1899 / 306 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

'. AK Ma (bine -Ko “to: sWu n

A'nl An

ertb der im

.Uebertrag . . Betrieb befindlichen Anlagen in allen Stationen

laut Bilanz p. 1897/98 . . .

ab Buchwert!) der entfernten Einricbtünan ' ." Zugang 1). 1898/99 .

Abschreibung 7? 0/0 (19 „ja 5728 525,39 .

Accumulatoren-Konto :

Werth der im Betriebe befindlichen Anlagen laut Bilanz v. 1897/98

Erweiterung und

Abschreibung 100/0 . . . Leitungsscbienen- und Apparate-Konto:

Neuanlagen p. 1898/99

Werth der im Betriebe befindlichen Anlagen laut Bilanz p.1897/98

Erweiterung und

Abschrkibung 10 9/0 .

Neuanlagen p. 1898/99 . . .

Betriebs-Utknfilien-Konio:

laut Bilanz p. 1

Zugang p. 1898/99.

Abschreibung .

Betriebs-Materialien-Konto :

897/98

Bestand an Betriebsmaterialien in allen Stationen Feuer-Verficherungs-Konto :

Laufende Prämien für alle Stationen Straßenleituuqs-Konro:

laut Bilanz 1). 1897/98 Zugang p. 1898/99 .

Abschreibung 3 %

Straßknleitunas Konto

für Str9ße11babn2n:

laut Bilanz p. 1897/98 Zugang p. 1898/99 .

Abschreibung 40/9 (19 „14 3 30179998

Hauöanscbluß- Konto Abschreibung . Material-Konto . Bogenlampsn-Konto Lampen- Konto

:

ElektrizitäWmeffeZ-K0ntso . Abschreibung 331/3 9/0 .

Elektromotoren-Konto . . Abschreibung 25 9/9 .

Ubren-Konto . . Abschreibung

Jnstaüations-Konto

Brennmaterialien-Konfo

Veisteaer-Anlagen-Kont Koblenplaß

Fluthgraben,

o............ Gybäude- und Außrüstungs-Konto:

lautBtlanzp.1897/98 . . . . . Zugang p.1898/99 . . . .

Abschreibung Inventarien-Konto:

laut Bilanz p. 1897/98

Zugang p. 1898/99 .

Abschreibung .

Hafwflichiverficberun(",s-Konto:

Laufende Prämien

Maschinenbau-Konto Feuerverficberungs-Kont

9 en außerhalb des Weichbildes

rundstücks-Konto .

Gkbäude-KOUW . .

Abschleibung 2 1/9

Bollwsyk-, Geleise- und Koblenbabn-Konto Abschreibung 71- % [). 1". 11. . . .

Dampfanlagkn-Konto Abschreibung

73079 9- r'. 4." Elektrische Anlagen-Konto . . Abschreibung 7159/11 1). r. b.

Accumulatoren-Konto . . Abschreibung 10 0/0 x).

1) für 'Ac'cm11ul'at0rer1-A'nl9geri

ElektricitätsHerÖ Öbe'rsp'reex

vvn Vetlin,

x).r."t-.' .

1'. 12. .

Primär-LeitunganL-Konw

AbsÖreibmxg 3 o/0

x). r. t).

VertheilungIleitungs-Konto . . . . . Abschreibung 39/0 1). r. t,. . . . '. Schalt- und Transformatorenbäuser-Konw .

Abschreibung 71/2

Transformatoren-Konto

Abschreibung 71/11

StraßenbeleuÖjungS-Konw . . Abschreibung 30/0 7). r. t.

Txlepbon-Anlage-Konw

Abschreibung 100/0 13. Z. (Z. .'

Bau-Konto . . . Heuerverfich61ungs-Kont rennmmertaien-Konw

. 108 536 22

„FC

5 198195 16 477

"5781718 ""

. 2 115 564 2 7 297 283

29 639 .;

152 033 8] 933 334 52

1 055 368 33

32 435 95 137 985 02

. 1704209

9" 761 741"; . 976046

. 11156 610 81

12 03331477

. 680283 . 680183

51 7822-15

1246W . 12459_3_

. 3536834

. 114373403 “WF ' ""W"??-

257 66."- 55

170 420 97

1 -_ 9 760 46

876 703 36

2 057 327 8_7 3 302 925 47 132 072 -

489 676 50 163 225 50

12 945 56

[..... 1704 1504 ME

1

35 368 Y

458 638 64 2 293 19

2 746 69 21 445 01 9 504 21 135 22

9 850 90

1 9712 4)“

0/0 Z). 1". 1.-

214 641755 40245_3_

9/9.L)„'x-,'i;,.

[) .

Bet1 iebs-Matetialien-Kon10 Betriebs -Uiensilien-Konw

Abschreibung 50 0/0 p. r. i;. Elektrizitäts-Meffer-Konto

Abschréibung 331/9 0/0 5.1.1“.

Lampen-Konto . Material-Konto . Inventarien-Konto .

Abschteibung

Aktien-Kapital-Konw: laut thanz 1897/98

neue Aktien 7. Emijfio11 :

Obligationen-Konto : laut Bilanz 1897/98

hiervon au99eloost per

1011/55. 1. 5.119 "24167440" . . . Abschreibung 50 0/9 13.1“. 13. (19 „49 10 721,57 . . . ,

4143 13

. "' 2577725 . 64428

83 023 551

206 955 00 4 817 92

333 25

2 033 45 254 171

691865

“.“" “41,86 1 340,20

12 395 97 1 382 06

1 245 597 601

6 867 643

976 831

3 170 853 47

788 530 07 36 519 78

326 451 _- 38 836 70 1 _

27 336 58

147 94115 52

1 1

1..-

985 48 19 583 46 882 36

239 413 05

456 345 45 143 743 29

1 122 239 07 497 386 96 5 273 57

1 303 60248 255 73007 210 617 12 252 137 63 44 099 91 25 126 97 5 625 27

1 842 30

8121101 3 433 98

1 779 30 76 105 25

874 50 147 50

1101391

()!-sait.

