1937 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Sep 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reikhs- und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 29. Septembex 1937. 'S. 2.

_ c:) die bisherige Fachuntergruppe Metallmöbel

und Matratzen, die in eine Fachgruppe um- gewandelt wird; (1) die bisherige Fachuntcrgruppe Aluminium- waren, Metallfolien, Tuben und Ka pseln , die in eine Fachgruppe umgewandelt wird und die Bezeichnung Aluminiu m- ivaren-undMetallfolien-Jndustrie erhält; 9) die bisherige Fachuntergruppe SpielWaren- und Christbaumschmuckindustrie, die in eine Fachgruppe umgewandelt wird; 1) die bisherige Fachuntergruppe Sporta rtikel- und Turngeräteindustrie, die in eine Fachgruppe Uingejvandelt wird; I) die bisherige Fachuntergruppe Schmu ck- Warenindustrie, die in eine Fachgruppe umgeWandelt Wird; 11) die bisherige Fachuntergruppe Musikinstru- Mentenindustrie, die in eine Fachgruppe

_ umgeWandelt wird.

4. Ich ermächtige die Leiter der drei Wirtschaftsgruppen, mit Zustimmung des Leiters der Reichsgruppe In- dustrie innerhalb ihrer Wirtschaftsgruppe das Fach- gebiet abiveichend von Ziffer 1 bis 3 aufzuteilen, Fachgruppen, Fachuntergruppen und Fachabteilungen

usamm-enzulegrn, soweit erforderlich Fachgruppen und Fachuntergruppen zu bilden und zu bestimmen, Welche Fachgruppen und Fachuntergruppen selbständig sind. Die Ermächtigung ist bis zum 1. April 1938 befristet. __Sohxtit von ihr Gebrauch gemacht wird, ist mir zu er: en.

5. ,Ich erkenne die zu Ziffer 1 bis 3 genannten Wirt-

schaftsgruppen als alleinige Vertretungen ihrer Wirt- schaftszWeige an. Es Werden ihnen alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Per- sonen), die auf deren Fachgebieten selbständig tätig sind oder eine solche Tätigkeit beginnen, angeschlossen. Die Anordnungen iiber die Anerkennung der zu den Hauptgruppen 1, 11, 11/ bis 1/11 gehörenden Wirt- !chaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie bleiben un- berührt. Die Erlasse und Entscheidungen über die Abgrenzung der bisherigen Wirtschaftsgruppe Eisen-, Blech- und Mctallivarenindustrie zu anderen Wirt- schaftsgruppcn sind sinngemäß auf die Abgrenzung zu den unter Ziffer1 bis 3 genanntsn Wirtschafts- gruppen anzuivenden. Die__ zu Ziffer 1 bis 3 genannten W-irtschaftsgruppen gehoren zur Hauptgruppe 111 der Reichsgruppe Indu- strie. Sie bilden zur Bearbeitung von Rohstoffragen eine Arbeitsgemeinschaft. Die näheren Bcstiinimingcn, auch über dcrrn Dauer, trifft der Leiter der Haupt- gruppe 111.

7. ,Ich beauftrage den Leiter der Hauptgruppe 111, die zur Durchführung der Anordnung nötigen Maßnahmen zu tr*effen,_insbcsondere Aniveisungen an die zu 1 ge- nannte _Wtrtschaftsgruppe iiber die ihrem beschränkten Fiichgebiet entsprechenden personellen und fachlichen Emschrankungen, ferner AnWeisungen iiber die Ab- gabe von Mitgliederbeständen von bisherigen Gliede- rungen (m_neue Gliederungen zu geben. Ich ermäch- _tige drn Leiter der Hauptgruppe 111 zu bestimmen, daß m_ Jallen__mehrfacher Mitgliedschaft die Mitglieds- beitrage fur die beteiligten Wirtschaftsgruppcn der Hauptgruppe 111 von der Betreuungsgruppe in einer Summe eingezogen und auf die Wirtschaftsgruppen verteilt Werden.

_ Hierüber ist mir zu berichten.

8. Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1937 in Kraft. Bis ZUM 1. April 1938 bleibt die Mitgliedschaft bei der Zu" Ziff. 1 grnannten Wirtschaftsgruppc nach drren ruherer _Zustandigkeit erhalten. Eine Beitragspflicht besteht bis zu diesem Zeitpunkt nur gegeniiber dieser Wirtschaftsgruppc. Sie seht den bis zum 1. April 1938 gemeinsanien Haushaltsplan und einheitlichc Beiträge nach Anhorung der Leiter der zu 2 und 3 genannten Wirtschaftsgruppcn mit Zustimmung des Leiters der Hauptgrupbe 111 und der Reichsgruppc Jndnstrie fLst YY-d verteilt das Beitragsaufkommon auf die drei

“"?“fbsiisgruphen nach Maßgabe des Haushalts- ." 5 zr Wirtschaftsgruppen, Die zu Ziffer 1 ge-

