1875 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

73' . hirsche, 29 Sihaufier, 22 STM Dammwild, 18 grobe und 8 ge- ringe Sauen, 2 Dachse, 2 Hasen und 1 Fuckzs _ zusammezt 231 Stück Hochwild gestreckt _ ein in Wusterhausennoch me erreichtes Resultat.

_ Ueber die Reise Sr. Majestät des Kaisers und Königs zur Hofjagd nach Springe find folgendeBe- stimmungen getroffen worden:

Se. Majestät werden Donnerstag, den 2. Dezernber, Berlin auf dem Lrhrter Bahnhof Nachmittags 2 Uhr _mittelft Extra- zuges verlassen, in Hannover um 5 Uhr 35 Mmutrn, und zm der Kaiser-Aüee bei Springe Abends .6 Uhr 25 Mmuteir em- treffen. Die Ankunft im Jagdschloffe ist auf 6Uhr 40 Minuten festgeicßi. Tas Diner findet um 7 Uhr 15 Minuten statt.

Fr.itag, den 3. Dezember, Morgens 9 Uhr, werden Se. Majestät rom Schlosse zur Jagd fahrrn. Einem abgefteUten Jagen ans Rothwild folgt das Dexeuner im Walde, an das sich eine Suche mit der Meute auf Sauen reiht. Um 7 Uhr ist Diner im Jagdschloss. .

Sdnnabend,-de.1 4. Dezember, besteht die Jagd aus einer SUche mit der Meuie auf Sauen. Um 1 Uhr wird ein 06- _jLUUC'l" (11111110ij im Schlosse eingenommen, und um 2 Uhr 15 Minntrn finder die Abreise vom Schioffe statt. Ss. Majestäi wrrden von der Kaiser-Allee bei Springe Nachmittags 2 Uhr 30 Minnten mittelst Extrazuges abfahren und um 3 Uhr 10 Minuten in Hannover eintreffen. Der Ankunft in Berlin wird Abends 7 Uhr 10 Minuten entgegengesehen. .

Empicmg und Begleitung finden auf dieser Reise nicht statt.

_ NufBefehl Sr. Königkichen Hoheit des Prinzen Carl fällt drs harten Frostes wegen die Königliche Par- force-Iagd bis anf Weiteres aus. Spätere Bestimmungen bleiben fortan dem Major Grafen von Wartensleben Überlassen.

_ 29. November. ?Die AUSschüffe des Bundesraths für Hande[ und Verkehr und der Ausschuß für Rechnungöivesen traten heute zii einer Sißung zusammen.

_ Der BundeSrath hat in seiner Sißung vom 13. d. M. beschlossen: 1) Bei ErhebUng der in die Reichskaffe fließcnden Zölle und Steuern, sowie bei Rückvergütung dieser Ab- gaben für Rechnung des Reichs Werden künftig aUgemein B&- träge unter fünf Pfennigrn Reichswährung außer Betracht ge- laffen, höhere Pfennigbeträge aber nur, soweit fie durch 5 ohne Rest theilbar find, unter Weglaffung dcr Überschicßenden Pfennige erhoben odcr vergütet. 2) Auch für den kleinen Grenzverkchr wird zur Erledigung des Vorbehaltes in §. 566 Ziffer 1 der Protokrüe dcs Bundesraihs von 1873 und in Uebereimftimmung mit Ziffer ?. der aligemeitien Bestimmungen zum Zoiltarif vom 1. Oktober 1873 der Mindestbetrag der Zoll- erhcbung aUgemein auf fünf Pfennige Reich?:währrmg und das Mindestgcwichi der zu verzollendcn Gegenstände auf 1/10 Pfund festgesetzt. Dabei war man allseitig darüber einverstanden, daß

durch drn vorstehenden Beschluß die bei der ersten Gcneral- kdtifercnz in Zollvereinsangslegenheiien nach §. 42 des Haupt- protokoUs (1. (1. 12. September 1836 vrreinbarten Bestimmun- gen über die aus Anlaß der Registerrevifion eintretende Nach- erhebimg oder Zurückerstaitung von Zolldeträgcn nicht berührt

werden, daß jedoch der unter Ziffer 1 und 2 dieser Bestimmun- gen brzcichnete Minimalbetrag von 1 Groschen oder 3 Kreiizern auf 10 Pfrmrige Reichswährung festzustellen ist.

_ Ueber die ziiießt in unserer Nummer 267 v0m13. d. M. besprochene Angelegenheit des deutschen Schooiiers „Anna“ erhalten wir folgende authentische Mittheilungen:

Zufoigc einer dem Kaiserlichen Konsul zuAmor) zugegan- genen amtlichen Meldung des Vizekonsulats zu Foochow hätten die Mördcr des Kapitäne.“- und des Steuermannsschon am 24. September, also einen Tag nach Verübimg des Verbrechens bci Pai-Leotig, etwa 40 Meilen nördlich von Foockww, das Schiff mit einem Theil der Ladung verlassen, und chinesische Jisckxr hätten dann dcn Rest der Ladung geplündert und das Schiff zerstört.

In der That hai Sr. Majestät Kanonenboot „Er)clop“ nach längerem Krcriien bei der nördlich von Foockzow gelegenen Znielgrnppe vielfache Schiffstrümmer von dcr„Anna“ gefunden, und ist sodann dnrch die an Ort und Steile in Gegenwart des KapitäwLicutenant von Reiche und des Doimetscher-Eleven Budler vorgenommenen Verhöre von Insclbewohnern fcft- gesteilt worden, daß das von der Mannschaft verlassene Schiff am 26. September an dcm Felsen von Chu-Pai-Ehio gestrandet und dort von Fischern geplündert und aufgebrochen WOWEU war. Der „Chciop“ ist, mit einem der Theilnahme hieran Überführten Fischrr an Bord, am 14. Oktodcr in Fddchow eingeirdffen, wo die Untersuchung weiter gefiihrt wird. In- zwischrn sol] in Folge der an (1116 Bchdrdrn der Provinz Fokien ergangenen Verhaftsdcfehle bereits einer der Mörder ergriffen worden stin und schien man zu erwarxen, dmß dic Festnahme auckz dcr Übrigen bald gelingen Werde, da der Verhaftere ein umfassendes Geständniß abgelegt haben sollte.

