1875 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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saugenden Sachen bereits bestimmt find, der Amiöricbter eine Entbindung des Schöffen vom Dienste nicht nach freiem Belixben, sondem nur, wenn von dem Schöffen persönliche Hixde- rungSgründe geltend gemacht werden , verfügen durfe. Zu . 44, welcher vorschreibt, daß, wenn ein Sghöffe (oder Ges worener) in der Sißung gar nicht oder zu spat rrschemt, eine Ordnungsstrafe von 25 bis 1000 „M zu erkennen skl,„Wdes mit Rückficht auf die denkbarer Weise vorkommenden leichteren Fälle die Minimalftrafe auf 5 ck16. herabgeseßk- Der Tages.- ordnung gemäß beschäftigte fich sodann noch die Kommisßon wir den §§. 31 und 32 des Entwurfs der Straiprozeßordnzmg, welche Paragraphen seiner Zeit an eine Subkommisfion verrmesen worden waren, um zu erwägen, ob nicht an der SteUe der Be- stimmung „auf das Verfahren bei Zustellungen finden die Vor- schriften der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung“ vielmehr positive und selbständige Vorschriften über das Zu- strllungöwesen in Kriminalsacben in den Entwurf aufzunehmen seien. Die Subkommiffton hat nun auch, ihrer Aufgabe ent- sprechend, eine Reihe von Detailvorschristen vorgelegt. Es werden indessen gegen diese Vorschläge eine Reihe von technischen Bcrenken nacb) mehrfachen Richtungen durch verschiedene Redner vorgebracht, so daß es zu einer Bescbkußfaffung über diesen Gagen- iiaiid nicht mehr kommen konnie.

_ Die gestrige (6.) Sißung dcr außerordentlichen

Generalsynode wurde Vormittags 11 Uhr 30 Minuten durch

den Präfidenten, Grafen zu Stolberg=Wernigerode mit geschäft- lichen Mittheilungen eröffnet.

Die Kommission zur Berathung des RegierungSentwurfes hat fick] konßituirt und zum Vorsitzenden den Synodalen

v. d. Groeben (Posen), zum sterertretenden Vorsiyenden den -

Synodaien 1)r. Wiesmann (Münster) Und zu Schriftführern die Synodalcn Neumann (Strasburg WM.) und Richter (Bres- lau) erwählt.

Als einziger Gegenstand stand aiif der Tages:)rdnung die SpezialdiSkussion iiber den Entwurf einer General-Synodal- ordnung.

* Der §. 1 lautet: Der Verband der (Heiieralsynode erstreckt sick) auf die zur evangelischen Landrskirckze vereinigten Provinzen der Monarchie. .

Hierzu liegen 2 Amendements vor und zwar 1) vom Syno- dalen Kögel und Genossen, statt des Wortes ,vereinigten“ zu seyen: „die 8 älteren“, und 2) vom Synodalen Krummacher Und Genossen, dem Paragraph ein zweiteH Alinea hinzuzufügen, riach welchem der Bekenntnißftand und die Union durch diese Bcrfaffnng nicht berührt Werden dürfen.

An der Debatte betheiligten fick] die Synodalcn Cremer (GreifSwald), Freiherr v. d. Reck (Obernfelde) und v. Kleist-

Reßow.

Der Präsident des Ober-Kircbenratbs 1)r. Herrmann er-'

klärte das AmendemrntKögel als eine rein redaktioneüe Abänderung, der er fick) gern füge; die Annahme des Amendements Krum- macher sei nicht wünschenswerth,

Nachdem die Synodalen Cremer (Greifswald), Dorner (Berlin) und Graf v. Rittbcrg (Glogau) sich fiir den Antrag Krummaciger auSgcspr*ochen, wird der §. 1 mit den beiden Amendemenis angenommen.

Der Paragraph 2 lautet im Entwurfs:

Die Generaliynode wird zuiammsngcselzi:

]) aus 150 Mitgliedern, welche Von den Provinzialsynodcn der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Possn, SÖlIfiCU, Sachsen, Westfalen und der Rheinprovinz gewäblt wsrdrn;

2) aus sechs Mitgliedern, von welchen jede ebnugelisch-theologisÖe Fakultät an den Universitäten Königsbkra, Berlin, Greifswald, BWS- lau, Haile und Vorm einks aus ihrer Mitte wählt;

3) aus Den General-Supcrintendeuten der im Genercil-Swiodal- verbandc- stebrnden Provinzrn;

4) aus dreißig landesherrlick) zu eruenneuden Mit,;liedrrn.

Dir Berufung der Synodalmiigiiider erfolgt fiir eine Synodal- pciiodc vrii iecbs Jahren,

Der Synodale Schott (Barby) und Genossen beantragten, den §. 2 mit H. 3, als dem ersten Abschnitte, so wie die §§. 39, 43 als Scblußbestimmungen der Kommission zu überweisen.

Nachdem die Synodalen v. Kleiß-Rsßow gegen, und ])r, Teckzoiv fiir die Uebrrweisung gesprochen, stellte Siinodale ])]: Hinschius (Berlin) den Antrag, daß im Falle der Verwerfung des Antrages Schott die Abstimmung bis zur Beschlußfassung über die §§. 38, 45 (Sclzlußbcstimmungen) (mSgescHt wrrde.

Dic Synodalmi Dr.SchulHe (Elbing), Dorner(Bcr1in) und v. Benda sprachen sich ebenfaUs fiir die Vsrwcisnng aus.

Gegon eine Arußerung des Sqnodalen ])r. Schulße (Elbing) erwiderte der Minister für die geistlichen Angelegenheiten, 1)r. Falk, daß die Schlußbefiimmungen ein völlig integrirender Theil der Vorlage seien, die ein abgeschlossenes Ganzes bilde. Gerade die in Rede stehenden §§. 2, 3, 39 und 41 seien im Kirchen= regimcnte Gegenstand der cingehendsten Beraihungen gewesen.

Nachdem noch die Synodalen 0x. Schrader (Königsberg) und v. Diest (Daber) für die Verweisung an eine Kommission gesprochen, nahm die Versammlung den Antrag Schott mit großer Majorität an.

