Herrschaften von Sagan erst Nachmittags 5 Uhr stattfindet und der Ankunft in Ohlau um 8 Uhr entgegengefehen wird. In Breslau wird um 7 Uhr 25 Minuten ein Aufenthalt von 5 Minuten genommen.
_ In der heutigc-n (4.) Sißnng des Deutschen inckw- tages, welcher am Tische des Vundeöraths Der Yrafident des Reichskanzler-lets, Staats-Minister 1)r. Delbruck, der General-Postdirekwr Dr. Stephan und rnehrere Bundes- Kommiffarien beiwohnten, theilte der Prasident die vor 'der heutigen Sißung erfolgte Konftituirung der Ab- theilungen, sowie die Wahlen der Fachkommisfionen und deren Konstituirung mit. Es wurden gewählt in der ersten Abtheilung zum Vorstyenden 1)r. Löwe, zum Sterertreter v. Benda; in der zweiten Abtheilung Vorßyender Hölder, zum Stellvertreter Schulze-Dekißsch; in der dritten Abtheilung Vor- fißender v. Rönne, Stellvertreter Lucius (Erfurt); in * der vierten Abtheilung Vorfiyender 131'. Hänel, SteÜvertreter Rickert; in der fnnften Abtheilung Vorfißender Dr. U. Schulte, Sterertreter Forcade de Biaix; in der sechsten Abtheilung Vor- stßender v. Bernuth, SteÜvertreter v. Varnbüler; in der fiebenten Abtheilung Vorfißender Albrecht (Osterode), Stellvertreter v. Denzin. Alsdann wurden die Fachkommisfionen gewählt und konfjituirten fich wie folgi“: '
In der Geschäftsordnun=3s-Kommission wurden ge- wählt: v. Bemutk) (Vorfißender), v. Denzin (Stellvertreter), v. Vahl, Valentin (Schriftführer); in der Petitionskom- mission: Albrecht-Osterode (Vorfißender), Ackermann (Stell- verjreter), Grütering, Llusfeld, ])r. Kircher (Meiningen), v. Gerlach (Schriftf;"chrer); in der B u d get komm ission: v. Bennigsen(Vor- fitzender), 131". LuciuS-Erfurt (Stellvertreter), Graf v. Ballestrem, 1)r. Kapp, Freiherr v. Malßahn-Gülß (Schriftführer); in der Rechnungskommission: Rickert (Vorfißender), Oehmichen (SteÜoertreter), v.Reden, Strecker (Schriftführer) ; in der Kommisswn zur Vorbereitung des Geseßentwurfs für Elsaß-Lotkjringen, be- 1reffcnd die Erseßung und Kraftloserklärung auf den Inhaber lautender öffentlicher Schuldverschreibnngen: Kloß (Vorfißend-Zr),
' v. Cum; (Schriftführer).
Alsdann trat das Haus in die TageSordnung ein, in die erste Berathung des Geseyentwurfs, betreffend die Abänderung des §. 4 des GeseYes über das Postwesen des Deut-
-_ schen Reiches vom 28. Oktober 1871. Der Vundeskommiffar Geheimer Postrath 1)r,Fischer, führte aus, daß es stck) wesentlich um Kodifikation zerstreuter Bestimmungen handle, auf denen die Beziehungen zwischen der Postverwaltung und den Eisen- bahnen beruhen. Dagegen bemerkten die Abgg. Elben und Richter, daß jene Beziehungen, bei denen die Eisenbahnen die Berpfiichteten seien, einer Klärung bedürsten, daher der erstere Abgeordnete eine Verweisung der Vorlage an eine besondere „ Kommisswn von 14 Mitgliedern beantragte. Bei Schluß des
Blatts hatte der Abg. Baron v. Minnigerode das Wort, der fich mit der Vorlage einverstanden erkLärte.
_ In Folge des vom Reichstag am 29. Oktober gefaßten Beschlusses, durch welchen das Mandat für die bisherigen Mit- glieder der Reichsrags-Kommission zur VorderaThung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-Geseyes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß-
Ordnung nebst Einführungsgesehen zunächst auf so langs erneuert wurde, als solches innerhalb der verfassungs- mäßigen Zuständigkeit des Reichstags belegen ist, also für die Dauer der gegenwärtigen Scsfion, konstituirtc fick) dieKommisfion am gleichen Tage von Neuem, indem die Mifglieder, welche bis- her die Stellen des Prästdenten, des Vizepräfidenten und der Schriftführer bekleidet, deSgleichen diejenigen Mitglieder, welche bisher die Redactionskommisfion gebildet hatten, wiederum zu diesen Funktionen erwählt wurden.
Am Sonnabend fand eine Sißung der Kommissxon statt, in
, welchcr beschlossen wurde, dem nunmehr zur ersten Lesung aus-
“ geseZTen Gcrichtöverfaffungögeseße einen neuen Tits! über die Rechtsverhältnisse des Richjeramts, also über die Be- setzung drr Gerickzte mit juristisck) gebildeten Rick)trrn, iiber die (Eigenschaften solcher Richter und deren rechtliche Stellung dem Entwurf voranzustellen.
Ein von einer Anzahl Mitglieder eingebrachter, in neun Paragraphen formulirter GesLHcSWrsckzlag wurde der Veratßung zu Grunde gelegt und gelangte in allen seinen Theilen zur An- nahme. Dieser Geseßesworschlag lautet:
. , Richteramt.
§,- ]. Die richterltche (Henmlt wird dnrck) unabhängige, nur kern Gcseß untchorfcne Gcriébtc 0115981151.
_ §. 2. _Die Jähigkrit zum Richteramtc wird durch Zurücklegung em??- m'ndejtens dreijährigen REMSstudiums auf einer Universität und durch die Ablegung zweier juristischm Prüfungen in einem Bun- dcsstaate erlangt,
_ Von dem dreijährigen Zeitraums sind mindestens drei Halb- ]a1)rc dent Rechtöftudium auf Link]: deutschen UniVékfität zu widmen.
vanchen “dcr crstrn und zweiten Prüfung mu?: ein Zeitraum “5911 mmdcstens drei Jahren lieg-n, 1vrlcher im Dienste bei den Ge- rrchtrn 11111) bei den Reckytsanwälten zu vcrwxndcn ist, auch zum Therl bc: dcr StaatSanwaltscbaft verwendet werden kann.
' Landesgesetze können befrimmen, daß von den drei Jahren die ert von Hochstens einem Jahre im Dienste bei Verwaltungsbéhörden zu verwenden ist ODL! verwendet Mrden kanu.
_ §.„ 3. Zum Rick)teramte befähißt ist ferner jeder ordentliche offentnchc Lehrer des Rechts an einer deutschen Univerfität.
