu verpflichten. b. Leßtere bat sicb auch auf das von aus- wärts eingeführte frisch Neschlachtete Fleisch zu erstrecken. 5) Sobald Gemeinden unter 10,000 Einwohnern fich vorstehenden Bestimmungen unterwerfen und von denselben Gebrauch „maan, haben sie Anspruch auf die Vortheile derselben, 6) Dur eme rdnung dieser Motive im Wege der ReichSgesevgebung im inne dex T_hesxu zu 1-4 soll die Sanitätspolizei über die NahrungSmittel tm ubrrgen ntcbt prä- judizirt werden. , ' . .
An der hierüber folgenden Diskussion betherltgten sich die HH. Keller (Duiöburg), 1)r, Helbig (DreSden), Lent (Cöln), Cleß (Stuttgart), Biermann (Bielefeld), die sich theils für, thetlsgegen die Entschädigungspflicbt der Gemeinde aussprachen, Schlteßlich Wurden sämmtliche Säße nach Antrag des Referenten nahezu ein- stimmig angenommen, (Halbftündige Pause.)
Nach einer halbstündigen Pause wird die Beratbung der Gegen- stände der Tageöordnung fortgeseßt und wird zunächst folgender An- trag der Herren 19. Pettenkofer und Genossen en 5100 angenommen:
.Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundbeitépfiege erklärt die Emanixung eines Leichenschau-Geseßes für dringend nothwendig und halt die von der Kommisfion zur Vorbereitung einer Reichs-Medizi- ualfjatistik entworfene Skizze eines Leicbeuschau-Gese es den aklseiti- gen Wünschen entsprechend: §. 1. Eine Leiche darf _e t dann bestattet werden, nachdem eme Leichenscbau ia Gemäßheit dieses Geseßes statt- gefunden hat. §. 2, Jede Gemeinde hat die erforderliche Unzahl von_ Persoxten, welche die Leichenschau vorzunehmen haben , unt Zustrmmun des zuständigen Medizinalbeamten anzustellen und zu, verp ichten. §. 3. Jeder Tokzeöfall ist thunlichst bald nach emgetretenem Tode, jedenfalls im Laufe des Ta- ges, oder wenn der Todesfall bei Nacht emgetreten ift, am folgenden Morgen dem Leichemchauer zu melden. §, 4, Der Leichensthauer hat durch Prüfung an Ort und Stelle sich von dem wirklich erfolßten Tode zu überzeugen und, sofern mehr der Verdacht einer gewaltsamen Todesart vorliegt, über den Todesfall einen Leichmbeftattungs-Scheiu nach dem vorgeschriebenen _Schxma auszustellen. Das Schema für den Leicheubeftattungs- Schein tft von der Ortsbebörde festzustellen, muß aber miudefienö folgende Angaben enthalten: 1) Sterbeort 2) Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, 3) Geburtsjahr und Tag, 4) Familienstand, 5) Beruf„ 6) _Tag_ und Stunde des erfolgten Todks- 7) Todeöursacbe, 8) ob diese antikes) beglaubigt, 9) Ort, an dem die Leicheuschau vorgenommen, „10) Namen des Lei enschauers.
. 5. Hat der Verstorbene iu ärztlicher Bxhaudlung ge fanden, so at der betreffende Arzt die Todesursache m den LetchenbeÜattungs- ch'ein einxxtra en; andernfalls hat der Letchenscbauer nach Er ndigung et den nge örigm des Verstorbenen oder andern glaybwürdigen ?ersonen die T5de6ursache eiuzuschreiben. §. 6. Der Lerchenschauer at deu Leicheubestattungsscheiu in 2 Exemplaren auszustellen und
verfahren. §. 7. «augebühren bleibt
treide, Baumwoüe, Petroleum 2c
damit nach näherer Anordnung der Behörde Wegen Jestftelluyg des Tarixs für die Leichen jeder BundeSre imm die Be“'1immung überlaffen.
Hierauf olgt erathung über die hygienischen Anfor- derungen _au Ixeubauten, zunächst in neuen Quattrereu größerer Stadte, uber welches Thema Referent Dr. Var-
fraglicb. *
wegunaen des Agios im dieswöcheutlicheu Geldmarkt wurden hauptsächlich durch die mehr oder minder große Knappheit des flottanteu Materials bedingt. Nachdem,die starken Contanten- Verschiffuugeu während der Monate Jam und Juli den Metalx- vorratl) des Landes bedeutend reduzirt batten, mußten sicb dze Transferiruugen von Gold nach San Francisco, vxelcbe durch im dortigen BanksuSpenfioum uötbig wurden, sofort fuhlbar machen. Das Agio eröffnete am vergangenen Sonnabend zu 131 und avanctrte bis Mitte der Woche auf 142. Erst als später Gold fich etwas minder knapp zeigte, auch berubtgendere Nachncbten aus San Fran- ciöco eintrafen und die Kündigung von Liv. Sterl. 13,000,000 Fünf-
rentrapp-Jrankfurt und Korreferent Burkli - Ziegler- Zürich ein- gehend berichten. Es sind im Ganzen 32 „Thesen von denen folgende besonders erwähnenswertl) find: 1) Um dre notHWendigkn byglenischxn Anforderungen an neue Stadttheile und neue Wohnungen rechtzeitm und voÜstäudig zur Geltung zu bringen, erscheint es nothwendig. daß in den verschiedenen mit Entwerfung, Begutachtung, Geneh- migung und Ueberwachung von Stadtbebauungsplanen und Eiazekgebäuden bstrauten Gremien sich neben Verwaltungsbeamten und Bautechnikcrn ein stimmberechtigter Arzt befinde. - 2) Zur Er- füllung der hygienischen Anforderun en an die Wohnungen in neuen Stadttheilen ist die frühzeitige AufteÜung eines Bebauungöplanes er- forderlich. Bei dieser Projektirung ist neben der-Feststellung der Grundzüge aÜer Verkehrsmittel (Straßen, Lokomoxtv- und Pferde- babnen, Kanäle) vor Allem der Gesichtspunkt festzuhalten, daß durch Zahl, Breite, Richtung und Höhenlage der Straßen un_d Pläße dem hinreichenden Zutxitt von Luft und L„ich1„ sowre einer vollständigen Entwässerung und Wasserversorgung mogl1chst Vor- schub geleistet werde. Bei FeststeUung des Bebauungßphnes ist, wenn man in diestr Hinsicht freie Hand hat, Rückficbt auf d1e_Bodxn- beschaffenbeit und in Betreff der Richtung der Straßen auf die geetg- neten Weltgeaenden Rückficht zu nehmen; am meisten empfehlen fixh Südost-Nordwest-Straßen uud Nordoft-Südwest-Straßen. Fur Westost-Straßen ist im AÜgemeinen eine größere Breite erforderlich als für Nordsüd-Straßen. 