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Berlin., 16. Rosémbcr.
Unter dcm Vorsitz des Vize-Pxäsidenten des Käinniergeriäzis, bon Mühl“. WJT) dss Kreisgerichts=Dirtktors Pann;er bieii der Verein für Beiserung der Strafgefarigeneii_ar_11Montag, den 15. d- M., seine M o. n a t 8 v e r s a m m [ un g in der Koznglicben Haus- voigtei üb- BEschlqsz'ien wurde, den Magistra! und die StadtZerord- neten zu bitten, auch in diesem kommenden Jahre (1876) dem Harem den alijäbriich b-rwiuigien Zuschuß zu gewabren._ Die Veribetllxng der fäuigen Prämien an wirklich aebesierte Stramefangenr m Hohe von 20 bis zu 10 Tbalern und 3 kleineren & 4 Thlr. '15 Sgr. wurde beschloxien, am 12. Dezember vorzunehmen. Der ericbt der Pfleger über: i rc Pfiegtbefohlcnen War im Ganzsn eiu gunstiger, dennoch wird in jeder Sitzung des Vereins der Manch an Bxsserunganstalien für jugcndiicbc, der Freiheit wiedergchbene Sirafxxeicirigene, brklagt. Der anSgeiicbeue Bericht des Vereins 11er „deffxn Tiiciti'gketxUm den Jahre-n 1873-74 zeigt, daZ der Verein, wie bisher, feine sursorge dea Eniiasienen durchdie 4 öchteroereme zu Theil hat werden lassen. "Während vor Kurzem Jeder, der arbeiten woliie, angenomrnen wurds, weisen jetzt die Arbeitgeber wieder häufig Bestraije zuryck, da es an unbeschoitenen Arbeitern, die sick) gnbieien, _nicbt' _fel)it. Aileiu auch dieser Umichwung der Verhaltnisse bßt seine _beil1ame_n Folgan gehabt. Aucb bei den Eniiaffenen waren die Anspruch; max;- 106 gestiegen. Kcin Lohn war ihnen mehr bdch und keme Arbeit mehr
* .ieiéht genug, dem hat das Jahr 1874 fast ganz ein Ende gemacht. -
Im Jahre 1873 beaufsichtigte die Kommissimi _für jugendliche ext- iaffene Sirafgcfangenc 346 Personen. Von dreien konnten wegen ibrcr inchrjäbrißen (,uien Führung als gebessert betrachtet und der Aufsicht entlassen werden 69, der Aufsicht hattén sicb entzogen UND konnten nicht aufgefunden Werdm 45, „wegen fortgeießi iäxiscbter Führung wurden als unverbesseriick)_ aufgegeben _8. 1874 waren 244 Pfieglinge zu beaufsichtigen, Gcbcsieri davon sind 65, der Aufficbt batten fich entzogen 17, als unverbesserlicko find 3 aufgegeben wvxden. DlL_ Zahl der errvachssnen Eiitlkffenen, die die Hülfe des Vereins in Aniprucs) nabmon, betrug 311 im Jahre 1873 und 303 im Jahre 1874. Von denen, die fiä) an den Verein Wandten, baten 274 im Jahre 1873 und 287 im Jahre 1874 vor alien Dingen um ein zeitweiligcs Unterkommen und wurden deSi)alb in die vom Verein gemietbeten SchlafstZUen untergebracht. 1873 besaß der Verein 12, 1874 13 iclchsr Schlasjtelien. Jm Durch- schnitt hat jeder der Eniiassenen 2.) Woche den Genuß einer freien Schlafsteüe gehabt. Unterstützungen wurden vorzugSiveisc an Solche gegeben, die ohne einen Ucbcrverdienst aus der Strafanstalt entlassen wurden und daHer nicht im Stands waren, aus eigenen Mitteln die zur Betreibung ibrcs Geschäftes erforderlichen Werkzeuge oder die ihnen nothwendigs Kleidung fich anzuschaffen. Auch wurde mehrfach verheiratbeten Ent- lafstnen cine Beibüifc gewährt, wenn fie zugleich für ihre Familie zu iorqen Hatten. Weiblich Cntlaffene find in beiden Jahren 1873 und 1874 74 Personen beaufsichtigt morden, davdn find 4_ wieder zur Haft gekommen, 11 haben sick) heimlich aus ihren Wohnungen ent- fernt und konntcn nicht wiedrr aufgefundm werden.
Im Saale von Sachse in der Taubanstraßc fand Montag Abénd die erste gemüibliche Versammlung des Berliner Haus- fraucnvereins statt; der Saal war viel zu klein für die An- Wefenden und Viele mußten umkehren, ohne Platz gefunden zu haben. Fran Lina Morgenstern begrüßte die zahlreich Erschiencncn. Die Königliche Horscha'uspielerin Frl. Wienricl), ebenso wie einige Di- lc'ttanten erfreuten die Anwesenden durcb Deklamationeu und Vor- träge. Gegen 12 Uhr trennten fich die Versammelten.
W N J nierate fÜr den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staais-Anzeiger, das Central-Handelßregister und das
Postblait nimmt an: die Inseraten-Expcditiou 1- ZWÉHÜLW ""ck [)"-(“IMÜUUIRJMÜW-
drr“- Drutsrhen Reichx-Anzciger5 uud Königlich preußischen StaatI-Inzeigerx: Berlin, 8. 177. Wilhelm-Straße Nr. 32.