, 4._ WL]: 111 einem Bundesstaate die Fähigkeit zum Richter- amtc bererts erlangt hat oder auf Grund der Bestimmungen des §. 2 in Zukunft erlangen wird, ist, sotveit dieses Gesetz keine Auknaßmen Yesdikßnmtt, zu ]cdem Richteramte innerhalb des Deutschen Reiches ' exa tg.
§. 5. Die Ernennung der Richter erfolgt auf Lebenszeit.
§. _6. Die Rubter beztelxcn in ihrer richterlichen Eigenschaft cin ' “festes (Hebql_t mit Ausstbluß von Gebühren.
Sind fu: einzelne Kl.: sen der R'beter verschiedene Gehaltsstufen *“festgesetzt,_ so erfo1gt em Aufrucken m die höhere GÖaltsstufe nur “mch "Maßgabe des Dienstaltcrs in der betreffendtn Klasse.
Z. 7. Richter können nur durck) Richterspruch aus den Gründen “und unter den Formen, welcbe die Geseke bestimmen, ihres Amtes Dauernd yder zeitweise enthoben, oder auf Grund eines Ricbtc-r- spruchs wrdcr ihren Willen an eine andere Stelle oder in Ruhestand versetzt „werden;
Dte vorlaufige AmtSenthebung, welchc kraft Geseßes eintritt, „wird hixrdurch niabt berührt,
Bet emer _Veränderung in der Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke konnen unfrexwiaige Verseßun en an ein anderes Gericht oder Entfernunsen vom Amte unis; BxlasJUUJ des vollen Gehalts durch die Laudes-Justtzverwaltung verfügt werden.
§. 8. Wegen vßrmögenSrechtliche-„r Ansprüche der Richter aus ihrem Dienjtverhälimffe, insbesondere auf Gehalt, Wartegeld oder Ruhegehalt darf der Recht-Smeg uicbk auSgcfchlosfen xverden.
H, 9, In welchen Fallen Personen, weiche mcht nach den Be- stimmungen dsr §§. 2_5 dem Richterstande'angehörcn, Mitglieder eines Gerichts sein können, xvird dnrch die NYÖMMW bestimmt.
Anf diese nicht .dem _Rxchterstande angrhcrenden
iiglieder eines 1 anderweitiger Beßimmung abberufen worden,
Gerxchts finden die Beßimmungen der §§. (;_8 gleichfa116 keine An- Weu ung.
Beigefügt wurde noch (als §. 28.) die Bestimmung, da?; nach dem Ermcffen der Justizverwaltung, wer in einem “Bundesstaate die erste juristische Prüfung bestanden bat, zum Vorbereitungödienst in einem anderen Bundesstaate zugelassen Werden könne. sowkie ferner, daß die in einem Bundesstaate ftattgehabte Vorbereitungsn'rt Seitens der Justizverwaltung eines anderen Bundesstaates dem Richteramts- Aspiranten angereckmet werden könne.
_ Die Kosten des TranSports der in §. 38 des Ge- scßes vom 8. März 1871 erwähnten Landstreickzer 26. aus dem Gerichthefängniß in das Arbeitshaus, so wie die Kostsn der den TranSportaten der erwähnten Kategorie zu gewährenden unentbehrlichen Bekleidung fallen dem Staate zur Last; die ltheren Kosten smd gemäß §. 12 der General-Tranöportinstruktion als ein integrirender Theil der TranSportkosten zu betrachten. Es unterliegt somit, nach einem Reskript des Ministers des Innern vom 28. September d. I., keinem Zweifel, daß die Ver- pflichtung des Staates zur Tragung der qu. Transoort- (be- ziehungSmeisc Bekleidungs-) Kosten entsteht, sobald ein Korrigende auf den TranSport gegeben wird, und _ abgesehen von e1waigen Regreßansprüchen gegen einen fahrläsfigen Trans- porteur _ dadurch nicht aufgehoben oder beseitigt werden kann, daß der TranEportat, weil er entsprungen ist, an seinem Bestimmungöorte nicht abgeliefert werden kann.
Die Bestimmung in §. 14 der General-Tranöport-Instruk- tion, wonach die Erstattung der von den Lokalpolizeibehörden vor- geschoffenen TranSportkosten der Bestimmungsbehörde dann in Wegfall kommt, wenn der TranSportat auf dem Tran-Zporte entsprungen ift, ändert nichts an der generellen Verpfl“'chtnng des Staates zur Tragung der TranSportkosten; ste hat viel- mehr nur die Wirkung, daß diese Kosten eintretenden Falls zunächst bei der der absendenden Behörde vorgeseßtenRegierung zur Erstattung zu liquidiren find.
_ In einer Beschwerdesache eines Karousselbesißers wegen der ihm verweigerxen ortSpolizeilichen Erlanbniß zum Auf- stellen seines Karouffels hat der Minister des Innern sich in einem Erlaß vom 19. Mai d.I. dahin geäußert, daß allerdings nach §. 59 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 der Be- trieb eines der dort genannten Gewerbe von der vorgängigen Erlaubnis; der Ortsbehörde abhängig sei. Diese Beftim- mung habe aber wesentlich den Zweck, einer über- mäßigen Belästigung des Publikums durch derartige Gewerbe- treibende thunlichst vorzubeugen. Wenn nun ein Avaorsteher, wie im vorliegenden Falle, der Meinung sei, daß er befugt gewesen wäre, die Aufstellung des Karouffels nicht zu gestatten, weil durch den Karouffelbetrieb die dortigen Einwohner zum vermekzrten WirthshaUSbesuche resp. Brannttmingenuffe .verleitet werden könnten, so müsse diese Auffassung als eine zu weit- gehende bezeichnet werdzen. Denn abgesehen davon, ob die, haupt- sächlich doch nur für Kinder berechnete Aufstellung eines Karouffels in der That die von dem AmtSUorsteher befürchteten demorali- firenden Wirkungen nothwendig im Gefolge haben müßte, was sich im Allgemeinen kaum annehmen .laffe, so würde die in Rede stehende Auffassung in ihren Konsequenzen dahin führen, in ländlichen Gemeinden überhaupt alle derarjigen öffentlichen Schan- stellungen Ic. zu verhindern und somit den bezüglichen Gewerbe- betrieb größtentheils illusorisch zu machen. Ein solches Vorgehen würde fick) umsoweniger rechtfertigen lassen, als die Betreffenden für ihr Gewerbe Steuer zu zahlen und insoweit Anspruch darauf haben, daß ihren Interessen anch Seitens der Orts- behörden billige Rücksichtsnahme zu Theil Werde.