; rtfchaftsgrupbe [egt.dem Leiter der Haupt- “. ;;: :;_- Rechnung über die VerWaltung des Ver- mogens bis ziim 1. April 1938. Die zu Ziff. 2 und 3 genamiten Wirtschaftsgruppen sind verpflichtet und berechtigt, die am 1, April 1938 vorhandenen Schul- den und Guthaben der zu Ziff, 1 genannten Wirt- schaftsgruppe, soibeit sie aus der Zeit vor dem 1. Ok- tober 1937 herruhren, nach einem vom Leiter der Hauptgruppe 111 fesizufehendén Schlüssel zu über- nehmen. Ich ermachtige drn Leiter der Haupt- gruppe 111, hiervon abweichende Bcstimmungrn zu treffen, ivenn die Vermögenslage der beteiligten Grup- pen es erfordert.

Berlin, den 24 September 1937. Der Reichsw-irtschaftsminister. K. V.: Dr. Posse.

“*Bera-iurmachung des Brennrechts, der Uebernahmepreise

und des Monopolaus lei s ür das Betriebsjahr 1937/38. 9 ck '

__1. Das Jahresbrennrecht fiir das Betriebsjahr 1937/38 betraÉt 90 H„undertteile des re elmäßigen Brennrechts. s betragt dagegen 100 Zundertfcile des regelmäßigen Brennrechts

&) betBrennereigenqsscnschaften, die auf bäuerlicher Grund- lage aufgebaut smd. Als solche lsmd Genossenschafts- brxniiereien anzusehen, deren Antei e in einer Höhe von mindestens 51 v._H. m bäuerlicher Hand liegen; als bauxrlich im Sinne dieser Bekanntmachung gilt ein

BMZ bis" zu 500 preuß. Morgen;

b) bei efeluftungs- und Melaffebrennereicn;

0) bei Obstbrennereien.

11. Für deri vom 1. Oktober 1937 ab hergestellten Branntivein beträgt

„über die RegelunZ) fiir Branntwe n

1. der Grundpreis _ a) für Brennereien mit einem regelmäßigen Brenn- recht bis zu 600 11], mit Ausnahme der Hefe- liiftungs- und Melassebrennéréien für die ersten 50 Hdti. des Jahresbrennrechts 52,- RM, fiir die Weiteren 50 Hdtt. dcs Jahresbrennrechts 40,- RM; - b) für Brennereien mit einem r gelmäßigen Brenn- recht iiber 600 111 und für Hefeliistungs- und Melassebrennereien 46,- RM;

für das Hektoliter Weingeist;

2. der Zuschlag zum Grundpreis

a) für den von Abfindungsbrennereien, Stoff- besihern oder Verschlußbrennereien mit einer Jahreserzeugung bis zu 4 111 W. hergestellten

ranntWein aus Kernobst . . ; '- 'o' s 7 ? 1047" RM Kernobsttrestern -. . . . : ,- .- . 104,- .“ 104,-

Weintrestern . Weinhefe . . . . : . fiir das Hektoliter Weingeist; Diese Zuschläge erhöhen sich bei den vorgenannten Brennereien, soWeit sie Abschnittsbrennereien 41 Brannthon .) sind, um je 24,- RM fiir die 5 111 W. überschreitende Menge 13) fiir BranntWein aus Brennereien mit einem regelmäßigen Brennrecht bis zu 400 111 und aus nicht als Kleinbrennereien betriebenen Brenne- reien, deren Erzeugung bis zu 10 111 als inner- halb des Brennrechts hergestellt gilt: 35 intnnthonG.) und War mit einem Brenn- re

biszu100b1. . . . | ] z 8,“ RM iiber 100 bis zu 200 111 .- . . 6,- 200 300 ' k k 47" 300 400 ' ' ' 2x“ fiir das Hektoliter Weingeist innerhalb der zWeiten 50 Hdtt, des Jahresbrennrechts 72

Abs. 2 BrannthonG.);

8. der Abzug vom Grundpreis a) fur Brayntwein aus Brennereien mit einem regelmäßigen Brennrecht über 1000-1400 0,10 RM 1400-1800 0,20 1800-2000 0,30 2000-2200 0,40 2200-2400 0,50 2400 111. .... . . 0,60 fiir das Hektoliter Weingeist 72 Abs, 2 BrannthoriG.) _ Von diesen Abzügen befreit sind die auf bäuer- licher Grundlage aufgebauten Genoffenscha-ftsbrenne- reien (vgl. 1 unter 51) daneben