Die Synode trat nunmehr in die Bcraihmig des §. 4; der- selbe lautet:

Die Generaiiynode bat mit dem Kirc'henregimenic des Königs der Erhaltung und dem W3chSihum der Landeskirche auf dem Grunde des evangeliscbcn Bekenntnisses zu dienen; Regiment, Lebrftand und Gemeinden zur Gemeinschaft der Arbsit an dem Aufbcm der Landes- kirche zu verbinden; auf Innchaliung der briiehsnden Kirchenordnung in den Tbärigkeiicu dcr Berwaliunq zu achten; über die geießlickie Fortbildung der londeökirchlicben Einrichtungen zu beschließen; die Fruchtbarkeit der Landeskirche an Werken der christlichen Nächsten- liebe zu fördern; die Einheit der Landeökirche gegen auflösende Bc- strcbungrn zu Wahren; der provinzielien kirchlichen Selbständigkeit ihre Grenzen zu ziebxn und sie in denselben zu schüßcn; die Gemein- schaft zwmchen der Landeskirche und anderen Theilen der evangelischen Gesammtkirche zu Pflegen; zur interkonfesfionelleu Verständigung der christlichen Kirchen zu helfen, und überhaupt sowohl aus eigener Bewegung als ani Anregung der Kirchenregicrung, in Gemäßheit die- ser Ordnung, L_llles u thun, Wodurch die Lanchkirckye gebaut und gebessert, und die Ge animtkircbe in der Eriüuung ihrer religiöser: und sittlicher: Mission geförderf werden mag.

Hierzu liegen Amendemeius vor von den Synodalen Baur (Berlin), ])k- SchUlße (Elbing), Kleist-Reßow und Freiherrn von Türcke (Schweinis).

_ Die Versammlung beschloß zunächst eine Generaldiskussion

uber den §. 4 zu eröffnen. Nachdem der Synodale 1)r. Hering

für die Annahme gesprochen, beantragte der Synodale 1)r. Techow

die völlige Streichung des Paragraphen, den man nur als eine

kTZorrede: über die Kompetenzen der Generalsynode betrgchten nne.

Der Synodale Freiherr 1)r. v. d. Gols (Vorm) erkannte M- daß §. 4 eine legislatorische Bedeutung nicht habe, in ihm Fifmßtéber die nachfolgenden Bestimmungen prinzipiell zusammen

ea ' /

Nachdem der Synodale Niemann (Münster) erklärt, daß in dem Paragraphen Manches stehe, was in den speziellen Bestim- mungen nicht enthalten sei, schloß fick) der Präsident des Evan- gelischen Ober-Kirchenraths ])r. Herrmann den Ausführungen des Synodalen Freiherrn v. d. Golß (Bonn) an.

Der Synodale ])r. Schulze (Breslau) erblickte in §. 4 ein neues ßaatNechtliches Prinzip, das nicht verkehrt werden könne, und an drr Stelle, wo es stehe, nothwendig sei. Der Ausdruck „des evangelischen Bekenntnisses“ (statt „der evangelischen Be- kenntnisse“) sei, unbeschadet der kleinen Verschiedenheiten, der Ausdruck der Höheren Einheit aller Länder evangelischen Ve- kenntniffes.

Der Synodale, 1)r. Benschlag (Halle) warnte, eine so wichtige Frage, wie die Bckenntnißfrage, im Vorübergehen zu erledigen. Die Synode sei außerdem berufen, eine General-Synodalordnung festzustellen, nicht aber die Bekenntnißfrage zu erledigen. _ Der Synodale 1)r. Cremer (GreifSivald) schlägt die Form „Bekennt- niffe“ vor, da die Synode es der Christenwelt schuldig sei, deutliche Spracbc zu führen.

Der Synodale Dr. Wiese vermißte in dem Entwurfe die Erwähnung der Schule. Der Staat stelle zwar die Religions- lehrer an; aber die Kirche habe noch immer das Rcck)i dcr Mitaussickzt, die sie nur in bescheidenem Maße aquübre. Dic Synode möge darauf achten, daß dieses Recht von der Kirche in erweitertem Maßstabe benußt werde.

Der Vertreter der Staatsregierung, Ministerial-Direktor ])r. Fbrfter erklärte, obne fick) auf das Verhältniß zwischen Staat und Kirche einzulaffen, daß die L,:itimg der Schule Sache des Staates sei. Im Uebrigen enthalte beri'it-Z der Allerhöchste Erlaß vom 10. Sepiember 1873 das Wrsentliche hierüber.

Der Synodale [)r. Kbsilin (HaUe) glaubte, daß die Uebrr- wachung des Re[igionSunterrichtes nicht Sache der Synode, sondern der Gemeinde sei.

Der Synodale 1)r. Herbst (Schulpforta) wußte nicht, wie er sich die Ueberwachung durch die Synode denken solle. Wolle fie etwa Delegirte entsenden? Das würde nur zu Konflikten führen, denn das Recht, den Religion-Zunterrickit zu Überwachen, werde sich der Staat nie nehmen lassen.

Dcr Synodale 1)r. Lucanus (Berlin) glaubte sich während der Rede des Synodalen 131“. Wiese in die Unterrichtsdebatte dcs Abgeordnetenhausts verseßt, und der Synodale 1). Horn (Königsberg) erklärte sich durch den Antrag Wiese förmlich Überrascht. Spreche dock) derselbe nicht allein von Religions- unterricht, sondern auch von religiöser Auferziehung der Jugend. Dasselbe Recht müsse auch den übrigen RckigionSparteien zuge- sprochen werden, und iiber die Gefahren eines solchen Beginnens zu sprechen, sei nicht nöthig.

Der Srmodale v. Kieift-Reßow bcantragte, in den Wirkungs- kreis der Synode einzufügen: Die Interessen der Landeskirche in Bezug auf Schulen zu vertreten.

Schließlich erklärte darauf der Präsident des Evangelischen Ober-Kirch2nrathrs, 1)r. Herrmann, daß Niemand das Recht der Kirche, dem Staat gegenüber fich geltend zu machen, bestreite. Unmöglicl) könne aber eine alle sechs Jahre sicb erneuernde (He- neralsynode das Organ sein; es bedarf einer häufiger zum Ein- blick kommenden Behörde.

Der Synodale 1)r. Benschlag (Halle) änßerte sicb dahin, daß, wenn man in die Aufgabe, die fich die Generalsrxnode fteUe und die der Staat genehmigen solle, aufnehme, das; die Synode das Recht babe,; dem Staate Opposition zu machen, dies das Todesurtheil der Arbeit sei, an weiche die Versamm- lung getreten.

Nach dem Synodaim Miquel, der gegen den Antrag fick) aussprach, Wiss der Synodale 1). Horn darauf hin, daß, wenn Konfiikte entstehen sollten, der Ober-Kirchenrath da sei, der seit 25 Iabren, troß mancher Fehlgriffe, seine Schuldigkeit ge- than habe.