1". 'Okt'obe'r 1898 (

Konto-Korrent-Konto, Kreditores: Guthaben der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellsckoaft

Erhaltene Kautionen

Diverse Kreditores

!; otbeken-Konto: HÖrunbstück Mauerßr Mauer'tr Luisen ra

inVaar . . ..

aße 78/79 . . . . a e 80 (Vorderhaus)

Je 35 . . . Jüdentrae15 . . . Mariannenstrasß'e 9 . Mariannenstra Pallisadenstraße 48 .

e10.

Dividenden-Konto pro 1894/95 .

1895/96 .

. 12 600000"- . 12 600000;

6 859 500 314 500 _

4 921970 301 199 878 617

25 200 000

6 545 000

6101787

260 000 300 000 350 000 70 000 50 000 55 000 170 000 - 375

130

' 39 102 MK;

.“ H 15 140 649

153 378 88

11672 314 74

1..-

2 885 50

1._.

Uebertrag

Per Dividenden-Konto pro 1896/97 . . . . . . . . .

, . . 1897/98. . . . . . . . . .

., Obligations-Einlöfungs-Konto pro 1. Oktober 1895 . . . . ab von Obigem detacbierte und bereits eingelöste Zinsscbeine .

. Obligations-Einlösungs-Konto pro 1. Oktober 1896 . . . . .

ab Von Obigem detachisrte und bereits (ingejösée Zinsscbeine

Obligations-Einlösungs-Konw pro 1. Oktober 1897. . . . . . ab von Obigkm detachierte und bereijs eingelöste Zinsscheine

Obligations-Einlösungs-Konto pro 1. Oktober 1898. . . .. . . ab von Obigcm detachierte und bereits eingelöste Zinsscheine Obligations- insen-Konto pro 1. April 1896 . . . . pro 1. ktober1896 . . . . . . . 1. April 1897 1.Avril1898 . , 1. Oktober 1898 1.21vr11 1899

Reservefonds-Konto . Erneuerungsfonds-Kbnw . Spezial-Erneuerungsfonds-Kbnw Vertrags-Abgaben-Konw . . Beamtkn-((Hratifikations-Konw . . . . . . . Beamten-Krankcnkasse und Penfionsfonds-Konw . (He'winn- und Ver1ust-Konto . _ . . . . . Hiervon: Reservefonds 50/0 (19 „14 2 751287,65 Dividende 13 9/9 (19 „ji 12 600000 . . . . . . . Dividknde 63 0/0 (19 914 12 600 000 vom 4./3. bis 30./6. 99 919 20,95 pro Dividendensckpein auf 12 600 Stück Aktien „,

Gewinnambeil der Stadt Berlin . . . , . . . Tantiézme des Aufsickowraths, 50/0 (19 216 1 901 970 . TantiSmL bes Vorstandeéj . . . Gratifikation für die Beamten, Pensionsfonds . Veisteuer_1u der resp. Hiyterbliebene von Vortrag auf neue Rechnung .

* K ' q = * ' '

ngestellten .

nebst. Gewinn- und Werluß-Konto.

„FC 336 038 132 078 264 945 146 946 101 693

7 533

An Handlungs-Unkosten-Konto Stcuern-Konw . . . . , Obligations-Zinsen-Konto ., Erneuerungsionds-Konto . Zinsen-Konw . . . . . . . . Kautions- und Effekten-Konto . . . . . . Abschreibungen auf Grundstücke: Markgrafenstr. 43/44: 3% (19 „14 1418 433,- „46 7092,16 Mauerstr. 78/79: 39/0 (19 916 552 739,36 . 2763,70 Mauerstr. 80, Vorderhaus: 30/0 (19 «24 521 618,28 2608,09 Mauerstr. 80. Zentrals: 130/0 (19 916 783 932,88 3 919,66 Spandauerstr. 49: Z 0/0 (19 «FC: 1 027 732,62 5 138,66 Ratbbausstr. 2/3: 30/0 (19 „44 798 056,77 . 3990,28 Jüdenstr. 16/17: 40). (15 „74 273 634,54 1368,17 Schiffbauerdamm 22: 30/0 (19 „M 2400 016,18 12 000,08 Luisenstr. 35: 15% (19 949 1 602 505,85 8012,53 Königin Augustastr. 36: 1 450 96

30/0 (19 „44 29019236 48 344

Laufende Zinsen 40/0 (16 24 6 545 000 955121361“ 513 30.'Ju'ni '1399J

: „74 1638 000 263 970

5350191154581: Kr911k6nk9ffe' u11d*bcs. S1if1u05 “ür" w'eib1icb'e Än92s133t9 und A*ngéböZigé

1 901 970

137 564“

373 148 95 098 95 098

95 098 50

30 000

23 309 115.