b) ü__r0 YMintWein aus Hefelüftungsbrennereien o) für Branntivein aus Mekassebrennereien 4,- RM __ fiir das Hektoliter Weingeist. Fur Branntkvein, der aus verschiedenen Roh- Zoffen hergestellt ist, oder der aus einem- Gemisch von ranntWein aus verschiedenen Rohstoffen besteht, wird in der Regel nur der Ucbernahmepreis geWährt, der dem niedrigst bemessenen Stoff entspricht. 111. Für den vom 1. Oktober 1937 ab hergestellten, an die Monopolverwaltung abgelicferten Branntivein beträgt: 1. der Zuschlag zum Grundpreis a) für Brannthin in einer Durchschnittsstärke von wenigstens 93 Gedett. . . . . . ,- R “b) für Branntwein in einer Durchschnittsstärke von Wenigstens 94 Gedett. . . . . . 1,50 RM fiir das Hektoliter Weingeist. . Der Anspruch auf Gewährung des Zuschlages fiir Melasse- oder HefclüftungsbranntWLin ist nur dann begründet, Wenn der Brennereibesißcr durch Ueber- sendung von bei der Branntw-éinabnahnfe amtlich" ent- nommenen Proben, dercn Mindestmenge 500 ccm be- tragen muß, der RcichsmonopolverWaltung den Nach- Weis führt, daß der abgenommene Melasse- oder Hefe- lüftungsbranntWLin nicht mehr als 0,1 Gewichts- hundertteilc Aldehyd, nicht mehr als 2 mg an flüchtigen Basen (berechnet auf Methylamin) im Liter und Fuselöl nur in Spuren enthält. Die Entscheidung darüber, ob die an den Branntwein zu stellendrn An- forderungen erfiillt sind, steht lediglich der Reichs- monopolbcrivaltunq zu. Die Untersuchung der Proben findet nur beim Reichsmonopolamt statt, die Kosten hat der Brenncrribcsißer zu tragen. Werden Proben entnommen, so ist der Zuschlag bei der Berechnung des Uebernahmcgcldcs sogleich zu berücksichtigen. 2. der Abzug vom Gruwdpreis 3) fiir Brannthin aus Jahreserzeugung bis 4 111 schnittsstärke von unter 35) bis einschl. ZL Gew.-Hdtt. 3,- RM 3 2

_..-

a - .

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't" 1 ;

Brennereien mit einer W. bei einer Durch-

25 20 10T"

20 20," fiir BranntWein aus Brennereien mit einer Jahreserzeugung von über 4 11] bis einschl. 50 111 W. bei einer Durchschnittsstärke von

Unter Z0 bis einschl. ZW GeW-Hdtt. 3,- RM

_

0

25 20 10-"" 20 20-_' fiir Branntwein aus Brennereien mit einer Jahreserzeugung über 50 111 W. in einer Durch- schnittsstärke von unter _?0 bis einschl.

0 40 30 30 für das Hektoliter Weingeist, Die Durchschnittsstärke wird berechnet aus der Stärke der jeWeilig bei einer BranntWeinabnahme an die Monopolverwaltung abgelieferten Brannt-

50 Gew.-Hdtt. 3,- RLM 40

_-

- 10,- 20,“

den '.Abzügen zu 11,3 snd 11125 0,50 N

das “Hektoliter Weingeist. »“ M

Dieser Abzug entfällt, 'wenn der Zuschl0g , 111,1 in Rechnung gesteUt wird. Entsprechen Proben nach 111,1 nicht den Anforderungen, sos die bereits gewährten Zuschlagsbeträge nach 111,1" erstatten-und der Abzug von jeWeils 0,60 RM für ., Hektoliter Weingeist nachträglich anzusehen.

0) fur Branntivein, der in der Brennerei ZWecke der Erzielung eines besonders hochgradj.„ oder besonders aldehhd- und fuselölarm VranntWeins besonders ausgeschieden, „„ sammelt und abgeliefert Wird (meist V0r-„ Nachlauf), unbeschadet der Abzüge zu 11,3 111,23 (besonderer Abzug) 4,- RM fiir .. Hektoliter Weingeist, und, Wenn der Gehult Fuselöl 5 Hundertteile überschreitet, 30,- fur das Hektoliter Weingeist. Letzteres ist der F. Wenn durch die Untersuchung einer amtli.. Stelle festgestellt worden ist, daß bei der Priifu des BranntWeins nach § 171 Abs. 1 und 2 ., „Technischen Bestimmungen“ eine Schichte bildung eintritt. Auf den Zuschlag nach 111,1 . dieser BranntWein keinen Anspruch.

17. Für den vom 1. Oktober 1937 ab außerhalb .. Jahresbrennrechts hergestellten Vranntivein beträgt der '." zug vom Grundpreis '

3) fiir Branntivein aus Obstbrennereien . . 20 H.. b) fur BranntWein aus anderen Brennereien . 50 Hd des Grundpreises von 46,- RM.

_ 7. Fiir den vom 1. Oktober 1937 ab hergestellten Brunn Wem betragt _der Abzug vom Branntweinaufschlag nach §. des Gesetzes iiber das BranntWeinmonopol . . 18,40 R%

für das Hektoliter Weingeist.