_ Die Strafbarkeit der öffentlichen Verbreitung der Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Ge- seße wird, nach einem Erkenntnis; des Odc-r-Tribunals vom 5. Oktober d. I., dadurch nicht ausgeschlossen, daß es nicht in der Absicht des Verbreiters (Zeitungs-RedacIeurs) gelegen, in Anderen den WiUen zu einem Handeln gegen die Geseße hervorzurufen. _ Der Redacteur dcr „Effrncr Vo1kSztg.“ hatte die päpstliche Encyclica über die Maigeseße vom 5. Febrnar 1875 in seiner Zeitung in modifizirter Fassung veröffentlicht, indem er besonders die SteUen der Encyclica wegließ, von welchen er an- nahm, daß fie Anstoß erregen könnten. Auf Grund des §. 110 des Strafgeseßbuchs und §. 20 des Rcickzs-Preßqeseßes wegen Auffor- derung zum Ungehorsam gegen die Staatsgeseße angeklagt, wurde der Redactcur in beiden Instanzen freigesprochen, weil es für die Annahmc eincr Abfickzt, durck; die Veröffentlicßung in An- deren den Willen zu einem Handeln gcgen rechthültige Gesetze hervorzurufen, an jedem Anhalt fehle. Der Angeklagte hätte, indem er die politisch wie historisch bedeutungSvoUe Encyclica veröffentlichte, nur eine Pflicht gegen diejenigen Abonnenten er- füklt, welche für den Kampf der katholischen Kirche gegen die Staatsregierung fick) interesfirten und welchen zum Verständniß kein Theil der historischen Entwickelung entbehrlich gewesen sei. Auf die Nichtigkcitsbeschwerde der Ober-Staatanalfschast vernichtete das Ober-Tribunal das vorinstanzliche Erkenntniß und verwies die Sache zur andermeiten Verhandlung und Entsckyeidun cm ein an- dereSAypellationSgerickzt, indem es in seinem Erkenntni? ausführte: „nach §. 20 Abs. 2 des Reichs-Preßgeseyes bestimmt fick; die ftrafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen, deren Straf- barkeit durch den Inhalt einer Drucksckzrist begründet wird, nach den beßehenden allgemeinen Strafgeseßen. Wenn nun, wie der AppeUajionsrickzter anerkennt, die päpstliche Encyclica auch in der gemilderten Fassung, in Welcher die „Essener Volks=Ztg.'* fie veröffentlicht hat, die Aufforderung zum Ungehorsam gegen rechthültige Geseße enthält, wxnn nicht minder in der oben gedachten W211" e die Mitwirkung des Angeklagten bei der Veröffent- lichung derselben festgestellt worden ist, so bedurfte es zur Anwen- dung des §. 110 des Reichs-Strafgesesbuchs gegen den Angeklagten des vom AppellationSrichter vermißten Nachweises eines beson- deren (101118 nicht weiter, Der §. 110 011. erfordert zu seiner Anwendung nicht den Nachweis, daß die Absicht des Thäters bei Öffentlicher Verbreitung der Aufforderung zum Ungehorsam gexkn die Geseße dahin gerichtet gewesen sei, in Anderen den Willen zu einem Handeln gegen die Geseße hervorzurufen. Es genügt nach den allgemeinen Strafgeseßcn die Feftfjellung, daß das die Aufforderung zu solchem Ungehorsam enthaltene Schrift- stück durch den Angeklagten öffentlich verbreitet worden, ohne daß derselbe eine derjenigen Bestimmungen für fick) anzurufen ver- möchte, welche nach den allgemeinen Grundsäßen des Straf- geseßbuchs die Strafbarkeit ausschließen. “
_ Der Gesandte der Vereinigten Staaten von Nordamerika am hiefigen Allerhöckzsten Hofe Mr. Bancroft Davis hat Berlin mit Urlaub verlaffen. Während seiner Abwesenheit fun- girt der erste Sekretär der Gesandtschaft , Mr. Fish, als interimiftischer Geschäftsträger.
_ Nachdem der Königlich belgische interimißische Geschäf1s- jräger, Legations-Ratb Baron Pitteurs - Hiegaerts, zu fungirt der
Legations- Sekretär Baron Nothomb in der genannten
Eigenschan
_ Der General-Lieutenant von Budrähki, Commandeur der 2. Garde-Infantetie-Divifion, ist in Genehmigung feines Abschiengesuches unter Verleihung des Charakters als General der Infanterie, unter gleichzeitiger Ste-xung 5. 1a suits des Kaiser Alexander-Garde Grenadier-Regiments Nr. ], mit Pensum zur Dioposttion gestellt; der General=Major von Dannenberg, Commandeur der 1. Garde-Infanterie-Brigade, unter Entbin- dung von der Wahrnehmung der Geschäfte der Kommandantur in Potsdam, zurn Commandeur der 2. Garde-Infanterie=Divifion, der General-Major von Stiehle, General 5 13 811ij Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Jnspecteur der Jäger und Schüßen, zum Commandeur der 7. Divifion, der General- Major von Thile, Commandeur der 4. Garde-Infanterie- Brigade, zum Inspecteur der Jäger und Schüßen ernannt, und der General-Major Freiherr von Meerscheidt-Hüllcssem, Commandeur der 11. Infanterie-Briqade, in gleicher Eigcnsckzast zur 4. Garde-Infanterie-Brigade verseßt.
_ Der Premier-Lieutenant Heinrich )()7111. Prinz Reuß vom Garde-Kürasßer-Regiment ist von seiner UrlaubSreise hierher zurückgekehrt.
_ Der Contre-Admiral Henk, Direktor der Kaiserlickzen N??iralität, ist von Urlaub aus der Schweiz hierher zurück- ge e rt.
_ S. M. S. „Augufta“ hat am 18. September «.Sa- banilla verlassen, erreichte am 20. desselben Monats Colon, ging am 23. September wieder in See, lief am 24. in den Hafen von Cartagena und am 28. September wieder in Sabanilla ein. Am 29. September ging S. M. S, „Augusta“ wieder von Sa- banilla ab, traf am 30. deffelben Monats in Santa Marta ein und ankerte am 8. Oktober cr. Abends vor dem Hafen von St. Thomas.