2 751 287

8 06 Per Gewinn-

57

17 32 912

29

Maschinen-Konto: Abschräibung 73 0/0 (19 916 5 728 525,39 Accumulawrcn-Konto: Abschreibung 10 9/9 (19 946 1 085 368,33 Lsitunqssckoäenen- und Apparate-Konto: Abschrcibunq 100/0 (19 9“ 170 420,97 . Betriebs-Utenßlien-Koaw : Abschreibung . . . SiraßenleitungI-Konto: Abscbrckibung 30/9 (19 «49 12 033 314,17 Straßenléitungs-Konw für Straßenbahnen: Abschreibung 4% (19 „19 3 301799,» . Ha1150111chl.1ß-K011w: Abschreibunß . . . . ElektrizitätSmeffsr-Konto: Abschreibung 331% (19 „FC. 489 676,50. Elektromotoxcn-Konto: Abschreibung 25 0/0 (19 «49 5178226 . Ulhreu- Komo: * Absckxreibung............... Koblenplatz Flutbsrabsn, Gebäude und AuSrüstungs-Konto: Abschreibung. Inventatien-Konw: Abschreibuna . . . . . . . . . . Elektrizitätswerk Obkrspree. HandlungE-Unkosten-K0nto . . . . , Steuern-Kouto . . . . GEbäude-Konto: Abfchrcibung 2% 11.125. 3 Monate (19 „16 458 638,64 BoÜwerk-, leeisc- u. Koblenbabn-Konto: Abschxeibung 73 0/0 9.136. 3 Monate (19 „M 146 489,98 Dampfanlaqen-Konto: Abschreibung 73 0/0 1). r. f.. 3 Monate (10 „44 1 143 734,08 Elektrischk Anlagkn-Konw: Abscbrxibung 71 0/0 p. 1“. t.. 3 Monate (19 «44 506 891,17 Accumulatoren-Konto : Abschreibung 10 *0/9 1)- r. b. 3 Monate (19 „19 5 408,79 PrimärleitungSneZ-Konto: Abschreibung 3 0/0 p. r. t.. 3 Monat? (19 «19 1 313 453,38 Vertheilumzßlcitunas-Konto: Abschreibung 3% 13.1211. 3 Monate (19 „44 257 662,55 Schalt- u. Transformatorenbäuser-Konto: Abschreibung 71% p. r. b. 3 Monate (19 ..17- 214 641,65 Transfo-mawren-Konw: Abschreibung 7.1 0/0 p. r. b. 3 Monate (19 014256 955,55 SiraßenbeleuÖtunqs-Konw: Abschreibung 3 0/0 01.13. 3 Monate (19 „49 44 433,16 Betriebs-Utenfilien-Konto : Abschreibuna 50 0/9 p. r. t.. 3 Monate (19 „“ 2033,48 Elektrizitätsmeffex-Konto: Abschreibung 3310/71 p. r. t.. 3 Monate (19 .“. 83 023,90 . Telephon-Anlage-Konto: Ab1chreibuvg 10 0/0 p. r. t.. 3 Monate (19 „M 25 771,25 „, Inventarien-Konlo: Abschreibung 10 0/9 9.1". 5. 3 Monate (19 916167440 . .. . . . . . „544 41,86 Abschrkibung 50 0/0 p. r. i;. 3 Monate (19 „461072157 . . . . . . . . . „1340,20 . Bilanz-Konio. . . . .

108 536

9 760

6 801

| 163 225 12 945

1 245

17

1 382 2 751 287

5 135 796

429 6391

17 0422

360 999 . 132 072 -

39 83 09 46

Vortrag pro 1897/98 Vetriebs-, Lampen-, Bogen- lampen-, ? Beisteuer- Anlagen- und Prüfungs- Konto Netto- Mietbs- Ertrag der Grund- stücke .

65

3 790

65 450 714 476 748 115 25 000 420 610 2 093 261 277 2 751 287

[44 136 295 02 Okeäit.

.“. O

67

4 834 929

Die Gexklscbaft hat unter Verpfändung eines Theiles ihres Grundbefißes im Jahre 1893 ein zu 40/9 verzinsliÖes n„leben von „44 8000 000 aufgenommen, welches 9.1 puri in 20 Jahren, vom 1. Ok- jober 1894 ab, zu ttlgen ist. Von diesem Anleben waren bis zum 1. Oktober 1899 „19 1782000 ge- kündigt bezw. zurückgezahlt. . Zur Sicherheit dieser Anleihe haben die Berliner Eiekiricitäts-Werke mit ihren folgenden, in

Berlin belegenen Grundstücken:

1) Schiffbauerdamm Nr. 22, Grundbuch dcr Friedrich-Wilhklmstadt Band 1, Nr. 25.

2 Ykmkarafenstraße Nr. 43 und 44, Grundbuch der Friedrichstadt Band 2, Nr. 91 und

r. 90, 3) JpaLTZuerstraße Nr. 49, Grundbuch Von Berlin, Jüdenstraße Nr. 16 und 17, Band 6 r

4) Mauerstraße Nr 80, Grundbuch der Friedrichstadt Band 32, Nr. 2075,

5) Königin-Augustastraße Nr. 36,'ch11dbuch 13011 dsn Umgebungen Band 41, Nr. 2364. nebst sämmtlichem Zubehör, inßbesonderF sammtltchen auf denselbcn bx'findljcben, zur Erzeugung des elektrischen Stromes dienenden Motoren, Maschmen, Apparatsn und Utensilien, Kautionsbypotbek in Höhe von 9 Miüionen Mark bestellt.

Die in der Bilanz aufgefubrten Hypo“bkkkn find wie folgt verzinslich und zahlbar:

.““ 260000 auf Mauxrstraße 78/79 zu 41/49/0, zahlbar vom 1. Januar 1901 ab nach sechsmonatlichkr Kundigung;

. .“ 300000 auf Mauerstraße 80 zu 4%, bis 31. Dszember 1905, von da ab nach W951 Zer/Sébuédnerin kundbar 0581“ anwrtisierbar durcb Jahreßzablungen von je 214 12 750 binnen

2 (: ren;

. 919 350 000 auf Luisknstraßs 35 zu 4%, rückzahlbar ät€ tens am 1. Oktober 1906 na

' 253011313 301) Schuldndcr1n (11:61) früher; sp s * ck

. au " r ' 0 .. „“T 52 000 „f IU L?st aße 15 z-u 31/(100/0 :* iédsrzeit kundbar;

' F “LZZZZ aks MartannFnstraßc 9 ck zu 4%, zahlbar nacb sechsmonatlicber Kündigung;

. 914 55000 auf Mariannenstraße 10 zu 33/4 0/0, fäklig am 1. April 1900;

8- 919 160 000 auf Paßisaksnsiraßc 48 zu 41/4 0/0, 11111111 am 2. Januar 1906.