171. 93er erhöhte Uebernahmepreis nach § 733 des i.. sehxs betragt fiir den von Abfindungsbrennereien oder Sto betßern hergesteüten Branntivein aus

Kernobst, Weinhefe oder Weintrestern . 350,- R5-

Kernobsttrestern . . . . . . . . . 280,_R'1

Kartoffeln oder Topinamburs . . . . 250,-R*1 für das Hektoliter Weingeist.

Dieser Urbernahmepreis wird nur gewährt, Wenn d 5«'FranntWeixt uber die nach der Abfindung festgesetzte Men. hinaus erzielt ist und die Mehrmenge nicht höher ist a 20 v,H. der Weingeistmenge, die nach der Abfindung fest gesetzt und abgeliefrrt Worden ist.

1711. 1. Der regelmäßige Monopolausgleich beträgt:

3) Wenn er von der Weingeistmenge zu berechne .ist, 354,- RM 152 BrannthonG.) für d- Hektolitcr Weingeist;

b) Wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist (§1' Abs.2 BrannthonG.)

1. bei Trinkbrunntwein und an- deren Weingeisthaltigen Erzeug- nissen. . . . ... . . „247,80 1“ 2..bei Arrak, Rum und Kognak . . 318,60 R 1' 3. bei anderem Branntwein . ,. . 442,50 Rl' fiir einen Doppelzentner; * 2. der _besondereermäßigte Mono olan lei "1521; “. m. § 92 Abs. 2 BrannthonGY): ,' Sg ck E ,

&) xvenn; _er von der Weingeistmenge zu berechne ist, 194,- RM 152 BrannwaonG.) für .. Hektoliter Weingeist; "

b) Wenn er von dem Geivichte zu berechnen is 135,80 RM 153 Abs.2 BranntWMonG.) einen Doppelzentner.

3. Ein allgemeiner ermäZzigter Monopolausgleich 15 i. V. m. § 92 Abs. 1 rannthonG.) Wird nicht er hoben (auch nicht für Alkoholkraftstoffe). *

Berlin, den 27. September 1937.

Reichsmonopolvcrwaltung fiir Branntwein. I. V.: Dr. Kaiser.

Anordnung Nr. 8

der Ueberwachungsstelle für Papier (Verwertung von gebrauchten Natron-Papiersäcken) vom 27. September 1937.

Aas Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesehbl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesehbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von UeberWachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) Wird mit der Zustimmung des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

§ 1.

(1) Als zugelassene Reinigungsanstalten im Sinne dicser Anordnun gelten die Reinigungsanstalten, die am 1. Juli 1937 im esihe einer maschinellen Anlage zum Reinigen von gebra-uchtrn Natron-Papiersäcken Waren. (2) Reinigungsanstalten, die die Voraussehungen des Ab- saß 1 nicht erfiillen, können von der UeberWack)ungsstelle für Papier auf Antrag zugelassen Werden. (3) Natron-Papiersäcke im Sinne dieser Anordnung sind Säcke, die aus Papier mit mindestens 40 % Natron- (Sulfat-) Zellstoffgehalt hergestellt sind und ein Flächenmaß von min- destens 2400 qcm haben.

' § 2.

_ (1) Ungereinigte, gebrauchte Natron-Papiersäcke, die nicht wieder gefiillt Werden, dürfen von Anfallstellen nur an den Altpapierhandel oder an zugelassene Reinigungsanstalten 1) ab egeben Werden. __ (2) ltpapierhändler diirfen ungereinigie Natron-Papier- sacke nur an zugelassene Reinigungsanstalten 1) liefern. (2?) „Zugelassene Reinigungsanstalten sind Verarbeiter von ltpapter im Sinite der Anordnung Nr, 4 der Ueber- wgchungsstelle fiir Paxier in der Fassung vom 30. Juli 1937- Die Vorschriften des 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 4 der ge- naxmten Anordnung finden jedoch auf die zugelassenen Retnigun sanstalten keine Anwendung. (4) oWeit eine Reinigungsanstalt mit einer Papier- (Paypen-) Fabrik verbunden ist, darf der Bezu von unge- reimgten, gebrauchten Natron-Papiersäcken an für diese

weinmen e. b) bei MelaZsc- und Hefel'üftungsbranntwein neben

Reinigungsanstalt nur im Rahmen einer von der Über-

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 29.*September 1937. S. 3.

lle iir Papier für die Papier- (PappM-)_ Fabrik ?,Yxlzngsste Yer Anordnung Nr. 4 erteilten Einkaufs- ? , . .cjvll'ilgung erfolgen. § & “oje Verivertung und Verarbeitung des durch die zuge- schn Reinigungsanstalten aus den gebrauchten Natron- Tapicrsäcken geWonnenen gereinigten __Altmaierials erfolgt „ck den von der UeberWachungsftelle fur Papier zu erlassen- . n näheren Vorschriften. § 4

(1) Jede Vernichtung gebrauchter Natron-Papiersäcke - , B. diirch Verbrennen - ist berboten._ _ " (2) Baustoffhändler haben in ihre Lieferungsbcdingungen .[1f'1mchmen, daß ihre Abnehmer die__ entleerten Natron- :„chrsäcke in trockenem Zustand zur Rucknahme gcgen Ent- .clt bereitzuhalten haben. _ __ _ _ “' (3) Wer Hoch- und Tiefbauten ausfuhri, ohne die m smtron-Papiersäcke verpackien Baustoffe von emem_Ba__ustoff- händlrr zu beziehen, hat die entleerten Natron-Papiersacke zu sammeln, trocken aufzubewahren und ohne besondere Auf- forderung an einen Altpapierhandler oder an eine zugelassene Reinigungsanstalt 1) gegen Entgelt abzugeben.