6) Zur Erfülluna dxffelben Zweckes empfiehlt es sich, einzelne Bezirke oder Straßen vorzusehen, in welchen die offene Bebauung mit beiderseitégem Fußstetg (von mindestens je 3 Metern) oder Vorgärten (von mindestens 3,5 M.) oder beides vereint, als die Regel in Ausficht genommen werde. - 7) Von Voraberein ist der game zu, bebaueyde Stgdt- theil gleichzeitig mit der Ziehung der Straßenlimen izt femxr zukunf- tigen Nivellirung festzustellen mit besonderer Bexucküchügyng auf Schutz gegen Ueverscbwemmung, auf möglichst germge Stetaungen und zweckmäßigste Entwässemngöanlage (Dränirung und Entfernung des Schmußwasserö), chtere wiederum mit Beachtung x_nöglwhst er- leichterten Anschlusses der Grundstücke. - 9) Eine reichltche Waffxr- versorgung des in Aussicht genommenen Baubezirks, nJo mögltck) durch eine Quellwassnleifung, ist erforderlich. Prtvatbrunnen sind möglichst wenig in Ausficht zu nehmen. - 10) Für alle einzelnen Bauten ist die Genehmigung der Plane einzuholen, welche auf Grund einer vorgängigen qufung, ob in den vorgelegten Plänen neben den Begriff der,Soliditat und Feuerfickyerveit erlassenen Vorschriften auch den hygtenijschexn Ge- nüge geleistet ist, ertheilt wird. Die Geneßmigung 1ft_ fur alle Bauten sowohl des Staates und der Gemeinde wie der Prwateuxr- forderlich. -- 12) Der Boden des einzelnen Grundstückes ist emcr sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen, Ist der Untergrund fqmpfig oder sonst der Gesundheit nicht entsprechend, so ist derselbe, wwett nöthig, auszubeben und durch einen reinen trocknen Grund, Sand, zu erseßcu. Im Allgemeinen wird es sich empfehlen, vor der Be- bauung die Vegetationsschicht des _Bodens abzuheben. -- 15) Cm regelrechtes Schwemmsiel-Sy1tem erfüllt die Aufgabe rasche- ster, vollständigster und gesundheitsqemäßester Entfexnung jeden Verbrauchßwaffers am besten. Wo die mcnschltchen Exkxe- mente diesen Sielen nicht gleichfaas übkrwieseu werden, _find Em- richtungen zu treffen, welche sowohl jede Aufspeicherung der)e_lbet_t als auch jede Verunreinigung des Bodens und der Luft auöxchlreßen. In _dieser Beziehung ist vor_zugSweise die Aufsteuung haufig zu tvecb1elnder Tonnen, für größere Gärten auch das Erdklosei' zu empfehlen. Alle Gruben aber, auchxgut gemauerte und cementgrte, find zu verwerfen. - 20) Die zu Wohnungen bestimmten Gebäude oder Gebäudetheilc müssen im Ganzen und in ihre_n emzelnen Wohnräumen so angelegt, verxheilt, wie auch m solchem Material außgeführt werden, da); fie hinlänglich Luft und Licht Haben, trocken und der Gemudbeit nicbt nachtbeiliZ find. Dar- nach ist Wohn- und Schlafzimmern mög_1ichst eiue sudlich_e Lage zu geben, während für Treppen, Küche, Eßzimmer, Waschraume„_Ab- tritte eine nördliche Lage zu reserviren ist. - 26) Jedes Wohngebaude son unterkeÜert sein. Wo aus besonderxn Gründen (Bodenbexchaffen- beit) dies nicbt der Fall ist, sol] Wenigstens auf dcm_ganzen Erd- boden eine Konkretiagx auSgebreitet werden und von dieser de: Höl- zerne Fußboden durch eine Luftschichte von mindestens 0,30 M. Höhe getrennt sein. - 28) Dachwohnungen oder einzelne heizbare Lokale im Dachraume find nur in Gebävden von nicht mehr als 4 Stqckwerken (einschließlich des Erdgeschosseö) und nur unter folgenden Bedmguugen zuljsfig: Sämmtliche Räume der Dachwohnurzgen pürch nur im ersten Dachraume, nicht über den Kehlgebälken emgertcbtet werden, - sie müssen von masswen oder doch auSgemauerten Fach- und Riegelwerk- wäßxen umschlossen sein, -- eine lichte Höbx von mindestens 2,5 Meter und zwar mindestens für die Hälfte der Flache jeder einzelnen Räum- lichkeit haben, - durch YM“ hinreichenden Zutritt von Luft und Licht erhalten. - 32) . tallungen und Futterkammern find in Seitengebäude zu verweisen. Wenn . Wohnungen sich über ihnen befinden, müssen sie g1zt ventrlirbax _sein. Schweineställe find aus dem Beretch der stadtixchen Wohnungen überhaupt zu verbannen._
An der Spezialdiskusfion betbeiltgen sich außer den beiden Re- ferenten die Herren v. Winter-Dauzig, Vr. Rotb-Dreöden, Vr. Wal- lichs-Altona, Prof. Baumeister-Karlörpbe. V1". Kuby-Auéburg, Golß- Berlin, Veitmeyer-Berlin u. A. Dre erste Halfte die er 32 Tbesep, von denen die hauptsächlichsteu mitgethetlt find, gelangten noch 1,11 einzelner Verathung zur Diskussion und wurden Thefis 1-17 nut einigen redaktionellen Abänderungen angenommen.