2. Zubbastaiiovsn, quß'ßbotcz, soriaiiuvgsn 11. (167x371,
Vs'm Kunstmarkk. Die 172. Lévkéscße Kunstauktion, die am Mittwoch, den 17. Novembcr, von 10-2 Uhr, in dem bekannten Lokal, Klonenftraße 19a, stattfindet, darf ein lebhafteres Jetteresse beanspruchen, als die in letzter Zeit hier borgenommenen ähnlichen Versteigerungen. Dec beschreibende Katalog umfaßt 105, zum Theil bisher der Sammlung des (Hebeimm RatHes Dittmar angehörige Bilder, die fast audnahmsios von älteren Meistern französischer, deutscher, italienischer Md namentlich niederländischer Schulen ihren Ursprung ableiten. Die ungünstigen AusstellungSräume erschweren zwar eine genauere Prüfung der einzklnen Stücke in hohem Grade; doch läßt selbst ein flüchtiger Ueberblick schon erkennen, daß sie in ihrer überwiegenden Mehrzahl an künstlerischer Qualität diejknigen Arbeiten üxerragen, die sonst wvlyl in Beilin ais Pixodukte alter Meister zur Versteige- rung zu gelangen pfirgen. Die Zuverlässigkeit der aufgeführten Künstlernamen, die übrigens mit Wenigen AuInabmen nicht ohne ein gewisses Geschick gewählt worden find, wird freilich auch durch die sehr bestimmt lautenden Angaben des gedrucktsn Katalogs noch keines- wegs verbürgt; vielmehr kann 11. a. eine unbedenklich dem Jan Steen zugeschriebene Wirthsbaudicene nur yon einem viel niedriger stehenden, sick) an die Tybrn des genialen Meisters aulehnenden Maler her- rühren, und ein ähnliches Verhältniß kehrt nicht bloß bei ersten Meistern, wie bei einem als Snyders bezeichneten Thierstück, sondern auch bei Künstlern Weiten Ranges wieder, wie z, B. bei der sehr mit Unrecht dem * David Ryckaert zugeschriebenen .reizlosen Scene aus cincr Bauernschenke. Trotzdem finden fick) zahl- reiche tüchtige Arbeiten, die manchen Kunstfreund anspreöben Werden, wie der dem (Hiob. Franceßco Barbieri zugewiesene „Ecce Homo“, das dem David Teniers zueribeilte und mit dessen Namen versoliens Bild eines nicdsrländischkn"Bauernbofcs mit großer figürlicher Staffage und manni.;fachem Gcrätk) im Vordergrunde, das mit deni Namsn Pieter Hoogbe bezeichnete Interieur mit zivei icm- licb großen Figuren, das aus Früchten, Fischen 2c. gebildete till- leben don C. Saftleven, das kräftige Blumenstück von W. F. van Roye, dec Lautcnspielc'r von W. E. Dietrich und dcssélben Kopie der büszenden Magdalena nach Adrian_v. d. Werff, die Landschaften des älteren Manskirch, des H. Saftleven, die als I. Ruisdael (?) be- zeichnete u. A. m. Interessant ist ferner auch noch manches Stück jdßt minder häufig genannter Meister, wie z. B. das Bild „Cimon und Pera“ vou Januarius Zick, und vieles Andere, während nur ver- hältnißmäßig sehr Wenige Nummern als völlig werthloie Malereien bezeichnet werden kömmt.
Aus dem Manöfeldiichen wird der ,Maßd. Zig.“ unterm 11. Novemdcr geichrieben: Nachdem die Beiträge zu einem Luther- Deiikmal so 11)th angewarbsen sind, daß man unter Hinzurechnung der Zinsen und fsrnkren Opfergaben an die Ausfüßrung selbst denken und der Hoffnung sich hingeben kann, ein dem großen Reformator
„würdiges Standbild zu seinem in acht Jahren wiederkehrenden 400-
jährigen Geburtstag aufrichten zu können, faßte der „Luther-Denkmal- Verein“ in seiner gestrigen Generalversatnm-lunn den Beschlaß, das Standbild auf dem Marktplaß in Eisleben aufzustellen, und als Material Bronce zu verwenden. Schließlich Wurde das Comité beauftragt, mit drm Berliner Künstler F. Schaper, einem im Mans- feidcr-Ssekreise zu AlSLeben geborc'nen Bildhaurr, der zur Zeit mit einer Goeibe-Smtue für die Stadt Berlin bcichäftigi ist, in Verbin- dung zu treten, beziehentlickz ihn unter Ausschluß einer Konkurrenz um Anfertigung eines Entwurfes anzugehcn.
Die niedrig gelkgeiien Theile Londons uud der “Umgegend sind
OeffenWer Anzeiger.
5. 1näu5t1'16116 85651168611161118, Dabrjk6n 11116
(3165611311661,
9, kawüieu-Uaabridbden.
6, 7613651666116 Z6kauntmacbuuZ6u. 3, 7611116103, 76rpaobtunZ6n, 8115111188106611 dtex, 7, 1116318118656 1411261g611, 4. 1761100311113, 411101118611011, 211181111111111Z 8. '1'116at61-411261'J611. 111 (161 ÜökßSU- FZ 11, 8. A, 7011 6116110161161] Lapi6r6n,
1an Telegramin boxt gestern Abend durcb eine Sprinlutb der Themse unter Wasser gesetzt worden; indes; ist das asser bereits
wieder im Sinken. Die Stürme der leßten Tage haben außer- -
ordentlich großen'Schad„en gethan. Von der Küste wird eine große, Anzahl von Schiffbruchen gemeidet.
Aus Paris, 16. November Miiiags, meldet „W. T.B.“: Von der Küste werden zahlreiche Échiffbrüche gemeldef. Aus Cher- bourg wird berichtet, das; das dänische Schiff „Forewyneken“ auf
der Fahrt von Kopenhagen nach Triest bei Eiaples gescheitert ist., -
Von der Mannschaft sind 2 Mann gerettet. ZMaLn werden vermißt.
„ Die Eisenbahn-Nachtzüge zwischen Malmoe und Stock- holm find, ielegrapbtsckxer Nachricht zufolge, in vergangener Nacht zwi- schen 'Liyköpcng und Bankeberg auf einander gestoßen. SoWeit bis jetzt bekannt, sind_6 Personen todt, 12 verwundet, Unter letzteren befindet fich der belgiickye Gesandte, der jedoch nicht schwer verletzt wurde. Sieber; Waggons sind vollständig zertrümmert.
Ueber den Schiffbruch des Dampfers „Pacific“ liegen ans New-York weitere Einzelheiten vor. Der Matrose, der in der Meerepge don Juca von einem Flosse aufgenommen wurde, jvar ein Quartiermeister der Mannschaft. Er berichtet, daß sich 250 Personen an Bord ded Schiffes befanden, als es mit dem anderen Fahrzeuge zuiamwenstieß. Die geänaitrgten Paffagiere verursachten die größte Verwirrurig 11110 sturzten sick) ungestüm und den Befehlen des Kapi- tans zutvider m die Boote. Ein mit 15 Frauen gxfülltes Boot schlug um, ein anderes mit dem ersten Steuermann und acht Seeleuten kam.
davvn. Der „Pacific“ sank rasch und lies; auf der Mkeresoberfiäche.
einc schwebende Masse yon menschlichen Wesen zurück, die bald der- schwanden. Es find einige Weitere Leichen aufgefunden Worden.
Theater.
„Frl. Ernestine Wegner ist von ihrer Krankheit nunmehr vöÜig genesen, und wird daher die Direktion des Wallnertbeaters der beliebten SoubretteGelegepheit bieten, sich wieder dem ublikum zu zeigexi. Am nachtsten Donnerstag wird das Wilkensclye olksstück' „Ehrliche Ardeit' mit Fri. Wenner als Margarethe und" den Hrrn. Helmexding, _Forines und Engels in ihren bewährten Rollen neu cmsttxdirt m_Scene gehen. Nur aus dem angeführten- Gruzide werden die Auffiihrungen dcs Moserscben Lustspieles „Der „Vrilchenfresser“, Welcher, am Dienstag die fünfzißste Vorstrllunß er- lebte und 1196) immer eine ungeschwacbte Anziehungskraft bewabrk, auf kurze Zeit unterbrochen Werden, um fortan, abwechselnd mit den. besten Volksstücken, das chertoir zu beherrschen.