Synodale Or. Fabri (Barmen) steUte den Antrag, §. 4 der Kommission zu überweisen; der Antrag wnrde aber wer- worfen.

Nachdem der Synodaie 1)r. Christkieb (Bonn) noch einen redaktionellen Antrag gestellt, wurde dcr ganze §. 4, mit Ver- werfung aller Amcndements, in der Form der Regierungsvorlage angenommen.

Srbluß der Sitzung: 4 Uhr 15 Minuten. Die nächste Sißung findet Donnerstag um 1 Uhr statt. Tagesordnimg: Fortseßiing de: Spezialdiskusfion.

_ Wie bereits erwähnt, ist in diesen Tagen Seitens der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn die Rang: Und Quartierliste der Königlich preußischen Armee für das Jahr 1875 nebst den Ancieiinetätsliften der Generalität und der StabSOffiziere der Armee zur Verans- gabung gelangt. Der Nachirag zu derielben schließt mit dem 12. November ab, dock) haben die Beförderungen in den An- ciennetätslisten noch Aufnahme gefunden. Die Seitenzabk der vorjährigen Rangliste sicht der diesjährigen wenig nach, die erstere zählte 916 Seiten, die leHiere derrn 928.

Der Generalstab der Armee erscheint ziim erften Mak in der durch den Etat pro 1874 festgcseßten Neugcßaltung. Der Chef der Landesaufnahme mit den drei ihm untersteklten Ab- theilungen, der 1rigonometrischen, topographischen und karto- graphischen, ist mit den sämmtlichen, in den betreffenden Abthei- limgen beschäftigten Offizieren noch besonders aufgeführt, wäh- rend fick) in dcr vorjährigcn Rangliße noch das Bureau der LandeUriangulaiion imd die topographische Abtheilung einzeln hinter dem Nebenctat eingereiht finden.

Unter den Gouvernemrnts und Kommandanturen sind die inzwischen eingegangenen FestunZen Cosel, Erfurt, Graudenz, Minden und Wittenberg fortgefa en, dagegen find diese in dem Abschnitte „Garnisonen und Artilleriedepots“ verzeichnet, da hier noch Jesiungögefängniffe, Depots und mit der Entfeßigung be- auftragte Ingenieur-Offiziere vorhanden find. Behufs Raum- ersparniß smd bei den Nachweisungen des Abgangs in den ein- zelnen Regimentern nicht die volicn Provinzialuamen angewen- det, sondern die Truppenlheile nur kurz nach ihrer Nummer in der Armee bezeichnet, _

Die früher kurz als Gewehrfabriken bezeichneten Institute find getrennt worden in Gewehr- und Munitionsfabriken und das Direktions- wie HülfsPersonal demgemäß auch geschieden.

Bei der Artillerie nden wir zum ersten Mal die seit An- fang d. I. bei jeder A theilung angestellten Zahlmeister, deren früher jedes Regiment nur einen zur Verwaltun der Beklei- dungsbeßände hatte, während die sonstige Re nungslegung direkt durch die Batterien an die Intendantur erfolgte.

Die bedeutendste Umformuan hat wohl das Eisenbahn- Bataillon erfahren. Hier sehen de für das am 1. Januar zu formirende 2. Bataillon beßimmten Offiziere schon als „zur Dienßleistung kommandirt' aufgeführt, so daß dieselben, nun- mehr in ihrem Dienße bereits vollständig orientirt, sofort bei der

Formirung die durch den Etat pro 1876, neu zu schaffenden Stellen übernehmen können. An das Eisenbahn-Bataiaon an- geschlossen ist die Königliche Direktion der Militär-Eisenbahn, deren Direktor und Mitglieder Offiziere des Bataillons find, sowie die BetriebSabtheilung der Militär-Eisenbahn, bei welcher die SteUen des Chefs, Vorstehers des Eintralbureaus sowie des Maschinenmeisters gleichfalls durch Offiziere wahrgenommen werden.

Eine ganz neue Anordnung hat die Rangliste dadurch er- halten, daß die Zeug- und Feuerwerkö-Offiziere nunmehr ge- schlossen nach der Anciennetät unter Angabe ihrer dienstlichen SteÜung aufgeführt smd, während dieselben früher einzeln bei den Kommandobehörden resp. Kommandantnren Aufnahme gefun- den hatten. Die neue Anordnung erleichtertjedenfalls die Ueber- sicht erheblick). In die Zahi der Landwehr-Regimenier find die elsaß-iothringischen BataiÜone gleichfalls Uack] ihren durch die Wehrordnung festgesetzten Nummern eingereiht, während sie in der vorjährigen Rangliste noch einfach nach den OrtMamen ohne Armee:Nummer und ProvinziaL-Namen bezeichnet wurden. Wir haben die drei Reserve-Landwebr-Batailwne Nr. 97-99 (Meß, Straßburg i. E, und Mülhausen i. E.) sowie die Land- wchr-Regimen1er Nr. 128_131, von denen die drei ersteren bereits mit einer nicht unerheblichen Zahl dort kontrolTirtcr Offi- ziere erscheinen.

_ Die Iiispektion eines fiskalischen Bergwerks bildet eine Behörde und ist als solche nach einrm Erkenntniß des Ober-Tribun als vom 11. November d. J. befugt, wegen einer einem ihr untergeordneten Beamten zugefügten Beleidigung den Strafantrag zu stellen. „Sind auch die Inspektionen der fiskalischen Bergwerke in der Nomenklatur des 187 des Bergwerkgeseßes nicht unter den Bergwerksbebörden ansdiücklich hervorgehoben, so bestehen sie doch in anerkannter Wirksamkeit fort. Ihr Beruf und ihre Bildung beruht auf einem Akt der Staatsverwaltung, welche für die Vérwcndung der fiskalischen Mittel für die Zwecke des Staats. geießlicl) besteht“. In der Sphäre ihres Berufs find die Inspektionen selbsiändige Unter- behörden, welche die ökonomische und technische Leitung der fifikalischen Gruben nach Maßgabe ihrer geschäftlichen Begren- zung und Unterordnung unter die Behörden, von welchen fie reffortiren, sonst aber nach Ermeffsn auSzuiiben haben, so daß fie, je nachdem, nur dem Finanz-Minister oder dem betreffenden Oberbergamte unterworfen smd.“

_ Der Bundesraths - BevoUmäcbtigte Königlich bayei'iiche Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Arrißern von Pfreizschner ist aus München hier eingetroffen.