Heute feiert das Domgymnasium in Magdeburg sein zwetbuudertjäbriges Jubiläum.
Am 12. d. M. begann ixx Floxenz die Michel-Angelo- F e ier, Es war ein schöner Tag ; 1edex Etsenbahnzug brachte neue Gäste ; die Menge auf den Straßen und Plaßen :yar sehr groß. AÜeZenster sind mit ahnen oder Teppichen geschmuckt; yorn Palazzo exchio webt die ationalfahne; auf dem hiftorischen Huxel von S. Mimato, wo Michel-Angelo die Befesti ua;?swerke leitete, das alte Banner der Republik von lorenz. Um 284 hr Nachmittags setzten sich von ver- schiedenen Pan ten der Stadt 12 Mufikcorps in Bewegung, um die verschiedenen Repräsentanten und Gesellschaften yach dem gemeinsamen Sammelpunkt, den Loggien Vasaris, quf der Prazza Signoria, zu ge- leiten; gleichzeitig vereinigten sich dze Vertreter der Universitäten, der Akademien, der wissenschaft'ltchen Institute, des Heeres, der Obrigkeiten, der Diplomatie, der Regierung, der ge- setzgebenden Körper in den sogenannten Zimmern Leos, wo sie vom räfekten der rovinz, dem Sindaco der Stadt, von aUen bürgerlxchen und militarischen Obrtgke_1ten, den Ministern Spa- venta und Fmali, den Deputirteu Scialo1a und Piroli, Vicepräsl- denten des Senats und des Parlaments. und zahlreicher Damen empfangen wurden. Dann begaben alle nach dem großen Hof. Unter den Uffizien ordnete sich indessen der Zug, Um 31/4 Ußr verkündete ein Kanonenschlag das Zeichen zum Aufbruch. Der gro e FestÉug jekte sich vom Hauptthor des Palastes della Signora nach der ia dei Gondi zu in BeWe uns. Das 20. Jnfanterie-Regiment eröffnete denselben; dann folgten verschiedxne Vereine mit ihren Fah- nen, diesen die wJsenschaftlichen und Kunstmstitute, die Vertreter in- upd ausländischer eitungen, dann unter Vortritt von vier Munizipab dtenery in Gala alle Vertreter der auswärtiaen Länder, Offiziere der verschtedeneu Waffengattungen, die Akademiker der Crusca und end-
Zwanziger (darunter ca. Liv. Sterl. 6,000,000 registrirte Bonds, Welche größtentheils diesseits gebaltezt werden) dem Markte einen Zufluss von Gold in Aussicht stellte. 1chlug das Agio eiue weichende ichtung ein. Mit 13? hatte das Agio gestern den niedrigsten Punkt der Woche erreicht; die starken Offerten für das Regierungs-Gold sowie das Anziehen der Wschselcourse riefen einen abermaligeu Avanz bis 141 hervor, zu welchem Course das Aaio beute schloß. Verkehrs-Auskalten. Trieft,_ 16. September. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Castor' tft heute Nachmittag 6 Uhr mit der ostindischen Ueber- tandvost aus Alexandrien hier eingetroffen.
lich die Fahne dcs florentinischen Munisziums inmnten dcr Civici Pomvieri und deren Offiziere. Hinter der Fahne folgte der Sindaco Ubaldino Peruzzi. Ihm zur Rechten General Dezza in Galauniform als Vertreter des Königs von Italien, und ihm zur Linkcn der junge freiwilZige Soldat Hektor Buonarotti, rer leßte Sprößling aus der Familre, die der Welt den unsterblichets Michelangelo geschenkt hat„ Darauf folgte das Komité für die Michelangelo-Feier, die Minister Finali und Spaventa, eine Menge fsorentinischer Bürger; eine Kompagnie Soldaten 1631!) den Zug, dsr inmitten einer sehr großen Volksmcnge nach der Via Niche1-Angelo-Buonaroiti sich bewegte. Jm Michel-Angelo-Haus wurde die Bronzebüste des aroßen Künstlers feierlichst enthüuf; der berühmt? Dichter Aleardo Aleardi hielt die Festzede, die mit stürmischem Beifau des ganzen Volkes aufgenommen war 8.
Darauf begab fick) der Zug nach Santa Croce zum Besuch des Mickycl Angelo-Grabes. Neben dem Grab erhob sich eine kleine, schöne Säule aus schwarzem Marmor, umschlungen von langen Eichen- Aeften und Eichenblättern, geschmückt mit verfilberten Zweigm, die von cinom filkcrncn Band zusammengchaltcn wurden, auf Dem die Namen der Akademien und Institute Deutschlands geschrieben waren, dis das Gcskßenk dargeboten batten. Auf dem Marmorpiedestal des Michel Angelo-Grabes lag ein Lorbeerkranz. Darunter befand fich folgende Inschrift:
„Zur 400jäHrigen Jubc1feier von Michel-Angelo Buonarotti in den Tagen vom 10. bis 15. September zu Florenz sendet diese Lorbecren die deutsche Künstlergesellsckzast von Stutt- gart, Stuttgart, den 5. Sept. 1875. Der Prästkent C. Kurs, Rector und Professor der polytechnischen Schule.“
Der Graf Fabvroni, Ccnservator von Santa Croce, hielt eine kurze Rede, in der er die Uebertragung Miche] Angelo's aus de," Kirche St. Apostoli von Rom im Jahre 1564 erwähnte.