§ 5. Bestehende Lieferungsabschlüsse sind nur im Rahmen der Vorschriften dieser Anordnung von deren Inkrafttreten an

wirks0m. § ___

Tie Uebertvachungsstelle für Papier kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen.

§ 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung Werden nach den §§ 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. § 8.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft.

Berlin, den 27. September 1937. Der Reichsbeauftragte für Papier Dr. L o o s.

Anordnung Nr. 15

der Ueberwachungsstelle fiir Mineralöl (Beimischung von Kraftspiritus zn Kraftstoffen) vom 20. September 1937.

Auf Grund der Verordnung iiber den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeséßbkl S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsge 9131111 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ucbchachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preu . Staatsanz. Nr. 209 vom 7. Scpieinber 1934) wird mit Zutimmung des ReichsWirtschaftsmrmsters angeordnet: . § 1

(1 Benzine jeder Art und Gemische aus Veyzin und Bcnzo mit- einem. Venzolgehalt. bis zu 11) Gew.-_% du en als Kras toffe nur in den Verkehr gebrachtoder _tm Se hstver- bran verivandt Werden," wenn der fertige Kra“'tstoff 13 Gew.-% KraftßpiritW-enthält. Die_Zusammense_ ung der Kraftstoffe regelt ich nach de_n Vorschriften der Rei smono- polverwaltung für BranntWem. _

(2) Kraftstoffe mit mehr als 10 Gew.-%_und Weniger als 30 Gew.-% Benzol diirfen nur mit Gcnchmrgutig dcr Ucbcr- Wachun ssteile fiir Mineralöl hirestellt odrr m d_ei_1 Ver- kchr gehzracht Werden. Die Beimis ung von_Kraftspiritus zu derartigen Kraftstoffen bedarf außerdem eiiier Ausnahnic- genehmigung der ReichsmonopolverWaltung fur Branntwein. Anträge sind in doppelter Ausfertigung bei der Ueber- WUCHUUJZstLUL für Mineralöl einzureichen. __

(3) Kraftstoffe mit 30 Gew.-% Benzol oder mehr durfen nicht mit Kraftspiritus versetzt wcrden. _ '

(4) Von der in Absah 1 enthaltenen Verpflichtung aus- genommen ist die Abgabe von Benzin zur Verwendung als Flngkraftstoff, soWeit die Notwendigkxit dcr Bechndung alkoholfreier Kraftstoffe hierfür durch e_me Bescheinigung des Roichsluftfahrtministeriums odcr einer_1m Embernchmen m1t dcm Reichswirtschastsministsr zu bestimmenden Stelle nach- gewiesen wird. § ?

Tie UeberWachungsstelle für Mineralöl kann in begxon- ders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den _or- schriften dieser Anordnung zulassen. Die Ausnghmebewilli- giin kann an Bedingungen und Auflagen geknupft werden, sie ann bei Verstößen gegen die Bedingungen und Auflagen Widerrufen Werden. § 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnunq und gegen die gemäß § 2 festgesetzten Bedingungen und__2lufkagen Werden nach den §§ 10, 12-15 der Verordnung uber den Waren- Vcrkehr bestraft. § 4

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1937 in_ KMM. (bleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 11 Vom 28. April 19.37 (Deutscher Reichsanz. uud Preuß. Staatsanz. Nr. 96 vom 28. April 1937) außer Kraft.

Berlin, den 20. September 1937.

Der Reichsbeauftragte fiir Mineralöl. Raab

Bekanntmachung [(1) 401

der überwachuugsstelle fiir unedle Metalle vom 28. Sep- tember 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.

Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsan-zeiger

Nr. 171 vom 25. uli 1935) Werden für d_ie nachstehend auf- geführten Metall lassen anstelle der m den ekannt- Machungen Ul) 398 vom 20. September 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 218 vom 21. September 1937), 313 399 vom 22. September 1937 (Dechher RetchSanYetger Nr. 220 vom 23. September'1937) und 1) 400 vom 4. September 1937 (Deutscher ReichSanzei er Nr. 222 Vom 25. September

Blei, nicht legiert (Klasse 111 .4) . . . Hartblei (Antimonblci) (Klasse 111 Z) . .