Die Bemühungen der Kaiserlichen Vertretnng in China werden mmmchr gleichzeitig auf die krimincile Bestrafung so- wohk dcr Mörder des Kapitäns und Steuermanns, mic auch der Plünderer Und Zerstörer des Schiffes, und auf die Gewährung einer angemessenen Gcldentsckgädigung für die von der Angele- genhrit zimächst betroffenen Personen und Interessenten ge- richtet sein.

_ Im weiteren Vcrlaufe der vorgestrigen Sißung der außerordcntlichen Generalshnode betonxe der Kommissar dcs Evangriischen Ober:Kirchenraths, General-Superintendent ])axBriickncr, daß er Abänderungsvorschläge ziim vorgelegten Entwurfs mir dann annehmen könne, wenn dadurch kein Heils- gut der Kirche gropfert, keine ihrer Lebensadern unterbunden werde. Er sei ein entschiedener Gegner der Zusammenseßung der Gcncralshnoden aus Urwahlen, d. h. aus Gemeinde: oder Kreis- srwodalwahlen. Das rein mechanische Element der Ur- wahien pnffe nicht in den synodalen Aufbau des kirchlichen Wesens hinein, sondern hemme denselben, da die Urwah- len keine Garantie bieten, daß wirklich die besten und geeignet- sten Kräfte in die Synode gewählt würden. Sollten die Ur- wahlen als eine Grundbedingung für die Schaffung einer Ge- neralshnode angesehen werden, so würde das Kirchenregiment auf leßtere lieber verzichten. Was die Vermehrung der Laien- kräfte auf aUen synodalen Stufen beträfe, so brauche man eine solche naoh seiner Ansicht nicht zu befürchicn. So viel er von den Provinzialsynoden wiffe, habe dort das Laienclement das Meiste gethan; auch in der tagenden Gmeralshnode sei bereits von Laien Vortreffliches gesagt worden; und nicht weniger gssegnet und fruchtbar sei die Thätigkeit der Gemeindekirchcnräthe. Einer Volkskirche werde unter keinen Umßänden zu helfen sein, wenn man nicht die Laienkräfte in verstärktem Maße heranziehen

. würde.

Eine solche Gabe sei ein Vertrauen, das wiederum Vertrauen erweckt. Sachliche Motive seien es ferner, welchen die besondere Rückfickzt entspringe, welche der Entwurf den grö- ßeren Gemeinden zollt. Betreffs der Aufgaben und der Kom- peienzen der Generalshnode brauche man nicht zu befürchten, daß fich dieselbe auf Erörterungen von Bekenntnißfragen einlaffen würde. Der Bekenntnißftand und die Union sollen unberührt bleiben; troßdem müsse der Gkneral- ihnode das Recht und die Pflicht gewahrt blei- ben, die allgemeinen Grundlagen des Vekenntnißftandes feftzusteÜen. Nichts läge dem Ober-Kirchenrath ferner, ais dem Bekenntnißftand irgend einer Provinz zu nahe zu ireten, oder die Gewissen binden zu woklen; doch darauf müsse jedes Kirchen- regiment sehen, daß es nicht mit widerwiÜigen Organen arbeite. Das seien die leitenden Gedanken gewesen bei Bestimmung des Verhältnisses der Generalshnode zu den Provinzialkirckzen. Nur eine starke Generalshnode sei im Stande, die große evangelische Kirche zu regieren. Die provinzielle Selbständigkeit der Kirchen soUe nur soweit gewahrt werden, als es im Rahmen der Landeskirche möglich sei. Jede der Provinzialkirchen müsse sich dem Ganzen als Ein dienendes Glied anschließen. Die Vorlage erschwere durchaus nicht den Anschluß der Kirchen der neuen Provinzen. Mit großer Freude würde es das Kirchenregiment begrüßen, wenn der Kirche ein großes Maß von Selbständigkeit zu Theil würde; hierbei habe aber die Landesvertretung mitzu- sprechen. Der Paritätsbegriff werde vielfach noch falsch aufge- faßt, das Verhältniß der evangelischen Kirche zum Staat sei ein wesentlich anderes, als das der katholischen. Der evangelischen Kirche habe es die Staatsregierung mit zu verdanken, daß die Staatsidee in unserem Volke io tiefe Wurzel gefaßt habe; Toleranz und Gewissensfreiheit, mit denen der Staat operire, seien auf evangelischen: Boden erwachsen. Der Begriff der Parität sei für ihn immer nur ein Ausflnß des alten Hohenzollernwortes „81111111 (:Uiqus“ gewesen, aber nicht des Spruches: „iäsw (3111(111S.“ Zwei große Gruppen hätten fich bereits auf der Synode gebildet, und das Kirchenregimcnt hoffe, daß es in dereanund als Dritter aufgenommen werde.

Der Synodale Or. Cremer (GreifSwald) warf der Vorlage einen Dualiömus Vor, der ftch in dem §. 5 mit dem „ministe- riellen Vlacet“ und in den Schlußbestimmungen fänds, die für ihn vöUig unannehmbar seien. Die Vermehrung der; Laien- elements sei ein Mißtrauenszeichen gegen die deutsche Geistlichkeit, die i;.o lange Pflegerin und Erhalterin deutschen Lebens gewe- sen ei.

Der Synodale 1)r. Köstlin (Halle) sprach fich in jeder Beziehung billigend iiber den Entwurf aus, den er durchaus realistisch und nicht idealistisch finde.

Der Synodale Euen (Treptow a. d. R.) sprach sich gegen die Wahlen zur Generalshnode durch die Provinzialshnoden aus: Den Provinzialkirchen müffr ihre Selbständigkeit gewährt bleiben, der Vorwurf der Gefährdung der Landeskirche sei aber froh- dem ein Jrrthum. Der vorliegende Entwurf stehe starrer römi- scher Einheit näher, als evangelischer Freiheit. Die Landeskirche wäre nicht der Schooß für die Provinzialfirchen, sondern nur der Rahmen ihrer Einheit.

Nach einer kurzen persönlichen Bemerkung des Synodalen 131“. Fabri (Barmen) wurde ein VertagungSantrag angenommen und die Sißung um 3 Uhr 30 Minuten geschlossen.

_ Die heutige (5.).xSißung der Generalshnode wurde Vormittags 11 Uhr durch den Vorsitzenden Grafen zu Stolberg- Wcrnigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Der Präsident theilte vor Eintritt in die Tageöordnung Folgendes mit:

In Folge des Beschlusses der Generalshnodr hatte der Vorstand derselben bei Sr. Majestät dem Kaiser und König um eine Audienz gebeten, die gestern Mittag 12 Uhr im Fahnensaiile des Kaiserlichen Palais gewährt wurde.