Prof, Flörke, Sekretär der Kunstakademie in Wsimar, über- reichte emen großen filbernen Kranz. Prof. v. Lützow hielt dar- auf folgende Rede, deren Applaus nur die Ehrwürdigkeit des Ortes Verhinderte:
Das freie deutsche Hochstift für Wissenschaft, Kunst und 0119e- meine Bildung hat von vielen berühmten Akademien, akademi1chen Geseufcbaftcn, sowie von Künstlern und Kunstliebhabern, von allen seinen Mitgliedern und Lehrem den ehrenvollen Auftrag erhalten, im Namen aller Deutschen dem italienischen Volk zur vierten Jubelfeier Michel Angelos seine herzlichsten Glückwünsche darzubringen. Gleich- zeitig übersendet es diesen Kranz und diesen Gratulationsbrief an den Sindacus und an das Munizipium der Stadt Flmenz:
„Vom nebelhaften Norden brachen vor mehr als tausend Jahren über die mit Schnee bedeckten Alpen germanische Horden; nach Licht begierig und neidisch um den schönen Himmel Italiens, Verbeerung dringend, vernichteten sie fich selbst, ohne dem Vaterland das Heil zu bringen, dessen es bedurfte. Aber das verwüstete Italien, das in seinem Edelmuth Böses mit Gutem vergalt, ließ in ihr Vaterland Yas Lacht des Glaubens, der Wissenschaft, der Ka ste dringen; und x_mxbr es gab, desto reicher wurde es. Und als ein neuer Geistes- ruhlrng fich zeigte_ und MichelAngelo seine vorzüglichen Werke schuf, wie man 1eit Phidias nichts Besseres gesehen hxtte, -- da sproß der Same des Schönen nicht für Italien, sondern_ für die ganze Welt. Euer Buonarotti wurde auch für dje deut1che Kunst vom Himmel gesandt. Von innigster Dankbarkeit fur ihn durchdrungen, haben wir heute beschlossen, seinem Bildnis; einen Ebrcnplaß in dem Geburtshause Goethe's, dem heiligen Hause der Degtschen, anzuweifen. Möchten doch die Völker sorglos die Geistes1chäße genießen können, die in Folge von Mittheilung immer xnehr zunehmen; möchten sie brüderlich die Hand fick) reichen können m gkmeinsamer Verehrung ihrer großen Meister und Vcrbildcr! Das wünschen _wir von ganzem Herzen, indem wir Euch von jenseits der Alpen grüßen mit dem Ruf: Cin Vivat dem Andenken Michel-Angelos! Es lebe die Stadt Florenz, es lebe das italienische Volk!
„Gegeben zu Frankfurt a. M„ am 126. Geburtstage Göthe's 1875.
Gez. G. G. Otto Vogler, Senkenberg.“
Demnächst wurde der Gruß der WienerKünstler gelesen, welchen Comm. Peruzzi mit einer Rede beantwortete. Um 5 Uhr verließen die Repräsentanten den Tempel, und der Zug setzte fich uach dem Viale dei colli in Bewegung.
Ein Zufal! haf es so gefügt, daß, während in Italien zur 400jährigen Geburtsfeier Michel-Angelo's großartige Feste gefeiert werden, an der Hamburger Kunsthalle die Statue „Andreas Schlüters“ aufgesteat wurde, den man den deutschen Michel Angelo genannt hat. Der in Hamburg 1662 geb. Schlüter war unstreitig der mächtigste Künstlergenius seiner Zeik, als Architekt wie als Bild- hauer gleich bedeutend und bewundernSwerlk); sein Reiterstandbiid des großen Kurfürsten und sein Entwurf zum Königlichen Schlosse ge-
hören zu den mächtigsten und großartigsten künstlerischen Schöpfungen ,
jener Epoche. Die Statue Schlüters ist ein Geschenk des Hrn. G. v. Koch, Welcher dieselbe dem Bildhauer Hrn. Engelbert Peiffer in Besteklung gegeben hat. Ihre Aufstellung bat die Statue über dem Westlichen Eingang in der Ni1che des rechtsstitigen Ri)alito gefunden. Die linksseitige Nische ist zur Aufnahme einer Statue Schinkels be- stimmt.
Theater.
Das Wallner-Tbeater bat die beabsichtigte Aufführung des Moserschen Luftfpiels .Der Veilchenfresser“ noch bis Aus- gang nächster Woche hinauögeschohen, da die Vorstellungen des Schweißerschen Schwankes, ,Großstadtisch“ von Tag zu Tag eine stärkere Anziehungskraft bekuudxn. Seit langer Zeit hatte fich keine Novität des Wallanbeaters e_mes f'o vollständigen und audauerudxn Erfolges zu erfreuen wie „Großstädttfch“. Die lustigen Situationen und dxe drollige Charakteristik der Hauptpersonen erregen stets die Heiterkeit des zahlreichen Publikums und bringen den Darstellern leh- baftesten Beifall. Aus diesem Grunde und aus Rücksicht auf dze überaus günstigen Kassenresultate _wird „Großftädtisch" noch bis nächste Woche das Repertoir behemcheu. _
- Jm WolterSdorff-Tbeatexbegann gestern das Gastspiel der Wiener Kinder-Theatex-Ee]ellschaft. Die Wahl des übrigens recht ut aufgeführten Stuckes „Das Weibyachtöglöckcheu“ dürfte jedoch as eine glückliche nicht u bezeichtzen sem, da dasselbx, am hetligen Abend resp. in der Cbri nacht spzelend„ mehr fur dre Weihnachtszeit geeignet ist. Die Kräfte der xugendltchen „Künstler md theilweise sehr anerkennenSwexthe uud kargxe dxxz zahlreich er- chieneue Publikum, unter welchem msbesoudere d1e_Kmdenmlt stark vertreten war, nicht mit seinem Beifall, I:) den nachsten _Tagen soll das Repertoir übrigens, wie wir erfahren, em audxres Stuck bringen, dem dann ein noch größerer Erfolg mcht fehlen way. - Der Nach- mittagövorsteslung der Kinder-Theatergeseüßbaft _wtrd am Sonntqg Abend die erste Aufführung der,ueu emstudtrten Posse: „Dre Bummler von Berlin“ von Wezrauä) und Kalisch folgen. Als „Finger“ debütirt darin der Komiker Hr. Max, dem ein guter künstlerischer Ruf vorausseht.