Rendsburg, 30. Oktober. In der heutigen (16.) Sißung des Provinziallandtags fand die Sckxlußberathung über den Entwurf einer Verordnung zur Ausführung der Vorschrif- ten im §. 22 des Fischerei-Geseßcs vom 30. Mai 1874 für die Provinz Schleswig-Holftein statt unter Annahme sämmtlicher von dem Ausschuß gestellten Anträge sowie zweier sonftigen Amendements. Sodann wurde in der Schlußbernthung ab- gelehnt: die Auögleichssumme für die KriegSquren des Jahres 1864 auf die Provinz zu übernehmen. Ein An- trag, gleichzeitig zu beantragen, daß die fragliche Aus- gleichssumme auf die Staatskasse Übernommen werde, fand nicht die Zustimmung der Versammlung. Es folgte die Schlußberathung über den Augschußbericht, betr. dieVerwendung der dem Provinzialverbande für die durch die KräegSereigniffe von 1848-51 Belasteten überwiesene Summe von 41/2 Mil- lionen Mark. Bei der Abstimmung wurde nach Ablehnung sämmtlickzer gestellten Amendements mit allen gegen 2 Stimmen beschlossen: 1. Aus der dureh das Geseß vom 9. Juni d. I. dem Prooinzialverbande von Schleswig-Holßein Überwiesenen Summe von 4,500,000 „M 1) einen Beitrag von 100,000 „55 für die Invaliden der ehemaligen schlestvig-holsteinischen Armee der in Altona verwalteten Inoalidensjistung der Herzogthümer zur freien Verfügung zu ftc-[lenz 2) einenBeitrag von 600,000M zu dem Zweck herzugeben, daß daraus nach stattgehabtem Ermittelungs- verfahren für solche in Folge der Krieg-Zereignisse der Jahre 1848-51 in den Herzogthümern SchleSrvig-Holstcin erlittenen nachweisbaren und bisher nicht erseßten Verluste, welche dadurch entstanden find, daß entweder &. Beamte wegen Befolgung der Anordnungen der schle§wigcholsteinischen Regierungsbehörden durckz die dänische Verwalmng mittelst Einziehung ihrer Dienst- kautionen oder durch anderweitige ExekutionSmaßrcgeln zur Er- ßattung der an die sclzlcSWig-holsteinische Landeskaffe abgelieferten Jntraden gezivungen, oder 1). Gebäude, Ländereien oder drwegliche Gegenstände durch die militärischen Operationen der krirgführenden Armee zerstört oder beschädigt worden, eine nach Maßgabe der Verhältnisse und der öäfügbaren Mittel festzuserende Ent- schädigung gewährt werde, jedoch in allen Fäüen nur unLer der Vorausseßung, Tas; die Veschädigten selbst oder deren Hinterbliebene fich in Folge der erlittenen Verluste noch jetzt in einer Lage befinden, wrlche ihre Entschädigung als dringend ge- boten erscheinen läßt; 11. die dann noch übrig bleibenden 3,800,000 «16. in der Weise zu verwenden, daß zunächst diejenigen 8 % der Kommunal-Anleihe vom 2. Mai 1849, welche die holsteinischen aus den von den deutschen Regierungen erstattetenVerpflegungs- kosten im Januar 1851 ausbezahlt erhielten, welche die schles- wigschen Kommunen aber in Folge der derzeitigen Absperrung von Holstein nicht einziehen konnien, im Vorwege den letzteren ausbezahlt werden, und daß mit dem alsdann noch verbleiben- den Rest die nachstchenden Anleihen,nämlich: ]) die Kommunal- Tlnkeihe zur Abhaltung der vorschußweise zu leistenden Vcr- pflegung dcr Reichstruppen vom 2. Mai 1849, 2) die Kom- munal-Anleihe vom 10. April 1850, 3) die Einkommens-Anleiße vom 4. Oktober 1850, 4) die Vermögens-Anleihe vom 4. Oktober 1850, 5) die freimiklige Anleihe vom 28. Septemder 1850, in der Art eingelöst werden, daß die Kommunal- Anleihe vom 2. Mai 1849 den doppelten Prozentsaß desjenigen Prozentsatzes erhält, welcher auf die anderen Anleihen 5111) 2_5 vertheilt wird, sämmtliche Anleihen gegen Rückgabe der Obliga- tionen oder Interims-, eventuell auch MortifikatwnSstheine.
Cassel, 30. Okwber. In der Sißung des Kommunal- Landtags erklärte nach Erledigung mehrerer Eingaben der Abg. Rang, den Antrag auf Erhöhung der Diäten der Landtags- Abgeordneten zurückziehen zu wollen, eine Erklärung, deren Zu- lässigkeit in Zweifel gezogen, alsdann aber dem Ausschusse mit- getheilt wurde. In der Berathung des zur Bcgntachtung vor- gelegten Entwurfs einer Landesherrlithen Verordnung zu Aus- führung der Vorschriften in §. 22 des Jisckzereigeseßes vom 30. Mai 1). Is. wurden die vom Ausschuß vorgeschlagenen Ab- änderungsvorsckzläge genehmigt.
SachsemWeimar-Eifenach. Weimar, 30. Oktober. Die Rückkehr der Großherzoglichen Familie wird nach dem 15. November erwartet. _ Gegen Ende desselben Monats tritt der RechnungSausschuß des Landtages zu seiner alle Jahre wiederkehrenden Session zusammen.
SachfemMeiuingen=Hildburghaufen. M ein in g e n , 30. Oktober. Die Prinzessin Marie ist gestern .AbeUd nach mehrwöchentlicher Abwesenheit aus den Niederlanden hier wieder eingetroffen. Der regierende Herzog Gearg weilt seit eini en Wochen in Wien, war vor einigen Tagen zur Kaiserli n Familientafel am Hofe in Gödöllö geladen, und, wird die Rück- kehr demnächst erwartet. _ Zur Ausführung des Reichs-
geseßes vom 6. Februar 1). I. über die Beurkundung des .
„menen Verpflichtungen gemäß jedes Iahr
. Personenßandes und die Eheschließung ist eine höchste
Verordnung vom 26. Oktober d. I, erschienen. Der Minißerial-
. abtheilung der Justiz ist die Leian und O5eraufficht Über-
1ragen; thr ßeht die Bildung der StandeSamtsbezirke, die Genehmigung zu der,Beste11ung von Standesbramten zu. _ In Veranlassung der jüngsten Vorkommnisse in der bayerischen
' Kammer geht von hier aus eine mit zahlreichen Unterschriften
bedeckte Dankadresse an den König von Bayern ab. Dieselbe lautet, nach der „Weim. Ztg.“, wie folgt: „Nn Se. Majestät den König Ludwig 11. von Baysrn, Von
' alten Zeiten her in freundnacbbarlicher Beziehung zu einander stehend,
find Franken und Thüringen neuerdings enger noch verbundxn durch d1e Schienenstraße, Welche, mit Ew. Köntglichen Majestät und des
' Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit Genehmigung erbaut, nicht
nur ck Nachbarbevölkcrung in häufigere Berührung brachte, sondern anch eme Anzahl Bayern m Ausübung ihres Berufs nach Meiningen fuhrte und bennrkte, daf; im Anschluß der Angehörigen ver1chiexckener Staaten nnd Konfesfioncn an einander das Gefühl der Zu- sammcngehorigkett lebhafter, als früher empfunden wird, Wie daher, Bayern _ und Sachsen gemeinsame Entrüsmng ergriff, als „111 unerborter Weise die augenblickliche Majorität dcr bayrrtschen Kammrr der Abgeordnéten es unternahm, eine ver.;assungs- kreur Regnrnng'des Vertrauens ihres Könizlichx11 Herrn zu berauben, so erfaßte freudjge Bewcgung Beide. als Ew. Majestät hochfinnige En11ch1te ung vom 19. d. M. den WSJ des Rechts, der Wahrheit und de-3_ 2[cl)tes tn einem Augenblicke er1ch1os:, als dunkle Wolken dcn Fortschntt Bgyerns und des deutschen Baterlanch zu bedrohen fcbtencn, Emtg m drm klaren Bewußtsein, das; dis Parteinahme in
* dem großen Kantvfe, der von Deutschland gegen die Anmaßungcu der
Hierarchie geführt wird, unabhängig ist von dem Glaubendbekenntniß, hittxn daher die eHrfurcbtvoÜst Unterzeichneten, Ew. Königliche Ma- jestat wvüen den Ausdruck_dankerfüllter Brwunderung gnädiqst grnek): mtgcnßdcn' sie ntcbt zuruckzuhalten vermochicn bei Veröffentlichung der'Kontgltchen Worte,'welche die Geschichte als eine glorreiche That m_thrm Annalen verzetchnen wird. Ew. Königléclnn Majetät unter- thanigste 2c. 2c.“
„Anhal't. Dessau, 31. Oktober. Der Erbprinz und Prrnz Frtedricl], die beim Beginn der Univerfitätsferien Bonn verlassen und fick) seitdem bei ihren Hohen Eltern auf- gehalten haben, find gestern Abend von hier nach München ab- gegangen, um daselbst ihre Studien zu voUenden.