Der Präsident der Generalihnode richtete folgende Ansprache an Se. Majestät den Kaiser und König:

Care Kaiserlich? und Königliche Majesiäi baden huldreiclst ge- stattet, das; wir Namens der außerordcnilichcn (Hensral-Zynodc vor Alixrhöckysiiizncn crfchrinen. Wir find beauftragt, Einer Majestät den Dank der gsgcnwärtig rrrsammsltcn Vcrtreter drr kvangclifcben Lan- deSilrchs auzzuiwrechcn dafür, das; Aüerhöchsidiesclbsn uns be- rnicn hade", um eine Verfassung unserer theuren Kirche und damit ihr Wohl, ib: Wach:thum und ihre Sicherung gegcn Sturm und Gcfahr zn bcrathen. AW Eure Majestät unter dem 10. Sep- tember 1873 die“ nruc Kirchengcmeindc- und Synodalordnung vcrkünde- isn, da Wurde es als ein hrckxhrrzigsr Entschluß erkannt, daß den lang- jährigrn und vrrichisdenariigen Bistrkbungen, unserer Kirche zu cénrr Vsrfassnng zu verhalfen, sin? dsstimmte greifbare Grandiage ge- geben War, nicht minder aber aiich der ausZesProcheu-Z Königliche Wikio, daß der Abschluß dcs kirchlichen Vcrfassungsrvakes untkr dem Bxirath: von Voxtrctccn der kirchlichen OrganiSmen stattfinden soÜk. Lin dic!e Aufgabe ist chr die außerordentliche Generaliyiwde heran- rrircrcn, in dcr ernsten Absicht, wir aÜcn Kräften an dieser wichtigen Arbcii zu wirken und das Gelöbnis; zu erfüUen, daß ein Jeder von mis fsisrlicb argrlkgt hat: „danach zu trachten, dar“; die Kirchs in ailcn Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, ChristnSL“, aber auch in dem vollen Bewußtsrin, das; nur dann (*in heil- iamrs Wékk gelingen kann, weiin der Herr, unser Gott, dazu in Gnadcn seinen Segen giebt. Wir stehen vor (?.xrcr Ma- jrstäi, ais unsercs Weiteren und engeren Vaterlandes Kaiser und König, dcm aÜezeit treu Und _ gchorsam zu sein, _uns als EV.]ilJeliiÖL Christen cine crnjte, aber freudig: Pflicht ist. Wir erblickxn aber in Eurer Majestät auch weiter und ganz deioixdcrs den Hohen Schiri:;hxrrn unserer evangelischen Landeskirche, dessen Königlicbém Hsrzen die Sorge für das Reick) Gottes und für das Wohl der Kirche tief eingcprägt ist, Nehmen daher (Luar Kaiser- lickxc und Königliche Majestät "rden uns-"rem erfurcbtövollsten Danke aucky die Versicherung drr unwaudclbarcn Treue und Ergebenheit dcr Synodalmitqlisder huldreich entgogcn. Gott segne Cure Majestät!

Se. Majestät der Kaiser und König geruhten darauf zn erwidern:

.Ich dank-x Ihnen für die Gcfixmnngen und Ansichten, die Sie ausgesprochen haben. Es find auch ganz die M*:inigen. Ich hoffe, die Gcncralsynode wird in dem gleichen Sinne ihren Arbeiten fich Unterziehen, und in Frieden ihr Werk vollbringen. Vor Allem kommt es ja darauf an, daß die Kirche auf dcm rcchten Grunde stehen bleidi, wie Ich das auch bei eiiier anderrn Gelegenheit aus- gesprochen habe, auf dem Grunde des Glaubms. Ich stehe auf dkm Grunde des Glaudcns, auf Welchen Ich JItant und konfirmirt wvrdcn bin, und Nichts kann Mich bewegen, davon abzu- Wcichen; Werden Mir da Einwürfe gemacht, 10 werde Ich fie, jederzeit ablehnen. Sie, die Sie hier vor Mir stehen, sind ja darin ohne Zweifel rnit Mir Einig; fest zu stehen auf dem rechten Grunde ist in der gegenwärtigcn Zeit um so nöthiger, als Parteiangen leider auch selbst in die Kirche fich eingeschlichen haben. Sie haben ja jeßt bei dieser arßerordentlichen Gencralsyuode die schweren dogmatisckzen uud liturgischen Fragen nicht zu behandeln. Es ist der Ab-

. schluß der Verfassung der evangklischen Kirche, wozu Sie berufen sind,

ein sehr wichtiges Werk, das aber erst den Boden bereiten soll für die Juangriffnabme jener anderen Aufgaben durch die späteren defini- tiven Generalsynoden. Die Thätigkeit der außerordentlichen General- synode ist also auf den le1chluß der Verfaffung, die ja dann noch der laudeögejeßéieben Anerkennung bedarf, zu beschränken, und die Herren vrm Jorsiande werden daher darauf zu halten haben, daß AÜes, was nicht dazu gkhört, fern bleibt. Was die Vorlage betrifft, die Ich Ihnen gemacht habe, so kann Ick) natürlich nur wünschen, daß dieselbe angenommen wird, ielbstvsrständlicb einzklne Modifikationen und Abänderungen vorbehalten; dem Wesen und Grundgedanken nack) aber muß Jeb die Annahme der Voriage wünschen, die ja mit Meiner Zustimmung Ihnen gemacht ist, und die das enthält, was nach ernstcr und gewissenhafter Erwägung als das Eriprießliibe erscheint. Ick bade dicses Wrrk als ein Erbe übernommen. „Mein seliger Bruder hat ja schon Viele?) in dieser Richtung gethan, es War aber damals vieÜeicht noch nickxt genugsam vorbereitet; dies ist ja nun anders, nachdem durch Kreis- und Provinzialsynoden der Grund gclrgt worden. Auch Mein Baier hat bereits in szug auf Ord- nung und ngelung der kirchlichen Dinge, 3. B. der Liturgie, Wiih- tiges voilbracht, _ auch ganz abgeschzn von der Union. Ick) fiche auf dem Boden drr Union mit vollem Herzen, und was an Mir liegi, daS werde Jci) für fie ihun, und Alle, die sich freiwiiiig auf dicssm Boden mit Mir vereinigen Wollen, werde Jck) mit offenen Armen empfangen. Die das nicht wvÜen,. werde Ich natürlich in keiner Weise verfolgen. Es ist üheraÜ nicht gut, ctwa?- zu thun, was Nicht aus der Ueberzcugung und dem Ge- wissen kommt, am wenigsten a“*er in christlichenund religiösen Dingen. Möge Gott der Herr, ohne deffcn Segen nichts ist, und der ja seither so sichtlich Über u'nserxm Vatsrlande grwaltst hat, Ihre Arbeiten segnen, damit das Werk gclinge und Sie in Frieden außeinandergehen.