Nedaeteur: F. Prehn. Verlag der Expedition (Kessel).
Drei Beilagen (ainsch1ieß1ich Börsen-Beilage).
Berlin: Druck W. Einer
Erste Beilag- ck01 Reickzs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1875,
R "Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Aazekger, Das Central-Hml-deUregiftn und da- postblaü nimmt an: die Inseraten-Cxpeditlon
de:! Beutsrhen Reühs-Inzeigets und König!“; Preußistheu Staats-queigers: Berlin, 8. 77. Wilhelm-Sttaße Nr. 82. a
1. Rookbriofo umi Uutarsaskavßs-Zaobsu.
2. ZubUTIt-xbésaon, 3113017010, sorbänggou u. org .
3. 70rk5110,70ryaobblnxou, Submissiousu 01:0.
4. 70r1003ug, zworbjßation, ZWIÜÜMJ n, s. !, 101 össvüjaksn kayjorsu.
Éteékbriefe und Unterfuchungö-Sacheu.)
7174] [ Der im Dienste de_r Gebrüder DÜVel bixrselbst als Commis und Rei1ender biSber beschäfttqt ge- wesene August Grotebruue hiersxlbst ist der Unter- schlagung für seine Dienstherren emsehobeuer GelHer zum Theile geständig, zu einem (_mderen Thetle in hohem Grade verdächtig, am Mtttwock), den 8. d. M., von hier abgereist und hat seitdem von s1ch nichts vernehmen lassen. Auf den_Antrag der Be- schädigten ist daher seine steckbrisfliche Verfolgung erkannt und Werden hiermit alle Polizeibehörden zer- sucht, den hier folgend stgnalisirten Flüchtigen, rm Falle er betroffen würde, zu arretiren uud hierher gefänglich einzujeuden. Sigualemeut.
Alley: p. p. 35 Jahre.
Größe: mittlexe Maunögröße.
Statur: unterstßt.
Gefickotsfarbe: blaß.
Gesikhrsform: rund und voll.
Haare: dunkelbraun.
Stirne: breit.
Au, eu: grau.
RaJe: gewöhnlich.
Mund: breit.
Bart: dunkelbraun, Backxnbart. „ _ '
Kinn: rund und voll, mit einer Vertiefung m
demselben, Gefundheitézustaud: im Allgemeinen _gut. Besondxre Kennzeichen: das rechte Bein tft ver-
kurzt. Lage im Jürsteuthume Lippe, den 14. September 1875. Das Stadtgericht.
önbbaskationen, Aufgebote, Vor- !ngm n. dergl.
[7120] Nothwendiqcr Verkauf.
Das zum Nachlass dZs RixtergutsßestHLrs OScar v. Kosäewki gsl)örige im Kretse Lublmrß gelegene
Rittergut Ponnschuu
sou, auf Antrag der BenefiziabErbin, im Wege der notthdiaen Subhanation
am 13. November 1875. Vormittags 9 Uhr, vor dem Subbastations - Richter, Kreisrickyter 1)r. Jaeckel, im TerminSzimmer 111., verkauft werden.
Zu dem Rittergute gehören 1152 Hektar 57 Nr 60 Qu.-Meter der Grundsteuer unterliegende Lände- reien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nacb eincm Reinxrtragc von 3315 „jk. 45 H, bei der Gebäude. steuer nach einem NußungöMrthe von 2118 .“! ver- anlagt.
Der Auszug aus dcr Stkuexrolle, rxsp. aus dem Flurbuckoe, beglaubigte Abschrift des Grundbucbblat- tes, etwaige Abscbäßungen und andere das Grand- stück betreffende Nachweisungen können in uns_crem Bureau 11. während der Amtsstunden eingejehen werden.
Alle Diejenigxn, Welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirkxamkeit gegen Deitte der Ciytragupg | in das Grundbuch bedürfendc, aber mcbt em- getragene Realrechte gelxetzd zu machen haben, werden hiermit auf efordert, 5121elben zur Vcrmeidxmg der Präklufion ?pätestens un Versteigerungstcrmme aa- zumelden. _ _
Das Urtheil über Erthetlung des Zu1chlages Wird am 16. November 1875, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtögebäude, TerminSzimmcr 111, von dem Subhastations-Richter verkündet werden.
Lublinih, den 5. September 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.
[7131] Nothwendiger Verkauf.
Die zum Nachlasse des Rittergutsbefißers Oskar von KcScielskZ gebörigxn, im Grundbuche der Ritter- Jüter Lublimtzer Krenes Bl. 31 zusammengeschrie-
enen
Ritter üter Glinitz und Sorowski
mit Bogda a, sollen a11f_Antrag der Benefizial-Erbin im Wege der nothwendtgen Subhastation
am 13. November 1875„ Vormittags 11 Uhr. vor dem SnbhastaxtonMchter, KreiSricbter 1)r. Jaeckel, im Terminxztmmer 111. verkauft werden.
Zu diesen Rittergutern gehören 3217 Hektar 0,5 Nr 90 Quadratmeter der Gruydsteuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bet der Grundsteuer nach einem Reinertrage'von 7819 „76 2 H, bei der Ge. bäudesteuer .nacb etnem Nußungöwerthc von 1722 „76 veranla t.