,--* Jm Krollichen Theater beginnt, wie alljährlich, die Wethncxchts-Ausstellung am 27. November. Hierdurch werdch die Aufführungen der mit so vielem Beifaki aufgenommene Novitat: ,Das gestohlene Gesicht“ mit dem bezeichneten Tage unterbrochen. Die_ Proben zu_ dem Girndi-Jacobsonschen Weihnachts- stücke: „DasRerck) der Wunsche“ sind bereits in vollem Gange, und ebenso wxrd an der dieSmal ganz besonders reichhaitigen und prächtigen Weibnachtd-Aysstellung bereits seit Wochen gearbeitet.
,- Hr. Emmerich Robert perabschiedete sich gestern im Nationaltheater von dem zahlreich erschienenen Publikum in einer seiner bestxn Rolien, axs Hamlet und wurde für seine vor- zugirckxe Kunftieisiung nach jedqm Ait durcb mehrmaligen Hervorruf und preis Lorberrkränze audgczeicbuct. Die Mitglieder des Theaters, beionderß Hr. Mexizel, Hr. Lorßing, Hr. Conried, Fr. Wittmann und“ Fri. Lene!) unterstuZten den Gait nach Kräften.
ck Inserate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Cxpedi- tion von Rudolf Masse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmuud, Frankfurt a.M., Halle a.S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annonceu-Vnreans.
beüaxs. ck
Steckbriefe und Unter 11 un s-Sa eu, weißem Hrmdc, dunkelgrauer Hose, roibbuntereug- s ck g ck weste und rothkgrrirter Jacke. Auf dem Kodfe trug
53) des Bergmanns Heinrich CaSper (Könnecke Zeugnissen und eines Lebenslau es, baidi t, lä s. zu Andreasberg, vom 11. Oktober 1.867; f gs “Ist?"
binnen 3 Wochen, gelangen lassen an
Nackificiiender Aufruf vom 24. Juni 1875 'Am Montag, den 21. Juni d. J., isr in eincm Roggenfeide nuWeit der Goldberg-Hainauer Chaussee, und zwar kaum eine Viertelstunde von dcr Stadt „Hainan entfernt, der vollständig ent- kleidetr Leichnam eines bis jeßt unbekannten Marines gefunden. An der Leiche maren eine große Schnittwunde durch den Hals, sowie mel)- rere Stjixbwunden in den Lrib sichtbar. Nack) drm Cryebmß der am 23 Juni stattgebabtcn Sektion ist der Tod durch Vcrblutung in Folge dieser Wunden eingetreten. Die Umstände sprechen da- fur, daß der Unbekannte schon mehrere Tage roc dem Auffindrn ssmer Leiche ermoxdet ist. Ob der Piord xm diesem Orte stattgefunden hat, oder ob die Leiche von“ anders woher dorthin gebracht wvrdcn ist, dafur fehlt jeder Llnbalt. Blutspuren tvarcn nicht vorhanden, solche können aber auch dqxci) deri andauernden Regrn am 19. Juni der- wncbt icin. Soweit der bereits vorhandena Grad der Veerimg erkenncn lier), ist nachstebknde Per- ionaldcickireiböng fcstgestrllt: Dcr Körber des Cuts-chten ist 1 .M. 72 Cm. lang und kräftig ge- baut, Haare 6 bis 7 Cm; lang, dunkelbraun, fast schwarz; Auf der Oberlippe ein kleiner braun- rotbcr Schnurrbart, ein cbcniolcher spärlicbkr Bart an der Unterlippe. Zähne gut und vollständig. Beickydffenbeit der Hände und Füße läßt darauf schlidßxn. dax; der Mann nicht dem Arbeitersiande angebort bat. Alder etwa 25 bis 28 Jahre. Auswhcn. etwas judnä). Es fehlt fast jede Spur zur Ermittelung der muthmaßlicben Mörder und der, Person des Ermordeten. In der Nacht zu Freitag, den 18. Juni, ist etwa 50 Schritte von der 861che auf dem c'cldwege, welcher von der Chausske ab an dmx oggenfclde vorbeiführt, eine dunk-éibiaire Tuchmuße mit dunkelblauem, mit Leder eingefah'tem Tuchichirm und gewöhnlichem karrYen Zeugfutter gsfunden. Ferner wurden an d.?k «teile, wo der Feldweg von der Chauffee ab- fahrt, einige GlaZscherbcn, anscheinend von einem Wagen_fenster hxrrubrend, gefunden. Es wird um schikanige Anzeige ersucht, ob etwa seit letzterer Zy'rt eme Persori vermißt wird, zu welcher die okxige Personalbe1chretbung passen könnte. Ebenso wird jeder, welcher Angaben machen kann, welcbe zur “.'-l_ufklarung des vorliegenden Verbrechens füh- «n konnten, um. gefällige schleunige Anzeige ge- beken. Von der Leiche find Photographien angefertigt wvrden, welche zur Ansicht versandt Werden können. wird Hiermit erneuert. . Loewenbern 1. San., den 11. November 1875. Der StaatSantvalt.
Am 13. Sepiembxr cr. ist in Arnau ein unbe- kannter Mann anscheinend an Entkräftuna gestorben- Derselbe war etwa 60 Jahre alt, 5 Fuß 4 Zoll groß, und kkaftig gebaut; er hatte dunkelblondes. stark crgrautes H::udthaar, gleichen Vollbart und gxaubkaue Augen. „Bekleidkt war die Leiche mit
der Verstorbene eine dunkelblaue, rotl) gefutteite io- geuannte östcrrcichische Mützk. Der Vkrstorbene selbst soll fich vor seinem Ende Malonneck genannt und gesagt haben, er sei aus Reiaxeuau; einige bei ihm vorgefundene Atteste lauten auf den Namen Friedrich Miäoalski, Fricdrick; Bliebalski, Anna Eprängel. Ja den Amtsbezirken Reichenau und Steffenswaldc aber ist cr unbekannt. Es wird um Auskunft über die Persönlichkeit des Verstorbenen ersucht. Mohrungen. den 3. November 1875. Königlicbc Staatöanwaitschast.