Se. Majestät gernhien hierauf, Sich durch den Grafen zu Stokberg-Wernigerode die Herren des Vorstandes vorstellen zu lassen und Sich mit deuselben hnldreichft zu unterhalten.

Auf der Tagesordnung der Sißung stand als einziger Gegenstand die Fortsetzung der Generaldebatte über den Ent- wurf einer General-Synodalordnung. '

Die Synodalen 01“. Möiler (Magdeburg) und Kieckhäfer (Borntuchen) sprachen sich im Ganzen für den Entwurf aus, bezeichneten aber die Schlußbeßimmungen desselben als unan- nehmbar.

Bei Schluß des Blaktes ergriff der Synodale 1)r. Freiherr v. d. Golß (Bonn) das Wort.

_ Ter Jinanz-Ministcr hat die Provinzial-Sieuer-Direk- toren 2c. ermächtigt, die nach Maßgabe des Cirkularerlaffes vom 26. September 1828 „2,11 gewährendcn Vorschüsse aus dem Remontefonds mit Rücksicht auf die jeßigen Kaufpreise für Pferde fortan, soweit in jkdem einzelnen FalTe das Bedürfniß hierzu nachgewiesen ist, bis zum Vetmge von 600 «FH für jedes Pferd der Ober-Controleure und von480 «X(; für jedes Pferd der Aufseher zu bewilligen. _ Die Abzüge zur Bildung des Remontefonds werden dem entsprechend und im Hinblick auf die in den leßten Jahren ('iUthkLTMCU Erhöhungen der Pferdrunter- haltungsgelder vom 1. Januar k. I. ab für den Ober-Eontroleur auf ,monailick, 9 «sei;, für den reitenden Aufseher auf monatlich (;ck-z. fiir jedes Pferd mit der Maßgabe festgesth, daß diese Ab- züge zu verdoppeln smd, so [aiige die Schuld des Beamten an dcn Rcmontefonds die oben angegebenen Maximalsäße für die Bewilligung des Vorschusses übersteigt.

_ Ueber den Verkanf von ungegohrenem Jung- bier hat der Minister des Innern in einem Spezialerlaß vom 16. Oktober d. J. folgende Grundsäße au-desprochen:

Wenn Brauer ihr Fabrikat nach anderen Ortcn außerhalb ihres Wohnortes ohne vorgängige BesteUung versenden, um es daselbst auf offener Straß? vom Wagen herab feilzubieten, so würde dies nach §. 55 der ererbeordnung vom 21. Juni 1869 als ein Gewerbebetrieb im Umhcrziehen anzusehen sein, voraus- gefeßt, daß die betreffenden Brauer an den Orten des Verkaufs nicht eine gewerbliche Niederlassung begründet haben. Es fragt fich also im vorkiegcnden FaÜe, ob es zur Begründung einer gewerblichen Niederlassung an einem bestimmten Orte angreicht, wenn dzselvst das Gewerbe angemeldet und die Gewerbefieuer vom fichenden Handel gezahlt wird.

Diese Frage ist bisher, soviel bekannt, sowohl von den Ge- richten (vergl. z. B. Erkenntniß des Ober-Tribunais vom 8. De- zember 1869, Oppeiih, Rechtspr, Bd. 10, S. 773), als auch von den Verwaltungsbchörden vrrneint, und demgemäß find diejeriigen, Mick)? eincxi Gewerbebetrieb im Umherzichrn dadurch zu verdecken suchten, daß fie an aué-wärtigen Orten den stehen- den Handci anme1detcn, ohne die Absicht, daselbst wirklich eine gewcrbliche Niedrrlaffung zu begründen, in häufig vorgekomme- nen Fällen bis cht znr Sirafe gezogen worden.

An diescr Auffassung wird im Allgemeinen festgehalten werden müssen, wcnn nicht dem unbefugten Gewerbebetrieb im Umhrrzishen Vorschub geleistet wcrden soll.

Andererseits ist jedoch anzucrkennen, daß es eineFrage vor- wiegend thatsächlichcr Natur ist, was zur Begründung einer gewerblichen Niederlassung außerhalb des Wohnortes noch außer der Anmeldung gehört. Es würde nichts dagegen zu er- innern sein, daß die Anforderungen für die Thatsache der Nie- derlassung hinsichtlich des in Rede siehenden, von der Bezirks- regierung für nüßlich erachteten Verkehrs soweit als thanltch be- schränkt wsrdrn. Immerhin muß aber irgend eine Veranstal- tung,'1ve(che die Nbficht eines dauernden lokalen GeWerdebetriebes erkennen läßt, konstatirt werden, um anzunehmen, daß die Vor- aussetzung einer gewerblichen Niederlassung am Orte des Ver- kaufes geniigend erfüllt ist.

_ Nach dem im 2. Absaße des §. 10 des preußischen Erb- schaftssteuergescßes vom 30. Mai 1873 ausgesprochenxn Grund- saße, unterliegt, unter Vorausseßung der Reciprocitat, das, in Preußen befindliche, nicht in Grundstücken, Grundgerechtigkciten oder deren Nußungen bestehende Vermögen eines Er'blas s ers, welcher bei seinem Adlebm Ausländer war, der Versieue- rung nicht. Nachdem die preußische Regierung die Erklarung abgegeben hat, fie sei bsreit, diesen Grundsaß auch auf solche Fälle anzuwendcn, welche fick; vor dem 1. Januar 1874, an welchem Tage die erwähnte gesehliche Beßimmung in Wirksam- keit trat, ereignet haben, hat das österreichische Justiz- Ministerium im Einvernehmen mit dem K, K. Finanz-Ministerium die österreichisckzen OberlandeSgerickzte hicroon mit Bezie- hung auf Punkt 2 111. b. der Minifterialoerordnung vom 8. April1854 zur eigenen Damarhachtung und zur Verständigung der unterstehenden Gerichie mit dem Beifügen in Kenntniß ge- setzt, daß hiernach das in Oesterreich befindliche beweg- liche Vermögen verstorbener Angehöriger Preußcns der Gcbührenbemesjung nicht zu unterziehen ist.