Der uSzug aus der Steuerrolle, resp. aus dem Flurbuche, beglaubigte Abschrift des Grundbucbblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisuugen, können in unserem Baßeau 11. während der Amtsstunden eingesehen wer eu. “
Alle DiWnigen, welche Eigeutbum oder ander- weite, zur irkfamkett _ge en Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedur ende, aber nicht eingetra-
eue Realrecbte geltend zu machen haben, werden
iermit aufgefordert, „dieselben zur Vermeidung der Prkädklusiou spätestens tm Versteigerungstermin anzu- me en.
Das Urtbeil über Ertbeilu- des Zufch1a es wird am 16. November 1875, omittago kl Uhr,
in unserem Gerichtßgekc'zude, Terminözimmer 111., von dem Subhastattonönchter werkütdet Werden.
Lublinitz, den 5. September 1875.
Köni iches Krengericht. Der ubhastationßricbter. [7261] Ediktalladung.
Dex Ackermann Frieprick Furcht zu Bischhausen hat dem Gerichte angezeigt, daß. er wegen eine?- ihm aus dkr Landes-Kredtt-Anstalt m Hannover zu be- wiüigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be- zirke des unterzeichneten Amtögexickyts belegenen Gruudbesiß zu bestellen beabsichtige.
Namentlich son verpfändet werden: der Ackerhof, Haus Nr. 43 zu Bischbausen nebst den dazu ge- hörigen, in dem Vertheilungöregister dieser Ortschaft unter der 1110. a. (L„ HauS-Nr. 43, Nr. 39, 83, 211, 212, 218, 219 und 340 mit 105 Morgen 48,2 Qu.-Ruthen nähe; beschriebenen Grundstücken, sowie nebst qllen sousttgeu Zubehörangen an Gebäuden, Berschttgungen 2c. 2c.
Nachdem der Provokant als verfügungöfäkyiger
Elgenthumer des zu Verpfandenden Grundbesitzes 11ch : am 25“ Mai 1816, welcher im Jahre 1857 Von
J Txesfin nachoAmerika auSgeWandert ist, seitdem aber ;- kcme Nachrtcht von fick) gegeben und ein Vermögen
12.21ugust 1846 alle Diejenigen, welche an dieÖVM etwa 240.74 zurückgelassen hat, sowie dessen
aUhier vorläufig außgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf dre §§, 25 und 26 der Verordnung vom 18, Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom
bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben,
thekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reaüasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts-An- sprüchen oder anderenVerhafiungxn'und Belastungen bestehen, bierdnrch vorgeladen, 1olche Ansprüche in dem dazu auf Mittwoch den 17. November'1875, Morgens 10 Uhr, angeseßten Termme anzumelden. _
Durch die Nichtanmeldung geßt der Ampruck; nicbt überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Kredit-Ansjalt zu besteüendeu Hypojhek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wknn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugßrecht der der Landes-Kredit - Anstalt zu bestellenden Hypothek nicbt eingc-räumt werden sokl.
Von der A5m0ldungspfiicht sind nur Diejenigen befreit, dknen über ihre Ansprüche von der Direktton der Hannoverschen Landes-Kredit-Anstalt Certifikate ausgestellk woxden.
Die bekannten Gläubiger Werden durch Zufsrti- gung von Abschriftkn diefer Ediktallarungen be- )ondsrs bsnacbrichtigt,
Der Ausschlußbescheid sol] lsdiglicb mittelst An-
schlag an die Gerichtstafel bckannt gemacht Wsrden. ?
Reinhausen, den 8. September 1875, Königlichés Amtögericht 11.
W. v. Goebcn.
[7262] Ediktalladuug. __
Der Ackermann Heinrich Furcht zu Bqckßzausen hat dem Gerichte angezeigt, da); er wegen eines ihm aus der Landes-Creditanstalt in Hannover zu be- wiÜigenden Darlebns Hypothek mit seinem im Be- zirks des unterzeichneten Amtherichts belegenen Grundbesxß zu bestellen beabsichtige.
Namentlikb soll vexpfändct werden der Kothhof Haus-Nr. 27 zu Bi1chbausen nebst den dazu gez- hörigen, in dem VertbeilungSregister dieser Ortschaft untcr [„ittr. z. ä. Haus-Nr. 27, Nr. 29, 98, 107, 151, 179 und 375 mit 46 Morgen 41,9 Qu.-Rutben näbex beschriebenen Grundstücken, sowie nebst anen sonsttgen „Zubehörangeu an Gebäuden, Berechtigun- gen xc. :c.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Etgenthümer des zu verpfändenden Grundbefißcs fich aUkyter vorläufi; ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welcbe an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche ir- gend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthumörechten, in hypothekariycben und sonst bevorzugten Forde- ruygen, in Rcallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Letbzucbts-Ansprüchen, oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorseladen, solche Ansprüche in dem dazu
Mittwoch, den 17. November 1875, Morgens 10 Uhr, angeseßfen Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son- dem nur tm Verhältnisse zu der der Landes-Credit- anstalt zu besteuendeu Hypothek verloren.
„Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbekständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Credttanftalt zu bestellenden Hypothek nicht eiugeräumt Werden sou.
Von der L_lnmeldungsfrift smd nur Diejenigen be- frett, denen aber ihre Ansprache von der Direktion der Hannoverschen Landes-Creditanftalt Certifikate aqustellt worden.
_ te bekzmuten Gläubiger werden durch Zustellung dFlseZ tEdiktalladuug in Abschrift besonders ver- a a e.
Dßr Auößblußbescbeid wird mtr mittelst Anschlags an dte Genchtßtafel bekannt gemacht.
Reinhausey, dez: 8. September 1875.
Konigltches Amtögericht. 11. W. v. Goeben.
[4681] De eutliche Bekanntmachung.