Oeffentlitipe Vorladuna. Auf den Antrag der Königiichru Staatöanrvaltscbast vom 14. Oktober 1875 ist gegen folgende Personcn: 1) den Schneider- gcscklcn Friedr. Karl August Klabisch aus Liebcrose, am 6, Roycmber 1850 in Friedland geboren, 2) den Tischlergcx-sellen Friedr. Heinrich Noack aus Leib- cbel, am 3. Mai 1850 in Skublrn geboren, 3) den (Gustav Adolf Otto Faber aus Steinkirchen, am 4. August 1852 daselbst geboren, 4) den Friedrich Wilhelm Lademann aus Lübben, am 30, Oktober 1852 daislbit geboren, 5) den Oocar Sigismund Louis Kiomcl) von dort, am 26. März 1852 in Lüb- ben „geboren, 6) den Karl August Lehmann aus Sgließ am 3. April 1853 daselbst geboren, 7) den Friedrich Ernst Adolf Faber aus Steinkirchen, am 16. Januar 1854 daselbst geboren, auf Grund des §. 140 des- Reichsstrafgeseßbuchs die Untersuchung wegen e1n_es Vergebens wider die öffentliche Ord- nung erönnct worden. Zur mündlicswn Verhandlung der Sache steht am 12. Januar 1876, Mittans 12 Uhr, im SißungsZimmer Nr, 111. an hiesiger Gerichtssteilc Termin xn. Angeklagte werden zu die- ;em Termmc mit der Aufforderung vorgeladen, zur estgeießicn Stunde zu erscbc'inrn und die zu ihrér Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Siclie zu bringen. oder uns solche so zeitig vor dem Ter- mine anzyzetgen, daß sie noch dazu hcrbeigeschafft Werden konnen, Jm Falie ihres Ausbleibens wird mit der Untcr1uchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren Werden. Lübben. den t2138"iOktober 1875. Königliches Krengericht. 1. Ab-
cl ung.
Snbhaftatlonen, Aufgebote, Vor- ladungeu n. dergl.
[8963] Oeffentliche Ladung.
, Die nachfolgend bezeichneten Testamente liegen im hiesigen Depositorw noch uneröffnet, obtvobl die Testatoren längst verstorben:
1) der geschiedenen Ebefrgu des Nagelschmieds D_aniel A rend, Marie, geb. Maßmann, aus Lutgenhau en, 21th Herzberg, errichtet zu Andreasberg am 12. Mai 1848;
2) des Bergmanus Friedrich Philipp ischer und dessen Ehefrau Johanne FriederFe Sophie, aeb.„Habermalz, zn Andreasberg, vom 22 Juni 1839;
4) des Försters Johann August Friedrich Har- tuyg 11111) dessen Ehefrau Johanne Auguste Friederike, geb. Uhde, zu Königshof bei Andreasberg, vom 15. April 1824;
5) des Gedig Cdriftoph Philipp von Nyffen und Eliefrau Christiane, geb. Volkmann, zu Andreasberg, vom 24./27. März 1860;
6) der Ehefrau des Bergmanns Carl Waage, Dorothea Marie Juliano, aeb. Hering, zu Andreasberg, vom 25. Juni 1799;
7) des Waldarbeiters Ludwig Fiiagrabe zu Sie- ber, vom 22. August 1846.
Zur Publikation dieser Testamente wird Ter-
mm auf
Sonnabend. den 18. De ember 1875, ' , Morgens 11 1 br, 1111 Gerichislokaie zu Andreasberg angesetzt, und ergeht an die Bciheiligten hierdurch die Aufforde- runa, darin zu erscheinen. -
Zellerfeld. den 10. November1875.
Königliches Amtßgericht 11. von Harlessem. (Zi.?lg.110/1].)
[8082] Ediktalladuug.
Die Ehefrau des Steuermanns Kraeft, Johanna Marie, geb. Oki, zu Zingst hat vorgetragen, daß idr Ehemann, der Sieukrmann Johann Gott- fricd Kraeft, mit dem sie seit 18. Januar 1865 ver- heirathet sci, fich schon seit Januar 1870 getrennt von ihr gehalten, und nachdem er zur Zahlung von Aiimenten gn die Klägerin veruriheilt worden, fich gänxiick) entfernt habe, so daß fie nichts über seinen Aufenthalt zu erfahren vermocht, als daß Beklagter angeblich nach Amerika auöqewaudert sei. Sie Kat unterm 10. September d. J. gegen ihn die E e- scheidnugsklage wegen böslicher Verlaffusg ange- ftelli, die Trennuna dcs Ehebaqdes, seine Erklärung für den allein [chaldigen Theil und Vcrurtbciluug in dic Prozeßkoitkn beantragt. Der Steuermann Johann Gottfried Kraeft wird dem ufolge ediktaliter hiermit geladen am 16. Juni 18 6, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle in unserem Sivungs- zimmer Nr. 1 zur BeautWortung der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache zu erjcheinen, widrigenfalls gegen ihn iu aonbumaoiam erkannt werden wird, Was Rechtens.
Stralsund, den 18. Sgptember 1875.
Königliches Kreiögericbt. [. Abtheilung.
Verschiedene Bekanntmachungen. [8764] Lehrerstrllen.
An den mittleren und unteren Klassen der hiesigen Gewerbeschule ist zu Ostern 1876 eine mit einem Anfan Lgehalte von 2400 „;ck verbundene Lehrerstelle für b chreibende Naturwiffenscbaften und eine mit einem Aufatigsxzebalie von 2100 „Fa verbundene LehZFstvekle fur Deutsch, Geschichte und Geographie zu e en.
Berberbu'igcn wolle man, unter Beifügung ron
Elberfeld, den 3. November 1875. das Kuratorium der Gewerbeschule.
[8-76] ])1'01188186118 0611t1'31-
Status um 31. oktober 1875. .*s e t j !* a :
170611861-1368tanä . . . . . „ 113111731166 KSCYUUUJ mit 133111:- 1151186111 gemäzs 11113. 2 5111) 8
| . . . 4111ag6 jn Werdbpupiareßv, ge:- 111588 Fri). 2 811118 (165 Ziaiudz „
3111ag6 jn UMRÜEkSU-Väk-k 1611113-(1656bäfb611 , „
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41116Z'6 111 [.ombarä-Darbzbus- Sasciiäktxzn _ , . . . ,
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Lmiitirw 4? ])1'026111]. 1ci'11111b. Gsubrai-kfznäbrieféz . . . „ 1211111th 5p1'02. 111111651116 (3611- tral-kfauclbrjczfs (Zur Kück- 231111111Z' am 1. 0kb01'61' 1873 861t6113 1161" (116861136118ft; gs- künäigt) . . . . . . . 107.700. Lmjtdjrts 5yr026nb. 111111611611. 06ntru1-kfa11äb1'16f0 . . . 66.270.600. “Lmjttirbs 4zpr02. unkiiuäb. (Jent131-Lf3uäbrief6 . . 44.681.100. 1431111561011 7011 4ZY1026116 1111- künäbar6n 0611661 - 13131111- brjofsn 7011 1875 1121112311- 1ung6n g6111ä85 13.115. 2 and 66688t-1m1t8. . . . . 06116133 86111588 411. 2 sub 7 (166 Statuts (mit 8111861111183 (1680110- uuä 01166kr61'116111'8) „ 3686r766011t0 . . . . , . 7618616666116 13888176 . . . „
12, 140.592.
Ü000nkk601t- Uti6UJ6§6118611uku
(38888-136813116. . . . . . „M 1.512.071. 99. 4.223.727. 25. (168 Statubz . . . „ 165,296. 78. 7.887.504. 94. „ 128,882,692. 44. 2,887,416. 58. „ 547.107. “.