Kupfer, nicht legiert (Klasse 17111 .4) . . :

Messinglegierungen (Klasse*1)( 11) . . . . Rotgußlegierungen (Kioske 1)( 8) . .- . -. Bronzclegierungen (Klass 1)( (I) . . : : Neusilberlegierungen (Klasse 1)( ])) . ; .-

Rohzink (Klasse )(1)( (ck) . . . .- . . .-

_ findet am

Blei (Klaffengruppe lll):

. RM 24,- bis 26,-

26,50 28,50

Kupfer (Klassengrnppe 7111):

RM 71,25 bis 73,75

Kupferlegierungen (Klassengruppe lx) :

RM 52,50 bis 55,- 72,- 74,50 101-_' 104,"

63,25 65,75

Zink (Klasseugruppe !(]K):

Feinzink (Klasse )(1)( .4) . . . . RM 27,75 bis 29,75

23,75 25,75

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver-

öffentlichung im Deutschen Reichsan-zeiger in Kraft.

Berlin, den 28. September 1937.

UberWachungsstelle fiir unedle MetalXe.

Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht. Ziehung der Ausrosungsreckzte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen.

Die öffentliche Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe- abkösungsschuld des Landes Thüringen fiir das Jahr 1937

Donnerstag, den 28, Oktober 1937, 10 Uhr vormittags, im Bibliothekzimmer des Thüringischen Finanzministsriums in Weimar (Zimmer Nr. 129) unter Kontrolle des Thuringi- schen Rechnungsamtes statt. Weimar, den 27. September 1937. Der Thüringische Finanzminister. J. A.: Dr. Sander.

Preußen.

Der bisher kommissarische Landrat, Regierungsrat H e ß , in Hünfeld ist endgültig zum Landrat ernannt Worden.

Der bisher stellv. Landrat, Regierungsrat Dr. B e h r, in Meschede ist endgültig zum Landrat ernannt Wordcn.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 38 des Reicksministerialblatts vom 25. Septexnber 1937 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin M40, Scharn-horststraße 4, zu beziehen. Jnhal_t „: ]. Konsulativejen: Ernennun en. *- 2. Modizinal- untd Vetermarkvesen: _Anordnung über die ildim mehrerer Senate beim AerzteYrichtshof. - 3. Ste-uer- und olhvesen: Verordnun-J ii-ber d1e_ erleg_u_ng des Finanzamts Sindelfingen (Amtsbezirk es Ober inan - rasidenten Württemberg inStuttgart). -- 4. Verkehrswe en: erord_ming iiber GrenZiiberfl-ugzonen an der de_utsch- chechosloiva-kischen Grenze. - . Vevsorgun sivesen: Verzeichnis der den Ver-

Staatsoper:

Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeare. Staatstheater - Kleines Haus: B u n b u r y. Komödie Von Oscar

10-11,20 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.:

11-12 Uhr im Museum für Deutxche Volkskunde:

sorgungsan-wärtern vorb ktenen Bea-mtenstelien: Für Schaum- burg-Lippe - Landesdienst _.

Anhaltende Steigerung der deutschen Benzolerzeugung.

50 Jahre Kokerei-Benzol.

Ter Wathsende den-tsche Treibstoffverbxauch erfordert, daß _die (fiir die qua'litati-vr Höhe der deutschen L_elchtkrafrstoße Wesentliche Venzolerzeugqu auf Die Dauer mit dieser Enrwi lung Schritt lä[t. Obir-r- [ heute schon 40 % alLer in_ O_eutschTand verbrauchten