Der B rgetmeißer Carl Elias Geoég
Oeffentlichee Anzeiger
5. UÜWWSUQ Mablisssmsnta, kabrikok uz Swasbuäsl.
6. “701-8011106020 Zoiauakmaobuugou.
7. biksrarjsobo 411281261.
8. 'kbsaksr-Mikon. 1a 1101! 13511505-
9. kWUou-Uaobriobßeu, 150in0.
. Inserate nehmen an: die autorifitte Annonceu-Cxpedüio: von Rudolf Mosse kn Bcrlin, Breslau, Chmuüh, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle :. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stukkgart, Wien, Zürich und deren Aßeujeu, sowie ale übrignt größeren Anumcen-Bnreans.-
, Christian Voigt aus Schildan, aufdessen Todes-
erklärun angetragen ist, lTotvi-e deffcn etwaigeunbe- kanntxn rbeu uud Erbne mer Werden aufgefordert Lick) mxxrhalb neun Monaten, späkestens aber in em an
den 26. April 1876, Vormittags 11 U r,
g'erichts- Z lub oder persönlick) zu melden, widrigenfaüs der [vorgenannte 2c. Voigt für todt erklärt, un_d sein :Nachlaß den nächsten bekannten Erben unt den
an hiesiFier Gerichtsftel]: vor dem Herrn eis- atl) Kühnas anberaumten Termine schrift-
Folgkn der §§. 834 509. 11. 18 AÜgcmeinen Land- rechts zuerkannt oder ande_rnfalls der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Elben angenommen Werden wird. Torgau, den 12. Juni 1875. Königliches Kreißgericbt. 1. Abtheilung.
[1793] kroelanm. Dcr verschollene Carl Friedrickj Wilhelm
mögen diese in, Eigenthums- oder Ober-Eigentbumsrechten, in hypo- “
Breudemiihl, Sohn des frübcrcn Bauern, spätem Altfitzers Friedrich Vrendemübl, geboren zu Tresfin
:; unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufgefor- Z dert, vor oder in dem 1 am 22. Dezemher er.. Vormittags 11.) Uhr, ,v_0r dem KrejMerjchts-Nath Heck an biefiger Ge- ZnchZJstYÜe anjtehsnden Termine sich schriftlich oder ? Yer1ou1xch zu melden, widrigenfakls der Vcrfchollene _ elbst fur todt erklärt und sein Vermögen den näch- „Z ste'n Erben mit den Folgen der §§. 834 folg. Th. 11. ' Tit. 18 Allg. Landreckots zuerkannt werden wird. Greifenberg in Pommern, den 11, März 1875. Königliches Krengericht. 1. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen :e.
[6859] Domäncn-Verpachtung. Die im Kreise Königsberg N.-M. belegen:
" „ Domune Selchow, Welche an Fläche 253,132 Hsktare, darunter 243,904 Hektare Acker, enthält, soll auf 18 Jahr?, von Jo- hannis 1876 bis dahin 1894, im Wege des öffent- lichen Meistgebots anderweit verpachtet werden.
Hierzu ist ein Termin auf
Montag, den 18. Oktober er., frü 11 Uhr, im Regierungögebäuds, Wilbeltnswlaß r. 19 hier- selbsté vor dem Regierungs-Rath “Schaake anbe- raum .
Das Miyimym des jährlich Pacbtzinses ist auf 9600 ckck se]tge1eht und zur Uebernakyxue dcr Pach- tung ei,n depombles Vermögen von 66,000 „kt; er- forderlich, uber dessen Befiß fick) die Pachtbewerber vor dem Termin auszuweisen haben.
Die Verpachtungs-Bedingungen. von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertbeilen, können in _unserer Domänen-Registratur und bei dem jeßigen PacHtkr, Hrn. Ober-Amtmann Schöppenthau zu Selchow, eingesehen werden.
Die Befichtigung der Doxnäne nach vorheriger Meldung bet demselben ist aestattet.
Frankfurt a. D., den 26. August 1875.
Köyiglithe Regierung, Abtheilung fur direkte Steuern, Domänen und Forsten. Bünger.
[6871] Bxkanutmachun .
Dex dem Domamen-Fiskus gehocige, bei S-“nffen- kerg nn Kreise Calau in der Feldmark Hörliß be- legen:, zur Karpfenzucht eingerichtete und bisher be- nutzte sogenannte Skyro-Teilh, im Flächeninhalt von 117,03? Hektaren 1011 nebst Zubehör öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Hierzu ist ein Termin
auf Freiin , den 15. Oktober er., Vormit-
tags 10 hr, auf dem Rathhause zu
Senftenberg vor_ dem Regierungs-Ratb Fischer anberaumt. Das germgste Kaufgeld beträgt 13,040 „46. Die Zahlung des Kaufgeldes erfolgt mit ei-em Viertbeile vor der Uebexgabe, mit dem zWeiten Viertheile binnen Jah- resfrtst und mit der letzten Hälfte binnen 3 Jahren nach der'Uebergabe. Ueber seine Zahlungsfähigkeit hat fich 1eder Bieter im Termin vor der Zulassung zum Gebote auSzuweisen, 0116) der Meistbietende auf Erfoxderp „den chaten Theil feines Gebotes bam: oder m mlandis en öffentlichen Papieren nach dem Courswerthe ,als Kaution zu deponiren. Die Ver- außerunngedmgungen und Regeln der Lizitation, von welchen Mr auf Verlangen gegen Kovialien Ab-
[7260]
Unier Bezuana me auf unsere Be
Nagvebm'g, den 1 . September 1875.
Der Auffichtsrath.
1T eubauek.
scbrifk ertbeile_n, können in unserer Domainm : Re- gistratur hiernlbst eingesehen Werdey. Frankfurt a. O., den 26. August 1875. Kvyigliche Regierung, Abtheilung far direkte Steuern, Tomaiueu und Forsten. Bünger.