_ Die _neue Rang- und Quartierliste der König- [ich prerrßi'schen Armee für das Jahr 1875 nebst den Anciennetatslisten der Generaliiät und der Stabs-Offiziere der Armee ist dißser Tage in der Königlichen Hof-Buchhandlung von E. S. Mitxler und Sohn hierselbst erschienen. Wir behalten uns vor, demnachst auf dieselbe ausführlicher zirrückzukammen.

_ Beiden Konfiftorien der acht älicren preußischen Pro- vinzen smd tw Jahre 1874 (im Vergleich mit 1873) Predigt- amts-Kandtdateii für wahlfähig erklärt resp. ordinirt Wurden: Preußen 22 resp. 31 (+ 9), Brandenburg 32 resp. 43 (+ 11), Pommern 18 resp. 24 (+ 6), Posen 3 resp.,10 (+ .7), Schlesien 15 resp. 24 (+ 9), Sachsen 54 resp. _47 (_ 7), Westfalen 12 resp. 20 (+ 8), Rheinprovinz 20 resp. 22 (+ 2), im Ganzen 176 resp. 221 (+ 45).

_ Am 15. Oktober hat das Statut der unter dem Pro- tektoraie Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ho- heit der Kronprinzessin stehenden „Allgemeinen deutsehen Pensiondanstalr für Lehrerinnen Und Er- zieherinnen“ die Alkerhöchste Sanktion gefunden, und find der Anstalt dir Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Dieselbe bezweckt, ihren Mitgliedern im späteren LebenSalter oder bei dauernder Dienstunfähigkeit eine laufende Penfion zu gr- währen. Aufgenommen können werden: Allr von einer deutschen Behördr grprüften Lehrerinnen, welche ihren B-errrf an einer öffentlichen, an einer Privatschule oder in Fa- milien ausüben, oder ÜUch UnterrichtS=Anstalten leiien, ohne Rücksicht auf den Ort ihrer Wirksamkeit; alli staatlich zuge- lassenen Lehrerinnen, welche in Deutschland ihren Beruf an einer dffrntlichen, an einer Privatschule oder in Famikien cms- iiben, oder auch Unterrichtsanftalten leiten; sonstige Lehrerinnen, welche nach erlangter auNeichendcr wissenschaftlicher oder tech- nischer Ausbildung die Lehrthätigkeit zu ihrem Lebensberufe machen _ und zwzr sämmtlich ohne Unterschicd des religiösen Bekenntnisses und ohne Unterschied, ob fie verheirathet find, oder nicht. Im ersten Jahre des Bestehens steht der Beitritt jeder Lehrerin offen, die das 55. Lebensjahr noch nicht zurück- gelegt hat; nach Ablauf des ersten Jahres nur noch Lehre- rinnen, welche das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Jede der Anstalt Beitretende hat je nach drm Alter und den Zeitpunkt des Eintrittes der beanspruchten Pension zu emt- richien: ein Eintrittögeld (3_15 916) und einen jährlichxn Bri- irag für je 100 «16 der versicherten Pension (0,90-65,40 (**-é). Durch diese Zahlungen erwirbt jedes Mitglied den rechtlichen Anspruch auf die eingekaufte Alterspension oder, faUs dauernde Dienstunfähigkeif vor Erreichung des für die volle Pension er- forder1ichen "Alters eintritt, auf einen entsprecheitden Theil der Pension. Neben diesem Rechtsansprnck) können die Anstalts- mirglieder durch besondere Beihiilfen bedacht werden. Llus die- sen Einnahmen und etwaigen Sckzenkungen wird gebildet ein Penfionsfonds „und ein Hiilfsfonds. ZU erßerem fließen akle laufenden Beiträge der AnstaltSmitglieder abzüglich 10 Proz.; zu dem Hülfsfonds fließen aUe übrigen Einnahmen einichließ- lich jenes lezuges. Die Zinsen des Vermögen?- der Anstalt wcrden nach Verhältniß der am Anfange des Jahrks vorhan- denen Bsstände beider Fonds getheilt. Die im ersten Jahre auf- kommenden Zinsen werden zwischen beiden Fonde; gleich getheilt. Vor Ablauf der ersten 3 Jahre der Mitgliedschaft hai kein Anstalt?“ mitglied Anspruch auf irgend eine Zahlung aus der Anstaltskaffe. Die einheitliche Oberleitung der Anstalt wird durch ein KUra- toriiim (triggeübt, welrheS seinen Siß in Berlin hat; daffclbe besteht zur Zeit aus folgenden Damen: Miß Archer, Jr. Präsi- dentElwanger, FrStaats-Minister Falk, Fr.Mi11iftcrial-Direkwr Grciff, Frl. Hackenschmidt, Frl. Mithéne, Gr. Fanny von Re- ventlow, Fr. Schepeler=Lette, Jrl.Stöphafius, FrUnter-Staais- sekretär Sydow, und den Herren: Geheimer RegierungS-Rath Weinert, Stadrschulrath Bertram, Vanquier Iulius Bleichrdder, Schuidirektor Erke1enz, Professor 1)r. Gneift, Ministerial-Direktor Greiff, Schuldirektor Haardriicker, Schuidirektor Ndldecke, Gc- hcimer Regierangs-Rath 1)r.„Schneidcr, Schuldirektor Schorn- stein, Geheimer Ober-RegierungsMath Wäyoldt, 0x. Wehren- pfennig, 1)r. Ziilmer. _ Anträge bshufs Aufnahme find an das Kuratorium zu richten zu Händrn des Ministerial-Direkwrs Greiff, Berlin, Uiiter den Linden 4.

_ Die polizeiliche Konzession zum Kleinhandel mit Branntwein schiießt nicht die Genehmigung zum Aus- ichank von Branntwein, wie derselbe in bestimmten Lokalen zum Vrrkauf auf der Stelle erfolgt, ein. „Dies ergicbt fich aus dem Wortsinn und dem Begriff des Ausdruckes Kleinhandci, sowie aus der Vorschrift des '. 33 der RLZCYS-GLOLTÜL- Ordmmg, in welcher die Erlaubnis; zur Gastwirthscha'st, zur Schankwirthschast und zum Kleinhandel mit Braimtwciii oder Spiritus auseinander gehalten und ausdrücklich unterschieden worden.“ (Erkenntniß des Ober-Tribunal-Z vom 2. No- vember d. I.)