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Redacteur: F. P r e h m.
Berlin: Nigg der Expedition (Kessel). Druck: W. Elmer.
Drei Beilagen - (einschließlich der Börsen-Beilage).
«M 151,234,631. 02.
Erste Beitrige
ZUM Dwiicixen Rricks-Aiizkigrr imd Königlich Preußiicijrn Staats-Anzeiger.
M 270. Reichstags-Augelegenheiten.
Berlin, 16. November. Der dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für dasIahr 1876, lautet:
WZ Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscßer Kaiser, König von ren en 2c. “verordnen im Namen des „Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim- mungf de? Bundesraths und des Reichstags, für Elsaß - Lothringen, was 0 g :
§. ]. Der diesem Gesetze als Anlage 4. beigefügte Landeshaus- halts:Etat von Eifaß-Lotdringen für das Jahr 1876 wird hierdurch in Aussabe auf 43,821,298 ckck 85 «5, nämliÖ: auf 30,701,754 „M 40 „5 an fortdauernden und Kuf 13,119,544 „M 45 «J an einmaligen und außerordentlichen Aussaben, in Einnahme auf 43,821,298 «M 85 ,x) festgestellt.
§. 2. 1) Die direkten Staatssieuern Werden für das Jabr1876 in Prinzipaie uud Zuschlägeri nach Maßgabe der als Anlage 13. bei- gefügten Uebersicht den Bestimmungen der (Heisse gemäß erhoben, 2) Die Kontingente derkBezirke zu dem Prinzipale der Grundsteuer, der Personal- und Mobiliarsteuer und der Thür- und Feustersteuer sind in der Anlage 0. fesjgeseßt. . _
„3. Für Rechnung der Bezirke, Gemeinden, öffentlichen An- stalten und sonst berechtigten Korporationen können im Jahre 1876 1) die nacb der bestehenden Geseßgebung gestattetcn Zuschläge zu den direkten Staatssteucrn innerhalb der dana__ch zulässigen Grenzen; 2) die in §, 3 Nr. 2 des Gesetzes, betreffend die Feststcüung des Landes-Haushaltsetats von Eliaß-Loihringen für das Jahr 1872, vom 10. Juni 1872 (Geießblait S. 177) bezeichneten besonderen Abgabrn und Gefälle erhoben werden. " _
§. 4. Die von den Gemeinden, Wdhlthattgkeits- und sonstigen Gemrinde-Anstalten für die Verwaltung ihrer Kassen durcb Staats- beamte zu zahlenden Vergütuygen Werden zur Landeskuffe vereinnahmt. ,Die Kosten fürdie Dienstleistungen und deri Dienstaufwand der mit der Kontrole und der Verwaltung der bezrichnxten Kassen betrauten Staatsbeamien werden aus der Landesxaffe bestritten.
§, 5. Die Verhandlungen über die Vdrsteigerung von Holz und anderen Waldprodukten aus den im alleinigen Besitz des Fiskus befindlichen Forsten find von Stempel und Enregistrementsgebiihren be reit.
f §. 6. Zur Einlösung der auf Grund dés Gefeßes, betreffend die Feststcüung des Laudeshaushalts-Etats für 1875, vom 25. DLF'MÜLL 1874 (Gefetzblatk S. 57) audgegeberxen oder auSziigebenden Gchat,;- anweisungen, sowie zur Deckung der bis zum 1. Juli 1876 durch den Erlös dieser Sebaßamveijungen nicht bereits gedeckren, im §. 5 unter Nr. 1 und 2 deffclben Geseßrs bezeichneten Auöqaben sind die erfor- derlichkn Geldmittel bis zum Betrage von 8662000 .“. durcb Lins- gabe von Schaxzanweisungen zu beichaffen, w-21che nach Maßgabe des Bedarfs alimäblich auszugeben sind. _
§„ 7, Ferner können zur Bciibaffung der erforderlichen Betriebs- fonds für die Landesverwaltung Sckoaßanweiiungen bis zur Höhe von wei Millionen Mark auSJegebeu wxrden. _Dicse Ermächtigung blribt So lange in Kraft, bis die Beichcznung eines Betriebsfouds für die Lauchverwaitung don Elsäß'LOihliUIéU anderweit erfolgt, oder bis dieselbe ausdrücklich durch Grieß zuriickgezogen w1rd,
§. 8, Die Bestimmung das_stfußrs der Sckzahanwäsungen, Wklck)? auf die Landeskasse von Eliaß-Lotbringen durcb dcn Ober-Prä- fidcnicn anszufcriigen find, und der Dauer der Umlaufszcit wird dem Obcr-Präfidenten überlassen. Die Dauer der Umlauszeii der auf Grund des §. 6 auMUgebrnden Schaßanweisnngcn darf den Zeitraum von fiinf Jahrrn, jedenfalls abér den 30. Juni 1881 nicht über- schreitxn. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Betrag der Schaß- amveiiungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr ge- setzten Scyaßanweisungen azissegeben werdcn.
§. 9. Die zur Vorzimung und Einlöiimg der Schatzanweiiungen erfoxdcrlicben Beträge find aus den bercitcsten Einkünften vonElsaß- Lothringen znr Ve:fü_ung zu stellen. .
€;. 10. Die Zinien der Sckoaßanweisungen verjähren binnen fünf Jahren, die verschriebenen Kapitaibctiäge binnen drdißig “Jahren nach Eintritt des in jeder Schaßanweisung auSzudrückenden Fa'liigkeits- termins.
§. 11, Ueber die weitere Ausführung der Vorschriften der §§. 6 bis 9, indbeiondere die Audgabe der Schaßanweisungen und deren Einlösung, trifft der Ober-Präfident Bestimmung.
Urkundlich :e. Gegeben 2c.
Die fortdauernden Audgaben find (im Vergleich mit dem Etat 1875): Forstvermaltung 2666000 «46. (- 118,800 .O). Ver- waltung der direkten Steuern 1,820,050 «Fü (+ 609,350 .“). Vcr- waliung der Zölle, indirekten Stamm und des Enregistrements 4,343,819 „M (+ 1370 „M.). Tabakmanufaktur 1,912,000 914 Summe 11. Beiriebsverivaliungcn 10,741,869 „44 (+ 2.403,902 „M).