Pferde-Auktion. Sounaben_d, den 25. d. Mts„ Vormittags von 9 Uhr ab, ern in Perleberg vor dem früher Burgstben Gasthofe circa 40 aus. rangirte Dienstpferde öffentlich meistbietend gegen sofortige Baarzablung vexkauft Werden.
C.-Q. Templin, den 13. Septembkr 1875.] Königl. 2. Braudeub. Ulanen-Regimeut Q.11.
Pferde-Auktion. Am Montag, den 20. Sep- tember er., Vormittags von 9 Uhr ab, findet auf dem Paradeplaß iu Schwedt ((./O. der Ver- kauf von circa 60 ausrangirtsn Königlichen Dienst- pferden, meistbietezjd un_d gegen nur in ReichSwäh- rung erfolgen dürfende )ofortige Zahlung statt,
1. Brandenburgisches Tragvuer-Regiment Nr. 2.
Zur Versteigerung von circa 521 Nm. Birken- kloben, 34 Nm. Birken-Spaltknüppel, 243 Nm, Erlenkloben, 45 Nm. Erlm-Spaltknüvpel, 25,373 Rm. Kiefernkloben 1. Klaffk, 4710 Rm. Kiefern- Spaltkuüppel 1. Klasse, 1581 Nm. Kicfsrnkloben 11. Klasse, 2568 Nm; Kiesern-Spaltknüppcl 11, Klasse, ausdem Holzhoxe zu Przechowo, wird bier- du_rch Termm anf_ den 28. Sepxember er., Vor- mxttags 11 Uhr, m dem Quaft'xchen Gasthaufe zu ?,)rzecbowo h_ei “Schweß anberaumt, Die w:fentlich- ten Verkauxöhedingungen smd folgende: 1) Die An- forderungöpreiw sind fcstcht aus: 5 „76 pro Rm. Birkenkloben, 3 .“ 60 „] pro Rm. BilkLn-Spalt- knüppsl, 4 :ck. Pro Rm. Crlenkloben, 3 .;z. xxx„ Rm. Eran-Spaltknüppel, 3 „14 60 J pr. Rm. Kiefern- kloben 1. Klasse, 3 .“. Pro Rm. Kiefern-Svalt- kuüppel 1. Klasse, 3 „;ck 20 „5 pro Rm. Kiefern- kloben 11, Klasse, 2 „45. 50 „3 pro Rm. Kiefern- Spaltknüppel 11. Klaffx. 2) Bei kleineren Holz- quantitäten bis e_inschlierzlich 130 Raummoter ist der ganze Steigerprets sofort an den im TertUine an- wesenden Kassenbeamtén zu erlcgen. 3) Bei größe- ren Holzquantitäten ist der vierte Theil dcs Kauf- preises 1sfort, dsr Restbetrag spätestens bis znm 31. Dezember“ 1875 bei der Königlichen .KréiIkaffe zu Schwe13 emzuzakylcn. Die wettcren Verkaufs- Vedingungen Werden im Termine bekannt gcn1acht.
Marienwerder, den 13. September 1875.
Der Lberforftmeister.
[“283] Bekanntmachung.
_Die Lieferung v0x1 56 Stück schmiekceisernen Gutemszu den K6_Uersenstcrn dsr nsuen Kassrne für pas Elisabeth-ngtment in der Köpnicksrstraßc soll tm WEY dxc Submüfion vsrdxzngen werden.
Dre edmgungen sind in un1erem Gcschäftölokale, Michaelskircbplaß 17, Offerten bis
_ xunz 22.'d. M., Vormittags 11 Uhr, da101bst emzurexcben.
Berlin, den 16. September 1875.
Garnisou-Verwaltuug.
[7214] Königlich Niederschlcfisch- Märkische Eisenbahn.
_Die für de_n Ncubqu eines Beamtenwobnhaufes uur Nehengebaude aus dem Bahnbofe zu Arnsdorf erfordcxltchen_ Arbeiten, einschkteßlick) der Lieferuuq von_ sammtl1chen Baumaterialjea (mit Ausschluß ?_er thgel: und Yruchsteine) wllcn im Wege der on'entlrcben Subumsion an einen geeigneten Unter- nehmer in Entreprjse vergeben Werden.
_ Die Kostenanschlage, Zelchnungen und Bedingungen lxegen „tm _Bureau der unterzeichneten Betriebs- Jnspektto'n 1m_ Bahnhofögebäude zu Breslau im Sekretaxtat Wahrend der Dienststunden Vormittags vo_n 8 bis ]2 un_d Nachmittags von ZbiS6 Uhr ur Etnfchx aus, konnen auch gegen Erstattung er Koptalten von dort bezogen werden.
Der Submisfionstermin ist auf
Montag, den 27. September 1875,
„ _ Vormittags 10 Uhr,
111 vorbezetchnetem Bureau anberaumt Worden, und
werden Unternehmungs'lustige eingeladen, ihre Offer-
ten versiegelt, portofret und unter der Aufschrift: „Submisfiousofferte für den Neubau eiuxzj Beamtenmhuhauseö mit Neben- Jebßkde auf dem Bahnhofe zn Arus- or
an die unterzeichnete Betriebsinspcktion einzureichen.
BreSlau, den 13. September 1875.
Königliche Betriebs-Iuspektion lll.
cinzußhen und versxcgelie
Verloofung, Amortisation, ZinSzahlaug u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Ma deburYe-r Privatbank.
. . nzztmachunz vom 16. Juni c. Bringen wir hiermit in Er- mrzxruno, daß die Einlieferung unserer sammtlithen auf Thalerwährnug lautenden Noten spatestens m 81. ve-ember cl. .]. bei unserer Kasse erfol en muß, widrigenfalls alle Ansprü e an die Bank aus diesen aanernfenen Noten erlöschen und ehtere mithin alSdam: werthlas |Z.
Magdeburger Privatbank,
Die Direktion.
I. V.: Uumbert.