_ Ter Bevoilmächtigte zum Bundesrathe, Herzoglich sack)- sén _- altenburgisuhe Staats - Minister von Gerstenberg-Z ech, ist in Berlin angekommen.

_ Dcr General-Lieufenant von Oberniß, Gensral- Adjutant Sr. Majestät des Kaiser?- und Königs und Comman- deur der 14. Division, und der General-Lieutenant z. T. von Redern smd hier eingetroffen.

Cöln, 27. November. (Köln. Zig) Heute Morgen gegen 5 Uhr verschied, nach 14tägiger Krankheit, der älteste der hiefigen Dawkapitulare, Herr Johann Jakob Broix, Doktor der Theo- logic, päpsilickzer Geheimkiimmerer und Ritter des Rothen Adler- Ordens 4. Klasse. Er wurde geboren zu Neuß am 22. De- zember 1799, zum Priester geweiht am 8. September 1823, als Domkapitular installirt am 28. April 1844 und zum Ordinariats- und General-Vikariats-Rath ernannt am 18. Juni 1861.

Bayern. München, 26. November. Zwischen dem Erzbischof von München und dem Bischof von Speycr 1Jaden, wie der „Allg. Ztg.“ zufolge versichert wird, in den [eß- ietz Tagen auch Besprechungen über den in der Angelegen- heit des Herrn Domkapitulars Hohn ergangenen Ministerialerlaß stattgefunden, und cssollen nun Berathungen über diesen Gegen- ßand unter den sämmtlichen bayerischen Bischöfen in Aussicht ftEZMhWt Hr. Bischof v. Haneberg ist gestern nach Speyer zuriick- ge e r .

Heffeu. Darmftadt , 27.November. Die zweiteKam- mer „nahm in ihrer heutigen (6.) Sißung den Geseßentwmf, die Ausfuhrung des Rcichögeseßes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, abgesehen von ein- zelnezi von dem Ausschuß beantragten Abänderungen, im We- senxllchen nach der Regiemugsvorlage an. Eine gegen die Aus- sch„lleßung des Anwalwzwangs gerichteter Antrag wurde abgelehnt. Die Vorlage, die Regelung des südhesfischen Portofreiheitswesens

betreffend, wurde angenommen. Die Kammer vertagte sich hier-

auf auf unbestimmte Zeil.

BraunschWeig. Braunsckmzeig, 27. November. Heute begannen im Ständehause die Verathungen der außer- ordentlichen Landessynode über die Vorlage eines Kirchengeseßes, die kirchliche Trauung und das kirchliche Aufgebot bejreffend, Die Verhandlungen haben große Theil- nahme erweckt.

Anhalt. Dessan, 26. November. Der Herzog und die Herzogin find heute zu einem kurzen Besuche nach Sondershaussn abgereist. Die Rückkehr hierher dürfte am 30. d. Mis. zu erwarten sein. *

Sachseu-Meiningen=Hildburghausen. M ein in g en , 26. November. Die Finanzlage des Herzogthums Meiningen ist nach dem Ergebnisse der jeizt dem Landtage vorgelegten Rechnungczprüfung eine günstige. Troß der Matrikrrlarßeiiräge und des nicht in Einnahme kommenden Anthrils an Zöllen und dergl., trotz der AUSgaben fiir Eisenbahnanleihen, Zinsgarantien und NEU? Grundbüchcr schließt die Rech- nung des Jahres 1872 mit einem Ueberschuß fiir die Lande-Zkaffe von 1,688,901 Gulden und fiir die Domänenkaffe mit einem solchen von 466.508 GUWLU ab. Von lrßterem erhalten der Herzog UND die Landeskaffe je die Hälfte. _ Der Landtag hat in seiner jüngsten Sißung den Geseheniwurf zur Ausfiihrung des Reiihs-Eivilstands- gesetzes berathen. Meiningen hat hierzu den Geseßgcdungs- weg eingeschlagen, während die übrigrn thüringischen Regierimgen die Form der landesherrliihen Verordnrmg gewählt." Das Grieß überträgt die Aufsicht über die Standesämter dyn Einzeirichtern Und die Oberaufsicht dem Justiz-Ministerinm. Ueber die Ehescheidung auf dem Gnaden- ivege Entspann fich eine [ebhafte Dedanc; von einer Seite wollte man dieselbe jetzt beseitigt wissrn, die Majoriiät des Landtages hielt abcr darxm fest, daß drr Herzog dieses chht Mick) weiter ausiibe, weil dasselbe mis deffen Souveränetät und nicht ails seiner Eißenschaft als Landesbischof hervorgehe. Die Abstim- mung iiber das ganze Gesch wurde vertagt.

SchWarzburg = Fondershausen, Sondsrshansen, 25. November. In der heutigen Landtagssißung Wurde den Gcsexxvorlagcn, betreffend eincn Nachtrag 311 dem GeseH vom 2. April 1854 über Gemeinheitsthcilungcn, betreffend ferner die Erhöhung der Diäten der bei dem Geschworenengerichte thätigen Beamten, sowie betreffend die im Landesstrafrecht vor Einfüh- rung des Reickwstrafrechtes angedrohten Geld: und Gefängnis;- strafen, die verfaffiingsmäßige Zustimmnng erheilt. Weiter wurde der Staatöregiermig die Ermächtigriiig crtheilt, ihre Zriftim- mung zu der Aufnahme einer PrioritätSanieihe der Nord- hausen-Erfurtcr Eisenbahngcseüickmst zu gehen, unter dcr Ve- diiigung jcdock) , daß dic Übrigen Garanten gieichfaüs zu- ftimmten und daß dcr Bahmhof Hohenedra an rinen für den Verkehr des Bezirkes Ebeleben günstigeren Plaxz verlegt werde, sofern dies thimlich und nicht mit mwerhältnißmäßig hohen Kosten verknüpft sei. Hisriirif gelangte der Gsseßentwurf, be- treffend die Penfionirung drr Geistlichen, mit den von drr De- putation beantragten Zusähcn Und Nbänderrmgen ziir Annahme. Als weitere Vorlagen drr Staatsregierung gingen n. 21. cin: Entwurf Links Geseßcs Über die F0ksdildlii1g9sch1lieil UUd Denk- schrift dazn, Entiviirf eines Gcscßes, die Abänderung einiger gescHlich-sn Bcstimmungrn Über die Volksschullehrer betreffend.