_ Die heute mit dem Personenzuge aus Lehrte um 4 Uhr 45 Minuten Nachmittags fällige Post aus London hat den Anschluß an diesen Zug nicht erreicht.

Lauenburg. Raßeburg, ]. Dezember, In der Sißimg der Ritter: und Landschaft am 25. November wurde der Gkseßentwurf, betreffend die Ausführung des R6ichs-Impfgeik1;,es, angenommen. Die Berathung des Wablgeseßes ift vertagt, die Wafferlbsungs-Ordnung zur näheren Berathimg an die Kom- mission zurückveriviesen worden. Der Entwurf eines dem han- 11overischen Höfe-Geseße nachgebildeten Gcseßes für die bänerliche Erbfolge im Herzogthum Lauenburg wurde der Vorlage gemäß angenommen und drm Ministerium für Lauenburg überwiesen.

Hessen. Darmstadt, 28. November. Der Artikel 2 des Kirchengeseßes über die Vorbildung und Anstellung der Geiftlichen bestimmt, daß kein Geistlicher obne Nachivcis Wisen- schaftlicher Vorbildung angesteüt werden darf, derselbe vielmehr naci) dreijährigem Besuche einer deutschen Universität durch eine vor einer Staatsbebbrde abzulegenden Prüfung in Philosophie, Geschiichte und deutscher Literatur darihun muß, daß er sich die für seinen Beruf erforderliche allgemeine Bildmig erworben hat. Das Nähere s011 durch landesherrliche Verordnung beßimmt werden, und ist eine solche imneuesten Regierungsblatte publizirt werden. Die Prüfung wird, falls eine solche iiicht bereiis vor einer staatlich angeordneten Priifungsbehörde innerhalb des Deutschm Reiches stattfand, von einer durch das Ministcriiim des Innern zu eriieniienden Kommission vorgenommen, und wird für jedes der drei Fächer ein beionderer Examinator besteili. Tas Examen ist ein schriftliches und mündlichcs, und ist die mündiickx Prüfung, der ein Kommissar des Miiiifterinms beiwohiit, öffentlich. Ein besonderes Reglement enthält die leitenden Gcfickztspuiikie für die Abhaltung der StaatSprüfung. Die Vorarbeiten zum Entwiirf eines Gefchs über die Klassifikation der Pfarrsteüen sind be- endet, und sieht zu erwarten, daß im nächsten Jahre der Ent- WUrf zur Vorlage kommt.

BraunschWeig. Braunschweig, 29. November. Der Herzog hat in Betreff des einzuberufenden Landtages verfügt, daß sich die Abgeordneten am 14. Dezember bier einzu- fmden haben, damit zunächst das Legitimationsbersahren be- ginnen könne. _ Bezüglich der Landessynode ist zu erwähnen, daß zu §. 1 der Vorlage mehrere Abänderungövorschläge ge- mackzt wurden, derselbe aber sch1ieß1ich, unter Verwerfung der Anträge, angrnommcn worden ist. Der Abschnitt bat folgenden Wortlaut: „Die kirchliche Trauung, welche erst vorßenommen werden darf, wenn die Eheleute die von dem Standesbeamten au6gestellte Bescheinigung über die erfolgte Eheschließung beige- brackit haben, ist möglichst unmittelbar nach der bürgerlichen Eheschließung zu voÜziehen.“

Sachsen - Altenburg. Altenburg, 30. November, Die GeseH-Sammlung enthält 11. A.: Bekanntmachung des Hrrzoglichen Minifteriums, Abtheilung des Innern, die Viidung der StandeSamtsbezirke betreffend. Vom 22. November 1875. _ Höchste Verordnung, das Verfahren der Geistlichen bei Aufgebot, Trauung, Taufe und Beerdigung, ingleichen bei Führung der Kirchenbücher nach der Inkrafttrstung des Reichsgeseßes vom 6. Februar 1875 betreffend. Vom 26. November 1875.

Sachsen-Eoburg-Gotha. Gotha, 29. November. Nack) einer dem Speziallandtage zugekommenen Regierungsvor- lage sollen mit dem 1. Januar künftigen Jahres die Stol- gebühran der Geißlichen und Schullehrer, mit Aus- nahme der Gebühren für kirchliche Zeugnisse und für Be- erdigungen, in Wegfall kommen. Diese Gebühren haben nach dem Durchschnittsertrage der leßten 10 Jahre die Summe von 46,329 „M 3 ,;3 betragen, und es soll die Zahlung derselben künftig von den Ortskirchkaffen, an die auch die beiden oben- genannten verbleibenden Stolgebühren zu zahlen iind, übernom- men werden, doch wird für den „Jau, daß eine Ortögemeinde zu dieser Zahlung finanziell nicht befähigt ift, die Staatskasse ein- treten. MYM) aber wird an den Landtag der Antrag gestellt, zu Ermögli ung diefer pekuniären Intervention die Summe von 12,000 516 jährlich zu bewilligen.

_ 30. November. Die GeseH-Sammlung für das Her- zogthum Gotha enthält: Verordnung zur ferneren Ausführung

des Geseßes vom 1. Iuki 1869, die Einführung des im Herzog- thum Sachsen-Gotha geltenden Rechts in den vom Großher- zogthum Sachsen-Weimar an dasselbe abgetretenen Gebietstheilen, sowie die ZUiveisung dieser Gebietstheile zu den bestehenden Ge- richtssprengelnbe1reffend. Vom 27. November 1875.

Anhalt. Dessau, 29. November. Heute Vormittag ]] Uhr eröffnete der Staats-Minister 2c. von Krosigk den Land- 1ag im Auftrage des Herzogs mit folgender Rede:

,Hocbverebrte Herren!

Kraft Höchster Bolimacbt und im speiielien Auftrage Sr. Hoheit des Herzogs babe ich den Landtag des Herzogthums in dieirm neu- erbauten Landtagssaale untsr Entbietung des gnädigsten landesherr- 1icben GkZlßes willkommen zu beißcii, die für den Landtag fertig ge- steÜtky Raume_ zu „übergeben und di? gcgeriwärtige Landtags-Diät, wie hiermit ge1chiebt, im Namen Sr. Hoheit des Herzogs z:“. er- ösmen.

Mein'e Herren, Nachdem Se. Hobeit der Herzog acruhi haben, wie!) an dicse ebenso ebreu- als verar-twortunZSvoile Stelle zu bsrufen, muß es _rme meiner ersten Aufgaben sein, mich mit Jhncn in ein gutes Einbrrnehmen zu seßcn.