ichttr-eibsto fe Benzol enthalten_- bei xxnzeliien, bein Bergbau n-ahestehenOen Vertrieb-so-rg-anisatronsn truxt dies fur mehr als 60 % der A'bsaßmengen zu _, wird fur die ukunft tri)? steYenTZen Verbrauchs allgemein sogar mit einem Anivachsen Die rs _nteiis auf 50 % unh mehr gerechnet. Seit dem Jahre 1933 ist Die fur die Benzolerzeugun'g grundlegende Kokserzengiiwg m einem Aix- stieg be-gr'rffen, der die Steigrrunq drr K_Uhlxniorderyna noch Weit iöbertrifft. Der Grund hierfur ist_ .die istanidi-xye Erhohung des Be- darfs der eisenschaffen-dew Jxvdustrie, bie allem mehr a]s 50 % der erzeugten Koksmeimgen aufnimmt. Diese__Bedarfs-steiger_ixng Wurde nicht nur herborgerufew durch die Vergroßerung- der Enenprqu-k- tion, sondern auch durch »die unehmezide Verhuttung deutsxher Eis-en- erze. Die Entwicklung nach ieser Richtung steht aber erst tn den An- fänrxen. Gefördert wiri) die szavartsentwicklunq des Koksxver- brauch iveiter durch den Bedarf der Benzingnlagen nach Lem Fischer-Ver Whren nnd die norm-aTe Bsdarfserhohung anderer «_n- dustrien. enn man die Förder- unh Erzeugungsmengen i_m Ruhrgebiet an Kohle, Koks unid Venzol_ des Jahres 1933 gleich 100 seist, ergibt sich für 1936 bei K-o-hle eme Kennziffer bon 138,2, bei Koks von 163,1 .uwd bei anzol 130101812 Aus h_en Zither- zahlen der Venzolqewinnunq se_tt 1933, dte_die der Kokverzeu-ginng woch Weit üébertreffen, ergöbt s1ch_ ivexter die Tatsachx, daß es der Benzolgewinnunq gelungen ist, vhre_Bmduwg an_ die Kokserz-eu- gung, die auch heute noch besteht, Weitg-ehewd_elastisc_h u gest-alten. Die Entwicklung der Koksöfew zu Großraumofen mit ohem Gas- überschuß und die Verfeinerung der Benzola-uSWaschun-g und -reini_a-una haben baku gekührt, daß auch der szentanisil des ausgebrachten Benzo s an den Koisoifxn-g-asen_ emen _AnFtieg cms- zuweisen hat, der sich noch Weiter erhohen wird. Die GWYtßihelt einer ausreichenden BenzolverßbUUU-g des deutschen Treihisioff- marktes iist damit auch “bei ste_igenixem Verbrauch und erhohtsm Benzolsbedarf auf absehbare Zeit gesichert. Das gilt um so mehr, als in [ester Leit auch die Benzohgowinnhnq der deutschen Gas- werke bon wachsensder Bedeutung wird. Wie auf der Jahrestagung des Gas- und Wasserfaches in Duss-eld-orf zum Artw'cuck _kam, haben sich die größeren deutschen Griswerke den Wirtsckxüftluhen Notwen-digksiten in dieser Richturqu nichr verschlossen. Ihre Ben- zolerzeugu sverfahren unterscheiden Ét _mcht Wesetitvzh von denen der kereien, und in eifrmer_ nhvrcklungSa-ribett ist (mz!) die Qu-wlitätsfraigze gelöst ivor-den. Bei steigender Gaserzewgnnq rst für die Zukuwft mit einer Wachsewden GaneKS-Benzolgewinnung zu rechnen.

Diese eststellungen gewinnen dadurch eine besondere Bedeu-

1937) festgesehten Kursprei die folgenden Kurspreise fest- geseht: *

tung, daß as Kokereibenzol gerade in diesem Jahre auf eine

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Donnerstag, den 30. September, T i e Z 0 u b e r f l H i e. Musikal. Leitung: Heger.-

Be inn: 20 U r, g h Beginn: 19% Uhr.- Wilde. Beginn: 20 Uhr.

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Aus den Staatlichen Museen. Vorträge und Führungen. In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen

die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, den 3. Oktober.

Aegyptisck)?

Grabkunst: 1. Särge und Beigaben. Dr. Zippert,

10,30-11,30 Uhr im Teutschcn Museum: Deutsche Plastik im

Deutschen Museum. Prof, Bange.

11-12 Uhr im Museum für Völkerfiinde, Amerikan. Abt.: Der

Medizinmann in Südamerika. Dr. Snethlage.

Montag, den 4. Oktober. Bäuerliche

Töpferkunst aus drei Jahrtau enden. Dr. Erich.

12-13 Uhr in der Nationalgalerie: Deutscher Kleinmeister des

19, Jahrhundrrts. Dr. Härhsch. Dienstag, den 5. Oktober. 11-12 Uhr im Deutschen Museum: Siidostdeutsche Malerei um 1400. Tr. Behrens. 20-21,30 Uhr im Pergamon-Vortragssaal: _Uruk, Land und Leute (mit Lichtbildern). Dr. Falkenstein.

Mittwoch, den 6. Oktober. 11-12 Uhr im Neuen Museum: Frühgrieckxrsche Dr. Eilmann. _ _ 1'1-12 Uhr im Vorderasiatischen Museizm: Kleinkimit im Alten Orient: 1. Sumerische Kleinplastik. Dr. Heinrich. _ 11-12,30 Uhr im Museum für Vor-_ und FruhZeschichte: Germanischer Schmuck: 1. Bronzezeit. Dr. Trat nigg.

Donnerstag, den 7. Oktober.

12-13 Uhr im Vorderasiat. Museum, Jsl_am. Abt.: Die Ergeb- nisse der deutschen Grabmxgen m Tabgha am See Genezareth. Dr. Putirich-Retgnard. __ _ _

11-12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Das Viidms m der Aeghpiischen Kunst. v. Bothmer. _

20-21,30 Uhr im Pergamon-VortragJaaZ: Die deutschen Aus- grabungen in Olympia (mit Lichtbildern). Dr. Gebauer.

Freitag, den 8. Oktöber.