Die Einnahmen der Tabakmanufaktur ist auf 2,513,400 „;ck, die AuSgabe auf 1912000546 veranschlagt, der Ueberschuß betragt mithin 601,400 «xs. _ _
Ferner an Staatsverwaltungen: Mit dem Dcutschen Reiche ge- meiniame Bchördcn 156,240 „46 (+ 180 «) Ober-Prasidium 427,100 „44 (_ 76,975 „M.) Justizverwaltung 1,825,510-/46_(+233,359 34) Verwaltung des Innern 3,664,293 „44 (-19,143 „M) Kultus 2.585,170 „;ck (*13,473 „M) Okffentlicher Unterricht, Wissenschaften und „Künste 3,352,555 «jz. (-231,805 .O.) Handel, Gerberbe und Landwirthschaft 625,335 .“. (+ 44,685 34) Wasssrbauverwaltung 1.608,060 «74 (-10.742 „M) chebauverivaltung 1.363,760 «M (- 71,600 546.) Allgemeine Fincxnzverwaltung 4,351,862 „M (+ 303,664 „46 Summc'k. Staatsvetivaitungen 19,959,885 „46 (+ 158,148 „M)
Die gesammten fortdauernden Aukgaben belaufen sich mithin auf 2,562,480 „.;-. mehr als pro 1875. ,
Als einmalige und außerordentliche Außgabxn find außgewrzrfen: Forstverwaltung 285,000 «FH Verwaltung der Zone und indirekten Steuern 248.000 „kü Oberpräfidium 40,000 «Fl; Verwal- tung des-Jnnern 126,880 «. Kultus 16,000 .“. Oeffe111ltchxr Unter- richt u. s. W. 464850 «xs. Handel, Gewerbe und Landwirthichaft 48,600 .“ Wasserbauverwaltung 1,026,5l§0 «xa Wegebauverwaitung 520,667 .sz AUgemeine Finanzverwaltung 10,343,047 „M Zuiammen 13,119,544 «M
Die Einnahmen find: Forstverwaltung 6,654000 „M (+ 762,400 .“) Verwaltung der direkten „Steuern 10,422,400 «M + 749,276 «) Verwaltung der Zölle, indirekten Steuern und des
uregistrements 14,007,075 .“ (- 308,585 .“) Tabakmanufakur 2,513,400 „M (+ 2,513,400 .“) Summa 4. thrixbsverwaltungen 33,666,875 „M (+ 3,716,991 :ck!) - Ober - Prasidmm 1320] “Fi (+ 142 „M) quiizverwaltung 263,142 «;ck (- 11,082 „M) Verwal- tung des Innern 244 680 „46 (+ 6400 «) Oeffentitchcr Unterricht 453,276 .“ (+ 210,503 .“) Handel, Gewerbe und Landwirtbscbaft 15405036 (3- 34,92036.) Wasserbauverwaltung11,274.“ Wegebau- VerWaltung 70,860 «44 AUßemeine Finanzverwaltung 8,744,000 .“ E+ 855,400 „M) Summa . StaatsverWaltungen 10,154,423 „46. + 1.095,453 „M) .Die Einnahme stellt fick) um 4,812,444 .«1 höher als pro 1875.
Berlin, Dienstag, den 16. November
- Dem Reichstage liegt folgender Geseßentmurf, be- treffend Stempelabgaben von Schlußnoten, Rech- nungen,Lombarddarlehnen und Werthpapieren, vor:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen Ic. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim- mung des Bundeßrach und des Reichötags, was folgt:
]. Schlußnoten und Rechnungen. §. 1. Einer Stempelabgabe von 0,25 „46. unterliegen:
(!UL Gchluiznoteti, Schiu xettel, Abschriften und Auézüge aus Tage- oder 'Gesxbaftsbucberrz, chliißscheine, Schlußbriefe oder sonstige Schrifxstucke, Welche mnrrhalb dcs Reicthebietes Über den Abschluß oder dte_ Prolongation emes Kauf-, Rückkauf-, Tausch-, Lieferungs- oder Differenzgeschaftes über Wechsel, Aktien, Staats- oder andere fur den Handelsvcrkehr bestimmte Werthvapiere, über Quantitäten veriretbarer Sachen und Waaren jeder Art von einem oder mer)- reren Kontrahenten, Maklern oder anderen Unierbändlern auöge- stellt werden, wenn das Geschäft einen Gegenstand von 300 „46. oder mxbr betrifft.
. Betrifft xines de'r bezeichneteancbriftstüxke mehr als ein der- artiges Geschaft, so ist fur jedes einzelne die]er Grsckzäfte ein Stem- pel von 0,25. „M zu verwmden.
, Im Sinne dieses (Heseßes gilt als ein Gestbäft auch eine Mehr- heit von Waareng.ichäften, Welche an demselben Tage zwischen den- idlben'Prrsdnen geschlossen Werden, wenn hinsichtlich derielben nur eme'emmalige Beurkundung nnttelst eines der im ersten Absaß näher bezeichneten Schriftstücke stattfand.
„. Die landedgeseßiichcn Vorschriften, nach Weichen Stempel- abgab€n von Auktionsprotokoiien erhoben werden, bleiben unbrrül)it.
Ferner werden von Verträgen über rertretbare Sachen und Wanken,
1) w_elc8e nicbt zur'Wiederveräußerung in Natur oder nach vor-
gangtger Bearbciiung oder Verarbeitung,
2) ndch zum Verbrauch als gewwbliche Betriebömaierialien be-
stimmt sind, _ also beispielsweise über die Anichaffung von Baumaterialien für die
Ausführung eines bestimmten Bands irgend einer Art, über die An-
schaffung voti Maschinen, Audrüstungsgeaenständen, Geräthichafien und Jnvsntartenstücken für gewerbliche Einrichtungen, nicht die 'm §. 1 angcordneten, sondern die etwa bestehenden landesgcseyiiihen Lib- gaben erhoben.
„ Werden über solche Verträge von Mäklcrn oder andrrn Unter- handlrrn Schriftstücke im Sinne des §. 1 ausgestellt, fo finddn neben diesen Abgaben auf diese Schriftstück: die Vorschriften des §. 1 An- wendung.
§. 3. Einer Stompelabgabe von 0,25 „44 sind ferner unter- vwrfen: Rechnungen, Noten, Vrrzeichniffr, Geschäft§bücher-Au§iüge und sonstige Berechnungen béstcbcnder odcr außgeglicbcner Gut- haben oder Verpflichtungcn, welchc innerhalb des Reicbdgebietes über abgesÖidssme odcr Prdldngirte Kaufs- oder anderwei- tige A117chaffimgs- oder Liefc-rnngkgeWäfte über Wecbirl, Aktien, Staaiö- 0er andere für den Handclöverkebr bestimmte Wcrtbdapicre, oder übér die aus solchen Rcchthcschäfien berborgcgangenen Ansprüche ausgcfteilt werden, wenn das Schriftstück eincn Vertragsgegenstand oder Ausdruck) von 300 „44 cdrr mshr an Werth betrifft.
_ _ § 4. Werden die nach §§ 1 und 3 sirmpelpflickßigeu Schrift- itucke in mehreren Exemplaren, Abschriften oder Lluszügen gleichzeitig odrr nac!) einander ausgcstelli, so ist von jcdkm Stück die Stempel- abgabe Zu entrichten.