Die Gestllscbaft hat an DthdkndM bsrtheilt kn d(n Gsschäftsjahren:

_ 1894/95 „1895/96 1896/97 1897/98

, 12“? F/o 13 0/0 121/2 0/9 13 0/0 und zwar tn dun Gkschaftsiabrexi 1894/95 und 1895/96 auf ein divibendenberecbtigtes Aktien-Kapital von .“ 9000000, und in d(Zn Geschaffßjabxen 1896/97 und 1897/98 auf ein dibidendenberecbtiates AktiSn-Kapital von („-6 12 600000. Fux das Geschaffsjabr 1898/99 (13101105? auf die Aktien 1 “17. Emiision von „44 12600000 eme Dibtdende von 13 0/0 und auf 219 12 600000 Aktien 7. Emission für die Zsit Vom 4. Marz bis_30. Jum 1899 eine bern Jabrqssaße bon 61/2 % entsprechende Dividende zur Vertheilung.

Fur das Rechtswerbältmß ber Geieliscbaft

9. zur Stadtgemeinde Berlin und

' 1). zur Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschafi in Berlin Nd die durcb die Generalbersammlungs-Beschlüffe vom 10. Januar bezw. 9. Februar 1899 genehmigten

extrage maßgebend.

Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages mit der Stadt Berlin find folgende:

1) Die Stgdtgemembe Berlin hat (Er Gesellschaft gsstattet, in den Straßen des gegenwärtigen Weicbbildes von Berlin Leitungen zur Fortführung der Elektrizität von deren Zentralstationen aus anzu- legxn und zu dem Ende die ber'Stadtgemrinde eigenthümliÖ gehörigen Straßendämme oder Bürger- stiectbgte i111: bxnuxZSn. Ein ausschlteßliches Rscht zu solcher Benußung der Straßen ist der Geseüscbaft n e nger um .

,' 2) Die Gesellschaft hat sich vexpflichtet, von der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellichaft das Eleerrcttätßrberk Obersprke zu Ober-Schöneweide sowie alle sonstigen im alleinigen Befiß dieser Gesell- schaft oder 1313311111 1'. April 1899 in deren„alleiniaen Befiß gelangenden Konzesfionen und Anlagen, welche die ac»werk§ma_ßrge Lteferung von Elkktrizitat an Jedermann aeaen Entgelt unter Benuyung öffentlicher Straße*p für die 89011111; Von Lyitunaen bezwxcken, und Zwar im Umkreise mit einem Radius von 30 11111 Luftlmte, Vom Berltnijäoen Ratbbause 9818951111, bis ipäikstens zum ]. Aprii 1899 zu erwerben und währxnd dex Dauer dieses Beitrages zu betreibcn.

Sie Hat fkrner bis Allgemekne Elektricitäts-Gksküsckmft zu vcrpflickotxn, alle späteren Konzesfibnen und Anlaaen der borgkdacbtcn Art den Bkrlinkr Clkktricitäts-Werken zur Uebernahme anzubieten, und diese Geseüscbaft ist rbrerscits verpflicht-It, die angebotknkn Anlagen, sofern der Magistrat nicht die Ablehnung einzelner Ang7bote genehmigt, binnen 6 Monaten vom Tage des Angebote; zu erwerben und zu betreibkn.

Der Magistrat hat das Recht, fich zu entscbciden, ob die neuen Anlagen zu denjenigen gehören, die eventuell im Jahre 1915 von der Stadt übernommen wkrden müssen.

Der Preis f?r sämmtliche von der Geseüschaft zu erwerbenden Anlagen wird gemäß § 2 des von den Berliner Elektricitats-Werken mit der genannten GeseUschaft abgeschlossenxn Vertrages fe tgesteÜt. Für die Konzessionen find dagegen nur die Selbstkosten der Allgemeinen Clektricitäts-Geseüschaft in Ansatz zu bringen. , Erfüllt die Gesellschaft die vorJdacbten Verpflkcbtungen dem Magistrat gegenüber nicht, so ist der Magistrax zum Rücktritt von diesem ertrage binnen 8 Wochen nach erlan ter glaubhafter Ksnntniß bon der ZuwWerbandlung berechtigt. SoÜte die Stadtaemeinde die im Stadtgeb ete gelegknen Elektrizitäts- Werke, aber nicht die im Umkreise der Stadt gelegenen Werke erwerben, so bleiben die Berliner Elektricitäts- Werke verpflichtet, auf Verlanqkn des Magistrats an die am 30. September 1915 an diese Leitungen angesckplossenen Abnehmer yon Elektrizität über den 30. September 1915 hinaus bis längstens drei Jahre Elektrizität zu den am 30. September 1915 gkltenden Preisen und Lieferungsbedingungen weiter zu liefern. Sollte der Magistrat innerhalb der dreijährigen Frist wünschen, daß die Lieferung der Elektrizität an diese Abnehmer eingestellt wird, so hat (r 0165 Verlangen der Gcssüscbaft sechs Monate border mitzutbeilen.

3) Die Berliner (ElektricitätI-Werke find verpfiicbtet, innerhalb 12 Monaten vom Tage der An- meldx-ng innerhalb des WLiÖkildSI von Bsrlin 11718 871111119 übkrall dort zu legen, wo auf je 20 111 Straßénlänge, vom nächsten Vertbeilunac-kasten gerechnet, ein Anschluß bon je 1 11117 gefichert ist, und zwar bei Vermeidung einer Konbentionalsirafe von 50.46. für jeden Tag 531: Verzögerunq.