Schaumburg = Lippe. Bürkebnrg, 28. November. Der Landtag ist auf den 13. k. M. cinbcrafsn worden.

Lübeck, 27. Novemdcr. Die nächsic Versammlmig der Bürgerschaft wird dem Vernehmen nach am 6. Dezember stattfinden. Das Staatsbudgct wird indcßcrst in einer gcgen Exide Dezember, wahrscheinlich am 20. Dezember, statisindcnden Bürgerichafisversummlung zur Vorlags kommen.

Elsaß-Lotbringcn. Straßburg, 28. November. (W. T. B.) Der .Iber-Priisidcnt v. Möller ist heute Mittag nach Berlin adgereift,

Oesterreick; - Ungarn. Wien, 28. November, Der Kaiser ist gestern Mittags von Gddöllö in Wien eingetroffen urid Abends dorthin zuriicfgrkchrt.

_ Der Gencral-Inspekwr des Herres, Feldmarschall Erz- herzog Albrecht ist zum Oberst-Inhaber des Dragoner:Regi- ments Nr. 4 ernaiint worden.

_ Gestcrn um 2 Uhr fand das feierliche Leichcndcgäiigniß des Kardinal Rauscher stan. Bei demselben waren aiiivcsend: Dcr Kaiser, die Erzhererc, dir Minister, die Mitgliedcr ch diplomatischen Corps, die Präfidrnten, sowie zahlreiche Mit- glieder beider Häuser drs Reichsrathes, die Generalijät, dcr Statthalter, dcr Bürgermrister von Wien mit den Mitgliedern des Gemeinderathes, mehrsre Kirchenfürsten Und andere Nota- diliiäten.

Pest, 26. November. TUS Abgeordnetenhaus hat in seinrr hrutigcn Siizung die Spezialbcrarhung des finanzministc- riellen Rcffdridiidgets fortgesetzt, ohne daß dieselbe hervorragende Momente „311 Tage gefördert hiiitc. Tie äußerste Linke beamragte heuer wieder die Abschaffimg dcs Tadafmonopols, was ab: gelehnt wurdc. '

_ Der WehranZschni; dee.“- Abgcordnetenhauses hat den Geseßeniwurf über das Rckrutenkontingent für das „Jahr 1876 ohne Modifikation angenommen. DeSglcichen wurden die wich: tigsten Paragraphen des Gciryentwarfes über die Versorgung der Mifglieder der gemeinsamen Armee und der Honvedschaft ohne wesentliche Aendernng genehmigt.

_ 27. November. In der heutigen Sißung des Ab- geordnetenhauses begann die Generaldebatte iiber das Korn- mimifationsbndget. Der Minister Pechr) hielt eine längere Rede, in welcher er fich untcr Lliiderrm gegen die ErWerbung aller garantirien Eisenbahnen dnrch den Staat aussprach. Der Staat folie sui) einige wichtigere Linien fichern; bei jenen Eisenbahnen aber, welchs keine Aussicht haben, aus dem Garantievcr-hältniffe herauszukommen, möge drr Staat warten, bis die Aktionäre selbst dem Staate den Ankauf der Bahn anbieten. Der Mi- nister erklärte fich ferner für die Einführung der Kettenschiffahrt auf der Donau, die er derartig regeln wil], daß die nachtheiligcn Folgen der Differentialtarife bei den Schiffsfrachten für Buda- peft beseitigt würden. Sch1ießlich steUte der Minister die Ueber- tragung mehrerer Straßen a;: die Jurisdiktionen, zugleich aber die ßeUenweise Wiedereinführung der Straßen- und Brücken- mauthen in Aussicht.

_ In der heutigen Konferenz der liberalen Partei wurde das Iustizbudget verhandelt.

Großbritannien und Irxand. London, 27. No- vember. Die Königin vpn Danemark begiebt sich am

Montag in Begleitung der Prinzesiin von Wales und der Prinzessin Thhra nach Windsor, Um der aus Schottland zu- rückgekehrten Königin einen Besuch abzustatten, und wird bis über Miitwoch, 0211 Geburtstag drr Prinzesfin von Wales, dort bleiben. Etwa am 17. Dezsmber siedelt der Hof nach Osborne auf der Insel Wight iiber, um dort das Weihnachtsfest .er vsrlebén. _ Der Besuch des Prinzen von Wales in Bomben] hat seine Endschaft erreicht. Am 25. machte derselbe, begleitet von den Mitgliedern scincs Gefolgcs, dem Gdiiverneur von Bombay einen Abschiedsbesuch. Salutschüffc iourdrn abgefcnert, und als Se. Königliche Hoheit in Brgleitung deH Gouvernciirs zurück- kehrte, warcn die Straßrn mit ML11schM gefüllt. Auf der Werfte wrirde der Prinz ron Geiicra[:Lier:tenani Sir E. W. D. Harrier), dem Oderrickztrr von Bombay, den Mitgliedern des Konseils, den Richtern, Kommiffiiren und anderen Würdenträgern empfangen. Ec.“- waren viele eingebdrnc Fürsten und Häriprlinge zugegen. Sa. Kdiiigliche Hoheit schiffte fick) an Bord der „Ssrapis“ unrer Saiiitsrhiiffrn von den anderenSchiffen dcs Geschwadcrs und der Küstenbatterien ein. Währeiid seines Be- suches im Gouvernemenisgsbäudc verlieh der Prinz dem Polizei- Chef von Bombay, Mr. Souter, die Riiterwürde. Se. König- liche Hoheit liegiedt fich ziiniichit iiach Cdionrbo auf Erhlon, wo der Prinz am 4. Dezember eiiiirifft. _ Aus Bomba!) wird der „Times“ unterm 26. ds. ielegraphirt: „Der Prinz von Wach kam herite Abend auf der Höhe von Goa an. Dir „Undarmted“, cities der Geieiischiffc der „Serapiö“, setzte die Fahrt nach Ceylon fort. Am Sorinabsnd friih [ander er. Ehe Se. Königliche Hohrit fick) grstern an Bord der „Se- rapis“ nach Goa einschiffte, bcsUchte er Sir MUUgUWÜß Nathabrh, bei wxicher Geiegenheit einer von dessen Söhnen nach großem hindoftanischem Riiiis getraut wurde. _ Aus Goa wird dem Reutersthen BUTEÜU unterm 27. ds. telegraphirt: „Der Prinz von Wales [andere hier heute früh um 9 Uhr 11110 wnrde von den portiigirfischeii Ve- hdrden mit Kdnigiickxsn Ehi'énb-KJLUJUUJEU empfangen. Wohin sich Se, Könizliche Hoheit von hirr arxes bchden wird, ist nock) nicht bekannt. _. Di? „London Gazette“ mrldet die Ernrnmmg von Mr. Bentinck ziim Generalzahlmeiftrr und General- profoß der Armer, sowie die Verleihimg deko Bath-Ordens 2. Klaffe an Mr. Wade, den britischen Gcsandten in Peking. _ Sir John Holker und Mr. Hardinge Giffard leisteten vorgestern in ngcnwart ch Lordkanzlers den Amtseid als Attorney: bezw. Zdlicitor-General imd nahmcnihrcAmt-Z- ficgel, sowie die: Kd:1ig1iche Bestätigung ihrer Ernennung entZegen. _ Eine Depesche der „Times“ aus Galle vom 24. d. M. de- richtet von weitrren Kämpfen in Perak. Commodore Strr- liiig UUd Kapitän Whiic vom 10. Rogiment griffrn am15. Nachmittag?- mit 250 Mann, fünf Kanonen Und zwci Rackcxsn- barterien vier Paüisadenwerke an und nahmen fie. Sechs Kanonen wurden rrbeittct. Die Engländer dcrdrannirn die Liilcisddrfcr. Der Feind sioh in Unordnung. Drei dritische Soldaten wurdcn verwundet. _ Tas Trrrppenscksff „Simoom“ iegclke am 25. mit Abtheilungen des (I„ 10. 28. und 47. Re- giments iiack) Malta) ab, von wdjdie Triwpcii mis dcm „Hi- malaha“ nach Bombay zur Verstärkring drr britischen Streit- macht auf der malahischen Halbinsel bsidrdch wcrden soUen.