Die Abschriften und Ausxügy, ivriche der Ausstelier eines sti'UiPEl- pflichtigen Schriftstückrs für fich zurückdchäit. blei "eu stempelfrei, so lange sie nicht von dem Aussteller aus den Händen gegcban Werden,
§. 5. In Bstrrff der Strmpcipflichtigkcit der in den §§. 1 und 3 bezeichnetcn Schriftstückc macht es keinen Untorschicd, db disselbcn in Briefform, in Form sinds auf ein andercs Schriftstück geseßien Vermerch oder in irgcnd einer anderen Form ausgestellt wrrdcn, nnd ob das Schriftstück mit Nanicusunterschrift versehen oder ohne solche ausgehändigt ist.
Telegramme über den Abschluß oder die Proldngaiion der in §. 1 bezeichneten Geschäfte bleiben stempelfrci; dasselbe gilt von Briefen, wens! fie auf Entfernungen von mindestens 10 Kilometern befördert rver en.
Jedenfalls sind die einem Briefe beigelegten oder angehängten stempelpfirchtigcn Schriften vor deren Aushändigung nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften zu Versteuern.
§. 6. Werden die nach §, ] stempelpflichtigen Schriftstücke ge- richtlich odcr notariell ausgefertigt, protokdliirt oder beglaubigt, oder bcglaubigte Abschriften odcr AULzüge davon ertheili, so ist die im
. 1 bestimmte Abgabe von diesen Gegenständen nach Vor- schrift dieses Gesetzes zu entrichten. Daneben kommen in Betreff der vorbezeichneten Gegenstände die landessescßlicbcn thichrifti'n wegen der Stempel und Gebübrcn von beglaubigten Abschriften, Außzügcn, Ausfertigungen u. s. w. zur Anwendung.
§. 7. Die Verpflichtung zur Entrichtung der in §. 1 und §. 3 vorgeschriebenen Steuxreiabgaben liegt zunächst dem Aussteuer und nach diesem jeder bei dem Geschäfte belheiligten Person ob, Weiche das Schriftstück annimmt.
§. 8. Die oben bezeichnete Verpfii-éhtung wird erfüllt:
8. durch Anwc-ndung von Formularen, die nacb Anordnung des BundeSraths gcgen Erlcgung der Abgabe gestempelt sind;
b. durch rechtzeitige Vkrwcndung von Reichsstempclmarkcn, unter Beobachtung der vom Bundesrathc bekannt zu machenden Be- dingungen.
15. 9. Die Verwendung der Stcnipelmarkcn muß erfolgm, ehe das tempelpflirdtige Schriftstück von dem Aussteller aus den Händen gegeben wird. , „
§. 10 Die Nichteifüiiung der Verpflichtung zur Entrichtung der in den §§. 1 und 3 angrordneten „Abgaben wird znit eincr Geld- strafe von 20 „M für jedes stcmpeipflicbttge Schr1ftstuck bestraft.
Diese Strafe ist besonders und zum boilen Betrage festzus-*ßxn:
8. gegen den Aussteller und jedcn Unterzeichner eines stempeipfiich- tigen Schriftstückes; _
b. egen jeden ferneren Inhaber, Welcher cs unterläxzi, binnen 3
agen nach dem Tage des EmÉfanges _und jeden alls vor der Weiteren Audbändigung des chriftstuckes die Versteuerung durch vorschriftömäixige Verwendung der erforderlichen Stem- pelmarke zu bewirken. „ „
Die Versteuerung durch einen spateren Jyhaber befreit dessen Vordermänner und die Aussteller urid Unterzeichner, nicht von der geseßlichen Strafe. Der Aussteller, 1eder Mituyterzeichner und jeder fernere Inhaber des stempelpflickyttgen Schriftstucked sind der RAM" kasse gegenüber für die Entrichmng der Abgabe _soltdarisch verhaftet.
. 11. Was in den §§. 7 bis 10 bezuglich der m den §§. 1 und 3 bezeichneten Schriftstücke bestimmt ist, gilt, mich von der_i nach den Vorschriften in den §§.4, 5 und 6 stempelpfluhtigen Duplikatcn, Auszügen u. s. w.
11. Lombarddariehne. .
§. 12. Die zur Beurkundun von zinsbaren Darlehxien im Be- trage von 300 „46. oder mehr, wel e egen spezielle Verpfandung oder Hinterlegung von edlen Metallen, aaren, Weck) ein oder Wertb- papiereu gegeben werden, im Reichsgebiete auSgeste ten Schriftstuckc - mit Ausnahme der Bodmereibriefe, hinsichtlich derxn es bei den landedgeseslichen Vorschriften bewendet -- unterliegen einer Stempel-
1S75.
abgabe von einem Fünftel vom Tausend jeder dargeliehenen Summe nach Maßgabs des beigefügten Tarifs.
Von mehreren zur Beurkundung eines und desselben Gefchäfts außgeiteiiten Schriftstückkn (Pfandschem, Quittung u. s. W.) ist die ngabe nur einmal zu entrichten und wie dies geschehen, auf den ubrigen nicht dersteucrten Schriften von dem Dariehnögeber und dem Darlehndempfanger zu vermerken. Wer wegen unterlassener Ver- steuerring eines wichen Schriftstücks in Anspruch genommen wird, hat den Einwand, daß ein anderes versteuertes Schriftstück über dasselbe Geschäft vorhanden sei, zu beweisen. Für die Entrichtung der Steuer iixid die Vorschriften im ersten Absatz des §. 5 und in den §§. 6 bis 9 inaßgebend. ,
Die Prolougation eines versteuerten Lombarddarlehnes unterliegt der Abgabe nicht.
_§. 13. Oeffentliche und die von Aktien- oder Kommanditgssca- sibaiten auf Aktien betriebenen Vauk- oder Kreditanstalßn sind ver- pflichtet, nacb näherer Anordnung des BundeSratbs die Stempel- abgaben bezüglich aller Von ihnen, ihren Kommandiien, Komtoreu, Agenten u. s. w. geschlossenen DarlehnLgeichäfte der im §, 12 be- zeichneten Art von den Darlehrrßempfängern einzuziehen und auf Grund der von ihnen aufznstellenden periodischen Nachweisungeu an dZe Vfl)? der Landesbehörde zu bestimmenden Steuerstellen im Ganzen a zu uckren.
Diesrlben Verpflichtungen können durch Anordnung des Bundes- ratbs auch anderen gewerblichen Unternsbmungen, wclche Lombard- geichäfte machen, anigelegi werden,
„Die BS_xivrndung von Stempelmaieriaiien zu den in dieser Weidie zu beriteuernden Schriften kann von dem Bundröraih erlassen wer en.
§.14. .Die Nichterfüllung der Verpftichiung zur Entrichtung der im §. 12 angeordneten Stempclabgabe wird mit einer Geldstrafe geahndet, Welche dem 25facben Betrage der hinteriogenen Steurr gleichkommt, mindestens aber 20 „74 für jedes steuerpflichtige Schrift- stück beträgt.