Lippe." Det'mold, 1. November. Das „J. L. R. u. 21. Bl.“ veroffentltcht folgendes „Bulletin über das Befinden des Fürsten:
VéachdYn dir im Anfange voriger Woche eingetreténe Besssrung inxdem Besrndxn Sr. Durchlaucht des Fürstm im Verlaufe der Woche mcht dre gshofften Fortschritte gemacdt hatte, ist in dm leßten Tagen bet Fortdauer der Appetitlofigkeit und der Beklemmuugen eine Abnahme der Kräfte eingetreten.
Detmold, 1. November 1875.
Hofrath 1)r. (Eschenburg.
, Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. November. (W.T.V.) .Die heutige amtliche „Wiener Zeitung“ rrproduzirt den Wortlauk der jüngsten Kundgebung des St. Petersburger „RegierungSanzeigers“ und begleitet dieselbe mit Aus- drücken der Befriedigung und Anerkennung.
SchWeiz. Bern, 1. November. Mit dem 22. Oktober ist der Termin drr Einspruchsfrist gegen das mne BundeSgeseY über Einführung des metrischen Maßes undGewickgts vom 3. Juli d. J. abgelaufen, ohne daß das Begehren einer VolkSUbstimmnng geste11t worden wäre. Mittelfr Kreisschreiben theilt nun das eidg. Departement des Innern dcn Kantons- regierungen mit, daß es in Berücksichtigung des Umstandes, daß genanntes Gese1z mit dem 1. Januar 1877 (s. Art. 19) im ganzen Gebiet der schweizerischen Eidgenoffenschaft eingeführt und in Wirksamkeit sein sokl, sein Möglichstes jhnn werde, um die.- selben rechtzeitig in den Befiß der noch fehlenden metrischen Probemaße zu senen, deren Beschaffung und Kontrole, laut Art. 7 des Gesehes, gegen Vergütung der Erstellungskosten Seitens der Kantone dem Bunde zufällt.
Großbritannien und Irland. London, 31. Oktober. Die „London Gazette“ meldet die: Ernennung des bisherigen Attorney-Gcncrals , Sir Richard Baggally, zum Richter des neugebildeten obersten Appellhofes. Durch diese Er- nennung wird die parlamentarische Vertretung von Mid=Surrey vakant. _ Die gestrige Nummer des amtlichen Blattes bringt den Text einer zwisckzen den Regierungen von Großbritannien und Tunis am 19. Juli d. I. geschlossenen allgemeinen Kon- vention. I!“;r Zweck ist, wie in der Einleitung hervorgehoben wird, der, die zwischen den beiden Ländern lange bestandenen FreundsQafiH- und Handelsbezichungcn durch eine Revifion Und Modißkmion der dsftehenden Verträge aufrecht zu halten und zu veroonommnen. Die Ko-wention zerfäUt in 42 Artikel, die u. U. verfügen“, daß den britischen Konsuln und Agenten in Tunis jeder Beweis von Achtung und Ehre geont werden, und daß zwischen den zwei Ländern eine gegenseitége Handelsfrcihcit bestehen soll. Der Ver] ver- pflichtet fiél), britische Unterjhanen innerhalb dkr Regentschaft zn schüßen und ihnen das Reisen, sowie den Austnthaxt in irgknd einem Theile des Landes ohne Hindsrniß oder BchrUigung, sowie die freie Ausübung ihrer Rckigionépflichten zu gcstätten. Die britischer: Wanken anfzuerlegenden ImportzöÜe soUen in keinem Falle 8 Prozent ac] 73101'0111 übersteigen. 55111613 wird englischen Fahrzeugen der Küßcuhandel aufgeschlossen. Turck; Artikel 37 verpflixbtet fick; der Ver), Alles, 'was in seZner Macht steht, für die Unterdrückung der Sklaverei zu thun, und ins- besondere zu veranlassen, daß die Deklaration von Moharent vom 23. Januar 1846, welche die Sklaverei in Tunis für immer abschafft, ßrikt befolgt wird. _ In Woolwich ist mit Genehmi- gung des dortigen Garnisonö-Kommandantcn eine Klasse für den Unterricht von Unteroffizieren nnd Gemeinen in der franzöfischen Sprache gebildet worden.
Frankreich. Pnris, 30. Oktober. Das offizielle Blatt enthält heute das Dekret, durch welches die neue staatliche Rechtsfakultät in Lyon, welcher der Ober-Unterrichtsrath ungeachtet des Widerstandes des Bischofs seine Zustimmung gegeben hat, errichtet wird. Die Hauptartikel desselben bestim- men: „Art. 1. Eine Re-htsfakultät wird in Lyon gegründet; diesc Fakultät hat zehn Lehrstühle, drei für das Civilrecht, zwe: für das römische Recht, -.-inen für den (Zivilprozeß, einen Für das Kriminalrecht, einen für das HandelSrccht, einen ür
“das Verwaltungsrecht und einen für die Staatsökonomie.“
die Stadt Lyon ihren übernom- ihren gewöhn- lichen HülquueUen die Summe entnimmt, um die Aus- gaben zu ersehen, die durch die Einnahmen nicht gedeckt worden find. Am Tage, wo diese Bedingung nicht mehr erfülXt wird, geht die Rechtsfakultät ein. Nach Art. 3 Werden die Vorlesun-
Art. 2 bestimmt, daf;
„ gen beginnen, wenn der Minißer erkannt hat, daß die Gebäude
den Bedürfnissen des Unterrichts entsprechend hergestellt und 'das Mobiliar und die Bibliothek angeschafft smd. Zugleich brmgt' das amtliche Blatt die Dekrete, welche den Dekan und dxe zehn Professoren der Fakultät ernennen.