11-12 Uhr im Musikinstrumenten-Museum, Klosterstr. 36: Rund- gang. Dr. Ganse. _ 11-12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde: Auserlesene

Stiicke deutcher Bauernkunst. Dr. Schuchhardt. _ __ _ 12-13 Uhr im chloßmuseum: Meißner Porzellan:_F1gurliche Plastik (Kändlcr u. a.). Prof. Schnorr v. Carolsfeld.

Sonnabend, 9 Oktober.

9,30-10 30 Uhr im Neuen Museum, _Aegypt. Abt.: Die psychologi- chen Grundlagen der Aegyptischen Kunst (Arbeitsgemein- !chaft). Dr. Zippert.

11,30-12,50 Uhr im Neuen Museum, Aeghpt. Abt.: Rundgang durch die Aeghpt. Abt.

Keramik.

m Pergamon-Museum finden [ich - außer Montag - von 171-12 und 12-13 Uhr, in der AusFtellung „Deutsche Bauern- kuns im Museum für Deutsche Vo_1kskunbe ]sden MittWoch und Donnerstag von 11-12 Uhr Rundgange statt.

HUUÜLÜSÜLÜ.

50jä rige Eiihrickkun-gsgesxhichte zuriickblickt. Im Jahre 1887 erri tete die Dcxttsche Koksoxen-bausirma Franz Brunck, Dort- mund, die erste Venzolfabrik er Welt auf der Zeche Kaiserstuhl bei Tortmun'd, in «der zum erstenmal 'das Benzol ans Kokerei- gaq'en gewonnen Wurde. V_-on Anfang an hat das__ Benzol als heimischer Rohstoff eine bezqndere Aufgabe zu erfullen_gehc_10t. In den 90er Jahren des vorigen Jahrhuiider1s_machte es__un]ere cmische Industrie von der Zusa r des bis bahm _fait azisichlicß- lich verwendeten en lischen eer- enzols frei, Die gle1che_ Auf- abc löste es dann jpäter während des ercges 111 de". _OLU11chLU Zreibstoff-Versorgung. In den Jahren nach dem Kriege ent- wickelten deutsche Wissenchaftler das Veuol po__m Erjahbrxnn- stoff zu seiner jcßigen odeutung -un-d ualitat. _Von diese_r Grundlage aus wiirden in der d_0ntschen _Kraftstqfftvirßschaft die Benzolge-mischc entwickelt, die_ sich inzwischen in _alen_ hoch- motorisicrtcn Ländcrn durchgcießt habext, u_nd die insbeioiidere in Deutschland zu dem heutigen Qualitatsnivcau der Kraftstoffe Wesentlich beitragcit.

Aktienrecht und Steuerrecht.

Vor drm gcmeinYamcn_St-euer- und Rechtsansichuß der Industrie Abteilungen cr Wirtscha i_skanimer Dus1c1dorf und der W'irtschaftskammcr Wektfaletx 1_1_n_d ippe sowie dem Rxchts- und Steuermtsschnß rheinich-Weitfcilisch-er Zcchxn-__ _un-d Hnttemberke prach Freitag vcrgangrner Woche der Chespraiident des Reixhs- Liwanzhofcs, Geheimrat Mirr ?. _Der Vorjihrnde der Ausschusse konnte nrbcn cn Ansichußnntglieidern eme große Za-hl__von Gästen und insbesondere auch Vertreiern der Fmanzbehordcir begrüßen. . _

In seinem Vortrag über _„DieBr'deut-ung der akbienrechtlichcn Beivcrtmigsvorschrift-en für die Körperschaftssteuer“ ab Gehemi- rat Mitre einen Querschnitt durch das _gesamte Wertungs-x recht der Aktiengesellschaft unkd beleuchtete insbesondere die Pro- blem?, die auf Grun-d des nenen Aktienrechtes und “der Re 1- prcchun des Reichsfinanzhofes im Vordergrund des Jntxre e_s Lehen. er Vortragende ging „von _ber Erlaizternn-q des fur die

iirkommensteuer und damit Mich fur d_ze Korpe_rsch_aftssteuer so bedeutsamen Be riffs „Gewinn“ aus, erorterte die enizeinen Ve- wertun- svorschri ten und igt-e die Veranderungen, die sich dur die Re orm des Aktienre ts ergehen, AuxZauen-d auf der ua den Gr-nndiäßen ordnungsgemäßer Buch hrung aufgesteilten Hanhelsbilanz zeigte er das Zusianidexoimnen der Steuerbilanz und legte Die Beziehungen klar, die zwixchen den aktienrrchtltchen unid steuerrechtlichen Bewertmigskoors ri te_n bestehen. _Emgehend beichä tigte er ich mit de_n in her mxts immer wieder auf- trete en Ziveielsfragen iiber die Yildiz _und Auflosung von Riickla n, die wertung von Verbindlich eiterx, die Vew_ertiing des An age- und des Um-lau svermögens, des Geschafts- oder Firmen- Wertes sowie mit der ndlung der Vorstands: und der Ak- tionär'bilanz.