_ 28. November. (W. T. B.) Der hrurigc „Obscrdcr“ hält die Einberufung des Parlaments vor dem gewöhn- liäzcn Zcittérmine fiir nirht Unwahrscheinlich iind bezeichnet als Grund derselben die Katifikation des mit dem Khedive von Nrghpten Über den Nil a if dcr SuezkaNal-Aktien ridgssthloffencn Bsrtrages.

_ 29. Novembrr. (W. T. V.) Der Prrmier DiSraeki war gestern in Windsor imd wird hours Vormiimg hier zuriick- erwartet.

ankreich. Paris, 27. Noricmdrr. Da das Amen- demciit Rive von der Nationalversammiimg heim» abgelehnt worden ist (vgk. unter Vcrsailles), so wird die Linirahmr drs Wahlgeicxxes ohne wesentliche Modifikationen iii parlamrn- tarischen Kreisen als gesichert betrachxct. _ Gestrrn empfing der Präsident Marschall Mar. Mahon einc Tcpntation mis Saint Etienne, wcicszr ihm das Gesiick) betreffs der Err ch- tnng eines BischofssiHes in dieser Smdt iidrrrcickßr. Tie klerikalen Deputirtsn dcs DMÜLTLMLUTS hatten fich diescr TUM- tation angeschlossen. _ Der König der Belgier trifft am 5. Dezember in Paris ein, d(eidt acht Tage hier Und drgiebt fich daranf nach Monaco, wo die Königin Linen Theil des Winters zubringt. _ Gestein gab Hr. Thiercz ein großes, Diner; zum Empfange, dcr nach demselben stattfand, hatte sich fast die ganze gemäßigte Linke eingefunden.

_ Dcr Inftiz-Miiiistcr Dufaure hat, wie cms parla- mentarischen Kreisen vcrlaritxt, den Wunsch anSgesvrdchen, daß dis Berathung dcs Preßgeseßes drr Vornahme der Wahi der Senatoren, welche die Nationaivsrsamm[img zu ernennen hat, vorausgehen möge. Tic Scnatorexiwahl diirfte daher, wie man annimmt, erst Mitte nächstem Monats stattfin- den, während die allgemeinen Wahlen ddrari-Zschtlick) erst im März i. I. vorgenommen werden.

_ 28. November. (W. T. B.) In cinsr von der Linken abgehaltenen Fraktionsversammlung diidetc drr Ankamf der dem Khedive gehörigen Suezkanalafticn durch die englische Regierung den Haiiptberarhimgsgeqc;.stand. Man war darin einig, daß dieser Linkanf als ein iihwerer Zwischrnfail aanschcn sei, hielt aber gleichwohl eine Interpellirimg der Re- gierung dariibrr nicht für opportun.

Versailles, 27. November. (“W. T. V.) National- versammlnng. Der Deputirte Varddux brachte eincn Antrag ein, nach welchem die Wahlen der drirck) die National- vrrsammlung zu wählenden 75 Senatoren am 1. Trzkmder statifinden sollen. Ferner ioU die Erncnmiriq drr Wiihixr fiir die von den Departements vorzimchmendcn Senawreiiwahlsn am 15. Januar erfolgen. Sodann folien die Dcputirten am 20. Fcbruar gewählt werden Und die beiden KÜMMLTU am 27. Februar zusammentreten. Endlich soU sich die Nationalver- iammiimg am 25. Dezember c. vertagen, nachdem fie eine Pcrmanenzkommisfion niedergeseyt hat. Die Versammlung lehnte die für diesen Antrag geforderte Dringlichkeit al) und vertagtc die Verathung bis nach der Beendigung der Diskussion über das Wahlgeseß, Darauf wurde die Berathung des Wahl- geseßes fortgesrst. Nach einer längerkn Rede des Justiz- Minifters Dufaurc wurde das Amendcment des Deputirten Rive, welches eine Vermittelung dcs Listcnskruxiniums mit den Einzelwahlen bczweckte, mit 385 gegen 303 Stimmen abge- lehnt. Die Versammlung nahm darauf die beiden ersten Pa- ragraphen dcs Artikels 14 an. Die Diskussion wird Montag fortgeseßt Werden. _ Der ehemalige Präfident des gcseßgebendcn Körpers, Schneider, ist gestorben.

Spanien. Madrid, 27. November. (W. T. V.) .Die Nachricht von einer beabsichtigten Verschiebung decCortes:

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