' Italien:. Verona, 1. November. (W.T. B.) Der Mi- ntfter-Prasident Minghettierörterrein seiner gestern beidem Wahlbanketnn Cologna gehaltenen R-*de auch die allge- metne poltttsche Lage und bemokte hinstehtlich Italiens, die Hersxellung der Einhrit Italiens habe seiner Zeit Veranlassung zu einer zwerfachen Besorgniß gegeben. Erftens habe man da- mals eme Störung des europäischen Friedens befürchtet. Zwei- tens habe _man die Freiheit des Papstthums für gefährdet ge- halt'en.' Bande Befürchtungen [)ättcn fick) durch den Verlauf der Eretgmffe als durchaus unbegründet herauSgesteUt. Die kürz- lxch stattgehabtcn Besuche der Kaiser von Oesterreich und Deutschland bei dem Könige von Italien be- wmsen, daß dtcse Ansthauungcn auch von dcn Rogie- rungen nnd den Völkern Europns getheilt würden. Vielfach wurde d:e Behauptung aufgestellt, daß der Besuch des Deutschen Kaisers denAnlaß bieten könne zu einer Aenderung der kirch- 11chen Poltttk Italéens, Diese Annahme sei jedoch dnrchaus trrthumltch. Dre italienische Kirchenpolitik beruhe auf dem Prin- sze der Trennung der Kirche von dem Staat. Die mit Hülfe desselben erreichten Resultate ließen keinen Grund zur Aenderung dieser Politik erkennen. Italien müffe nnr Vorsorge treffen, daß der niedere Klerus vor der Unterdrückung durch die hohe Gejßlick)keit geschützt werde, und ferner müsse man dem Laien- element die Mitwirkung bei der Verwaltung der Gemeinden sichern. Die Regierung werde im Pnrlamenxe einen Hierauf be- züglicknn GrseYentwurf in Gcmäßhrit des Artikels 18 des Ga- rantiegeselzcs einbringen.
Amerika. Ncw-York, 1. November. (W. T. B.) _Die Regierung der Vereinigten St.aaten [yar ihrem Gesandten in Madrid ein Memorandum mit Instruktionen in Bezug auf die Angelegenheiten Cubas zugehen lassen. Der Inhalt des Memorandums ist noch nicht bekannt. Eine kassche aus Washington, welche von den hiefigen Zeitungen veröffentlicht wird, meldet, daß das Memorandum die Ansichten des Präfi- denten Grant über die cubanisclx Frage dahin präzistre, daß die endliche Lösung derselben in der Unabhängigkeit Cubas, in der Konstituirung der Insel als einer unabhängigen Republik und in der Freilassung der Sklaven gefunden Werden müsse. _ Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat fick) ixn Laufe des vergangenen Monate.: um 4,069,000 Doll. verringert; im Staatsschaße befanden fick) heute 73,783,000 DoU. an Gold, 7,736,000 Doll. an Papier.
Mexiko. Die Nationalversammlung trat am 16. September zum ersten Male wieder unter der wiederhergcsteaten Konstitution von 1857 zusammen. In der Eröff11ung§rede sagte der Präsdcnt Lerdo de TejadZa: Wir können uns zu dem Fortschritt unserer Institutionen beglückwünschen. Unsere Beziehungen zu den uns freundlich gefinnten fremden Mächten find zufriedenstellend. Cin Gesandter Spanirns ist wiederum bei uns akkreditirt. Ein Vertrag, welchrr die Grenze zwischen Mexiko und Guatemala fes1stel1t, wird in Kürze zum Abschluß gelangen. Die Wahl der Mitglieder der Supreme-Court hat stattgefunden und erwartet die Bestätigung des Kongresses; dic Distriktsgcrickne wcrden reorganifict und der öffentlichen Erziehung wird besondere Aufmerksamkeit gezollt werden; die Zahlnngen für Civil- und Militärzwecke werden prompt geleistrt; Frieden herrscht innerhalb der Republik; die inneren Verbesserungen nehmen ihren Fortgang, und bezüglich der Hafenarbeitcn in Mazatlan, Tampico und Frontera ist ein F0rt§chritt zu berichten.
Asten. Aden, 1. November. (W. T. V.) Der „Serapis“ ist mit dem Prinzen von Wales heute früh Hier eingrtroffcn. Der Prinz ist am Vormittage an das Land gcstich-n und von den Behörden, sowie von Drpntationcn der Kaufmannschaft und der Eingkborenen feierlich empfangen worden.
Die Nr. 20 des ,Marine-Verordnungs-VlattS“ dat folgknden Inhalt: Vcrcrdnung, bktlkffénd dic- T.:gkgrlrrr, die Fuhr- kosten und die Umzugskosten der Rrichsdcamécn. 21911121. Juni 1875. _ Uniformcknöpfe, _ Vervollständigung der den Ssc-kadcttcn-Säzul- schiffen für den Unterricht im Torpxdwvsssn 5:1 üérrwciscnden Mo- delle und Apparate, _ Liqnidimng dsr BCsTOUJ-Öüßkkn für die an Adrc-ssatsn im Landbésteübe'z'xkc der Aufaadk-Po anstalt grricL-r-cten Marine-Dicnstbrfefs. _ Bkstjmmungsn über dé? Trim Badrn zu treffenden Vorficlsßmnsxrcxzeln. _ Varnicbtnnxx außer Kraft gessßter R-glcmems xc. _ Dée an Bord S. M. chiffe zu erweisendcn Ehrenbrzeugungcn mir drr Trommel. _ Brklcidnngoungeleacndcit dsr Matroscn :c. _ Naclnrng znr Instrukcion bctcrsxcud die Jägerbüchsr, 111,71. _ Personalvcrändetungrn.
Nrichsrags=Angelegenhcitcu.
Die chbl dcr Petitioncn, wclche bci dcm Rchbstag rin- qxgaon, bsläuf'r sick) lécreitsnuf g:“xzen 300, Wovon der dritte Theil drr Justézkomxnission überwiUen 117011211 ift. Dawda dr,;ird-xn 1109 gegen 60 auf dkn Zolltarif, a-g-n 20 auf Bewiüigung von Juva1iden- pensionrn, mrbrrre andere auf (55917aliSverbeffernngen,_vcrrianLc auf Auf- hebung des vafzwanges, auf den Auktionsbetrick auf, Baschwexden Über die Instiz, gegen die Börs:*nftcuor, Erhöhung der Braustcnsr xc.
Statistische Nachrichten.