4) Die Gesellscbait bat die von ihr benutzten Straßenbämme, Bürgersteige, Brücken IC. auf ihre Kosten orrkntlich und gut wieder bcrzusteüen und leistet bier1ür auf einen Zeitraum von 5 Jahren, nach der Abnabmc durch 5611 Magistrat (H(wäbr. Jede Vcrleßung dieser Verpflichtung zieht eine Konbentwnal- strafe Von 300 „14 1109) sich. ' . '

5) Die Ge*s(l11chaft isi vervfficbtet, dem Magistrat der Stadtgemeinde Berlin die öffentliche Beleuchtung mit elektrischem Licht in ai'cn Straßkn bezw. einzelnen Straßentbeilen dks gegenwärtigen Weickybildeo von 212111“. zu den im § 8 299 Verkrags festgefeßxen Preisen zu liefern. Die Preise werden (111? dni Jahre in Bezug auf 151€ Anacmeffenbeit dahin revidiert, ob sie berabzuseßen find. '

Sobald der Magistrat erklärt hat, das; er die Beleuchtung von Straßen oder Straßenthetlen verlangt, hat die Geießkckpaft, sowéit bereits 5101161 in diesen liegen, binnen 3 Monaten, anderenfalls binnen 12 Mynaten, die Beleuckotung zu bkwirkcn und zwar bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von 500 .“ für jeden Tag der Verzögkrung. '

6) Die Geseüichaßt ist ferner bkrpflichtet, bi? elektrrscbc Beleuchtung aller oder einzelner der im Weichbild der Stadt bslegenen städtischen Gebäude gegen Vergütung zu verlangen und zwar mit einem Rabatt von 10 0/0 gegen dcn Tarifsaß. ,

7) Die Stadt Berlin wird in der Regel den Unlernebmexn elektrtfcher Bahnen die nach dem Kleinbahn Ließ erforderliche Zustimmung zum elektrischkn Bahnbetctebe innerhalb des Weicbbtldes nur er- tbeilen, fa s die Clsktrizität. welche für diesen Betrieb innerhalb des Weichbildes zur Verwendung kommt, von dem Bcr1iner ElekjriciiätL-Werken entnommen wird; in denjenigen Fällen aber, wotdies nicht geschieht, bat ße den Unjernebmkrn llkkski'cbkk Bahnen (11:12 an die Stadtgemeinde Be'rlin" zu leistende Abgabe vou 1 Pfennig für die Kilowattstunde der für den Bahnbetrieb verwendeten Eleklrtcixat aufzuerlegen,

Die Gefenicbaft bat fich dagegen verpf11ch1e:, den Unternehmern elektriicher Bahnen die zu Bahn- zwecken erfoxderlicbe Elektrizijät an der Erzeugungsftelle oder an der UmformunßssieUe innerhalb Berlins zum Grundpreis von böcbfters 10 Pfknniq für die Kilowattstunde zur Verfugung zu stellen. Dieser Pxeis ist aüe 3 Jahre auf seine Angsmcffcnbeit dahin einer Revision zu unterziehen, ob er nicht herab- 511 e (33 i . ß ft8) Die GeseUscbast ist vkrvflicbtet, anderen Behörden und Privatpersonen zum Zwecke der_Be- leuchtung Elektrizität nach dem dem Vertrage ansebänqten Tarif und den Besttmmunaen dieses Tariis zu liefern und zwar insoweit es die jeweilig vorhandenen Anlagen na“.1 dem Ermeffen des Magistxatß gestajten, unter den vom Magistrat genehmigten Tarifbedingungen, iniofern der Abnehmer sicb Mk tarifmaßiqen Ab- nahme auf mindestens 1 Jahr verpflichtet. In gleicher Weise ist die Gesellschaft verpflichtet. Yen Anschluß Lum Zweck der Entnahme bon Elektrizität auch zu anderen (116 zu Beleuchtunexsaweckcn zu gewabxen, sobald ihre Leitungen in der betreffenden Straße liegen. Sofern die vorbanpenen Anlagen die' Gewabruna der beanspruchten Leistung nicht mehr gestatten und die Geseüschfft nachwe1611ch durch den _Wtderstxnd der zu- ständigen Behörden an der Verstärkung der Anlagen gehindert wird, ruht die vbrerwabnte Verpf11chtung dur Ltefequ von Elektrizität. YU jeden Fall des verweigsrten Anfch1uffe3 (st, msofern die Verpflichtung

der Ge ell" at ni t ruht, eine onventionalstrafe Von 3000 „14 zu entrichten.

s ' of ofther nach den späteren Bestimmungen ermittelte Reingewinn des Unternehmens 121-170 bes

"eweiligen Aktien-Kapitals überstei t, ist der Magistrat berechtigt, eme Herabsevung des tarifmaßigen reifes der Elektrizität für Beieu tungözwecke 1119 zu 10 0/0 zu verlangen. _

9) Die Ausführung der Installationen ist der freien Konkurrenz ubexlassen. Die Arbeiten aher, einsch11eßlich Reparaturen und Aenderungen, bis 319111 ElektrizitätSmesier, sowte Aufstellung desselben durfen nur von den Berliner Elektricitäts-Werkeu ausc-eiuhtt wexYen.