Werden in einer nach §. 13 von einer Bank oder Kxcditanstalt vorgelegten Nachwkisung die für den betrcffenden Zritabfckmiti zu ent- richtenden Abgaben gar nicht oder in einem zu geringen Betrage nacb- gxwiesen, fo verfäiit jede für die richtige Aufstellung der U(acöweiiung verantwortliche Person in eine Geldstrafe vom 25 facben Betrage dcr hinterzogcncn Abgaben, mindestens (1er von 100 «74 Wird jedoch erwiesen, daß eine Sieuerhinterziebung yicht babe verübt werden können, oder nicht beabsichtigt gewesen sei, 10 tritt eine Ordnungsstrafe von 3 „16. bis 20 „x(. ein.
Die betreffende Bank: oder Kreditanstalt, oder sonstige aeWerb- liche Unirrnehmung ist für die Entrichtung der festgeseßten Strafen und der hintc-rzogenen Steuer solidarisch mit verhaftet.
111. Werthpapiere.
§. 15.„ Von aÜen 1166) dem 1. Januar 1876 aUSgcsieÜtcn in- ländischen Aktien, Aktienantheilssckxinen, sowie allen auf den Inhaber lau- tenden Rcritcn- und Schuldvcrickzrcibungcn ist eine Stempelabgabe von einhalb vom Hunderf des Nennwertl)€s nacko Maßgabe des bLi- gsfügien Tarifcs zu entricbtkn. Hinsichtlich der Urkunden über Ein- tragungén in dcm Hypothekenbuä); (Grundbuchs) bewendcf es ledig- iich bci den landcégescßiichen Vorichriftcn.
Der Stempel von Renisnverichreibnngcn wird, faüs der Kapital- Wrrtb derselben aus der Verschreibung crficbilicb ist, nach diesem, anderen Falles nach dem fünfundzwanzigfachen Betrage der einjäh- rigen chtc bcrccbnet.
§. 16, Befreit von der im §. 15 angeordneten Abgabe sind:
1) chicn- und Schuidvcrichreibungcn des Deutschen Reichs und
dcr einzelnen Bundcsstaaten, inglcichcn S_parkasseiibiichcr:
2) Aktien und Antbeiisi'cheine der ausschlicßlick) auf _rrrhlthätige odcr gemeinnützige Zwecke gcrichtctcnft Gesellschaften, wfcrn statutgcmäß den Gcssüsckxaftern an Zinsen und Dividendcn höchstens 5 Prozent und im Fal] der Auflösung der Gesell- ichcift oder der Einziehung der Aktien und Zlntbeiisscheine nicht mehr als der Nennwertl) drr icizisren gewab_it wird.
§. 17. Quittungsbogen und Jntcritnsscbeine ubrr szablungen auf die im §. 15 bezeichneten Wertbpapiere sind n_i_cht [tempeiptlichtig. Wcrdrn dieselben jedoch nicht innerhalb einer zivetjahrigen Frist nach dem ersten Einzahlungsiermine grgcn die Aktien 11. 1.111. umgetauscdt, so hat der Emittent eine Abgabe von & pCt. de? Betrages der be- scheinigten Einzahlungen zu entrichten," vorbehaltlich der Linr9chnung des gézablten Betrages auf die drmaachst nack) §. 15 zu entrichteude Stempclabgabe.
§. 18. 2er nach dem 1. Januar 1876 ausgesteüien oder datir- ten ausländischen Aktien und AktienantkyrilöWeiye, Renten: und Schuldver- schreibungen ausländischer Staaten, Korpdratiouxn, Aktiengesellichaften, industrielicr Unternehmungen und sonstigen fur_den_HandelSverkebr bestimmten außländiicbcn anten- und“Sei)uldverichreibungen, welcbe innerhalb des Bundesizcbicies zur inckwung aufgelegt. oder auögd- geben werden, oder deren Inhaber die Zahlung der Zins- oder Di- videndenscheine bei inländischen Einlömngsstcllcn zu fordern berechtigt find, sind, Wenn sie innerhalb des Bundedgxbietes ausJehandigt, ver- äußert, verpfändet, oder Wenn ander? Gcschaiie unter ebe,nden damit gemacht oder Zahlungen darauf geleistet Werden sollen, einer einmal zu entrichtenden Stempelabgabe von eiiiem Funfiel vom Hundert des Nennwerthes nach Maßggbe des beigefugten Tarifes_ unterworfen.
Wigen der chtendcqchrcibungen findet die Bestimmung im letzten Absa dcs §. 15 Linwcndunxx ,
ie zum Zwecke der Stempelbereckmung erforderlichen Reduk- tionen ausländischer Werthe erfolgxn nach den wegen Echebuug des Wechselsiempels erlassenen Vorschriftsn. Iii allen Courszetteln deut- scher Börsenplätze dürfen die nach_ bbiitelienden Bestimmungen der Stempeiabgabe unterworfenen audiaiidiirven Wcrthpapiere nur unter einer besonderen, ihre Stempeipflichtigkcit bezeichnenden Rubrik auf- geführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 150.26 gegen den HerauSgeber und dcn Drucker ea ndet. g k)§. 19. Die Verpflichtung zur Entriciziung der in den §§. 15 und 18 vorgeschriebenen Stempelabgaben wird erfullt: _ durch Zahlung des Abgabebetrages an eme der dazu bestimmten und rekannt gemaiiiten Steuerstekien, Welche auf dem vorzulegenden Werthpapicr Reichsstempcimarken zum entsprechenden Betrage ver- wenden oder die Aufdrückung des Stempels vergnlasscn. .
In welchen Fällen und unter welchen „Bedingungen die Ver-
p“lichtung znr Versteuerung durcb rechtzeitige Verwendung yon
tempelmarken ohne amtliche Mitwirkung einer Steueréteue genugt. oder von der Verwendung von Stempclmaterialien abge chen werden kann, bestimmt der BundeSratb. „
Die desfalisigen Anordnungen werden durch das Netcbs-Geseßt- blatt veröffentlicht.
§. 20. Wer ein nach den §§. 15 oder 18 ?u versteuerndes Werthpapier im Jniande aussieht, beraußert, verp ändet oder ein anderes Geschäft unter Lebenden damit macht, oder Zablxmg darauf leistet, bevor die Verpflichtung zur Versteuerung des _WertbpaprexeS erfüllt ist, verfällt in eine Geldstrafe, Welche, dem funfundzwanztg. fachen Betrage der hinterzogenen Abgaben QYetchkomxnen mindestens. aber zwanzig Mark für jedes unversteuerte ertbpapier betragen ov. Diese Strafe ist besonders und zum vollen Betrage genen Jeden esd- uießen, der an der Aus abe, Veräußerung, Verpfänduzig oderkan cin ?onßigeu Geschäft als ontrabent oder m anderer Eigenschcxst Theil gonommm hat. Dieselben Persvnxn iind der Reichskafse gegenüber für die Entrichtung der Steuer solidar sch verhaftet.