(Nat.31a.) In der am 23. Oktobetzbeendeten WOM starben von i: 10,000 Einwohnern auf ren JadMZdurcbschnitt beerJr-ct: in Bcrlin 294, in Breslau 255, in Hamburg 213, in Münchcn 384, in Wien 208, in Budapes1351, in atis 238, in Brüssel 233, in Amsterdam 295, in Rotterdam 20“, im Haas 17], in Kopen- hagen 210, in Christiania 202, in Rom 216, in vae1257, in Turin 211, in Alexandria 421, in NewYork 294, in London 235, und in den 18 größeren Städtrn Englands 250.
_ Die soeben erschienene zvoeite Abtheilung des zweiten Heftes (Z. Jahrg.) der Bt_erteljabreSL)efte zur Statistik des Deutschen Reichs fur das Jahr 1875, heraUSgegrbcn vom Kaiserlichen Statiinschen Amt, Berlin 1875, Verlag des König- lichen Stalistischm Buceauö (Or. Enqel),!bat folßenden Inhalt: Das Salz im deutschen Zollgebiew. Produktion und Konsumtion, Besteuerung und steuerfreie Yblassung, sowie Einfuhr und Ausfuhr im Jahre 1874. _ Dcr Bicrbraucrcibxtticb, der Verbrauch und die
.Besteucrung des Bieres im Deutschen Reiche während des Jahres
1874. _ Eheschließungen, Geburten und SterbefäUe im Deutschen Reiche im Jahre 1873. 1. Die (Lhe1chlicßungcn, Geburten und Sterbefäue im Jahre 1873 uach Staaten und Landestheilen; ch- gleicben nach Monaten für das grsammte Reich. 11. Die El)?- 1chlicßungen im Jahre 1873 nach Staaten und Landestheile-n und nach Monaten. 111, Die Geturten im Jahre 1873 nach Staaten und Landestheileu und nach Monaten. 17, Die Sterbefälle im
Jabre-1873 nach_Staaten und Landesthcilen und nach Monaten. 17. Die EHesch)1reßungen, (H burton und Sterbxfälle im Jahre 1873 nach Gebtetsgruvpen und nach Monatcn. 71, Verdältniß- und Durch- schmttSzablon, die E1)csch1ies;ungen, Geburten nnd Stkrbefäl]: im J.“;bre 1873 betreffend. 711. "Anhang, betreffend Nachtveisuna der hciraths- fabrgcn und der gebakfaßtg-xn Personen nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1871, auch Verhäxtniß der im Jahre 1872 Getrauten und G-*borene11„ zu drr [)eiratbsfabigen bez. gebärfäßigen chölkerung. _ Uebersicht ulm: dre von den Rübenzuckrrfabrikantcn innerhalb des Zdllgcbjets des Deutschen Rsiches in den Monaten Skptemßer 1874 1316 August 1875 versteuerte Rübenmsnge.
Kunst- Wiffensthaft und Literatur.
__Aus _den Sivungcn der Geschichts- und Alter- tbunrsverxtn'e im Monat chtembcr d. J. Vweine für die Yesclnchte Berlins und für die Geschichte PotSDamI: Geh. Hofrath St_bnetder gab tn einem Vortrage eine Geschiébte von Baumgarten- bruck und der Umgegsnd, insdesonderc dcs KarlSderges bei les,;- terem Orte. Ja der WUWÜÖM Zéit bsfand fich _dort ein Berge- und Zuftyckytson, „zum Schuss: NZ Usbergangs über die Havcl Und webt auf der Hohe gelegen. Später dausten dort wie Familésn Haake, Rock)01v1t.a._ Im Jahre 1660 kante Kurfürst Friedrich lebelm dte Jm?! zmmnmm und lezte - dadurch ("Ln Grund zu den jetzigen Verhältnissen. Jm Jadre 1806 ward dre ganxe-Anßölye cntwalkct, aber später von Sr. Königlichen Hoheit dezn mezen Carl von dem Militar-Waisenhause gekauft und xyzedemm kultßvirt. Jm Jahre1869 119€; drr Prim aaf der An- dobe, dem ießxgen Karlébergy, cinn Thurm bauen, der mn 8. Jn1i 1871 erngcwetht Wurde und in seinrm Jnnsrn erbsntctc Waffen aus den Krregen vyn 1866 und 1870/71 enthält. _ Altertdums- Zesessckxasx Prnffia zn Königsberg i. Pr. ])r. Bujack svraÖ uber dze 1111 Bartncr Lands urn SÖippenbsil noch erhaltenen Schiss;- berge g1terxr Zcit._ Den Mitkewunkt derselbcn 1711st dcr Waüberg, v'on Vierexklger (536116111, zwischen dem Flufztbale der 21113 und dem cmes _klrmcn Nebknslnffes gelegen und mit einem auf drei Seikon umlaufenden Graden; dort befand fick) die kleine Schiffenburq dsr Rttter, ße n;:zrke rm 13jä1)rigen Städtekrikge Seitens derOrdknssötdncr zur Exmcbltcßung Scknppenbcils benutzk. Die übrigen *S-Dloijergk an der 2er __ die beiden oberhalb des Schippcnbeiler Wallbcrgeö, 1387; von WebrnZtlten und Töhnen, und die beiden unxerkxalb Schipprn- boris, der Hunanberz bei Stolzenfeld und der Schloßberg dci PQWLÖYS _ haben me'hr oder Weniger einc dreieckige Gestalt, der Yehrwxlter wie cin? Insel aus dem AlletHal hervorragend, der Htglzcnfeldcr durch emen Graben, der von Poviebsls durcb dopprltc (?)raben Von dem Platxan abgeschnitten. In der Nähe befindet fick) eme alte Beßatkungsstattr mit Urnen. Größer als dir erwähnten 5 an dkrfAlle lkogeudon ist der Prantlacker Stbloßbérg, yon einer fast rechteckigen, [gnggezogxnen Gestalf, dcr 3 Tkrrasskn bildet, Von den udrtgen Scbloßbergen tst der kleineWaÜborg bei Rückgarben ein Wack)- berg, in kreisrundkr Form mit kcsselartmer Vertiefung aus Dem Plateau des Feldes bervorsteigend. Det: Schxoßderg bci Sonnanburg an dem Sporviner Back), in quadratischer Form tmr auf drei Seiten um1ayfendexn Grabxn, war, nach Urnenscherben und Kohlenfundsn 3.11 urthexlen, cm betdmscder Wohnsitz. Kunsjloscr ist der Sch1rßverg boki Langbeim an dcr inne. Mchr Kanst Zcigt im Langbeinier Wald der Wendshnen der, sog. Fuchsbrrg mit kreisrundsr Grstalt. _ Histo- rischer Verein für den Niederrhsin: Vr. Lersch sprach über den *Im Münstemcbaß zu Aachen befindlichen Schrein des heiligen Anasta- srus; ])1', Dornbusch über die Knnstgildm der Töpfer im ck)?