Die Prüfung der Projekte die Ueberwachung dsr, Außfubrung der Jnstallationßarbeiten u„nd die Kontrolmeffungen vor Anschluß der Anlagen liegen ausschlie lich der Gesellschaft ob. Hierfür erhalt [ie eine Ver ütung von 4 9/0 der tbatsäcbiicben Kosten der Insta ahon bis zum Yöchstbefrage von 300 „49 fur 31“ Linse ne Ansaat“. Die Prüfung der Projekte ist bei Verme1dung einer onventionalftrafe you 20 «19 fur 1eden Ta.; binnen 4 Wochen nach der Eimeichung zu bexmrke'n. _

10) ch Gesellschaft ist verpflichtet, ihre Anlagen dauernd betrtebsfäbig zu erhalten und den BMW Kick)! obne Genehmigung des Magistrats einzusieöen, es sei der_m, baß höhere Gewalt vorliegt. Veklkßt die ©esellschaft diese Vetp ichtung, o ist der Magistrat zum Rucktmt von dem Vertr_age binnen 8 Wochen nach etlangter glaubba ter Kenntniß von der Zuwiderhandlung berechtigt. Auf vorubergebende Störungen in, der-Lie erung der Elektrizität für einzelne Häuser oder Häusergru pen findet diese Bestimxnuncß keine Anwendung. ie hat aber dem Magistrat unter Angabe der veranla endezn Umsxände uyberzuali

“11192 zu machen, und zwar bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von 20 „M jagltcb fur jede? installierte Und unversorgt gebliebene Kilowatt, insofern die Gesellschaft die Anzeige unterläßt odcr nach Beseitigung

der Störung den Betrieb nicht wieder aufnimmt.

11) Die GeseUsÖaft ist pßrpflicbtet, behufs Verwendung für die notHWendig werdenden Neue- rungen bestehender'Anlagen im jeweiligen Weicbbiloe von Berlin einen Erneuerungsfonds zu bilden, und Zwar bis zur Höhe von 20 % desxenigeq Kapitals, welches auf die im Wsicbbilde von Berlin befindlichen Anlagen verWendxt wird. Der Fonds tft auf dieser Höhe zu erhalten. So [arme und so oft der Er- neuerungsfonds dtesen Betrag nicht Erreicht, find an denseiben von den nach den Bestimmungen des Ver- trages zu h(xrecbnenden Brutto-E-tnnabmen aus der im jeweiligen Weichbilde von Berlin gelieferten Elektrizität ieken Bstrtebsiabres 29/0 abzuführen. Zur Verfügung über den Erneuerungsfonds ist die Genehmiaung des Magistrats erforde_r11ch. Dre Gene migung muß aber ertheilt Werden. wenn der angegebene Ver- wendungßzzvxck den Beyxxmmungen des Erneuerunasfonds entsvricht. Der Erneuerungsfonds ist in Berliner StaItmlethen, deren Zinsen dix (HeseUschaft bezieht, beim Devofitorium des Magxftrats zu hinterlegen.

12) Die (Ge eUschaft tft vetpflicbtet, bezüglich ihres Unternehmens Verträge über das Jahr 1915 hinaus nicht ohne Genehmrguna des Maaistrats abzuschließen. Außgeschloffen bierbon find solche Verträge, 11161999 [1611qu Bknußung von Straßen, Pläßen und Chxuffeen zum Zwkcke der Stromerzeugung und Ver- theilung mit Behörden und Privatkn geschlossen wxrden. Erwirbt die Geseuschast durcb derartige Verträge Lk" ausschließliches Recht zur Venußung von öffentlichen Straßen, Pläßen und Chauffxen, so treten die- [elben„ tm, FalLe, einer Einverleibung bon Vororten in die Stadtgemeinde Berlin dieter Stadtgemeinde Menuber mibwett an Er Kraft, daß _dieselbe berechtigt wird, die in dem einberleibten Gebiet gelegenen Straßen, 51319136 11119 bauffexn aucb tbrerskits zur Anlage won Lsitangen und deren Zubehör zu benußen.

13) Dre Gefxllschait darf ihre in dem Vertrage erwähnten Elektricitäts-Wecke oder Theile der- selben nur mit Genehmrgunxx des Magistrats v€räußern oder durch ein(n Dritten betreiben la'ffen.

"Dkk der_etts erwahnte, zwischen den Berliner Elektricitäts-Werken und der Allgemeinen Elektricitats-GeseWclyaft geschlossene Vertrag darf ohne Genehmigung des Magistrats nicht geändert werden, widrigenfaUs der Maqistrat zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt ist. Ein glkicbes Rücktrittsrecht steht ihm zu, wegn zum Nackxtlxeil der Stadtgemeinde seitens der Berlinsr Elektricitäts-Werke der Vertrag mit der Allgemeinen ElektricitatszGeerscbaft nicht erfüllt wird. Im Streitfalle entscheidet ein Schiedßgericht.

Die (z")estzüschaft "1st ferner Verpflichtet, einern Beboümäcbtkgten des Magistrats alle auf das Unternehmen bezugltchen Bucher, Dokumente, Pläne und Papiere 2c. zur Einsicht offen zu legen und dem- selben eme Revtfion der Anlagen und 99er Einrichtungen zu gestatten. Eine Zuwiderhandlung gegen die incZKZch]? und 13 angegebensn Verpflichtungsn zieht eine Konvmtionalstrafe yon 1000 „59 für jeden Fall na .

14) Für die Befugnisse, ihre intungen 118571 Zubehör in den Strxßsn, Brücksn und lähen des Stadtgebixt? zu verlegen und zu halten, bat die Gesellschaft der Stadtgemeinde Berlin eine j brltche Abgabe zu entrtchten. Dtese Abgabe soll 10% der nach § 25 des Vertrages zu berecbnsnden Brutto- Einnabmxn be1ragen, welcbe dte Gesellschaft aus ihren dort bezeichnsten Unternehmen der Lieferung von Clektcizitat erzxelt. Von Einnahmen aus Installationen (hinter dem Elektrizitätßmeffer), sowie aus der offentlcchen Beleuchtung ist keine Abgabe zu entrichten.