Wir Alle in diesem Saale Haben daffcibe Ziel vor Augsn: Die ZZoZUSsabri des Laiidcs urid feincs angestammten erhabenen Fürsten-

au 6 .

Sind wir aber über das Zirl einig, dann muß es drci") auch möglich sein, dcn Weg zu finden, den wir grmeiiisam eiiizuscblagen habrn werden.

Wie die Regierung fich dieéen Weg dcnki, das finden “Sie ange- deuiei in den Vorlagen, Welche ich auf dsn Tisch res Hanies im Höchsten Auftrage niederzulegen die Chrc haben Werde.

Zunächst in dem Haupi-Finanz Etat Urr- 1876,

„Wie 1111 Vorjahre, schließt: Dkriélbk, dcr giinstigcn finanzieiien Lage des L.]ndcs ciiiiprcc1)€nd, mit einem C“innabirie-Ueberichusse ab.

Es darf und sei] nicbt verkaiint wcrden, daß diese günstigen Rcsuliaie zUUl großen Theile dem Saizweike Leopoldébal] zu der- daiikcn sind, und daß dicics Werk «11911 chbseifäU-zn eines iiiduiiricel- len Unternehmens unterworfen ist. Keine Regierung wird im Stande sein, in dieser Hinsicht ausreichende Sich2rbeit zu sibaffén.

Trotzdem bält dis Regierung dm Zeitpunkt 'für gekommen, Wo die in dem Gescße vom 22. Dezember 1871, betreffend die Sicher- stellung des erforderlichen Gleichgewicht; im Staaiibausbalte an- geordnete Audnabmsmaßrcgcl wizder aufzieboben Werden kann, und wird Einen darauf gsrichieten Geieizrnitmirf vorlegen.

Für das Jahr 1876 werdsn inVorauSscßung der Annabmr die- ses Gsicßes statt der 9 nur 6 (Tiiilyciteri Er,“:änzungsstcucr gefordert Werden. Die Regierung mus; siiber aber für den Fail, daß im Reichsragr, widrr Crw«nt:n, die Matiikularbeiträge wesentlich Zrböbct werdsn sollten, vorbehaltcn, eine Nachtragsforderuiig eiiizii-

ringen.

Das férr-er vorsclcate Beamtengesetz wird Über die Abficbicn der Regierung kaum einen Zweifel aufkommen lassen,

Eben so mcnig dcr Gcseßentwmf Über Einfübrung Von Verwal- iiiiigsgciicbien mit dem (Grundgedanken, “ons; in denjenigen Sireitfäl- len, wo das Privatrecht mit dem öffsniiicben Rechte kollidiit und der ordxnilick)e Recbisweg gxseßlicb audacichlbffen ist, an die Stelle der bürZaiikraiiscHrn Entscheidung ('in Recbt-sVriick) treten soll, der WU) Anixbrimg der Betheiligton in öffen11icher Sißiii-"g gefunicn Werden wird. _

Wenn aber endlich die im Weirnilicbc'n dilaioriiclie Vrriazic iibxr uustre Kircbcn:Vrrfasfungsfrage nicht allen Erwartungen und Wün- scbsn Entspreäéen sollts, welche hin und wieder im Lande gcbcgi ???dcn, so wird sich zur Zeit doch kaum ein andcrer AUÖWLJ finden a en.

Die Kirchengcmeinde-Ordmmg ist dim!) Höcbsten E([Üß ein- geführt: die neuen Organe drr Kirxbezigemcinden sind anitaiidölrö im gaxizen Lande gewählt und in Wirk1amkeit getreten. Neben ihnen bexieben aber die alten Kirchenvorstände mit eiuzrwcn grieß11ch fun- diricn Bcirynissen iort.

In dieicr halben Stilliing dürfen die neuen Kircbcngemeinde- Organ.? nicbt länger belassen Werden.

Drin Jiiézlcbsiiirctrn dsr Svnrdalrrinung wird aber so lange _Anstand zu gsben icin, bis Ticsr Frage in drm bcuacbbattrn Preußz: ihren [113th Abschluß gefundsn haben wird.

Indcm ici) Jhnrn, meine Herrin, dirse Vorlaxie drinqénd zur Ansahmc rmpicble, bitte ich Sic", mir daxjsnigc Maß bon Vcrtkansn nicht vorenthalten zu WLÜLU, obne Welchcs eiii erspricßlicch Ziiiam- mcnwirkcn niiht denkbar ist.“

Danach sprach der Landtags-PräfidentPistsckxr dem Staats- Minifter zunächst den Dank des Landtages aus, bob dann her- vor, daß der Landtag von 0211 neuen schönen Lokalitäten Befiß ergreife, mid brachte ein di'eimaligrs Hoch auf den Hcrzog und das ganze Herzogiickye Haris aus, in das die Versammlung be- geistert eiiistiinmte. Nack) geschäfilicben Mittheilungen machte der Präsident bekaniit, daß folgende Vorlagen von Seiten der Her- zoglichen Staatsregierung eingelaufen seien: 1) Abschnß der Her- zogiickzcn Staatsschulden-Verwaltungskaffe pro 1874; 2) Haupt- Finanzabsrbluß dcs Herzogthums mit Erläiiterungen pro 1874; 3) Haupt-Finanzcmt des Herzogtbuch PN) 1876 mit Erläute- rungen nebst sämmtlichen Spezial-Etais; 4) Entwurf eines Go.- seizes wegen Aufhebung des §. 1 des Geseycs vom 22. Dezem- ber 1871, betr. dicSichcrsteUung des erforderlichen Glcickzgeivichts im StaaiHbaushaltc (Nr. 278 der Anhaltisckzen GescH-Sammlung); 5.) Entwurf zu einem neuen Staatsrienergcseß und 6) Eiitwurf einer Verordnung, betr. (1961510 OWM. zu den revidirten Erläu- terungen der Linhaltischen LaUdLs- und Prozeßordnung nebst Motiven zu beiden Entwürfen; 7) Entwurf eines Geseßcs, die Vkrwaltungsxzerickzte und das Verwaltungsverfahren, sowie 8) die sachliche Zuständigkeit der Vcrwaltungögcricbte betreffend, nebst Motiven ac] 7 und 8; 9) Entwurf eines Geießes, die Kirchen- gemeinde- und Smiodal-Oi'dnung betreffend, nebst Motiven; 10) Antrag der Staatsregierimg, bejreffend die Peiifionsfähig- keit der den Beamten und Lehrern gcwähricn sogenannten Theurrungözulage; 11) Geseyentwurf, die Ergänzung der Brand- kaffenordmmg betreffend, nebß„Motiven; 12) GeseHentivurf, be- treffend die Ausdehnung des Geseßcs über die Enicignung von Grundeigenthnm auf die Entziehung und Beschränkiing des Grundeigenthums im Interesse des Wegebaucs nebst Motiven; 13) Geseßentwurf, betreffend die zuläisige Differenz bei Auf- lxieffung und Jlächenbcrechnung von Grundstücken nebst Mo- tiven; 14) Antrag der Staatswgierung, betreffend die Genehmi- gung eines Darlehns von 95,000 «46 an die Gemeinde Leo-

poldshall.