- maltgen H„crzogthum Nassau; 111“. de Bcr) über die Stein- art der nn Llachenrr Münster anmicbcn Skeinfiguren, ?v- wre_ nb-r m Aachen aurgsfundcne ranitbiöcke, welche wahr- sckxemltckxdon k_aroling1schen Bauten hcrstammen. Bauratd Bock (“:;- klaxte die auf drei alten Aachener Stadtscgcln befindlichen Dar- stellungkn. K_mwn. 1)r„ Bock hielt einrn Vortrag über die Erzrugniésr der Kupkcrtretberßildc in Aachkn; Kaplan Schmiß Über dcn 25111 der unter dem Namen des Lcmkurgrr Doms“ bekannten KWÖC 511 WaÜHorn; 1)r. Saveßbcrg erläuterte die Vaugeschichtc ch Llackycnxr Rathhanns. _ Vcrcm für G€schichtc und Alterthumsknndc zu Frank- furt a. M.: Or. Fénger sprach über den Sisgfricrsbrunnrn bci Gros;- EÜenbach im Odsnwalda. Justi; Rats) Vr, Eulrr baleucht-c'kc 1:8 Sagsn von den Weibern von Enlm und von den Wribcrn von Wein» dera. Dic erstere, nach der die Wcibrr von Calm, nachdem T*Le Männer im Kampf: gefa1len, Den Angriff des Herzogs Swanteyzlk ('.)11 PcnxmxrsUr-n 1241 siegreich zurüxkgewicsen, sci CMS Erfindung des “Frakt- 1chrctbcrs vonDa1jzig,Cas1.*- 2311162111, Auch DieGeichichtc vrnWsinöbkrg, wclche von rfwa 30 Schlössr'rn unk) Städtrn a'br Theilr von (Europa tyr- zädlt Werde, fehle in allen cinheimiscben und glcichzeitégx'n quUm und jamba erst etwa 50 Jahre nach dcr Einnahme“ der Bury. in ein-Zr kö1nisä)en Chronik auf, Dr. angrr brricdtete übkr einc T*:fcé. in dcr K1rche von Hcppenlvsim, Welche die Begrenzung der Pfarr? von H., wi? fie Karl d. Gr. 805 fastgrsetzt, in latLinisckycr Scdrifr eutHält. Prof. Gcntlye [Nichten Über den 911i111r46die11ft und dass-xn Denkmals. Mithz'as, rnit drm Sonncngott idcntifizirt, war Der Haupmctt ddr ?P-M-r; „in Dienst ward unécx Srptimiqs chrrn-J (193-211 n. (» r,) in Rom cingrfüdrt und von dsn oricntajiT-xdkn Lsgioncn überall hin verbreitet. In den w:“rdtigstrn Tenkmalen N1- 161592; gehören die Von Heddernheim (im LZZOÖWDMU Museum), von Lad nßnrg, dcr 9.11511)rastccdprl nächst dcm Prxuixisrbrn Dorfe, Schwchzckrd im Krcise St. W-xndel, und dcr Manis in Tirol.
-_ Fürstliche Poeten. Hrraxxngedcn von Franz Xxocr Seidl, Stuttgart,V.-r1aq von Alfred Brnch-ann. Dé-Zscs schön außgcstaftctc Prach1wrrk enthält zunächst eine einleitende Txxr- stcgnng der T*iclxkcr und Sclyrinstellcr aus Fürstlichen Häusrrn 1111 dem 12. Jahrbundnt. 2118 einer der crstrn Fürstiiäoen Sänger c;!(“irxr .Kaisrr Heinrich 1/1, An ibn retbcn fich Fricdrich 11., Manfred *.*.nd König Enzio, dann Riämrd Löwkulyrrz; im 13. Jadrhundcr. „**-.M- radin von Hohenstaufen, 11erch von Licch1cnstch.111, Markgraf .Hsénw'cd von Pkeißknund Herzog Heinrick) von Vccsmn. Jm Lans dcr Zsik Ol- gen kann Kaissr I]1a1*imilich11tl., Hrrzog Hcinrikd J111111§ von Braantcbn“; 4,1, die Kurfürstrn JolwnnF-icdrick) 1. Und Moritz Von Sachsen; der 911.2:1- graf Lilbrechk von Brandrnburg-Kuwnback) uud HS'LZOZ Ludwig von Württemberg; in Frankréfcb Hsinrick) 17. und 731.153 [. sowir die gefeierke? Margzrrtdö von Navarra, in Z(dunden KÖU-„q Erich 1.11“) Im 17. Jahrhundert ist dir rc-lig'söse Disthß vcrtretcn durch di;- Kurfürstin Lonisc .chriette von Brandenburg, die Gräfin Emilic Johanna von SÖwarzburg-Rudolstadt, und die Herzogin Magdakna Sibylla zu Württem'rerg. Die wch1111ch€ Richtung vcxtxitr das Mxt- g1ied res „Paimcnordrnv“, Herzoq Anwn Ulrich von BrannsÖwcjzz- Wc-lfcnbüétcl. Aus dem 18. J.11)r1)nndcrt führt der V.“!fassrr an: die Kaiscria Katharina von Rußland, dic Kurfürstin Maria 311111911111 W41purgis vyn S5ch)se11, Die *Stifkcrin dcs „Ordens der Jrrnndsckyaéx', Frirdricl) 11., König von Preußen und (8311115113 111, König *.*-31! Schweden, In. das Werk selbst find aufgenommen Dichtungen folgender Mitglxedcr Jürstlicbcr Familien: Friedrich der Große, König von Preußen, Ludwig 1, König ron Bayern, Johann, König von Sachsen, Maximilian ]., Kaiser von Mexiko, Karl )(7, und Oskar U., Könige von Schweden und Norwrgcn, Maximilian 11., König von Bayern, Eugen Erdmann, Herzog von Württemberg, Vera, Herzogin von Württembera, Georg, écinz von Preußen (pseudomym G. Konrad), Eleonore, Fürstin von *Leuß, uud Prinzesfin 211113111“ von Sachsen (die Pänzesfin schrieko untcr demNamen Amalie Hritcr).
_ Professor Senlcy in London arbeitet der „Academy“ znfolgc, an einer Biographie .des Freiherrn vom Stein, die im Laufe de_s kommenkeu Jahres im Verlage der mebridger Universitätspresse erstbeincn wird, _ Longmans 12159. in London kündjßnn das Er- scheinen eines neuen Werke:; von W. SNgxnd, betitelt: „11113 [.sko, Tor]: 3111] Opinions 011181an011 Uéjn0“ an. _ Mix"; EMU C. Clayton, die Verfasserin von „Königinnen des Gesanges“ w-Zrd «'n Kurzem ein Buch Über) „Britische Künstler_inuen“ [)Emnö' FHM _ Eine Lébknsdenjncibung des chßkn eng1i1chen Philosochn
ohn Locke von Mr. Fox-Bourne gehör! ebenfans zu den in Knrzcm erscheinenden neuen Büchern.