15), Außxr der vorgedachtex1Brutto-Abgabe ist akljäbrlicb ein Antheil am Reinertrag des Unter- nehmens an die StadtZemeinbe abzuiubren. Dieser Antbeil beträgt 50 0/9 von dem fich bilanzmäßig er- g(benden Reingewinn uber 6% des Aktienkapitals bis 20 000 000 „M und 50% vom Reingewinn über 4%, soweit bas Aktienkapital 20 000 000 „19 übersteigt.

Bet Verxecbnung mit ber Stadt Berlin find für die Abschreibunaen höhere prozentuale Sätze (11inth M f?“ Gejeüscbaft in threr für das ©eschäft§jahr 1896/97 aufgestellten Bilanz angenommenen nt a a . '

Von deiii Reingewinn kommen nur in Abrechnung:

9, fur pen geseßlicb vorgeschriebenen ReserVLfonds, bis derselbé die vom Gesetz geforderte Höhe (xretcht Hat, 5% des Rkinqewinnes,

1). fur die TantrSme dss AuffickytSratbs und deZ Vorsstandes und an Gratifikationen für die Beamtxn und an Dotationen der Krankenkane zu ammen 15 0/4 des als Dividende zur

. Verthetlung kommenden Betrages.

Wertere 211711196, insbesondere für den Spezial-Reservefonds und zur Schuldentilgung, find nicbt stattbczft'.„ Dagegen tft der Antbeil von der Brutto-Einnabme- der nach dem zwischen den Berliner ElektncztatH-erken 11111) der Allgemeinen Elektricitäts-GesellschaftILesckploffenen Vertrage an die leßtere zu zahlen 1st, 1owett er die Summe bon _250000 „19 übersteigt, dem eingewinn hinzuzurechnen.

Reichen, in ('in-xm Jahre 516 Betriebseinnaßmen der außerhalb Berlins belegenen Wetke zur Deckung der, Betriebsausgaben unt Einschluß dxr erforderlichen Abfckoreibungen und Rücksteüungen nicht aus, so komm? em etrvaiger Vkrlust dieser Werke bei Fkststellung des Reinertrages des Unternehmens zum Zweck der Gewmnberschnung für dicStadt Berlin nicht in Anrechnung.

16) Der Vertrag rst mit dem 1. April 1899 in Kraft getreten. Die Stadtgemeinde hat bis zum 1i Oktober 1915 darauf verzichtet, dic Uebertragung 519 Eigentbums der Berliner Elektricitäts-Werke zu ber augen.

17) Macht der Magistrat Von dem ihm nach den vorbedachten Bestimmungen eingeräumten Rücktrittßre'cbte 1.1th! Vertrage Gebrauch, so ist er berechtigt, die Uebereignung der gesammten Anlagen der Berliner Elektrtxttats-Wetke im gegenwärtigen Weichbilde Berlins einschließlich aller damit verbundenen Berechtigungen, msbesondere Patente und Pateninu ungen, nach seiner Wahl, entweder gegen Zahlung des Buchwertbes oder des Taxtverthes zu verlangen. eber die Ausübung des Rechts bat er sich binnen drei Monaten, nachdem der Rücktritt erfolgt ist, der Geseuschaft ge enüber zu erklären. Macht der Magistrat von dem Uebernahmerecbt keinen Gebrauch, so hat die Gesel" aft binnen Jahresfrist nach dem Rücktritt die Leitungxn auf ihre Kbsten wieder zu entfernen und die in Betracht kommenden Stra endämme, Bär er- steige, Brucken 2c. auf rbre Kosten ordentlich und gut wieder herzustellen. Die Gese schaft soll inde en von dieser Verpflichtung befreit sein, wenn sis sich bereit erklärt, die Leitungen ganz oder theilweise in den Straßen zu belassen und der Stadtgemeinde zu übereignen.

_ Erfolgt die Uebernahme der Anlagen durch die Stadtgemeinde zum Taxwertbe, so find behufs Abschaßung des Wertbes der gesammtey Aula en_ zwei Sachberftändige zu berufen, von denen jeder Kon- trabent emen zu ernennen hat. "Bet der ' bichäßung sind die 21519 en als ein xufammenbängendes, (xtxiebsfäbixtxss Werk nach kaufmaunischen Grundsayen zu taxicrsn, 60015 ohne Bsrückstcbtigung des

r ragswer es.

18) Vom 1 Oktober 1915 ist die Stadtgemeinde berechtigt, aber nicht Verpflichtet, die Berliner Elkktricitäte-Werfe einschließlich aller mit_ denselben verbundenen Berechtigungen, insbesondere einschlie lich der Patente und Patcntnußungen, juni Eigentbum zu übernehmen und, falls fie Von diesem Ueberna me- recbt Gehrauch macht, auch, weiterbm berechtigt, .".er nicht verpflichtet, dée im Vsrtrage erwähnten Elektrizitats-Werke im Umkreise von Berlin (jedoch nicht Theile derselben) unter den gleichen Bedingungen, wis bor angegeben, zu erwerben. Dsr Uebernahmepreis zum 1. Oktober 1915 ist nach Wahl der Stadt- gkmeinde der Buchwert!) bdsr Taxwettb. 'Der vorhandene Erneuerungsfonds ist bei Fkststeüung des Ueber- nahmepreises nicht zu berucksichtigen und fällt an die Stadtgemeinde.

Macht die Stadt.;smeinde von „06:11 Uebernahmerecht keinen Gebrauch, so ist die Gesellschaft zur Beseitigung der Lsttnngen in gle1cher WSUS verpflichtet, wie bei der Uebernahme der Anlagen im Falle des Rücktritts ves Magistzat vom Vertrage.