Oefterreich:ngarn. Wien, 30. November. Vorgestern hat in Pest unter dem Vorfiße des Kaisers ein ungarischer Plinifterratl) stattgefunden, in welchem die Kündigung des osterreichisch=ungarischen ZoU- und Handelöbündniffes beschlossen wurde, so zwar, daß die bezügliche Note morgen schon jedenfalls in den Händen der diesseitigen Regierung fich befinden wird. Der „Pester Lloyd“ konstatirt bei Mittheilung dieser Nachricht, daß die erfolgte Kündigung keineswegs einen Bruch der handels- politischeu Beziehungen zwischen beiden Reichsbäiften, sondem nur den bevorstehenden Beginn neuer Verhandlungen bezeichne. (S. auch Pest.)

_ In der gestrigen Sißung des konfessionellen Aus- schusses brachte Haase einen Antrag auf eine gänzliche Reform des_Eherechts ein. Granitsch legte einen Gesetzentwurf betreffs Abanderung der bezüglichen Paragraphen des bürgerlichen Ge-

seZzbuches yor. Die Berathung über beide Anträge findet in der nachsten Sißung statt. _ Der Vudgetausschuß erledigte das

Finanzgeseß. Hiernach betragen approximativ die AUSJaben 403400000, die Einnahmen 372,700,000, daher der Abgang

30,700,000 Gulden. Der Schlußartikel erhielt folgende Fassung:

Für die Bedeckung des Abganges wird ein besonderes Geseß vor- sorgen, worin auch zugleich aiif die Beschaffung der zum Bau der Staatseisenbahnen erforderlichen Geldmittel Bedacht zu neh- men sein wird.

Pest, 30. November. (W. T. V.) In der heutigen Siizung des Unterhauses beantwortete der Minister Präsident Tisza die in der gesirigen Sitzung eingebrachte Interpellation drs Deputirien Horanskr; über die Kündigung des austro- ungarischen Zollbündnisscs. Dcr Minister-Präfidont er- klärte, daß die ungarische Regierung allerdings ihre Zustimmung zu der Kündigung des Haiidcisvertrages mit England ertheilr habe, da es unbillig gekriesen wäre, fick) einseitig der Lösung eines Vertrages zu widersexzen, von dem der andere Kontrahent glaubt, daß er seinen Interessen nachtbeilig sei. Bei der Erneuerung des Vertrages könne jeder Kontrahent ssinen eigenen Intrreffcn Geltung verschaffen. Ebenso könnten die Unterbandlungen iiber die Erneuerumg des Zoll- und Handelsbündniffes mit Ocsrerrcick) nur dabei gewinnen, daß sie gleichzeitig mit drn Unterhandlungen wegen Erneuerung der gleichen Verträgs mit dem AUSlande geführt würden. Bei den am 30, Mai begonnciicn bezüglichen Verhandlungrn mit der österreiÉiischen Regieriiiig habe die ungarische Regierung ihr Hauptaugenmerk auf die Restitution der Verzehrungsftcuer und die FeststeÜung eines den Interessen Ungarns entsprechenden ZoÜtarifes gcrick)tet. Da in keinem der beiden Pimkie eine Eiiiigiliig erzielt worden sei, so sei der friihere Vertrag gestern formeU gekündigt worden. Diese Kündigung bedeute jedoch noch nicht die Selbständigkeit des Ungarischen Zoll- gebietes, denn die Regierung habe iiicht die Aufrichtnng von Z-y-[lschraiiken gewünscht, sondern die Herbeiführung einer Ver- ständigung. Er halte ein gemeinsames ZoUgebiet fiir weit besser, als ein gesondertes, vorausgeseßt, daß der Zoiivertmg den In- teressen Ungarncs entspricht. Nur wenn der andere Kontra- hent solchen Jerirag durck) Unnackzgicbigkeit unmöglich mache, Werde die Regierung, weiin anch mit Bedauern, gezwungen sein, Ungarn in ein selbständiges ZoUgebict umzuwandeln. _ Die Antwort des Minister-Präfidentcn wurde sel)r beifäÜig aufge- nommen. Das Haris, mit Arisnalime der äußersten Linken, er- klärte, daß es Kcnntniß von drrselben nehme.

Niederlande. Haag, 90. November. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer 1181116 der Depu- tirte Ei'emers vor Beginn drr Veratbung des Budgets für das Miiiisteriiim dcr ausivéirtigrn Angelegenheiten den Antrag, die Diskussion iiber die am 11, Oktober an die Regierung ge- richtet? InterpeUation, betreffend das Verhältniß zwischen der niederländischen Regierung und Venezuela, in ge- heimrr Sißung fortzusexzen. AUseitig wünsche man die Erhal- tUng des Friedens und die Beseitigung drr Schwierigkeiten, ohne daß dadurch den Rcchten oder der Würde der beiden Staaten zu nahe gefrbten würde. Der Antrag warde angenommen.