Faüs die _Stadtgémeindg nicht mindestens zwei Jahre vor Ablauf (also das erste Mal vor dem 1. Oktober 1913) 1316 Gessilschaft tn Kenntniß seßt, Entweder, daß der Vertra als beendet betrachtet oder daß die Anlagen ubergeben werdxn soÜen, so verlängert sicb der Vertrag tillschweigend um jedes Mal drei Jahre. Findet die Usbergabe der Anlage nach dlm ]. Oktober 1915 statt, so ermäßigt fich der von der Stadt zu zahlende Buch- oder Taxwertb, mit A-12nahme dcr Gxundstücke und Gebäude, um je 10 0/9 für jkden dreijahrigen Zeitraum nach dem 1. Oktober 1915.

19) Die Gesellschaft isi verpflichtet, eine Xenfionßkaffe unter ZNrunbelegung der in Staats- und Reicthetrieben geltenden Bestttpmunqcn für ihre nqesteüten binnen 6 * onaten nach der Vollziehung des Vertraaes nach Maßgabe des mri dem Magistrat zu vereinbarenben Statuts einzurichten.

Der zwischen der Aügcmemsn ElektricitätI-Geseüschaft und den Berliner Elektricitäts-Werken abgeschlossene Vertrag lautet wörjlicb wie fosgt:

]. 'Die AÜgemeine Elxktricitäts-G.sellschaft wird wie bisher die Geschäfte für Rechnuag der

Berliner lektrtcitäts-Werke, d. h. unter folgenden Bedingungkn, führen:

Sämxntlicbe aus dem Betriebe entstehenden Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Gehälter und Löhne der Für den Betrieb An estellten (Direktoren, Beamten, Arbsiter), die Feuerungs- und Betriebs- materialien, einschließlich Bogenli tkoblen, Beleuchtung, Heizung und Wafferbersorgung der Stationen Reparaturen, Steuern, Publikaxiqnen, Anwaltskosten werden von den Berliner Elektricitäts-Werken selb getragen. Die Allgemeine Elektrtcitäts-GeseUschaft trägt hingegen alle übrigen Kosten und Gehälter. Se erhält hierfür alljährlich aus der Bruttoeinnabme der Berliner Elektricitäts-Werke für Lieferart von Elektricität für Beleuckotung und gewerbliche wecke, einschließlich etwaiger Lambengebübren, 71/10/41 11 s zur Höhe von „49 500000 und 4% für den die Summe übersteigenden Betrag; ferner 2% der Brutto- einnabme für die zum Bahnbetrieb gelieferte Elektrizität. Sie erhält außerdem alljäbrl zur Vertheilung an Vorstandömitglieder der AU ememen Elektricitäts-Geseüschast, welche ein Gehalt s tens der Berliner Elektricitäts-Werke, nicht ;bezi_e en. eine TantiSme in Höhe von 5% des Reingewinns. Sollte der Auf- sichtsrat!) der Berliner Elektriciths-Werke zu Vorstandsmitgliedern Persönlichkeiten wählen, welche nicht seitens der All emeinen ElektricitatOGesellsxbaft in Vorschlaa ».:cacht waren, so ist die Allgemeine Elek- tricitäts-Geseußßhait zur Zahlung deren Beioldung nicht verpflaabict.

' Jm ubrigen ist es Sache der Angemeinen Elektricc1äts-Gxsellscbaft, die Höhe der Einkünfte der von ihr zu besolbenden Vorstandsmrtglieder zu bestimmen; etwa vom Aufficthratl) der Berliner Elektricitäls- Werke bewilligte Mebrbeträge geben zu Lasten der Berliner Elektriciiätv-Werke.

' 2. Dix erliner E(ektricitqts-erke s'md verpflichtet, alle baulichen und maschinellen Ein- rtcbtungen sow0hl fur dle bestehxmden, nne fur sämmtliche Neuanlagen, ausschließlich von der Allgemeinen Elektriciiäts-Geiellscbafx zu be;iehe_n_bezw. _burcb dieselbe herstellen zu lassen.

ZOie Al] ememe; Elektric'tats-Gejeüscbaft ist Yerbei nur berechtiat. außer dem Ersa ihrer Baar- auslagen fur rie uSarbeitunxx der Projekte und die * anleitung. einschließlich keS-Uuterne mergewinnes. bei den dureh Dritte bewnkten Lieferung“; und Arbeiten 1/19 auf Bau- und Straßenarbeiten und 1/0 auf alle sonsjigen Lieferungen und Leistungen xu beanspruchen, wogegen sie alle ihr zu ebilli ten Vergütungen den Berliner Elektricitäts-erken gutzuscbreiben bat. Die von der Allgemeinen le citätk-Gesellstbaft selbi't ausgeführten Fabrikate und Arbeiten sind den Berliner Elektricitäts-Werken zu den Preisen der meist- begunstignZ YbnY'er-Uöu ber1chn3111 tät G s 1195 ft flick; sich 5

. e geme ne, e rici s- e e a very tet , rend der Dauer vorli enden

Vertrages d(n Berliner Elektrimäts-Wetken aile in ihrem alleinigen Besitz befindliäoen oder bis 531111: in ihren B(fih gelangenden Konzessionen und Anlagen und ebenso von allen dernti en Konzessionen und An- lagen,_an welchen fie nur einen Antbsil'befißt oder künftig erwirbt, den von ihr ?)eseffenea oder erworbenen Antbetl zum Kauf anzubieten, welcbe dre gewerblickée Lieferung von Elektrizität an Jedermann gegen Cak- gelt unter Benußyng öffentlicher Straßen für die egung der Leitungen bezwecken und zwar im von 30 km Luftlinie, vom Berlinischen Ratbbause gerechnet.]