Frankreich. Versailles, 30. November. (W. T, B.) Nationalvcrsammlung. In fortgescßtcr dritter Lesung des Wablgeseßes wurde Art. 19, WWW) Algerien drci Depu- tirtc zu wiiblrn hat, aiigrnommen. Ebeiiso wurde ein von dem Deputiricn Ploeuc eingebrachtes Ameiidrment, nack) wclcbem jeder der 4 Kolonien, denen das Recht zustelit, einen Senator zu er- nennen, auch das Recht cingcränmt wird, je einen Deputirtcn zu ernennen, mit 343 gcgen 332 Stimmen genchmigt, Nack)- dem hierauf noch ein Zusaßparagrapl) angeiiomnien worden war, welcher ]“cdes Zuwiderhandcln gegrn den Artikel 3 des Waiiigeseßcs, betreffend das Verbot der Vertbrikmig von Siimmzctteln ic. durch die Beamten drr Behördkii, mit einer Goldstraie bedroht, wnrde daS ganze Wahlgeseß in der Schlußabftimmimg mit 532 gegen 87 Stimmen in dritter Lasung gen chmigt. _ Im weiteren Vrriaiiie der hentigenSiHmig brachte dsr Dcputirte Clercq VÜU dcr Rechten einen Antrag rin, wonach die Wai)! der durch die Natir-iicilveisiimml'ung zu wäh- [enden 75 Senatoren am 13. Dczrmbcr r., die Ernciiiiung dcr Delegirten der Miiiiizipalbehörden für die von den Departements vorziinchmcndcn Seiiatorenivahlen am 9. Januar 1. I„ die Seiiawrenwahl selbst am 30. Januar 1. I. und die Wahl der Abgrardnsten ziir Legislative am 13, Februar 1. 3. statt- finden, dis gssexzi'iche Thätigkeit der gegenwärtigen Naiional- versammlung am 4. März k. I. erlöschen und der Ziisammentritt der beiden neuen Kammern am 16. März crfolgen soll. Die Nationalversammiung boschloß für diesen Antrag, wie für den am Sonnabend von Bard 0in eingebrachten Antrag die Dringlichkeit und wird am Donnerstaa eine Kom- mission zur Vorberathmig diescr Anträge ernennen. Vom Kriegs- Miiiister General de Ciffer] Wurde beantragt, das Grieß, be- treffend die Heereöverivaltung, als ersten Bcrathungsgegen- statik auf die Tagesordnung der nächsten Sißung zu steUenIn Folge der Einwendimgen des Obersten Chaprr und des Generals GuiUcmaut, wonach es unmöglich sei, das betreffende Geseß sofort zu berathen, wurde diescm Anfrage nicht stattgegeben und die SiHU11g hierauf aufgehoben.

Spanien. Madrid, 30. November. (W. T. B.) Nack) amtlicher Mittheilung hat der König die Demission des Ministers der aquärtigen Angelegenheiten angenom- men. _ Dem hiesigen amerikanischen Gesandten ist, dem Vernehmen nail), von seiner Regierung cinelängere Depesche zu- gegangen, durch welche alle Befürahtnngen bezüglich des Ausbruchs eines Konflikte?- zwischen Spanien und Amerika bc- seitigt tvc'rden, _ Als Termin zur Einberufung der Cortes ist, wie ,aus Regierungskrciscn verlautet, der 1. Februar 1. I. festgesetzt. _ Nacknichten aus San Se- bastian melden, daß die Carlisten gestern Vormittag das Feuer auf die Stadt wieder aufgenommen haben.

Italien. Rom, 26. November. Der König ist heute mit seinem Gefolge von Florenz hier eingeiroffen und am Bahnhofs von den Ministern, dem Präfekten und dem Syndikus empfangen worden. Der Kronprinz und die Kronprinzes s in sollen dieser Tage von Monza gleichfalls in Rom eintreffen. _ Der Herzog v. Galliera, Fürst v. Lu- cedio, hat seiner Vaterstadt Genua, beziehungsweise ganz Ita- lien, ein großes Geschenk gemacht. Der Herzog steuert zu den neuen Hafenbauten 20 Millionen Lire bei, doch unter der Be- dingung, daß die Regierung Dasjenige, was ihr für den Hafen von Genua zu thun obliege, darum nicht unterlassen dürfe, son- dern so viel leiße, als die “Staatsfinanzen überhaupt geftatten. Die Blätter preisen die Hochherzigkeit des Jürßen und erinnern an ruhmvolle Ahnen desselben, u. A. an Viaggio Afferato, der einst clDurch seine Seefiege Genua zur Herrin des Mittelmeeres gema .

Türkei. Belgrad, 30. November. (MTV.) Wieverkautek, iind Veränderungen im Minifterium zu erwarten, Und würde Senator Christitsck) nach seiner Rückkehr mit der Neu- bildung des Kabinets beauftragt werden. Die Misüon deffslben nach Montenegro betrifft ausscbliejzlick; persönliche Beziehim- gen der beiden Fürsten zu einander.

Dänemark. Kopenhagen, 29. November. Der Reichstag trat heute wieder zusammen. Im Folkethinge wurde, nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Vbrsißendeii vom Finanz-Minister der Entwurf zum Finanzgeseß für 1876/77 vorgelegt. Der-Minister sagte bei der Vorlage, daß der Entwurf nur wenige Punkte enthalte, welche dazu auffordei'ten, bereits jth auf dieselben Näher einzu- gehen. Was die Hauptresultaie betreffe, so seien die Ein- n'ahmenjzu 50008843 Kronen berechnet, was bedeutend mcézr set, als im leisten Finanzgeseß angenommen worden, aber doch mit den Rechnungen des abgeschioffenen Fiiiaiizjahres überein- stiizime. Die Einnahmen ssisn genaU nach dsnsclben Regein ver- axiickzlagt, welchen man frühcr gefolgt. Die größere Ziimme riihre davon her, daß in den chien Jahren dis wirksiäxn StaatSeiiinabmen bedeutend gestiegen seien, nameiiilici) die in- direkten Sieuern Und besonders dic? ZoUeinnaHmen. Drr stei- gende Wohlstand, Und nicht ziim wenigsten die jrxzt vcrbäktniß- mäßig sehr günstige Lage der Arbeiterklaffc, iyabe eiiien bedeu- tend gestiegenen Vrrbrauck) von Waaren und dadurch der 3011- einnabiiien veranlaßt, welche bis Über 22 MiUionen Kronen ge- stiegen seien. Es sei vorgeschlagen, die NUZJUÖZU zu 46.885,045 Kronen anzusetzen, odsr genaii dieselbe Siimme, welche durch das?: gegenwärtige Jinanzgesetz bewilligt fei. Demnack; würde also rin Ueberscimß von etwas Über 3 Millionen Kronen verbleiben. Nehme ULM] Rück- fiait auf die Einnahme, welche durch Vrrmbgensbrrbrauck) (“iit- stehe, nämlich 3,839,000 Kronen, und auf die Summe, welche zur Nbbezablung von Schulden, näm1ich)5,400,000Kronrn, sowie zu Vorscbußposten (9000005112) verwaiidt ivrrdc, so betrage die Vermögensbermebrung 6,300000 Kr., der Ver- mögeiisricrbraiick) 3,839,000 Kr. nnd der Geiammtsorisckzritt des Vermögens mithin 2:1 Mill. Kr. Zu produktiven iiffexitlickien Arbeiten (Eisenbahnen :c.) sei vorgeschlagen, 3,434,560 Kr. an- zuwenden; würde diese Summe mitgerechnet, sd betragr die gesammte Vermögriisvermebrimg 9 Mikl. Kr. Die Größe diescr Summe dürfe nicbt vcrwiindern, denn eine Vergleichimg mit den Rechnungen für 1874/75 zeigr, daß der unzireifcli]afta Vermögensfortschritt in dem genannten Jabra 6,900000 Kr. betragen habe, Und würden die zu Eiienbahnanlagrn vrrwen- deten 5.1 MiU. Kr. als voUes Aktiv mitgerechnet, so ergrbe fick) eine Vermögensvermehrung von 12 Miki. Kr.

Wenn man ach den Rechnungen für die erste Hälch dcs gegenwäriigcn Finanzjahres schlicßr, so sei eine ÜbCksUiéJcUde Wahrsckzeiniickzkeit vorhanden, daß rs cin ebrnso giinstigcs Re- sultai ergeben werde. Es sei dem Minister eine besonders Ge- niigthumig, auf diese gute fiiianzirile Stellung hinweisen zu kömßn, da dieselbe es ermögliche, dic srhr bsdeutcnden Und nach der Ansicht der Regierimg durchaus nothwendigcn ?[itsgadcnzii dem Vertbkidigiinchseu ohne Auforlegimg neuer Steuern machrn zu kbiineii.

Es sei die Absicht der Regierung,. Gosrtxeiiiwiirfc norzniegen, welcbe darauf hinzielren, die Vortheidigmig des Landes zu ver- stärkcn,s0w0h1durch eine bessere Organisation des Vertheidi: aimgswrsens, air.": durcb) Jrstiinchaiilagrn und durch eine schr bedeutende Erweitcrimg der Flotte. Dic Regierimg wride mit 111181“ „Kraft versuchen, diese Veranstaliiingcn durcbgcfübrt zu erhalten, Uiid halte fie sich darüber vsrgewiffcrt, für ihre Be- strebungcxi hierfür bei der Majorität drs dänischen Volke?» eine vollkommen: imd Warme Zustiiiimnng zn findcii.

Der Minißer ging [)irrimf aiif die Einzslheiton des Gescß: entiriiriIH eiii. Gelsgenlßitsiveise sagte er, das; dir Regierung geneigt sei, die EiicnbaizimnlagM fortzuschn, Wenn die beiUffLU- den GEILUÖLN Ziiichiiiie leisteten, iiaiueiii'iici) iii denjeiiixi-rn Tbci: [cn des Landes, 1130 Staatsbabiien stieii, „iber ziim Baii von Privatbaiiiien werde fie nicht crmimterii. Der Minister sibiriß mit der Bemerkung, daß, da der Firmiizqescizeiitwurf im Ganzen so wenig Neiics enthalte, so müsse deffcii Annahme in einem Zeitraums zu Ende gebracht worden können, der die in der Vrrfaffmig vorauSgcsciZte Zcit iiicht viel über- schrkite. Daß die sehr langen Reiibstagsscsfionen für unssrc konstitutionelle Entwicklung undienlick) seien, sei eine Ansicht, wclche die Regierung in vollem Maße tiieile, und die chicrimg werde, so viel sie verinbge, dazu briiragen, die Arbeiten des Reichstages zu befördern. Einen Beweis habe fie dadiirckz gegeben, indem fie dafür gcsorgt, daß sämmt- liche wichiigeren Giseßemwürfe gleichzeitig mit dem Jinaiizgrsey zur Behrindlung kommen könnten.

Gewerbe und Handel.

Den r*"reideirn Makiom dcr Boriiiier Börse Wurde am 30. *.*. M. ein Von (“km Börsen-Kommissariiis iiniercicbnrtrs Ciikulax übcrgeben, in wclchcm „Kur „Ecläiiicrung des Art. 69, §_ 4 des Handelsgescßbucbs' 11, Bl. Folgendks miiqxibeiit wird: „Die Makler diirfen fiii) cines Vuchbalter8 nur für Conitoiraescbäftk :*:nd m echanisch ? Vorricbiungen, zn WZlÖM wir ami) dic Exitqrgcniiabme von müiidlicben Bestcliimgcn in der Börse kéch1ién, bedienen, wogszcn die Abichiicßnng der Geschäfte den Ihnen persönliéb, und nicht durcb die Buchhalter geschehen muß.“ „Gasckyästs, wclcba grgkn das Gessi; von einrm Buchhalter abgeschlossen iind, dursb die Unis:- icbriii dss Sckxliiiizettels zu beurkunden, ist strafbar.“ „Die Namen dir Makier auf den Srbiußzriicln sind voilständig und deutlich, und zwar mit Dinte, nicbt, wie vorgekommen, mii Bleistift zu schreiben.“ Diese Mitibeilungen bedürfen folgender Erläuterungen: Da eine Menge von Jndui'iric- und BaiikPaPi-Irk'n theilweis vom Coiirszcitel verschwunden sind, theilweis abcr obne “eden Umsatz bleiben, ist von Sexten der betboiligten jüngeren Maklrr ci den Aeltesteu der Kaufmqnnschait petitionirt worden, man möge sie, obschon fie s. 3. für diese Papiere angestellt worden fe-ien, nunmehr zu den älteren Maklern Placircn und gesiatten, in den von den letzteren gehandelten Effekten gliickifalls geschäftlich ver- mitteln zu dürfen. Die Neuesten haben sich entschlossen, dem Wunsche der 'üngeren Makler entgegen zu kommen, wogegen indeß die älteren Mazler auf Grund ihres Patentes zu protestiren beabsichtigen,

_ Die pom Bürgerverein dcr Stadtbezirke 49-53ins Leben ge- rufeneuFlerschVerkaufsstellen in der Steglißcrstrgße 72_und in der : cntbmerstraße 13 erfreuen sich nach wie vor emis äußertt Jblrcicben Zusprucbes Seitens der Bewohner der genannten Bezirke.

ride VerkaufSsteUen erzielen gegenwärtig einen durchscbiiittlicben Wocbetiumsa von 10,000 Pfd.; die Preise fteUen fick) bier pro Pfd. 10 bis 15 P_. billiger, als bei den übrigen Schlächtern' doch scheinen letztxre allmahlich ur Erkenntniß zu kommen, daß au'U) fie mit den Yreisen heiuntergeizyen müssen, wenigstens haben sicb_in deu leßien

axen mehrere Séblächter erbotea, das Fleisch dem, Burgervereiu _bei gleich guter Qualität noch billiger zu liefern, als die beiden Fleiich- verkaufsstellen.